Die Klassenfahrten an der FPS An der Friedrich-Paulsen-Schule nehmen Schülerinnen und Schüler während des neunjährigen bzw. achtjährigen Schulbesuchs an drei Klassenfahrten teil. Diese Teilnahme ist Pflicht und gehört zum Unterricht. Die erste Klassenfahrt findet kurz nach den Sommerferien am Beginn der siebten Klasse statt. Sie dient der Ausbildung einer guten Klassengemeinschaft und enthält teambildende Elemente. Ab dem Sommer 2015 fahren die Klassen an verschiedene Orte in Schleswig-Holstein. Das genaue Ziel ergibt sich erst in den Ferien, bzw. kurz danach, wenn die Klassengrößen und Klassenleitungen feststehen. Die zweite Fahrt findet in der neunten oder zehnten Klasse statt, abhängig davon, welche Zeit und welches Ziel die Klassenleitung für sinnvoll erachtet. Das Ziel liegt hier innerhalb Deutschlands. Die dritte Fahrt wird im zwölften Schulbesuchsjahr (für die jetzigen 10. Klassen im elften) unternommen. Es ist eine Profilklassenfahrt und wird demgemäß auch thematisch ausgerichtet sein. Sie findet immer im zweiten Halbjahr statt, meist im März. Das Ziel kann hier auch außerhalb Deutschlands liegen. Alle Fahrten unterliegen einem durch die Schulkonferenz festgelegten Finanzrahmen, der nicht überschritten werden darf. Die Fahrtenziele müssen danach ausgerichtet werden und den Lehrkräften dürfen dabei keine Extrakosten entstehen. Die Fahrten der siebten Klassen finden von montags 8:00 Uhr bis freitags nachmittags statt. Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft mit Vollpension und Unternehmungen sollen hier 250 Euro nicht übersteigen. Alle übrigen Fahrten sehen mindestens fünf Tage vor Ort vor und bieten die Übernahme der Fahrtkosten, aller Unternehmungen (Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Führungen, Leihausrüstungen...) und der Unterkunft mit Halbpension. Die Fahrten in den 9./10. Klassen dürfen dabei maximal 350 Euro kosten, für die Profilklassenfahrten ist ein Maximalbetrag von 450 Euro zu zahlen. Es ist wünschenswert, dass sich alle Eltern frühstmöglich auf diese Fahrten und die damit verbundenen Kosten einstellen. In der Regel müssen die planenden Klassenleitungen Anzahlungen leisten, die es möglich und auch sinnvoll machen, den Betrag in Raten zu zahlen. Familien, die Bildungsgutscheine beziehen, müssen die Klassenfahrt vor der Durchführung bei der zuständigen Sozialbehörde bekanntgeben. Diese übernimmt dann die Kosten. Im Schuljahr 2015/2016 finden folgende Klassenfahrten statt: 7a, 7b, 7c, 7d, 7e : 14.9 – 18.9. 2015 10 b, 10c, 10d : genaue Zeiträume sind in Planung Q1 : 14.3. - 18.3.2016 (Kernwoche! - die Abfahrt kann schon Samstag, den 12.3.2016, die Rückkunft auch Sonntag, den 20.3.2016 sein) Inken Geertz, Koordinatorin
© Copyright 2025 ExpyDoc