Anmeldung - Verein Unser Bier Basel

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REDUZIERT
Leonhardsplatz, Basel
17. April 2015
17.30h (Abmarsch)
Dauer ca. 1.5 h
Basler Bierführung
Basler Bierführung: Der Stadtrundgang zu Basels Bierkultur
Bier wurde in Basel wohl schon lange getrunken, natürlich
bereits vor der im Jahre 1488 ersten belegten Basler Brauerei.
Und selbst 1488 ist früh, sehr früh – für eine Weinregion!
Die Basler (und Baslerinnen!) gönnten sich munter weiter ihre
Bierchen – ohne dass man gleichzeitig den Wein vernachlässigt hätte. Dann aber im 19. Jahrhundert schoss der Bierkonsum in unserer Stadt in ungeahnte Höhen. Über 70 Brauereien
entstanden in diesem Jahrhundert alleine auf Stadtgebiet. Viele
verschwanden wieder, noch mehr wurden von den jeweils
Grösseren geschluckt. Mit den Brauerein schoss aber natürlich
auch die Zahl der Schenken in die Höhe.
Am Ende des 19. Jahrhunderts zählte man die unglaubliche
Zahl von 400 Gaststätten in der Stadt. Basel wurde zur Biermetropole der Schweiz.
Und immer noch mehr und mehr wurde getrunken – bis im
Jahr 1900 der Höhepunkt erreicht war: In Basel wurden damals
pro Kopf (inkl. Abstinenten und Kinder!) 230 Liter Bier pro
Kopf ausgeschenkt – und vom Wein und vor allem vom
Schnaps haben wir noch gar nicht gesprochen …!
Zum Vergleich: Heute liegen wir bei etwas mehr als 50 Litern
Bier pro Kopf und Jahr.
 Geführte Stadtbesichtigung rund um
das Basler Bier
Für Mitglieder gratis
Für Partner und Nichtmiglieder e
Schnägg (CHF 5.00)
Achtung: die Führung ist auf 30
Personen beschränkt — es gilt der
Anmeldeeingang
 Anschliessend Apéro im Restaurant
Linde, vom Verein offeriert
 Abendessen (bitte separat vermerken
— auf eigene Kosten — hier geht es v.
a. um die Platzreservation)
Wir freuen uns auf
euch und eure/n Partner/-in
Der Vorstand
Anmeldung für die Basler Bierführung (beschränkt auf 30 Personen)
Name/Vorname:
Anzahl Personen
(gesamt)
Abendessen:
Ja
Nein
Anzahl Personen
(gesamt)
Senden bis zum 9.4.2015 an Rebekka Leuthardt, St. Galler-Ring 222, 4054 Basel oder
per Email an [email protected] oder am Stamm abgeben.
Die Anmeldung ist verbindlich—bei Nichterscheinen wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Der Unkostenbeitrag
(Führung) für die Begleiter/in wird vor Ort eingezogen.