1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.04.2015 bis zum 24.04.2015 Stand: 14.04.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. 2 Montag, 20. April 2015, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 21. Apr., 28. Apr., 13. Mai, 26. Mai und 28. Mai 2015, jeweils um 09:00 Uhr 14:00 Uhr: 6 Ks 4/15 Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten X aus Sögel, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Am vierten Geburtstag eines gemeinsamen Sohnes im November 2014 soll es zwischen dem Angeklagten und seiner getrennt lebenden Ehefrau zu einem Streit wegen einer außerehelichen Beziehung gekommen sein. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte seine Ehefrau in Tötungsabsicht gewürgt haben, bis sie bewusstlos war. Außerdem soll er sie mit einem Brotmesser im Halsbereich verletzt haben. Erst als die Ehefrau reglos am Boden lag und zwei 7 und 11 Jahre alte Söhne auf den Angeklagten einschlugen, soll dieser von seiner Frau abgelassen haben und geflohen sein. Der ältere Sohn soll seine Mutter dann erfolgreich wiederbelebt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 8 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter und 1 sonstiger Beteiligter geladen. -------------Montag, 20. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 13:45 Uhr: 7 Ns 176/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Blomberg. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 21. Aug. 2014 wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2013 in einem Beet vor dem Eingang der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschendorf insgesamt 19,97 g Kokain versteckt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------Montag, 20. April 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87 11:30 Uhr: 21 Ns 8/15 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 unter Einbeziehung weiterer Urteile des Amtsgerichts Osnabrück wegen gemeinschaftlichen 3 Bandendiebstahls zu einer Jugendstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Im Sommer 2013 soll der Angeklagte gemeinsam mit den bereits verurteilten Y und Z und unter Mithilfe weiterer unbekannter Täter überein gekommen sein, gemeinsam Diebstähle im Wallenhorster Raum zu begehen. Das Diebesgut sollte dann in der Folgezeit verkauft werden und das dadurch erlangte Geld geteilt werden. Auf dem Parkplatz einer Firma in der Maschstraße in Bramsche sollen sie sodann die Felgen eines dort abgestellten Pkw des Geschädigten A mit mitgeführtem Werkzeug abgeschraubt haben. Beim Abtransport der Felgen soll sich dann der Zeuge B genähert haben, weswegen sich der Angeklagte und die weiteren Täter vom Tatort entfernt haben sollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Dienstag, 21. April 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 188, mit Fortsetzungen am 22. Apr., 28. Apr. und 29. Apr. 2015, jeweils um 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 3 KLs 21/14 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten W aus Osnabrück, den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Papenburg, den jetzt 45-jährigen Angeklagten Y aus Papenburg und den jetzt 37-jährigen Angeklagten Z aus Lathen wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Menge. Die Angeklagten sollen sich (in unterschiedlicher Beteiligung) in mehreren Fahrzeugen an der Einfuhr von ca. 6 kg Marihuana in das Bundesgebiet beteiligt haben, um mit den Drogen gewinnbringenden Handel zu treiben. Ein Angeklagter soll die Drogen im September 2014 in seinem Fahrzeug bei sich geführt haben; die anderen Angeklagten sollen den Transport überwacht und begleitet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------Dienstag, 21. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277, mit Fortsetzung am 29. Apr. 2015, 10:00 Uhr 10:00 Uhr: 5 Ns 183/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 56jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 23. Mai 2013 wegen übler Nachrede in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im März 2012 soll er gegenüber der Zeugin A vom Jugendamt der Stadt Lingen in einem Telefonat den Zeugen B vom Jugendamt der Stadt Lingen als „Kinderschänder“ bezeichnet zu haben. Auch soll er gesagt haben, dass B aus seinem Dienst entfernt werden müsse, da er eine Gefahr für Kinder darstelle. 4 - Im Mai 2012 soll er in einem weiteren Telefonat gegenüber der Mitarbeiterin des Jugendamtes C diese Behauptungen wiederholt haben. - Im Mai 2012 soll er an der Burgstraße in Lingen ein Plakat angebracht haben, mit dem einen namentlich benannten Richter des dortigen Amtsgerichtes aufforderte, mit Kindesmissbrauch aufzuhören. - Ebenfalls im 10. Mai 2012 soll er Handzettel mit der gleichen Aufschrift an Lingener Haushalte verteilt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 9 Zeugen geladen. -------------Dienstag, 21. April 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272, mit Fortsetzung am 23. Apr. 2015, 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 17/14 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 39-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - im Zustand verminderter Schuldfähigkeit wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im Juli 2013 soll er in der Gewahrsamszelle der Polizei Papenburg eine Matratze zerrissen haben. - Nach seiner Entlassung aus dem Gewahrsam soll er sich wie ein zahlungsfähiger und -williger Kunde ein Taxi bestellt haben. Tatsächlich soll dem Angeklagten aber von vornherein bewusst gewesen sein, dass er nicht über die ausreichenden Barmittel zur Finanzierung der Fahrt verfügte. Dem Taxifahrer H. soll dadurch ein Schaden in Höhe von 60,00 € entstanden sein. - Als der Angeklagte bei seinem Elternhaus ankam, soll er von seinem Vater Geld gefordert haben. Daraufhin soll er bei dem Fahrzeug seiner Schwester sämtliche Scheiben zerschlagen haben. Danach soll auch weitere Scheiben am Haus zerschlagen haben. - Im Juli 2013 soll er in einem Restaurant in Nordhorn Speisen und Getränke im Gesamtwert von 84,10 € zu sich genommen haben, obwohl er weder zahlungsfähig noch zahlungswillig gewesen sein soll. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest soll einen Wert von 1,84 ‰ ergeben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 8 Zeugen geladen. -------------- 5 Mittwoch, 22. April 2015, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 23. Apr., 27. Apr., 30. Apr., 07. Mai, 11. Mai, 12. Mai, 27. Mai und 05. Juni 2015, jeweils um 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 6 Ks 11/13 Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten V aus Norden, den jetzt 30-jährigen Angeklagten W aus Norden, den jetzt 25jährigen Angeklagten X aus Norden, den jetzt 31-jährigen Angeklagten Y aus Norden und den jetzt 32-jähirgen Angeklagten Z aus Oldenburg wegen des Verdachts des versuchten Totschlages. Im Januar 2013 soll es zu einem Streit zwischen zweien der Angeklagten und anderen Personen vor einer Diskothek in Meppen gekommen sein. Die anderen Angeklagten sollen zur Unterstützung herbeigerufen worden sein und es soll ein Handgemenge gegeben haben, in dessen Verlauf der Geschädigte G geschlagen wurde. Nachdem sich die streitenden Gruppen getrennt hatten, soll der Geschädigte G die Angeklagten zu einer nahe gelegenen Gaststätte verfolgt haben. Aus der Gruppe heraus soll G dann zu Boden gebracht, geschlagen und getreten worden sein und dadurch eine Schädelfraktur erlitten haben, aufgrund derer bleibende Hirnschädigungen möglich sein sollen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Sachverständige, 2 Nebenkläger und 3 Nebenklägervertreter geladen. -------------Mittwoch, 22. April 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 188, mit Fortsetzung am 29. Apr. 2015, 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 15 KLs 5/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 54-jährigen Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a.. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 aus den Niederlanden kommend mit dem Pkw bei Twist in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 23.752,55 g Heroin mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Für die Kurierfahrt soll er einen Lohn in Höhe von 5.000,00 € erhalten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 23. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 9/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45jährigen Angeklagten X aus Lingen. 6 Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 03. Nov. 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80,00 €. Im Juni 2014 soll es vor einer Gaststätte in Lingen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen S gekommen sein, nachdem dem Angeklagten der Wiedereintritt verweigert worden sein soll. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte dem Zeugen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------11:30 Uhr: 5 Ns 10/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 27. Nov. 2014 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Zeugen A über Ebay im Januar 2014 ein Mischpult mit einem Kaufpreis von 900,00 € verkauft zu haben. Dabei soll er bewusst wahrheitswidrig vorgegeben haben, zur Lieferung des Mischpultes gewillt und in der Lage zu sein. Tatsächlich soll der Zeuge das Geld bezahlt, aber das Mischpult nicht erhalten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------14:00 Uhr: 5 Ns 113/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Halle (Saale). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Apr. 2014 wegen Diebstahls in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von September bis November 2013 verschiedene Dienstleistungsautomaten (z.B. Staubsauger) auf dem Gelände von Osnabrücker Tankstellen aufgebrochen und daraus Münzgeld entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. -------------- Donnerstag, 23. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 179/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 76jährigen Angeklagten X aus Bissendorf. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. Aug. 2014 wegen Ausspähens von Daten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 €. 7 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, das Passwort seiner ehemaligen Partnerin für deren Online-Banking ausgespäht zu haben. Bei einer späteren Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten anlässlich eines Wohnungseinbruchsdiebstahls in der Wohnung der Zeugin am im November 2013 soll eine Onlineauskunft zu ihrem Konto beim Angeklagten aufgefunden worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------10:00 Uhr: 7 Ns 180/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41-jährigen Angeklagten X aus Versmold. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Sept. 2014 wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2015 von einem unbekannten Dealer insgesamt 1,3 g Kokain zum Preis von 75,00 € erworben zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------11:00 Uhr: 7 Ns 149/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Halle (Saale). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Juni 2014 wegen Betruges unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Hof zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Der Angeklagte war im August 2013 als Subunternehmer für die Verlegung von PVC-Böden in einem Kindergarten beauftragt worden. Bei einem Gasthaus in Ostercappeln soll er für die Zeit für sich und zwei weitere Subunternehmer zwei Gästezimmer angemietet haben. Die daraus entstandenen Rechnungen von 405,00 € und 135,00 € soll der Angeklagte aber in der Folgezeit nicht beglichen haben. Bereits bei der Anmietung der Räume soll dem Angeklagten bewusst gewesen sein, dass er nicht über ausreichende Barmittel verfügte Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------14:00 Uhr: 7 Ns 6/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 26jährige Angeklagte X aus Laatzen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 08. Okt. 2014 wegen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagten wird vorgeworfen, auf ihren Namen mit bzw. für andere Personen einen Autohandel gegründet zu haben. In drei Fällen soll sie sodann für diese Firma Kaufverträge 8 über Pkw abgeschlossen haben und Anzahlungen geleistet haben. Zu einer vollständigen Bezahlung der Pkw soll es dann aber – wie von vornherein geplant – nicht gekommen sein, wodurch den drei Verkäufern jeweils ein Schaden in Höhe von ca. 10.000,- € entstanden sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Donnerstag, 23. April 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 176 09:15 Uhr: 22 Ns 9/15 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren auf Anfrage des Landkreises Emsland bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -------------Donnerstag, 23. April 2015, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176 09:00 Uhr: 14 Ns 41/14 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Febr. 2014 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 in den Geschäftsräumen eines Elektronikmarktes in Osnabrück einen Laptop nebst Tasche und Fernbedienung vom Tresen eines Service-Points an sich genommen zu haben, um ihn mitzunehmen und für sich zu behalten. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Freitag, 24. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 189/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. 9 Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Jan. 2014 wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 30. Juni 2014 mit der Maßgabe, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 28. Okt. 2014 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Osnabrück im April 2013 auf Fragen des Vorsitzenden Richters, ob er selbst schon mal mit dem Gericht zu tun gehabt habe, bewusst wahrheitswidrig geantwortet zu haben: „Nicht, dass ich wüsste.“ Der Vorsitzende Richter soll ihm daraufhin den Bundeszentralregister vorgehalten haben, in dem sich unter anderem auch eine Eintragung wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung befunden haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------11:30 Uhr: 5 Ns 23/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42-jährigen Angeklagten X aus Rieste. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 04. Dez. 2014 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 25 Fällen sowie ferner wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, trotz eines bestehenden Fahrverbotes in insgesamt 34 Fällen verschiedene Fahrten innerhalb Deutschlands durchgeführt zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. --------------
© Copyright 2024 ExpyDoc