Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines

Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters
Schadenfälle in wasserführenden Anlagen
aus Sicht eines Gutachters
Ursachen und Konsequenzen für die Schadenprävention
Ursachen erforschen – Schäden verhindern
Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung ist eine Institution der öffentlichen Versicherer.
Im Auftrag der Mitgliedsunternehmen und im Dienste der
Öffentlichkeit beschäftigt das IFS bundesweit Naturwissenschaftler und Ingenieure, die Schadenfälle untersuchen und Maßnahmen zur Schadenverhütung erarbeiten.
Die Wurzeln des IFS liegen im Bereich der Brandgilden
und Feuerkassen, die im 16. und 17. Jahrhundert als
erste Versicherungen zur Hilfe bei existenzbedrohenden
Feuerschäden gegründet worden waren. Diese Einrichtungen befassten sich bereits sehr früh auch mit Methoden der Brandbekämpfung und Brandverhütung. Details
zu dieser Geschichte sind auf der Homepage des IFS zu
finden (www.ifs-ev.org).
Heute ist das IFS an acht Standorten in Deutschland vertreten. Neben seinem traditionellen Aufgabengebiet
beschäftigt sich das Institut auch mit Leitungswasserund Feuchte- bzw. Schimmelschäden, mit Produkthaftpflichtschäden und technischen Schäden allgemein.
Das IFS ermittelt jedes Jahr inzwischen mehr als 1000
Brandursachen und mehr als 500 Ursachen von Leitungswasserschäden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in der IFS Schadendatenbank gesammelt und statistisch ausgewertet. Hieraus resultiert die
Brandursachenstatistik (seit 2002) und Leitungswasserschadenstatistik (seit 2003) des IFS.
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Nach welchen Gesichtspunkten die Beauftragung des
IFS erfolgt, bestimmen die Auftraggeber – Versicherer
aller Art aber auch Firmen, Handwerksbetriebe und in
seltenen Fällen Einzelpersonen.
Insofern ist die Statistik nicht repräsentativ für das
gesamte Schadengeschehen. Andererseits basieren die
umfangreicheren Statistiken der Versicherer zu den
Schadenursachen häufig nur auf dem ersten Eindruck
der Schadenregulierer oder der Angabe des Versicherungsnehmers. Dieser Eindruck oder diese Angabe muss
nicht immer richtig sein.
Richtig ist, dass es leider keine Statistik gibt, die sowohl
auf fundierter Schadenanalyse beruht als auch repräsentativ für das gesamte Schadengeschehen ist.
Leitungswasserschaden
Ein Wasserschaden in oder an einem Gebäude oder dessen Inhalt, verursacht durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, wird als Leitungswasserschaden
bezeichnet.
Leitungswasser ist dabei definitionsgemäß das Wasser,
das zur Ver- und Entsorgung in dem Gebäude dient, also
kein Grund- oder Regenwasser. Heizungswasser und
Abwasser, welches in dem Gebäude „erzeugt“ wurde,
sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
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Derartige Schäden verursachen jedes Jahr erhebliche
Kosten und belasten dabei nicht nur den Nutzer/Betreiber, sondern in unterschiedlicher Weise die betroffenen
Versicherungen, Installationsunternehmen sowie
Produkthersteller.
Aus diesen vier Punkten wird deutlich, dass Leitungswasserschäden für Nutzer und Versicherer in erster Linie
den aktuellen Fall betreffen, während sich für Installateure
und Hersteller darüber hinaus automatisch auch Auswirkungen auf die eigenen zukünftigen Geschäfte ergeben.
Dabei stehen naturgemäß die wirtschaftlichen Fragen im
Vordergrund, d. h.:
•Wer muss zahlen?
•Kann es zu einer Wiederholung kommen?
Anders ausgedrückt: Für Installateure und Hersteller wäre
der schadenfreie Zustand der Idealzustand, Versicherungen „brauchen“ ein gewisses Maß an Schäden, damit
bei den Kunden das Interesse vorhanden ist, die Versicherungsprodukte zu erwerben.
Darüber hinaus sind jedoch mit einem Leitungswasserschaden durchaus unterschiedliche Interessen und
daraus folgend unterschiedliche Konsequenzen
verknüpft:
•Nutzer/Betreiber: Mindestanspruch, dass die entstandenen Schäden behoben werden und etwaige finanzielle
Aufwendungen erstattet werden. Oft liegt jedoch auch
ein Interesse vor, mögliche Verschleißerscheinungen
an Inventar, Installation oder Gebäude im Rahmen
eines Leitungswasserschadens durch Dritte (Hausrat-,
Gebäude-, Haftpflichtversicherung) sanieren zu lassen.
•Versicherungen: Liegt überhaupt ein Leitungswasserschaden vor? Wenn ja, sind u. U. die möglichen
Verursacher haftpflichtig, d. h. können Regressans­
prüche geltend gemacht werden? Wie hoch ist das
Risiko für eine Wiederholung des Schadenereignisses?
•Installationsunternehmen: Ist die eigene Leistung
fehlerhaft gewesen? Wurden wichtige Punkte bei der
Planung/Ausführung nicht berücksichtigt? Sind
Imageschäden mit Auswirkungen auf zukünftige
Geschäfte zu befürchten?
Anmerkung: Dies führt vermutlich zu der häufig anzutreffenden Reaktion der Installateure nach einem Schaden eigene Fehler kategorisch auszuschließen.
•Hersteller: Sind die eigenen Produkte schadenursächlich? Sind die Produkte fehlerhaft oder falsch genutzt
worden? Sind Imageschäden zu befürchten?
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Die aufgeworfenen Fragenkomplexe und letztendlich die
Wahrung der unterschiedlichen Interessenlagen können
nur mit Kenntnis der genauen Schadenursache beantwortet werden.
Zum einen können erst dann die richtigen, d. h. auch wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Schadenbehebung
getroffen werden, wenn feststeht, ob der Schaden z.B.
durch die Einwirkung von Personen, einem Materialfehler oder verschleißbedingten Erscheinungen erzeugt
wurde, zum anderen können auch erst dann die zuständigen Verantwortungsbereiche festgestellt und ggf.
Regressansprüche bei den jeweiligen Stellen geltend
gemacht werden.
Für Planer und Installateure ist die Kenntnis der Schadenursachen wichtig, um möglichst Bedingungen zu
schaffen und Materialien bzw. Systeme zu nutzen, die
die Schadenentstehung erst gar nicht zulassen bzw. die
Entstehung zumindest nicht begünstigen.
Schadenursachen von Leitungswasserschäden
Die Auswertung der IFS-Schadendatenbank bzgl. der
Ursachen von Leitungswasserschäden zeigt:
•Mehr als ein Drittel der Wasserschäden werden durch
Ausführungsfehler verursacht, d. h. Regress möglich?
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•Etwa ein Viertel der Wasserschäden werden durch die
Betriebsbedingungen verursacht, d. h. dem Verhalten
der Betreiber – Obliegenheitsverletzungen?
•Etwas weniger als ein Viertel der Wasserschäden ist
auf mehrere Ursachen zurückzuführen bzw. zwischen
den verschiedenen Ursachen konnte nicht eindeutig
differenziert werden. Nicht immer ist die technische
Schadenursache monokausal.
•13 % der ermittelten Schadenursachen sind reine
Produktmängel, d. h. das Versagen eines Bauteils oder
eines Gerätes ist vom Hersteller zu verantworten. Bei
der Beauftragung des IFS wird in nahezu allen Fällen
zunächst ein derartiger Mangel vermutet.
Leitungswasser 2003 – 2014
2 %
13 %
Ausführungsfehler
38 %
Betriebsbedingungen
keine eindeutige
Zuordnung
22 %
25 %
Produktmangel
Planungsfehler
Flexible Anschlussschläuche:
Diese Produkte werden in wasserführenden Installationen an vielen Stellen eingesetzt, zum überwiegenden
Teil jedoch an Entnahmearmaturen (Waschtisch, Küchenspüle, o. ä.). Bei diesen Produkten ist der Anteil an Ausführungsfehlern als Schadenursache eines Wasserschadens
geringer als der Durchschnitt. Bei diesen Schläuchen sind
dagegen Produktfehler überdurchschnittlich häufig
schadenursächlich, den höchsten Anteil haben allerdings
die Betriebsbedingungen, d. h. äußere chemische Einwirkungen oder thermische Überl­astungen.
Präventiv wirksam ist die Verwendung hochwertiger
Produkte mit Eignungsnachweis (DVGW o. ä.) und die
Hinweise an die Betreiber an den pfleglichen Umgang,
insbesondere die Vermeidung äußerer Einwirkung von
Reinigungsmitteln aller Art und die Vermeidung mechanischer Belastungen (biegen, ziehen, etc.).
Schadensbeispiele flexible Anschlussschläuche
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Frostschäden
Laut Statistik der Sachversicherer kann in Frostperioden
die Anzahl der Leitungswasserschäden dreimal so hoch
wie das durchschnittliche Schadenaufkommen sein.
Frost ist damit eine nicht zu vernachlässigende Ursache
für zahlreiche Leitungswasserschäden. Die Hersteller
und Installateure braucht diese Information zunächst
nicht weiter zu interessieren, da die überwiegende Zahl
der frostbedingten Wasserschäden in Gebäuden auf eine
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Flexible Anschlussschläuche
1 %
19 %
Betriebsbedingungen
38 %
Produktmangel
Ausführungsfehler
20 %
23 %
keine eindeutige
Zuordnung
Planungsfehler
fehlende oder unzureichende Beheizung in der Betriebsphase des Gebäudes verursacht werden.
•Ursache: Frostschädigung einer ursprünglich
fachgerecht erstellten Pressverbindung in der
Warmwasserleitung
•Wirkung: Zerstörung der kompletten Trinkwasserinstallation innerhalb des Kellerfußbodens.
Offene Frage:
Wieso wurden die Rohrleitungen – nicht entleerbar –
innerhalb des Ausgleichsestrich verlegt. Die Raumhöhe
hätte die Verlegung unterhalb der Kellerdecke ohne
nennenswerte Einschränkungen ermöglicht.
Bei der Planung und Ausführung wurde das zu dem Zeitpunkt geltende Regelwerk für Trinkwasserinstallationen
Der IFS-Schadenursachenstatistik kann zusätzlich entnommen werden, dass über 80 % der frostbedingten Wasserschäden in einem leeren oder unbewohnten Gebäude stattfinden und in über 80 % der Fälle die Schadenstelle im
Ober- oder Dachgeschoss liegt (Schadenprisma 1/2015).
Interessant für Planer und ausführende Unternehmen sind
die Fälle, in denen die wasserführende Leitung außerhalb
des beheizten Bereiches verlegt worden ist und zusätzlich
die Leitung auch nicht entleert werden kann!
Weiterhin interessant für Planer und ausführende Unternehmen sind Fälle, in denen die Frosteinwirkung in der
Bauphase stattfindet, lange bevor der Eigentümer oder
Betreiber Einfluss auf das Gebäude hat.
Ein Beispiel:
•Neubau eines unterkellerten, hochwertig ausgestatteten Ferienhauses über den Winter. Einbau der Trinkwasserleitungen in einen Ausgleichsestrich im Keller.
Druckprüfung der Trinkwasserleitung mit Wasser – vor
der Weihnachtspause
•Frostphase über Weihnachten
•Feststellung eines Wasserschadens 18 Monate später
mit sprudelndem Warmwasser aus dem Fußboden
Schadensbilder Trinkwasserinstallation
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missachtet. Die einschlägigen Normen fordern die Entleerbarkeit der Rohrleitungen sowie einen ausreichenden Korrosionsschutz. Eine Wärmedämmung stellt keinen Korrosionsschutz dar! Auch scheinbar korrosionsresistente
Rohrleitungen – Mehrschichtverbundrohre – sind nicht
gegen Außenkorrosion beständig. Die Schnittkanten der
Rohre und die Fittings bzw. die Presshülsen sind bei andauernder Feuchteeinwirkung korrosionsanfällig. Diese Aussage trifft auf die Installationssysteme aller Hersteller zu.
Dieses Beispiel zeigt zwei Dinge sehr eindringlich:
•Viele Wasserschäden haben eine vergleichsweise
primitive Ursache und
•Viele Wasserschäden werden erst groß und
teuer durch die verzögerte Wahrnehmung.
Hieraus lassen sich die Grundzüge von Präventionsmaßnahmen in der Planungs- und Ausführungsphase ableiten.
Schadenverhütung/-prävention
Den schadenfreien Betrieb von Einrichtungen der
technischen Gebäudeausrüstung erwartet jeder
Gebäudeeigentümer. Grundvoraussetzung für den
schadenarmen Betrieb von Wasser führenden Installationen ist eine fachgerechte Planung und Ausführung
sowie der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage. Jede
Abweichung davon führt zu einem vorzeitigen Verschleiß der Anlagen und reduziert die anzunehmende
technische Lebensdauer (etwa 30 bis 50 Jahre).
•Die Planung und Ausführung betrifft den Zeitraum vor
der Nutzung einer Wasser führenden Installation.
•Der bestimmungsgemäße Betrieb umfasst den gesamten Zeitraum während der Nutzung.
Es sind weitere organisatorische oder technische
Maßnahmen nötig, um im Eintrittsfall zumindest
die Folgen für das Gebäude und das Inventar
so gering wie möglich zu halten.
Hier nimmt nun die Planung und Ausführung der wasserführenden Installation mit dem vorhandenen Fachwissen
eine wichtige Position ein.
•Zum einen ist die Wahrnehmbarkeit von Schäden
durch die Lage der Rohrleitungen innerhalb des
Gebäudes beeinflussbar – siehe Frostschadenbeispiel
•Zum anderen ist die Betriebsweise des Gebäudes
durch die Einweisung in den bestimmungsgemäßen
Betrieb beeinflussbar und
•Schlussendlich können bereits von Anfang an
technische Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen
eines möglichen Wasserschadens eingesetzt werden.
Wichtigste Grundvoraussetzung ist die Akzeptanz, dass
in keiner noch so perfekt geplanten und aus­
geführten Hausinstallation das Auftreten eines
Leitungswasserschadens ausgeschlossen werden
kann es sei denn die Anlage ist entleert und wird
nicht genutzt.
Jede Schutzmaßnahme ist für die einzelnen Bereiche
(Heizung, Trinkwasser, Abwasser) separat durchzuführen.
Eine technische Universalmaßnahme gibt es nicht, um
alle Wasser führenden Anlagen eines Gebäudes auf einen
Schlag zu überwachen und schädliche Auswirkungen einzugrenzen. Es gibt leider auch kein eigenständiges
Regelwerk über präventive Schutzmaßnahmen vor Wasserschäden in Gebäuden.
Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt,
minimiert sich zwar die Eintrittswahrscheinlichkeit
für einen Schaden, das Schadenereignis selbst
ist jedoch nie grundsätzlich auszuschließen!
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Eine der wesentlichen Forderungen im Sinne einer
nachhaltigen Schadenverhütung ist, die Anlagen einer
regelmäßigen Wartung zu unterziehen. Bei Leitungswassersystemen blenden die Nutzer und Betreiber der Anlagen gerade diesen Aspekt meist völlig aus.
An Wärmeerzeugungsanlagen wie Heizkesseln oder Thermen findet zwar eine regelmäßige Kontrolle des
umweltrelevanten Zustandes z. B. durch den Schornsteinfeger statt. Die nachgeschalteten Anlagenteile, wie
beispielsweise Rohrleitungen, Armaturen usw., werden
jedoch nur in den seltensten Fällen kontrolliert. „Aus
dem Auge, aus dem Sinn“ ist hier die treffende Formulierung, denn häufig rücken die Leitungswasserinstallationen erst im Schadenfall ins Bewusstsein.
Deshalb erscheint es ratsam, die Wartungsarbeiten auf
die gesamten Installationssysteme auszuweiten. Dabei
muss nicht jede Maßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Wichtig ist die regelmäßige Inspektion
und Kontrolle, um bei Änderungen rechtzeitig tätig werden zu können – im Idealfall vor einem Schadeneintritt.
Weitere Vorsorgemaßnahmen wie die Entleerung, die
Absperrung und die Überwachung der Wasser führenden
Anlagen sind im schadenprisma 4/2009 beschrieben.
Während die radikalste Maßnahme – Entleerung – üblicherweise auf Ferienhäuser oder leerstehende Immobilien
beschränkt ist, die über längere Zeiträume nicht genutzt
werden, stellen halb- oder vollautomatische Überwachungs- und Absperreinrichtungen sinnvolle Vorsorgemaßnahmen zur Begrenzung der Folgen eines Wasserschadens
dar (schadenprisma 2/2010 und www.ifs-ev.org).
Vor dem Hintergrund dieser apparativen Maßnahmen
darf jedoch nicht der planerische Ansatz zur Begrenzung
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der Folgen eines Wasserschadens vergessen werden, insbesondere mit der Kenntnis aus der IFS-Schadenursachendatenbank, dass mehr als ein Drittel der Wasserschäden
auf zurückliegende Ausführungsfehler zurückzuführen
sind, d. h. die Präventionsmaßnahmen würden in diesen
Fällen dem ausführenden Unternehmen helfen den eigenen Fehler mit geringstem Aufwand zu beheben.
Damit im Schadenfall das austretende Wasser und die
damit verbundene Feuchtigkeit im Gebäude möglichst
wenig anrichten kann, müssten im Idealfall alle folgenden
Voraussetzungen erfüllt sein:
•Alle Rohrleitungen liegen in
frostgeschützten Bereichen
•Jeder Rohrbruch oder jede undichte Stelle
einer Leitung kann umgehend erkannt werden.
•Bestimmungswidrig austretendes Wasser
kann kanalisiert abgeleitet werden.
•Alle Rohrkanäle sind belüftet.
Dann wäre gewährleistet,
•dass es keine Schädigung durch Frosteinwirkung
geben kann,
•dass im Fall eines Schadens die
ausgetretene Wassermenge begrenzt ist,
•dass dieses Wasser abfließen kann,
ohne Schaden anzurichten
•und die Umgebung der Schadenstelle abtrocknen kann.
Auf den ersten Blick mögen einige dieser Forderungen
theoretisch und praxisfremd erscheinen, die meisten
Forderungen sind jedoch seit Jahren (!) Bestandteil der
DIN 1988 und auch in der DIN EN 806 enthalten.
Dr.-Ing. Thorsten Pfullmann – Schadenfälle in wasserführenden Anlagen aus Sicht eines Gutachters
Fazit
Die zahlreichen Schadenuntersuchungen des IFS zu Leitungswasserschäden zeigen die verschiedenen Fehler bei
der Planung und Ausführung der Anlagen, der Herstellung der Produkte und dem Betrieb auf. Dabei ist der
Faktor Mensch die größte Fehlerquelle. Eine Erkenntnis
daraus ist, dass sich die Wasserschäden trotz qualitatitiv
hochwertiger Produkte und bekannter Ursachenzusammenhänge nicht verhindern lassen. Bei den Maßnahmen
zur Prävention von Wasserschäden muss daher in verstärktem Maße neben der Qualitätssicherung von Produkten in Planung, Ausführung und Betrieb auf die
Begrenzung der schädigenden Folgen eines „nicht vermeidbaren Ereignisses“ geachtet werden.
Literatur
1.„Frosteinwirkung auf wasserführende Leitungssysteme
– Ursache erkennen und schädliche Auswirkungen vermeiden“, Pfullmann, schadenprisma 1/2007, S. 15 – 21
2.„Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung – Mögliche Ursachen und Ansätze zur Prävention“,
Carnehl, Pfullmann, schadenprisma, 4/2009, S. 11 – 17
3.„Frostbedingte Leitungswasserschäden – Alle Jahre
wieder?“, Pfullmann, schadenprisma 4/2009, S. 23 – 27
4.„Neuer Ansatz zur Schadenverhütung bei Leitungswasserschäden – Gezielte Prävention gefragt“, Voigtländer, Pfullmann, schadenprisma, 2/2010, S. 4 – 7
5.„Frostbedingte Leitungswasserschäden – Eistage, Leerstand und Dachgeschosslage – Indikatoren für Frostschäden“, Birkholz, Pfullmann, schadenprisma 1/2015
Hierzu gehören im Bereich der Planung und Ausführung
die Einhaltung der vorhandenen Regelwerke und die
gebäudeseitige Sicherstellung, dass bestimmungswidrig
austretendes Wasser umgehend erkannt werden und
schadenfrei abfließen kann.
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