A mtsblAtt der Verbandsgemeinde landstuhl Ausgabe 14 Jahrgang 2015 Mittwoch, 1. April 2015 5 1 0 2 n r e t s O e h o r F wünschen wir allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Einwohnern der Verbandsgemeinde Landstuhl, auch im Namen des Verbandsgemeinderates, des Stadtrates der Sickingenstadt Landstuhl und der Gemeinderäte der Gemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach. Für die Verbandsgemeinde Landstuhl Dr. Peter Degenhardt, Bürgermeister Günther Dietrich, E rster Beigeordneter Vera Lang, Beigeordnete Florian Feth, Beigeordneter Für die Gemeinde Bann Stephan Mees, Ortsbürgermeister Gemeinde Gemeinde Hauptstuhl Kindsbach Gerald Bosch, Knut Böhlke, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Sickingenstadt Landstuhl Ralf Hersina, Stadtbürgermeister Gemeinde Gemeinde Mittelbrunn Oberarnbach Dr. Walter Altherr, Arno Eckel, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Landstuhl Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Amtsblatt - Online Montag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Telefon - Nr. 83- 0 Öffnungszeiten des Sozialamtes Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend Öffnungszeiten des Dienstgebäudes „Alte Rentei“, Kirchenstraße 41 (alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl) Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend Sprechstunden des Schiedsmanns nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111. Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822. Seniorengymnastik In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von 14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen. Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt. Notrufe Polizei............................................................................................ 1 10 + 9 22 90 Feuerwehr........................................................................................................ 112 Krankentransport..................................................................................... 19222 Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.de E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: [email protected] Direkter Kontakt • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: [email protected] • 1. Beigeordneter Günther Dietrich: [email protected] • Geschäftsführender Beamter Karl Straßer: [email protected] • Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@ landstuhl.de • Einwohnermeldeamt: [email protected] • Standesamt: [email protected] • Ordnungsamt: [email protected] • Gewerbeamt: [email protected] • Bauamt: [email protected] • Tourist-Information: [email protected] • Datenschutzbeauftragter: [email protected] • Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder AdobePDF an uns zu senden. Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: [email protected] Verbandsgemeindewerke/ Stadtwerke Landstuhl So finden Sie uns im Internet: www.verbandsgemeindewerkelandstuhl.de, www.stadtwerke-landstuhl.de e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: [email protected] Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn Tel.-Nr. 06371/912250 Freizeitbad Azur Tel. 06371/71500 Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesenbach Winteröffnungszeiten Hallenbad:Herbst-, WinterOsterferien: Montag 13.00 - 22.00 Uhr 10.00 - 22.00 Uhr Dienstag Freitag 10.00 - 22.00 Uhr 09.00 - 22.00 Uhr Samstag 10.00 - 20.00 Uhr 09.00 - 20.00 Uhr Sonnund Feiertage 09.00 - 20.00 Uhr 09.00 - 20.00 Uhr Sauna: Montag 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna Dienstag 16.00 - 22.00 Uhr Damensauna Mittwoch 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 16.00 - 22.00 Uhr Herrensauna Freitag 12.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna Samstag 10.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna 09.00 - 20.00 Uhr (in den Ferien) Sonntag 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna Feiertage 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna Öffnungszeiten CUBO Montag bis Donnerstag:............. 10.00 - 22.00 Uhr Freitag bis Samstag:..................... 10.00 - 23.00 Uhr Sonn- und Feiertage:................... 10.00 - 20.00 Uhr Tel. 06371/130571 www.cubo-sauna.de Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 3 Ehrenamtsbörse Westrich Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu Möglichkeiten des sozialen Engagements und finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen. Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog mit auf! Telefon: 06371/592 420 Mo., Di., Do., Fr., 12.00 - 20.00 Uhr Mi., 8.00 - 15.00 Uhr (persönliche Gespräche nach Vereinbarung) Fax: 06371/592 45 420 Email: [email protected] Aktuell suchen wir Freiwillige für: o Freizeitgestaltung für Senioren und Menschen mit Behinderungen o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche (Alter 6-18 Jahre) BereitschaftsdienstE Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Landstuhl-Ramstein Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 (ohne Vorwahl). Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist. Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter www.kv-rlp.de/260557. In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz www. kzv-rheinlandpfalz.de Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung. Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929. Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und Ramstein 03.04. und 04.04.2015 Dr. Schulz, Saarbrückerstr. 85A 66849 Landstuhl............................................................................ 06371/2223 05.04. und 06.04.2015 Delorme-Goldberg, Daimlerstr. 7 66849 Landstuhl.........................................................................01719303179 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter zu erfragen. Apothekennotdienst Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes. (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-25882566851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862) Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet: www.lak-rlp.de - Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Notdienstplan vom 02.04.2015 bis 09.04.2015 (Umkreis: 10 km für Landstuhl) Donnerstag, 02.04.2015 Apotheke auf der Atzel...............................................Telefon: 06371/2296 Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhl Rosen-Apotheke............................................................Telefon: 06372/8283 Hauptstr. 70, 66882 Hütschenhausen Freitag, 03.04.2015 Burg-Apotheke............................................................Telefon: 06371/62970 Hauptstr. 27, 66849 Landstuhl Samstag, 04.04.2015 Kreuzweg-Apotheke.................................................Telefon: 06371/51495 Steinwendener Str. 13, 66877 Ramstein-Miesenbach Sonntag, 05.04.2015 St. Hubertus-Apotheke............................................Telefon: 06371/50708 Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach Montag, 06.04.2015 Kur-Apotheke.................................................................Telefon: 06371/3025 Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl Dienstag, 07.04.2015 Löwen-Apotheke im Kaufland.......................... Telefon: 06371-9461560 Torfstraße 10, 66849 Landstuhl Kelten-Apotheke................................................... Telefon: 06374/9917680 Am Keltenplatz 4, 67688 Rodenbach Mittwoch, 08.04.2015 Markt-Apotheke..........................................................Telefon: 06371/96280 Kottweiler Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach Kreuz-Apotheke.............................................................Telefon: 06374/6238 Hauptstr. 46, 67685 Weilerbach Donnerstag, 09.04.2015 Markt-Apotheke..........................................................Telefon: 06371/62009 Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl Weitere Bereitschaftsdienste Weitere Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 08 00 / 7 97 77 77 Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: Tel.-Nr.: 08 00/1003448 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 ✃✃✃✃ Pflege- und Beratungsdienste ■■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u. Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197. ■■ Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288. ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, 11 12 Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.: 06371/734700. Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älterwerden“ der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105353. ■■ Betreuungsvereine Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787. DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0 Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369. ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl. de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatung im Internet: www.beratung-caritas.de Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22. ■■ Diakonisches Werk Pfalz Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stiftung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, eMail: [email protected]. Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846. Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel. 06371/913599, e-Mail: [email protected]. Suchtberatung: Tel. 0631/72209. Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/371084-25. Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen. ■■ Info-Abende für werdende Eltern: Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte. ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung Kaiserslautern Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrank ungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535. ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern Telefon: 06 31 / 3 69 – 14 44 Telefax: 06 31 / 3 69 – 14 90 Mail: [email protected] ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/917130, E-Mail: [email protected], Internet: www.jugendhaus-spots.de; Schulkindbetreuung, Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier. ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz Gmbh Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/916986, Fax 06371/916984. ■■ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitangebote, Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie, Unterstützte Kommunikation, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/934-0, Fax: 06371/934-424. ■■ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr. ■■ Jugendraum „Quo Vadis“ Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016, E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr. 13.00 - 20.00 Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von 16.00 bis 18.30 Uhr statt. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Alltagsbewältigung. ■■ STK B Sozialtherapeutische Kette Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl. Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/915383 (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags) ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel. 06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0. ■■ Drogen-Info-Telefon des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525 Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Hotline Ess-Störungen des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333 Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Sozial- u. Integrationsberatung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel. 06371/17907. ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/913222 u. 0176/82111296. ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“ Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr ■■ Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-0 ■■ Sprechstunde für Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern: Donnerstags von 16 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller. ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“ Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838, Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet) ■■ Migrationsberatung (Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Montags Dienstag 9 - 11 Uhr, Donnerstag von 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533 ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im DRK-Centrum Landstuhl Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529 ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl www.behindertenhilfe-westpfalz.de [email protected] Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 5 Verbandsgemeinde Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“ Vom 01.04.2015 bis zum 30.09.2015 hat die TouristInformation „Sickingen-Tourismus“ wieder verlängerte Öffnungszeiten und zwar Montag ............................................von 10.00 - 12.00 Uhr ............................................................. und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag - Freitag.............................................von 09.00 - 12.00 Uhr ............................................................................... und 13.00 - 17.00 Uhr sowie am Samstagvormittag .....................von 09:30 - 12.00 Uhr Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“ Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 Landstuhl Tel.-Nr. 0 63 71/1 30 00 12, Fax-Nr: 0 63 71/1 30 03 59 e-mail: [email protected], www.landstuhl.de Jugendfeuerwehr Kindsbach Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach finden immer Freitag, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Jugendfeuerwehr Landstuhl Die Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der Übung werden die Kinder heimgefahren. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl wurden in der Halle montiert sowie das Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Die Dacharbeiten sind weitgehend fertiggestellt und die neuen Lichtkuppeln sind eingebaut. Damit ist die energetische Sanierung einen großen Schritt vorangekommen. Durch die Erneuerung der Bodenbeläge, der Decken- und Wandbekleidungen, der SanitärInstallationen sowie der Heizung, der Elektrotechnik und dem Einbau einer Lüftungsanlage wird die „Steinalbhalle“ ihren Aufgaben als Turn- und Veranstaltungshalle gerecht. Während der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden auch die Auflagen für Versammlungsstätten (Brandschutz, Rettungswege, Lüftung, etc.) umgesetzt. Investiert werden insgesamt knapp 1,6 Millionen Euro. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für Mitte September 2015 geplant. Aus unserer Feuerwehr Neuwahlen beim Feuerwehrverein der Sickingenstadt Landstuhl e.V. Mit großer Mehrheit wurde Wolfgang Fromkorth erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt. Seine Stellvertreter sind Eric Müller und Volker Ketzler. Zum Kassenwart wählten die Mitglieder einstimmig Stefan Sereda. Thorsten Jung wurde als Schriftführer gewählt und Christian Schuff ist neuer Verantwortlicher für die Florianshütte und den Grillplatz. Beisitzer für die Theken- und Küchenverwaltung sowie für die Betreuung des Getränkeautomaten ist weiterhin Benjamin Müller. Auch weiterhin ist Michael Kopp der Verantwortliche für den Internetauftritt des Vereins und Pressewart. Als Beisitzer passiv wurde Renate Stöber wiedergewählt. Ebenso wurden die Kassenprüfer in ihrem Amt bestätigt. Tanzverbot Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsbehörde auf das Tanzverbot nach § 8 des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage hin. Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 04:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00, Uhr verboten. Um Beachtung wird gebeten. Landstuhl, den 16.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung -Ordnungsbehörde- Sonstige amtliche Mitteilungen Sanierung und Umbau der Steinalbhalle Bann Seit Baubeginn im September 2014 ist in der Schulturnhalle „Steinalbhalle“ der Don-Bosco-Grundschule Bann viel passiert. Gemeinsam mit Ortsbürgermeister Stephan Mees, dem planenden Architekten Alexander Blanz und seiner Mitarbeiterin Maren Nolte, überzeugte sich Bürgermeister Dr. Degenhardt vor Ort vom Baufortschritt. Die Abbruch- und Rohbauarbeiten wurden bereits komplett ausgeführt. Im Nebentrakt sind die Estricharbeiten größtenteils erfolgt und der Außenputz ist fertig. Derzeit wird die Haustechnik installiert und die Holzprallwand angebracht. Deckenheizkörper und Lüftungsrohre Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl bleibt an den Samstagen 04.04., 02.05. und 23.05. geschlossen An den Samstagen 4. April, 2. Mai und 23. Mai 2015 bleibt die KfzZulassungsstelle in Landstuhl, Bruchwiesenstraße 31, geschlossen. An den übrigen Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter: www.kaiserslautern-kreis.de. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Das Landesamt für Steuern informiert Anlage KAP - Erstattung von Kapitalertragssteuer Steuerbescheide frühestens ab Ende April Aufgrund erforderlicher Software-Programmierungen verzögert sich bundesweit die maschinelle Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen; Anrechnung von Kapitalertragssteuer). Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung kann daher frühestens Ende April die ersten hiervon betroffenen Steuerbescheide versenden. Für Fälle einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP, bei denen Verluste mit entsprechenden Kapitalerträgen verrechnet werden, ist möglicherweise mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Finanzamt Kusel-Landstuhl schließt früher Am Gründonnerstag, 2. April 2015 schließt das Service-Center an beiden Standorten bereits um 17 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis. „InfoMobil“ der Bundeswehr macht Station bei der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern Das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr aus Kaiserslautern präsentiert sich am 9. April 2015 von 10.00 bis 18.00 Uhr mit einem mobilen Messe-Stand beim Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern. Das „InfoMobil“ der Bundeswehr wird an diesem Tag vor Ort auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Station machen. Der auf einem großen Truck installierte mobile Messe-Stand bietet den Besucherinnen und Besuchern Gelegenheit, sich ausführlich und aus erster Hand zu informieren und mit den Karriereberatern ins Gespräch zu kommen. In allen Fragen zum Freiwilligen Wehrdienst oder einer längerfristigen Verpflichtung gibt es hier fachmännische Beratung und Information. Wer sich für die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten beim Bund interessiert oder Fragen zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften in Heer, Marine und Luftwaffe hat, ist hier ebenfalls richtig. Die Karriereberater informieren aber auch über berufliche Möglichkeiten im zivilen Bereich der Bundeswehr. Um 15.00 Uhr findet dann im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit ein Vortrag mit dem Karriereberatungsoffizier, Oberleutnant Thorsten Lorenz, statt. Er wird ausführlich über den Freiwilligen Wehrdienst und über die Karrierechancen im zivilen und militärischen Bereich der Bundeswehr mit und ohne Studium informieren. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten werden von Lorenz hier noch einmal im Überblick vorgestellt. Ferner stehen Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungsund Auswahlverfahren auf dem Programm. Selbstverständlich beantwortet der Karriereberatungsoffizier auch gerne Fragen aus dem Publikum zu den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr. Unter dem Motto „Check‘ die Alternativen bei deiner Berufs-und Studienwahl“ finden regelmäßig Info-Veranstaltungen mit Fachleuten aus der Praxis sowie Bewerberseminare für Schülerinnen und Schüler im BiZ der Agentur für Arbeit statt. Ein Programmfaltblatt mit allen Veranstaltungsterminen ist kostenlos beim BiZ erhältlich (Telefon: 0631 3641 220). Infos zum aktuellen Veranstaltungsprogramm gibt es auch im Internet in der zentralen Veranstaltungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Die Veranstaltungen im BiZ Kaiserslautern sind dort unter dem Veranstaltungsort „Kaiserslautern“ zu finden. Agentur für Arbeit erweitert im Rahmen von Pilotprojekt die Öffnungszeiten an vier Standorten Moderne Verwaltung bedeutet auch und vor allem Nähe zu den Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihrem bundesweiten Netz von Geschäftsstellen und Einrichtungen der Grundsicherung ist eine verlässliche Partnerin mit einer festen regionalen Verwurzelung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben langfristige Beziehungen aufgebaut und stehen ihren Kundinnen und Kunden mit regionalspezifischem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite. Daran wird sich nichts ändern. Die BA wird auch in Zukunft vor Ort präsent und persönlich erreichbar sein. Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Im Rahmen einer Pilotierung wird die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ab dem 7. April 2015 bis zum Ende des Jahres ein neues Konzept erproben, welches im kommenden Jahr bundesweit umgesetzt werden könnte. Die Pilotierung in der Westpfalz bietet der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens die Chance, ein modulares Organisationssystem zu testen und in diesem System den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kundenorientierte Aufgaben umfassend zu übertragen. „Es freut mich, dass die Agentur für Arbeit in der Westpfalz als Pilotagentur ausgewählt wurde. Wir haben damit die Gelegenheit, das Thema BA vor Ort und damit auch die Zukunft der Flächenpräsenz der Bundesagentur für Arbeit in ganz Deutschland mitgestalten zu dürfen“, so Hans-Joachim Omlor, Leiter der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens. Mit Beginn des Projektes erweitert die Agentur für Arbeit an den Standorten Dahn, Kirchheimbolanden, Landstuhl und Rockenhausen ihre Servicezeiten, zu denen die Arbeitsuchenden die Möglichkeit haben, sämtliche Anliegen ohne vorherige Terminierung persönlich zu klären, insbesondere aber die persönliche Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldung vor Ort vorzunehmen. Die nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick über die Öffnungszeiten ab 7. April 2015 an drei Standorten der Agentur für Arbeit in der Westpfalz: Landstuhl, Konrad-Adenauer-Straße 2 Mo 8.00 - 12.00 Uhr Di 8.00 - 12.00 Uhr Mi 8.00 - 12.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Kaiserslautern, Augustastraße 6 Mo 8.00 - 13.00 Uhr Di 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi 8.00 - 13.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Pirmasens, Schachenstraße 70 Mo 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di 8.00 - 12.00 Uhr Mi 8.00 - 12.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Fenster - Das Neueste ist gerade gut genug für die nächsten 30 Jahre Fenster sind auch im Neubau die Schwachstellen der thermischen Gebäudehülle. Daher sollte das neueste Fenster gerade gut genug sein. Den besten Wärmeschutz bietet derzeit eine Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Die hohe Isolierwirkung wird durch eine Metallbedampfung auf zwei Scheibeninnenoberflächen erreicht, die die Wärmestrahlung in den Raum zurück schickt. Eine Befüllung der Zwischenräume mit schlecht wärmeleitendem Edelgas verringert die Energieverluste zusätzlich. Und vor Dunkelheit braucht man sich dennoch nicht zu fürchten: Der Lichtverlust durch die dritte Scheibe ist mit dem menschlichen Auge nicht wahrnehmbar. Entscheidend für die gewünschte Energieeinsparung ist jedoch nicht nur die Wärmedurchlässigkeit des Glases, sondern auch die des Rahmen und des Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen hat meistens schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der Auswahl der Fenster ist deshalb auf den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters, Uw (w für „window“), zu achten. Der Fensterrahmen, egal ob aus Holz, Kunststoff oder Aluminium sollte zusätzlich gedämmt sein. Um Verluste durch unkontrollierten Luftaustausch zu verringern, müssen Fenster dicht schließen und luftdicht eingebaut werden. Ein luftdichter Einbau ist nicht erreicht, indem Montageschaum in die Fugen zwischen Mauerwerk und Rahmen eingebracht wird. Hier müssen spezielle Klebe- und Dichtbänder zum Einsatz kommen. Eine individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und zu anderen Fragen des Energiesparens im Neu- und Altbau erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Anmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos). Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 7 In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den 4.05.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144. VZ-RLP Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. Verlegung der Bushaltestellen in der Stadtmitte von Kaiserslautern 1. Ab 30. März 2015 erhält Saar-Pfalz-Bus in der Fruchthallstraße eine zentrale Abfahrtshaltestelle „Stadtmitte G“ für alle Linien und Richtungen. Diese Haltestelle befindet sich zwischen dem Durchstich Stadtgalerie und der Schneiderstraße. Hier wird es 3 Abfahrtshaltestellen geben. Die Busse fahren in der Reihe der Ankunft die Haltestelle an. Hier gelten die Abfahrtszeiten der ehemaligen Haltestellen Fackelpassage, Fackelbrunnen oder Maxstraße. 2. Für stadteinwärts fahrende Busse gibt es zukünftig ebenfalls eine zentrale Ausstiegshaltestelle „Stadtmitte H“ im Durchstich vor der Stadtgalerie. Vorläufig gilt jedoch folgende Regelung: An der Haltestelle Maxstraße halten folgende Linien: Linie 130, 131, 133 (Richtung Pfaffplatz), 134, 140. An der Haltestelle Rathaus halten folgende Linien: Linie 135, 136, 137. 3. Busse die vom Pfaffplatz kommen und weiter Richtung Marktstraße - Bahnhof oder Kennedyplatz fahren halten an der zentralen Abfahrtshaltestelle „Stadtmitte G“. Dies sind folgende Linien: Linie 139, 141, 143, 145, 150. Dadurch wird die Haltestelle Fackelbrunnen ersetzt. Die bisherigen Ersatzhaltestellen „Hotel Lauterbach, Pflaumenbaum, Maxstraße, Stiftsplatz“ entfallen, da die regulären Fahrwege wieder in Kraft treten. Saar-Pfalz-Bus GmbH - Verkehrsmanagement Landkreis Südwestpfalz und Kaiserslautern Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Kontakt: Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz: Ansprechpersonen: DLR Rheinpfalz (Neustadt) Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter, Rebekka Knapp, Tel.: 06321/671-1387 - Email: rebekka. [email protected] DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach) Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter, Anne Buß, Tel.: 0671/820-438, Email: [email protected] Fusion der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd Informationen unter www.fusion-landstuhl-kl-sued.de Bürger und Ihre Umwelt Müllabfuhrtermine für die 15. Kalenderwoche Abfuhrregelungen in Wochen mit Feiertagen Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr sowie alle in dieser Woche auf den Feiertag folgenden Abfuhren immer um ein bis zwei Tage nach hinten. Folglich kann auch samstags nachgefahren werden. Diese Regelung gilt für alle Abfallarten, Vorverlegungen finden nicht mehr statt. Sachkundenachweis im Pflanzenschutz Frist zur Beantragung läuft aus Personen, die beruflich: - Pflanzenschutzmittel anwenden - über Pflanzenschutz beraten - Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen - Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel) benötigen zukünftig einen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab 26.11.2015 muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden. Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten: - Antragstellung bis spätestens 26.05.2015! - Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, das die Sachkunde bescheinigt (z.B. Gehilfenbrief, Wirtschafter, Techniker, Meister, Sachkundelehrgangszeugnis, etc.) beifügen. - Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro. Antragstellung im Internet unter www.pflanzenschutz-skn.de Darüber hinaus sind Personen, die ihre Sachkunde aufrecht erhalten möchten verpflichtet innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Informationen zu Fortbildungsterminen finden Sie im Sachkundeportal unter www.dlr.rlp.de. Bann Ortsbürgermeister Stephan Mees Sprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o. nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus: 06371/2475, priv. 06371/15956 Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann Montag ................................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch ............................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ruftaxi in Bann Nur samstags und sonntags nach Landstuhl Tel. 0170/4752835 Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn VRN Wabentarif Öffnung der Grünabfallsammelstelle Mittwoch.........................................................................17.00 bis 19.00 Uhr Freitag...............................................................................17.00 bis 19.00 Uhr Samstag...........................................................................13.00 bis 17.00 Uhr Sonstige amtliche Mitteilungen 2. Deutsch-Amerikanischer Flohmarkt Am 25. April findet in der Zeit von 9 bis 16 Uhr der 2. Deutsch-Amerikanische Flohmarkt auf dem Marktplatz in Bann statt. Neben zahlreichen privaten Verkaufsständen wird auch ein Imbiss für das leibliche Wohl der Besucher sorgen. Interessierte Verkäufer melden sich bitte unter [email protected] an. The 2nd German - American Fleemarket in Bann (marketplace) will take place Saturday, 25th of April from 9 a.m. to 4 p.m. Next to a variety of goods, German brats and beverages will be available. Sellers please contact [email protected] for details and registration. Hauptstuhl Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch Sprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl Freitag...............................................................................15.00 bis 18.00 Uhr Samstag...........................................................................12.00 bis 18.00 Uhr Kindsbach Ortsbürgermeister Knut Böhlke Sprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr u. nach Vereinbarung im Büro neben dem Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 06371/2405 www.kindsbach.de Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach Montag - Freitag in der Zeit .................................von 11.45 - 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 0173/4056700 Öffnungszeiten des Jugendund Kindertreffs / Ju.Ki.T Montag Mittwoch Freitag 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff für 6- bis 10-Jährige 17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre 15 Uhr - 17 Uhr „Buwe Treff“ für Jungs im Alter von 10 - 13 Jahren 18 Uhr - 21 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre 18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach mittwochs vormittags...................................................09.30 - 10.30 Uhr Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Öffnungszeiten der GrünabfallSammelstelle der Gemeinde Kindsbach Donnerstag.....................................................................15.00 bis 17.00 Uhr Freitag...............................................................................15.00 bis 17.00 Uhr Samstag...........................................................................13.00 bis 17.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Satzung der Ortsgemeinde Kindsbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 25. März 2015 Der Ortsgemeinderat Kindsbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. §2 Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. §3 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Steueramt) anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse 2. Geburtsdatum 3. Herkunft und Anschaffungstag 4. Geschlecht glaubhaft nachzuweisen. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. (3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Anzeigepflicht gilt für alle Hunde, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Tatbestand vorliegt oder nicht. §4 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1. Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 9 §5 Steuersatz, Gefährliche Hunde (1) Der Steuersatz pro Hund wird in der Hebesatzsatzung festgelegt. (2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. (3) Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (4) Bei Hunden der Rassen - Pit Bull Terrier - American Staffordshire Terrier und - Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. §6 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und für die Folgejahre jeweils am 01.07. fällig. (3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist eine Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 vierteljährlich am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. (5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. §7 Steuerbefreiung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden, 2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Organisation schriftlich nachzuweisen, 3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz, 5. Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind, 6. Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl 3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt. (4) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage entsprechender Nachweise zeitnah zu belegen. (5) Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. §8 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde. (2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen. (3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde. §9 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen § 10 Überwachung der Anzeigepflicht (1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl zurückzugeben. (2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden: 1. Name und Anschrift des Hundehalters 2. Anzahl der gehaltenen Hunde 3. Herkunft und Anschaffungstag 4.Geburtsdatum 5. Rasse 6. Geschlecht. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet, 2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurück gibt, 3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt, 4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 10 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Kindsbach über die Erhebung der Hundesteuer vom 19.12.2001 außer Kraft. Kindsbach, den 25. März 2015 gez. Knut Böhlke, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden. Landstuhl, den 26.03.2015 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Sickingenstadt Landstuhl Stadtbürgermeister Ralf Hersina Tel. 06371/830 Sprechstunde nach Vereinbarung www.landstuhl.de Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten, CDs, CD-ROMs - Fernleihe Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483 Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html E-Mail: [email protected] Artothek Bilder (Gemälde, Zeichnungen und Drucke) Kontakt: Telefon: 06371/1300880, Fax: 06371/1300888, Internet: www.artothek.landstuhl.de, www.landstuhl.de, E-Mail: [email protected] Anschrift Stadtbücherei u. Artothek: Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle Landstuhl Dienstag..........................................................................17.00 bis 20.00 Uhr Freitag..............................................................................14.00 bis 18.00 Uhr Samstag..........................................................................10.00 bis 17.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachungen Amtsgericht -VollstreckungsgerichtK 73/13 Terminsbestimmung In Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Landstuhl Blatt 3629 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Freitag, dem 05.06.2015 11.00 Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer 201 versteigert werden. Miteigentumsanteil von 20, 425/1. 000 an dem Grundstück: Gemarkung Landstuhl, Flurstück Nr. 2778/10 Gebäude- und Freifläche, Berliner Str . 80, Größe: 3032 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und dem Teileigentum an dem Raum im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 61 (nach Gutachten Wohnung in 7. OG, 2ZKB, WC, Balk, WFl. ca. 64 qm) Gemeinde: Landstuhl Verkehrswert: (§ 74a ZVG) 37.600.- - EUR Der Versteigerungsvermerk wurde am 15.01.2014 in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des Versteigerten Gegenstandes. gez. Huwer, Rechtspfleger Ausgefertigt Löhfelm-Miskovic, Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Sickingenstadt Landstuhl (Hebesatzsatzung) vom 17. März 2015 Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung, zu Seitennavigation in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 11 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280), des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768) und des § 4 Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2011 (GVBl. S. 25), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl in seiner Sitzung am 17.03.2015 folgende Hebesatzsatzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuern, für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer werden für das Gebiet der Sickingenstadt Landstuhl wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v.H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 407 v.H. 2. Gewerbesteuer 388 v.H. 3. Hundesteuer 3.1. für den ersten Hund 48,00 € 3.2. für jeden weiteren Hund 132,00 € 3.3. für den ersten gefährlichen Hund 402,00 € 3.4. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.002,00 € §2 Die in § 1 genannten Hebesätze gelten bis zur Änderung durch Ratsbeschluss. §3 Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2015 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 15. Mai 2013 außer Kraft. Landstuhl, den 17. März 2015 gez. Hersina, Stadtbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden. Landstuhl, den 25.03.2015 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen „Legendäre Burgerlebnistage“ Vom Land Rheinland-Pfalz wurde das Jahr 2015 zum Sickingenjahr erklärt. Die Sickingenstadt Landstuhl mit ihrer reichen Geschichte um den Ritter Franz von Sickingen und die Burg Nanstein bietet sich daher hervorragend als Schauplatz für die ersten „Legendären Burgerlebnistage“ an. Veranstalter dieses Events ist die Sickingenstadt Landstuhl gemeinsam mit den Heimatfreunden, der Schützengemeinschaft Landstuhl und dem Fanfarenzug Sickinger Herolde. In einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch im Rathaus, wurde das Veranstaltungsprogramm vorgestellt. Die Heimatfreunde Landstuhl erschienen zur Pressekonferenz im mittelalterlichen Gewand und gaben damit einen ersten Vorgeschmack Mit dem Gedenken an den 492. Todestag des Franz von Sickingen, wird am Donnerstag, den 07.05.2015 um 19.00 Uhr der offizielle Auftakt zu den „Legendären Burgerlebnistagen“ stattfinden. Natürlich darf dabei auch die Darstellung der Beschießung der Burg und der Sterbeszene des Franz von Sickingen nicht fehlen. Im Außenbereich der Burg Nanstein warten mehrere Lager, Tavernen und 35 Marktstände der Mittelaltervereine auf die Besucherinnen und Besucher. Am Freitag (08.05.) ist der Markt bereits ab 16.00 Uhr geöffnet. Einlass in die Burg zum „Abend der Spielleute“ ist ab 18.00 Uhr. Die Band Cultus Ferox und deren Vorgruppe Vindsklang, bieten einen ganzen Abend voller Musik zum Zuhören und Tanzen. Abgerundet wird der Abend mit der Feuershow der Gruppe Fornax, welche aus der Partnerstadt Bad Münster am Stein-Ebernburg kommt. Die Eintrittskarten hierfür sind im Vorverkauf für 19,00 € und an der Abendkasse für 24,00 € zu erwerben. Das bunte Mittelaltertreiben mit vielfältigem Programm geht samstags (09.05.) ab 11.00 Uhr weiter. Es erwartet sie Musik, Kinderbelustigung sowie mittelalterlicher Speis und Trank. Auch altes Handwerk, wunderschöne Marktstände und die Lager der Mittelaltergruppen laden zum Verweilen und Besichtigen ein. Gegen 22.00 Uhr gibt es wieder eine große Feuershow sowie ein Feuerwerk der Gruppe Fornax. Letzter Markttag ist der Sonntag (10.05.), der mit einem Gottesdienst im Burghof beginnt. Im Anschluss erfolgt, anlässlich des Jubiläums „80 Jahre Sickinger Herolde“, der Aufmarsch von sechs Fanfarenzügen. Der Markt und die Handwerksstände sind an diesem Tag bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Außenbereich der Burg ist der Eintritt an allen Tagen kostenlos. In den Innenbereich der Burg Nanstein erfolgt der Einlass am Samstag und Sonntag nur mit einer Erlebnisplakette. Diese kann während der Markttage zum Preis von 5,00 € erworben werden. Mit dem Kauf der Plakette wird nicht nur die Veranstaltung unterstützt, sondern auch ein schönes Erinnerungsstück erstanden. Am Samstag, von 10.00 - 24.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 - 19.00 Uhr steht ein Shuttleservice zur Verfügung (die Haltestellen werden rechtzeitig bekannt gegeben). Pro Person kostet die Fahrt 1,00 €. Die Sickingenstadt Landstuhl rechnet mit ca. 3.000 bis 5.000 Besuchern, je Veranstaltungstag. Stadtbürgermeister Ralf Hersina dankte den mitwirkenden Vereinen, insbesondere auch dem Kaiserslauterer Mittelalterverein „Die Legende e.V.“, für dieses tolle Programm. Sollte die Veranstaltung den gewünschten Erfolg bringen, plant die Sickingenstadt Landstuhl für das Jahr 2017 eine Wiederholung. Im Rahmen des Sickingenjahres gibt es noch zahlreiche weitere Veranstaltungen, darunter auch Sonderausstellungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe im Landes-, Gutenberg- und Dommuseum in Speyer. Bei der Ausstellungseröffnung „Ritter! Tot! Teufel? - Franz von Sickingen und die Reformation“ am 20.05.2015 im Landesmuseum werden einige Vereine der Verbandsgemeinde Landstuhl mitwirken. Gleiches wird bei der Nacht der Museen am 30.05.2015 von 19.00 - 01.00 Uhr der Fall sein. Vorverkaufsstellen für die Veranstaltung am Freitag (08.05.): Stadthalle Landstuhl, Tel.: 06371-9234 0 Buchhandlung Stützel, Tel.: 06371-2369 Brasserie Koschtbar, Tel.: 0176-30654254 Die Karten sind begrenzt! Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 12 Paula Rixen feierte 103. Geburtstag Die älteste Bürgerin der Sickingenstadt Landstuhl, Paula Rixen, feierte vergangene Woche ihren 103. Geburtstag. Die Familie sowie zahlreiche Freunde und Bekannte gratulierten der Jubilarin zu ihrem Ehrentag. Stadtbürgermeister Ralf Hersina und Kreisbeigeordneter Dr. Walter Altherr wurden bei ihrem Besuch von der 80-jährigen Tochter von Paula Rixen empfangen. Sie beglückwünschten die Jubilarin und überreichten Präsente. Für die Zukunft wünschten sie ihr alles erdenklich Gute, viel Gesundheit und noch viele schöne Jahre im Kreise ihrer Lieben. Paula Rixen ist in Fockenberg-Limbach geboren und aufgewachsen. Mit Beendigung der Schulzeit kam sie mit 17 Jahren in die Sickingenstadt Landstuhl, wo sie als Kindermädchen eine Anstellung fand. Nach dem Krieg eröffnete sie einen Heißmangelbetrieb, den sie bis 1973 führte. Anschließend engagierte sich die rüstige Rentnerin fast 30 Jahre im Altenwerk der kath. Pfarrerei St. Andreas. Bis 2007 war sie dort ebenfalls als Vorsitzende tätig. Auch heute noch nimmt Paula Rixen aktiv am Gemeindeleben teil und engagiert sich unter anderem in der kath. Frauengemeinschaft. 18. Nanstein Berglauf Streckenrekord durch Melanie Noll Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Auch die Herren waren sehr schnell auf der durch den Wald führenden, schönen Strecke unterwegs. Positionen eins bis vier gingen an den TuS 06 Heltersberg. Die drei ersten Läufer, Jonas Lehmann, Tim Könnel und André Bour liefen in 25 Minuten über die 7,1 Kilometer lange Strecke mit 350 Höhenmetern. Auf Position vier in 26:21 Minuten folge den Vereinskameraden Tom Heuer ins Ziel. Dass es sich auch bei den Läufern vom TuS 06 um Deutsche Berglaufspezialisten handelt, beweisen die fünf Titel, die sie bei den letzten Deutschen Berglaufmeisterschaften in die Pfalz mitbrachten. Die drei Läuferinnen und Läufer des austragenden Vereins waren mit ihren Leistungen ebenfalls sehr zufrieden. Auf Gesamtposition sechs war schon Alexander Barnsteiner zu finden, der für die Heimstrecke 26:57 Minuten benötigte. Für ihn bedeutet dies Platz zwei der Altersklasse. Auf Position 13 war Thorsten Müller im Ziel. Er gewann die M35 in 28:34 Minuten. Einen weiteren Altersklassensieger für die LLG konnte sich Katja Bambach erlaufen. In 33:06 Minuten siegte sie in der W40. Stellenausschreibung Die Sickingenstadt Landstuhl sucht für ihre kommunalen Kindertagesstätten „Atzelnest“ und „Wichtelburg“ in Landstuhl zum nächstmöglichen Zeitpunkt staatlich anerkannte Erzieher (w/m) in Teilzeit. Bei den zu besetzenden Stellen handelt es sich um Krankensowie Elternzeitvertretungen als auch um eine Wiederbesetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 Altersteilzeitgesetz. Die Stellen sind zunächst befristet und umfassen eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes (TVöD-SuE). Bewerbungen von Männern und Frauen sind gleichermaßen gewünscht. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Bitte richten Sie die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.04.2015 an: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl oder per Email an [email protected] Landstuhl, den 24.03.2015 gez. Ralf Hersina, Stadtbürgermeister Hinweis zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen: Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Sickingenstadt Landstuhl nicht erstattet. Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten Bei frischen Temperaturen und bewölktem Himmel, jedoch ohne den angekündigten Regen, startete der Erste Beigeordnete der Sickingenstadt Landstuhl, Boris Bohr die 18. Auflage des Landstuhler Nanstein Berglaufs mit fünf-minütiger Verspätung. Aufgrund eines größeren Autobahnstaus auf der A6 beschloss der Veranstalter LLG Landstuhl den Start etwas nach hinten zu verschieben. Leider erreichten trotzdem nicht alle Teilnehmer beim Startschuss das Rennen. Einige der fast 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer starteten mit Verspätung, wurden aber mit den korrekten Laufzeiten nachgetragen. Das Brechen des Streckenrekords durch die Deutsche Spitzen Bergläuferin Melanie Noll hat sich schon im Vorfeld angekündigt. Ihre starke Leistung am Donnersberg war ein gutes Indiz dafür. Melanie gewann in 28:33 Minuten die weibliche Gesamtwertung und verbesserte ihren eigenen Streckenrekord auf der seit 2011 veränderten Strecke somit um exakt eine Minute. Schon 12 Sekunden später folgte ihr Tanja Griesbaum ins Ziel, die damit auch den bestehenden Streckenrekord unterband. Als drittschnellste Läuferin durfte die LLG Landstuhl Jessica Kammerer auf der Burgruine Nanstein begrüßen. Gemäß § 13 der Friedhofssatzung für den Friedhof der Sickingenstadt Landstuhl vom 21.06.2011 ist bei den nachfolgend aufgeführten Reihengräbern das Nutzungsrecht abgelaufen: Feld G06, Reihe 01, Nr. 01a , letzter Verstorbener Holzhauser Adolf, Ablauf Ruhefrist 19.04.2012 Feld G06, Reihe 01, Nr. 01c, letzter Verstorbener Kleemann Richard, Ablauf Ruhefrist 24.09.2011 Feld G06, Reihe 01, Nr. 01e, letzte Verstorbene Klos Maria, Ablauf Ruhefrist 09.06.2011 Feld G06, Reihe 02, Nr. 01a, letzte Verstorbene Mehl Georgette, Ablauf Ruhefrist 24.06.2012 Feld G06, Reihe 03, Nr. 01b, letzter Verstorbener Lis Friedhelm Adolf Günter, Ablauf Ruhefrist 14.03.2013 Feld G06, Reihe 03, Nr. 01c, letzter Verstorbener Föckler, Heinrich-Franz, Ablauf Ruhefrist 02.05.2013 Feld G06, Reihe 04, Nr. 01b, letzter Verstorbener Flader Wilhelm, Ablauf Ruhefrist 08.06.2014 Feld C03, Reihe 07, Nr. 04, letzte Verstorbene Bock Eva, Ablauf Ruhefrist 09.12.2009 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 13 Da die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln sind, ergeht an sie, bzw. deren Angehörigen auf diesem Wege die Aufforderung sich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 30.04.2015 zu melden. Wenn sich bis zum Ablauf dieser Frist niemand mit der Friedhofsverwaltung (06371/83-145) in Verbindung gesetzt hat, wird die Grabstätte durch die Stadtgärtnerei unwiderruflich eingeebnet. Landstuhl, den 26.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung - Friedhofsverwaltung - Wochenmarkt wird wegen Karfreitag vorverlegt Wegen Karfreitag (03.04.) wird der Wochenmarkt auf Gründonnerstag, den 02.04.2015 vorverlegt. Damit ist gewährleistet, dass die Marktbesucherinnen und -besucher ihre Ostereinkäufe wie gewohnt auf dem Wochenmarkt tätigen können. Die Marktbeschicker wünschen ihren Kundinnen und Kunden auf diesem Weg ein frohes Osterfest. Karsamstag: Stadtbücherei und Artothek geschlossen Ostersamstag, 4. April 2015 sind Stadtbücherei und Artothek der Sickingenstadt Landstuhl geschlossen. Wir öffnen wieder am Dienstag, 7. April 2015. Artothek Landstuhl Porträtzeichnen für Kinder Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Porträtzeichenkurs für Kinder ab 10 Jahren an. Der Kurs umfasst 3 x 1,5 Stunden und eignet sich für Neueinsteiger und Fortgeschrittene. „Wer hat es noch nicht versucht, das Portrait seines besten Freundes/seiner besten Freundin zu zeichnen? An irgendeinem Punkt der Zeichnung fragt man sich: Wieso sieht das Gezeichnete meinem Modell nicht so ähnlich? Wir werden bei dem Kurs unseren Blick ein klein wenig schulen, indem wir ein Portrait schrittweise aufbauen und uns entscheidende Dinge für das Gelingen eines Portraits genauer anschauen: Da wäre die Gesichtsform, die Aufteilung (Proportionen) eines Gesichtes, die genaue Betrachtung der einzelnen Gesichtsteile Augen, Nase, Mund, Ohren, Haare und (evtl.) die Belichtung eines Gesichtes.“ Für die Fortgeschrittenen: Wir vertiefen das bisher Erarbeitete und gehen an die Seitenansicht des Porträts. Eventuell zeichnen wir auch unsere Hände, die oft auf einem Porträt mit zu sehen sind. Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt. Kurstermine in der Zeit von 16.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 14.04.15, 21.04.15 und 28.04.15 Bitte bringt ein Bild/ Bilder einer Person, die ihr gut kennt, einen Spiegel, Bleistifte mit den Härtegraden H, HB, 7B oder 8B, einen Grafitstift 8B oder 9B, Radiergummi, eventuell Fineliner mit. Zeichenpapier und Pastellkreide werden gestellt. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371/1300880. Acrylmalerei für Kinder Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für Kinder an. Der Kurs eignet sich für Kinder im Alter ab 6 Jahren und umfasst 2 x 1,5 Stunden. Thema des Kurses: „Mein Baumhaus“ Wir erfinden unser Traum- Baumhaus oder richten ein Baumhauszimmer mit Lieblingsgegenständen und Möbeln gemütlich ein. Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt. Kurstermine in der Zeit von 10.00 - 11.30 Uhr Samstag, 18. April 2015 und 25. April 2015 Mitzubringen sind: Acryl- oder Borstenpinsel (verschiedene Stärken z.B. 5,8,12), Mäppchen, Malerkittel, Zeichenblock DIN A3, 1 - 2 Leinwände oder Malkarton ab DIN A3 (je nach Bedarf ), Pappteller, Vorlage und Stoffreste (falls gewünscht) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Die Farben werden gestellt. Kursgebühr 13 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371/1300880. „Acrylmalerei“ für Erwachsene Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für Erwachsene an. Der Malkurs eignet sich für Anfänger und für Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse vertiefen und erweitern möchten. Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt und beginnt am 16. April 2015. Der Kurs umfasst 5 x 2 Doppelstunden und wird immer Donnerstagvormittag stattfinden. Wo? Im Bürgerhaus, Hauptstraße 3a in 66849 Landstuhl Wann? Insgesamt 5 x 2 Stunden von 10.00 - 12.00 Uhr Termine im April: Donnerstag, 16.04.15 Donnerstag, 23.04.15 Donnerstag, 30.04.15 Termine im Mai: Donnerstag, 07.05.15 Donnerstag, 21.05.15 Als Grundausstattung sind folgende Acrylfarben mitzubringen: Cadmiumrot, Marineblau, Gelb, Schwarz und Weiss, á 75 ml Tube Zusätzliche Farben, die für die Teilnahme nicht unbedingt erforderlich sind: Orange, Grün, Ocker und Braun Pinsel: Flachpinsel Nr. 10 / 14 / 18 und Rundpinsel Nr. 7 Bleistift, Radiergummi, Skizzenblock A 4, Malkarton, 50 x 60 cm oder Leinwand-Keilrahmen Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt, deshalb bitten wir um telefonische Anmeldung während den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371 - 1300 880. Unsere Öffnungszeiten sind: Dienstag: 14:00 - 17:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 14:00 - 17:00 Freitag: 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 Samstag: 09:00 - 12.00 Museum der Sickingenstadt in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl Öffnungszeiten: Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der Presse und an dieser Stelle veröffentlicht). Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel. 06371/83-0. Mittelbrunn Ortsbürgermeister Dr. Altherr Sprechstunde nach Vereinbarung Öffentliche Bekanntmachungen Satzung der Ortsgemeinde Mittelbrunn über die Erhebung von Hundesteuer vom 12.03.2015 Der Ortsgemeinderat Mittelbrunn hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 14 §2 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist eine Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 vierteljährlich am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. (5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. §3 §7 Steuerschuldner Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Steueramt) anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse 2. Geburtsdatum 3. Herkunft und Anschaffungstag 4. Geschlecht glaubhaft nachzuweisen. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. (3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Anzeigepflicht gilt für alle Hunde, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Tatbestand vorliegt oder nicht. §4 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1. §5 Steuersatz, Gefährliche Hunde (1) Der Steuersatz pro Hund wird in der Hebesatzsatzung festgelegt. (2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. (3) Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (4) Bei Hunden der Rassen - Pit Bull Terrier - American Staffordshire Terrier und - Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. §6 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und für die Folgejahre jeweils am 01.07. fällig. Steuerbefreiung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden, 2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteam gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Organisation schriftlich nachzuweisen, 3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz, 5. Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind, 6. Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, 7. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden. (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen. (3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt. (4) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage entsprechender Nachweise zeitnah zu belegen. (5) Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. §8 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die in der Hebesatzsatzung festgesetzten Beträge zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde. (2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen. (3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde. §9 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 15 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen § 10 Überwachung der Anzeigepflicht (1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl zurückzugeben. (2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden: 1. Name und Anschrift des Hundehalters 2. Anzahl der gehaltenen Hunde 3. Herkunft und Anschaffungstag 4. Geburtsdatum 5. Rasse 6. Geschlecht. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet, 2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurück gibt, 3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt, 4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt. 5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Mittelbrunn über die Erhebung der Hundesteuer vom 10.12.2001 außer Kraft. Mittelbrunn, den 12.03.2015 gez. Dr. Walter Altherr, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden. Landstuhl, den 26.03.2015 gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Fahrt über Pfingsten nach St. Désir Von Freitag, den 22.05. bis Montag, den 25.05.2015 besuchen wir unsere französischen Freunde in der Normandie. Anmeldungen bitte an Ortsbürgermeister Dr. Walter Altherr. Für den künftigen Fortbestand unserer Partnerschaft ist es notwendig, dass sich auch neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer engagieren. gez. Dr. Walter Altherr, Ortsbürgermeister Oberarnbach Ortsbürgermeister Arno Eckel Sprechstunde nach Vereinbarung www.arnbachtal.de Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof und umgekehrt. Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn. Öffnungszeiten des Jugendtreffs Oberarnbach Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr Für Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren. Sonstige amtliche Mitteilungen Monatlicher Seniorennachmittag in der Gemeinde Oberarnbach jeden 1. Dienstag im Monat um 15.00 Uhr in der Arnbachhalle Nächster Termin: 7. April 2015 NIchtAMtlIcher teIl Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig montags von 10-11 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen vorbringen und besprechen können. Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47, KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin unter 06371/95 48 707. Bürgersprechstunde des Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner Der SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und jeden Freitag von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, in Landstuhl, Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) eine Bürgersprechstunde an. Alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Otterbach und Weilerbach können sich mit ihren Fragen und Problemen im Umgang mit öffentlichen Institutionen und Ämtern an den Abgeordneten wenden. Um telefonische Voranmeldung unter der Nummer 06371 9468774 wird gebeten. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 16 Feuerwehrverein Oberarnbach „Feuerteufel“ e.V. 1987 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW), Region West, Ortsstelle Landstuhl / Altenglan Der Feuerwehrverein Oberarnbach lädt alle Vereinsmitglieder des Feuerwehrvereins am Donnerstag den 2. April 2015 um 18 Uhr in die Feuerwache Oberarnbach zur Mitgliederversammlung ein. Tagesordnungspunkt ist u. a. die Neuwahl der Vorstandschaft. Um zahlreiches Erscheinen wird darum gebeten. Das nächste BSW-Treffen der Stiftung Bahn- Sozialwerk, Ortsstelle Landstuhl / Altenglan findet am Mittwoch, den 8. April um 16:00 Uhr im Nebenzimmer des Café Sander in Landstuhl statt. FWG Mittelbrunn e.V. Infoabend über Hippotherapie in der Reha-Westpfalz Die FWG Mittelbrunn e.V. lädt zur jährlichen Mitgliederversammlung am 17. April 2015 in den Sitzungssaal im Gemeindezentrum in Mittelbrunn um 20.00 Uhr ein. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme der Mitglieder, auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. SPD-Ortsverein Carlo Schmid Landstuhl Der Vorstand des SPD-Ortsverein Carlo Schmid Landstuhl trifft sich am Mittwoch, 08.04.2015 um 19:00 Uhr im Parteibüro, Landstuhl zur nächsten Sitzung. Der Schwerpunkt des Treffens wird auf der Planung von Aktivitäten des Vereins liegen, Interessierte Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen! Förderverein Kindergarten Bann e.V. Die Jahreshauptversammlung des Förderverein Kindergarten Bann e.v. findet am 30.03.2015, 19:30 Uhr im Gasthaus Bäckers statt. Die Themen sind: Bericht des Kassenwarts, Kassenprüfung und Entlastung des Ausschusses, Besprechung der aktuellen Mitgliederzahl, Anschaffungen für den Außenbereich am Kindergarten, Helfereinsatz am 25.04.2015. Hiermit sind alle Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen. Kleintierzuchtverein P30, Kindsbach Jahreshauptversammlung Der Kleintierzuchtverein P30, Kindsbach, erinnert nochmals an die Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 10. April 2015, um 19.00 Uhr, im Hasenheim in der Steigstraße. Volkshochschule Kaiserslautern Weiterbildung: Fachkraft Büromanagement Die Volkshochschule Kaiserslautern startet am Donnerstag, den 23. April die berufliche Weiterbildung „Geprüfte Fachkraft Büromanagement (Xpert Business)“. Diese Fortbildung wendet sich an Berufsrückkehrer/innen, Personen ohne Berufsabschluss mit relevantem Vorwissen sowie an Existenzgründer/innen, die Kenntnisse der praktischen Büroarbeit erwerben wollen. Die Weiterbildung erfüllt die Förderrichtlinien der Bildungsprämie. Nähere Informationen zu den Lehrgangsinhalten erhalten Sie in Ihrer VHS Kaiserslautern. Tel.: 063136258-13. Reha-Westpfalz Die Elternbeiräte von Schule und Kindertagesstätte in der RehaWestpfalz laden am Mittwoch, 15. 04.2015, 18 Uhr, zu einem Informationsabend über Hippotherapie ins Lehrerzimmer der Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung in der Reha-Westpfalz ein. Als Referentin konnte Gudrun König, Krankengymnastin und Hippotherapeutin, gewonnen werden. Frau König ist Mitglied im Kuratorium für therapeutisches Reiten. Die Therapeutin aus Neunkirchen/Saar zeigt die verschiedenen Möglichkeiten therapeutischen Reitens auf und stellt in einem Video die Hippotherapie als physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme auf dem Pferd bei Störungen des Bewegungsapparates vor. Gerne beantwortet Frau König im Anschluss daran persönliche Fragen zur Hippotherapie. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich. Der Vorsitzende des Schulelternbeirates, Herr Boris Bohr, Tel. 06371/612437, nimmt Ihren Anruf gerne entgegen. Kolpingsfamilie Landstuhl Seniorentreff Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet aufgrund des Karfreitags erst am Freitag, den 10. April, um 15:30 Uhr im Kolpingkeller statt. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos bei Wolfgang Paul, Tel.: 06371-14286. Kolpingkapelle Kindsbach 1926 e.V. Osterkonzert Die Kolpingkapelle Kindsbach veranstaltet auch in diesem Jahr wieder ihr traditionelles Osterkonzert. Dieses findet am Ostersonntag den 05.04.2015 um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Kindsbach statt. Die Kapelle präsentiert Musikstücke wie Wildenstein, We are the world, das Musical Hair, Dialog der Generationen, Abel Tasman und viele mehr. Karten können noch telefonisch beim 1. Vorsitzenden Thomas Lutz unter der Telefonnummer: 06371 63817 reserviert werden. Werkvolk-Fanfarenzug Fanfarenzug Bann nach ,,Elbflorenz“ Einheitsfeier und Winzerfestzug Beim Werkvolk-Fanfarenzug ist für die diesjährige Spielsaison eine weitere lukrative Einladung aus dem Bundesland Sachsen eingegangen. So wird sich der Zug am 3. und 4. Oktober dieses Jahres an den Feierlichkeiten anlässlich des 1. Gesamtdeutschen Winzerfestzuges in Dresden-Leubnitz beteiligen. Als Höhepunkt gilt dabei der große Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, E-Mail [email protected] Redaktion: Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil: freitags, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet. E-Mail [email protected] Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: wöchentlich mittwochs Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten Verantwortlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Anzeigenannahmeschluss: montags, 9.00 Uhr Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 17 Festzug unter dem Motto: ,,300 Jahre Sächsischer Winzerzug und 25 Jahre Deutsche Einheit“. Für den Fanfarenzug ist es eine große Ehre als Botschafter und alleiniger Vertreter seiner Heimatregion Pfalz ein Stück altdeutsche Spielmannskunst im Dresdner Elbland präsentieren zu dürfen. Oldtimer-& Schlepperfreunde „Sickingerland“ e.V. Die Oldtimer- & Schlepperfreunde „Sickingerland“ e.V. treffen sich am 12.04.2015 um 10 Uhr zum ersten Mal zum „Schlepperstammtisch“ in Bann im Sportheim zum Bärenloch. Es wird über das für dieses Jahr geplante große Oldtimer- & Schleppertreffen berichtet werden und es gibt Informationen zu geplanten Ausfahrten und sonstigen Veranstaltungen die geplant sind. Eingeladen sind natürlich alle Mitglieder, Interessenten und Freunde des Vereins. Im Anschluss kann in gemütlicher Runde noch diskutiert und das ein oder andere kühle Bier genossen werden. SV Hauptstuhl Schützenabteilung „Enzian“ 1981 Die Schützenabteilung „Enzian“ 1981 im SV Hauptstuhl veranstaltet am 02.04. von 17.00 bis 22.00 Uhr und am 04.04.2015 von 14.00 bis 22.00 Uhr wieder ihr Ostereierschießen auf dem Schützenstand des SV Hauptstuhl. Hiermit ist die gesamte Bevölkerung aber besonders alle Kinder recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. SPOTS Jugendhaus Pauluskirche Noch Plätze frei im PEKiP-Kurs PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) ist eine Entwicklungsbegleitung für Eltern mit ihren Babys ab der 10. Lebenswoche im 1. Lebensjahr. Ein PEKiP- Kurs vermittelt Bewegungs-, Sinnes- und Spielanregungen für Babys mit ihren Eltern. Der Kurs besteht aus vorerst 10 Treffen mit 6- 8 Teilnehmern und kann auf das gesamte 1. Lebensjahr erweitert werden. Die Babys sind während der Gruppenstunde nackt. Ohne Kleidung bewegen sich die Babys spontaner, intensiver und haben mehr Körperkontakt zu ihren Eltern. Beim Spielen wird die Entwicklung intensiv beobachtet und erlebt, ihre Neugier und ihren Bewegungsdrang unterstützt und erste Kontakte mit Gleichaltrigen ermöglicht. Die Teilnahme bedeutet für die Eltern auch mit anderen Kindern und Eltern Neues erleben und Spaß miteinander zu haben, aber auch Raum und Zeit um sich mit den anderen auszutauschen. Begleitet werden die Treffen von der zertifizierten PEKiP- Gruppenleiterin Carina Willems. Ein neuer Kurs startet am 22.04.15, immer mittwochs von 13.00 - 14.30 Uhr für Babys geboren zwischen dem 01.01.- 15.02.2015 Infos und Anmeldung im Jugendhaus SPOTS unter 06371/ 917130. Nähere Informationen auch unter www.jugendhaus-spots.de Erste Hilfe- Kurs im SPOTS! “Notfalltraining- Erste Hilfe am Kind” In Verantwortung des DRK Landstuhl bietet das Jugendhaus SPOTS einen Erste Hilfe-Kurs an. Der Kurs richtet sich an Eltern von Säuglingen und Kindern bis sechs Jahre. Schwerpunkt des Kurses ist die Anwendung von Erster Hilfe an Kindern! Sa. 11.04: 8.30 - 15.30 Uhr Teilnehmergebühr: 25 € pro Person. Paarpreis 40 € Anmeldung im Jugendhaus SPOTS unter 06371/ 917130. Obst- und Gartenbauverein Landstuhl e.V. Abfahrtszeiten an den Gardasee am 3. Mai 2015 Nico Pfälzer - Stube, 6.00 Uhr in der Atzel An der Apotheke, 6.00 Uhr in der Atzel Am Kreutz, 6.05 Uhr Vor der Stadthalle, 6.15 Uhr Fanfarenzug Bann fährt nach Belgien Am Ostermontag, den 6. April, beteiligt sich der Fanfarenzug Bann erstmals am internationalen Folklorefestival in Herve in der Provinz Liège/Lüttich. Die genaue Abfahrtszeit wird rechtzeitig in der Probe bekannt gegeben. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Gottesdienste und kirchliche Nachrichten Ev. Freikirche - Calvary Chapel Kindsbach, Industriestraße 50 Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org Unser Gottesdienst findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel Osterfrühstück Wie gewohnt findet am Ostersonntag, 5. April, 9 Uhr, im großen Gemeinderaum im Untergeschoss der Pauluskirche Landstuhl-Atzel ein Osterfrühstück statt. Gottesdienst Die Gemeinde lädt am Ostersonntag, 10.30 Uhr, zum Ostergottesdienst mit Abendmahl in die Kirche ein. Gottesdienst im Krankenhaus Jeweils mittwochs, 14 Uhr, ergeht herzliche Einladung zu einem evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Carola Hofmann in der Kapelle des St. Johanniskrankenhauses. Frauenbund Am Montag, 13 April, 18 Uhr, ist das nächste Frauenbundtreffen in der Pauluskirche! Café Kirchenkuchen Am Mittwoch 1. April und Mittwoch, 08. April bleibt der Mittwochstreff geschlossen. Helfer willkommen! Helfer zur Renovierung des Freizeithauses Labach sind herzlich willkommen. Wer dabei sein kann, möchte sich wg. Terminabsprache bei Ernst Hechler, Tel. 06371/2332, oder bei Pfarrer Rüdiger Hofmann, 06371/612437, melden. Der endgültige Termin der Einweihung wird noch rechtzeitig bekanntgegeben. Jugendfreizeit Für die Jugendfreizeit des Jugendhauses SPOTS, Pauluskirche, vom 10. bis 23. August in Strandsborglejren gibt’s noch wenige freie Plätze. Anmeldungen nimmt das Jugendhaus SPOTS unter Tel. 06371/917130 entgegen. Integrativer Jugendtreff Das Treffen am 3. April entfällt. Die nächste Zusammenkunft ist am Freitag, 17. April, 18 Uhr, im Jugendhaus. Infos bei Boris Bohr, 06371/612437. Musikteam Das Musikteam trifft sich mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr zur Probe in der Pauluskirche. Die Gruppe gestaltet unter anderem die sonntäglichen Gottesdienste mit. Interessenten können sich gerne mit Pfarrerin Hofmann in Verbindung setzen. Seniorengymnastik fällt aus Wegen Erkrankung der Gruppenleiterin startet die Seniorengymnastik im Anschluss an die Pause nach den Osterferien! Rückenschule Nach Genesung der Therapeutin nimmt die Rückenschule die Arbeit nach den Osterferien wieder auf. Treffpunkt 29 Der Treffpunkt der Gemeinde, Berliner Straße 29, hat lt. Aushang geöffnet. Informationen bei Oliver Quartier im Jugendhaus, Telefon: 0 6371 / 917130. Gruppen und Kreise Informationen zu den Sing,- Gebets- und Hauskreisen, sowie dem Männerkreis gibt’s beim Pfarrerehepaar Hofmann, Tel. 06371/18353. Unterricht Nach den Konfirmationen startet der Präparandenunterricht und Konfirmandenunterricht wieder nach gesonderter Ankündigung. Freizeiten 2015 bietet die protestantische Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel folgende Freizeiten an: Geplant ist eine Kanutour für Männer vom 13. - 17. Mai, eine Frauenfreizeit vom 19. - 21. Juni sowie ein Kinderzeltlager in Labach vom 28. Juli - 1. August. Die Jugendfreizeit der Gemeinde in Dänemark findet vom 10. - 23. August statt. Das Männersegeln vom 4. - 10. Oktober ist bereits ausgebucht. Die Familienfreizeit in den Niederlanden, 19. -23. Oktober, ist inzwischen ebenfalls belegt. Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 18 Jugendhaus SPOTS Das Jugendhaus der Pauluskirchengemeinde, Sonnenstraße 10, hat folgende Bürozeiten: Mo, Mi - Fr: 13.00 - 15.00 Uhr, Di: 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner ist Dipl.-Sozialpädagoge Oliver Quartier. Telefon: 0 6371 / 917130, E-Mail: [email protected] Ballettschule Die Ballettangebote im Haus der Begegnung der Pauluskirche Landstuhl-Atzel, werden von Ballettmeisterin Lidija Mejder durchgeführt. Infos und Anmeldungen unter Tel. 06371/ 917130 im Jugendhaus. Jetzt spenden!!! Das Spendenkonto der protestantischen Kirchengemeinde Atzel zur Renovierung des Freizeithauses der Gemeinde in Labach bei der Kreissparkasse Kaiserslautern (BIC: MALADE51KLK) hat die IBAN DE08 5405 0220 0150 0102 88. Verwendungszweck: Freizeithaus Labach. Herzlichen Dank! Weitere Infos unter www.pauluskirche-atzel.de oder im Pfarramt Landstuhl-Atzel. bor. Prot. Kirchengemeinde Bann Die Protestantische Kirchengemeinde Bann lädt am Samstag, 4. April, 18 Uhr, zu einem Ostergottesdienst mit Abendmahl ins Haus der Vereine ein. Die Predigt hält Pfarrerin Carola Hofmann. bor. Ev.-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: Hausbibelkreise Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete. -Dienstags in Waldmohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029), mittwochs 9.30 Uhr in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum.( Dr. Rolf Lyding: 06371-2059). Am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreisabend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663). Spieltreff „KIDS-CLUB“ macht in den Osterferien Pause und beginnt erst wieder am Mittwoch, den 15.4. zur gewohnten Zeit: an jedem Schulmittwoch von 15.30 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums (Garteneingang) in Landstuhl. Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß, Spiel und Spannung! Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel.06372-806663) Karfreitag: Lithurgischer Gottesdienst mit Abendmahl um 10.00 Uhr und parallel Kindertreff. Ostersonntag: Herzliche Einladung zum Ostergottesdienst um 10.00 Uhr, parallel Kindertreff Jahreslosung für 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7 Monatsspruch April: Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen! Matth.27,54 Pfarramt Mittelbrunn 2. April - Gründonnerstag 19:00 Uhr Obernheim ,Gemeindehaus Leiniger Straße Tischabendmahl für die ganze Pfarrei 3. April - Karfreitag 09:30 Uhr Gerhardsbrunn Gottesdienst mit Abendmahl 10:30 Uhr Langwieden Gottesdienst mit Abendmahl 15:00 Uhr Mittelbrunn Andacht zur Sterbestunde Jesu in der Kirche 4. April - Karsamstag 18:00 Uhr Andacht in Knopp 5. April - Ostersonntag 06:00 Uhr Mittelbrunn Auferstehungsfeier in der Kirche, anschließendes Osterfrühstück im Gustav-AdolfHaus 09:30 Uhr Langwieden Gottesdienst mit Abendmahl 10:30 Uhr Gerhardsbrunn Gottesdienst mit Abendmahl 6. April - Ostermontag 09:30 Uhr Obernheim Gottesdienst mit Abendmahl 10:30 Uhr Mittelbrunn Gottesdienst mit Abendmahl 8. April - Mittwoch 10:30 Uhr Gottesdienst in der Schernau Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Kath. Kirchen in Landstuhl, Kindsbach, Hauptstuhl, Mittelbrunn und Bruchmühlbach Wochenendgottesdienste i n der Pfarreiengemeinschaft Gründonnerstag, 02.04. 17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle 18.00 Uhr Landstuhl, St. Markus 18.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius 19.30 Uhr Landstuhl, Hl. Geist Kirche 19.30 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung Karfreitag, 03.04. 10.00 Uhr Landstuhl, Kapelle Altenzentrum St. Nikolaus 10.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung, Kinderkreuzweg 15.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle 15.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung 15.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena 15.00 Uhr Landstuhl, Hl. Geist Kirche 15.00 Uhr Mittelbrunn, St. Josef Karsamstag, 04.04. 17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, 21.00 Uhr Landstuhl, Heilig Geist Kirche 21.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung Ostersonntag, 05.04. 06.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius 09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Heilige Messe 09.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena; Hl Messe 09.00 Uhr Landstuhl, St. Markus, Heilige Messe 10.30 Uhr Landstuhl; St. Andreas Kirche; Heilige Messe 10.30 Uhr Mittelbrunn, St. Josef 17.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas Kirche, Vesper Ostermontag, 06.04. 09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle 09.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung 09.00 Uhr Vogelbach, St. Philippus u. Jakobus 10.30 Uhr Landstuhl, Hl. Geist Kirche 10.30 Uhr Landstuhl, Altenzentrum St. Nikolaus Das Büro in Landstuhl ist täglich geöffnet: montags bis donnerstags von 9.00-12.00 Uhr; freitags von 14.00-17.00 Uhr. Tel.: 06371/2328, E-Mail [email protected] . Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Bann Gottesdienste Mittwoch, 01.04.2015 19:00 Uhr Rosenkranzgebet Karfreitag, 03.04.2015 15:00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben ChristiI Ostersonntag, 05.04.2015 09:30 Uhr Hochamt 15:00 Uhr Feierliche Taufe Ostermontag, 06.04.2015 09:00 Uhr Amt Dienstag, 07.04.2015 08:30 Uhr Anbetung des Allerheiligsten Mittwoch, 08.04.2015 19:00 Uhr Rosenkranzgebet Prot. Pfarrei Landstuhl-Atzel Oberarnbach, Martin Luther Kirche Gründonnerstag 19.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Einzelkelchen Karfreitag 09.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Gemeinschaftskelch Ostersonntag 09.15 Uhr Festgottesdienst zu Ostern Bann, Gemeindesaal im Haus der Vereine Samstag, 4. April 18.00 Uh Abendmahlsgottesdienst Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 19 Landstuhl-Atzel, Pauluskirche Karfreitag 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Ostersonntag 10.30 Uhr Festgottesdienst zu Ostern mit Abendmahl Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Stadt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl LandstuhL, auf der Pick Büro/Verkaufsraum zu vermieten, ca. 26 m² Nutzfläche + Stellplatz, provisionsfrei, ab sofort, 400,- € + NK Tel. 06302/924949 · [email protected] · www.abc-haeuser.de Gottesdienste über Ostern Gründonnerstag, 2. April Tischabendmahl um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Karfreitag, 3. April Abendmahlgottesdienst mit Kirchenchor um 9.15 Uhr Ostersonntag, 5. April Abendmahlgottesdienst mit Kirchenchor um 10.00 Uhr (Ostermontag, 6. April kein Gottesdienst) Kirchenchor Landstuhl-Stadt Der Prot. Kirchenchor Landstuhl-Stadt probt wöchentlich dienstags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus Landstuhl. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen. Der Chor probt für die Gottesdienste an Karfreitag und Ostersonntag. Jugendraum Quo Vadis (Am Rathaus 12, Landstuhl) Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann hat wöchentlich geöffnet von Dienstag bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr. Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufgabenhilfe und Bewerbungstrainings angeboten. Der Jugendraum Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016, Email: quo.vadis@ jugendzentrale-homburg.de, Homepage: www.jugendcafe-quovadis.de. Prot. Kirchengemeinde Kindsbach Gottesdienste über Ostern Gründonnerstag, 2. April Tischabendmahl um 18.00 Uhr im Gemeindesaal Karfreitag, 3. April Abendmahlgottesdienst um 10.30 Uhr Ostersonntag, 5. April Auferstehungsgottesdienst mit Osterfrühstück um 6.00 Uhr Ostermontag, 6. April Abendmahlgottesdienst um 10.00 Uhr Ökumenischer Kirchenchor Der Ökum. Kirchenchor probt donnerstags ab 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Marktstraße 14. Mitsänger gesucht: Wer Interesse an der Teilnahme hat, ist herzlich zu den wöchentlichen Proben eingeladen! Aktuelle Informationen der Prot. Kirchengemeinde Kindsbach finden sie im Internet unter: www.prot-kirche-landstuhl.de Für unser Objekt in 66849 Landstuhl, Kaiserstraße suchen wir eine zuverlässige deutschsprachige Reinigungskraft, geringfügig. Arbeitszeit: Auf Anfrage, 6 x wöchentlich 50 Min. Bei Interesse bitte melden unter 0152-54544331 - Frau Robitschko Beerdigungsinstitut IhrFachunternehmen fürBestattungen inLandstuhlundUmgebung! Wir sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar - auch an Sonn- und Feiertagen! EigeneAusstellung 66849 Landstuhl • Saarbrücker Str. 26 66851 Queidersbach • Hauptstraße 42 Tel.(06371)616699 www.bestattungen-ruhe-sanft.de • Erd-,Feuer-, Seebestattungen •Baumbestattungen •Ruheforst •Bestattungsvorsorge •Behördengänge • Überführungenim In-undAusland Wir empfehlen TORO: Emrich GmbH Motoren- und MaschinenReparatur-Werkstätte Vertretungen mit Kundendienst Sauerwiesen 26 / Gewerbegebiet 67661 Kaiserslautern (Siegelbach) Tel.: 06301/ 8082-83 • Fax: 32824 B E i LA G E N H i N w E i S Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Mehr fürs Geld" der Fa. NORMA. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Bodo Bach Auf der Überholspur Neues m Program 25. April 2015 Stadthalle Landstuhl ...man zur Welt. Eugène Ionesco Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis. Mit einer Familienanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt informieren Sie alle, die es wissen wollen und sich von Herzen mit Ihnen freuen. mit liebe zur Farbe selbst gestalten. Familienanzeigen ONlINE bUCHEN: www.wittich.de Foto: Steffi Pelz/pixelio.de Vorverkauf: Stadthalle und Buchhandlung Böhm in Landstuhl · Rheinpfalz Ticket ServiceHotline 0631/3701-6618 sowie alle bekannten VVK-Stellen · Tickets online: www.mach-4.de Morgen für Morgen kommt... Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 20 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Frohe Ostern wünschen wir all unseren Patienten, Freunden und Bekannten. Praxis für Logopädie Jeannette Kruft mit Team Landstuhl, Tel.: 06371/7349757 F R OH E ! N R E T S O Inh.: Winfried Mägel Heizung – Lüftung – Sanitär 66877 Ramstein-Miesenbach, Nollstr. 26, Tel. 0 63 71 / 54 48, Fax 7 07 50 Wir wünschen allen Kunden, Freunden und Verwandten ein recht frohes Osterfest ! Kuscheliger Schmusefreund und praktische Schnuller-Kette in einem: Der Schnuller-Hase von Jako-o ist das perfekte Ostergeschenk für Babys und Eltern. Mit seinem knuffigen Gesicht und seinem weichen Fell wird er schnell zum besten Freund des Nachwuchses und treuer Begleiter in den Kinderjahren. Gleichzeitig bereitet er dem schlaftrunkenen Schnuller-Suchen ein Ende, Mama und Papa haben endlich wieder ruhigere Nächte. Der Grund: An einem der langen Löffel des Hasen kann Babys „Nucki“ per Druckknopf befestigt werden. Dank seiner Größe von 37 Zentimetern verschwinden der Hase und damit auch der Foto: djd/Jako-o GmbH Ein frohes Osterfest Kuscheln mit dem Schnuller-Hasen Schnuller nicht mehr in kleinen Ritzen und können auch nicht mehr so leicht durch die Gitterstäbe des Bettes fallen. Der Schnuller-Hase ist bereits für Babys ab der Geburt geeignet. Sind die Kinder größer, gelingt die Eingewöhnung in der Krippe oder im Kindergarten an der Seite des Lieblingskuscheltieres viel besser. Nettes Extra: Ein Bauchtäschchen bietet zusätzlich Platz für Taschentuch und Co. Aus 100 Prozent Polyester gefertigt, ist der Schnuller-Hase denkbar pflegeleicht: Er kann bei 40 Grad Celsius im Schonprogramm gewaschen werden und kommt anschließend bei niedrigen Temperaturen in den Trockner. djd Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 21 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Frohe Ostern NEU Allnet AKTIONSTARIF ab monatlich Vodafone Shop Landstuhl Ostereierfärben, ein alter Brauch, an dem Große und Kleine auch heute noch Vergnügen haben. Foto: Surig/Sergio Lussino/akz-o Ostern fröhlich und bunt! Tipps und Tricks für das Eierfärben akz-o Ostern ist eines der höchsten christlichen Feste und zugleich eine fröhliche Begrüßung des Frühlings. Es gibt zahlreiche zum Teil jahrhundertealte Osterbräuche. Einer der beliebtesten ist das Ostereierfärben. Eier in kleine bunte Kunstwerke zu verwandeln bereitet sowohl Kindern als auch Erwachsenen viel Vergnügen. Surig Essig-Essenz gibt Tipps, wie die Ostereier besonders gut gelingen. Um kräftige und leuchtende Farben zu erhalten, sollten weiße Eier gewählt werden. Sie müssen sauber sein. Der Legestempel lässt sich mit etwas Essig-Essenz leicht entfernen. Wenn nur wenig Zeit zur Verfügung steht, bietet sich die Verwendung von gekauften Ostereierfarben an. Wer jedoch auf natürliche Zutaten Wert legt und Lust hat, ein wenig zu experimentieren, bereitet das Farbbad für die Ostereier selbst zu. Dazu eignen sich farbintensive Gemüse wie zum Beispiel Rotkohl, Rote Bete oder Spinat sowie rote oder gelbe Zwiebelschalen. Auch Tee und Gewürze ergeben hübsche Farbtöne. Die zerkleinerten Lebensmittel werden zuerst in etwas Wasser ausgekocht. Damit die Farbe gut haftet, kommt etwas EssigEssenz (25 %) in die Farblösung (etwa ein Esslöffel auf einen halben Liter Wasser). Essig-Essenz löst den Kalk der Eierschale leicht an und verhindert zudem, dass die Eier beim Kochen platzen. Dann wandern die vorbereiteten Eier für zehn Minuten in den noch leicht köchelnden Sud. Für intensivere Farben bleiben sie danach noch eine Weile in der Flüssigkeit liegen. Sind die Eier abgekühlt, werden sie mit etwas Öl abgerieben. So erhalten sie einen schönen Glanz. Übrigens ist Essig-Essenz ein echtes Universalgenie. Sie löst viele Probleme in Küche und Haushalt, wirksam und umweltschonend. Auf www.essigessenz.de gibt es weitere Tipps und Informationen. 29 € 99 Bahnstr. 96 – 66849 Landstuhl Fax: 0 63 71 / 91 44 92 [email protected] Frohe Ostern wünschen wir unseren Kunden, Freunden und Bekannten ! Ein frohes Osterfest wünscht Praxis für Ergotherapie Tina Schmitt Schulstraße 4 66877 Ramstein Fon: 06371/943212 Kaiserstr. 169 66849 Landstuhl Fon: 06371/7319294 Ergotherapiepraxis [email protected] www.ergotherapie-schmitt.de Mit dem neuen Zweirad-Programm die schöne Natur erleben und genießen ! Frohe Ostern wünscht Fahrrad-Ohnesorg Rosenstr. 25 · Tel. 0 63 72 / 58 58 66882 Hütschenhausen Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 22 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Frohe Ostern wünscht der All meinen Kunden wünsche ich ein frohes Osterfest ! Melanie Dahler Ramsteiner Straße 25 66882 Hütschenhausen/Spesbach Frohe Ostern wünscht Ihre Ansprechpartnerin bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen Privat- und Geschäftsanzeigen Doris Heinen Rufen Sie an unter 0151 / 16305407 oder Telefon 0 63 03 / 28 44 Telefax 0 63 03 / 12 83 oder senden Sie mir eine E-Mail: [email protected] So kam der Hase zu den Ostereiern Eier färben, verstecken und suchen: In Deutschland hat Ostern neben seinem christlichreligiösen Hintergrund vor allem als Familienfest Bedeutung und ist gerade bei Kindern sehr beliebt. Ostern zählt zu den sogenannten beweglichen Feiertagen, der Ostersonntag ist stets der Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. 2015 ist Ostersonntag am 5. April. Wenn die Familie zum Fest zusammenkommt, die Kinder die Ostereier suchen und die eigenen vier Wände österlich dekoriert sind, bieten sich viele Gelegenheiten für abwechslungsreiche Fotoaufnahmen. Eine Möglichkeit, die Erinnerungen zu bewahren, ist beispielsweise ein Fotobuch: Vom Verzieren der Eier über die Freude beim Eierfinden bis hin zum festlich gedeckten Tisch können auch überraschende Momentaufnahmen die gute Stimmung einfangen. Auf www. cewe-fotobuch.de gibt es eine große Auswahl an Varianten. (djd/pt) Ostern endet die Fastenzeit Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag – alles Tage, die zur Osterzeit dazu gehören. Doch warum suchen wir Ostereier ausgerechnet am Ostersonntag und laden unsere Familie und Freunde zum Osteressen zu uns ein? Das Osterfest ist ein christliches Fest, an dem jedes Jahr am Ostersonntag die Auferstehung Jesu Christi gefeiert wird. Außerdem wird am Ostersonn- tag die 40-tägige Fastenzeit beendet. Sie beginnt mit dem Aschermittwoch und erinnert zum Beispiel an die 40 Tage, die Jesus in der Wüste fastete und betete. Viele Menschen nutzen diese Zeit auch heute noch, um auf geliebte Dinge zu verzichten. Ist die Zeit des Verzichts überstanden, gibt es einen guten Grund zu feiern und es kann wieder von Herzen geschlemmt werden. Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 23 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl KOMMUNION? KONFIRMATION? Sagen auch Sie ...mit einer farbigen Anzeige in Ihrem Mitteilungsblatt! Wählen Sie in aller Ruhe ein Motiv aus unserem Familienkatalog oder entwerfen Sie selbst eine Anzeige Herzlichen sage ich all ten, ratulan G n er e ll h mein Bei a lässlic n a h die mic anlässlich Blumen un nn a m r e t s Mu union ckwünsche, d Geschenk e überbrachte n. Vanessa M 015 April 2 im , n e rhaus Muste Musterhau sen, im April 20 15 Herzlichen Dank! Musterhausen, im April 2015 meiner so viele Glü edan rksam Aufme zlich b r n e h le z ie mit v h gan ich mic möchte Originalfoto beilegen! en, die mir 1. hl. Komm nion achten, u m m o K bed keiten ken. Anne Dank uster Über die Glückwünsche und Geschenke zu unserer Kommunion haben wir uns sehr gefreut und bedanken uns, auch im Namen unserer Eltern, bei allen, die zum Gelingen dieses besonderen Tages beigetragen haben. Maximilian Muster Stella Muster Lukas Muster Laura Muster Sophia Muster Marius Muster Miriam Muster Ihre Anzeige online buchen: www.wittich.de/Kommunion ...oder wenden Sie sich direkt an den Verlag: [email protected] Telefon: 0 65 02 / 91 47-0 Svenja Muster Jannik Muster Saskia Muster Darius Muster Michael Muster Lisa-Marie Muster Patrick Muster Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 24 BRECO GmbH BRECO GmbH Meisterbetrieb Dachdeckerei Zimmerei Holzbau Dachdeckerei Zimmerei Malerarbeiten Gerüstbau Malerarbeiten Gerüstbau Fotovoltaikanlagen komplett Fotovoltaikanlagen komplett Sturmsicher Sturmsicher ab 10° Gewerbestraße Dachneigung 12 Dachneigung ab 10° Gewicht 7,5 kg/m 67697 Otterberg Gewicht 7,5u.kg/m viele Farben Formen viele Farben u. Formen alternative Bedachungselement Tel.:Das 06301/1045,1046 Das alternative Bedachungselement Gewerbestraße 12 · 67697 Otterberg Mobil: 0170/2771307 2 2 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Haus und Garten – Dienstleistungen • Arbeiten im und rund ums Haus • Gartenpflege • Grabpflege • Urlaubsvertretung für den Garten • Haushaltsauflösungen • Winterdienst • • • • • • • • Tel. 01 52 - 28 91 88 27 Mail: [email protected] LW-S ervic e auf einen Klick : www.wittich.de Schuhe Schlüssel Messer Scheren Stempel Näharbeiten Gravuren Batterien Rathausring 6 im EDEKA-Center 66877 Ramstein Tel.+ Fax: 0 63 71 / 5 01 26 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 bis 19.00 Uhr, Sa. 09.00 bis 18.00 Uhr Gewerbestraße 12 ·· mobil: 67697 0170-2771307 Otterberg Tel. (06301) 1045, 1046 Tel. (06301) 1045, 1046 · mobil: 0170-2771307 Dienstleistungen aller Art Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen (auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung. Telefon: 0173/3414550 oder 0157/30095379 DachDeckerei $ 076%/$77 GHU9HUEDQGVJHPHLQGH/DQGVWXKO 66851 Queidersbach Tel.: 0 63 71 / 91 69 90 Mobil: 01 71 / 1 22 33 95 Fax: 0 63 71 / 4 95 33 69 dächer • fassaden 67657 Kaiserslautern im reiserfeld Tel.: 06 31 / 53 49 48 04 25 Jahre • abdichtungen • dachreparaturen Baumfällung • Gartenarbeit • Heckenschnitt (auch in Risikolagen) sowie Abrissarbeiten aller Art preiswert + pünktlich + professionell – inkl. Entsorgung Ihre Ansprechpartnerin ich berate Sie gerne... bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und Geschäftsanzeigen doris heinen Telefon: 0 63 03 / 28 44 Mobil: 01 51 / 16 30 54 07 Fax: 0 63 03 / 12 83 E-Mail: [email protected] Birkenstraße 27, 67681 Sembach ErfolgrEich durch WErbung Tel. 06 31 - 36 60 66 30 oder 01 76 - 62 01 66 55 Ständig große Auswahl an gebrauchten Marken-Waschmaschinen und -Trocknern – mit Garantie – ab 150,- € Miesenbacher Str. 58 RAMSTEIN Tel. 0 63 71 / 94 38 56 Mobil 01 71 / 4 76 13 36 Öffnungszeiten: MO geschlossen DI - FR 12.00 – 18.00 Uhr SA geschlossen GARTEN- UND LANDSCHAFTS-DESIGN MEISTERFACHBETRIEB Ihr Experte für Garten & Landschaft Heidenhügelstr. 43 67706 Krickenbach, Tel.: 0 63 07 / 74 92 Wir machen Ihren Traum vom Garten zum Traumgarten UNSERE LEISTUNGEN Garten-Neu- und Umgestaltung, Pflanzungen, Bauplatzrodung, Zaunbau Pflasterarbeiten · Bewässerungsanlagen · Gartenpflege Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 25 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Heckenschnitt, Baumfällung, Gartenarbeit (auch in Risikolagen) sowie alle haus- und gartennahen Arbeiten preiswert und pünktlich und professionell inkl. Entsorgung Tel. 0176 - 64838790 • Tel. 06303 - 8170882 Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Landstuhl Freude DEUTSChLAnD FeiernM useen Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Farbe macht gute Laune !!! Familienanzeigen in Farbe zu teuer? preiswert ! Ab sofort schon für 23,80 € extra. UNG! T H C U N G E A L G R E V R VO des Anzeigenschlusses in der KW 15 wegen OSTERMONTAG, 06.04.15 Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Montag, dem 06.04. auf Donnerstag, den 02.04.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 26 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Osterfest Kulinarisches Süße Teig-Hasen für den Osterbrunch Leckere Rezeptideen: Mit Familie und Freunden zubereiten und genießen (djd/pt). Ostern mit Familie und Freunden zu feiern, ist eine Tradition mit vielen schönen Bräuchen. Neben der Eiersuche und dem traditionellen Osterfeuer ist vor allem der Osterbrunch eine stimmungsvolle Gelegenheit, um ausgiebig zu plaudern und gemeinsam süße und herzhafte Leckereien zu genießen. Wer seine Lieben mit kreativen Rezepten für Naschkatzen Osterausflug bestens geplant und organisiert In gut zwei Wochen ist Ostern. Haben Sie Ihren Osterausflug schon geplant? Wenn nicht, wird’s allerhöchste Zeit. Denn gerade an Festtagen wie Ostern gehören Restaurants, Gaststätten und Ausflugslokale zu den beliebtesten Zielen. Speziell an den Osterfeiertagen sind Familienausflüge mit Einkehr in einem Lokal äußerst beliebt. Entsprechend hoch ist an die- sen Tagen die Auslastung in der Gastronomie. Um keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung. Bei dieser Gelegenheit kann man sich gleichzeitig erkundigen, ob zu Ostern besondere Menüs angeboten werden. Manche Lokale bieten für diese Tage möglicherweise Vorbestellung an. und Fans herzhaft-pikanter Köstlichkeiten überraschen möchte, findet auf www. knackundback.de und www. facebook.com/knackuback die passenden Zubereitungsideen. So beginnen die Lieblings-Momente bereits mit der gemeinsamen Zubereitung in der Küche. Denn zusammen tolle Snacks zu zaubern, die lecker aus dem Ofen duften, macht allen Spaß. Für Süßmäuler: Zimtschnecken-Hasen Ein optisches und geschmackliches Highlight für den Osterbrunch sind die verführerisch duftenden ZimtschneckenHasen von Knack & Back, die im Handumdrehen zubereitet sind. Dafür den Ofen auf 180 Grad Celsius (Umluft 160 Grad) vorheizen. Dann den Teig aus einer Dose Knack & Back Zimtschnecken in acht Scheiben schneiden und vier davon auf ein mit Backpapier ausgelegtes Backblech legen. Die restlichen Scheiben entrollen, so dass vier lange Teig- streifen entstehen. Aus diesen lustige Hasenohren formen und an die Zimtschnecken drücken. Jedes Häschen bekommt zwei backfeste Schokoladentropfen als Augen, eine rote Schokolinse als Nase und zwei Mandeln als Zähne. 13 bis 15 Minuten im Ofen goldbraun backen. Für den Zuckerguss vier Esslöffel (30 Gramm) Puderzucker mit ein bis zwei Teelöffeln Wasser glatt rühren, über die abgekühlten Häschen verteilen und trocknen lassen. Festessen ohne Beschwerden Eine aktuelle Studie hat erneut bestätigt, was viele Ärzte seit mehr als fünfzig Jahren wissen: Ein pflanzliches Arzneimittel mit Myrrhe, Kaffeekohle und Kamille ist bei der Behandlung akuter und chronischer Darmerkrankungen gut wirksam und verträglich. In der deutschen Studie wurden 1.062 Patienten behandelt, die unter Darmerkrankungen mit Durchfall litten (www.pflanzliche-darmarznei.de). Dabei profitierten besonders die 205 Reizdarm-Patienten von einer Therapie mit der Pflanzenarznei: „Die Ergebnisse der Studie belegen, dass das pflanzliche Arzneimittel zur Linderung der Durchfallsymptomatik wirksamer war als andere Medikamente“, erklärt Studienkoordinator Dr. Uwe Albrecht, Hannover. Bei ReizdarmPatienten war außerdem eine deutliche Reduktion von Blähungen zu beobachten. spp-o Ein verlockender Duft zieht durch das Haus, wenn die ZimtschneckenHäschen aus dem Ofen geholt werden. Foto: djd/Knack & Back Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 Seite 27 Selbst renovieren lohnt nicht mehr, bei diesen Preisen! Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl TAXI Landstuhl Maler-Qualitäts-Anstrich / sämtliche Arbeiten z.B. Wohnung, ca. 60 m2 450,- € + Mat. + MwSt. Zimmer ab 80,- € + Mat. + MwSt. rick Malerbetrieb, Tel. 0631/56749 (8.00-12.00 Uhr) Telefon: 0 63 71 / 9 19 92 82 Neu seit 14. März in Landstuhl MARHÖFER & ULRICH K by Dellwing Erledigung aller Formalitäten Individuelle Trauerfeiern Erd-, Feuer-, See- und Naturbestattungen Auslandsüberführungen Trauerdrucksachen Bestattungsvorsorge Telefon (0 63 71) 21 03 Handmade vegan Soaps & Bath Products Beerdigungsinstitut · Vordere Imserstraße 3 · 66849 Landstuhl www. marhoefer-ulrich.de Hauptstr.18, Landstuhl Handgemachte Seife im Block nach der alten Methode! Wunderbare Geschenkideen mit Badepralinen und Badekugeln. ätherische Öle Avocadoöl Rizinusöl Kokosöl Sheabutter Mandelöl Olivenöl CONTAINERDIENST Öffnungszeiten: Mo.–Sa. von 10 –17 Uhr Do. bis 19 Uhr UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ZimmErEi – DAchDEcKErEi matthias Schneider Vorm. Otmar Franz 66849 Landstuhl – Bruchwiesenstraße 42 Telefon 0 63 71 / 1 71 43 – Telefax 0 63 71 / 35 74 www.das-schneider-dach.de Für Sie führen wir aus: ❑ Dachstuhl ❑ Carport ❑ Pergola ❑ Holzbalkone ❑ Vordach ❑ Nagelbinder ❑ Fachwerkbau ❑ Dacheindeckung ❑ Energieausweis ❑ Dachsanierung ❑ Fassade ❑ Spenglerarbeiten ❑ Photovoltaik ❑ Solaranlage ❑ Dachfenstereinbau ❑ Rinnenerneuerung ❑ Wärmedämmarbeiten ❑ Reparaturarbeiten ❑ Reparaturnotdienst ❑ Asbestsanierung ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH Gartenarbeiten aller Art ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER 67678 Mehlingen An der Heide 10 Tel. 06303 804-0 UND MUTTERBODEN www.jakob-becker.de [email protected] Ihr Partner für Drucksachen jeder Art Paqué – Druck u. Verlag – GmbH Landstuhler Straße 22 · 66877 Ramstein-Miesenbach Tel.: 0 63 71 / 96 25 - 0 · Fax: 96 25 25 · Mail: [email protected] Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, mähen, säen, vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, preiswert und professionell. & 0 63 03- 8 76 17 oder 01 76 - 64 61 71 64 Seite 28 Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015 SAAR-PFALZ-HAUPTHÄNDLER Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
© Copyright 2024 ExpyDoc