Frohe Ostern 2015 - Verbandsgemeinde Landstuhl

A mtsblAtt
der Verbandsgemeinde landstuhl
Ausgabe 14
Jahrgang 2015
Mittwoch, 1. April 2015
5
1
0
2
n
r
e
t
s
O
e
h
o
r
F
wünschen wir
allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
sowie allen Einwohnern
der Verbandsgemeinde Landstuhl,
auch im Namen des Verbandsgemeinderates,
des Stadtrates der Sickingenstadt Landstuhl
und der Gemeinderäte der Gemeinden
Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn
und Oberarnbach.
Für die
Verbandsgemeinde Landstuhl
Dr. Peter Degenhardt,
Bürgermeister
Günther Dietrich, E rster Beigeordneter Vera Lang, Beigeordnete Florian Feth,
Beigeordneter
Für die
Gemeinde Bann
Stephan Mees,
Ortsbürgermeister
Gemeinde Gemeinde
Hauptstuhl Kindsbach
Gerald Bosch,
Knut Böhlke,
Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister
Sickingenstadt
Landstuhl
Ralf Hersina,
Stadtbürgermeister
Gemeinde
Gemeinde
Mittelbrunn Oberarnbach
Dr. Walter Altherr,
Arno Eckel,
Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister
Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 2
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste
Verbandsgemeinde
Verbandsgemeinde Landstuhl
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung
Amtsblatt - Online
Montag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
Telefon - Nr. 83- 0
Öffnungszeiten des Sozialamtes
Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr,
nachmittags geschlossen
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend
Öffnungszeiten des Dienstgebäudes „Alte Rentei“,
Kirchenstraße 41
(alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl)
Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen.
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend
Sprechstunden des Schiedsmanns
nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.
Sprechstunden der Gleichstellungsbeauftragten
der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang
Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49,
66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach
Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822.
Seniorengymnastik
In der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von
14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten
Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herzlich eingeladen.
Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt.
Notrufe
Polizei............................................................................................ 1 10 + 9 22 90
Feuerwehr........................................................................................................ 112
Krankentransport..................................................................................... 19222
Die Verbandsgemeinde
Landstuhl im Internet
So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.de
E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung
in allen Angelegenheiten: [email protected]
Direkter Kontakt
• Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:
[email protected]
• 1. Beigeordneter Günther Dietrich:
[email protected]
• Geschäftsführender Beamter Karl Straßer:
[email protected]
• Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@
landstuhl.de
• Einwohnermeldeamt: [email protected]
• Standesamt: [email protected]
• Ordnungsamt: [email protected]
• Gewerbeamt: [email protected]
• Bauamt: [email protected]
• Tourist-Information: [email protected]
• Datenschutzbeauftragter: [email protected]
• Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme
bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten
Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder AdobePDF an uns zu senden.
Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie
im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im
Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der
Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die
gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als
PDF-Datei auf Ihren PC herunterladen.
Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die
Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: [email protected]
Verbandsgemeindewerke/
Stadtwerke Landstuhl
So finden Sie uns im Internet: www.verbandsgemeindewerkelandstuhl.de, www.stadtwerke-landstuhl.de
e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: [email protected]
Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl
Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl,
der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn
Tel.-Nr. 06371/912250
Freizeitbad Azur
Tel. 06371/71500
Schernauer Straße,
66877 Ramstein-Miesenbach
Winteröffnungszeiten
Hallenbad:Herbst-, WinterOsterferien:
Montag 13.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 22.00 Uhr
Dienstag Freitag 10.00 - 22.00 Uhr
09.00 - 22.00 Uhr
Samstag 10.00 - 20.00 Uhr
09.00 - 20.00 Uhr
Sonnund Feiertage 09.00 - 20.00 Uhr
09.00 - 20.00 Uhr
Sauna:
Montag 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
Dienstag 16.00 - 22.00 Uhr Damensauna
Mittwoch 16.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
Donnerstag
16.00 - 22.00 Uhr Herrensauna
Freitag 12.00 - 22.00 Uhr gemischte Sauna
Samstag 10.00 - 20.00 Uhr
gemischte Sauna
09.00 - 20.00 Uhr
(in den Ferien)
Sonntag 09.00 - 20.00 Uhr gemischte Sauna
Feiertage
09.00 - 20.00 Uhr
gemischte Sauna
Öffnungszeiten CUBO
Montag bis Donnerstag:............. 10.00 - 22.00 Uhr
Freitag bis Samstag:..................... 10.00 - 23.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:................... 10.00 - 20.00 Uhr
Tel. 06371/130571
www.cubo-sauna.de
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 3
Ehrenamtsbörse Westrich
Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu
Möglichkeiten des sozialen Engagements und
finden gemeinsam ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche in Ihrer Nähe, die Ihren Interessen entsprechen.
Hat Ihre Institution Bedarf an ehrenamtlichen
Mitarbeitern? Wir nehmen diesen gerne in unseren Börsenkatalog
mit auf!
Telefon: 06371/592 420
Mo., Di., Do., Fr., 12.00 - 20.00 Uhr
Mi., 8.00 - 15.00 Uhr
(persönliche Gespräche nach Vereinbarung)
Fax: 06371/592 45 420
Email: [email protected]
Aktuell suchen wir Freiwillige für:
o Freizeitgestaltung für Senioren und Menschen
mit Behinderungen
o Betreuung Informationsstand/Verteilung Flyer
o Musikalische Betreuung, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Nachmittagsbetreuung für Kinder und
Jugendliche (Alter 6-18 Jahre)
BereitschaftsdienstE
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale
(BDZ) Landstuhl-Ramstein
Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt
Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 (ohne Vorwahl).
Öffnungszeiten:
Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr,
Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend
und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist. Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der
Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch
unter www.kv-rlp.de/260557.
In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte
immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112.
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz www.
kzv-rheinlandpfalz.de
Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der
Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden
(Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst der Augenärzte
Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern
Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem
Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel.
0631/ 89290929.
Tierärztlicher Notfalldienst
für Kleintiere der Tierarztpraxen
in Landstuhl und Ramstein
03.04. und 04.04.2015
Dr. Schulz, Saarbrückerstr. 85A
66849 Landstuhl............................................................................ 06371/2223
05.04. und 06.04.2015
Delorme-Goldberg, Daimlerstr. 7
66849 Landstuhl.........................................................................01719303179
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Tierärztlicher Notfalldienst für Großtiere
Dieser ist bei jedem Haustierarzt tel. auf Anrufbeantworter zu erfragen.
Apothekennotdienst
Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die
diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich
genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen
Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42
€/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes.
(zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-25882566851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862)
Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet:
www.lak-rlp.de - Mit der Option „Kalender“ können dort auch
für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der
kommenden 14 Tage abgezeigt und ausgedruckt werden. Die
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf
hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität
gewährleistet werden kann.
Notdienstplan vom 02.04.2015 bis 09.04.2015
(Umkreis: 10 km für Landstuhl)
Donnerstag, 02.04.2015
Apotheke auf der Atzel...............................................Telefon: 06371/2296
Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhl
Rosen-Apotheke............................................................Telefon: 06372/8283
Hauptstr. 70, 66882 Hütschenhausen
Freitag, 03.04.2015
Burg-Apotheke............................................................Telefon: 06371/62970
Hauptstr. 27, 66849 Landstuhl
Samstag, 04.04.2015
Kreuzweg-Apotheke.................................................Telefon: 06371/51495
Steinwendener Str. 13, 66877 Ramstein-Miesenbach
Sonntag, 05.04.2015
St. Hubertus-Apotheke............................................Telefon: 06371/50708
Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach
Montag, 06.04.2015
Kur-Apotheke.................................................................Telefon: 06371/3025
Kaiserstr. 40, 66849 Landstuhl
Dienstag, 07.04.2015
Löwen-Apotheke im Kaufland.......................... Telefon: 06371-9461560
Torfstraße 10, 66849 Landstuhl
Kelten-Apotheke................................................... Telefon: 06374/9917680
Am Keltenplatz 4, 67688 Rodenbach
Mittwoch, 08.04.2015
Markt-Apotheke..........................................................Telefon: 06371/96280
Kottweiler Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach
Kreuz-Apotheke.............................................................Telefon: 06374/6238
Hauptstr. 46, 67685 Weilerbach
Donnerstag, 09.04.2015
Markt-Apotheke..........................................................Telefon: 06371/62009
Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl
Weitere Bereitschaftsdienste
Weitere Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke
Netz AG Energieversorgung
Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:
Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 08 00 / 7 97 77 77
Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:
Tel.-Nr.: 08 00/1003448
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 4
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
✃✃✃✃
Pflege- und Beratungsdienste
■■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ
Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern:
Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u.
Feiertagen! Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197.
■■ Beratungs- u. Koordinierungsstelle:
Tel. 06371/912288.
■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Ansprechpartner: Frau Helga Ulrich, Sprechzeiten: donnerstags, 11 12 Uhr im Bürgerhaus, Landstuhl, Hauptstr. 1, Clubraum 2a, 2. OG, Tel.:
06371/734700. Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älterwerden“ der
Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105353.
■■ Betreuungsvereine
Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787.
DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0
Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369.
■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst
katholischer Frauen
Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.
de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr,
Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in
persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach
einer Schwangerschaft.
Schwangerschaftsberatung im Internet:
www.beratung-caritas.de
Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet.
■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich,
Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22.
■■ Diakonisches Werk Pfalz
Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine
Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung
(staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z.
B. Stiftung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.:
06371/2846, eMail: [email protected].
Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung.
Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846.
Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt):
Tel. 06371/913599, e-Mail: [email protected].
Suchtberatung: Tel. 0631/72209.
Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen:
Tel. 0631/371084-25.
Alle Beratungsangebote sind kostenlos u. stehen allen Ratsuchenden offen.
■■ Info-Abende für werdende Eltern:
Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit
nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt:
St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte.
■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung
Kaiserslautern
Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus
in Landstuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im
Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst
informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrank
ungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher
Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo.
- Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535.
■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz
Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße)
67655 Kaiserslautern
Telefon: 06 31 / 3 69 – 14 44
Telefax: 06 31 / 3 69 – 14 90
Mail: [email protected]
■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/917130, E-Mail: [email protected], Internet: www.jugendhaus-spots.de; Schulkindbetreuung,
Offene Angebote (Sport, Kreativ, etc.) für Kinder und Jugendliche, Tanzangebote, u.v.m. Auskunft erteilt Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Oliver Quartier.
■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz Gmbh
Behandl. v. Kindern, Jugendlichen u. Erwachsenen, therapeutische Versorgung n. Schlaganfall, Hirnverletzungen, Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/916986, Fax 06371/916984.
■■ Mobile Dienste im Gemeinschaftswerk für
Menschen mit Behinderungen GmbH
Familienentlastende Angebote, Assistenz, Gruppenangebote, Pflegeberatung, Ergotherapie, Logopädie, Ambulantes Wohnen, Freizeitangebote,
Beratung für Menschen mit Behinderungen, Soziotherapie, Unterstützte
Kommunikation, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl, Tel. 06371/934-0, Fax:
06371/934-424.
■■ Seelsorge u. Lebensberatung
Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr.
■■ Jugendraum „Quo Vadis“
Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de
Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Di. bis. Fr. 13.00 - 20.00
Uhr. Montags findet in Kooperation mit der Streetworkerin der Sickingenstadt eine Fußball AG in der kleinen Turnhalle der IGS Landstuhl von 16.00
bis 18.30 Uhr statt.
Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er
berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der
allgemeinen Alltagsbewältigung.
■■ STK B Sozialtherapeutische Kette
Gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbh, Betreutes Wohnen im westl.
Landkreis Kaiserslautern (6 Plätze). Ansprechpartner: Hr. Neu, Lindenstr. 15,
66849 Landstuhl, Tel. 06371/915383 (Mo. u. Di. ganztätig, Mi. nur vormittags)
■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes
Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski,
Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss:
0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel.
06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum
(Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do.
8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0.
■■ Drogen-Info-Telefon
des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555
Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525
Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.
■■ Hotline Ess-Störungen
des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u.
Psychotherapie 06349/9003333
Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.
■■ Sozial- u. Integrationsberatung
des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt
dienstags, nach Vereinbarung, unter Tel. 06371/17907.
■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl
evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/913222 u. 0176/82111296.
■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“
Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädagogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm
6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14
- 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr
■■ Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-0
■■ Sprechstunde für Migration und
Integration des Landkreises Kaiserslautern:
Donnerstags von 16 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Vorherige Terminvereinbarung für die Verbandsgemeinde Landstuhl unter
Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller.
■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“
Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838,
Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr
Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen
unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)
■■ Migrationsberatung (Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und
Spätaussiedler) im DRK-Centrum Landstuhl
Sprechstunden: Montags Dienstag 9 - 11 Uhr, Donnerstag von 10 - 12 Uhr
und 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung.
Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533
■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz
(BeKo-Demenz) im DRK-Centrum Landstuhl
Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr und
nach Vereinbarung.
Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529
■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V.
Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl
www.behindertenhilfe-westpfalz.de
[email protected]
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 5
Verbandsgemeinde
Tourist-Information
„Sickingen-Tourismus“
Vom 01.04.2015 bis zum 30.09.2015 hat die TouristInformation „Sickingen-Tourismus“ wieder verlängerte
Öffnungszeiten und zwar
Montag ............................................von 10.00 - 12.00 Uhr
............................................................. und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag - Freitag.............................................von 09.00 - 12.00 Uhr
............................................................................... und 13.00 - 17.00 Uhr
sowie am Samstagvormittag .....................von 09:30 - 12.00 Uhr
Tourist-Information „Sickingen-Tourismus“
Hauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 Landstuhl
Tel.-Nr. 0 63 71/1 30 00 12, Fax-Nr: 0 63 71/1 30 03 59
e-mail: [email protected], www.landstuhl.de
Jugendfeuerwehr Kindsbach
Die Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach
finden immer Freitag, von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16
Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Jugendfeuerwehr Landstuhl
Die Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl
finden immer freitags, von 17.00 Uhr bis 19.00
Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16
Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der
Übung werden die Kinder heimgefahren.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
wurden in der Halle montiert sowie das Wärmedämmverbundsystem
aufgebracht. Die Dacharbeiten sind weitgehend fertiggestellt und die
neuen Lichtkuppeln sind eingebaut. Damit ist die energetische Sanierung einen großen Schritt vorangekommen. Durch die Erneuerung
der Bodenbeläge, der Decken- und Wandbekleidungen, der SanitärInstallationen sowie der Heizung, der Elektrotechnik und dem Einbau einer Lüftungsanlage wird die „Steinalbhalle“ ihren Aufgaben als
Turn- und Veranstaltungshalle gerecht. Während der Sanierungs- und
Umbaumaßnahmen werden auch die Auflagen für Versammlungsstätten (Brandschutz, Rettungswege, Lüftung, etc.) umgesetzt. Investiert werden insgesamt knapp 1,6 Millionen Euro. Die voraussichtliche
Fertigstellung ist für Mitte September 2015 geplant.
Aus unserer Feuerwehr
Neuwahlen beim Feuerwehrverein
der Sickingenstadt Landstuhl e.V.
Mit großer Mehrheit wurde Wolfgang Fromkorth erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt. Seine Stellvertreter sind Eric Müller und Volker
Ketzler. Zum Kassenwart wählten die Mitglieder einstimmig Stefan
Sereda. Thorsten Jung wurde als Schriftführer gewählt und Christian
Schuff ist neuer Verantwortlicher für die Florianshütte und den Grillplatz. Beisitzer für die Theken- und Küchenverwaltung sowie für die
Betreuung des Getränkeautomaten ist weiterhin Benjamin Müller.
Auch weiterhin ist Michael Kopp der Verantwortliche für den Internetauftritt des Vereins und Pressewart. Als Beisitzer passiv wurde
Renate Stöber wiedergewählt.
Ebenso wurden die Kassenprüfer in ihrem Amt bestätigt.
Tanzverbot
Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsbehörde auf das Tanzverbot nach § 8 des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und
Feiertage hin.
Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 04:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00, Uhr verboten.
Um Beachtung wird gebeten.
Landstuhl, den 16.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
-Ordnungsbehörde-
Sonstige amtliche Mitteilungen
Sanierung und
Umbau der Steinalbhalle Bann
Seit Baubeginn im September 2014 ist in der Schulturnhalle „Steinalbhalle“ der Don-Bosco-Grundschule Bann viel passiert. Gemeinsam
mit Ortsbürgermeister Stephan Mees, dem planenden Architekten
Alexander Blanz und seiner Mitarbeiterin Maren Nolte, überzeugte
sich Bürgermeister Dr. Degenhardt vor Ort vom Baufortschritt.
Die Abbruch- und Rohbauarbeiten wurden bereits komplett ausgeführt. Im Nebentrakt sind die Estricharbeiten größtenteils erfolgt und
der Außenputz ist fertig. Derzeit wird die Haustechnik installiert und
die Holzprallwand angebracht. Deckenheizkörper und Lüftungsrohre
Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl
bleibt an den Samstagen 04.04.,
02.05. und 23.05. geschlossen
An den Samstagen 4. April, 2. Mai und 23. Mai 2015 bleibt die KfzZulassungsstelle in Landstuhl, Bruchwiesenstraße 31, geschlossen.
An den übrigen Samstagen ist die Kfz-Zulassungsstelle Landstuhl
wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Nähere Informationen zu
den Öffnungszeiten finden Sie unter: www.kaiserslautern-kreis.de.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 6
Das Landesamt für Steuern informiert
Anlage KAP - Erstattung von Kapitalertragssteuer
Steuerbescheide frühestens ab Ende April
Aufgrund erforderlicher Software-Programmierungen verzögert sich
bundesweit die maschinelle Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen;
Anrechnung von Kapitalertragssteuer).
Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung kann daher frühestens
Ende April die ersten hiervon betroffenen Steuerbescheide versenden. Für Fälle einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP,
bei denen Verluste mit entsprechenden Kapitalerträgen verrechnet
werden, ist möglicherweise mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.
Finanzamt Kusel-Landstuhl
schließt früher
Am Gründonnerstag, 2. April 2015 schließt das Service-Center
an beiden Standorten bereits um 17 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis.
„InfoMobil“ der Bundeswehr
macht Station bei der Agentur für Arbeit
in Kaiserslautern
Das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr aus Kaiserslautern präsentiert sich am 9. April 2015 von 10.00 bis 18.00 Uhr mit einem
mobilen Messe-Stand beim Berufsinformationszentrum (BiZ) der
Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern.
Das „InfoMobil“ der Bundeswehr wird an diesem Tag vor Ort auf dem
Gelände der Agentur für Arbeit Station machen. Der auf einem großen Truck installierte mobile Messe-Stand bietet den Besucherinnen
und Besuchern Gelegenheit, sich ausführlich und aus erster Hand zu
informieren und mit den Karriereberatern ins Gespräch zu kommen.
In allen Fragen zum Freiwilligen Wehrdienst oder einer längerfristigen
Verpflichtung gibt es hier fachmännische Beratung und Information.
Wer sich für die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
beim Bund interessiert oder Fragen zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften in Heer, Marine und Luftwaffe hat, ist
hier ebenfalls richtig. Die Karriereberater informieren aber auch über
berufliche Möglichkeiten im zivilen Bereich der Bundeswehr.
Um 15.00 Uhr findet dann im Berufsinformationszentrum (BiZ) der
Agentur für Arbeit ein Vortrag mit dem Karriereberatungsoffizier,
Oberleutnant Thorsten Lorenz, statt. Er wird ausführlich über den
Freiwilligen Wehrdienst und über die Karrierechancen im zivilen und
militärischen Bereich der Bundeswehr mit und ohne Studium informieren. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten werden von
Lorenz hier noch einmal im Überblick vorgestellt. Ferner stehen Infos
zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungsund Auswahlverfahren auf dem Programm. Selbstverständlich
beantwortet der Karriereberatungsoffizier auch gerne Fragen aus
dem Publikum zu den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr.
Unter dem Motto „Check‘ die Alternativen bei deiner Berufs-und Studienwahl“ finden regelmäßig Info-Veranstaltungen mit Fachleuten
aus der Praxis sowie Bewerberseminare für Schülerinnen und Schüler
im BiZ der Agentur für Arbeit statt. Ein Programmfaltblatt mit allen
Veranstaltungsterminen ist kostenlos beim BiZ erhältlich (Telefon:
0631 3641 220). Infos zum aktuellen Veranstaltungsprogramm gibt
es auch im Internet in der zentralen Veranstaltungsdatenbank der
Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Die Veranstaltungen im BiZ Kaiserslautern sind dort unter dem Veranstaltungsort
„Kaiserslautern“ zu finden.
Agentur für Arbeit erweitert im Rahmen
von Pilotprojekt die Öffnungszeiten
an vier Standorten
Moderne Verwaltung bedeutet auch und vor allem Nähe zu den Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihrem bundesweiten
Netz von Geschäftsstellen und Einrichtungen der Grundsicherung ist
eine verlässliche Partnerin mit einer festen regionalen Verwurzelung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben langfristige Beziehungen aufgebaut und stehen ihren Kundinnen und Kunden mit regionalspezifischem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite. Daran wird
sich nichts ändern. Die BA wird auch in Zukunft vor Ort präsent und
persönlich erreichbar sein.
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Im Rahmen einer Pilotierung wird die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ab dem 7. April 2015 bis zum Ende des Jahres ein
neues Konzept erproben, welches im kommenden Jahr bundesweit
umgesetzt werden könnte. Die Pilotierung in der Westpfalz bietet
der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens die Chance, ein
modulares Organisationssystem zu testen und in diesem System
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kundenorientierte Aufgaben
umfassend zu übertragen. „Es freut mich, dass die Agentur für Arbeit
in der Westpfalz als Pilotagentur ausgewählt wurde. Wir haben damit
die Gelegenheit, das Thema BA vor Ort und damit auch die Zukunft
der Flächenpräsenz der Bundesagentur für Arbeit in ganz Deutschland mitgestalten zu dürfen“, so Hans-Joachim Omlor, Leiter der
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens.
Mit Beginn des Projektes erweitert die Agentur für Arbeit an den
Standorten Dahn, Kirchheimbolanden, Landstuhl und Rockenhausen
ihre Servicezeiten, zu denen die Arbeitsuchenden die Möglichkeit
haben, sämtliche Anliegen ohne vorherige Terminierung persönlich
zu klären, insbesondere aber die persönliche Arbeitsuchend- bzw.
Arbeitslosmeldung vor Ort vorzunehmen.
Die nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick über die Öffnungszeiten ab 7. April 2015 an drei Standorten der Agentur für
Arbeit in der Westpfalz:
Landstuhl, Konrad-Adenauer-Straße 2
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Kaiserslautern, Augustastraße 6
Mo 8.00 - 13.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
Mi 8.00 - 13.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Pirmasens, Schachenstraße 70
Mo 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Energietipp der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
Fenster - Das Neueste ist gerade
gut genug für die nächsten 30 Jahre
Fenster sind auch im Neubau die Schwachstellen der thermischen
Gebäudehülle. Daher sollte das neueste Fenster gerade gut genug sein.
Den besten Wärmeschutz bietet derzeit eine Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Die hohe Isolierwirkung wird durch eine Metallbedampfung auf zwei Scheibeninnenoberflächen erreicht, die die
Wärmestrahlung in den Raum zurück schickt. Eine Befüllung der
Zwischenräume mit schlecht wärmeleitendem Edelgas verringert
die Energieverluste zusätzlich. Und vor Dunkelheit braucht man sich
dennoch nicht zu fürchten: Der Lichtverlust durch die dritte Scheibe
ist mit dem menschlichen Auge nicht wahrnehmbar.
Entscheidend für die gewünschte Energieeinsparung ist jedoch nicht
nur die Wärmedurchlässigkeit des Glases, sondern auch die des Rahmen und des Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen
hat meistens schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der
Auswahl der Fenster ist deshalb auf den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters, Uw (w für „window“), zu achten. Der
Fensterrahmen, egal ob aus Holz, Kunststoff oder Aluminium sollte
zusätzlich gedämmt sein.
Um Verluste durch unkontrollierten Luftaustausch zu verringern,
müssen Fenster dicht schließen und luftdicht eingebaut werden.
Ein luftdichter Einbau ist nicht erreicht, indem Montageschaum in
die Fugen zwischen Mauerwerk und Rahmen eingebracht wird. Hier
müssen spezielle Klebe- und Dichtbänder zum Einsatz kommen. Eine
individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und zu anderen Fragen des Energiesparens im Neu- und Altbau erhalten Ratsuchende
im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Anmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat jeden Mittwoch Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus
Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter:
0800-60 75 600 (kostenlos).
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 7
In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den
4.05.2015 von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Anmeldung unter (06303) 913 144.
VZ-RLP
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Verlegung der Bushaltestellen in der
Stadtmitte von Kaiserslautern
1. Ab 30. März 2015 erhält Saar-Pfalz-Bus in der Fruchthallstraße
eine zentrale Abfahrtshaltestelle „Stadtmitte G“ für alle Linien
und Richtungen. Diese Haltestelle befindet sich zwischen dem
Durchstich Stadtgalerie und der Schneiderstraße. Hier wird es 3
Abfahrtshaltestellen geben. Die Busse fahren in der Reihe der Ankunft die Haltestelle an. Hier gelten die Abfahrtszeiten der ehemaligen Haltestellen Fackelpassage, Fackelbrunnen oder Maxstraße.
2. Für stadteinwärts fahrende Busse gibt es zukünftig ebenfalls eine
zentrale Ausstiegshaltestelle „Stadtmitte H“ im Durchstich
vor der Stadtgalerie.
Vorläufig gilt jedoch folgende Regelung:
An der Haltestelle Maxstraße halten folgende Linien:
Linie 130, 131, 133 (Richtung Pfaffplatz), 134, 140.
An der Haltestelle Rathaus halten folgende Linien:
Linie 135, 136, 137.
3. Busse die vom Pfaffplatz kommen und weiter Richtung Marktstraße - Bahnhof oder Kennedyplatz fahren halten an der zentralen Abfahrtshaltestelle „Stadtmitte G“. Dies sind folgende Linien:
Linie 139, 141, 143, 145, 150. Dadurch wird die Haltestelle Fackelbrunnen ersetzt.
Die bisherigen Ersatzhaltestellen „Hotel Lauterbach, Pflaumenbaum,
Maxstraße, Stiftsplatz“ entfallen, da die regulären Fahrwege wieder
in Kraft treten.
Saar-Pfalz-Bus GmbH
- Verkehrsmanagement Landkreis Südwestpfalz und Kaiserslautern
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Kontakt:
Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz:
Ansprechpersonen:
DLR Rheinpfalz (Neustadt) Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter, Rebekka Knapp, Tel.: 06321/671-1387 - Email: rebekka.
[email protected]
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach) Landwirtschaft,
Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter, Anne Buß, Tel.: 0671/820-438,
Email: [email protected]
Fusion der Verbandsgemeinden
Landstuhl und Kaiserslautern-Süd
Informationen unter www.fusion-landstuhl-kl-sued.de
Bürger und Ihre Umwelt
Müllabfuhrtermine
für die 15. Kalenderwoche
Abfuhrregelungen in Wochen mit Feiertagen
Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich
diese Abfuhr sowie alle in dieser Woche auf den Feiertag folgenden Abfuhren immer um ein bis zwei Tage nach hinten. Folglich
kann auch samstags nachgefahren werden. Diese Regelung gilt
für alle Abfallarten, Vorverlegungen finden nicht mehr statt.
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Frist zur Beantragung läuft aus
Personen, die beruflich:
- Pflanzenschutzmittel anwenden
- über Pflanzenschutz beraten
- Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen
- Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel)
benötigen zukünftig einen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab 26.11.2015 muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden.
Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten:
- Antragstellung bis spätestens 26.05.2015!
- Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, das die Sachkunde
bescheinigt (z.B. Gehilfenbrief, Wirtschafter, Techniker, Meister,
Sachkundelehrgangszeugnis, etc.) beifügen.
- Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro.
Antragstellung im Internet unter www.pflanzenschutz-skn.de
Darüber hinaus sind Personen, die ihre Sachkunde aufrecht erhalten
möchten verpflichtet innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes an
einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Informationen zu Fortbildungsterminen finden Sie im Sachkundeportal
unter www.dlr.rlp.de.
Bann
Ortsbürgermeister Stephan Mees
Sprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o.
nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus:
06371/2475, priv. 06371/15956
Öffnungszeiten des Jugendtreffs Bann
Montag ................................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr
Mittwoch ............................................................... von 17.00 bis 21.00 Uhr
Alle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 8
Ruftaxi in Bann
Nur samstags und sonntags nach Landstuhl
Tel. 0170/4752835
Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn
VRN Wabentarif
Öffnung der Grünabfallsammelstelle
Mittwoch.........................................................................17.00 bis 19.00 Uhr
Freitag...............................................................................17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag...........................................................................13.00 bis 17.00 Uhr
Sonstige amtliche Mitteilungen
2. Deutsch-Amerikanischer Flohmarkt
Am 25. April findet in der Zeit von 9 bis 16 Uhr der 2. Deutsch-Amerikanische Flohmarkt auf dem Marktplatz in Bann statt. Neben zahlreichen privaten Verkaufsständen wird auch ein Imbiss für das leibliche
Wohl der Besucher sorgen. Interessierte Verkäufer melden sich bitte
unter [email protected] an.
The 2nd German - American Fleemarket in Bann (marketplace) will
take place Saturday, 25th of April from 9 a.m. to 4 p.m. Next to a variety
of goods, German brats and beverages will be available. Sellers please
contact [email protected] for details and registration.
Hauptstuhl
Ortsbürgermeister Gerald Frank Bosch
Sprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr,
im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a
Öffnungszeiten der
Grünabfallsammelstelle Hauptstuhl
Freitag...............................................................................15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag...........................................................................12.00 bis 18.00 Uhr
Kindsbach
Ortsbürgermeister Knut Böhlke
Sprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr
u. nach Vereinbarung im Büro neben dem
Sitzungssaal, Marktstr. 21, Tel. 06371/2405
www.kindsbach.de
Schüler- und Seniorentisch
der Gemeinde Kindsbach
Montag - Freitag in der Zeit .................................von 11.45 - 14.00 Uhr
im Pfarrheim St. Michael; Anmeldung von Montag bis Freitag
unter: 0173/4056700
Öffnungszeiten des Jugendund Kindertreffs / Ju.Ki.T
Montag Mittwoch Freitag 15 Uhr - 17 Uhr Kidstreff
für 6- bis 10-Jährige
17 Uhr - 19 Uhr Mädchentreff
für Mädchen ab 10 Jahre
15 Uhr - 17 Uhr „Buwe Treff“
für Jungs im Alter von 10 - 13 Jahren
18 Uhr - 21 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre
18 Uhr - 22 Uhr Jugendtreff ab 13 Jahre
Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach
mittwochs vormittags...................................................09.30 - 10.30 Uhr
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Öffnungszeiten der GrünabfallSammelstelle der Gemeinde Kindsbach
Donnerstag.....................................................................15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag...............................................................................15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag...........................................................................13.00 bis 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Satzung der Ortsgemeinde Kindsbach
über die Erhebung von Hundesteuer
vom 25. März 2015
Der Ortsgemeinderat Kindsbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§2
Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer
einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er
nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in
jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe
oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund
oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
§3
Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der
Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Steueramt) anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats
nach der Geburt als angeschafft.
Bei der Anmeldung sind
1. Rasse
2. Geburtsdatum
3. Herkunft und Anschaffungstag
4. Geschlecht
glaubhaft nachzuweisen.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er
wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei
der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung
oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen
anzuzeigen.
(4) Die Anzeigepflicht gilt für alle Hunde, unabhängig davon, ob ein
steuerlicher Tatbestand vorliegt oder nicht.
§4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem
Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der
genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 9
§5
Steuersatz, Gefährliche Hunde
(1) Der Steuersatz pro Hund wird in der Hebesatzsatzung festgelegt.
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
(3) Gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder
Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung
vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier und
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.
§6
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer
festgesetzt.
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des
Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und für die Folgejahre jeweils am 01.07. fällig.
(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist
eine Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.
(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 vierteljährlich am 15. Februar, am 15. Mai, am 15.
August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
(5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für
die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
§7
Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst
völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden,
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei
einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die
Ausbildung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ oder die „Gemeinsame Prüfungs- und
Prüferordnung für Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder
eine vergleichbare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt
haben. Die Ablegung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung
von der betreibenden Organisation schriftlich nachzuweisen,
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im
Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz,
5. Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind,
6. Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den
Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten
werden.
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei
der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz
zu bringen.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen
Hund gewährt.
(4) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage
entsprechender Nachweise zeitnah zu belegen.
(5) Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der
Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.
§8
Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte
zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von
Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr
als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für
höchstens zwei Hunde.
(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff.
ausgenommen.
(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die
Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder
weitere Hunde.
§9
Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung
(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit
Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet
sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen
eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen
belangt wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes
entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über
den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der
Hunde geführt und auf Verlangen
§ 10
Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die
außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei
Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl zurückzugeben.
(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im
Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei
können folgende Daten erhoben werden:
1. Name und Anschrift des Hundehalters
2. Anzahl der gehaltenen Hunde
3. Herkunft und Anschaffungstag
4.Geburtsdatum
5. Rasse
6. Geschlecht.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich
oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht
rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet,
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurück gibt,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb
seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne
sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder
dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich
sind, anlegt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 10
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der
Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
§ 12
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft; gleichzeitig
tritt die Satzung der Ortsgemeinde Kindsbach über die Erhebung der
Hundesteuer vom 19.12.2001 außer Kraft.
Kindsbach, den 25. März 2015
gez. Knut Böhlke, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes
hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden.
Landstuhl, den 26.03.2015
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Sickingenstadt Landstuhl
Stadtbürgermeister Ralf Hersina
Tel. 06371/830
Sprechstunde nach Vereinbarung
www.landstuhl.de
Stadtbücherei der Sickingenstadt Landstuhl
Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten,
CDs, CD-ROMs - Fernleihe
Klassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf
Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483
Internet: www.landstuhl.de/stadtbuecherei.html
E-Mail: [email protected]
Artothek
Bilder (Gemälde, Zeichnungen und Drucke)
Kontakt: Telefon: 06371/1300880, Fax:
06371/1300888, Internet: www.artothek.landstuhl.de, www.landstuhl.de, E-Mail: [email protected]
Anschrift Stadtbücherei u. Artothek:
Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl
Öffnungszeiten:
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der
Grünabfallsammelstelle Landstuhl
Dienstag..........................................................................17.00 bis 20.00 Uhr
Freitag..............................................................................14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag..........................................................................10.00 bis 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Amtsgericht
-VollstreckungsgerichtK 73/13
Terminsbestimmung
In Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Landstuhl Blatt 3629 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz
am Freitag, dem 05.06.2015 11.00 Uhr an der Gerichtsstelle Landstuhl, Kaiserstraße 55, Sitzungssaal II, Zimmer 201 versteigert werden.
Miteigentumsanteil von 20, 425/1. 000 an dem Grundstück:
Gemarkung Landstuhl, Flurstück Nr. 2778/10
Gebäude- und Freifläche, Berliner Str . 80, Größe: 3032 qm
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und
dem Teileigentum an dem Raum im Aufteilungsplan
bezeichnet mit Nr. 61
(nach Gutachten Wohnung in 7. OG, 2ZKB, WC, Balk, WFl. ca. 64 qm)
Gemeinde: Landstuhl
Verkehrswert: (§ 74a ZVG) 37.600.- - EUR
Der Versteigerungsvermerk wurde am 15.01.2014 in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder
wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen,
so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das
Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller
widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des
Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den
Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des Versteigerten Gegenstandes.
gez. Huwer, Rechtspfleger
Ausgefertigt
Löhfelm-Miskovic, Justizobersekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze der Sickingenstadt Landstuhl
(Hebesatzsatzung)
vom 17. März 2015
Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung, zu Seitennavigation in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 11
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. September
2010 (GVBl. S. 280), des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973
(BGBl. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 Gewerbesteuergesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2010 (BGBl.
I S. 1768) und des § 4 Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2011
(GVBl. S. 25), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat
der Sickingenstadt Landstuhl in seiner Sitzung am 17.03.2015 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die Grundsteuern, für die Gewerbesteuer und die
Hundesteuer werden für das Gebiet der Sickingenstadt Landstuhl
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 325 v.H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 407 v.H.
2. Gewerbesteuer 388 v.H.
3. Hundesteuer
3.1. für den ersten Hund 48,00 €
3.2. für jeden weiteren Hund 132,00 €
3.3. für den ersten gefährlichen Hund 402,00 €
3.4. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.002,00 €
§2
Die in § 1 genannten Hebesätze gelten bis zur Änderung durch Ratsbeschluss.
§3
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2015 in Kraft, gleichzeitig
tritt die Satzung vom 15. Mai 2013 außer Kraft.
Landstuhl, den 17. März 2015
gez. Hersina, Stadtbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden.
Landstuhl, den 25.03.2015
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
„Legendäre Burgerlebnistage“
Vom Land Rheinland-Pfalz wurde das Jahr 2015 zum Sickingenjahr
erklärt. Die Sickingenstadt Landstuhl mit ihrer reichen Geschichte
um den Ritter Franz von Sickingen und die Burg Nanstein bietet sich
daher hervorragend als Schauplatz für die ersten „Legendären Burgerlebnistage“ an. Veranstalter dieses Events ist die Sickingenstadt
Landstuhl gemeinsam mit den Heimatfreunden, der Schützengemeinschaft Landstuhl und dem Fanfarenzug Sickinger Herolde. In
einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch im Rathaus, wurde
das Veranstaltungsprogramm vorgestellt.
Die Heimatfreunde Landstuhl erschienen zur Pressekonferenz im mittelalterlichen Gewand und gaben damit einen ersten Vorgeschmack
Mit dem Gedenken an den 492. Todestag des Franz von Sickingen,
wird am Donnerstag, den 07.05.2015 um 19.00 Uhr der offizielle Auftakt zu den „Legendären Burgerlebnistagen“ stattfinden. Natürlich
darf dabei auch die Darstellung der Beschießung der Burg und der
Sterbeszene des Franz von Sickingen nicht fehlen. Im Außenbereich
der Burg Nanstein warten mehrere Lager, Tavernen und 35 Marktstände der Mittelaltervereine auf die Besucherinnen und Besucher.
Am Freitag (08.05.) ist der Markt bereits ab 16.00 Uhr geöffnet. Einlass in die Burg zum „Abend der Spielleute“ ist ab 18.00 Uhr. Die Band
Cultus Ferox und deren Vorgruppe Vindsklang, bieten einen ganzen
Abend voller Musik zum Zuhören und Tanzen. Abgerundet wird der
Abend mit der Feuershow der Gruppe Fornax, welche aus der Partnerstadt Bad Münster am Stein-Ebernburg kommt. Die Eintrittskarten hierfür sind im Vorverkauf für 19,00 € und an der Abendkasse für
24,00 € zu erwerben. Das bunte Mittelaltertreiben mit vielfältigem
Programm geht samstags (09.05.) ab 11.00 Uhr weiter. Es erwartet
sie Musik, Kinderbelustigung sowie mittelalterlicher Speis und Trank.
Auch altes Handwerk, wunderschöne Marktstände und die Lager der
Mittelaltergruppen laden zum Verweilen und Besichtigen ein. Gegen
22.00 Uhr gibt es wieder eine große Feuershow sowie ein Feuerwerk
der Gruppe Fornax. Letzter Markttag ist der Sonntag (10.05.), der mit
einem Gottesdienst im Burghof beginnt. Im Anschluss erfolgt, anlässlich des Jubiläums „80 Jahre Sickinger Herolde“, der Aufmarsch von
sechs Fanfarenzügen. Der Markt und die Handwerksstände sind an
diesem Tag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Im Außenbereich der Burg ist der
Eintritt an allen Tagen kostenlos. In
den Innenbereich der Burg Nanstein
erfolgt der Einlass am Samstag und
Sonntag nur mit einer Erlebnisplakette. Diese kann während der
Markttage zum Preis von 5,00 €
erworben werden. Mit dem Kauf der
Plakette wird nicht nur die Veranstaltung unterstützt, sondern auch ein
schönes Erinnerungsstück erstanden. Am Samstag, von 10.00 - 24.00
Uhr und am Sonntag von 10.00 - 19.00 Uhr steht ein Shuttleservice zur
Verfügung (die Haltestellen werden rechtzeitig bekannt gegeben).
Pro Person kostet die Fahrt 1,00 €. Die Sickingenstadt Landstuhl rechnet mit ca. 3.000 bis 5.000 Besuchern, je Veranstaltungstag. Stadtbürgermeister Ralf Hersina dankte den mitwirkenden Vereinen,
insbesondere auch dem Kaiserslauterer Mittelalterverein „Die
Legende e.V.“, für dieses tolle Programm. Sollte die Veranstaltung den
gewünschten Erfolg bringen, plant die Sickingenstadt Landstuhl für
das Jahr 2017 eine Wiederholung. Im Rahmen des Sickingenjahres
gibt es noch zahlreiche weitere Veranstaltungen, darunter auch Sonderausstellungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe im Landes-,
Gutenberg- und Dommuseum in Speyer. Bei der Ausstellungseröffnung „Ritter! Tot! Teufel? - Franz von Sickingen und die Reformation“
am 20.05.2015 im Landesmuseum werden einige Vereine der Verbandsgemeinde Landstuhl mitwirken. Gleiches wird bei der Nacht
der Museen am 30.05.2015 von 19.00 - 01.00 Uhr der Fall sein.
Vorverkaufsstellen für die Veranstaltung am Freitag (08.05.):
Stadthalle Landstuhl, Tel.: 06371-9234 0
Buchhandlung Stützel, Tel.: 06371-2369
Brasserie Koschtbar, Tel.: 0176-30654254
Die Karten sind begrenzt!
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 12
Paula Rixen feierte 103. Geburtstag
Die älteste Bürgerin der Sickingenstadt Landstuhl, Paula Rixen, feierte vergangene Woche ihren 103. Geburtstag. Die Familie sowie
zahlreiche Freunde und Bekannte gratulierten der Jubilarin zu ihrem
Ehrentag. Stadtbürgermeister Ralf Hersina und Kreisbeigeordneter Dr. Walter Altherr wurden bei ihrem Besuch von der 80-jährigen
Tochter von Paula Rixen empfangen. Sie beglückwünschten die Jubilarin und überreichten Präsente. Für die Zukunft wünschten sie ihr
alles erdenklich Gute, viel Gesundheit und noch viele schöne Jahre
im Kreise ihrer Lieben.
Paula Rixen ist in Fockenberg-Limbach geboren und aufgewachsen.
Mit Beendigung der Schulzeit kam sie mit 17 Jahren in die Sickingenstadt Landstuhl, wo sie als Kindermädchen eine Anstellung fand.
Nach dem Krieg eröffnete sie einen Heißmangelbetrieb, den sie bis
1973 führte. Anschließend engagierte sich die rüstige Rentnerin fast
30 Jahre im Altenwerk der kath. Pfarrerei St. Andreas. Bis 2007 war sie
dort ebenfalls als Vorsitzende tätig. Auch heute noch nimmt Paula
Rixen aktiv am Gemeindeleben teil und engagiert sich unter anderem in der kath. Frauengemeinschaft.
18. Nanstein Berglauf
Streckenrekord durch Melanie Noll
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Auch die Herren waren sehr schnell auf der durch den Wald führenden, schönen Strecke unterwegs. Positionen eins bis vier gingen an
den TuS 06 Heltersberg. Die drei ersten Läufer, Jonas Lehmann, Tim
Könnel und André Bour liefen in 25 Minuten über die 7,1 Kilometer
lange Strecke mit 350 Höhenmetern. Auf Position vier in 26:21 Minuten folge den Vereinskameraden Tom Heuer ins Ziel. Dass es sich
auch bei den Läufern vom TuS 06 um Deutsche Berglaufspezialisten
handelt, beweisen die fünf Titel, die sie bei den letzten Deutschen
Berglaufmeisterschaften in die Pfalz mitbrachten.
Die drei Läuferinnen und Läufer des austragenden Vereins waren mit
ihren Leistungen ebenfalls sehr zufrieden. Auf Gesamtposition sechs
war schon Alexander Barnsteiner zu finden, der für die Heimstrecke
26:57 Minuten benötigte. Für ihn bedeutet dies Platz zwei der Altersklasse. Auf Position 13 war Thorsten Müller im Ziel. Er gewann die
M35 in 28:34 Minuten. Einen weiteren Altersklassensieger für die LLG
konnte sich Katja Bambach erlaufen. In 33:06 Minuten siegte sie in
der W40.
Stellenausschreibung
Die Sickingenstadt Landstuhl sucht für ihre kommunalen Kindertagesstätten „Atzelnest“ und „Wichtelburg“ in Landstuhl zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
staatlich anerkannte Erzieher (w/m)
in Teilzeit.
Bei den zu besetzenden Stellen handelt es sich um Krankensowie Elternzeitvertretungen als auch um eine Wiederbesetzung
im Sinne des § 3 Abs. 2 Altersteilzeitgesetz.
Die Stellen sind zunächst befristet und umfassen eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach
den Bestimmungen des Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes
(TVöD-SuE). Bewerbungen von Männern und Frauen sind gleichermaßen gewünscht. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehende Kosten
können nicht erstattet werden.
Bitte richten Sie die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.04.2015 an:
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl,
Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl
oder per Email an [email protected]
Landstuhl, den 24.03.2015
gez. Ralf Hersina, Stadtbürgermeister
Hinweis zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte
auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen
und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung
der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen
ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Anderenfalls werden
die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der
Sickingenstadt Landstuhl nicht erstattet.
Ablauf von
Nutzungsrechten an Grabstätten
Bei frischen Temperaturen und bewölktem Himmel, jedoch ohne den
angekündigten Regen, startete der Erste Beigeordnete der Sickingenstadt Landstuhl, Boris Bohr die 18. Auflage des Landstuhler Nanstein Berglaufs mit fünf-minütiger Verspätung.
Aufgrund eines größeren Autobahnstaus auf der A6 beschloss der
Veranstalter LLG Landstuhl den Start etwas nach hinten zu verschieben. Leider erreichten trotzdem nicht alle Teilnehmer beim
Startschuss das Rennen. Einige der fast 300 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer starteten mit Verspätung, wurden aber mit den korrekten
Laufzeiten nachgetragen.
Das Brechen des Streckenrekords durch die Deutsche Spitzen Bergläuferin Melanie Noll hat sich schon im Vorfeld angekündigt. Ihre
starke Leistung am Donnersberg war ein gutes Indiz dafür. Melanie
gewann in 28:33 Minuten die weibliche Gesamtwertung und verbesserte ihren eigenen Streckenrekord auf der seit 2011 veränderten Strecke somit um exakt eine Minute. Schon 12 Sekunden später
folgte ihr Tanja Griesbaum ins Ziel, die damit auch den bestehenden
Streckenrekord unterband. Als drittschnellste Läuferin durfte die LLG
Landstuhl Jessica Kammerer auf der Burgruine Nanstein begrüßen.
Gemäß § 13 der Friedhofssatzung für den Friedhof der Sickingenstadt Landstuhl vom 21.06.2011 ist bei den nachfolgend aufgeführten Reihengräbern das Nutzungsrecht abgelaufen:
Feld G06, Reihe 01, Nr. 01a , letzter Verstorbener
Holzhauser Adolf, Ablauf Ruhefrist 19.04.2012
Feld G06, Reihe 01, Nr. 01c, letzter Verstorbener
Kleemann Richard, Ablauf Ruhefrist 24.09.2011
Feld G06, Reihe 01, Nr. 01e, letzte Verstorbene
Klos Maria, Ablauf Ruhefrist 09.06.2011
Feld G06, Reihe 02, Nr. 01a, letzte Verstorbene
Mehl Georgette, Ablauf Ruhefrist 24.06.2012
Feld G06, Reihe 03, Nr. 01b, letzter Verstorbener
Lis Friedhelm Adolf Günter, Ablauf Ruhefrist 14.03.2013
Feld G06, Reihe 03, Nr. 01c, letzter Verstorbener
Föckler, Heinrich-Franz, Ablauf Ruhefrist 02.05.2013
Feld G06, Reihe 04, Nr. 01b, letzter Verstorbener
Flader Wilhelm, Ablauf Ruhefrist 08.06.2014
Feld C03, Reihe 07, Nr. 04, letzte Verstorbene
Bock Eva, Ablauf Ruhefrist 09.12.2009
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 13
Da die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln sind, ergeht an sie,
bzw. deren Angehörigen auf diesem Wege die Aufforderung sich bei
der Friedhofsverwaltung bis zum 30.04.2015 zu melden.
Wenn sich bis zum Ablauf dieser Frist niemand mit der Friedhofsverwaltung (06371/83-145) in Verbindung gesetzt hat, wird die Grabstätte durch die Stadtgärtnerei unwiderruflich eingeebnet.
Landstuhl, den 26.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
- Friedhofsverwaltung -
Wochenmarkt wird wegen Karfreitag
vorverlegt
Wegen Karfreitag (03.04.) wird der Wochenmarkt auf Gründonnerstag,
den 02.04.2015 vorverlegt. Damit ist gewährleistet, dass die Marktbesucherinnen und -besucher ihre Ostereinkäufe wie gewohnt auf dem
Wochenmarkt tätigen können. Die Marktbeschicker wünschen ihren
Kundinnen und Kunden auf diesem Weg ein frohes Osterfest.
Karsamstag: Stadtbücherei
und Artothek geschlossen
Ostersamstag, 4. April 2015 sind Stadtbücherei und Artothek
der Sickingenstadt Landstuhl geschlossen. Wir öffnen wieder am
Dienstag, 7. April 2015.
Artothek Landstuhl
Porträtzeichnen für Kinder
Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit
mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Porträtzeichenkurs für
Kinder ab 10 Jahren an. Der Kurs umfasst 3 x 1,5 Stunden und eignet
sich für Neueinsteiger und Fortgeschrittene. „Wer hat es noch nicht
versucht, das Portrait seines besten Freundes/seiner besten Freundin
zu zeichnen? An irgendeinem Punkt der Zeichnung fragt man sich:
Wieso sieht das Gezeichnete meinem Modell nicht so ähnlich?
Wir werden bei dem Kurs unseren Blick ein klein wenig schulen,
indem wir ein Portrait schrittweise aufbauen und uns entscheidende
Dinge für das Gelingen eines Portraits genauer anschauen: Da wäre
die Gesichtsform, die Aufteilung (Proportionen) eines Gesichtes, die
genaue Betrachtung der einzelnen Gesichtsteile Augen, Nase, Mund,
Ohren, Haare und (evtl.) die Belichtung eines Gesichtes.“
Für die Fortgeschrittenen: Wir vertiefen das bisher Erarbeitete und
gehen an die Seitenansicht des Porträts. Eventuell zeichnen wir auch
unsere Hände, die oft auf einem Porträt mit zu sehen sind.
Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt.
Kurstermine in der Zeit von 16.30 - 18.00 Uhr
Dienstag: 14.04.15, 21.04.15 und 28.04.15
Bitte bringt ein Bild/ Bilder einer Person, die ihr gut kennt, einen Spiegel, Bleistifte mit den Härtegraden H, HB, 7B oder 8B, einen Grafitstift
8B oder 9B, Radiergummi, eventuell Fineliner mit.
Zeichenpapier und Pastellkreide werden gestellt.
Die Kursgebühr beträgt 20 Euro.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek
unter der Telefonnummer 06371/1300880.
Acrylmalerei für Kinder
Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für
Kinder an. Der Kurs eignet sich für Kinder im Alter ab 6 Jahren und
umfasst 2 x 1,5 Stunden.
Thema des Kurses: „Mein Baumhaus“
Wir erfinden unser Traum- Baumhaus oder richten ein Baumhauszimmer mit Lieblingsgegenständen und Möbeln gemütlich ein.
Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt.
Kurstermine in der Zeit von 10.00 - 11.30 Uhr
Samstag, 18. April 2015 und 25. April 2015
Mitzubringen sind:
Acryl- oder Borstenpinsel (verschiedene Stärken z.B. 5,8,12), Mäppchen, Malerkittel, Zeichenblock DIN A3, 1 - 2 Leinwände oder Malkarton ab DIN A3 (je nach Bedarf ), Pappteller, Vorlage und Stoffreste
(falls gewünscht)
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Die Farben werden gestellt.
Kursgebühr 13 Euro.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische
Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der
Telefonnummer 06371/1300880.
„Acrylmalerei“ für Erwachsene
Die Artothek der Sickingenstadt Landstuhl bietet in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Angelika Schmalbach einen Acrylmalkurs für
Erwachsene an. Der Malkurs eignet sich für Anfänger und für Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse vertiefen und erweitern möchten.
Der Kurs findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstraße 3a statt und beginnt am 16. April 2015.
Der Kurs umfasst 5 x 2 Doppelstunden und wird immer Donnerstagvormittag stattfinden.
Wo? Im Bürgerhaus, Hauptstraße 3a in 66849 Landstuhl
Wann? Insgesamt 5 x 2 Stunden von 10.00 - 12.00 Uhr
Termine im April:
Donnerstag, 16.04.15
Donnerstag, 23.04.15
Donnerstag, 30.04.15
Termine im Mai:
Donnerstag, 07.05.15
Donnerstag, 21.05.15
Als Grundausstattung sind folgende Acrylfarben mitzubringen:
Cadmiumrot, Marineblau, Gelb, Schwarz und Weiss, á 75 ml Tube
Zusätzliche Farben, die für die Teilnahme nicht unbedingt erforderlich sind: Orange, Grün, Ocker und Braun
Pinsel: Flachpinsel Nr. 10 / 14 / 18 und Rundpinsel Nr. 7
Bleistift, Radiergummi, Skizzenblock A 4, Malkarton, 50 x 60 cm oder
Leinwand-Keilrahmen
Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt, deshalb bitten wir um telefonische Anmeldung während den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371 - 1300 880.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Dienstag: 14:00 - 17:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 14:00 - 17:00
Freitag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Samstag: 09:00 - 12.00
Museum der Sickingenstadt
in der Zehntenscheune, 66849 Landstuhl
Öffnungszeiten:
Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der
Presse und an dieser Stelle veröffentlicht).
Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Tel. 06371/83-0.
Mittelbrunn
Ortsbürgermeister Dr. Altherr
Sprechstunde nach Vereinbarung
Öffentliche Bekanntmachungen
Satzung der Ortsgemeinde Mittelbrunn
über die Erhebung von Hundesteuer
vom 12.03.2015
Der Ortsgemeinderat Mittelbrunn hat auf Grund des § 24 der
Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, die
folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 14
§2
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer
einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er
nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in
jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe
oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund
oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist
eine Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.
(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 vierteljährlich am 15. Februar, am 15. Mai, am 15.
August und 15. November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
(5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für
die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
§3
§7
Steuerschuldner
Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der
Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Steueramt) anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats
nach der Geburt als angeschafft. Bei der Anmeldung sind
1. Rasse
2. Geburtsdatum
3. Herkunft und Anschaffungstag
4. Geschlecht
glaubhaft nachzuweisen.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er
wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei
der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung
oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen
anzuzeigen.
(4) Die Anzeigepflicht gilt für alle Hunde, unabhängig davon, ob ein
steuerlicher Tatbestand vorliegt oder nicht.
§4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem
Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der
genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
§5
Steuersatz, Gefährliche Hunde
(1) Der Steuersatz pro Hund wird in der Hebesatzsatzung festgelegt.
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
(3) Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder
Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung
vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier und
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.
§6
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer
festgesetzt.
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des
Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und für die Folgejahre jeweils am 01.07. fällig.
Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst
völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden,
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung
und Prüfung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten
Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in
Rheinland-Pfalz“ oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteam gemäß DIN 13050“ oder eine
vergleichbare Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte Einsatz sind auf Anforderung von
der betreibenden Organisation schriftlich nachzuweisen,
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im
Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz,
5. Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind,
6. Diensthunden, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft
wurden, in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden,
7. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei
der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz
zu bringen.
(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen
Hund gewährt.
(4) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch Vorlage
entsprechender Nachweise zeitnah zu belegen.
(5) Ändern sich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der
Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.
§8
Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die in der
Hebesatzsatzung festgesetzten Beträge zu ermäßigen für das Halten
von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem
nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luftlinie entfernt
liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde.
(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff.
ausgenommen.
(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die
Steuer nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder
weitere Hunde.
§9
Allgemeine Bestimmungen für die
Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit
Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 15
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet
sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen
eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes
entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über
den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der
Hunde geführt und auf Verlangen
§ 10
Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die
außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei
Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl zurückzugeben.
(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im
Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei
können folgende Daten erhoben werden:
1. Name und Anschrift des Hundehalters
2. Anzahl der gehaltenen Hunde
3. Herkunft und Anschaffungstag
4. Geburtsdatum
5. Rasse
6. Geschlecht.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich
oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, nicht
rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet,
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht zurück gibt,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 5 die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner
Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar
befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund
andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt.
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der
Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
§ 12
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft; gleichzeitig
tritt die Satzung der Ortsgemeinde Mittelbrunn über die Erhebung
der Hundesteuer vom 10.12.2001 außer Kraft.
Mittelbrunn, den 12.03.2015
gez. Dr. Walter Altherr, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes
hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der
Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden.
Landstuhl, den 26.03.2015
gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Fahrt über Pfingsten nach St. Désir
Von Freitag, den 22.05. bis Montag, den 25.05.2015 besuchen wir
unsere französischen Freunde in der Normandie. Anmeldungen bitte
an Ortsbürgermeister Dr. Walter Altherr. Für den künftigen Fortbestand unserer Partnerschaft ist es notwendig, dass sich auch neue
Teilnehmerinnen und Teilnehmer engagieren.
gez. Dr. Walter Altherr, Ortsbürgermeister
Oberarnbach
Ortsbürgermeister Arno Eckel
Sprechstunde nach Vereinbarung
www.arnbachtal.de
Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbach
von Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof
und umgekehrt. Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens 1
Stunde vor Fahrtbeginn.
Öffnungszeiten des Jugendtreffs
Oberarnbach
Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Für Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren.
Sonstige amtliche Mitteilungen
Monatlicher Seniorennachmittag in
der Gemeinde Oberarnbach
jeden 1. Dienstag im Monat um 15.00 Uhr in der Arnbachhalle
Nächster Termin: 7. April 2015
NIchtAMtlIcher teIl
Bürgersprechstunde Marcus Klein, MdL
Der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Klein bietet regelmäßig
montags von 10-11 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen vorbringen und besprechen können.
Die Sprechstunde findet im Abgeordnetenbüro (Pirmasenser Str. 47,
KL) statt. Nach Vereinbarung können Sprechstunden auch bei Ihnen
vor Ort oder zu anderen Terminen stattfinden. Bitte vereinbaren Sie
in jedem Fall einen Termin unter 06371/95 48 707.
Bürgersprechstunde des Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner
Der SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr und jeden Freitag von 11.00 Uhr bis
12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, in Landstuhl, Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) eine Bürgersprechstunde an.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Otterbach und Weilerbach können sich mit ihren Fragen und Problemen im Umgang
mit öffentlichen Institutionen und Ämtern an den Abgeordneten
wenden. Um telefonische Voranmeldung unter der Nummer 06371
9468774 wird gebeten.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 16
Feuerwehrverein Oberarnbach
„Feuerteufel“ e.V. 1987
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW), Region
West, Ortsstelle Landstuhl / Altenglan
Der Feuerwehrverein Oberarnbach lädt alle Vereinsmitglieder des
Feuerwehrvereins am Donnerstag den 2. April 2015 um 18 Uhr
in die Feuerwache Oberarnbach zur Mitgliederversammlung ein.
Tagesordnungspunkt ist u. a. die Neuwahl der Vorstandschaft. Um
zahlreiches Erscheinen wird darum gebeten.
Das nächste BSW-Treffen der Stiftung Bahn- Sozialwerk, Ortsstelle
Landstuhl / Altenglan findet am Mittwoch, den 8. April um 16:00
Uhr im Nebenzimmer des Café Sander in Landstuhl statt.
FWG Mittelbrunn e.V.
Infoabend über Hippotherapie
in der Reha-Westpfalz
Die FWG Mittelbrunn e.V. lädt zur jährlichen Mitgliederversammlung am 17. April 2015 in den Sitzungssaal im Gemeindezentrum
in Mittelbrunn um 20.00 Uhr ein. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme
der Mitglieder, auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
SPD-Ortsverein
Carlo Schmid Landstuhl
Der Vorstand des SPD-Ortsverein Carlo Schmid Landstuhl trifft sich
am Mittwoch, 08.04.2015 um 19:00 Uhr im Parteibüro, Landstuhl
zur nächsten Sitzung. Der Schwerpunkt des Treffens wird auf der Planung von Aktivitäten des Vereins liegen, Interessierte Mitglieder sind
wie immer herzlich willkommen!
Förderverein
Kindergarten Bann e.V.
Die Jahreshauptversammlung des Förderverein Kindergarten Bann
e.v. findet am 30.03.2015, 19:30 Uhr im Gasthaus Bäckers statt.
Die Themen sind: Bericht des Kassenwarts, Kassenprüfung und Entlastung des Ausschusses, Besprechung der aktuellen Mitgliederzahl,
Anschaffungen für den Außenbereich am Kindergarten, Helfereinsatz am 25.04.2015. Hiermit sind alle Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.
Kleintierzuchtverein P30, Kindsbach
Jahreshauptversammlung
Der Kleintierzuchtverein P30, Kindsbach, erinnert nochmals an die
Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 10. April 2015, um
19.00 Uhr, im Hasenheim in der Steigstraße.
Volkshochschule Kaiserslautern
Weiterbildung: Fachkraft Büromanagement
Die Volkshochschule Kaiserslautern startet am Donnerstag, den 23.
April die berufliche Weiterbildung „Geprüfte Fachkraft Büromanagement (Xpert Business)“. Diese Fortbildung wendet sich an Berufsrückkehrer/innen, Personen ohne Berufsabschluss mit relevantem
Vorwissen sowie an Existenzgründer/innen, die Kenntnisse der praktischen Büroarbeit erwerben wollen. Die Weiterbildung erfüllt die
Förderrichtlinien der Bildungsprämie. Nähere Informationen zu den
Lehrgangsinhalten erhalten Sie in Ihrer VHS Kaiserslautern. Tel.: 063136258-13.
Reha-Westpfalz
Die Elternbeiräte von Schule und Kindertagesstätte in der RehaWestpfalz laden am Mittwoch, 15. 04.2015, 18 Uhr, zu einem Informationsabend über Hippotherapie ins Lehrerzimmer der Schule mit
dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung
in der Reha-Westpfalz ein. Als Referentin konnte Gudrun König,
Krankengymnastin und Hippotherapeutin, gewonnen werden. Frau
König ist Mitglied im Kuratorium für therapeutisches Reiten.
Die Therapeutin aus Neunkirchen/Saar zeigt die verschiedenen Möglichkeiten therapeutischen Reitens auf und stellt in einem Video die
Hippotherapie als physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme
auf dem Pferd bei Störungen des Bewegungsapparates vor.
Gerne beantwortet Frau König im Anschluss daran persönliche
Fragen zur Hippotherapie. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine
telefonische Anmeldung ist erforderlich. Der Vorsitzende des Schulelternbeirates, Herr Boris Bohr, Tel. 06371/612437, nimmt Ihren
Anruf gerne entgegen.
Kolpingsfamilie Landstuhl
Seniorentreff
Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet aufgrund des Karfreitags erst am Freitag, den 10. April, um 15:30 Uhr
im Kolpingkeller statt. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos bei Wolfgang Paul, Tel.: 06371-14286.
Kolpingkapelle Kindsbach 1926 e.V.
Osterkonzert
Die Kolpingkapelle Kindsbach veranstaltet auch in diesem Jahr wieder
ihr traditionelles Osterkonzert. Dieses findet am Ostersonntag den
05.04.2015 um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Kindsbach statt. Die
Kapelle präsentiert Musikstücke wie Wildenstein, We are the world,
das Musical Hair, Dialog der Generationen, Abel Tasman und viele
mehr. Karten können noch telefonisch beim 1. Vorsitzenden Thomas
Lutz unter der Telefonnummer: 06371 63817 reserviert werden.
Werkvolk-Fanfarenzug
Fanfarenzug Bann nach ,,Elbflorenz“
Einheitsfeier und Winzerfestzug
Beim Werkvolk-Fanfarenzug ist für die diesjährige Spielsaison eine
weitere lukrative Einladung aus dem Bundesland Sachsen eingegangen. So wird sich der Zug am 3. und 4. Oktober dieses Jahres an den
Feierlichkeiten anlässlich des 1. Gesamtdeutschen Winzerfestzuges
in Dresden-Leubnitz beteiligen. Als Höhepunkt gilt dabei der große
Impressum:
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingenstadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl
Telefon 06371/830, Telefax 06371/83101, E-Mail [email protected]
Redaktion:
Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kerstin Wickel
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im nichtamtlichen Teil:
freitags, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl.
Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar
erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet.
E-Mail [email protected]
Druck, Verlag, Vertrieb sowie verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier), Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren
Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise:
wöchentlich mittwochs
Zustellung kostenlos in alle Haushalte durch Boten
Verantwortlich für Anzeigen:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Anzeigenannahme:
Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Anzeigenannahmeschluss:
montags, 9.00 Uhr
Reklamation Zustellung bitte an:
Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 17
Festzug unter dem Motto: ,,300 Jahre Sächsischer Winzerzug und 25
Jahre Deutsche Einheit“. Für den Fanfarenzug ist es eine große Ehre
als Botschafter und alleiniger Vertreter seiner Heimatregion Pfalz ein
Stück altdeutsche Spielmannskunst im Dresdner Elbland präsentieren zu dürfen.
Oldtimer-& Schlepperfreunde
„Sickingerland“ e.V.
Die Oldtimer- & Schlepperfreunde „Sickingerland“ e.V. treffen sich am
12.04.2015 um 10 Uhr zum ersten Mal zum „Schlepperstammtisch“
in Bann im Sportheim zum Bärenloch.
Es wird über das für dieses Jahr geplante große Oldtimer- & Schleppertreffen berichtet werden und es gibt Informationen zu geplanten
Ausfahrten und sonstigen Veranstaltungen die geplant sind.
Eingeladen sind natürlich alle Mitglieder, Interessenten und Freunde
des Vereins. Im Anschluss kann in gemütlicher Runde noch diskutiert
und das ein oder andere kühle Bier genossen werden.
SV Hauptstuhl
Schützenabteilung „Enzian“ 1981
Die Schützenabteilung „Enzian“ 1981 im SV Hauptstuhl veranstaltet
am 02.04. von 17.00 bis 22.00 Uhr und am 04.04.2015 von 14.00
bis 22.00 Uhr wieder ihr Ostereierschießen auf dem Schützenstand
des SV Hauptstuhl. Hiermit ist die gesamte Bevölkerung aber besonders alle Kinder recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist
bestens gesorgt.
SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
Noch Plätze frei im PEKiP-Kurs
PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) ist eine Entwicklungsbegleitung für Eltern mit ihren Babys ab der 10. Lebenswoche im 1.
Lebensjahr. Ein PEKiP- Kurs vermittelt Bewegungs-, Sinnes- und
Spielanregungen für Babys mit ihren Eltern. Der Kurs besteht aus
vorerst 10 Treffen mit 6- 8 Teilnehmern und kann auf das gesamte
1. Lebensjahr erweitert werden. Die Babys sind während der Gruppenstunde nackt. Ohne Kleidung bewegen sich die Babys spontaner,
intensiver und haben mehr Körperkontakt zu ihren Eltern. Beim Spielen wird die Entwicklung intensiv beobachtet und erlebt, ihre Neugier und ihren Bewegungsdrang unterstützt und erste Kontakte mit
Gleichaltrigen ermöglicht.
Die Teilnahme bedeutet für die Eltern auch mit anderen Kindern und
Eltern Neues erleben und Spaß miteinander zu haben, aber auch
Raum und Zeit um sich mit den anderen auszutauschen. Begleitet
werden die Treffen von der zertifizierten PEKiP- Gruppenleiterin
Carina Willems.
Ein neuer Kurs startet am 22.04.15, immer mittwochs von 13.00
- 14.30 Uhr für Babys geboren zwischen dem 01.01.- 15.02.2015
Infos und Anmeldung im Jugendhaus SPOTS unter 06371/ 917130.
Nähere Informationen auch unter www.jugendhaus-spots.de
Erste Hilfe- Kurs im SPOTS!
“Notfalltraining- Erste Hilfe am Kind”
In Verantwortung des DRK Landstuhl bietet das Jugendhaus SPOTS
einen Erste Hilfe-Kurs an. Der Kurs richtet sich an Eltern von Säuglingen und Kindern bis sechs Jahre. Schwerpunkt des Kurses ist die
Anwendung von Erster Hilfe an Kindern! Sa. 11.04: 8.30 - 15.30 Uhr
Teilnehmergebühr: 25 € pro Person. Paarpreis 40 €
Anmeldung im Jugendhaus SPOTS unter 06371/ 917130.
Obst- und Gartenbauverein Landstuhl
e.V.
Abfahrtszeiten an den Gardasee am 3. Mai 2015
Nico Pfälzer - Stube, 6.00 Uhr in der Atzel
An der Apotheke, 6.00 Uhr in der Atzel
Am Kreutz, 6.05 Uhr
Vor der Stadthalle, 6.15 Uhr
Fanfarenzug Bann
fährt nach Belgien
Am Ostermontag, den 6. April, beteiligt sich der Fanfarenzug Bann
erstmals am internationalen Folklorefestival in Herve in der Provinz
Liège/Lüttich. Die genaue Abfahrtszeit wird rechtzeitig in der Probe
bekannt gegeben.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Gottesdienste und
kirchliche Nachrichten
Ev. Freikirche - Calvary Chapel
Kindsbach, Industriestraße 50
Im Internet finden Sie uns unter:
www.cck-town.org
Unser Gottesdienst findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt.
Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen.
Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel
Osterfrühstück
Wie gewohnt findet am Ostersonntag, 5. April, 9 Uhr, im großen
Gemeinderaum im Untergeschoss der Pauluskirche Landstuhl-Atzel
ein Osterfrühstück statt.
Gottesdienst
Die Gemeinde lädt am Ostersonntag, 10.30 Uhr, zum Ostergottesdienst mit Abendmahl in die Kirche ein.
Gottesdienst im Krankenhaus
Jeweils mittwochs, 14 Uhr, ergeht herzliche Einladung zu einem
evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Carola Hofmann in der
Kapelle des St. Johanniskrankenhauses.
Frauenbund
Am Montag, 13 April, 18 Uhr, ist das nächste Frauenbundtreffen in
der Pauluskirche!
Café Kirchenkuchen
Am Mittwoch 1. April und Mittwoch, 08. April bleibt der Mittwochstreff geschlossen.
Helfer willkommen!
Helfer zur Renovierung des Freizeithauses Labach sind herzlich willkommen. Wer dabei sein kann, möchte sich wg. Terminabsprache bei
Ernst Hechler, Tel. 06371/2332, oder bei Pfarrer Rüdiger Hofmann,
06371/612437, melden. Der endgültige Termin der Einweihung wird
noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Jugendfreizeit
Für die Jugendfreizeit des Jugendhauses SPOTS, Pauluskirche, vom
10. bis 23. August in Strandsborglejren gibt’s noch wenige freie
Plätze. Anmeldungen nimmt das Jugendhaus SPOTS unter Tel.
06371/917130 entgegen.
Integrativer Jugendtreff
Das Treffen am 3. April entfällt. Die nächste Zusammenkunft ist
am Freitag, 17. April, 18 Uhr, im Jugendhaus. Infos bei Boris Bohr,
06371/612437.
Musikteam
Das Musikteam trifft sich mittwochs von 16.30 - 18.00 Uhr zur Probe
in der Pauluskirche. Die Gruppe gestaltet unter anderem die sonntäglichen Gottesdienste mit. Interessenten können sich gerne mit
Pfarrerin Hofmann in Verbindung setzen.
Seniorengymnastik fällt aus
Wegen Erkrankung der Gruppenleiterin startet die Seniorengymnastik im Anschluss an die Pause nach den Osterferien!
Rückenschule
Nach Genesung der Therapeutin nimmt die Rückenschule die Arbeit
nach den Osterferien wieder auf.
Treffpunkt 29
Der Treffpunkt der Gemeinde, Berliner Straße 29, hat lt. Aushang
geöffnet. Informationen bei Oliver Quartier im Jugendhaus, Telefon:
0 6371 / 917130.
Gruppen und Kreise
Informationen zu den Sing,- Gebets- und Hauskreisen, sowie dem
Männerkreis gibt’s beim Pfarrerehepaar Hofmann, Tel. 06371/18353.
Unterricht
Nach den Konfirmationen startet der Präparandenunterricht und
Konfirmandenunterricht wieder nach gesonderter Ankündigung.
Freizeiten
2015 bietet die protestantische Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel
folgende Freizeiten an: Geplant ist eine Kanutour für Männer vom
13. - 17. Mai, eine Frauenfreizeit vom 19. - 21. Juni sowie ein Kinderzeltlager in Labach vom 28. Juli - 1. August. Die Jugendfreizeit der
Gemeinde in Dänemark findet vom 10. - 23. August statt. Das Männersegeln vom 4. - 10. Oktober ist bereits ausgebucht. Die Familienfreizeit in den Niederlanden, 19. -23. Oktober, ist inzwischen
ebenfalls belegt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 18
Jugendhaus SPOTS
Das Jugendhaus der Pauluskirchengemeinde, Sonnenstraße 10, hat
folgende Bürozeiten: Mo, Mi - Fr: 13.00 - 15.00 Uhr, Di: 14.00 - 16.00
Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartner ist Dipl.-Sozialpädagoge Oliver Quartier. Telefon: 0 6371 / 917130, E-Mail: [email protected]
Ballettschule
Die Ballettangebote im Haus der Begegnung der Pauluskirche Landstuhl-Atzel, werden von Ballettmeisterin Lidija Mejder durchgeführt.
Infos und Anmeldungen unter Tel. 06371/ 917130 im Jugendhaus.
Jetzt spenden!!!
Das Spendenkonto der protestantischen Kirchengemeinde Atzel
zur Renovierung des Freizeithauses der Gemeinde in Labach bei
der Kreissparkasse Kaiserslautern (BIC: MALADE51KLK) hat die IBAN
DE08 5405 0220 0150 0102 88. Verwendungszweck: Freizeithaus
Labach. Herzlichen Dank!
Weitere Infos unter www.pauluskirche-atzel.de oder im Pfarramt
Landstuhl-Atzel. bor.
Prot. Kirchengemeinde Bann
Die Protestantische Kirchengemeinde Bann lädt am Samstag, 4.
April, 18 Uhr, zu einem Ostergottesdienst mit Abendmahl ins Haus
der Vereine ein. Die Predigt hält Pfarrerin Carola Hofmann. bor.
Ev.-Freikirchliche
Gemeinde (Baptisten)
Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de
Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am
Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Hausbibelkreise
Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete. -Dienstags in Waldmohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029), mittwochs 9.30 Uhr
in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum.( Dr. Rolf Lyding:
06371-2059). Am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreisabend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663).
Spieltreff „KIDS-CLUB“
macht in den Osterferien Pause und beginnt erst wieder am Mittwoch, den 15.4. zur gewohnten Zeit: an jedem Schulmittwoch von
15.30 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums (Garteneingang) in Landstuhl. Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis
10-Jährigen mit viel Spaß, Spiel und Spannung!
Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel.06372-806663)
Karfreitag: Lithurgischer Gottesdienst mit Abendmahl um 10.00 Uhr
und parallel Kindertreff.
Ostersonntag: Herzliche Einladung zum Ostergottesdienst um
10.00 Uhr, parallel Kindertreff
Jahreslosung für 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15,7
Monatsspruch April: Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Matth.27,54
Pfarramt Mittelbrunn
2. April - Gründonnerstag
19:00 Uhr Obernheim ,Gemeindehaus Leiniger Straße
Tischabendmahl für die ganze Pfarrei
3. April - Karfreitag
09:30 Uhr Gerhardsbrunn Gottesdienst mit Abendmahl
10:30 Uhr Langwieden Gottesdienst mit Abendmahl
15:00 Uhr Mittelbrunn Andacht zur Sterbestunde Jesu in der
Kirche
4. April - Karsamstag
18:00 Uhr Andacht in Knopp
5. April - Ostersonntag
06:00 Uhr Mittelbrunn Auferstehungsfeier in der Kirche,
anschließendes Osterfrühstück im Gustav-AdolfHaus
09:30 Uhr Langwieden Gottesdienst mit Abendmahl
10:30 Uhr Gerhardsbrunn Gottesdienst mit Abendmahl
6. April - Ostermontag
09:30 Uhr
Obernheim Gottesdienst mit Abendmahl
10:30 Uhr Mittelbrunn Gottesdienst mit Abendmahl
8. April - Mittwoch
10:30 Uhr Gottesdienst in der Schernau
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Kath. Kirchen in Landstuhl,
Kindsbach, Hauptstuhl,
Mittelbrunn und Bruchmühlbach
Wochenendgottesdienste i
n der Pfarreiengemeinschaft
Gründonnerstag, 02.04.
17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle
18.00 Uhr Landstuhl, St. Markus
18.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius
19.30 Uhr Landstuhl, Hl. Geist Kirche
19.30 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung
Karfreitag, 03.04.
10.00 Uhr Landstuhl, Kapelle Altenzentrum St. Nikolaus
10.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung, Kinderkreuzweg
15.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle
15.00 Uhr
Kindsbach, Mariä Heimsuchung
15.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena
15.00 Uhr Landstuhl, Hl. Geist Kirche
15.00 Uhr Mittelbrunn, St. Josef
Karsamstag, 04.04.
17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle,
21.00 Uhr Landstuhl, Heilig Geist Kirche
21.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung
Ostersonntag, 05.04.
06.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius
09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Heilige Messe
09.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena; Hl Messe
09.00 Uhr Landstuhl, St. Markus, Heilige Messe
10.30 Uhr Landstuhl; St. Andreas Kirche; Heilige Messe
10.30 Uhr Mittelbrunn, St. Josef
17.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas Kirche, Vesper
Ostermontag, 06.04.
09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle
09.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung
09.00 Uhr Vogelbach, St. Philippus u. Jakobus
10.30 Uhr Landstuhl, Hl. Geist Kirche
10.30 Uhr Landstuhl, Altenzentrum St. Nikolaus
Das Büro in Landstuhl ist täglich geöffnet: montags bis donnerstags von 9.00-12.00 Uhr; freitags von 14.00-17.00 Uhr. Tel.:
06371/2328, E-Mail [email protected] .
Kath. Kirchengemeinde
St. Valentin Bann
Gottesdienste
Mittwoch, 01.04.2015
19:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Karfreitag, 03.04.2015
15:00 Uhr
Liturgie vom Leiden und Sterben ChristiI
Ostersonntag, 05.04.2015
09:30 Uhr
Hochamt
15:00 Uhr
Feierliche Taufe
Ostermontag, 06.04.2015
09:00 Uhr
Amt
Dienstag, 07.04.2015
08:30 Uhr
Anbetung des Allerheiligsten
Mittwoch, 08.04.2015
19:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Prot. Pfarrei Landstuhl-Atzel
Oberarnbach, Martin Luther Kirche
Gründonnerstag
19.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst mit Einzelkelchen
Karfreitag
09.15 Uhr
Abendmahlsgottesdienst mit Gemeinschaftskelch
Ostersonntag
09.15 Uhr
Festgottesdienst zu Ostern
Bann, Gemeindesaal im Haus der Vereine
Samstag, 4. April
18.00 Uh
Abendmahlsgottesdienst
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 19
Landstuhl-Atzel, Pauluskirche
Karfreitag
10.30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst
Ostersonntag
10.30 Uhr
Festgottesdienst zu Ostern mit Abendmahl
Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Stadt
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
LandstuhL, auf der Pick
Büro/Verkaufsraum zu vermieten, ca. 26 m² Nutzfläche
+ Stellplatz, provisionsfrei, ab sofort, 400,- € + NK
Tel. 06302/924949 · [email protected] · www.abc-haeuser.de
Gottesdienste über Ostern
Gründonnerstag, 2. April
Tischabendmahl um 19.00 Uhr im Gemeindehaus
Karfreitag, 3. April
Abendmahlgottesdienst mit Kirchenchor um 9.15 Uhr
Ostersonntag, 5. April
Abendmahlgottesdienst mit Kirchenchor um 10.00 Uhr
(Ostermontag, 6. April kein Gottesdienst)
Kirchenchor Landstuhl-Stadt
Der Prot. Kirchenchor Landstuhl-Stadt probt wöchentlich dienstags
von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus Landstuhl. Neue
Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen. Der Chor probt
für die Gottesdienste an Karfreitag und Ostersonntag.
Jugendraum Quo Vadis (Am Rathaus 12, Landstuhl)
Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann
hat wöchentlich geöffnet von Dienstag bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr.
Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen
interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem
offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufgabenhilfe und Bewerbungstrainings angeboten. Der Jugendraum
Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016, Email: quo.vadis@
jugendzentrale-homburg.de, Homepage: www.jugendcafe-quovadis.de.
Prot. Kirchengemeinde Kindsbach
Gottesdienste über Ostern
Gründonnerstag, 2. April
Tischabendmahl um 18.00 Uhr im Gemeindesaal
Karfreitag, 3. April
Abendmahlgottesdienst um 10.30 Uhr
Ostersonntag, 5. April
Auferstehungsgottesdienst mit Osterfrühstück um 6.00 Uhr
Ostermontag, 6. April
Abendmahlgottesdienst um 10.00 Uhr
Ökumenischer Kirchenchor
Der Ökum. Kirchenchor probt donnerstags ab 20.00 Uhr im Gemeindesaal in der Marktstraße 14. Mitsänger gesucht: Wer Interesse an der
Teilnahme hat, ist herzlich zu den wöchentlichen Proben eingeladen!
Aktuelle Informationen der Prot. Kirchengemeinde Kindsbach finden
sie im Internet unter: www.prot-kirche-landstuhl.de
Für unser Objekt in 66849 Landstuhl, Kaiserstraße
suchen wir eine zuverlässige deutschsprachige
Reinigungskraft, geringfügig.
Arbeitszeit: Auf Anfrage, 6 x wöchentlich 50 Min.
Bei Interesse bitte melden unter 0152-54544331 - Frau Robitschko
Beerdigungsinstitut
IhrFachunternehmen
fürBestattungen
inLandstuhlundUmgebung!
Wir sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar
- auch an Sonn- und Feiertagen!
EigeneAusstellung
66849 Landstuhl • Saarbrücker Str. 26
66851 Queidersbach • Hauptstraße 42
Tel.(06371)616699
www.bestattungen-ruhe-sanft.de
• Erd-,Feuer-,
Seebestattungen
•Baumbestattungen
•Ruheforst
•Bestattungsvorsorge
•Behördengänge
• Überführungenim
In-undAusland
Wir empfehlen TORO:
Emrich
GmbH
Motoren- und MaschinenReparatur-Werkstätte
Vertretungen mit Kundendienst
Sauerwiesen 26 / Gewerbegebiet
67661 Kaiserslautern (Siegelbach)
Tel.: 06301/ 8082-83 • Fax: 32824
B E i LA G E N H i N w E i S
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
"Mehr fürs Geld"
der Fa. NORMA.
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
Bodo Bach
Auf der
Überholspur
Neues m
Program
25. April 2015
Stadthalle Landstuhl
...man zur Welt.
Eugène Ionesco
Die Geburt eines Kindes ist ein ganz
besonderes Ereignis. Mit einer Familienanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt informieren Sie alle, die es wissen wollen und
sich von Herzen mit Ihnen freuen.
mit liebe zur Farbe selbst gestalten.
Familienanzeigen ONlINE bUCHEN:
www.wittich.de
Foto: Steffi Pelz/pixelio.de
Vorverkauf: Stadthalle und Buchhandlung
Böhm in Landstuhl · Rheinpfalz Ticket ServiceHotline 0631/3701-6618 sowie alle bekannten
VVK-Stellen · Tickets online: www.mach-4.de
Morgen für Morgen kommt...
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 20
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Frohe
Ostern
wünschen wir all unseren Patienten,
Freunden und Bekannten.
Praxis für Logopädie
Jeannette Kruft mit Team
Landstuhl, Tel.: 06371/7349757
F R OH E
!
N
R
E
T
S
O
Inh.: Winfried Mägel
Heizung – Lüftung – Sanitär
66877 Ramstein-Miesenbach, Nollstr. 26, Tel. 0 63 71 / 54 48, Fax 7 07 50
Wir wünschen allen Kunden, Freunden und
Verwandten ein recht frohes Osterfest !
Kuscheliger
Schmusefreund
und praktische Schnuller-Kette
in einem: Der Schnuller-Hase
von Jako-o ist das perfekte
Ostergeschenk für Babys und
Eltern. Mit seinem knuffigen
Gesicht und seinem weichen
Fell wird er schnell zum besten
Freund des Nachwuchses und
treuer Begleiter in den Kinderjahren. Gleichzeitig bereitet er
dem schlaftrunkenen Schnuller-Suchen ein Ende, Mama
und Papa haben endlich wieder
ruhigere Nächte. Der Grund:
An einem der langen Löffel
des Hasen kann Babys „Nucki“
per Druckknopf befestigt werden. Dank seiner Größe von
37 Zentimetern verschwinden
der Hase und damit auch der
Foto: djd/Jako-o GmbH
Ein frohes Osterfest
Kuscheln
mit dem Schnuller-Hasen
Schnuller nicht mehr in kleinen
Ritzen und können auch nicht
mehr so leicht durch die Gitterstäbe des Bettes fallen. Der
Schnuller-Hase ist bereits für
Babys ab der Geburt geeignet.
Sind die Kinder größer, gelingt
die Eingewöhnung in der Krippe oder im Kindergarten an
der Seite des Lieblingskuscheltieres viel besser. Nettes Extra:
Ein Bauchtäschchen bietet zusätzlich Platz für Taschentuch
und Co. Aus 100 Prozent Polyester gefertigt, ist der Schnuller-Hase denkbar pflegeleicht:
Er kann bei 40 Grad Celsius
im Schonprogramm gewaschen
werden und kommt anschließend bei niedrigen Temperaturen in den Trockner.
djd
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 21
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Frohe
Ostern
NEU
Allnet
AKTIONSTARIF
ab monatlich
Vodafone Shop Landstuhl
Ostereierfärben, ein alter Brauch, an dem Große und Kleine auch
heute noch Vergnügen haben. Foto: Surig/Sergio Lussino/akz-o
Ostern
fröhlich und bunt!
Tipps und Tricks für das Eierfärben
akz-o Ostern ist eines der
höchsten christlichen Feste
und zugleich eine fröhliche
Begrüßung des Frühlings. Es
gibt zahlreiche zum Teil jahrhundertealte
Osterbräuche.
Einer der beliebtesten ist das
Ostereierfärben. Eier in kleine
bunte Kunstwerke zu verwandeln bereitet sowohl Kindern
als auch Erwachsenen viel
Vergnügen. Surig Essig-Essenz
gibt Tipps, wie die Ostereier
besonders gut gelingen.
Um kräftige und leuchtende
Farben zu erhalten, sollten
weiße Eier gewählt werden.
Sie müssen sauber sein. Der
Legestempel lässt sich mit etwas Essig-Essenz leicht entfernen. Wenn nur wenig Zeit zur
Verfügung steht, bietet sich
die Verwendung von gekauften Ostereierfarben an. Wer
jedoch auf natürliche Zutaten
Wert legt und Lust hat, ein
wenig zu experimentieren, bereitet das Farbbad für die Ostereier selbst zu. Dazu eignen
sich farbintensive Gemüse wie
zum Beispiel Rotkohl, Rote
Bete oder Spinat sowie rote
oder gelbe Zwiebelschalen.
Auch Tee und Gewürze ergeben hübsche Farbtöne. Die
zerkleinerten
Lebensmittel
werden zuerst in etwas Wasser
ausgekocht. Damit die Farbe
gut haftet, kommt etwas EssigEssenz (25 %) in die Farblösung (etwa ein Esslöffel auf
einen halben Liter Wasser).
Essig-Essenz löst den Kalk der
Eierschale leicht an und verhindert zudem, dass die Eier
beim Kochen platzen. Dann
wandern die vorbereiteten
Eier für zehn Minuten in den
noch leicht köchelnden Sud.
Für intensivere Farben bleiben
sie danach noch eine Weile in
der Flüssigkeit liegen. Sind die
Eier abgekühlt, werden sie mit
etwas Öl abgerieben. So erhalten sie einen schönen Glanz.
Übrigens ist Essig-Essenz ein
echtes Universalgenie. Sie löst
viele Probleme in Küche und
Haushalt, wirksam und umweltschonend. Auf www.essigessenz.de gibt es weitere Tipps
und Informationen.
29 €
99
Bahnstr. 96 – 66849 Landstuhl
Fax: 0 63 71 / 91 44 92
[email protected]
Frohe Ostern wünschen wir unseren
Kunden, Freunden und Bekannten !
Ein frohes Osterfest
wünscht
Praxis für Ergotherapie
Tina Schmitt
Schulstraße 4
66877 Ramstein
Fon: 06371/943212
Kaiserstr. 169
66849 Landstuhl
Fon: 06371/7319294
Ergotherapiepraxis [email protected]
www.ergotherapie-schmitt.de
Mit dem neuen Zweirad-Programm
die schöne Natur erleben und genießen !
Frohe Ostern
wünscht
Fahrrad-Ohnesorg
Rosenstr. 25 · Tel. 0 63 72 / 58 58
66882 Hütschenhausen
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 22
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Frohe
Ostern
wünscht der
All meinen Kunden
wünsche ich ein
frohes Osterfest !
Melanie Dahler
Ramsteiner Straße 25
66882 Hütschenhausen/Spesbach
Frohe
Ostern
wünscht
Ihre Ansprechpartnerin
bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen
Privat- und Geschäftsanzeigen
Doris Heinen
Rufen Sie an unter 0151 / 16305407
oder Telefon 0 63 03 / 28 44
Telefax 0 63 03 / 12 83
oder senden Sie mir eine
E-Mail: [email protected]
So kam der Hase
zu den Ostereiern
Eier färben, verstecken und
suchen: In Deutschland hat Ostern neben seinem christlichreligiösen Hintergrund vor allem als Familienfest Bedeutung
und ist gerade bei Kindern sehr
beliebt.
Ostern zählt zu den sogenannten beweglichen Feiertagen,
der Ostersonntag ist stets der
Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. 2015 ist Ostersonntag am 5. April.
Wenn die Familie zum Fest
zusammenkommt, die Kinder
die Ostereier suchen und die
eigenen vier Wände österlich
dekoriert sind, bieten sich viele Gelegenheiten für abwechslungsreiche
Fotoaufnahmen.
Eine Möglichkeit, die Erinnerungen zu bewahren, ist beispielsweise ein Fotobuch: Vom
Verzieren der Eier über die
Freude beim Eierfinden bis hin
zum festlich gedeckten Tisch
können auch überraschende
Momentaufnahmen die gute
Stimmung einfangen. Auf www.
cewe-fotobuch.de gibt es eine
große Auswahl an Varianten.
(djd/pt)
Ostern endet die Fastenzeit
Palmsonntag, Gründonnerstag,
Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag – alles Tage, die zur
Osterzeit dazu gehören. Doch
warum suchen wir Ostereier
ausgerechnet am Ostersonntag
und laden unsere Familie und
Freunde zum Osteressen zu
uns ein?
Das Osterfest ist ein christliches Fest, an dem jedes Jahr
am Ostersonntag die Auferstehung Jesu Christi gefeiert wird.
Außerdem wird am Ostersonn-
tag die 40-tägige Fastenzeit
beendet. Sie beginnt mit dem
Aschermittwoch und erinnert
zum Beispiel an die 40 Tage, die
Jesus in der Wüste fastete und
betete.
Viele Menschen nutzen diese
Zeit auch heute noch, um auf
geliebte Dinge zu verzichten.
Ist die Zeit des Verzichts überstanden, gibt es einen guten
Grund zu feiern und es kann
wieder von Herzen geschlemmt
werden.
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 23
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
KOMMUNION?
KONFIRMATION?
Sagen auch Sie
...mit einer farbigen Anzeige
in Ihrem Mitteilungsblatt!
Wählen Sie in aller Ruhe ein Motiv aus unserem
Familienkatalog oder entwerfen Sie selbst eine Anzeige
Herzlichen
sage ich all
ten,
ratulan
G
n
er
e
ll
h mein
Bei a
lässlic
n
a
h
die mic
anlässlich
Blumen un
nn
a
m
r
e
t
s
Mu
union
ckwünsche,
d Geschenk
e
überbrachte
n.
Vanessa M
015
April 2
im
,
n
e
rhaus
Muste
Musterhau
sen,
im April 20
15
Herzlichen Dank!
Musterhausen, im April 2015
meiner
so viele Glü
edan
rksam
Aufme
zlich b
r
n
e
h
le
z
ie
mit v
h gan
ich mic
möchte
Originalfoto beilegen!
en, die mir
1. hl. Komm
nion achten,
u
m
m
o
K
bed
keiten
ken.
Anne
Dank
uster
Über die Glückwünsche und Geschenke zu unserer
Kommunion
haben wir uns sehr gefreut und bedanken uns, auch
im Namen unserer Eltern, bei allen, die zum Gelingen
dieses besonderen Tages beigetragen haben.
Maximilian Muster
Stella Muster
Lukas Muster
Laura Muster
Sophia Muster
Marius Muster
Miriam Muster
Ihre Anzeige online buchen:
www.wittich.de/Kommunion
...oder wenden Sie sich direkt an den Verlag:
[email protected]
Telefon: 0 65 02 / 91 47-0
Svenja Muster
Jannik Muster
Saskia Muster
Darius Muster
Michael Muster
Lisa-Marie Muster
Patrick Muster
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl






Seite 24
BRECO
GmbH
BRECO
GmbH
Meisterbetrieb
Dachdeckerei
 Zimmerei
Holzbau
Dachdeckerei
 Zimmerei
Malerarbeiten
 Gerüstbau
Malerarbeiten
 Gerüstbau
Fotovoltaikanlagen komplett
Fotovoltaikanlagen komplett
Sturmsicher
Sturmsicher ab 10°
Gewerbestraße Dachneigung
12
Dachneigung
ab 10°
Gewicht
7,5 kg/m
67697 Otterberg
Gewicht
7,5u.kg/m
viele
Farben
Formen
viele Farben u. Formen
alternative Bedachungselement
Tel.:Das
06301/1045,1046
Das alternative Bedachungselement
Gewerbestraße
12 · 67697 Otterberg
Mobil: 0170/2771307
2
2
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Haus und Garten –
Dienstleistungen
• Arbeiten im und rund ums Haus
• Gartenpflege • Grabpflege
• Urlaubsvertretung für den Garten
• Haushaltsauflösungen • Winterdienst
•
•
•
•
•
•
•
•
Tel. 01 52 - 28 91 88 27
Mail: [email protected]
LW-S ervic e auf
einen Klick :
www.wittich.de
Schuhe
Schlüssel
Messer
Scheren
Stempel
Näharbeiten
Gravuren
Batterien
Rathausring 6 im EDEKA-Center
66877 Ramstein
Tel.+ Fax: 0 63 71 / 5 01 26
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 bis 19.00 Uhr,
Sa. 09.00 bis 18.00 Uhr
Gewerbestraße
12 ·· mobil:
67697 0170-2771307
Otterberg
Tel. (06301)
1045, 1046
Tel. (06301) 1045, 1046 · mobil: 0170-2771307
Dienstleistungen aller Art
Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten
im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen
(auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung.
Telefon: 0173/3414550 oder 0157/30095379
DachDeckerei
$ 076%/$77
GHU9HUEDQGVJHPHLQGH/DQGVWXKO
66851 Queidersbach
Tel.: 0 63 71 / 91 69 90
Mobil: 01 71 / 1 22 33 95
Fax: 0 63 71 / 4 95 33 69
dächer
•
fassaden
67657 Kaiserslautern
im reiserfeld
Tel.: 06 31 / 53 49 48 04
25 Jahre
•
abdichtungen
•
dachreparaturen
Baumfällung • Gartenarbeit • Heckenschnitt
(auch in Risikolagen) sowie Abrissarbeiten aller Art
preiswert + pünktlich + professionell – inkl. Entsorgung
Ihre Ansprechpartnerin
ich berate Sie gerne...
bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen,
Privat- und Geschäftsanzeigen
doris heinen
Telefon: 0 63 03 / 28 44
Mobil: 01 51 / 16 30 54 07
Fax: 0 63 03 / 12 83
E-Mail: [email protected]
Birkenstraße 27, 67681 Sembach
ErfolgrEich
durch
WErbung
Tel. 06 31 - 36 60 66 30 oder 01 76 - 62 01 66 55
Ständig große Auswahl an gebrauchten
Marken-Waschmaschinen und -Trocknern
– mit Garantie – ab 150,- €
Miesenbacher Str. 58
RAMSTEIN
Tel. 0 63 71 / 94 38 56
Mobil 01 71 / 4 76 13 36
Öffnungszeiten:
MO
geschlossen
DI - FR 12.00 – 18.00 Uhr
SA
geschlossen
GARTEN- UND LANDSCHAFTS-DESIGN
MEISTERFACHBETRIEB
Ihr Experte für
Garten & Landschaft
Heidenhügelstr. 43
67706 Krickenbach, Tel.: 0 63 07 / 74 92
Wir machen Ihren Traum vom
Garten zum Traumgarten
UNSERE LEISTUNGEN
Garten-Neu- und Umgestaltung, Pflanzungen, Bauplatzrodung, Zaunbau
Pflasterarbeiten · Bewässerungsanlagen · Gartenpflege
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 25
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Heckenschnitt, Baumfällung, Gartenarbeit
(auch in Risikolagen) sowie alle haus- und gartennahen Arbeiten
preiswert und pünktlich und professionell inkl. Entsorgung
Tel. 0176 - 64838790 • Tel. 06303 - 8170882
Entspannen Wandern
RelaxenStrand
SonneU R L A U B
CampingGenießen
Landstuhl
Freude DEUTSChLAnD
FeiernM
useen
Treffpunkt
Deutschland.de
Reisemagazine
Farbe macht
gute Laune !!!
Familienanzeigen
in Farbe zu teuer?
preiswert !
Ab sofort schon für 23,80 € extra.
UNG!
T
H
C
U
N
G
E
A
L
G
R
E
V
R
VO
des Anzeigenschlusses in der KW 15 wegen
OSTERMONTAG, 06.04.15
Der Anzeigenschluss für
diese Wochenzeitung wird
vorverlegt von Montag, dem
06.04. auf
Donnerstag,
den 02.04.2015
9.00 Uhr im Verlag.
Wir bitten um Beachtung!
Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG
Anzeigenabteilung
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
Seite 26
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Osterfest
Kulinarisches
Süße Teig-Hasen für den Osterbrunch
Leckere Rezeptideen: Mit Familie und Freunden
zubereiten und genießen
(djd/pt). Ostern mit Familie und Freunden zu feiern,
ist eine Tradition mit vielen
schönen Bräuchen. Neben
der Eiersuche und dem traditionellen Osterfeuer ist vor
allem der Osterbrunch eine
stimmungsvolle Gelegenheit,
um ausgiebig zu plaudern und
gemeinsam süße und herzhafte
Leckereien zu genießen.
Wer seine Lieben mit kreativen Rezepten für Naschkatzen
Osterausflug
bestens geplant und organisiert
In gut zwei Wochen ist Ostern.
Haben Sie Ihren Osterausflug
schon geplant? Wenn nicht,
wird’s allerhöchste Zeit. Denn
gerade an Festtagen wie Ostern
gehören Restaurants, Gaststätten und Ausflugslokale zu den
beliebtesten Zielen. Speziell an
den Osterfeiertagen sind Familienausflüge mit Einkehr in
einem Lokal äußerst beliebt.
Entsprechend hoch ist an die-
sen Tagen die Auslastung in der
Gastronomie.
Um keine böse Überraschung
zu erleben, empfiehlt sich eine
frühzeitige Reservierung. Bei
dieser Gelegenheit kann man
sich gleichzeitig erkundigen,
ob zu Ostern besondere Menüs
angeboten werden. Manche
Lokale bieten für diese Tage
möglicherweise Vorbestellung
an.
und Fans herzhaft-pikanter
Köstlichkeiten
überraschen
möchte, findet auf www.
knackundback.de und www.
facebook.com/knackuback die
passenden Zubereitungsideen.
So beginnen die Lieblings-Momente bereits mit der gemeinsamen Zubereitung in der
Küche. Denn zusammen tolle
Snacks zu zaubern, die lecker
aus dem Ofen duften, macht
allen Spaß.
Für Süßmäuler: Zimtschnecken-Hasen
Ein optisches und geschmackliches Highlight für den Osterbrunch sind die verführerisch
duftenden
ZimtschneckenHasen von Knack & Back, die
im Handumdrehen zubereitet sind. Dafür den Ofen auf
180 Grad Celsius (Umluft 160
Grad) vorheizen. Dann den
Teig aus einer Dose Knack &
Back Zimtschnecken in acht
Scheiben schneiden und vier
davon auf ein mit Backpapier
ausgelegtes Backblech legen.
Die restlichen Scheiben entrollen, so dass vier lange Teig-
streifen entstehen. Aus diesen
lustige Hasenohren formen
und an die Zimtschnecken drücken. Jedes Häschen bekommt
zwei backfeste Schokoladentropfen als Augen, eine rote
Schokolinse als Nase und zwei
Mandeln als Zähne. 13 bis 15
Minuten im Ofen goldbraun
backen.
Für den Zuckerguss vier Esslöffel (30 Gramm) Puderzucker mit ein bis zwei Teelöffeln
Wasser glatt rühren, über die
abgekühlten Häschen verteilen
und trocknen lassen.
Festessen ohne Beschwerden
Eine aktuelle Studie hat erneut bestätigt, was viele Ärzte
seit mehr als fünfzig Jahren
wissen: Ein pflanzliches Arzneimittel mit Myrrhe, Kaffeekohle und Kamille ist bei der
Behandlung akuter und chronischer
Darmerkrankungen
gut wirksam und verträglich. In
der deutschen Studie wurden
1.062 Patienten behandelt, die
unter Darmerkrankungen mit
Durchfall litten (www.pflanzliche-darmarznei.de).
Dabei
profitierten besonders die 205
Reizdarm-Patienten von einer
Therapie mit der Pflanzenarznei: „Die Ergebnisse der Studie
belegen, dass das pflanzliche
Arzneimittel zur Linderung
der
Durchfallsymptomatik
wirksamer war als andere Medikamente“, erklärt Studienkoordinator Dr. Uwe Albrecht,
Hannover. Bei ReizdarmPatienten war außerdem eine
deutliche Reduktion von Blähungen zu beobachten. spp-o
Ein verlockender Duft zieht durch das Haus, wenn die ZimtschneckenHäschen aus dem Ofen geholt werden. Foto: djd/Knack & Back
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
Seite 27
Selbst renovieren lohnt nicht mehr, bei diesen Preisen!
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl
TAXI Landstuhl
Maler-Qualitäts-Anstrich / sämtliche Arbeiten
z.B. Wohnung, ca. 60 m2 450,- € + Mat. + MwSt.
Zimmer ab 80,- € + Mat. + MwSt.
rick Malerbetrieb, Tel. 0631/56749 (8.00-12.00 Uhr)
Telefon: 0 63 71 / 9 19 92 82
Neu seit 14. März in Landstuhl
MARHÖFER & ULRICH
K
by Dellwing
Erledigung aller Formalitäten
Individuelle Trauerfeiern
Erd-, Feuer-, See- und
Naturbestattungen
Auslandsüberführungen
Trauerdrucksachen
Bestattungsvorsorge
Telefon (0 63 71) 21 03
Handmade vegan Soaps
& Bath Products
Beerdigungsinstitut · Vordere Imserstraße 3 · 66849 Landstuhl
www. marhoefer-ulrich.de
Hauptstr.18, Landstuhl
Handgemachte Seife im Block nach der alten Methode!
Wunderbare Geschenkideen mit Badepralinen und Badekugeln.
ätherische Öle
Avocadoöl
Rizinusöl
Kokosöl
Sheabutter
Mandelöl
Olivenöl
CONTAINERDIENST
Öffnungszeiten: Mo.–Sa. von 10 –17 Uhr
Do. bis 19 Uhr
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
ZimmErEi – DAchDEcKErEi
matthias
Schneider
Vorm. Otmar Franz
66849 Landstuhl – Bruchwiesenstraße 42
Telefon 0 63 71 / 1 71 43 – Telefax 0 63 71 / 35 74
www.das-schneider-dach.de
Für Sie führen wir aus:
❑ Dachstuhl
❑ Carport
❑ Pergola
❑ Holzbalkone
❑ Vordach
❑ Nagelbinder
❑ Fachwerkbau
❑ Dacheindeckung
❑ Energieausweis
❑ Dachsanierung
❑ Fassade
❑ Spenglerarbeiten
❑ Photovoltaik
❑ Solaranlage
❑ Dachfenstereinbau
❑ Rinnenerneuerung
❑ Wärmedämmarbeiten
❑ Reparaturarbeiten
❑ Reparaturnotdienst
❑ Asbestsanierung
ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH
Gartenarbeiten aller Art
ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG
KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG
ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG
SONDERABFALLWIRTSCHAFT
VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER
67678 Mehlingen
An der Heide 10
Tel. 06303 804-0
UND MUTTERBODEN
www.jakob-becker.de
[email protected]
Ihr Partner für Drucksachen jeder Art
Paqué – Druck u. Verlag – GmbH
Landstuhler Straße 22 · 66877 Ramstein-Miesenbach
Tel.: 0 63 71 / 96 25 - 0 · Fax: 96 25 25 · Mail: [email protected]
Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage.
Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, mähen, säen,
vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, preiswert und professionell.
& 0 63 03- 8 76 17 oder 01 76 - 64 61 71 64
Seite 28
Ausgabe 14 - Mittwoch, 1. April 2015
SAAR-PFALZ-HAUPTHÄNDLER
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl