mit Ortsteil Pätz Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH • Auflage: 3000 10178 Berlin, Panoramastraße 1, Tel: (030) 2809 93 45 • Fax: (030) 2809 94 06 Herausgeber des Amtsblattes: Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4-5, 15741 Bestensee,Tel.:033763 / 998-0 verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Gemeinde Bestensee Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen des Amtsblattes für die Gemeinde Bestensee - Der „Bestwiner“: Das Amtsblatt erscheint einmal im Monat und ist für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner im Rathaus der Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4 - 5, im Bürgerbüro während der öffentlichen Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement unter der oben genannten Anschrift der Gemeinde Bestensee bezogen werden. 23. Jahrgang Ausgabe Nr. 3 Bestensee, den 25.03.15 Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils * Zusammenfassung der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.03.2015 gefassten Beschlüsse Seite 2 * B 02/03/15 - Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Bestensee 2015 Seite 2 * B 03/03/15 - Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Pätz 2015 Seite 2 * B 04/03/15 - Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung) Seite 3 * B 05/03/15 - Öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche Bestensee/Pätz Seite 7 * B 06/03/15 - Ankauf einer Verkehrsfläche im B-Plangebiet „Königs Wusterhausener Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße Seite 7 * B 07/03/15 - Verkauf der Flurstücke 218/4, 219/1 und 220 der Flur 2 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 2759 Seite 7 * B 08/03/15 - Verkauf der Flurstücke 688 und 1037 der Flur 7 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 3007 Seite 7 * Bekanntmachung zur Auslegung der Bodenrichtwertkarte 2015 Seite 8 * Information des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald Aktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 Seite 8 | 2 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 empfehlung des mit der Straßenplanung beauftragten Ingenieurbüros wurde mit dieser Bietergemeinschaft am 02.02.2015 ein Aufklärungsgespräch gem. § 24 VOB/A geführt. Der Gemeindevertretung lagen in der öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am 03.03.2015 nachfolgende Beschlussvorlagen vor und die Abstimmung erfolgte mit 19 von 19 Gemeindevertretern: BESCHLUSSVORLAGEN Öffentlicher Sitzungsteil B 01/03/15 - Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Bestensee B 02/03/15 - Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Bestensee 2015 B 03/03/15 - Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Pätz 2015 B 04/03/15 - Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung) B 05/03/15 - Öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche Bestensee/ Pätz Nichtöffentlicher Sitzungsteil B 06/03/15 - Ankauf einer Verkehrsfläche im B-Plangebiet „Königs Wusterhausener Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße“ B 07/03/15 - Verkauf der Flurstücke 218/4, 219/1 und 220 der Flur 2 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 2759 B 08/03/15 - Verkauf der Flurstücke 688 und 1037 der Flur 7 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 3007 Die Festlegungsniederschrift des öffentlichen Sitzungsteils steht Ihnen nach Fertigstellung auf unserer Internetseite zur Verfügung. Lehmann Vorsitzende der Gemeindevertretung Beschluss der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher: Beraten im: Bauamt Bauausschuss am 09.02.2015 Hauptausschuss am 17.02.2015 Beschluss – Tag: 03.03.2015 Beschluss – Nr.: 02/03/15 Betreff: Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Bestensee 2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beschließt die Vergabe des VOB-Auftrages zum Ausbau des Straßenquartiers Vordersiedlung II/Nord in Bestensee, bestehend aus folgenden Straßen: Ö Brückenweg, Wiesenweg, Heuweg, Bergweg, Schanzenweg, Triftweg, Ö Franz-Künstler-Straße, Schleifweg (ab FranzKünstler-Straße), Schenkendorfer Weg Siedlung A,B,C (hintere Verbindung), Dorfaue Kleinbesten, Friedrich-Engels-Straße, Sonnenwinkel, Rudolf-Breitscheid-Straße, Ö Schmiedeweg (Stichweg) und Marienhof Den Auftrag erhält die Bietergemeinschaft RAKW / TRP Bau mit den Firmen Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs Wusterhausen GmbH & Co. KG, 15745 Wildau, Gewerbepark 32 und TRP Bau GmbH 14513 Teltow, Stahnsdorfer Straße 107 zu einem Gesamtpreis von brutto 1.479.144,06 €. Dabei handelt es sich um das 1. Nebenangebot (Pauschalpreisangebot) der Bietergemeinschaft. Begründung: Die o.g. Baumaßnahme wurde gemäß VOB/A am 15.12.2014 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 22.01.2015 um 10:00 Uhr beteiligten sich 4 Firmen. Der preislich günstigste Anbieter ist die Bietergemeinschaft RAKW /TRP Bau mit ihrem 1. Nebenangebot in Höhe von brutto 1.479.144,06 €. Dieses Angebot beinhaltet die Pauschalierung der Vergütung. Nach der Vergabe- Zweifel an der Eignung der Bietergemeinschaft bestehen nicht. Die Firma RAKW von der Bietergemeinschaft war bereits bauausführende Firma des Straßenquartiers Sportplatz im Jahr 2012, Glunzbusch im Jahr 2013 und Vordersiedlung im Jahr 2014. Mit der Vergabe des Ausbaus der Straßen in der Vordersiedlung II/Nord kann eine lückenlose Gewährleistungskette garantiert werden. Aus dem Grund soll der Zuschlag an diese Bietergemeinschaft erfolgen. Abstimmungsergebnis: Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV: 19 Anwesend: 19 Ja - Stimmen: 16 Nein - Stimmen: / Stimmenthaltungen: 3 von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf ausgeschlossen: / Quasdorf Bürgermeister Lehmann Vorsitzende d. Gemeindevertretung Beschluss der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher: Beraten im: Bauamt Bauausschuss am 09.02.2015 Hauptausschuss am 17.02.2015 Ortsbeirat Pätz am 26.02.2015 Beschluss – Tag: 03.03.2015 Beschluss – Nr.: 03/03/15 Betreff: Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Pätz 2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beschließt die Vergabe des VOB-Auftrages zum Ausbau folgender Straßen im Ortsteil Pätz: Ö Weißdornweg, Pätzer Kiefernweg, Hörningweg und Fernstraße (Ortseingang) sowie RW/GW Fernstraße (Rettungswache bis Fernstraße Nr. 1 B) Den Auftrag erhält die Bietergemeinschaft B&K GmbH / Ehle Bau mit den Firmen B&K Verkehrsund Wirtschaftswegebau GmbH, 15910 Bersteland / OT Reichwalde, Am Dorfanger 3 und Ehle Bau GmbH, 39291 Pöthen, Gommeranerstraße 7 zu einem Gesamtpreis von brutto 354.620,00 €. Dabei handelt es sich um das 1. Nebenangebot (Pauschalpreisangebot) dieser Bietergemeinschaft. Begründung: Die o.g. Baumaßnahme wurde gemäß VOB/A am 15.12.2014 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 21.01.2015 um 10 Uhr beteiligten sich 10 Firmen. Der preislich günstigste Anbieter ist die Bietergemeinschaft B&K GmbH / Ehle Bau mit ihrem 1. Nebenangebot in Höhe von brutto 354.620,00 €. Dieses Angebot beinhaltet die Pauschalierung der Vergütung. Nach der Vergabeempfehlung des mit der Straßenplanung beauftragten Ingenieurbüros wurde mit dieser Bietergemeinschaft am 04.02.2015 ein Aufklärungsgespräch gem. § 24 VOB/A geführt. Zweifel an der Eignung der Bietergemeinschaft bestehen nicht. Die Bietergemeinschaft war bereits bauausführende Firma des Straßenausbaus 2013und 2014. Mit der Vergabe des Straßenausbaus 2015 in Pätz kann eine lückenlose Gewährleistungskette 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 garantiert werden. Aus dem Grund soll der Zuschlag an diese Bietergemeinschaft erfolgen. Abstimmungsergebnis: Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV: 19 Anwesend: 19 Ja - Stimmen: 16 Nein - Stimmen: / Stimmenthaltungen: 3 von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf ausgeschlossen: / Quasdorf Bürgermeister Lehmann Vorsitzende d. Gemeindevertretung Beschluss der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher: Beraten im: Bauamt Bauausschuss am 09.02.2015 Hauptausschuss am 17.02.2015 Ortsbeirat Pätz am 26.02.2015 Beschluss – Tag: 03.03.2015 Beschluss – Nr.: 04/03/15 Betreff: Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung) Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beschließt die in derAnlage vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee. Begründung: Die Überarbeitung des bisherigen Satzungstextes hinsichtlich der Zuschläge für Vollgeschosse wird laut Schriftsatz des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 23.10.2014 erforderlich, so dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin Brandenburg vom 18. April 2012 – 9 B 62.11 umgesetzt wird. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maß-nahmen vom 02.11.2006 tritt mit Veröffentlichung der neuen Satzung außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV: 19 Anwesend: 19 Ja - Stimmen: 19 Nein - Stimmen: / Stimmenthaltungen: / von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf ausgeschlossen: / Quasdorf Bürgermeister Lehmann Vorsitzende d. Gemeindevertretung Anlage: Straßenbaubeitragssatzung SATZUNG über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung) vom 03.03.2015 Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr.19], S.286) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Neufassung der Bekanntmachung des KAG vom 31.03.2004 (GVBl. I, S. 174) in der jeweils geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee in der Sitzung am 03.03.2015 folgende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung) beschlossen: Der „Bestwiner“ | 3 | §1 Erhebung des Beitrages Die Gemeinde Bestensee erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern der erschlossenen Grundstücke durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen wirtschaftliche Vorteile erwachsen. §2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes (1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für 1. den Erwerb (einschließlich der Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung der für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung der Anlage benötigten Grundflächen, 2. den Wert der hierfür von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundstücksflächen sowie die Kosten dieser Bereitstellung; maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten, 3. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von a) Fahrbahnen mit Unterbau und Decke sowie für notwendige Erhöhungen/Vertiefungen, b) Rinnen und Bordsteinen, c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, d) Gehwegen, e) Radwegen, f) gemeinsamen Geh- und Radwegen, g) Beleuchtungseinrichtungen, h) Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung der Anlagen, i) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, j) Parkflächen, Standspuren und Haltebuchten, k) unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün in Form von unbefestigten Rand-, und Grünstreifen sowie Bäume, Sträucher, Rasen u. a. Grünflächen) 4. Baunebenkosten, sofern die Leistungen durch Dritte erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Planung, Vermessung und Bauleitung. (2) Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter als die anschließenden freien Strecken sind. (3) Nicht beitragsfähig sind Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen, Wege und Plätze, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen), ferner für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen. §3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes (1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. (2) Die Gemeinde ermittelt den beitragsfähigen Aufwand jeweils für die einzelne Baumaßnahme. Sie kann den Aufwand auch für bestimmte Teile einer Maßnahme (§ 10 Kostenspaltung) oder für einen selbständig nutzbaren Abschnitt einer Maßnahme (§ 9 Abschnittsbildung) gesondert ermitteln oder bei seiner Ermittlung mehrere Maßnahmen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Die Entscheidung über die Kostenspaltung oder die Bildung von Abschnitten oder Abrechnungseinheiten trifft die Gemeindevertretung durch gesonderten Beschluss. §4 Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am Aufwand (1) die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, der a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt, | 4 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 b) bei der Verteilung des Aufwandes nach §§ 5 - 8 auf ihre eigenen Grundstücke entfällt. Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. (2) Der Anteil der Gemeinde und der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach § 4 Abs. 1 werden wie folgt festgesetzt: bei (Straßenart) Anteil der Gemeinde Anteil der Beitragspflichtigen 1. Anliegerstraßen a) Fahrbahn b) Radwege einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen u. -flächen d) Gehweg e) gemeinsamer Geh- und Radweg f) Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung g) unselbständige Grünanlagen 25 v. H. 25 v. H. 25 v. H. 25 v. H. 25 v. H. 25 v. H. 25 v. H. 75 v. H. 75 v. H. 75 v. H. 75 v. H. 75 v. H. 75 v. H. 75 v. H. 2. Haupterschließungsstraßen a) Fahrbahn b) Radwege einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen u. -flächen d) Gehweg e) gemeinsamer Geh- und Radweg f) Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung g) unselbständige Grünanlagen 50 v. H. 50 v. H. 40 v. H. 40 v. H. 45 v. H. 50 v. H. 40 v. H. 50 v. H. 50 v. H. 60 v. H. 60 v. H. 55 v. H. 50 v. H. 60 v. H. 3. Hauptverkehrsstraßen a) Fahrbahn b) Radwege einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen u. -flächen d) Gehweg e) gemeinsamer Geh- und Radweg f) Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung g) unselbständige Grünanlagen 80 v. H. 80 v. H. 50 v. H. 50 v. H. 60 v. H. 65 v. H. 50 v. H. 20 v. H. 20 v. H. 50 v. H. 50 v. H. 40 v. H. 35 v. H. 50 v. H. (3) Bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Baugebieten handelt es sich um beplante wie unbeplante Gebiete. (4) Im Sinne der Absätze 2 und 3 gelten als 1. Anliegerstraßen: Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen. 2. Haupterschließungsstraßen: Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Nr. 3 sind. 3. Hauptverkehrsstraßen: Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb von Baugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. (5) Für Anlagen, die in den Absätzen 2 und 4 nicht erfasst sind oder bei denen Anteile der Beitragspflichtigen offensichtlich nicht zutreffen, bestimmt die Gemeindevertretersitzung durch Satzung im Einzelfall die Anteile der Beitragspflichtigen. §5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes (1) Der umlagefähige Aufwand wird nach Abzug des Gemeindeanteils (§ 4) auf die Grundstücke verteilt, von denen aus die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage oder eines bestimmten Abschnittes des Anlage besteht (berücksichtigungsfähige Grund- stücke). Zu den Grundstücken des Abrechnungsgebietes gehören auch die im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücke und Grundstücke, die nicht direkt an die öffentliche Anlage angrenzen, aber rechtlich oder tatsächlich eine Zugangsmöglichkeit zu ihr haben oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind (Hinterliegergrundstücke). Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes auf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Nutzflächen, die sich für diese Grundstücke aus der Multiplikation der maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach §§ 6 und 7 maßgeblichen Nutzungsfaktor ergeben. (2) Als Grundstücksfläche gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Das Grundstück kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Soweit Flächen berücksichtigungsfähiger Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 6. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze oder der Grenze einer Satzung nach § 34 (4) BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 7. (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken: 1. die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks; 2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes (für die Restfläche gilt Abs. 4); 3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die Grenze einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich (für die Restfläche gilt Abs. 4); 4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht, a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes, b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche im Innenbereich (für die Restfläche gilt Abs. 4); 5. die über die sich nach Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 4 b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt werden, die Fläche zwischen der ausgebauten Anlage und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der Hinterkante der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht (für die Restfläche gilt Abs. 4). (4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die 1. nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise nutzbar sind oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes/Ortsteiles so genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder 2. ganz bzw. teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), ist die Gesamtfläche des Grundstückes bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die hiervon erfasst wird. (5) Die anrechenbare Grundstücksfläche wird auf volle Quadratmeter gerundet. §6 Nutzungsfaktoren für Baulandgrundstücke (1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die gem. § 5 Abs. 3 baulich oder gewerblich nutzbar 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 sind, wird durch die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Dabei gelten als Vollgeschoss alle oberirdischen Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung haustechnischer Anlagen dienen (Installationsgeschosse), gelten nicht als Vollgeschoss. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m in Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (2) Der Nutzungsfaktor beträgt für das erste Vollgeschoss 1,0 und erhöht sich für jedes weitere Vollgeschoss um 0,25 . (3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt - jeweils bezogen auf die in § 5 Abs. 3 bestimmten Flächen - bei Grundstücken, 1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2), a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen aufgerundet, c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen aufgerundet, d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene, e) für die im Bebauungsplan gewerbliche Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss, f) für die im Bebauungsplan industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von zwei Vollgeschossen, g) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert gem. a) – c); 2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 a) bzw. d) - g) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach Nr. 1 b) bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 b) bzw. c); 3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4), wenn sie a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, mindestens jedoch die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse. (4) Der sich aus Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 ergebende Nutzungsfaktor wird 1. addiert mit 0,5 wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§ 3, § 4 und § 4 a BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne ausdrückliche Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes überwiegend gewerblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B. Verwaltungs-, Schul-, Postgebäude, Bahnhöfe, Praxen für freie Berufe) genutzt wird; 2. addiert mit 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kern- Der „Bestwiner“ | 5 | gebietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO) oder Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt. §7 Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger Nutzung (1) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise nutzbar sind oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes/Ortsteiles so genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) 0,5 2. ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei a)a) Waldbestand oder nutzbaren Wasserflächen 0,0167 b)b) Nutzung als Grün-, Acker- oder Gartenland 0,0333 c)c) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0 b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Frei-Bäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) 0,5 c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen und landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a), d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt b), e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,5 mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a), f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen a)a) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienen, 1,5 mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, b)b) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a), (2) Die Bestimmung des Vollgeschosses richtet sich nach § 6 Abs. 1. §8 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken wird grundsätzlich die so genannte Eckgrundstücksvergünstigung angewandt. Das bedeutet, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes werden bei mehrfach erschlossenen Grundstücken lediglich 75 % der Grundstücksfläche als anrechenbar zu Grunde gelegt. (2) Bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit sind mehrfach erschlossene Grundstücke bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes nur einmal zu berücksichtigen. Eine Eckgrundstücksvergünstigung wird für diese Grundstücke deshalb nicht gewährt. Vergünstigungen mehrfach erschlossener Grundstücke dürfen nicht | 6 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 zu Mehrbelastungen der übrigen Beitragspflichtigen führen und sind von der Gemeinde Bestensee zu tragen. §9 Abschnittsbildung (1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage kann der Aufwand selbständig ermittelt und erhoben werden. (2) Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die sich nach § 4 Abs. 2 unterschiedliche Anteile der Beitragspflichtigen ergeben, so sind die Straßenabschnitte gesondert abzurechnen. § 10 Kostenspaltung Der Beitrag kann für 1. den Grunderwerb, 2. die Freilegung, 3. die Fahrbahnen, 4. die Radwege, 5. die Gehwege, 6. gemeinsame Geh- und Radwege, 7. die Parkflächen, 8. die Beleuchtungsanlagen, 9. die Oberflächenentwässerungseinrichtungen, 10.unselbständige Grünanlagen gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. § 11 Vorausleistung und Ablösung (1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, kann die Gemeinde Vorausleistungen, erheben. (2) Die Gemeinde verzichtet bei einem Grundstück auf die Beitragserhebung, wenn sich der Beitragspflichtige im Gegenzug vertraglich verpflichtet, an die Gemeinde einen Geldbetrag zu zahlen, der mindestens der Höhe seines sonst zu entrichtenden Straßenbaubeitrages plus dem rechnerisch auf sein Grundstück entfallenden Teil des Gemeindeanteils entspricht. Die weiter gehende Übernahme des Kostenanteils der Gemeinde für die Allgemeinheit oder für gemeindeeigene Grundstücke durch die Bürger ist zulässig. Es handelt sich hierbei um Verträge freiwilliger Natur, die Bürger können nicht zum Abschluss verpflichtet werden. Hauptanwendungsfall ist der Ausbau kommunaler Anliegerstraßen in Eigenverantwortung der Bürger. Diese können sich auf freiwilliger Basis vertraglich gegenüber der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast verpflichten, die Kosten des Straßenausbaus ganz oder teilweise zu übernehmen. Um auf eine Beitragserhebung verzichten zu können, muss vertraglich sichergestellt sein, dass der an sich Beitragspflichtige mindestens den Aufwand trägt, der ihm im Falle einer Beitragserhebung entstanden wäre. Die Einhaltung dieses Erfordernisses ist insbesondere in den Fällen von Bedeutung, in denen sich nicht alle Anlieger der in Eigenverantwortung der Bürger auszubauenden Straße an der freiwilligen Kostenübernahme beteiligen. Für diese Anlieger sind Beiträge zu erheben. Um die jeweiligen Kostenanteile im Rahmen der vertraglichen Übernahme, aber auch für etwaige, daneben vorzunehmende Beitragserhebungen genau beziffern zu können, ist durch die Gemeinde auf der Grundlage des nachgewiesenen Gesamtaufwands für das Straßenausbauvorhaben eine fiktive Beitragskalkulation zu erstellen. Die Gemeinde kann verpflichtet werden, ein Vertragsangebot über den Straßenausbau in Eigenverantwortung der Bürger anzunehmen. Sie kann auf den Straßenausbau verzichten, wenn absehbar ist, dass der von ihr aufzubringende finanzielle Anteil nicht zur Verfügung steht. § 12 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des erschlossenen Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte (3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.9.1994 (BGBl. I, S. 2457) in der jeweils geltenden Fassung genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstücks gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und gegen den Anspruch des Nutzers keine der nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers unberührt. (4) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Gemeinde zu machen und nachzuweisen. Sie haben bei örtlicher Feststellung der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Gesamtschuldner. § 13 Fälligkeit Der Beitrag bzw. die Vorausleistung werden einen Monat nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorausleistungsbescheides fällig. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom 02.11.2006 außer Kraft. Bestensee, 03.03.2015 Quasdorf Bürgermeister Beschluss der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher: Beraten im: Bauamt Bauausschuss am 09.02.2015 Ordnungsausschuss am 10.02.2015 Hauptausschuss am 17.02.2015 Ortsbeirat Pätz am 26.02.2015 Beschluss – Tag: 03.03.2015 Beschluss – Nr.: 05/03/15 Betreff: Öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche Bestensee/Pätz Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beauftragt die Verwaltung den ca. 1,2 km langen, in den Jahren 2013 und 2014 ausgebauten und mit Beleuchtung ausgestatteten Weg zwischen Bestensee und Pätz als Verkehrsfläche gemäß § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu widmen und die Widmungsverfügung öffentlich bekanntzumachen. Hinsichtlich Benutzungsart, -zweck und Benutzerkreis soll ein Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge beschlossen werden. Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sollen von diesem Verbot ausgeschlossen werden. Der Weg verläuft zwischen der B 246 gegenüber der Mozartstraße (Flur 5, Flurstück 91 der Gemarkung Bestensee) und dem Kindergartengrundstück in der Gemarkung Pätz ( Flur 2, Flurstück 13) – siehe Anlage. Der „Bestwiner“ | 7 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Begründung: Der Weg wird als öffentlicher Verkehrsweg mit Verbot für motorisierte Fahrzeuge zwischen Bestensee und Pätz genutzt. Die Verkehrsfläche wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt und erhält die amtliche Straßenbezeichnung „Verkehrsweg – Bestensee / Pätz“. Abstimmungsergebnis: Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV: 19 Anwesend: 19 Ja - Stimmen: 19 Nein - Stimmen: / Stimmenthaltungen: / von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf ausgeschlossen: / Quasdorf Bürgermeister Lehmann Vorsitzende d. Gemeindevertretung Anlage: Lageplan räder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sollen von diesem Verbot ausgeschlossen werden. Die vorgenannte Verkehrsfläche hat gemäß Beschluss - Nr. 05/03/15 der Gemeindevertretung Bestensee die amtliche Straßenbezeichnung Verkehrsweg - Bestensee/Pätz. Die Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ,,Bestwiner“ der Gemeinde Bestensee als bekannt gegeben. Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindeamt Bestensee, Eichhomstr. 4-5, 15741 Bestensee zu erheben. Es wird daraufhingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt. Quasdorf Bürgermeister Bestensee, den 06.03.2015 Nichtöffentlicher Beschluss der Gemeindevertretung Bestensee Beschluss – Tag: 03.03.2015 Einreicher: Bauamt Beraten im: Bauausschuss am 09.02.2015 Hauptausschuss am 17.02.2015 Beschluss – Nr.: 06/03/15 Betreff: Ankauf einer Verkehrsfläche im B - Plangebiet „Königs Wusterhausener Straße / Rudolf – Breitscheid – Straße“ Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 19 Nein – Stimmen: / Stimmenthaltungen: / Quasdorf Bürgermeister Lehmann Vorsitzende der Gemeindevertretung Nichtöffentlicher Beschluss der Gemeindevertretung Bestensee Beschluss – Tag: Einreicher: Beraten im: Beschluss – Nr.: Betreff: 03.03.2015 Bauamt BA am 09.02.2015, HA am 17.02.2015 07/03/15 Verkauf der Flurstücke 218/4, 219/1 und 220 der Flur 2 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 2759 Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 19 Nein – Stimmen: / Stimmenthaltungen: / Quasdorf Bürgermeister WIDMUNGSVERFÜGUNG Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der zurzeit gültigen Fassung erhält folgende in der Gemarkung Bestensee, Flur 5, Flurstück 91 und in der Gemarkung Pätz, Flur 2, Flurstück 13 gelegene Verkehrsfläche (im Lageplan dargestellt) die Eigenschaft eines öffentlichen Verkehrsweges und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr mit nachfolgend aufgeführten Beschränkungen zur Verfügung gestellt. Die Einstufung erfolgt als sonstige öffentliche Straße - beschränkt öffentlicher Weg - mit einem Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft- Lehmann Vorsitzende der Gemeindevertretung Nichtöffentlicher Beschluss der Gemeindevertretung Bestensee Beschluss – Tag: Einreicher: Beraten im: Beschluss – Nr.: Betreff: 03.03.2015 Bauamt BA am 09.02.2015, HA am 17.02.2015 08/03/15 Verkauf der Flurstücke Flurstücke 688 und 1037 der Flur 7 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 3007 | 8 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 SE Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: Nein – Stimmen: Stimmenthaltungen: 19 / / Sondergebiet Erholung Ergänzung Art der Nutzung ASB Quasdorf Bürgermeister Lehmann Vorsitzende der Gemeindevertretung Außenbereich Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand keine Angabe: Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 ebf: Auslegung der Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Bestensee ebpf: Am 28. Januar 2015 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg vom 12. Mai 2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27), sind die Bodenrichtwerte in den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die neuen Bodenrichtwerte werden in der Zeit vom 30.03.2015 – 04.05.2015 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Bestensee, Eichhornstraße 4-5, Bürgerbüro, 15741 Bestensee öffentlich ausgelegt. Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind – auch außerhalb der Auslegungsfrist – in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)) erhältlich. Gez. Schiefelbein (Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) Information des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald Aktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 Am 28. Januar 2015 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald 386 allgemeine und 32 besondere Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein durchschnittliches baureifes Grundstück, d.h. auf ein Grundstück, welches ohne weitere Aufwendungen für Freimachung, Erschließung o. ä. bebaubar ist. Die Unterschiede in der Höhe der Richtwerte sind im Wesentlichen in der Lage begründet. Weitere Einflussgrößen wie z. B. Erschließung und Grundstücksgröße sind ebenfalls von Bedeutung für den Kaufpreis. Kleinere Grundstücke erzielen regelmäßig höhere Preise pro m² als Größere. Für das Gebiet der Gemeinde Bestensee wurden zum Stichtag 31.12.2014 folgende Bodenrichtwerte ermittelt: Zone 3901 0102 0105 7047 0106 0107 0239 BRW-Zone Beschluss 31.12.2014 (€/m²) Bestensee Bestensee Vordersiedlung Bestensee Süd Hintersiedlung Bestensee Süd Hintersiedlung Bestensee Wustrocken Bestensee Luchfeld Pätz Abkürzungen: Art der baulichen Nutzung W Wohnbaufläche WA allgemeines Wohngebiet M gemischte Baufläche 60 55 45 25 65 75 45 Merkmale 31.12.2014 0PòHEI :PòHEI :$6%PòHEI 6(PòHEI :$Pò :$Pò :PòHEI erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz Es wurden 19 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene Bereiche des Landkreises ermittelt. Für die Gemeinde Bestensee gelten nachfolgende land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte. Art der Nutzung Ackerland, außerhalb Autobahnring Ackerzahl 25 Grünland, innerhalb/außerhalb Autobahnring, Grünlandzahl 30 Forsten, innerhalb/außerhalb Autobahnring, mit Aufwuchs €/m² 0,50 0,45 0,45 Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte sein Informationsangebot im brandenburg-viewer (http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm) erweitert. Seit dem 20. September 2010 werden die Bodenrichtwerte in Kombination mit den aktuellen Geobasisdaten zur kostenlosen Ansicht im Internet angeboten. Zu den angebotenen Geobasisdaten gehören Topographische Karten, die Automatisierte Liegenschaftskarte und Luftbilder. Diese können einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwertinformationen überlagert werden. Der brandenburg-viewer erlaubt damit einen visuellen Einblick in die aktuellen Bodenrichtwerte auf verschiedenen Darstellungsgrundlagen. Ferner steht eine Ortssuche zur Verfügung. Die Ortssuche ermöglicht eine Suche nach beliebigen Gebieten. Hierbei ist es möglich, eine Adresse (Straße, PLZ und Hausnummer) oder einen Ort, einen Gemarkungsnamen oder Flurkennzeichen (Katasterangaben) oder einen Kartenblattnamen (Kartenblätter) einzugeben. Für die Bodenrichtwertdarstellung werden eine Zeichenerklärung und Informationen zu den dargestellten Bodenrichtwerten und deren wertbeeinflussenden Merkmalen in separaten Erläuterungen angeboten. (Quelle: Vermessung Brandenburg, Nr. 2/2010, S. 73) Weitere mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Grundstücksmarkt sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter der Rufnummer 03546/2027 -58, -60, -90, per E-Mail Anfrage über [email protected] oder FAX 03546/201264 (Reutergasse 12, 15907 Lübben) erhältlich. Gez. Schiefelbein (Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) Ende des amtlichen Teils Der „Bestwiner“ | 9 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 N i c h t a m t l i c h e r T e i l Aus dem Inhalt Mitteilungen der Verwaltung * Bürgermeister-Stammtisch * Mitteilung der Polizei * Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Bestensee * DNWAB: Frühjahrsspülungen an Trinkwasserleitungen * Das Ordnungsamt Informiert: unbenannte Flugmodelle * Bestensee in Bildern * Das Gemeindeamt gratuliert * Das Hauptamt informiert * Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek * Öffnungszeiten der Bücherstube im OT Pätz, * Bestenseer Veranstaltungskalender 2014 * Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena * Seniorenbeirat informiert Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 10 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 12 Seite 21 Seite 21 Seite 22 Seite 21 Seite 24 Hiermit laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein zum: Bürgermeister-Stammtisch ********************************************************** Wann? Montag, den 30.3.2015 um 19.00 Uhr Wo? Königliches Forsthaus Hauptstraße 2, 15741 Bestensee Schriftliche Themenvorschläge werden gern im Hauptamt entgegengenommen. Bei diesem „Stammtisch“ hat jeder die Möglichkeit Fragen an den Bürgermeister zu stellen und in einer angenehmen Gesprächsatmosphäre über dies und jenes zu diskutieren. Gemeinde Bestensee Mitteilung der Revierpolizei Ab Sofort ist der Revierpolizist an einem neuen Standort zu erreichen. Das Büro befindet sich auf dem Gelände des Bauhofes in der Fernstraße 33 und ist zu den gewohnten Sprechzeiten (dienstags 15:00-18:00 Uhr) geöffnet. Die neue Telefonnummer ist die 03376322796. Rathaus - Gemeinde Bestensee Eichhornstr. 4 - 5, 15741 Bestensee SPRECHZEITEN: Dienstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.30 Uhr Termine nach vorheriger Vereinbarung sind an folgenden Tagen möglich: Montag u. Mittwoch: 9.00 - 12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr Gemeinde Bestensee Lokalnachrichten * 12. Bestenseer Ostermarkt * Osterfeuer am 2. April 2015 * Benefizkonzert des Stabsmusikkorps... * Vandalismus im Kinderdorf Bestensee * Neues aus der Grundschule Bestensee * Heimatverein Pätz: Weg mit dem Winter in Pätz! * SC Karate Bestensee holt Silber und Bronze... * SV Grün/Weiß Bestensee e.V. informiert * Volkssolidarität informiert... * DRK: Blutspenderinformation * LAUSL informiert... * 3. Handwerkerhoffest Seite 13 Seite 14 Seite 15 Seite 16 Seite 17 Seite 18 Seite 20 Seite 21 Seite 24 Seite 25 Seite 27 Seite 28 ———————————————————————————— J A G D G E N O S S E N S C H A F T BESTENSEE ———————————————————————————— Die Gemeinde Bestensee lädt zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Bestensee ein. Termin 29.04.2014 um 18.00 Uhr im Gemeindesaal, in der Eichhornstr. 4-5 statt. Eigentümer von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wald- u. Ödland werden um ihre Teilnahme gebeten. Die Interessenvertretung kann mit schriftlicher Vollmacht auch durch eine andere Person wahrgenommen werden. Tagesordnung: 1. Jahresabschlussbericht 2. Kassenbericht 2014/2015 3. Entlastung des Vorstandes 4. Vorstellung Finanz-u. Kassenplan 5. Beschlüsse - Verwendung von finanziellen Mitteln 6. Sonstiges gez. Fredy Neubauer Jagdvorsteher Bestensee im Internet Die Homepage der Gemeinde Bestensee findet man unter: http://www.bestensee.de oder über den Suchbegriff: ´Bestensee´ in den Suchmaschinen Ihrer Provider. | 10 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 !"# $%&' %"() !* "#$ % ! ! +& , -! % - ,# -%-( +--!"(+.- +- !)!!" %/((--)-&0( . - - !-( +1 !"" %( 2##3 " - . $-!-+ #"! 45*678 97*:48# $% -3 +;"!397<6=>"?'+-!*4::<7@75A#765 B! -!# "3 +;"!397<6=>"?'+-!3*4::<7@75A#4 Das Ordnungsamt informiert: Aufgrund von Bürgerhinweisen möchten wir zu folgendem Thema informieren: Hinweise zum Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS / Drohnen) und Flugmodellen (z.B. Quadrocopter / Multicopter) Was ist erlaubt? Was gibt es für gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen, beim fliegen von Fluggeräten mit und ohne Kamera? Alle Luftfahrzeuge unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Werden unbemannte Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt, so handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS). Wird das Fluggerät ausschließlichen für die private Sport- und Freizeitgestaltung genutzt, so wird es als Flugmodell eingestuft. Die Nutzung von Fluggeräten, privat oder gewerblich, wird in der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Regeln des Luftrechtes und des Flugrechtes gelten demzufolge auch für die private Nutzung von Fluggeräten. Zusätzlich muss eine gesonderte Haftpflichtversicherung speziell für UAS und Flugmodelle abgeschlossen werden, da bei normalen Haftpflichtversicherungen die Schäden, die durch Fluggeräte verursacht werden, in der Regel nicht mitversichert sind. Braucht man eine Genehmigung, um unbemannte Fluggeräte fliegen zu lassen? Wenn das Fluggerät über fünf Kilogramm wiegt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Werden Fluggeräte gewerblich genutzt, z.B. für die Erstellung von Luftbildern oder Kontrollen in der Forstwirtschaft, so ist eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde notwendig. Eine Sondergenehmigung ist erforderlich, z.B. wenn innerhalb von 1,5 km zu Wohngebieten mit verbrennungsmotorbetriebenen Flugmodellen geflogen wird. Eine Genehmigungspflicht bestehet in der Regel nicht, wenn: Ó der Einsatz im rein privaten Sport- und Freizeitbereich liegt, Ó die Gesamtmasse des Flugkörpers nicht über 5 Kilogramm liegt, Ó es nicht mit einem Raketenantrieb betrieben wird, Ó ein Fluggerät mit einem Verbrennungsmotor in einer Entfernung weiter als 1,5 km zu Wohngebieten betrieben wird, Ó ein Fluggerät außerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen betrieben wird, Ó außerhalb von Naturschutzgebieten geflogen wird, Ó eine maximale Höhe über Grund von 100 m eingehalten wird, Ó außerhalb von Ortschaften geflogen wird und Ó das Fluggerät vom eigenem Grundstück aus gestartet wird. Wer erteilt eine solche Aufstiegsgenehmigung? Im Land Brandenburg ist die Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg / Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) in Schönefeld für die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung zuständig. Diese Genehmigung gilt nur für das Land Brandenburg. In anderen Bundesländern muss separat bei der jeweilig zuständigen Behörde eine Aufstiegsgenehmigung beantragt werden. Kann jeder ein Flugmodell steuern? Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlichen Anforderungen oder vorgeschriebene Schulungen für die Führer von Flugmodellen; jedoch ist ein Haftpflichtversicherungsschutz für den Einsatz erforderlich. Darf man überall Flugmodelle benutzen? In einem 1,5 Kilometer Radius zu Flugplätzen darf nicht geflogen werden; dies gilt in vielen Stadtgebieten mit Flughafen wie z.B. Berlin, Dresden oder Leipzig. Zusätzlich gibt es Flugverbotszonen (z.B. das Regierungsviertel in Berlin), Flugbeschränkungsgebiete (z.B. bei Großveranstaltungen, Menschenansammlungen, Unglücksorte, Einsätze Der „Bestwiner“ | 11 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 der Polizei, Gefängnisse, Kasernen, Kraftwerke) und bei geltenden Sonderregelungen (z.B. in Berlin, innerhalb des Berliner S-BahnRings). Auch in Naturschutzgebieten darf nicht geflogen werden. Jedoch kann man in einigen Gebieten mit einer Sondergenehmigung fliegen. Wie hoch und wie weit darf ich fliegen? Erlaubnisfreie Flugmodelle (bis maximal 5 kg Gesamtgewicht) dürfen nur im Sichtbarkeitsbereich der steuernden Person betrieben werden. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern und ist auch bei der Höhe zu berücksichtigen. Bei erlaubnispflichtigen Fluggeräten ist dies in der Aufstiegserlaubnis geregelt. Grundsätzlich ist der Luftraum in kontrollierte und nicht kontrollierte Verkehrszonen aufgeteilt. Bestensee ist nach Auskunft der Luftaufsichtsbehörde dem nichtkontrolliertem Luftraum zugeordnet. Der nicht kontrollierte Luftraum steht für die Flugmodelle frei zur Verfügung und ist frei befliegbar, ohne dass die zuständige Flugverkehrskontrolle zu informieren ist. Aus sicherheitsrelevanter Sicht sollte aber nicht über 100 m Höhe geflogen werden. Kann ich von überall aus starten? Um mit einem Flugmodell starten zu können, muss der Grundstückseigentümer die Nutzung erlauben. Auf öffentlichen Straßenflächen und Plätzen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Erlaubnis erteilen. Darf ich über das Grundstück meines Nachbarn fliegen? Nach herrschender Meinung unter den Juristen, hat der Eigentümer eines Grundstücks den Anspruch auf die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstückes sowie auch des Luftraums über dem Grundstück. Er hat luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge zu dulden, dies dürfte jedoch nicht für geräuschvolle private Fluggeräte gelten, die vielleicht zusätzlich noch eine Kamera mit an Bord haben. Hier ist von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre auszugehen, was der Grundstückseigentümer verbieten kann. Gibt es Bereiche oder Gegenstände die man nicht abbilden darf? Es ist verboten Bilder oder Videos anzufertigen die militärische Bereiche oder Geräte zeigen. Es könnte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein. Hier besteht die Möglichkeit, dass eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt wird. Wie sieht es mit Menschen aus, darf man diese aus der Luft aufnehmen? Will man die Bilder veröffentlichen oder mit anderen teilen, so gilt das Recht am eigenen Bild. Sind die Personen auf den Aufnahmen zu erkennen oder eindeutig identifizierbar, wird für den Austausch oder eine Veröffentlichung die Einwilligung der abgebildeten Person benötigt. Ist es strafbar Menschen abzulichten, die sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück befinden? Auch hier gelten die Panoramafreiheit und das Recht am eigenen Bild bei der Veröffentlichung. Ist die Person von der Straße aus sichtbar und wird das Material nicht veröffentlicht so ist es rechtlich gesehen unbedenklich. Sollen die Bilder veröffentlicht werden, so ist die Genehmigung von der Person auf dem Bild einzuholen. Macht man jedoch Aufnahmen von einem Bereich der nicht öffentlich einsehbar ist (höchstpersönlicher Lebensbereich), so ist dies schon rechtlich bedenklich. Wird die Intimsphäre verletzt, Videoübertragungen oder Aufnahmen aus dem persönlichen Intimbereich angefertigt (z.B. Wohnung, Sonnenbaden hinter der Hecke), so sind diese strafbar und dürfen schon im Vorfeld nicht gemacht werden. Wer solche Aufnahmen bewusst ohne das Wissen oder gegen den Willen des Aufgenommenen an Dritte weiter gibt, macht sich ebenfalls strafbar. Bei beiden Sachlagen muss mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe gerechnet werden. Ist es erlaubt Gegenstände von einem Fluggerät abwerfen zu lassen? Für eine derartige Nutzung ist eine Aufstiegserlaubnis und eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Was passiert, wenn mein Flugmodell Schäden verursacht? Grundsätzlich haftet der Führer des Fluggerätes für alle Schäden, die beim Flug oder Absturz verursacht werden. Kann ich die Bilder von Gebäuden und Häusern, die ich mit der Kamera an meinem Flugkörper gemacht habe, meinen Bekannten zeigen? Die Urheberrechte des Architekten an seinem Bauwerk sind zu berücksichtigen. Mit einem Überflug über das Gebäude wird auf dieses Recht eingegriffen, wenn sie Gebäudeteile zeigen, die von öffentlicher Straße aus nicht sichtbar sind. Werden dieser Bilder im rein privaten Bereich, Freunden und Verwandten gezeigt, so ist dies rechtlich unbedenklich. Wie ist es mit der Veröffentlichung z.B. bei Facebook, Youtube, Whatsapp oder an anderer Stelle? Hier sieht die Rechtslage anders aus. Mache ich Bilder öffentlich zugänglich, ob im Internet oder an einer öffentlich zugänglichen Stelle, die mehr zeigen als von öffentlicher Straße aus zu sehen ist (z.B. Innenhöfe oder die Rückseite eines Gebäudes), so ist dies nicht gestattet und könnte eine teure Abmahnung mit sich ziehen. Ich möchte mit meinem Fluggerät Luftaufnahmen machen und diese verkaufen. Darf ich das? Wer Luftaufnahmen anfertigt und diese später gerne verkaufen möchte, muss stets vorher den Grundstücksinhaber um Erlaubnis fragen. Grundstücksbesitzer haben das Recht über die kommerzielle Verwertung der angefertigten Aufnahmen seiner Bauwerke und seiner Gartenanlagen zu bestimmen, dies gilt auch, wenn man eine Überflugerlaubnis für private Zwecke gehabt hat. Bestensee in Bildern Kennen Sie schon alle Seiten und Fassetten von Bestensee? Neben den Frühlings- Herbst und Radwanderungen, die unser Ortschronist Wolfgang Purann in Zusammenarbeit mit dem Heimat und Kulturverein Bestensee e.V. veranstaltet, gibt es nun eine andere Möglichkeit durch Bestensee und Pätz zu wandern. Anfang des Jahres stellte der Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf auf dem Neujahrsempfang den Bildband von Wolfgang Purann vor. Wer sich für einen Bildband über unseren Ort intessiert wird gebeten, sich mit dem Bürgerbüro (Tel.:033763-9980) in Verbindung zu setzen. | 12 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Das Gemeindeamt gratuliert im April 2015 Frau Gisela Bennies Frau Rosa Maria Hanusa Frau Regina Herack Frau Bärbel Kothe Herrn Helmut Lux Herrn Dr. Werner König Frau Annette Schulz Frau ErnaReichert Frau RuthLehmann Frau DorisLeuschner Herrn Horst Söll Frau GerdaWander Frau Erika Günzel Frau Erika Kache Frau Annemarie Schroeder Frau Anita Ulbrich Frau Edith Kriese Frau Vera Schnabel Frau Edeltraud Bazyli Herrn Willi Bothe Frau Helga Schramm Herrn Klaus Grothe Herrn Günter Ratzenberger Herrn Günter Bonatz Herrn Rudolf Posselt Herrn Günter Schönfeld Herrn Wolfgang Zettel Herrn Klaus Alm Frau Johanna Katzmarzik Frau Gisela Kledisch Herrn Heinz Metten Frau Sieglinde Müller Frau Waltraud Thieme Herrn Gerhard Bladt Frau Marianne Bierbaum Frau Inge Schilberg Herrn Dieter Muth Frau Ilse Schaufuß Frau Erdmute Blesing Frau Regina Netack Herrn Paul König Herrn Gerd Schindzielorz Frau Barbara Moser Frau Anni Schäricke Frau Edith Stentzler Frau Gisela Bauer Herrn Johannes Lichtner Frau Gerda Moes Herrn Reinhard Kempa Frau Maria Schütz Herrn Hilmar Kruppe Herrn Heinz Kache Herrn Josef Mende Frau Erika Rindelhardt Frau Ruth Schreier Herrn Helmut Presche Frau Hildegard Grunert Frau Irmgard Kaup Frau Marie Werner Herrn Wilfried Hackbarth Herrn Günter Klemm Frau Edda Ludwig Frau Helga Vogel Herrn Siegfried Benthien Frau Eva Müller Frau Ursula Riesenberg Herrn Manfred Dreger Herrn Günter Wolff zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag Ortsteil Pätz: Herrn Klausdieter Mühlmann Frau Helga Brauer Frau Elvira Hannig Frau Helga Seifert Frau Monika Schulze Herrn Hans-Joachim Zusset Frau Magdalena Friedrich Herrn Ulrich Schulze Frau Siglinde Schulz Herrn Roland Schönfeld Herrn Dr. Hans Tappert zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag und wünscht allen Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Das Hauptamt informiert: Folgende Artikel sind im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich: Ortsumriss-Aufkleber Stück 1,50 € Wappen-Sticker Stück 0,50 € Schlüsselanhänger Stück 1,50 € Runde Aufkleber Stück 1,00 € Pinnsticker mit Wappen Stück 1,00 € Bestensee-Chronik Stück 19,99 € Bildband Bestensee Stück Preis a.A. Bestensee-Kalender 2015 Stück 7,00 € 11. Bestensee-Zollstock, limitierte Aufl. Stück 5,00 € Laubsäcke Stück 1,45 € Banderolen Stück 1,45 € gelbe Wertstoffsäcke kostenlos div. Wander- und Radwegkarten 0,80 € - 5,95 € Achtung Bestenseer Ostermarkt- gesucht wird: Wer hat den schwersten lebenden Hahn? Am 28. März ist es wieder soweit, der Ostermarkt in Bestensee erwartet seine Gäste in der Zeit von 10.oo- 16.oo Uhr auf dem Festplatz am Dorfteich. Wir suchen den schwersten lebenden Hahn. Der Sieger erhält 200,00 € Siegprämie und „das goldene Ei“. Der Wettbewerb wird um ca. 12.3o Uhr durchgeführt, hierzu müssen alle Teilnehmer bis um 12.oo mit Ihren Tieren im Festzelt erschienen sein. Um vorherige Anmeldung unter 01722960255, wird gebeten. K. Seidel Gezielt werben mit einer Anzeige in Bestensee Rufen Sie uns an: (03375) 29 59 54 email: [email protected] 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Der „Bestwiner“ | 13 | Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de | 14 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Ablauf 12.Ostermarkt 2015 Zahlreiche Marktstände, Kindereisenbahn, Kükenzelt, Eiermalerin und einiges mehr auf dem Festplatz am Dorfteich von 10.oo- 16.oo Uhr 10.oo Uhr Beginn durch den Männerchor Bestensee 10.15 Uhr Begrüßungsworte Bürgermeister Kl. D. Quasdorf Geschäftsführer Landkost Herr Geiselhart 10.30 Uhr Blasmusik mit den Fläminger Musikanten 12.oo Uhr Vorstellung der Jury für den Wettbewerb „schwerster Hahn“ 12.3o Uhr Prämierung - Sieger erhält 200,00 € + Pokal „Das goldene Ei“ 13.30 Uhr Zopf-Anschnitt Bäckerei Wahl + BM 14.30 Uhr Sieger schönstes gebasteltes Osterei DJ sucht 5 neutrale Bürger die den Sieger ermitteln 16.oo Uhr Ende des Ostermarktes !!"#$% &'() *+ ,-./ . !" #$ !%%& '&# #$ &() *$ + $& ,% ."&. *01 %. 2 /++ / 0 Reisigannahme erfolgt hinter dem NETTO-Markt an folgenden Tagen: Samstag 28.03.15 von 9.00 - 18.00 Uhr Sonntag 29.03.15 von 10.00 - 14.00 Uhr Montag - Mittwoch 30.03. - 01.04.15 von 9.00 - 18.00 Uhr HBV 2*100, 4c AH König .""/0112 %&()* +"* 3!5"21/+"* ! "# $ +, $ +, Die Kameraden der Feuerwehr stehen Ihnen dabei zur Seite. Wir nehmen nur PKW-Hänger mit Reisig an! Um einen Unkostenbeitrag für die Entsorgung ab 2,00 € bitten wir. IHRE FREIWILLIGE FEUERWEHR BESTENSEE Der „Bestwiner“ | 15 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Benefizkonzert des Stabsmusikkorps der Bundeswehr bricht Besucherrekord Das hätte der Heimat und Kulturverein Bestensee nicht gedacht. 550 Besucher kamen am Sonntag, dem 22.Februar 2015 in die Landkostarena Bestensee um dem Stabsmusikkorps der Bundeswehr zu lauschen. Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf begrüßte in seiner Eröffnungsansprache die Gäste und Musiker er bedankte sich für die hohe Beteiligung und wie nochmals auf die Gemeinnützigkeit des Konzertes hin. Der Erlös wird der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Bestensee zu Gute kommen. 4474€ kamen beim letzten Benefizkonzert des Stabsmusikkorps im Februar 2014 zusammen. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister betrat der Dirigent Oberstleutnant Reinhard Kiauka die Bühne. Im Juli 2014 löste er Oberstleutnant Reinhard Ratzek ab, der bereits seit 35 Jahren im Militärmusikdienst der Bundeswehr diente. Als die ersten Töne durch die Halle tönten, verstummten auch die letzten Stimmen und alle lauschten der Musik. Wer reine Militärmusik erwartete, der irrte gewaltig. Das Repertoire der Musiker ist vielseitig und vielschichtig. Von den Werken des Johann und Josef Strauß bis hin zu Ludwig van Beethoven. Das Publikum war begeistert, und dass drei Zugaben gespielt wurde unterstreicht die Erstklassigkeit der Musiker. Die Gemeinde Bestensee bedankt sich bei allen Besuchern und bei den Musikern des Stabsmusikkorps für diesen schönen Sonntag. Ebenso bedankt sich die Gemeinde bei allen Helfern, die die Umsetzung des Benefizkonzertes möglich gemacht haben. Roland Holm Gemeinde Bestensee Dank an den Bauhof der Gemeinde, der den Bühnenauf- und Abbau und die Bestuhlung in der Landkost-Arena bewältigte. Dank an die Mitglieder des Heimat & Kulturvereins die an der Garderobe am Kaffee und Kuchenstand aktiv waren, und ein herzliches Dankeschön an die fleißigen Kuchenbäcker, die ihre süßen Sachen spendeten. K.Seidel | 16 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Vandalismus im Kinderdorf Bestensee Unverständnis und Wut, mehr kann man nicht für diese Tat aufbringen. Am Wochenende vom 21.2 bis 22.2.2015 betraten Unbekannte das Gelände des Kinderdorfes Bestensee in der Zeesener Straße. Dabei zerstörten sie ein kleines und großes Weidenhaus, die mit hohem Aufwand gepflegt und stets neu geflochten wurden. Das große Weidenhaus stand bereits seit 20 Jahren auf dem Gelände. Pergolas, die den Eingang zur Kletterburg schmückten wurden ebenso zerstört wie Blumentöpfe aus Keramik. Das auf den Terrassen stehende Mobiliar wurde ebenfalls stark beschädigt. Die Kitaleitung hat Anzeige erstattet. Neben der Wut und der Frage nach dem Warum bleiben die traurigen Kinder übrig, die diese Tat ebenso wenig verstehen wie wir alle. Gemeinde Bestensee www.aconax.de [email protected] Wir nehmen uns Zeit für Sie! Dipl.-Kfm. (FH) Thomas Rominger Steuerberater Tätigkeitsschwerpunkte: · Steuer- und Betriebswirtschaftliche Beratung für Gewerbetreibende aller Rechtsformen und Freiberufler · Erstellung von Steuererklärungen und Beratung von Arbeitnehmern und Privatpersonen · Finanz- und Lohnbuchhaltung inklusive Baulohn – auch flexibel mit „Unternehmen Online“ (internetbasierte Plattform für den Beleg- und Datenaustausch) · Existenzgründungen, Unternehmensnachfolge Karl-Marx-Straße 117 15745 Wildau Fon (0 33 75) 21 519 0 Fax (0 33 75) 21 519 20 Zweigniederlassung Pätzer Kiefernweg 13 15741 Bestensee Fon (03 37 63) 6 05 16 aconax Steuerberatungsgesellschaft mbH Der „Bestwiner“ | 17 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Parkette sind mehr, als nur ein Fußboden Wie wichtig Muster, Strukturen und Wiederholungen in der Mathematik sind, lernen unsere Erstklässler immer wieder beim Training der Grundaufgaben. Um den Blick hierfür zu schärfen, ist der Projekttag zum Parkettieren schon zu einem festen Bestandteil des Unterrichts in dieser Klassenstufe geworden. Am 27. Februar trafen sich alle Schüler der drei ersten Klassen zu diesem Projekt. Zunächst wurde geklärt, woran man ein Parkettmuster erkennt, wie es sich von einem Bandornament unterscheidet und dass es auch Verlegeformen gibt, die diese Regelmäßigkeiten nicht Mathematik ist. Nun wurde gefaltet, gemalt, mit Fliesen gelegt, geschnitten und ein Muster dem Partner hinter einer Trennwand diktiert. Dabei schult sich nicht nur der Blick für die Muster und Farben. Eine exakte sprachliche Beschreibung der Lagebeziehungen ist nötig. Kombinationsmöglichkeiten werden ausgereizt. Der Blick aus verschiedenen Perspektiven wird geschult und ganz nebenbei macht das alles auch noch Spaß. Unsere Erstklässler haben sich dabei wacker geschlagen, haben so vertieft die Pause ganz vergessen und sogar den Toilettengang immer wieder verschoben. Die Kinder haben schon ein hohes Maß an Selbstständigkeit gezeigt. So hatten auch unsere Helfer aus den großen Klassen, bei denen wir uns auf diesem Wege auch noch einmal ganz herzlich bedanken, und wir Mathematiklehrer viel Freude an diesem gelungenen Tag. Fachkonferenz Mathematik Die Zeitung ist da! aufweisen. Auf Bildern, in und am Schulhaus gab es da einiges zu entdecken. Nachdem das alles geklärt war, ging es an die Stationen, um selbst zu probieren, zu experimentieren und zu erleben, wie reich das Spektrum der Die Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 der Grundschule Bestensee haben auch dieses Jahr voller Freude und Neugierde am Zeitungsflirt der Märkischen Allgemeinen teilgenommen. Für viele Kinder war es der erste bewusste Kontakt mit einer Tageszeitung. Aufgaben und Inhalte einer Zeitung gehörten zu Beginn des vierwöchigen Zeitungsflirts erst einmal zum theoretischen Grundgerüst. Doch schnell ging es mit Schere und Kleber in die Praxis. Schlagzeilen, Lokales und Meldungen aus aller Welt sollten entdeckt, gelesen und ausgewählt werden. Diese Artikel wurden von Baumdienst - Bestensee Tel.: 033763/22 748 / Funk: 0170/27 615 76 Ihr Fachunternehmen in Sachen Baumfällung auf engstem Raum Wir kümmern uns von der Genehmigung bis zur Fällung jedem Kind in seinen Hefter geklebt und mit einer eigenen Meinung versehen und anschließend vorgestellt. Durch diese intensive Begegnung mit der Zeitung kam es zu regen Gesprächsbedarf und Diskussionen zu unterschiedlichsten Themen. Der Flirt mit der Zeitung hat den Schülern und Schülerinnen einen Einblick in das Medium „Zeitung“ ermöglicht. So lernten sie ihre Heimatregion und ein Stück Weltgeschehen näher kennen. Neugierig und mit neuen Falttechniken für Zeitungen ausgerüstet freuen wir uns auf die nächste Ausgabe. 24h Notdienst bei Sturm- & Blitzschäden keine Anfahrts-, Angebots- & Beratungskosten Wir sind selbstverständlich versichert! | 18 | Der „Bestwiner“ Traditionell am dritten Samstag im Februar trafen sich die Pätzer Zemperer morgens um 9 Uhr vor dem „Lindenhof“. Alles war durchorganisiert, wie in jedem Jahr. Jeder wusste, was er zu tun hat, unsere beiden Gefährte waren geschmückt und fit. Nach dem Gruppenbild ging es los. Unsere Galionsfigur machte es uns in diesem Jahr leicht, ihn nicht aus den Augen zu verlieren. Mit einer, gefühlte 1m hohen Bischofsmütze, konnte man ihn einfach 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Weg mit dem Winter in Pätz! nicht übersehen. Ihm folgte eine Schar aller erdenklichen Tiergattungen, Vertreter aus Himmel und Hölle, aus vielen Etappen der Zeitgeschichte und Mitglieder verschiedener Berufsgruppen. Gesichert wurde der Zug durch Cowboy und Piraten, sowie die 4 Musketiere. Entgegen dem Wetterbericht, der noch eine Woche vorher alle möglichen Unbilden vorhersagte, kämpfte sich die Sonne durch und begleitete uns den ganzen Vormittag. Wir zogen bis zur Mittagspause durch die Pätzer City, wo wir schon an vielen Gehöften erwartet wurden. Gern tranken die Angesteuerten ein Likörchen mit uns und ließen sich zu bekannten Klängen von u n s e r e n Frontmännern und -frauen zu einem Tänzchen verführen. Die wachhabenden Hunde wurden in dieser Zeit zur Besänftigung mit Leckerli bedacht. Wir bekamen Naturalien und auch unsere Sammelbüchsen füllten sich schnell. In der Weinbergstraße standen Kaffee, Tee und Prozentiges zur Stärkung bereit. Ein besonderes Ständchen spielte die Kapelle am Friedhof zum Gedenken an Jürgen Bergter. Zum Mittag kehrten wir ins Schrobsdorffhaus ein, wo unsere Futterfeen wieder ein tolles Buffett für die hungrigen Zemperer aufgebaut hatten. Eine Abordnung von ca 10 Leuten, unter ihnen auch unsere 4 Musiker, gönnte sich nur einen kurzen Stopp und fuhr zur Fernstraße, um den dort ansässigen Pätzern einen Überraschungsbesuch abzustatten. Das gelang und die Freude war groß, es hatte nie- Der „Bestwiner“ | 19 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 mand mit uns gerechnet. Wir mussten versprechen, den Mittagsausflug in unsere Zemperroute aufzunehmen. In den vergangenen Jahren erschien der Zeitaufwand zu hoch, mit der ganzen Truppe diesen Abstecher zu machen. Aber nach dem Motto: eingesteckt haben. Wir zogen unbeirrt weiter, obwohl mit Sonne bekanntlich alles mehr Spaß macht. Auch in der Siedlung erwartete man uns wieder, wie in jedem Jahr, mit Kaffee und Schmalzgebäck. Gegen 17 Uhr, wir befanden uns HBV 50*90 Wirtschaftstransfer GmbH Nichts ist unmöglich! konnten wir Peter Wüstenberg dafür gewinnen, unsere Abordnung mit seinem Transporter zu fahren. Zurück im Schrobsdorffhaus, setzte sich der komplette, gestärkte Zug in Bewegung Richtung Siedlung. Wolfgang Purann hatte uns den ganzen Vormittag lang begleitet, musste uns aber nun wegen anderer Verpflichtungen verlassen und -nahm die Sonne mit. Er muss sie versehentlich nach dem Foto der 5 Sonnen-Scheinheiligkeiten n hre 00 Ja seit 1 gerade auf dem Rückweg Richtung „Lindenhof“, war Petrus dann von unserer gelungenen Veranstaltung dermaßen gerührt, dass er leichte Freudentränen nicht zurück halten konnte. Das sei dem alten Mann verziehen, schließlich war er den ganzen Tag mit von der Partie. Nach einer kurzen Erholung, Auffrischung und einem Kostümwechsel fand sich die Zempertruppe gegen 19 Uhr wieder im „Lindenhof“ ein und ließ den Tag im kleinen Kreis gemütlich GAS Neumann Ihr Partner für Erd & Flüssiggas * Planung & Installation von Heizungs-, Sanitärund Lüftungsanlagen * Wartungs- & Servicedienst * Notdienst * Gas- & Geräteverkauf * Gas-TÜV (Überprüfung von Gas-Anlagen) Hauptstraße 84, 15741 Bestensee Tel.: (03 37 63) 6 33 27 / 6 09 10 Fax: (03 37 63) 6 66 49 / 6 09 11 ausklingen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass wir in diesem Jahr nicht vordergründig gegen die Wintergeister kämpften. Diese waren ja, wie auch im vergangenen Jahr gar nicht so präsent, was uns einen milden Winter bescherte. Wir setzten uns, was wir allerdings erst nach dem Zempern schmerzlich erfahren mussten, mit sehr dominanten und anhänglichen Grippeviren auseinander - und verloren. Diese Plagegeister ließen sich weder von bunten Kostümen oder Musik, noch von einem guten Tröpfchen verjagen und zwangen uns aktive Zemperer, einen nach dem anderen, 3 Tage mit Fieber ins Bett. Am Husten kann man jetzt noch, nach fast 3 Wochen, erkennen, wer gezempert hat. So langsam erholen wir uns wieder, finden es aber aus gegebenem Anlass eine Überlegung wert, im nächsten Jahr vielleicht auch prophylaktisch Hustensaft und Taschentücher zu verteilen. Nichts desto trotz haben wir, dank der Großzügigkeit der Pätzer, die finanzielle Unterstützung unserer Heimatvereinveranstaltungen wie Osterbasteln, Kinderfest usw „erzempert“. Und trotz des Angriffs der Killerviren in diesem Jahr ist die Kapelle schon für 2016 engagiert! Britta Beyer (HV Pätz) | 20 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Silber und Bronze – der SC Karate Bestensee in Schwarzheide Mit dem Sakura Cup 2015 wurde in Schwarzheide am 17. Januar der Reigen der KarateTurniere in Brandenburg eröffnet. Auch die kleinen und großen Wettkämpfer des SC Karate Bestensee waren wieder mit dabei. Über 500 Karateka aus mehreren Bundesländern und aus Tschechien traten gegeneinander an. Der Sakura Cup gilt als eines der anspruch-vollsten Turniere in Brandenburg, auf dem die bundesweit und international erfahrenen Kämpfer der Vereine antreten. Für die Bestenseer war klar, dass es diesmal sehr anstrengend werden würde. Aber Mandy Napierai und Tu Tran schafften es erneut, sich gegen überaus starke Gegnerinnen bis auf das Siegerpodest vorzukämpfen. In der Altersklasse U 16 errang Tu Tran Silber auf dem 2. Platz, und Mandy Napierai holte sich in der U 18 mit der Bronzemedaille den 3. Platz. Die beiden Vereinskameradinnen sind Mitglied des Brandenburger Landeskaders und werden im Bestenseer Heimatverein von Elke Kuntzsch (4. Dan) trainiert, die in ihrer aktiven Wettkampfzeit über viele Jahre hinweg Brandenburger Landesmeisterin war. Außerdem trainieren die beiden Mädchen zusätzlich beim Landestrainer Thomas Holm (5. Dan) im Landesstützpunkt Cottbus. Bei den Bestenseer Jungen konnte Simon Böger seine im letzten Jahr begonnene Siegessträhne fortsetzen und in seiner Altersklasse den 2. Platz erlangen. In seiner Gruppe starteten insgesamt 16 Karateka, die alle im K.o.-System zu überwinden waren. Dabei hat Simon das hohe Trainingsnivaeu im Verein und sein Kampfgeist entscheidend geholfen. Besonderes Pech beim Sakura Cup wiederfuhr Marvin Gärtner. Aufgrund eines organisatorischen Missverständnisses startete er in einer höheren Altersklasse und stand dort Gegnern gegenüber, die über eine größere Erfahrung als er verfügten. Er kämpfte mit großem Einsatz, erreichte aber diesmal nicht das Siegerpodest. Der SC Karate Bestensee war in Schwarzheide mit zehn Wettkämpfern vertreten. Alle haben mit Begeisterung und Der 2. Platz beim Sakura Cup 2015: Simon Böger (Foto: SC Karate Bestensee) Die Sieger des SC Karate Bestensee beim Sakura Cup 2015! V.l.n.r.: Mandy Napierai, 3. Platz in der Klasse U 18 und Tu Tran, 2. Platz in der Klasse U 16. (Foto: SC Karate Bestensee) -zertifizierter KFZ-Sachverständiger Ingenieur- und Sachverständigenbüro KFZ-Schaden- und Oldtimer-/ Wertgutachten Karl-Liebknecht-Str. 13 15741 Bestensee [email protected] Hauptuntersuchungen Termin: (0171) 2170984 sportlichem Ehrgeiz gekämpft. Nach dem diesjährigen Auftakt in Schwarzheide beginnt nun das Training für das 1. RanglistenTurnier des Karate Dachverbandes Brandenburg in der LandkostArena in Bestensee. Gastgeber ist hier der SC Karate Bestensee, der an diesem Tag in Hochform sein will, um in allen Altersklassen die vorderen Plätze zu belegen. W.Strauß. Der „Bestwiner“ | 21 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Am vergangenen Wochenende richteten die Kleinfeldmannschaften des SV Union Bestensee erstmalig ihr Hallenturnier in der Bestenseer Landkostarena aus. Zum Turnier am Samstag, den 14.2.2015, luden die F1- und F2Junioren ein. Es nahmen 6 Mannschaften teil. Gespielt wurde in einer Staffel, im Modus jeder gegen jeden. Die Halle war durch die Eltern, Großeltern, Freunde und Bekannte gut gefüllt und es gab für die FJunioren viel Beifall für gelungene Kombinationen und tolle Tore. Auch für das leibliche Wohl, mit leckeren Speisen und Getränken, war gesorgt. Vielen Dank an viele helfende Hände von den Eltern unserer Jungs. Sieger in in diesem Turnier wurden die Sportfreunde der SG Wacker Motzen, die zum Schluß einen großen Pokal entgegen nehmen konnten. Der Höhepunkt zum Ende des Turniers war ein Bonbonregen, der allen viel Spaß bereitet hat. Wir möchten uns bei Detlef Wille, der als alter Fußballhase gekonnt durch das Programm führte, bei den Schiedsrichtern Marc Manthey und Paul Niesler, die sicher die Spiele geleitet haben, sowie der Bäckerei Wahl herzlich bedanken. Alle teilnehmenden Mannschaften und Zuschauer waren sich einig : das Turnier war ein voller Erfolg. Vielen Dank natürlich an unsere gern gesehenden Gäste von SG Wacker Motzen e.V., SC Blau Weiß Schenkendorf, BSC Preußen 07 F4 und dem MTV Wünsdorf 1910 e.V. Heinz Busch, Trainer F1-Junioren Nach der Siegerehrung gab es für die F1-Junioren eine große Überraschung. Die Familie Fankhänel überreichte im Namen ihrer Firma „Arkade“ neue Trainingsanzüge. Vielen Dank sagen die F1Junioren und wünschen der Firma immer volle Auftragsbücher. ○○○○○○○○○○○○○ Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena In der Landkost – Arena besteht die Möglichkeit Werbe – Banner in der Größe von 1.00 x 1.50 m aufzuhängen. Die Kosten dafür betragen 50.00€ im Monat. Interessenten melden sich bitte bei Frau Kohl, Tel. 998-40. Öffnungszeiten der Bücherstube im Ortsteil Pätz, Hörningweg 2 mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek im Vereinshaus, Waldstraße 31 montags 16.00 – 19.30 Uhr freitags 16.00 – 19.30 Uhr Der ehrenamtliche Bibliothekar ist zu diesen Zeiten auch telefonisch zu erreichen unter der Tel.-Nr. 033763 / 63451! | 22 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 !"$%& '()*+,- +& .%&&*/0 $1 2344*5 677897 :: * ;;; 7 6<& 3= > 3&&*?*@ AB 2 CA?5 677897 8:0 7 6<& 3<&4A +& = > **%> 1<B1 D> 6 7787 ;;; 0 6<& 3= (>% 2E* (>5 $;$;& 3 0 :6F96<& 86 $*& > 3&&*?*@ !$*& ,> 008: 7 99079 6 6 (>%&$4&%&*@@ G1& 3*%&G * B%&> $ A4 B/ 677897 99 76<& ;> * H* ( 77897 9 7 6F86<& &*;BC I*? * B%&> $ A4 B/ 677897 99 7 6<& $4&; D* I B 3&&* AB 2 CA?5 677897 8:0 : $4& %&I, $;&@* H@*/ $;&?I,J +%& : A4@I" **%> 1<B1 D> 6 7787 ;;; :6F96<& 86 $*& > 3&&*?*@ !$*& ,> 008: 7 99079 0 6<& & 3' (>- * B%&> $ A4 B/ 677897 99 0 6<& & 4 %&4(, A"%&$*& @/ 677897 888 I>* 2I *5 * B%&> $ A4 B/ 677897 99 79 B%& A"%&$*& 677890 888 *K> *& 09 6 86<& $4&%&*@@ D D3 A 677897 9878 9 6 6<& !&!;& $;&;%& .%&&*/ !;& 87 779 9 6<& 73B 1>* AB 2 CA?5 677897 8:0 9 6<& +; D*I B 3&&* AB 2 CA?5 677897 8:0 8 96 B* @*? I,:J J, A A@%& 77897 9 8 888:9 Der „Bestwiner“ | 23 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 8 I-B+ I-H+ LI#&'> 789M98 8! 4H+!B&'5 %; H+&' AB 3 CA?6 789!8:1 8M! ++&>#; ++&> >?- ,' H+! B&'5 2<B2 D> 7!8 ;;; %+' > 4''+?+@ "%+' -> !118: 89!9:18 !9919 AI- I-H+ 44L ?I-J 789M:19: A+ B++&' /;(DND. + B&'> %!A5!B0 789!99 A JJA : 17<' :7F97<' 87 7F87<' = !: 4+? AB 3 CA?6 789!8:1 : 17F87<' 445 !I+>! A4 A!2>&'!B J=4A "5H+ &' 9: :7F97<' 87 %+' > 4''+?+@ "%+' -> !118: !9919 :: 7!7<' %;0 D4 A 789!988 A5! A5 ++&> 2<B2 D> 7!8 ;;; 1 :7F97<' 87 %+' > 4''+?+@ "%+' -> !118: !9919 7<' ; D+ I B 4''+ AB 3 CA?6 789!8:1 +;I- 44L ?I-J 789M:19: 8 7!87<' :A >;+>'+@ 2>+4 %A 789!988 :7F7<' B&'&' )> 3+0B&'&'56 + B&'> %!A5!B0 789!99 J+5'J+;'&' 3D'&' A'6 ++&> 2<B2 D> 7!8 ;;; B+4-&>D' 4&>D0 4-&>D' 89!98 9 A;'&' AB 3 CA?6 789!8: D'&' > IE 3;?6 789!98 7!:7<' Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de | 24 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Der Seniorenbeirat informiert: Die nächste Sitzung des Seniorenbeirates Bestensee, die wie immer öffentlich ist, findet am 8. April 2015, um 15:00 Uhr im Saal des Gemeindeamtes Bestensee, Eichhornstraße 4-5 statt. Der monatliche SPIELENACHMITTAG des Seniorenbeirates im Zusammenwirken mit dem Mehrgenerationenhaus und der Volkssolidarität findet am 14. April 2015, um 14:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt. Zu einem weiteren Spielenachmittag können Sie sich bereits wieder am 28. April, ebenfalls ab 14 Uhr treffen. Das BOWLEN findet am 27. April 2015, um 14:00 Uhr wie bekannt, in der Gaststätte „Alte Schmiede“ in der Königs Wusterhausener Straße statt. Ihr Seniorenbeirat Bestensee Was hat der Monat März uns in der Volkssolidarität gebracht? Der Monat März ist zum Einen der Monat des Frühlingsanfangs (nämlich des meteorologischen am 1. 3.), zum Anderen aber bringt er uns eine Reihe von schönen festlichen Tagen. Zum Beispiel – den Internationalen Frauentag. „ Er ist der traditionelle Kampf – und Ehrentag der fortschrittlichen Frauen aller Länder, der während der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen im August 1910 von Clara Zetkin vorgeschlagen wurde und seither jährlich am 8. März begangen wird. Endgültig wurde 1921 auf der 2. Internationalen Konferenz der Kommunistinnen dieser 8. März als Aktionstag, mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichberechtigung der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen durchzusetzen, als Feiertag der Frauen zu begehen, beschlossen.“ (Zitat) Man muss dazu sagen, dass es in den alten Bundesländern nicht gerade Tradition war, diesen Tag zu feiern, aber in der DDR wurde er sehr fröhlich und mit viel Begeisterung vorbereitet, und begangen. Dort war es weniger die Durchsetzung der Gleichberechtigung, aber vor allem das Miteinander – Füreinander, welches ja auch der Leitspruch der Volkssolidarität ist - stand hier im Vordergrund. Nach 25 Jahren Wendegeschichte ist es eine Notwendigkeit, sich wieder darauf zu besinnen, welche Ziele dieser Tag eigentlich hatte. Denn von einer Gleichberechtigung in Ost und West ist noch immer keine Rede. Nichts desto trotz feiern Frauen beider Teile unseres gemeinsamen Landes diesen ehrenwürdigen Tag auch sehr würdevoll und mit großer Begeisterung, wie man am vergangenen Samstag, dem 7. März im „ Kiez am Hölzernen See“ erleben konnte. Der Saal war voll, die Musik laut genug, auch für etwas schwer Hörige, alle waren schick gekleidet, wie sich das für einen Ehrentag gehört. Frau Guhn begrüßte uns alle mit einem Glas Sekt und einem bunten Primelchen und berichtete kurz über alle Neuerungen unseres kleinen Vereins. Es gab einige Auszeichnungen, für Frauen, die immer aktiv und bereit sind, egal wobei für unsere älteren Menschen etwas zu tun. Und das sind nicht Wenige. Frau Waltraud Wünsche, als bisherige alleinige Vorsitzende der Ortsgruppe Bestensee, der Volkssolidarität, wurde verabschiedet. Das war bisher eine emense Arbeit für eine Person, die sie nicht mehr bewältigen konnte. Die Verabschiedung war gut gelungen – alle sangen mit : “Ein Stern, der Deinen Namen trägt…“ einen solchen erhielt sie, mit ihrem Namen. Einen Gutschein für ein schönes Geschenk und natürlich traditionell einen tollen Blumenstrauß. Sie war ganz baff! Das heißt aber nun nicht, dass Frau Wünsche gar nichts mehr tut, sondern sie bleibt in dem Vorstandsteam, welches mit 5 Frauen die Arbeit etwas breiter gestreut hat. Wir hoffen dass es so besser zu schaffen ist, denn wir haben immerhin etwa 250 Mitglieder und bei manchen Veranstaltungen kommen ja auch SeniorInnen, die nicht Mitglieder in der VS sind. Und trotzdem brauchen wir eine/ en neuen Vorsitzende/en! Also, der Tag ging fröhlich weiter, mit selbstgebackenem Kuchen der Gaststätte, mit Kaffee und anderen Getränken, mit viel Fröhlichkeit, toller Musik und einem sehr aufmerksamen Diskjockey. Die jungen Frauen vom „Power Aerobic Team“ Halbe, mit etwa 25 Teilnehmern und ihrer Frontfrau, Doreen Altmann, ließen uns auch mit ins Schwitzen kommen, ohne zu tanzen. Sie boten eine Homage an Udo Jürgens dar, alles vom Feinsten. Ob es die jungen Damen waren, oder die schicken Kleider und Hüte, oder aber das gesamte lustige Ensemble, alles stimmte und es gefiel so gut, dass mehrfach ein Dakapo gefordert wurde, was sie auch taten. Rundherum war es ein gelungener, würdiger 8. März – unser Tag der Frauen! Wir danken allen, die an der Der „Bestwiner“ | 25 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Vorbereitung beteiligt waren, wir danken der Musik. Dem Team der Gastronomie und den Power – Frauen, natürlich auch unseren Männern, soweit vorhanden, für Blutspenderinformation ihre Teilnahme, um das Tanzbein schwingen zu können, natürlich auch für ihre Liebe. Sehr geehrte Bestenseer/innen, Liane Alm Die nächste Bestenseer Blutspende findet am diesmal Öffentlichkeitsarbeit am Mittwoch, dem 15. April 2015, von 15.00 18.30 Uhr im Bestenseer Mehrgenerationenhaus/ ALV „Kleeblatt“, Waldstraße 33 statt. So gut wie jeder gesunde Mensch ab 18 Jahren kann Blut spenden Jeder Blutspender erhält wichtige Informationen über seinen Gesundheitszustand, da das Blut jedes Mal Liebe Seniorinnen, liebe Senioren und interessierte Bürger, wie angekündigt, möchten wir Sie hiermit verbindlich über die geplante medizinisch untersucht wird. Aus medizinischen/gesundheitlichen Gründen dürfen Frauen bis zu vier Mal und Männer bis zu sechs Mal Busfahrt am 29. April 2015 informieren. Diese Tagesfahrt wird uns im komfortablen Reisebus nach Neuzelle innerhalb von 12 Monaten spenden. Der Mindestabstand zwischen zwei Spenden beträgt mindestens 8 Wochen. führen. Nach der ersten Spende erhalten Sie einen Blutspendeausweis, der bei Abfahrt: 7:45 Uhr Pätz allen sechs Blutspen-dediensten des DRK gilt, so dass auch Ihre Spenden 7:50 Uhr Bestensee, Königl. Forsth./Mozartstr. 8:00 Uhr Bestensee GemeindeamtlEichhornstraße zentral erfasst werden können. Bringen Sie zur Spende bitte Ihren Personalausweis mit. Das freundliche 8:05 Uhr Bestensee Bahnhof Unkostenbeitrag: 45,00 Euro (wie bereits veröffentlicht sind darin alle Blutspendeteam der Ehren- und Hauptamtlichen erwartet Sie. Weitere Informationen zu Blutspendeterminen in der Region finden Leistungen enthalten) Nach der Ankunft in Neuzelle findet eine Führung durch die dort Sie auch unter www.blutspende.de, oder www.drk-flaemingbefindliche Klosteranlage statt. Bevor ab 14:00 Uhr eine weitere Führung, Spreewald.de, www.blutspender.net –die DRK-Blutspendernämlich durch die Klosterbrennerei mit Verkostung erfolgen wird, lädt Community, facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost sowie der das Hotel „Prinz Albrecht“ gegen 12:30 Uhr zum Mittagessen ein. Die kostenlosen Info-Telefonnr.: 0800-1194911 oder der DRK-BlutspendeAuswahl des Essens erfolgt bereits im Bus anhand der Buskarte. Sind Sie App, der DRK Erste Hilfe-App für IPhone und SmartPhone. dann nach kleinem Umtrunk in der Klosterkellerei noch fit, begeben wir Das Blutspendermagazin „blutspender.mag“ ist auch bei Interesse als PDF-Datei über www.blutspende-nordost.de erhältlich. uns nach Schwerzko. Dort erwartet uns eine Schauvorführung des historischen Sägewerkes HP B. Malter mit kleinem Vortrag zur Geschichte der Dorchemühle. Das Gesehene Vors. DRK-OV und Gehörte können Sie dann bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen satt in der „Schwerzkoer Mühle“ nachklingen lassen. Gegen 17:00 Uhr klingt dieser ereignisreiche Tag aus und die Rückfahrt nach Bestensee beginnt. Gegen 18:00 Uhr werden Sie dann wieder im Heimatort ankommen. Der Seniorenbeirat hofft und wünscht, dass Sie von diesem Angebot regen Gebrauch machen. Es hängt von Ihrer Meinung ab, ob wir derartige Events beibehalten können. Dazu sind uns auch Ihre Wünsche und Anregungen außerordentlich wichtig. Ganz besonders im Hinblick auf die nächste Busfahrt im September diesen Jahres. Aus organisatorischen Gründen muss die Entrichtung des Beitrages bereits bei Anmeldung erfolgen. Dieses können Sie ab sofort:bei: Heidis Kindermoden Bestensee, Hauptstraße in der Zeit von 10:00 - 18:00 Uhr - außer mittwochs tun. Sollte der Zuspruch wider Erwarten geringer sein und weniger als 40 Reisefreudige an dieser Fahrt teilnehmen wollen, was wir nicht hoffen, müssten 7,00 Euro am Reisetag nachgefordert werden. Liebe Seniorinnen und Senioren lassen Sie sich von unserem Angebot begeistern und aktivieren weitere reiselustige Senioren, damit unser Vorhaben von Erfolg gekrönt wird und Sie bei moderatem Preis einen erlebnisreichen Tag verbringen können.. Ihr Seniorenbeirat Bestensee Busfahrt am 29. April 2015 Die Selbsthilfegruppe Diabetes Bestensee informiert Die Selbsthilfegruppe Diabetes Bestensee trifft sich am Mittwoch den 8. April 2015 um 14:00 Uhr im Saal des Mehrgenerationenhauses in Bestensee in der Waldstraße 33. Kathrin Sucker von der Deutschen Diabetes Hilfe spricht zum Thema: „Neues aus der Mitgliederorganisation“. Gäste sind herzlich willkommen. Information: Herr W. Wendel (Telefon:03375-900574) !" # !" | 26 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de Der „Bestwiner“ | 27 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Veranstaltungen im Februar/Anfang März im Zollstockmuseum bei LAUSL´S Im o.g. Zeitraum fanden wieder interessante Veranstaltungen im Zollstockmuseum bei den LAUSL‚s statt. Neben den wiederkehrenden Veranstaltungen, wie z.B. Smartphone- und Tablet-Grundkurs, Spielegruppe für Senioren, Schachspiel, Wolllausltreffen, Krabbelgruppe und Kasperletheater waren im Februar/Anfang März 2015 das Kaffeeseminar und die Veranstaltung zu unserer Reihe „Geschichte im Museum“ sehr gut besuchte Veranstaltungen mit ausschließlich positiver Resonanz. Am 28.02.2015 fand unser Kaffeeseminar statt. Der Saal des Zollstockmuseums reichte gerade so aus, um den 38 Leuten, die sich für das Thema Kaffee interessierten, Platz zu bieten. Familie Krenz aus Bestensee zeigte zuerst eine Auswahl ihrer Kaffeekannen, welche Frau Krenz sammelt (weiß müssen sie sein!!!). Dabei erläuterten sie die Funktionsweise einer Kaffeekanne, warum verschiedene Formen –obwohl gut anzuschauenals Kaffeekanne ungeeignet sind und brühten frischen Filterkaffee. Danach berichtete Herr Krenz über verschiedene Sorten des Kaffees mit Vorzeigen der Rohbohnen und erklärte den Anwesenden den Weg des Kaffees vom Strauch der verschiedenen Anbaugebiete bis zum Trinken in den heimischen vier Wänden. Dabei gab es immer frischen Kaffee und Kuchen wurde gereicht, den die LAUSL-Frauen gebacken hatten. Zum Abschluss der Veranstaltung gab es noch eine Kaffeeverkostung der unterschiedlichen Kaffeesorten aus original (weißen) Verkosterkännchen. Ein gelungenes Seminar für jedermann. Dank den beiden Referenten. Am 07.03.2015 hatten die LAUSL‚s in ihrer Reihe „Geschichte im Museum“ zum Thema „Leben der russischen Soldaten am Beispiel des Standortes Wünsdorf“ eingeladen. Der Saal war wieder sehr gut gefüllt. Der Referent - Herr Franke – ein Fotograf aus Wünsdorf - hat zusammen mit einem Herrn Steinberg einen Dokumentationsband über das o.g. Thema veröffentlicht und nutzte diesen, um die Anwesenden mit dem Leben der Soldaten vertraut zu machen. Informationen gab es sowohl aus dem Leben der Offiziere als auch aus dem Leben der einfachen Soldaten. Sehr viele junge Leute fanden Interesse an diesem Thema und diskutierten im Anschluss bei einer Bratwurst vom Grill mit dem Referenten. Mehrere Zuhörer wollen im Frühling selbst einmal den Weg nach Wünsdorf antreten und den Militärstandort besichtigen. Hilmar Wenk L.A.U.S.L. *%+*,-. /--012$-, !# $ %& '(& ) ) 0456 * 7# 869(-* %& #( /:) !"#$ )*+ ,- 6(5;<5=;>"? @ )&*A = 6 B( )*,( 6+ 0-1" /:) 2 8(*C ?; ,*7 8(7* "*6,,1 #*"A %& #( )*+ ,- 2 )*,( 6+ 0-1" %& #( /:) )*+ ,- )*,( 6+ 0-1" 2 %& #( /:) )*+ )*,( 6+ 0-1" ./ HBV 90*120 | 28 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Der „Bestwiner“ | 29 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Pressemitteilung 02.02.2015 Tourismus als „Diener“ 1. Tourismustag des Dahme-Seenlandes mit großer Beteiligung in Wildau Mit 104 Teilnehmern fand am 28. Januar der erste Tourismustag des Dahme-Seenlandes statt. Der Tourismusverband Dahme-Seen e.V. hatte zu dieser Fachtagung Vertreter aus Politik und Verwaltung ebenso eingeladen wie Akteure der Tourismuswirtschaft. Ziel war es, aktuelle Informationen zur Tourismusentwicklung auszutauschen und die Potentiale, die der Tourismus für die Region bietet, offen zu legen. Nach Grußworten des Landrates Natururlauber strömten zum Radfahren und Wandern in die Region. Große Chancen und auch Herausforderungen sieht Feige in der Wertschöpfung aus dem Geschäftstourismus, der sich mit der Eröffnung des BER noch erheblich verstärken wird. Wie erfolgreiche kommunale Tourismusentwicklung aussehen kann, bewies am Ende Frank Oltersdorf. Der Oranienburger Baudezernent berichtete von den Erfahrungen und Aufwendungen, Bei der Fachtagung in Wildau tauschten sich Politik, Verwaltung und Tourismuswirtschaft aus. Stephan Loge und Wildaus Bürgermeister Dr. Uwe Malich präsentierte Dieter Hütte, Geschäftsführer der Tourismus Marketing Brandenburg, zur Einstimmung neueste Zahlen des Landes sowie strategische Vorhaben der Landesmarketinggesellschaft. Auch die Entwicklung der Marke Brandenburg über verschiedene Erlebniswelten stellte Hütte vor. Aus dem Masterplan für die Tourismusentwicklung im Umfeld des BER berichtete anschließend Dr. Mathias Feige von dwif Consulting. Er verwies unter anderem auf die hohe Bedeutung der Tagestouristen für das DahmeSeenland. Besonders aktive die die Stadt Oranienburg über die letzten Jahre mit und für den Tourismus machen musste. Die Zuhörerschaft im Saal zeigte sich besonders beeindruckt von den hohen Übernachtungszahlen, die der Schlosshafen und ein neuer Wohnmobilstellplatz für die Stadt generieren. Oltersdorf verschwieg aber auch nicht, dass dafür erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt worden sind. In der anschließenden Podiumsdiskussion, die vom Wirtschaftsdezernenten des Landkreises Wolfgang Starke moderiert wurde, kam auch das Publikum zu Wort. Hier wurde immer wieder betont, wie wichtig die „dienende“ Funktion des Tourismus für den Wohn- und Wirtschaftsstandort sei und dass die geschaffene Infrastruktur auch und besonders der Bevölkerung zur Naherholung zu Gute kommt. Kritisch gesehen wurden der noch ausbaufähige Netzwerkgedanke in der Region sowie die oft ungenügende Qualifizierung von Fachkräften für den Tourismus. Um dem gleich Rechnung zu tragen, standen während der Veranstaltung Informationsstände bereit. Auch die rege Diskussion beim Mittagsimbiss brachte neue Kooperationen und einige Empfehlungen hervor. Gelungene Stadtentwicklung am Beispiel Wildaus konnten sich dann die Teilnehmer der Fachtagung noch auf einem geführten Rundgang durch die Schwartzkopffsiedlung vor Augen führen lassen. Ortschronistin Irmgard Hornung ging in ihrer Führung auch auf das Wandern und Radfahren in Wildau ein und führte die Gäste natürlich zur interessantesten Baustelle des Ortes zum Klubhaus an der Dahme. Ansprechpartner: Tourismusverband Dahme-Seen e.V. Juliane Frank Tel. 03375 25200 Fax 03375 252011 [email protected] www.dahme-seen.de | 30 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Südbrandenburger TourismusBranche zählt mehr Gäste und Übernachtungen Die Tourismusbranche in Südbrandenburg konnte 2014 steigende Gästezahlen und mehr Übernachtungen verbuchen. Das ergab die Auswertung der amtlichen Statistik durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus. Im Jahr 2014 haben 1,3 Millionen Gäste Südbrandenburg besucht, 92.000 Personen oder 7 Prozent mehr als 2013. Die Zahl der Übernachtungen hat sich um 5,8 Prozent auf insgesamt 3,2 Millionen erhöht. Die höchsten Wachstumsraten aller Tourismusgebiete des Landes Brand-burg konnte der Spreewald verzeichnen. 2014 kamen 600.000 Gäste in den Spreewald, 9,8 Prozent mehr als 2013. Die Übernachtungen stiegen um 7,9 Prozent auf insgesamt 1,56 Millionen. Erfreulich ist die überdurchschnittliche Bettenauslastung im Spreewald von 43,4 Prozent. Das Dahme-Seenland war 2014 mit 482.000 Gästen und 940.000 Übernachtungen das zweitwichtigste Reisegebiet in Südbrandenburg. Damit erzielte das Reisegebiet 39.000 Gäste und 34.000 Übernachtungen mehr als 2013. Die drittwichtigste Destination in Südbrandburg war das Lausitzer Seen-land. Während hier die Gästezahlen mit 90.000 stabil blieben, wuchs die Zahl der gebuchten Übernachtungen gegenüber 2013 um 7,8 Prozent auf 331.000. Das belegt einen Trend zu längen Aufenthalten. Einen Zuwachs von 2,5 Prozent verzeichnete das Elbe-Elster-Land ge-genüber dem Vorjahr, 52.000 Gäste besuchten die Region. Die Zahl der Übernachtungen stieg um rund 2 Prozent auf 221.000 an. Das Reisegebiet Niederlausitz hielt mit rund 76.000 Gästen und 168.000 Übernachtungen das Vorjahresniveau. Mit diesen Ergebnissen liegt die Südbrandenburger Tourismusbranche über dem Landesdurchschnitt. Im Land Brandenburg stiegen 2014 die Gästezahlen gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent und die Übernachtungen um 3,6 Prozent. Ostergottesdienste Katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth, Königs Wusterhausen und St. Antonius, Eichwalde Wir laden alle ein zu unseren Gottesdiensten • in St. Elisabeth, Königs Wusterhausen, Friedrich-Engels-Str. 6 • in St. Antonius, Eichwalde, Wusterhausener Str, 33 29.03.15 Palmsonntag 02.04.15 Gründonnerstag 08:30 Uhr 10:30 Uhr 19:00 Uhr 03.04.15 Karfreitag 15:00 Uhr 15:00 Uhr 04.04.15 Karsamstag 20:00 Uhr 23:00 Uhr 05.04.15 Ostersonntag 06.04.15 Ostermontag 10:30 Uhr 10:30 Uhr 08:30 Uhr 10:30 Uhr Palmsegnung, Hl. Messe Palmsegnung, Hochamt Abendmahlsmesse, stille Anbetung bis 24.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi Feier vom Leiden und Sterben Christi Feier der Auferstehung unseres Herrn St. Antonius, Eichwalde Feier der Auferstehung unseres Herrn Hochamt Hochamt St. Elisabeth,KWh Hl. Messe Hochamt St. Antonius, Eichwalde St. Elisabeth, KWh St. Elisabeth, KWh St. Antonius, Eichwalde St. Elisabeth, KWh St. Elisabeth, KWh St. Antonius, Eichwalde St. Antonius, Eichwalde Pfarrkirche KWh BEICHTGELEGENHEITEN Bitte entnehmen Sie die Termine aus den aktuellen Vermeldungen im Schaukasten an der Kapelle St. Hedwig in der Mozartstr. in Bestensee. Der „Bestwiner“ | 31 | 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 APOTHEKEN-NOTDIENSTPLAN 2015 Die notdienstbereiten Apotheken sind umstehend unter den Buchstaben A - M aufgeführt. Der Notdienst beginnt und endet jeweils morgens um 8 Uhr. März Mo Di Mi Do Fr Sa So 1I 2J 3K 4L 5M 6A 7B 8C 9D 10E 11F 12G 13H 14I 15J 16K 17L 18M 19A 20B 21C 22D 23E 30L 24F 31M 25G 26H 27I 28J 29K April Mo Di Mi Do Fr Sa So 1A 2B 3C 4D 5E 6F 7G 8H 9I 10J 11K 12L 13M 14A 15B 16C 17D 18E 19F 20G 21H 22I 23J 24K 25L 26M 27A 28B 29C 30D ○○○○○○ Notruf-Rettungsstelle: 0355 /6320 • Zahnärztlicher Notdienst: 0171/ 6 04 55 15 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 Augenärzlicher Bereitschaftsdienst: 01805 / 58 22 23 415 Der Gesundheitstipp Sachgerechte Lagerung von Arzneimitteln Riskante Temperaturen gefährden die Wirksamkeit von Arzneimitteln Nicht selten lagern Medikamente aus den verschiedensten Gründen im Auto: sei es, dass die Kopfschmerztabletten im Handschuhfach bereitliegen, falls der Föhn einsetzt, oder dass das Antibiotikum aus der Apotheke für ein Stündchen im geparkten Wagen herumliegt. Ein Fehler, denn im Inneren eines Fahrzeugs steigen die Temperaturen oft auf bis zu 70 Grad im Sommer. Hitze zerstört Wirkstoffe Das ist zu viel für Arzneimittel, die idealerweise bei 15 bis 25 Grad gelagert werden sollten. Auch kurzfristige Hitze kann manche Medikamente bereits zerstören: Salbenbestandteile trennen sich, Arzneistoffe verlieren ihre Wirkung, ätherische Öle und Alkohole verdunsten. In der Regel gilt für die meisten Mittel: Stets kühl, dunkel und trocken aufbewahren. Aber Vorsicht - auch der Kühlschrank ist für Arzneien nicht immer optimal, denn Kälte kann ihnen ebenfalls manchmal schaden. Kühlung ist nur dann empfehlenswert, wenn es ausdrücklich im Beipackzettel angegeben ist, beispielsweise bei bestimmten wasserhaltigen Cremes, frisch angerührten Antibiotikasäften oder manchen Injektionslösungen. Auch dann sollte darauf geachtet werden, dass die Präparate keinen Kontakt mit der Rückwand, mit Kühlaggregaten oder -akkus haben. In das Gefrierfach gehört kein Arzneimittel. Minustemperaturen können manche Medikamente zerstören. Das trifft zum Beispiel auf Insulin zu. Ähnlich zerstörerisch können auch Licht und Feuchtigkeit auf manche Arzneien wirken. Ein bekanntes Beispiel sind Tabletten mit dem Inhaltsstoff Acetylsalicylsäure (ASS), der unter Einwirkung von Luftfeuchtigkeit schnell in die schlechter verträgliche Salicyl- und die aggressive Essigsäure zerfällt. Aus diesem Grund kann es auch problematisch sein, Medikamente bereits für mehrere Wochen im Voraus aus den Blistern herauszudrücken und zu portionieren, Dabei besteht das Risiko, dass die Arzneien ihre Wirksamkeit durch Einwirkung von Feuchtigkeit und Licht verlieren. Besser sei es daher die verblisterten Tabletten auszuschneiden, so dass sie noch geschützt bleiben. Auch Teemischungen sollten unbedingt trocken lagern, da sie sonst schnell schimmeln können. Der Flur ist der beste Ort Grundsätzlich ist es ratsam, die Arzneimittel stets in der Originalverpackung und mit einem Beipackzettel aufzubewahren. So sind die wichtigen Informationen stets zur Hand. Ein abschließbarer Schrank im Flur oder Schlafzimmer stellt sicher, dass die Medikamente an einem gut temperierten, trockenen und vor dem Zugriff von Kindern gesichertem Ort lagern. Für die Reiseapotheke oder auch den Transport im Sommer eignen sich spezielle wärmeisolierte Taschen. Wer bemerkt, dass ein Arzneimittel zu viel Wärme oder Kälte abbekommen hat, sollte es nicht mehr verwenden und entsorgen. Wer sich nicht sicher ist, fragt am besten in der Apotheke nach. Für Ihre Fragen nehmen wir uns Zeit und beraten Sie gern und kompetent. Ihr Apotheker Andreas Scholz und das Team der Fontane-Apotheke, Ihre LINDA-Apotheke | 32 | Der „Bestwiner“ 23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3 Achtung! Die nächste Ausgabe des "BESTWINER" erscheint am Redaktionsschluss ist am: 29.04.2015 15.04.2015
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