Braunvieh Schweiz Verein Swiss Classic REGLEMENT Schweizer Braunviehkönigin 2015-2017 1. Ziel und Zweck Mit der Wahl einer nationalen Braunviehkönigin soll die Schweizer Braunviehzucht an nationalen und internationalen Braunviehausstellungen bereichert werden. Durch den Einbezug der 18 teilnehmenden Braunvieh-Züchtergruppen und sofern nötig der Kantonalorganisationen wird sichergestellt, dass alle Kantone/Regionen an der alle zwei Jahre stattfindenden Wahl der Schweizer Braunviehkönigin vertreten sind. Die Schweizer Braunviehkönigin soll als Botschafterin die wirtschaftlichen Vorteile der braunen Rasse bei der breiten Öffentlichkeit und der Politik in der Schweiz und im Ausland sympathisch aufzeigen. 2. Wahl der Braunviehkönigin und Teilnahmebedingungen Die Wahl der Schweizer Braunviehkönigin findet alle zwei Jahre anlässlich der Swiss Classic (2015 usw.) statt. Teilnahmeberechtigt sind Frauen ab dem 20. Altersjahr. Sie besitzen einen Schweizer Pass und verfügen über gute Kenntnisse der Schweizer Braunviehzucht. Ihr elterlicher Betrieb hält Braunviehtiere, oder sie ist mit einem Braunviehzüchter liiert, oder sie arbeitet auf einem Braunviehbetrieb. 3. Anmeldung Interessierte Bewerberinnen melden sich mittels Anmeldeformular (www.swissclassic2015.ch) direkt beim OK Swiss Classic oder per E-Mail ([email protected]) an. Die Anmeldung ist mit einem aktuellen Foto bis spätestens am 27. Juni 2015 einzureichen. Die Anmeldungen werden vertraulich behandelt. 4. Definitive Auswahl / Online- Wahl Eine erste Vorauswahl findet durch eine von Braunvieh Schweiz und Verein Swiss Classic bestimmte Jury statt. Aus den selektionierten Bewerberinnen werden mittels einer Online- Wahl der Zeitung Schweizer Bauer die 5 Finalistinnen zur Wahl der Braunviehkönigin ermittelt. Die Finalistinnen verpflichten sich im Vorfeld der Wahl, bei einem ganztägigen Foto-Shooting unentgeltlich zur Verfügung zu stehen sowie an 3-5 Veranstaltungen als Werbeträgerinnen für die Swiss Classic 2015 aufzutreten. 5. Wahl zur Schweizer Braunviehkönigin Die Final-Kandidatinnen die anlässlich der Ausstellung Swiss Classic zur Wahl antreten, haben folgende Aufgaben zu absolvieren: Präsentation der eigenen Person Ihr Wissen über das Schweizer Braunvieh wiedergeben Unterstützung des OK am Anlass mit Repräsentationsmöglichkeit beim Publikum Die Braunviehkönigin wird vom Publikum gewählt. 22.05.2015 / mp Seite: 1 6. Überwachung der Wahl Das OK Swiss Classic und Braunvieh Schweiz bestimmen eine Urkundsperson, welche die Wahl überwacht. 7. Entschädigungen und Verpflichtungen Die amtierende Braunviehkönigin erhält von Braunvieh Schweiz eine Jahresentschädigung von Fr. 1‘000.-. Dieser Betrag ist für entsprechende Bekleidung gedacht. Mit der Wahl verpflichtet sich die Braunviehkönigin, während zwei Jahren für Braunvieh Schweiz an mehreren Veranstaltungen als Botschafterin des Schweizer Braunviehs präsent zu sein. Für diesen Einsatz wird Sie mit einem Taggeld von Fr. 200.- entschädigt, plus Spesen gemäss Braunvieh Schweiz-Spesenreglement. 8. Schlussbestimmungen Mit der Anmeldung unterziehen sich die Bewerberinnen den Bestimmungen dieses Reglements. Über Fälle, die im Reglement nicht vorgesehen sind, entscheiden das Organisationskomitee Swiss Classic und Braunvieh Schweiz. Zug/Hausen a. A. 21.05.2015 Braunvieh Schweiz Präsident: Direktor: OK Swiss Classic Ressort Braunviehkönigin Markus Zemp Lucas Casanova Karl Häcki 22.05.2015 / mp Seite: 2
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