Bekanntmachung_Offenlage_ SO_Wind_L 776

Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Bassum:
Bebauungsplan Nr. 2 (51/1) „Sondergebiet Wind westlich und östlich der L776“
(Ortschaften Bassum, Gr. Henstedt und Hollwedel)
Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In seiner Sitzung am 18.03.2015 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bassum den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 (51/1) „Sondergebiet Wind westlich und östlich der L
776“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Wind westl. und östl. L 776“
befindet sich aufgeteilt in zwei Teilbereiche in den Ortschaften „Bassum, Gr. Henstedt und
Hollwedel“ beidseitig der Landesstraße 776 (Bassum – Harpstedt).
In dem nachfolgend abgebildeten Lageplan sind die Änderungsbereiche schwarz umrandet
und grau unterlegt dargestellt.
Geltungsbereich (2 Teilbereiche)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 (51/1) „Sondergebiet Wind westl. und östl. der L
776“ mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 07.04.2015 bis einschl. 06.05.2015
im Fachbereich 3 -Bauwesen- der Stadtverwaltung Bassum, Alte Poststr. 14, Zimmer 21,
27211 Bassum, öffentlich aus und kann dort von jedermann während der Sprechzeiten
Montag, Mittwoch und Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt Bassum verfügbar:
 Begründung einschließlich Umweltbericht
In der Begründung einschließlich des Umweltberichtes werden u.a. die Bestandssituation
sowie die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch und seine
Gesundheit, Tiere (insbesondere die Tiergruppen Brut- und Rastvögel, Fledermäuse),
Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie
ihre Wechselwirkungen erläutert. Zu den negativen Auswirkungen der Planung zählen
Bodenversiegelung und Biotoptypenverlust sowie Kollisionsrisiko für Fledermäuse,
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Schallimmissionen und Schattenwurf.
Weiterhin werden in der Begründung und dem Umweltbericht die geplanten Maßnahmen
zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich und
Ersatz der erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beschrieben. Darüber
hinaus wird auf Darstellungen und Inhalte von übergeordneten Planungen
(Landesraumordnungsprogramm, Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises
Diepholz sowie des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Diepholz) Bezug
genommen.
Grundlage bilden die nachfolgend näher beschriebenen Gutachten und Fachbeiträge:
 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum B-Plan

Themen: Bewertung und Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Erläuterung und
Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.

Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Pflanzen und Tiere (insbesondere Brut- und
Rastvögel, Fledermäuse), Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild.
 Artenschutz-Fachbeitrag (AFB)

Themen: Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit den artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen des Bundesnaturschutzgesetzes; Darstellung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen.

Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Pflanzen und Tiere (insbesondere Brut- und
Rastvögel, Fledermäuse)
• Avifaunistische Kartierungen (pgg 2013): Brutvogelerfassung
Themen: Bestandsbeschreibung und -bewertung des Brutvogelbestandes; der Untersuchungsschwerpunkt lag auf den planungs- und bewertungsrelevanten Arten
(insbesondere Wiesen- und Freiflächenbrüter: z.B. Kiebitz, Gr. Brachvogel, Feldlerche,
Wachtel. Prognose über die zu erwartenden Auswirkungen der Planung.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (insbesondere Brutvögel)
• Avifaunistische Kartierungen (pgg 2013): Rastvogelerfassung
Themen:
Bestandsbeschreibung
und
-bewertung
der
Rastvogeldaten;
der
Untersuchungsschwerpunkt lag auf den planungs- und bewertungsrelevanten Arten (z.B.
Limikolen, Gänse, Schwäne, Kraniche, Möwen); zu erwartende Auswirkungen der
Planung.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Rastvögel)
• Avifaunistische Kartierungen (pgg 2013): Schwarzstorcherfassung
Themen: Erfassung und Dokumentation einer möglichen Raumnutzung des Schwarzstorchs im
Untersuchungsgebiet;
Bedeutung
des
Plangebietes
für
nahrungssuchende
Schwarzstörche; erwartete Auswirkungen der Planung.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Brut- und Rastvögel)
• Fledermausgutachten für den Windpark Bassum (pgg 2013)
Themen: Bestandserfassung und -bewertung der Fledermausfauna; Konfliktanalyse; Erfassung
und -bewertung der Fledermausaktivität im Gondelbereich zweier bestehender WEA
östlich der L 776, zu erwartende Auswirkungen der Planung.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Fledermäuse)
• Schallimmissionsgutachten für den Windpark Bassum (DEWI 2014)
Themen: Untersuchung der Lärmemissionen der Windenergieanlagen bei Umsetzung der Planung
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Mensch
• Schattenwurfgutachten für den Windpark Bassum (DEWI 2014)
Themen: Untersuchung des Schattenwurfs der Windenergieanlagen bei Umsetzung der
Planung
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Mensch
 Umweltbezogene Informationen sind zudem den Stellungnahmen zu entnehmen, die
während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.09.2014 bis zum 21.10.2014 sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht wurden.
Themen: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogene
Erholung, Schlagrisiko für Fledermäuse, Abschaltung der WEA auf Grund des
Kollisionsrisikos für Fledermäuse, Wachtel, Baumfalke, Erfassungen von Brut- und
Rastvögeln, Kollisionsgefahr und Habitatverlust für Schwarzstorch, Abstand zu
Waldflächen,
FFH-Gebiete,
Kompensationsmaßnahmen,
Schallemissionen,
Schattenwurf, Bedeutung als Brutvogel- und Rastvogellebensraum, Vogelbeobachtungen
durch Anwohner bzw. Ehrenamtliche, Infraschall, Tages- und Nachtkennzeichung,
geschützte Biotope.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser,
Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines
Normenkontrollverfahrens nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Bassum, den 25.03.2015
Der Bürgermeister:
gez. Porsch
Der vorstehende Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist nachrichtlich im Internet
unter www.bassum.de/Bekanntmachungen der Stadt Bassum veröffentlicht.