01|04|2016 Terroranschläge in Brüssel Wir möchten uns für die vielen Botschaften der Sympathie und Sorge um unsere Sicherheit bedanken, die uns letzte Woche erreicht haben. Ungeachtet der Dankbarkeit dafür, dass niemand vom Brüsseler WKÖNetzwerk verletzt wurde — auch keiner der Angehörigen oder Freunde — sind wir tief betroffen. Unsere Gedanken sind bei den Familien und Nahestehenden der Opfer, während in Brüssel Ermittlungen und Maßnahmen zur Ergreifung der Täter andauern. Der Alltag in den europäischen Institutionen normalisiert sich allmählich. Auch wir setzen unsere Arbeit fort — unser Leben geht gottseidank weiter. Das Team vom EU-Büro Brüssel Thema der Woche Migrationskrise überwinden ohne Schengen-Ausverkauf In Kürze Startschuss für neuen EU-Insolvenzrahmen Urheberrecht und Panoramafreiheit auf dem Prüfstand Europäische Lebensmittelagentur konsultiert zur Zulassung neuartiger Lebensmittel Neues aus der Kommission 455 Millionen Euro für Energieforschungs- und Innovationsprojekte Konsultation über die Zukunft der Wirtschaftsbeziehungen EU-Türkei Vorschlag für EU-weite Harmonisierung organischer Düngemittel Neues aus dem Gerichtshof der EU Rekorde bei Produktivität und neu eingegangenen Rechtssachen 2015 Personelle Veränderungen am EU-Gericht Statistik der Woche EU-Haupthandelspartner 2015 wieder USA — aber Intra-EU-Handel überwiegt Veranstaltungen „Conference of European Statistics Stakeholders“, 20.-21. Oktober in Budapest Jobs+Jobs+Jobs ECHA sucht Scientific Officer – Chemicals Risk Assessment Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit sucht Mitarbeiter Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen sucht ICT Officer EU-Agenda EU-Kommission: 2163. Sitzung am 6. April 2016 EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Wochen Impressum EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich Av. de Cortenbergh 30 B-1040 Brüssel Telefon: +32 2 286 58 80 Internet: wko.at/eu Redaktion: Franziska Annerl E-Mail: [email protected] Folgen Sie uns auf facebook Wenn Sie das EU-Panorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie bitte an: [email protected] 2 01|04|2016 Migrationskrise überwinden ohne Schengen-Ausverkauf Bei einem Treffen zwischen dem türkischen Premierminister Davutoglu und den Staats- und Regierungschefs der EU am 18.3. wurde eine Einigung zur weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Migration erzielt. In dieser Einigung sagte die Türkei zu, ab dem 20.3. jene Migranten, die irregulär von der Türkei auf griechische Inseln kommen, zurückzunehmen. Im Gegenzug dafür verpflichtete sich die Europäische Union dazu, für jeden auf Basis dieser Vereinbarung rückgeführten Syrer einen Syrer direkt aus der Türkei in der EU neu anzusiedeln, wobei man sich diesbezüglich auf eine Obergrenze von 72.000 Neuansiedelungen geeinigt hat. Griechenland sollte nach Auffassung der Staats- und Regierungschefs der EU bei der Rückführung von Migranten in die Türkei mit allen notwendigen Mitteln unterstützt werden. Wie sich diese Einigung zwischen der EU und der Türkei in der Praxis auswirkt, werden die kommenden Wochen und Monate zeigen. Innerhalb der Europäischen Union haben in der jüngeren Vergangenheit die großteils schwer kontrollier- bzw. vorhersehbaren Migrationsströme einzelne Mitgliedstaaten bzw. die Union als Ganzes vor enorme Herausforderungen gestellt. Die nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht als Erfolgsgeschichte zu bezeichnende Errichtung des Europäischen Binnenmarktes ist durch die Wiedereinführung innereuropäischer Grenzkontrollen in Gefahr. Eine vollständige Wiederherstellung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum würde nach Schätzungen der Kommission unmittelbare direkte Kosten in Höhe von fünf bis 18 Milliarden Euro jährlich (das entspricht 0,05 Prozent bis 0,13 Prozent des europäischen BIP) verursachen. Insbesondere die Verkehrswirtschaft wäre durch lange Grenzwartezeiten massiv betroffen; aber auch andere Wirtschaftszweige, wie der Tourismus oder die Industrie — Stichwort „Just-in-time-Lieferung“. Um so rasch als möglich wieder zur bisherigen Funktionsweise des Schengenraumes zurückzufinden, hat die Europäische Kommission einen Fahrplan unterbreitet, in dem konkrete Schritte aufgelistet sind, die erforderlich sind, um einen geordneten Schutz der Außen- und Binnengrenzen der EU wiederherzustellen. Die „Politik des Durchwinkens“ bezeichnet die Kommission in ihrer Mitteilung als weder rechtlich noch politisch akzeptabel. Die Entscheidung darüber, welcher Mitgliedstaat für einen bestimmten Antrag zuständig ist, solle vielmehr nach dem bestehenden Dublin-System getroffen werden. Die seit September 2015 von acht Staaten eingeführten vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen sollten nach dem Plan der Kommission bis Dezember wieder aufgehoben werden, so dass der Schengen-Raum spätestens Ende 2016 wieder ordnungsgemäß funktioniert. Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich darf aufgrund der großen Bedeutung des innereuropäischen Handels das gute Funktionieren des europäischen Binnenmarktes nicht gefährdet werden. Es müssen daher praktikable Lösungen gefunden werden, die dem Schengen-Gedanken Rechnung tragen, ein effizientes und rechtsstaatliches Migrationsmanagement ermöglichen und die Wirtschaft nicht schädigen. Ansprechpartnerin: Franz Brudl Inhaltsverzeichnis 3 01|04|2016 Startschuss für neuen EU-Insolvenzrahmen Der Aktionsplan Kapitalmarktunion beinhaltet, dass die Europäische Kommission eine gesetzgeberische Initiative zur Geschäftsinsolvenz vorlegen will. Inhalt sollen eine frühzeitige Restrukturierung und die "zweite Chance" sein, wobei auf funktionierenden nationale Regelungskonzepten aufgesetzt werden soll. Auch die neue Binnenmarktstrategie der Kommission sieht eine Initiative zur "zweiten Chance" vor. Eine Konsultation soll nun die Sicht der Interessengruppen auf Schlüsselaspekte der Insolvenz ermitteln. Die Antworten dienen zur Identifizierung möglicher Aspekte für die gesetzgeberische Initiative bzw. ergänzender Maßnahmen und werden, gemeinsam mit den Ergebnissen einer externen Studie in den Folgenabschätzungsbericht einbezogen. Der Konsultationsfragebogen kann bis 14. Juni online ausgefüllt werden. Urheberrecht und Panoramafreiheit auf dem Prüfstand Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Urheberrecht und zur Panoramafreiheit gestartet. Sie möchte wissen, wie sich die Erteilung eines Schutzrechtes für Verleger auf EU-Ebene auf das Verlagswesen, die Kreativwirtschaft etc. auswirkt. Antworten können bis 15. Juni 2016 eingereicht werden. Schutzrechte sind dem Urheberrecht ähnlich, betreffen aber nicht die originäre Schöpfung eines Autors (ein Werk), sondern z.B. dessen Aufführung. Die Konsultation dient außerdem zur Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens für die Panoramafreiheit. Das EU-Urheberrecht sieht vor, dass Mitgliedstaaten Urheberrechtsausnahmen oder -beschränkungen z.B. für Fotos von öffentlichen Gebäuden, Skulpturen oder Denkmälern festlegen dürfen. Die Kommission erwägt eine Präzisierung dieser Regeln, um neue Verbreitungskanäle zu berücksichtigen. Europäische Lebensmittelagentur konsultiert zur Zulassung neuartiger Lebensmittel Die europäische Lebensmittelagentur EFSA (European Food Safety Authority) hat eine öffentliche Konsultation zu einem Leitlinienentwurf zur Vorbereitung und Präsentation von Anträgen für neuartige Lebensmittel gestartet. Ziel dieses Dokuments ist, den Antragstellern eine Anleitung zur Beurteilung der Sicherheit ihrer neuartigen Lebensmittel anzubieten. Bis 21. April sind dazu alle interessierten Parteien eingeladen, die Leitlinie online zu kommentieren. Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich sind Schritte, die zu einer Vereinfachung der Verfahren zur Genehmigung neuartiger Lebensmittel führen, zu begrüßen. Entsprechende Leitlinien können einen Beitrag dazu leisten. Inhaltsverzeichnis 4 01|04|2016 455 Millionen Euro für Energieforschungs- und Innovationsprojekte Die Exekutivagentur der EU-Kommission für Innovation und Netzwerke (Innovation and Networks Executive Agency, INEA) hat 51 Energieforschungs- und Innovationsprojekte ausgewählt, welche insgesamt knapp 455 Millionen Euro an EU-Fördermitteln erhalten werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen voranzutreiben und kombinierte Energie-, Transport- und ICT-Lösungen für „intelligente“ Städte und Gemeinden anzubieten. Alle 51 Projekte wurden im Zuge von zwei im letzten Jahr ergangenen Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 ausgewählt. Sie umfassen eine Vielzahl an Forschungs- und Innovationsbereichen, angefangen von alternativen Kraftstoffen bis hin zu erneuerbaren Energien und deren Speicherung. Einige dieser Projekte bringen erneuerbare Energielösungen näher zur Marktreife und arbeiten an deren Implementierung in europäischen Städten. Erfreulich ist aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich, dass auch Teilnehmer aus Österreich in erfolgreichen Projektkonsortien vertreten sind. Ansprechpartner: Martin Schmid Konsultation über die Zukunft der Wirtschaftsbeziehungen EU-Türkei Die Europäische Kommission hat am vergangenen Mittwoch eine öffentliche Konsultation über die Zukunft der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei lanciert. Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen von Interessenträgern zur Gestaltung der zukünftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei einzuholen. Die Ergebnisse sollen in eine Folgenabschätzung zu einer potentiellen Modernisierung der Zollunion EU-Türkei sowie einer möglichen Erweiterung des bilateralen präferenziellen Freihandelsrahmens einfließen, die derzeit von der Kommission durchgeführt wird. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen ist der 9. Juni 2016. Seit 1995 ist die Türkei mit der EU durch eine Zollunion verbunden und zu einem wichtigen Handelspartner der Union geworden. Auch für Österreich ist die Türkei ein bedeutender Handelspartner: Die österreichischen Exporte in die Türkei beliefen sich 2014 auf rund 1,21 Milliarden Euro, die Importe auf rund 1,27 Milliarden Euro. Ansprechpartner: Martin Schmid Inhaltsverzeichnis 5 01|04|2016 Vorschlag für EU-weite Harmonisierung organischer Düngemittel Die aktuell geltende Düngemittelverordnung gewährleistet den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt vor allem für konventionelle, nichtorganische Düngemittel. Innovative, aus organischen Stoffen hergestellte Düngeprodukte liegen jedoch außerhalb ihres Geltungsbereichs. Der Zugang zum Binnenmarkt solcher organischen Düngemittel hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab und ist aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften oft schwierig. Dabei bieten organische Düngemittel großes Potenzial für Unternehmen. Aktuell werden in der EU lediglich 5 Prozent der Bioabfälle recycelt. Würde dieser Wert steigen, könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 Prozent der nichtorganischen Düngemittel — von denen ein großer Teil aus Drittstaaten importiert wird — ersetzt werden. Die Kommission möchte den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtern und sie den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellen. Aus diesem Grund legte sie jüngst einen Vorschlag für eine Verordnung über Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung vor. Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Mit der Verordnung werden ebenfalls strenge Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt. Da manche Düngeprodukte nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt werden, schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor: Hersteller können selbst entscheiden, ob sie ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen europäischen Regeln frei handelbar wird. Sie können allerdings auch dafür optieren, das Produkt nach nationalen, auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt basierenden Regeln auf den Markt zu bringen. Da der österreichische Markt verhältnismäßig klein ist, können harmonisierte Regeln, welche einen vereinfachten Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleisten, österreichischen Unternehmen großen Mehrwert bringen. Ansprechpartner: Franz Brudl Inhaltsverzeichnis 6 01|04|2016 Rekorde bei Produktivität und neu eingegangenen Rechtssachen 2015 Am 18. März 2016 gab der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Rechtssprechungsstatistiken für das Jahr 2015 bekannt. Bei allen seinen Unterorganen (Gerichtshof, Gericht und Gericht für den öffentlichen Dienst) gingen im vergangenen Jahr insgesamt 1.711 Rechtssachen ein und 1.755 wurden erledigt. Damit wurden Rekordwerte für die Zahl an neu eingegangenen Rechtssachen und auch für die jährliche Produktivität erreicht. Der Gerichtshof verzeichnete im Jahr 2015 mit 713 neu eingegangenen Rechtssachen eine Erhöhung um knapp 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr und erreicht somit einen Spitzenwert seit seinem Bestehen. Diese Entwicklung beruht einerseits auf einer Verdopplung der Zahl der Rechtsmittel seit 2014 (von 111 auf 215) und andererseits auf der hohen Zahl der dem Gerichtshof vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen (436). Auch in Bezug auf Produktivität und Effizienz konnte der Gerichtshof den Verbesserungstrend fortsetzen. Besonders bei den Klageverfahren wurde die Verfahrensdauer von Werten zwischen 19,7 und 24,3 Monaten im Zeitraum von 2011-2014 auf 17,6 Monate im Jahr 2015 erheblich verkürzt. Auch bei den Rechtsmitteln verringerte sich die Verfahrensdauer auf 14 Monate, was den niedrigsten Wert in den letzten Jahren darstellt. Eine Sitzung des Gerichtshofs (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union) Inhaltsverzeichnis 7 01|04|2016 Der EuGH ist das Rechtssprechungsorgan der Europäischen Union und überwacht die einheitliche Anwendung und Auslegung des EURechts. Er besteht aus drei Unterorganen: ∙ Der „Gerichtshof“ im engeren Sinn ist für Klagen von Mitgliedstaaten und Organen der EU sowie Vorabentscheidungsersuchen unmittelbar zuständig. Darüber hinaus ist er in zweiter Instanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts“ zuständig. ∙ Das „Gericht“ ist in erster Instanz für Rechtssachen zuständig, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten Organisationen vorgelegt werden, sowie für Wettbewerbsrechtssachen. ∙ Das „Gericht für den öffentlichen Dienst“ ist das einzige bisher eingerichtete Fachgericht des EuGHs. Es beschäftigt sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten. Das Gericht der EU (EuG) konnte bei gleichbleibenden Mitteln durch verbesserte Ressourcennutzung sowie Reformen seiner Arbeitsmethoden ebenfalls seine Produktivität steigern. Mit 987 erledigten Rechtssachen im Jahr 2015 schaffte das Gericht eine Erhöhung der jährlich erledigten Rechtssachen um 90 Prozent seit 2010 und um über 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen (831) blieb 2015 fast auf dem Rekordniveau vom Vorjahr (912 Rechtssachen). Durch die Steigerung der Produktivität wurden außerdem die anhängigen Rechtssachen um mehr als zehn Prozent gesenkt (von 1.423 auf 1.267 Rechtssachen) und die durchschnittliche Verfahrensdauer von 23,4 Monaten im Jahr 2014 auf 20,6 Monate im Jahr 2015 verkürzt. Weitere Verbesserungen werden durch die am 25. Dezember 2015 in Kraft getretene Verordnung über die Änderung der Satzung des EuGH erwartet. Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Aufstockung der Anzahl der Richter am EuG. Das Gericht, in dem bisher je ein Richter pro Mitgliedsland tätig war, besteht ab 25. Dezember 2015 aus 40 Mitgliedern, ab dem 1. September 2016 aus 47 Mitgliedern, und ab dem 1. September 2019 aus zwei Mitgliedern pro Mitgliedstaat (nach dem heutigen Stand wären das 56 Mitglieder). Diese Reform soll dem erhöhten Arbeitsaufkommen am EuG Rechnung tragen und sicherstellen, dass die Verfahren in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden können. Ansprechpartnerin: Kornelia Lienhart Personelle Veränderungen am EU-Gericht Auf insgesamt fünfzehn Richterernennungen für das Gericht des Gerichtshofs der Europäischen Union einigten sich die Regierungen der Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche. Acht dieser Richter wurden im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden teilweisen Erneuerung des Gerichts bestellt. Die Ernennung der weiteren sieben Richter erfolgte im Zusammenhang mit der Umsetzung der im Dezember 2015 beschlossenen Reform des Gerichts. Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Anzahl der Richter am Gericht auf 56 (zwei je Mitgliedstaat) bis 2019. Dies soll dem Gericht die Urteilsfindung in einer ständig wachsenden Anzahl an Rechtssachen in angemessener Zeit ermöglichen. Die Mandate der ersten acht Richter werden von 1. September 2016 bis 31. August 2022 laufen, unter anderem auch jenes des Österreichers Viktor Kreuschitz, der für eine weitere Amtszeit ernannt wurde. Was die Mandate der anderen sieben Kandidaten betrifft, wurden fünf bis 31. August 2016 und zwei bis 31. August 2019 bestellt. Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, welcher sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen befasst, dem Gericht, welches Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Regierungen fällt sowie dem Gericht für den öffentlichen Dienst, das Streitsachen zwischen der EU und ihren Bediensteten schlichtet. Ansprechpartner: Martin Schmid Inhaltsverzeichnis 8 01|04|2016 EU-Haupthandelspartner 2015 wieder USA — aber Intra-EU-Handel überwiegt Quelle: eurostat Im Jahr 2015 blieben die USA mit 619 Milliarden Euro bzw. 18 Prozent des gesamten Warenverkehrs der EU und China mit 521 Milliarden Euro bzw. 15 Prozent die zwei wichtigsten Handelspartner der EU im Warenverkehr mit deutlichem Vorsprung vor der Schweiz mit 253 Milliarden Euro bzw. sieben Prozent und Russland mit 210 Milliarden bzw. sechs Prozent. Maschinen und Fahrzeuge, sonstige bearbeitete Waren und chemische Erzeugnisse stellten 2015 die wichtigsten Warengruppen im internationalen Handel der EU mit der übrigen Welt dar. Für Österreich war mit 29 Prozent der Warenausfuhren Deutschland das wichtigste Partnerland, an zweiter Stelle folgen die USA mit sechs Prozent, dritter Haupthandelspartner war Italien mit ebenfalls sechs Prozent. Die 28 EU-Mitgliedstaaten führten im Jahr 2015 Waren im Wert von 4.861 Milliarden Euro aus, wovon 3.070 Milliarden (bzw. 63 Prozent) für einen anderen Mitgliedstaat der EU bestimmt waren (Intra-EU-Handel). Österreich wies 70 Prozent Intra-EU-Handelsanteil auf. Deutschland war für die Mehrzahl der Mitgliedstaaten das wichtigste Ausfuhrbestimmungsland und für mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten war Deutschland auch das wichtigste Herkunftsland der Einfuhren. Für Österreich stammten 42 Prozent der Einfuhren aus Deutschland, die beiden anderen wichtigsten Handelspartner bei den Wareneinfuhren waren für Österreich Italien und die Schweiz mit jeweils sechs Prozent. Insgesamt stammten 77 Prozent der österreichischen Wareneinfuhren aus einem anderen EU-Mitgliedsland. Aufgrund der großen Bedeutung des innereuropäischen Handels darf das gute Funktionieren des europäischen Binnenmarktes nicht gefährdet werden. Die in jüngster Vergangenheit im Raum stehende Wiedereinführung von innereuropäischen Grenzkontrollen birgt die Gefahr einer Behinderung von Handelsströmen in sich. Es müssen praktikable Lösungen gefunden werden, die dem Schengen-Gedanken Rechnung tragen ohne die Wirtschaft zu schädigen. Ansprechpartner: Verena Martelanz Inhaltsverzeichnis 9 01|04|2016 ECHA sucht Scientific Officer – Chemicals Risk Assessment Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht: Scientific Officer – Chemicals Risk Assessment Temporary agent (M/F) Reference: ECHA/TA/2016/001, Grade: AD 7 Bewerbungen sind bis zum 8. April 2016 möglich, weitere Information sind online abrufbar. Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit sucht Mitarbeiter Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) mit Sitz in Den Haag sucht: ICT Officer – Temporary Agent (M/F), AST 4 Reference: 16/EJ/02 Corporate Communications Assistant – Temporary Agent (M/F), AST 3 Reference: 16/EJ/03 ICT Project Officer – Contract Agent (M/F), FG IV Reference: 16/EJ/CA/03 Security Officer / Driver – Contract Agent (M/F), FG III Reference: 16/EJ/CA/04 Bewerbungen sind bis zum 10. April 2016 möglich, weitere Information sind online abrufbar. Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen sucht ICT Officer Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sucht: ICT Officer – Contract Agent, FG IV Reference: EASO/2016/CA/002 Bewerbungen sind bis zum 22. April 2016 möglich, weitere Information sind online abrufbar. Inhaltsverzeichnis 10 01|04|2016 „Conference of European Statistics Stakeholders“, 20.-21. Oktober in Budapest Um den Dialog zwischen Anwendern, Herstellern und Entwicklern von öffentlichen Statistiken in Europa zu fördern, organisieren Eurostat, EZB, European Statistical Advisory Committee, Federation of European National Statistical Societies, Hungarian Central Statistical Office, und die Hungarian Statistical Association die Conference of European Statistics Stakeholders in Budapest, am 20.-21. Oktober 2016. Best Practices bei der Herstellung von amtlichen Statistiken sollen geteilt, innovative Wege der Visualisierung und Kommunikation von Statistiken präsentiert und neue methodische Ideen für die Sammlung und Analyse von Daten vorangebracht werden. Alle euopäischen Statistik-Akteure — Methodiker, Hersteller, Anwender — sind daher herzlich aufgerufen, durch Einreichung Ihrer Papiere//Referate (Deadline 31. Mai 2016) zum zukünftigen Fortschritt der Europäischen Statistiken beizutragen. Eine Liste der Themenstränge kann online eingesehen werden. Die Konferenz findet in der Hungarian Academy of Sciences statt, 1051 Budapest, Széchenyi István tér 9. Registrierungen für die Veranstaltung sind bis 1. Oktober 2016 online möglich, etwaige Rückfragen richten Sie bitte direkt per E-Mail an die Konferenz-Organisation. Ansprechpartner: Verena Martelanz Inhaltsverzeichnis Die Themen der 2163. Sitzung am 6. April 2016 lagen leider bei Redaktionsschluss noch nicht vor. 7. April: Ausschuss für Wirtschaft und Währung Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Daten 11 01|04|2016 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und –abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer in Bezug auf bestimmte Daten Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet werden Europäisches Einlagensicherungssystem Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist 7. April: Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie Diskussion über den Status einer Marktwirtschaft für China: mögliche Folgen für die Europäische Industrie, Erläuterungen durch Direktor Leopoldo Rubinacci, Kommission Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisenbahnzuliefererindustrie EFSI – Überlegungen zum ersten Jahr und zu den weiteren Schritten, Aussprache mit dem geschäftsführenden Direktor des EFSI, Wilhelm Molterer Energieeffizienzkennzeichnung Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energiequellen“ 7. April: Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Sozialdumping in der Europäischen Union Technische Vorschriften für Binnenschiffe (Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EC des Europäischen Parlaments und des Rates) Ausgewählte Fälle der kommenden Wochen: 5. April Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Gutachtensache (Avis) 1/15 Geplantes Fluggastdaten-Abkommen EU-Kanada Der Gerichtshof verhandelt über den Gutachtenantrag des Europäischen Parlaments zu der Frage, ob das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen mit dem Unionsrecht, insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Weitere Informationen 12 01|04|2016 5. April Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C 160/15 GS Media Urheberrechtsverletzung durch Setzen von Hyperlinks? Der mit dem Rechtsstreit befasste niederländische Hoge Raad ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29. Er möchte insbesondere wissen, ob das Setzen eines Hyperlinks zu einer fremden Website, auf der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers allgemein zugänglich ist, als öffentliche Wiedergabe zu werten ist (und somit eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Rechtsinhaber nicht zugestimmt hat). Weitere Informationen 12. April Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C 203/15 Tele2 Sverige und C 698/15 Davis u.a. Vorratsdatenspeicherung Nach dem Urteil Digital Rights Irland und Seitlinger u.a., mit dem der Gerichtshof die EU-Richtlinie 2006/24 über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt hat, teilte Tele2 Sverige der schwedischen Telekom-Behörde mit, dass es die Vorratsspeicherung einstellen werde. Die Behörde wies Tele2 darauf hin an, die Speicherung wieder aufzunehmen. Ihrer Ansicht nach bedeutet die Ungültigerklärung der Richtlinie nicht automatisch, dass auch die schwedischen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie ungültig würden. Das von Tele2 angerufene Rechtsmittelgericht möchte vom Gerichtshof insbesondere wissen, ob eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten, die sich auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung von Straftaten vorzusehen, mit der Datenschutzrichtlinie 2002/58 unter Berücksichtigung der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist. Der englische Court of Appeal ist mit einem Rechtsstreit befasst, in dem geltend gemacht wird, die britische Regelung über Vorratsdatenspeicherung sei nicht mit den in der EU-Grundrechte-Charta sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgten Grundrechten auf Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Der Court of Appeal möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob das Urteil Digital Rights verbindliche, für die nationale Regelung eines Mitgliedstaats über den Zugang zu gemäß den nationalen Rechtsvorschriften auf Vorrat gespeicherten Daten geltende Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit den in der EU-Grundrechte-Charta verbürgten Grundrechten auf Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten festlegt. Außerdem möchte er wissen, ob das Urteil Digital Rights den Anwendungsbereich dieser Grundrechte über den Anwendungsbereich des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechts auf Achtung von Privatleben und Korrespondenz, wie es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auslegt werde, hinaus erweitert. Weitere Informationen C-203/15 Weitere Informationen C-698/15 Inhaltsverzeichnis 13 01|04|2016
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