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Amtsblatt
Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld
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Jahrgang 2015
Ausgegeben am 13. April 2015
Nummer 8
Inhalt dieser Ausgabe:
23/2015
74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener
Bebauungsplan und frühzeitige Beteiligung
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Nummer 8/2015
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74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan und frühzeitige Beteiligung
Öffentliche Bekanntmachung
74. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplanes Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt
Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan
1.
2.
3.
1.
Bekanntmachung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 133
„SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung sowie zur frühzeitigen Unterrichtung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, den wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Coesfeld, der für die ca. 0,87 ha große Teilfläche im Westen des Stadtgebietes Coesfeld-Lette eine Fläche für die Landwirtschaft vorsieht, in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Lebensmittelvollsortimentsmarkt“ zu ändern. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs.
3 Satz 1 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert. Der Änderungsbereich ist im folgenden Plan dargestellt:
2.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 133
„SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, gemäß § 2 BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ aufzustellen.
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ ist eine Freifläche nordwestlich der Bruchstraße, zwischen dem Baugebiet Mühlenesch im Osten und dem vorhandenem Mühlenbetrieb Krampe im Westen. Das Plangebiet umfasst
auf der Gemarkung Lette in Flur 19 eine Fläche von rd. 0,87 ha und wird wie folgt begrenzt:
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
Im Nordosten, ausgehend von der Bruchstraße und entlang der öffentlichen Grünfläche, die
das Baugebiet Mühlenesch einfasst, durch einen rd. 120 m langen Abschnitt der südwestlichen Grenze des Flurstückes 880.

Im Südosten über die bestehende Ausbaugrenze der öffentlichen Verkehrsfläche Bruchstraße
auf den Flurstücken 866 und 928, entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 879.

Im Südwesten ausgehend von der Bruchstraße, entlang des Wirtschaftsweges „Zur Windmühle“, über einen rd. 120 m langen Abschnitt der südöstlichen Grenze des Flurstücks 302.

Im Nordwesten in Verlängerung der nördlichsten Hallenfassade des Mühlenbetriebes Krampe
nach Nordwesten über die landwirtschaftliche Fläche bis an die Flurstücksgrenze des Flurstückes 880, in Höhe des Grundstückes „Vogelsberg Nr. 11, zurück zum Ursprung.
Der Geltungsbereich schließt folgende Flurstücke ein:

Gemarkung Lette, Flur 19 – 879 vollständig und 878 und 302 jeweils teilweise.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem
folgenden Übersichtsplan ersichtlich.
Planungsziel
Der Betreiber des Lebensmittelmarktes EDEKA an der Kreuzung Coesfelder Straße/Bruchstraße im
Coesfelder Stadtteil Lette sieht mit den begrenzten Flächenreserven am heutigen Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten. Grundstücksgröße und –zuschnitt verhindern die Erweiterung auf eine marktgerechte Größe und Ausweitung der Stellplatzflächen. Dies wurde im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Coesfeld (STADT+HANDEL Dipl.-Ing. Beckmann und Föhrer Gbr, 2011) bereits ausführlich dargelegt.
Das Lebensmittelangebot im Ortsteil Lette soll nachhaltig gesichert werden, ohne dass bestehende
Coesfelder Nahversorgungszentren beeinträchtigt werden. Dazu wurden im Vorfeld der Planung alle
in Frage kommenden, auch außerhalb des derzeit festgesetzten zentralen Versorgungsbereiches
(ZVB) liegenden, Standorte untersucht und bewertet.
Die Entscheidung fiel auf eine Fläche an der Bruchstraße, nur rd. 200 Meter südwestlich des heutigen
Supermarktes. Der Vorhabenstandort liegt außerhalb des Zentralen Versorgungsbereich (ZVB), zwischen dem Baugebiet Mühlenesch und dem Mühlenbetrieb Krampe. Für die rd. 0,87 ha große Fläche
sprechen die sehr gute verkehrliche Anbindung sowohl zu Fuß, mit dem Rad als auch mit dem PKW
und die zeitnahe Entwicklungsmöglichkeit für einen Lebensmittelmarkt in einer marktgerechten Größe
ohne städtebaulich negative Auswirkungen. Mit den benannten Standortpotenzialen hat sich der Rat
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der Stadt Coesfeld am 25.09.2014, nach einer mehr als zweijährigen Diskussion über Alternativstandorte für den Lebensmitteleinzelhandel im Ortsteil Lette, einstimmig für diesen Standort entschieden
(Vorlage 203/2014).
Das Plankonzept umfasst den Neubau eines Lebensmittelmarktes einschließlich Backshop mit insgesamt ca. 1.600 m² Verkaufsfläche sowie die Erschließung einer rd. 8.700 m² großen Fläche mit ca.
110 ebenerdigen Stellplätzen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren haben zum Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung
dieses Standortes zu schaffen.
Weitere Informationen zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ - finden Sie im Internet unter der Adresse www.coesfeld.de/planung.
3.
Bekanntmachung der Öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB
Zusammen mit dem Beschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ hat der Rat der Stadt Coesfeld in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, die Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine Bürgerveranstaltung am
Mittwoch den 22.04.2015 ab 18.00
im Festsaal Böinghoff, Kirchstraße 1a in 48653 Coesfeld-Lette
für Jedermann veranstaltet.
Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung mit Herrn Schmitz, Telefon 939-1311
oder mit Frau Beck, Telefon 939-1309, erörtert werden.
Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO
Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 sowie
zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Beschluss zur öffentlichen Beteiligung stimmen
mit dem Beschluss des Rates vom 29.01.2015 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande
gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).
Coesfeld, 10.04.2015
i.V. Thomas Backes
1. Beigeordneter
Coesfeld, 10.04.2015
Dorothée Beck
Bekanntmachungsanordnung
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 „SO-Gebiet Lebensmittelvollsortimentsmarkt Bruchstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld sowie die Beteiligung zu den Planverfahren mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den Fachgutachten wird hiermit gemäß wird § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben.
Coesfeld, 10.04.2015
i.V. Thomas Backes
1. Beigeordneter