Stadtplaner/in (TH)

Die Stadt Kehl (34 000 Einwohner),
deutsche Nachbarstadt von Straßburg,
sucht zum 1. April 2015 eine/n
Stadtplaner/in (TH)
als Projektverantwortliche/n im Bereich Stadtplanung. Die
Vollzeitstelle ist unbefristet zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
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städtebauliche Untersuchungen und Entwürfe
die Durchführung von Bauleitplanverfahren gem.
BauGB und Erarbeitung sonstiger Satzungen
Beurteilung von Vorhaben in gestalterischer und
städtebaulicher Hinsicht
Berücksichtigung der Umweltbelange
Mitwirkung, bzw. Leitung bei städtebaulichen
Entwicklungsprojekten
Vertretung der Planung in der Öffentlichkeit und in
politischen Entscheidungsgremien
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
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abgeschlossenes Studium (TH oder Universität) der
planungsbezogenen Fachrichtungen Städtebau,
Architektur oder Raumplanung. Die 2. Staatsprüfung
ist von Vorteil, jedoch nicht Bedingung
mehrjährige Berufserfahrung, vor allem in der
Bauleitplanung bei Kommunen wünschenswert
gute Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht sowie im
Umweltrecht
die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren
und mit Bauherren, Architekten zu erörtern bzw. in
politischen Gremien zu vertreten
gute EDV-Kenntnisse
Fähigkeiten zur Zusammenarbeit im Team
aufgrund grenzüberschreitender Zusammenarbeit
(verschiedene Gremien) sind gute mündliche und
schriftliche Französischkenntnisse wünschenswert
Wir bieten:
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eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche
Tätigkeit
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
Vergütung bis zu Entgeltgruppe 11 TVöD
Unterstützung bei Wohnungssuche und
Kinderbetreuung
betriebliche Altersvorsorge
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen bis zum 28.02.2015 an die
Stadtverwaltung Kehl -Personal und Organisation-,
Postfach 1720, 77677 Kehl oder per E-Mail an
[email protected].
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Kora Herrmann
telefonisch unter 07851 88 - 1332 gerne zur Verfügung.
Sofern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich die
Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen und einen frankierten
Rückumschlag beilegen, gehen wir davon aus, dass auf eine Rückgabe
verzichtet wird. Bei Verzicht werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss
des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß vernichten.