Einladung Jahreshauptversammlung 2015

Hüttenverein Bürgeln e.V.
1. Vorsitzende: Gisela Heller
Im Semt 4
35091 Cölbe-Bürgeln
Tel. 06427/8362
Einladung
an alle Mitglieder des Hüttenvereins Bürgeln e.V.
zur Jahreshauptversammlung am:
Freitag, den 17. April 2015 um 19:30 Uhr in der Schutzhütte
- Interessierte Gäste sind herzlich willkommen -
Tagesordnung
1.
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11.
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Eröffnung und Begrüßung
Totenehrung
Verlesung des Protokolls 2014
Bericht der 1. Vorsitzenden
Bericht der Kassiererin
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Änderung der Satzung (Änderungen - bitte wenden)
Neuwahlen
Wahl eines Kassenprüfers
Arbeiten in und um die Grillhütte - 25.04.2015
Jubiläum im September
Verschiedenes
Vorschläge durch die Mitglieder zu den Tagesordnungspunkten sind bis
spätestens 11.04.2015 schriftlich an die 1. Vorsitzende zu richten.
Wie in den vergangenen Jahren wollen wir im Anschluss an die Sitzung
gemeinsam eine Kleinigkeit essen.
Bürgeln, den 29.03.2015
gez. Gisela Heller
(1.Vorsitzende)
Satzungsänderungen zum 17. April 2015
§ 8 Vorstand
(Absatz 2)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschränkt, daß er bei
Rechtsgeschälten von mehr als 500,-- DM (Änderungsvorschlag: 250 Euro) verpflichtet ist, die
Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.
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§ 12 Mitgliederversammlung
(Absatz 5)
Satzung alt:
Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch
schriftliche Einladung einberufen.
Änderungsvorschlag:
Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei
Wochen und unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich oder durch öffentliche
Bekanntmachung einzuladen.
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(Absatz 8)
Satzung alt:
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und
mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend,
kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist. In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung
hinzuweisen.
Änderungsvorschlag:
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
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§ 15 Auflösung des Vereins
(Absatz 1)
Satzung alt:
Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit
einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so daß die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung
des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das
Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu
hören.
Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Gemeinde Cölbe, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Änderungsvorschlag:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen an die
Gemeinde Cölbe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
(Anmerkung: Diese Änderung wurde bereits mit dem Finanzamt abgestimmt!)
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Hinweis: Die komplette Satzung liegt in der Ursprungsfassung und in einer Fassung inklusive der
vorgeschlagenen Änderungen, in ausreichender Anzahl, während der Jahreshauptversammlung aus.
Die Dokumente stehen natürlich jedem interessierten Mitglied zur Einsichtnahme zur Verfügung.