DB Netz AG Technischer Netzzugang für SNB Fahrzeuge Innovative Techniken 810.0300A06 1 Global System for Mobile Communication-Rail - GSM-R-Zugfunk 1 Ziel des Einsatzes (1) Der digitale Zugfunk wird in GSM-R-Technik betrieben. Mit GSM-R – Global System for Mobile Communication-Rail – als europaweitem Funkstandard für den Eisenbahnverkehr folgt die DB Netz AG damit dem Stand der Technik. * Stand der Technik Vgl. hierzu www.dbnetze.com/gsm-r . (2) Die Interoperabilitätsrichtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG sowie die zugehörigen Technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) fordern die GSM-R-Technik als Basis für den Zugfunk. Die europaweite Einführung erfolgt mit dem Ziel der Interoperabilität und der Verbesserung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr. Interoperabilität * (3) Die Umschaltung des Netzes auf GSM-R-Technik findet abschnittweise statt. Mit dem Zeitpunkt der Aufnahme des GSM-R-Zugfunks auf einer Strecke wird der analoge Zugfunk auf dieser Strecke außer Betrieb genommen. Einführung * (4) Geplante Inbetriebnahmen werden spätestens einen Monat vor dem Termin der Trassenanmeldungen für die betreffende Fahrplanperiode bekannt gegeben. Eine streckenbezogene Konkretisierung von Inbetriebnahmen erfolgt mit einem Vorlauf von neun Monaten. Bekanntgabe * * * * * * * * * * 2 Technische Merkmale (1) GSM-R basiert auf dem GSM-Standard für öffentliche Mobilfunknetze, der um bahnspezifische Leistungsmerkmale erweitert wurde. Innovative Basis (2) GSM-R-Zugfunk-Fahrzeuggeräte müssen auf Grund der in Abschnitt 1 Pkt. (2) genannten rechtlichen Bestimmungen den TSI des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung" entsprechen. Interoperabilitätsanforderungen Vgl. hierzu www.eba.bund.de . Fahrzeuge für den Einsatz auf Strecken/-abschnitten mit dem europaweit standardisierten Zugleit- und Zugsicherungssystem ETCS müssen für den ETCS-Datenfunk mit störfesten GSM-R-Funkmodulen entsprechend ETSISpezifikation TS 102 933-1, Version 1.3.1 ausgerüstet sein. Vgl. hierzu www.etsi.org . DB Netz AG; I.NMN 1; Dipl.-Ing. Monika Möller; Tel.: [069) 265 31517 Gültig ab 14.04.2015 DB Netz AG Technischer Netzzugang für SNB Fahrzeuge 810.0300A06 Innovative Techniken 2 Global System for Mobile Communication-Rail - GSM-R-Zugfunk Kompatibilitätsanforderungen (3) Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sicherzustellen, dass die Fahrzeugeinrichtung mit den Infrastruktureinrichtungen des Netzes kompatibel ist. Die nach Gemeinschaftsrecht notwendigen Zertifikate sowie die nach innerstaatlichem Recht notwendigen behördlichen Genehmigungen müssen vorliegen. 3 Anforderungen an das Fahrzeug Herstellung der Kompatibilität (1) Das führende Fahrzeug muss mit einem fest eingebauten oder tragbaren GSM-R-Zugfunk-Fahrzeuggerät nach Abschnitt 2 Pkt. (2) und (3) ausgerüstet sein, wenn es auf einer mit GSM-R betriebenen Strecke eingesetzt werden soll. Übergangsanforderung (2) In der sich nach Abschnitt 1 Pkt. (3) ergebenden Übergangsphase muss das führende Fahrzeug, das sowohl auf Strecken mit analoger als auch auf Strecken mit digitaler Zugfunkausrüstung eingesetzt wird, so ausgestattet sein, dass beide Zugfunkarten betrieben werden können. Bei Dual-Mode-Zugfunk-Fahrzeuggeräten wird zusätzlich zu den Anforderungen nach Abschnitt 2 Pkt. (2) und (3) eine nach den anerkannten Regeln der Technik bemessene minimale Umschaltzeit von analog auf digital und umgekehrt verlangt. 4 Rückfallebene (1) Bei Zugfahrten auf Strecken mit GSM-R-Zugfunkausrüstung muss neben dem Zugfunk-Fahrzeuggerät mindestens ein weiteres Mobiltelefon für das Zugpersonal zur Abgabe von öffentlichen Notrufen vorgehalten werden. Ausrüstung Gültig ab 14.04.2015
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