EU-Panorama als - Wirtschaftskammer Österreich

01|04|2016
Terroranschläge in Brüssel
Wir möchten uns für die vielen Botschaften der Sympathie und Sorge um unsere Sicherheit bedanken, die
uns letzte Woche erreicht haben. Ungeachtet der Dankbarkeit dafür, dass niemand vom Brüsseler WKÖNetzwerk verletzt wurde — auch keiner der Angehörigen oder Freunde — sind wir tief betroffen. Unsere
Gedanken sind bei den Familien und Nahestehenden der Opfer, während in Brüssel Ermittlungen und
Maßnahmen zur Ergreifung der Täter andauern. Der Alltag in den europäischen Institutionen normalisiert
sich allmählich. Auch wir setzen unsere Arbeit fort — unser Leben geht gottseidank weiter.
Das Team vom EU-Büro Brüssel
Thema der Woche
Migrationskrise überwinden ohne Schengen-Ausverkauf
In Kürze
Startschuss für neuen EU-Insolvenzrahmen
Urheberrecht und Panoramafreiheit auf dem Prüfstand
Europäische Lebensmittelagentur konsultiert zur Zulassung neuartiger
Lebensmittel
Neues aus der Kommission
455 Millionen Euro für Energieforschungs- und Innovationsprojekte
Konsultation über die Zukunft der Wirtschaftsbeziehungen EU-Türkei
Vorschlag für EU-weite Harmonisierung organischer Düngemittel
Neues aus dem Gerichtshof der EU
Rekorde bei Produktivität und neu eingegangenen Rechtssachen 2015
Personelle Veränderungen am EU-Gericht
Statistik der Woche
EU-Haupthandelspartner 2015 wieder USA — aber Intra-EU-Handel überwiegt
Veranstaltungen
„Conference of European Statistics Stakeholders“, 20.-21. Oktober in Budapest
Jobs+Jobs+Jobs
ECHA sucht Scientific Officer – Chemicals Risk Assessment
Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit sucht Mitarbeiter
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen sucht ICT Officer
EU-Agenda
EU-Kommission: 2163. Sitzung am 6. April 2016
EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche
EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Wochen
Impressum
EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich
Av. de Cortenbergh 30
B-1040 Brüssel
Telefon: +32 2 286 58 80
Internet: wko.at/eu
Redaktion:
Franziska Annerl
E-Mail: [email protected]
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01|04|2016
Migrationskrise überwinden ohne Schengen-Ausverkauf
Bei einem Treffen zwischen dem türkischen Premierminister Davutoglu und den Staats- und Regierungschefs
der EU am 18.3. wurde eine Einigung zur weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Migration erzielt. In dieser
Einigung sagte die Türkei zu, ab dem 20.3. jene Migranten, die irregulär von der Türkei auf griechische Inseln
kommen, zurückzunehmen. Im Gegenzug dafür verpflichtete sich die Europäische Union dazu, für jeden auf
Basis dieser Vereinbarung rückgeführten Syrer einen Syrer direkt aus der Türkei in der EU neu anzusiedeln,
wobei man sich diesbezüglich auf eine Obergrenze von 72.000 Neuansiedelungen geeinigt hat.
Griechenland sollte nach Auffassung der Staats- und Regierungschefs der EU bei der Rückführung von
Migranten in die Türkei mit allen notwendigen Mitteln unterstützt werden.
Wie sich diese Einigung zwischen der EU und der Türkei in der Praxis auswirkt, werden die kommenden
Wochen und Monate zeigen. Innerhalb der Europäischen Union haben in der jüngeren Vergangenheit die
großteils schwer kontrollier- bzw. vorhersehbaren Migrationsströme einzelne Mitgliedstaaten bzw. die Union
als Ganzes vor enorme Herausforderungen gestellt.
Die nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht als Erfolgsgeschichte zu bezeichnende Errichtung des Europäischen
Binnenmarktes ist durch die Wiedereinführung innereuropäischer Grenzkontrollen in Gefahr. Eine vollständige
Wiederherstellung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum würde nach Schätzungen der Kommission
unmittelbare direkte Kosten in Höhe von fünf bis 18 Milliarden Euro jährlich (das entspricht 0,05 Prozent bis
0,13 Prozent des europäischen BIP) verursachen. Insbesondere die Verkehrswirtschaft wäre durch lange
Grenzwartezeiten massiv betroffen; aber auch andere Wirtschaftszweige, wie der Tourismus oder die
Industrie — Stichwort „Just-in-time-Lieferung“.
Um so rasch als möglich wieder zur bisherigen Funktionsweise des Schengenraumes zurückzufinden, hat die
Europäische Kommission einen Fahrplan unterbreitet, in dem konkrete Schritte aufgelistet sind, die
erforderlich sind, um einen geordneten Schutz der Außen- und Binnengrenzen der EU wiederherzustellen. Die
„Politik des Durchwinkens“ bezeichnet die Kommission in ihrer Mitteilung als weder rechtlich noch politisch
akzeptabel. Die Entscheidung darüber, welcher Mitgliedstaat für einen bestimmten Antrag zuständig ist, solle
vielmehr nach dem bestehenden Dublin-System getroffen werden. Die seit September 2015 von acht Staaten
eingeführten vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen sollten nach dem Plan der Kommission bis
Dezember wieder aufgehoben werden, so dass der Schengen-Raum spätestens Ende 2016 wieder
ordnungsgemäß funktioniert.
Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich darf aufgrund der großen Bedeutung des innereuropäischen
Handels das gute Funktionieren des europäischen Binnenmarktes nicht gefährdet werden. Es müssen daher
praktikable Lösungen gefunden werden, die dem Schengen-Gedanken Rechnung tragen, ein effizientes und
rechtsstaatliches Migrationsmanagement ermöglichen und die Wirtschaft nicht schädigen.
Ansprechpartnerin: Franz Brudl
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01|04|2016
Startschuss für neuen EU-Insolvenzrahmen
Der Aktionsplan Kapitalmarktunion beinhaltet, dass die Europäische Kommission eine gesetzgeberische
Initiative zur Geschäftsinsolvenz vorlegen will. Inhalt sollen eine frühzeitige Restrukturierung und die
"zweite Chance" sein, wobei auf funktionierenden nationale Regelungskonzepten aufgesetzt werden soll. Auch
die neue Binnenmarktstrategie der Kommission sieht eine Initiative zur "zweiten Chance" vor. Eine
Konsultation soll nun die Sicht der Interessengruppen auf Schlüsselaspekte der Insolvenz ermitteln. Die
Antworten dienen zur Identifizierung möglicher Aspekte für die gesetzgeberische Initiative bzw. ergänzender
Maßnahmen und werden, gemeinsam mit den Ergebnissen einer externen Studie in den Folgenabschätzungsbericht einbezogen. Der Konsultationsfragebogen kann bis 14. Juni online ausgefüllt werden.
Urheberrecht und Panoramafreiheit auf dem Prüfstand
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Urheberrecht und zur Panoramafreiheit
gestartet. Sie möchte wissen, wie sich die Erteilung eines Schutzrechtes für Verleger auf EU-Ebene auf das
Verlagswesen, die Kreativwirtschaft etc. auswirkt. Antworten können bis 15. Juni 2016 eingereicht werden.
Schutzrechte sind dem Urheberrecht ähnlich, betreffen aber nicht die originäre Schöpfung eines Autors (ein
Werk), sondern z.B. dessen Aufführung. Die Konsultation dient außerdem zur Analyse des derzeitigen
Rechtsrahmens für die Panoramafreiheit. Das EU-Urheberrecht sieht vor, dass Mitgliedstaaten
Urheberrechtsausnahmen oder -beschränkungen z.B. für Fotos von öffentlichen Gebäuden, Skulpturen oder
Denkmälern festlegen dürfen. Die Kommission erwägt eine Präzisierung dieser Regeln, um neue
Verbreitungskanäle zu berücksichtigen.
Europäische Lebensmittelagentur konsultiert zur Zulassung neuartiger Lebensmittel
Die europäische Lebensmittelagentur EFSA (European Food Safety Authority) hat eine öffentliche Konsultation
zu einem Leitlinienentwurf zur Vorbereitung und Präsentation von Anträgen für neuartige Lebensmittel
gestartet. Ziel dieses Dokuments ist, den Antragstellern eine Anleitung zur Beurteilung der Sicherheit ihrer
neuartigen Lebensmittel anzubieten. Bis 21. April sind dazu alle interessierten Parteien eingeladen, die
Leitlinie online zu kommentieren. Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich sind Schritte, die zu einer
Vereinfachung der Verfahren zur Genehmigung neuartiger Lebensmittel führen, zu begrüßen. Entsprechende
Leitlinien können einen Beitrag dazu leisten.
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01|04|2016
455 Millionen Euro für Energieforschungs- und Innovationsprojekte
Die Exekutivagentur der EU-Kommission für Innovation und Netzwerke (Innovation and Networks Executive
Agency, INEA) hat 51 Energieforschungs- und Innovationsprojekte ausgewählt, welche insgesamt knapp
455 Millionen Euro an EU-Fördermitteln erhalten werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Nutzung
von erneuerbaren Energiequellen voranzutreiben und kombinierte Energie-, Transport- und ICT-Lösungen
für „intelligente“ Städte und Gemeinden anzubieten.
Alle 51 Projekte wurden im Zuge von zwei im letzten Jahr ergangenen Aufforderungen zur Einreichung von
Projektanträgen im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 ausgewählt. Sie umfassen
eine Vielzahl an Forschungs- und Innovationsbereichen, angefangen von alternativen Kraftstoffen bis hin zu
erneuerbaren Energien und deren Speicherung. Einige dieser Projekte bringen erneuerbare Energielösungen
näher zur Marktreife und arbeiten an deren Implementierung in europäischen Städten. Erfreulich ist aus Sicht
der Wirtschaftskammer Österreich, dass auch Teilnehmer aus Österreich in erfolgreichen Projektkonsortien vertreten sind.
Ansprechpartner: Martin Schmid
Konsultation über die Zukunft der Wirtschaftsbeziehungen EU-Türkei
Die Europäische Kommission hat am vergangenen Mittwoch eine öffentliche Konsultation über die Zukunft
der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei lanciert. Ziel der Konsultation
ist es, die Meinungen von Interessenträgern zur Gestaltung der zukünftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei einzuholen. Die Ergebnisse sollen in eine
Folgenabschätzung zu einer potentiellen Modernisierung der Zollunion EU-Türkei sowie einer möglichen
Erweiterung des bilateralen präferenziellen Freihandelsrahmens einfließen, die derzeit von der Kommission
durchgeführt wird. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen ist der 9. Juni 2016.
Seit 1995 ist die Türkei mit der EU durch eine Zollunion verbunden und zu einem wichtigen Handelspartner
der Union geworden. Auch für Österreich ist die Türkei ein bedeutender Handelspartner: Die österreichischen Exporte in die Türkei beliefen sich 2014 auf rund 1,21 Milliarden Euro, die Importe auf rund 1,27
Milliarden Euro.
Ansprechpartner: Martin Schmid
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01|04|2016
Vorschlag für EU-weite Harmonisierung organischer Düngemittel
Die aktuell geltende Düngemittelverordnung gewährleistet den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt vor
allem für konventionelle, nichtorganische Düngemittel. Innovative, aus organischen Stoffen hergestellte
Düngeprodukte liegen jedoch außerhalb ihres Geltungsbereichs. Der Zugang zum Binnenmarkt solcher
organischen Düngemittel hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab und
ist aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften oft schwierig.
Dabei bieten organische Düngemittel großes Potenzial für Unternehmen. Aktuell werden in der EU lediglich
5 Prozent der Bioabfälle recycelt. Würde dieser Wert steigen, könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 Prozent
der nichtorganischen Düngemittel — von denen ein großer Teil aus Drittstaaten importiert wird — ersetzt
werden.
Die Kommission möchte den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU
erheblich erleichtern und sie den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich
gleichstellen. Aus diesem Grund legte sie jüngst einen Vorschlag für eine Verordnung über Vorschriften für
die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung vor.
Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die
Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit,
Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei
gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese
Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische
Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.
Mit der Verordnung werden ebenfalls strenge Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Die
Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf
Jahren) gesenkt.
Da manche Düngeprodukte nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt werden,
schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor: Hersteller können selbst entscheiden, ob sie
ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen
europäischen Regeln frei handelbar wird. Sie können allerdings auch dafür optieren, das Produkt nach
nationalen, auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt basierenden Regeln auf den
Markt zu bringen.
Da der österreichische Markt verhältnismäßig klein ist, können harmonisierte Regeln, welche einen
vereinfachten Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleisten, österreichischen Unternehmen großen Mehrwert
bringen.
Ansprechpartner: Franz Brudl
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01|04|2016
Rekorde bei Produktivität und neu eingegangenen Rechtssachen 2015
Am 18. März 2016 gab der Gerichtshof der Europäischen Union
(EuGH) seine Rechtssprechungsstatistiken für das Jahr 2015
bekannt. Bei allen seinen Unterorganen (Gerichtshof, Gericht und
Gericht für den öffentlichen Dienst) gingen im vergangenen Jahr
insgesamt 1.711 Rechtssachen ein und 1.755 wurden erledigt.
Damit wurden Rekordwerte für die Zahl an neu eingegangenen
Rechtssachen und auch für die jährliche Produktivität erreicht.
Der Gerichtshof verzeichnete im Jahr 2015 mit 713 neu
eingegangenen Rechtssachen eine Erhöhung um knapp 15 Prozent
gegenüber dem Vorjahr und erreicht somit einen Spitzenwert seit
seinem Bestehen. Diese Entwicklung beruht einerseits auf einer
Verdopplung der Zahl der Rechtsmittel seit 2014 (von 111 auf 215)
und andererseits auf der hohen Zahl der dem Gerichtshof
vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen (436). Auch in Bezug auf
Produktivität und Effizienz konnte der Gerichtshof den
Verbesserungstrend fortsetzen. Besonders bei den Klageverfahren
wurde die Verfahrensdauer von Werten zwischen 19,7 und 24,3
Monaten im Zeitraum von 2011-2014 auf 17,6 Monate im Jahr 2015
erheblich verkürzt. Auch bei den Rechtsmitteln verringerte sich die
Verfahrensdauer auf 14 Monate, was den niedrigsten Wert in den
letzten Jahren darstellt.
Eine Sitzung des Gerichtshofs (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union)
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01|04|2016
Der EuGH ist das Rechtssprechungsorgan der
Europäischen Union und überwacht die einheitliche Anwendung und Auslegung des EURechts. Er besteht aus drei Unterorganen:
∙ Der „Gerichtshof“ im engeren Sinn ist für
Klagen von Mitgliedstaaten und Organen
der EU sowie Vorabentscheidungsersuchen
unmittelbar zuständig. Darüber hinaus ist
er in zweiter Instanz für Rechtsmittel
gegen Entscheidungen des Gerichts“
zuständig.
∙ Das „Gericht“ ist in erster Instanz für
Rechtssachen zuständig, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten
Organisationen vorgelegt werden, sowie
für Wettbewerbsrechtssachen.
∙ Das „Gericht für den öffentlichen Dienst“
ist das einzige bisher eingerichtete Fachgericht des EuGHs. Es beschäftigt sich mit
Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und
ihren Bediensteten.
Das Gericht der EU (EuG) konnte bei
gleichbleibenden Mitteln durch verbesserte
Ressourcennutzung
sowie
Reformen
seiner
Arbeitsmethoden
ebenfalls seine Produktivität steigern.
Mit 987 erledigten Rechtssachen im
Jahr 2015 schaffte das Gericht eine
Erhöhung der jährlich erledigten
Rechtssachen um 90 Prozent seit 2010
und um über 20 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen (831) blieb
2015 fast auf dem Rekordniveau vom
Vorjahr (912 Rechtssachen). Durch die
Steigerung der Produktivität wurden
außerdem die anhängigen Rechtssachen
um mehr als zehn Prozent gesenkt (von
1.423 auf 1.267 Rechtssachen) und die durchschnittliche Verfahrensdauer von 23,4 Monaten im Jahr 2014 auf
20,6 Monate im Jahr 2015 verkürzt. Weitere Verbesserungen werden durch die am 25. Dezember 2015 in Kraft
getretene Verordnung über die Änderung der Satzung des EuGH erwartet. Sie beinhaltet unter anderem die
schrittweise Aufstockung der Anzahl der Richter am EuG. Das Gericht, in dem bisher je ein Richter pro
Mitgliedsland tätig war, besteht ab 25. Dezember 2015 aus 40 Mitgliedern, ab dem 1. September 2016 aus 47
Mitgliedern, und ab dem 1. September 2019 aus zwei Mitgliedern pro Mitgliedstaat (nach dem heutigen Stand
wären das 56 Mitglieder). Diese Reform soll dem erhöhten Arbeitsaufkommen am EuG Rechnung tragen und
sicherstellen, dass die Verfahren in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden können.
Ansprechpartnerin: Kornelia Lienhart
Personelle Veränderungen am EU-Gericht
Auf insgesamt fünfzehn Richterernennungen für das Gericht des Gerichtshofs der Europäischen Union
einigten sich die Regierungen der Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche. Acht dieser Richter wurden im
Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden teilweisen Erneuerung des Gerichts bestellt. Die Ernennung der
weiteren sieben Richter erfolgte im Zusammenhang mit der Umsetzung der im Dezember 2015
beschlossenen Reform des Gerichts. Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Anzahl der Richter am Gericht
auf 56 (zwei je Mitgliedstaat) bis 2019. Dies soll dem Gericht die Urteilsfindung in einer ständig wachsenden
Anzahl an Rechtssachen in angemessener Zeit ermöglichen.
Die Mandate der ersten acht Richter werden von 1. September 2016 bis 31. August 2022 laufen, unter
anderem auch jenes des Österreichers Viktor Kreuschitz, der für eine weitere Amtszeit ernannt wurde. Was
die Mandate der anderen sieben Kandidaten betrifft, wurden fünf bis 31. August 2016 und zwei bis 31. August
2019 bestellt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, welcher sich mit
Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen
befasst, dem Gericht, welches Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in
manchen Fällen auch EU-Regierungen fällt sowie dem Gericht für den öffentlichen Dienst, das Streitsachen
zwischen der EU und ihren Bediensteten schlichtet.
Ansprechpartner: Martin Schmid
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01|04|2016
EU-Haupthandelspartner 2015 wieder USA — aber Intra-EU-Handel überwiegt
Quelle: eurostat
Im Jahr 2015 blieben die USA mit 619 Milliarden Euro bzw. 18 Prozent des gesamten Warenverkehrs der EU
und China mit 521 Milliarden Euro bzw. 15 Prozent die zwei wichtigsten Handelspartner der EU im
Warenverkehr mit deutlichem Vorsprung vor der Schweiz mit 253 Milliarden Euro bzw. sieben Prozent und
Russland mit 210 Milliarden bzw. sechs Prozent. Maschinen und Fahrzeuge, sonstige bearbeitete Waren und
chemische Erzeugnisse stellten 2015 die wichtigsten Warengruppen im internationalen Handel der EU mit der
übrigen Welt dar. Für Österreich war mit 29 Prozent der Warenausfuhren Deutschland das wichtigste
Partnerland, an zweiter Stelle folgen die USA mit sechs Prozent, dritter Haupthandelspartner war Italien
mit ebenfalls sechs Prozent.
Die 28 EU-Mitgliedstaaten führten im Jahr 2015 Waren im Wert von 4.861 Milliarden Euro aus, wovon
3.070 Milliarden (bzw. 63 Prozent) für einen anderen Mitgliedstaat der EU bestimmt waren (Intra-EU-Handel).
Österreich wies 70 Prozent Intra-EU-Handelsanteil auf. Deutschland war für die Mehrzahl der Mitgliedstaaten
das wichtigste Ausfuhrbestimmungsland und für mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten war Deutschland auch
das wichtigste Herkunftsland der Einfuhren. Für Österreich stammten 42 Prozent der Einfuhren aus
Deutschland, die beiden anderen wichtigsten Handelspartner bei den Wareneinfuhren waren für Österreich
Italien und die Schweiz mit jeweils sechs Prozent. Insgesamt stammten 77 Prozent der österreichischen
Wareneinfuhren aus einem anderen EU-Mitgliedsland.
Aufgrund der großen Bedeutung des innereuropäischen Handels darf das gute Funktionieren des europäischen
Binnenmarktes nicht gefährdet werden. Die in jüngster Vergangenheit im Raum stehende Wiedereinführung
von innereuropäischen Grenzkontrollen birgt die Gefahr einer Behinderung von Handelsströmen in sich.
Es müssen praktikable Lösungen gefunden werden, die dem Schengen-Gedanken Rechnung tragen ohne die
Wirtschaft zu schädigen.
Ansprechpartner: Verena Martelanz
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01|04|2016
ECHA sucht Scientific Officer – Chemicals Risk Assessment
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:
Scientific Officer – Chemicals Risk Assessment
Temporary agent (M/F)
Reference: ECHA/TA/2016/001, Grade: AD 7
Bewerbungen sind bis zum 8. April 2016 möglich, weitere Information sind online abrufbar.
Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit sucht Mitarbeiter
Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) mit Sitz in Den Haag sucht:
ICT Officer – Temporary Agent (M/F), AST 4
Reference: 16/EJ/02
Corporate Communications Assistant – Temporary Agent (M/F), AST 3
Reference: 16/EJ/03
ICT Project Officer – Contract Agent (M/F), FG IV
Reference: 16/EJ/CA/03
Security Officer / Driver – Contract Agent (M/F), FG III
Reference: 16/EJ/CA/04
Bewerbungen sind bis zum 10. April 2016 möglich, weitere Information sind online abrufbar.
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen sucht ICT Officer
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sucht:
ICT Officer – Contract Agent, FG IV
Reference: EASO/2016/CA/002
Bewerbungen sind bis zum 22. April 2016 möglich, weitere Information sind online abrufbar.
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01|04|2016
„Conference of European Statistics Stakeholders“, 20.-21. Oktober in Budapest
Um den Dialog zwischen Anwendern, Herstellern und Entwicklern von öffentlichen Statistiken in Europa zu fördern,
organisieren Eurostat, EZB, European Statistical Advisory
Committee, Federation of European National Statistical Societies,
Hungarian Central Statistical Office, und die Hungarian Statistical
Association die Conference of European Statistics Stakeholders
in Budapest, am 20.-21. Oktober 2016.
Best Practices bei der Herstellung von amtlichen Statistiken sollen geteilt, innovative Wege der Visualisierung
und Kommunikation von Statistiken präsentiert und neue methodische Ideen für die Sammlung und Analyse
von Daten vorangebracht werden. Alle euopäischen Statistik-Akteure — Methodiker, Hersteller, Anwender —
sind daher herzlich aufgerufen, durch Einreichung Ihrer Papiere//Referate (Deadline 31. Mai 2016) zum
zukünftigen Fortschritt der Europäischen Statistiken beizutragen. Eine Liste der Themenstränge kann
online eingesehen werden.
Die Konferenz findet in der Hungarian Academy of Sciences statt, 1051 Budapest, Széchenyi István tér 9.
Registrierungen für die Veranstaltung sind bis 1. Oktober 2016 online möglich, etwaige Rückfragen richten Sie
bitte direkt per E-Mail an die Konferenz-Organisation.
Ansprechpartner: Verena Martelanz
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Die Themen der 2163. Sitzung am 6. April 2016 lagen leider bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
7. April:
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf
bestimmte Daten
11
01|04|2016
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr.
909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und –abrechnungen in der
Europäischen Union und über Zentralverwahrer in Bezug auf bestimmte Daten
Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet
werden
Europäisches Einlagensicherungssystem
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung
zum Handel zu veröffentlichen ist
7. April:
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Diskussion über den Status einer Marktwirtschaft für China: mögliche Folgen für die
Europäische Industrie, Erläuterungen durch Direktor Leopoldo Rubinacci, Kommission
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisenbahnzuliefererindustrie
EFSI – Überlegungen zum ersten Jahr und zu den weiteren Schritten, Aussprache mit
dem geschäftsführenden Direktor des EFSI, Wilhelm Molterer
Energieeffizienzkennzeichnung
Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher
Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energiequellen“
7. April:
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Sozialdumping in der Europäischen Union
Technische Vorschriften für Binnenschiffe (Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EC des
Europäischen Parlaments und des Rates)
Ausgewählte Fälle der kommenden Wochen:
5. April
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Gutachtensache (Avis) 1/15
Geplantes Fluggastdaten-Abkommen EU-Kanada
Der Gerichtshof verhandelt über den Gutachtenantrag des Europäischen Parlaments
zu der Frage, ob das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada über die
Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen mit dem Unionsrecht,
insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.
Weitere Informationen
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01|04|2016
5. April
Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C 160/15
GS Media
Urheberrechtsverletzung durch Setzen von Hyperlinks?
Der mit dem Rechtsstreit befasste niederländische Hoge Raad ersucht den
Gerichtshof um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29. Er möchte
insbesondere wissen, ob das Setzen eines Hyperlinks zu einer fremden Website, auf
der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers
allgemein zugänglich ist, als öffentliche Wiedergabe zu werten ist (und somit eine
Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Rechtsinhaber nicht zugestimmt hat).
Weitere Informationen
12. April
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in den
verbundenen Rechtssachen C 203/15 Tele2 Sverige und C 698/15 Davis u.a.
Vorratsdatenspeicherung
Nach dem Urteil Digital Rights Irland und Seitlinger u.a., mit dem der Gerichtshof die
EU-Richtlinie 2006/24 über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt hat,
teilte Tele2 Sverige der schwedischen Telekom-Behörde mit, dass es die
Vorratsspeicherung einstellen werde. Die Behörde wies Tele2 darauf hin an, die
Speicherung wieder aufzunehmen. Ihrer Ansicht nach bedeutet die Ungültigerklärung
der Richtlinie nicht automatisch, dass auch die schwedischen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie ungültig würden. Das von Tele2 angerufene
Rechtsmittelgericht möchte vom Gerichtshof insbesondere wissen, ob eine generelle
Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten, die sich auf alle Personen
und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten
erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des
Ziels der Bekämpfung von Straftaten vorzusehen, mit der Datenschutzrichtlinie
2002/58 unter Berücksichtigung der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist.
Der englische Court of Appeal ist mit einem Rechtsstreit befasst, in dem geltend
gemacht wird, die britische Regelung über Vorratsdatenspeicherung sei nicht mit den
in der EU-Grundrechte-Charta sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention
verbürgten Grundrechten auf Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Der Court of Appeal möchte nun vom Gerichtshof wissen,
ob das Urteil Digital Rights verbindliche, für die nationale Regelung eines
Mitgliedstaats über den Zugang zu gemäß den nationalen Rechtsvorschriften auf
Vorrat gespeicherten Daten geltende Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit den
in der EU-Grundrechte-Charta verbürgten Grundrechten auf Achtung der Privatsphäre
und Schutz personenbezogener Daten festlegt. Außerdem möchte er wissen, ob das
Urteil Digital Rights den Anwendungsbereich dieser Grundrechte über den
Anwendungsbereich des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten
Grundrechts auf Achtung von Privatleben und Korrespondenz, wie es vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auslegt werde, hinaus erweitert.
Weitere Informationen C-203/15
Weitere Informationen C-698/15
Inhaltsverzeichnis
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