Hüttenverein Bürgeln e.V. 1. Vorsitzende: Gisela Heller Im Semt 4 35091 Cölbe-Bürgeln Tel. 06427/8362 Einladung an alle Mitglieder des Hüttenvereins Bürgeln e.V. zur Jahreshauptversammlung am: Freitag, den 17. April 2015 um 19:30 Uhr in der Schutzhütte - Interessierte Gäste sind herzlich willkommen - Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Eröffnung und Begrüßung Totenehrung Verlesung des Protokolls 2014 Bericht der 1. Vorsitzenden Bericht der Kassiererin Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Änderung der Satzung (Änderungen - bitte wenden) Neuwahlen Wahl eines Kassenprüfers Arbeiten in und um die Grillhütte - 25.04.2015 Jubiläum im September Verschiedenes Vorschläge durch die Mitglieder zu den Tagesordnungspunkten sind bis spätestens 11.04.2015 schriftlich an die 1. Vorsitzende zu richten. Wie in den vergangenen Jahren wollen wir im Anschluss an die Sitzung gemeinsam eine Kleinigkeit essen. Bürgeln, den 29.03.2015 gez. Gisela Heller (1.Vorsitzende) Satzungsänderungen zum 17. April 2015 § 8 Vorstand (Absatz 2) Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschälten von mehr als 500,-- DM (Änderungsvorschlag: 250 Euro) verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen. _______________________________________________ § 12 Mitgliederversammlung (Absatz 5) Satzung alt: Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Änderungsvorschlag: Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen und unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen. _______________________________________________ (Absatz 8) Satzung alt: Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist. In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen. Änderungsvorschlag: Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. _______________________________________________ § 15 Auflösung des Vereins (Absatz 1) Satzung alt: Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so daß die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu hören. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Gemeinde Cölbe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Änderungsvorschlag: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen an die Gemeinde Cölbe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. (Anmerkung: Diese Änderung wurde bereits mit dem Finanzamt abgestimmt!) _______________________________________________ Hinweis: Die komplette Satzung liegt in der Ursprungsfassung und in einer Fassung inklusive der vorgeschlagenen Änderungen, in ausreichender Anzahl, während der Jahreshauptversammlung aus. Die Dokumente stehen natürlich jedem interessierten Mitglied zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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