11 S Schopenhauer 11 MITTEN IM NORDEND NAHE DER BERGER STRASSE 9 Wohnungen mit Liebevollen Details im Nordend Die Mehrfamilien-Wohnanlage an der Schopenhauerstraße besteht aus zwei Gebäudeteilen: das bestehende Vorderhaus Schopenhauer, einem Altbau (Gründerzeit) mit vier Geschossen (mit je einer Wohnung) und einem Mansardendach (mit Maisonettewohnung). Im Innenhof des Vorderhauses entsteht ein neues Gebäude, bestehend aus drei Neubauwohnungen mit Balkonen bzw. Dachterrasse. Des weiteren entstehen drei Frankfurt am Main Außenstellplätze. Hinterhaus Balkone süden Ausgesuchte Materialien Wohlfühlende Fussbodenheizung und hochwertiges Echtholzparkett findet in allen Geschossen Verwendung. Durch die konsequente Anwendung von hochwertigen Materialien, Klarheit und Struktur sind die Sanitärbereiche ein weiteres Gestaltungshighlight. Hinterhaus Balkone nach Norden Individuelle gestaltung Erdgeschoss 2-Zimmerwohnung 53,02 m2 In den Wohneinheiten finden sich die klaren Strukturen und die beeindruckenden Elemente der Außengestaltung in den einzelnen Details wieder. Hierbei erfüllt das Gestaltungskonzept die hohen Ansprüche künftiger Eigentümer. Hinterhaus Terrasse Armaturen von DornBracht Wohnung 2 - 5 4 ZI-WHNG 1- 4. OG Bodenbeläge Echtholz Duravit Vero Badausstattung 1.1. Versicherungen Grundriss 1. Obergeschoss Hinterhaus Während der Bauzeit (also bis zur Abnahme = Übergabe an die Käufer) sind für das Bauvorhaben Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung-, und Feuer- Bauversicherung abgeschlossen. Die für die Bauzeit abgeschlossene Feuerversicherung (Gebäudeversicherung) wird nach Abschluss der Bauarbeiten von der Eigentümergemeinschaft übernommen. 1.2. Planung Jedem Käufer stehen für die individuelle Planung seiner Wohnung zehn Architektenstunden zu. Hierbei können u.a. die Grundrisse angepasst werden, Änderungen an der Elektroinstallation geplant, die individuelle Bäderausstattung festgelegt, sowie weitere Kundenwünsche geplant werden. Für Änderungen gegenüber dieser Baubeschreibung werden die Mehr- und Minderkosten kalkuliert und von der Firma hierfür ein Angebot erstellt. Erst nach schriftlicher Beauftragung werden die Sonderwünsche ausgeführt. Endausbau Wohnungen im Vorderhaus -Mehrfamilien-Wohnanlage 2. Endausbau der Wohnungen im Vorderhaus (Altbau) 2.1. Entkernung und Mauerwerksarbeiten Sämtliche nicht mehr verwertbare Bauteile und Materialen werden komplett entfernt und der anfallende Bauschutt wird abtransportiert. Die alten, nicht mehr verwendbaren Bodenbeläge, Fliesen, Tapeten etc. werden entfernt. Lose Putzflächen werden abgeschlagen. Altes, nicht mehr verwertbares Holzwerk wie Fußbodenleisten, Türen, Wandverkleidungen etc. werden entfernt. 2.2. Innenwände Die Bestehenden Innenwände werden soweit als möglich erhalten. Falls erforderlich, werden die Türöffnungen auf die neue Planung angepaßt, hierzu werden zum Mauerwerksmaterial passende Türstürze nach Vorgabe des Statikers eingesetzt. Fehlstellen im Mauerwerk werden fachgerecht ausgemauert, nicht erforderliche Schlitze und Aussparungen geschlossen. 2.3. Trockenbau Soweit neue Wände errichtet werden, werden diese als Metallständerwände mit Gipskarton (GK)-Beplankung, beidseitig jeweils 2x12,5mm, ausgeführt. In Bädern, Duschbädern. WC`s und im Bereich der Versorgungsschächte werden Verkleidungen der Haustechnikeinbauten als Metallständerkonstruktion mit GK-Beplankung 2x12,5mm auf Metallunterkonstruktion hergestellt. Alle sichtbare Gipskartonflächen erhalten eine Verspachtelung in der Oberflächenqualität Q3 gemäß Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie. 2.4. Innenputz Lose Putzflächen werden abgeschlagen und erhalten einen neuen Grundputz. Anschließend werden alle Putzflächen glatt gespachtelt und geschliffen (Qualitätsklasse Q3 gemäß Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie). 2.5. Decken Die alten Putzflächen werden abgeschlagen und entfernt. Anschliessend erhalten die Decke eine Gipskarton-Unterdecke. System Knauf oder gleichwertig. 2.6. Dachschrägen / Mansardenwände Die Dachschrägen und Mansardenwände der Wohnungen in den Dachgeschossen / Spitzböden erhalten eine Dämmung nach Vorgaben des Wärmeschutznachweises, eine Klimamembrane als Dampfsperre und eine innenliegende Gipskartonverkleidung. Diese wird glatt gespachtelt und gesschliffen (Qualitätsklasse Q3 gemäß Merkblatt der Gipsindustrie). 2.7. Innenfensterbänke Alle Fenster werden erneuert. Ausführung in Holz In Bädern und WC`s werden WC-Beschläge eingebaut. Türen zu fensterlosen, nicht belüfteten Räumen (z.B. Abstellkammern) erhalten einen Türunterschnitt und ein Lüftungsgitter. 2.11 Estricharbeiten Die vorhandenen Dielenböden werden überprüft, schadhafte Bretter ausgetauscht. Anschliessend wird ein schwimmender Estrich mit folgendem Konstruktionsaufbau eingebaut: Vorbereitend wird eine Nivellierschüttung aufgebracht, ggfls. wird eine Installationsebene hergestellt. Auf diese wird die Systemplatte des Fussbodenheizungs-System Fa. Knauf oder gleichwertig eingebaut). In den Erdgeschoss-Wohnungen wird eventuell zusätzlich eine Wärmedämmung nach Vorgabe des Wärmeschutznachweises eingebaut. 2.12 Fliesenarbeiten Die Bäder, WC und Abstellräume sowie die Räume im Untergeschoss erhalten einen Bodenbelag aus dunklen Schieferfliesen, Format 60/30cm. In Bädern und WC werden in Teilbereichen (Spritzbereich der Duschen, an Vorwänden hinter Waschtischen und WC, 60cm über den Badewannen) weiße Wandfliesen angebracht, Format 60/30cm, Farbe weiss. Die neuen Fenster mit Brüstungen erhalten innen Fensterbänke aus weiss lackierten Holzwerkstoffplatten. 2.13. Parkettarbeiten 2.8. Dachausstiege Alle Räume (außer oben genannten gefliesten Räumen) erhalten ein schiffbodenartig verlegtes, geöltes Eiche-Echtholzparkett, als Mehrschichtparkett mit einer Vollholz- Nutzschicht (ca. 3,6mm), vollflächig verklebt. Falls nach Vorgaben des Bezirksschornsteinfegers erforderlich, wird im Dachbereich eine Fensteröffnung als Ausstieg für den Schornsteinfeger konzipiert. 2.9. Innentreppen Maisonettewohnungen Die Innentreppen der Maisonettenwohnungen in den Dachgeschossen werden als Stalkonstruktion mit Holztrittstufen konzipiert. Die Holzstufen werden in Eiche massiv mit geölter Oberfläche eingebaut. Notwendige Innengeländer (Treppenlauf, Treppenauge) werden als Stahlgeländer vorgesehen, alle Stalbauteile erhalten eine Endlackierung nach Vorgabe des Architekten. 2.10. Innentüren Die Innentüren bestehen aus Holzzargen und Türblättern aus Holzwerkstoff, weiß beschichtet. Die Elemente werden in Altbau-Optik ausgeführt mit kassetierten Türblättern und profilierten Zargen. Die Türhöhe wird soweit konstruktiv möglich als Übergröße in 2,13m ausgeführt. Die Türblätter erhalten eine Röhrenspan-Mittellage, eine dreiseitige umlaufende Dichtung und eine Edelstahldrückergarnitur. Die Sockelleisten werden als profilierte (Altbaucharakter) Holz-Sockelleisten in weiß ausgeführt. 2.14. Maler-/Tapezierarbeiten Die Wände in den Wohnungen, mit Ausnahme der Bäder, werden mit glattem Malervlies tapeziert und deckend weiß gestrichen. In den Bädern werden Wände und Decken, ausgenommen geflieste Flächen, verputzt und mit Latexfarbe gestrichen. Die Decken werden mit Malervlies tapeziert und weiß gestrichen 2.15. Heizungsinstallation Die gesamte Wohnanlage soll eine gemeinsame Anlage zur Energieerzeugung erhalten, die für alle Wohneinheiten (Altbau und Neubau) Heizwärme und Warmwasser zur Verfügung stellt. Die genaue Konzeption und Planung der Anlage war zum Zeitpunkt der Erstellung der Baubeschreibung noch nicht abgeschlossen und wird nachgereicht. Angestrebt wird eine zentrale Energieerzeugung, die aus einem gasbetriebenen Brennwertkessel besteht. Die Beheizung der Wohnungen erfolgt über eine Fußbodenheizung (FBHZ) aus diffusionsdichten Kunststoffrohren, Verlegeabstand entsprechend der Heizlast. In den Bädern werden Handtuchheizkörper als Ergänzung der Fußbodenheizung eingebaut. Die Anordnung der Heizkreise und der Raumthermostate erfolgt entsprechend der Raumaufteilung der Grundrisspläne, die notwendigen Heizkreisverteiler werden nach Angabe des Architekten positioniert. Jede Wohnung erhält einen separaten Heizkreis mit jeweils zentraler Vorrichtung zum späteren Einbau von Wärmemengenzählern. Die Verteilungsleitungen zu den Heizkreisverteilern werden in Metall-, Metallverbund- oder Kunststoffrohr verlegt und erhalten eine Wärmedämmung nach Vorgaben der EnEV. 2.16. Sanitärinstallation Die Warmwasserversorgung für die Bäder und Küchen erfolgt über Zirkulationskreisläufe von einem zentralen Warmwasserspeicher im Technikraum. Alle erforderlichen Kalt- und Warmwasserleitungen werden in den aus der haustechnischen Planung folgenden Nennweiten verlegt und gedämmt. Sie bestehen aus Metallverbundrohr, Kunststoffrohr oder Metall-Kunststoff-Verbundrohr. Die Arbeiten werden nach den allgemein anerkannten Normen und Richtlinien des jeweiligen Versorgungsunternehmens ausgeführt. Die erforderlichen Vorrichtungen für den Einbau der Verbrauchszähler werden nach Vorgaben der haustechnischen Planung eingebaut. Für das Kaltwasser wird je Wohnung eine zentrale Ablesung vorgesehen. Die Abwasserleitungen werden aus Kunststoffrohren verlegt, diese erhalten einen Schallschutz nach Vorgaben des Schallschutznachweises. 2.17. Sanitärausstattung Für die Bäder werden Detailpläne durch den Architekten erstellt. Auf Basis dieser wird ein Beratungsgespräch durchgeführt, in dem Korrekturen an der Badausstattung vorgenommen werden können, die Mehr- und Minderkosten hierfür werden nach Angebot verrechnet. Für die Standardausstattung der Bäder ist vorgesehen (Anzahl der Objekte nach Grundrisszeichnungen: WC: wandhängendes Flachspül-Klosett Duravit „Starck 3“, einschließlich Sitz und Deckel mit „Softclose“-Funktion. UP-Einbauspülkasten Geberit, Bedienplatte „Tango“ weiß. Weitere Ausstattungsobjekte wie Duschabtrennungen, Handtuchhalter, Seifenschalen, Toilettenpapierhalter, Toilettenbürste etc. sind nicht im Leistungsumpfang enthalten. Die Küchen erhalten nach Grundriss einen Spülenanschluß mit Anschlußmöglichkeit für einen Geschirrspüler. 2.18. Lüftung Für die Grundlüftungen der Wohnungen werden Abluftanlagen vorgesehen. Diese bestehen aus automatisch grundgeregelten Abluftventilatoren in Bädern oder WC`s, Anzahl und Dimensionen nach Vorgaben des Lüftungsnachweises. Zur Nachströmung werden in den Fensterelementen Fensterfalzlüfter eingesetzt, die Überströmung in benachbarte Räume erfolgt über Türunterschnitte. Die Abluft wird entweder in Kanälen bis über Dach geführt oder über einzelne Kernbohrungen durch die Fassade abgeführt. Damit wird eine Feuchteschutzgrundlüftung für die Wohnungen gewährleistet. Die über den zum Feuchteschutz notwendigen Luftwechsel hinausgehende weitere erforderliche Lüftung ist von der Benutzung abhängig und deshalb durch die Nutzer sicher zu stellen. Dies muß mittels einer ausreichenden aktiven Fensterlüftung erfolgen. 2.19. Elekroinstallation Die gesamte Elektoinstallation wird nach den geltenden VDE-Vorschriften ausgeführt. Die Hauptverteilung und die Zählerplätze sind im HA-Raum der Wohnanlage angeordnet. Jede Wohnung erhält eine separate Unterverteilung. Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb der Wohnungen mit NYM-Leitungen unter Putz, im Untergeschoss in Lehrrohren auf Putz. Die Wohnanlage erhält einen Kabelanschluss (UnityMedia) und einen Breitbandanschluss (Telekom) im HA-Raum. Von jeder Wohnung wird dorthin eine Verkabelung vorgenommen, die Käufer können dann nach Wahl einen Anschluß beauftragen. Die Gebühren für die individuellen Anschlüsse trägt der Käufer. -Waschtische- und Handwaschbecken: In den Wohnungen wird eine Homeway-Multimediaverkabelung installiert: von einer zentralen Stelle (in Nähe der Unterverteilung) werden die einzelnen Multimediadosen sternförmig Duravit Vero, aus weißer Keramik, mit Ablaufgarnitur und mit Einhand Waschtischbatterie Fabrikat Grohe „Essence“ verkabelt, der Endausbau des Systems ist Sache der Käufer. Die Haussprechanlage wird mid Videoübertragung installiert, integriert in die Briefkastenanlage . Zusätzlich erhält jede Wohnung einen Klingelknopf außen an der Wohnungseingangstür. Jede Wohnung erhält eine Video-Hausstation (Farbe: weiß) in der Nähe der Wohnungseingangstür. - Badewannen: Stahleinbauwannen Kaldewei „Saniform Plus“, ca. 180/80 cm, emailliert, weiß. EinhandUnterputz-Badebatterie Dornbracht „Meta.02“, verchromt Wannengarnitur Hansgrohe „Raindance S100 Air 3jet“ Handbrause mit Halter. 2.20. Elektroausstattung 2.21. Bauendreinigung Die Elektroausstattung der Wohnungen kann bei rechtzeitiger Beauftragung individuell auf Kundenwünsche angepaßt werden. Hierzu wird ein Elektroinstallationsplan ausgehändigt, in diesen können Änderungen eingetragen werden. Die Mehr- und Minderkosten werden nach schriftlicher Beauftragung verrechnet. Die Wohnungen erhalten nach Abschluß der Arbeiten eine Grundreinigung (alle Fensterflächen und -rahmen gereinigt, Fliesen gewischt, Böden besenrein). Schalterprogramm: GIRA E“, reinweiß matt. Die für die Fußbodenheizung notwendigen Raumthermostate werden im Schalterprogramm eingebaut. Wohnen: - 1 Decken-Lampenauslaß mit Schaltung - eine geschaltete Steckdose - 3 Doppel-Steckdosen - 1 Homeway-Dose Küche/Essen: - 2 Decken-Lampenauslässe mit getrennter Schaltung - 9 Steckdosen im Arbeitsbereich in 3-fach-Kombinationen - 1 Steckdose für Geschirrspüler - 1 Steckdose für Kühl-/Gefrierschrank - 1 Steckdose für Umluftdunstabzugshaube - 1 Herdanschluß Eingang/Flur: - 1 Decken-Lampenauslaß mit Wechselschaltung - Videosprechanlage - 2 Steckdosen Zimmer (Schlaf- und Kinderzimmer): - 1 Decken-Lampenauslaß mit Schaltung - 3 Doppelsteckdosen - 1 Homeway-Dose Bad/Duschbad: - 1 Decken-Lampenauslaß mit Schaltung - 1 Wand-Lampenauslaß über Waschtisch mit Schaltung im Waschtischbereich - 1 Doppelsteckdose Gäste-WC: - 1 Wand-Lampenauslaß über dem Handwaschbecken mit Schaltung - 1 Steckdose Balkone/Loggien/Terrassen: - 1 Decken- oder Wand-Lampenauslaß mit Schaltung von innen - eine Leuchte nach Wahl des Architekten (Fabrikat BEGA) In allen nach bauaufsichtlicher Anforderung notwendigen Räumen in den Wohnungen werden batteriebetriebene Rauchwarnmelder unter die Decke montiert. 3. Schlußbemerkungen Der Leistungsumfang umfasst keine der in den Plänen oder Visualisierung dargestellte Möblierungen. Die Farbgebungen und Detailausgestaltungen werden, um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, von der S-11 GmbH in Zusammenarbeit mit dem Architekten entschieden. Sofern und soweit die vorstehende Baubeschreibung einzelne Leistungen nicht vollständig oder nicht hinreichend bezeichnet, nimmt der Eigentümer/Verkäufer diese nach billigem Ermessen vor. Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem Fall die tatsächlich vorhandene Bauausführung der sichtbaren Oberflächen und Ausstattungen als vertraglich vereinbart, auch wenn diese von der Baubeschreibung abweichen. Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als wertsteigernd oder wertmindernd angesehen. Angaben bzw. Auskünfte der Verkaufsberater und sonstiger Mitarbeiter des Bauträgers sind nur verbindlich, wenn diese vom Notar in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich Fertigmaße. Abweichungen von den in in den Zeichnungen angegebenen Maßen und Flächenangaben sind durch die Bauweise bedingt und im Rahmen zulässiger Bautoleranz möglich. Die Regelungen des Kaufvertrages zu Abweichungen der angegebenen Gesamtwohnflächen zur den realisierten Gesamtwohnflächen gelten vorrangig. Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass Installationen und Einbauten an den Wohnungstrenndecken so vorzunehmen sind, dass keine Beeinträchtigung des Schallschutzes und des Brandschutzes entstehen. Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten die Normen DIN 18 201 bis 18203 („Toleranzen im Hochbau“). Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas und Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie. Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und Temperatureinflüsse können feine Risse (bis 0.3mm) hervorrufen. Diese feine Risse stellen keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in Tapeten im Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden wie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Sonderwünsche sind im notariellen Kaufvertrag festzuhalten. Sofern dies im Hinblick auf den Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungswünsche innerhalb der Wohneinheiten auch nach Kaufvertragsbeurkundungen noch berücksichtigt werden, diese sind schriftlich zu beantragen. Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht der Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt. Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen. In der Vereinbarung ist die damit vereinbarte Kaufpreisminderung und deren Auswirkungen auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen. Im Zuge der Eigenleistung anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterial, Leergebinde usw. sind ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen. Bei der Erbringung von ist der Käufer zur größtmöglichen Rücksichtsnahme auf den sonstigen Bauablauf verpflichtet. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Termine nach, kann es sich hierbei um eine Behinderung des Käufers handeln, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verlängerung der Bauzeit und/ oder zu Schadensersatzansprüche des Verkäufers führen kann. Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z.B. Innenputz, Sockelleisten usw. und die ausgeführte Position der Anschlüsse von Wasser-, Abwasser- und Elektroinstallationen sind beim Aufmaß durch den Käufer bzw. Beauftragten zu berücksichtigen. Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen. Erklärt sich der Verkäufer, ohne hierzu verpflichtet zu sein, mit einem Eigenleistungsbeginn zu einem früheren Zeitpunkt einverstanden, darf der Käufer erst nach der Teilabnahme der bis zum Zeitpunkt des Eigenleistungsbeginns vom Verkäufer erbrachten Bauleistungen mit der 4. Technische Hinweise, Pflege und Wartung Erbringung der Eigenleistung beginnen. Auch über die Teilabnahme ist ein vom Verkäufer und vom Käufer zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Unabhängig von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die Eigenleistung zu erbringende Bauleistung zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Diese Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/B, d.h. der Käufer ist verpflichtet die Vorleistung zu prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung zu setzen. 4.1. Holzoberflächen Der Käufer ist verpflichtet, Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen. ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistung erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten sind. Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen alleine dem Käufer. Wird dem Käufer ausnahmsweise die Erbringung von Eigenleistungen vor Abnahme und Übergabe gestattet, trägt er die Gefahr von deren Verschlechterung, Beschädigung (oder deren Untergang) sowie das Diebstahlrisiko für eingebrachte Materialien, Geräte und sonstige Gegenstände. Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhötes Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinem Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohneinheiten und der Gemeinschaftsflächen ist die sachgerechte Handhabung der jeweiligen Bauteile und Einbauten notwendig. Der Käufer wird auf folgende Umstände hingewiesen, die eine Sachmängelhaftung der ....... ausschließen: Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege. Parkett- und Laminatoberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst Wasser in die Fugen eindringen und die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für Holzoberflächen von Türen, Fensterbänken, Holzhandläufen etc.. Grenzen Bodenbeläge, wie z.B. Fliesen, an Türen, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass die Zargen und Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden. Holzoberflächen von Badobjekten sind stets sauber und trocken zu halten und regelmäßig zu pflegen, um unschöne Flecken und Ränder zu vermeiden. Hölzer, die der Witterung ausgesetzt sind, bedürfen einer regelmäßigen Oberflächenbehandlung. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und an Außenbauteilen und Verkleidungen aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden. Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen, d.h. bereits innerhalb der 5jährigen Gewährleistungszeitraumes ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Balkone- und Terrassenbeläge sind dem Tageslicht und Regen ausgesetzt, wodurch die Oberfläche eine graue Patina und Algenbelag erhält. Die Abstände zwischen den Dielen können je nach Witterung und damit Feuchtegrad des Holzes variieren (Quellen und Schwinden des Holzes unter Einwirkung der Feuchtigkeit). Tropische Holzarten haben als Baustoff naturbedingt so genannte Pinhols, die keinen Mangel darstellen. Beim Reinigen oder Behandeln der Terrassenbeläge und beim gebrauch der Terrassen ist darauf zu achten, dass die darunter befindliche Abdichtung keinen Schaden durch scharfe und spitze Gegenstände nimmt. Offenes Feuer auf den Terrassen gefährdet die Abdichtung und die Fassade. Der wärmegedämmte Außenputz kann sich bei starker Hitze verformen. Verschleißteile und Eingriffe des Käufers 4.4. Boden-, Rinnen- und Lichtschachtabläufe Vorhandene Bodenabläufe und Rinnen sind regelmäßig nach Bedarf zu reinigen. Die in diesen vorhandenen Siphons (Geruchsverschlüsse Wasservorlagen) trocknen bei Nichtnutzung aus und sind deshalb regelmäßig bzw. nach Bedarf nachzubefüllen. Für Schäden, die auf Verschmutzung bis Verstopfung zurück zu führen sind, haftet der Verursacher. Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und gewöhnlichen Abnutzung auch innerhalb der Mängelhaftungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich hierbei um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich sind. Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektrotechnische Teile, wie z.B. Pumpen, Leuchtmittel, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile (bewegliche Teile) wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc.. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden, regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/ Anlagen haben. Die Eigentümergemeinschaft schließt für das Gemeinschaftseigentum entsprechende Wartungsverträge ein. 4.5. Fassadenflächen 4.2. Lüftungsverhalten 4.6. Anstriche (Beschichtungen) Die Anforderung an den Wärmeschutz und die Luftdichtigkeit von Wohnungen ist in den letzten Jahren gestiegen. Somit muss in zeitgemäßen Wohnungen regelmäßig gelüftet werden: Ein Stoßlüften von je ca. 15min mindestens 3-4 Mal am Tag ist notwendig, bei ständiger Anwesenheit in der Wohnung, bei Feutigkeitseintrag durch Kochen, Duschen etc. nach Notwendigkeit auch häufiger. Warme Luft trägt mehr Feuchtigkeit als kalte. Halten sie daher Türen zwischen geheizten Anstriche sind nach Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig auch schon während der Gewährleistungszeit - zu pflegen bzw. zu erneuern. und gering beheizten Räumen (z.B. Schlafzimmer) nie dauerhaft offen. Schlafzimmer sollen direkt nach dem Aufstehen und dann noch 2-3 Mal täglich gelüftet werden. Generell sind eingesetzte Reinigungsmittel auf Materialverträglichkeit zu prüfen. Bei Nichtbeachtung können Schäden entstehen, die der Bauträger/Verkäufer nicht im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) beseitigt. Zu- und Abluftelemente sind durch die Nutzer (Bewohner) mindestens vierteljährlich nach Herstellervorschriften zu reinigen, Filter sind durch die Nutzer regelmäßig nach Herstellervorschriften zu erneuern. Küchendunstabzüge sind von den Nutzern nur im Umluftbetrieb zu betreiben, nicht im Abluftbetrieb. 4.3. Wartungsfugen Elastische Fugen (z.B. Silikonfugen) sind Wartungsfugen. Sie unterliegen dem Angriff von Mikroorganismen und Schrumpfungsprozessen u.ä.. Daher sind im Silikon Stoffe enthalten, die diese Prozesse verzögern/verlangsamen. Diese Stoffe verflüchtigen sich jedoch mit der Zeit. Deshalb sind Fugen regelmäßig durch Fachkundige im Auftrag des Eigentümers zu warten und ggf. zu erneuern. Besonders zu beachten sind die Fugen im Spritzwasserbereich der Dusch-/ Badewannen. Für Rissbildung oder Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebende Folgeschäden besteht keine Mängelhaftungsverpflichtung des Verkäufers. Für die erforderliche Überprüfunf, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich, auch innerhalb der Gewährleistungsdauer. In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöter Pflege- und Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden, z.B. bei Nähe des Gebäudes zu Bäumen, unmittelbarer Beschattung usw., um Algen- oder Pilzbefall der Fassade verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar. Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden eine Patina. Dadurch entstehen teil- bis vollflächig Verfärbungen. Aus-/ Abwaschungen derselben durch Niederschlag oder Reinigung können Kleinstpartikel enthalten, die aus angrenzenden Oberflächen anhaftende Verschmutzungen verursachen können. Diese Erscheinungen stellen keinen durch den Bauträger/Verkäufer zu vertretenden Mangel dar. 4.7. Unterhaltsreinigung 4.8. Aussenanlagen/Bepflanzungen Die Aussenanlage wird nach Vorgabe des Architekten angelegt. STAND DER TECHNIK Wohnungsgrößen Vorderhaus Wohnung 1 ( Hochparterre) Gesamtfläche ca. Kaupreis: Der für die Bauausführung maßgebliche Stand von Gesetzen, Verordnungen sowie anerkannten Regeln der Technik wird mit dem 01.06.2015 vereinbart. Beim Ausbau der Wohnungen werden soweit als möglich alle heutigen Regeln der Technik beachtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Objekt nicht um einen Neubau handelt und nach der Sanierung auch kein Neubau entsteht. Sofern betroffene Bausubstanz betroffen ist, die im Zuge der Sanierung größtenteils unverändert bleibt, so bleibt die Ausführung hinter den derzeitigen Bestimmungen, wie z.B. DINVorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik ggfls. zurück. So können z.B. die heutigen Anforderungen des Schallschutzes (DIN 4109) wegen der vorhandenen Bausubstanz nicht in allen Bereichen erfüllt werden (Holzbalkendecken, nicht entkoppelte Treppenläufe, Trennwände zu Nachbarhäusern und Treppenhäusern). Wohnung 2 ( 1. Obergeschoss) 6 ( Dachgeschoss) € 780.000 Gesamtfläche ca. 110 qm Kaupreis: € 825.000 Hinterhaus Wohnung 7 HH Wohnung 8 HH (1. Obergeschoss) Gesamtfläche ca. 135 qm ( Erdgeschoss) Kaupreis: € 870.000 Gesamtfläche ca. 133 qm Kaupreis: Wohnung 9 HH (2. Obergeschoss) Vertrieb: Grüneburg Immobilien GmbH Grüneburgweg 15 60322 Frankfurt Tel: 00496959794370 [email protected] www.grueneburgimmobilien.de Provision: 5,95 % Inkl. Mwst € 870.000 Gesamtfläche ca. 185 qm Kaupreis: Es wird zudem darauf hingewiesen, dass trotz umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, historische Konstruktionsund Gestaltungselemente bewusst erhalten werden sollen und diese naturgemäß alters- und nutzungstypische Gebrauchsspuren bzw. Eigenschaften aufweisen. So ist im gesamten Altbaubereich zu berücksichtigen, dass z.B. Wände, Decken und Böden altbauspezifische Unebenheiten aufweisen können. Derartige Unebenheiten stellen daher keinen Mangel dar. € 780.000 Gesamtfläche ca. 105 qm Kaupreis: Wohnung € 705.000 Gesamtfläche ca. 105 qm Kaupreis: Wohnung 5 ( 4. Obergeschoss) € 705.000 Gesamtfläche ca. 105 qm Kaupreis: Wohnung 4 ( 3. Obergeschoss) € 355.000 Gesamtfläche ca. 105 qm Kaupreis: Wohnung 3 ( 2. Obergeschoss) 53 qm € 1.200.000
© Copyright 2024 ExpyDoc