Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Niederrhein Regionalniederlassung Niederrhein Postfach 101027 · 41010 Mönchengladbach Kontakt: Marita Haider Telefon: 02161/409-491 Fax: 02161/409-215 E-Mail: [email protected] Zeichen: //2.20.03.10-48-0298 Datum: 13.05.2015 (Bei Antworten bitte angeben.) B 9/L 486 – Umgestaltung des Knotenpunktes in Kevelaer-Wetten Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG Erläuterung des Bauvorhabens: der Landesbetrieb Straßenbau (Regionalniederlassung Niederrhein) plant den Knotenpunkt B 9/L 486 in Kevelaer-Wetten wegen der Unfallhäufigkeit umzubauen. Im Rahmen der Umgestaltung sind die Änderung der Radwegeführung und die Ausstattung der Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage vorgesehen. Das Bauvorhaben liegt in keiner Wasserschutzzone. Mit dem Umbau soll im Sommer d. J. begonnen werden. Die Dauer der Baumaßnahme beträgt voraussichtlich ca. 6 Wochen Durch die notwendige Baumaßnahme ist der Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unvermeidbar. Bei der Planung wurde bereits berücksichtigt, den Eingriff so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind mit dem Bau eine Neuversiegelung (112 m²) und die Beseitigung eines Straßenbaumes (Roteiche) verbunden. Festsetzungen des Landschaftsplans des Kreises Kleve sind von dem Bauvorhaben nicht betroffen. Die Durchführung der Baumaßnahme stellt keine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Lebensraumes für planungsrelevante Arten dar. Die Neuversiegelung kann zum Teil durch die Entsiegelung (10 m²) versiegelter Flächen im Baubereich ausgeglichen werden. Nicht versiegelten Flächen werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme mit Landschaftsrasen eingesät. Das verbleibende Defizit der Restkompensation wird auf Flächen des Ökokontos des Kreises Kleve ausgeglichen. Die Regionalniederlassung Niederrhein hat gem. § 3a UVPG eine Einzelfallprüfung nach 3c Straßen.NRW-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen · Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: [email protected] · BLZ · Konto-Nr Steuernummer: 319/5972/0701 Regionalniederlassung Niederrhein Breitenbachstr. 90 · 41065 Mönchengladbach Postfach 101027 · 41010 Mönchengladbach Telefon: 02161/409-0 [email protected] UVPG für das Bauvorhaben durchgeführt. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung besagt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Im Rahmen der Planung werden keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung beeinträchtigt. Die durch die Baumaßnahme verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft können mit den v. g. landschaftspflegerischen Maßnahmen kompensiert werden. Aufgrund der Größe, Merkmale und Wirkfaktoren des Bauvorhabens sowie der vorhandenen Vorbelastung durch die B 9 und L 486 ist gemäß den mit den Bezirksregierungen abgesprochenen Grundsätzen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Dem Ergebnis der Einzelfallprüfung hat die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 29.04.2015 zugestimmt. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc