Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters Ursachen und Konsequenzen für die Schadenprävention Ursachen erforschen – Schäden verhindern Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung ist eine Institution der öffentlichen Versicherer. Im Auftrag der Mitgliedsunternehmen und im Dienste der Öffentlichkeit beschäftigt das IFS bundesweit Naturwissenschaftler und Ingenieure, die Schadenfälle untersuchen und Maßnahmen zur Schadenverhütung erarbeiten. Die Wurzeln des IFS liegen im Bereich der Brandgilden und Feuerkassen, die im 16. und 17. Jahrhundert als erste Versicherungen zur Hilfe bei existenzbedrohenden Feuerschäden gegründet worden waren. Diese Einrichtungen befassten sich bereits sehr früh auch mit Methoden der Brandbekämpfung und Brandverhütung. Details zu dieser Geschichte sind auf der Homepage des IFS zu finden (www.ifs-ev.org). Heute ist das IFS an acht Standorten in Deutschland vertreten. Neben seinem traditionellen Aufgabengebiet beschäftigt sich das Institut auch mit Leitungswasserund Feuchte- bzw. Schimmelschäden, mit Produkthaftpflichtschäden und technischen Schäden allgemein. Das IFS ermittelt jedes Jahr inzwischen mehr als 1000 Brandursachen und mehr als 500 Ursachen von Leitungswasserschäden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in der IFS Schadendatenbank gesammelt und statistisch ausgewertet. Hieraus resultiert die Brandursachenstatistik (seit 2002) und Leitungswasserschadenstatistik (seit 2003) des IFS. Uponor Kongress 2015 · TGA – Alles geregelt?! Nach welchen Gesichtspunkten die Beauftragung des IFS erfolgt, bestimmen die Auftraggeber – Versicherer aller Art aber auch Firmen, Handwerksbetriebe und in seltenen Fällen Einzelpersonen. Insofern ist die Statistik nicht repräsentativ für das gesamte Schadengeschehen. Andererseits basieren die umfangreicheren Statistiken der Versicherer zu den Schadenursachen häufig nur auf dem ersten Eindruck der Schadenregulierer oder der Angabe des Versicherungsnehmers. Dieser Eindruck oder diese Angabe muss nicht immer richtig sein. Richtig ist, dass es leider keine Statistik gibt, die sowohl auf fundierter Schadenanalyse beruht als auch repräsentativ für das gesamte Schadengeschehen ist. Leitungswasserschaden Ein Wasserschaden in oder an einem Gebäude oder dessen Inhalt, verursacht durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, wird als Leitungswasserschaden bezeichnet. Leitungswasser ist dabei definitionsgemäß das Wasser, das zur Ver- und Entsorgung in dem Gebäude dient, also kein Grund- oder Regenwasser. Heizungswasser und Abwasser, welches in dem Gebäude „erzeugt“ wurde, sind dem Leitungswasser gleichgestellt. 63 Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters Derartige Schäden verursachen jedes Jahr erhebliche Kosten und belasten dabei nicht nur den Nutzer/Betreiber, sondern in unterschiedlicher Weise die betroffenen Versicherungen, Installationsunternehmen sowie Produkthersteller. Aus diesen vier Punkten wird deutlich, dass Leitungswasserschäden für Nutzer und Versicherer in erster Linie den aktuellen Fall betreffen, während sich für Installateure und Hersteller darüber hinaus automatisch auch Auswirkungen auf die eigenen zukünftigen Geschäfte ergeben. Dabei stehen naturgemäß die wirtschaftlichen Fragen im Vordergrund, d. h.: •Wer muss zahlen? •Kann es zu einer Wiederholung kommen? Anders ausgedrückt: Für Installateure und Hersteller wäre der schadenfreie Zustand der Idealzustand, Versicherungen „brauchen“ ein gewisses Maß an Schäden, damit bei den Kunden das Interesse vorhanden ist, die Versicherungsprodukte zu erwerben. Darüber hinaus sind jedoch mit einem Leitungswasserschaden durchaus unterschiedliche Interessen und daraus folgend unterschiedliche Konsequenzen verknüpft: •Nutzer/Betreiber: Mindestanspruch, dass die entstandenen Schäden behoben werden und etwaige finanzielle Aufwendungen erstattet werden. Oft liegt jedoch auch ein Interesse vor, mögliche Verschleißerscheinungen an Inventar, Installation oder Gebäude im Rahmen eines Leitungswasserschadens durch Dritte (Hausrat-, Gebäude-, Haftpflichtversicherung) sanieren zu lassen. •Versicherungen: Liegt überhaupt ein Leitungswasserschaden vor? Wenn ja, sind u. U. die möglichen Verursacher haftpflichtig, d. h. können Regressans prüche geltend gemacht werden? Wie hoch ist das Risiko für eine Wiederholung des Schadenereignisses? •Installationsunternehmen: Ist die eigene Leistung fehlerhaft gewesen? Wurden wichtige Punkte bei der Planung/Ausführung nicht berücksichtigt? Sind Imageschäden mit Auswirkungen auf zukünftige Geschäfte zu befürchten? Anmerkung: Dies führt vermutlich zu der häufig anzutreffenden Reaktion der Installateure nach einem Schaden eigene Fehler kategorisch auszuschließen. •Hersteller: Sind die eigenen Produkte schadenursächlich? Sind die Produkte fehlerhaft oder falsch genutzt worden? Sind Imageschäden zu befürchten? 64 Die aufgeworfenen Fragenkomplexe und letztendlich die Wahrung der unterschiedlichen Interessenlagen können nur mit Kenntnis der genauen Schadenursache beantwortet werden. Zum einen können erst dann die richtigen, d. h. auch wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Schadenbehebung getroffen werden, wenn feststeht, ob der Schaden z.B. durch die Einwirkung von Personen, einem Materialfehler oder verschleißbedingten Erscheinungen erzeugt wurde, zum anderen können auch erst dann die zuständigen Verantwortungsbereiche festgestellt und ggf. Regressansprüche bei den jeweiligen Stellen geltend gemacht werden. Für Planer und Installateure ist die Kenntnis der Schadenursachen wichtig, um möglichst Bedingungen zu schaffen und Materialien bzw. Systeme zu nutzen, die die Schadenentstehung erst gar nicht zulassen bzw. die Entstehung zumindest nicht begünstigen. Schadenursachen von Leitungswasserschäden Die Auswertung der IFS-Schadendatenbank bzgl. der Ursachen von Leitungswasserschäden zeigt: •Mehr als ein Drittel der Wasserschäden werden durch Ausführungsfehler verursacht, d. h. Regress möglich? Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters •Etwa ein Viertel der Wasserschäden werden durch die Betriebsbedingungen verursacht, d. h. dem Verhalten der Betreiber – Obliegenheitsverletzungen? •Etwas weniger als ein Viertel der Wasserschäden ist auf mehrere Ursachen zurückzuführen bzw. zwischen den verschiedenen Ursachen konnte nicht eindeutig differenziert werden. Nicht immer ist die technische Schadenursache monokausal. •13 % der ermittelten Schadenursachen sind reine Produktmängel, d. h. das Versagen eines Bauteils oder eines Gerätes ist vom Hersteller zu verantworten. Bei der Beauftragung des IFS wird in nahezu allen Fällen zunächst ein derartiger Mangel vermutet. Leitungswasser 2003 – 2014 2 % 13 % Ausführungsfehler 38 % Betriebsbedingungen keine eindeutige Zuordnung 22 % 25 % Produktmangel Planungsfehler Flexible Anschlussschläuche: Diese Produkte werden in wasserführenden Installationen an vielen Stellen eingesetzt, zum überwiegenden Teil jedoch an Entnahmearmaturen (Waschtisch, Küchenspüle, o. ä.). Bei diesen Produkten ist der Anteil an Ausführungsfehlern als Schadenursache eines Wasserschadens geringer als der Durchschnitt. Bei diesen Schläuchen sind dagegen Produktfehler überdurchschnittlich häufig schadenursächlich, den höchsten Anteil haben allerdings die Betriebsbedingungen, d. h. äußere chemische Einwirkungen oder thermische Überlastungen. Präventiv wirksam ist die Verwendung hochwertiger Produkte mit Eignungsnachweis (DVGW o. ä.) und die Hinweise an die Betreiber an den pfleglichen Umgang, insbesondere die Vermeidung äußerer Einwirkung von Reinigungsmitteln aller Art und die Vermeidung mechanischer Belastungen (biegen, ziehen, etc.). Schadensbeispiele flexible Anschlussschläuche Uponor Kongress 2015 · TGA – Alles geregelt?! Frostschäden Laut Statistik der Sachversicherer kann in Frostperioden die Anzahl der Leitungswasserschäden dreimal so hoch wie das durchschnittliche Schadenaufkommen sein. Frost ist damit eine nicht zu vernachlässigende Ursache für zahlreiche Leitungswasserschäden. Die Hersteller und Installateure braucht diese Information zunächst nicht weiter zu interessieren, da die überwiegende Zahl der frostbedingten Wasserschäden in Gebäuden auf eine 65 Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters Flexible Anschlussschläuche 1 % 19 % Betriebsbedingungen 38 % Produktmangel Ausführungsfehler 20 % 23 % keine eindeutige Zuordnung Planungsfehler fehlende oder unzureichende Beheizung in der Betriebsphase des Gebäudes verursacht werden. •Ursache: Frostschädigung einer ursprünglich fachgerecht erstellten Pressverbindung in der Warmwasserleitung •Wirkung: Zerstörung der kompletten Trinkwasserinstallation innerhalb des Kellerfußbodens. Offene Frage: Wieso wurden die Rohrleitungen – nicht entleerbar – innerhalb des Ausgleichsestrich verlegt. Die Raumhöhe hätte die Verlegung unterhalb der Kellerdecke ohne nennenswerte Einschränkungen ermöglicht. Bei der Planung und Ausführung wurde das zu dem Zeitpunkt geltende Regelwerk für Trinkwasserinstallationen Der IFS-Schadenursachenstatistik kann zusätzlich entnommen werden, dass über 80 % der frostbedingten Wasserschäden in einem leeren oder unbewohnten Gebäude stattfinden und in über 80 % der Fälle die Schadenstelle im Ober- oder Dachgeschoss liegt (Schadenprisma 1/2015). Interessant für Planer und ausführende Unternehmen sind die Fälle, in denen die wasserführende Leitung außerhalb des beheizten Bereiches verlegt worden ist und zusätzlich die Leitung auch nicht entleert werden kann! Weiterhin interessant für Planer und ausführende Unternehmen sind Fälle, in denen die Frosteinwirkung in der Bauphase stattfindet, lange bevor der Eigentümer oder Betreiber Einfluss auf das Gebäude hat. Ein Beispiel: •Neubau eines unterkellerten, hochwertig ausgestatteten Ferienhauses über den Winter. Einbau der Trinkwasserleitungen in einen Ausgleichsestrich im Keller. Druckprüfung der Trinkwasserleitung mit Wasser – vor der Weihnachtspause •Frostphase über Weihnachten •Feststellung eines Wasserschadens 18 Monate später mit sprudelndem Warmwasser aus dem Fußboden Schadensbilder Trinkwasserinstallation 66 Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters missachtet. Die einschlägigen Normen fordern die Entleerbarkeit der Rohrleitungen sowie einen ausreichenden Korrosionsschutz. Eine Wärmedämmung stellt keinen Korrosionsschutz dar! Auch scheinbar korrosionsresistente Rohrleitungen – Mehrschichtverbundrohre – sind nicht gegen Außenkorrosion beständig. Die Schnittkanten der Rohre und die Fittings bzw. die Presshülsen sind bei andauernder Feuchteeinwirkung korrosionsanfällig. Diese Aussage trifft auf die Installationssysteme aller Hersteller zu. Dieses Beispiel zeigt zwei Dinge sehr eindringlich: •Viele Wasserschäden haben eine vergleichsweise primitive Ursache und •Viele Wasserschäden werden erst groß und teuer durch die verzögerte Wahrnehmung. Hieraus lassen sich die Grundzüge von Präventionsmaßnahmen in der Planungs- und Ausführungsphase ableiten. Schadenverhütung/-prävention Den schadenfreien Betrieb von Einrichtungen der technischen Gebäudeausrüstung erwartet jeder Gebäudeeigentümer. Grundvoraussetzung für den schadenarmen Betrieb von Wasser führenden Installationen ist eine fachgerechte Planung und Ausführung sowie der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage. Jede Abweichung davon führt zu einem vorzeitigen Verschleiß der Anlagen und reduziert die anzunehmende technische Lebensdauer (etwa 30 bis 50 Jahre). •Die Planung und Ausführung betrifft den Zeitraum vor der Nutzung einer Wasser führenden Installation. •Der bestimmungsgemäße Betrieb umfasst den gesamten Zeitraum während der Nutzung. Es sind weitere organisatorische oder technische Maßnahmen nötig, um im Eintrittsfall zumindest die Folgen für das Gebäude und das Inventar so gering wie möglich zu halten. Hier nimmt nun die Planung und Ausführung der wasserführenden Installation mit dem vorhandenen Fachwissen eine wichtige Position ein. •Zum einen ist die Wahrnehmbarkeit von Schäden durch die Lage der Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes beeinflussbar – siehe Frostschadenbeispiel •Zum anderen ist die Betriebsweise des Gebäudes durch die Einweisung in den bestimmungsgemäßen Betrieb beeinflussbar und •Schlussendlich können bereits von Anfang an technische Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen eines möglichen Wasserschadens eingesetzt werden. Wichtigste Grundvoraussetzung ist die Akzeptanz, dass in keiner noch so perfekt geplanten und aus geführten Hausinstallation das Auftreten eines Leitungswasserschadens ausgeschlossen werden kann es sei denn die Anlage ist entleert und wird nicht genutzt. Jede Schutzmaßnahme ist für die einzelnen Bereiche (Heizung, Trinkwasser, Abwasser) separat durchzuführen. Eine technische Universalmaßnahme gibt es nicht, um alle Wasser führenden Anlagen eines Gebäudes auf einen Schlag zu überwachen und schädliche Auswirkungen einzugrenzen. Es gibt leider auch kein eigenständiges Regelwerk über präventive Schutzmaßnahmen vor Wasserschäden in Gebäuden. Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, minimiert sich zwar die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Schaden, das Schadenereignis selbst ist jedoch nie grundsätzlich auszuschließen! Uponor Kongress 2015 · TGA – Alles geregelt?! 67 Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters Eine der wesentlichen Forderungen im Sinne einer nachhaltigen Schadenverhütung ist, die Anlagen einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen. Bei Leitungswassersystemen blenden die Nutzer und Betreiber der Anlagen gerade diesen Aspekt meist völlig aus. An Wärmeerzeugungsanlagen wie Heizkesseln oder Thermen findet zwar eine regelmäßige Kontrolle des umweltrelevanten Zustandes z. B. durch den Schornsteinfeger statt. Die nachgeschalteten Anlagenteile, wie beispielsweise Rohrleitungen, Armaturen usw., werden jedoch nur in den seltensten Fällen kontrolliert. „Aus dem Auge, aus dem Sinn“ ist hier die treffende Formulierung, denn häufig rücken die Leitungswasserinstallationen erst im Schadenfall ins Bewusstsein. Deshalb erscheint es ratsam, die Wartungsarbeiten auf die gesamten Installationssysteme auszuweiten. Dabei muss nicht jede Maßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Wichtig ist die regelmäßige Inspektion und Kontrolle, um bei Änderungen rechtzeitig tätig werden zu können – im Idealfall vor einem Schadeneintritt. Weitere Vorsorgemaßnahmen wie die Entleerung, die Absperrung und die Überwachung der Wasser führenden Anlagen sind im schadenprisma 4/2009 beschrieben. Während die radikalste Maßnahme – Entleerung – üblicherweise auf Ferienhäuser oder leerstehende Immobilien beschränkt ist, die über längere Zeiträume nicht genutzt werden, stellen halb- oder vollautomatische Überwachungs- und Absperreinrichtungen sinnvolle Vorsorgemaßnahmen zur Begrenzung der Folgen eines Wasserschadens dar (schadenprisma 2/2010 und www.ifs-ev.org). Vor dem Hintergrund dieser apparativen Maßnahmen darf jedoch nicht der planerische Ansatz zur Begrenzung 68 der Folgen eines Wasserschadens vergessen werden, insbesondere mit der Kenntnis aus der IFS-Schadenursachendatenbank, dass mehr als ein Drittel der Wasserschäden auf zurückliegende Ausführungsfehler zurückzuführen sind, d. h. die Präventionsmaßnahmen würden in diesen Fällen dem ausführenden Unternehmen helfen den eigenen Fehler mit geringstem Aufwand zu beheben. Damit im Schadenfall das austretende Wasser und die damit verbundene Feuchtigkeit im Gebäude möglichst wenig anrichten kann, müssten im Idealfall alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: •Alle Rohrleitungen liegen in frostgeschützten Bereichen •Jeder Rohrbruch oder jede undichte Stelle einer Leitung kann umgehend erkannt werden. •Bestimmungswidrig austretendes Wasser kann kanalisiert abgeleitet werden. •Alle Rohrkanäle sind belüftet. Dann wäre gewährleistet, •dass es keine Schädigung durch Frosteinwirkung geben kann, •dass im Fall eines Schadens die ausgetretene Wassermenge begrenzt ist, •dass dieses Wasser abfließen kann, ohne Schaden anzurichten •und die Umgebung der Schadenstelle abtrocknen kann. Auf den ersten Blick mögen einige dieser Forderungen theoretisch und praxisfremd erscheinen, die meisten Forderungen sind jedoch seit Jahren (!) Bestandteil der DIN 1988 und auch in der DIN EN 806 enthalten. Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters Fazit Die zahlreichen Schadenuntersuchungen des IFS zu Leitungswasserschäden zeigen die verschiedenen Fehler bei der Planung und Ausführung der Anlagen, der Herstellung der Produkte und dem Betrieb auf. Dabei ist der Faktor Mensch die größte Fehlerquelle. Eine Erkenntnis daraus ist, dass sich die Wasserschäden trotz qualitatitiv hochwertiger Produkte und bekannter Ursachenzusammenhänge nicht verhindern lassen. Bei den Maßnahmen zur Prävention von Wasserschäden muss daher in verstärktem Maße neben der Qualitätssicherung von Produkten in Planung, Ausführung und Betrieb auf die Begrenzung der schädigenden Folgen eines „nicht vermeidbaren Ereignisses“ geachtet werden. Literatur 1.„Frosteinwirkung auf wasserführende Leitungssysteme – Ursache erkennen und schädliche Auswirkungen vermeiden“, Pfullmann, schadenprisma 1/2007, S. 15 – 21 2.„Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung – Mögliche Ursachen und Ansätze zur Prävention“, Carnehl, Pfullmann, schadenprisma, 4/2009, S. 11 – 17 3.„Frostbedingte Leitungswasserschäden – Alle Jahre wieder?“, Pfullmann, schadenprisma 4/2009, S. 23 – 27 4.„Neuer Ansatz zur Schadenverhütung bei Leitungswasserschäden – Gezielte Prävention gefragt“, Voigtländer, Pfullmann, schadenprisma, 2/2010, S. 4 – 7 5.„Frostbedingte Leitungswasserschäden – Eistage, Leerstand und Dachgeschosslage – Indikatoren für Frostschäden“, Birkholz, Pfullmann, schadenprisma 1/2015 Hierzu gehören im Bereich der Planung und Ausführung die Einhaltung der vorhandenen Regelwerke und die gebäudeseitige Sicherstellung, dass bestimmungswidrig austretendes Wasser umgehend erkannt werden und schadenfrei abfließen kann. 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