Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Montag, 16.03.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite ■ Gemeinde Ostrhauderfehn 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 28 ■ Gemeinde Firrel Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2011 28 – 29 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 29 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2013 29 ■ Gemeinde Uplengen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 C. Sonstiges 29 – 30 Seite - 28 - 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn in der Sitzung am 27.11.2014 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: §3 Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. §4 Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert. §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden §5 1 Ergebnishaushalt ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um –Euro- -Euro- -Euro- -Euro- 2 3 4 5 11.459.100 795.200 16.000 12.238.300 11.459.100 783.100 3.900 12.238.300 0 Verund damit der mindert Gesamtbetrag um des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf 95.700 10.280.800 788.700 95.700 23.500 11.046.000 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert: Ostrhauderfehn, 10.12.2014 Gemeinde Ostrhauderfehn Der Bürgermeister Günter Harders _______________ Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am 13.02.2015 unter dem Aktenzeichen – 30.3.2 – HE erteilt worden. Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG 9.606.000 663.100 0 10.269.100 263.200 15.500 0 278.700 2.377.000 293.300 80.000 2.550.300 1.682.300 95.700 0 1.778.000 vom 19.03.2015 bis zum 27.03.2015 283.300 0 0 283.300 23.500 13.102.700 im Rathaus der Gemeine Ostrhauderfehn, Hauptstr. 117, 26842 Ostrhauderfehn, Zimmer 18, zu folgenden Öffnungszeiten: montags – freitags 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich am Montag von 14.00 – 17.00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. 12.226.300 899.900 Ostrhauderfehn, den 25.02.2015 12.226.300 956.400 80.000 13.102.700 §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.682.300 Euro um 95.700 Euro erhöht und damit auf 1.778.000 Euro neu festgesetzt. Gemeinde Ostrhauderfehn Der Bürgermeister Günter Harders __________________________________________ Bekanntmachung über Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Firrel Der Rat der Gemeinde Firrel hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 den Jahresabschluss 2011 beschlossen. Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 16.03.2015/Ausgabe 05 - 29 - Dem Bürgermeister wurde Entlastung nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilt. Der Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Firrel nebst seines Anhanges und seiner Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer und die Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 25. Februar 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, 26835 Hesel, Zimmer O-01, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. und die Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 25. Februar 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, 26835 Hesel, Zimmer O-01, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Firrel, 03. März 2015 Gemeinde Firrel Die Bürgermeister Johann Aleschus __________________________________________ Firrel, 03. März 2015 Gemeinde Firrel Die Bürgermeister Johann Aleschus __________________________________________ Bekanntmachung über Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Firrel Haushaltssatzung der Gemeinde Uplengen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 110 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Uplengen in der Sitzung am 15.Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Rat der Gemeinde Firrel hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 den Jahresabschluss 2012 beschlossen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. Dem Bürgermeister wurde Entlastung nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilt. Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Firrel nebst seines Anhanges und seiner Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer und die Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 25. Februar 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, 26835 Hesel, Zimmer O-01, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Firrel, 03. März 2015 Gemeinde Firrel Die Bürgermeister Johann Aleschus __________________________________________ Bekanntmachung über Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Firrel Der Rat der Gemeinde Firrel hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 den Jahresabschluss 2013 beschlossen. Dem Bürgermeister wurde Entlastung nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilt. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 15.225.300,00 € 15.225.300,00 € 1.3 der außerordentlichen Erträge 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 2. 0,00 € 0,00 € im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.859.700,00 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.402.600,00 € Saldo: 457.100,00 € 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 642.000,00 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 6.975.400,00 € Saldo: -6.333.400,00 € 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Saldo: festgesetzt. Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Firrel nebst seines Anhanges und seiner Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 16.03.2015/Ausgabe 05 76.500,00 € 60.000,00 € 16.500,00 € - 30 - Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes - 14.578.200,00 € zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 103, 26670 Uplengen-Remels öffentlich aus. Uplengen, den 06.03.15 der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Saldo: 20.438.000,00 € -5.859.800,00 € §2 Gemeinde Uplengen Der Bürgermeister Enno Ennen __________________________________________ Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 76.500,-- € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 390.000,-- € festgesetzt. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 320 v. H. 2. 340 v. H. Gewerbesteuer Uplengen, den 16. Dezember 2014 Gemeinde Uplengen Der Bürgermeister Enno Ennen _____________________ Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am 27.02.2015 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 114 Abs. 2, Satz 3 NKomVG vom Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, Tel.: (04 91) 9 26 - 0. Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist drei Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, 26789 Leer oder an folgende E-Mail-Adresse zu senden: amtsblatt@lkleer. de oder [email protected] Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer (0 49 52) 92 10 37 zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: www.landkreis-leer.de, Rubrik „Aktuelles“ 17.03.2015 bis einschl. 25.03.2015 Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 16.03.2015/Ausgabe 05
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