R E G L E M E N T Schweizer Braunviehkönigin

Braunvieh Schweiz
Verein Swiss Classic
REGLEMENT
Schweizer Braunviehkönigin 2015-2017
1. Ziel und Zweck
Mit der Wahl einer nationalen Braunviehkönigin soll die Schweizer Braunviehzucht an
nationalen und internationalen Braunviehausstellungen bereichert werden.
Durch den Einbezug der 18 teilnehmenden Braunvieh-Züchtergruppen und sofern nötig der
Kantonalorganisationen wird sichergestellt, dass alle Kantone/Regionen an der alle zwei Jahre
stattfindenden Wahl der Schweizer Braunviehkönigin vertreten sind. Die Schweizer
Braunviehkönigin soll als Botschafterin die wirtschaftlichen Vorteile der braunen Rasse bei der
breiten Öffentlichkeit und der Politik in der Schweiz und im Ausland sympathisch aufzeigen.
2. Wahl der Braunviehkönigin und Teilnahmebedingungen
Die Wahl der Schweizer Braunviehkönigin findet alle zwei Jahre anlässlich der Swiss Classic
(2015 usw.) statt. Teilnahmeberechtigt sind Frauen ab dem 20. Altersjahr. Sie besitzen einen
Schweizer Pass und verfügen über gute Kenntnisse der Schweizer Braunviehzucht. Ihr
elterlicher Betrieb hält Braunviehtiere, oder sie ist mit einem Braunviehzüchter liiert, oder sie
arbeitet auf einem Braunviehbetrieb.
3. Anmeldung
Interessierte Bewerberinnen melden sich mittels Anmeldeformular (www.swissclassic2015.ch)
direkt beim OK Swiss Classic oder per E-Mail ([email protected]) an. Die Anmeldung ist
mit einem aktuellen Foto bis spätestens am 27. Juni 2015 einzureichen. Die Anmeldungen
werden vertraulich behandelt.
4. Definitive Auswahl / Online- Wahl
Eine erste Vorauswahl findet durch eine von Braunvieh Schweiz und Verein Swiss Classic
bestimmte Jury statt. Aus den selektionierten Bewerberinnen werden mittels einer Online- Wahl
der Zeitung Schweizer Bauer die 5 Finalistinnen zur Wahl der Braunviehkönigin ermittelt. Die
Finalistinnen verpflichten sich im Vorfeld der Wahl, bei einem ganztägigen Foto-Shooting
unentgeltlich zur Verfügung zu stehen sowie an 3-5 Veranstaltungen als Werbeträgerinnen für
die Swiss Classic 2015 aufzutreten.
5. Wahl zur Schweizer Braunviehkönigin
Die Final-Kandidatinnen die anlässlich der Ausstellung Swiss Classic zur Wahl antreten, haben
folgende Aufgaben zu absolvieren:
 Präsentation der eigenen Person
 Ihr Wissen über das Schweizer Braunvieh wiedergeben
 Unterstützung des OK am Anlass mit Repräsentationsmöglichkeit beim Publikum
Die Braunviehkönigin wird vom Publikum gewählt.
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6. Überwachung der Wahl
Das OK Swiss Classic und Braunvieh Schweiz bestimmen eine Urkundsperson, welche die
Wahl überwacht.
7. Entschädigungen und Verpflichtungen
 Die amtierende Braunviehkönigin erhält von Braunvieh Schweiz eine Jahresentschädigung
von Fr. 1‘000.-.
Dieser Betrag ist für entsprechende Bekleidung gedacht.
 Mit der Wahl verpflichtet sich die Braunviehkönigin, während zwei Jahren für Braunvieh
Schweiz an mehreren Veranstaltungen als Botschafterin des Schweizer Braunviehs präsent
zu sein.
Für diesen Einsatz wird Sie mit einem Taggeld von Fr. 200.- entschädigt, plus Spesen
gemäss Braunvieh Schweiz-Spesenreglement.
8. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung unterziehen sich die Bewerberinnen den Bestimmungen dieses Reglements.
Über Fälle, die im Reglement nicht vorgesehen sind, entscheiden das Organisationskomitee
Swiss Classic und Braunvieh Schweiz.
Zug/Hausen a. A. 21.05.2015
Braunvieh Schweiz
Präsident:
Direktor:
OK Swiss Classic
Ressort Braunviehkönigin
Markus Zemp
Lucas Casanova
Karl Häcki
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