Bank11direkt – Antrag DispoDirekt4000

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Bank11direkt GmbH
Hammer Landstraße 91
41460 Neuss
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Service-Fax:
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einfach abheben mit dem neuen DispoDirekt4000
Ja, ich möchte von den Vorteilen des DispoDirekt4000-Darlehens
der Bank11direkt profitieren. Bitte kontaktieren Sie mich:
Persönliche Daten
Name Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZOrt
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VERFÜGUNGSLIMIT AUSZAHLUNGBETRAG (Angabe optional)
Der Verfügungrahmen des DispoDirekt4000-Darlehens beträgt:
4 0 0 0
,
0 0
Bitte überweisen Sie nach Vertragsabschluss folgenden Betrag auf
mein bei der Bank11direkt hinterlegtes Referenzkonto:
Euro
,
Euro
(Der angegebene Auszahlungsbetrag muss innerhalb des Verfügungsrahmens liegen)
Mit der nachfolgenden Unterschrift erkläre ich, dass
-- die Angaben zu meiner Person richtig sind und
-- ich mit der Einholung einer SCHUFA-Auskunft einverstanden bin (Details s. Rückseite).
B11D – 04 – 15 – DD4000
Ort, Datum
Unterschrift
* Nettodarlehensbetrag (Darlehensrahmen): 4.000,00 €; in den ersten 12 Monaten 0,00 % effektiver Jahreszins und 0,00 % Sollzinssatz (gebunden) p. a. bei einer Inanspruchnahme bis Saldo 2.000,00 €; bei Inanspruchnahme ab Saldo 2.000,01 €: Sollzinssatz (gebunden) p. a. 4,88 %; effektiver Jahreszins 4,99 %; ab dem 13. Monat gilt
für den gesamten Saldo ein Sollzinssatz (veränderlich) p. a. von 4,88 % und ein effektiver Jahreszins von 4,99 %; unbegrenzte Laufzeit. Die vorstehenden Angaben stellen
zugleich das repräsentative Beispiel gemäß § 6a Abs. 3 PAngV dar. Bonität vorausgesetzt.
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Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA
Die Darlehensnehmer willigen ein, dass die Bank11direkt GmbH (nachstehend auch
„Kreditinstitut“ genannt) der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und
vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige Rückzahlung Laufzeitverlängerung)
dieses Kredits übermittelt.
Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen
die Darlehensnehmer bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach
dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. 1 S. 1) zulässig, wenn die Darlehensnehmer
die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht haben, die Übermittlung zur
Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und
– die Forderung vollstreckbar ist oder die Darlehensnehmer die Forderung ausdrücklich anerkannt haben oder
– die Darlehensnehmer nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, das Kreditinstitut die Darlehensnehmer
rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende
Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und die Darlehensnehmer die Forderung nicht bestritten haben oder
– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut die Darlehensnehmer über die vorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies
zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreien wir das
Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch
die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt
sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um
diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen
zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung
nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur
Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters
von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner die beispielsweise Dienstleistungen
im Internet anbieten.
Die Darlehensnehmer können Auskunft bei der SCHUFA über die sie betreffenden
Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-­
Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.