Menschenrechte in der Entwicklungspolitik

Menschenrechte in der Entwicklungspolitik
Online-Vortrag
von Ute Hausmann
am 31.3.2015
FIAN-Fortbildung „Menschenrechtliche Instrumente kennen und nutzen“
Mit finanzieller Unterstützung des
0. Struktur des Vortrags
1. Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Erklärungszusammenhänge
2. Menschenrechtliche Verpflichtungen
3. Dreiecksverhältnis BürgerIn-Nehmerstaat-Geberstaat
4. BMZ Menschenrechtskonzept
5. Rolle von NROn
6. Ausblick auf das nächste Webinar und das Seminar
1. Begründungszusammenhänge
- 1977: US Präsident Jimmy Carter
1976 UN- „Bestrafung“ für Menschenrechtsvergehen
Sozialpakt und
- Konditionalität z.B. Bindung von Entscheidungen
in der Weltbank an
UN-Zivilpakt
Menschenrechte
treten in Kraft
- Strategische Alliierte werden verschont
- 1991: erstmals politische Kriterien für deutsche
EZdes
1989 Ende
Kalten Krieges
- Konditionalität begründet mit notwendigen Rahmenbedingungen
für
Entwicklung
1993 Wiener
Weltmenschenrechtskonferenz
1. Begründungszusammenhänge
2000 UNDP
- 2004: 1. BMZ-Aktionsplan für Menschenrechte
- „Menschen haben ein Recht auf Entwicklung“
- Spezifische Förderung der Menschenrechte
Bericht über
menschliche
Entwicklung
- 2008: 2. BMZ-Aktionsplan für Menschenrechte
2008 Accra Agenda
- Fortschreibung und Institutionalisierung eines
Menschenrechtsansatzes
for Action – int MR
Verpflichtungen von
Nehmern und
Gebern
- 2011: BMZ-Menschenrechtskonzept
- Menschenrechtliche Verpflichtungen von Gebern und Nehmern, die
sich aus der Ratifizierung internationaler Abkommen ergeben
2. Menschenrechtliche Verpflichtugen
- Widerstand gegen Entwicklungsprojekte – Bsp Vertreibung
- 1985 Save Narmada Movement
- 1991 Morse Committee
- 1993 Weltbank Inspection Panel
- In den letzten 20 Jahren
durchschnittlich 15 Mio Vertriebene
pro Jahr für Entwicklungsprojekte
- 2007 „Basic Principles and Guidelines on Developmentbased Evictions and Displacement“
UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Wohnen
2. Menschenrechte - Staatenpflichten
Staatliche Institutionen
Vertreibungen/
Umsiedlungen vermeiden
Gesetze müssen Schutz
vor Vertreibung (auch von
Frauen) sicher stellen
Standards
vor/während/nach
Räumung/ Umsiedlung
Recht auf
Information/Partizipation
Rechtsbehelf
Ansprüche
vor/während/nach Räumung
(Land-für-Land)
Betroffene
3. Dreiecksverhältnis in der EZ
BürgerIn
Durchführungsorganisat
ionen
Institutionen des
Heimat/Nehmerstaats
Zivilgesellschaft
(Transn
ationale)
Unternehmen
Int.
Finanzinstitutio
nen
Institutionen des
Geberstaats
3. Beispiel Kambodscha
2009: Kambodschanischer Staatenbericht zum UN-Sozialpakt
UN-Sozialausschuss beschäftigt sich ausführlich mit Landkonflikten in
Kambodscha.
2011: Deutscher Staatenbericht zum UN-Sozialpakt
„Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass durch das Programm des
Vertragsstaates für Entwicklungszusammenarbeit Vorhaben unterstützt
worden sind, die Berichten zufolge die Verletzung wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Rechte zur Folge hatten, wie etwa im Fall des
Projekts zur Regelung von Landbesitzrechten in Kambodscha (Art.
2.1, 11, 22 und 23).“
BMZ beauftragt Deutsches Institut für Menschenrechte
(DIMR) mit Human Rights Assessment of the GermanCambodian Land Rights Programme, Förderung wird neu
ausgerichtet (giz)
4. BMZ Menschenrechtskonzept
BMZ
Befähigung zur
Umsetzung
menschenrechtlicher
Verpflichtungen
Konditionalität
Zielkonflikte
Institutionen des
Nehmerstaats
Transparenz
Risikoabschätzung
Rechenschaft
(Beschwerdeverfahren)
Schutz von
Menschenrechtsverteidigern
BürgerIn des
Nemerstaats
4. BMZ Menschenrechtskonzept
BMZ
Durchführungsorganisat
ionen
Verbindlicher
MR-Leitfaden
für Projekte
im Auftrag des
BMZ
Richtschnur
für Geschäfte
im eigenen
Risiko - unklar
Zivilgesellschaft
Befähigung
Einforderung +
Monitoring
Menschenrechte
Strategische
Arbeit mit MROrgs, MRVerteidigerInnen
(Transn
ationale)
Unternehmen
Menschenrechtlich
ausgerichtete
Regulierung und
Aufsicht
unternehmerischen
Handelns
Konsequenzen für
Kooperationen mit
Privatwirtschaft
unklar
Int.
Finanzinstitutio
nen
BMZ befürwortet,
fördert, fordert
Berücksichtigung
von
Menschenrechten
5. Rolle von NROn – einige Fragen
- Akteure in der EZ (MR-Ansatz)
- Menschenrechtliche Prinzipien befolgen
- Ethische Fragen – Bsp. Nicht des Staat ersetzen
- Unterstützen, damit Menschen ihre Rechte wahrnehmen können
- Aber nicht immer wird dies als beste Strategie
wahrgenommen
- Ethische Fragen – Bsp. Rückzug aus Äthiopien?
- Watchdogs (Rechenschaftspflicht einfordern)
- Rolle: In Absprache mit Betroffenen von MR-Verletzungen und
der Unterstützer internationale Unterstützung mobilisieren
- Eigener Schutz – Status als Menschenrechtsverteidiger
6. Ausblick
- Website www.fian.de/mitmachen/fortbildung
- Webinar „Menschenrechtsverletzungen identifizieren“ am
13. April
- Seminare
- Ausgangspunkt Erfahrungen der TeilnehmerInnen
Danke für die Aufmerksamkeit!
Menschenrechte in der Entwicklungspolitik
Online-Vortrag
von Ute Hausmann
am 31.3.2015
FIAN-Fortbildung „Menschenrechtliche Instrumente kennen und nutzen“
Mit finanzieller Unterstützung des