Gemeinderatsbericht vom 23. April 2015

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Parkverbot auf Vordorfgasse
20.04.2015/gpf - Gemeinderat Frutigen
Bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz soll
das Parkieren auf der Vordorfgasse nicht
mehr erlaubt werden. Die Ueberbauungsordnung 17 A, Anschluss Süd wird zur Auflage
freigegeben. Zwischen den Parteipräsidien
und dem Gemeinderatsbüro fand ein weiterer
Gedankenaustausch statt.
Parkieren auf der Vordorfgasse wird untersagt
Während (landwirtschaftlichen) Veranstaltungen
in der Markthalle wurde das Parkieren auf dem
Trottoir der Vordorfgasse mittels Signalisation
bisher gestattet. Weil einerseits der verlangte
Zwischenraum für Fussgänger von 1.20 m und
andererseits ein Durchgang für Rettungsfahrzeuge oftmals nicht mehr gewährleistet war, hat
der Gemeinderat auf Antrag der Kommission
Tiefbau, Verkehr und Wasserbau beschlossen,
auf diesen gefährlichen Zustand zu reagieren
und das Parkieren auf der Vordorfgasse künftig
nicht mehr zu gestatten. Fehlbare werden gebüsst. Bei landwirtschaftlichen Veranstaltungen
soll der Shuttlebus vom und zum ehemaligen
Flugplatz jeweils bis am Mittag gewährleistet
werden.
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Ueberbauungsordnung zur Auflage freigegeben
Die bewilligte Ueberbauungsordnung 17A, Anschluss Süd, ist die unabdingbare Voraussetzung, dass die Christoph Kunz-Olympiastrasse
(zweite Etappe) im Sommer 2015 gebaut werden
kann. Vom 9.12.2014 – 16.1.2015 lagt das Projekt zur Mitwirkung auf. Der Gemeinderat hat der
angepassten Auflage zugestimmt und die UeO
für die öffentliche Auflage freigegeben.
Im Weiteren hat der Gemeinderat
 von den Ergebnissen des Info-Austauschs
zwischen dem Gemeinderatsbüro und den
Präsidien der polititschen Präsidenten vom
16.3.2015 Kenntnis genommen. Diese Gespräche findet zwei Mal jährlich statt;
 vom Inhalt der beiden Bürgergespräche vom
23.3.2015 Kenntnis genommen und die zuständigen Stellen/Ressorts mit den Anliegen
bedient;
 betreffend Schülertransporte ab Schuljahr
2015/16 dem Ressort Bildung grünes Licht für
die Verlängerung des Vertrages mit Theophil
Schmid, Frutigen erteilt;
 im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau
des Schulhauses Kanderbrück weitere Arbeitsvergaben im Umfang von Fr. 276‘000.-vorgenommen;
 die Baumeisterarbeiten für die 2. Etappe der
Christoph Kunz-Olympiastrasse an eine einheimische ARGE vergeben;
 die Arbeiten für die Uferverbauung des Ladholzgrabens entlang der Linterstrasse inkl.
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Strassensicherung an einen einheimischen
Anbieter vergeben können;
 die Baumeisterarbeiten der Kanalisation „Erschliessung Underes Widi, 4. Etappe“ einer
ortsansässigen Arbeitsgemeinschaft in Auftrag
gegeben;
 aufgrund ausgewiesener Mehrkosten der
Weggenossenschaft Hirzboden-Höchst einen
zusätzlichen Beitrag von Fr. 4‘000.-- zugesichert. Mitentscheidend war auch ein Zusatzbeitrag der Gemeinde Adelboden;
 die Zustimmung zur künftigen Mitwirkung des
Ressortchefs Soziales, Jugend und Gesundheit im Vorstand des Kinder- und Jugendheims Sunnehus erteilt sowie
 den Stand der Jahresziele 2015 nach dem
ersten Quartal zur Kenntnis genommen.