Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €, kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: [email protected] Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Nummer 8 Inhalt dieser Ausgabe: 23/2015 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan und frühzeitige Beteiligung 46 Nummer 8/2015 23/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 46 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan und frühzeitige Beteiligung Öffentliche Bekanntmachung 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplanes Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. 2. 3. 1. Bekanntmachung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung sowie zur frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Coesfeld, der für die ca. 0,87 ha große Teilfläche im Westen des Stadtgebietes Coesfeld-Lette eine Fläche für die Landwirtschaft vorsieht, in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Lebensmittelvollsortimentsmarkt“ zu ändern. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert. Der Änderungsbereich ist im folgenden Plan dargestellt: 2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, gemäß § 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ aufzustellen. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ ist eine Freifläche nordwestlich der Bruchstraße, zwischen dem Baugebiet Mühlenesch im Osten und dem vorhandenem Mühlenbetrieb Krampe im Westen. Das Plangebiet umfasst auf der Gemarkung Lette in Flur 19 eine Fläche von rd. 0,87 ha und wird wie folgt begrenzt: Nummer 8/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 47 Im Nordosten, ausgehend von der Bruchstraße und entlang der öffentlichen Grünfläche, die das Baugebiet Mühlenesch einfasst, durch einen rd. 120 m langen Abschnitt der südwestlichen Grenze des Flurstückes 880. Im Südosten über die bestehende Ausbaugrenze der öffentlichen Verkehrsfläche Bruchstraße auf den Flurstücken 866 und 928, entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 879. Im Südwesten ausgehend von der Bruchstraße, entlang des Wirtschaftsweges „Zur Windmühle“, über einen rd. 120 m langen Abschnitt der südöstlichen Grenze des Flurstücks 302. Im Nordwesten in Verlängerung der nördlichsten Hallenfassade des Mühlenbetriebes Krampe nach Nordwesten über die landwirtschaftliche Fläche bis an die Flurstücksgrenze des Flurstückes 880, in Höhe des Grundstückes „Vogelsberg Nr. 11, zurück zum Ursprung. Der Geltungsbereich schließt folgende Flurstücke ein: Gemarkung Lette, Flur 19 – 879 vollständig und 878 und 302 jeweils teilweise. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Planungsziel Der Betreiber des Lebensmittelmarktes EDEKA an der Kreuzung Coesfelder Straße/Bruchstraße im Coesfelder Stadtteil Lette sieht mit den begrenzten Flächenreserven am heutigen Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten. Grundstücksgröße und –zuschnitt verhindern die Erweiterung auf eine marktgerechte Größe und Ausweitung der Stellplatzflächen. Dies wurde im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Coesfeld (STADT+HANDEL Dipl.-Ing. Beckmann und Föhrer Gbr, 2011) bereits ausführlich dargelegt. Das Lebensmittelangebot im Ortsteil Lette soll nachhaltig gesichert werden, ohne dass bestehende Coesfelder Nahversorgungszentren beeinträchtigt werden. Dazu wurden im Vorfeld der Planung alle in Frage kommenden, auch außerhalb des derzeit festgesetzten zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) liegenden, Standorte untersucht und bewertet. Die Entscheidung fiel auf eine Fläche an der Bruchstraße, nur rd. 200 Meter südwestlich des heutigen Supermarktes. Der Vorhabenstandort liegt außerhalb des Zentralen Versorgungsbereich (ZVB), zwischen dem Baugebiet Mühlenesch und dem Mühlenbetrieb Krampe. Für die rd. 0,87 ha große Fläche sprechen die sehr gute verkehrliche Anbindung sowohl zu Fuß, mit dem Rad als auch mit dem PKW und die zeitnahe Entwicklungsmöglichkeit für einen Lebensmittelmarkt in einer marktgerechten Größe ohne städtebaulich negative Auswirkungen. Mit den benannten Standortpotenzialen hat sich der Rat Nummer 8/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 48 der Stadt Coesfeld am 25.09.2014, nach einer mehr als zweijährigen Diskussion über Alternativstandorte für den Lebensmitteleinzelhandel im Ortsteil Lette, einstimmig für diesen Standort entschieden (Vorlage 203/2014). Das Plankonzept umfasst den Neubau eines Lebensmittelmarktes einschließlich Backshop mit insgesamt ca. 1.600 m² Verkaufsfläche sowie die Erschließung einer rd. 8.700 m² großen Fläche mit ca. 110 ebenerdigen Stellplätzen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren haben zum Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung dieses Standortes zu schaffen. Weitere Informationen zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ - finden Sie im Internet unter der Adresse www.coesfeld.de/planung. 3. Bekanntmachung der Öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Zusammen mit dem Beschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ hat der Rat der Stadt Coesfeld in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck wird eine Bürgerveranstaltung am Mittwoch den 22.04.2015 ab 18.00 im Festsaal Böinghoff, Kirchstraße 1a in 48653 Coesfeld-Lette für Jedermann veranstaltet. Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung mit Herrn Schmitz, Telefon 939-1311 oder mit Frau Beck, Telefon 939-1309, erörtert werden. Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 sowie zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Beschluss zur öffentlichen Beteiligung stimmen mit dem Beschluss des Rates vom 29.01.2015 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO). Coesfeld, 10.04.2015 i.V. Thomas Backes 1. Beigeordneter Coesfeld, 10.04.2015 Dorothée Beck Bekanntmachungsanordnung Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld sowie die Beteiligung zu den Planverfahren mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hiermit gemäß wird § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben. Coesfeld, 10.04.2015 i.V. Thomas Backes 1. Beigeordneter
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