Anschlussfinanzierung Finanzierungsanfrage (PDF

Anschlussfinanzierungsantrag
Ihr Weg zur günstigen Immobilienfinanzierung
Anleitung für Ihre Finanzierungsanfrage
Erledigt am:
1. Füllen Sie Ihre Darlehensanfrage vollständig aus und unterschreiben Sie diese
unter der Schlusserklärung.
2. Stellen Sie anhand der beiliegenden Checkliste die erforderlichen Unterlagen
zusammen und legen Sie diese in Kopie Ihrer Anfrage bei.
Beachten Sie bitte: Um Ihnen schnellstmöglich ein konkretes Finanzierungsangebot unterbreiten zu können, benötigen wir Ihre vollständigen Unterlagen.
3. Schicken Sie die unterschriebene Anfrage zusammen mit den vollständigen Un-
terlagen per Post an:
Baufinanzierungs-Service der Hannoverschen
Postfach 10 14 24
68014 Mannheim
So geht es dann weiter:
4. Sobald Ihre kompletten Darlehensunterlagen bei uns eintreffen, wird sich Ihr persön-
licher Finanzierungsspezialist bei Ihnen melden, um Ihre Finanzierung gemeinsam
mit Ihnen zu besprechen und, wenn möglich, zu optimieren. Aus dem Angebot unserer
ausgewählten Kreditinstitute wählt er dann die für Sie optimale Finanzierung aus.
5. Sie erhalten von ihm hinsichtlich der Konditionen ein verbindliches Finanzierungsan-
gebot des ausgewähl ten Partners. Steht Ihr Entschluss und Sie möchten die
vorgeschlagene Finanzierung abschließen, unterschreiben Sie einfach das Finanzierungsangebot innerhalb der Annahmefrist und senden es an Ihren Finanzierungsspezialisten zurück. Er leitet dann Ihre Unterlagen an den ausgewählten Partner
weiter.
6. Das ausgewählte Partner erteilt Ihnen innerhalb weniger Tage die finale, rechts-
verbindliche Finanzierungszusage. Sobald die mit Ihnen vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Geld termingerecht ausbezahlt.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Finanzierungsspezialisten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Rufen Sie uns an: 0511.95 65-628
(Mo - Fr: 8 bis 20 Uhr und Sa: 9 bis 15 Uhr)
Hannoversche Lebensversicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / Briefanschrift: 30622 Hannover
Bankverbindung: Nord/LB Hannover / IBAN: DE12 2505 0000 0101 0557 39 / BIC: NOLADE2HXXX / Gläubiger-ID: DE26HAN00000151112
Vorstand: Frank Hilbert, Sprecher / Andreas Fabry / Ulrich Schneider / Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter
Registergericht: Amtsgericht Hannover / HRB 61011 / USt-IdNr. DE 815 099 845 / Sitz der Gesellschaft: Hannover / www.hannoversche.de
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Anschlussfinanzierungsantrag
1. PERSÖNLICHE ANGABEN
ANTRAGSTELLER/-IN
MITANTRAGSTELLER/-IN
Vorname
Nachname
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Adresse
gleiche Anschrift wie Antragsteller
ja
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
So erreichen wir Sie
Telefon tagsüber
Telefon abends
Telefon mobil
Faxnummer
E-Mail Adresse
Staatsangehörigkeit
Welche Staatsangehörigkeit
besitzen Sie?
Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis...
unbefristet
befristet
unbefristet
befristet
ledig
verheiratet
ledig
verheiratet
Familienstand
geschieden
verwitwet
getrennt lebend
Partnerschaft
geschieden
verwitwet
getrennt lebend
Partnerschaft
Gütertrennung (bei verheiratet)
ja
nein
ja
nein
Beschäftigungsverhältnis
Angestellter
Arbeiter
Geschäftsführender
Gesellschafter
Geringfügig
Beschäftigter
Beamter
Freiberufler
Angestellter
Arbeiter
Geschäftsführender
Gesellschafter
Geringfügig
Beschäftigter
Beamter
Freiberufler
Selbstständig
Rentner/Pensionär
Selbstständig
Rentner/Pensionär
Hausfrau/-mann
Arbeitslos
Hausfrau/-mann
Arbeitslos
Privatier
Privatier
Arbeitgeber
Branche / Beruf
Seit wann sind sie hier
beschäftigt?
Sind Sie noch in der Probezeit?
ja
nein
ja
nein
Arbeitsverhältnis befristet?
ja
nein
ja
nein
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Anschlussfinanzierungsantrag
2. MONATLICHE EINNAHMEN
ANTRAGSTELLER/-IN
Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
MITANTRAGSTELLER/-IN
EUR
EUR
Einkommen aus Rente / Pension
EUR
EUR
Kindergeld
EUR
EUR
Unterhaltseinkünfte
EUR
EUR
Netto-Kaltmieteinnahmen aus dem zu finanz. Objekt
EUR
EUR
Netto-Kaltmieteinnahmen aus weiteren best. Objekten
EUR
EUR
Sonstige Einkünfte
EUR
EUR
Anzahl Monatsgehälter
3. MONATLICHE AUSGABEN
Ich / Wir wohnen
zur Miete
Wie hoch ist Ihre mtl. Nettomiete (inkl. Nebenkosten)?
im Eigentum
EUR
Wohnfläche der Immobilie
m2
ANTRAGSTELLER/-IN
MITANTRAGSTELLER/-IN
Private Krankenversicherungsbeiträge
EUR
EUR
Unterhaltszahlungen
EUR
EUR
Bestehende Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
Aktuelle Restschuld
Ratenkredit
Monatliche Rate
Vertragsbeginn
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Immobilienfinanzierungen
EUR
EUR
(ohne Finanzierungsobjekt)
EUR
EUR
Sonstige
EUR
EUR
EUR
EUR
Leasing
Vertragsende
Personen im Haushalt
Anzahl der Personen im Haushalt
Davon Kinder mit Anspruch auf Kindergeld
Alter der Kinder (z.B. 4/ 3/ 5)
4. ANGABEN ZUM FINANZIERUNGSZWECK
Zu welchem Zweck möchten Sie finanzieren?
Anschlussfinanzierung
Umschuldung
Modernisierung
Kapitalbeschaffung
Welches Objekt möchten Sie finanzieren?
Eigentumswohnung
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Geschäftshaus
Wohn- und Geschäftshaus
Baugrundstück
Wie nutzen Sie das Objekt?
Eigengenutzt
Eigen- und Fremdgenutzt
Fremdgenutzt
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Anschlussfinanzierungsantrag
5. OBJEKTANGABEN
Adresse
Straße / Hausnr.
PLZ / Ort
Baujahr / Jahr der Fertigstellung
Wohnfläche eigengenutzt
m2
Wohnfläche vermietet
m2
Gewerbefläche
m2
Grundstücksfläche
m2
Anzahl Zimmer*
Wohnungsnummer*
m2
Umbauter Raum/Kubus
Anzahl der Kfz-Stellplätze
Besteht ein Erbbaurecht?
Einzelgarage
ja
Carport
Stellplatz
Tiefgaragenplatz
nein
Das Erbbaurecht besteht bis
6. UMSCHULDUNG / MODERNISIERUNG / KAPITALBESCHAFFUNG
Wert der Immobilie (ursprünglicher Kaufpreis)
EUR
Abzulösende Finanzierungen
Darlehen 1
Darlehen 2
Darlehensgeber
Aktuelle Restschuld
EUR
EUR
Derzeitige monatliche Belastung (Zins und Tilgung)
EUR
EUR
Ablauf der Zinsfestschreibung
Bestehen weitere Finanzierungen auf diesem Objekt, die nicht abgelöst werden sollen?
ja
nein
Modernisierung: In welcher Höhe sind die Modernisierungsmaßnahmen geplant?
EUR
Kapitalbeschaffung: Wie hoch ist Ihr Kapitalbedarf?
EUR
7. FINANZIERUNGSPLAN
Wieviel Eigenkapital besitzen Sie insgesamt?
EUR
Wieviel davon möchten Sie in die Finanzierung einbringen?
EUR
Wann ist Ihr gewünschter Auszahlungstermin?
Darlehen 1
Darlehensbetrag
Darlehen 2
EUR
Darlehen 3
EUR
EUR
Tilgung in %
Zinsbindung in Jahren
Möchten Sie Sondertilgung einsetzen?
ja
nein
Möchten Sie Fördermittel (z.B. KfW) einsetzen?
ja
nein
8. Weiterer Service
ANTRAGSTELLER/-IN
MITANTRAGSTELLER/-IN
Risikolebensversicherung
ja
nein
ja
nein
Rauchen Sie?
ja
nein
ja
nein
*) bei Eigentumswohnung
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Anschlussfinanzierungsantrag
9. WEITERE KUNDENANGABEN
Darlehensvermittlungsvertrag
Der Antragsteller und der Kreditvermittler schließen einen Vertrag zur Vermittlung eines Immobiliendarlehens.
Einwilligungserklärung
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass der Kreditvermittler, der von ihm beauftragte Dienstleister und die jeweiligen Kreditgeber die im Folgenden genannten
Daten im Rahmen der Finanzberatung (Kreditvermittlung, -durchführung und Kreditverlängerung, Bausparen und Absicherung) erheben und verwenden. Dazu
gehört auch der Austausch von Unterlagen zwischen dem Kreditvermittler, dem beauftragten Dienstleister und den jeweiligen Kreditgebern. In diesem Rahmen
entbinde(n) ich/wir den jeweiligen Kreditgeber vom Bankgeheimnis.
Es handelt sich dabei um folgende Daten:
Angaben / Unterlagen zur Person / zum Finanzierungsobjekt / zur Finanzierung und Abwicklung / zur Anschlussfinanzierung (Kreditverlängerung).
Im Rahmen der Finanzberatung bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die jeweiligen Kreditgeber dem Kreditvermittler und dem beauftragten Dienstleister die
o.g. Daten übermitteln, sofern diese nicht bereits bekannt sind. Hierfür entbinde(n) ich/wir die jeweiligen Kreditgeber zugleich vom Bankgeheimnis gegenüber dem
Kreditvermittler und dem beauftragten Dienstleister. In diesem Zusammenhang dürfen diese insbesondere eine Kopie/Ausfertigung des entsprechenden Schriftverkehrs (z.B. des Darlehensvertrages) erhalten. Die Erklärung kann ich/können wir jederzeit gegenüber dem Kreditgeber oder dem Kreditvermittler widerrufen.
Mir/uns ist bekannt, dass Darlehen nur an kreditwürdige Personen gewährt werden können. Der jeweilige Kreditgeber ist berechtigt, die zur Feststellung der Kreditwürdigkeit geeigneten Angaben/Unterlagen zu verlangen und Auskünfte über die Vermögensverhältnisse einzuholen.
Nur wenn der Kreditgeber seine verbindliche Darlehenszusage erteilt und ich/wir den Vertrag annehme/n, oder der Kreditgeber seine verbindliche Darlehenszusage
erteilt, nachdem ich/wir den überlassenen Darlehensvertrag unterzeichnet habe(n), wird dieser Vertrag bindend abgeschlossen. Für die Gestaltung des Darlehensvertrages und dessen Vertragsbedingungen ist ausschließlich der jeweilige Kreditgeber verantwortlich.
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA
Ich willige ein, dass der für den Kreditantrag ausgewählte Kreditgeber der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung,
die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße
Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt.
Unabhängig davon wird der Kreditgeber der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung
berechtigter Interessen des Kreditgebers oder Dritter erforderlich ist und
• die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder
• ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, der Kreditgeber mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten
Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder
• das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditgeber fristlos gekündigt werden kann und der Kreditgeber
mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird der Kreditgeber der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese
Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditgebers oder Dritter
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie ich den Kreditgeber zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFADatenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der
Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die
aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa
Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur
zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist.
Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten
zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und ScoreVerfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
Einwilligung zur Einholung von Informationen
Ich/Wir bin/sind ferner damit einverstanden, dass der jeweilige Kreditgeber zum Zwecke der Bonitätsprüfung von arvato infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99,
76532 Baden-Baden, informa Unternehmensberatung GmbH, Freiburger Straße 7, 75179 Pforzheim, oder Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12,
41460 Neuss, dort vorhandene mich/uns betreffende Informationen bezieht. Insoweit befreie(n) ich/wir den jeweiligen Kreditgeber zugleich vom Bankgeheimnis.
Weiterhin willige ich ein, dass der Kreditgeber berechtigt ist, meine personenbezogenen, von den in dieser Erklärung genannten Auskunfteien erhobenen Daten
an den von mir beauftragten Kreditvermittler und an den von diesem beauftragte Dienstleister aus Gründen der weiteren Beratung mitzuteilen. Auch dem etwaigen
Mitantragsteller dieser Kreditanfrage darf diese Auskunft zugänglich gemacht werden.
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Anschlussfinanzierungsantrag
9. WEITERE KUNDENANGABEN – FORTSETZUNG
Vorvertragliche Kundeninformation
Die gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 247 § 13 EGBGB und nach § 312 d Absatz 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 b EGBGB, insbesondere in Form der
Widerrufsbelehrung über Finanzdienstleistungen sind in der „Kundeninformation zu Ihrer Finanzierung“ enthalten, auf deren Inhalte hiermit verwiesen wird.
Bei der Prüfung des Kreditantrags kann es zu einer automatisierten Ablehnung kommen, in diesem Fall habe ich ein Recht zur Überprüfung dieser Ablehnung beim
jeweiligen Kreditgeber.
Abschließende Erklärung
Ich/Wir versichere(n), dass gegen mich/uns keine Maßnahmen eingeleitet sind/wurden, die meine/unsere Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, wie z.B. Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren sowie Lohn- oder Gehaltspfändungen (andernfalls sind vom Unterzeichner Zeitpunkt und Grund der Maßnahme auf einem
gesondertem Blatt darzulegen) und dass ich/wir keine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe(n). Ich bin meinen/Wir sind unseren Zahlungsverpflichtungen
in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß nachgekommen.
Jeder Unterzeichner versichert, dass die gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen vollständig und richtig sind. Es ist mir/uns bekannt, dass dies für die
Genehmigung mitentscheidend ist. Ich/Wir bestätige(n) mit nachstehender Unterschrift alle vorgenannten Angaben und alle vorstehenden Erklärungen.
Die Darlehensaufnahme erfolgt auf Rechnung von:
Nachname
Straße/Nr.
Vorname
PLZ/Ort
Bei Umzug innerhalb der letzten drei Jahre bitte Voranschrift angeben:
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Mit meiner Unterschrift bestätige ich auch den Empfang und die Kenntnisnahme der in der „Kundeninformation zu Ihrer Finanzierung“
enthaltenen Widerrufsbelehrung für Finanzdienstleistungen.
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Bestätigung für Annahme und Weiterbearbeitung
Mit meiner Unterschrift als Finanzierungsberater/in bestätige ich gleichzeitig, im direkten persönlichen Kontakt zu dem/den Antragsteller/n zu stehen.
Ort, Datum
Unterschrift Finanzierungsberater/in
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Der Kreditvermittler verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung.
Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung widersprechen.
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Anschlussfinanzierungsantrag
10. UNTERLAGENCHECKLISTE
Zur Genehmigung Ihres Darlehens müssen die nachstehend aufgeführten Unterlagen vollständig vorliegen.
1. Immer einzureichen
Erhältlich bei
Unterschriebener Finanzierungsantrag / Selbstauskunft
Fülle ich aus
Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Darlehensnehmer
Habe ich selbst
Erledigt
2. Finanzierung
Kopie des abzulösenden Darlehensvertrages und Nachweis über die aktuelle
Höhe der Restschuld durch Kopie des Kontoauszuges
Bank
3. Einkommen
Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
Arbeitgeber
Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres oder Dezemberabrechnung
des Vorjahres oder Lohnsteuerkarte
Finanzamt / Arbeitgeber
Letzter Rentenbescheid, Kontoauszüge mit den Renteneingängen der
letzten 3 Monate
Habe ich selbst
Freiberufler / Selbstständige
Aktuelle BWA des lfd. Jahres inkl. Summen- u. Saldenliste
Steuerberater
Gewinnermittlungen der letzten 2 Jahre
Steuerberater
Einkommensteuerbescheid der letzten 2 Jahre
Steuerberater
Jahresabschluss bzw. Bilanzen der letzten 2 Jahre
Steuerberater
Kapitalanleger
Mietverträge
Habe ich selbst
Letzte Einkommensteuererklärung inkl. Anlage V
Habe ich selbst
Aktuelle Grundbuchauszüge aller Objekte
Grundbuchamt
Vermögensaufstellung
Erstelle ich selbst
4. Objekt
Flurkarte / amtlicher Lageplan
Katasteramt
Unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
sofern die Grundbuchdaten nicht aus dem Kaufvertrag hervorgehen
Amtsgericht / Notar
Kaufvertrag, mindestens Kaufvertragsentwurf
Bei Eigentumswohnungen mit Teilungserklärung
Notar
Werkvertrag mit Zahlungsplan
Bei Neubau oder Kauf vom Bauträger
Bauträger / Architekt
Aktuelle Lichtbilder des Objekts
Bei Bestandsimmobilien
Mache ich selbst
Baupläne / Baubeschreibung
Bauträger / Architekt
Grundrisse / Ansicht- / Schnittzeichnungen
Bauträger / Architekt
Berechnung des umbauten Raumes
Bauträger / Architekt
Wohn- und Nutzflächenberechnung
Bei Eigentumswohnung Grundriss und Wohnflächenberechnung
Bauträger / Architekt
Bei Modernisierung, An-/Ausbau
Genaue Aufstellung, wenn die Kosten über 25.000,00 EUR liegen
Bauträger / Architekt
Bei Erbbaurecht
Erbbaurechtsvertrag
Erbbaurechtgeber
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Kundeninformation zu Ihrer
Immobilienfinanzierung
Einleitung
Teil I
Wie ermitteln wir die optimale Immobilienfinanzierung für Sie?
Teil II
Welche Begriffe sind in der Immobilienfinanzierung wichtig?
Teil III
Rechtliche Information zum Darlehensvermittlungsvertrag gem.
Art. 247 § 13 EGBGB
Teil IV
Weitere Informationen zum Ablauf Ihrer Finanzierungsanfrage
Teil V
Widerrufsrecht für Verbraucher beim Darlehensvermittlungsvertrag
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Kundeninformation zu Ihrer
Immobilienfinanzierung
Erläuterungsbroschüre und Information zum Darlehensvermittlungsvertrag
(Vorgabe gem. § 491a Abs. 3 BGB und Art. 247 § 13 EGBGB)
Einleitung
Vielen Dank für Ihr Vertrauen, Sie bei der richtigen Wahl Ihrer Immobilienfinanzierung zu unterstützen zu dürfen.
Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen Informationen zu unserem Vorgehen bei der Vermittlung von Darlehen, erläutern Ihnen
wichtige Begriffe zu Ihrer Immobilienfinanzierung und informieren Sie über den Darlehensvermittlungsvertrag.
Auf Wunsch informieren wir Sie gerne über weitere Details unserer Produkte und Dienstleistungen.
Wir versprechen Ihnen, bei allen Geschäften fair und angemessen zu handeln.
Teil I Wie ermitteln wir die optimale Immobilienfinanzierung für Sie?
Als Darlehensvermittler legen wir großen Wert auf kompetente und individuelle Beratung, um Ihnen eine maßgeschneiderte
Finanzierungslösung anzubieten. Damit Sie einen umfassenden Einblick in unsere Dienstleistung und Arbeitsweise bekommen, haben wir diese Punkte für Sie im Folgenden erläutert.
Unsere Dienstleistung:
• Vergleich von Finanzierungsangeboten einer Vielzahl von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungen
• Kompetente Beratung zu Immobilienfinanzierungen und Konsumentenkrediten
• Vermittlung zwischen Ihnen und dem von Ihnen ausgewählten Finanzierungsinstitut
• Betreuung auch nach dem Abschluss des Kreditvertrages
Unser Dienstleistungsangebot erfüllt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Selbstverständlich verfügen wir über die notwendige
gesetzliche Erlaubnis zur Vermittlung von Krediten gemäß § 34 c Gewerbeordnung.
Der Beratungsprozess im Überblick:
• Individuelle Besprechung Ihrer Finanzierungsanfrage und Ihrer aktuellen Situation
• Beratung der einzelnen Finanzierungsalternativen inkl. bestehender Fördermöglichkeiten
• Vorstellung der zur Auswahl stehenden Finanzierungspartner und Erläuterung der Finanzierungslösungen
• Auswahl der für sie optimalen Finanzierungslösung
• Zusammenstellung und Aufarbeitung sowie Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei dem ausgewählten
Finanzierungspartner
• Kreditentscheidung durch den Finanzierungspartner und Abschluss des Darlehensvertrages
• Betreuung auch über die Auszahlung hinaus, z.B. Anschlussfinanzierung
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Annahme bzw. das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages mit einem
Finanzierungsanbieter nicht gewährleisten oder beeinflussen können. Hierüber entscheidet ausschließlich das ausgewählte
Finanzierungsinstitut.
Teil II Welche Begriffe sind in der Immobilienfinanzierung wichtig?
In Ihren Vertragsunterlagen werden Begriffe verwendet, die Sie auch vielleicht noch nicht kennen. Nachfolgend definieren wir
für Sie die wichtigsten Begriffe.
Abtretung
Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus einem Vertrag auf Dritte.
Anschlussfinanzierung (auch Prolongation oder Umschuldung genannt)
Finanzierung, die für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung aufgenommen
wird.
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Bereitstellungszinsen
Entgelt, das durch den Kreditgeber für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung (= Valutierung) berechnet wird.
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag enthält u.a. Angaben über die
Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art, wie das Darlehen gesichert wird sowie die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen für
Immobilienfinanzierung.
Disagio
Einmaliger Zinsvorschuss, der während einer bestimmten Zinsfestschreibungszeit zu einem niedrigeren Sollzins führt.
Effektivzins
Dieses ist die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent ausgedrückt. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit
festgeschrieben sind, heißt dieser Preis „effektiver Jahreszins“.
Eigenleistung
Die persönliche Leistung des Kreditnehmers, aber auch von Freunden, Verwandten und Nachbarschaft, die zur Einsparung
von Lohnkosten und ggf. Material erbracht wird.
Eigenmittel
Bei einer Baufinanzierung gelten als Eigenkapital Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben, der Erlös aus dem Verkauf von
Wertpapieren sowie der Rückkaufswert von Lebensversicherungen. Im weiteren Sinne zählen zu den Eigenmitteln das bereits bezahlte Grundstück, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, öffentliche Zuschüsse sowie Eigenleistungen/Verwandtenhilfe.
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über Größe
und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken sowie über die Eigentumsverhältnisse und darüber,
welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann einen Auszug vom
Grundbuch beantragen.
Grunderwerbsteuer
Steuerliche Belastung beim Kauf / Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Steuersatz beträgt in Deutschland
je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Grundschuld
Dingliches Recht, d.h. ein Recht, das gegenüber jedermann wirkt und nicht nur gegenüber dem Vertragspartner, eines Dritten an
einem Grundstück, welches z. B. zugunsten des Kreditgebers oder eines anderen Gläubigers in das Grundbuch eingetragen
wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus
dem Grundstück dar.
Grundschuldbestellung
In einer notariellen Urkunde wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld)
erklärt, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.
Grundschuldzins
Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von
der Darlehensforderung und weicht daher von dem Darlehensvertrag ab.
Nettodarlehensbetrag
Darlehensbetrag, auf den der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrages einen Anspruch hat. Der Darlehensnehmer
hat damit auch Anspruch auf mitfinanzierte Kosten. Es kommt nicht darauf an, dass dem Darlehensnehmer dieser Betrag auch
wirklich in dieser Höhe zufließt.
Nichtabnahme des Darlehens
Soweit der Darlehensnehmer nach Vertragsschluss das Darlehen nicht abnimmt oder die vereinbarten Voraussetzungen für
die Auszahlung des Darlehens nicht erfüllt, entsteht dem Kreditgeber in der Regel ein ausgleichspflichtiger Schaden.
Nominalzins
vergleiche Sollzins
Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. Das
Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist.
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Rangstelle
Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der
Zwangsvollstreckung aus dem Erlös der Vollstreckung befriedigt werden. Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im
Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen nachrangigen Gläubigers ändern
(Rangrücktritt).
Schufa
Steht für: Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten
Informationen zur Beurteilung der Bonität eines Kreditnehmers. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur
Verfügung, selbstverständlich unter strenger Beachtung des Datenschutzes.
Sollzins (ehemals Nominalzins)
Zinssatz, nach dem sich die jeweilige tatsächlich zu zahlende Zinsrate berechnet.
Sondertilgungen
Sondertilgungen können je nach Vertrag einmal oder mehrmals pro Kalenderjahr eingezahlt werden. Die Zahlung erfolgt direkt
auf das Darlehenskonto und führt zu einer vertragsgemäßen Verrechnung. Sondertilgungen können auch bei Darlehen mit
Tilgungsaussetzung vorgenommen werden; dabei verringert sich die laufende Zinszahlung durch den Kunden.
Tilgung
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Kreditrate und
über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Tilgungsaussetzung
Die Bank erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus bestimmten Verträgen (z.B.
Bausparverträge, Kapitallebensversicherung) auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Die Zivilprozessordnung gibt der Bank das Recht, Ihr Grundstück gegebenenfalls in Form einer Zwangsversteigerung zu veräußern, ohne vorher bei Gericht klagen zu müssen. Dieses Recht nimmt der Kreditgeber als letztes Mittel bei einem rückständigen Darlehen in Anspruch.
Vorzeitige Rückzahlung/Vorfälligkeitsentschädigung
Soweit keine Sondertilgungsrechte zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind, besteht während der Sollzinsbindung
grundsätzlich keine Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung. Ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht für den Darlehensnehmer
insbes. dann, wenn er die Immobilie veräußert. In diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, den beim Kreditgeber durch die vorzeitige
Rückzahlung entstehenden wirtschaftlichen Nachteil zu ersetzen (Vorfälligkeitsentschädigung).
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann gemäß § 495 BGB grundsätzlich seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete
Willenserklärung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem
Kreditgeber zu erklären.
Zahlungsverzug und Folgen
Soweit der Darlehensnehmer mit Zins bzw. Zins- und Tilgungsraten aus dem Darlehensvertrag in Verzug kommt, wird der in
Verzug befindliche Betrag vom Kreditgeber gesondert verzinst. Im Einzelfall kann der Kreditgeber einen höheren, der
Darlehens­nehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. Gerät der Darlehensnehmer mit der Zahlung mit mindestens zwei
aufeinander folgenden Zins- und Tilgungsraten ganz oder teilweise und mindestens zweieinhalb Prozentpunkten des
Nennbetrags des Darlehens in Verzug, kann der Kreditgeber das Darlehen kündigen.
Zinsfestschreibung
Für einen bestimmten Zeitraum – zwischen 1 bis 30 Jahre – wird für das Darlehen ein fester Zinssatz vereinbart. Zum Ende
der Sollzinsbindung werden die Zinskonditionen neu vereinbart. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den
Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.
Zwischenfinanzierung
Kann ein Darlehen bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung oder beispielsweise der Zahlung von Baukosten nicht
ausgezahlt werden, ist eine sog. Zwischenfinanzierung erforderlich.
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Teil III Information zum Darlehensvermittlungsvertrag (gem. Art. 247 §13 EGBGB)
Im Rahmen unserer Darlehensvermittlung wird aus einer Vielzahl von Kreditgebern unabhängig eine individuelle Immobilienfi­
nanzierung für Sie ermittelt. Dabei werden für Sie als Endverbraucher weder eine Vergütung noch Nebenentgelte in Rechnung
gestellt. Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungsproduktes zahlt der betreffende
Finanzierungspartner eine Vermittlungsprovision.
Die Höhe der Provision variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungsproduktes, dem damit einhergehenden Beratungs- und
Vermittlungsaufwand und den Rahmenbedingungen des jeweils ausgewählten Finanzierungspartners. Die Vergütungsbandbreite
reicht bei Annuitätendarlehen und bei Ratenkrediten bis zu nullkommavier von Hundert des Finanzierungsvolumens. Die genaue
Höhe der Provision, die wir für die oben genannten Produkte erhalten, hängt von dem von Ihnen zum Abschluss des Beratungs­
prozesses gewählten Finanzierungspartner und Produkt ab und steht daher zum Zeitpunkt dieser Kundeninformation noch nicht
endgültig fest. Gleiches gilt für weitere Vergütungskomponenten, die zusätzlich bei einigen Produktanbietern zum Tragen kommen
können.
Teil IV Weitere Informationen zum Ablauf Ihrer Finanzierungsanfrage
Gern möchten wir Ihnen im Nachfolgenden weitere Informationen zur Verfügung stellen, die im Rahmen Ihrer Finanzierungsanfrage
wichtig sind. Den genauen weiteren Ablaufprozess erläutert Ihnen gern Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Bei der Ermittlung Ihrer individuellen Finanzierung wird Ihnen zu jedem Darlehensangebot das sog. Europäische Standardisierte
Merkblatt ausgehändigt. Dieses entspricht der gesetzlichen Vorgabe zur vorvertraglichen Information über die Inhalte Ihres künftigen Darlehensvertrages und dient als Basis zur Erläuterung Ihrer individuellen Finanzierung.
SCHUFA – Anfrage
Im Rahmen Ihrer Finanzierungsanfrage wird nach Ihrer Genehmigung durch den Finanzierungspartner eine sog. SCHUFA –
Auskunft eingeholt. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, abgekürzt SCHUFA, ist eine Gemeinschaftsein­
richtung der deutschen Kreditinstitute und anderer Kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Kreditnehmer vor
übermäßiger Verschuldung und andererseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft zu bewahren.
Die SCHUFA erhält zu diesem Zweck von den Ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der
Kreditnehmer.
Die SCHUFA stellt diese Informationen aufgrund entsprechender Ermächtigung in der Darlehensanfrage (SCHUFA – Klausel)
unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Mitgliedsinstituten auf Anfrage zur Verfügung. Nicht gesammelt werden dagegen Angaben über Kontostände oder persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Jeder in der SCHUFA – Datei erfasste Kunde kann gegen eine Gebühr bei der örtlich zuständigen SCHUFA – Stelle eine
Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten einholen.
Vertraulichkeit
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und behandeln Ihre persönlichen Daten selbstverständlich streng vertraulich. Informationen über Sie werden wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies zulassen oder Sie uns Ihre
Ein­willigung erteilt haben.
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Teil V Widerrufsrecht für Verbraucher beim Darlehensvermittlungsvertrag
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1
Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf
einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Baufinanzierungs-Service der Hannoverschen
Postfach 10 14 24
68014 Mannheim
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung
von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf
diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer
Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
Bitte beachten Sie:
Der Widerruf des Darlehensvertrages selbst ist ausschließlich gegenüber dem jeweiligen in den
Widerrufsinformationen zum Darlehen genannten Kreditgeber möglich.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Baufinanzierungs-Service der Hannoverschen
Telefon: 0511 - 9565 628
Fax:
0511 - 9565 629
E-Mail: [email protected]
Post:
Baufinanzierungs-Service der Hannoverschen
Postfach 10 14 24
68014 Mannheim
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Schützen Sie sich vor steigenden Zinsen.
Mindestens für die nächsten 20 Jahre!
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Kennen Sie das Zinsniveau der Zukunft?
Eine längere Zinsbindung kann bares Geld sparen –
und das ohne Risiko!
Keiner kann das Zinsniveau der nächsten 10 Jahre oder länger
vorhersehen. Eines ist aber sicher – die Zinsen werden nicht für
immer auf dem derzeitigen Niedrigstand bleiben! Warum sichern
Sie sich diese historisch niedrigen Finanzierungskonditionen
also nur für 10 Jahre – und nicht länger?
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6
4
2
0
Sie könnten dadurch eine Menge Geld sparen!
1990
2000
2010
n Mögliche Zinsentwicklung
2020
2030
2040
n Ihr langfristig gesicherter Zinssatz
Eine Beispielrechnung:
Bei einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren liegt der Sollzinssatz aktuell bei unter 3,0%. Für eine Darlehenssumme von 150.000 EUR,
unterlegt mit 1% Tilgung, zahlen Sie somit eine monatliche Rate von circa 500 EUR. Wenn das Zinsniveau nach Ablauf der Sollzins­
bindung gestiegen ist – auf beispielsweise 6,5% – beträgt die monatliche Rate für z.B. eine 5-jährige Anschlussfinanzierung dann
stolze 940 EUR. In fünf Jahren entsteht so ein Mehraufwand von 26.400 EUR!
Sichern Sie sich schon heute die günstigen Zinsen durch eine lange Sollzinsbindung von 20 Jahren oder mehr. Damit schützen
Sie sich vor dem Risiko einer Zinserhöhung – und bleiben trotzdem flexibel. Denn der Vertrag kann in jedem Fall nach Ablauf von
zehn Jahren nach Vollauszahlung (§489 BGB) kostenfrei von Ihnen gekündigt werden.
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