Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Bassum: Bebauungsplan Nr. 2 (51/1) „Sondergebiet Wind westlich und östlich der L776“ (Ortschaften Bassum, Gr. Henstedt und Hollwedel) Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) In seiner Sitzung am 18.03.2015 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bassum den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 (51/1) „Sondergebiet Wind westlich und östlich der L 776“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Wind westl. und östl. L 776“ befindet sich aufgeteilt in zwei Teilbereiche in den Ortschaften „Bassum, Gr. Henstedt und Hollwedel“ beidseitig der Landesstraße 776 (Bassum – Harpstedt). In dem nachfolgend abgebildeten Lageplan sind die Änderungsbereiche schwarz umrandet und grau unterlegt dargestellt. Geltungsbereich (2 Teilbereiche) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 (51/1) „Sondergebiet Wind westl. und östl. der L 776“ mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 07.04.2015 bis einschl. 06.05.2015 im Fachbereich 3 -Bauwesen- der Stadtverwaltung Bassum, Alte Poststr. 14, Zimmer 21, 27211 Bassum, öffentlich aus und kann dort von jedermann während der Sprechzeiten Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt Bassum verfügbar: Begründung einschließlich Umweltbericht In der Begründung einschließlich des Umweltberichtes werden u.a. die Bestandssituation sowie die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Tiere (insbesondere die Tiergruppen Brut- und Rastvögel, Fledermäuse), Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie ihre Wechselwirkungen erläutert. Zu den negativen Auswirkungen der Planung zählen Bodenversiegelung und Biotoptypenverlust sowie Kollisionsrisiko für Fledermäuse, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Schallimmissionen und Schattenwurf. Weiterhin werden in der Begründung und dem Umweltbericht die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich und Ersatz der erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beschrieben. Darüber hinaus wird auf Darstellungen und Inhalte von übergeordneten Planungen (Landesraumordnungsprogramm, Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Diepholz sowie des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Diepholz) Bezug genommen. Grundlage bilden die nachfolgend näher beschriebenen Gutachten und Fachbeiträge: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum B-Plan Themen: Bewertung und Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft; Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Erläuterung und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen. Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Pflanzen und Tiere (insbesondere Brut- und Rastvögel, Fledermäuse), Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild. Artenschutz-Fachbeitrag (AFB) Themen: Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des Bundesnaturschutzgesetzes; Darstellung von artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Pflanzen und Tiere (insbesondere Brut- und Rastvögel, Fledermäuse) • Avifaunistische Kartierungen (pgg 2013): Brutvogelerfassung Themen: Bestandsbeschreibung und -bewertung des Brutvogelbestandes; der Untersuchungsschwerpunkt lag auf den planungs- und bewertungsrelevanten Arten (insbesondere Wiesen- und Freiflächenbrüter: z.B. Kiebitz, Gr. Brachvogel, Feldlerche, Wachtel. Prognose über die zu erwartenden Auswirkungen der Planung. Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (insbesondere Brutvögel) • Avifaunistische Kartierungen (pgg 2013): Rastvogelerfassung Themen: Bestandsbeschreibung und -bewertung der Rastvogeldaten; der Untersuchungsschwerpunkt lag auf den planungs- und bewertungsrelevanten Arten (z.B. Limikolen, Gänse, Schwäne, Kraniche, Möwen); zu erwartende Auswirkungen der Planung. Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Rastvögel) • Avifaunistische Kartierungen (pgg 2013): Schwarzstorcherfassung Themen: Erfassung und Dokumentation einer möglichen Raumnutzung des Schwarzstorchs im Untersuchungsgebiet; Bedeutung des Plangebietes für nahrungssuchende Schwarzstörche; erwartete Auswirkungen der Planung. Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Brut- und Rastvögel) • Fledermausgutachten für den Windpark Bassum (pgg 2013) Themen: Bestandserfassung und -bewertung der Fledermausfauna; Konfliktanalyse; Erfassung und -bewertung der Fledermausaktivität im Gondelbereich zweier bestehender WEA östlich der L 776, zu erwartende Auswirkungen der Planung. Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Fledermäuse) • Schallimmissionsgutachten für den Windpark Bassum (DEWI 2014) Themen: Untersuchung der Lärmemissionen der Windenergieanlagen bei Umsetzung der Planung Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Mensch • Schattenwurfgutachten für den Windpark Bassum (DEWI 2014) Themen: Untersuchung des Schattenwurfs der Windenergieanlagen bei Umsetzung der Planung Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Mensch Umweltbezogene Informationen sind zudem den Stellungnahmen zu entnehmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.09.2014 bis zum 21.10.2014 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebracht wurden. Themen: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogene Erholung, Schlagrisiko für Fledermäuse, Abschaltung der WEA auf Grund des Kollisionsrisikos für Fledermäuse, Wachtel, Baumfalke, Erfassungen von Brut- und Rastvögeln, Kollisionsgefahr und Habitatverlust für Schwarzstorch, Abstand zu Waldflächen, FFH-Gebiete, Kompensationsmaßnahmen, Schallemissionen, Schattenwurf, Bedeutung als Brutvogel- und Rastvogellebensraum, Vogelbeobachtungen durch Anwohner bzw. Ehrenamtliche, Infraschall, Tages- und Nachtkennzeichung, geschützte Biotope. Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bassum, den 25.03.2015 Der Bürgermeister: gez. Porsch Der vorstehende Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist nachrichtlich im Internet unter www.bassum.de/Bekanntmachungen der Stadt Bassum veröffentlicht.
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