00% REDUZIERT Leonhardsplatz, Basel 17. April 2015 17.30h (Abmarsch) Dauer ca. 1.5 h Basler Bierführung Basler Bierführung: Der Stadtrundgang zu Basels Bierkultur Bier wurde in Basel wohl schon lange getrunken, natürlich bereits vor der im Jahre 1488 ersten belegten Basler Brauerei. Und selbst 1488 ist früh, sehr früh – für eine Weinregion! Die Basler (und Baslerinnen!) gönnten sich munter weiter ihre Bierchen – ohne dass man gleichzeitig den Wein vernachlässigt hätte. Dann aber im 19. Jahrhundert schoss der Bierkonsum in unserer Stadt in ungeahnte Höhen. Über 70 Brauereien entstanden in diesem Jahrhundert alleine auf Stadtgebiet. Viele verschwanden wieder, noch mehr wurden von den jeweils Grösseren geschluckt. Mit den Brauerein schoss aber natürlich auch die Zahl der Schenken in die Höhe. Am Ende des 19. Jahrhunderts zählte man die unglaubliche Zahl von 400 Gaststätten in der Stadt. Basel wurde zur Biermetropole der Schweiz. Und immer noch mehr und mehr wurde getrunken – bis im Jahr 1900 der Höhepunkt erreicht war: In Basel wurden damals pro Kopf (inkl. Abstinenten und Kinder!) 230 Liter Bier pro Kopf ausgeschenkt – und vom Wein und vor allem vom Schnaps haben wir noch gar nicht gesprochen …! Zum Vergleich: Heute liegen wir bei etwas mehr als 50 Litern Bier pro Kopf und Jahr. Geführte Stadtbesichtigung rund um das Basler Bier Für Mitglieder gratis Für Partner und Nichtmiglieder e Schnägg (CHF 5.00) Achtung: die Führung ist auf 30 Personen beschränkt — es gilt der Anmeldeeingang Anschliessend Apéro im Restaurant Linde, vom Verein offeriert Abendessen (bitte separat vermerken — auf eigene Kosten — hier geht es v. a. um die Platzreservation) Wir freuen uns auf euch und eure/n Partner/-in Der Vorstand Anmeldung für die Basler Bierführung (beschränkt auf 30 Personen) Name/Vorname: Anzahl Personen (gesamt) Abendessen: Ja Nein Anzahl Personen (gesamt) Senden bis zum 9.4.2015 an Rebekka Leuthardt, St. Galler-Ring 222, 4054 Basel oder per Email an [email protected] oder am Stamm abgeben. Die Anmeldung ist verbindlich—bei Nichterscheinen wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Der Unkostenbeitrag (Führung) für die Begleiter/in wird vor Ort eingezogen.
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