Tantalus Rare Earths AG

Tantalus Rare Earths AG
Ordentliche Hauptversammlung am 12. Dezember 2016, 10:00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter:
Eintrittskartennummer:
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ausgestellt auf:
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(Name, Vorname)
Anzahl Aktien: ............................................
(Wohnort)
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen weisungsgebundenen, von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss
neben einer Vollmacht ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, ist der Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und wird sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. Die Vollmachtserteilung nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen der Vollmacht bzw. der Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b
BGB) und können der Gesellschaft bis Montag, 5. Dezember 2016 24:00 Uhr an folgende Adresse übermittelt werden:
Tantalus Rare Earths AG, c/o UBJ. GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, Telefax: +49 (0) 40-63785423, E-Mail: [email protected]
Ein Widerruf der erteilten Vollmachten nebst Weisungen kann auch in der Hauptversammlung erfolgen. Nehmen Aktionäre persönlich oder durch eine dritte Person an der Hauptversammlung teil, wird eine etwaige Vollmachts- und Weisungserteilung an den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gegenstandslos. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft
angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.
Die Erteilung einer Vollmacht bzw. von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beinhaltet ausschließlich die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung. Hierüber hinaus gehende Aufträge wie etwa zum Stellen von Anträgen, Fragen oder zur
Abgabe von Erklärungen können mittels Vollmacht/Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht erteilt werden.
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Tantalus Rare Earths AG am 12. Dezember
2016
Erteilen Sie bitte zu allen nachstehenden Tagesordnungspunkten eine Weisung. Ihre Weisungen beziehen sich bei allen Tagesordnungspunkten auf den jeweiligen Vorschlag zur Beschlussfassung der Verwaltung. Zu jedem Tagesordnungspunkt darf jeweils nur
ein Feld angekreuzt werden. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, ist der
Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und wird sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten.
Ich / Wir stimme(n) zu den Punkten der Tagesordnung wie folgt ab:.
Ja
Nein
Enthaltung
2.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
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3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
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4.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
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5.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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6.
Wahlen zum Aufsichtsrat
6.1. Wahl von Herrn Ulrich H. Krauskopf
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6.2. Wahl von Herrn Kai-Norman Knötsch
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7.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
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8.
Beschluss zur Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung
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*) Der vollständige Text der Einberufung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung ist im Bundesanzeiger vom 4. November 2016 veröffentlicht worden.
Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir den Stimmrechtsvertreter der Tantalus Rare Earths AG, Herrn Karl Richter, Hamburg, unter Offenlegung meines/unseres Namens meine/unsere Aktien laut meiner/unserer Weisung unter Befreiung von § 181 BGB zu vertreten.
Die Vollmacht schließt die Erteilung von Untervollmachten ein.
Ort / Datum / Unterschrift(en) (Aktionär(e)) bzw. andere Erklärung i. S. v. § 126b BGB