Neu beginnende Strafverfahren ab 20.04.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
20.04.2015 bis zum 24.04.2015
Stand: 14.04.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 20. April 2015, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum,
Saal 272, mit Fortsetzungen am 21. Apr., 28. Apr., 13. Mai, 26. Mai und 28. Mai 2015,
jeweils um 09:00 Uhr
14:00 Uhr:
6 Ks 4/15
Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten X aus Sögel, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags
in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Am vierten Geburtstag eines gemeinsamen Sohnes im November 2014 soll es zwischen
dem Angeklagten und seiner getrennt lebenden Ehefrau zu einem Streit wegen einer
außerehelichen Beziehung gekommen sein. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung soll der
Angeklagte seine Ehefrau in Tötungsabsicht gewürgt haben, bis sie bewusstlos war.
Außerdem soll er sie mit einem Brotmesser im Halsbereich verletzt haben. Erst als die
Ehefrau reglos am Boden lag und zwei 7 und 11 Jahre alte Söhne auf den Angeklagten
einschlugen, soll dieser von seiner Frau abgelassen haben und geflohen sein. Der ältere
Sohn soll seine Mutter dann erfolgreich wiederbelebt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 8 Zeugen, 1
Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter und 1 sonstiger Beteiligter geladen.
-------------Montag, 20. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
13:45 Uhr:
7 Ns 176/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Blomberg.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 21. Aug. 2014 wegen
Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2013 in einem Beet vor dem Eingang der
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Aschendorf insgesamt 19,97 g Kokain versteckt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
-------------Montag, 20. April 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 87
11:30 Uhr:
21 Ns 8/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten X aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 unter
Einbeziehung weiterer Urteile des Amtsgerichts Osnabrück wegen gemeinschaftlichen
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Bandendiebstahls zu einer Jugendstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig.
Im Sommer 2013 soll der Angeklagte gemeinsam mit den bereits verurteilten Y und Z und
unter Mithilfe weiterer unbekannter Täter überein gekommen sein, gemeinsam Diebstähle im
Wallenhorster Raum zu begehen. Das Diebesgut sollte dann in der Folgezeit verkauft
werden und das dadurch erlangte Geld geteilt werden. Auf dem Parkplatz einer Firma in der
Maschstraße in Bramsche sollen sie sodann die Felgen eines dort abgestellten Pkw des
Geschädigten A mit mitgeführtem Werkzeug abgeschraubt haben. Beim Abtransport der
Felgen soll sich dann der Zeuge B genähert haben, weswegen sich der Angeklagte und die
weiteren Täter vom Tatort entfernt haben sollen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Dienstag, 21. April 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal
188, mit Fortsetzungen am 22. Apr., 28. Apr. und 29. Apr. 2015, jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
3 KLs 21/14
Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 23-jährigen
Angeklagten W aus Osnabrück, den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Papenburg, den
jetzt 45-jährigen Angeklagten Y aus Papenburg und den jetzt 37-jährigen Angeklagten Z aus
Lathen wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln in nicht geringen Menge.
Die Angeklagten sollen sich (in unterschiedlicher Beteiligung) in mehreren Fahrzeugen an
der Einfuhr von ca. 6 kg Marihuana in das Bundesgebiet beteiligt haben, um mit den Drogen
gewinnbringenden Handel zu treiben. Ein Angeklagter soll die Drogen im September 2014 in
seinem Fahrzeug bei sich geführt haben; die anderen Angeklagten sollen den Transport
überwacht und begleitet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------Dienstag, 21. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277,
mit Fortsetzung am 29. Apr. 2015, 10:00 Uhr
10:00 Uhr:
5 Ns 183/13
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 56jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 23. Mai 2013 wegen übler
Nachrede in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
-
Im März 2012 soll er gegenüber der Zeugin A vom Jugendamt der Stadt Lingen in
einem Telefonat den Zeugen B vom Jugendamt der Stadt Lingen als
„Kinderschänder“ bezeichnet zu haben. Auch soll er gesagt haben, dass B aus
seinem Dienst entfernt werden müsse, da er eine Gefahr für Kinder darstelle.
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-
Im Mai 2012 soll er in einem weiteren Telefonat gegenüber der Mitarbeiterin des
Jugendamtes C diese Behauptungen wiederholt haben.
-
Im Mai 2012 soll er an der Burgstraße in Lingen ein Plakat angebracht haben, mit
dem einen namentlich benannten Richter des dortigen Amtsgerichtes aufforderte, mit
Kindesmissbrauch aufzuhören.
-
Ebenfalls im 10. Mai 2012 soll er Handzettel mit der gleichen Aufschrift an Lingener
Haushalte verteilt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 9 Zeugen
geladen.
-------------Dienstag, 21. April 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272, mit Fortsetzung am 23. Apr. 2015, 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 17/14
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 39-jährigen
Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - im Zustand verminderter
Schuldfähigkeit wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
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Im Juli 2013 soll er in der Gewahrsamszelle der Polizei Papenburg eine Matratze
zerrissen haben.
-
Nach seiner Entlassung aus dem Gewahrsam soll er sich wie ein zahlungsfähiger und
-williger Kunde ein Taxi bestellt haben. Tatsächlich soll dem Angeklagten aber von
vornherein bewusst gewesen sein, dass er nicht über die ausreichenden Barmittel zur
Finanzierung der Fahrt verfügte. Dem Taxifahrer H. soll dadurch ein Schaden in Höhe
von 60,00 € entstanden sein.
-
Als der Angeklagte bei seinem Elternhaus ankam, soll er von seinem Vater Geld
gefordert haben. Daraufhin soll er bei dem Fahrzeug seiner Schwester sämtliche
Scheiben zerschlagen haben. Danach soll auch weitere Scheiben am Haus
zerschlagen haben.
-
Im Juli 2013 soll er in einem Restaurant in Nordhorn Speisen und Getränke im
Gesamtwert von 84,10 € zu sich genommen haben, obwohl er weder zahlungsfähig
noch zahlungswillig gewesen sein soll. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest soll
einen Wert von 1,84 ‰ ergeben haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 8 Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 22. April 2015, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 23. Apr., 27. Apr., 30. Apr., 07. Mai, 11.
Mai, 12. Mai, 27. Mai und 05. Juni 2015, jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
6 Ks 11/13
Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen
Angeklagten V aus Norden, den jetzt 30-jährigen Angeklagten W aus Norden, den jetzt 25jährigen Angeklagten X aus Norden, den jetzt 31-jährigen Angeklagten Y aus Norden und
den jetzt 32-jähirgen Angeklagten Z aus Oldenburg wegen des Verdachts des versuchten
Totschlages.
Im Januar 2013 soll es zu einem Streit zwischen zweien der Angeklagten und anderen
Personen vor einer Diskothek in Meppen gekommen sein. Die anderen Angeklagten sollen
zur Unterstützung herbeigerufen worden sein und es soll ein Handgemenge gegeben haben,
in dessen Verlauf der Geschädigte G geschlagen wurde. Nachdem sich die streitenden
Gruppen getrennt hatten, soll der Geschädigte G die Angeklagten zu einer nahe gelegenen
Gaststätte verfolgt haben. Aus der Gruppe heraus soll G dann zu Boden gebracht,
geschlagen und getreten worden sein und dadurch eine Schädelfraktur erlitten haben,
aufgrund derer bleibende Hirnschädigungen möglich sein sollen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Sachverständige, 2 Nebenkläger
und 3 Nebenklägervertreter geladen.
-------------Mittwoch, 22. April 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
188, mit Fortsetzung am 29. Apr. 2015, 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
15 KLs 5/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 54-jährigen
Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge u. a..
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 aus den Niederlanden kommend mit
dem Pkw bei Twist in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 23.752,55 g Heroin mit
sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt
gewesen sein. Für die Kurierfahrt soll er einen Lohn in Höhe von 5.000,00 € erhalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 23. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 9/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45jährigen Angeklagten X aus Lingen.
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Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 03. Nov. 2014 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80,00 €.
Im Juni 2014 soll es vor einer Gaststätte in Lingen zu einer Auseinandersetzung zwischen
dem Angeklagten und dem Zeugen S gekommen sein, nachdem dem Angeklagten der
Wiedereintritt verweigert worden sein soll. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der
Angeklagte dem Zeugen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 10/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
34-jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 27. Nov. 2014 wegen Betruges zu
einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Zeugen A über Ebay im Januar 2014 ein Mischpult
mit einem Kaufpreis von 900,00 € verkauft zu haben. Dabei soll er bewusst wahrheitswidrig
vorgegeben haben, zur Lieferung des Mischpultes gewillt und in der Lage zu sein.
Tatsächlich soll der Zeuge das Geld bezahlt, aber das Mischpult nicht erhalten haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 113/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
23-jährigen Angeklagten X aus Halle (Saale).
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Apr. 2014 wegen
Diebstahls in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von September bis November 2013 verschiedene
Dienstleistungsautomaten (z.B. Staubsauger) auf dem Gelände von Osnabrücker
Tankstellen aufgebrochen und daraus Münzgeld entwendet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
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Donnerstag, 23. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 179/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 76jährigen Angeklagten X aus Bissendorf.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. Aug. 2014 wegen
Ausspähens von Daten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 €.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, das Passwort seiner ehemaligen Partnerin für deren
Online-Banking ausgespäht zu haben. Bei einer späteren Durchsuchung der Wohnung des
Angeklagten anlässlich eines Wohnungseinbruchsdiebstahls in der Wohnung der Zeugin am
im November 2013 soll eine Onlineauskunft zu ihrem Konto beim Angeklagten aufgefunden
worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
-------------10:00 Uhr:
7 Ns 180/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
41-jährigen Angeklagten X aus Versmold.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Sept. 2014 wegen
unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2015 von einem unbekannten Dealer insgesamt
1,3 g Kokain zum Preis von 75,00 € erworben zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------11:00 Uhr:
7 Ns 149/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
30-jährigen Angeklagten X aus Halle (Saale).
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Juni 2014 wegen
Betruges unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Hof zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Der Angeklagte war im August 2013 als Subunternehmer für die Verlegung von PVC-Böden
in einem Kindergarten beauftragt worden. Bei einem Gasthaus in Ostercappeln soll er für die
Zeit für sich und zwei weitere Subunternehmer zwei Gästezimmer angemietet haben. Die
daraus entstandenen Rechnungen von 405,00 € und 135,00 € soll der Angeklagte aber in
der Folgezeit nicht beglichen haben. Bereits bei der Anmietung der Räume soll dem
Angeklagten bewusst gewesen sein, dass er nicht über ausreichende Barmittel verfügte
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------14:00 Uhr:
7 Ns 6/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 26jährige Angeklagte X aus Laatzen.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 08. Okt. 2014 wegen Betruges in 3
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, auf ihren Namen mit bzw. für andere Personen einen
Autohandel gegründet zu haben. In drei Fällen soll sie sodann für diese Firma Kaufverträge
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über Pkw abgeschlossen haben und Anzahlungen geleistet haben. Zu einer vollständigen
Bezahlung der Pkw soll es dann aber – wie von vornherein geplant – nicht gekommen sein,
wodurch den drei Verkäufern jeweils ein Schaden in Höhe von ca. 10.000,- € entstanden
sein soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Donnerstag, 23. April 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 176
09:15 Uhr:
22 Ns 9/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 wegen falscher
Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren auf
Anfrage des Landkreises Emsland bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht zu
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------Donnerstag, 23. April 2015, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal
176
09:00 Uhr:
14 Ns 41/14
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Febr. 2014 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2014 in den Geschäftsräumen eines
Elektronikmarktes in Osnabrück einen Laptop nebst Tasche und Fernbedienung vom Tresen
eines Service-Points an sich genommen zu haben, um ihn mitzunehmen und für sich zu
behalten.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Freitag, 24. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 189/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
37-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
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Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Jan. 2014 wegen falscher
uneidlicher Aussage zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des
Angeklagten mit Urteil vom 30. Juni 2014 mit der Maßgabe, dass der Angeklagte zu einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt wurde. Auf die Revision des
Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 28. Okt. 2014 das
Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung vor dem
Landgericht Osnabrück im April 2013 auf Fragen des Vorsitzenden Richters, ob er selbst
schon mal mit dem Gericht zu tun gehabt habe, bewusst wahrheitswidrig geantwortet zu
haben: „Nicht, dass ich wüsste.“ Der Vorsitzende Richter soll ihm daraufhin den
Bundeszentralregister vorgehalten haben, in dem sich unter anderem auch eine Eintragung
wegen
vorsätzlicher
Körperverletzung
sowie
wegen
Widerstandes
gegen
Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung befunden haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 23/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
42-jährigen Angeklagten X aus Rieste.
Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 04. Dez. 2014 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 25 Fällen sowie ferner wegen fahrlässigen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde
angewiesen, ihm vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, trotz eines bestehenden Fahrverbotes in insgesamt 34
Fällen verschiedene Fahrten innerhalb Deutschlands durchgeführt zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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