A mtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Ausgabe 21 Jahrgang 2015 Mittwoch, 20. Mai 2015 Liebe Kindsbacherinnen und Kindsbacher, verehrte Gäste, wir dürfen in diesem Jahr den 750. Jahrestag der ersten urkundlichen Erwähnung unserer Heimatgemeinde feiern. Schon das gesamte Jahr über feiern wir in unterschiedlicher Weise dieses Jubiläum. Vorläufiger Höhepunkt sind sicher die Festtage über Pfingsten. Von Freitag bis einschließlich Montag hat die Ortsgemeinde auf dem Grandcamp-Maisy-Platz ein großes Festzelt aufgestellt, wo Vereine in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein vielfältiges Programm bieten. Am Sonntag führt ein großer Festumzug durch Kindsbach, bei dem an die dreißig Zugnummern aus Kindsbach und der Nachbarschaft teilnehmen. Zahlreiche Vereine, Institutionen, private Gruppen und auch Firmen werden daran teilnehmen. Der Umzug startet um 14.00 Uhr in der Industriestraße und endet am Festzelt. Die Freunde unserer Partnergemeinde kommen extra aus der Normandie, um mit uns zu feiern. Viele Menschen bringen sich aus ihrer Verbundenheit mit Kindsbach heraus in das Festprogramm ein. So haben sich eigens zum Jubiläum auch Musikgruppen wieder zusammen gefunden. Eine Ausstellung zum ländlichen Leben in früheren Zeiten im ehemaligen Ratssaal, wo auch der Kleine Kindsbacher und eine private Postkartenausstellung zu sehen sind sowie weitere Programmpunkte auch für Kinder runden das Programm. Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt. Wir freuen uns auf alle, die kommen und das Jubiläum mitfeiern und ich danke denen, die sich in diesen Tagen besonders engagieren. Ihr Knut Böhlke, Ortsbürgermeister Das genaue Programm für die Festtage über Pfingsten und den Verlauf des Festumzuges finden Sie im Innenteil. Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Landstuhl Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Amtsblatt - Online Montag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Telefon - Nr. 83- 0 Öffnungszeiten des Sozialamtes Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend Öffnungszeiten des Dienstgebäudes „Alte Rentei“, Kirchenstraße 41 (alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl) Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend Sprechstunden des Schiedsmanns nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111. Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822. Seniorengymnastik In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von 14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen. Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt. Notrufe Polizei............................................................................................ 1 10 + 9 22 90 Feuerwehr........................................................................................................ 112 Krankentransport..................................................................................... 19222 Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.de E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: [email protected] Direkter Kontakt • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: [email protected] • 1. Beigeordneter Günther Dietrich: [email protected] • Geschäftsführender Beamter Karl Straßer: [email protected] • Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: [email protected] • Einwohnermeldeamt: [email protected] • Standesamt: [email protected] • Ordnungsamt: [email protected] • Gewerbeamt: [email protected] • Bauamt: [email protected] • Tourist-Information: [email protected] • Datenschutzbeauftragter: [email protected] • Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder AdobePDF an uns zu senden. Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: [email protected] Verbandsgemeindewerke/ Stadtwerke Landstuhl So finden Sie uns im Internet: www.verbandsgemeindewerkelandstuhl.de, www.stadtwerke-landstuhl.de e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: [email protected] Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn Tel.-Nr. 06371/912250 Öffnungszeiten NaturerlebnisBad Ab 14. Mai 2015 - täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr witterungsbedingt geöffnet Bitte achten Sie auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage www.neb-landstuhl.de Tel. 06371-130571 Freizeitbad Azur Tel. 06371/71500 Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesenbach Hallenbad: Montag Dienstag - Freitag Samstag Sonn- und Feiertage Sauna: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Feiertage Winteröffnungszeiten 13.00 - 22.00 Uhr 10.00 - 22.00 Uhr 10.00 - 20.00 Uhr 09.00 - 20.00 Uhr 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna 16.00 - 22.00 Uhr Damensauna 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna 16.00 - 22.00 Uhr Herrensauna 12.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna 10.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna Öffnungszeiten CUBO Montag bis Donnerstag:.........................10.00 - 22.00 Uhr Freitag bis Samstag:.................................10.00 - 23.00 Uhr Sonn- und Feiertage:...............................10.00 - 20.00 Uhr Tel. 06371/130571 www.cubo-sauna.de Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 3 Ehrenamtsbörse Westrich Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu Möglichkeiten des sozialen Engagements und finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen. Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog mit auf! Telefon: 06371/592 420 Mo., Di., Do., Fr., 12.00 - 20.00 Uhr Mi., 8.00 - 15.00 Uhr (persönliche Gespräche nach Vereinbarung) Fax: 06371/592 45 420 Email: [email protected] Aktuell suchen wir Freiwillige für: o Freizeitgestaltung für Senioren und Menschen mit Behinderungen o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Nachmittags betreuung für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre) BereitschaftsdienstE Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Landstuhl-Ramstein Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 (ohne Vorwahl). Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist. Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter www.kv-rlp.de/260557. In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz www.kzv-rheinlandpfalz.de Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung. Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929. Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und Ramstein 23.05. und 25.05.2015 Dr. Schulz, Saarbrückerstr. 85A 66849 Landstuhl............................................................................ 06371/2223 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter zu erfragen. Apothekennotdienst Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes. (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-25882566851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862) Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet: www.lak-rlp.de - Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Notdienstplan vom 21.05.2015 bis 28.05.2015 (Umkreis: 10 km für Landstuhl) Donnerstag, 21.05.2015 Felsen-Apotheke......................................................... Telefon: 06371/18258 Eisenbahnstr. 20, 66862 Kindsbach Sonnen-Apotheke.........................................................Telefon: 06372/6811 Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Freitag, 22.05.2015 Höhen-Apotheke...........................................................Telefon: 06371/3324 Hauptstr. 43 a, 66851 Queidersbach Moor-Apotheke........................................................... Telefon: 06372/50141 St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Samstag, 23.05.2015 Löwen-Apotheke........................................................ Telefon: 06371/50201 Landstuhler Str. 25 a, 66877 Ramstein-Miesenbach Sonnen-Apotheke.........................................................Telefon: 06372/6811 Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Sonntag, 24.05.2015 Apotheke auf der Atzel...............................................Telefon: 06371/2296 Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhl Rosen-Apotheke............................................................Telefon: 06372/8283 Hauptstr. 70, 66882 Hütschenhausen Montag, 25.05.2015 Burg-Apotheke............................................................ Telefon: 06371/62970 Hauptstr. 27, 66849 Landstuhl Dienstag, 26.05.2015 Kreuzweg-Apotheke................................................. Telefon: 06371/51495 Steinwendener Str. 13, 66877 Ramstein-Miesenbach Mittwoch, 27.05.2015 St. Hubertus-Apotheke............................................ Telefon: 06371/50708 Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach Schloß-Apotheke...........................................................Telefon: 0631/50868 Burgherrenstr. 80, 67661 Kaiserslautern Donnerstag, 28.05.2015 Kur-Apotheke.................................................................Telefon: 06371/3025 Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl Weitere Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 08 00 / 7 97 77 77 Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: Tel.-Nr.: 08 00/1003448 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Pflege- und Beratungsdienste ■■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonnu. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197. ■■ Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288. ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, 11 12 Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.: 06371/734700. Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älterwerden“ der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105353. ■■ Betreuungsvereine Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787. DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0 Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369. ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl. de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatung im Internet: www.beratungcaritas.de, Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22. ■■ Diakonisches Werk Pfalz Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stiftung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, eMail: [email protected]. Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel. 06371/913599, e-Mail: [email protected]. Suchtberatung: Tel. 0631/72209. Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/371084-25. Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen. ■■ Info-Abende für werdende Eltern: Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte. ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung Kaiserslautern Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erk rankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535. ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern Telefon: 06 31 / 3 69 – 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 – 14 90 Mail: [email protected] ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/917130, E-Mail: [email protected], Internet: www.jugendhaus-spots.de; Schulkindbetreuung, Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier. ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz Gmbh Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/916986, Fax 06371/916984. ■■ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitangebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie, Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/934-0, Fax: 06371/934-424. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 ✃✃✃✃ ■■ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr. ■■ Jugendraum „Quo Vadis“ Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016, E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr. 13.00 - 20.00 Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von 16.00 bis 18.30 Uhr statt. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Alltagsbewältigung. ■■ STK B Sozialtherapeutische Kette Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl. Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/915383 (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags) ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel. 06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0. ■■ Drogen-Info-Telefon des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525 Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Hotline Ess-Störungen des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333 Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel. 06371/17907. ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/913222 u. 0176/82111296. ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“ Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr ■■ Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-0 ■■ Sprechstunde für Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern: Donnerstags von 16 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller. ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“ Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838, Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet) ■■ Migrationsberatung (Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRKCentrum Landstuhl Sprechstunden: Montags Dienstag 9 - 11 Uhr, Donnerstag von 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533 ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529 ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl www.behindertenhilfe-westpfalz.de [email protected] Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 5 Verbandsgemeinde Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“ Vom 01.04.2015 bis zum 30.09.2015 hat die TouristInformation „Sickingen-Tourismus“ wieder verlängerte Öffnungszeiten und zwar Montag .....................................................................von 10.00 - 12.00 Uhr .....................................................................................und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag - Freitag..................................................von 09.00 - 12.00 Uhr .....................................................................................und 13.00 - 17.00 Uhr sowie am Samstagvormittag ........................................von 09:30 - 12.00 Uhr Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“ Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 Landstuhl Tel.-Nr. 0 63 71/1 30 00 12, Fax-Nr: 0 63 71/1 30 03 59 e-mail: [email protected], www.landstuhl.de Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Die Mitglieder des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Landstuhl wurden zu einer Sitzung eingeladen auf Donnerstag, den 21.05.2015, 18:30 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus in Landstuhl, Kaiserstraße 49. Tagesordnung: Nichtöffentlich 1. Bekanntgabe von Eilentscheidungen gem. § 48 GemO 1.1 Sanierung und Umbau der Mehrzweckhalle – Steinalbhalle Bann; Hier: Los 26 Windfang 1.2 Hembachsanierungsarbeiten 2. Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl 3. Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Landstuhl 4. Bestellung der stellvertretenden Schiedsperson der Verbandsgemeinde Landstuhl 5. Stromeinkauf Sondervertragskunden 6 . Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich Feuerwehr mit der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd 7. Neuanschaffung eines Großflächenkopierers 8. Personalangelegenheit 9. Höherstufung des Bürgermeisters 10. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen 10.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich) 10.2 Mitteilungen der Verwaltung Landstuhl, den 11.05.2015 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Bekanntmachung Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Landstuhl wurden zu einer Sitzung eingeladen auf Donnerstag, den 28.05.2015, 18:30 Uhr, in den großen Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl. Tagesordnung: Öffentlich 1. Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl 2. Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich Feuerwehr mit der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd 3. Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Landstuhl 4. Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Kanalwerkes 5. Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Wasserwerkes 6. Bestellung der stellvertretenden Schiedsperson der Verbandsgemeinde Landstuhl 7. Höherstufung des Bürgermeisters 8.Einwohnerfragestunde 9. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen 9.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich) 9.2 Mitteilungen der Verwaltung Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Nichtöffentlich 10.Personalangelegenheiten 10.1 Beförderung eines Beamten 10.2 Bestellung der Werkleitung des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke 11. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen 11.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich) 11.2 Mitteilungen der Verwaltung Landstuhl, den 18.05.2015 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2015 Der Verbandsgemeinderat hat am 5. Februar 2015 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde vom 28. April 2015 hiermit bekannt gemacht wird: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 13.500.150 € 13.498.200 € 1.950 € 12.492.000 € 11.897.700 € 594.300 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 82.700 € 2.453.150 € - 2.370.450 € 2.839.750 € 1.063.600 € 1.776.150 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.409.350 €. Der Betrag beinhaltet die Finanzierung der Rückzahlungsbeträge des zinslosen Darlehens aus dem Konjunkturprogramm II. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 270.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 270.000 €. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 28.000.000 €. §5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl 2. 3. Sondervermögen Wasserversorgung auf Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen Wasserversorgung auf Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen Wasserversorgung auf Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf Seite 6 2.089.300 € 4.857.000 € 1.600.000 € 3.000.000 € 0,00 € 0,00 € §6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der einmaligen Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung werden durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgesetzt. Die laufenden Entgelte für die leitungsgebundenen Einrichtungen werden wie folgt festgesetzt: I. Wasserversorgung Zählergröße NettobeträgeBruttobeträge 40,00 €/Jahr 42,80 €/Jahr bis einschließlich 10 m3 50,00 €/Jahr 53,50 €/Jahr über 10 m3 von 50 mm 84,11 €/Jahr 90,00 €/Jahr von 80 mm 116,82 €/Jahr 125,00 €/Jahr über 80 mm 154,21 €/Jahr 165,00 €/Jahr 2. Grundgebühren nach § 18 der Entgeltsatzung Zählergröße NettobeträgeBruttobeträge 404,94 €/Jahr 433,29 €/Jahr bis einschließlich 10 m3 674,91 €/Jahr 722,15 €/Jahr über 10 m3 von 50 mm 1.349,81 €/Jahr 1.444,30 €/Jahr von 80 mm 4.049,43 €/Jahr 4.332,89 €/Jahr von 100 mm 6.749,05 €/Jahr 7.221,48 €/Jahr von 150 mm 16.872,64 €/Jahr 18.053,72 €/Jahr von 200 mm wird Sondervereinbarung nach § 2 Abs. 2 KAG abgeschlossen (Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 5 %) 3. Verbrauchsgebühr 1,87 €/m3 (netto) = 2,00 €/m3 (brutto) (Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 95 %) 4. In den Bruttobeträgen der unter I, 1-3 festgesetzten Gebühren ist die Mehrwertsteuer von 7 % enthalten. II. Abwasserbeseitigung 1. Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser 0,35 €/m2 (Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 23 %) 2. Gebühren für Schmutzwasser 2,07 €/m3 (Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 77 %) 3. Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung je m3 angeliefertem Schlamm 3,45 € 4. Der laufende Kostenanteil je m2 Straßenfläche der Gemeinde-/ Stadtstraßen wird nach dem entstandenen Aufwand jährlich neu ermittelt. Die Vorausleistungen je m2 Straßenfläche betragen 0,84 €. §7 Umlage Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), in der jeweils gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 45,83 v. H. festgesetzt. §8 Eigenkapital Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug 13.993.447,11 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 13.308.447,11 Euro und zum 31.12.2015 13.310.397,11 Euro. §9 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 5 Fällen zugelassen (Verwaltung). Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird in 26 Fällen bei der Verwaltung zugelassen. Eine Zulassung zur Bewilligung bei den VG-Werken ist in 15 Fällen möglich. In Altersteilzeit befinden sich derzeit 2 Mitarbeiter bei der Verwaltung (keine Beamte und 2 Beschäftigte) sowie 3 Mitarbeiter bei den VG-Werken. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 § 10 Leistungszulagen Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäftigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung. Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) am Beamtinnen und Beamte sind in Höhe der gesetzlichen Regelungen vorgesehen. § 11 Stundung, Niederschlagung, Erlass Gem. § 23 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,17 % zu verzinsen. (Der Basiszinssatz zum 01.01.2015 beträgt -0,83 %). § 12 Deckungsfähigkeit Die Personalkosten werden nach § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach § 16 GemHVO. Die Aufwendungen innerhalb der Schulbudgets werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen innerhalb eines Teilhaushaltes werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Landstuhl, den 11. Mai 2015 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 bestehen, abgesehen von den geltend gemachten Bedenken, keine weiteren Rechtsbedenken nach den §§ 95 Abs. 4 und 97 Abs.1 i.V.m. § 118 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153). Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 2.409.350 Euro gem. §§ 94 Abs.4 und 103 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigung nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen. Vor der Mittelinanspruchnahme ist der Ausnahmetatbestand unter Anlegung strenger Maßstäbe festzustellen und zu dokumentieren. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird in Höhe von 270.000 Euro gem. §§ 95 Abs. 4 i.V.m. 102 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Für die Inanspruchnahme gelten die Bedingungen entsprechend. Der Gesamtbetrag der Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnung, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von zusammen 6.946.300 Euro gem. § 80 Abs. 3 GemO i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Zur Haushaltskonsolidierung wird der Verbandsgemeinde aufgegeben durch nachhaltige und strukturelle Maßnahmen im Ergebnishaushalt für das Jahr 2015 Verbesserungen in Höhe eines Betrages von 150.000 Euro zu erzielen. Der Verbandsgemeinde bleibt überlassen, die Ergebnisverbesserungen im Bereich der freiwilligen Aufwendungen oder durch rechtlich zulässige Erträge oder auch an anderer Stelle zu erreichen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von 21. Mai 2015 bis einschließlich 1. Juni 2015 während den Dienststunden montags bis mittwochs 8.30 bis 12.00 Uhr, von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 205 öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 7 a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeverordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Landstuhl, den 11. Mai 2015 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Antrittsbesuch der neuen Pfarrerin Anne Trautmann, die neue Pfarrerin der protestantischen Kirchengemeinden Landstuhl-Stadt und Kindsbach hat gemeinsam mit Marco Cullmann, dem Leiter des Jugendhauses Quo Vadis in Landstuhl einen Antrittsbesuch bei Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt absolviert. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Jugendarbeit insbesondere in der Stadt Landstuhl. So will das Jugendhaus Quo Vadis seine enge Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeiterin der Verbandsgemeinde und der Streetworkerin der Sickingenstadt Landstuhl fortsetzen, gerade auch bei Angeboten im Rahmen des Ferienprogramms der Verbandsgemeinde. Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt hieß die neue Pfarrerin herzlich in der Verbandsgemeinde willkommen und wünschte ihr eine glückliche Hand und allzeit Gottes Segen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl bleibt am Samstag, 23.5. geschlossen Am Samstag, 23. Mai 2015, bleibt die Kfz-Zulassungsstelle in Landstuhl, Bruchwiesenstraße 31, geschlossen. An den übrigen Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter: www.kaiserslautern-kreis.de. 62. Europäischer Wettbewerb 2015 „Europa hilft - hilft Europa?“ Preisträger auf Kreisebene Im Rahmen des 62. Europäischen Wettbewerbs beschäftigten sich in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler mit der Fragestellung „Europa hilft - hilft Europa?“. Anhand altersgerechter Aufgabenstellungen gestalteten die Wettbewerbsteilnehmer kreative und auch zum Teil kritische Antworten und Visionen zu aktuellen Aufgaben der Europäischen Entwicklungshilfe und der Verantwortung Europas für die Welt. Auf Landkreisebene beteiligten sich am diesjährigen Europäischen Wettbewerb sechs Schulen: Aus Landstuhl reichten das Sickingen-Gymnasium, die Theodor-Heuss-Grundschule und die Integrierte Gesamtschule Am Nanstein bildnerische Arbeiten ein, weitere Teilnehmer kamen aus der Grundschule Linden, der Grundschule Queidersbach, der Integrierten Gesamtschule EnkenbachAlsenborn. Insgesamt wurden an den Schulen 264 Arbeiten zu den Themen gefertigt. Davon schickte die Kreisjury 55 Arbeiten zur Landesjury nach Deidesheim. Die größte Beteiligung lag in diesem Jahr bei der Integrierten Gesamtschule Am Nanstein aus Landstuhl, die 81 Bilder eingereicht hatte. Die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs wurden von der Ersten Kreisbeigeordneten Gudrun Heß-Schmidt und Dr. Norbert Herhammer, Vorsitzender der Europa-Union Kaiserslautern Stadt und Kreis, am 13. Mai im Rahmen einer Feierstunde in der Kreisverwaltung ausgezeichnet. Die Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt dankte den Schülerinnen und Schülern, die sich mit ihren Beiträgen diesen wichtigen Fragen gestellt hatten. Unter dem aktuellen Aspekt, dass immer mehr Flüchtlinge in Europa ein neues Zuhause suchen, sei es umso wichtiger, bereit zu sein, denen zu helfen, denen es nicht so gut gehe wie uns, ermahnte Heß-Schmidt die Jugendlichen. Als Vorsitzender des Kreisverbandes der Europa-Union rief Dr. Herbert Herhammer die jungen Preisträger auf, sich für Europa stark zu machen und den Europäischen Gedanken mitzutragen. Bei der Preisverleihung zeichnete die Erste Kreisbeigeordnete 23 Preisträger auf Landkreisebene aus, davon waren 11 erste Preise, vier zweite Preise und acht dritte Preise. Dr. Norbert Herhammer verlieh insgesamt 19 Preise auf Landesebene, davon sechs erste Preise, acht zweite Preise und fünf dritte Preise. Darunter waren auch Preise, die der FCK zur Verfügung gestellt hatte. Zusätzlich wurden noch sieben Teilnahmeurkunden auf Bundesebene verliehen. Im Namen des EUROPA DIREKT Informationszentrums Kaiserslautern konnte Dr. Herhammer den teilnehmenden Schulen einen Gutschein überreichen. Die Erste Kreisbeigeordnete dankte der Europa-Union für ihr Engagement bei der Umsetzung des alljährlichen Wettbewerbs und der Kreissparkasse Kaiserslautern für die finanzielle Unterstützung. Schülerinnen der Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn umrahmten die Feier mit Tanzdarbietungen. Unser Bild zeigt v.l.: Dr. Peter Degenhardt, Anne Trautmann und Marco Cullmann Redaktionschluss wird vorverlegt Wegen Pfingstmontag muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 22/2015 des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl auf Donnerstag, den 21.05.2015, 16.00 Uhr, vorverlegt werden. Außerdem muss wegen Fronleichnam der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 23/2015 auf Donnerstag, den 28.05.2015, 16.00 Uhr, vorverlegt werden. Veranstaltungshinweise, die im nichtamtlichen Teil dieser Ausgabe erscheinen sollen, müssen spätestens bis zu oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die Redaktion Foto: Teilnehmer aus Landstuhl Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Tag der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde Landstuhl am Samstag, dem 30. Mai 2015 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diesjährige Veranstaltung für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde Landstuhl findet am Samstag, dem 30. Mai 2015, statt. In diesem Jahr wollen wir gemeinsam mit Ihnen in das Römermuseum nach Homburg-Schwarzenacker fahren. Dort haben Sie die Möglichkeit, neben den Ausstellungen im Edelhaus, das Freilichtmuseum mit zahlreichen Funden einer römischen Stadt zu besichtigen. Über eine barocke Gartenanlage kann man vom Edelhaus zum Freilichtmuseum spazieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit an einer Führung mit interessanten Erläuterungen zu den Ausgrabungen der römischen Siedlung teilzunehmen. Der Abschluss der Veranstaltung findet in Landstuhl in den uns schon bestens bekannten Westpfalzwerkstätten statt. Dort werden wir Ihnen ein warmes Abendessen servieren. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, ab Geburtsjahrgang 1938 und älter. Wie in den vergangenen Jahren können auch Ehegatten bzw. Begleitpersonen mitfahren, auch wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Aus Kostengründen müssen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 €/pro Person erheben. Anmeldungen können durch die vorgedruckten Meldezettel oder persönlich im Rathaus der Verbandsgemeinde Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 6, bei Herrn Lang oder bei Frau Wilhelm, Zimmer 3 bzw. telefonisch unter der Ruf-Nr. 06371/83-134 oder der 06371/83-139 erfolgen. Die weiteren Einzelheiten wie die Abfahrtszeit und den genauen Tagesablauf werden wir Ihnen in einem persönlichen Einladungsschreiben noch mitteilen. Ihr Dr. Peter Degenhardt (Bürgermeister) Ihr Günther Dietrich (1. Beigeordneter) Ihre Vera Lang (Beigeordnete) Ihr Florian Feth (Beigeordneter) ✂ Anmeldeformular zum Tag der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde Landstuhl am 30. Mai 2015 Meldezettel für Teilnehmer ab Geb.-Jahrgang 38 und älter für Ehegatten und Begleitpersonen Name: .............................................................................................. Name: .............................................................................................. Geburtsdatum: ............................................................................ Geburtsdatum: ............................................................................ Wohnort: ........................................................................................ Wohnort: ........................................................................................ Straße: ............................................................................................. Straße:.............................................................................................. ✂ Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 9 Fusions-Gesetzentwurf liegt vor Der Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl liegt seit wenigen Tagen vor. Die Verbandsgemeinden, die Stadt und die Ortsgemeinden haben bis 3. Juli 2015 Zeit zur Stellungnahme. Der Entwurf wird in den Räten aller sechs Ortsgemeinden/Stadt und der Verbandsgemeinde ausführlich erörtert, zudem wird er auch in einer Einwohnerversammlung der Verbandsgemeinde am 23. Juni 2015 um 18.30 Uhr in der Stadthalle in Landstuhl vorgestellt. Den Gesetzentwurf finden Sie in voller Länge unter www.fusionlandstuhl-kaiserslautern-sued.de unter dem Unterpunkt Dokumente. Bürgermeister informieren über den Gesetzentwurf bezüglich der Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl Vergangenen Freitag lud Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt gemeinsam mit seinem Amtskollegen der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, Bürgermeister Uwe Unnold, zu einer kleinen Pressekonferenz in das Landstuhler Rathaus ein. Anlass war die Vorstellung des erst kürzlich eingegangenen Entwurfs eines Landesgesetztes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl. „Die konstruktive Beteiligung unserer Verbandsgemeinden spiegelt sich im Gesetzentwurf wider“, so Dr. Degenhardt. Die beiden Bürgermeister nutzen die Gelegenheit die anwesende Lokalpresse umfassend über die Eckpunkte des Gesetzentwurfes zu informieren. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat mit Schreiben vom 30. April 2015 den Verbandsgemeinden KaiserslauternSüd und Landstuhl den Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl zugestellt. Gemäß dem Anschreiben zum Gesetzentwurf haben die Verbandsgemeinden und die Ortsgemeinden bzw. die Stadt bis zum 3. Juli 2015 Zeit für eine Stellungnahme. Der Gesetzentwurf umfasst mit allen Erläuterungen 238 Seiten. Aus Sicht der Verbandsgemeindeverwaltung enthält der Gesetzentwurf folgende wichtige Eckpunkte: - Es wird eine neue Verbandsgemeinde gebildet, die das Gebiet der beiden bisherigen Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd umfasst. - Fusionszeitpunkt ist der 1.7.2019 - Die neue Verbandsgemeinde trägt den Namen Landstuhl. - Sitz der Verwaltung ist Landstuhl. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf ist enthalten, dass die neue Verbandsgemeinde beabsichtigt, eine Außenstelle der Verwaltung einzurichten. - Die Trägerschaft aller Grundschulen soll zukünftig bei der neuen Verbandsgemeinde liegen. Die Grundschulen in Linden und Queidersbach gehen mit ihrem Vermögen entschädigungslos auf die neue Verbandsgemeinde über. Allerdings gehen auch die damit verbundenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die neue Verbandsgemeinde über. - Die neue Verbandsgemeinde soll die Selbstverwaltungsaufgaben Tourismus und Wirtschaftsförderung wahrnehmen. - Es ist geregelt, dass die beiden Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd für das Jahr 2019 noch für das ganze Jahr getrennte Haushalte aufstellen und vollziehen können. Ein neuer Haushalt der neuen Verbandsgemeinde zum 1.7.2019 ist somit entbehrlich. - Die Wahl eines neuen Wehrleiters der Feuerwehr erfolgt durch die Wehrführer aller Wehreinheiten der neuen Verbandsgemeinde. - Die neue Verbandsgemeinde muss bis 1.1.2025 einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen. - Der Personalrat muss nach der Fusion bis spätestens zum 31.3.2020 neu gewählt werden. - Die Beschäftigten der beiden Verbandsgemeinden werden mit allen bestehenden Rechten übernommen. Betriebsbedingte Kündigungen oder Änderungskündigungen aus Anlass der Fusion sind ausgeschlossen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl - Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, bis spätestens 31.12.2029 getrennte Gebühren für Wasser- und Abwasser auf dem Gebiet der beiden aufgelösten Verbandsgemeinden vorzusehen. - Die neue Verbandsgemeinde kann - falls die Zahl der vorhandenen Beamten die des tatsächlichen Bedarfs übersteigt - Beamtinnen und Beamte im Zeitraum von bis zu einem Jahr nach der Fusion in den einstweiligen Ruhestand versetzen. - Die bisherigen Bürgermeister der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl haben nach Bildung der neuen Verbandsgemeinde bis zum regulären Ablauf ihrer Amtszeit einen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung als hauptamtlicher Beigeordneter, soweit sie nicht zum neuen Bürgermeister gewählt werden. Ihre Position nach der Fusion wird aber weder auf die Zahl der möglichen Beigeordneten der neuen Verbandsgemeinde, noch auf die Entscheidung und Wahlmöglichkeit der neuen Verbandsgemeinde gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 7 GemO angerechnet, nämlich in Verbandsgemeinden von über 20.000 Einwohner einen hauptamtlichen Beigeordneten zu wählen. - Eine kommunale Vereinbarung, die Näheres im Zusammenhang mit der Gebietsänderung enthält, bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt und Uwe Unnold (v.r.) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes. Unfallflucht Landstuhl. Am Mittwoch zwischen 08:45 und 16:20 Uhr streifte ein Fahrzeug einen geparkten Opel Corsa auf dem Parkplatz „Neuer Markt“ und entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. An dem Corsa entstand ein Streifschaden an der Beifahrertür und dem rechten Außenspiegel auf einer Höhe von ca. 90 cm. Aufgrund des Schadensbildes am geparkten Auto geht die Polizei davon aus, dass es sich bei dem Verursacher um einen Klein-Lkw o. ä. gehandelt haben muss. An dem Opel entstand ein Sachschaden von ca. 1000 Euro. Hinweise auf den Unfallverursacher bitte an die Polizeiinspektion in Landstuhl (Tel.: 06371/92290). Ehrliche Finderin Landstuhl. Am späten Dienstagabend, 12.05. gegen 22:00 Uhr, entdeckte eine aufmerksame 40-jährige Landstuhlerin auf dem Parkplatz des Supermarktes „Kaufland“ eine offensichtlich verloren gegangene Handtasche. Die Finderin zögerte nicht lange und übergab die Fundsache einer Mitarbeiterin des Geschäftes, welche die Polizei verständigte. Letztendlich konnte die Handtasche mit diversen persönlichen und auch zum Teil wertvollen Gegenständen der 27-jährigen Eigentümerin ausgehändigt werden. Wer hat in den beschriebenen Fällen tatrelevante Beobachtungen gemacht? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landstuhl! Bahnstr. 18, 66849 Landstuhl Tel.: 0 63 71 / 92 29-0; Fax: 0 63 71 / 92 29 21 Notruf: 1 10 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 10 Die Stadtwerke Landstuhl informieren Wechsel von Gaszählern durch Auftragsunternehmen In diesem Jahr wird die Firma Energie-Umwelt-Service GmbH - EUS -, Kaiserslautern, im Auftrag der Stadtwerke Landstuhl in der Verbandsgemeinde Landstuhl Gaszähler auswechseln, deren Eichzeit in diesem Jahr abläuft. Die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter der Firma EUS können sich beim Betreten der privaten Anwesen und Gebäude auf Verlangen mit einem Bestätigungsschreiben der Verbandsgemeindewerke Landstuhl ausweisen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Werkhofleiter, Herrn Müller, Tel. (06371) 912251 oder an unsere Mitarbeiterin der Verbrauchsabrechnung, Tel. (06371) 83 - 1 65. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Innen- oder Außendämmung? Hat man die Wahl, ist eine Dämmung der Hauswände von außen eine bessere Lösung zur Begrenzung von Wärmeverlusten als eine Innendämmung. Denn bei der Außendämmung ist eine dickere Dämmschicht möglich und damit eine größere Dämmwirkung. Außerdem wird der Wohnraum nicht verkleinert, die Dämmung ist bautechnisch einfacher auszuführen und Wärmebrücken können vollständig eingedämmt werden. Bestimmte Gründe können aber auch für eine Innendämmung sprechen: Erhaltenswerte oder gar denkmalgeschützte Fassaden oder wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung gegen eine Außendämmung gefallen ist. Sollte nur eine Innendämmung in Frage kommen, muss beim Einbau sehr sorgfältig gearbeitet werden. Es darf keine warme Raumluft hinter die Dämmkonstruktion gelangen, sonst kann es zu Wasserdampfausfall und Feuchteschäden kommen. Ob eine zusätzliche Dampfsperre einzubauen ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Hierzu und zu allen Fragen des Energiesparens in Haus und Haushalt berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (0631) 92881. In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den 1.06.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144. VZ-RLP Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Aus unserer Feuerwehr Jugendfeuerwehr Kindsbach Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Jugendfeuerwehr Landstuhl Die Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der Übung werden die Kinder heimgefahren. Neuaufnahmen, Ernennungen, Beförderungen, Bestellungen und Ehrungen bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Landstuhl Zahlreiche Neuaufnahmen, Ernennungen, Beförderungen, Bestellungen und Ehrungen konnte Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt letzten Samstag in der Feuerwache Landstuhl vornehmen. Traditionell werden diese jeweils samstags vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungstag, dem 18. Mai, durchgeführt. Abschlussübung der Feuerwehranwärterinnen- und anwärter Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, E-Mail [email protected] Redaktion: Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil: freitags, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet. E-Mail [email protected] Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: wöchentlich mittwochs Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten Verantwortlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Anzeigenannahmeschluss: montags, 9.00 Uhr Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 11 Zu Beginn des offiziellen Teils legten die Feuerwehrmann/frauAnwärter/innen ihre Abschlussübung vor den Augen von Bürgermeister Dr. Degenhardt, dem Beigeordneten Florian Feth und Wehrleiter Thomas Jung ab. Die jungen Feuerwehrleute zeigten was sie während der zweijährigen Grundausbildung gelernt hatten und arbeiteten den simulierten Verkehrsunfall professionell ab. Die verletzte Person wurde aus dem Fahrzeug geborgen und somit war die Prüfung bestanden. Mit in die Übung eingebunden war auch der erst vor wenigen Tagen eingetroffene neue Vorausrüstwagen (VRW), der zu einem späteren Termin noch offiziell in Dienst gestellt werden wird. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Maiwanderung Am Freitag, den 1. Mai 2015 trafen sich die Kameraden der Feuerwehr Landstuhl mit ihren Familien zur traditionellen Maiwanderung. Trotz des bescheidenen Wetters war die Wanderung gut besucht und für das leibliche Wohl unterwegs war gesorgt. Pünktlich zum Grillen verbesserte sich das Wetter und es wurde ein gemütlicher Nachmittag. Der Geburtstag unseres Schutzpatrons des Hl. St. Florian wurde am Montag, 4. Mai mit einer Messe in der St. Andreas Kirche in Landstuhl gefeiert. Unser neuer Pfarrer Herr König hielt eine Predigt über die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr Landstuhl. Ein herzliches Dankeschön an ihn. Die hl. Messe wurde erstmal auch von Feuerwehrkameraden der Verbandsgemeinde mitgestaltet. Mit einem Bayrischen Abend ließ man den Florianstag in der Feuerwache ausklingen. Aus unseren Schulen Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl macht beim Wettbewerb „FilmtriXX 2015“ mit Superstolz auf selbst produzierte Filmszenen Bürgermeister Dr. Degenhardt, Wehrleiter Jung und Beigeordneter Feth vor dem neuen Vorausrüstwagen (VRW) Nach der Übung freute sich Bürgermeister Dr. Degenhardt die neue Feuerwehrfrau-Anwärterin bzw. die Feuerwehrmann-Anwärter verpflichten und ernennen zu können. „Wir tun alles für eine möglichst gute Ausstattung - doch ohne engagierte Feuerwehrleute und neuen Nachwuchs geht nichts.“, so Dr. Degenhardt. Per Handschlag verpflichtete er Till Denzer, Marlo Keßler, Carlos Meißner (Wehreinheit Bann), Jakob Leidheiser (Wehreinheit Hauptstuhl), Moritz Geier, Felix Göttel, Noel Höfli, Fabian Jung, Jens Moser, Barbara Schuff, Alexander Schwarzkopf, Benedikt Stutzinger, Jonathan Wuttke (Wehreinheit Landstuhl) sowie Felix Reinert (Wehreinheit Oberarnbach). Weiterhin konnte er Ines Radtke, David Steiner (Wehreinheit Kindsbach), Viktor Ermakow, Stephan Makus (Wehreinheit Landstuhl) und Andreas Messer (Wehreinheit Mittelbrunn) nach Wiedereintritt verpflichten. Im Anschluss nahm der Bürgermeister die Beförderungen vor. Zum Feuerwehrmann wurden Jannik Krämer (Wehreinheit Bann), Christopher Höfli, Patrick Luba, Marcel Oster (Wehreinheit Landstuhl), JensSören Blees, Jan Koch und Philipp Rössel (Wehreinheit Oberarnbach) befördert. Oberfeuerwehrmann wurden Daniel Kappa, Lukas Wilding, Matthias Wolf (Wehreinheit Kindsbach), Tobias Mansmann und Pascal Winkler (Wehreinheit Landstuhl). Über die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann konnten sich Bogdan Feldbusch (Wehreinheit Hauptstuhl), Thorsten Jung (Wehreinheit Landstuhl) und Michael Gölter (Wehreinheit Mittelbrunn) freuen. Zum Löschmeister wurden Michael Schmitt (Wehreinheit Bann), Kai Schurtzmann (Wehreinheit Hauptstuhl) und Florian Reutzel (Wehreinheit Kindsbach) befördert. Benjamin Müller und Eric Müller (Wehreinheit Landstuhl) sind neue Oberlöschmeister. Hauptlöschmeister wurde Andreas Jäger von der Wehreinheit Landstuhl. Als Ausbilder der Feuerwehranwärter wurde Benedikt Lenhard entpflichtet. Neu bestellt wurden Andreas Jäger und Benjamin Müller. Danach nahm Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt die Verleihung des bronzenen Feuerwehr-Ehrenzeichens für 10-jährige aktive, pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Landstuhl vor. Geehrt wurden Daniel Kappa, Jens Schneider, Lucas Steinebrei, Lukas Wilding, Timo Wolf (Wehreinheit Kindsbach), Christian Kolesow, Stephan Lang und Andreas Messer (Wehreinheit Mittelbrunn). „Ich höre mich irgendwie komisch an“, für die meisten Kinder war es eine neue Erfahrung, die eigene Stimme über den Computer zu hören. Kein Wunder, welche Erstklässler beschäftigen sich schon mit Tonaufnahmen für einen Film? Genau damit haben sich jedoch die Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse der Theodor-HeussGrundschule in Landstuhl intensiv auseinander gesetzt. Schließlich sollte ein eigener Trickfilm für den Wettbewerb „FilmtriXX 2015“ entstehen. Aufgeteilt in kleine Arbeitsgruppen, haben sie in den letzten Wochen gemeinsam mit der Sozialarbeiterin Anna Feller fleißig Figuren gebastelt, Hintergründe gemalt, Buchstaben ausgeschnitten, Filmszenen gedreht und Töne aufgenommen. „Alle Kinder haben einen tollen Beitrag geleistet und sich einbringen können, auch diejenigen mit keinen oder schlechten Deutschkenntnissen“, berichtet Anna Feller von diesem Gemeinschaftsprojekt. Die Theodor-Heuss-Grundschule nimmt teil am landesweiten Trickfilmwettbewerb zum Thema „Heldinnen und Helden“. Ausgelobt vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium (MBWWK), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), den „MedienKompetenzNetzwerken in Rheinland-Pfalz“ (MKN) und vom Südwestrundfunk (SWR), waren alle Grundschulklassen in Rheinland-Pfalz eingeladen, einen eigenen Trickfilm zu produzieren und bei „FilmtriXX“ einzureichen. Die technische Ausstattung, der so genannte Trickfilmkoffer, wurde gestellt und wie man einen Trickfilm überhaupt produziert, bekamen die Teilnehmer in einer eintägigen Schulung in den „MedienKompetenzNetzwerken“ gezeigt. „Die Kinder waren superstolz, ihre produzierten Szenen zu sehen“, erzählt die Projektleiterin Anna Feller. Alle Mädchen und Jungen waren mit großer Begeisterung und Spaß bei der Sache. Auch ohne Vorerfahrungen war für sie der Umgang mit der Trickfilmbox kein Problem. Dank kindlicher Neugier ließ sich so manche Hürde locker überwinden. Die Geschichte zum Film stammt aus der Feder von Klassenlehrerin Eva Schwarz. Die drei besten Filme werden durch eine Jury ausgewählt und die Gewinner-Klassen erhalten eine gemeinsame Fahrt zur großen Preisverleihung am 15. Juli 2015 im Mainzer SWR-Funkhaus. Vielleicht ist die erste Klasse aus Landstuhl dabei. (SWR) (Trick-)Filmen ist immer Teamarbeit (v.l.): Nico, Arian und Gracen Bild: privat Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 12 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Jubiläum der Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl 50 Jahre Schulgeschichte hat die Theodor-Heuss-Grundschule in Landstuhl auf der Atzel zu verzeichnen. Passend zum Europatag wurde die Jubiläumsfeier am vergangenen Samstag mit der Eurovisionsmelodie, vorgetragen von den Kindern der dritten Klassen, eröffnet. In der gut gefüllten Turnhalle begrüßte Schulleiter Lukas Ludes die Anwesenden. Unter den Gästen befanden sich Altbürgermeister Ludwig Faulhaber, in dessen Amtszeit die Schule gebaut und 1965 eingeweiht wurde sowie der damalige Schulleiter Hans Krämer. Ein buntes Unterhaltungsprogramm mit Tanz und Gesang der unterschiedlichen Klassenstufen begeisterte die Zuschauerinnen und Zuschauer. Beim „Popcornspiel“ der Zweitklässler wurde auch das Publikum mit einbezogen. Jeder der die Fragen der Kinder mit „Ja“ beantworten konnte, musste aufstehen und in die Menge winken. Anlässlich des Geburtstages wurde auch eine Jubiläumszeitung, das TheHeuLa-Blatt, mit interessanten Fakten und viel Wissenswertem erstellt. Die Erstklässler von 1965 konnten sich die goldene Einschulungsurkunde abholen. „Schule ist nicht nur das Gebäude mit all den vielen Einrichtungen, die vor 50 Jahren errichtet wurden und sich in den vergangenen Jahren bis zum heutigen Tag immer verändert haben.“, so Lukas Ludes. Beim Schulfest wurde in kleinen Ausstellungen und Darbietungen auf dem Schulgelände gezeigt was eine Schule ausmacht. „Unsere Schule ist eine bunte Schule mit vielen interessanten Gesichtern, eine lebendige Gemeinschaft all derer, die sich in den vergangenen Jahren um das Wohl der Grundschüler in der Theodor-Heuss-Grundschule gesorgt und bemüht haben.“, so Schulleiter Ludes weiter. „50 Jahre sind schwer zu begreifen, es sei denn man füllt sie mit Ereignissen und Beispielen.“, so Schulrätin Ina Schatzmann-Hinkel. Im Namen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gratulierte sie sehr herzlich und lobte die Theodor-Heuss-Grundschule, dass sie sich im Laufe der Jahrzehnte, den permanenten Änderungen der Bedingungen innerhalb und außerhalb der Schule gestellt hat: ca. 10.000 Schülerinnen und Schüler saßen in den Schulbänken, ca. 82 Lehrerinnen und Lehrer waren an der Schule tätig, ca. 21.600 Zeugnisse wurden ausgegeben und drei Schulreformen wurden durchlebt. „Ist sie nicht eine wunderbare Schule?“, mit diesen Worten begann Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt seine Rede und erläuterte die Vorzüge der Theodor-Heuss-Grundschule. Besonders erwähnte er auch die intensive Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Eltern und dem Förderverein. Allen die jetzt und in den vergangenen 50 Jahren Verantwortung getragen haben dankte er und überreichte ein kleines Geschenk. Die Vorsitzende des Schulelternbeirates, Tanja Hanus erklärte in ihrer Rede, dass motivierte Kinder auch lern- bzw. ausbildungsfähige Kinder sind. „Die Kinder gehen fröhlich zur Schule und nehmen den Förderunterricht, der eine optimale pädagogische Förderung der Schüler darstellt, gerne wahr.“, so Tanja Hanus. Zum Abschluss des offiziellen Teils schnitt Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt gemeinsam mit Schulleiter Lukas Ludes, dem damaligen Schulleiter Hans Krämer und dem ehemaligen Bürgermeister Ludwig Faulhaber, die Jubiläumstorte an. Mit dem anschließenden Schulfest wurde das Jubiläum kräftig gefeiert. Eine Hüpfburg, Kinderschminken, Kistenklettern und viele weitere lustige Spiele begeisterten die kleinen und großen Besucherinnen und Besucher. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 13 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 14 IGS Am Nanstein Landstuhl erhält endgültig gymnasiale Oberstufe Die Integrierte Gesamtschule (IGS) Am Nanstein in Landstuhl hat endgültig die Genehmigung für den Start der gymnasialen Oberstufe ab dem kommenden Schuljahr erhalten. Das hat der Verbandsvorsteher des IGS-Zweckverbandes und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, Dr. Peter Degenhardt, mitgeteilt. Per Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde nunmehr der Schule und dem IGS-Zweckverband als Schulträger mitgeteilt, dass an der Schule mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 und organisatorisch somit am 1.8.2015 eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgangsstufen 11 bis 13 errichtet wird. Die Organisationsverfügung der ADD bestimmt weiter, dass die Oberstufe ihren Betrieb mit der 11. Jahrgangsstufe zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 aufnehmen wird. Verbandsvorsteher Dr. Peter Degenhardt betonte, damit werde endgültig ein Stück Landstuhler Schulgeschichte geschrieben, indem es nun in der Verbandsgemeinde Landstuhl neben dem SickingenGymnasium eine zweite Schule mit dem Angebot einer gymnasialen Oberstufe gebe. Degenhardt dankte der Schulleiterin der IGS Landstuhl, Monika Wagner-Gödtel und ihrem Team rund um die MSS-Leiterin Ulrike Sommerlad für eine engagierte Vorarbeit, die nun zum Erfolg geführt habe. An der IGS Landstuhl haben sich zum Anmeldestichtag 61 Schülerinnen und Schüler für die neue Jahrgangsstufe 11 angemeldet. Bürger und Ihre Umwelt Müllabfuhrtermine für die 22. Kalenderwoche Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Ruftaxi in Bann Nur samstags und sonntags nach Landstuhl.......Tel. 0170/4752835 Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn VRN Wabentarif Öffnung der Grünabfallsammelstelle Mittwoch......................................................................... 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag............................................................................... 17.00 bis 19.00 Uhr Samstag........................................................................... 13.00 bis 17.00 Uhr Sonstige amtliche Mitteilungen Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten Gemäß § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung für den Friedhof der Ortsgemeinde Bann vom 26.09.2011 ist bei dem nachfolgend angeführten Einzelgrab das Nutzungsrecht im Jahr 2010 abgelaufen. Feld A, Reihe 10, Nr. 04 Letzte Verstorbene: Alma Knab (verst. 1980) Da die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln sind, ergeht an sie, bzw. deren Angehörigen auf diesem Wege die Aufforderung sich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 11.06.2015 zu melden. Wenn sich bis zum Ablauf dieser Frist niemand mit der Friedhofsverwaltung (06371/83-246) in Verbindung gesetzt hat, wird die Grabstätte durch den Friedhofsträger unwiderruflich eingeebnet. Landstuhl, den 12.05.2015 Verbandsgemeindeverwaltung - Friedhofsverwaltung - Hauptstuhl Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch Sprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl Freitag............................................................................... 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag........................................................................... 12.00 bis 18.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz 67655 Kaiserslautern, 11.05.2015 Fischerstraße 12 Flurbereinigungs- Telefon: 0631-36740 und Siedlungsbehörde Telefax: 0631-3674255 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan Aktenzeichen: 21031-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp.de Bann Ortsbürgermeister Stephan Mees Sprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o. nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus: 06371/2475, priv. 06371/15956 Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann Montag.....................................................................von 17.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch.................................................................von 17.00 bis 21.00 Uhr Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen. 3. Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan I. Anordnung 1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)) Hiermit wird das durch Beschluss vom 19.03.2003festgestellte und zuletzt durch Beschluss vom 18.04.2006 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan, LandkreisKaiserslautern, wie folgt geändert: Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 15 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: Gemarkung Flurstücke Nr. Hütschenhausen 74/2, 83 und 84. Spesbach 363/39, 367/3, 368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, 379/1 und 388/1. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.03.2003 entstandenen “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan” 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 688 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung von etwa 6,3 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 15.03.2015 zugestimmt. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen verschiedene Wege durchgehend bituminös befestigt bzw. verbreitert werden. Die Maßnahmen sind erforderlich um eine ganzjährige Befahrbarkeit zu gewährleisten. Bei der Zuziehung des Grundstückes 74/2 der Gemarkung Hütschenhausen handelt es sich um einen Hauptwirtschaftweg zur rückwärtigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes. Die Flurstücke 83 und 84 der Gemarkung Hütschenhausen werden zugezogen um geringfügige Wegeverlagerungen am Flurstück 74/2 auszugleichen. Bei der Zuziehung des Grundstückes 379/1 der Gemarkung Spesbach handelt es sich um ein Wegeflurstück welches das Verfahrensgebiet mit der L 356 verbindet. Zur Verbreiterung des o.g Weges ist die Zuziehung der Flurstücke 368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, und 388/1.Gemarkung Spesbach unumgänglich. Dieser Weg dient als Hauptwirtschaftweg und Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Ortslagen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Die Wege sollen im Rahmen der Genehmigung nach § 41 FlurbG in 2015 Baurecht erhalten, und sind daher zwingend zum Verfahren zuzuziehen. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann bei der ADD durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/ Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind. Im Auftrag: gez. Willi Junk Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 16 Sonstige amtliche Mitteilungen Vertretung des Ortsbürgermeisters Der Ortsbürgermeister befindet sich vom 28.05. bis einschließlich 07.06.2015 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der erste Beigeordnete Joachim Schumacher. Kindsbach Ortsbürgermeister Knut Böhlke Sprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr u. nach Vereinbarung im Büro neben dem Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 06371/2405 www.kindsbach.de Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach Montag - Freitag in der Zeit..................................von 11.45 - 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag unter:............... 0173/4056700 Öffnungszeiten des Jugend- und Kindertreffs / Ju.Ki.T Montag Mittwoch Freitag 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff für 6- bis 10-Jährige 17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre 16 Uhr - 18 Uhr „Buwe Treff“ für Jungs im Alter von 10 - 15 Jahren 18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach mittwochs vormittags.....................................................09.30 - 10.30 Uhr Öffnungszeiten der Grünabfall-Sammelstelle der Gemeinde Kindsbach Donnerstag..................................................................... 15.00 bis 17.00 Uhr Freitag............................................................................... 15.00 bis 17.00 Uhr Samstag........................................................................... 13.00 bis 17.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereini- gungsverfahren Hütschen- hausen, Schwarzbach/Glan Aktenzeichen: 21031-HA2.3. 67655 Kaiserslautern, 11.05.2015 Fischerstraße 12 Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 Internet: www.dlr.rlp.de 3. Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan I. Anordnung 1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)) Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Hiermit wird das durch Beschluss vom 19.03.2003festgestellte und zuletzt durch Beschluss vom 18.04.2006 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan, LandkreisKaiserslautern, wie folgt geändert: Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: Gemarkung Flurstücke Nr. Hütschenhausen 74/2, 83 und 84. Spesbach 363/39, 367/3, 368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, 379/1 und 388/1. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.03.2003 entstandenen “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan” 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 17 Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 688 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung von etwa 6,3 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 15.03.2015 zugestimmt. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen verschiedene Wege durchgehend bituminös befestigt bzw. verbreitert werden. Die Maßnahmen sind erforderlich um eine ganzjährige Befahrbarkeit zu gewährleisten. Bei der Zuziehung des Grundstückes 74/2 der Gemarkung Hütschenhausen handelt es sich um einen Hauptwirtschaftweg zur rückwärtigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes. Die Flurstücke 83 und 84 der Gemarkung Hütschenhausen werden zugezogen um geringfügige Wegeverlagerungen am Flurstück 74/2 auszugleichen. Bei der Zuziehung des Grundstückes 379/1 der Gemarkung Spesbach handelt es sich um ein Wegeflurstück welches das Verfahrensgebiet mit der L 356 verbindet. Zur Verbreiterung des o.g Weges ist die Zuziehung der Flurstücke 368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, und 388/1.Gemarkung Spesbach unumgänglich. Dieser Weg dient als Hauptwirtschaftweg und Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Ortslagen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Die Wege sollen im Rahmen der Genehmigung nach § 41 FlurbG in 2015 Baurecht erhalten, und sind daher zwingend zum Verfahren zuzuziehen. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann bei der ADD durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/ Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind. Im Auftrag: gez. Willi Junk Sonstige amtliche Mitteilungen 750-Jahr Feier der Ortsgemeinde Kindsbach Festumzug Anlässlich der 750-Jahr Feier startet am Sonntag, dem 24.05.2014, um 14.00 Uhr, in der Industriestraße ein Festumzug. Die Umzugsstrecke führt von der Industriestraße, über die Straße „Hirtenpfad“, Marktstraße zur L 395 (Kaiserstraße), in die Eisenbahnstraße und endet in der Marktstraße. Auf der gesamten Strecke wird von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet. Entlang der Strecke kommt es zu vorübergehenden kurzen Sperrungen. Wir bitten die Anwohner um Beachtung und danken im Voraus für Ihr Verständnis. Landstuhl, den 12.05.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl -Örtliche Ordnungsbehörde- Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 18 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Programm im Festzelt - Grandcamp-Maisy-Platz Freitag, 22. Mai 2015 Fest des Traditionsvereins 20.00 Uhr Habachtaler (Eintritt: 5 Euro) Samstag, 23. Mai 2015 „Fest im Fest“ der Feuerwehr 15.00 Uhr Fahrzeugausstellung und Zielkappenschießen für Kinder 16.00 Uhr Übung der Jugendfeuerwehr, anschließend Vorführung einer Fettexplosion 19.30 Uhr Musik- und Unterhaltungsverein Kindsbach Sonntag, 24. Mai 2015 10.00 Uhr Frühschoppen, anschließend Gelegenheit zum Mittagessen 14.00 Uhr großer Umzug zum Festzelt 15.00 Uhr Musik- und Unterhaltungsverein Hauptstuhl 17.15 Uhr „Drums alive“ Aerobic-Gruppe des FVK (Leitung: Maria Buck) Jahrhundertwendeformation des Tanzsportvereins Ramstein 19.00 Uhr Sängerbund Kindsbach (Leitung: Markus Kreibiehl) 19.45 Uhr Sound Orchestra, Silverrain und Turn West Montag, 25. Mai 2015 Die Kolpingkapelle lädt ein. 10.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst anschließend Frühschoppen mit Blasmusik Gelegenheit zum Mittagessen Nachmittag: Kaffee und Kuchen Musik KOKAKI-Kids und KOKAKI-Jugend Kolpingblasorchester Erfenbach 19.30 Uhr Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters RLP (Eintritt: 5 Euro) Ausstellung: „Ländliches Leben in früheren Zeiten“ (inkl. „Der kleine Kindsbacher“) Sa. - Mo.: 14.00 - 17.00 Uhr, alter Sitzungssaal - Mehrzweckhaus Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 19 Musikprojekt in der Kita Kindsbach Unter dem Motto „Aus Krach wird Musik“ - Eine Reise durch die kreative Welt der Musik - ging es für die Kinder der Projektgruppe „Die bunten Töne“ aus der katholischen Kindertagesstätte Kindsbach auf eine spannende Reise mit Tönen und Klängen. Die Kinder haben verschiedene Musikinstrumente kennengelernt, musiziert, getanzt, Trommeln hergestellt uvm.. Ein gelungener Abschluss fand bei einem Eltern-Kind-Nachmittag statt. Anhand einer Fotoausstellung über das Projekt und einer Trommeleinlage konnten die Kinder stolz ihren Mamas und Papas präsentieren, was sie in den letzten Monaten erlebt und gelernt haben. Das Projekt wurde von der Anerkennungspraktikantin Marina Schneider durchgeführt. Ausstellung „Ländliches Leben in früheren Zeiten“ erfolgreich eröffnet Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Ergänzt wird die Präsentation durch die sehr sehenswerte Postkartensammlung von Klemens Ranker. Auch der „Kleine Kindsbacher“ kehrt zu diesem Anlass in seine Heimat zurück und ist ebenfalls zu bewundern. Die Ausstellung ist über Pfingsten von Samstag bis einschließlich Montag jeweils von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Wohnungen zu vermieten Die Ortsgemeinde Kindsbach vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01. Juni 2015 zwei Wohnungen im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnungen bestehen aus 2 Zimmern, Küche, Bad und Abstellraum mit einer Gesamtwohnfläche von 48,9 und 49,14 qm. Die monatliche Kaltmiete beträgt 224,94 € und 226,04 €. Bei Vertragsabschluss werden 2 Monatsmieten Kaution erhoben. Interessenten melden sich bitte persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Frau Lesmeister, Zimmer 204 oder telefonisch unter der Nr. 06371/83-169. Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, 13. Mai 2015 i.A. Bretscher Triathleten am Bärenlochweiher Die Ausstellung „Ländliches Leben in früheren Zeiten“ wurde am Sonntag mit zahlreichen Gästen eröffnet. Die Organisatoren, das Ehepaar Hemmer aus Oberarnbach, entführte die Besucher im ehemaligen Sitzungssaal in vergangene Zeiten. In verschiedene Themenbereiche gegliedert, konnte man Gegenstände, Kleidungsstücke und Bilder aus Alltag, Kultur und Religion bewundern. Ortsbürgermeister Knut Böhlke dankte dem Ehepaar Hemmer für die zahlreichen Stunden der Vorbereitung, die sich gelohnt hätten. Mit dieser Ausstellung habe man zum 750. Ortsjubiläum einen weiteren kulturellen Höhepunkt präsentieren können. Er dankte auch den zahlreichen privaten Leihgeber, die dazu beitragen würden, dass diese Ausstellung einzigartig sei. Die Triathleten des saarländischen Landeskader und der Nationalmannschaft konnte Ortsbürgermeister Knut Böhlke am vorletzten Montag am Bärenlochweiher in Kindsbach begrüßen. Die saarländische Triathlon Union war mit 17 Athleten im Alter von 14 - 18 Jahren angereist und die Deutsche Triathlon Union mit 15 erwachsenen Athleten. Auch Spitzenathleten wie Steffen Justus (Olympiateilnehmer 2012), Anne Haug (WM-Zweite 2012, WM-Dritte 2013) und Rebecca Robisch (WM-Ranking derzeit 7.), die sich Hoffnung auf ein Ticket für Olympia 2016 machen können, waren an den Trainingsmaßnahmen beteiligt. Der Kontakt mit Kindsbach kam über die 14-jährigen Landeskaderathleten Jannick und Chris Ziehmer zustande. Die beiden Athleten können in ihrer noch jungen Karriere auch schon Plätze auf dem Podium erreichen und trainieren mehrmals die Woche am Stützpunkt in Saarbrücken. Zur Vorbereitung auf die Saison und die Deutsche Meisterschaft im Sommer 2015, welche im Freiwasser stattfindet, sollte unter echten Bedingungen in einem Weiher trainiert werden. Somit war der 16 Grad kalte Bärenlochweiher genau richtig. Unter der Leitung des Bundestrainers Dan Lorang stürzten sich alle Athleten im Neoprenanzug ins Wasser. Mit Hilfe einer gelben Boje Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 20 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 wurden das richtige Anschwimmen und der Kampf um die Rangordnung im Wasser trainiert. Die Triathleten blieben ca. eine Stunde im Wasser und legten dabei ungefähr drei Kilometer Schwimmstrecke zurück. Im Anschluss wurde außerhalb des Wassers noch das schnelle Ausziehen des Neoprenanzugs geübt. Der Bundestrainer Dan Lorang und der Landestrainer Christian Weiler waren mit dem Training und den Bedingungen sehr zufrieden. Vielleicht können die Athleten noch öfters beim Training am Bärenlochweiher beobachtet werden. Jubiläums-Tassen und Festschrift im Sickingen-Tourismus erhältlich Anlässlich des 750. Jubiläums der Ortsgemeinde Kindsbach werden Tassen mit entsprechendem Aufdruck verkauft. Erhältlich sind diese bei der Tour ist-I nfor mation „Sickingen-Tourismus“ der Verbandsgemeinde Landstuhl, beim Ortsbürgermeister sowie beim Kinder- und Seniorentisch Kindsbach. Der Preis pro Stück beträgt 5,00 €. Als Andenken oder auch als Souvenir, ein ideales Geschenk. Die Festschrift zum 750. Jubiläum liegt zur kostenlosen Mitnahme in der Tourist-Information aus. Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Landstuhl Dienstag........................................................................... 17.00 bis 20.00 Uhr Freitag............................................................................... 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag........................................................................... 10.00 bis 17.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Sickingenstadt Landstuhl Stadtbürgermeister Ralf Hersina Tel. 06371/830 Sprechstunde nach Vereinbarung www.landstuhl.de Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten, CDs, CD-ROMs - Fernleihe Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483 Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html E-Mail: [email protected] Artothek Bilder (Gemälde, Zeichnungen und Drucke) Kontakt: Telefon: 06371/1300880, Fax: 06371/1300888 Internet: www.artothek.landstuhl.de www.landstuhl.de E-Mail: [email protected] Anschrift Stadtbücherei u. Artothek: Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Dienstag:............................................................................. 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch:........................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag:....................................................................... 14.00 - 17.00 Uhr Freitag:................................................................................. 09.00 - 12.00 Uhr ............................................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Samstag:............................................................................. 09.00 - 12.00 Uhr Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereini- gungsverfahren Hütschen- hausen, Schwarzbach/Glan Aktenzeichen: 21031-HA2.3. 67655 Kaiserslautern, 11.05.2015 Fischerstraße 12 Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 Internet: www.dlr.rlp.de 3. Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan I. Anordnung 1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)) Hiermit wird das durch Beschluss vom 19.03.2003festgestellte und zuletzt durch Beschluss vom 18.04.2006 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan, LandkreisKaiserslautern, wie folgt geändert: Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: Gemarkung Flurstücke Nr. Hütschenhausen 74/2, 83 und 84. Spesbach 363/39, 367/3, 368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, 379/1 und 388/1. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.03.2003 entstandenen “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan” Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 21 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 688 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung von etwa 6,3 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 15.03.2015 zugestimmt. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen verschiedene Wege durchgehend bituminös befestigt bzw. verbreitert werden. Die Maßnahmen sind erforderlich um eine ganzjährige Befahrbarkeit zu gewährleisten. Bei der Zuziehung des Grundstückes 74/2 der Gemarkung Hütschenhausen handelt es sich um einen Hauptwirtschaftweg zur rückwärtigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes. Die Flurstücke 83 und 84 der Gemarkung Hütschenhausen werden zugezogen um geringfügige Wegeverlagerungen am Flurstück 74/2 auszugleichen. Bei der Zuziehung des Grundstückes 379/1 der Gemarkung Spesbach handelt es sich um ein Wegeflurstück welches das Verfahrensgebiet mit der L 356 verbindet. Zur Verbreiterung des o.g Weges ist die Zuziehung der Flurstücke 368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, und 388/1.Gemarkung Spesbach unumgänglich. Dieser Weg dient als Hauptwirtschaftweg und Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Ortslagen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Die Wege sollen im Rahmen der Genehmigung nach § 41 FlurbG in 2015 Baurecht erhalten, und sind daher zwingend zum Verfahren zuzuziehen. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann bei der ADD durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/ Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind. Im Auftrag: gez. Willi Junk Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 22 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Mondscheinmarkt in der Sickingenstadt Landstuhl Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl trifft als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grund der §§ 44, 45, 46 und 47 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, berichtigt 1971 S. 38) zuletzt geändert am 01. April 2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in der jeweils gültigen Fassung im Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger folgende straßenverkehrspolizeiliche Anordnung 1. Anlässlich des am 29. Mai 2015 in der Sickingenstadt Landstuhl stattfindenden Mondscheinmarktes, veranstaltet von der Fördergemeinschaft Sickingenstadt Landstuhl e.V., wird die Straße „Am Alten Markt“ auf der Nordseite zwischen der Hauptstraße und Ludwigstraße in der Zeit, von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr, für den Gesamtverkehr, ausgenommen Beschicker, gesperrt. 2. Die Parkstände „Am Alten Markt“ auf der Nordseite werden am Freitag, 29.05.2015, ab 13.00 Uhr, gesperrt. 3. Die Parkstände „Am Alten Markt“ auf der Südseite, gegenüber der Kreissparkasse bis Höhe Volksbank werden am Freitag, 29.05.2015, 13.00 Uhr, gesperrt. 4. Die Juliusstraße wird für den Gegenverkehr am Freitag, 29.05.2015, 13.00 Uhr, gesperrt. Anliegerverkehr wird zugelassen. Gleichzeitig wird die Einbahnstraßenregelung bis zur Beendigung der Veranstaltung (22.00 Uhr) aufgehoben. 5. Zur Sicherung der rückwärtigen Ausfahrt des Hotels „Grüne Laterne“ in die Kanalstraße und Belieferung der Marktapotheke, wird in der Kanalstraße auf drei Parkständen ab 29.05.2015, von 13.00 Uhr bis 23.00 Uhr, ein absolutes Haltverbot angeordnet. 6. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam. Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, den 15.05.2015 Im Auftrag: gez. Dietrich, 1. Beigeordneter 5.2 6 6.1 6.2 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Grundstücksangelegenheit, Verkauf einer Gewerbefläche im GE West, nördlicher Teil, Raiffeisenstraße Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich) Mitteilungen der Verwaltung Landstuhl, den 13.05.2015 gez. Hersina, Stadtbürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Neues Heimatbuch von Erich Bader Der bekannte Heimatbuch Autor Erich Bader veröffentlicht den zweiten Band des Buches: GESTERN ... und HEUTE ... in der Sickingenstadt Landstuhl Plätze prägen das Gesicht unserer Stadt: ein Bilder- und Lesebuch Vorgestellt wird das Buch am Donnerstag, den 28. Mai 2015 um 19:30 Uhr in der Stadthalle Landstuhl. Erich Bader wird einen Vortrag „Plätze prägen das Gesicht unserer Stadt: Bilder und Geschichten“ halten. Anschließend wird das Buch direkt zum Kauf durch die beiden Landstuhler Buchhändler Böhm und Stützel angeboten, auf Wunsch mit Signierung. Der Preis pro Buch beträgt 17,50 €.1,50 € des Buchpreises und der Gewinn der bereits verkauften Bücher ist für eine kleine Tafel zur Erinnerung an zwei Opfer des 2. Weltkrieges aus Landstuhl: Pater Wolfgang Fehrer und Dr. Boden verloren ihr Leben, als sie am 19.3.1945 nach einem Gefecht am alten Krankenhaus helfen wollten (Für Pater Wolfgang gab es schon eine Tafel, die verschwunden ist.). Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden. Bekanntmachung Die Mitglieder des Werksausschusses der Stadthalle der Sickingenstadt Landstuhl wurden zu einer Sitzung eingeladen auf Dienstag, den 26.05.2015, 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus in Landstuhl, Kaiserstraße 49. Tagesordnung: Nichtöffentlich 1.Personalangelegenheit 2. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen 2.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich) 2.2 Mitteilungen der Verwaltung Landstuhl, den 12.05.2015 gez. Hersina, Stadtbürgermeister Bekanntmachung Die Mitglieder des Hauptausschuss der Sickingenstadt Landstuhl wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen auf Dienstag, den 26.05.2015, 18:30 Uhr, im kleiner Sitzungssaal des Rathauses, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl. Tagesordnung: Nichtöffentlich 1. Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl 2. S-Bahn-Mehrkostenanforderung des Landkreises Kaiserslautern, Entscheidung über die Annahme des dritten (3.) Vergleichsangebotes vom 16.03.2015 3. Annahme von Spenden für die Finanzierung des Abschlussfeuerwerks anl. des Sickingen Maimarktes 2015 4. Vergabe der Unterhaltsreinigung in der Alten Rentei 5.Grundstücksangelegenheiten 5.1 Grundstücksangelegenheit, Verpachtung eines Grundstücks Museum der Sickingenstadt in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht). Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel. 06371/83-0. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 23 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Straßensperrung Erneuerung der Kanal-, Gas- und Wasserleitungen mit anschließendem Straßenbau Im Bereich des Adolph-Kolping-Platzes werden die Kanal-, Gasund Wasserleitungen erneuert und anschließend die Straßendecke neu aufgebracht. Zu diesem Zweck ist es erforderlich den Teil des Adolph-Kolping-Platzes vor der Sparda-Bank und den Kreuzungsbereich Juliusstraße / Kanalstraße / Adolph-Kolping-Platz ab Dienstag, 26.05.2015 bis voraussichtlich Freitag, 19.06.2015, vollständig zu sperren. Für diesen Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der Kanalstraße und Juliusstraße aufgehoben. Im Anschluss daran werden im Bereich des Fußweges zwischen Kaiserstraße und Kanalstraße Bauarbeiten durchgeführt, dieser kann voraussichtlich für den Zeitraum von Freitag, 12.06.2015, bis, Freitag, 14.08.2015, nicht genutzt werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis. Landstuhl, 13. Mai 2015 Verbandsgemeindeverwaltung -Straßenverkehrsbehörde- „Pälzer Luscht un Lähwe - Pfälzer Mundart mit Theo Schohl - Auszeichnung für Sport Krauß Sport Krauß in Landstuhl wurde vom Verlag „markt intern“ bereits zum zweiten Mal als „1a-Fachhändler“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird an Fachhändler, Fachhandwerker und Unternehmen vergeben, die inhabergeführt sind und einen besonderen Leistungsstandard mit individuellem Dienstleistungsspektrum bieten. Sport Krauß erfüllt mit fundiertem Fachwissen sowie einem exklusiven Service und großer Angebotsvielfalt die erforderlichen Kriterien. Auf Bitten des „markt intern“ Verlages überreichte Stadtbürgermeister Ralf Hersina die Urkunde an Inhaber Oliver Krauß. „Eine solche Auszeichnung ist für Händler, wie Sport Krauß, von großer Bedeutung und ein Aushängeschild für die Sickingenstadt Landstuhl.“, so Hersina. Die Aktion „1a-Fachhändler“ gibt es seit 2004. „markt intern“ ist Europas größter Brancheninformationsdienst und unterstützt mittelständische Unternehmen, die einen besonderen Dienst am Kunden bieten, mit der 1a-Initiative. Bis Ende 2014 wurden 18.524 Urkunden für mittelständische Unternehmen in 2.383 Städten und Gemeinden in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Spanien und Belgien ausgestellt. „Legendäre Burgerlebnistage“ Sehen Sie hierzu die Seiten 24 und 25 Neuer Veranstaltungstermin: 21. Mai 2015, Beginn: 19.00 Uhr Zu hören sind Werke von Mundartpoeten, die in verschiedenen Zeitabschnitten von 1832 bis 1957 lebten. Die bekanntesten unter ihnen sind Richard Müller, Lina Sommer, Fritz Claus und Paul Münch, von dem auch eine Schallplattenaufnahme mit eigenen Werken zu hören sein wird. Sie wurde 1951, in seinem letzten Lebensjahr aufgenommen. Ein Kleinod der Pfälzer Mundartdichtung! Eintritt: 7,00 Euro. Der Eintritt wird für die Jugendarbeit der Heimatfreunde e. V. gespendet. Eintrittskarten sind im Ticket-Servicebüro Telefon-Nr. 06371- 9234-44 Die Karten für den ursprünglichen Termin 20.05.2015 behalten ihre Gültigkeit. Mittelbrunn Ortsbürgermeister Dr. Altherr Sprechstunde nach Vereinbarung Sonstige amtliche Mitteilungen Fahrt nach St.-Désir über Pfingsten Die Ortsgemeinde Mittelbrunn fährt über Pfingsten in ihre Partnergemeinde in die Normandie. Die Abfahrt ist um 7.00 Uhr am Gemeindezentrum, die Fahrt führt uns über Saarbrücken, Reims und Paris nach St.-Désir. Die Ankunft ist spätestens bis 19.00 Uhr geplant. Nach dem Willkommenstrunk erfolgt die Verteilung auf die Privatquartiere. Am Samstag werden wir einen Ausflug an die Seine-Mündung mit Bootsfahrt unternehmen. Der Sonntag beginnt mit der Kranzniederlegung am deutschen Soldatenfriedhof und der Niederlegung eines Kranzes auf dem Gemeindefriedhof in St.-Désir. Der Nachmittag wird in den jeweiligen Gastfamilien verbracht. Am Sonntagabend erfolgt ein geselliges Beisammensein. Die Abreise ist am Montagmorgen um 9.00 Uhr. Wir werden auf der Rückreise die Champagnerkellerei Mercier in Epernay besuchen. Die Rückkehr ist in Mittelbrunn gegen 22.00 Uhr. Die Kosten für die Teilnehmer betragen 60,00 € pro Person (hierbei ist die Gebühr für den Besuch der Champagnerkellerei mit Verkostung beinhaltet). Bitte Personalausweis mitnehmen und ein kleines Gastgeschenk für die gastgebenden Familien. gez. Dr. Altherr Walter, Ortsbürgermeister Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 24 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 „Legendäre Burgerlebnistage“ Die Organisatoren der „Legendären Burgerlebnistage“ blicken auf ein erfolgreiches Wochenende zurück. Die Sickingenstadt Landstuhl, zusammen mit den Heimatfreunden, der Schützengemeinschaft und dem Fanfarenzug Sickinger Herolde veranstalteten vom 07. bis 10. Mai die „Legendären Burgerlebnistage“ auf der Burg Nanstein. Bereits als das Land Rheinland-Pfalz das Jahr 2015 zum Sickingenjahr erklärte war allen klar, dass die Burg Nanstein unbedingt mit eingebunden werden muss. Vier Tage lang fand man sich auf der Burg in mittelalterlichen Zeiten wieder mit Lager, Tavernen, Marktständen und natürlich auch einem umfangreichen Unterhaltungsprogramm. Am Eröffnungstag wurde der 492. Todestag des Ritters Franz von Sickingen feierlich begangen. Nach dem Aufmarsch des Fanfarenzuges Sickinger Herolde wurde von der Schützengemeinschaft Burg Nanstein und den Heimatfreunden die Beschießung der Burg und die Todesszene des Franz von Sickingen dargestellt. Am Tag darauf, dem „Abend der Spielleute“, startete der Abend mit der Musikgruppe VINDSKLANG. Der Höhepunkt des Abends war CULTUS FEROX, die der begeisterten Menge ordentlich einheizte. Den Abschluss machte die Gruppe FORNAX mit einer famosen Feuershow. Der Samstag begann um 11.00 Uhr mit buntem Mittelaltertreiben, Musik, Kinderbelustigung und vielem mehr. Altes Handwerk und wunderschöne Marktstände konnten von den Besucherinnen und Besuchern bewundert werden. Auch mittelalterliche Speisen und Getränke durften dabei nicht fehlen. Am finalen Tag der „Legendären Burgerlebnistage“ feierte der Fanfarenzug Sickinger Herolde Landstuhl sein 80. Jubiläum. Nach einem Burggottesdienst marschierten ab 13.00 Uhr im Stundentakt mehrere Fanfarenzüge auf. Bei herrlichem Wetter ging um 18.00 Uhr der Markt langsam zu Ende. Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 25 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 26 Oberarnbach Ortsbürgermeister Arno Eckel Sprechstunde nach Vereinbarung www.arnbachtal.de Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof und umgekehrt. Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn. Öffnungszeiten des Jugendtreffs Oberarnbach Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr Für Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren. NIchtAMtlIcher teIl Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig montags von 10-11 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen und besprechen können. Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47, KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin unter 06371/95 48 707. Bürgersprechstunde des SPD-Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner Der SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und jeden Freitag von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung in Landstuhl, Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) eine Bürgersprechstunde an. Alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Weilerbach sowie der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterbach können sich mit ihren Fragen und Problemen im Umgang mit öffentlichen Institutionen und Ämtern an den Abgeordneten wenden. Um telefonische Voranmeldung unter der Nummer 06371 / 9468774 wird gebeten. CDU-Stadtverband Landstuhl 1. Landstuhler Fußball-Stadtmeisterschaft Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Förderverein der Don-Bosco-Grundschule Bann Auflösung Zu der am Mittwoch, 27. Mai 2015 stattfindenden Generalversammlung ergeht hiermit die Einladung an alle Mitglieder des Fördervereins. Auf der Tagesordnung steht die Auflösung des Vereins. Da sich bei den 2 vorhergehenden Generalversammlungen keine Bereitschaft zur Weiterführung des Vereins bestand, müssen wir den Verein leider auflösen. Die Versammlung findet um 18.30 Uhr in der Grundschule Bann (Betreuungssaal) statt. Freunde & Förderer des Kammerchors Landstuhl e.V. Der Kammerchor, unter Leitung von Heribert Molitor, zählt zu den bedeutendsten Kulturträgern der Region. Damit auch weiterhin große musikalische Projekte verwirklicht werden können, bedarf es ideeller und vor allem finanzieller Unterstützung. Zu diesem Zweck wurde der Förderverein gegründet. Durch die anerkannte Gemeinnützigkeit werden entrichtete Beiträge oder Spenden steuerlich anerkannt. Die Mitglieder erhalten die Berechtigung, bereits vor dem offiziellen Verkaufsstart Karten zu erwerben und werden auf Wunsch regelmäßig über Aktivitäten und Projekte des Chores informiert. Darüber hinaus wird für die Freunde und Förderer zukünftig vor den Konzerten eine musikalische Einführung geboten. Haben Sie noch Fragen, möchten Sie noch weitere Informationen erhalten? Wenden Sie sich an Andreas Lütz 1. Vorsitzender (Tel. 06372 7340, [email protected]) oder an Mattea Molitor 2. Vorsitzende (Tel. 06371 16138, [email protected]). Sprachtreff im Mehrgenerationenhaus Kaiserslautern sucht neue Teilnehmer Ausländer, die gerne ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten, sind herzlich zum wöchentlichen Sprachtreff im Mehrgenerationenhaus eingeladen. In lockerer Runde, gemeinsam mit Einheimischen, wird auf Deutsch erzählt und sich ausgetauscht. Wenn man etwas mal nicht so genau weiß ist - anders als im Alltag - fragen ausdrücklich erwünscht! So lässt sich auf entspannte Weise die fremde Sprache einüben. Der Internationale Sprachtreff wird ehrenamtlich von Lehrerinnen betreut und freut sich auf neue Mitglieder. Infos kompakt: Internationaler Sprachtreff, jeden Donnerstag von 10:00 - 11:30 Uhr (außer an Feiertagen und während der Schließzeiten) im Mehrgenerationenhaus. Das Angebot ist kostenlos. Kontakt: Mehrgenerationenhaus, Kennelstr. 7, 67659 Kaiserslautern, Telefon 0631 371490, eMail [email protected], online www.mgh-kl.de Gebärdenstammtisch im MGH Ramstein Am Samstag, den 06.06.2015 veranstaltet der CDU-Stadtverband unter der Schirmherrschaft von Marcus Klein (MdL), die „1. Landstuhler Fußball-Stadtmeisterschaft“ auf dem Alten Markt in Landstuhl. Der Erlös dieser Veranstaltung ist für den geplanten Neubau des Hospizes am St. Johannis-Krankenhaus bestimmt. Die Teilnahme ist für Gruppierungen jeder Art möglich (z.B. Arbeitskollegen, Vereine, Firmen, Freundeskreise usw.). Teilnahmebedingungen und nähere Informationen unter www.cdu-landstuhl.de Für ein ansprechendes Rahmenprogramm sowie Speisen und Getränke wird ausreichend gesorgt sein. Der CDU-Stadtverband freut sich über eine rege Teilnahme sowie über zahlreiche Zuschauer. Der Gebärdenstammtisch richtet sich an alle Gebärdensprach-Interessenten, die gerne mit anderen Signem über beliebige Themen mit der Deutschen Gebärdensprache kommunizieren wollen. Studenten, Schüler, Erwachsene, Rentner, Gebärdensprachkursteilnehmer, gehörlose, schwerhörige oder hörende, die ihre Gebärdensprachkompetenz verbessern möchten oder einfach nur gerne Gebärden, sind alle herzlich willkommen, am Donnerstag, den 21.05.2015, 18:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Landstuhler Str. 8a, 66877 Ramstein-Miesenbach. Bei Fragen oder Interesse, bitte bis 18.05.2015 kurze e-Mail: [email protected] oder Mobil-SMS: 0176 / 63 29 50 64. Obst- und Gartenbauverein Landstuhl MGH Ramstein Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des gesamten Vorstandes lädt der Obst- und Gartenbauverein Landstuhl ein. Die Versammlung findet im evangelischen Gemeindehaus, Vordere Fröhnstraße, Landstuhl, am 28.05.2015 um 19.00 Uhr statt. SSC Landstuhl Mitgliederversammlung Am Freitag, 22. Mai 2015, 19:00 Uhr findet die Mitgliederversammlung des SSC Landstuhl auf dem Sportgelände „Rothenborn“ in Landstuhl statt. Alle Mitglieder sind hiermit herzlich eingeladen. Wochenprogramm Landstuhler Str. 8a, Tel.: 0 63 71 / 5 04 38 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mgh-ramstein.de - Öffnungszeiten Offener Treff: Mo., Di., Do., Fr. 15-20 Uhr; Mi. geschlossen! - Internetcafé: täglich zu den Jugendtreffzeiten geöffnet! - Blockflötenunterricht für Kinder ab 5 Jahren Jeden Mittwoch, 17-18 Uhr im Nikolausraum des MGH. Infos und Anmeldung bei Viktoria Schmidt unter Tel.: 0174 - 3475544 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 27 - Musikalische Früherziehung: Musikgarten 1: immer mittwochs, 15-15.30 Uhr, für Kinder im Alter von 15 Monaten bis 3 Jahre (mit Elternteil) Musikgarten 2: immer mittwochs 15.45-16.30 Uhr, für Kinder im Alter zwischen 3 1⁄2 und 5 Jahre (mit Elternteil) Infos und Anmeldung bei Galina Walter unter Tel.: 0 63 71 / 61 35 68. - Kinder- und Jugendchor Ramstein: Probe für Kinder bis 10 Jahre: immer dienstags, 17.30 - 18.30 Uhr. Probe für Jugendliche: immer dienstags, 18.30 – 19.30 Uhr. Probe Ensemble „Sotto voce“: immer dienstags, 19.30 - 20.30 Uhr. Weitere Infos bei Michaela Hoffmann unter 0 63 72 / 21 16 oder bei Christina Staab unter 0171 - 8934795. - Beratungsangebote: „Querbeet“-Beratungsstelle des Kreises Kaiserslautern: Täglich zwischen 9 und 12 Uhr finden in verschiedenen Bereichen Beratungen im MGH statt. Die Querbeet-Räumlichkeiten befinden sich im 1. OG des MGH und sind über den Eingang Richtung Kindergarten erreichbar (Beschilderung „Querbeet“ folgen). Weitere Infos unter: 0 63 71 / 59 80 838 oder im MGH. Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 10-12 Uhr bietet der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Landstuhl eine Außensprechstunde mit Schwerpunkt Schwangerschaftsberatung im Beratungsraum des MGH Ramstein an. Terminabsprache bei Nina Lambrecht unter 0 63 71 / 22 85. Hebammensprechstunde: Der SKF bietet an jedem 4. Mittwoch eines Monats eine Sprechstunde im MGH an. Wenn Sie Fragen haben zur Geburtsvorbereitung, zu Beschwerden in der Schwangerschaft, zur Säuglingspflege, zu der ersten Zeit daheim mit dem Baby, zur Erstausstattung oder rund um Schwangerschaft und Geburt, dann kommen Sie einfach vorbei. Nähere Infos bei Frau Ecker und Frau Lambrecht, SKF Landstuhl, Tel.: 06371 / 2285. - Nordic Walking: jeden Dienstag um 10 Uhr trifft sich die NordicWalking Gruppe von Uta Brans am MGH. Infos unter: 0176 - 20983002 - Babyladen: jeden 2. und 4. Mittwoch von 10-12 Uhr ist der Babyladen im MGH geöffnet. Frauen und Familien in einer schwierigen sozialen und finanziellen Situation haben hier die Möglichkeit gegen eine freiwillige Spende Babykleidung bis Größe 104 und Babyerstausstattung zu erhalten. Kleiderspenden in den Größen 50 bis 104 können auch gerne zu den üblichen Öffnungszeiten im MGH abgegeben werden. Nähere Infos unter 0178 - 3 49 22 86 oder 06371 / 2285 (SKF). - Krabbelgruppe ab dem 6. Monat: Jeden Mittwoch von 10 - 11 Uhr im großen Saal des MGH. Keine Anmeldung erforderlich. Einfach mittwochs im MGH vorbei schauen. Infos bei Elisa Pfeiffer unter 06371 / 4069730. - Silver Surfer: Ganz gleich, ob Sie einsteigen wollen oder schon fortgeschritten sind: Alle sind im Internet- und PC-Treff willkommen. Ihre Fragen rund um den PC werden durch die bewährte 1:1 Betreuung individuell beantwortet. Neue Termin für April, Mai und Juni: 28.5., 11.6., 16.6., 30.6., jeweils von 9.30 - 11.30 Uhr im MGH Ramstein, Landstuhler Str. 8a. Anmeldung unter 0 63 71 / 5 04 38 oder direkt in der Doodle-Liste unter www.doodle.com/77qpkfhxnnd47cb5 Neuer Babymassage-Kurs! Jetzt anmelden! In diesem Kurs erlernen Sie in einer kleinen Gruppe (max. 6 Teilnehmer) die Methode der traditionellen indischen Babymassage nach Frédérick Leboyer. Außerdem besteht genügend Zeit zum Erfahrungsaustausch untereinander. Der Kurs eignet sich für Säuglinge ab ca. 2 Monate. Dauer: 5 x 75 Minuten. Die Kursgebühr inkl. Öl und Skript beträgt 50,- €. Infos und Termine bei Eva-Maria Jung unter 06371/465454 oder unter www.Evas-Babymassage.de Beachten Sie auch unseren Schaukasten vor dem MGH mit aktuellen Informationen! DRK Kurs „Angehörige pflegen Angehörige“ hilft bei der Pflege von Angehörigen zu Hause. Ein neuer Kurs startet am 08.06.2015 in Landstuhl Pflegebedürftige Menschen werden zu Hause oft von ihren Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden gepflegt. Der DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. bietet dazu einen Kurs mit hilfreichen Informationen und Tipps rund um die Pflege an. Die in dem Kurs vorgestellten Maßnahmen sollen helfen, die oftmals schwierigen Lebenssituationen zu bewältigen. Teilnehmer lernen in diesem Kurs entlastende Hilfe in der Pflege kennen. Er bietet umfangreiche Informationen über die Einsatzmöglichkeiten von Hilfsmitteln, über die Risiken und Folgen von Bewegungsmangel für Langzeitkranke und zu rechtlichen Grundlagen bei der häuslichen Krankenpflege. Ziel Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl ist die Verbesserung der Voraussetzungen und Bedingungen bei der häuslichen Pflege, damit die Aufgabe der Pflegenden leichter zu bewältigen ist und der zu pflegenden Kranken die bestmögliche Hilfe zu Hause bekommen kann. Kurs: „Angehörige pflegen Angehörige“: Dauer: vom 08.06.2015 - 23.06.2015 Zeiten: montags - freitags von 18:00 - 20:00 Uhr Kursgebühr: 60,- Euro (Kurskosten können von der Krankenkasse des zu Pflegenden auf Antrag erstattet werden). Ort: DRK Centrum, DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. Am Feuerwehrturm 6, 66849 Landstuhl Dozentin: Frau Renate Stöber, Telefon: 06371/912414, E-Mail: [email protected] Ansprechpartner beim DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V.: Herr Timo-Pascal Mohrbacher, Telefon: 06371-921552, Fax: 06371-921520, E-Mail: [email protected] JFV Sickingen 09 e. V. Folgendes Heimspiel des JFV Sickingen 09 e. V. findet in der 21. KW 2015 auf dem Rothenborn statt: Mittwoch, 20.05.2015 18.30 Uhr C-Jugend - JSG Mittleres Glantal Über zahlreiche Unterstützung freuen wir uns. Gottesdienste und kirchliche Nachrichten 175 Jahre Kapelle Maria Bildeich Einladung zum Wallfahrtstag am Pfingstmontag, 25. Mai 2015, um 10.00 Uhr Hochamt und um 14.30 Uhr Andacht mit Bischof Dr. KarlHeinz Wiesemann. Die musikalische Gestaltung übernehmen die „Arnbachtaler“ und der Kirchenchor St. Cäcilia. Als Andenken können Sie eine Jubiläumskerze zum Preis von 5,00 € käuflich erwerben. Für Gegrilltes, Getränke, Kaffee und Kuchen sorgt der Gemeindeausschuss Kirchenarnbach. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Prot. Kirchengemeinde Hauptstuhl Donnerstag, 21.05.2015 19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“ in der Bruchmühlbacher Kirche Freitag, 22.05.2015 18.30 Uhr Kirchenchor nach Absprache mit Chorleiterin Marina Schwender 19.00 Uhr Spieleabend im Gemeindesaal in Bruchmühlbach. Herzliche Einladung zu einem geselligen Abend in gemütlicher Atmosphäre. Für Snacks und Getränke ist gesorgt. Herzliche Einladung. Pfingstmontag, 25.05.2015 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier, gehalten von Sven Kuhn Mittwoch, 27.05.2015 17.00 Uhr Der Frauenkreis trifft sich für eine kleine Wanderung mit anschließender Einkehr im Biergarten Spanier. Treffpunkt ist am Marktplatz. Donnerstag, 28.05.2015 19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“ in der Bruchmühlbacher Kirche Prot. Pfarramt Bruchmühlbach, Eichenhübel 14, 66892 Bruchmühlbach, Tel. 06372-6761, Fax 06372-508603, E-Mail: [email protected] Pfarrer Risser ist erreichbar unter Tel. 06372-6761. Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl ist Herr Schumacher, Tel. 7593. Das Pfarrbüro ist montags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 10 bis 12 Uhr besetzt. Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Bann Gottesdienste Mittwoch, 20.05.2015 19:00 Uhr Rosenkranzgebet Donnerstag, 21.05.2015 18:00 Uhr Heilige Messe Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 28 Sonntag, 24.05.2015 09:30 Uhr Hochamt zum Pfingstfest Dienstag, 26.05.2015 08:30 Uhr Anbetung des Allerheiligsten Mittwoch, 27.05.2015 19:00 Uhr Rosenkranzgebet Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Stadt Gottesdienste Pfingstsonntag, 24. Mai 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Straßenfest Am 7. Juni ist Straßenfest. Wir freuen uns über Kuchen- und Salatspenden. Sie können sich in die Spendenlisten in der Kirche eintragen oder ans Pfarramt wenden. Kirchenchor Landstuhl-Stadt Der Prot. Kirchenchor Landstuhl-Stadt probt wöchentlich dienstags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus Landstuhl. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen. Jugendraum Quo Vadis (Am Rathaus 12, Landstuhl) Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann hat wöchentlich geöffnet von Dienstag bis Freitag, 14 - 20 Uhr. Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufgabenhilfe und Bewerbungstrainings angeboten. Der Jugendraum Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016, Email: [email protected], Homepage: www.jugendcafe-quo-vadis.de. Prot. Kirchengemeinde Kindsbach Gottesdienste Pfingstmontag, 25. Mai 10.30 Uhr ökumenischer Festgottesdienst anlässlich der 750-Jahrfeier von Kindsbach Ökumenischer Kirchenchor Der Ökum. Kirchenchor probt donnerstags ab 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Marktstraße 14. Mitsänger gesucht: Wer Interesse an der Teilnahme hat, ist herzlich zu den wöchentlichen Proben eingeladen! Aktuelle Informationen der Prot. Kirchengemeinde Kindsbach finden Sie im Internet unter: www.prot-kirche-landstuhl.de Pfarrgemeinden St. Andreas und Hl. Geist Pfarrfest an der Hl.-Geist-Kirche Die Pfarrgemeinden St. Andreas und Hl. Geist feiern am Pfingstsonntag, den 24. Mai 2015 ihr Pfarrfest. In diesem Jahr feiern wir auch das 60. Weihejubiläum der Heilig Geist Kirche. Der Tag beginnt mit einem Festgottesdienst um 10.30 Uhr in der Hl.Geist-Kirche. Anschließend gegen 11.30 Uhr wollen wir Sie am und im Pfarrheim in der Königstraße begrüßen. Wir bieten Unterhaltung für „Groß und Klein“. Kühle Getränke, Gegrilltes und Rollbraten vom Holzkohlengrill stehen für Sie bereit. Wir bitten um Kuchenspenden für dieses Fest. Diese nehmen wir am Samstag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr oder am Pfingstsonntag im Pfarrheim gerne entgegen. Dafür schon im Voraus herzlichen Dank. Den Erlös des diesjährigen Pfarrfestes stellen wir für die Aktivitäten der Messdiener zur Verfügung. Prot. Pfarramt Mittelbrunn Kirchenstraße 12 a, 66851 Mittelbrunn, Tel. 06371717246 Pfarrerehepaar Nolte ist immer zu sprechen. Gottesdienste Mittwoch, 20.05. 10:30 Uhr Schernau Sonntag, 24.05. 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Obernheim 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Mittelbrunn Montag, 25.05. 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Langwieden 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Gerhardsbrunn Anmeldung der neuen Konfirmanden im Gustav-Adolf-Haus, Kirchenstraße 14, Mittelbrunn am 27.05.2015 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Frauen in der Prot. Kirche der Pfalz Frauen im Dekanat Homburg laden ein zum: Dekanats-Frauentag unter dem Motto: „Viel Glück und viel Segen auf all deinen Wegen“ am Mittwoch, 10. Juni 2015, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in das Gemeindezentrum Mittelbrunn. Referentin ist Pfarrerin Ulrike Wahl-Risser, der Kostenbeitrag beträgt 4,00 €. Anmeldung bitte bis 1. Juni 2015 im prot. Pfarramt Mittelbrunn (Tel.: 0 63 71 / 1 72 46) Bitte bringen Sie Ihr Kaffee-Gedeck mit - vielen Dank! Prot. Kirche Landstuhl-Atzel SPOTS-Freundeskreis Das Spendenkonto des SPOTS-Freundeskreises bei der Kreissparkasse Kaiserslautern (BIC: MALADE51KLK) hat die IBAN DE08 5405 0220 0150 0102 88. Aktuell bittet der Freundeskreis um Spenden für die Fertigstellung des Freizeithaus Labach. Unter anderem unterstützt der Freundeskreis auch seit vielen Jahren die Teilnahme von bedürftigen Jugendlichen an Freizeiten der Gemeinde mit Hilfe seines Familienfonds. Weitere Infos bei Boris Bohr, Tel. 06371/612437. Essensangebot Die Pauluskirchengemeinde bietet von Montag bis Freitag ein Mittagessen im großen Gemeindesaal an. Anmeldungen nimmt der Koch der Gemeinde, Wolfgang Marhöfer, Tel.: 0176-34100050 am Vortag direkt an. Der aktuelle Speiseplan ist auf der Homepage des Jugendhauses www.jugendhaus-spots.de veröffentlicht. Gottesdienst Die Gemeinde lädt am Sonntag, 24. Mai, 10.30 Uhr, zum Gottesdienst unter Mitwirkung der Lobpreisgruppe in die Pauluskirche ein. Anschließend findet der Kaffeetreff im kleinen Gemeindesaal statt. Gottesdienst im Krankenhaus Jeweils mittwochs, 14 Uhr, ergeht herzliche Einladung zu einem evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Carola Hofmann in der Kapelle des St. Johanniskrankenhauses. Frauenbund Das nächste Treffen des Frauenbundes ist am Montag, 25. Mai, 18 Uhr, im kleinen Gemeindesaal der Pauluskirche. Café Kirchenkuchen Am Mittwoch, 20. Mai, 14 Uhr, hat der Treff „Café Kirchenkuchen“ in der Pauluskirche geöffnet. Frauenfrühstück Der Frauenbund der Prot. Kirche Landstuhl-Atzel lädt am Mittwoch, 20. Mai, 9 Uhr zum Frauenfrühstück ein. Referentin zum Thema „Mutig das Leben meistern“ ist Pfarrerin Carola Hofmann. Für Kinderbetreuung ist gesorgt. Labachhaus Helfer zur Renovierung des Freizeithauses Labach sind herzlich willkommen. Wer dabei sein kann, möchte sich wg. Terminabsprache bei Ernst Hechler, Tel. 06371/2332, oder bei Pfarrer Rüdiger Hofmann, 06371/18353, melden. Jugendfreizeit Für die Jugendfreizeit des Jugendhauses SPOTS, Pauluskirche, vom 10. bis 23. August in Strandsborglejren gibt’s noch wenige freie Plätze. Anmeldungen nimmt das Jugendhaus SPOTS unter Tel. 06371/917130 entgegen. Musikteam Das Musikteam trifft sich mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr zur Probe in der Pauluskirche. Die Gruppe gestaltet unter anderem die sonntäglichen Gottesdienste mit. Interessenten können sich gerne mit Pfarrerin Hofmann in Verbindung setzen. Projektchor Der Projektchor trifft sich wieder im Herbst für den Erntedankgottesdienst. Die Probezeiten werden noch bekannt gegeben. Seniorengymnastik Freitags, 14.30 - 15.30 Uhr, lädt die Gemeinde zur Seniorengymnastik ein. Rückenschule Die nächste Rückenschule unter Leitung der Physiotherapeutin Susanne Schohl findet am Dienstag, 26 Mai, 17 bis 18 Uhr, im Haus der Begegnung hinter der Pauluskirche statt. Gruppen und Kreise Informationen zu den Sing-, Gebets-, Männer- und Hauskreisen gibt’s bei Pfarrerehepaar Hofmann, Tel. 06371/18353. Unterricht Infos zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht gibt’s im Pfarramt! Ballett Die Ballettangebote im Haus der Begegnung der Pauluskirche Landstuhl-Atzel werden von Ballettmeisterin Lidija Mejder durchgeführt. Infos und Anmeldungen unter Tel. 06371/ 917130 im Jugendhaus Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 29 SPOTS, das Jugendhaus Das Jugendhaus der Pauluskirchengemeinde, Sonnenstraße 10, hat folgende Bürozeiten: Mo, Mi - Fr: 13.00 - 15.00 Uhr, Di: 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner ist Dipl.-Sozialpädagoge Oliver Quartier. Telefon: 0 6371 / 917130, Die Angebote: Jugendtreff, PEKiP, Eltern - Kind - Turnen, Mädchentreff + For Girls, Krabbeltreff, Integrativer Treff, Tanzangebote, Elternkurse, Leseclub, u. a. E-Mail: [email protected] Pauluskirche unterwegs : 2015 bietet die prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel folgende Freizeiten an: Eine Frauenfreizeit findet vom 19. - 21. Juni, ein Kinderzeltlager in Labach vom 28. Juli - 1. August statt. Die Jugendfreizeit der Gemeinde in Dänemark ist vom 10. - 23. August. Das Männersegeln vom 4. - 10. Oktober und die Familienfreizeit in den Niederlanden, 19. -23. Oktober, sind bereits ausgebucht. Weitere Infos unter www.pauluskirche-atzel.de oder im Pfarramt Landstuhl-Atzel. Prot. Kirchengemeinde Bann Gottesdienst Die Prot. Kirchengemeinde Bann lädt am Samstag, 23. Mai, 18 Uhr, zum Gottesdienst an Pfingsten mit Abendmahl in den Gemeindesaal im Haus der Vereine ein. Die Predigt hält Pfarrerin Carola Hofmann. Ev. Freikirche - Calvary Chapel Kindsbach, Industriestraße 50 Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org Unser Gottesdienst findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Kath. Kirchen in Landstuhl, Kindsbach, Hauptstuhl, Mittelbrunn und Bruchmühlbach Wochenendgottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft Samstag, 23.05. 17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse 18.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena, Vorabendmesse 19.00 Uhr Mittelbrunn, St,. Josef; Vorabendmesse Sonntag, 24.05. 09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, heilige Messe 09.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung; heilige Messe 09.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, heilige Messe 10.30 Uhr Landstuhl; Heilig Geist Kirche; heilige Messe; 10.30 Uhr Landstuhl, St. Markus, heilige Messe 18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas Kirche, Abendmesse Das Büro in Landstuhl ist täglich geöffnet: montags bis donnerstags von 9.00-12.00 Uhr; freitags von 14.00-17.00 Uhr. Tel.: 06371/2328, E-Mail [email protected] Ev. - Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: Hausbibelkreise: Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete. Dienstags in Waldmohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029), mittwochs 9.30 Uhr in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum (Dr. Rolf Lyding: 06371-2059). Am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreisabend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663). Spieltreff „KIDS-CLUB“: an jedem Schulmittwoch von 15.30 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums (Garteneingang) in Landstuhl. Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß, Spiel und Spannung! Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel.06372-806663) Gottesdienst: sonntags um 10.00 Uhr und parallel Kindertreff. Am ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten. Jahreslosung für 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7 Monatsspruch Mai: Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Phil. 4,13 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Praxis Dr. Josef Hehn – Hausärztlicher Internist – Hörnchenstr. 27 • 66862 Kindsbach • Tel.: 0 63 71 / 24 26 Wir machen Urlaub vom 26.05. bis 05.06.2015 Ab 08.06.2015 sind wir wieder für Sie da! Vertretung: alle Ärztinnen und Ärzte in Landstuhl Ihr Partner für Drucksachen jeder Art Paqué – Druck u. Verlag – GmbH Landstuhler Straße 22 · 66877 Ramstein-Miesenbach Tel.: 0 63 71 / 96 25 - 0 · Fax: 96 25 25 · Mail: [email protected] Gelassenheit und Optimismus in allen Lebenslagen Hypnosepraxis Hettesheimer in Kindsbach, Tel. 0 63 71 / 1 67 23 Zigaretten ? Schluss damit ! Hypnosepraxis Hettesheimer in Kindsbach, Tel. 0 63 71 / 1 67 23 Gartenarbeit, Heckenschnitt, Baumfällung (auch in Risikolagen) sowie alle haus- und gartennahen Arbeiten preiswert + pünktlich + professionell inkl. Entsorgung Telefon 0178/7903057 oder 0631/74059741 Ankauf alter Teppiche Bio-Handwäsche ab 9,90 € pro m2. Telefon: 06306 - 9925977 oder 0176 - 32285289 www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad B E i LA G E N H i N w E i S Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Der Prospekt" der Firma Wolfgang Gebert. Wir bitten unsere Leser um beachtung! TEKO-CLEAN-SERVICE DIENSTLEISTUNG • REINIGUNG GEBÄUDEREINIGUNG • GRÜNANLAGE TEL. 01 76 - 60 93 95 79 FAX: 0 63 71 - 59 86 64 [email protected] teko-service.de Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 30 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Heckenschnitt, Baumfällung, Gartenarbeit (auch in Risikolagen) sowie alle haus- und gartennahen Arbeiten preiswert und pünktlich und professionell inkl. Entsorgung Tel. 0176 - 64838790 • Tel. 06303 - 8170882 B E i LA G E N H i N w E i S Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Mehr fürs Geld" der Fa. NORMA. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Dienstleistungen aller Art Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen (auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung. Telefon: 0173/3414550 oder 0157/30095379 Baumfällung • Gartenarbeit • Heckenschnitt (auch in Risikolagen) sowie Abrissarbeiten aller Art preiswert + pünktlich + professionell – inkl. Entsorgung Tel. 06 31 - 36 60 66 30 oder 01 76 - 62 01 66 55 TUNG! H AC LE G U N G R E RV O V des Anzeigenschlusses in der KW 22 wegen PFINGSTMONTAG, 25.05.15 Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Montag, dem 25.05. auf Landstuhl Freude DEUTSChLAnD FeiernM useen Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Landstuhl in Landstuhl Kindsbach Bann A mtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Freitag, den 22.05.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Wir suchen eine/n zuverlässige/n Treffpunkt Deutschland.de Sie sind jede Woche am Mittwoch für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716 Reisemagazine Europaallee 2 • 54343 Föhren Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015 Seite 31 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl SÜWEX. Der neue Regional-Express im Südwesten. Schnell und zuverlässig ankommen. Betrieben durch: www�suewex�de Entdecken Sie umsteigefrei die Ausflugsziele in der Region. 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Entsorgung CONTAINERDIENST Am Tränkwald 9, 67688 Rodenbach Tel.: 06374/70630 Handy: 0171/7757963 UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER 67678 Mehlingen An der Heide 10 Tel. 06303 804-0 UND MUTTERBODEN www.jakob-becker.de [email protected] Soziale Dienste Sickingen Ambulanter Pflegedienst 66894 Martinshöhe · Tel. (0 63 72) 50 75 42 Seniorentreffen Zur Entlastung für Angehörige von Demenzerkrankten: Wir laden Sie herzlich ein zu unserem nächsten Seniorentreffen am 07. 01. 2010 im katholischen Pfarrheim in Martinshöhe, Zweibrückerstr. 36, von 14.00 bis 17.00 Uhr. Thema der Veranstaltung: Hausnotruf. Angebot der Betreuung in den Räumlichkeiten Weitere Informationen unter oben angegebener Telefonnummer. der Sozialen Dienste Sickingen, Zweibrückerstr. 85 in 66894 Martinshöhe. Jeden Dienstag von 11:00 bis 17:00 Uhr. Bei Interesse können Sie sich unsere Einrichtung unverbindlich ansehen. Für weitergehende Informationen melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 06372-507542.
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