1 Ziel des Einsatzes 2 Technische Merkmale

DB Netz AG
Technischer Netzzugang für
SNB
Fahrzeuge
Innovative Techniken
810.0300A06
1
Global System for Mobile Communication-Rail
- GSM-R-Zugfunk
1
Ziel des Einsatzes
(1)
Der digitale Zugfunk wird in GSM-R-Technik betrieben. Mit
GSM-R – Global System for Mobile Communication-Rail –
als europaweitem Funkstandard für den Eisenbahnverkehr
folgt die DB Netz AG damit dem Stand der Technik.
*
Stand der Technik
Vgl. hierzu www.dbnetze.com/gsm-r .
(2)
Die Interoperabilitätsrichtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG
sowie die zugehörigen Technischen Spezifikationen für
Interoperabilität (TSI) fordern die GSM-R-Technik als Basis für den Zugfunk. Die europaweite Einführung erfolgt
mit dem Ziel der Interoperabilität und der Verbesserung
der Sicherheit im Eisenbahnverkehr.
Interoperabilität
* (3)
Die Umschaltung des Netzes auf GSM-R-Technik findet
abschnittweise statt. Mit dem Zeitpunkt der Aufnahme
des GSM-R-Zugfunks auf einer Strecke wird der analoge
Zugfunk auf dieser Strecke außer Betrieb genommen.
Einführung
* (4)
Geplante Inbetriebnahmen werden spätestens einen Monat vor dem Termin der Trassenanmeldungen für die
betreffende Fahrplanperiode bekannt gegeben. Eine streckenbezogene Konkretisierung von Inbetriebnahmen erfolgt mit einem Vorlauf von neun Monaten.
Bekanntgabe
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2
Technische Merkmale
(1)
GSM-R basiert auf dem GSM-Standard für öffentliche Mobilfunknetze, der um bahnspezifische Leistungsmerkmale
erweitert wurde.
Innovative Basis
(2)
GSM-R-Zugfunk-Fahrzeuggeräte müssen auf Grund der in
Abschnitt 1 Pkt. (2) genannten rechtlichen Bestimmungen
den TSI des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung" entsprechen.
Interoperabilitätsanforderungen
Vgl. hierzu www.eba.bund.de .
Fahrzeuge für den Einsatz auf Strecken/-abschnitten mit
dem europaweit standardisierten Zugleit- und Zugsicherungssystem ETCS müssen für den ETCS-Datenfunk mit
störfesten GSM-R-Funkmodulen entsprechend ETSISpezifikation TS 102 933-1, Version 1.3.1 ausgerüstet
sein.
Vgl. hierzu www.etsi.org .
DB Netz AG; I.NMN 1; Dipl.-Ing. Monika Möller; Tel.: [069) 265 31517
Gültig ab 14.04.2015
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Global System for Mobile Communication-Rail
- GSM-R-Zugfunk
Kompatibilitätsanforderungen
(3)
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat sicherzustellen,
dass die Fahrzeugeinrichtung mit den Infrastruktureinrichtungen des Netzes kompatibel ist.
Die nach Gemeinschaftsrecht notwendigen Zertifikate sowie die nach innerstaatlichem Recht notwendigen behördlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
3
Anforderungen an das Fahrzeug
Herstellung der
Kompatibilität
(1)
Das führende Fahrzeug muss mit einem fest eingebauten
oder tragbaren GSM-R-Zugfunk-Fahrzeuggerät nach Abschnitt 2 Pkt. (2) und (3) ausgerüstet sein, wenn es auf einer mit GSM-R betriebenen Strecke eingesetzt werden
soll.
Übergangsanforderung
(2)
In der sich nach Abschnitt 1 Pkt. (3) ergebenden Übergangsphase muss das führende Fahrzeug, das sowohl auf
Strecken mit analoger als auch auf Strecken mit digitaler
Zugfunkausrüstung eingesetzt wird, so ausgestattet sein,
dass beide Zugfunkarten betrieben werden können. Bei
Dual-Mode-Zugfunk-Fahrzeuggeräten wird zusätzlich zu
den Anforderungen nach Abschnitt 2 Pkt. (2) und (3) eine
nach den anerkannten Regeln der Technik bemessene
minimale Umschaltzeit von analog auf digital und umgekehrt verlangt.
4
Rückfallebene
(1)
Bei Zugfahrten auf Strecken mit GSM-R-Zugfunkausrüstung muss neben dem Zugfunk-Fahrzeuggerät mindestens
ein weiteres Mobiltelefon für das Zugpersonal zur Abgabe
von öffentlichen Notrufen vorgehalten werden.
Ausrüstung
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