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11
S
Schopenhauer 11
MITTEN IM NORDEND NAHE DER BERGER STRASSE
9 Wohnungen mit Liebevollen Details im Nordend
Die Mehrfamilien-Wohnanlage an der Schopenhauerstraße
besteht aus zwei Gebäudeteilen:
das bestehende Vorderhaus Schopenhauer, einem Altbau
(Gründerzeit) mit vier Geschossen (mit je einer Wohnung)
und einem Mansardendach (mit Maisonettewohnung).
Im Innenhof des Vorderhauses entsteht ein neues Gebäude,
bestehend aus drei Neubauwohnungen mit Balkonen bzw.
Dachterrasse. Des weiteren entstehen drei
Frankfurt am Main
Außenstellplätze.
Hinterhaus Balkone süden
Ausgesuchte Materialien
Wohlfühlende Fussbodenheizung und hochwertiges
Echtholzparkett findet in allen Geschossen Verwendung.
Durch die konsequente Anwendung von hochwertigen
Materialien, Klarheit und Struktur sind die Sanitärbereiche
ein weiteres Gestaltungshighlight.
Hinterhaus Balkone nach Norden
Individuelle gestaltung
Erdgeschoss 2-Zimmerwohnung
53,02 m2
In den Wohneinheiten finden sich die klaren Strukturen
und die beeindruckenden Elemente der Außengestaltung
in den einzelnen Details wieder.
Hierbei erfüllt das Gestaltungskonzept die hohen
Ansprüche künftiger Eigentümer.
Hinterhaus Terrasse
Armaturen von DornBracht
Wohnung 2 - 5 4 ZI-WHNG 1- 4. OG
Bodenbeläge Echtholz
Duravit Vero Badausstattung
1.1. Versicherungen
Grundriss 1. Obergeschoss Hinterhaus
Während der Bauzeit (also bis zur Abnahme = Übergabe an die Käufer) sind für das
Bauvorhaben Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung-, und Feuer- Bauversicherung
abgeschlossen. Die für die Bauzeit abgeschlossene Feuerversicherung (Gebäudeversicherung)
wird nach Abschluss der Bauarbeiten von der Eigentümergemeinschaft übernommen.
1.2. Planung
Jedem Käufer stehen für die individuelle Planung seiner Wohnung zehn Architektenstunden zu.
Hierbei können u.a. die Grundrisse angepasst werden, Änderungen an der Elektroinstallation
geplant, die individuelle Bäderausstattung festgelegt, sowie weitere Kundenwünsche geplant
werden.
Für Änderungen gegenüber dieser Baubeschreibung werden die Mehr- und Minderkosten
kalkuliert und von der Firma hierfür ein Angebot erstellt. Erst nach schriftlicher Beauftragung
werden die Sonderwünsche ausgeführt.
Endausbau Wohnungen im Vorderhaus -Mehrfamilien-Wohnanlage
2. Endausbau der Wohnungen im Vorderhaus (Altbau)
2.1. Entkernung und Mauerwerksarbeiten
Sämtliche nicht mehr verwertbare Bauteile und Materialen werden komplett entfernt und der
anfallende Bauschutt wird abtransportiert. Die alten, nicht mehr verwendbaren Bodenbeläge,
Fliesen, Tapeten etc. werden entfernt. Lose Putzflächen werden abgeschlagen. Altes, nicht mehr
verwertbares Holzwerk wie Fußbodenleisten, Türen, Wandverkleidungen etc. werden entfernt.
2.2. Innenwände
Die Bestehenden Innenwände werden soweit als möglich erhalten. Falls erforderlich, werden die
Türöffnungen auf die neue Planung angepaßt, hierzu werden zum Mauerwerksmaterial
passende Türstürze nach Vorgabe des Statikers eingesetzt. Fehlstellen im Mauerwerk werden
fachgerecht ausgemauert, nicht erforderliche Schlitze und Aussparungen geschlossen.
2.3. Trockenbau
Soweit neue Wände errichtet werden, werden diese als Metallständerwände mit Gipskarton
(GK)-Beplankung, beidseitig jeweils 2x12,5mm, ausgeführt. In Bädern, Duschbädern. WC`s und
im Bereich der Versorgungsschächte werden Verkleidungen der Haustechnikeinbauten als
Metallständerkonstruktion mit GK-Beplankung 2x12,5mm auf Metallunterkonstruktion hergestellt.
Alle sichtbare Gipskartonflächen erhalten eine Verspachtelung in der Oberflächenqualität Q3
gemäß Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie.
2.4. Innenputz
Lose Putzflächen werden abgeschlagen und erhalten einen neuen Grundputz. Anschließend
werden alle Putzflächen glatt gespachtelt und geschliffen (Qualitätsklasse Q3 gemäß Merkblatt
des Bundesverbandes der Gipsindustrie).
2.5. Decken
Die alten Putzflächen werden abgeschlagen und entfernt. Anschliessend erhalten die Decke eine
Gipskarton-Unterdecke. System Knauf oder gleichwertig.
2.6. Dachschrägen / Mansardenwände
Die Dachschrägen und Mansardenwände der Wohnungen in den Dachgeschossen / Spitzböden
erhalten eine Dämmung nach Vorgaben des Wärmeschutznachweises, eine Klimamembrane als
Dampfsperre und eine innenliegende Gipskartonverkleidung. Diese wird glatt gespachtelt und
gesschliffen (Qualitätsklasse Q3 gemäß Merkblatt der Gipsindustrie).
2.7. Innenfensterbänke
Alle Fenster werden erneuert. Ausführung in Holz
In Bädern und WC`s werden WC-Beschläge eingebaut.
Türen zu fensterlosen, nicht belüfteten Räumen (z.B. Abstellkammern) erhalten einen
Türunterschnitt und ein Lüftungsgitter.
2.11 Estricharbeiten
Die vorhandenen Dielenböden werden überprüft, schadhafte Bretter ausgetauscht.
Anschliessend wird ein schwimmender Estrich mit folgendem Konstruktionsaufbau eingebaut:
Vorbereitend wird eine Nivellierschüttung aufgebracht, ggfls. wird eine Installationsebene
hergestellt. Auf diese wird die Systemplatte des Fussbodenheizungs-System Fa. Knauf oder
gleichwertig eingebaut).
In den Erdgeschoss-Wohnungen wird eventuell zusätzlich eine Wärmedämmung nach Vorgabe
des Wärmeschutznachweises eingebaut.
2.12 Fliesenarbeiten
Die Bäder, WC und Abstellräume sowie die Räume im Untergeschoss erhalten einen
Bodenbelag aus dunklen Schieferfliesen, Format 60/30cm.
In Bädern und WC werden in Teilbereichen (Spritzbereich der Duschen, an Vorwänden hinter
Waschtischen und WC, 60cm über den Badewannen) weiße Wandfliesen angebracht, Format
60/30cm, Farbe weiss.
Die neuen Fenster mit Brüstungen erhalten innen Fensterbänke aus weiss lackierten
Holzwerkstoffplatten.
2.13. Parkettarbeiten
2.8. Dachausstiege
Alle Räume (außer oben genannten gefliesten Räumen) erhalten ein schiffbodenartig verlegtes,
geöltes Eiche-Echtholzparkett, als Mehrschichtparkett mit einer Vollholz- Nutzschicht (ca.
3,6mm), vollflächig verklebt.
Falls nach Vorgaben des Bezirksschornsteinfegers erforderlich, wird im Dachbereich eine
Fensteröffnung als Ausstieg für den Schornsteinfeger konzipiert.
2.9. Innentreppen Maisonettewohnungen
Die Innentreppen der Maisonettenwohnungen in den Dachgeschossen werden als
Stalkonstruktion mit Holztrittstufen konzipiert. Die Holzstufen werden in Eiche massiv mit geölter
Oberfläche eingebaut. Notwendige Innengeländer (Treppenlauf, Treppenauge) werden als
Stahlgeländer vorgesehen, alle Stalbauteile erhalten eine Endlackierung nach Vorgabe des
Architekten.
2.10. Innentüren
Die Innentüren bestehen aus Holzzargen und Türblättern aus Holzwerkstoff, weiß beschichtet. Die
Elemente werden in Altbau-Optik ausgeführt mit kassetierten Türblättern und profilierten Zargen.
Die Türhöhe wird soweit konstruktiv möglich als Übergröße in 2,13m ausgeführt. Die Türblätter
erhalten eine Röhrenspan-Mittellage, eine dreiseitige umlaufende Dichtung und eine
Edelstahldrückergarnitur.
Die Sockelleisten werden als profilierte (Altbaucharakter) Holz-Sockelleisten in weiß
ausgeführt.
2.14. Maler-/Tapezierarbeiten
Die Wände in den Wohnungen, mit Ausnahme der Bäder, werden mit glattem Malervlies
tapeziert und deckend weiß gestrichen. In den Bädern werden Wände und Decken,
ausgenommen geflieste Flächen, verputzt und mit Latexfarbe gestrichen.
Die Decken werden mit Malervlies tapeziert und weiß gestrichen
2.15. Heizungsinstallation
Die gesamte Wohnanlage soll eine gemeinsame Anlage zur Energieerzeugung erhalten, die für
alle Wohneinheiten (Altbau und Neubau) Heizwärme und Warmwasser zur Verfügung stellt. Die
genaue Konzeption und Planung der Anlage war zum Zeitpunkt der Erstellung der
Baubeschreibung noch nicht abgeschlossen und wird nachgereicht.
Angestrebt wird eine zentrale Energieerzeugung, die aus einem gasbetriebenen
Brennwertkessel besteht.
Die Beheizung der Wohnungen erfolgt über eine Fußbodenheizung (FBHZ) aus
diffusionsdichten Kunststoffrohren, Verlegeabstand entsprechend der Heizlast. In den Bädern
werden Handtuchheizkörper als Ergänzung der Fußbodenheizung eingebaut. Die Anordnung
der Heizkreise und der Raumthermostate erfolgt entsprechend der Raumaufteilung der
Grundrisspläne, die notwendigen Heizkreisverteiler werden nach Angabe des Architekten
positioniert.
Jede Wohnung erhält einen separaten Heizkreis mit jeweils zentraler Vorrichtung zum
späteren Einbau von Wärmemengenzählern.
Die Verteilungsleitungen zu den Heizkreisverteilern werden in Metall-, Metallverbund- oder
Kunststoffrohr verlegt und erhalten eine Wärmedämmung nach Vorgaben der EnEV.
2.16. Sanitärinstallation
Die Warmwasserversorgung für die Bäder und Küchen erfolgt über Zirkulationskreisläufe von
einem zentralen Warmwasserspeicher im Technikraum. Alle erforderlichen Kalt- und
Warmwasserleitungen werden in den aus der haustechnischen Planung folgenden
Nennweiten verlegt und gedämmt. Sie bestehen aus Metallverbundrohr, Kunststoffrohr oder
Metall-Kunststoff-Verbundrohr.
Die Arbeiten werden nach den allgemein anerkannten Normen und Richtlinien des jeweiligen
Versorgungsunternehmens ausgeführt.
Die erforderlichen Vorrichtungen für den Einbau der Verbrauchszähler werden nach Vorgaben
der haustechnischen Planung eingebaut. Für das Kaltwasser wird je Wohnung eine zentrale
Ablesung vorgesehen.
Die Abwasserleitungen werden aus Kunststoffrohren verlegt, diese erhalten einen
Schallschutz nach Vorgaben des Schallschutznachweises.
2.17. Sanitärausstattung
Für die Bäder werden Detailpläne durch den Architekten erstellt. Auf Basis dieser wird ein
Beratungsgespräch durchgeführt, in dem Korrekturen an der Badausstattung vorgenommen
werden können, die Mehr- und Minderkosten hierfür werden nach Angebot verrechnet.
Für die Standardausstattung der Bäder ist vorgesehen (Anzahl der Objekte nach
Grundrisszeichnungen:
WC:
wandhängendes Flachspül-Klosett Duravit „Starck 3“, einschließlich Sitz und Deckel mit
„Softclose“-Funktion.
UP-Einbauspülkasten Geberit, Bedienplatte „Tango“ weiß.
Weitere Ausstattungsobjekte wie Duschabtrennungen, Handtuchhalter, Seifenschalen,
Toilettenpapierhalter, Toilettenbürste etc. sind nicht im Leistungsumpfang enthalten. Die
Küchen erhalten nach Grundriss einen Spülenanschluß mit Anschlußmöglichkeit für einen
Geschirrspüler.
2.18. Lüftung
Für die Grundlüftungen der Wohnungen werden Abluftanlagen vorgesehen. Diese bestehen
aus automatisch grundgeregelten Abluftventilatoren in Bädern oder WC`s, Anzahl und
Dimensionen nach Vorgaben des Lüftungsnachweises. Zur Nachströmung werden in den
Fensterelementen Fensterfalzlüfter eingesetzt, die Überströmung in benachbarte Räume
erfolgt über Türunterschnitte. Die Abluft wird entweder in Kanälen bis über Dach geführt oder
über einzelne Kernbohrungen durch die Fassade abgeführt. Damit wird eine
Feuchteschutzgrundlüftung für die Wohnungen gewährleistet. Die über den zum Feuchteschutz
notwendigen Luftwechsel hinausgehende weitere erforderliche Lüftung ist von der Benutzung
abhängig und deshalb durch die Nutzer sicher zu stellen. Dies muß mittels einer
ausreichenden aktiven Fensterlüftung erfolgen.
2.19. Elekroinstallation
Die gesamte Elektoinstallation wird nach den geltenden VDE-Vorschriften ausgeführt. Die
Hauptverteilung und die Zählerplätze sind im HA-Raum der Wohnanlage angeordnet. Jede
Wohnung erhält eine separate Unterverteilung.
Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb der Wohnungen mit NYM-Leitungen unter Putz, im
Untergeschoss in Lehrrohren auf Putz.
Die Wohnanlage erhält einen Kabelanschluss (UnityMedia) und einen Breitbandanschluss
(Telekom) im HA-Raum. Von jeder Wohnung wird dorthin eine Verkabelung vorgenommen, die
Käufer können dann nach Wahl einen Anschluß beauftragen. Die Gebühren für die
individuellen Anschlüsse trägt der Käufer.
-Waschtische- und Handwaschbecken:
In den Wohnungen wird eine Homeway-Multimediaverkabelung installiert: von einer zentralen
Stelle (in Nähe der Unterverteilung) werden die einzelnen Multimediadosen sternförmig
Duravit Vero, aus weißer Keramik, mit Ablaufgarnitur und mit Einhand Waschtischbatterie
Fabrikat Grohe „Essence“
verkabelt, der Endausbau des Systems ist Sache der Käufer.
Die Haussprechanlage wird mid Videoübertragung installiert, integriert in die
Briefkastenanlage . Zusätzlich erhält jede Wohnung einen Klingelknopf außen an der
Wohnungseingangstür. Jede Wohnung erhält eine Video-Hausstation (Farbe: weiß) in der
Nähe der Wohnungseingangstür.
- Badewannen:
Stahleinbauwannen Kaldewei „Saniform Plus“, ca. 180/80 cm, emailliert, weiß. EinhandUnterputz-Badebatterie Dornbracht „Meta.02“, verchromt Wannengarnitur Hansgrohe
„Raindance S100 Air 3jet“ Handbrause mit Halter.
2.20. Elektroausstattung
2.21. Bauendreinigung
Die Elektroausstattung der Wohnungen kann bei rechtzeitiger Beauftragung
individuell auf Kundenwünsche angepaßt werden. Hierzu wird ein
Elektroinstallationsplan ausgehändigt, in diesen können Änderungen eingetragen
werden. Die Mehr- und Minderkosten werden nach schriftlicher Beauftragung
verrechnet.
Die Wohnungen erhalten nach Abschluß der Arbeiten eine Grundreinigung (alle Fensterflächen
und -rahmen gereinigt, Fliesen gewischt, Böden besenrein).
Schalterprogramm: GIRA E“, reinweiß matt.
Die für die Fußbodenheizung notwendigen Raumthermostate werden im
Schalterprogramm eingebaut.
Wohnen:
- 1 Decken-Lampenauslaß mit Schaltung - eine geschaltete Steckdose
- 3 Doppel-Steckdosen
- 1 Homeway-Dose
Küche/Essen:
- 2 Decken-Lampenauslässe mit getrennter Schaltung
- 9 Steckdosen im Arbeitsbereich in 3-fach-Kombinationen - 1 Steckdose für
Geschirrspüler
- 1 Steckdose für Kühl-/Gefrierschrank
- 1 Steckdose für Umluftdunstabzugshaube
- 1 Herdanschluß
Eingang/Flur:
- 1 Decken-Lampenauslaß mit Wechselschaltung - Videosprechanlage
- 2 Steckdosen
Zimmer (Schlaf- und Kinderzimmer):
- 1 Decken-Lampenauslaß mit Schaltung - 3 Doppelsteckdosen
- 1 Homeway-Dose
Bad/Duschbad:
- 1 Decken-Lampenauslaß mit Schaltung
- 1 Wand-Lampenauslaß über Waschtisch mit Schaltung im Waschtischbereich - 1
Doppelsteckdose
Gäste-WC:
- 1 Wand-Lampenauslaß über dem Handwaschbecken mit Schaltung - 1 Steckdose
Balkone/Loggien/Terrassen:
- 1 Decken- oder Wand-Lampenauslaß mit Schaltung von innen - eine Leuchte nach Wahl des
Architekten (Fabrikat BEGA)
In allen nach bauaufsichtlicher Anforderung notwendigen Räumen in den Wohnungen werden
batteriebetriebene Rauchwarnmelder unter die Decke montiert.
3. Schlußbemerkungen
Der Leistungsumfang umfasst keine der in den Plänen oder Visualisierung dargestellte
Möblierungen. Die Farbgebungen und Detailausgestaltungen werden, um eine abgerundete
Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, von der S-11 GmbH in Zusammenarbeit mit
dem Architekten entschieden.
Sofern und soweit die vorstehende Baubeschreibung einzelne Leistungen nicht vollständig oder
nicht hinreichend bezeichnet, nimmt der Eigentümer/Verkäufer diese nach billigem Ermessen
vor. Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt
in jedem Fall die tatsächlich vorhandene Bauausführung der sichtbaren Oberflächen und
Ausstattungen als vertraglich vereinbart, auch wenn diese von der Baubeschreibung abweichen.
Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt
gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund
behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und
Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als
wertsteigernd oder wertmindernd angesehen.
Angaben bzw. Auskünfte der Verkaufsberater und sonstiger Mitarbeiter des Bauträgers sind nur
verbindlich, wenn diese vom Notar in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Die in der
Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich Fertigmaße.
Abweichungen von den in in den Zeichnungen angegebenen Maßen und
Flächenangaben sind durch die Bauweise bedingt und im Rahmen zulässiger Bautoleranz
möglich. Die Regelungen des Kaufvertrages zu Abweichungen der angegebenen
Gesamtwohnflächen zur den realisierten Gesamtwohnflächen gelten vorrangig.
Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass Installationen und Einbauten an den
Wohnungstrenndecken so vorzunehmen sind, dass keine Beeinträchtigung des Schallschutzes
und des Brandschutzes entstehen.
Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten die Normen DIN 18 201 bis
18203 („Toleranzen im Hochbau“).
Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen
Qualität von Glas und Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie.
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten
des Betons und Temperatureinflüsse können feine Risse (bis 0.3mm) hervorrufen. Diese feine
Risse stellen keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in Tapeten im Bereich der
Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw.
bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung
keine Mängel dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden
Wänden wie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse
entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht
vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
Sonderwünsche sind im notariellen Kaufvertrag festzuhalten. Sofern dies im Hinblick auf den
Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungswünsche innerhalb der Wohneinheiten auch
nach Kaufvertragsbeurkundungen noch berücksichtigt werden, diese sind schriftlich zu
beantragen.
Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu
erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht der Verkäufers
herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese selbst erbringt oder durch Dritte
erbringen lässt. Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarung müssen schriftlich
erfolgen. In der Vereinbarung ist die damit vereinbarte Kaufpreisminderung und deren
Auswirkungen auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine
Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen.
Im Zuge der Eigenleistung anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterial, Leergebinde
usw. sind ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen. Bei der Erbringung von ist der
Käufer zur größtmöglichen Rücksichtsnahme auf den sonstigen Bauablauf verpflichtet.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht
innerhalb der vereinbarten Termine nach, kann es sich hierbei um eine Behinderung des
Käufers handeln, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verlängerung der Bauzeit und/
oder zu Schadensersatzansprüche des Verkäufers führen kann.
Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß
bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu
lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z.B.
Innenputz, Sockelleisten usw. und die ausgeführte Position der Anschlüsse von Wasser-,
Abwasser- und Elektroinstallationen sind beim Aufmaß durch den Käufer bzw. Beauftragten
zu berücksichtigen.
Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen. Erklärt sich
der Verkäufer, ohne hierzu verpflichtet zu sein, mit einem Eigenleistungsbeginn zu einem
früheren Zeitpunkt einverstanden, darf der Käufer erst nach der Teilabnahme der bis zum
Zeitpunkt des Eigenleistungsbeginns vom Verkäufer erbrachten Bauleistungen mit der
4. Technische Hinweise, Pflege und Wartung
Erbringung der Eigenleistung beginnen. Auch über die Teilabnahme ist ein vom Verkäufer und
vom Käufer zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Unabhängig von der Abnahme
bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten
Vorleistungen für die Eigenleistung zu erbringende Bauleistung zu überprüfen und etwaige
Bedenken anzumelden. Diese Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/B,
d.h. der Käufer ist verpflichtet die Vorleistung zu prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich
schriftlich mitzuteilen und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw.
Mangelbeseitigung zu setzen.
4.1. Holzoberflächen
Der Käufer ist verpflichtet, Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach
der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen. ggf.
erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat
die zur Erbringung der Eigenleistung erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten
abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen
Versicherungen nicht enthalten sind.
Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche
Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen alleine dem
Käufer. Wird dem Käufer ausnahmsweise die Erbringung von Eigenleistungen vor Abnahme
und Übergabe gestattet, trägt er die Gefahr von deren Verschlechterung, Beschädigung (oder
deren Untergang) sowie das Diebstahlrisiko für eingebrachte Materialien, Geräte und sonstige
Gegenstände.
Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhötes
Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinem Erfüllungsgehilfen nur bei
grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst für ausreichenden
Versicherungsschutz zu sorgen.
Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohneinheiten und der Gemeinschaftsflächen ist die
sachgerechte Handhabung der jeweiligen Bauteile und Einbauten notwendig. Der Käufer
wird auf folgende Umstände hingewiesen, die eine Sachmängelhaftung der .......
ausschließen:
Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege.
Parkett- und Laminatoberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst
Wasser in die Fugen eindringen und die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für
Holzoberflächen von Türen, Fensterbänken, Holzhandläufen etc.. Grenzen Bodenbeläge,
wie z.B. Fliesen, an Türen, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass die Zargen und
Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden. Holzoberflächen von Badobjekten
sind stets sauber und trocken zu halten und regelmäßig zu pflegen, um unschöne Flecken
und Ränder zu vermeiden. Hölzer, die der Witterung ausgesetzt sind, bedürfen einer
regelmäßigen Oberflächenbehandlung. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in
und an Außenbauteilen und Verkleidungen aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden.
Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind
ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der
Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der
Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem
Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen, d.h. bereits innerhalb der 5jährigen Gewährleistungszeitraumes ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer
starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Optische oder sonstige
Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen
zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar.
Balkone- und Terrassenbeläge sind dem Tageslicht und Regen ausgesetzt, wodurch die
Oberfläche eine graue Patina und Algenbelag erhält. Die Abstände zwischen den Dielen
können je nach Witterung und damit Feuchtegrad des Holzes variieren (Quellen und
Schwinden des Holzes unter Einwirkung der Feuchtigkeit).
Tropische Holzarten haben als Baustoff naturbedingt so genannte Pinhols, die keinen Mangel
darstellen. Beim Reinigen oder Behandeln der Terrassenbeläge und beim gebrauch der Terrassen
ist darauf zu achten, dass die darunter befindliche Abdichtung keinen Schaden durch scharfe und
spitze Gegenstände nimmt. Offenes Feuer auf den Terrassen gefährdet die Abdichtung und die
Fassade. Der wärmegedämmte Außenputz kann sich bei starker Hitze verformen.
Verschleißteile und Eingriffe des Käufers
4.4. Boden-, Rinnen- und Lichtschachtabläufe
Vorhandene Bodenabläufe und Rinnen sind regelmäßig nach Bedarf zu reinigen. Die in diesen
vorhandenen Siphons (Geruchsverschlüsse Wasservorlagen) trocknen bei Nichtnutzung aus und
sind deshalb regelmäßig bzw. nach Bedarf nachzubefüllen. Für Schäden, die auf Verschmutzung
bis Verstopfung zurück zu führen sind, haftet der Verursacher.
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und gewöhnlichen
Abnutzung auch innerhalb der Mängelhaftungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich
hierbei um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und
Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich sind.
Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektrotechnische Teile, wie z.B. Pumpen,
Leuchtmittel, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile
(bewegliche Teile) wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu
Rollläden etc.. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur
teilweise in fehlenden, regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im
Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle,
die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer
ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/ Anlagen haben. Die Eigentümergemeinschaft
schließt für das Gemeinschaftseigentum entsprechende Wartungsverträge ein.
4.5. Fassadenflächen
4.2. Lüftungsverhalten
4.6. Anstriche (Beschichtungen)
Die Anforderung an den Wärmeschutz und die Luftdichtigkeit von Wohnungen ist in den letzten
Jahren gestiegen. Somit muss in zeitgemäßen Wohnungen regelmäßig gelüftet werden: Ein
Stoßlüften von je ca. 15min mindestens 3-4 Mal am Tag ist notwendig, bei ständiger Anwesenheit
in der Wohnung, bei Feutigkeitseintrag durch Kochen, Duschen etc. nach Notwendigkeit auch
häufiger. Warme Luft trägt mehr Feuchtigkeit als kalte. Halten sie daher Türen zwischen geheizten
Anstriche sind nach Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig auch schon während der Gewährleistungszeit - zu pflegen bzw. zu erneuern.
und gering beheizten Räumen (z.B. Schlafzimmer) nie dauerhaft offen. Schlafzimmer sollen direkt
nach dem Aufstehen und dann noch 2-3 Mal täglich gelüftet werden.
Generell sind eingesetzte Reinigungsmittel auf Materialverträglichkeit zu prüfen. Bei
Nichtbeachtung können Schäden entstehen, die der Bauträger/Verkäufer nicht im Rahmen der
Mängelhaftung (Gewährleistung) beseitigt.
Zu- und Abluftelemente sind durch die Nutzer (Bewohner) mindestens vierteljährlich nach
Herstellervorschriften zu reinigen, Filter sind durch die Nutzer regelmäßig nach
Herstellervorschriften zu erneuern.
Küchendunstabzüge sind von den Nutzern nur im Umluftbetrieb zu betreiben, nicht im
Abluftbetrieb.
4.3. Wartungsfugen
Elastische Fugen (z.B. Silikonfugen) sind Wartungsfugen. Sie unterliegen dem Angriff von
Mikroorganismen und Schrumpfungsprozessen u.ä.. Daher sind im Silikon Stoffe enthalten, die
diese Prozesse verzögern/verlangsamen. Diese Stoffe verflüchtigen sich jedoch mit der Zeit.
Deshalb sind Fugen regelmäßig durch Fachkundige im Auftrag des Eigentümers zu warten und
ggf. zu erneuern. Besonders zu beachten sind die Fugen im Spritzwasserbereich der Dusch-/
Badewannen. Für Rissbildung oder Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus
möglicherweise ergebende Folgeschäden besteht keine Mängelhaftungsverpflichtung des
Verkäufers. Für die erforderliche Überprüfunf, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist
ausschließlich der Käufer verantwortlich, auch innerhalb der Gewährleistungsdauer.
In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöter Pflege- und
Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden, z.B. bei Nähe des Gebäudes zu
Bäumen, unmittelbarer Beschattung usw., um Algen- oder Pilzbefall der Fassade verhindern.
Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar.
Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der
Niederschläge und bilden eine Patina. Dadurch entstehen teil- bis vollflächig Verfärbungen. Aus-/
Abwaschungen derselben durch Niederschlag oder Reinigung können Kleinstpartikel enthalten,
die aus angrenzenden Oberflächen anhaftende Verschmutzungen verursachen können.
Diese Erscheinungen stellen keinen durch den Bauträger/Verkäufer zu vertretenden Mangel dar.
4.7. Unterhaltsreinigung
4.8. Aussenanlagen/Bepflanzungen
Die Aussenanlage wird nach Vorgabe des Architekten angelegt.
STAND DER TECHNIK
Wohnungsgrößen
Vorderhaus
Wohnung
1
( Hochparterre)
Gesamtfläche ca.
Kaupreis:
Der für die Bauausführung maßgebliche Stand von
Gesetzen, Verordnungen sowie anerkannten Regeln der
Technik wird mit dem 01.06.2015 vereinbart.
Beim Ausbau der Wohnungen werden soweit als möglich
alle heutigen Regeln der Technik beachtet. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem
Objekt nicht um einen Neubau handelt und nach der
Sanierung auch kein Neubau entsteht. Sofern betroffene
Bausubstanz betroffen ist, die im Zuge der Sanierung
größtenteils unverändert bleibt, so bleibt die Ausführung
hinter den derzeitigen Bestimmungen, wie z.B. DINVorschriften und allgemein anerkannten Regeln der
Technik ggfls. zurück. So können z.B. die heutigen
Anforderungen des Schallschutzes (DIN 4109) wegen der
vorhandenen Bausubstanz nicht in allen Bereichen
erfüllt werden (Holzbalkendecken, nicht entkoppelte
Treppenläufe, Trennwände zu Nachbarhäusern und
Treppenhäusern).
Wohnung
2
( 1. Obergeschoss)
6
( Dachgeschoss)
€ 780.000
Gesamtfläche ca. 110 qm
Kaupreis:
€ 825.000
Hinterhaus
Wohnung
7 HH
Wohnung
8 HH
(1. Obergeschoss)
Gesamtfläche ca. 135 qm ( Erdgeschoss)
Kaupreis:
€ 870.000
Gesamtfläche ca. 133 qm
Kaupreis:
Wohnung
9 HH
(2. Obergeschoss)
Vertrieb:
Grüneburg Immobilien GmbH
Grüneburgweg 15
60322 Frankfurt
Tel: 00496959794370
[email protected]
www.grueneburgimmobilien.de
Provision:
5,95 % Inkl. Mwst
€ 870.000
Gesamtfläche ca. 185 qm
Kaupreis:
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass trotz
umfangreicher Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen, historische Konstruktionsund Gestaltungselemente bewusst erhalten werden sollen
und diese naturgemäß alters- und nutzungstypische
Gebrauchsspuren bzw. Eigenschaften aufweisen. So ist im
gesamten Altbaubereich zu berücksichtigen, dass z.B.
Wände, Decken und Böden altbauspezifische Unebenheiten
aufweisen können. Derartige Unebenheiten stellen daher
keinen Mangel dar.
€ 780.000
Gesamtfläche ca. 105 qm
Kaupreis:
Wohnung
€ 705.000
Gesamtfläche ca. 105 qm
Kaupreis:
Wohnung
5
( 4. Obergeschoss)
€ 705.000
Gesamtfläche ca. 105 qm
Kaupreis:
Wohnung
4
( 3. Obergeschoss)
€ 355.000
Gesamtfläche ca. 105 qm
Kaupreis:
Wohnung
3
( 2. Obergeschoss)
53 qm
€ 1.200.000