FMMI-News 2/15

Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet am 30. September
2015. Anträge die später einlangen, können leider nicht mehr
berücksichtigt werden.
DIVERSES
VERANSTALTUNGEN
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter
https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/Wirtschafts
recht/Erstattung-des-Teilnahmebeitrags-zur-Normung-2015.html.
RECHT - POLITIK
Ausgabe 2/15 – 13.Mrz. 2015
Für den Einstieg auf https://apppool.wko.at/erstattung-asi benötigen
Sie Ihre WKÖ-Mitgliedsnummer und Ihren Pin-Code.
IMPORT-EXPORT
Eine Antragstellung ist nur mittels des vorgesehenen Online-Formulars
möglich, eine Einreichung mittels Fax oder per Post wird nicht
akzeptiert.
UMWELT ENERGIE
Wie bereits im Vorjahr haben die Wirtschaftskammern wieder
beschlossen, den vom Austrian Standards Institute (ASI)
vorgeschriebenen Teilnahmebeitrag für die Teilnahme an den
Normungsgremien für einen Experten pro Unternehmen für das Jahr
2015 zu erstatten.
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Rückerstattung eines Teilnahmebeitrags für das ASI im
Kalenderjahr 2015
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
TOP THEMA
• Rückerstattung eines Teilnahmebeitrags für das ASI im Kalenderjahr 2015
1
INHALTSVERZEICHNIS
RECHT – POLITIK
• Liste der harmonisierten Normen
• Entwurf zur ÖNORM
3
3
IMPORT – EXPORT
• Freihandelsabkommen EU – USA
• Russland - Einschränkung öffentliche Beschaffung für ausländische Baumaschinen
und Fahrzeugen
• Notifikationen
• Sanktionen
• Antidumping
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UMWELT – ENERGIE
• KLIEN Jahresprogramm 2015 veröffentlicht
• Europäische Energieunion
• Warnung vor mangelhaften Gaszylindern "6 kg Calor Lite„
• Aktualisierte Klarstellung zur Einstufung von Verpackungen (Anhang 2, VerpackunsVO 2014)
• Verpackungsabgrenzungs-VO am 28. Jänner 2015 kundgemacht und in Kraft getreten
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7
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3
FORSCHUNG – ENTWICKLUNG
• Talente entdecken - geförderte Praktika in Naturwissenschaft und Technik
• FFG EU Networking - Strategische Positionierung in transnationalen Programmen
und Netzwerken
• Telekom-Cluster Tagung CELTIC-plus tagt in Wien
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VERANSTALTUNGEN
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DIVERSES
• CE-Kennzeichnung und Bauprodukte
• Sondermaschinen und Industrieausrüstung für Brasilien
• Wieder Optimismus zu Jahresbeginn
• 34,41 Euro: Arbeitskosten in der österreichischen Industrie
• Erhebung über den IKT-Einsatz in Unternehmen 2015
• Stahlpreis -14,3 % seit Februar 2012
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13
14
OBMANN
Christian Knill
05 90 900-3482
03172 2505-0
GESCHÄFTSFÜHRER
Berndt-Thomas Krafft
05 90 900-3440
[email protected]
Oberflächentechnik, Verkehrspolitik, Rechtsangelegenheiten
Barbara Schicker
05 90 900-3468
[email protected]
Stahl- und Kesselbau
Umwelt- und Schweißtechnik
Georg Matzner
05 90 900-3295
[email protected]
Arbeitsrecht, Berufsausbildung
Kollektivverträge
Bernhard Wagner
05 90 900-3487
[email protected]
EU-Netzwerk - Orgalime
Interessenvertretung Brüssel
Christoph Riedmann
0032 2 706 82-63
[email protected]
EU-Kontakte, Rechtsauskünfte
Richtlinien und Normung
Harald Rankl
05 90 900-3479
[email protected]
Umwelttechnik, Oberflächentechnik
Clemens Zinkl
05 90 900-3470
[email protected]
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
10
Handelspolitik, Energie, Klima
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
Umweltrecht, REACH
Ulrike Witz
05 90 900-3366
[email protected]
Statistik
Martin Baminger
05 90 900-3477
[email protected]
Seite 2
Wir dürfen Sie erneut darauf hinweisen, dass im offiziellen Amtsblatt der
Europäischen Kommission die Liste der harmonisierten Normen
(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:
OJ.C_.2015.054.01.0001.01.ENG) für den Bereich der Maschinenrichtlinie veröffentlich wurde. Unter dem angegebenen Link finden Sie die
bereitgestellt Information in allen Amtssprachen.
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
Freihandelsabkommen EU – USA
Die achte Verhandlungsrunde des Freihandelsabkommens zwischen der
EU und den USA fand Anfang Februar 2015 in Brüsssel statt. Auf der
Homepage des FMMI unter dem Shortlink http://www.fmmi.at/ttip
finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Freihandelsabkommen EU – USA. Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf die neue
Publikation des BDI zum Thema Investitionsschutz hinweisen, die sich
mit verschiedenen, in der Öffentlichkeit zum Thema Investitionsschutz
und Schiedsgerichtsbarkeit immer wieder auftauchenden Vorurteilen
auseinandersetzt.
Unter http://www.fmmi.at/ttip finden Sie auch Statements von FMMI
Mitgliedern zu dem geplanten Freihandelsabkommen. Gerne nehmen wir
auch Ihr Statement zu TTIP in diese Sammlung auf.
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
Russland - Einschränkung öffentliche Beschaffung
für ausländische Baumaschinen und Fahrzeugen
Das AC Moskau teilt mit, dass Russland auf Verordnungsweg eine 1jährige
Beschränkung für die öffentliche Beschaffung diverser ausländischer
Baumaschinen und Fahrzeuge verhängt hat. Es handelt sich also um kein
Importverbot, sondern um ein Verbot der Berücksichtigung bei
öffentIichen/kommunalen Aufträgen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Moskau
unter [email protected].
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
Seite 3
IMPORT-EXPORT
UMWELT ENERGIE
Interessierte Mitgliedsunternehmen erhalten den jeweiligen Entwurf im
FMMI. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens zum oben
angegebenen Termin an das Austrian Standards Institute / Österreichisches Normungsinstitut (ASI), E-Mail [email protected] und an den
FMMI.
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Das Österreichische Normungsinstitut hat die unten angeführte ÖNORM
zur allgemeinen Einsicht- und Stellungnahme aufgelegt. Es handelt sich
dabei um folgenden Entwurf:
• Entwurf ÖNORM EN ISO 19296 - Bergbau- und Erdbaumaschinen ―
Mobile Untertagemaschinen ― Maschinensicherheit
Einspruchsfrist: 15. Mai 2015
RECHT - POLITIK
Entwurf zur ÖNORM
VERANSTALTUNGEN
Harald Rankl
05 90 900-3479
[email protected]
Liste der harmonisierten Normen
DIVERSES
Harald Rankl
05 90 900-3479
[email protected]
Notifikationen
Im Falle von Bemerkungen ersuchen wir um Mitteilung bis 27. März
2015 an den FMMI.
Türkei
Hohe Sechskantmuttern der Produktklassen A und B
Nähere Informationen dazu finden Sie unter
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/search/?trisactio
n=search.detail&year=2015&num=8002.
Im Falle von Bemerkungen ersuchen wir um Mitteilung bis 14. April 2015
an den FMMI.
Norwegen
Universelle Gestaltung von Fahrzeugen im Rahmen der Verordnung Nr.
1572 vom 10. Dezember 2014 mit Anforderungen in Bezug auf
Straßenbahnen, U-Bahnen und Stadtbahnen (Anforderungsverordnung)
Nähere Informationen dazu finden Sie unter
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/search/?trisactio
n=search.detail&year=2015&num=9002.
Im Falle von Bemerkungen ersuchen wir um Mitteilung bis 30. April 2015
an den FMMI.
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
Seite 4
IMPORT-EXPORT
Nähere Informationen dazu finden Sie unter
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/en/search/?trisaction=search.detail
&year=2015&num=46.
UMWELT ENERGIE
Deutschland
Änderung des Batteriegesetzes
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Im Falle von Bemerkungen ersuchen wir um Mitteilung bis 25. März
2015 an den FMMI.
VERANSTALTUNGEN
Nähere Informationen dazu finden Sie unter
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/en/search/?trisaction=search.detail
&year=2015&num=22,
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/en/search/?trisaction=search.detail
&year=2015&num=24 und unter
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/en/search/?trisaction=search.detail
&year=2015&num=25.
RECHT - POLITIK
Dänemark
Maschinen
Nutzung usw. von Aufzügen, Rolltreppen und ähnlichen Maschinen
Einrichtungsvorschriften für vorhandene Aufzüge, die nicht über eine CEKennzeichnung verfügen
DIVERSES
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
EU-Konten der gelisteten Personen/Einrichtungen werden eingefroren, es
besteht ein unmittelbares und mittelbares Bereitstellungs- und
Bezahlungsverbot.
Ukraine
In Ergänzung zur VO 2015/138 (Änderung der Listungskriterien: http://eu
r-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_024_R_00
01&from=DE) hat die EU am 9. März 2015 die Durchführungsverordnung
2015/357 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri
=OJ:JOL_2015_062_R_0001&from=DE) und den Beschluss 2015/364
(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_
2015_062_R_0008&from=DE), der die Sanktionen gegen das frühere
Ukraine-Regime von Viktor Yanukovych (Verordnung 208/2014) betrifft.
Mit der Verordnung 2015/357 werden 18 Listungen natürlicher Personen
erneuert, ergänzt und verlängert, während 4 Personen entlistet wurden.
Den gelisteten Personen wird Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte
bzw. Amtsmissbrauch vorgeworfen; sie sind dem Vernehmen nach
Gegenstand von Untersuchungen der ukrainischen Behörden.
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IMPORT-EXPORT
UMWELT ENERGIE
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Russland/Ukraine
Im EU-Amtsblatt L 40 veröffentlicht die EU mit Verordnung 2015/240
(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL
_2015_040_R_0003&from=DE) die schon medial angekündigten neuen
Listungen von 19 natürlichen Personen und 9 Einrichtungen, die auch am
Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten sind. Die Verordnung
2015/240 ergänzt neuerlich die Verordnung 269/2014 (http://old.eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:078:0006:0015:D
E:PDF). Konkret handelt es sich um Personen, die in Separatistengruppen, in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk oder Lugansk“, in
führenden Funktionen im russischen Verteidigungsministerium bzw. in
der Staatsduma tätig sind. Bei den neu gelisteten Einrichtungen handelt
es sich um bewaffnete Separatistengruppen selbst sowie die
Bürgerbewegung „Novorossiya“.
VERANSTALTUNGEN
Iran
Mit Urteilen des EuG vom 12. Dezember 2013 und 3. Juli 2014 wurden
die Listungen (Anhang IX der Verordnung 267/2012) diverser natürlicher
Personen und u.a. auch der NITC (National Iranian Tanker Company) für
nichtig erklärt.
Mit Verordnung 2015/230 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_039_R_0002&from=DE) setzt die EU die
Listung von einer dieser natürlichen Personen (Gholam Golparvar) und
der NITC mit neuen Begründungen neuerlich in Kraft.
Eine weitere Verordnung (Verordnung 2015/229: http://eur-lex.europa.
eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_039_R_0001&from=DE)
beinhaltet die Verlängerung der Anwendung einer Altvertragsausnahme
i.Z.m. mit bestimmten Rohöllieferungen auf 30. Juni 2015 (bisher: 31.
Dezember 2014).
RECHT - POLITIK
Sanktionen
DIVERSES
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.fmmi.at -> Recht &
Informationen -> Rahmenbedingungen -> Handelspolitik
Sabine Hesse
05 90 900-3358
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Bundes-Energieeffizienzgesetz
Einseitige Preisänderungen bei Energielieferverträgen im Rahmen des
Energieeffizienzgesetzes
Schreiben von Stromlieferanten an ihre Kunden sorgen für Verunsicherung: Nach den Berichten verschiedener Betriebe, versuchen insbesondere
einzelne Stromlieferanten, ihre Einsparverpflichtung nach dem EEffG mit
einseitigen Preiserhöhungen auf ihre Kunden abzuwälzen. Die WKÖ hat
zu diesem Thema eine Checkliste herausgegeben (https://www.wko.at/
Content.Node/Interessenvertretung/Umwelt-und-Energie/Checkliste
.pdf), ferner ist ein Rechtsgutachten zu diesem Thema beauftragt
worden, dessen Ergebnisse in der KW 12 vorgestellt werden sollen.
Alle wichtigen Informationen und Links zum Thema finden Sie unter
http://www.wko.at/energieeffizienz.
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Seite 6
IMPORT-EXPORT
UMWELT ENERGIE
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Rohrstücke aus Eisen oder Stahl
Betroffene Tarifnummern: ex 7307
Ursprungsland: Korea & Malaysia
Gegen Einfuhren von Rohrstücken aus Eisen oder Stahl der Tarifnummer
ex 7307 mit Ursprung in Korea und Malaysia bestehen seit längerem
endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Der Kommission liegt nun ein Überprüfungsantrag, beschränkt auf den
Dumpingtatbestand, des koreanischen Herstellers „TK Corporation“ vor.
Die Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2015/C 58/08 vom 18.
Februar 2015 (https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirt
schaft/fhp/antidumping/2015-c-58-08.pdf) die Einleitung einer
teilweisen Interimsüberprüfung bekannt. Die Untersuchung ist seitens
der Kommission innerhalb von 15 Monaten (Mai 2016) abzuschließen.
VERANSTALTUNGEN
Photovoltaikmodule/-paneele, Zellen und Wafer
Betroffene Tarifnummer: ex 3818 00 10, ex 8501 31, ex 8501 32, ex
8501 33, ex 8501 34, ex 8501 61 20, ex 8501 61 80, ex 8501 62, ex 8501
63, ex 8501 64, ex 8541 40 90
Ursprungsland: China
Gegen Einfuhren von Photovoltaikmodulen und Schlüsselkomponenten
davon (Zellen und Wafer) aus China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Nun hat der Kläger - EU ProSun – Ende Jänner 2015 einen Antrag auf
Interimsüberprüfung bei der Kommission eingebracht, mit dem Ziel der
Änderung des Anpassungsmechanismus für die MIP-Berechnung und die
Verwendung von Barpreisen, ausgenommen chinesische Preise, z.B.
„International average“ Index anstelle von „Average all“. Es ist davon
auszugehen, dass die Kommission eine Interimsüberprüfung einleiten
wird, um zu untersuchen, ob eine Änderung der Berechnungsgrundlage
für die MIP-Festsetzung erfolgen soll.
RECHT - POLITIK
Antidumping
DIVERSES
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
KLIEN Jahresprogramm 2015 veröffentlicht
Sabine Hesse
05 90 900-3358
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Europäische Energieunion
Die 5 Energiedimensionen der Juncker Kommission
Am 25. Februar 2015 hat die Europäische Kommission das lange
angekündigte Paket zur Energieunion präsentiert. Damit folgt sie der
Aufforderung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2014.
Die fünf Dimensionen der Energieunion sind
1)
2)
3)
4)
5)
Energieversorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen
Einen kompetitiven Energiebinnenmarkt
Energieeffizienz als ein Beitrag zur Reduzierung des Energiebedarfs
Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems
Eine Energieunion für Forschung und Innovationen
Neben dieser Rahmenstrategie wurde eine Mitteilung zur Erreichung des
Stromverbundziels von 10 % bis 2020 präsentiert. Der dritte Teil des
Pakets ist eine Mitteilung, in der die Vorstellungen für ein weltweites
Klimaübereinkommen dargelegt werden, das im Dezember 2015 in Paris
geschlossen werden soll.
IMPORT-EXPORT
Das vollständige Jahresprogramm steht zum Download auf der Homepage
des KLIEN (https://www.klimafonds.gv.at/service/publikationen2/jahresprogramme-and-leitfaeden/) bereit.
UMWELT ENERGIE
Das Jahresprogramm enthält insgesamt 21 Programme, die sich auf die
drei Schwerpunkte Maßnahmen zur Energieeffizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien und Entwicklung nachhaltiger, innovativer und leistbarer
Mobilitätssysteme und Energietechnologien aufteilen. Für die Realisierung steht insgesamt ein Budget von 126 Millionen Euro zur Verfügung.
RECHT - POLITIK
3 Schwerpunkte | 21 Programme | 126 Millionen Euro
Am 17. Februar 2015 wurde das Jahresprogramm 2015 des Klima und
Energiefonds (KLIEN) von den Bundesministern Rupprechter und Stöger
vorgestellt.
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
Warnung vor mangelhaften Gaszylindern
"6 kg Calor Lite"
Hersteller: Amtrol-Alfa Metalomecanica SA, Portugal;
Inverkehrbringer: Calor Gas Limited, Großbritannien
Die britische Marktüberwachungsbehörde hat im EU Melderegister
(RAPEX-System) eine Information zur Warnung vor mangelhaften
Gaszylindern (gefüllt mit Flüssiggas) erstellt. Diese weisen erhebliche
sicherheitstechnische Mängel auf. Bei einer kleinen Stückzahl der
betroffenen Gaszylinder wurde eine frühzeitige Korrosion festgestellt,
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
Seite 7
DIVERSES
Ulrike Witz
05 90 900-3366
[email protected]
VERANSTALTUNGEN
Die vollständigen Unterlagen finden Sie unter
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/index_de.htm.
die im Laufe der Zeit zu einem Gasleck führen könnte. Daher wurde
dieses Produkt als gefährlich eingestuft und ein Rückruf veranlasst.
Diese Festlegung gilt mit Inkrafttreten von Anhang 2 zur
Verpackungsverordnung 2014 (23. Juli 2014).
Verpackungsabgrenzungs-VO am 28. Jänner 2015
kundgemacht und in Kraft getreten
Ulrike Witz
05 90 900-3366
[email protected]
Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurden folgende
Verbesserungen erzielt:
•
•
In den Produktgruppen AT 03 – AT 14 werden für PPK Transportverpackungen jeweils 3 %-Punkte zu den gewerblichen Anteilen ergänzt.
(Berücksichtigung der GESTRA (Geschäftsstraßenentsorgung), die in
der Studie der GVM keinen Niederschlag gefunden hat.)
In der Produktgruppe AT 17 werden in den Tabellen 2. und 3. die
Anteile der Haushaltsverpackungen gestrichen. Begründung: Die
Produktgruppe ist zu wenig differenziert und dies würde zu
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
Seite 8
IMPORT-EXPORT
UMWELT ENERGIE
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Gemäß Anhang 2 zur Verpackungsverordnung 2014 gelten Rollen, Röhren
und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist (z.B. Kunststofffolie, Aluminium, Papier) als Verpackung, ausgenommen Rollen, Röhren
und Zylinder, die Teile einer Produktionsanlage sind und nicht zur
Aufmachung eines Produkts als Verkaufseinheit verwendet werden.
Unter die Ausnahmebestimmung als Nichtverpackung fallen Rollen,
Röhren und Zylinder (Rollenkerne, Wickelhülsen usw.) um die flexibles
Material aufgespult/aufgewickelt ist, welches in weiterer Folge im
Rahmen eines maschinellen Produktionsprozesses weiterverarbeitet bzw.
bearbeitet wird. Rollenkerne/Wickelhülsen für flexible Materialien (z.B.
Palettenfolien, Stretchfolien, Silofolien), die nur mehr unmittelbar zum
Einpacken/Umwickeln von Waren oder Produkten verwendet werden und
nicht mehr weiterverarbeitet bzw. bearbeitet werden, gelten jedenfalls
als Verpackung.
VERANSTALTUNGEN
Das BMLFUW hat unter http://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfallressourcen/verpackungen/einstufung-verpackungen/vvo_einstufung
_info.html folgende aktualisierte Klarstellung betreffend Rollenkernen
und Wickelhülsen und deren Einstufung als Verpackung veröffentlicht:
DIVERSES
Aktualisierte Klarstellung zur Einstufung von
Verpackungen (Anhang 2, VerpackunsVO 2014)
Ulrike Witz
05 90 900-3366
[email protected]
RECHT - POLITIK
Vom Rückruf betroffen sind alle 6kg Calor Lite Zylinder, die in den
Jahren 2008 bis 2011 hergestellt wurden (ausgenommen jene, die bereits
zurückgerufen, getestet, gestanzt und als sicher bewertet wurden).
Das Produkt wurde in Irland, Portugal und Großbritannien vertrieben. Da
jedoch nicht auszuschließen ist, dass versucht wird, gegenständliche
Gaszylinder in Österreich in Umlauf zu bringen, oder sie bereits gebracht
wurden, ist es erforderlich, potenzielle österreichische Wirtschaftsakteure von der RAPEX-Meldung in Kenntnis zu setzen.
Seitens des BMLFUW wird in nachfolgend zitiertem Schreiben klargestellt,
dass allfällige Umstellungsschwierigkeiten und damit zusammenhängende
Ungenauigkeiten bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus den
Verpackungsregelungen in den ersten 3 bis 6 Monaten keine Auswirkungen
haben, sofern in einer Aufrollung für diese ersten Monate die
entsprechenden Korrekturen vorgenommen werden:
„… Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist bewusst, dass eine Umstellung auf die
VerpackungsabgrenzungsV im Warenwirtschaftssystem einige Zeit in
Anspruch nimmt. Daher wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen über die
Einhaltung der Verpflichtungen betreffend Verpackungen ex post erfolgen
und sich auf Gesamtzahlen eines bestimmten Prüfzeitraums (in der Regel
1 bis 3 Jahre) beziehen. Mit einer korrekten Zuordnung jener
Verpackungen, die im Zeitraum 29. Jänner 2015 bis zur Umstellung in
Verkehr gesetzt wurden, werden die Verpflichtungen erfüllt; diese
Zuordnung kann auch ehebaldigst nach der Umstellung erfolgen.
Auch eine Anwendung der VerpackungsabgrenzungsV für den Zeitraum 1.
Jänner 2015 bis 28. Jänner 2015 wird seitens der prüfenden Stellen als
korrekt angesehen werden. …“
Zusätzlich wird noch klargestellt:
•
Im § 4 Abs. 2 wird festgelegt, dass für jene Massen an Verpackungen,
für die ein Primärverpflichteter an einem Sammel- und
Verwertungssystem teilnimmt, das die Bestimmung des § 78 Abs. 21
AWG 2002 in Anspruch nimmt, die Rechtslage vor dem Inkrafttreten
der AWG-Novelle Verpackung gilt. Damit wird den Kunden dieses
Systems die nötige Rechtssicherheit gegeben.
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Seite 9
RECHT - POLITIK
IMPORT-EXPORT
•
UMWELT ENERGIE
•
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
•
VERANSTALTUNGEN
•
Ungerechtigkeiten für bestimmte Produkte führen. Geplant ist eine
Unterteilung dieser Produktgruppe bzw. erforderlichenfalls eine
Umgruppierung der Produkte in der nächsten Studie (die bis Sommer
2015 vorliegen soll; eine Umsetzung in der Verordnung soll mit 1.
Jänner 2016 erfolgen).
In der Produktgruppe AT 19 wird lediglich die Voreinstellung
verordnet, weil es andernfalls zu Ungerechtigkeiten insbesondere bei
den industriellen Reinigungsmitteln kommen würde. Auch hier wird im
Rahmen der Folgestudie eine Lösung erarbeitet werden.
In der Produktgruppe AT 20 betreffend Mineralöl (AT 20 wurde geteilt
in AT 20a Schmierstoffe und AT 20b Brennstoffe) wurden Anteile auf
Basis einer Ergänzung der Studie durch GVM aufgenommen.
In der Produktgruppe AT 23 wurde der Anteil von Glas gewerblich auf
Null gesetzt. Begründung: Grundsätzlich wurde eine Bagatellgrenze
bezüglich einer Korrekturmenge mit 500 t vorgesehen. Es wird davon
ausgegangen, dass diese Grenze im vorliegenden Fall unterschritten
würde. Darüber hinaus ist ein eigenes gewerbliches Sammel- und
Verwertungssystem, das ausschließlich für diese Menge an Glas
erforderlich wäre, unwirtschaftlich.
In der Produktgruppe 47 wird der Umfang um Transportverpackungen
wie Paletten, Stretchfolien etc., die ab der zweiten Vertriebsstufe
zusätzlich verwendet werden, ergänzt. Eine entsprechende Erläuterung
wird im Leitfaden (der im Internet veröffentlicht wird) aufgenommen.
DIVERSES
•
Harald Rankl
05 90 900-3479
[email protected]
Talente entdecken - geförderte Praktika in
Naturwissenschaft und Technik
Falls Sie Fragen haben, besuchen Sie bitte die Website
http://www.ffg.at/praktika2015, oder fragen Sie bei Frau Christine Meissl
(Telefon: 05 7755 2719) direkt nach.
Harald Rankl
05 90 900-3479
[email protected]
FFG EU Networking - Strategische Positionierung in
transnationalen Programmen und Netzwerken
Sie haben bereits Erfahrungen und eine Grundorientierung im Bereich
europäischer Förderinitiativen abseits von Horizon 2020? Sie sind EntscheidungsträgerIn für die Beteiligung Ihrer Organisation oder Organisationseinheit am europäischen Förderportfolio? Public-Private-Partnerships (z.B.
Joint Technology Initiatives) oder Public-Public-Partnerships (z.B. ERANets), sind für Sie interessante Initiativen von deren strategischer
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
Seite 10
IMPORT-EXPORT
UMWELT ENERGIE
Die wichtigsten Kriterien im Überblick:
• Praktikumsdauer: mind. 4 Wochen zwischen Juni und September bei
mind. 28,5 Wochenstunden
• Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren aller österreichischen mittleren
und höheren Schulen (AHS, BHS und BMS)
• Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungsanmeldung mind. 700 Euro
Brutto/Monat für die Praktikantin / den Praktikanten
• hochwertige Betreuung von mind. 25 Std./Monat PraktikumsTätigkeiten
• haben direkten Bezug zu Forschung, Technologie und Innovation
• Quotenregelung: Mind. 50 % der Praktikumsplätze eines Antrags muss
an SchülerInnen nicht-technischer Schulen vergeben werden.
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Die Praktikabörse bringt AnbieterInnen und SchülerInnen zusammen:
http://www.ffg.at/praktikaboerse
VERANSTALTUNGEN
Besondere Aufmerksamkeit gilt dieses Jahr Jugendlichen ohne technische
Vorkenntnisse: Mindestens 50 % der Förderung für Praktikumsplätze ist an
SchülerInnen von AHS oder nicht-technischen BHS/BMS zu vergeben. Das
bedeutet, dass Sie – wenn Sie einen Praktikumsplatz an einen technischen
Schüler vergeben wollen - Sie zumindest zwei Praktikumsplätze (50%
Quote, siehe oben) vergeben müssen.
DIVERSES
Für PraktikumsplatzanbieterInnen besteht der Mehrwert – neben dem
finanziellen Anreiz – darin, dass Unternehmen erste Kontakte mit
künftigen Nachwuchskräften knüpfen können. Interessierte SchülerInnen
erleben durch aktive Mitarbeit in einem Praktikum, was Technik und
Naturwissenschaft „on the job“ bedeutet. Diese Praxis-Erfahrungen sind
für die Jugendlichen wertvoll bei der Entscheidung über den zukünftigen
Ausbildungs- und Berufsweg.
RECHT - POLITIK
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
fördert auch 2015 wieder 1.500 technisch-naturwissenschaftliche
Praktikumsplätze für SchülerInnen mit je 1.000 Euro. Sichern Sie sich
jetzt die Förderung für Ihren Nachwuchs!
Am 27. und 28. April 2015 findet in der WKÖ, Wiedner Hauptstraße 63,
1045 Wien die Tagung des Telekommunikationsclusters statt.
Der 27. April bietet am Vormittag Vorträge renommierter ExpertInnen wie
Daniela Putz (Google), Joe Pichlmayr (IKARUS Security Software) und
Henrik Abramowicz (Ericsson). Am Nachmittag stehen im Voraus
arrangierte bilaterale Treffen zwischen VertreterInnenn von KMU,
Industrie und Forschungsinstituten aus ganz Europa auf dem Programm.
Am Nachmittag eröffnet auch die Ausstellung der CELTIC-plus
Forschungsprojekte, Projekte der Wiener Unternehmen und des Austrian
Institute of Technology.
Am 28. April bringt der CELTIC-plus Event eine Keynote zur 5G Vision von
Jean Sebastien Bedo (Orange Labs). Informationen über Forschungstrends
in Südafrika bietet Jeanette Morwane (Director of ICT and Services
Industry at the Department of Science and Technology). Über
Forschungsschwerpunkte in Kanada berichtet Charles Despins (CEO
Prompt). Österreichische TeilnehmerInnen bekommen die Möglichkeit
Kooperationsprojekte auch mit diesen Ländern zu starten.
Den Abschluss bildet eine spannende Podiumsdiskussion über die Zukunft
der Telekom-Branche mit ExpertInnen von Orange Labs, Siemens
Convergence Creators, Kapsch Carrier, Ericsson wie auch
IndustrievertreterInnen aus Südafrika und Kanada.
Nähere Informationen und Registrierung für beide Veranstaltungen:
https://www.b2match.eu/softwaredays2015
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, um verbindliche
Anmeldung wird gebeten!
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
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IMPORT-EXPORT
Telekom-Cluster Tagung CELTIC-plus tagt in Wien
UMWELT ENERGIE
Harald Rankl
05 90 900-3479
[email protected]
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Sichern Sie sich Ihren Platz unter:
https://www.ffg.at/veranstaltungen/eu_networking_2015-03-05
VERANSTALTUNGEN
Beim abschließenden kulinarischen Networking können Sie den Tag mit
interessanten Gesprächen mit anderen TeilnehmerInnen und den
ExpertInnen der FFG ausklingen lassen.
DIVERSES
Gezielte Nutzung des europäischen FTI-Förderportfolios braucht Knowhow und oftmals eine strategische Positionierung in wichtigen
Netzwerken. Darum besuchen Sie das EU Networking Event "Europäische
Förderprogramme strategisch nutzen" der FFG am 5. März 2015 als
einmalige, kostenfreie Gelegenheit zum Networking mit österreichischen
Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Profitieren Sie vom
europäischen "Good Practice"-Beispiel der Universidad Politecnica de
Madrid und erleben Sie eine spannende Diskussionsrunde, zu Vorteilen und
Herausforderungen bei der aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung in
europäischen Forschungsinitiativen.
RECHT - POLITIK
Relevanz sie gerne profitieren wollen?
Zukunftslabor für nachhaltige Produktentwicklung
Die Nachfrage nach Rohstoffen wächst trotz zunehmender
Ressourcenknappheit. Wie Sie der Rohstoffknappheit begegnen und
Ressourcensicherheit schaffen können, erfahren Sie am 7. April 2015 im
Haus der Industrie beim Zukunftslabor für nachhaltige
Produktentwicklung. Das Zukunftslabor findet auf Initiative von
BMLFUW, BMWFW und BMVIT in Kooperation mit der
Industriellenvereinigung statt.
Als FMMI Mitglied erhalten Sie eine reduzierte Teilnahmegebühr (Euro
328,- statt Euro 447,-). Verwenden sie dazu bitte folgenden AnmeldeLINK: http://eventmaker.at/zukunftslabor/anmeldungvip.html
Bei Doppelteilnahmen aus dem gleichen Unternehmen erhält die zweite
Person 50 % Ermäßigung auf die reduzierte Teilnahmegebühr an.
Ermäßigte Anmeldungen bitte an [email protected].
Das Programm finden Sie auf http://eventmaker.at/zukunftslabor.
RECHT - POLITIK
Termin: 7. April 2015, 9.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien
IMPORT-EXPORT
Sabine Hesse
05 90 900-3358
[email protected]
Termin: 25. bis 27. November 2015
Ort: Almaty, Kasachstan
Nähere Informationen finden Sie auf http://www.industryplatform.kz.
Karlheinz Rink
05 90 900-3444
[email protected]
CE-Kennzeichnung und Bauprodukte
Wegweiser für die Vermarktung
Die Bauprodukteverordnung nimmt unter der Vorschriften zur CEKennzeichnung in mancher Hinsicht eine Sonderstellung ein. Vieles davon
hat damit zu tun, dass Bauprodukte letztlich keine Endprodukte
darstellen, sondern erst noch in ein Bauwerk eingebaut werden.
DIVERSES
Die 34seitige WIFI-Broschüre bietet eine grundlegende Einführung in
diese Thematik. Leserinnen und Leser profitieren von der klaren Struktur
des Wegweisers und den zahlreichen Erläuterungen, die die abstrakten
Anforderungen der Bauprodukteverordnung illustrieren.
Die Broschüre können Sie beim FMMI anfordern bzw. unter
http://www.unternehmerservice.at/publikationen downloaden.
Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie News Nr. 2/15
VERANSTALTUNGEN
7. Internationale Messe für Maschinen, Metallwaren und
Automation
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
UMWELT ENERGIE
Central Asia Machine World Exhibition, Almaty
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Sondermaschinen und Industrieausrüstung
für Brasilien
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter
http://www.fmmi.at -> Zahlen & Daten -> Konjunkturnews.
Martin Baminger
05 90 900-3477
[email protected]
34,41 Euro: Arbeitskosten in der österreichischen
Industrie
Die heimischen Kosten pro Arbeitsstunde in der Industrie liegen damit
um 37 % über dem EU Durchschnitt.
Europaweite Vergleichsdaten finden Sie in der aktuellen Auswertung auf
unserer Homepage unter http://www.fmmi.at -> Zahlen & Daten ->
Arbeitskosten.
Martin Baminger
05 90 900-3477
[email protected]
Erhebung über den IKT-Einsatz in Unternehmen 2015
Aktuell wird eine Stichprobe von 5.200 Unternehmen von der Statistik
Austria für eine Erhebung zum Thema Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) angeschrieben. Ziel dieser Befragung
ist es, Informationen darüber zu gewinnen, wie intensiv und auf welche
Weise österreichische Unternehmen IKT für ihre Geschäftsprozesse
einsetzen. Diese Ergebnisse sind sowohl für die österreichische
Wirtschaftspolitik als auch für die europäischen Entscheidungsträger von
hoher Bedeutung und Relevanz.
Im Sinne einer besseren Datenqualität empfehlen die Mitarbeit bei dieser
Erhebung.
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IMPORT-EXPORT
UMWELT ENERGIE
Wie in den letzten Jahren auch beginnt sich im ersten Quartal
Optimismus breit zu machen nach einem heftigen Rückgang im
Herbst/Jahresbeginn. Ebenso regelmäßig wurden diese Hoffnungen aber
2011 bis 2014 nicht erfüllt. Lesen Sie im aktuellen Branchenausblick
welche Indikatoren momentan für bzw. gegen ein Aufschwung in der
heimischen MMI sprechen.
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
Wieder Optimismus zu Jahresbeginn
VERANSTALTUNGEN
Martin Baminger
05 90 900-3477
[email protected]
DIVERSES
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/gc/Sonder
maschinen-und-Industrieausruestung-fuer-Brasilien.html.
RECHT - POLITIK
Perfekt deutschsprachiger brasilianischer Vertreter erweitert
Produktportfolio in Metallbearbeitung und Flugzeugbau
Die Firma vertritt bereits mehrere Unternehmen aus Deutschland, der
Schweiz und auch Österreich. Interessant sind Anbieter von
Sondermaschinen & Industrieausrüstung für die Metallverarbeitung, aber
auch Zulieferer der Flugzeugindustrie.
Martin Baminger
05 90 900-3477
[email protected]
Stahlpreis -14,3 % seit Februar 2012
Der Indexwert des Stahlpreisindex für Februar 2015 ist auf 98,6 gefallen,
das bedeutet einen weiteren Preisrückgang im Vergleich zum Vormonat
(Jänner: 99,6), zum Vorjahr (02/2014: 105,9) und im Vergleich zu
02/2012 (-14,3 %).
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz:
http://www.fmmi.at -> Impressum
Herausgeber: Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Industrie
Wiedner Hauptstraße 63 • A- 1045 Wien
Telefon +43 (0)5 90 900-3482 • Fax +43 (0)1 505 10 20
E-Mail [email protected] • Homepage http://www.fmmi.at
Für den Inhalt verantwortlich: Berndt-Thomas Krafft
Redaktion: Barbara Schicker, Yvonne Hoppel
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DIVERSES
VERANSTALTUNGEN
FORSCHUNG –
ENTWICKLUNG
UMWELT ENERGIE
IMPORT-EXPORT
Die aktuellsten Werte für industrierelevante Bereiche finden Sie auf
unserer Homepage unter http://www.fmmi.at -> Zahlen & Daten ->
Preisgleitung/Indizes. Beachten Sie bitte auch unseren Metallpreismonitor unter http://www.fmmi.at -> Zahlen & Daten -> Metallpreismonitor.
RECHT - POLITIK
Der Stahlpreisindex besteht aus einem Warenkorb von mehreren
gebräuchlichen Stahlsorten und wird monatlich von der Statistik Austria
publiziert.