der Verbandsgemeinde landstuhl

A mtsblAtt
der Verbandsgemeinde landstuhl
Ausgabe 21
Jahrgang 2015
Mittwoch, 20. Mai 2015
Liebe Kindsbacherinnen und Kindsbacher, verehrte Gäste,
wir dürfen in diesem Jahr den 750. Jahrestag der ersten urkundlichen Erwähnung unserer Heimatgemeinde feiern.
Schon das gesamte Jahr über feiern wir in unterschiedlicher Weise dieses Jubiläum. Vorläufiger
Höhepunkt sind sicher die Festtage über Pfingsten. Von Freitag bis einschließlich Montag hat
die Ortsgemeinde auf dem Grandcamp-Maisy-Platz ein großes Festzelt aufgestellt, wo Vereine in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein vielfältiges Programm bieten.
Am Sonntag führt ein großer Festumzug durch Kindsbach, bei dem an die dreißig Zugnummern
aus Kindsbach und der Nachbarschaft teilnehmen. Zahlreiche Vereine, Institutionen, private
Gruppen und auch Firmen werden daran teilnehmen. Der Umzug startet um 14.00 Uhr in der
Industriestraße und endet am Festzelt.
Die Freunde unserer Partnergemeinde kommen extra aus der Normandie, um mit uns zu feiern.
Viele Menschen bringen sich aus ihrer Verbundenheit mit Kindsbach heraus in das Festprogramm
ein. So haben sich eigens zum Jubiläum auch Musikgruppen wieder zusammen gefunden.
Eine Ausstellung zum ländlichen Leben in früheren Zeiten im ehemaligen Ratssaal, wo auch der
Kleine Kindsbacher und eine private Postkartenausstellung zu sehen sind sowie weitere Programmpunkte auch für Kinder runden das Programm.
Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf alle, die kommen und das Jubiläum mitfeiern und ich danke denen, die sich in
diesen Tagen besonders engagieren.
Ihr Knut Böhlke, Ortsbürgermeister
Das genaue Programm für die Festtage über Pfingsten und
den Verlauf des Festumzuges finden Sie im Innenteil.
Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste
Verbandsgemeinde
Verbandsgemeinde Landstuhl
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung
Amtsblatt - Online
Montag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
Telefon - Nr. 83- 0
Öffnungszeiten des Sozialamtes
Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr,
nachmittags geschlossen
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend
Öffnungszeiten des Dienstgebäudes „Alte Rentei“,
Kirchenstraße 41
(alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl)
Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags geschlossen.
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend
Sprechstunden des Schiedsmanns
nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.
Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten
der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang
Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49,
66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach
Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822.
Seniorengymnastik
In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von
14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten
Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen.
Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt.
Notrufe
Polizei............................................................................................ 1 10 + 9 22 90
Feuerwehr........................................................................................................ 112
Krankentransport..................................................................................... 19222
Die Verbandsgemeinde
Landstuhl im Internet
So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.de
E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung
in allen Angelegenheiten: [email protected]
Direkter Kontakt
• Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:
[email protected]
• 1. Beigeordneter Günther Dietrich:
[email protected]
• Geschäftsführender Beamter Karl Straßer:
[email protected]
• Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit:
[email protected]
• Einwohnermeldeamt: [email protected]
• Standesamt: [email protected]
• Ordnungsamt: [email protected]
• Gewerbeamt: [email protected]
• Bauamt: [email protected]
• Tourist-Information: [email protected]
• Datenschutzbeauftragter: [email protected]
• Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme
bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten
Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder AdobePDF an uns zu senden.
Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie
im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im
Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der
Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die
gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als
PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen.
Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die
Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeindewerke/
Stadtwerke Landstuhl
So finden Sie uns im Internet: www.verbandsgemeindewerkelandstuhl.de, www.stadtwerke-landstuhl.de
e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: [email protected]
Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl
Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl,
der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn
Tel.-Nr. 06371/912250
Öffnungszeiten
NaturerlebnisBad
Ab 14. Mai 2015 - täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr
witterungsbedingt geöffnet
Bitte achten Sie auf die aktuellen Hinweise auf
unserer Homepage www.neb-landstuhl.de
Tel. 06371-130571
Freizeitbad Azur
Tel. 06371/71500
Schernauer Straße,
66877 Ramstein-Miesenbach
Hallenbad:
Montag Dienstag - Freitag Samstag Sonn- und Feiertage
Sauna:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
Freitag Samstag Sonntag Feiertage
Winteröffnungszeiten
13.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 20.00 Uhr
09.00 - 20.00 Uhr
16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
16.00 - 22.00 Uhr Damensauna
16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
16.00 - 22.00 Uhr Herrensauna
12.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
10.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
Öffnungszeiten CUBO
Montag bis Donnerstag:.........................10.00 - 22.00 Uhr
Freitag bis Samstag:.................................10.00 - 23.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:...............................10.00 - 20.00 Uhr
Tel. 06371/130571
www.cubo-sauna.de
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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Ehrenamtsbörse Westrich
Wir informieren und beraten Sie bei Fragen
zu Möglichkeiten des sozialen Engagements und finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die
Ihren Interessen entsprechen.
Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeitern? Wir nehmen diesen
gerne in unseren Börsenkatalog mit auf!
Telefon: 06371/592 420
Mo., Di., Do., Fr., 12.00 - 20.00 Uhr
Mi., 8.00 - 15.00 Uhr
(persönliche Gespräche nach Vereinbarung)
Fax: 06371/592 45 420
Email: [email protected]
Aktuell suchen wir Freiwillige für:
o Freizeitgestaltung für Senioren und
Menschen mit Behinderungen
o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer
o Musikalische Betreuung, Fahrdienste,
Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Nachmittags betreuung für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre)
BereitschaftsdienstE
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale
(BDZ) Landstuhl-Ramstein
Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des
Nardini Klinikum Sankt Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl,
Tel. Nr.: 116 117 (ohne Vorwahl).
Öffnungszeiten:
Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr,
Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend
und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein
Feiertag ist.
Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter
www.kv-rlp.de/260557.
In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte
immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112.
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz
www.kzv-rheinlandpfalz.de
Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der
Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden
(Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst der Augenärzte
Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern
Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem
Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel.
0631/ 89290929.
Tierärztlicher Notfalldienst
für Kleintiere der Tierarztpraxen
in Landstuhl und Ramstein
23.05. und 25.05.2015
Dr. Schulz, Saarbrückerstr. 85A
66849 Landstuhl............................................................................ 06371/2223
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere
Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter
zu erfragen.
Apothekennotdienst
Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die
diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich
genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen
Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42
€/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes.
(zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-25882566851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862)
Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet:
www.lak-rlp.de - Mit der Option „Kalender“ können dort auch
für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der
kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf
hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität
gewährleistet werden kann.
Notdienstplan vom 21.05.2015 bis 28.05.2015
(Umkreis: 10 km für Landstuhl)
Donnerstag, 21.05.2015
Felsen-Apotheke......................................................... Telefon: 06371/18258
Eisenbahnstr. 20, 66862 Kindsbach
Sonnen-Apotheke.........................................................Telefon: 06372/6811
Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Freitag, 22.05.2015
Höhen-Apotheke...........................................................Telefon: 06371/3324
Hauptstr. 43 a, 66851 Queidersbach
Moor-Apotheke........................................................... Telefon: 06372/50141
St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Samstag, 23.05.2015
Löwen-Apotheke........................................................ Telefon: 06371/50201
Landstuhler Str. 25 a, 66877 Ramstein-Miesenbach
Sonnen-Apotheke.........................................................Telefon: 06372/6811
Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Sonntag, 24.05.2015
Apotheke auf der Atzel...............................................Telefon: 06371/2296
Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhl
Rosen-Apotheke............................................................Telefon: 06372/8283
Hauptstr. 70, 66882 Hütschenhausen
Montag, 25.05.2015
Burg-Apotheke............................................................ Telefon: 06371/62970
Hauptstr. 27, 66849 Landstuhl
Dienstag, 26.05.2015
Kreuzweg-Apotheke................................................. Telefon: 06371/51495
Steinwendener Str. 13, 66877 Ramstein-Miesenbach
Mittwoch, 27.05.2015
St. Hubertus-Apotheke............................................ Telefon: 06371/50708
Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach
Schloß-Apotheke...........................................................Telefon: 0631/50868
Burgherrenstr. 80, 67661 Kaiserslautern
Donnerstag, 28.05.2015
Kur-Apotheke.................................................................Telefon: 06371/3025
Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl
Weitere Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienst der
Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung
Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:
Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 08 00 / 7 97 77 77
Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:
Tel.-Nr.: 08 00/1003448
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Pflege- und Beratungsdienste
■■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ
Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern:
Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonnu. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.),
Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197.
■■ Beratungs- u. Koordinierungsstelle:
Tel. 06371/912288.
■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, 11 12 Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.:
06371/734700. Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älterwerden“ der
Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105353.
■■ Betreuungsvereine
Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787.
DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0
Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369.
■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst
katholischer Frauen
Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.
de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr,
Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer
Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatung im Internet: www.beratungcaritas.de, Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet.
■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22.
■■ Diakonisches Werk Pfalz
Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz.
Hilfsangebote z. B. Stiftung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, eMail: [email protected].
Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846.
Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel.
06371/913599, e-Mail: [email protected].
Suchtberatung: Tel. 0631/72209.
Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel.
0631/371084-25.
Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen.
■■ Info-Abende für werdende Eltern:
Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die
Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte.
■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung
Kaiserslautern
Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus
in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im
Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst
informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erk
rankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen
(früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen
Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535.
■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz
Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern
Telefon: 06 31 / 3 69 – 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 – 14 90
Mail: [email protected]
■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/917130, E-Mail: [email protected], Internet: www.jugendhaus-spots.de; Schulkindbetreuung,
Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier.
■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz Gmbh
Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, 66849
Landstuhl, Tel. 06371/916986, Fax 06371/916984.
■■ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH
Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitangebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie,
Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl, Tel.
06371/934-0, Fax: 06371/934-424.
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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■■ Seelsorge u. Lebensberatung
Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr.
■■ Jugendraum „Quo Vadis“
Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de
Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr. 13.00 - 20.00
Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von
16.00 bis 18.30 Uhr statt.
Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“.
Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung
und der allgemeinen Alltagsbewältigung.
■■ STK B Sozialtherapeutische Kette
Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im
westl. Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/915383 (Mo. u. Di. ganztätig, Mi.
nur vormittags)
■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes
Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski,
Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss:
0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel.
06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum
(Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do.
8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0.
■■ Drogen-Info-Telefon
des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555
Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525
Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.
■■ Hotline Ess-Störungen
des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik
u. Psychotherapie 06349/9003333
Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.
■■ Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt
dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel. 06371/17907.
■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl
evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl;
Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/913222 u. 0176/82111296.
■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“
Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8
- 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr
■■ Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-0
■■ Sprechstunde für Migration und Integration des Landkreises
Kaiserslautern:
Donnerstags von 16 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Landstuhl
unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller.
■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“
Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon:
06371/5980838, Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr
Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet
eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen
unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)
■■ Migrationsberatung
(Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRKCentrum Landstuhl
Sprechstunden: Montags Dienstag 9 - 11 Uhr, Donnerstag von 10 - 12
Uhr und 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung.
Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533
■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im
DRK-Centrum Landstuhl
Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr und
nach Vereinbarung.
Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529
■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V.
Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl
www.behindertenhilfe-westpfalz.de
[email protected]
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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Verbandsgemeinde
Tourist-Information
„Sickingen-Tourismus“
Vom 01.04.2015 bis zum 30.09.2015 hat die TouristInformation „Sickingen-Tourismus“ wieder verlängerte
Öffnungszeiten und zwar
Montag .....................................................................von 10.00 - 12.00 Uhr
.....................................................................................und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag - Freitag..................................................von 09.00 - 12.00 Uhr
.....................................................................................und 13.00 - 17.00 Uhr
sowie
am Samstagvormittag ........................................von 09:30 - 12.00 Uhr
Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“
Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 Landstuhl
Tel.-Nr. 0 63 71/1 30 00 12, Fax-Nr: 0 63 71/1 30 03 59
e-mail: [email protected], www.landstuhl.de
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Die Mitglieder des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Landstuhl wurden zu einer Sitzung eingeladen auf Donnerstag, den
21.05.2015, 18:30 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus in Landstuhl, Kaiserstraße 49.
Tagesordnung:
Nichtöffentlich
1. Bekanntgabe von Eilentscheidungen gem. § 48 GemO
1.1 Sanierung und Umbau der Mehrzweckhalle – Steinalbhalle
Bann; Hier: Los 26 Windfang
1.2 Hembachsanierungsarbeiten
2. Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen
der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl
3. Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Landstuhl
4. Bestellung der stellvertretenden Schiedsperson
der Verbandsgemeinde Landstuhl
5. Stromeinkauf Sondervertragskunden
6 .
Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich
Feuerwehr mit der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd
7. Neuanschaffung eines Großflächenkopierers
8. Personalangelegenheit
9.
Höherstufung des Bürgermeisters
10. Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen
10.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich)
10.2 Mitteilungen der Verwaltung
Landstuhl, den 11.05.2015
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Bekanntmachung
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde
Landstuhl wurden zu einer Sitzung eingeladen auf Donnerstag, den
28.05.2015, 18:30 Uhr, in den großen Sitzungssaal des Rathauses,
Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl.
Tagesordnung:
Öffentlich
1.
Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen
der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl
2.
Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich
Feuerwehr mit der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd
3.
Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Landstuhl
4.
Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Kanalwerkes
5.
Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Wasserwerkes
6.
Bestellung der stellvertretenden Schiedsperson
der Verbandsgemeinde Landstuhl
7.
Höherstufung des Bürgermeisters
8.Einwohnerfragestunde
9.
Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen
9.1
Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich)
9.2
Mitteilungen der Verwaltung
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Nichtöffentlich
10.Personalangelegenheiten
10.1 Beförderung eines Beamten
10.2 Bestellung der Werkleitung des Eigenbetriebs
Verbandsgemeindewerke
11.
Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen
11.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich)
11.2 Mitteilungen der Verwaltung
Landstuhl, den 18.05.2015
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Landstuhl
für das Haushaltsjahr 2015
Der Verbandsgemeinderat hat am 5. Februar 2015 auf Grund des §
95 der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt geltenden
Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde
vom 28. April 2015 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf 13.500.150 €
13.498.200 €
1.950 €
12.492.000 €
11.897.700 €
594.300 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
82.700 €
2.453.150 €
- 2.370.450 €
2.839.750 €
1.063.600 €
1.776.150 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.409.350 €. Der Betrag
beinhaltet die Finanzierung der Rückzahlungsbeträge des zinslosen
Darlehens aus dem Konjunkturprogramm II.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 270.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 270.000 €.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 28.000.000 €.
§5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
2. 3. Sondervermögen Wasserversorgung auf Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf Kredite zur Liquiditätssicherung
Sondervermögen Wasserversorgung auf Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf Verpflichtungsermächtigungen
Sondervermögen Wasserversorgung auf Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf Seite 6
2.089.300 €
4.857.000 €
1.600.000 €
3.000.000 €
0,00 €
0,00 €
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der einmaligen Beiträge für die Wasserversorgung und
die Abwasserbeseitigung einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung werden durch Beschluss des Verbandsgemeinderates
festgesetzt.
Die laufenden Entgelte für die leitungsgebundenen Einrichtungen
werden wie folgt festgesetzt:
I. Wasserversorgung
Zählergröße
NettobeträgeBruttobeträge
40,00 €/Jahr
42,80 €/Jahr
bis einschließlich 10 m3 50,00 €/Jahr
53,50 €/Jahr
über 10 m3 von 50 mm 84,11 €/Jahr
90,00 €/Jahr
von 80 mm 116,82 €/Jahr
125,00 €/Jahr
über 80 mm 154,21 €/Jahr
165,00 €/Jahr
2. Grundgebühren nach § 18 der Entgeltsatzung
Zählergröße
NettobeträgeBruttobeträge
404,94 €/Jahr
433,29 €/Jahr
bis einschließlich 10 m3
674,91 €/Jahr
722,15 €/Jahr
über 10 m3
von 50 mm
1.349,81 €/Jahr
1.444,30 €/Jahr
von 80 mm
4.049,43 €/Jahr
4.332,89 €/Jahr
von 100 mm
6.749,05 €/Jahr
7.221,48 €/Jahr
von 150 mm
16.872,64 €/Jahr
18.053,72 €/Jahr
von 200 mm wird Sondervereinbarung nach § 2 Abs. 2 KAG abgeschlossen
(Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 5 %)
3. Verbrauchsgebühr 1,87 €/m3 (netto) = 2,00 €/m3 (brutto)
(Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 95 %)
4. In den Bruttobeträgen der unter I, 1-3 festgesetzten Gebühren ist
die Mehrwertsteuer von 7 % enthalten.
II. Abwasserbeseitigung
1. Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser 0,35 €/m2
(Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 23 %)
2. Gebühren für Schmutzwasser 2,07 €/m3
(Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 77 %)
3. Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung je m3 angeliefertem
Schlamm 3,45 €
4. Der laufende Kostenanteil je m2 Straßenfläche der Gemeinde-/
Stadtstraßen wird nach dem entstandenen Aufwand jährlich neu
ermittelt.
Die Vorausleistungen je m2 Straßenfläche betragen 0,84 €.
§7
Umlage
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.
November 1999 (GVBl. S. 415), in der jeweils gültigen Fassung, erhebt
die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 45,83 v. H. festgesetzt.
§8
Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug
13.993.447,11 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 beträgt 13.308.447,11 Euro und zum 31.12.2015
13.310.397,11 Euro.
§9
Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird
in 5 Fällen zugelassen (Verwaltung).
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird in 26 Fällen
bei der Verwaltung zugelassen. Eine Zulassung zur Bewilligung bei
den VG-Werken ist in 15 Fällen möglich.
In Altersteilzeit befinden sich derzeit 2 Mitarbeiter bei der Verwaltung (keine Beamte und 2 Beschäftigte) sowie 3 Mitarbeiter bei den
VG-Werken.
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
§ 10
Leistungszulagen
Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäftigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung.
Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27
und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 (GVBl. S.
104, BS 2032-3) am Beamtinnen und Beamte sind in Höhe der gesetzlichen Regelungen vorgesehen.
§ 11
Stundung, Niederschlagung, Erlass
Gem. § 23 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können
Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden. Die gestundeten
Beträge sind jährlich mit einem Zinssatz von 2,17 % zu verzinsen.
(Der Basiszinssatz zum 01.01.2015 beträgt -0,83 %).
§ 12
Deckungsfähigkeit
Die Personalkosten werden nach § 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit
innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach § 16 GemHVO.
Die Aufwendungen innerhalb der Schulbudgets werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Auszahlungen für Investitionen innerhalb eines Teilhaushaltes werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt.
Landstuhl, den 11. Mai 2015
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO
erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie
haben folgenden Wortlaut:
Gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 bestehen, abgesehen von den geltend gemachten Bedenken, keine weiteren Rechtsbedenken nach
den §§ 95 Abs. 4 und 97 Abs.1 i.V.m. § 118 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153).
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 2.409.350 Euro gem. §§ 94 Abs.4 und 103
GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung ergeht
unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigung nur zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach VV Nr. 4.1.3 zu §
103 GemO erfüllen. Vor der Mittelinanspruchnahme ist der Ausnahmetatbestand unter Anlegung strenger Maßstäbe festzustellen und
zu dokumentieren.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den
künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird in Höhe von 270.000 Euro gem. §§ 95
Abs. 4 i.V.m. 102 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Für die Inanspruchnahme gelten die Bedingungen entsprechend.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnung, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von
zusammen 6.946.300 Euro gem. § 80 Abs. 3 GemO i.V.m. § 103 Abs. 2
GemO staatsaufsichtlich genehmigt.
Zur Haushaltskonsolidierung wird der Verbandsgemeinde aufgegeben durch nachhaltige und strukturelle Maßnahmen im Ergebnishaushalt für das Jahr 2015 Verbesserungen in Höhe eines Betrages
von 150.000 Euro zu erzielen. Der Verbandsgemeinde bleibt überlassen, die Ergebnisverbesserungen im Bereich der freiwilligen Aufwendungen oder durch rechtlich zulässige Erträge oder auch an anderer
Stelle zu erreichen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von 21. Mai 2015 bis einschließlich 1. Juni 2015 während den Dienststunden montags bis
mittwochs 8.30 bis 12.00 Uhr, von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags
durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00
Uhr im Rathaus, Zimmer 205 öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen,
dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an
gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeverordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Landstuhl, den 11. Mai 2015
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Antrittsbesuch der neuen Pfarrerin
Anne Trautmann, die neue Pfarrerin der protestantischen Kirchengemeinden Landstuhl-Stadt und Kindsbach hat gemeinsam mit
Marco Cullmann, dem Leiter des Jugendhauses Quo Vadis in Landstuhl einen Antrittsbesuch bei Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt
absolviert. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Jugendarbeit
insbesondere in der Stadt Landstuhl. So will das Jugendhaus Quo
Vadis seine enge Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeiterin
der Verbandsgemeinde und der Streetworkerin der Sickingenstadt
Landstuhl fortsetzen, gerade auch bei Angeboten im Rahmen des
Ferienprogramms der Verbandsgemeinde. Bürgermeister Dr. Peter
Degenhardt hieß die neue Pfarrerin herzlich in der Verbandsgemeinde willkommen und wünschte ihr eine glückliche Hand und
allzeit Gottes Segen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl
bleibt am Samstag, 23.5. geschlossen
Am Samstag, 23. Mai 2015, bleibt die Kfz-Zulassungsstelle in Landstuhl, Bruchwiesenstraße 31, geschlossen. An den übrigen Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl wieder zu den gewohnten
Zeiten geöffnet. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter: www.kaiserslautern-kreis.de.
62. Europäischer Wettbewerb 2015 „Europa hilft - hilft Europa?“
Preisträger auf Kreisebene
Im Rahmen des 62. Europäischen Wettbewerbs beschäftigten sich in
diesem Jahr Schülerinnen und Schüler mit der Fragestellung „Europa
hilft - hilft Europa?“. Anhand altersgerechter Aufgabenstellungen
gestalteten die Wettbewerbsteilnehmer kreative und auch zum Teil
kritische Antworten und Visionen zu aktuellen Aufgaben der Europäischen Entwicklungshilfe und der Verantwortung Europas für die
Welt. Auf Landkreisebene beteiligten sich am diesjährigen Europäischen Wettbewerb sechs Schulen: Aus Landstuhl reichten das
Sickingen-Gymnasium, die Theodor-Heuss-Grundschule und die
Integrierte Gesamtschule Am Nanstein bildnerische Arbeiten ein,
weitere Teilnehmer kamen aus der Grundschule Linden, der Grundschule Queidersbach, der Integrierten Gesamtschule EnkenbachAlsenborn. Insgesamt wurden an den Schulen 264 Arbeiten zu den
Themen gefertigt. Davon schickte die Kreisjury 55 Arbeiten zur Landesjury nach Deidesheim. Die größte Beteiligung lag in diesem Jahr
bei der Integrierten Gesamtschule Am Nanstein aus Landstuhl, die 81
Bilder eingereicht hatte.
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs wurden von
der Ersten Kreisbeigeordneten Gudrun Heß-Schmidt und Dr. Norbert
Herhammer, Vorsitzender der Europa-Union Kaiserslautern Stadt und
Kreis, am 13. Mai im Rahmen einer Feierstunde in der Kreisverwaltung
ausgezeichnet. Die Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt
dankte den Schülerinnen und Schülern, die sich mit ihren Beiträgen diesen wichtigen Fragen gestellt hatten. Unter dem aktuellen
Aspekt, dass immer mehr Flüchtlinge in Europa ein neues Zuhause
suchen, sei es umso wichtiger, bereit zu sein, denen zu helfen, denen
es nicht so gut gehe wie uns, ermahnte Heß-Schmidt die Jugendlichen. Als Vorsitzender des Kreisverbandes der Europa-Union rief Dr.
Herbert Herhammer die jungen Preisträger auf, sich für Europa stark
zu machen und den Europäischen Gedanken mitzutragen.
Bei der Preisverleihung zeichnete die Erste Kreisbeigeordnete 23
Preisträger auf Landkreisebene aus, davon waren 11 erste Preise, vier
zweite Preise und acht dritte Preise.
Dr. Norbert Herhammer verlieh insgesamt 19 Preise auf Landesebene, davon sechs erste Preise, acht zweite Preise und fünf dritte
Preise. Darunter waren auch Preise, die der FCK zur Verfügung
gestellt hatte. Zusätzlich wurden noch sieben Teilnahmeurkunden
auf Bundesebene verliehen. Im Namen des EUROPA DIREKT Informationszentrums Kaiserslautern konnte Dr. Herhammer den teilnehmenden Schulen einen Gutschein überreichen.
Die Erste Kreisbeigeordnete dankte der Europa-Union für ihr Engagement bei der Umsetzung des alljährlichen Wettbewerbs und der
Kreissparkasse Kaiserslautern für die finanzielle Unterstützung.
Schülerinnen der Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn
umrahmten die Feier mit Tanzdarbietungen.
Unser Bild zeigt v.l.: Dr. Peter Degenhardt, Anne Trautmann und Marco
Cullmann
Redaktionschluss wird vorverlegt
Wegen Pfingstmontag muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 22/2015 des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl auf Donnerstag, den 21.05.2015, 16.00 Uhr, vorverlegt
werden.
Außerdem muss wegen Fronleichnam der Redaktionsschluss
für die Ausgabe Nr. 23/2015 auf Donnerstag, den 28.05.2015,
16.00 Uhr, vorverlegt werden.
Veranstaltungshinweise, die im nichtamtlichen Teil dieser Ausgabe erscheinen sollen, müssen spätestens bis zu oben genannten Zeitpunkt vorliegen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Die Redaktion
Foto: Teilnehmer aus Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 8
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Tag der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
der Verbandsgemeinde Landstuhl
am Samstag, dem 30. Mai 2015
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die diesjährige Veranstaltung für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde Landstuhl findet am Samstag, dem 30. Mai 2015, statt.
In diesem Jahr wollen wir gemeinsam mit Ihnen in das Römermuseum nach Homburg-Schwarzenacker fahren. Dort haben Sie die Möglichkeit, neben den Ausstellungen im Edelhaus, das Freilichtmuseum mit zahlreichen Funden einer römischen Stadt zu besichtigen. Über eine barocke
Gartenanlage kann man vom Edelhaus zum Freilichtmuseum spazieren. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit an einer Führung mit interessanten Erläuterungen zu den Ausgrabungen der
römischen Siedlung teilzunehmen.
Der Abschluss der Veranstaltung findet in Landstuhl in den uns schon bestens bekannten Westpfalzwerkstätten statt. Dort werden wir Ihnen ein warmes Abendessen servieren.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, ab Geburtsjahrgang 1938 und älter. Wie in den vergangenen Jahren können auch Ehegatten bzw. Begleitpersonen mitfahren, auch wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist.
Aus Kostengründen müssen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 €/pro Person
erheben.
Anmeldungen können durch die vorgedruckten Meldezettel oder persönlich im Rathaus der Verbandsgemeinde Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 6, bei Herrn Lang oder bei
Frau Wilhelm, Zimmer 3 bzw. telefonisch unter der Ruf-Nr. 06371/83-134 oder der 06371/83-139
erfolgen.
Die weiteren Einzelheiten wie die Abfahrtszeit und den genauen Tagesablauf werden wir Ihnen
in einem persönlichen Einladungsschreiben noch mitteilen.
Ihr Dr. Peter Degenhardt (Bürgermeister) Ihr Günther Dietrich (1. Beigeordneter) Ihre Vera Lang (Beigeordnete) Ihr
Florian Feth
(Beigeordneter)
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Anmeldeformular zum Tag der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
der Verbandsgemeinde Landstuhl am 30. Mai 2015
Meldezettel
für Teilnehmer ab Geb.-Jahrgang 38 und älter für Ehegatten und Begleitpersonen
Name: ..............................................................................................
Name: ..............................................................................................
Geburtsdatum: ............................................................................
Geburtsdatum: ............................................................................
Wohnort: ........................................................................................
Wohnort: ........................................................................................
Straße: .............................................................................................
Straße:..............................................................................................
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Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Seite 9
Fusions-Gesetzentwurf liegt vor
Der Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen
der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl liegt
seit wenigen Tagen vor. Die Verbandsgemeinden, die Stadt und
die Ortsgemeinden haben bis 3. Juli 2015 Zeit zur Stellungnahme.
Der Entwurf wird in den Räten aller sechs Ortsgemeinden/Stadt und
der Verbandsgemeinde ausführlich erörtert, zudem wird er auch
in einer Einwohnerversammlung der Verbandsgemeinde am
23. Juni 2015 um 18.30 Uhr in der Stadthalle in Landstuhl vorgestellt.
Den Gesetzentwurf finden Sie in voller Länge unter www.fusionlandstuhl-kaiserslautern-sued.de unter dem Unterpunkt Dokumente.
Bürgermeister informieren über den
Gesetzentwurf bezüglich der Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden
Kaiserslautern-Süd und Landstuhl
Vergangenen Freitag lud Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt
gemeinsam mit seinem Amtskollegen der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, Bürgermeister Uwe Unnold, zu einer kleinen Pressekonferenz in das Landstuhler Rathaus ein. Anlass war die Vorstellung
des erst kürzlich eingegangenen Entwurfs eines Landesgesetztes
über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl. „Die konstruktive Beteiligung unserer
Verbandsgemeinden spiegelt sich im Gesetzentwurf wider“, so Dr.
Degenhardt. Die beiden Bürgermeister nutzen die Gelegenheit die
anwesende Lokalpresse umfassend über die Eckpunkte des Gesetzentwurfes zu informieren.
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat mit Schreiben vom 30. April 2015 den Verbandsgemeinden KaiserslauternSüd und Landstuhl den Entwurf eines Landesgesetzes über die
Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd
und Landstuhl zugestellt.
Gemäß dem Anschreiben zum Gesetzentwurf haben die Verbandsgemeinden und die Ortsgemeinden bzw. die Stadt bis zum 3. Juli
2015 Zeit für eine Stellungnahme.
Der Gesetzentwurf umfasst mit allen Erläuterungen 238 Seiten.
Aus Sicht der Verbandsgemeindeverwaltung enthält der Gesetzentwurf folgende wichtige Eckpunkte:
- Es wird eine neue Verbandsgemeinde gebildet, die das Gebiet
der beiden bisherigen Verbandsgemeinden Landstuhl und
Kaiserslautern-Süd umfasst.
- Fusionszeitpunkt ist der 1.7.2019
- Die neue Verbandsgemeinde trägt den Namen Landstuhl.
- Sitz der Verwaltung ist Landstuhl. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf ist enthalten, dass die neue Verbandsgemeinde beabsichtigt, eine Außenstelle der Verwaltung einzurichten.
- Die Trägerschaft aller Grundschulen soll zukünftig bei der neuen Verbandsgemeinde liegen. Die Grundschulen in Linden und
Queidersbach gehen mit ihrem Vermögen entschädigungslos
auf die neue Verbandsgemeinde über. Allerdings gehen auch die
damit verbundenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die
neue Verbandsgemeinde über.
- Die neue Verbandsgemeinde soll die Selbstverwaltungsaufgaben Tourismus und Wirtschaftsförderung wahrnehmen.
- Es ist geregelt, dass die beiden Verbandsgemeinden Landstuhl
und Kaiserslautern-Süd für das Jahr 2019 noch für das ganze Jahr
getrennte Haushalte aufstellen und vollziehen können. Ein neuer
Haushalt der neuen Verbandsgemeinde zum 1.7.2019 ist somit
entbehrlich.
- Die Wahl eines neuen Wehrleiters der Feuerwehr erfolgt durch
die Wehrführer aller Wehreinheiten der neuen Verbandsgemeinde.
- Die neue Verbandsgemeinde muss bis 1.1.2025 einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen.
- Der Personalrat muss nach der Fusion bis spätestens zum
31.3.2020 neu gewählt werden.
- Die Beschäftigten der beiden Verbandsgemeinden werden mit
allen bestehenden Rechten übernommen. Betriebsbedingte Kündigungen oder Änderungskündigungen aus Anlass der
Fusion sind ausgeschlossen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
- Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, bis spätestens 31.12.2029
getrennte Gebühren für Wasser- und Abwasser auf dem Gebiet
der beiden aufgelösten Verbandsgemeinden vorzusehen.
- Die neue Verbandsgemeinde kann - falls die Zahl der vorhandenen Beamten die des tatsächlichen Bedarfs übersteigt - Beamtinnen und Beamte im Zeitraum von bis zu einem Jahr nach der
Fusion in den einstweiligen Ruhestand versetzen.
- Die bisherigen Bürgermeister der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl haben nach Bildung der neuen Verbandsgemeinde bis zum regulären Ablauf ihrer Amtszeit einen
Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung als hauptamtlicher Beigeordneter, soweit sie nicht zum neuen Bürgermeister gewählt
werden. Ihre Position nach der Fusion wird aber weder auf die
Zahl der möglichen Beigeordneten der neuen Verbandsgemeinde, noch auf die Entscheidung und Wahlmöglichkeit der neuen
Verbandsgemeinde gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 7 GemO angerechnet,
nämlich in Verbandsgemeinden von über 20.000 Einwohner einen hauptamtlichen Beigeordneten zu wählen.
- Eine kommunale Vereinbarung, die Näheres im Zusammenhang
mit der Gebietsänderung enthält, bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.
Die Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt und Uwe Unnold (v.r.) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes.
Unfallflucht
Landstuhl. Am Mittwoch zwischen 08:45 und 16:20 Uhr streifte ein
Fahrzeug einen geparkten Opel Corsa auf dem Parkplatz „Neuer
Markt“ und entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. An dem Corsa entstand ein Streifschaden an der Beifahrertür und dem rechten Außenspiegel auf einer
Höhe von ca. 90 cm. Aufgrund des Schadensbildes am geparkten
Auto geht die Polizei davon aus, dass es sich bei dem Verursacher um
einen Klein-Lkw o. ä. gehandelt haben muss. An dem Opel entstand
ein Sachschaden von ca. 1000 Euro. Hinweise auf den Unfallverursacher bitte an die Polizeiinspektion in Landstuhl (Tel.: 06371/92290).
Ehrliche Finderin
Landstuhl. Am späten Dienstagabend, 12.05. gegen 22:00 Uhr, entdeckte eine aufmerksame 40-jährige Landstuhlerin auf dem Parkplatz des Supermarktes „Kaufland“ eine offensichtlich verloren
gegangene Handtasche. Die Finderin zögerte nicht lange und übergab die Fundsache einer Mitarbeiterin des Geschäftes, welche die
Polizei verständigte. Letztendlich konnte die Handtasche mit diversen persönlichen und auch zum Teil wertvollen Gegenständen der
27-jährigen Eigentümerin ausgehändigt werden.
Wer hat in den beschriebenen Fällen tatrelevante Beobachtungen gemacht? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landstuhl!
Bahnstr. 18, 66849 Landstuhl
Tel.: 0 63 71 / 92 29-0; Fax: 0 63 71 / 92 29 21
Notruf: 1 10
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 10
Die Stadtwerke Landstuhl
informieren
Wechsel von Gaszählern
durch Auftragsunternehmen
In diesem Jahr wird die Firma Energie-Umwelt-Service GmbH - EUS -, Kaiserslautern, im Auftrag der
Stadtwerke Landstuhl in der Verbandsgemeinde Landstuhl Gaszähler auswechseln, deren Eichzeit in diesem Jahr abläuft.
Die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter der Firma EUS können
sich beim Betreten der privaten Anwesen und Gebäude auf Verlangen mit einem Bestätigungsschreiben der Verbandsgemeindewerke
Landstuhl ausweisen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Werkhofleiter, Herrn
Müller, Tel. (06371) 912251 oder an unsere Mitarbeiterin der Verbrauchsabrechnung, Tel. (06371) 83 - 1 65.
Energietipp der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Innen- oder Außendämmung?
Hat man die Wahl, ist eine Dämmung der Hauswände von außen eine
bessere Lösung zur Begrenzung von Wärmeverlusten als eine Innendämmung. Denn bei der Außendämmung ist eine dickere Dämmschicht möglich und damit eine größere Dämmwirkung. Außerdem
wird der Wohnraum nicht verkleinert, die Dämmung ist bautechnisch einfacher auszuführen und Wärmebrücken können vollständig
eingedämmt werden.
Bestimmte Gründe können aber auch für eine Innendämmung sprechen: Erhaltenswerte oder gar denkmalgeschützte Fassaden oder
wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung
gegen eine Außendämmung gefallen ist. Sollte nur eine Innendämmung in Frage kommen, muss beim Einbau sehr sorgfältig gearbeitet
werden. Es darf keine warme Raumluft hinter die Dämmkonstruktion
gelangen, sonst kann es zu Wasserdampfausfall und Feuchteschäden
kommen. Ob eine zusätzliche Dampfsperre einzubauen ist, muss im
Einzelfall geklärt werden. Hierzu und zu allen Fragen des Energiesparens in Haus und Haushalt berät der unabhängige Energieberater der
Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus
Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (0631) 92881.
In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den
1.06.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144.
VZ-RLP
Für weitere Informationen und einen
kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Aus unserer Feuerwehr
Jugendfeuerwehr Kindsbach
Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach
finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16
Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Jugendfeuerwehr Landstuhl
Die Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl
finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16
Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Nach der Übung werden die Kinder heimgefahren.
Neuaufnahmen, Ernennungen,
Beförderungen, Bestellungen und
Ehrungen bei der Feuerwehr
der Verbandsgemeinde Landstuhl
Zahlreiche Neuaufnahmen, Ernennungen, Beförderungen, Bestellungen und Ehrungen konnte Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt
letzten Samstag in der Feuerwache Landstuhl vornehmen. Traditionell werden diese jeweils samstags vor dem rheinland-pfälzischen
Verfassungstag, dem 18. Mai, durchgeführt.
Abschlussübung der Feuerwehranwärterinnen- und anwärter
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Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Seite 11
Zu Beginn des offiziellen Teils legten die Feuerwehrmann/frauAnwärter/innen ihre Abschlussübung vor den Augen von Bürgermeister Dr. Degenhardt, dem Beigeordneten Florian Feth und
Wehrleiter Thomas Jung ab. Die jungen Feuerwehrleute zeigten
was sie während der zweijährigen Grundausbildung gelernt hatten
und arbeiteten den simulierten Verkehrsunfall professionell ab. Die
verletzte Person wurde aus dem Fahrzeug geborgen und somit war
die Prüfung bestanden. Mit in die Übung eingebunden war auch der
erst vor wenigen Tagen eingetroffene neue Vorausrüstwagen (VRW),
der zu einem späteren Termin noch offiziell in Dienst gestellt werden
wird.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Maiwanderung
Am Freitag, den 1. Mai 2015 trafen sich die Kameraden der Feuerwehr
Landstuhl mit ihren Familien zur traditionellen Maiwanderung. Trotz
des bescheidenen Wetters war die Wanderung gut besucht und für
das leibliche Wohl unterwegs war gesorgt. Pünktlich zum Grillen verbesserte sich das Wetter und es wurde ein gemütlicher Nachmittag.
Der Geburtstag unseres Schutzpatrons des Hl. St. Florian wurde am
Montag, 4. Mai mit einer Messe in der St. Andreas Kirche in Landstuhl
gefeiert. Unser neuer Pfarrer Herr König hielt eine Predigt über die
ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr Landstuhl. Ein herzliches
Dankeschön an ihn. Die hl. Messe wurde erstmal auch von Feuerwehrkameraden der Verbandsgemeinde mitgestaltet. Mit einem
Bayrischen Abend ließ man den Florianstag in der Feuerwache ausklingen.
Aus unseren Schulen
Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl
macht beim Wettbewerb
„FilmtriXX 2015“ mit
Superstolz auf selbst produzierte Filmszenen
Bürgermeister Dr. Degenhardt, Wehrleiter Jung und Beigeordneter Feth
vor dem neuen Vorausrüstwagen (VRW)
Nach der Übung freute sich Bürgermeister Dr. Degenhardt die neue
Feuerwehrfrau-Anwärterin bzw. die Feuerwehrmann-Anwärter verpflichten und ernennen zu können. „Wir tun alles für eine möglichst
gute Ausstattung - doch ohne engagierte Feuerwehrleute und neuen
Nachwuchs geht nichts.“, so Dr. Degenhardt. Per Handschlag verpflichtete er Till Denzer, Marlo Keßler, Carlos Meißner (Wehreinheit
Bann), Jakob Leidheiser (Wehreinheit Hauptstuhl), Moritz Geier, Felix
Göttel, Noel Höfli, Fabian Jung, Jens Moser, Barbara Schuff, Alexander
Schwarzkopf, Benedikt Stutzinger, Jonathan Wuttke (Wehreinheit
Landstuhl) sowie Felix Reinert (Wehreinheit Oberarnbach). Weiterhin
konnte er Ines Radtke, David Steiner (Wehreinheit Kindsbach), Viktor Ermakow, Stephan Makus (Wehreinheit Landstuhl) und Andreas
Messer (Wehreinheit Mittelbrunn) nach Wiedereintritt verpflichten.
Im Anschluss nahm der Bürgermeister die Beförderungen vor. Zum
Feuerwehrmann wurden Jannik Krämer (Wehreinheit Bann), Christopher Höfli, Patrick Luba, Marcel Oster (Wehreinheit Landstuhl), JensSören Blees, Jan Koch und Philipp Rössel (Wehreinheit Oberarnbach)
befördert. Oberfeuerwehrmann wurden Daniel Kappa, Lukas Wilding, Matthias Wolf (Wehreinheit Kindsbach), Tobias Mansmann und
Pascal Winkler (Wehreinheit Landstuhl). Über die Beförderung zum
Hauptfeuerwehrmann konnten sich Bogdan Feldbusch (Wehreinheit
Hauptstuhl), Thorsten Jung (Wehreinheit Landstuhl) und Michael
Gölter (Wehreinheit Mittelbrunn) freuen. Zum Löschmeister wurden
Michael Schmitt (Wehreinheit Bann), Kai Schurtzmann (Wehreinheit
Hauptstuhl) und Florian Reutzel (Wehreinheit Kindsbach) befördert.
Benjamin Müller und Eric Müller (Wehreinheit Landstuhl) sind neue
Oberlöschmeister. Hauptlöschmeister wurde Andreas Jäger von der
Wehreinheit Landstuhl. Als Ausbilder der Feuerwehranwärter wurde
Benedikt Lenhard entpflichtet. Neu bestellt wurden Andreas Jäger
und Benjamin Müller. Danach nahm Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt die Verleihung des bronzenen Feuerwehr-Ehrenzeichens für
10-jährige aktive, pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Landstuhl vor. Geehrt wurden Daniel Kappa, Jens
Schneider, Lucas Steinebrei, Lukas Wilding, Timo Wolf (Wehreinheit
Kindsbach), Christian Kolesow, Stephan Lang und Andreas Messer
(Wehreinheit Mittelbrunn).
„Ich höre mich irgendwie komisch an“, für die meisten Kinder war
es eine neue Erfahrung, die eigene Stimme über den Computer zu
hören. Kein Wunder, welche Erstklässler beschäftigen sich schon
mit Tonaufnahmen für einen Film? Genau damit haben sich jedoch
die Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse der Theodor-HeussGrundschule in Landstuhl intensiv auseinander gesetzt. Schließlich
sollte ein eigener Trickfilm für den Wettbewerb „FilmtriXX 2015“ entstehen. Aufgeteilt in kleine Arbeitsgruppen, haben sie in den letzten
Wochen gemeinsam mit der Sozialarbeiterin Anna Feller fleißig Figuren gebastelt, Hintergründe gemalt, Buchstaben ausgeschnitten,
Filmszenen gedreht und Töne aufgenommen. „Alle Kinder haben
einen tollen Beitrag geleistet und sich einbringen können, auch diejenigen mit keinen oder schlechten Deutschkenntnissen“, berichtet
Anna Feller von diesem Gemeinschaftsprojekt.
Die Theodor-Heuss-Grundschule nimmt teil am landesweiten Trickfilmwettbewerb zum Thema „Heldinnen und Helden“. Ausgelobt
vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium (MBWWK), der
Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), den „MedienKompetenzNetzwerken in Rheinland-Pfalz“ (MKN) und vom
Südwestrundfunk (SWR), waren alle Grundschulklassen in Rheinland-Pfalz eingeladen, einen eigenen Trickfilm zu produzieren und
bei „FilmtriXX“ einzureichen. Die technische Ausstattung, der so
genannte Trickfilmkoffer, wurde gestellt und wie man einen Trickfilm
überhaupt produziert, bekamen die Teilnehmer in einer eintägigen
Schulung in den „MedienKompetenzNetzwerken“ gezeigt.
„Die Kinder waren superstolz, ihre produzierten Szenen zu sehen“,
erzählt die Projektleiterin Anna Feller. Alle Mädchen und Jungen
waren mit großer Begeisterung und Spaß bei der Sache. Auch ohne
Vorerfahrungen war für sie der Umgang mit der Trickfilmbox kein
Problem. Dank kindlicher Neugier ließ sich so manche Hürde locker
überwinden. Die Geschichte zum Film stammt aus der Feder von
Klassenlehrerin Eva Schwarz. Die drei besten Filme werden durch
eine Jury ausgewählt und die Gewinner-Klassen erhalten eine
gemeinsame Fahrt zur großen Preisverleihung am 15. Juli 2015 im
Mainzer SWR-Funkhaus. Vielleicht ist die erste Klasse aus Landstuhl
dabei. (SWR)
(Trick-)Filmen ist immer Teamarbeit (v.l.): Nico, Arian und Gracen
Bild: privat
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Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Jubiläum der
Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl
50 Jahre Schulgeschichte hat die Theodor-Heuss-Grundschule in
Landstuhl auf der Atzel zu verzeichnen. Passend zum Europatag wurde
die Jubiläumsfeier am vergangenen Samstag mit der Eurovisionsmelodie, vorgetragen von den Kindern der dritten Klassen, eröffnet.
In der gut gefüllten Turnhalle begrüßte Schulleiter Lukas Ludes die
Anwesenden. Unter den Gästen befanden sich Altbürgermeister Ludwig Faulhaber, in dessen Amtszeit die Schule gebaut und 1965 eingeweiht wurde sowie der damalige Schulleiter Hans Krämer. Ein buntes
Unterhaltungsprogramm mit Tanz und Gesang der unterschiedlichen
Klassenstufen begeisterte die Zuschauerinnen und Zuschauer. Beim
„Popcornspiel“ der Zweitklässler wurde auch das Publikum mit einbezogen. Jeder der die Fragen der Kinder mit „Ja“ beantworten konnte,
musste aufstehen und in die Menge winken. Anlässlich des Geburtstages wurde auch eine Jubiläumszeitung, das TheHeuLa-Blatt, mit interessanten Fakten und viel Wissenswertem erstellt. Die Erstklässler von
1965 konnten sich die goldene Einschulungsurkunde abholen.
„Schule ist nicht nur das Gebäude mit all den vielen Einrichtungen, die
vor 50 Jahren errichtet wurden und sich in den vergangenen Jahren
bis zum heutigen Tag immer verändert haben.“, so Lukas Ludes. Beim
Schulfest wurde in kleinen Ausstellungen und Darbietungen auf dem
Schulgelände gezeigt was eine Schule ausmacht. „Unsere Schule ist
eine bunte Schule mit vielen interessanten Gesichtern, eine lebendige
Gemeinschaft all derer, die sich in den vergangenen Jahren um das
Wohl der Grundschüler in der Theodor-Heuss-Grundschule gesorgt
und bemüht haben.“, so Schulleiter Ludes weiter.
„50 Jahre sind schwer zu begreifen, es sei denn man füllt sie mit
Ereignissen und Beispielen.“, so Schulrätin Ina Schatzmann-Hinkel. Im
Namen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gratulierte sie sehr
herzlich und lobte die Theodor-Heuss-Grundschule, dass sie sich im
Laufe der Jahrzehnte, den permanenten Änderungen der Bedingungen innerhalb und außerhalb der Schule gestellt hat: ca. 10.000 Schülerinnen und Schüler saßen in den Schulbänken, ca. 82 Lehrerinnen
und Lehrer waren an der Schule tätig, ca. 21.600 Zeugnisse wurden
ausgegeben und drei Schulreformen wurden durchlebt.
„Ist sie nicht eine wunderbare Schule?“, mit diesen Worten begann
Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt seine Rede und erläuterte die
Vorzüge der Theodor-Heuss-Grundschule. Besonders erwähnte er
auch die intensive Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Eltern und
dem Förderverein. Allen die jetzt und in den vergangenen 50 Jahren
Verantwortung getragen haben dankte er und überreichte ein kleines
Geschenk.
Die Vorsitzende des Schulelternbeirates, Tanja Hanus erklärte in ihrer
Rede, dass motivierte Kinder auch lern- bzw. ausbildungsfähige Kinder sind. „Die Kinder gehen fröhlich zur Schule und nehmen den Förderunterricht, der eine optimale pädagogische Förderung der Schüler
darstellt, gerne wahr.“, so Tanja Hanus.
Zum Abschluss des offiziellen Teils schnitt Bürgermeister Dr. Peter
Degenhardt gemeinsam mit Schulleiter Lukas Ludes, dem damaligen
Schulleiter Hans Krämer und dem ehemaligen Bürgermeister Ludwig
Faulhaber, die Jubiläumstorte an.
Mit dem anschließenden Schulfest wurde das Jubiläum kräftig gefeiert. Eine Hüpfburg, Kinderschminken, Kistenklettern und viele weitere
lustige Spiele begeisterten die kleinen und großen Besucherinnen
und Besucher.
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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IGS Am Nanstein Landstuhl
erhält endgültig gymnasiale Oberstufe
Die Integrierte Gesamtschule (IGS) Am Nanstein in Landstuhl hat endgültig die Genehmigung für den Start der gymnasialen Oberstufe ab
dem kommenden Schuljahr erhalten. Das hat der Verbandsvorsteher
des IGS-Zweckverbandes und Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Landstuhl, Dr. Peter Degenhardt, mitgeteilt.
Per Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde nunmehr der Schule und dem IGS-Zweckverband als Schulträger mitgeteilt, dass an der Schule mit Beginn des
Schuljahres 2015/2016 und organisatorisch somit am 1.8.2015 eine
gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgangsstufen 11 bis 13 errichtet
wird. Die Organisationsverfügung der ADD bestimmt weiter, dass die
Oberstufe ihren Betrieb mit der 11. Jahrgangsstufe zum Beginn des
Schuljahres 2015/2016 aufnehmen wird.
Verbandsvorsteher Dr. Peter Degenhardt betonte, damit werde endgültig ein Stück Landstuhler Schulgeschichte geschrieben, indem
es nun in der Verbandsgemeinde Landstuhl neben dem SickingenGymnasium eine zweite Schule mit dem Angebot einer gymnasialen
Oberstufe gebe. Degenhardt dankte der Schulleiterin der IGS Landstuhl, Monika Wagner-Gödtel und ihrem Team rund um die MSS-Leiterin Ulrike Sommerlad für eine engagierte Vorarbeit, die nun zum
Erfolg geführt habe.
An der IGS Landstuhl haben sich zum Anmeldestichtag 61 Schülerinnen und Schüler für die neue Jahrgangsstufe 11 angemeldet.
Bürger und Ihre Umwelt
Müllabfuhrtermine
für die 22. Kalenderwoche
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Ruftaxi in Bann
Nur samstags und sonntags nach Landstuhl.......Tel. 0170/4752835
Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn
VRN Wabentarif
Öffnung der Grünabfallsammelstelle
Mittwoch......................................................................... 17.00 bis 19.00 Uhr
Freitag............................................................................... 17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag........................................................................... 13.00 bis 17.00 Uhr
Sonstige amtliche Mitteilungen
Ablauf von Nutzungsrechten
an Grabstätten
Gemäß § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung für den Friedhof der Ortsgemeinde Bann vom 26.09.2011 ist bei dem nachfolgend angeführten
Einzelgrab das Nutzungsrecht im Jahr 2010 abgelaufen.
Feld A, Reihe 10, Nr. 04
Letzte Verstorbene: Alma Knab (verst. 1980)
Da die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln sind, ergeht an sie,
bzw. deren Angehörigen auf diesem Wege die Aufforderung sich bei
der Friedhofsverwaltung bis zum 11.06.2015 zu melden.
Wenn sich bis zum Ablauf dieser Frist niemand mit der Friedhofsverwaltung (06371/83-246) in Verbindung gesetzt hat, wird die Grabstätte durch den Friedhofsträger unwiderruflich eingeebnet.
Landstuhl, den 12.05.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
- Friedhofsverwaltung -
Hauptstuhl
Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch
Sprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr,
im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a
Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl
Freitag............................................................................... 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag........................................................................... 12.00 bis 18.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum
DLR Westpfalz
67655 Kaiserslautern, 11.05.2015
Fischerstraße 12
Flurbereinigungs- Telefon: 0631-36740
und Siedlungsbehörde
Telefax: 0631-3674255
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan
Aktenzeichen: 21031-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp.de
Bann
Ortsbürgermeister Stephan Mees
Sprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o.
nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus:
06371/2475, priv. 06371/15956
Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann
Montag.....................................................................von 17.00 bis 21.00 Uhr
Mittwoch.................................................................von 17.00 bis 21.00 Uhr
Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen.
3. Änderungsbeschluss
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan
I. Anordnung
1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),
zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
(BGBl. I Seite 2794))
Hiermit wird das durch Beschluss vom 19.03.2003festgestellte und
zuletzt durch Beschluss vom 18.04.2006 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan, LandkreisKaiserslautern, wie folgt geändert:
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Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:
Gemarkung
Flurstücke Nr.
Hütschenhausen
74/2, 83 und 84.
Spesbach
363/39, 367/3, 368/1, 369, 370, 371, 372/2,
378, 379/1 und 388/1.
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes
Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen
unter Nr. 1 festgestellt.
3. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.03.2003 entstandenen
“Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan”
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und
ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt
werden.
4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,
Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit
der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch
Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird
angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Hinweise:
1. Ordnungswidrigkeiten
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137
FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr.
I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde
Ersatzpflanzungen anordnen.
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass
derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete
Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind
Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können.
2. Betretungsrecht
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
3. Anmeldung unbekannter Rechte
Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber
zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der
Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so
kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen
und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten
lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf
gesetzt worden ist.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Begründung
1. Sachverhalt:
Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 688 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung
von etwa 6,3 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan hat den festgesetzten Änderungen des
Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 15.03.2015 zugestimmt.
2. Gründe
2.1 Formelle Gründe
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige
Flurbereinigungsbehörde erlassen.
Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.
Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung
des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.
2.2 Materielle Gründe
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen verschiedene
Wege durchgehend bituminös befestigt bzw. verbreitert werden.
Die Maßnahmen sind erforderlich um eine ganzjährige Befahrbarkeit zu gewährleisten. Bei der Zuziehung des Grundstückes 74/2 der
Gemarkung Hütschenhausen handelt es sich um einen Hauptwirtschaftweg zur rückwärtigen Erschließung eines landwirtschaftlichen
Haupterwerbsbetriebes. Die Flurstücke 83 und 84 der Gemarkung
Hütschenhausen werden zugezogen um geringfügige Wegeverlagerungen am Flurstück 74/2 auszugleichen.
Bei der Zuziehung des Grundstückes 379/1 der Gemarkung Spesbach handelt es sich um ein Wegeflurstück welches das Verfahrensgebiet mit der L 356 verbindet.
Zur Verbreiterung des o.g Weges ist die Zuziehung der Flurstücke
368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, und 388/1.Gemarkung Spesbach
unumgänglich. Dieser Weg dient als Hauptwirtschaftweg und Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Ortslagen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Insgesamt handelt es sich um
geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Die Wege sollen im Rahmen der
Genehmigung nach § 41 FlurbG in 2015 Baurecht erhalten, und sind
daher zwingend zum Verfahren zuzuziehen. Es liegt insbesondere
in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem
gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher
Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit
der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können.
Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit
investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung
der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung
eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im
Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es
erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten
Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der
Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.
Die Schriftform kann bei der ADD durch die elektronische Form
ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/
Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.
Im Auftrag: gez. Willi Junk
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
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Sonstige amtliche Mitteilungen
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister befindet sich vom 28.05. bis einschließlich
07.06.2015 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der erste Beigeordnete Joachim Schumacher.
Kindsbach
Ortsbürgermeister Knut Böhlke
Sprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr
u. nach Vereinbarung im Büro neben dem
Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 06371/2405
www.kindsbach.de
Schüler- und Seniorentisch
der Gemeinde Kindsbach
Montag - Freitag in der Zeit..................................von 11.45 - 14.00 Uhr
im Pfarrheim St. Michael;
Anmeldung von Montag bis Freitag unter:............... 0173/4056700
Öffnungszeiten des
Jugend- und Kindertreffs / Ju.Ki.T
Montag Mittwoch Freitag 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff
für 6- bis 10-Jährige
17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff
für Mädchen ab 10 Jahre
16 Uhr - 18 Uhr „Buwe Treff“
für Jungs im Alter von 10 - 15 Jahren
18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre
Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach
mittwochs vormittags.....................................................09.30 - 10.30 Uhr
Öffnungszeiten
der Grünabfall-Sammelstelle
der Gemeinde Kindsbach
Donnerstag..................................................................... 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag............................................................................... 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag........................................................................... 13.00 bis 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum
DLR Westpfalz
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Vereinfachtes Flurbereini-
gungsverfahren Hütschen-
hausen, Schwarzbach/Glan
Aktenzeichen: 21031-HA2.3.
67655 Kaiserslautern, 11.05.2015
Fischerstraße 12
Telefon: 0631-36740
Telefax: 0631-3674255
Internet: www.dlr.rlp.de
3. Änderungsbeschluss
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan
I. Anordnung
1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite
546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794))
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Hiermit wird das durch Beschluss vom 19.03.2003festgestellte und
zuletzt durch Beschluss vom 18.04.2006 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan, LandkreisKaiserslautern, wie folgt geändert:
Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:
Gemarkung
Flurstücke Nr.
Hütschenhausen
74/2, 83 und 84.
Spesbach
363/39, 367/3, 368/1, 369, 370, 371, 372/2,
378, 379/1 und 388/1.
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes
Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen
unter Nr. 1 festgestellt.
3. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.03.2003 entstandenen
“Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan”
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und
ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt
werden.
4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,
Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit
der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch
Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird
angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Hinweise:
1. Ordnungswidrigkeiten
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137
FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist.
Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen
anordnen.
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass
derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete
Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4
sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden
können.
2. Betretungsrecht
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
3. Anmeldung unbekannter Rechte
Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber
zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der
Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden.
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Seite 17
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die
Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten
lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf
gesetzt worden ist.
Begründung
1. Sachverhalt:
Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 688 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung
von etwa 6,3 ha.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hütschenhausen,
Schwarzbach/Glan hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 15.03.2015 zugestimmt.
2. Gründe
2.1 Formelle Gründe
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige
Flurbereinigungsbehörde erlassen.
Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.
Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung
des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.
2.2 Materielle Gründe
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen verschiedene
Wege durchgehend bituminös befestigt bzw. verbreitert werden. Die
Maßnahmen sind erforderlich um eine ganzjährige Befahrbarkeit zu
gewährleisten.
Bei der Zuziehung des Grundstückes 74/2 der Gemarkung Hütschenhausen handelt es sich um einen Hauptwirtschaftweg zur rückwärtigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes.
Die Flurstücke 83 und 84 der Gemarkung Hütschenhausen werden
zugezogen um geringfügige Wegeverlagerungen am Flurstück 74/2
auszugleichen.
Bei der Zuziehung des Grundstückes 379/1 der Gemarkung Spesbach handelt es sich um ein Wegeflurstück welches das Verfahrensgebiet mit der L 356 verbindet.
Zur Verbreiterung des o.g Weges ist die Zuziehung der Flurstücke
368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, und 388/1.Gemarkung Spesbach
unumgänglich. Dieser Weg dient als Hauptwirtschaftweg und Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Ortslagen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind
damit erfüllt.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Die Wege sollen im Rahmen der
Genehmigung nach § 41 FlurbG in 2015 Baurecht erhalten, und sind
daher zwingend zum Verfahren zuzuziehen. Es liegt insbesondere
in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem
gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher
Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit
der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können.
Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit
investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung
der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung
eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im
Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es
erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten
Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
einzulegen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der
Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.
Die Schriftform kann bei der ADD durch die elektronische Form
ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/
Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.
Im Auftrag: gez. Willi Junk
Sonstige amtliche Mitteilungen
750-Jahr Feier
der Ortsgemeinde Kindsbach
Festumzug
Anlässlich der 750-Jahr Feier startet am Sonntag, dem 24.05.2014,
um 14.00 Uhr, in der Industriestraße ein Festumzug.
Die Umzugsstrecke führt von der Industriestraße, über die Straße
„Hirtenpfad“, Marktstraße zur L 395 (Kaiserstraße), in die Eisenbahnstraße und endet in der Marktstraße.
Auf der gesamten Strecke wird von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet. Entlang der Strecke kommt es zu vorübergehenden kurzen Sperrungen.
Wir bitten die Anwohner um Beachtung und danken im Voraus für
Ihr Verständnis.
Landstuhl, den 12.05.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
-Örtliche Ordnungsbehörde-
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 18
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Programm im Festzelt - Grandcamp-Maisy-Platz
Freitag, 22. Mai 2015
Fest des Traditionsvereins
20.00 Uhr Habachtaler (Eintritt: 5 Euro)
Samstag, 23. Mai 2015
„Fest im Fest“ der Feuerwehr
15.00 Uhr Fahrzeugausstellung und Zielkappenschießen für Kinder
16.00 Uhr Übung der Jugendfeuerwehr,
anschließend Vorführung einer Fettexplosion
19.30 Uhr Musik- und Unterhaltungsverein Kindsbach
Sonntag, 24. Mai 2015
10.00 Uhr Frühschoppen, anschließend Gelegenheit zum Mittagessen
14.00 Uhr großer Umzug zum Festzelt
15.00 Uhr Musik- und Unterhaltungsverein Hauptstuhl
17.15 Uhr „Drums alive“
Aerobic-Gruppe des FVK (Leitung: Maria Buck)
Jahrhundertwendeformation des Tanzsportvereins Ramstein
19.00 Uhr Sängerbund Kindsbach (Leitung: Markus Kreibiehl)
19.45 Uhr Sound Orchestra, Silverrain und Turn West
Montag, 25. Mai 2015
Die Kolpingkapelle lädt ein.
10.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
anschließend Frühschoppen mit Blasmusik
Gelegenheit zum Mittagessen
Nachmittag: Kaffee und Kuchen
Musik KOKAKI-Kids und KOKAKI-Jugend
Kolpingblasorchester Erfenbach
19.30 Uhr Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters RLP
(Eintritt: 5 Euro)
Ausstellung:
„Ländliches Leben in früheren Zeiten“ (inkl. „Der kleine Kindsbacher“)
Sa. - Mo.: 14.00 - 17.00 Uhr, alter Sitzungssaal - Mehrzweckhaus
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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Musikprojekt in der Kita Kindsbach
Unter dem Motto „Aus Krach wird Musik“ - Eine Reise durch die kreative Welt der Musik - ging es für die Kinder der Projektgruppe „Die
bunten Töne“ aus der katholischen Kindertagesstätte Kindsbach auf
eine spannende Reise mit Tönen und Klängen. Die Kinder haben
verschiedene Musikinstrumente kennengelernt, musiziert, getanzt,
Trommeln hergestellt uvm.. Ein gelungener Abschluss fand bei
einem Eltern-Kind-Nachmittag statt. Anhand einer Fotoausstellung
über das Projekt und einer Trommeleinlage konnten die Kinder stolz
ihren Mamas und Papas präsentieren, was sie in den letzten Monaten
erlebt und gelernt haben. Das Projekt wurde von der Anerkennungspraktikantin Marina Schneider durchgeführt.
Ausstellung „Ländliches Leben
in früheren Zeiten“ erfolgreich eröffnet
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Ergänzt wird die Präsentation durch die sehr sehenswerte Postkartensammlung von Klemens Ranker.
Auch der „Kleine Kindsbacher“ kehrt zu diesem Anlass in seine Heimat zurück und ist ebenfalls zu bewundern.
Die Ausstellung ist über Pfingsten von Samstag bis einschließlich Montag jeweils von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Wohnungen zu vermieten
Die Ortsgemeinde Kindsbach vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01. Juni 2015 zwei Wohnungen im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses.
Die Wohnungen bestehen aus 2 Zimmern, Küche, Bad und Abstellraum mit einer Gesamtwohnfläche von 48,9 und 49,14 qm. Die
monatliche Kaltmiete beträgt 224,94 € und 226,04 €. Bei Vertragsabschluss werden 2 Monatsmieten Kaution erhoben.
Interessenten melden sich bitte persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Frau Lesmeister, Zimmer 204 oder telefonisch unter der Nr. 06371/83-169.
Verbandsgemeindeverwaltung
Landstuhl, 13. Mai 2015
i.A. Bretscher
Triathleten am Bärenlochweiher
Die Ausstellung „Ländliches Leben in früheren Zeiten“ wurde am
Sonntag mit zahlreichen Gästen eröffnet.
Die Organisatoren, das Ehepaar Hemmer aus Oberarnbach, entführte
die Besucher im ehemaligen Sitzungssaal in vergangene Zeiten.
In verschiedene Themenbereiche gegliedert, konnte man Gegenstände, Kleidungsstücke und Bilder aus Alltag, Kultur und Religion
bewundern.
Ortsbürgermeister Knut Böhlke dankte dem Ehepaar Hemmer für die
zahlreichen Stunden der Vorbereitung, die sich gelohnt hätten. Mit
dieser Ausstellung habe man zum 750. Ortsjubiläum einen weiteren
kulturellen Höhepunkt präsentieren können. Er dankte auch den
zahlreichen privaten Leihgeber, die dazu beitragen würden, dass
diese Ausstellung einzigartig sei.
Die Triathleten des saarländischen Landeskader und der Nationalmannschaft konnte Ortsbürgermeister Knut Böhlke am vorletzten
Montag am Bärenlochweiher in Kindsbach begrüßen. Die saarländische Triathlon Union war mit 17 Athleten im Alter von 14 - 18 Jahren
angereist und die Deutsche Triathlon Union mit 15 erwachsenen Athleten. Auch Spitzenathleten wie Steffen Justus (Olympiateilnehmer
2012), Anne Haug (WM-Zweite 2012, WM-Dritte 2013) und Rebecca
Robisch (WM-Ranking derzeit 7.), die sich Hoffnung auf ein Ticket für
Olympia 2016 machen können, waren an den Trainingsmaßnahmen
beteiligt. Der Kontakt mit Kindsbach kam über die 14-jährigen Landeskaderathleten Jannick und Chris Ziehmer zustande. Die beiden
Athleten können in ihrer noch jungen Karriere auch schon Plätze
auf dem Podium erreichen und trainieren mehrmals die Woche am
Stützpunkt in Saarbrücken. Zur Vorbereitung auf die Saison und die
Deutsche Meisterschaft im Sommer 2015, welche im Freiwasser stattfindet, sollte unter echten Bedingungen in einem Weiher trainiert
werden. Somit war der 16 Grad kalte Bärenlochweiher genau richtig.
Unter der Leitung des Bundestrainers Dan Lorang stürzten sich alle
Athleten im Neoprenanzug ins Wasser. Mit Hilfe einer gelben Boje
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 20
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
wurden das richtige Anschwimmen und der Kampf um die Rangordnung im Wasser trainiert. Die Triathleten blieben ca. eine Stunde im
Wasser und legten dabei ungefähr drei Kilometer Schwimmstrecke
zurück. Im Anschluss wurde außerhalb des Wassers noch das schnelle
Ausziehen des Neoprenanzugs geübt. Der Bundestrainer Dan Lorang
und der Landestrainer Christian Weiler waren mit dem Training und
den Bedingungen sehr zufrieden. Vielleicht können die Athleten
noch öfters beim Training am Bärenlochweiher beobachtet werden.
Jubiläums-Tassen und Festschrift
im Sickingen-Tourismus erhältlich
Anlässlich des 750.
Jubiläums der Ortsgemeinde Kindsbach
werden Tassen mit
entsprechendem Aufdruck verkauft. Erhältlich sind diese bei der
Tour ist-I nfor mation
„Sickingen-Tourismus“
der Verbandsgemeinde
Landstuhl, beim Ortsbürgermeister sowie
beim Kinder- und Seniorentisch Kindsbach.
Der Preis pro Stück
beträgt 5,00 €. Als
Andenken oder auch
als Souvenir, ein ideales
Geschenk. Die Festschrift zum 750. Jubiläum liegt zur kostenlosen
Mitnahme in der Tourist-Information aus.
Öffnungszeiten der
Grünabfallsammelstelle Landstuhl
Dienstag........................................................................... 17.00 bis 20.00 Uhr
Freitag............................................................................... 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag........................................................................... 10.00 bis 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Sickingenstadt Landstuhl
Stadtbürgermeister Ralf Hersina
Tel. 06371/830
Sprechstunde nach Vereinbarung
www.landstuhl.de
Stadtbücherei
der Sickingenstadt Landstuhl
Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften,
Kassetten, CDs, CD-ROMs - Fernleihe
Klassenführungen (mittwochs morgens)
nach Absprache mit Frau Graf
Kontakt:
Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483
Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html
E-Mail: [email protected]
Artothek
Bilder (Gemälde,
Zeichnungen und Drucke)
Kontakt:
Telefon: 06371/1300880, Fax: 06371/1300888
Internet: www.artothek.landstuhl.de
www.landstuhl.de
E-Mail: [email protected]
Anschrift Stadtbücherei u. Artothek:
Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl
Öffnungszeiten:
Dienstag:............................................................................. 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:........................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:....................................................................... 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:................................................................................. 09.00 - 12.00 Uhr
............................................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag:............................................................................. 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum
DLR Westpfalz
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Vereinfachtes Flurbereini-
gungsverfahren Hütschen-
hausen, Schwarzbach/Glan
Aktenzeichen: 21031-HA2.3.
67655 Kaiserslautern, 11.05.2015
Fischerstraße 12
Telefon: 0631-36740
Telefax: 0631-3674255
Internet: www.dlr.rlp.de
3. Änderungsbeschluss
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan
I. Anordnung
1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),
zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
(BGBl. I Seite 2794))
Hiermit wird das durch Beschluss vom 19.03.2003festgestellte und
zuletzt durch Beschluss vom 18.04.2006 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan, LandkreisKaiserslautern, wie folgt geändert:
Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen:
Gemarkung
Flurstücke Nr.
Hütschenhausen
74/2, 83 und 84.
Spesbach
363/39, 367/3, 368/1, 369, 370, 371, 372/2,
378, 379/1 und 388/1.
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes
Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen
unter Nr. 1 festgestellt.
3. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.03.2003 entstandenen
“Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung
Hütschenhausen, Schwarzbach/Glan”
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4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und
ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt
werden.
4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,
Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit
der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch
Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird
angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Hinweise:
1. Ordnungswidrigkeiten
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137
FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist.
Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen
anordnen.
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass
derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete
Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind
Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können.
2. Betretungsrecht
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
3. Anmeldung unbekannter Rechte
Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber
zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der
Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die
Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten
lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf
gesetzt worden ist.
Begründung
1. Sachverhalt:
Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 688 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung
von etwa 6,3 ha.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hütschenhausen,
Schwarzbach/Glan hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 15.03.2015 zugestimmt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
2. Gründe
2.1 Formelle Gründe
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige
Flurbereinigungsbehörde erlassen.
Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG.
Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung
des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.
2.2 Materielle Gründe
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen verschiedene
Wege durchgehend bituminös befestigt bzw. verbreitert werden. Die
Maßnahmen sind erforderlich um eine ganzjährige Befahrbarkeit zu
gewährleisten.
Bei der Zuziehung des Grundstückes 74/2 der Gemarkung Hütschenhausen handelt es sich um einen Hauptwirtschaftweg zur rückwärtigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes.
Die Flurstücke 83 und 84 der Gemarkung Hütschenhausen werden
zugezogen um geringfügige Wegeverlagerungen am Flurstück 74/2
auszugleichen.
Bei der Zuziehung des Grundstückes 379/1 der Gemarkung Spesbach handelt es sich um ein Wegeflurstück welches das Verfahrensgebiet mit der L 356 verbindet.
Zur Verbreiterung des o.g Weges ist die Zuziehung der Flurstücke
368/1, 369, 370, 371, 372/2, 378, und 388/1.Gemarkung Spesbach
unumgänglich. Dieser Weg dient als Hauptwirtschaftweg und Verbindung zwischen den nördlich und südlich der Ortslagen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind
damit erfüllt.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Die Wege sollen im Rahmen der
Genehmigung nach § 41 FlurbG in 2015 Baurecht erhalten, und sind
daher zwingend zum Verfahren zuzuziehen. Es liegt insbesondere
in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem
gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher
Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit
der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können.
Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit
investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung
der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung
eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im
Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es
erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten
Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,
Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der
Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.
Die Schriftform kann bei der ADD durch die elektronische Form
ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/
Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.
Im Auftrag: gez. Willi Junk
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 22
Vollzug der Straßenverkehrsordnung
(StVO)
Mondscheinmarkt in der Sickingenstadt Landstuhl
Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl trifft als zuständige
Straßenverkehrsbehörde auf Grund der §§ 44, 45, 46 und 47 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S.
1565, berichtigt 1971 S. 38) zuletzt geändert am 01. April 2013 (BGBl.
I S. 367) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über
die Zuständigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) in der jeweils gültigen Fassung im Einvernehmen mit dem
zuständigen Straßenbaulastträger folgende straßenverkehrspolizeiliche
Anordnung
1. Anlässlich des am 29. Mai 2015 in der Sickingenstadt Landstuhl
stattfindenden Mondscheinmarktes, veranstaltet von der Fördergemeinschaft Sickingenstadt Landstuhl e.V., wird die Straße „Am
Alten Markt“ auf der Nordseite zwischen der Hauptstraße und
Ludwigstraße in der Zeit, von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr, für den Gesamtverkehr, ausgenommen Beschicker, gesperrt.
2. Die Parkstände „Am Alten Markt“ auf der Nordseite werden am
Freitag, 29.05.2015, ab 13.00 Uhr, gesperrt.
3. Die Parkstände „Am Alten Markt“ auf der Südseite, gegenüber
der Kreissparkasse bis Höhe Volksbank werden am Freitag,
29.05.2015, 13.00 Uhr, gesperrt.
4. Die Juliusstraße wird für den Gegenverkehr am Freitag,
29.05.2015, 13.00 Uhr, gesperrt. Anliegerverkehr wird zugelassen. Gleichzeitig wird die Einbahnstraßenregelung bis zur Beendigung der Veranstaltung (22.00 Uhr) aufgehoben.
5. Zur Sicherung der rückwärtigen Ausfahrt des Hotels „Grüne Laterne“ in die Kanalstraße und Belieferung der Marktapotheke,
wird in der Kanalstraße auf drei Parkständen ab 29.05.2015, von
13.00 Uhr bis 23.00 Uhr, ein absolutes Haltverbot angeordnet.
6. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen
und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Verbandsgemeindeverwaltung
Landstuhl, den 15.05.2015
Im Auftrag: gez. Dietrich, 1. Beigeordneter
5.2 6
6.1 6.2 Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Grundstücksangelegenheit, Verkauf einer Gewerbefläche im
GE West, nördlicher Teil, Raiffeisenstraße
Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen
Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich)
Mitteilungen der Verwaltung
Landstuhl, den 13.05.2015
gez. Hersina, Stadtbürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Neues Heimatbuch von Erich Bader
Der bekannte Heimatbuch Autor Erich Bader veröffentlicht den
zweiten Band des Buches:
GESTERN ... und HEUTE ... in der Sickingenstadt Landstuhl
Plätze prägen das Gesicht unserer Stadt:
ein Bilder- und Lesebuch
Vorgestellt wird das Buch am Donnerstag, den 28. Mai 2015 um
19:30 Uhr in der Stadthalle Landstuhl. Erich Bader wird einen Vortrag „Plätze prägen das Gesicht unserer Stadt: Bilder und Geschichten“ halten. Anschließend wird das Buch direkt zum Kauf durch die
beiden Landstuhler Buchhändler Böhm und Stützel angeboten, auf
Wunsch mit Signierung.
Der Preis pro Buch beträgt 17,50 €.1,50 € des Buchpreises und der
Gewinn der bereits verkauften Bücher ist für eine kleine Tafel zur Erinnerung an zwei Opfer des 2. Weltkrieges aus Landstuhl:
Pater Wolfgang Fehrer und Dr. Boden verloren ihr Leben, als sie am
19.3.1945 nach einem Gefecht am alten Krankenhaus helfen wollten
(Für Pater Wolfgang gab es schon eine Tafel, die verschwunden ist.).
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt-Online aufgerufen werden.
Bekanntmachung
Die Mitglieder des Werksausschusses der Stadthalle der Sickingenstadt Landstuhl wurden zu einer Sitzung eingeladen auf Dienstag,
den 26.05.2015, 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus in
Landstuhl, Kaiserstraße 49.
Tagesordnung:
Nichtöffentlich
1.Personalangelegenheit
2.
Verschiedenes - Anfragen und Mitteilungen
2.1 Anfragen gem. § 19 der Geschäftsordnung (vorsorglich)
2.2 Mitteilungen der Verwaltung
Landstuhl, den 12.05.2015
gez. Hersina, Stadtbürgermeister
Bekanntmachung
Die Mitglieder des Hauptausschuss der Sickingenstadt Landstuhl
wurden zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen auf Dienstag,
den 26.05.2015, 18:30 Uhr, im kleiner Sitzungssaal des Rathauses,
Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl.
Tagesordnung:
Nichtöffentlich
1.
Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen
der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl
2.
S-Bahn-Mehrkostenanforderung des Landkreises Kaiserslautern, Entscheidung über die Annahme des dritten (3.) Vergleichsangebotes vom 16.03.2015
3.
Annahme von Spenden für die Finanzierung des Abschlussfeuerwerks anl. des Sickingen Maimarktes 2015
4.
Vergabe der Unterhaltsreinigung in der Alten Rentei
5.Grundstücksangelegenheiten
5.1 Grundstücksangelegenheit, Verpachtung eines Grundstücks
Museum der Sickingenstadt
in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl
Öffnungszeiten:
Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden
in der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht).
Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der
Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel. 06371/83-0.
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Seite 23
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Straßensperrung Erneuerung
der Kanal-, Gas- und Wasserleitungen
mit anschließendem Straßenbau
Im Bereich des Adolph-Kolping-Platzes werden die Kanal-, Gasund Wasserleitungen erneuert und anschließend die Straßendecke
neu aufgebracht. Zu diesem Zweck ist es erforderlich den Teil des
Adolph-Kolping-Platzes vor der Sparda-Bank und den Kreuzungsbereich Juliusstraße / Kanalstraße / Adolph-Kolping-Platz ab Dienstag,
26.05.2015 bis voraussichtlich Freitag, 19.06.2015, vollständig zu
sperren. Für diesen Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung in der
Kanalstraße und Juliusstraße aufgehoben.
Im Anschluss daran werden im Bereich des Fußweges zwischen Kaiserstraße und Kanalstraße Bauarbeiten durchgeführt, dieser kann
voraussichtlich für den Zeitraum von Freitag, 12.06.2015, bis, Freitag, 14.08.2015, nicht genutzt werden.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.
Landstuhl, 13. Mai 2015
Verbandsgemeindeverwaltung
-Straßenverkehrsbehörde-
„Pälzer Luscht un Lähwe
- Pfälzer Mundart mit Theo Schohl -
Auszeichnung für Sport Krauß
Sport Krauß in Landstuhl
wurde vom Verlag „markt
intern“ bereits zum zweiten
Mal als „1a-Fachhändler“
ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird an Fachhändler, Fachhandwerker und
Unternehmen
vergeben,
die inhabergeführt sind und
einen besonderen Leistungsstandard mit individuellem
Dienstleistungsspektrum bieten. Sport Krauß erfüllt mit
fundiertem Fachwissen sowie
einem exklusiven Service
und großer Angebotsvielfalt
die erforderlichen Kriterien.
Auf Bitten des „markt intern“
Verlages überreichte Stadtbürgermeister Ralf Hersina
die Urkunde an Inhaber Oliver Krauß. „Eine solche Auszeichnung ist für Händler, wie Sport Krauß, von großer Bedeutung
und ein Aushängeschild für die Sickingenstadt Landstuhl.“, so Hersina. Die Aktion „1a-Fachhändler“ gibt es seit 2004. „markt intern“ ist
Europas größter Brancheninformationsdienst und unterstützt mittelständische Unternehmen, die einen besonderen Dienst am Kunden
bieten, mit der 1a-Initiative. Bis Ende 2014 wurden 18.524 Urkunden
für mittelständische Unternehmen in 2.383 Städten und Gemeinden
in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Spanien und
Belgien ausgestellt.
„Legendäre Burgerlebnistage“
Sehen Sie hierzu
die Seiten 24 und 25
Neuer Veranstaltungstermin: 21. Mai 2015, Beginn: 19.00 Uhr
Zu hören sind Werke von Mundartpoeten, die in verschiedenen Zeitabschnitten von 1832 bis 1957 lebten.
Die bekanntesten unter ihnen sind Richard Müller, Lina Sommer, Fritz
Claus und Paul Münch, von dem auch eine Schallplattenaufnahme
mit eigenen Werken zu hören sein wird. Sie wurde 1951, in seinem
letzten Lebensjahr aufgenommen. Ein Kleinod der Pfälzer Mundartdichtung!
Eintritt: 7,00 Euro. Der Eintritt wird für die Jugendarbeit der Heimatfreunde e. V. gespendet. Eintrittskarten sind im Ticket-Servicebüro
Telefon-Nr. 06371- 9234-44 Die Karten für den ursprünglichen Termin
20.05.2015 behalten ihre Gültigkeit.
Mittelbrunn
Ortsbürgermeister Dr. Altherr
Sprechstunde nach Vereinbarung
Sonstige amtliche Mitteilungen
Fahrt nach St.-Désir
über Pfingsten
Die Ortsgemeinde Mittelbrunn fährt über Pfingsten in ihre Partnergemeinde in die Normandie. Die Abfahrt ist um 7.00 Uhr am Gemeindezentrum, die Fahrt führt uns über Saarbrücken, Reims und Paris
nach St.-Désir. Die Ankunft ist spätestens bis 19.00 Uhr geplant. Nach
dem Willkommenstrunk erfolgt die Verteilung auf die Privatquartiere.
Am Samstag werden wir einen Ausflug an die Seine-Mündung mit
Bootsfahrt unternehmen. Der Sonntag beginnt mit der Kranzniederlegung am deutschen Soldatenfriedhof und der Niederlegung eines
Kranzes auf dem Gemeindefriedhof in St.-Désir. Der Nachmittag wird
in den jeweiligen Gastfamilien verbracht. Am Sonntagabend erfolgt
ein geselliges Beisammensein. Die Abreise ist am Montagmorgen
um 9.00 Uhr. Wir werden auf der Rückreise die Champagnerkellerei
Mercier in Epernay besuchen. Die Rückkehr ist in Mittelbrunn gegen
22.00 Uhr. Die Kosten für die Teilnehmer betragen 60,00 € pro Person
(hierbei ist die Gebühr für den Besuch der Champagnerkellerei mit
Verkostung beinhaltet). Bitte Personalausweis mitnehmen und ein
kleines Gastgeschenk für die gastgebenden Familien.
gez. Dr. Altherr Walter, Ortsbürgermeister
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 24
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
„Legendäre Burgerlebnistage“
Die Organisatoren der „Legendären Burgerlebnistage“ blicken auf ein erfolgreiches Wochenende zurück. Die Sickingenstadt
Landstuhl, zusammen mit den Heimatfreunden, der Schützengemeinschaft und dem Fanfarenzug Sickinger Herolde veranstalteten vom 07. bis 10. Mai die „Legendären Burgerlebnistage“ auf der Burg Nanstein. Bereits als das Land Rheinland-Pfalz
das Jahr 2015 zum Sickingenjahr erklärte war allen klar, dass die Burg Nanstein unbedingt mit eingebunden werden muss.
Vier Tage lang fand man sich auf der Burg in mittelalterlichen Zeiten wieder mit Lager, Tavernen, Marktständen und natürlich auch einem umfangreichen Unterhaltungsprogramm. Am Eröffnungstag wurde der 492. Todestag des Ritters Franz von
Sickingen feierlich begangen. Nach dem Aufmarsch des Fanfarenzuges Sickinger Herolde wurde von der Schützengemeinschaft Burg Nanstein und den Heimatfreunden die Beschießung der Burg und die Todesszene des Franz von Sickingen dargestellt. Am Tag darauf, dem „Abend der Spielleute“, startete der Abend mit der Musikgruppe VINDSKLANG. Der Höhepunkt
des Abends war CULTUS FEROX, die der begeisterten Menge ordentlich einheizte. Den Abschluss machte die Gruppe FORNAX mit einer famosen Feuershow. Der Samstag begann um 11.00 Uhr mit buntem Mittelaltertreiben, Musik, Kinderbelustigung und vielem mehr. Altes Handwerk und wunderschöne Marktstände konnten von den Besucherinnen und Besuchern
bewundert werden. Auch mittelalterliche Speisen und Getränke durften dabei nicht fehlen. Am finalen Tag der „Legendären
Burgerlebnistage“ feierte der Fanfarenzug Sickinger Herolde Landstuhl sein 80. Jubiläum. Nach einem Burggottesdienst
marschierten ab 13.00 Uhr im Stundentakt mehrere Fanfarenzüge auf. Bei herrlichem Wetter ging um 18.00 Uhr der Markt
langsam zu Ende.
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Seite 25
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 26
Oberarnbach
Ortsbürgermeister Arno Eckel
Sprechstunde nach Vereinbarung
www.arnbachtal.de
Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach
von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof
und umgekehrt. Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens
1 Stunde vor Fahrtbeginn.
Öffnungszeiten
des Jugendtreffs Oberarnbach
Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Für Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren.
NIchtAMtlIcher teIl
Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL
Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig
montags von 10-11 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen und besprechen können.
Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47,
KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen
vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie
in jedem Fall einen Termin unter 06371/95 48 707.
Bürgersprechstunde des SPD-Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner
Der SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und jeden Freitag von 11.00 Uhr bis
12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung in Landstuhl, Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) eine Bürgersprechstunde an. Alle Bürgerinnen
und Bürger der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Weilerbach sowie der ehemaligen
Verbandsgemeinde Otterbach können sich mit ihren Fragen und
Problemen im Umgang mit öffentlichen Institutionen und Ämtern an
den Abgeordneten wenden. Um telefonische Voranmeldung unter
der Nummer 06371 / 9468774 wird gebeten.
CDU-Stadtverband Landstuhl
1. Landstuhler Fußball-Stadtmeisterschaft
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Förderverein der
Don-Bosco-Grundschule Bann
Auflösung
Zu der am Mittwoch, 27. Mai 2015 stattfindenden Generalversammlung ergeht hiermit die Einladung an alle Mitglieder des Fördervereins. Auf der Tagesordnung steht die Auflösung des Vereins.
Da sich bei den 2 vorhergehenden Generalversammlungen keine
Bereitschaft zur Weiterführung des Vereins bestand, müssen wir den
Verein leider auflösen. Die Versammlung findet um 18.30 Uhr in der
Grundschule Bann (Betreuungssaal) statt.
Freunde & Förderer
des Kammerchors Landstuhl e.V.
Der Kammerchor, unter Leitung von Heribert Molitor, zählt zu den
bedeutendsten Kulturträgern der Region. Damit auch weiterhin
große musikalische Projekte verwirklicht werden können, bedarf es
ideeller und vor allem finanzieller Unterstützung. Zu diesem Zweck
wurde der Förderverein gegründet.
Durch die anerkannte Gemeinnützigkeit werden entrichtete Beiträge oder Spenden steuerlich anerkannt. Die Mitglieder erhalten
die Berechtigung, bereits vor dem offiziellen Verkaufsstart Karten zu
erwerben und werden auf Wunsch regelmäßig über Aktivitäten und
Projekte des Chores informiert. Darüber hinaus wird für die Freunde
und Förderer zukünftig vor den Konzerten eine musikalische Einführung geboten.
Haben Sie noch Fragen, möchten Sie noch weitere Informationen
erhalten? Wenden Sie sich an Andreas Lütz 1. Vorsitzender (Tel. 06372
7340, [email protected]) oder an Mattea Molitor 2. Vorsitzende (Tel. 06371 16138, [email protected]).
Sprachtreff im
Mehrgenerationenhaus Kaiserslautern
sucht neue Teilnehmer
Ausländer, die gerne ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten,
sind herzlich zum wöchentlichen Sprachtreff im Mehrgenerationenhaus eingeladen. In lockerer Runde, gemeinsam mit Einheimischen,
wird auf Deutsch erzählt und sich ausgetauscht. Wenn man etwas
mal nicht so genau weiß ist - anders als im Alltag - fragen ausdrücklich erwünscht! So lässt sich auf entspannte Weise die fremde Sprache einüben. Der Internationale Sprachtreff wird ehrenamtlich von
Lehrerinnen betreut und freut sich auf neue Mitglieder.
Infos kompakt:
Internationaler Sprachtreff, jeden Donnerstag von 10:00 - 11:30 Uhr
(außer an Feiertagen und während der Schließzeiten) im Mehrgenerationenhaus. Das Angebot ist kostenlos.
Kontakt: Mehrgenerationenhaus, Kennelstr. 7, 67659 Kaiserslautern,
Telefon 0631 371490, eMail [email protected], online www.mgh-kl.de
Gebärdenstammtisch im MGH Ramstein
Am Samstag, den 06.06.2015 veranstaltet der CDU-Stadtverband
unter der Schirmherrschaft von Marcus Klein (MdL), die „1. Landstuhler Fußball-Stadtmeisterschaft“ auf dem Alten Markt in Landstuhl.
Der Erlös dieser Veranstaltung ist für den geplanten Neubau des
Hospizes am St. Johannis-Krankenhaus bestimmt. Die Teilnahme ist
für Gruppierungen jeder Art möglich (z.B. Arbeitskollegen, Vereine,
Firmen, Freundeskreise usw.). Teilnahmebedingungen und nähere
Informationen unter www.cdu-landstuhl.de
Für ein ansprechendes Rahmenprogramm sowie Speisen und
Getränke wird ausreichend gesorgt sein. Der CDU-Stadtverband
freut sich über eine rege Teilnahme sowie über zahlreiche Zuschauer.
Der Gebärdenstammtisch richtet sich an alle Gebärdensprach-Interessenten, die gerne mit anderen Signem über beliebige Themen mit
der Deutschen Gebärdensprache kommunizieren wollen. Studenten, Schüler, Erwachsene, Rentner, Gebärdensprachkursteilnehmer,
gehörlose, schwerhörige oder hörende, die ihre Gebärdensprachkompetenz verbessern möchten oder einfach nur gerne Gebärden,
sind alle herzlich willkommen, am Donnerstag, den 21.05.2015,
18:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Landstuhler Str. 8a, 66877
Ramstein-Miesenbach. Bei Fragen oder Interesse, bitte bis
18.05.2015 kurze e-Mail: [email protected] oder Mobil-SMS: 0176
/ 63 29 50 64.
Obst- und Gartenbauverein Landstuhl
MGH Ramstein
Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des
gesamten Vorstandes lädt der Obst- und Gartenbauverein Landstuhl
ein. Die Versammlung findet im evangelischen Gemeindehaus, Vordere Fröhnstraße, Landstuhl, am 28.05.2015 um 19.00 Uhr statt.
SSC Landstuhl
Mitgliederversammlung
Am Freitag, 22. Mai 2015, 19:00 Uhr findet die Mitgliederversammlung des SSC Landstuhl auf dem Sportgelände „Rothenborn“ in Landstuhl statt. Alle Mitglieder sind hiermit herzlich eingeladen.
Wochenprogramm
Landstuhler Str. 8a, Tel.: 0 63 71 / 5 04 38
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.mgh-ramstein.de
- Öffnungszeiten Offener Treff:
Mo., Di., Do., Fr. 15-20 Uhr; Mi. geschlossen!
- Internetcafé:
täglich zu den Jugendtreffzeiten geöffnet!
- Blockflötenunterricht für Kinder ab 5 Jahren
Jeden Mittwoch, 17-18 Uhr im Nikolausraum des MGH.
Infos und Anmeldung bei Viktoria Schmidt unter Tel.: 0174 - 3475544
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Seite 27
- Musikalische Früherziehung:
Musikgarten 1: immer mittwochs, 15-15.30 Uhr, für Kinder im Alter
von 15 Monaten bis 3 Jahre (mit Elternteil)
Musikgarten 2: immer mittwochs 15.45-16.30 Uhr, für Kinder im
Alter zwischen 3 1⁄2 und 5 Jahre (mit Elternteil)
Infos und Anmeldung bei Galina Walter unter Tel.: 0 63 71 / 61 35 68.
- Kinder- und Jugendchor Ramstein:
Probe für Kinder bis 10 Jahre: immer dienstags, 17.30 - 18.30 Uhr.
Probe für Jugendliche: immer dienstags, 18.30 – 19.30 Uhr.
Probe Ensemble „Sotto voce“: immer dienstags, 19.30 - 20.30 Uhr.
Weitere Infos bei Michaela Hoffmann unter 0 63 72 / 21 16 oder bei
Christina Staab unter 0171 - 8934795.
- Beratungsangebote:
„Querbeet“-Beratungsstelle des Kreises Kaiserslautern: Täglich
zwischen 9 und 12 Uhr finden in verschiedenen Bereichen Beratungen im MGH statt. Die Querbeet-Räumlichkeiten befinden sich im
1. OG des MGH und sind über den Eingang Richtung Kindergarten
erreichbar (Beschilderung „Querbeet“ folgen). Weitere Infos unter: 0
63 71 / 59 80 838 oder im MGH.
Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 10-12 Uhr bietet der
Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Landstuhl eine Außensprechstunde mit Schwerpunkt Schwangerschaftsberatung im
Beratungsraum des MGH Ramstein an. Terminabsprache bei Nina
Lambrecht unter 0 63 71 / 22 85.
Hebammensprechstunde: Der SKF bietet an jedem 4. Mittwoch
eines Monats eine Sprechstunde im MGH an. Wenn Sie Fragen haben
zur Geburtsvorbereitung, zu Beschwerden in der Schwangerschaft,
zur Säuglingspflege, zu der ersten Zeit daheim mit dem Baby, zur
Erstausstattung oder rund um Schwangerschaft und Geburt, dann
kommen Sie einfach vorbei. Nähere Infos bei Frau Ecker und Frau
Lambrecht, SKF Landstuhl, Tel.: 06371 / 2285.
- Nordic Walking: jeden Dienstag um 10 Uhr trifft sich die NordicWalking Gruppe von Uta Brans am MGH. Infos unter: 0176 - 20983002
- Babyladen: jeden 2. und 4. Mittwoch von 10-12 Uhr ist der Babyladen im MGH geöffnet. Frauen und Familien in einer schwierigen
sozialen und finanziellen Situation haben hier die Möglichkeit gegen
eine freiwillige Spende Babykleidung bis Größe 104 und Babyerstausstattung zu erhalten. Kleiderspenden in den Größen 50 bis 104
können auch gerne zu den üblichen Öffnungszeiten im MGH abgegeben werden.
Nähere Infos unter 0178 - 3 49 22 86 oder 06371 / 2285 (SKF).
- Krabbelgruppe ab dem 6. Monat: Jeden Mittwoch von 10 - 11
Uhr im großen Saal des MGH. Keine Anmeldung erforderlich. Einfach mittwochs im MGH vorbei schauen. Infos bei Elisa Pfeiffer unter
06371 / 4069730.
- Silver Surfer: Ganz gleich, ob Sie einsteigen wollen oder schon fortgeschritten sind: Alle sind im Internet- und PC-Treff willkommen. Ihre
Fragen rund um den PC werden durch die bewährte 1:1 Betreuung
individuell beantwortet. Neue Termin für April, Mai und Juni: 28.5.,
11.6., 16.6., 30.6., jeweils von 9.30 - 11.30 Uhr im MGH Ramstein,
Landstuhler Str. 8a. Anmeldung unter 0 63 71 / 5 04 38 oder direkt in
der Doodle-Liste unter www.doodle.com/77qpkfhxnnd47cb5
Neuer Babymassage-Kurs! Jetzt anmelden!
In diesem Kurs erlernen Sie in einer kleinen Gruppe (max. 6 Teilnehmer) die Methode der traditionellen indischen Babymassage nach
Frédérick Leboyer. Außerdem besteht genügend Zeit zum Erfahrungsaustausch untereinander. Der Kurs eignet sich für Säuglinge ab
ca. 2 Monate. Dauer: 5 x 75 Minuten.
Die Kursgebühr inkl. Öl und Skript beträgt 50,- €. Infos und Termine
bei Eva-Maria Jung unter 06371/465454 oder unter www.Evas-Babymassage.de
Beachten Sie auch unseren Schaukasten vor dem MGH mit aktuellen
Informationen!
DRK
Kurs „Angehörige pflegen Angehörige“
hilft bei der Pflege von Angehörigen zu Hause.
Ein neuer Kurs startet am 08.06.2015 in Landstuhl
Pflegebedürftige Menschen werden zu Hause oft von ihren Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden gepflegt. Der DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. bietet dazu einen Kurs mit hilfreichen
Informationen und Tipps rund um die Pflege an. Die in dem Kurs
vorgestellten Maßnahmen sollen helfen, die oftmals schwierigen
Lebenssituationen zu bewältigen. Teilnehmer lernen in diesem Kurs
entlastende Hilfe in der Pflege kennen. Er bietet umfangreiche Informationen über die Einsatzmöglichkeiten von Hilfsmitteln, über die
Risiken und Folgen von Bewegungsmangel für Langzeitkranke und
zu rechtlichen Grundlagen bei der häuslichen Krankenpflege. Ziel
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
ist die Verbesserung der Voraussetzungen und Bedingungen bei
der häuslichen Pflege, damit die Aufgabe der Pflegenden leichter
zu bewältigen ist und der zu pflegenden Kranken die bestmögliche
Hilfe zu Hause bekommen kann.
Kurs: „Angehörige pflegen Angehörige“:
Dauer: vom 08.06.2015 - 23.06.2015
Zeiten: montags - freitags von 18:00 - 20:00 Uhr
Kursgebühr: 60,- Euro (Kurskosten können von der Krankenkasse
des zu Pflegenden auf Antrag erstattet werden).
Ort: DRK Centrum,
DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V.
Am Feuerwehrturm 6, 66849 Landstuhl
Dozentin: Frau Renate Stöber, Telefon: 06371/912414,
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner beim
DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V.:
Herr Timo-Pascal Mohrbacher, Telefon: 06371-921552,
Fax: 06371-921520, E-Mail: [email protected]
JFV Sickingen 09 e. V.
Folgendes Heimspiel des JFV Sickingen 09 e. V. findet in der 21. KW
2015 auf dem Rothenborn statt:
Mittwoch, 20.05.2015
18.30 Uhr C-Jugend - JSG Mittleres Glantal
Über zahlreiche Unterstützung freuen wir uns.
Gottesdienste und
kirchliche Nachrichten
175 Jahre Kapelle Maria Bildeich
Einladung zum Wallfahrtstag am Pfingstmontag, 25. Mai 2015, um
10.00 Uhr Hochamt und um 14.30 Uhr Andacht mit Bischof Dr. KarlHeinz Wiesemann. Die musikalische Gestaltung übernehmen die
„Arnbachtaler“ und der Kirchenchor St. Cäcilia. Als Andenken können Sie eine Jubiläumskerze zum Preis von 5,00 € käuflich erwerben.
Für Gegrilltes, Getränke, Kaffee und Kuchen sorgt der Gemeindeausschuss Kirchenarnbach. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Prot. Kirchengemeinde Hauptstuhl
Donnerstag, 21.05.2015
19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“
in der Bruchmühlbacher Kirche
Freitag, 22.05.2015
18.30 Uhr Kirchenchor nach Absprache
mit Chorleiterin Marina Schwender
19.00 Uhr Spieleabend im Gemeindesaal in Bruchmühlbach.
Herzliche Einladung zu einem geselligen Abend in
gemütlicher Atmosphäre. Für Snacks und Getränke
ist gesorgt. Herzliche Einladung.
Pfingstmontag, 25.05.2015
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier,
gehalten von Sven Kuhn
Mittwoch, 27.05.2015
17.00 Uhr Der Frauenkreis trifft sich für eine kleine Wanderung
mit anschließender Einkehr im Biergarten Spanier.
Treffpunkt ist am Marktplatz.
Donnerstag, 28.05.2015
19.30 Uhr Flötengruppe „Atemlos“
in der Bruchmühlbacher Kirche
Prot. Pfarramt Bruchmühlbach, Eichenhübel 14,
66892 Bruchmühlbach, Tel. 06372-6761, Fax 06372-508603,
E-Mail: [email protected]
Pfarrer Risser ist erreichbar unter Tel. 06372-6761.
Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl
ist Herr Schumacher, Tel. 7593.
Das Pfarrbüro ist montags von 8 bis 12 Uhr und
mittwochs von 10 bis 12 Uhr besetzt.
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Bann
Gottesdienste
Mittwoch, 20.05.2015
19:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Donnerstag, 21.05.2015
18:00 Uhr
Heilige Messe
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 28
Sonntag, 24.05.2015
09:30 Uhr
Hochamt zum Pfingstfest
Dienstag, 26.05.2015
08:30 Uhr
Anbetung des Allerheiligsten
Mittwoch, 27.05.2015
19:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Stadt
Gottesdienste
Pfingstsonntag, 24. Mai
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Straßenfest
Am 7. Juni ist Straßenfest. Wir freuen uns über Kuchen- und Salatspenden. Sie können sich in die Spendenlisten in der Kirche eintragen
oder ans Pfarramt wenden.
Kirchenchor Landstuhl-Stadt
Der Prot. Kirchenchor Landstuhl-Stadt probt wöchentlich dienstags
von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus Landstuhl. Neue
Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen.
Jugendraum Quo Vadis (Am Rathaus 12, Landstuhl)
Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann
hat wöchentlich geöffnet von Dienstag bis Freitag, 14 - 20 Uhr. Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem offenen
Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufgabenhilfe
und Bewerbungstrainings angeboten. Der Jugendraum Quo Vadis ist
erreichbar unter Tel. 06371/60016, Email: [email protected], Homepage: www.jugendcafe-quo-vadis.de.
Prot. Kirchengemeinde Kindsbach
Gottesdienste
Pfingstmontag, 25. Mai
10.30 Uhr ökumenischer Festgottesdienst
anlässlich der 750-Jahrfeier von Kindsbach
Ökumenischer Kirchenchor
Der Ökum. Kirchenchor probt donnerstags ab 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Marktstraße 14. Mitsänger gesucht: Wer Interesse an der
Teilnahme hat, ist herzlich zu den wöchentlichen Proben eingeladen!
Aktuelle Informationen der Prot. Kirchengemeinde Kindsbach finden
Sie im Internet unter: www.prot-kirche-landstuhl.de
Pfarrgemeinden
St. Andreas und Hl. Geist
Pfarrfest an der Hl.-Geist-Kirche
Die Pfarrgemeinden St. Andreas und Hl. Geist feiern am Pfingstsonntag, den 24. Mai 2015 ihr Pfarrfest. In diesem Jahr feiern wir
auch das 60. Weihejubiläum der Heilig Geist Kirche.
Der Tag beginnt mit einem Festgottesdienst um 10.30 Uhr in der Hl.Geist-Kirche. Anschließend gegen 11.30 Uhr wollen wir Sie am und
im Pfarrheim in der Königstraße begrüßen. Wir bieten Unterhaltung
für „Groß und Klein“. Kühle Getränke, Gegrilltes und Rollbraten vom
Holzkohlengrill stehen für Sie bereit.
Wir bitten um Kuchenspenden für dieses Fest. Diese nehmen wir am
Samstag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr oder am Pfingstsonntag im
Pfarrheim gerne entgegen. Dafür schon im Voraus herzlichen Dank.
Den Erlös des diesjährigen Pfarrfestes stellen wir für die Aktivitäten
der Messdiener zur Verfügung.
Prot. Pfarramt Mittelbrunn
Kirchenstraße 12 a, 66851 Mittelbrunn, Tel. 06371717246
Pfarrerehepaar Nolte ist immer zu sprechen.
Gottesdienste
Mittwoch, 20.05.
10:30 Uhr Schernau
Sonntag, 24.05.
09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Obernheim
10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Mittelbrunn
Montag, 25.05.
09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Langwieden
10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Gerhardsbrunn
Anmeldung der neuen Konfirmanden im Gustav-Adolf-Haus,
Kirchenstraße 14, Mittelbrunn am 27.05.2015
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
Frauen in der Prot. Kirche der Pfalz
Frauen im Dekanat Homburg laden ein zum: Dekanats-Frauentag unter dem Motto: „Viel Glück und viel Segen auf all deinen
Wegen“ am Mittwoch, 10. Juni 2015, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
in das Gemeindezentrum Mittelbrunn. Referentin ist Pfarrerin Ulrike
Wahl-Risser, der Kostenbeitrag beträgt 4,00 €. Anmeldung bitte bis 1.
Juni 2015 im prot. Pfarramt Mittelbrunn (Tel.: 0 63 71 / 1 72 46)
Bitte bringen Sie Ihr Kaffee-Gedeck mit - vielen Dank!
Prot. Kirche Landstuhl-Atzel
SPOTS-Freundeskreis
Das Spendenkonto des SPOTS-Freundeskreises bei der Kreissparkasse Kaiserslautern (BIC: MALADE51KLK) hat die IBAN DE08 5405
0220 0150 0102 88. Aktuell bittet der Freundeskreis um Spenden
für die Fertigstellung des Freizeithaus Labach. Unter anderem unterstützt der Freundeskreis auch seit vielen Jahren die Teilnahme von
bedürftigen Jugendlichen an Freizeiten der Gemeinde mit Hilfe seines Familienfonds. Weitere Infos bei Boris Bohr, Tel. 06371/612437.
Essensangebot
Die Pauluskirchengemeinde bietet von Montag bis Freitag ein Mittagessen im großen Gemeindesaal an. Anmeldungen nimmt der
Koch der Gemeinde, Wolfgang Marhöfer, Tel.: 0176-34100050 am
Vortag direkt an. Der aktuelle Speiseplan ist auf der Homepage des
Jugendhauses www.jugendhaus-spots.de veröffentlicht.
Gottesdienst
Die Gemeinde lädt am Sonntag, 24. Mai, 10.30 Uhr, zum Gottesdienst unter Mitwirkung der Lobpreisgruppe in die Pauluskirche ein.
Anschließend findet der Kaffeetreff im kleinen Gemeindesaal statt.
Gottesdienst im Krankenhaus
Jeweils mittwochs, 14 Uhr, ergeht herzliche Einladung zu einem
evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Carola Hofmann in der
Kapelle des St. Johanniskrankenhauses.
Frauenbund
Das nächste Treffen des Frauenbundes ist am Montag, 25. Mai, 18
Uhr, im kleinen Gemeindesaal der Pauluskirche.
Café Kirchenkuchen
Am Mittwoch, 20. Mai, 14 Uhr, hat der Treff „Café Kirchenkuchen“ in
der Pauluskirche geöffnet.
Frauenfrühstück
Der Frauenbund der Prot. Kirche Landstuhl-Atzel lädt am Mittwoch,
20. Mai, 9 Uhr zum Frauenfrühstück ein. Referentin zum Thema
„Mutig das Leben meistern“ ist Pfarrerin Carola Hofmann. Für Kinderbetreuung ist gesorgt.
Labachhaus
Helfer zur Renovierung des Freizeithauses Labach sind herzlich willkommen. Wer dabei sein kann, möchte sich wg. Terminabsprache bei
Ernst Hechler, Tel. 06371/2332, oder bei Pfarrer Rüdiger Hofmann,
06371/18353, melden.
Jugendfreizeit
Für die Jugendfreizeit des Jugendhauses SPOTS, Pauluskirche, vom
10. bis 23. August in Strandsborglejren gibt’s noch wenige freie
Plätze. Anmeldungen nimmt das Jugendhaus SPOTS unter Tel.
06371/917130 entgegen.
Musikteam
Das Musikteam trifft sich mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr zur Probe
in der Pauluskirche. Die Gruppe gestaltet unter anderem die sonntäglichen Gottesdienste mit. Interessenten können sich gerne mit
Pfarrerin Hofmann in Verbindung setzen.
Projektchor
Der Projektchor trifft sich wieder im Herbst für den Erntedankgottesdienst. Die Probezeiten werden noch bekannt gegeben.
Seniorengymnastik
Freitags, 14.30 - 15.30 Uhr, lädt die Gemeinde zur Seniorengymnastik
ein.
Rückenschule
Die nächste Rückenschule unter Leitung der Physiotherapeutin
Susanne Schohl findet am Dienstag, 26 Mai, 17 bis 18 Uhr, im Haus
der Begegnung hinter der Pauluskirche statt.
Gruppen und Kreise
Informationen zu den Sing-, Gebets-, Männer- und Hauskreisen gibt’s
bei Pfarrerehepaar Hofmann, Tel. 06371/18353.
Unterricht
Infos zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht gibt’s im Pfarramt!
Ballett
Die Ballettangebote im Haus der Begegnung der Pauluskirche Landstuhl-Atzel werden von Ballettmeisterin Lidija Mejder durchgeführt.
Infos und Anmeldungen unter Tel. 06371/ 917130 im Jugendhaus
Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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SPOTS, das Jugendhaus
Das Jugendhaus der Pauluskirchengemeinde, Sonnenstraße 10, hat
folgende Bürozeiten: Mo, Mi - Fr: 13.00 - 15.00 Uhr, Di: 14.00 - 16.00
Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner ist Dipl.-Sozialpädagoge Oliver Quartier. Telefon: 0 6371 / 917130, Die Angebote:
Jugendtreff, PEKiP, Eltern - Kind - Turnen, Mädchentreff + For Girls,
Krabbeltreff, Integrativer Treff, Tanzangebote, Elternkurse, Leseclub,
u. a. E-Mail: [email protected]
Pauluskirche unterwegs :
2015 bietet die prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel folgende
Freizeiten an: Eine Frauenfreizeit findet vom 19. - 21. Juni, ein Kinderzeltlager in Labach vom 28. Juli - 1. August statt. Die Jugendfreizeit der Gemeinde in Dänemark ist vom 10. - 23. August. Das
Männersegeln vom 4. - 10. Oktober und die Familienfreizeit in den
Niederlanden, 19. -23. Oktober, sind bereits ausgebucht.
Weitere Infos unter www.pauluskirche-atzel.de oder im Pfarramt
Landstuhl-Atzel.
Prot. Kirchengemeinde Bann
Gottesdienst
Die Prot. Kirchengemeinde Bann lädt am Samstag, 23. Mai, 18 Uhr,
zum Gottesdienst an Pfingsten mit Abendmahl in den Gemeindesaal
im Haus der Vereine ein. Die Predigt hält Pfarrerin Carola Hofmann.
Ev. Freikirche - Calvary Chapel
Kindsbach, Industriestraße 50
Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org
Unser Gottesdienst findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt.
Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen.
Kath. Kirchen in Landstuhl,
Kindsbach, Hauptstuhl, Mittelbrunn
und Bruchmühlbach
Wochenendgottesdienste
in der Pfarreiengemeinschaft
Samstag, 23.05.
17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse
18.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena,
Vorabendmesse
19.00 Uhr Mittelbrunn, St,. Josef; Vorabendmesse
Sonntag, 24.05.
09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, heilige Messe
09.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung; heilige Messe
09.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, heilige Messe
10.30 Uhr Landstuhl; Heilig Geist Kirche; heilige Messe;
10.30 Uhr Landstuhl, St. Markus, heilige Messe
18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas Kirche, Abendmesse
Das Büro in Landstuhl ist täglich geöffnet: montags bis donnerstags
von 9.00-12.00 Uhr; freitags von 14.00-17.00 Uhr. Tel.: 06371/2328,
E-Mail [email protected]
Ev. - Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de
Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am
Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Hausbibelkreise: Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete.
Dienstags in Waldmohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029),
mittwochs 9.30 Uhr in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum (Dr. Rolf Lyding: 06371-2059).
Am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreisabend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663).
Spieltreff „KIDS-CLUB“: an jedem Schulmittwoch von 15.30 bis
17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums (Garteneingang) in Landstuhl. Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß, Spiel und Spannung!
Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel.06372-806663)
Gottesdienst: sonntags um 10.00 Uhr und parallel Kindertreff. Am
ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und
der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten.
Jahreslosung für 2015:
Nehmt einander an,
wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7
Monatsspruch Mai:
Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Phil. 4,13
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Ausgabe 21 - Mittwoch, 20. Mai 2015
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Sie sich bitte unter der Telefonnummer
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