1 r- e n ne i n d g e h i e o t nw em r u i E g F Parkverbot auf Vordorfgasse 20.04.2015/gpf - Gemeinderat Frutigen Bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz soll das Parkieren auf der Vordorfgasse nicht mehr erlaubt werden. Die Ueberbauungsordnung 17 A, Anschluss Süd wird zur Auflage freigegeben. Zwischen den Parteipräsidien und dem Gemeinderatsbüro fand ein weiterer Gedankenaustausch statt. Parkieren auf der Vordorfgasse wird untersagt Während (landwirtschaftlichen) Veranstaltungen in der Markthalle wurde das Parkieren auf dem Trottoir der Vordorfgasse mittels Signalisation bisher gestattet. Weil einerseits der verlangte Zwischenraum für Fussgänger von 1.20 m und andererseits ein Durchgang für Rettungsfahrzeuge oftmals nicht mehr gewährleistet war, hat der Gemeinderat auf Antrag der Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau beschlossen, auf diesen gefährlichen Zustand zu reagieren und das Parkieren auf der Vordorfgasse künftig nicht mehr zu gestatten. Fehlbare werden gebüsst. Bei landwirtschaftlichen Veranstaltungen soll der Shuttlebus vom und zum ehemaligen Flugplatz jeweils bis am Mittag gewährleistet werden. 2 Ueberbauungsordnung zur Auflage freigegeben Die bewilligte Ueberbauungsordnung 17A, Anschluss Süd, ist die unabdingbare Voraussetzung, dass die Christoph Kunz-Olympiastrasse (zweite Etappe) im Sommer 2015 gebaut werden kann. Vom 9.12.2014 – 16.1.2015 lagt das Projekt zur Mitwirkung auf. Der Gemeinderat hat der angepassten Auflage zugestimmt und die UeO für die öffentliche Auflage freigegeben. Im Weiteren hat der Gemeinderat von den Ergebnissen des Info-Austauschs zwischen dem Gemeinderatsbüro und den Präsidien der polititschen Präsidenten vom 16.3.2015 Kenntnis genommen. Diese Gespräche findet zwei Mal jährlich statt; vom Inhalt der beiden Bürgergespräche vom 23.3.2015 Kenntnis genommen und die zuständigen Stellen/Ressorts mit den Anliegen bedient; betreffend Schülertransporte ab Schuljahr 2015/16 dem Ressort Bildung grünes Licht für die Verlängerung des Vertrages mit Theophil Schmid, Frutigen erteilt; im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Schulhauses Kanderbrück weitere Arbeitsvergaben im Umfang von Fr. 276‘000.-vorgenommen; die Baumeisterarbeiten für die 2. Etappe der Christoph Kunz-Olympiastrasse an eine einheimische ARGE vergeben; die Arbeiten für die Uferverbauung des Ladholzgrabens entlang der Linterstrasse inkl. 3 Strassensicherung an einen einheimischen Anbieter vergeben können; die Baumeisterarbeiten der Kanalisation „Erschliessung Underes Widi, 4. Etappe“ einer ortsansässigen Arbeitsgemeinschaft in Auftrag gegeben; aufgrund ausgewiesener Mehrkosten der Weggenossenschaft Hirzboden-Höchst einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 4‘000.-- zugesichert. Mitentscheidend war auch ein Zusatzbeitrag der Gemeinde Adelboden; die Zustimmung zur künftigen Mitwirkung des Ressortchefs Soziales, Jugend und Gesundheit im Vorstand des Kinder- und Jugendheims Sunnehus erteilt sowie den Stand der Jahresziele 2015 nach dem ersten Quartal zur Kenntnis genommen.
© Copyright 2024 ExpyDoc