Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015

Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Grundsicherung
3
2
Der Bonner Arbeitsmarkt
13
3
Vermittlung
15
4
Qualifizierungen
18
5
Schwerpunkt U25
21
6
Zielgruppe 50plus
25
7
Frauenförderung
27
8
Beschäftigung
29
9
Zielgruppe Menschen mit Behinderungen
31
10 Integrationsleistungen des kommunalen Trägers
34
Anhang
38
2
1
Grundsicherung
Die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist für viele Bonner1 das dauerhafte (ergänzende) Regeleinkommen2.

Ende 2013 waren von 18.290 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zwei Drittel länger als 2 Jahre im Bezug der Grundsicherungsleistung.

Knapp die Hälfte muss bereits länger als 4 Jahre Leistungen beziehen.

Etwa 15% nehmen die Erziehungsaufgabe für ihre Kinder alleine
wahr und sind seit mehr als zwei Jahren im Grundsicherungsbezug.

Ca. 30 % der Langzeitleistungsbezieher (LZB) reduzieren die Höhe
der Grundsicherung durch eigenes Einkommen, zumeist in Minijobs3.

Für etwa 730 Personen reicht ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit
von über 850 Euro4 nicht aus. Sie benötigen schon länger als zwei
Jahre ergänzende Unterstützung.
Ungefähr die Hälfte der LZB ist tatsächlich arbeitslos oder in einer Maßnahme. Für die andere Hälfte steht zumindest kurzfristig die Arbeitsvermittlung nicht im Vordergrund. Die Gründe dafür sind eingeschränkte Verfügbarkeiten und ein dadurch reduziertes Einkommen, Krankheit, Regelschulbesuch und Kinder- bzw. Angehörigenbetreuung.
Eine aktuelle Studie der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) zum Langzeitbezug5 beschreibt zwei zentrale Funktionen der Grundsicherung SGB II:
1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den weiteren Formulierungen auf die weibliche Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist dabei explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen.
2
Für die Vergleichsjobcenter, den Bund und NRW haben die Werte eine ähnliche Struktur. Siehe Statistik
im Anhang.
3
Von allen eLb des JC gelten 2.237 als integriert, jedoch weiterhin hilfebedürftig. Als integriert aber hilfebedürftig gelten solche Kundinnen und Kunden, die einer mindestens 15 Stunden pro Woche umfassenden Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aus dieser Beschäftigung jedoch nicht ausreicht, um
den Bedarf zum Lebensunterhalt zu decken.
4
Keine Anrechnung auf den gesetzlichen Betreuungsschlüssel, obwohl Langzeitleistungsbezieher.
5
Analysen zum Langzeitbezug von SGB II-Leistungen in Nordrhein-Westfalen; Regionale Unterschiede und
Entwicklungen, Autor: Jan Amonn, Februar 2014.
3

„Zum einen soll sie ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe gewährleisten.

Zum anderen sollen die Ressourcen jedoch so knapp bemessen
sein, dass sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für die Betroffenen ´rechnet´.“
In ihrer Analyse beschreibt die Studie unterschiedliche Personengruppen
im Langzeitbezug:

„Der Kern der ´Problemgruppe´ befindet sich bereits in einem Zirkel
andauernder ´Prekarisierung´. Hierbei handelt es sich häufig um
Leistungsbeziehende mittleren Alters, oft Männer, mit geringer beruflicher Qualifikation, deren Erwerbsleben sich zwischen geringfügiger
Beschäftigung, Leiharbeit, befristeten Vollzeitstellen und Arbeitslosigkeit abspielt. Die Aufnahme einer ´richtigen´ Beschäftigung gelingt
dabei vergleichsweise selten, stattdessen scheinen sich negative
Klebeeffekte einzustellen.

In der Gruppe U25, die ihre Schulpflicht beendet, den Einstieg in Berufsausbildung und Erwerbsarbeit jedoch noch nicht geschafft haben,
ergibt sich das Risiko eines Einstiegs in ´prekarisierte´ Erwerbsbiographien.

Auch Alleinerziehende unterliegen oftmals dem Risiko eines Einstiegs in ´prekarisierte´ Erwerbsbiographien. Die Übernahme der
Sorgeverpflichtungen für Kinder wirkt dabei zwar als lebensweltlich
stabilisierender Faktor. Er stellt jedoch zugleich eine Hürde für die
Aufnahme einer Beschäftigung dar – zumal hier auf Seiten der Arbeitgeber vielfach Vorbehalte zu bestehen scheinen.

In einer arbeitsmarktfernen Warteposition befindet sich schließlich
die Gruppe älterer Leistungsberechtigter, die zum Teil auf eine erfolgreiche Erwerbsbiographie zurückblicken können und nun darauf
hoffen, ihre Position durch den Eintritt in Erwerbsunfähigkeits- oder
Altersrente zu verbessern.“
4
Und dennoch: Die Motivation zur Arbeitsaufnahme ist laut dieser Studie
bei vielen ungebrochen. Dabei spielen nicht allein finanzielle Anreize eine Rolle – insbesondere die Chancen auf soziale Anerkennung und Integration motivieren zur Erwerbstätigkeit.
Ohne die Aussicht auf eine berufliche Tätigkeit sowie ohne unterstützende psychosoziale Leistungen steigt für viele Menschen im langfristigen
Grundsicherungsbezug das Risiko gesellschaftlicher Exklusion. Subjektiv
ist die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Teilhabe für die Betroffenen
mit enormen Belastungen und auch Einschränkungen verbunden. Diese
steigen mit zunehmender Hilfedauer. Es erfordert eine hohe finanzielle
und soziale Kompetenz, die vorhandenen finanziellen Mittel gleichermaßen zur Sicherung der Grundbedürfnisse und der sozialen Teilhabe einzusetzen.
Grundsätzlicher setzen sich Mitarbeiter des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit dem Langzeitleistungsbezug
auseinander6. Sie kommen zum Ergebnis, dass die Lösung des Langzeitbezuges auf individueller Ebene kaum gelungen ist. Die Gründe dafür
werden insbesondere in der hohen Einkommensschwelle von Mehrpersonenhaushalten gesehen. Das einzelne (geringe) Einkommen reicht zur
Beendigung des Leistungsbezuges der Familie nicht aus. „Andererseits
schränken Betreuungsaufgaben im Haushalt die Verfügbarkeit der Haushaltsmitglieder für den Arbeitsmarkt sowie den möglichen Erwerbsumfang ein. Zum anderen scheint der Arbeitsmarkt für Personen aus ALGII-Haushalten häufig nur instabile und niedrig entlohnte Beschäftigung
bereitzuhalten. Dass das Ziel der Reduzierung der Bedürftigkeit nicht erreicht werden konnte, kann somit in den meisten Fällen nicht den Individuen zugeschrieben werden. Dies wird nochmals durch die zusätzliche
Dynamik innerhalb des Systems unterhalb der Bedürftigkeitsgrenze unterstrichen. Es finden deutlich häufiger Statuswechsel zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit statt als sich in den Ausstiegen aus dem
6
Koller-Bösel, Lena; Lietzmann, Torsten; Rudolph, Helmut (2014): Bestand und Turnover in der Grundsicherung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 67, H. 6, S. 450-458.
5
Leistungsbezug ausdrücken. Auf der Ebene der erwerbsfähigen Individuen ist Leistungsbezug nicht mit Erwerbslosigkeit gleichzusetzen –
durch eine zumindest temporäre Arbeitsmarktpartizipation wird das Risiko sozialer Exklusion abgemildert.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt
für die nähere Zukunft zusätzliche Impulse zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit7 in Aussicht. Auch wenn das BMAS von Langzeitarbeitslosen spricht, sind inhaltlich die Langzeitleistungsbezieher gemeint
(siehe Notwendigkeit des Ausbaus von Kinderbetreuung in den Randzeiten). Da die Langzeitarbeitslosen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist ein höheres Aktivierungs- und Vermittlungspotenzial gegeben. Im
Langzeitleistungsbezug
sind
die
Interventionsmöglichkeiten
einge-
schränkt, da oft wichtige Gründe der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
entgegenstehen (siehe §10 SGB II).
Das BMAS erkennt komplexe Ursachen für die Langzeitarbeitslosigkeit.
„Auf der individuellen Ebene kann eine Vielzahl von Hemmnissen den
Übergang in den Arbeitsmarkt erschweren, insbesondere fehlende Bildungs- bzw. Ausbildungsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen,
eine lange Verweildauer im Leistungsbezug, Mutterschaft, ein Alter über
50 Lebensjahren, der Status als Zuwanderer oder die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache. Bemerkenswert ist, dass 70 Prozent
der Leistungsberechtigten mehr als eines dieser `Risikomerkmale´ aufweisen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für deren Arbeitsmarktchancen, verringert sich doch die Wahrscheinlichkeit, einen Arbeitsplatz
zu finden, mit der Kumulation der genannten Merkmale erheblich“ 8.
Es werden jedoch keine Patentrezepte zur Lösung vorgeschlagen. Insofern sollen den Jobcentern vor Ort vielfältige Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden, insbesondere auch weil der Arbeitsmarkt regional sehr unterschiedliche Vorgehensweisen erfordert. Gute Erfahrungen aus dem
7
„Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern: Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ vom
5.11.2014 – vorgestellt von Frau Ministerin Andrea Nahles im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die
Langzeitarbeitslosen sind eine Teilmenge der Langzeitleistungsbezieher. Siehe Erläuterung im Anhang.
8
Siehe Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014, Seite 27.
6
Modellprojekt „Perspektive 50plus“ sollen erhalten und ins Regelgeschäft
überführt werden. Im Einzelnen werden nachfolgende Maßnahmen angekündigt. (Diese bestätigen zum Teil bereits bestehende Strukturen im
Jobcenter Bonn. Das JC hat in den vergangenen Jahren bereits Projekte
umgesetzt. Diese sind kurz den Impulsen des BMAS gegenübergestellt.
Ein weiterer Ausbau ist zielführend.)

Bessere Betreuung im Aktivierungszentrum
Damit könnten das hauseigene Bewerbercenter und die hauseigene
Maßnahme TipTop2Job gesichert werden. Mit eigenem Personal
lassen sich in der Aktivierung bessere Effekte erzielen. Der Ausbau
von diesen bestehenden Strukturen erfordert die Bereitstellung von
Personal – und Sachkosten und führt zu einem höheren Umschichtungsbetrag. Zudem werden die aktuellen Räumlichkeiten für den
Ausbau des Aktivierungszentrums kaum ausreichen.

ESF – Beschäftigungsprogramm
Hiermit wird an die bestehenden Initiativen „Brücke“ und „Perspektive
in Betrieben“ im JC Bonn angeknüpft. Es wird versucht, so viele Arbeitsplätze (bei Redaktionsschluss 100) wie möglich für das JC Bonn
zu akquirieren und zu finanzieren (Voraussetzung ist, dass die Bonner Betriebe diese geförderten Arbeitsplätze bereitstellen).

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Diese Perspektive gehört schon seit Jahren zu einer der vier Säulen
der Bonner Strategie. Die Förderung von Arbeitsplätzen mit bis zu
100 Prozent der Kosten ist neu. Die Ausführungsrichtlinien müssen
abgewartet werden. Diese werden voraussichtlich – aufgrund der
100%-Förderung – den Personenkreis sehr eng begrenzen. Die Beteiligung des JC Bonn ist selbstverständlich, weil es diesen Bedarf
gibt.

Schnittstellen SGB II zur Gesundheitsförderung
Im Projekt 50plus sind bereits verschiedene Gesundheitsmaßnahmen etabliert. Eine Mitarbeiterin ist als Gesundheitslotsin tätig. Sie
7
betreut ausschließlich gesundheitlich beeinträchtigte Kunden. Für
Jüngere wurde im vergangenen Jahr die Maßnahme Arbeit und Gesundheit eingeführt. Sie wendet sich an eLb über 25 und unter 50
Jahren, die individueller Unterstützung bedürfen (keine Suchtpatienten, keine akut Kranken, keine Rehabilitanden).
Diese – von den unterschiedlichen Akteuren beschriebenen – Ausgangslagen sind Anknüpfungspunkt für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 (AMIP). Sie decken sich in vielen Punkten mit den Erfahrungen der Praktiker und den Arbeitsmarktprogrammen der vergangenen
Jahre. Dennoch ist kein Fall wie der andere. Jeder unterstützungsbedürftige Leistungsbezieher braucht eine individuelle Strategie.
Strategiekontinuität und Stärkenorientierung
In den letzten Jahren sind die Schwerpunkte Vermittlung, Qualifizierung,
Beschäftigung und soziale Teilhabe für den Ressourceneinsatz gebildet
worden, der sich auch in den nächsten Jahren in folgenden Eckpunkten
zeigt:

Stärkung des qualitativen und quantitativen Personaleinsatzes im
Vermittlungsbereich. (Entfristung von befristeten Mitarbeiter/innen
und die Etablierung der stärkenorientierten Beratungskonzeption Beko.)

Weit über die Hälfte der Eingliederungsmittel fließen in die berufliche Bildung.

Die gesellschaftliche Teilhabe wird durch die Finanzierung von
Beschäftigung und durch die Kooperation mit dem sozialen Netzwerk der Stadt Bonn gefördert.
Mit jedem eLb wird die kurz- bzw. mittelfristige Arbeitsvermittlung – im
Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten – thematisiert. Alle weiteren
Schritte der Eingliederungsplanung werden von dieser Ausgangsfrage
abgeleitet. Davon ausgehend und vor dem Hintergrund der Herausforderung Langzeitleistungsbezug ergeben sich folgende Grundsätze9:
9
Siehe auch Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014
8

Der Kontakt zu den hilfebedürftigen Menschen ist stärkenorientiert. Eine ziel- und lösungsorientierte Grundhaltung der Integrationsfachkräfte ist etabliert. Die Ausgangsfrage lautet: „Was brauchen Sie zur Arbeitsaufnahme?“ Die Frage nach dem „warum“ ist
präsent, steht jedoch nicht im Vordergrund (Beko). Klare Eingliederungsprozesse sowie qualitative und quantitative Standards
sind die wesentlichen Schlüssel für einen erfolgreichen Eingliederungsprozess.

Insbesondere werden überproportional viele Eingliederungsmittel
in die Aktivierung und Qualifizierung junger Menschen (U25 und
Förderung der beruflichen Weiterbildung 25 – 40-Jährige) investiert. Die berufliche Weiterbildung ist abschlussorientiert auf reguläre Betrieben ausgerichtet.

Frauen und Erziehende stehen seit Beginn 2014 verstärkt im Fokus des Jobcenters. Die Integrationsquote von Alleinerziehenden
ist überproportional gestiegen. Die frühzeitige Aktivierung (ein Jahr
vor Ende der Elternzeit) wird von den IFK und den Frauen sehr gut
angenommen.

Ältere Personen im Leistungsbezug werden seit 2008 im Rahmen
des Projektes „Perspektive 50plus“ intensiv betreut. Die Projektförderung des Bundes endet 2015. Die Überführung von Projektmaßnahmen in die Regelstruktur ab 2016 wird aktuell im JC beraten. Eine Zertifizierung des Jobcenters als Maßnahmeträger wird
geprüft10.

Durch Arbeits- und Beschäftigungsangebote und eine enge Kooperation mit den Trägern der kommunalen Eingliederungsleistungen wird versucht Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe zu sichern und zu verbessern.

Rehabilitanden und Schwerbehinderte werden bei ihrer Wiedereingliederung von einem eigenen Rehabilitationsteam unterstützt.
10
Damit wäre es möglich Eingliederungsmittel in eigenes Personal zu investieren. Siehe TipTop2Job oder
eigenes Bewerbercenter.
9
Organisationsentwicklung Vermittlung
Die Einführung der Beratungskonzeption (Beko SGB II) konnte im Dezember 2014 abgeschlossen werden. Jede Integrationsfachkraft (IFK)
nahm an einer elftägigen Schulungsreihe teil. Die Verstetigung des Gelernten wird ab Februar in der individuellen praxisnahen Lernbegleitung erfolgen. Diese ist für die Vermittler einmalig verpflichtend, darüber hinaus
freiwillig. Kurz formuliert bedeutet Beko:

Die IFK nehmen gegenüber dem Kunden eine verbindliche, transparente, wertschätzende und professionelle Beratungsgrundhaltung
ein.

Sie fördern die Eigenverantwortung, haben ein Ergebnis im Blick
und setzen dabei lösungsorientiert insbesondere auf die Ressourcen der Kunden.
Nach der Einführung des Fallsteuerungssystem 4 PM 2.0 und der Etablierung von Beko SGB II sind wesentliche Eckpunkte für die systematische
Vorgehensweise zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms festgelegt. Derzeit wird zur Vervollständigung an einer Präzisierung der Aufgaben der IFK gearbeitet. Die nachfolgende Aufgabenbeschreibung ist dafür die Basis. Ziel ist es, die Tätigkeit der IFK auf die persönliche Kundenberatung zu konzentrieren.
Aufgabenbeschreibung Integrationsfachkräfte (IFK):
1. Kundenberatung und Fallsteuerung
 Stärkenorientierte – an Beko orientierte – Kundengespräche mit dem
Ziel der Vermittlung, Qualifizierung, Beschäftigung und sozialen Teilhabe.
 Steuerung des Einzelfalles gemäß den Regeln 4 PM 2.0. Auswahl
und Entscheidung über individuelle Eingliederungsleistungen. Die
Zielvorgaben des aktuellen AMIP werden berücksichtigt.
2. Dokumentation der Kundengespräche mit dem Ziel
 die Arbeitsvermittlung mittels VerBIS möglich zu machen.
 die eigene qualitative und quantitative Arbeitsleistung in den relevanten Kennzahlen zum Ausdruck zu bringen.
10
 Die Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar
zu machen.
3. Eingliederungsinstrumente

Die IFK unterstützen die Jobcenter-Leitung bei der Auswahl und
Weiterentwicklung von Eingliederungsmaßnahmen.
Eingliederungsetat
Für 2015 stehen voraussichtlich 13,7 Millionen Euro Eingliederungsmittel
zur Verfügung. Aufgrund von Kostensteigerungen im Verwaltungsetat wird
mit einem Umschichtungsbetrag in Höhe von 2,9 Millionen Euro aus dem
Eingliederungs- in den Verwaltungshaushalt geplant. Demnach stehen
knapp 10,8 Millionen Euro zur Umsetzung von Eingliederungsaktivitäten
zur Verfügung (2013: 10,86 Millionen Euro). Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden vom ursprünglich vorgesehenen Gesamteingliederungsetat Mittel zur Finanzierung der Beschäftigungsprogramme (ESF und Soziale Teilhabe) einbehalten. Dadurch reduziert sich
die zunächst vorgesehene Mittelzuweisung (September 2014) für Bonn
um ca. 250.000 Euro (Dezember).
Ziele
Im vergangenen Jahr ist es gelungen, mehr Menschen in Arbeit und Ausbildung zu integrieren als im Jahr zuvor. Dieses Ziel hat das Jobcenter
auch für das kommende Jahr. Leider zeigt sich dieser Erfolg nicht in der
relevanten Kennzahl Integrationsquote (IQ), da die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ebenfalls steigt11. Für 2015 wird erneut
von einem Anstieg der eLb ausgegangen. Insgesamt zielen die Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Jobcenters auf mehr Integrationen als im jeweiligen Vorjahr ab. Der Schwerpunkt liegt dabei auf langfristigen Integrationen.
Der seit einigen Jahren steigende Zugang der eLb ist auch für die Anzahl
der Langzeitleistungsbezieher (LZB) relevant. Erfahrungsgemäß ist etwa
die Hälfte der Neukunden zwei Jahre später immer noch im Leistungsbe11
Die IQ errechnet sich aus der Anzahl der Integrationen durch die Anzahl der eLb x 100. 2014 wird sie
abschließend wahrscheinlich bei 17,4% liegen.
11
zug. Daraus folgt, dass es auch 2015 einen natürlichen Anstieg der LZB
geben wird. Ziel ist und Erfolg wäre, diesen wahrscheinlichen Anstieg zu
vermindern. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass 2015 der
Anstieg bei 2,5% liegen wird. Das Jobcenter wird versuchen diesen Anstieg auf 1,2% zu begrenzen.
Die Integrationsquote soll – ausgehend vom Endergebnis 2014 – um 1,5%
gesteigert werden. Beide Ziele unterstützen parallel die Verringerung von
Hilfebedürftigkeit und haben damit Einfluss auf die Höhe der notwendigen
Transferleistungen. Alle Mitarbeiter/innen des Jobcenters unterstützen die
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen in der Grundsicherung. Das Risiko der Ausgrenzung (Exklusion) ist hoch. Durch die bedarfsgerechte Einbindung der kommunalen Eingliederungsleistungen und
die Finanzierung von Arbeitsstellen für sehr marktferne Kunden zielen die
Aktivitäten des JC auf den Erhalt der sozialen Integration.
Hierzu gehört auch die finanzielle Grundsicherung. Um aktiv an der beruflichen Eingliederung der Kundinnen und Kunden arbeiten zu können,
müssen die Fragen um die Existenzsicherung schnell, rechtlich korrekt
und verständlich geklärt werden. Dies ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Leistungsbereich. Ziel der leistungsrechtlichen Sachbearbeitung ist es, den Vermittlungs- und Qualifizierungsprozess schnellstmöglich und existenzsichernd zu unterstützen und zu begleiten.
Dabei prägt die Fachkräfte die grundlegende Haltung, dass sich Arbeitsaufnahme lohnen muss. Es gilt der Grundsatz: Arbeitsaufnahme wird positiv verstärkt. Insbesondere gilt es, die dadurch notwendige Neuberechnung der Leistungen kundenorientiert und unbürokratisch vorzunehmen.
Gute Erstberatung der Kundinnen und Kunden, eine umfassende und
transparente Information im Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie
kurzfristige Terminangebote zur Klärung der leistungsrechtlichen Sachverhalte sind die Ziele in der Leistungsgewährung. Durch einen reibungslosen, rückstandsfreien und transparenten Ablauf in der Antragsbearbeitung wird zudem die Kundenzufriedenheit positiv beeinflusst.
12
2
Der Bonner Arbeitsmarkt
Die Beschäftigung in Bonn wächst – von Juni 2012 bis Juni 2013 um
1,2%, (NRW +1%, Köln +2,3% und Düsseldorf + 0,7%). Der Zuwachs im
Dienstleistungssektor liegt überproportional bei 1,9% und steigt damit auf
91,6% von allen Beschäftigten. Diesen hohen Dienstleistungsanteil gibt es
bundesweit nur noch in Potsdam und Frankfurt am Main. Insgesamt nehmen in der Stadt Bonn die Arbeitsplätze für Hochqualifizierte zu. Dementsprechend hat Bonn mit 23,1% den höchsten Akademikeranteil an allen
Beschäftigten. Der Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 10,3%, der Bund bei 12,5%
und NRW bei 11,7%. Die Vergleichsstädte Münster und Leverkusen liegen
bei 17,7% bzw. 17,0%.12 Der Anteil der Beschäftigten im produzierenden
Sektor war im angegebenen Zeitraum um 5,5% auf 8,3% rückläufig. In
NRW sind 29% der Beschäftigten in diesem Bereich tätig. Für Menschen
ohne Berufsausbildung bzw. mit einem Abschluss für das verarbeitende
Gewerbe werden die Beschäftigungsmöglichkeiten
geringer. Hinzu
kommt, dass Bewerber für den Dienstleistungsbereich ohne akademischen Abschluss in Bonn weniger Chancen haben als in Vergleichsstädten und in NRW insgesamt. „Der Bonner Arbeitsmarkt ist durch einen großen Bedarf an spezialisierten Fach- und Führungskräften geprägt. (….);
gleichzeitig unterliegen Personen mit niedrigem Qualifikationsstand besonderen Vermittlungsproblemen.“13
Die wirtschaftlichen Perspektiven sind für die Region Bonn/Rhein-Sieg
tendenziell gut. Nach einer Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg beurteilten
weiterhin 90% der Betriebe die Aussichten für 2015 mit „gut“ bis „befriedigend“. Für die Zukunft rechnen 60% der Betriebe mit gleichbleibenden
und 20% mit besseren Geschäften14.
Die starke Bonner Dienstleistungs – und Kommunikationsbranche rechnet
mit Zuwächsen, dämpft jedoch etwas die positiven Zukunftserwartungen
der letzten Jahre. Der Einzelhandel profitiert nach wie vor von einer guten
12
Der Oberbürgermeister der Stadt Bonn, Jahreswirtschaftsbericht, September 2014, Seite 18ff
ebd. Seite 54 ff.
14
Wirtschaftslagebericht der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Herbst 2014
13
13
Inlandsnachfrage, hier liegt jedoch der Geschäftsklimaindex deutlich unter
den Werten der letzten Konjunkturumfragen. Die vielen aktuellen politischen Krisen und mögliche Konjunktureinbrüche zeigen auf dem regionalen Arbeitsmarkt bisher keine messbaren Auswirkungen.
Die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Bonn verbleibt mit Ausnahme
leichter saisonaler Schwankungen auf dem jetzigen Niveau von 6,3%. Im
Stadtgebiet Bonn wird sie voraussichtlich wieder bei 7,0% liegen.
Die Nachfrage nach Fachkräften wird weiterhin hoch sein, da ausscheidende ältere Mitarbeiter/innen in einigen Branchen nur bedingt durch Berufseinsteiger/innen ersetzt werden können.
Einer aktuellen Umfrage des Bündnisses für Fachkräfte zufolge wollen die
Unternehmen in der Region diesen Schwierigkeiten durch verstärkte Investitionen in die Aus – und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen begegnen.
Spürbar ist der anhaltende Fachkräftebedarf insbesondere für die Berufsgruppen:

Gesundheits- und Krankenpfleger

examinierte Altenpfleger

Erzieher

Köche

Elektroniker

Fliesenleger

Fachkräfte Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Metallbauer

Fachkräfte für Drehen u. Fräsen

Mechatroniker/innen und Maschinenbauer

Fachkräfte im Hotel- und Gaststättengewerbe.
14
3
Vermittlung
Der unmittelbare Marktausgleich – also arbeitsuchende Bewerber und
freie Arbeitsstellen zueinander zu bringen – ist nach wie vor die zentrale
Aufgabe für die Vermittlungsfachkräfte. Hierfür arbeiten die bewerberorientierten Vermittler im JC und die arbeitgeberorientierten Vermittler im gemeinsamen Arbeitgeberservice (AGS) – organisatorisch in der Agentur für
Arbeit angesiedelt – eng zusammen. Im Idealfall finden freie Stelle und
Bewerber aufgrund eines Vermittlungsvorschlages unkompliziert zusammen. Hierfür ist eine gute Datenqualität zur Optimierung des automatischen Matchings Voraussetzung. Hieran wird kontinuierlich gearbeitet.
Die Verzahnung von Arbeitgeber- und Bewerberansprache wird durch einen regelmäßigen Austausch auf Fach- und Führungskräfteebene gefördert. Vom AGS werden die Jobmessen und weitere Aktionen, z.B. Tag des
Handels, unterstützt. Für 2015 ist eine Weiterentwicklung der Formate geplant. Im AGS besetzt ein Mitarbeiter passende offene Stellen ausschließlich mit Bewerbern aus dem JC Bonn. Im Vermittlungsbereich des JC wurde Anfang März 2014 der Vermittlungsservice intensiviert. Durch ein engmaschiges Beratungsangebot, intensive Stellenrecherche und umfangreiche Begleitung im gesamten Bewerbungsprozess wird der vermittlungsnahe Kunde unterstützt. Der Fokus liegt dabei einzig auf dem Schwerpunkt Vermittlung. Die Stärkung der Persönlichkeit durch Training von
Vorstellungsgesprächen, Telefonaten mit dem Arbeitgeber oder Beratung
zum Erscheinungsbild, aber auch die Begleitung zu Vorstellungsgesprächen oder das Initiieren von Kontakten zu Arbeitgebern (assistierte Vermittlung) sind Instrumente zur Unterstützung. Von der Kundenperspektive
ausgehend nutzen die Mitarbeiter des Vermittlungsservices das gesamte
Netzwerk zwischen Arbeitgebern, Vermittlern und sonstigen Akteuren auf
dem Arbeitsmarkt, um so dem relativ marktnahen Kunden möglichst viele
Optionen und Kontaktmöglichkeiten zu potenziellen Arbeitgebern bieten zu
können.
Der regelmäßige Austausch der Mitarbeiter des Vermittlungsservices mit
den Kollegen aus dem AGS im
15
Rahmen des Formats „Gemeinsamer Marktauftritt“ soll dieses Netzwerk
erweitern und stabilisieren. Für 2015 sind der weitere Ausbau des Netzwerkes sowie die Optimierung der Prozesse geplant.
Darüber hinaus unterstützen nachfolgende Maßnahmen die Vermittlung:

Vermittlung von 400 Euro-Beschäftigten mit intensiver Betreuung
und Anwesenheitspflicht

Eingliederungsmaßnahme für (Allein-) Erziehende

Maßnahmekombination Aktivierung und Gesundheit

Intensivere Nutzung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins Maßnahme bei einem Träger (AVGS-MAT)

Selbstvermittlungscoaching für Frauen

Optimierung der Bewerberunterlagen

Inhousemaßnahme TipTop2Job.
Die Produktbeauftragten im JC begleiten die Umsetzungsqualität vor Ort
beim Träger intensiv.
Geförderte Vermittlung
Eingliederungszuschuss: Arbeitgeber können zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen Zuschuss
zum Arbeitsentgelt erhalten.
Höhe und Dauer der Förderung sind abhängig vom Ausmaß der Fördernotwendigkeit sowie dem Umfang der Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bewerberinnen oder Bewerbern.
Für das Jahr 2015 werden 150 Förderfälle angestrebt.
Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget: Mit den Leistungen aus
dem Vermittlungsbudget werden Kosten für die Anbahnung und Aufnahme
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung übernommen. Hierzu
gehören Leistungen für Bewerbungen, zur Förderung der Mobilität, zur
Unterstützung bei der Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung,
Umzugsbeihilfen, Arbeitsmittel und zur Unterstützung der Persönlichkeit.
Förderung der Selbständigkeit: Existenzgründungen sind nach wie vor
für viele Bewerber eine alternative Option zur Überwindung der Hilfebe16
dürftigkeit. Vor der Gewährung von finanzieller Unterstützung erfolgt immer eine externe Tragfähigkeitsprüfung. Darüber hinaus erhalten Selbständige Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes. Weiterhin hilfebedürftige Selbständige erhalten Unterstützung bei
der Analyse und Optimierung ihrer Geschäftstätigkeit durch einen Maßnahmeträger. Ziel der Maßnahme ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Aufgrund der Rückmeldungen des Maßnahmeträgers entscheidet das
JC über die weitere Unterstützung des Selbständigen oder rät ggfs. zur
Aufgabe einer aussichtslosen Geschäftstätigkeit.
In einer Kooperation mit den Wirtschaftssenioren NRW (Verein Alt hilft
Jung) erhalten Interessierte Unterstützungen. Hierzu hat das JC mit den
Wirtschaftssenioren eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Einstiegsgeld: Die Gewährung von Einstiegsgeld soll finanzielle Anreize
zur Beschäftigungsaufnahme vermitteln. Das Instrument wurde im letzten
Jahr deutlich öfter als in den Jahren zuvor genutzt. Dieses Niveau soll
2015 erhalten bleiben.
17
4
Qualifizierungen
Die fachliche Herausforderung in der beruflichen Qualifizierung beinhaltet
verschiedene Aspekte.
Es sollen diejenigen Bewerber identifiziert werden, welche grundsätzlich
geeignet sind und ausschließlich mit einer grundlegenden beruflichen
Qualifizierung den Sprung in die dauerhafte Beschäftigung schaffen können. Die zweite Herausforderung besteht darin, diese grundsätzlich geeigneten Bewerber arbeitsmarktnah zu qualifizieren. Die Risiken auf Bewerberseite bestehen darin, fälschlicherweise denjenigen auszuwählen,
der auch ohne eine weitere Qualifikation eine Arbeitsstelle finden würde.
Auf Arbeitsmarktseite liegt das Risiko darin, den Neigungen des Bewerbers folgend, nicht arbeitsmarktnah zu qualifizieren.
Dieser Auswahl- und Entscheidungsprozess ist für die Integrationsfachkräfte (IFK) oft eine Gratwanderung. Für den Bonner Arbeitsmarkt ist diese Abwägung zusätzlich durch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten in
gewerblich-technischen Branchen erschwert.
Hinzu kommt, dass es auf Bewerberseite mitunter an geeigneten und interessierten Bewerbern für den aufnahmefähigen Bonner Arbeitsmarkt
mangelt, z.B. im Bereich der Altenpflege oder als Anlagenmechaniker für
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Eine unterstützende Lösung liegt in der ressourcenorientierten Beratung
mit Blick auf die besonderen Stärken der Bewerber und im Einsatz des
Berufspsychologischen Dienstes. Hiermit gelingt es zumeist, eine gute
Vorauswahl auf Bewerberseite zu treffen und den Bedarf für die begleitende weitere Unterstützung zu ermitteln.
Zur Bewertung der Arbeitsmarktnähe einer Qualifizierung steht den IFK
die Bildungszielplanung zur Verfügung. Hierin werden Berufe identifiziert
und quantifiziert, die zum einen Bedarfe auf dem hiesigen Arbeitsmarkt
benennen und zum anderen dem vorhandenen Kundenpotenzial weitgehend entsprechen.
Der Schwerpunkt liegt in der Förderung von abschlussorientierten betrieb18
lichen Umschulungen. Eine begleitende Unterstützung dient dazu, bei auftretenden Schwierigkeiten den Erfolg der Qualifizierung zu sichern.
Durch diese besonders betriebsnahen Qualifizierungen wird die Chance
auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt wesentlich erhöht und einem Fachkräftemangel gleichzeitig entgegengewirkt.
Auch bei der Vermittlung von Teil- oder Anpassungsqualifizierungen wird
auf betriebsnahe Angebote besonderer Wert gelegt. Die Anbindung an betriebliche Praktika soll individuell ermöglicht werden. Modelle zur Teilqualifizierung werden aktuell in Zusammenarbeit mit der IHK und der Agentur
für Arbeit entwickelt.
Nachfolgend die Bildungszielplanung für 2015.
Bildungszielplanung (BZP) 2015
BZP I - Wege zur Berufsausbildung (Umschulung)
Maßnahme
Anzahl
Voraussetzungen/Zielgruppe
Betriebliche Umschulungen
Begleitete betriebliche Umschulung (BBU) 40
Kunden mit Unterstützungsbedarf, die aus arbeitsmarktlichen Gründen eine berufliche Neuorientierung benötigen und deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt ohne
Umschulung
nicht
wieder
gelingen
kann.
Grundsätzlich Zahlung einer Vergütung durch den Betrieb.
Betriebliche Einzelumschulungen
30
Kunden, die aus arbeitsmarktlichen Gründen eine Neuorientierung benötigen. Betriebliche Verpflichtung s. o.,
insbesondere kfm. Umschulungen sollen im dualen
System (betrieblich) zur Abschlussprüfung geführt werden.
Vorbereitung auf die Externenprüfung
20
Zulassung der zuständigen Kammer zur Prüfung.
15
Kunden mit Unterstützungsbedarf in betrieblicher Einzelumschulung
Begleitende Hilfen
Umschulungsbegleitende Hilfen
Außerbetriebliche Umschulungen
-
Altenpfleger
15
-
Fachinformatiker
2
-
Fachkraft Lager/Logistik/Sicherheit
3
Wege zur Berufsausbildung
Kunden, die eine Umschulung benötigen, diese jedoch
aus in ihrer Person liegenden Gründen erfolgreicher
außerbetrieblich bzw. schulisch absolvieren.
125
19
BZP II - Modulare Qualifizierungen
Metallbereich, Schweißen, sonstige Modu15
le (z. B. CNC-,Dreh-,Frästechnik)
Kunden mit abgeschlossener Berufsausbildung im
metallverarbeitenden Bereich oder vergleichbaren berufspraktischen Erfahrungen sowie Vorkenntnissen.
CAD (Computer Aided Design = Konstru5
ieren eines Produkts mittels EDV)
Kunden mit qualifiziertem Berufsabschluss im technischen Bereich, insbesondere Technischer Zeichner,
Konstrukteur, Dipl.-Ingenieur.
Kraftfahrermodule (Klasse C, CE, Busfah50
rer, ADR, Grundqualifizierung)
Kunden mit Fahrerlaubnis Klasse B (muss bereits vorhanden sein) und positiver Tauglichkeitsuntersuchung
nach der Fahrerlaubnisverordnung.
Lager und Logistik, Flurförderschein
20
Kunden mit Interesse oder Vorerfahrung im gewerblichtechnischen Bereich, gesundheitlicher Eignung, ausreichenden Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Sicherheitsfachkraft, - Module z.B. Qualifi- 30
zierung nach §34a GewO.
Kunden mit ausreichenden Deutschkenntnissen in Wort
und Schrift, Führungszeugnis ohne Eintrag, Bereitschaft
zum Schicht und Wechseldienst, gepflegtem Erscheinungsbild, körperliche und geistige Eignung, Mobilität.
Modulare Qualifizierungen im kaufmännisch - verwaltenden Bereich:
-
kfm. Module VZ
40
-
kfm. Module TZ
20
-
kfm. Englisch
5
-
Betriebswirtschaft
5
Pflegeassistenz/Altenpflegehilfe incl. ein- 40
jährige Ausbildung
Sonstige Qualifizierungen
45
Weiterbildung gesamt
275
Berufliche Qualifizierung
400
Kunden mit abgeschlossener Berufsausbildung im
kaufmännisch-verwaltenden Bereich bzw. vergleichbaren berufspraktischen Erfahrungen, Wiedereinsteiger/innen, zur Aktualisierung oder Ergänzung der beruflichen Kenntnisse, Module nur in Kombination mit einem Praxisanteil von mindestens einer, maximal vier
Wochen in einem Unternehmen.
Kunden mit vorliegender Eignung und Neigung.
grundsätzlich Vorlage einer konkreten Einstellungszusage eines Arbeitgebers.
20
5
Schwerpunkt U25
Je intensiver und passender die Beratung, umso wahrscheinlicher ist der
Vermittlungserfolg. Dieser einfache Zusammenhang gilt insbesondere im
Bereich U25. Insofern ist die Vernetzung von Berufsberatung, Jugendberufshilfe und Jobcenter zur Förderung der Vermittlung in Ausbildung und
Arbeit in der Jugendberufsagentur der richtige Weg.
Die Situation von jungen Menschen mit schlechtem oder fehlendem
Schulabschluss
beschreibt
ein
Artikel
im
General-Anzeiger
vom
19.11.2014, Seite 7; „Die schauen nur auf meine Fünf in Mathe.“ Auszüge:
Sie hat Kopien gemacht, fein säuberlich. Von ihren Bewerbungsschreiben um
eine Ausbildungsstelle, die sie seit einem Jahr verschickt. (…) Seit einem
Jahr hat die 19-Jährige (…) ihren Realschulabschluss in der Tasche. In einer
Region, in der viele Betriebe angeblich händeringend Lehrlinge suchen. "(…)
Doch die allgemein komfortable Situation für Schulabgänger - 3100 Ausbildungsverträge wurden in der Region in diesem Jahr abgeschlossen, zuletzt
standen 162 Bewerbern noch 238 offene Ausbildungsstellen gegenüber - hilft
(…) nicht. Sie steht auf der Schattenseite des Ausbildungsmarktes, ist eine
von denen, die bisher keine Lehrstelle gefunden haben. Dabei würde sie gerne arbeiten, hat Praktika gemacht und Aushilfsjobs angenommen. "Hier zu
Hause rumsitzen zu müssen, das fühlt sich schrecklich an", sagt sie.(…)
Im Frühjahr versuchte sie ihr Glück auf einer "Speeddating"-Messe für Schulabgänger und Betriebe (…) "Bei den Ausstellern ging der erste Blick auf die
Mathenote."(…) "Aber ich war nicht alleine. Da gab es noch viele andere enttäuschte Gesichter." (…)
Bei (Louisa) belastet die vergebliche Lehrstellensuche (...) längst die Familie:
(…) Auf dem Berufskolleg (…) konnte sie sich in Mathe immerhin auf ein
"Ausreichend" verbessern. Ein Dutzend Bewerbungen mit dem neuen Zeugnis hat sie schon abgeschickt. In einem Bonner Betrieb steht sie nach einem
Praktikum, das ihr viel Freude gemacht hat, auf einer Warteliste auf einen
Ausbildungsplatz im nächsten Jahr. Jetzt hofft sie auf eine Zusage: "Ich
möchte endlich das Gefühl haben, gebraucht zu werden."
Im U25-Team ist im Frühjahr 2015 eine Praktikumsbörse für interessierte
Arbeitgeber und motivierte Jugendliche geplant. Eingeladen werden Ar21
beitgeber, die in den Standardverfahren (schriftliche Bewerbung, große
Börsen) nicht zum Zuge kommen, und Jugendliche, die (siehe Artikel)
ebenfalls im Standardauswahlverfahren scheitern (wofür es natürlich vielfältigere Gründe als die Note in Mathe gibt). Sehr oft entsteht aus dem
persönlichen Kontakt eine „winwin-Situation“, welche im Standardverfahren niemals eine Chance gehabt hätte.
Die bisherige Struktur bleibt erhalten:
 Grundsatz: Die Vermittlung in Ausbildung geht der Vermittlung in Arbeit
vor. Schüler besuchen ihre Regelschule bis zum individuell höchsten
angestrebten Schulabschluss.
 Die Schnittstelle zur Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung
der Agentur für Arbeit wird weiter durch die Konzentration auf einen
Fallmanager im Jobcenter optimiert.
 Voraussichtlich ausbildungsunreife Entlassschüler erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
(bvB) und an der Einstiegsqualifizierung (EQ).
 Weiterführung der Zusammenarbeit zur Aufnahme von Teilzeitausbildungen.
 Es werden 40 Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen
zur Verfügung gestellt.
 Qualifizierende Arbeitsgelegenheiten zählten in den vergangenen Jahren zu den erfolgreichsten Angeboten, dies insbesondere als Vorbereitung zur Aufnahme einer Berufsausbildung.
 „Ferry4you“ als Aktivierungshilfe für Jüngere in Kooperation mit dem
Träger Berufsförderungswerk Köln. Insgesamt stehen 20 Plätze im Vorfeld von Qualifizierung, Beschäftigung und Ausbildung junger Menschen
mit vielfältigen und schwerwiegenden Reifenotwendigkeiten zur Verfügung. Ein interdisziplinäres Team bestehend aus Arbeitspädagogen,
Sozialpädagogen, Psychologen, Vermittlern und Sportpädagogen arbeitet mit den jungen Erwachsenen. Auch Möglichkeiten begleitender Psychotherapie, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Gesundheitsförde22
rung, Suchtberatung, Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung
können genutzt werden.
 Die Kooperation im Rahmen des Landesprogramms „Jugend in Arbeit
plus“ mit der Jugendberufshilfe der Bundesstadt Bonn, der Regionalagentur NRW, der Industrie- und Handelskammer Bonn sowie der
Handwerkskammer Köln wird fortgesetzt.
 Bereitstellung von 12 Plätzen für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).
 Für Jugendliche soll die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern durch Unterstützung der Kontaktaufnahme verbessert werden. Jugendliche werden
durch Praktika und Arbeitserprobungen an die Arbeitswelt herangeführt.
Einführung des Vermittlungsservices im U25-Team.
 Es werden weiterhin 15 niedrigschwellige Betreuungsplätze in der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes vorgehalten.
 Für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen und Migrationshintergrund stehen insgesamt 20 Plätze zur Aktivierungshilfe U25 zur
Verfügung. Inhalt dieser Maßnahme sind niedrigschwellige Angebote
im Vorfeld von Qualifizierung, Arbeit und Ausbildung, insbesondere für
junge Menschen, für die standardisierte berufsvorbereitende Maßnahmen nicht bzw. noch nicht in Frage kommen.
 Inhousemaßnahme TipTop2Job. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme im Jobcenter Bonn, welche mit eigenem Personal und in eigenen Räumen durchgeführt wird. In einer sechswöchigen Präsenzphase
werden motivierte junge Erwachsene in Einzel- und Gruppenarbeit an
die Möglichkeiten des Arbeits- und Ausbildungsmarktes herangeführt.
Das Jobcenter tritt als klassischer Maßnahmeträger auf. Ziel ist die
Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Die Maßnahme wird in Kombination mit der Zielgruppe 50plus durchgeführt.
 BvB-Pro - Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz. Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife
und –eignung werden in einer Vollzeitmaßnahme auf den Beginn einer
Berufsausbildung vorbereitet. Inhalt dieses Konzeptes ist ein betriebs23
nahes Lernen unter realistischen Produktionsbedingungen. Konkrete
weitere Lernziele sind:
o
Erhöhung des Qualifikationsniveaus,
o
Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung (Selbstkompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit) und einer positiven Einstellung zur lebensbegleitenden Weiterbildung sowie zur
gesellschaftlichen Teilhabe,
o
Erschließung betrieblicher Qualifizierungsangebote, Ausbildungsund Arbeitsstellen für die Teilnehmenden, insbesondere über die
regionalen Netzwerke zu Betrieben.
 In Zusammenarbeit mit der Internationalen Begegnungsstätte und dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden bei Bedarf bzw. Vorliegen der Teilnahmeverpflichtung Integrationskurse angeboten.
24
6
Zielgruppe 50plus
Letztmalig werden dem Jobcenter für 2015 zusätzlich 2 Millionen Euro für
die Betreuung von Älteren zugewiesen. Das Programm endet 2015 nach
acht Jahren. Nach den bisher vorliegenden Informationen, sollen die Projektmittel in den regulären Eingliederungstitel zurückfließen. Dies würde
eine Kompensation von etwa 1,3 Mio. Euro bedeuten.
Etwa die Hälfte der Kunden 50plus zählt zu den Langzeitarbeitslosen. Motivation, Selbstwertgefühl, Gesundheit, Kommunikation und fehlende Qualifikation sind Themen, die bei der Beratung und Entwicklung eines Integrationsplans von Bedeutung sind.
Folgende Ergebnisse wurden für die 2. Projektphase bundesweit evaluiert15:

„Die Mehrheit der im Bundesprogramm erzielten Integrationen erfolgt in
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse.

Die Mehrheit der Integrationen im Bundesprogramm kommt ohne finanzielle Förderung der Unternehmen zustande. Allerdings erweisen
sich geförderte Integrationen als etwas stabiler.

Nachhaltige Integrationen im Bundesprogramm erfolgen überwiegend
in Betriebe unter 500 Beschäftigten sowie in sehr kleine Betriebe.

Die intensive und kontinuierliche Betreuung im Bundesprogramm bewirkt eine Verbesserung der Lebenszufriedenheit und der sozialen
Teilhabe bei älteren Langzeitarbeitslosen.

Der Fokus der Betreuung liegt auf der Förderung und Entwicklung individueller Potenziale, Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen.

Insgesamt nehmen individualisierte Angebote wie Coaching und personengebundene Dienstleistungen einen sehr hohen Stellenwert in der
Arbeit der Beschäftigungspakte ein.“
Einen hohen Anteil an diesen Ergebnissen hat der Einsatz von Projektmitteln. Mit diesen konnten alternative Pfade zur Vermittlung und insbesonde15
http://www.perspektive50plus.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Kurzbe
richt.pdf
25
re zur sozialen Teilhabe erfolgreich getestet werden. Folgende Angebote
zur
Unterstützung des Integrationsprozesses stehen – neben den Re-
gelinstrumenten – in Bonn bereit:

Hauseigenes Bewerbercenter

Gesundheitslotsin

Experte für Selbständige und Existenzgründer

Intensivbetreuung „Impuls“ für Kunden mit vertiefter Langzeitarbeitslosigkeit und hohem Förderbedarf

Vermittlungsservice

Nachbetreuung von integrierten Kunden zur Sicherung der Beschäftigung (Nachhaltigkeit)

TipTop2Job
Weitere Angebote im Haus mit Unterstützung durch externe Fachleute:

Empowerment: Stärkung des Selbstwertgefühles

Mit-Reden-Können: Verbesserung der Sprachkompetenz

EDV-Basiskurs
Externe Angebote

Fit for Job – Gesundheitsprävention

Gesundheit und Arbeit – Gesundheitsorientierung bei der Integration.
Einige dieser Maßnahmen sind nur mit Projektmitteln finanzierbar. Andere konnten bereits ins Regelgeschäft übernommen werden, z.B. Vermittlungsservice. Das Projekt TipTop2Job als Inhouseangebot mit eigenem
Personal könnte das Vorlaufmodell für die vom BMAS angeregten Aktivierungscenter sein.
26
7
Frauenförderung
Mit der Förderung zur Arbeitsaufnahme und beruflicher Qualifizierung von
Frauen ist immer auch Familienförderung und Armutsprävention verbunden. Frauen nehmen in den allermeisten Fällen die Erziehungsaufgaben in
der Familie war. Insofern sind auch individuelle Eingliederungsstrategien
erforderlich, die vorhandene komplexe Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Die Frauenförderung knüpft an folgende Bedingungen an:

Frauen im SGB II-Bezug fehlt sehr oft eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung.

Eine an den Anforderungen des Arbeitsmarktes orientierte flexible
Kinderbetreuung ist keine Selbstverständlichkeit. Dadurch entsteht
aus unterschiedlichen Gründen eine erhebliche Integrationshürde.

Eine niedrige, oft unter dem SGBII-Anspruch liegende Entlohnung
in Teilzeit motiviert nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme.
Diese komplexe Ausgangslage erfordert ein gut abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen Eingliederungsinstrumente:

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) begleitet die Angebote und Hilfestellungen für Frauen kontinuierlich
und informiert sowohl die JC-Mitarbeiter als auch die Bewerberinnen. Den Mitarbeitern wird im 1. Halbjahr 2015 ein Beratungsleitfaden für Wiedereingliederungsgespräche zur Verfügung gestellt.

Die BCA beobachtet die Förderstatistik und empfiehlt Korrekturen
bei Fehlentwicklungen.

Maßnahmen und Weiterbildungsangebote werden weitestgehend
auch in Teilzeit realisiert.

Es wird ein Bewerbungscoaching für Frauen angeboten.

2015 wird es erneut eine Jobmesse für Frauen geben.

Das 2014 eingeführte Selbstvermittlungscoaching wird fortgeführt.
Die Selbstwirksamkeit von Frauen zur Qualifikation und Arbeitsaufnahme soll so dauerhaft unterstützt werden.
27

Es wird eine spezielle Fördermaßnahme zur Verfügung gestellt. In
dieser werden der Bewerbungsprozess intensiv vorbereitet und begleitet. Ziel ist es, die bestehenden Beschäftigungsbarrieren durch
Module zur Sicherstellung der Kinderbetreuung, der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, zum Abbau von Ängsten und zur Stressbewältigung zu minimieren bzw. zu beseitigen.

Es werden abschlussorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten in eher frauenspezifischen Berufen angeboten. Hierzu ist eine Optimierung der Vorbereitungsphase und der Nachbetreuung erforderlich.

Gewährung von Einstiegsgeld für Erziehende mit Kindern unter 15
Jahren zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Frühzeitige Aktivierung von Leistungsberechtigten in Elternzeit.
Hierzu werden Gruppeninformationsveranstaltungen und individuelle Beratungsgespräche ein Jahr vor Ende der Elternzeit angeboten.

Regelmäßige Informationsveranstaltungen für minijobbende Frauen
zur Sensibilisierung über die Gefahren bei dauerhafter geringfügiger Beschäftigung und über mögliche Förderungen zur Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Kundinnen sollen zukünftig im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gruppenterminen über aktuelle Stellen, Anforderungen der
Arbeitgeber und die Unterstützungsinstrumente des Jobcenters informiert werden.

Arbeitgeber sollen durch den gemeinsamen AGS auf die Vorteile
und Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigungsmodellen (Ausbildung
und Arbeit) informiert werden.

Weiterführung der Zusammenarbeit zur Aufnahme von Teilzeitausbildungen. Es werden 30 Vermittlungen gefördert.

Entwicklung und Ausgabe von Flyern und Ratgebern für Eltern.

Beteiligung am Medienprojekt „Einstellungssache“ Anfang September 2015.
28
8
Beschäftigung
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Brücke III: Nach zwei erfolgreichen Jahren startet 2015 Brücke III.
2015 werden voraussichtlich 10 – 15 Bewerber/innen eine öffentlich
geförderte Beschäftigung bei einem Bonner Träger (öffentliche und
gemeinnützige Betriebe) aufnehmen. Gefördert werden erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die im Jobcenter Bonn arbeitsuchend gemeldet
sind, im Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II (mind. 21 Monate in
den letzten 24 Monaten) sind, mittelfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden und sich motiviert an einer Beschäftigungsaufnahme
zeigen.
Der Arbeitsvertrag wird für 2 Jahre abgeschlossen. Es muss eine angemessene tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung gezahlt werden. Die
Förderhöhe wird über zwei Jahre degressiv gestaltet.
ESF-Beschäftigungsprogramm: Das Jobcenter Bonn wird sich daran
beteiligen und einen Antrag stellen. Dabei werden die Erfahrungen aus
dem Pilotprojekt „Perspektive in Betrieben – PiB“ einfließen. Sobald der
Zuwendungsbescheid vorliegt, werden Betriebe für dieses Projekt akquiriert.
Förderung Soziale Teilhabe: Im BMAS-Konzept „Chancen eröffnen –
Soziale Teilhabe sichern“ kündigt das BMAS eine Initiative für 10.000
Langzeitleistungsbezieher mit einer Förderung von bis zu 100Prozent
an. Hierauf wird sich das JC Bonn nach heutigem Stand bewerben um
somit besonders benachteiligten Personen eine Teilhabechance zu eröffnen.
Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Arbeitsgelegenheiten sind für besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte eine Einstiegsmöglichkeit in den Alltag einer Berufstätigkeit. Sie
helfen, Berufserfahrungen zu machen, die Perspektive eines selbstver29
ständlichen Lebens ohne Arbeit zu verändern und ermöglichen die Chance, das Arbeits- und Sozialverhalten unmittelbar einzuüben. Für die Integrationsfachkräfte (IFK) ist die AGH ein wirkungsvolles Instrument die Leistungsfähigkeit und die Mitwirkungsbereitschaft zu prüfen.
Die angebotenen Arbeitsgelegenheiten verteilen sich auf die Tätigkeitsfelder Handwerk, Dienstleistungen, Hauswirtschaft, Büro sowie allgemeine
Helfertätigkeiten.
Dieses Spektrum bietet die Möglichkeit, auf die individuellen Fördernotwendigkeiten sowie die Neigungen der Teilnehmer/innen einzugehen. Es
ist vorgesehen, einige höherwertige Stellen durch einfachere Angebote zu
ersetzen
Für das 1. Halbjahr 2015 stehen insgesamt 402 Plätze zur Verfügung. Die
Maßnahmen sind bis zum 30.06.2015 bewilligt. Eine Veränderung ab dem
01.07.2015 bei Mitteleinsatz und Platzzahl wird im laufe des ersten Halbjahres bedarfsgerecht geprüft. Eine mögliche Steigerung der Maßnahmeund Personalkosten bei den Trägern, aufgrund von Tariferhöhungen oder
Erhöhung der Mietnebenkosten, wird für den kommenden Bewilligungszeitraum ab dem 01.07.2015 berücksichtigt werden.
Für einige Leistungsbezieher ohne Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt ist eine AGH-Teilnahme in den nächsten Jahren ausgeschlossen, da innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes eine maximale Zuweisungsdauer von 24 Monaten – kumulativ – zulässig ist.
Erfahrungsgemäß wird ein AGH-Platz durchschnittlich 2 ½ jährlich belegt.
Nachfolgende Tabelle zeigt die 2015 zur Verfügung stehenden Arbeitsgelegenheiten.
30
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16d Sozialgesetzbuch -Zweites Buch (SGB II)
seit dem 01.07.2014
Träger
Plätze
seit 01.07.14
Aufgabenbereiche / Tätigkeiten
Besonderheiten
Küchenhilfsdienste und Bürohilfsdienst (KostBar)
40
Fahrdienste, Hol- und Bringdienste sowie Hilfshausmeister (KostBar
und Rund um´s Wohnen)
Verkaufstätigkeiten und Zweiradmechanik (Bike-House) - U25
Caritasverband Bonn e.V.
51
für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
unter 25 Jahren
Verkaufstätigkeiten und Zweiradmechanik (handwerklicher Anteil
größer (Radstation)) - U25
Verkauf und Textilverarbeitung (Lädchen) - U25
Dt. Rotes Kreuz
3
Begleitdienste, z.B. Spazieren gehen, Ausflugsbegleitung, Begleitung
zu Kirchenveranstaltungen oder im stationärten Bereich
Bundesstadt Bonn
15
Betreuung
Selbstlernzentrum,
Küchenhilfskräfte
in
den
Altentagesstätten (Sozialamt) und den Kitas, Mithilfe im Stadtarchiv
Diakonie
1
Hausdienst, Unterstützung des Küsters, Hauswirtschaft
Elterninitiative Huckepack e.V.
1
Unterstützung der Erzieherinnen und im hauswirtschaftlichen Bereich
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
30
Alltagsbegleiter,
Haustechnik,
Hausbetreuung, Verwaltung
Therapiezentrum für Schwerst- / MehrfachBehinderte
3
Begleitung und Unterstützung der
BewohnerInnen in ihrem Alltag, Mithilfe im hauswirtschaftlichen Bereich
40
Handwerkliche Tätigkeiten, Verkaufsbereich, Fahrdienst
Kath. Verein für soziale Dienste Bonn
e.V. (SKM)
(Die Arche und Schatzinsel)
50
Haushaltsauflösungen und Möbelrecycling, Second-Hand-Kaufhaus
PAUKE Bonn GmbH
45
Küchenhilfskraft, Service, Restaurantverwaltung,
Öffentlichkeitsarbeit, Allgemeiner Hausdienst
Waschküche,
Verein für Gefährdetenhilfe
70
Fahrzeugmechanik und -verwertung, Bau- und
Malerarbeiten, Umzugsdienst, Second-Hand-Kaufhaus
Hausservice,
Bonner Verein für gemeindenahe
Psychiatrie
18
Hauswirtschaft, Montage- und Verpackungsarbeiten,
Lagerwirtschaft, Verwaltung / EDV, Servicebereich
AIDS Hilfe Bonn
1
Archivierung und Pflege des
Infomaterials sowie Unterstützung des Hausmeister
Albert-Schweitzer-Haus
2
Hauspflege- und Hausbetreuungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit
D.U.N.I.T.A.L Bonn e.V.
2
Internetrecherchen, sowie Unterstützung unserer Mitarbeiter im
Bürobereich
Förderverein Lokalradio Bonn/RheinSieg e.V.
8
Redaktionelle und organisatorische Mitarbeit
Internationales Frauenzentrum
1
Unterstützung bei der Veranstaltungsorganisation, BesucherinnenBetreuung,
Junges Theater Bonn
2
handwerkliche Tätigkeiten, Schneiderei
Fahrbetriebe Bonn (Stadtwerke)
10
zusätzliche Serviceleistungen für Fahrgäste / Fahrgastbetreuung
Technische Jugendfreizeit- und
Bildungsgesellschaft gGmbH
3
Betreuungsunterstützung sowie Bürohilfstätigkeit
Verein für Behindertensport e.V.
3
Fahr- und Begleitdienste
Junge Wilde e.V.
1
Unterstützung des Hauswartes
Aktion Psychisch Kranke e.V.
2
Zuarbeiten für Archivorganisation (Sichtung der
Aktenund
Dokumentenbestände,
Archivierung)
Bürohilfstätigkeiten
Diakonische Wirtschaftsbetriebe Bad
Godesberg
Summe
Fahrdienst,
Servicekraft,
Versand,
Für Personen mit
bekannter
Suchtproblematik und
aktueller
Suchtmittelfreiheit
Für psychisch Behinderte
oder von Behinderung
bedrohte Menschen.
Ausschließlich dem RehaTeam vorbehalten.
sowie
402
31
9
Zielgruppe Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Schwerbehinderung16 – dies sind etwa 6% der Jobcenter
Kunden – und berufliche Rehabilitanden werden in einem eigenen Team
betreut. Dies ist das Reha/SB-Team. Das ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
 Die Kunden tragen komplexe, oft problematische Lebenssituationen
vor. Diese Sachverhalte müssen bewertet und eingeordnet werden.
Dabei ist es sehr schwierig, die spezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche eine Antragsstellung von Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben auslösen könnte, zu erkennen.
 Die Jobcenter sind kein originärer Rehabilitationsträger. Die
Schnittstelle zu den zuständigen Trägern muss gemanagt werden.
Die erfahrenen Integrationsfachkräfte (IFK) informieren und beraten die
Zielgruppe umfassend zu ihren beruflichen Möglichkeiten sowie individuellen Förderbedarfen und unterstützen beim Übergang von der Schule in
den Beruf. Menschen mit Behinderungen gehören zu den benachteiligten
Personen am Arbeitsmarkt. Deswegen stehen zur Unterstützung der Vermittlung alle regelhaften Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Vermittlungschancen und zusätzlich folgende spezielle Eingliederungsleistungen zur Verfügung:
 Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte nach §§ 90ff SGB III
 Arbeitshilfen zur behindertengerechten Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes
 Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber bis zu 8 Wochen
 Probebeschäftigung
 Ausbildungszuschuss.
Für marktferne Personen stehen folgende Angebote zur Verfügung:
16
Menschen mit Schwerbehinderung = haben einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 50
oder mehr. Bei GdB 30 oder 40 kann die Arbeitsagentur eine Gleichstellung aussprechen (§2 SGB IX)
Menschen mit Behinderungen = haben Abweichungen von für das Lebensalter typischen Zuständen,
welche länger als 6 Monate andauern.
Rehabilitanden = Neben der Behinderung besteht eine Einschränkung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Hilfen zur Teilhabe sind festgestellt und erforderlich.
32

Spezielle Integrationsmaßnahmen, um schwerbehinderte Menschen
für eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu trainieren.

Arbeitsgelegenheiten in den Arbeitsfeldern Montage, Verpackung,
Versand, Lager, Hauswirtschaft und Verwaltung. Nach längerer Auszeit vom Arbeitsmarkt besteht die Möglichkeit, sich den Anforderungen
des Arbeitsalltages zu stellen und sich zu erproben.

Die niederschwellige Werkstatt sowie das externe Arbeitstraining ermöglichen es, psychisch erkrankten oder von einer psychischen Erkrankung bedrohten Menschen, die eigene Arbeitsfähigkeit mit maximal 14 Stunden/Woche zu erproben. Es ist ein Angebot zwischen dem
1. Arbeitsmarkt und dem geschütztem Arbeitsmarkt. Die Umsetzung
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn und anderen Trägern.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Betreuung ist das Erkennen und Feststellen von Bedarfen für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen (Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben) in enger Zusammenarbeit mit den RehaBeratern der Arbeitsagentur Bonn.
Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen (§§ 112 ff. SGB III). Prozessuale Einflussfaktoren sind die Schwere und Ausprägung der Behinderung, die bisherige schulische und berufliche Biografie, Alter und Lebensverhältnisse, Ressourcen, Motivation, regionale und berufliche Mobilität,
psychische Verfassung und Belastbarkeit sowie die Situation auf dem
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zur Identifizierung eines notwendigen Rehabilitationsbedarfs und zur Klärung und Einschätzung der Integrationsfähigkeit wird z. B. das Projekt „Berufliches Profiling Plus“ durchgeführt. Mit
dem Kunden werden seine Möglichkeiten zur individuellen Wahrnehmung
von Leistungen der Arbeitsförderung analysiert.
33
Zur Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben17 stehen dem Personenkreis besondere Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Hierzu gehören:

überbetriebliche abschlussorientierte Umschulungen, überwiegend in
speziellen Reha-Einrichtungen, sowie wohnortnahe betriebliche Umschulungen mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.

Weiterbildungen, um die Arbeitsaufnahme einer leidensgerechten Tätigkeit zu ermöglichen.

Integrationsseminare für Rehabilitanden, die vorübergehend aus dem
Arbeitsleben ausgeschieden sind, bereiten diese auf die Rückkehr ins
Arbeitsleben vor.
Das sechs Monate vor dem Ende der Umschulung/Weiterbildung beginnende Absolventenmanagement hat zum Ziel, die Rehabilitanden möglichst nahtlos in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Viele Jugendliche, die im Reha/SB-Team betreut werden, haben den Förderschwerpunkt im Bereich des Lernens. Zusätzlich erschweren fehlende
Sozialkompetenzen und Brüche im Lebenslauf die unmittelbare Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Wichtig ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit dem Jugendlichen, seinem Elternhaus und dem Fallmanager. Dieser Prozess gestaltet sich in der Praxis schwierig und zeitintensiv. Besonders auf die Belange dieser Jugendlichen abgestimmte Angebote, wie z.B. Arbeitsgelegenheiten, die Aktivierungshilfe U25 „Ferry4You“,
sind oft der erste Schritt in der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt.
17
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (= berufliche Rehabilitation) sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren
oder unmöglich erscheinen lassen.
34
10
Integrationsleistungen des kommunalen Trägers
Psychosoziale Beratung
Inhalte der Psychosozialen Betreuung sind:

Sozialarbeiterische Betreuung und Begleitung bei Erfüllung der
Mitwirkungspflicht.

Hilfestellung bei der Klärung und Bewältigung persönlicher und/oder
familiärer Krisensituationen, Vernetzung mit Fachdiensten.

Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen
Kompetenz.

Klärung und Stabilisierung der finanziellen Verhältnisse (auch im
Vorfeld zur Schuldnerberatung).

Unterstützung im Rahmen der Integration in Arbeit und Ausbildung
(berufliche Orientierung und Beratung).
Folgende Träger des Bonner sozialen Netzwerkes sind Kooperationspartner:

Amt für Soziales und Wohnen – Sozialdienst

Aids-Hilfe Bonn e.V.

Aids-Initiative Bonn e.V.

Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.

Diakonisches Werk Bonn und Region gGmbH

Diakonisches Werk An Sieg und Rhein

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Stadtteilverein Dransdorf

Evangelische Lukaskirchengemeinde

Hilfe für Frauen in Not (Frauenhaus u. Frauenberatungsstelle)

Synagogengemeinde Bonn

TUBF Frauenberatungsstelle.
Insgesamt stehen etwa 1200 Beratungsplätze bei den freien Trägern zur
Verfügung.
35
Schuldnerberatung
Das Angebot der beiden Schuldnerberatungsstellen von Caritasverband/Diakonischem Werk und Deutschem Roten Kreuz beinhaltet:

Informationen über Beratungs- und Prozessabläufe in der Schuldnerberatung,

Erhalt und Hilfe bei der Einrichtung eines Girokontos

Informationen über Schuldnerschutzbestimmungen und Entschuldungsmöglichkeiten

Forderungsprüfung (Hilfestellung bei Organisation und Sichtung der
Schuldenunterlagen sowie Überprüfung nach Grund und Höhe)

Erstellung und Umsetzung des Regulierungsplanes

Verhandlungen mit Gläubigern

Beratung, Vorbereitung und Begleitung im Insolvenzverfahren.
Es stehen ca. 400 Plätze für SGB II - Bezieher zur Verfügung. Hinzu
kommen die Beratungsmöglichkeiten, die sich durch die freie Sprechstunde und durch die Online-Beratung ergeben, die ebenfalls jeder Leistungsempfänger des Jobcenters in Anspruch nehmen kann.
Kinderbetreuung
In der Kinderbetreuung hält die Kommune sowohl die Regelangebote der
Kindertagesstätten als auch ein offenes Angebot an Tagespflegeplätzen
bereit. Durch diese Angebote sollen Eltern bei der Aufnahme und dem Erhalt einer Erwerbstätigkeit sowie beim Besuch von Eingliederungsmaßnahmen nach §16 ff SGB II unterstützt werden.
Hierfür werden bei Bedarf mit Hilfe des Netzwerkes „Kinderbetreuung in
Familien“ und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie individuell passende Angebote unterbreitet.
Suchthilfeangebote
Für suchtkranke Menschen stellt die Stadt Bonn in folgenden Einrichtungen Betreuungsplätze bereit:
36
 Caritas/Diakonie
 LVR-Klinik Bonn
 Pauke
 Verein für Gefährdetenhilfe
 Bonner Verein für gemeindenahe Psychiatrie.
Im Jahr 2014 standen ca. 300 Plätze zur Verfügung; dieses Kontingent
wird voraussichtlich auch in 2015 vorgehalten werden.
37
Anhang
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern nach bisherige Verweildauer im SGB II (Stand Dezember 2013)
Bestand LZB davon:
Bestand eLb
Bestand LZB
Bund
4.350.135
2.957.994
NRW
1.132.339
JC Bonn
Anteil LZB
an eLb in %
unter 2 Jahre im
Leistungsbezug
2 bis unter 4 Jahre im
Leistungsbezug
4 Jahre und länger im
Leistungsbezug
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
68,0%
234.897
7,9%
680.515
23,0%
2.042.582
69,1%
768.650
67,9%
62.101
8,1%
185.165
24,1%
521.384
67,8%
18.290
12.219
66,8%
880
7,2%
2.955
24,2%
8.384
68,6%
JC Darmstadt
8.578
5.394
62,9%
475
8,8%
1.542
28,6%
3.377
62,6%
JC Frankfurt am Main
48.863
31.525
64,5%
2.740
8,7%
8.380
26,6%
20.405
64,7%
JC Leverkusen
10.970
7.068
64,4%
623
8,8%
1.925
27,2%
4.520
64,0%
JC Mainz
10.205
6.605
64,7%
567
8,6%
1.815
27,5%
4.223
63,9%
JC Wolfsburg
5.178
3.337
64,4%
236
7,1%
772
23,1%
2.329
69,8%
Vergleichtstyp IIe
Quelle: Statistik der BA
38
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern nach ausgewählten Merkmalen
Jobcenter Bonn
2012
Merkmale - Jahresdurchschnittswerte
2013
2014
Veränderung
2012 und 2013
Veränderung
2013 und 2014
absolut
absolut
in %
Anteilswerte
in % (2014)
in %
Bestand eLb
17.648
18.253
18.727
605
3,4%
474
2,6%
Bestand LZB
12.287
12.306
12.396
19
0,2%
90
0,7%
100,0%
Anteil LZB an eLb in %
69,6%
67,4%
66,2%
darunter nach Altersgruppen
U25
Ü25-U50
Ü50
1.554
7.264
3.469
1.564
7.212
3.530
1.556
7.277
3.562
10
0,6%
-8
-0,5%
-52
-0,7%
65
0,9%
61
1,8%
32
0,9%
12,6%
58,7%
28,7%
Alleinerziehende
1.763
1.779
1.853
16
0,9%
74
4,2%
14,9%
ohne Schulabschluss
ohne abgeschl. Berufsausbildung
2.710
8.997
2.436
8.969
2.385
9.039
-274
-10,1%
-51
-2,1%
-28
-0,3%
70
0,8%
19,2%
72,9%
arbeitslos
Maßnahmeteilnehmer
Maßnahmeteilnehmer - FbW
5.441
822
143
5.589
830
124
5.720
891
160
148
2,7%
131
2,3%
8
1,0%
61
7,3%
-19
-13,3%
36
29,0%
mit zu berücksichtig. Erwerbseinkommen
3.639
x
x
3.586
1.845
697
3.666
1.854
732
-53
-1,5%
80
2,2%
x
x
9
0,5%
x
x
35
5,0%
222
262
236
253
260
256
14
6,3%
24
10,2%
-9
-3,4%
3
1,2%
darunter
darunter abhängig Erw erbstätige mit bis zu 450 € Bruttoeinkommen
darunter abhängig Erw erbstätige mit über 850 € Bruttoeinkommen
Anzahl mtl. durchsch. Zugänge LZB
Anzahl mtl. durchsch. Abgänge LZB
46,1%
7,2%
1,3%
29,6%
15,0%
5,9%
Quelle: Statistik der BA und Cockpit SGB II (Stand Oktober 2014)
Bestand an Langzeitarbeitslosen nach ausgewählten Merkmalen
Jobcenter Bonn
Merkmale - Jahresdurchschnittswerte
2012
2013
2014
Veränderung
2012 und 2013
absolut
Bestand Arbeitslose
7.822
8.139
in %
Veränderung
2013 und 2014
absolut
Anteilswerte
in % (2014)
in %
8.534
317
4,1%
395
4,9%
362
9,0%
228
5,2%
100,0%
Bestand Langzeitarbeitslose
4.040
4.402
4.630
Anteil Langzeitalo an allen Alo´s in %
51,6%
54,1%
54,3%
darunter nach Altersgruppen
U25
Ü25-U50
Ü50
138
2.592
1.310
134
2.744
1.524
142
2.859
1.629
-4
-2,9%
8
6,0%
152
5,9%
115
4,2%
214
16,3%
105
6,9%
3,1%
61,7%
35,2%
521
566
588
45
8,6%
22
3,9%
12,7%
darunter
Alleinerziehende
ohne Schulabschluss
ohne abgeschl. Berufsausbildung
davon
1 bis unter 2 Jahre arbeitslos
2 Jahre und länger arbeitslos
905
848
857
-57
-6,3%
9
1,1%
18,5%
2.689
2.918
3.026
229
8,5%
108
3,7%
65,4%
1.806
2.234
1.906
2.496
1.907
2.723
100
5,5%
1
0,1%
41,2%
262
11,7%
227
9,1%
58,8%
Quelle: Statistik der BA
39
Langzeitarbeitslose
Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 Abs. 1 SGB III alle Personen, die am
jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr (hier: 364 Tage) und länger bei den
Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren.
Langzeitleistungsbezieher
Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb),
die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren
(§ 6 Abs. 1 RVO zu § 48a SGB II). Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit,
also Zeiten vor Vollendung des 15. Lebensjahres in den Betrachtungszeitraum
der Dauerermittlung mit einzubeziehen, werden LZB erst ab Vollendung des 17.
Lebensjahres ausgewiesen.
(Es werden nur Personen berücksichtigt, die am statistischen Stichtag als eLb
im SGB II-Bestand sind und eine Verweildauer im SGB II von mindestens 21
Monaten innerhalb der letzten 24 Monate (aufgrund tagesgenauer Berechnung
730 Tage) aufweisen.
Innerhalb dieses Betrachtungszeitraums werden alle bestandsrelevanten Zeiträume einer Person bedarfsgemeinschafts- und trägerübergreifend aufsummiert. Sich überschneidende Zeiträume werden nur einmal berücksichtigt und
Unterbrechungs- und Ausschlussgrundzeiten nicht mitgezählt. Eine Person wird
dann als LZB berücksichtigt, wenn sie von den als Betrachtungszeitraum festgelegten 730 Tagen (per Definition 2 * 365 Tage) mindestens 638 Tage (per
Definition 730 Tage / 24 Monate * 21 Monate) bestandsrelevant im SGB II war,
wobei der Stichtag mitgerechnet wird.)
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