H a f t b e f e h l H a f t b e f e h l

Aktenzeichen:
Aktenzeichen:
Aktenzeichen:
FH 16M /142/16
FH 16M
16M /142/16
/142/16
FH
gegen den Beschuldigten:
gegen den
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Beschuldigten:
gegen
Haftbefehl
Haftbefehl
Globarmex AG
Globarmex
AG
Globarmex
AG
Heiner Osterhagen,
CEO
Heiner Osterhagen, CEO
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Osterhagen,
CEO
Grolmanstraße
67
Grolmanstraße 67
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67
28325
Bremen
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Wegen des dringenden Tatverdachts des Verstoßes gegen
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des Verstoßes
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faltspflichten
gemäß §Tatverdachts
16-19 der UN-Leitprinzipien
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§ 16-19
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Ferheim, 09.05.2015
Ferheim, 09.05.2015
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Ferheim,
die menschenrechtlichen Sorgdie menschenrechtlichen
menschenrechtlichen
Sorgdie
SorgWirtschaft
und Menschenrechte
Wirtschaft
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und Menschenrechte
Menschenrechte
Globarmex AG lässt seine Produkte von Zulieferern in Bangladesch produzieren. Der
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AG
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in
Bangladesch
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Der
Beschuldigte
weiß,
dass
die
Arbeiter/innen
gesundheitsschädliche
Arbeiten
verrichten
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und
bis
zu
110
Stunden
die
Woche
arbeiten
müssen,
um
Waren
für
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zu
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und
fertigen.
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Globarmex AG wird daher beschuldigt, schwere Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
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Arbeitsrechtsverletzungen
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entlang
der
und Lieferketten
stillschweigend
zu haben.
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Damit
wurde
die
menschenrechtliche
Sorgfaltspflicht
von Unternehmen
gemäß
§ 16-19 der
Damit wurde die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen gemäß verletzt.
§
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von
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gemäß
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UN-Leitprinzipien
für
Wirtschaft
und
Menschenrechte
(UN
doc
A/HRC/17/31)
UN-Leitprinzipien für
für Wirtschaft
Wirtschaft und
und Menschenrechte
Menschenrechte (UN
(UN doc
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A/HRC/17/31) verletzt.
verletzt.
UN-Leitprinzipien
Gez. Gebauer
Gez. Gebauer
Gebauer
Gez.
Ermittlungsrichter Amtsgericht Ferheim
Ermittlungsrichter Amtsgericht
Amtsgericht Ferheim
Ferheim
Ermittlungsrichter
MENSCHEN- UND ARBEITSRECHTE
WELTWEIT VERBINDLICH SCHÜTZEN!
UN-LEITPRINZIPIEN FÜR WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE
Unterstützen Sie unsere Forderung an die Bundesregierung
und unterzeichnen Sie in Ihrem Weltladen oder online unter
www.forum-fairer-handel.de/petition.
Auf internationaler Ebene gibt es seit 2011 einen neuen,
von allen Regierungen anerkannten Rahmen für die
menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen:
die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
der Vereinten Nationen. Diese sind in drei Säulen unterteilt und geben Empfehlungen für die staatliche Rahmensetzung, mögliche Beschwerdemechanismen sowie
für die Ausgestaltung der Unternehmensverantwortung.
„Mensch. Macht. Handel. Fair.“ ist eine gemeinsame
Kampagne von:
Bislang gibt es keine verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen und es ist kaum möglich, sie
bei Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden zur Rechenschaft zu ziehen. Die deutsche Gesetzgebung muss bestehende Grauzonen unbedingt beseitigen, um Mensch und
Umwelt besser zu schützen. Ein Haftbefehl wie auf der Vorderseite dieses Faltblattes ist bisher rein fiktiv.
Hier finden Sie Ihren Weltladen: www.weltladen.de
Quelle:
Germanwatch
Gefördert von ENGAGEMENT GLOBAL im Auftrag des
Für den Inhalt dieser Publikation sind allein die Herausgeber
verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben nicht
den Standpunkt von Engagement Global gGmbH und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung wieder.
Unsere Alltagsprodukte – seien es Südfrüchte, Textilien oder
elektronische Geräte – haben meistens einen langen und verzweigten Herstellungsweg hinter sich. Immer wieder werden
schwere Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten
entlang globaler Lieferketten bekannt. Auch deutsche Unternehmen sind direkt oder indirekt daran beteiligt oder profitieren davon.
Während andere EU-Staaten bereits einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Leitprinzipien erarbeitet haben, wurde in Deutschland erst 2014 ein entsprechender Dialogprozess gestartet. Das Auswärtige Amt hat
dazu eine Steuerungsgruppe mit Vertreter/innen von
Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingesetzt, die unter Einbezug von Expert/innen und der Öffentlichkeit einen nationalen Aktionsplan erarbeiten soll. Dieser soll 2016
von der Bundesregierung verabschiedet werden.
Das ist die Gelegenheit, effektive Klagemöglichkeiten gegen Menschenrechtsverstöße sowie eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen gesetzlich
zu verankern!
Hintergrundbild: Arbeiterinnen am Fließband in IT-Fabrik,
Bildquelle: SACOM
2016 könnte die Bundesregierung – mit der Umsetzung der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in
Deutschland – einen verbindlichen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Rahmen festlegen. Der Weltladen-Dachverband und das Forum Fairer Handel fordern daher eine gesetzliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für
Unternehmen. Denn der Faire Handel zeigt seit mehr als vierzig Jahren, dass partnerschaftliche und transparente Handelsbeziehungen möglich sind.
Fordern Sie mit uns die Bundesregierung auf, Menschenund Arbeitsrechte weltweit verbindlich zu schützen!
Unterzeichnen Sie unsere Forderung in Ihrem Weltladen
oder online unter www.forum-fairer-handel.de/petition.