Die Stadt Kehl (34 000 Einwohner), deutsche Nachbarstadt von Straßburg, sucht zum 1. April 2015 eine/n Stadtplaner/in (TH) als Projektverantwortliche/n im Bereich Stadtplanung. Die Vollzeitstelle ist unbefristet zu besetzen. Zu Ihren Aufgaben gehören: städtebauliche Untersuchungen und Entwürfe die Durchführung von Bauleitplanverfahren gem. BauGB und Erarbeitung sonstiger Satzungen Beurteilung von Vorhaben in gestalterischer und städtebaulicher Hinsicht Berücksichtigung der Umweltbelange Mitwirkung, bzw. Leitung bei städtebaulichen Entwicklungsprojekten Vertretung der Planung in der Öffentlichkeit und in politischen Entscheidungsgremien Sie bringen folgende Voraussetzungen mit: abgeschlossenes Studium (TH oder Universität) der planungsbezogenen Fachrichtungen Städtebau, Architektur oder Raumplanung. Die 2. Staatsprüfung ist von Vorteil, jedoch nicht Bedingung mehrjährige Berufserfahrung, vor allem in der Bauleitplanung bei Kommunen wünschenswert gute Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht sowie im Umweltrecht die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren und mit Bauherren, Architekten zu erörtern bzw. in politischen Gremien zu vertreten gute EDV-Kenntnisse Fähigkeiten zur Zusammenarbeit im Team aufgrund grenzüberschreitender Zusammenarbeit (verschiedene Gremien) sind gute mündliche und schriftliche Französischkenntnisse wünschenswert Wir bieten: eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vergütung bis zu Entgeltgruppe 11 TVöD Unterstützung bei Wohnungssuche und Kinderbetreuung betriebliche Altersvorsorge Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 28.02.2015 an die Stadtverwaltung Kehl -Personal und Organisation-, Postfach 1720, 77677 Kehl oder per E-Mail an [email protected]. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Kora Herrmann telefonisch unter 07851 88 - 1332 gerne zur Verfügung. Sofern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen und einen frankierten Rückumschlag beilegen, gehen wir davon aus, dass auf eine Rückgabe verzichtet wird. Bei Verzicht werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
© Copyright 2024 ExpyDoc