Amtsblatt Nr. 05/2015

Landkreis
Leer
Amtsblatt
Nr. 05
Montag, 16.03.2015
A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer
Seite
B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände
Seite
■ Gemeinde Ostrhauderfehn
2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
28
■ Gemeinde Firrel
Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2011
28 – 29
Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012
29
Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2013
29
■ Gemeinde Uplengen
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
C. Sonstiges
29 – 30
Seite
- 28 -
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Ostrhauderfehn für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde
Ostrhauderfehn in der Sitzung am 27.11.2014 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§4
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem
Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird
nicht verändert.
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§5
1
Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen
außerordentliche
Erträge
außerordentliche
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen des
Finanzhaushalts
Gesamtbetrag der
Auszahlungen des
Finanzhaushalts
die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge
erhöht
um
–Euro-
-Euro-
-Euro-
-Euro-
2
3
4
5
11.459.100 795.200
16.000
12.238.300
11.459.100 783.100
3.900
12.238.300
0
Verund damit der
mindert Gesamtbetrag
um des Haushaltsplans einschließlich der
Nachträge
festgesetzt auf
95.700
10.280.800 788.700
95.700
23.500
11.046.000
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert:
Ostrhauderfehn, 10.12.2014
Gemeinde Ostrhauderfehn
Der Bürgermeister
Günter Harders
_______________
Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Die nach § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den
Landkreis Leer am
13.02.2015 unter dem Aktenzeichen – 30.3.2 – HE erteilt worden.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2
Satz 3 NKomVG
9.606.000
663.100
0
10.269.100
263.200
15.500
0
278.700
2.377.000
293.300
80.000
2.550.300
1.682.300
95.700
0
1.778.000
vom 19.03.2015 bis zum 27.03.2015
283.300
0
0
283.300
23.500
13.102.700
im Rathaus der Gemeine Ostrhauderfehn, Hauptstr.
117, 26842 Ostrhauderfehn, Zimmer 18,
zu folgenden Öffnungszeiten:
montags – freitags 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich
am Montag von 14.00 – 17.00 Uhr sowie am Dienstag
und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
12.226.300 899.900
Ostrhauderfehn, den 25.02.2015
12.226.300 956.400
80.000
13.102.700
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.682.300 Euro um
95.700 Euro erhöht und damit auf 1.778.000 Euro neu
festgesetzt.
Gemeinde Ostrhauderfehn
Der Bürgermeister
Günter Harders
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Bekanntmachung über Jahresabschluss 2011
der Gemeinde Firrel
Der Rat der Gemeinde Firrel hat in seiner Sitzung am
26. Februar 2015 den Jahresabschluss 2011 beschlossen.
Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 16.03.2015/Ausgabe 05
- 29 -
Dem Bürgermeister wurde Entlastung nach § 58 Abs.
1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilt.
Der Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Firrel nebst
seines Anhanges und seiner Anlagen sowie der Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer
und die Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in
der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 25.
Februar 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der
Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, 26835 Hesel,
Zimmer O-01, während der Öffnungszeiten öffentlich
aus.
und die Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in
der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 25.
Februar 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der
Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, 26835 Hesel,
Zimmer O-01, während der Öffnungszeiten öffentlich
aus.
Firrel, 03. März 2015
Gemeinde Firrel
Die Bürgermeister
Johann Aleschus
__________________________________________
Firrel, 03. März 2015
Gemeinde Firrel
Die Bürgermeister
Johann Aleschus
__________________________________________
Bekanntmachung über Jahresabschluss 2012
der Gemeinde Firrel
Haushaltssatzung der Gemeinde Uplengen
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 110 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Uplengen
in der Sitzung am 15.Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Rat der Gemeinde Firrel hat in seiner Sitzung am
26. Februar 2015 den Jahresabschluss 2012 beschlossen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.
Dem Bürgermeister wurde Entlastung nach § 58 Abs.
1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilt.
Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Firrel nebst
seines Anhanges und seiner Anlagen sowie der Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer
und die Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in
der Zeit vom 17. Februar 2015 bis einschließlich 25.
Februar 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus der
Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, 26835 Hesel,
Zimmer O-01, während der Öffnungszeiten öffentlich
aus.
Firrel, 03. März 2015
Gemeinde Firrel
Die Bürgermeister
Johann Aleschus
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Bekanntmachung über Jahresabschluss 2013
der Gemeinde Firrel
Der Rat der Gemeinde Firrel hat in seiner Sitzung am
26. Februar 2015 den Jahresabschluss 2013 beschlossen.
Dem Bürgermeister wurde Entlastung nach § 58 Abs.
1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilt.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf
15.225.300,00 €
15.225.300,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf
2.
0,00 €
0,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
13.859.700,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
13.402.600,00 €
Saldo:
457.100,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
642.000,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
6.975.400,00 €
Saldo: -6.333.400,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
Saldo:
festgesetzt.
Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Firrel nebst
seines Anhanges und seiner Anlagen sowie der Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Leer
Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 16.03.2015/Ausgabe 05
76.500,00 €
60.000,00 €
16.500,00 €
- 30 -
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes
-
14.578.200,00 €
zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 103, 26670
Uplengen-Remels öffentlich aus.
Uplengen, den 06.03.15
der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes
Saldo:
20.438.000,00 €
-5.859.800,00 €
§2
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Enno Ennen
__________________________________________
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 76.500,-- € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 390.000,-- € festgesetzt.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind
durch eine besondere Hebesatzsatzung für das
Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
320 v. H.
320 v. H.
2.
340 v. H.
Gewerbesteuer
Uplengen, den 16. Dezember 2014
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Enno Ennen
_____________________
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche
Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am
27.02.2015 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 114 Abs. 2, Satz 3
NKomVG vom
Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, Tel.: (04 91) 9 26 - 0.
Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines
Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden
Arbeitstag. Annahmeschluss ist drei Arbeitstage vor dem
Erscheinungstag.
Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis
Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, 26789 Leer
oder an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
amtsblatt@lkleer. de oder [email protected]
Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer
(0 49 52) 92 10 37 zu erreichen.
Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter:
www.landkreis-leer.de, Rubrik „Aktuelles“
17.03.2015 bis einschl. 25.03.2015
Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 16.03.2015/Ausgabe 05