Ausgabe März

mit Ortsteil Pätz
Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH • Auflage: 3000
10178 Berlin, Panoramastraße 1, Tel: (030) 2809 93 45 • Fax: (030) 2809 94 06
Herausgeber des Amtsblattes: Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4-5, 15741 Bestensee,Tel.:033763 / 998-0
verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Gemeinde Bestensee
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen des Amtsblattes für die Gemeinde Bestensee - Der „Bestwiner“:
Das Amtsblatt erscheint einmal im Monat und ist für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner im Rathaus der Gemeinde Bestensee,
Eichhornstr. 4 - 5, im Bürgerbüro während der öffentlichen Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und
Versandkosten einzeln oder im Abonnement unter der oben genannten Anschrift der Gemeinde Bestensee bezogen werden.
23. Jahrgang
Ausgabe Nr. 3
Bestensee, den 25.03.15
Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils
* Zusammenfassung der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.03.2015 gefassten Beschlüsse
Seite 2
* B 02/03/15
-
Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Bestensee 2015
Seite 2
* B 03/03/15
-
Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Pätz 2015
Seite 2
* B 04/03/15
-
Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung)
Seite 3
* B 05/03/15
-
Öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche Bestensee/Pätz
Seite 7
* B 06/03/15
-
Ankauf einer Verkehrsfläche im B-Plangebiet „Königs Wusterhausener Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße
Seite 7
* B 07/03/15
-
Verkauf der Flurstücke 218/4, 219/1 und 220 der Flur 2 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 2759
Seite 7
* B 08/03/15
-
Verkauf der Flurstücke 688 und 1037 der Flur 7 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 3007
Seite 7
* Bekanntmachung zur Auslegung der Bodenrichtwertkarte 2015
Seite 8
* Information des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald Aktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2014
Seite 8
| 2 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
empfehlung des mit der Straßenplanung beauftragten Ingenieurbüros wurde mit dieser Bietergemeinschaft am 02.02.2015 ein Aufklärungsgespräch gem. § 24 VOB/A geführt.
Der Gemeindevertretung lagen in der öffentlichen/nichtöffentlichen
Sitzung am 03.03.2015 nachfolgende Beschlussvorlagen vor und die
Abstimmung erfolgte mit 19 von 19 Gemeindevertretern:
BESCHLUSSVORLAGEN
Öffentlicher Sitzungsteil
B 01/03/15 - Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Bestensee
B 02/03/15 - Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Bestensee
2015
B 03/03/15 - Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Pätz 2015
B 04/03/15 - Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung)
B 05/03/15 - Öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche Bestensee/
Pätz
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
B 06/03/15 - Ankauf einer Verkehrsfläche im B-Plangebiet „Königs
Wusterhausener Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße“
B 07/03/15 - Verkauf der Flurstücke 218/4, 219/1 und 220 der Flur 2
der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 2759
B 08/03/15 - Verkauf der Flurstücke 688 und 1037 der Flur 7 der
Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 3007
Die Festlegungsniederschrift des öffentlichen Sitzungsteils steht Ihnen
nach Fertigstellung auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Lehmann
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Beschluss
der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher:
Beraten im:
Bauamt
Bauausschuss am 09.02.2015
Hauptausschuss am 17.02.2015
Beschluss – Tag: 03.03.2015
Beschluss – Nr.: 02/03/15
Betreff:
Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Bestensee 2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beschließt die Vergabe des VOB-Auftrages
zum Ausbau des Straßenquartiers Vordersiedlung
II/Nord in Bestensee, bestehend aus folgenden Straßen:
Ö Brückenweg, Wiesenweg, Heuweg, Bergweg,
Schanzenweg, Triftweg,
Ö Franz-Künstler-Straße, Schleifweg (ab FranzKünstler-Straße), Schenkendorfer Weg Siedlung A,B,C (hintere Verbindung), Dorfaue
Kleinbesten, Friedrich-Engels-Straße, Sonnenwinkel, Rudolf-Breitscheid-Straße,
Ö Schmiedeweg (Stichweg) und Marienhof
Den Auftrag erhält die Bietergemeinschaft RAKW
/ TRP Bau mit den Firmen Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs Wusterhausen GmbH & Co. KG,
15745 Wildau, Gewerbepark 32 und TRP Bau
GmbH 14513 Teltow, Stahnsdorfer Straße 107 zu
einem Gesamtpreis von brutto 1.479.144,06 €. Dabei
handelt es sich um das 1. Nebenangebot
(Pauschalpreisangebot) der Bietergemeinschaft.
Begründung:
Die o.g. Baumaßnahme wurde gemäß VOB/A am
15.12.2014 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 22.01.2015 um 10:00 Uhr beteiligten
sich 4 Firmen. Der preislich günstigste Anbieter ist
die Bietergemeinschaft RAKW /TRP Bau mit ihrem 1. Nebenangebot in Höhe von brutto
1.479.144,06 €. Dieses Angebot beinhaltet die
Pauschalierung der Vergütung. Nach der Vergabe-
Zweifel an der Eignung der Bietergemeinschaft
bestehen nicht. Die Firma RAKW von der Bietergemeinschaft war bereits bauausführende Firma
des Straßenquartiers Sportplatz im Jahr 2012,
Glunzbusch im Jahr 2013 und Vordersiedlung im
Jahr 2014. Mit der Vergabe des Ausbaus der Straßen in der Vordersiedlung II/Nord kann eine lückenlose Gewährleistungskette garantiert werden.
Aus dem Grund soll der Zuschlag an diese Bietergemeinschaft erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV:
19
Anwesend:
19
Ja - Stimmen:
16
Nein - Stimmen:
/
Stimmenthaltungen:
3
von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf
ausgeschlossen:
/
Quasdorf
Bürgermeister
Lehmann
Vorsitzende d. Gemeindevertretung
Beschluss
der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher:
Beraten im:
Bauamt
Bauausschuss am 09.02.2015
Hauptausschuss am 17.02.2015
Ortsbeirat Pätz am 26.02.2015
Beschluss – Tag: 03.03.2015
Beschluss – Nr.: 03/03/15
Betreff:
Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Pätz
2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beschließt die Vergabe des VOB-Auftrages
zum Ausbau folgender Straßen im Ortsteil Pätz:
Ö Weißdornweg, Pätzer Kiefernweg, Hörningweg
und Fernstraße (Ortseingang) sowie RW/GW
Fernstraße (Rettungswache bis Fernstraße Nr. 1
B)
Den Auftrag erhält die Bietergemeinschaft B&K
GmbH / Ehle Bau mit den Firmen B&K Verkehrsund Wirtschaftswegebau GmbH, 15910 Bersteland
/ OT Reichwalde, Am Dorfanger 3 und Ehle Bau
GmbH, 39291 Pöthen, Gommeranerstraße 7 zu
einem Gesamtpreis von brutto 354.620,00 €. Dabei
handelt es sich um das 1. Nebenangebot
(Pauschalpreisangebot) dieser Bietergemeinschaft.
Begründung:
Die o.g. Baumaßnahme wurde gemäß VOB/A am
15.12.2014 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 21.01.2015 um 10 Uhr beteiligten sich
10 Firmen. Der preislich günstigste Anbieter ist die
Bietergemeinschaft B&K GmbH / Ehle Bau mit
ihrem 1. Nebenangebot in Höhe von brutto
354.620,00 €. Dieses Angebot beinhaltet die
Pauschalierung der Vergütung. Nach der Vergabeempfehlung des mit der Straßenplanung beauftragten Ingenieurbüros wurde mit dieser Bietergemeinschaft am 04.02.2015 ein Aufklärungsgespräch gem. § 24 VOB/A geführt.
Zweifel an der Eignung der Bietergemeinschaft
bestehen nicht. Die Bietergemeinschaft war bereits
bauausführende Firma des Straßenausbaus 2013und
2014. Mit der Vergabe des Straßenausbaus 2015 in
Pätz kann eine lückenlose Gewährleistungskette
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
garantiert werden. Aus dem Grund soll der Zuschlag an diese Bietergemeinschaft erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV:
19
Anwesend:
19
Ja - Stimmen:
16
Nein - Stimmen:
/
Stimmenthaltungen:
3
von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf
ausgeschlossen:
/
Quasdorf
Bürgermeister
Lehmann
Vorsitzende d. Gemeindevertretung
Beschluss
der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher:
Beraten im:
Bauamt
Bauausschuss am 09.02.2015
Hauptausschuss am 17.02.2015
Ortsbeirat Pätz am 26.02.2015
Beschluss – Tag: 03.03.2015
Beschluss – Nr.: 04/03/15
Betreff:
Neubeschluss der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der
Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beschließt die in derAnlage vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee.
Begründung:
Die Überarbeitung des bisherigen Satzungstextes
hinsichtlich der Zuschläge für Vollgeschosse wird
laut Schriftsatz des Verwaltungsgerichtes Cottbus
vom 23.10.2014 erforderlich, so dass das Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Berlin Brandenburg vom
18. April 2012 – 9 B 62.11 umgesetzt wird.
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maß-nahmen vom 02.11.2006 tritt
mit Veröffentlichung der neuen Satzung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV:
19
Anwesend:
19
Ja - Stimmen:
19
Nein - Stimmen:
/
Stimmenthaltungen:
/
von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf
ausgeschlossen:
/
Quasdorf
Bürgermeister
Lehmann
Vorsitzende d. Gemeindevertretung
Anlage: Straßenbaubeitragssatzung
SATZUNG
über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche
Maßnahmen in der Gemeinde Bestensee
(Straßenbaubeitragssatzung)
vom 03.03.2015
Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr.19], S.286)
in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der
Neufassung der Bekanntmachung des KAG vom 31.03.2004 (GVBl. I,
S. 174) in der jeweils geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bestensee in der Sitzung am 03.03.2015 folgende Satzung
über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in
der Gemeinde Bestensee (Straßenbaubeitragssatzung) beschlossen:
Der „Bestwiner“ | 3 |
§1
Erhebung des Beitrages
Die Gemeinde Bestensee erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge
zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung,
Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Anlagen im Bereich
der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die
den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern der erschlossenen
Grundstücke durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen
wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
§2
Umfang des beitragsfähigen Aufwandes
(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für
1. den Erwerb (einschließlich der Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung der für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung der
Anlage benötigten Grundflächen,
2. den Wert der hierfür von der Gemeinde aus ihrem Vermögen
bereitgestellten Grundstücksflächen sowie die Kosten dieser Bereitstellung; maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Beginns der
Bauarbeiten,
3. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von
a) Fahrbahnen mit Unterbau und Decke sowie für notwendige
Erhöhungen/Vertiefungen,
b) Rinnen und Bordsteinen,
c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,
d) Gehwegen,
e) Radwegen,
f) gemeinsamen Geh- und Radwegen,
g) Beleuchtungseinrichtungen,
h) Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung der Anlagen,
i) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
j) Parkflächen, Standspuren und Haltebuchten,
k) unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün in Form von
unbefestigten Rand-, und Grünstreifen sowie Bäume, Sträucher,
Rasen u. a. Grünflächen)
4. Baunebenkosten, sofern die Leistungen durch Dritte erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Planung, Vermessung
und Bauleitung.
(2) Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter als die
anschließenden freien Strecken sind.
(3) Nicht beitragsfähig sind Kosten
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen,
Wege und Plätze,
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen), ferner für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den
dazugehörigen Rampen.
§3
Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt.
(2) Die Gemeinde ermittelt den beitragsfähigen Aufwand jeweils für
die einzelne Baumaßnahme. Sie kann den Aufwand auch für
bestimmte Teile einer Maßnahme (§ 10 Kostenspaltung) oder für
einen selbständig nutzbaren Abschnitt einer Maßnahme (§ 9 Abschnittsbildung) gesondert ermitteln oder bei seiner Ermittlung
mehrere Maßnahmen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Die Entscheidung über die Kostenspaltung oder die Bildung
von Abschnitten oder Abrechnungseinheiten trifft die Gemeindevertretung durch gesonderten Beschluss.
§4
Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am Aufwand
(1) die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, der
a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit
entfällt,
| 4 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
b) bei der Verteilung des Aufwandes nach §§ 5 - 8 auf ihre eigenen
Grundstücke entfällt.
Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu
tragen.
(2) Der Anteil der Gemeinde und der Anteil der Beitragspflichtigen am
Aufwand nach § 4 Abs. 1 werden wie folgt festgesetzt:
bei (Straßenart)
Anteil der
Gemeinde
Anteil der
Beitragspflichtigen
1. Anliegerstraßen
a) Fahrbahn
b) Radwege einschl. Sicherheitsstreifen
c) Parkstreifen u. -flächen
d) Gehweg
e) gemeinsamer Geh- und Radweg
f) Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung
g) unselbständige Grünanlagen
25 v. H.
25 v. H.
25 v. H.
25 v. H.
25 v. H.
25 v. H.
25 v. H.
75 v. H.
75 v. H.
75 v. H.
75 v. H.
75 v. H.
75 v. H.
75 v. H.
2. Haupterschließungsstraßen
a) Fahrbahn
b) Radwege einschl. Sicherheitsstreifen
c) Parkstreifen u. -flächen
d) Gehweg
e) gemeinsamer Geh- und Radweg
f) Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung
g) unselbständige Grünanlagen
50 v. H.
50 v. H.
40 v. H.
40 v. H.
45 v. H.
50 v. H.
40 v. H.
50 v. H.
50 v. H.
60 v. H.
60 v. H.
55 v. H.
50 v. H.
60 v. H.
3. Hauptverkehrsstraßen
a) Fahrbahn
b) Radwege einschl. Sicherheitsstreifen
c) Parkstreifen u. -flächen
d) Gehweg
e) gemeinsamer Geh- und Radweg
f) Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung
g) unselbständige Grünanlagen
80 v. H.
80 v. H.
50 v. H.
50 v. H.
60 v. H.
65 v. H.
50 v. H.
20 v. H.
20 v. H.
50 v. H.
50 v. H.
40 v. H.
35 v. H.
50 v. H.
(3) Bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Baugebieten handelt es
sich um beplante wie unbeplante Gebiete.
(4) Im Sinne der Absätze 2 und 3 gelten als
1. Anliegerstraßen:
Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden
oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen.
2. Haupterschließungsstraßen:
Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig
dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im
Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht
Hauptverkehrsstraßen nach Nr. 3 sind.
3. Hauptverkehrsstraßen:
Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder
dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken,
die außerhalb von Baugebieten und von im Zusammenhang
bebauten Ortsteilen liegen.
(5) Für Anlagen, die in den Absätzen 2 und 4 nicht erfasst sind oder bei
denen Anteile der Beitragspflichtigen offensichtlich nicht zutreffen, bestimmt die Gemeindevertretersitzung durch Satzung im
Einzelfall die Anteile der Beitragspflichtigen.
§5
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
(1) Der umlagefähige Aufwand wird nach Abzug des Gemeindeanteils
(§ 4) auf die Grundstücke verteilt, von denen aus die Möglichkeit
der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage oder eines bestimmten Abschnittes des Anlage besteht (berücksichtigungsfähige Grund-
stücke). Zu den Grundstücken des Abrechnungsgebietes gehören
auch die im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücke und
Grundstücke, die nicht direkt an die öffentliche Anlage angrenzen,
aber rechtlich oder tatsächlich eine Zugangsmöglichkeit zu ihr
haben oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg
mit ihr verbunden sind (Hinterliegergrundstücke).
Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes auf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Nutzflächen, die sich für diese
Grundstücke aus der Multiplikation der maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach §§ 6 und 7 maßgeblichen Nutzungsfaktor
ergeben.
(2) Als Grundstücksfläche gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des
Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Das Grundstück kann
auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Soweit Flächen
berücksichtigungsfähiger Grundstücke baulich oder gewerblich
nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach
§ 6. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich
liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze oder der
Grenze einer Satzung nach § 34 (4) BauGB – richtet sich die
Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 7.
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken:
1. die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs.
4 BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks;
2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich
hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes (für die
Restfläche gilt Abs. 4);
3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und
bei Grundstücken, die über die Grenze einer solchen Satzung
hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich (für die Restfläche
gilt Abs. 4);
4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4
BauGB besteht,
a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes,
b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB)
und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche
im Innenbereich (für die Restfläche gilt Abs. 4);
5. die über die sich nach Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 4 b) ergebenden Grenzen
hinaus bebaut oder gewerblich genutzt werden, die Fläche zwischen der ausgebauten Anlage und einer Linie hierzu, die in dem
gleichmäßigen Abstand verläuft, der der Hinterkante der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht (für die
Restfläche gilt Abs. 4).
(4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die
1. nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren
Weise nutzbar sind oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortes/Ortsteiles so genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und
Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)
oder
2. ganz bzw. teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder
wegen entsprechender Festsetzungen
in einem Bebauungsplan
nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung),
ist die Gesamtfläche des Grundstückes bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die hiervon erfasst wird.
(5) Die anrechenbare Grundstücksfläche wird auf volle Quadratmeter
gerundet.
§6
Nutzungsfaktoren für Baulandgrundstücke
(1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungsfähigen
Grundstücken, die gem. § 5 Abs. 3 baulich oder gewerblich nutzbar
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
sind, wird durch die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Dabei gelten
als Vollgeschoss alle oberirdischen Geschosse, die über mindestens
zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m
haben. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung haustechnischer Anlagen dienen (Installationsgeschosse), gelten nicht
als Vollgeschoss. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten
des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder
industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei
allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m in Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss
gerechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
(2) Der Nutzungsfaktor beträgt für das erste Vollgeschoss 1,0 und
erhöht sich für jedes weitere Vollgeschoss
um 0,25 .
(3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt - jeweils bezogen auf die in § 5 Abs.
3 bestimmten Flächen - bei Grundstücken,
1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2),
a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der
Vollgeschosse,
b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die
Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch
3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte
höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen aufgerundet,
c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch
die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen aufgerundet,
d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen,
die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene,
e) für die im Bebauungsplan gewerbliche Nutzung ohne Bebauung
festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss,
f) für die im Bebauungsplan industrielle Nutzung ohne Bebauung
festgesetzt ist, die Zahl von zwei Vollgeschossen,
g) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch
die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert gem. a) – c);
2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 a) bzw. d) - g) oder
die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach Nr.
1 b) bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl
der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen
Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 b) bzw. c);
3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise
innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 5
Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4), wenn sie
a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, mindestens jedoch die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse;
b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
(4) Der sich aus Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 ergebende Nutzungsfaktor wird
1. addiert mit 0,5 wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich
bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§ 3, § 4 und § 4 a BauNVO), Dorfgebietes (§ 5
BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne ausdrückliche Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes
überwiegend gewerblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B. Verwaltungs-, Schul-, Postgebäude, Bahnhöfe, Praxen für freie Berufe) genutzt wird;
2. addiert mit 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich
bestehenden oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kern-
Der „Bestwiner“ | 5 |
gebietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO) oder Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt.
§7
Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger Nutzung
(1) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei
Grundstücken, die
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan
nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren
Weise nutzbar sind oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortes/Ortsteiles so genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und
Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)
0,5
2. ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder
wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur
in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung),
wenn
a) sie ohne Bebauung sind, bei
a)a) Waldbestand oder nutzbaren Wasserflächen
0,0167
b)b) Nutzung als Grün-, Acker- oder Gartenland
0,0333
c)c) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau)
1,0
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Frei-Bäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung)
0,5
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen und
landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2
ergibt,
1,0
mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a),
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht,
für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der
Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,0
mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt b),
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die
sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt
durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,5
mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a),
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach §
35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten
Teilflächen
a)a) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienen,
1,5
mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jedes
weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss,
b)b) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0
mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes
weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt a),
(2) Die Bestimmung des Vollgeschosses richtet sich nach § 6 Abs. 1.
§8
Mehrfach erschlossene Grundstücke
(1) Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken wird grundsätzlich die
so genannte Eckgrundstücksvergünstigung angewandt. Das bedeutet, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes werden bei
mehrfach erschlossenen Grundstücken lediglich 75 % der
Grundstücksfläche als anrechenbar zu Grunde gelegt.
(2) Bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit sind mehrfach erschlossene Grundstücke bei der Verteilung
des Erschließungsaufwandes nur einmal zu berücksichtigen. Eine
Eckgrundstücksvergünstigung wird für diese Grundstücke deshalb
nicht gewährt.
Vergünstigungen mehrfach erschlossener Grundstücke dürfen nicht
| 6 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
zu Mehrbelastungen der übrigen Beitragspflichtigen führen und
sind von der Gemeinde Bestensee zu tragen.
§9
Abschnittsbildung
(1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage
kann der Aufwand selbständig ermittelt und erhoben werden.
(2) Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die sich nach § 4 Abs. 2 unterschiedliche Anteile der
Beitragspflichtigen ergeben, so sind die Straßenabschnitte gesondert abzurechnen.
§ 10
Kostenspaltung
Der Beitrag kann für
1. den Grunderwerb,
2. die Freilegung,
3. die Fahrbahnen,
4. die Radwege,
5. die Gehwege,
6. gemeinsame Geh- und Radwege,
7. die Parkflächen,
8. die Beleuchtungsanlagen,
9. die Oberflächenentwässerungseinrichtungen,
10.unselbständige Grünanlagen
gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.
§ 11
Vorausleistung und Ablösung
(1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist,
kann die Gemeinde Vorausleistungen, erheben.
(2) Die Gemeinde verzichtet bei einem Grundstück auf die Beitragserhebung, wenn sich der Beitragspflichtige im Gegenzug vertraglich
verpflichtet, an die Gemeinde einen Geldbetrag zu zahlen, der
mindestens der Höhe seines sonst zu entrichtenden Straßenbaubeitrages plus dem rechnerisch auf sein Grundstück entfallenden
Teil des Gemeindeanteils entspricht. Die weiter gehende Übernahme des Kostenanteils der Gemeinde für die Allgemeinheit oder für
gemeindeeigene Grundstücke durch die Bürger ist zulässig. Es
handelt sich hierbei um Verträge freiwilliger Natur, die Bürger
können nicht zum Abschluss verpflichtet werden.
Hauptanwendungsfall ist der Ausbau kommunaler Anliegerstraßen
in Eigenverantwortung der Bürger. Diese können sich auf freiwilliger Basis vertraglich gegenüber der Gemeinde als Träger der
Straßenbaulast verpflichten, die Kosten des Straßenausbaus ganz
oder teilweise zu übernehmen. Um auf eine Beitragserhebung
verzichten zu können, muss vertraglich sichergestellt sein, dass der
an sich Beitragspflichtige mindestens den Aufwand trägt, der ihm
im Falle einer Beitragserhebung entstanden wäre. Die Einhaltung
dieses Erfordernisses ist insbesondere in den Fällen von Bedeutung,
in denen sich nicht alle Anlieger der in Eigenverantwortung der
Bürger auszubauenden Straße an der freiwilligen Kostenübernahme
beteiligen. Für diese Anlieger sind Beiträge zu erheben. Um die
jeweiligen Kostenanteile im Rahmen der vertraglichen Übernahme, aber auch für etwaige, daneben vorzunehmende Beitragserhebungen genau beziffern zu können, ist durch die Gemeinde auf
der Grundlage des nachgewiesenen Gesamtaufwands für das Straßenausbauvorhaben eine fiktive Beitragskalkulation zu erstellen.
Die Gemeinde kann verpflichtet werden, ein Vertragsangebot über
den Straßenausbau in Eigenverantwortung der Bürger anzunehmen. Sie kann auf den Straßenausbau verzichten, wenn absehbar ist,
dass der von ihr aufzubringende finanzielle Anteil nicht zur Verfügung steht.
§ 12
Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des erschlossenen Grundstücks ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die
Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte
(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an
die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.9.1994 (BGBl. I, S. 2457) in der
jeweils geltenden Fassung genannten natürlichen oder juristischen
Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht
dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das Wahlrecht über die Bestellung eines
Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstücks gemäß den §§ 15
und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und
gegen den Anspruch des Nutzers keine der nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht
des Grundstückseigentümers unberührt.
(4) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Gemeinde zu machen und nachzuweisen. Sie haben bei örtlicher
Feststellung der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren.
(5) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als
Gesamtschuldner.
§ 13
Fälligkeit
Der Beitrag bzw. die Vorausleistung werden einen Monat nach
Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorausleistungsbescheides fällig.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen
für straßenbauliche Maßnahmen vom 02.11.2006 außer Kraft.
Bestensee, 03.03.2015
Quasdorf
Bürgermeister
Beschluss
der Gemeindevertretung - öffentlich Einreicher:
Beraten im:
Bauamt
Bauausschuss am 09.02.2015
Ordnungsausschuss am 10.02.2015
Hauptausschuss am 17.02.2015
Ortsbeirat Pätz am 26.02.2015
Beschluss – Tag: 03.03.2015
Beschluss – Nr.: 05/03/15
Betreff:
Öffentliche Widmung einer Verkehrsfläche Bestensee/Pätz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee beauftragt die Verwaltung den ca. 1,2 km
langen, in den Jahren 2013 und 2014 ausgebauten
und mit Beleuchtung ausgestatteten Weg zwischen
Bestensee und Pätz als Verkehrsfläche gemäß § 6
des Brandenburgischen Straßengesetzes in der
jeweils geltenden Fassung zu widmen und die
Widmungsverfügung öffentlich bekanntzumachen.
Hinsichtlich Benutzungsart, -zweck und Benutzerkreis soll ein Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
beschlossen werden.
Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sollen von diesem
Verbot ausgeschlossen werden.
Der Weg verläuft zwischen der B 246 gegenüber
der Mozartstraße (Flur 5, Flurstück 91 der Gemarkung Bestensee) und dem Kindergartengrundstück
in der Gemarkung Pätz ( Flur 2, Flurstück 13) –
siehe Anlage.
Der „Bestwiner“ | 7 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Begründung:
Der Weg wird als öffentlicher Verkehrsweg mit
Verbot für motorisierte Fahrzeuge zwischen Bestensee und Pätz genutzt.
Die Verkehrsfläche wird der Allgemeinheit für den
öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt und
erhält die amtliche Straßenbezeichnung „Verkehrsweg – Bestensee / Pätz“.
Abstimmungsergebnis:
Anz. d. stimmberechtigten Mitgl. d. GV:
19
Anwesend:
19
Ja - Stimmen:
19
Nein - Stimmen:
/
Stimmenthaltungen:
/
von der Abst. u. Berat. gem. § 22 BbgKVerf
ausgeschlossen:
/
Quasdorf
Bürgermeister
Lehmann
Vorsitzende d. Gemeindevertretung
Anlage: Lageplan
räder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sollen von
diesem Verbot ausgeschlossen werden.
Die vorgenannte Verkehrsfläche hat gemäß Beschluss - Nr. 05/03/15
der Gemeindevertretung Bestensee die amtliche Straßenbezeichnung
Verkehrsweg - Bestensee/Pätz.
Die Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt
,,Bestwiner“ der Gemeinde Bestensee als bekannt gegeben.
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim
Gemeindeamt Bestensee, Eichhomstr. 4-5, 15741 Bestensee zu erheben.
Es wird daraufhingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der
Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt.
Quasdorf
Bürgermeister
Bestensee, den 06.03.2015
Nichtöffentlicher Beschluss
der Gemeindevertretung Bestensee
Beschluss – Tag: 03.03.2015
Einreicher:
Bauamt
Beraten im:
Bauausschuss am 09.02.2015
Hauptausschuss am 17.02.2015
Beschluss – Nr.: 06/03/15
Betreff:
Ankauf einer Verkehrsfläche im B - Plangebiet
„Königs Wusterhausener Straße / Rudolf – Breitscheid – Straße“
Abstimmungsergebnis:
Ja – Stimmen:
19
Nein – Stimmen:
/
Stimmenthaltungen:
/
Quasdorf
Bürgermeister
Lehmann
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Nichtöffentlicher Beschluss
der Gemeindevertretung Bestensee
Beschluss – Tag:
Einreicher:
Beraten im:
Beschluss – Nr.:
Betreff:
03.03.2015
Bauamt
BA am 09.02.2015, HA am 17.02.2015
07/03/15
Verkauf der Flurstücke 218/4, 219/1 und 220 der
Flur 2 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt
2759
Abstimmungsergebnis:
Ja – Stimmen:
19
Nein – Stimmen:
/
Stimmenthaltungen:
/
Quasdorf
Bürgermeister
WIDMUNGSVERFÜGUNG
Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der zurzeit gültigen
Fassung erhält folgende
in der Gemarkung Bestensee, Flur 5, Flurstück 91 und in der
Gemarkung Pätz, Flur 2, Flurstück 13 gelegene Verkehrsfläche
(im Lageplan dargestellt)
die Eigenschaft eines öffentlichen Verkehrsweges und wird der
Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr mit nachfolgend
aufgeführten Beschränkungen zur Verfügung gestellt.
Die Einstufung erfolgt als
sonstige öffentliche Straße - beschränkt öffentlicher Weg - mit
einem Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft-
Lehmann
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Nichtöffentlicher Beschluss
der Gemeindevertretung Bestensee
Beschluss – Tag:
Einreicher:
Beraten im:
Beschluss – Nr.:
Betreff:
03.03.2015
Bauamt
BA am 09.02.2015, HA am 17.02.2015
08/03/15
Verkauf der Flurstücke Flurstücke 688 und 1037
der Flur 7 der Gemarkung Bestensee, Grundbuchblatt 3007
| 8 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
SE
Abstimmungsergebnis:
Ja – Stimmen:
Nein – Stimmen:
Stimmenthaltungen:
19
/
/
Sondergebiet Erholung
Ergänzung Art der Nutzung
ASB
Quasdorf
Bürgermeister
Lehmann
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Außenbereich
Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand
keine Angabe:
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014
ebf:
Auslegung der Bodenrichtwerte
für den Bereich der Gemeinde Bestensee
ebpf:
Am 28. Januar 2015 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte zum Stichtag
31.12.2014 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 2 der
Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg vom 12. Mai
2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27), sind die Bodenrichtwerte in den
Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die neuen Bodenrichtwerte werden in der Zeit vom 30.03.2015 –
04.05.2015 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung
Bestensee, Eichhornstraße 4-5, Bürgerbüro, 15741 Bestensee öffentlich
ausgelegt.
Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind – auch
außerhalb der Auslegungsfrist – in der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse 12, 15907
Lübben (Spreewald)) erhältlich.
Gez. Schiefelbein
(Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)
Information des Gutachterausschusses im
Landkreis Dahme-Spreewald
Aktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2014
Am 28. Januar 2015 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Landkreis Dahme-Spreewald 386 allgemeine und 32 besondere
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen
Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Der Bodenrichtwert
bezieht sich auf ein durchschnittliches baureifes Grundstück, d.h. auf
ein Grundstück, welches ohne weitere Aufwendungen für Freimachung,
Erschließung o. ä. bebaubar ist. Die Unterschiede in der Höhe der
Richtwerte sind im Wesentlichen in der Lage begründet. Weitere
Einflussgrößen wie z. B. Erschließung und Grundstücksgröße sind
ebenfalls von Bedeutung für den Kaufpreis. Kleinere Grundstücke
erzielen regelmäßig höhere Preise pro m² als Größere. Für das Gebiet
der Gemeinde Bestensee wurden zum Stichtag 31.12.2014 folgende
Bodenrichtwerte ermittelt:
Zone
3901
0102
0105
7047
0106
0107
0239
BRW-Zone
Beschluss
31.12.2014
(€/m²)
Bestensee
Bestensee Vordersiedlung
Bestensee Süd Hintersiedlung
Bestensee Süd Hintersiedlung
Bestensee Wustrocken
Bestensee Luchfeld
Pätz
Abkürzungen:
Art der baulichen Nutzung
W
Wohnbaufläche
WA
allgemeines Wohngebiet
M
gemischte Baufläche
60
55
45
25
65
75
45
Merkmale
31.12.2014
0PòHEI
:PòHEI
:$6%PòHEI
6(PòHEI
:$Pò
:$Pò
:PòHEI
erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei
und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig
und
abgabenpflichtig
nach
Kommunalabgabengesetz
Es wurden 19 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen
für verschiedene Bereiche des Landkreises ermittelt. Für die Gemeinde
Bestensee gelten nachfolgende land- und forstwirtschaftliche
Bodenrichtwerte.
Art der Nutzung
Ackerland, außerhalb Autobahnring
Ackerzahl 25
Grünland, innerhalb/außerhalb Autobahnring,
Grünlandzahl 30
Forsten, innerhalb/außerhalb Autobahnring, mit
Aufwuchs
€/m²
0,50
0,45
0,45
Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation
Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen für
Grundstückswerte sein Informationsangebot im brandenburg-viewer
(http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm) erweitert. Seit dem 20.
September 2010 werden die Bodenrichtwerte in Kombination mit den
aktuellen Geobasisdaten zur kostenlosen Ansicht im Internet angeboten.
Zu den angebotenen Geobasisdaten gehören Topographische Karten,
die Automatisierte Liegenschaftskarte und Luftbilder. Diese können
einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwertinformationen
überlagert werden.
Der brandenburg-viewer erlaubt damit einen visuellen Einblick in die
aktuellen Bodenrichtwerte auf verschiedenen Darstellungsgrundlagen.
Ferner steht eine Ortssuche zur Verfügung. Die Ortssuche ermöglicht
eine Suche nach beliebigen Gebieten. Hierbei ist es möglich, eine
Adresse (Straße, PLZ und Hausnummer) oder einen Ort, einen
Gemarkungsnamen oder Flurkennzeichen (Katasterangaben) oder einen
Kartenblattnamen (Kartenblätter) einzugeben. Für die
Bodenrichtwertdarstellung werden eine Zeichenerklärung und
Informationen zu den dargestellten Bodenrichtwerten und deren
wertbeeinflussenden Merkmalen in separaten Erläuterungen angeboten.
(Quelle: Vermessung Brandenburg, Nr. 2/2010, S. 73)
Weitere mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Grundstücksmarkt sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter der
Rufnummer 03546/2027 -58, -60, -90, per E-Mail Anfrage über
[email protected] oder FAX 03546/201264 (Reutergasse 12,
15907 Lübben) erhältlich.
Gez. Schiefelbein
(Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)
Ende des amtlichen Teils
Der „Bestwiner“ | 9 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
N i c h t a m t l i c h e r
T e i l
Aus dem Inhalt
Mitteilungen der Verwaltung
* Bürgermeister-Stammtisch
* Mitteilung der Polizei
* Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Bestensee
* DNWAB: Frühjahrsspülungen an Trinkwasserleitungen
* Das Ordnungsamt Informiert: unbenannte Flugmodelle
* Bestensee in Bildern
* Das Gemeindeamt gratuliert
* Das Hauptamt informiert
* Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek
* Öffnungszeiten der Bücherstube im OT Pätz,
* Bestenseer Veranstaltungskalender 2014
* Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena
* Seniorenbeirat informiert
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Seite 10
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 12
Seite 21
Seite 21
Seite 22
Seite 21
Seite 24
Hiermit laden wir alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger ein zum:
Bürgermeister-Stammtisch
**********************************************************
Wann? Montag, den 30.3.2015
um 19.00 Uhr
Wo?
Königliches Forsthaus
Hauptstraße 2,
15741 Bestensee
Schriftliche Themenvorschläge werden gern im
Hauptamt entgegengenommen.
Bei diesem „Stammtisch“ hat jeder die Möglichkeit
Fragen an den Bürgermeister zu stellen und in einer
angenehmen Gesprächsatmosphäre über dies und jenes zu diskutieren.
Gemeinde Bestensee
Mitteilung der Revierpolizei
Ab Sofort ist der Revierpolizist an einem neuen Standort
zu erreichen. Das Büro befindet sich auf dem Gelände
des Bauhofes in der Fernstraße 33 und ist zu den
gewohnten Sprechzeiten (dienstags 15:00-18:00 Uhr)
geöffnet. Die neue Telefonnummer ist die 03376322796.
Rathaus - Gemeinde Bestensee
Eichhornstr. 4 - 5, 15741 Bestensee
SPRECHZEITEN:
Dienstag:
9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.30 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung
sind an folgenden Tagen möglich:
Montag u. Mittwoch: 9.00 - 12.00 u. 13.00-15.30 Uhr
Freitag:
9.00 - 13.00 Uhr
Gemeinde Bestensee
Lokalnachrichten
* 12. Bestenseer Ostermarkt
* Osterfeuer am 2. April 2015
* Benefizkonzert des Stabsmusikkorps...
* Vandalismus im Kinderdorf Bestensee
* Neues aus der Grundschule Bestensee
* Heimatverein Pätz: Weg mit dem Winter in Pätz!
* SC Karate Bestensee holt Silber und Bronze...
* SV Grün/Weiß Bestensee e.V. informiert
* Volkssolidarität informiert...
* DRK: Blutspenderinformation
* LAUSL informiert...
* 3. Handwerkerhoffest
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 20
Seite 21
Seite 24
Seite 25
Seite 27
Seite 28
————————————————————————————
J A G D G E N O S S E N S C H A F T BESTENSEE
————————————————————————————
Die Gemeinde Bestensee lädt zur Vollversammlung der
Jagdgenossenschaft Bestensee ein.
Termin
29.04.2014
um
18.00 Uhr
im
Gemeindesaal, in der Eichhornstr. 4-5 statt.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wald- u. Ödland
werden um ihre Teilnahme gebeten.
Die Interessenvertretung kann mit schriftlicher Vollmacht auch durch
eine andere Person wahrgenommen werden.
Tagesordnung:
1. Jahresabschlussbericht
2. Kassenbericht 2014/2015
3. Entlastung des Vorstandes
4. Vorstellung Finanz-u. Kassenplan
5. Beschlüsse - Verwendung von finanziellen Mitteln 6. Sonstiges
gez. Fredy Neubauer
Jagdvorsteher
Bestensee im Internet
Die Homepage der Gemeinde Bestensee findet man unter:
http://www.bestensee.de
oder über den Suchbegriff: ´Bestensee´ in den Suchmaschinen Ihrer Provider.
| 10 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
!"#
$%&'
%"()
!*
"#$
%
!
!
+& ,
-! % - ,#
-%-(
+--!"(+.-
+-
!)!!" %/((--)-&0(
.
-
-
!-(
+1
!""
%(
2##3
"
-
. $-!-+
#"! 45*678
97*:48#
$%
-3
+;"!397<6=>"?'+-!*4::<7@75A#765
B!
-!#
"3
+;"!397<6=>"?'+-!3*4::<7@75A#4
Das Ordnungsamt informiert:
Aufgrund von Bürgerhinweisen möchten wir zu folgendem Thema
informieren:
Hinweise zum Einsatz von
unbemannten Luftfahrtsystemen
(UAS / Drohnen) und Flugmodellen
(z.B. Quadrocopter / Multicopter)
Was ist erlaubt?
Was gibt es für gesetzliche Regelungen, die beachtet werden
müssen, beim fliegen von Fluggeräten mit und ohne Kamera?
Alle Luftfahrzeuge unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Werden unbemannte Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt, so
handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS). Wird das
Fluggerät ausschließlichen für die private Sport- und Freizeitgestaltung
genutzt, so wird es als Flugmodell eingestuft. Die Nutzung von
Fluggeräten, privat oder gewerblich, wird in der
Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und in der
Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Regeln des Luftrechtes
und des Flugrechtes gelten demzufolge auch für die private Nutzung von
Fluggeräten. Zusätzlich muss eine gesonderte Haftpflichtversicherung
speziell für UAS und Flugmodelle abgeschlossen werden, da bei normalen
Haftpflichtversicherungen die Schäden, die durch Fluggeräte verursacht
werden, in der Regel nicht mitversichert sind.
Braucht man eine Genehmigung, um unbemannte Fluggeräte
fliegen zu lassen?
Wenn das Fluggerät über fünf Kilogramm wiegt, muss eine Genehmigung
eingeholt werden. Werden Fluggeräte gewerblich genutzt, z.B. für die
Erstellung von Luftbildern oder Kontrollen in der Forstwirtschaft, so ist
eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde
notwendig. Eine Sondergenehmigung ist erforderlich, z.B. wenn
innerhalb von 1,5 km zu Wohngebieten mit verbrennungsmotorbetriebenen Flugmodellen geflogen wird. Eine Genehmigungspflicht
bestehet in der Regel nicht, wenn:
Ó der Einsatz im rein privaten Sport- und Freizeitbereich liegt,
Ó die Gesamtmasse des Flugkörpers nicht über 5 Kilogramm liegt,
Ó es nicht mit einem Raketenantrieb betrieben wird,
Ó ein Fluggerät mit einem Verbrennungsmotor in einer Entfernung
weiter als 1,5 km zu Wohngebieten betrieben wird,
Ó ein Fluggerät außerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen betrieben wird,
Ó außerhalb von Naturschutzgebieten geflogen wird,
Ó eine maximale Höhe über Grund von 100 m eingehalten wird,
Ó außerhalb von Ortschaften geflogen wird und
Ó das Fluggerät vom eigenem Grundstück aus gestartet wird.
Wer erteilt eine solche Aufstiegsgenehmigung?
Im Land Brandenburg ist die Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
/ Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) in
Schönefeld für die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung zuständig.
Diese Genehmigung gilt nur für das Land Brandenburg. In anderen
Bundesländern muss separat bei der jeweilig zuständigen Behörde eine
Aufstiegsgenehmigung beantragt werden.
Kann jeder ein Flugmodell steuern?
Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlichen Anforderungen oder
vorgeschriebene Schulungen für die Führer von Flugmodellen; jedoch
ist ein Haftpflichtversicherungsschutz für den Einsatz erforderlich.
Darf man überall Flugmodelle benutzen?
In einem 1,5 Kilometer Radius zu Flugplätzen darf nicht geflogen
werden; dies gilt in vielen Stadtgebieten mit Flughafen wie z.B. Berlin,
Dresden oder Leipzig. Zusätzlich gibt es Flugverbotszonen (z.B. das
Regierungsviertel in Berlin), Flugbeschränkungsgebiete (z.B. bei
Großveranstaltungen, Menschenansammlungen, Unglücksorte, Einsätze
Der „Bestwiner“ | 11 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
der Polizei, Gefängnisse, Kasernen, Kraftwerke) und bei geltenden
Sonderregelungen (z.B. in Berlin, innerhalb des Berliner S-BahnRings). Auch in Naturschutzgebieten darf nicht geflogen werden. Jedoch
kann man in einigen Gebieten mit einer Sondergenehmigung fliegen.
Wie hoch und wie weit darf ich fliegen?
Erlaubnisfreie Flugmodelle (bis maximal 5 kg Gesamtgewicht) dürfen
nur im Sichtbarkeitsbereich der steuernden Person betrieben werden.
Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis
300 Metern und ist auch bei der Höhe zu berücksichtigen. Bei
erlaubnispflichtigen Fluggeräten ist dies in der Aufstiegserlaubnis
geregelt. Grundsätzlich ist der Luftraum in kontrollierte und nicht
kontrollierte Verkehrszonen aufgeteilt. Bestensee ist nach Auskunft der
Luftaufsichtsbehörde dem nichtkontrolliertem Luftraum zugeordnet.
Der nicht kontrollierte Luftraum steht für die Flugmodelle frei zur
Verfügung und ist frei befliegbar, ohne dass die zuständige
Flugverkehrskontrolle zu informieren ist. Aus sicherheitsrelevanter
Sicht sollte aber nicht über 100 m Höhe geflogen werden.
Kann ich von überall aus starten?
Um mit einem Flugmodell starten zu können, muss der
Grundstückseigentümer die Nutzung erlauben. Auf öffentlichen
Straßenflächen und Plätzen kann die örtliche Ordnungsbehörde die
Erlaubnis erteilen.
Darf ich über das Grundstück meines Nachbarn fliegen?
Nach herrschender Meinung unter den Juristen, hat der Eigentümer
eines Grundstücks den Anspruch auf die Unterlassung von
Beeinträchtigungen seines Grundstückes sowie auch des Luftraums
über dem Grundstück. Er hat luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße
Überflüge zu dulden, dies dürfte jedoch nicht für geräuschvolle private
Fluggeräte gelten, die vielleicht zusätzlich noch eine Kamera mit an
Bord haben. Hier ist von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der
Privatsphäre auszugehen, was der Grundstückseigentümer verbieten
kann.
Gibt es Bereiche oder Gegenstände die man nicht abbilden
darf?
Es ist verboten Bilder oder Videos anzufertigen die militärische Bereiche
oder Geräte zeigen. Es könnte die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährdet sein. Hier besteht die Möglichkeit, dass eine
Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
verhängt wird.
Wie sieht es mit Menschen aus, darf man diese aus der Luft
aufnehmen?
Will man die Bilder veröffentlichen oder mit anderen teilen, so gilt das
Recht am eigenen Bild. Sind die Personen auf den Aufnahmen zu
erkennen oder eindeutig identifizierbar, wird für den Austausch oder
eine Veröffentlichung die Einwilligung der abgebildeten Person benötigt.
Ist es strafbar Menschen abzulichten, die sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück befinden?
Auch hier gelten die Panoramafreiheit und das Recht am eigenen Bild
bei der Veröffentlichung. Ist die Person von der Straße aus sichtbar und
wird das Material nicht veröffentlicht so ist es rechtlich gesehen
unbedenklich. Sollen die Bilder veröffentlicht werden, so ist die
Genehmigung von der Person auf dem Bild einzuholen. Macht man
jedoch Aufnahmen von einem Bereich der nicht öffentlich einsehbar ist
(höchstpersönlicher Lebensbereich), so ist dies schon rechtlich
bedenklich. Wird die Intimsphäre verletzt, Videoübertragungen oder
Aufnahmen aus dem persönlichen Intimbereich angefertigt (z.B.
Wohnung, Sonnenbaden hinter der Hecke), so sind diese strafbar und
dürfen schon im Vorfeld nicht gemacht werden. Wer solche Aufnahmen
bewusst ohne das Wissen oder gegen den Willen des Aufgenommenen
an Dritte weiter gibt, macht sich ebenfalls strafbar. Bei beiden Sachlagen
muss mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
gerechnet werden.
Ist es erlaubt Gegenstände von einem Fluggerät abwerfen zu
lassen?
Für eine derartige Nutzung ist eine Aufstiegserlaubnis und eine
entsprechende Genehmigung einzuholen.
Was passiert, wenn mein Flugmodell Schäden verursacht?
Grundsätzlich haftet der Führer des Fluggerätes für alle Schäden, die
beim Flug oder Absturz verursacht werden.
Kann ich die Bilder von Gebäuden und Häusern, die ich mit
der Kamera an meinem Flugkörper gemacht habe, meinen
Bekannten zeigen?
Die Urheberrechte des Architekten an seinem Bauwerk sind zu
berücksichtigen. Mit einem Überflug über das Gebäude wird auf dieses
Recht eingegriffen, wenn sie Gebäudeteile zeigen, die von öffentlicher
Straße aus nicht sichtbar sind. Werden dieser Bilder im rein privaten
Bereich, Freunden und Verwandten gezeigt, so ist dies rechtlich
unbedenklich.
Wie ist es mit der Veröffentlichung z.B. bei Facebook, Youtube,
Whatsapp oder an anderer Stelle?
Hier sieht die Rechtslage anders aus. Mache ich Bilder öffentlich
zugänglich, ob im Internet oder an einer öffentlich zugänglichen Stelle,
die mehr zeigen als von öffentlicher Straße aus zu sehen ist (z.B.
Innenhöfe oder die Rückseite eines Gebäudes), so ist dies nicht gestattet
und könnte eine teure Abmahnung mit sich ziehen.
Ich möchte mit meinem Fluggerät Luftaufnahmen machen
und diese verkaufen. Darf ich das?
Wer Luftaufnahmen anfertigt und diese später gerne verkaufen möchte,
muss stets vorher den Grundstücksinhaber um Erlaubnis fragen.
Grundstücksbesitzer haben das Recht über die kommerzielle Verwertung
der angefertigten Aufnahmen seiner Bauwerke und seiner Gartenanlagen
zu bestimmen, dies gilt auch, wenn man eine Überflugerlaubnis für
private Zwecke gehabt hat.
Bestensee in Bildern
Kennen Sie schon alle Seiten und
Fassetten von Bestensee? Neben
den Frühlings- Herbst und
Radwanderungen, die unser
Ortschronist Wolfgang Purann in
Zusammenarbeit mit dem Heimat
und Kulturverein Bestensee e.V.
veranstaltet, gibt es nun eine andere
Möglichkeit durch Bestensee und
Pätz zu wandern. Anfang des
Jahres stellte der Bürgermeister
Klaus-Dieter Quasdorf auf dem
Neujahrsempfang den Bildband
von Wolfgang Purann vor. Wer
sich für einen Bildband über
unseren Ort intessiert wird gebeten,
sich mit dem Bürgerbüro
(Tel.:033763-9980) in Verbindung
zu setzen.
| 12 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Das Gemeindeamt gratuliert im April 2015
Frau Gisela Bennies
Frau Rosa Maria Hanusa
Frau Regina Herack
Frau Bärbel Kothe
Herrn Helmut Lux
Herrn Dr. Werner König
Frau Annette Schulz
Frau ErnaReichert
Frau RuthLehmann
Frau DorisLeuschner
Herrn Horst Söll
Frau GerdaWander
Frau Erika Günzel
Frau Erika Kache
Frau Annemarie Schroeder
Frau Anita Ulbrich
Frau Edith Kriese
Frau Vera Schnabel
Frau Edeltraud Bazyli
Herrn Willi Bothe
Frau Helga Schramm
Herrn Klaus Grothe
Herrn Günter Ratzenberger
Herrn Günter Bonatz
Herrn Rudolf Posselt
Herrn Günter Schönfeld
Herrn Wolfgang Zettel
Herrn Klaus Alm
Frau Johanna Katzmarzik
Frau Gisela Kledisch
Herrn Heinz Metten
Frau Sieglinde Müller
Frau Waltraud Thieme
Herrn Gerhard Bladt
Frau Marianne Bierbaum
Frau Inge Schilberg
Herrn Dieter Muth
Frau Ilse Schaufuß
Frau Erdmute Blesing
Frau Regina Netack
Herrn Paul König
Herrn Gerd Schindzielorz
Frau Barbara Moser
Frau Anni Schäricke
Frau Edith Stentzler
Frau Gisela Bauer
Herrn Johannes Lichtner
Frau Gerda Moes
Herrn Reinhard Kempa
Frau Maria Schütz
Herrn Hilmar Kruppe
Herrn Heinz Kache
Herrn Josef Mende
Frau Erika Rindelhardt
Frau Ruth Schreier
Herrn Helmut Presche
Frau Hildegard Grunert
Frau Irmgard Kaup
Frau Marie Werner
Herrn Wilfried Hackbarth
Herrn Günter Klemm
Frau Edda Ludwig
Frau Helga Vogel
Herrn Siegfried Benthien
Frau Eva Müller
Frau Ursula Riesenberg
Herrn Manfred Dreger
Herrn Günter Wolff
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Ortsteil Pätz:
Herrn Klausdieter Mühlmann
Frau Helga Brauer
Frau Elvira Hannig
Frau Helga Seifert
Frau Monika Schulze
Herrn Hans-Joachim Zusset
Frau Magdalena Friedrich
Herrn Ulrich Schulze
Frau Siglinde Schulz
Herrn Roland Schönfeld
Herrn Dr. Hans Tappert
zum 82. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
und wünscht allen Geburtstagskindern
Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
Das Hauptamt informiert:
Folgende Artikel sind im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich:
Ortsumriss-Aufkleber
Stück 1,50 €
Wappen-Sticker
Stück 0,50 €
Schlüsselanhänger
Stück 1,50 €
Runde Aufkleber
Stück 1,00 €
Pinnsticker mit Wappen
Stück 1,00 €
Bestensee-Chronik
Stück 19,99 €
Bildband Bestensee
Stück Preis a.A.
Bestensee-Kalender 2015
Stück 7,00 €
11. Bestensee-Zollstock, limitierte Aufl.
Stück 5,00 €
Laubsäcke
Stück 1,45 €
Banderolen
Stück 1,45 €
gelbe Wertstoffsäcke
kostenlos
div. Wander- und Radwegkarten
0,80 € - 5,95 €
Achtung Bestenseer Ostermarkt- gesucht wird:
Wer hat den schwersten
lebenden Hahn?
Am 28. März ist es wieder soweit,
der Ostermarkt in Bestensee
erwartet seine Gäste in der Zeit
von 10.oo- 16.oo Uhr auf dem
Festplatz am Dorfteich.
Wir suchen den schwersten
lebenden Hahn. Der Sieger erhält
200,00 € Siegprämie und „das
goldene Ei“. Der Wettbewerb wird
um ca. 12.3o Uhr durchgeführt,
hierzu müssen alle Teilnehmer bis
um 12.oo mit Ihren Tieren im
Festzelt erschienen sein. Um
vorherige Anmeldung unter 01722960255, wird gebeten.
K. Seidel
Gezielt werben mit einer
Anzeige in Bestensee
Rufen Sie uns an: (03375) 29 59 54
email: [email protected]
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Der „Bestwiner“ | 13 |
Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de
| 14 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Ablauf 12.Ostermarkt 2015
Zahlreiche Marktstände, Kindereisenbahn, Kükenzelt,
Eiermalerin und einiges mehr auf dem Festplatz am Dorfteich
von 10.oo- 16.oo Uhr
10.oo Uhr
Beginn durch den Männerchor Bestensee
10.15 Uhr
Begrüßungsworte
Bürgermeister Kl. D. Quasdorf
Geschäftsführer Landkost Herr Geiselhart
10.30 Uhr
Blasmusik mit den Fläminger Musikanten
12.oo Uhr
Vorstellung der Jury für den Wettbewerb
„schwerster Hahn“
12.3o Uhr
Prämierung
- Sieger erhält 200,00 € + Pokal „Das goldene Ei“
13.30 Uhr
Zopf-Anschnitt Bäckerei Wahl + BM
14.30 Uhr
Sieger schönstes gebasteltes Osterei
DJ sucht 5 neutrale Bürger die den Sieger ermitteln
16.oo Uhr
Ende des Ostermarktes
!!"#$%
&'()
*+
,-./ .
!"
#$
!%%&
'&#
#$ &()
*$
+
$&
,%
."&.
*01
%.
2
/++
/
0
Reisigannahme
erfolgt hinter dem NETTO-Markt an folgenden Tagen:
Samstag 28.03.15 von 9.00 - 18.00 Uhr
Sonntag 29.03.15 von 10.00 - 14.00 Uhr
Montag - Mittwoch 30.03. - 01.04.15 von 9.00 - 18.00 Uhr
HBV 2*100, 4c
AH König
.""/0112
%&()*
+"*
3!5"21/+"*
!
"#
$
+,
$
+,
Die Kameraden der Feuerwehr stehen Ihnen dabei zur Seite.
Wir nehmen nur PKW-Hänger mit Reisig an!
Um einen Unkostenbeitrag für die Entsorgung ab 2,00 € bitten wir.
IHRE FREIWILLIGE FEUERWEHR BESTENSEE
Der „Bestwiner“ | 15 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Benefizkonzert des Stabsmusikkorps
der Bundeswehr bricht Besucherrekord
Das hätte der Heimat und Kulturverein
Bestensee nicht gedacht. 550 Besucher kamen
am Sonntag, dem 22.Februar 2015 in die
Landkostarena Bestensee um dem
Stabsmusikkorps der Bundeswehr zu lauschen.
Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf begrüßte
in seiner Eröffnungsansprache die Gäste und
Musiker er bedankte sich für die hohe
Beteiligung und wie nochmals auf die
Gemeinnützigkeit des Konzertes hin. Der Erlös
wird der Kinder- und Jugendarbeit in der
Gemeinde Bestensee zu Gute kommen. 4474€
kamen beim letzten Benefizkonzert des
Stabsmusikkorps im Februar 2014 zusammen.
Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister
betrat der Dirigent Oberstleutnant Reinhard
Kiauka die Bühne. Im Juli 2014 löste er
Oberstleutnant Reinhard Ratzek ab, der bereits
seit 35 Jahren im Militärmusikdienst der
Bundeswehr diente. Als die ersten Töne durch
die Halle tönten, verstummten auch die letzten
Stimmen und alle lauschten der Musik. Wer
reine Militärmusik
erwartete, der irrte
gewaltig.
Das
Repertoire der Musiker
ist vielseitig und
vielschichtig. Von den
Werken des Johann und
Josef Strauß bis hin zu
Ludwig van Beethoven.
Das Publikum war begeistert, und dass drei
Zugaben gespielt wurde unterstreicht die
Erstklassigkeit der Musiker.
Die Gemeinde Bestensee bedankt sich bei
allen Besuchern und bei den Musikern des
Stabsmusikkorps für diesen schönen Sonntag.
Ebenso bedankt sich die Gemeinde bei allen
Helfern, die die Umsetzung des
Benefizkonzertes möglich gemacht haben.
Roland Holm
Gemeinde Bestensee
Dank an den Bauhof der Gemeinde, der den
Bühnenauf- und Abbau und die Bestuhlung in der
Landkost-Arena bewältigte.
Dank an die Mitglieder des Heimat & Kulturvereins
die an der Garderobe am Kaffee und Kuchenstand
aktiv waren, und ein herzliches Dankeschön an
die fleißigen Kuchenbäcker, die ihre süßen Sachen
spendeten.
K.Seidel
| 16 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Vandalismus im Kinderdorf
Bestensee
Unverständnis und Wut, mehr kann
man nicht für diese Tat aufbringen.
Am Wochenende vom 21.2 bis
22.2.2015 betraten Unbekannte das
Gelände des Kinderdorfes
Bestensee in der Zeesener Straße.
Dabei zerstörten sie ein kleines
und großes Weidenhaus, die mit
hohem Aufwand gepflegt und stets
neu geflochten wurden. Das große
Weidenhaus stand bereits seit 20
Jahren auf dem Gelände. Pergolas,
die den Eingang zur Kletterburg
schmückten wurden ebenso
zerstört wie Blumentöpfe aus
Keramik. Das auf den Terrassen
stehende Mobiliar wurde ebenfalls
stark beschädigt. Die Kitaleitung
hat Anzeige erstattet.
Neben der Wut und der Frage nach
dem Warum bleiben die traurigen
Kinder übrig, die diese Tat ebenso
wenig verstehen wie wir alle.
Gemeinde Bestensee
www.aconax.de
[email protected]
Wir nehmen uns Zeit für Sie!
Dipl.-Kfm. (FH)
Thomas Rominger
Steuerberater
Tätigkeitsschwerpunkte:
· Steuer- und Betriebswirtschaftliche Beratung für
Gewerbetreibende aller Rechtsformen und Freiberufler
· Erstellung von Steuererklärungen und Beratung von
Arbeitnehmern und Privatpersonen
· Finanz- und Lohnbuchhaltung inklusive Baulohn –
auch flexibel mit „Unternehmen Online“ (internetbasierte
Plattform für den Beleg- und Datenaustausch)
· Existenzgründungen, Unternehmensnachfolge
Karl-Marx-Straße 117
15745 Wildau
Fon (0 33 75) 21 519 0
Fax (0 33 75) 21 519 20
Zweigniederlassung
Pätzer Kiefernweg 13
15741 Bestensee
Fon (03 37 63) 6 05 16
aconax Steuerberatungsgesellschaft mbH
Der „Bestwiner“ | 17 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Parkette sind mehr,
als nur ein Fußboden
Wie wichtig Muster, Strukturen
und Wiederholungen in der
Mathematik sind, lernen unsere
Erstklässler immer wieder beim
Training der Grundaufgaben. Um
den Blick hierfür zu schärfen, ist
der Projekttag zum Parkettieren
schon zu einem festen Bestandteil
des Unterrichts in dieser
Klassenstufe geworden. Am 27.
Februar trafen sich alle Schüler
der drei ersten Klassen zu diesem
Projekt. Zunächst wurde geklärt,
woran man ein Parkettmuster
erkennt, wie es sich von einem
Bandornament unterscheidet und
dass es auch Verlegeformen gibt,
die diese Regelmäßigkeiten nicht
Mathematik ist. Nun wurde
gefaltet, gemalt, mit Fliesen gelegt,
geschnitten und ein Muster dem
Partner hinter einer Trennwand
diktiert. Dabei schult sich nicht
nur der Blick für die Muster und
Farben. Eine exakte sprachliche
Beschreibung
der
Lagebeziehungen ist nötig.
Kombinationsmöglichkeiten
werden ausgereizt. Der Blick aus
verschiedenen Perspektiven wird
geschult und ganz nebenbei macht
das alles auch noch Spaß. Unsere
Erstklässler haben sich dabei
wacker geschlagen, haben so
vertieft die Pause ganz vergessen
und sogar den Toilettengang immer
wieder verschoben. Die Kinder
haben schon ein hohes Maß an
Selbstständigkeit gezeigt. So
hatten auch unsere Helfer aus den
großen Klassen, bei denen wir uns
auf diesem Wege auch noch einmal
ganz herzlich bedanken, und wir
Mathematiklehrer viel Freude an
diesem gelungenen Tag.
Fachkonferenz Mathematik
Die Zeitung ist da!
aufweisen. Auf Bildern, in und am
Schulhaus gab es da einiges zu
entdecken. Nachdem das alles
geklärt war, ging es an die
Stationen, um selbst zu probieren,
zu experimentieren und zu erleben,
wie reich das Spektrum der
Die Schüler und Schülerinnen der
Klasse 5 der Grundschule
Bestensee haben auch dieses Jahr
voller Freude und Neugierde am
Zeitungsflirt der Märkischen
Allgemeinen teilgenommen. Für
viele Kinder war es der erste
bewusste Kontakt mit einer
Tageszeitung.
Aufgaben und Inhalte einer
Zeitung gehörten zu Beginn des
vierwöchigen Zeitungsflirts erst
einmal zum theoretischen
Grundgerüst. Doch schnell ging
es mit Schere und Kleber in die
Praxis. Schlagzeilen, Lokales und
Meldungen aus aller Welt sollten
entdeckt, gelesen und ausgewählt
werden. Diese Artikel wurden von
Baumdienst - Bestensee
Tel.: 033763/22 748 / Funk: 0170/27 615 76
Ihr Fachunternehmen in Sachen Baumfällung auf engstem Raum
Wir kümmern uns von der Genehmigung bis zur Fällung
jedem Kind in seinen Hefter
geklebt und mit einer eigenen
Meinung
versehen
und
anschließend vorgestellt. Durch
diese intensive Begegnung mit der
Zeitung kam es zu regen
Gesprächsbedarf und Diskussionen zu unterschiedlichsten
Themen.
Der Flirt mit der Zeitung hat den
Schülern und Schülerinnen einen
Einblick in das Medium „Zeitung“
ermöglicht. So lernten sie ihre
Heimatregion und ein Stück
Weltgeschehen näher kennen.
Neugierig und mit neuen
Falttechniken für Zeitungen
ausgerüstet freuen wir uns auf die
nächste Ausgabe.
Ÿ
24h Notdienst bei Sturm- &
Blitzschäden
keine Anfahrts-, Angebots- &
Ÿ
Beratungskosten
Wir sind selbstverständlich
Ÿ
versichert!
| 18 | Der „Bestwiner“
Traditionell am dritten Samstag
im Februar trafen sich die Pätzer
Zemperer morgens um 9 Uhr vor
dem „Lindenhof“. Alles war
durchorganisiert, wie in jedem
Jahr. Jeder wusste, was er zu tun
hat, unsere beiden Gefährte waren
geschmückt und fit. Nach dem
Gruppenbild ging es los.
Unsere Galionsfigur machte es
uns in diesem Jahr leicht, ihn nicht
aus den Augen zu verlieren. Mit
einer, gefühlte 1m hohen Bischofsmütze, konnte man ihn einfach
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Weg mit dem Winter in Pätz!
nicht übersehen. Ihm folgte eine
Schar aller erdenklichen Tiergattungen, Vertreter aus Himmel
und Hölle, aus vielen Etappen der
Zeitgeschichte und Mitglieder verschiedener Berufsgruppen.
Gesichert wurde der Zug durch
Cowboy und Piraten, sowie die 4
Musketiere. Entgegen dem
Wetterbericht, der noch eine
Woche vorher alle möglichen
Unbilden vorhersagte, kämpfte
sich die Sonne durch und begleitete
uns den ganzen Vormittag. Wir
zogen bis zur Mittagspause durch
die Pätzer City, wo wir schon an
vielen Gehöften
erwartet wurden.
Gern tranken die
Angesteuerten
ein Likörchen
mit uns und
ließen sich zu
bekannten
Klängen von
u n s e r e n
Frontmännern
und -frauen zu
einem Tänzchen
verführen.
Die
wachhabenden Hunde
wurden in dieser Zeit zur Besänftigung mit Leckerli bedacht.
Wir bekamen Naturalien und
auch unsere Sammelbüchsen füllten sich schnell. In der Weinbergstraße standen Kaffee, Tee und
Prozentiges zur Stärkung bereit.
Ein besonderes Ständchen spielte
die Kapelle am Friedhof zum Gedenken an Jürgen Bergter. Zum
Mittag kehrten wir ins
Schrobsdorffhaus ein, wo unsere
Futterfeen wieder ein tolles Buffett
für die hungrigen Zemperer aufgebaut hatten. Eine Abordnung von
ca 10 Leuten, unter ihnen auch
unsere 4 Musiker, gönnte sich nur
einen kurzen Stopp und fuhr zur
Fernstraße, um den dort ansässigen Pätzern einen Überraschungsbesuch abzustatten. Das gelang und
die Freude war groß, es hatte nie-
Der „Bestwiner“ | 19 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
mand mit uns gerechnet.
Wir mussten versprechen, den
Mittagsausflug
in
unsere
Zemperroute aufzunehmen. In den
vergangenen Jahren erschien der
Zeitaufwand zu hoch, mit der ganzen Truppe diesen Abstecher zu
machen. Aber nach dem Motto:
eingesteckt haben.
Wir zogen unbeirrt weiter, obwohl mit Sonne bekanntlich alles
mehr Spaß macht. Auch in der Siedlung erwartete man uns wieder,
wie in jedem Jahr, mit Kaffee und
Schmalzgebäck.
Gegen 17 Uhr, wir befanden uns
HBV
50*90
Wirtschaftstransfer GmbH
Nichts ist unmöglich! konnten wir
Peter Wüstenberg dafür gewinnen,
unsere Abordnung mit seinem
Transporter zu fahren.
Zurück im Schrobsdorffhaus,
setzte sich der komplette, gestärkte
Zug in Bewegung Richtung Siedlung. Wolfgang Purann hatte uns
den ganzen Vormittag lang begleitet, musste uns aber nun wegen
anderer Verpflichtungen verlassen
und -nahm die Sonne mit. Er muss
sie versehentlich nach dem Foto
der 5 Sonnen-Scheinheiligkeiten
n
hre
00 Ja
seit 1
gerade auf dem Rückweg Richtung „Lindenhof“, war Petrus dann
von unserer gelungenen Veranstaltung dermaßen gerührt, dass er
leichte Freudentränen nicht zurück
halten konnte. Das sei dem alten
Mann verziehen, schließlich war
er den ganzen Tag mit von der
Partie. Nach einer kurzen Erholung, Auffrischung und einem
Kostümwechsel fand sich die
Zempertruppe gegen 19 Uhr wieder
im „Lindenhof“ ein und ließ den
Tag im kleinen Kreis gemütlich
GAS Neumann
Ihr Partner
für Erd & Flüssiggas
* Planung & Installation von Heizungs-, Sanitärund Lüftungsanlagen
* Wartungs- & Servicedienst
* Notdienst
* Gas- & Geräteverkauf
* Gas-TÜV (Überprüfung von Gas-Anlagen)
Hauptstraße 84, 15741 Bestensee
Tel.: (03 37 63) 6 33 27 / 6 09 10
Fax: (03 37 63) 6 66 49 / 6 09 11
ausklingen.
Im Nachhinein stellte sich
heraus, dass wir in diesem Jahr
nicht vordergründig gegen die
Wintergeister kämpften. Diese
waren ja, wie auch im vergangenen
Jahr gar nicht so präsent, was uns
einen milden Winter bescherte.
Wir setzten uns, was wir allerdings
erst nach dem Zempern schmerzlich erfahren mussten, mit sehr
dominanten und anhänglichen
Grippeviren auseinander - und verloren. Diese Plagegeister ließen sich
weder von bunten Kostümen oder
Musik, noch von einem guten
Tröpfchen verjagen und zwangen
uns aktive Zemperer, einen nach
dem anderen, 3 Tage mit Fieber ins
Bett. Am Husten kann man jetzt
noch, nach fast 3 Wochen, erkennen, wer gezempert hat. So langsam erholen wir uns wieder, finden
es aber aus gegebenem Anlass eine
Überlegung wert, im nächsten Jahr
vielleicht auch prophylaktisch
Hustensaft und Taschentücher zu
verteilen.
Nichts desto trotz haben wir,
dank der Großzügigkeit der Pätzer,
die finanzielle Unterstützung unserer Heimatvereinveranstaltungen
wie Osterbasteln, Kinderfest usw
„erzempert“. Und trotz des Angriffs der Killerviren in diesem Jahr
ist die Kapelle schon für 2016 engagiert!
Britta Beyer (HV Pätz)
| 20 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Silber und Bronze – der SC Karate
Bestensee in Schwarzheide
Mit dem Sakura Cup 2015
wurde in Schwarzheide
am 17. Januar der
Reigen der KarateTurniere in Brandenburg eröffnet. Auch die
kleinen und großen
Wettkämpfer des SC Karate
Bestensee waren wieder mit dabei.
Über 500 Karateka aus mehreren
Bundesländern und aus Tschechien
traten gegeneinander an.
Der Sakura Cup gilt als eines der
anspruch-vollsten Turniere in
Brandenburg, auf dem die
bundesweit und international
erfahrenen Kämpfer der Vereine
antreten.
Für die Bestenseer war klar, dass
es diesmal sehr anstrengend
werden würde. Aber Mandy
Napierai und Tu Tran schafften es
erneut, sich gegen überaus starke
Gegnerinnen bis auf das
Siegerpodest vorzukämpfen. In der
Altersklasse U 16 errang
Tu Tran Silber auf dem
2. Platz, und Mandy
Napierai holte sich in der
U
18
mit
der
Bronzemedaille den 3.
Platz.
Die beiden Vereinskameradinnen sind Mitglied des
Brandenburger Landeskaders und
werden
im
Bestenseer
Heimatverein von Elke Kuntzsch
(4. Dan) trainiert, die in ihrer
aktiven Wettkampfzeit über viele
Jahre hinweg Brandenburger
Landesmeisterin war.
Außerdem trainieren die beiden
Mädchen zusätzlich beim
Landestrainer Thomas Holm (5.
Dan) im Landesstützpunkt
Cottbus.
Bei den Bestenseer Jungen konnte
Simon Böger seine im letzten Jahr
begonnene
Siegessträhne
fortsetzen und in seiner
Altersklasse den 2. Platz erlangen.
In seiner Gruppe starteten
insgesamt 16 Karateka, die alle im
K.o.-System zu überwinden waren.
Dabei hat Simon das hohe
Trainingsnivaeu im Verein und
sein Kampfgeist entscheidend
geholfen.
Besonderes Pech beim Sakura Cup
wiederfuhr Marvin Gärtner.
Aufgrund eines organisatorischen
Missverständnisses startete er in
einer höheren Altersklasse und
stand dort Gegnern gegenüber, die
über eine größere Erfahrung als er
verfügten. Er kämpfte mit großem
Einsatz, erreichte aber diesmal
nicht das Siegerpodest.
Der SC Karate Bestensee war in
Schwarzheide
mit
zehn
Wettkämpfern vertreten. Alle
haben mit Begeisterung und
Der 2. Platz beim Sakura Cup 2015: Simon Böger
(Foto: SC Karate Bestensee)
Die Sieger des SC Karate Bestensee beim Sakura Cup 2015!
V.l.n.r.: Mandy Napierai, 3. Platz in der Klasse U 18 und Tu
Tran, 2. Platz in der Klasse U 16. (Foto: SC Karate Bestensee)
-zertifizierter KFZ-Sachverständiger
Ingenieur- und
Sachverständigenbüro
KFZ-Schaden- und Oldtimer-/
Wertgutachten
Karl-Liebknecht-Str. 13
15741 Bestensee
[email protected]
Hauptuntersuchungen
Termin: (0171)
2170984
sportlichem Ehrgeiz gekämpft.
Nach dem diesjährigen Auftakt in
Schwarzheide beginnt nun das
Training für das 1. RanglistenTurnier des Karate Dachverbandes
Brandenburg in der LandkostArena in Bestensee. Gastgeber ist
hier der SC Karate Bestensee, der
an diesem Tag in Hochform sein
will, um in allen Altersklassen die
vorderen Plätze zu belegen.
W.Strauß.
Der „Bestwiner“ | 21 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Am vergangenen Wochenende
richteten die Kleinfeldmannschaften des SV Union Bestensee
erstmalig ihr Hallenturnier in der
Bestenseer Landkostarena aus.
Zum Turnier am Samstag, den
14.2.2015, luden die F1- und F2Junioren ein.
Es nahmen 6 Mannschaften teil.
Gespielt wurde in einer Staffel, im
Modus jeder gegen jeden.
Die Halle war durch die Eltern,
Großeltern, Freunde und Bekannte
gut gefüllt und es gab für die FJunioren viel Beifall für gelungene
Kombinationen und tolle Tore.
Auch für das leibliche Wohl, mit
leckeren Speisen und Getränken,
war gesorgt. Vielen Dank an viele
helfende Hände von den Eltern
unserer Jungs.
Sieger in in diesem Turnier wurden
die Sportfreunde der SG Wacker
Motzen, die zum Schluß einen
großen Pokal entgegen nehmen
konnten. Der Höhepunkt zum Ende
des Turniers war ein Bonbonregen,
der allen viel Spaß bereitet hat.
Wir möchten uns bei Detlef Wille,
der als alter Fußballhase gekonnt
durch das Programm führte, bei
den Schiedsrichtern Marc Manthey
und Paul Niesler, die sicher die
Spiele geleitet haben, sowie der
Bäckerei Wahl herzlich bedanken.
Alle teilnehmenden Mannschaften
und Zuschauer waren sich einig :
das Turnier war ein voller Erfolg.
Vielen Dank natürlich an
unsere gern gesehenden Gäste von
SG Wacker Motzen e.V., SC Blau
Weiß Schenkendorf, BSC Preußen
07 F4 und dem MTV Wünsdorf
1910 e.V.
Heinz Busch,
Trainer F1-Junioren
Nach der Siegerehrung gab es
für die F1-Junioren eine große
Überraschung.
Die Familie Fankhänel
überreichte im Namen ihrer
Firma „Arkade“ neue Trainingsanzüge.
Vielen Dank sagen die F1Junioren und wünschen der
Firma immer volle Auftragsbücher.
○○○○○○○○○○○○○
Angebot zur Werbeanbringung
in der Landkost – Arena
In der Landkost – Arena besteht die Möglichkeit Werbe –
Banner in der Größe von 1.00 x 1.50 m aufzuhängen.
Die Kosten dafür betragen 50.00€ im Monat.
Interessenten melden sich bitte bei
Frau Kohl, Tel. 998-40.
Öffnungszeiten
der Bücherstube
im Ortsteil Pätz,
Hörningweg 2
mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr
Öffnungszeiten der
Gemeindebibliothek
im Vereinshaus, Waldstraße 31
montags 16.00 – 19.30 Uhr
freitags
16.00 – 19.30 Uhr
Der ehrenamtliche Bibliothekar ist zu diesen Zeiten auch telefonisch zu erreichen unter der Tel.-Nr. 033763 / 63451!
| 22 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
!"$%&
'()*+,-
+&
.%&&*/0 $1
2344*5
677897 :: *
;;;
7
6<&
3=
>
3&&*?*@
AB
2
CA?5
677897 8:0
7
6<&
3<&4A
+&
=
>
**%>
1<B1
D>
6 7787
;;;
0
6<&
3=
(>%
2E* (>5
$;$;&
3
0
:6F96<&
86
$*&
>
3&&*?*@
!$*&
,>
008:
7 99079
6 6
(>%&$4&%&*@@
G1& 3*%&G
*
B%&>
$ A4 B/
677897 99
76<&
;> *
H*
(
77897 9
7
6F86<&
&*;BC
I*?
*
B%&>
$ A4 B/
677897 99
7
6<&
$4&;
D*
I
B
3&&*
AB
2
CA?5
677897 8:0
:
$4&
%&I,
$;&@*
H@*/
$;&?I,J
+%&
:
A4@I"
**%>
1<B1
D>
6 7787
;;;
:6F96<&
86
$*&
>
3&&*?*@
!$*&
,>
008:
7 99079
0
6<&
&
3'
(>-
*
B%&>
$ A4 B/
677897 99
0
6<&
&
4
%&4(,
A"%&$*&
@/
677897 888
I>*
2I
*5
*
B%&>
$ A4 B/
677897 99
79
B%&
A"%&$*&
677890 888
*K> *&
09
6 86<&
$4&%&*@@
D
D3
A
677897 9878
9
6 6<&
!&!;&
$;&;%&
.%&&*/
!;&
87 779
9
6<&
73B
1>*
AB
2
CA?5
677897 8:0
9
6<&
+;
D*I
B
3&&*
AB
2
CA?5
677897 8:0
8
96
B*
@*?
I,:J
J,
A A@%&
77897 9
8 888:9
Der „Bestwiner“ | 23 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
8
I-B+
I-H+
LI#&'>
789M98
8!
4H+!B&'5
%;
H+&'
AB
3 CA?6
789!8:1
8M!
++&>#;
++&>
>?-
,'
H+!
B&'5
2<B2
D>
7!8
;;;
%+'
>
4''+?+@
"%+'
->
!118:
89!9:18
!9919
AI-
I-H+
44L
?I-J
789M:19:
A+
B++&'
/;(DND.
+
B&'>
%!A5!B0
789!99
A
JJA
:
17<'
:7F97<'
87
7F87<'
=
!:
4+?
AB
3 CA?6
789!8:1
:
17F87<'
445
!I+>!
A4
A!2>&'!B
J=4A
"5H+
&'
9:
:7F97<'
87
%+'
>
4''+?+@
"%+'
->
!118:
!9919
::
7!7<'
%;0
D4
A
789!988
A5!
A5
++&>
2<B2
D>
7!8
;;;
1
:7F97<'
87
%+'
>
4''+?+@
"%+'
->
!118:
!9919
7<'
;
D+
I
B
4''+
AB
3 CA?6
789!8:1
+;I-
44L
?I-J
789M:19:
8
7!87<'
:A
>;+>'+@
2>+4
%A
789!988
:7F7<'
B&'&'
)>
3+0B&'&'56
+
B&'>
%!A5!B0
789!99
J+5'J+;'&'
3D'&'
A'6
++&>
2<B2
D>
7!8
;;;
B+4-&>D'
4&>D0 4-&>D'
89!98
9
A;'&'
AB
3 CA?6
789!8:
D'&'
>
IE
3;?6
789!98
7!:7<'
Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de
| 24 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Der Seniorenbeirat informiert:
Die nächste Sitzung des Seniorenbeirates Bestensee, die wie
immer öffentlich ist, findet am
8. April 2015, um 15:00 Uhr
im Saal des Gemeindeamtes Bestensee, Eichhornstraße 4-5 statt.
Der monatliche SPIELENACHMITTAG des Seniorenbeirates im
Zusammenwirken mit dem Mehrgenerationenhaus und der
Volkssolidarität findet am
14. April 2015, um 14:00 Uhr
im Mehrgenerationenhaus statt. Zu einem weiteren
Spielenachmittag können Sie sich bereits wieder am 28. April,
ebenfalls ab 14 Uhr treffen.
Das BOWLEN findet am
27. April 2015, um 14:00 Uhr
wie bekannt, in der Gaststätte „Alte Schmiede“ in der Königs
Wusterhausener Straße statt.
Ihr Seniorenbeirat Bestensee
Was hat der Monat März uns in der
Volkssolidarität gebracht?
Der Monat März ist zum
Einen der Monat des
Frühlingsanfangs (nämlich
des meteorologischen am
1. 3.), zum Anderen aber
bringt er uns eine Reihe von
schönen festlichen Tagen.
Zum Beispiel – den
Internationalen Frauentag.
„ Er ist der traditionelle Kampf
– und Ehrentag der fortschrittlichen Frauen aller Länder, der
während der II. Internationalen
Sozialistischen Frauenkonferenz
in Kopenhagen im August 1910
von Clara Zetkin vorgeschlagen
wurde und seither jährlich am 8.
März begangen wird. Endgültig
wurde 1921 auf der 2. Internationalen Konferenz der Kommunistinnen dieser 8. März als Aktionstag, mit dem Ziel, die tatsächliche
Gleichberechtigung der Frauen in
allen gesellschaftlichen Bereichen
durchzusetzen, als Feiertag der
Frauen zu begehen, beschlossen.“
(Zitat)
Man muss dazu sagen, dass
es
in
den
alten
Bundesländern nicht gerade
Tradition war, diesen Tag
zu feiern, aber in der DDR
wurde er sehr fröhlich und
mit viel Begeisterung
vorbereitet, und begangen.
Dort war es weniger die
Durchsetzung der Gleichberechtigung, aber vor allem das
Miteinander – Füreinander,
welches ja auch der Leitspruch der
Volkssolidarität ist - stand hier im
Vordergrund.
Nach 25 Jahren Wendegeschichte
ist es eine Notwendigkeit, sich
wieder darauf
zu besinnen, welche Ziele dieser
Tag eigentlich hatte. Denn von
einer Gleichberechtigung in Ost
und West ist noch immer keine
Rede.
Nichts desto trotz feiern Frauen
beider Teile unseres gemeinsamen
Landes diesen ehrenwürdigen Tag
auch sehr würdevoll und mit großer
Begeisterung, wie man am
vergangenen Samstag, dem 7.
März im „ Kiez am Hölzernen See“
erleben konnte.
Der Saal war voll, die Musik laut
genug, auch für etwas schwer
Hörige, alle waren schick
gekleidet, wie sich das für einen
Ehrentag gehört.
Frau Guhn begrüßte uns alle mit
einem Glas Sekt und einem bunten
Primelchen und berichtete kurz
über alle Neuerungen unseres
kleinen Vereins.
Es gab einige Auszeichnungen, für
Frauen, die immer aktiv und bereit
sind, egal wobei für unsere älteren
Menschen etwas zu tun. Und das
sind nicht Wenige.
Frau Waltraud Wünsche, als
bisherige alleinige Vorsitzende der
Ortsgruppe Bestensee, der
Volkssolidarität,
wurde
verabschiedet. Das war bisher eine
emense Arbeit für eine Person, die
sie nicht mehr bewältigen konnte.
Die Verabschiedung war gut
gelungen – alle sangen mit : “Ein
Stern, der Deinen Namen trägt…“
einen solchen erhielt sie, mit ihrem
Namen.
Einen Gutschein für ein schönes
Geschenk und natürlich traditionell
einen tollen Blumenstrauß. Sie
war ganz baff!
Das heißt aber nun nicht, dass Frau
Wünsche gar nichts mehr tut,
sondern sie bleibt in dem
Vorstandsteam, welches mit 5
Frauen die Arbeit etwas breiter
gestreut hat.
Wir hoffen dass es so besser zu
schaffen ist, denn wir haben
immerhin etwa 250 Mitglieder und
bei manchen Veranstaltungen
kommen ja auch SeniorInnen, die
nicht Mitglieder in der VS sind.
Und trotzdem brauchen wir eine/
en neuen Vorsitzende/en!
Also, der Tag ging fröhlich weiter,
mit selbstgebackenem Kuchen der
Gaststätte, mit Kaffee und anderen
Getränken, mit viel Fröhlichkeit,
toller Musik und einem sehr
aufmerksamen Diskjockey.
Die jungen Frauen vom „Power
Aerobic Team“ Halbe, mit etwa
25 Teilnehmern und ihrer
Frontfrau,
Doreen Altmann,
ließen uns auch mit ins Schwitzen
kommen, ohne zu tanzen.
Sie boten eine Homage an Udo
Jürgens dar, alles vom Feinsten.
Ob es die jungen Damen waren,
oder die schicken Kleider und
Hüte, oder aber das gesamte lustige
Ensemble, alles stimmte und es
gefiel so gut, dass mehrfach ein
Dakapo gefordert wurde, was sie
auch taten.
Rundherum war es ein gelungener,
würdiger 8. März – unser Tag
der Frauen!
Wir danken allen, die an der
Der „Bestwiner“ | 25 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Vorbereitung beteiligt waren, wir
danken der Musik. Dem Team der
Gastronomie und den Power –
Frauen, natürlich auch unseren
Männern, soweit vorhanden, für
Blutspenderinformation
ihre Teilnahme, um das Tanzbein
schwingen zu können, natürlich
auch für ihre Liebe.
Sehr geehrte Bestenseer/innen,
Liane Alm
Die nächste Bestenseer Blutspende findet am diesmal
Öffentlichkeitsarbeit
am Mittwoch, dem 15. April 2015, von 15.00 18.30 Uhr im Bestenseer Mehrgenerationenhaus/
ALV „Kleeblatt“, Waldstraße 33 statt.
So gut wie jeder gesunde Mensch ab 18 Jahren kann
Blut spenden Jeder Blutspender erhält wichtige
Informationen über seinen Gesundheitszustand, da das Blut jedes Mal
Liebe Seniorinnen, liebe Senioren und interessierte Bürger,
wie angekündigt, möchten wir Sie hiermit verbindlich über die geplante medizinisch untersucht wird. Aus medizinischen/gesundheitlichen
Gründen dürfen Frauen bis zu vier Mal und Männer bis zu sechs Mal
Busfahrt am 29. April 2015 informieren.
Diese Tagesfahrt wird uns im komfortablen Reisebus nach Neuzelle innerhalb von 12 Monaten spenden. Der Mindestabstand zwischen zwei
Spenden beträgt mindestens 8 Wochen.
führen.
Nach der ersten Spende erhalten Sie einen Blutspendeausweis, der bei
Abfahrt:
7:45 Uhr Pätz
allen sechs Blutspen-dediensten des DRK gilt, so dass auch Ihre Spenden
7:50 Uhr Bestensee, Königl. Forsth./Mozartstr.
8:00 Uhr Bestensee GemeindeamtlEichhornstraße zentral erfasst werden können.
Bringen Sie zur Spende bitte Ihren Personalausweis mit. Das freundliche
8:05 Uhr Bestensee Bahnhof
Unkostenbeitrag: 45,00 Euro (wie bereits veröffentlicht sind darin alle Blutspendeteam der Ehren- und Hauptamtlichen erwartet Sie.
Weitere Informationen zu Blutspendeterminen in der Region finden
Leistungen enthalten)
Nach der Ankunft in Neuzelle findet eine Führung durch die dort Sie auch unter www.blutspende.de, oder www.drk-flaemingbefindliche Klosteranlage statt. Bevor ab 14:00 Uhr eine weitere Führung, Spreewald.de, www.blutspender.net –die DRK-Blutspendernämlich durch die Klosterbrennerei mit Verkostung erfolgen wird, lädt Community, facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost sowie der
das Hotel „Prinz Albrecht“ gegen 12:30 Uhr zum Mittagessen ein. Die kostenlosen Info-Telefonnr.: 0800-1194911 oder der DRK-BlutspendeAuswahl des Essens erfolgt bereits im Bus anhand der Buskarte. Sind Sie App, der DRK Erste Hilfe-App für IPhone und SmartPhone.
dann nach kleinem Umtrunk in der Klosterkellerei noch fit, begeben wir Das Blutspendermagazin „blutspender.mag“ ist auch bei Interesse als
PDF-Datei über www.blutspende-nordost.de erhältlich.
uns nach Schwerzko.
Dort erwartet uns eine Schauvorführung des historischen Sägewerkes HP B. Malter
mit kleinem Vortrag zur Geschichte der Dorchemühle. Das Gesehene Vors. DRK-OV
und Gehörte können Sie dann bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen
satt in der „Schwerzkoer Mühle“ nachklingen lassen.
Gegen 17:00 Uhr klingt dieser ereignisreiche Tag aus und die Rückfahrt
nach Bestensee beginnt. Gegen 18:00 Uhr werden Sie dann wieder im
Heimatort ankommen.
Der Seniorenbeirat hofft und wünscht, dass Sie von diesem Angebot
regen Gebrauch machen. Es hängt von Ihrer Meinung ab, ob wir
derartige Events beibehalten können. Dazu sind uns auch Ihre Wünsche
und Anregungen außerordentlich wichtig. Ganz besonders im Hinblick
auf die nächste Busfahrt im September diesen Jahres. Aus
organisatorischen Gründen muss die Entrichtung des Beitrages bereits
bei Anmeldung erfolgen. Dieses können Sie ab sofort:bei: Heidis
Kindermoden Bestensee, Hauptstraße in der Zeit von 10:00 - 18:00
Uhr - außer mittwochs tun.
Sollte der Zuspruch wider Erwarten geringer sein und weniger als 40
Reisefreudige an dieser Fahrt teilnehmen wollen, was wir nicht hoffen,
müssten 7,00 Euro am Reisetag nachgefordert werden.
Liebe Seniorinnen und Senioren lassen Sie sich von unserem Angebot
begeistern und aktivieren weitere reiselustige Senioren, damit unser
Vorhaben von Erfolg gekrönt wird und Sie bei moderatem Preis einen
erlebnisreichen Tag verbringen können..
Ihr Seniorenbeirat Bestensee
Busfahrt am 29. April 2015
Die Selbsthilfegruppe
Diabetes Bestensee
informiert
Die Selbsthilfegruppe Diabetes Bestensee trifft sich am Mittwoch
den 8. April 2015 um 14:00 Uhr im Saal des
Mehrgenerationenhauses in Bestensee in der Waldstraße 33.
Kathrin Sucker von der Deutschen Diabetes Hilfe spricht zum
Thema: „Neues aus der Mitgliederorganisation“.
Gäste sind herzlich willkommen.
Information: Herr W. Wendel (Telefon:03375-900574)
!"
#
!"
| 26 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de
Der „Bestwiner“ | 27 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Veranstaltungen im Februar/Anfang März im Zollstockmuseum bei LAUSL´S
Im o.g. Zeitraum fanden wieder
interessante Veranstaltungen im
Zollstockmuseum bei den
LAUSL‚s statt. Neben den
wiederkehrenden Veranstaltungen, wie z.B. Smartphone- und
Tablet-Grundkurs, Spielegruppe
für Senioren, Schachspiel,
Wolllausltreffen, Krabbelgruppe
und Kasperletheater waren im
Februar/Anfang März 2015 das
Kaffeeseminar
und
die
Veranstaltung zu unserer Reihe
„Geschichte im Museum“ sehr gut
besuchte Veranstaltungen mit
ausschließlich positiver Resonanz.
Am 28.02.2015 fand unser
Kaffeeseminar statt. Der Saal des
Zollstockmuseums reichte gerade
so aus, um den 38 Leuten, die sich
für
das
Thema
Kaffee
interessierten, Platz zu bieten.
Familie Krenz aus Bestensee zeigte
zuerst eine Auswahl ihrer
Kaffeekannen, welche Frau Krenz
sammelt (weiß müssen sie sein!!!).
Dabei erläuterten sie die
Funktionsweise einer Kaffeekanne, warum verschiedene
Formen –obwohl gut anzuschauenals Kaffeekanne ungeeignet sind
und brühten frischen Filterkaffee.
Danach berichtete Herr Krenz über
verschiedene Sorten des Kaffees
mit Vorzeigen der Rohbohnen und
erklärte den Anwesenden den Weg
des Kaffees vom Strauch der
verschiedenen Anbaugebiete bis
zum Trinken in den heimischen
vier Wänden. Dabei gab es immer
frischen Kaffee und Kuchen wurde
gereicht, den die LAUSL-Frauen
gebacken hatten. Zum Abschluss
der Veranstaltung gab es noch eine
Kaffeeverkostung
der
unterschiedlichen Kaffeesorten
aus
original
(weißen)
Verkosterkännchen.
Ein
gelungenes
Seminar
für
jedermann. Dank den beiden
Referenten.
Am 07.03.2015 hatten die
LAUSL‚s in ihrer Reihe
„Geschichte im Museum“ zum
Thema „Leben der russischen
Soldaten am Beispiel des
Standortes Wünsdorf“ eingeladen.
Der Saal war wieder sehr gut
gefüllt. Der Referent - Herr Franke
– ein Fotograf aus Wünsdorf - hat
zusammen mit einem Herrn
Steinberg einen Dokumentationsband über das o.g. Thema
veröffentlicht und nutzte diesen,
um die Anwesenden mit dem
Leben der Soldaten vertraut zu
machen. Informationen gab es
sowohl aus dem Leben der
Offiziere als auch aus dem Leben
der einfachen Soldaten. Sehr viele
junge Leute fanden Interesse an
diesem Thema und diskutierten im
Anschluss bei einer Bratwurst vom
Grill mit dem Referenten. Mehrere
Zuhörer wollen im Frühling selbst
einmal den Weg nach Wünsdorf
antreten und den Militärstandort
besichtigen.
Hilmar Wenk
L.A.U.S.L.
*%+*,-.
/--012$-,
!#
$
%&
'(&
)
)
0456
*
7#
869(-*
%&
#(
/:)
!"#$
)*+
,-
6(5;<5=;>"?
@
)&*A
=
6
B(
)*,(
6+
0-1"
/:)
2
8(*C
?;
,*7
8(7*
"*6,,1
#*"A
%&
#(
)*+
,-
2 )*,(
6+
0-1"
%&
#(
/:)
)*+
,-
)*,(
6+
0-1"
2 %&
#(
/:)
)*+
)*,(
6+
0-1"
./
HBV
90*120
| 28 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Der „Bestwiner“ | 29 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Pressemitteilung 02.02.2015
Tourismus als „Diener“
1. Tourismustag des Dahme-Seenlandes mit
großer Beteiligung in Wildau
Mit 104 Teilnehmern fand am 28.
Januar der erste Tourismustag des
Dahme-Seenlandes statt. Der
Tourismusverband Dahme-Seen
e.V. hatte zu dieser Fachtagung
Vertreter aus Politik und
Verwaltung ebenso eingeladen wie
Akteure der Tourismuswirtschaft.
Ziel war es, aktuelle Informationen
zur
Tourismusentwicklung
auszutauschen und die Potentiale,
die der Tourismus für die Region
bietet, offen zu legen.
Nach Grußworten des Landrates
Natururlauber strömten zum
Radfahren und Wandern in die
Region. Große Chancen und auch
Herausforderungen sieht Feige in
der Wertschöpfung aus dem
Geschäftstourismus, der sich mit
der Eröffnung des BER noch
erheblich verstärken wird.
Wie erfolgreiche kommunale
Tourismusentwicklung aussehen
kann, bewies am Ende Frank
Oltersdorf. Der Oranienburger
Baudezernent berichtete von den
Erfahrungen und Aufwendungen,
Bei der Fachtagung in Wildau tauschten sich Politik, Verwaltung
und Tourismuswirtschaft aus.
Stephan Loge und Wildaus
Bürgermeister Dr. Uwe Malich
präsentierte Dieter Hütte,
Geschäftsführer der Tourismus
Marketing Brandenburg, zur
Einstimmung neueste Zahlen des
Landes sowie strategische
Vorhaben der Landesmarketinggesellschaft. Auch die Entwicklung
der Marke Brandenburg über
verschiedene Erlebniswelten stellte
Hütte vor.
Aus dem Masterplan für die
Tourismusentwicklung im Umfeld
des BER berichtete anschließend
Dr. Mathias Feige von dwif
Consulting. Er verwies unter
anderem auf die hohe Bedeutung
der Tagestouristen für das DahmeSeenland. Besonders aktive
die die Stadt Oranienburg über die
letzten Jahre mit und für den
Tourismus machen musste. Die
Zuhörerschaft im Saal zeigte sich
besonders beeindruckt von den
hohen Übernachtungszahlen, die
der Schlosshafen und ein neuer
Wohnmobilstellplatz für die Stadt
generieren. Oltersdorf verschwieg
aber auch nicht, dass dafür
erhebliche finanzielle Mittel
bereitgestellt worden sind.
In
der
anschließenden
Podiumsdiskussion, die vom
Wirtschaftsdezernenten des
Landkreises Wolfgang Starke
moderiert wurde, kam auch das
Publikum zu Wort. Hier wurde
immer wieder betont, wie wichtig
die „dienende“ Funktion des
Tourismus für den Wohn- und
Wirtschaftsstandort sei und dass
die geschaffene Infrastruktur auch
und besonders der Bevölkerung zur
Naherholung zu Gute kommt.
Kritisch gesehen wurden der noch
ausbaufähige Netzwerkgedanke in
der Region sowie die oft
ungenügende Qualifizierung von
Fachkräften für den Tourismus.
Um dem gleich Rechnung zu
tragen, standen während der
Veranstaltung Informationsstände
bereit. Auch die rege Diskussion
beim Mittagsimbiss brachte neue
Kooperationen und einige
Empfehlungen hervor.
Gelungene Stadtentwicklung am
Beispiel Wildaus konnten sich dann
die Teilnehmer der Fachtagung
noch auf einem geführten
Rundgang
durch
die
Schwartzkopffsiedlung vor Augen
führen lassen. Ortschronistin
Irmgard Hornung ging in ihrer
Führung auch auf das Wandern und
Radfahren in Wildau ein und führte
die Gäste natürlich zur
interessantesten Baustelle des Ortes
zum Klubhaus an der Dahme.
Ansprechpartner:
Tourismusverband Dahme-Seen
e.V.
Juliane Frank
Tel. 03375 25200
Fax 03375 252011
[email protected]
www.dahme-seen.de
| 30 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Südbrandenburger TourismusBranche zählt mehr Gäste und
Übernachtungen
Die Tourismusbranche in Südbrandenburg konnte 2014 steigende
Gästezahlen und mehr Übernachtungen verbuchen. Das ergab
die Auswertung der amtlichen
Statistik durch die Industrie- und
Handelskammer (IHK) Cottbus.
Im Jahr 2014 haben 1,3 Millionen
Gäste Südbrandenburg besucht,
92.000 Personen oder 7 Prozent
mehr als 2013. Die Zahl der
Übernachtungen hat sich um 5,8
Prozent auf insgesamt 3,2
Millionen erhöht.
Die höchsten Wachstumsraten aller
Tourismusgebiete des Landes
Brand-burg konnte der Spreewald
verzeichnen. 2014 kamen 600.000
Gäste in den Spreewald, 9,8 Prozent
mehr als 2013. Die Übernachtungen
stiegen um 7,9 Prozent auf
insgesamt 1,56 Millionen.
Erfreulich ist die überdurchschnittliche Bettenauslastung im
Spreewald von 43,4 Prozent.
Das Dahme-Seenland war 2014 mit
482.000 Gästen und 940.000 Übernachtungen das zweitwichtigste
Reisegebiet in Südbrandenburg.
Damit erzielte das Reisegebiet
39.000 Gäste und 34.000
Übernachtungen mehr als 2013.
Die drittwichtigste Destination in
Südbrandburg war das Lausitzer
Seen-land. Während hier die
Gästezahlen mit 90.000 stabil
blieben, wuchs die Zahl der
gebuchten
Übernachtungen
gegenüber 2013 um 7,8 Prozent
auf 331.000. Das belegt einen Trend
zu längen Aufenthalten.
Einen Zuwachs von 2,5 Prozent
verzeichnete das Elbe-Elster-Land
ge-genüber dem Vorjahr, 52.000
Gäste besuchten die Region. Die
Zahl der Übernachtungen stieg um
rund 2 Prozent auf 221.000 an.
Das Reisegebiet Niederlausitz hielt
mit rund 76.000 Gästen und
168.000 Übernachtungen das
Vorjahresniveau.
Mit diesen Ergebnissen liegt die
Südbrandenburger Tourismusbranche über dem Landesdurchschnitt. Im Land Brandenburg
stiegen 2014 die Gästezahlen
gegenüber dem Vorjahr um 4,6
Prozent und die Übernachtungen
um 3,6 Prozent.
Ostergottesdienste Katholische Kirchengemeinde
St. Elisabeth, Königs Wusterhausen und St. Antonius, Eichwalde
Wir laden alle ein zu unseren Gottesdiensten
• in St. Elisabeth, Königs Wusterhausen, Friedrich-Engels-Str. 6
• in St. Antonius, Eichwalde, Wusterhausener Str, 33
29.03.15
Palmsonntag
02.04.15
Gründonnerstag
08:30 Uhr
10:30 Uhr
19:00 Uhr
03.04.15
Karfreitag
15:00 Uhr
15:00 Uhr
04.04.15
Karsamstag
20:00 Uhr
23:00 Uhr
05.04.15
Ostersonntag
06.04.15
Ostermontag
10:30 Uhr
10:30 Uhr
08:30 Uhr
10:30 Uhr
Palmsegnung, Hl. Messe
Palmsegnung, Hochamt
Abendmahlsmesse,
stille Anbetung bis 24.00 Uhr
Feier vom Leiden und
Sterben Christi
Feier vom Leiden und
Sterben Christi
Feier der Auferstehung
unseres Herrn St. Antonius, Eichwalde
Feier der Auferstehung
unseres Herrn
Hochamt
Hochamt St. Elisabeth,KWh
Hl. Messe
Hochamt
St. Antonius, Eichwalde
St. Elisabeth, KWh
St. Elisabeth, KWh
St. Antonius, Eichwalde
St. Elisabeth, KWh
St. Elisabeth, KWh
St. Antonius, Eichwalde
St. Antonius, Eichwalde
Pfarrkirche KWh
BEICHTGELEGENHEITEN
Bitte entnehmen Sie die Termine aus den aktuellen Vermeldungen im Schaukasten an der Kapelle St. Hedwig in der Mozartstr. in Bestensee.
Der „Bestwiner“ | 31 |
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
APOTHEKEN-NOTDIENSTPLAN 2015
Die notdienstbereiten Apotheken
sind umstehend unter den Buchstaben A - M aufgeführt. Der Notdienst beginnt und endet jeweils
morgens um 8 Uhr.
März
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So 1I
2J
3K
4L
5M
6A
7B
8C
9D
10E
11F
12G
13H
14I
15J
16K
17L
18M
19A
20B
21C
22D
23E 30L
24F 31M
25G
26H
27I
28J
29K
April
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
1A
2B
3C
4D
5E
6F
7G
8H
9I
10J
11K
12L
13M
14A
15B
16C
17D
18E
19F
20G
21H
22I
23J
24K
25L
26M
27A
28B
29C
30D
○○○○○○
Notruf-Rettungsstelle: 0355 /6320 • Zahnärztlicher Notdienst: 0171/ 6 04 55 15
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Augenärzlicher Bereitschaftsdienst: 01805 / 58 22 23 415
Der Gesundheitstipp
Sachgerechte Lagerung von Arzneimitteln
Riskante Temperaturen gefährden die Wirksamkeit von Arzneimitteln
Nicht selten lagern Medikamente
aus den verschiedensten Gründen
im Auto: sei es, dass die
Kopfschmerztabletten
im
Handschuhfach bereitliegen, falls
der Föhn einsetzt, oder dass das
Antibiotikum aus der Apotheke für
ein Stündchen im geparkten Wagen
herumliegt.
Ein Fehler, denn im Inneren eines
Fahrzeugs
steigen
die
Temperaturen oft auf bis zu 70
Grad im Sommer.
Hitze zerstört Wirkstoffe
Das ist zu viel für Arzneimittel, die
idealerweise bei 15 bis 25 Grad
gelagert werden sollten. Auch
kurzfristige Hitze kann manche
Medikamente bereits zerstören:
Salbenbestandteile trennen sich,
Arzneistoffe verlieren ihre
Wirkung, ätherische Öle und
Alkohole verdunsten.
In der Regel gilt für die meisten
Mittel: Stets kühl, dunkel und
trocken aufbewahren. Aber
Vorsicht - auch der Kühlschrank
ist für Arzneien nicht immer
optimal, denn Kälte kann ihnen
ebenfalls manchmal schaden.
Kühlung
ist
nur
dann
empfehlenswert, wenn es
ausdrücklich im Beipackzettel
angegeben ist, beispielsweise bei
bestimmten
wasserhaltigen
Cremes, frisch angerührten
Antibiotikasäften oder manchen
Injektionslösungen. Auch dann
sollte darauf geachtet werden, dass
die Präparate keinen Kontakt mit
der Rückwand, mit Kühlaggregaten
oder -akkus haben.
In das Gefrierfach gehört kein
Arzneimittel. Minustemperaturen
können manche Medikamente
zerstören. Das trifft zum Beispiel
auf Insulin zu.
Ähnlich zerstörerisch können auch
Licht und Feuchtigkeit auf manche
Arzneien wirken. Ein bekanntes
Beispiel sind Tabletten mit dem
Inhaltsstoff Acetylsalicylsäure
(ASS), der unter Einwirkung von
Luftfeuchtigkeit schnell in die
schlechter verträgliche Salicyl- und
die aggressive Essigsäure zerfällt.
Aus diesem Grund kann es auch
problematisch sein, Medikamente
bereits für mehrere Wochen im
Voraus aus den Blistern
herauszudrücken
und
zu
portionieren, Dabei besteht das
Risiko, dass die Arzneien ihre
Wirksamkeit durch Einwirkung
von Feuchtigkeit und Licht
verlieren. Besser sei es daher die
verblisterten
Tabletten
auszuschneiden, so dass sie noch
geschützt bleiben.
Auch Teemischungen sollten
unbedingt trocken lagern, da sie
sonst schnell schimmeln können.
Der Flur ist der beste Ort
Grundsätzlich ist es ratsam, die
Arzneimittel stets in der
Originalverpackung und mit einem
Beipackzettel aufzubewahren. So
sind die wichtigen Informationen
stets zur Hand. Ein abschließbarer
Schrank im Flur oder Schlafzimmer
stellt sicher, dass die Medikamente
an einem gut temperierten,
trockenen und vor dem Zugriff von
Kindern gesichertem Ort lagern.
Für die Reiseapotheke oder auch
den Transport im Sommer eignen
sich spezielle wärmeisolierte
Taschen.
Wer bemerkt, dass ein Arzneimittel
zu viel Wärme oder Kälte
abbekommen hat, sollte es nicht
mehr verwenden und entsorgen.
Wer sich nicht sicher ist, fragt am
besten in der Apotheke nach.
Für Ihre Fragen nehmen wir uns
Zeit und beraten Sie gern und
kompetent.
Ihr Apotheker Andreas Scholz
und das Team der Fontane-Apotheke,
Ihre LINDA-Apotheke
| 32 | Der „Bestwiner“
23. Jahrgang / 25.03.15 / Nummer 3
Achtung!
Die nächste Ausgabe des
"BESTWINER"
erscheint am
Redaktionsschluss ist am:
29.04.2015
15.04.2015