Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Online-Vortrag von Ute Hausmann am 31.3.2015 FIAN-Fortbildung „Menschenrechtliche Instrumente kennen und nutzen“ Mit finanzieller Unterstützung des 0. Struktur des Vortrags 1. Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Erklärungszusammenhänge 2. Menschenrechtliche Verpflichtungen 3. Dreiecksverhältnis BürgerIn-Nehmerstaat-Geberstaat 4. BMZ Menschenrechtskonzept 5. Rolle von NROn 6. Ausblick auf das nächste Webinar und das Seminar 1. Begründungszusammenhänge - 1977: US Präsident Jimmy Carter 1976 UN- „Bestrafung“ für Menschenrechtsvergehen Sozialpakt und - Konditionalität z.B. Bindung von Entscheidungen in der Weltbank an UN-Zivilpakt Menschenrechte treten in Kraft - Strategische Alliierte werden verschont - 1991: erstmals politische Kriterien für deutsche EZdes 1989 Ende Kalten Krieges - Konditionalität begründet mit notwendigen Rahmenbedingungen für Entwicklung 1993 Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1. Begründungszusammenhänge 2000 UNDP - 2004: 1. BMZ-Aktionsplan für Menschenrechte - „Menschen haben ein Recht auf Entwicklung“ - Spezifische Förderung der Menschenrechte Bericht über menschliche Entwicklung - 2008: 2. BMZ-Aktionsplan für Menschenrechte 2008 Accra Agenda - Fortschreibung und Institutionalisierung eines Menschenrechtsansatzes for Action – int MR Verpflichtungen von Nehmern und Gebern - 2011: BMZ-Menschenrechtskonzept - Menschenrechtliche Verpflichtungen von Gebern und Nehmern, die sich aus der Ratifizierung internationaler Abkommen ergeben 2. Menschenrechtliche Verpflichtugen - Widerstand gegen Entwicklungsprojekte – Bsp Vertreibung - 1985 Save Narmada Movement - 1991 Morse Committee - 1993 Weltbank Inspection Panel - In den letzten 20 Jahren durchschnittlich 15 Mio Vertriebene pro Jahr für Entwicklungsprojekte - 2007 „Basic Principles and Guidelines on Developmentbased Evictions and Displacement“ UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Wohnen 2. Menschenrechte - Staatenpflichten Staatliche Institutionen Vertreibungen/ Umsiedlungen vermeiden Gesetze müssen Schutz vor Vertreibung (auch von Frauen) sicher stellen Standards vor/während/nach Räumung/ Umsiedlung Recht auf Information/Partizipation Rechtsbehelf Ansprüche vor/während/nach Räumung (Land-für-Land) Betroffene 3. Dreiecksverhältnis in der EZ BürgerIn Durchführungsorganisat ionen Institutionen des Heimat/Nehmerstaats Zivilgesellschaft (Transn ationale) Unternehmen Int. Finanzinstitutio nen Institutionen des Geberstaats 3. Beispiel Kambodscha 2009: Kambodschanischer Staatenbericht zum UN-Sozialpakt UN-Sozialausschuss beschäftigt sich ausführlich mit Landkonflikten in Kambodscha. 2011: Deutscher Staatenbericht zum UN-Sozialpakt „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass durch das Programm des Vertragsstaates für Entwicklungszusammenarbeit Vorhaben unterstützt worden sind, die Berichten zufolge die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte zur Folge hatten, wie etwa im Fall des Projekts zur Regelung von Landbesitzrechten in Kambodscha (Art. 2.1, 11, 22 und 23).“ BMZ beauftragt Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) mit Human Rights Assessment of the GermanCambodian Land Rights Programme, Förderung wird neu ausgerichtet (giz) 4. BMZ Menschenrechtskonzept BMZ Befähigung zur Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen Konditionalität Zielkonflikte Institutionen des Nehmerstaats Transparenz Risikoabschätzung Rechenschaft (Beschwerdeverfahren) Schutz von Menschenrechtsverteidigern BürgerIn des Nemerstaats 4. BMZ Menschenrechtskonzept BMZ Durchführungsorganisat ionen Verbindlicher MR-Leitfaden für Projekte im Auftrag des BMZ Richtschnur für Geschäfte im eigenen Risiko - unklar Zivilgesellschaft Befähigung Einforderung + Monitoring Menschenrechte Strategische Arbeit mit MROrgs, MRVerteidigerInnen (Transn ationale) Unternehmen Menschenrechtlich ausgerichtete Regulierung und Aufsicht unternehmerischen Handelns Konsequenzen für Kooperationen mit Privatwirtschaft unklar Int. Finanzinstitutio nen BMZ befürwortet, fördert, fordert Berücksichtigung von Menschenrechten 5. Rolle von NROn – einige Fragen - Akteure in der EZ (MR-Ansatz) - Menschenrechtliche Prinzipien befolgen - Ethische Fragen – Bsp. Nicht des Staat ersetzen - Unterstützen, damit Menschen ihre Rechte wahrnehmen können - Aber nicht immer wird dies als beste Strategie wahrgenommen - Ethische Fragen – Bsp. Rückzug aus Äthiopien? - Watchdogs (Rechenschaftspflicht einfordern) - Rolle: In Absprache mit Betroffenen von MR-Verletzungen und der Unterstützer internationale Unterstützung mobilisieren - Eigener Schutz – Status als Menschenrechtsverteidiger 6. Ausblick - Website www.fian.de/mitmachen/fortbildung - Webinar „Menschenrechtsverletzungen identifizieren“ am 13. April - Seminare - Ausgangspunkt Erfahrungen der TeilnehmerInnen Danke für die Aufmerksamkeit! Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Online-Vortrag von Ute Hausmann am 31.3.2015 FIAN-Fortbildung „Menschenrechtliche Instrumente kennen und nutzen“ Mit finanzieller Unterstützung des
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