Relevanz und Umsetzung in Life-Sciences

Veranstaltung
REACH – Relevanz und Umsetzung in
Life-Sciences-Unternehmen
Veranstalter
Berlin Partner für Wirtschaft
und Technologie GmbH
Cluster Gesundheitswirtschaft
Berlin-Brandenburg - HealthCapital
Dienststelle Hennigsdorf
Neuendorfstraße 18a
16761 Hennigsdorf bei Berlin
Telefon 0 33 02 / 494 53 16
[email protected]
Veranstaltungsort
BIOTECH Campus Potsdam
Hermannswerder
Tagungsraum des Hauses 17
14473 Potsdam
Anfahrt siehe www.biotechcampus.de
unter Areal
Anmeldeinformationen
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung
erhalten Sie eine Bestätigung und die
Rechnung zugesandt. Eine Stornierung bis
10 Tage vor der Veranstaltung ist mit keinen
Kosten verbunden. Erfolgt die Stornierung
bis 4 Tage vor der Veranstaltung, wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der
Teilnehmergebühr (hier 65 EUR zzgl.
19% Ust.) berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die Teilnehmergebühr in voller Höhe zu bezahlen.
Selbstverständlich akzeptieren wir ohne
zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
BB LIFE wird gefördert von
Teilnahmegebühr
130 EUR zzgl. 19% USt. inkl. umfangreicher
Dokumentation und Pausengetränken.
Anmeldung bitte per Fax 0 33 02 / 494 53 17 oder auf www.healthcapital.de
Titel
PLZ/Ort
Vorname
Telefon
Name
Email
Firma/Institution
Straße
Datum/Unterschrift
26. März 2015
REACH – Relevanz und Umsetzung in
Life-Sciences-Unternehmen
Heinz Udo Faust (Unternehmensberatung PRIME.aid)
Dipl.-Ing. Marcus Luther (Charité Technologietransferstelle)
Teilnehmer
Veranstaltungsziel
Stand und Entwicklungen beim Thema REACH
(Registration, Evaluation, Authorisation and
Restriction of Chemicals) werden insbesondere bei kleinen Life-Sciences-Unternehmen
häufig nur mit verminderter Aufmerksamkeit
verfolgt. Grund dafür ist der Eindruck, dass
Wirkstoffe/Arzneimittel, Medizinprodukte
und In-vitro-Diagnostika aufgrund anderer,
spezifischer Bewertungsverfahren weitgehend
von der REACH-Verordnung ausgenommen
sind. Die Auffassung führt zu der – leider
falschen – Annahme, dass die Vorgaben aus
REACH und damit assoziierten Regelungen
keine Relevanz für Life-Sciences-Unternehmen besitzen.
Dass dem nicht so ist, ergibt sich z. B.
durch direkt zutreffende Anforderungen,
aus den Kennzeichnungsvorgaben nach der
CLP-Verordnung, dem Zusammenhang zu
Sicherheitsdatenblättern, transportrechtlichen Regelungen, bei der Einfuhr, durch
die Relevanz bei der Festlegung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit am Arbeitsplatz und des Schutzes
der Umwelt. Die Veranstaltung will die Teilnehmer bei der Aktualisierung der Kenntnisse
und der Bewertung der Relevanz für die betrieblichen Aufgaben unterstützen sowie
Problemlösungsstrategien aufzeigen.
Unternehmensleiter, Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche für Regulatory Affairs,
Produktion, Beschaffung von Waren, Outsourcing von Dienstleistungen, Logistik,
Qualitätsmanagement
Referenten
Heinz Udo Faust
betreut als selbständiger Unternehmensberater Hersteller und Importeure von
Elektrogeräten bei Regulatory Affairs-Aufgaben. Arbeitsschwerpunkte sind u. a.
produktbezogener Umweltschutz, Manage-
mentsysteme sowie Produkthomologierung
(Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV, Gerätesicherheit u.a.). Zu den
Beratungskunden zählen zahlreiche Hersteller aus der Medizinprodukte-Industrie.
Dipl.-Ing. Marcus Luther
ist Innovationsmanager Gesundheitswirtschaft an der Charité Technologietransferstelle in Berlin. Er war wiss. Mitarbeiter am
Fachgebiet Hygiene der TU Berlin und im
ehemaligen Institut für Hygiene der FU Berlin.
Spezialgebiete sind Hygiene, biologische Sicherheit und GMP sowie Regulatory Affairs
mit Schwerpunkt Medizinprodukte/-technik.
REACH in Life-Sciences-Unternehmen
Programm
Teil 1
Teil 2
REACH - Relevanz und Anforderungen für
Life-Sciences-Unternehmen
REACH - Anforderungen für Life-SciencesUnternehmen beim Umgang mit
Erzeugnissen
- Was ist REACH?
- Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 1907/2006
(zeitlich, räumlich, stofflich)
- Ausnahmen
- Relevanz für den medizinischen Bereich
- Begriffsbestimmungen
- Pflichten der Hersteller & Importeure von
Erzeugnissen
- REACH Anforderungen, Stoffe in Artikeln
- Optimierte Fundstellen
- Probleme der Informationsbeschaffung
- Datenvolumen
- Umsetzungsstrategien
- Besondere Problemlagen
- Informationsweitergabe
- Informationspflicht an Verbraucher
- Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen
- Pflicht zur Aufbewahrung von
Informationen
Teil 3
26.03.2015
Umgang mit Gefahrstoffstoffen in Labor,
Produktion und Werkstatt
- Gefährdungsermittlung, -beurteilung
- Schutzstufenkonzept
- Betriebsanweisungen, Unterrichtung der
Beschäftigten
- Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutzmittel
und technische Schutzmaßnahmen,
- Vorsorgeuntersuchungen
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Entsorgung
Teil 4
9 - 16 Uhr
Gefahrgüter
- Kennzeichnung
- Verpackung
- Versandwege
Rechtlicher Überblick
- CLP-Verordnung und andere rechtliche
Grundlagen
- Informationsquellen: Datenbanken