1/2015 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG Mitgliederinformation 1/2015 25. Jahrgang Aus dem Inhalt • Vertreterwahl 2015 • Mindestlohn und seine Auswirkungen auf unsere Genossenschaft • 25 Jahre GVV – ein verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft • „Mit 60 Jahren noch viel Elan für die nächsten Jahrzehnte“ • Außenspiegel WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 Wir sind für Sie da! Empfang / Mitgliederbetreuung Betriebskosten Frau Kinkeldey Z 927 044 0 Frau Trautvetter Z 927 044 33 E-Mail: [email protected] Frau Bernhard Z 927 044 25 Frau Bloch Z 927 044 23 E-Mail: [email protected] Sekretariat Vorstand / Geschäftsleitung Technik Frau Paap Z 927 044 11 · Fax 927 044 29 E-Mail: [email protected] Herr Schwensow Z 927 044 32 Herr Schulz Z 927 044 31 Frau Kretzschmar Z 927 044 27 E-Mail: [email protected] Mitgliederbetreuung Frau Jordan Z 927 044 20 Frau Eckert Z 927 044 30 Frau Krause Z 927 044 40 E-Mail: [email protected] Begegnungsstätte „Altes Waschhaus“ Frau Tiedemann Z 924 090 44 · Fax 924 083 36 E-Mail: [email protected] Nutzungsgebühr / Geschäftsguthaben Erreichbarkeit: Frau Barsch Z 927 044 22 E-Mail: [email protected] Frau Bloch Z 927 044 23 E-Mail: [email protected] Beratungszeiten: Bei Eintritt einer Havarie wird Ihnen unter folgenden Rufnummern geholfen: Havariedienst (24 Stunden erreichbar) täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr Dienstag 10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Stromausfall ✆ 0800 211 25 25 0172/ 310 34 86 Fröhliche Ostern! ... wünschen Ihnen alle Mitarbeiter, der Vorstand und Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft „Weissensee” eG 2 Wohnen und Leben in der Genossenschaft Vertreterwahl 2015 4 Da sind wir 2015 für Sie dran – Aktuelles Baugeschehen in der Genossenschaft 5 Mindestlohn und seine Auswirkungen auf unsere Genossenschaft 7 Stand der NutzungsgebührForderungen zum 31.12.2014 Impressum: 7 Herausgeber: Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG Berliner Allee 229/233 · 13088 Berlin 25 Jahre GVV – ein verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft 9 Tel. (030) 927 044 - 0 Fax (030) 927 044 29 www.wg-weissensee.de Redaktion: Arite Rechenberg Herstellung: Mit 60 Jahren noch viel Elan für die nächsten Jahrzehnte Braunsdorfstraße 23 · 12683 Berlin Tel. (030) 500 185-0 Fax (030) 500 185-55 www.gruenwald-werbung.de Ein Lesebuch für unsere Mitglieder [email protected] e 1 g un nossens sge ch a EISSENSEE“ „W ft G hn Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG: „Mit 60 Jahren noch viel Elan für die nächsten Jahrzehnte“ 10 4 • Wo Mit 60 Jahren noch viel Elan für die nächsten Jahrzehnte Grünwald Werbegesellschaft mbH - 201 men daheim. INHALT 4 95 e, die das ausgenossenschaft n. „Hier bleiben ie anderen. Die eG, das ist ein u sein. Hier bin WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 Außenspiegel 10 Alle Rechte beim Herausgeber vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, oder Vervielfältigungen nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG 3 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 Vertreterwahl 2015 Herr Lohse Vorsitzender des Wahlvorstandes An dieser Stelle informieren wir Sie über den aktuellen Stand zur Vertreterwahl 2015. In der letzten Mitgliederinformation haben wir mit der Wahlbekanntmachung alle wahlberechtigten Mitglieder aufgerufen, sich mit Vorschlägen von Kandidaten für die Wahl zum Vertreter bzw. Ersatzvertreter, zu beteiligen. Der Termin für die Abgabe dieser Vorschläge war auf Grund der Feiertage zum Jahresende 2014 um 1 Woche bis zum 16.01.2015 verlängert worden. Im Ergebnis konnten wir 207 eingegangene Kandidatenvorschläge aus den einzelnen Wahlbezirken registrieren. Diese Kandidatenvorschläge wurden erfasst. Die betreffenden Mitglieder wurden angeschrieben, ihr Einverständnis zu erklären, sich auf dem Stimmzettel als Kandidat zur Wahl als Vertreter bzw. Ersatzvertreter eintragen zu lassen. Am 30.01.2015, dem letzten Tag für die Abgabe der Einverständniserklärung, fehlten noch einige Erklärungen, so dass der Wahlvorstand den Termin für die Rücksendung bis zum 06.02.2015 verlängerte. Am 06.02.2015 stellte sich die Bereitschaft der vorgeschlagenen Kandidaten für die Vertreterwahl 2015 in den einzelnen Wahlbezirken wie folgt dar: Wahlbezirke Anzahl der Vorschläge Anzahl der Zustimmungen notwendige Vertreter/ EV Wahlbezirk 1 Wahlbezirk 2 Wahlbezirk 3 Wahlbezirk 4 Wahlbezirk 5 Wahlbezirk 6 Gesamt 18 42 38 40 27 42 207 12 18 15 15 11 17 88 12 14 19 14 14 10 83 Mit 42,51 % Einverständnis der vorgeschlagenen Kandidaten sich der Wahl zum Vertreter zu stellen, ist die Vorraussetzung zur Durchführung der Wahl geschaffen. ammlung Vertreterversin n: 18.00 Uhr 2. Juni 2015 · B eg Kinderfest 14.00 Uhr 29. Mai 2015 ab an auf der Fläche sstätte der Begegnung Vom 16. bis 30. März 2015 8.00 Uhr findet die Briefwahl zur Wahl als Vertreter bzw. Ersatzvertreter unserer Genossenschaft statt. Alle wahlberechtigten Mitglieder sind aufgerufen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, sich an der höchsten Form genossenschaftlicher Demokratie zu beteiligen! 4 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 Da sind wir 2015 für Sie dran Aktuelles Baugeschehen in der Genossenschaft Herr Karbaum Leiter Technik Für die Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung sind für das Jahr 2015 finanzielle Mittel in Höhe von 7.515,0 T€ eingeplant. Im Folgenden einige Schwerpunkte der geplanten Bauvorhaben: Komplexsanierung Chopinstraße 9-12 Nach dem planmäßigen Abschluss der Arbeiten im Dezember des vergangenen Jahres werden beginnend ab Januar 2015 die anstehenden Arbeiten des 2. Teilabschnitts der komplexen Sanierung wie: • die Ausführung der Kellerdeckendämmung • die Trockenbauarbeiten im Treppenhaus • die Treppenhaussanierung mit der Erneuerung der Wand- und Fußbodengestaltung • die Wärmedämmung der Fassade und des Drempelbereiches unter dem Dach und die Ergänzung des Objekts mit 30 neuen Loggien ausgeführt. Den Abschluss dieser Maßnahme bilden die Wiederherstellung und die teilweise Erneuerung der Außenanlagen im 3. Quartal 2015. Die Chopinstraße 9-12 mit 48 Wohnungen ist ein weiteres Objekt unserer Genossenschaft, das grundlegend saniert wurde und somit zur Werterhaltung unseres Wohnungsbestandes beiträgt. Die während der Sanierung ausgeführten Arbeiten waren in den meisten Fällen nur durch das Verständnis und die Mithilfe der Bewohner der Chopinstraße 9-12 möglich. Wir möchten uns an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen und für die Unterstützung bedanken. Dieses gute Miteinander in einer Genossenschaft ist leider nicht bei allen Sanierungen gegeben. Falkenberger Straße 27-30 – Anbau und Erneuerung der Loggien 2014 konnten die Vorbereitungen in den 154 Wohnungen und in der Zahnarztpraxis zum geplanten Anbau der Loggien fertiggestellt werden. Das 10stöckige Gebäude erhielt eine neue Heizungsanlage. Die Versorgungsstränge für Kalt- und Warmwasser sowie Abwasser wurden saniert. Die Wohnungen mit den innen liegenden Bädern erhielten neben der Strangsanierung einen Neuaufbau der Trennwand zwischen Küche und Bad in Verbindung mit der Fußbodenerneuerung in der Küche. Die Wohnungen, die über ein Bad mit Fenster verfügen, erhielten neben der Strangsanierung eine Badsanierung. Die Sanierungsarbeiten in den Wohnungen bzw. die direkten Vorbereitungsarbeiten für den Anbau der geplanten Loggien sind abgeschlossen. Nach der Arbeitsruhe über den Jahreswechsel steht nun im Jahr 2015 der Neubau der Loggien im Zusammenhang mit der Fassadenüberarbeitung/-sanierung der Rückseite des Gebäudes an. Die notwendige Baugenehmigung, die der Startschuss für alle weiterführenden Arbeiten ist und im April 2014 beantragt wurde, lag leider im Januar 2015 noch nicht vor. Die Gründe dafür sind ausstehende behördliche Eintra- Falkenberger Straße 5 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 gungen, Vereinbarungen und Genehmigungen, die zur Erteilung der Baugenehmigung führen. Erste Aktivitäten im 1. Quartal 2015 zur Vorbereitung der Baumaßnahme werden die Errichtung einer Baustraße, die nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu einer Feuerwehrumfahrt ausgebaut wird, die notwendigen Rodungen der Sträucher und Bäume, die nach Beendigung der Baumaßnahme neu angepflanzt werden und die Versetzung des öffentlichen Spielplatzes außerhalb des benötigten Baufeldes an der Rückseite des Gebäudes sein. Treppenhaussanierung Indira-Gandhi-Straße 19a-e, Else-Jahn-Straße 18-21 und Falkenberger Straße 177, a, b178, a, b Nachdem alle Treppenhäuser der Gebäude unserer Genossenschaft entweder im Rahmen einer Komplexsanierung oder als Einzelmaßnahme malermäßig instandgesetzt wurden, werden nun vorrangig die Fußbodenbeläge bei Sanierungsbedarf in den Treppenhäusern erneuert. Im Rahmen dieser Maßnahme werden, wenn möglich, die verbleibenden Installationsschränke auf den Wohnungseingangspodesten zurück gebaut und nach den bestehenden Vorschriften verschlossen. Daraus resultierend wird eine malermäßige Überarbeitung notwendig, die das erneuerte Gesamtbild der einzelnen Treppenhäuser abrundet. Strangsanierung Straße 246 Nr. 14-16a Die Gebäudegruppe der 3 Häuser in der Straße 246 wurde in den Jahren 2006 und 2007 saniert. Die Gebäude erhielten eine Wärmedämmung an der Fassade, an der Kellerdecke und im Drempelbereich. Jede der 96 Wohnungen erhielt eine neue Loggia, die neben ihrem Balkoncharakter jede einzelne Wohnung etwas vergrößert. In diesem Jahr wird nach der Strangsanierung in der Straße 246 Nr. 2-8 im Jahr 2014 die Strangsanierung in der Straße 246 Nr. 14-16a durchgeführt. Die Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen und das System der Berliner Lüftung werden erneuert. Neben dieser notwendigen Strangsanierung werden einzelne Bäder, die einen Sanierungsbedarf aufweisen, erneuert. Neubau Heizstation in der Otto-Brahm-Straße 29 Auf der Grundlage der erfolgreichen Neubauten der Heizstationen in der Otto-Brahm-Straße 16 und Otto-Brahm- Straße 20 und dem Neubau der Heizstation in der Falkenberger Straße 174b, in der die Versorgung von 4 Gebäuden auf der Grundlage von Fernwärme zusammengefasst wurde, wird in der Otto-Brahm-Straße 29 eine fernwärmebetriebene zusammengefasste neue Heizstation für die Gebäude der Otto-Brahm-Straße 27-32, Otto-Brahm-Straße 23-26, Chopinstraße 5-8, Chopinstraße 13-16 und Chopinstraße 9-12 errichtet. Grundlage für diese und zukünftige Veränderungen in und an den Heizstationen der Genossenschaft ist der im Januar dieses Jahres verlängerte Versorgungsvertrag für die Fernwärme mit der Vattenfall Europe AG. Diese Neuvereinbarung regelt, dass die Genossenschaft ohne zusätzliche Aufwendungen Eigentümer der Heizungszentralen in unseren Gebäuden wird. Durch diese Übernahme ist die Genossenschaft zukünftig besser in der Lage, Heizungsversorgungen der einzelnen Wohnhäuser zu optimieren und somit eine effizientere und energiesparende Versorgung der einzelnen Häuser mit Heizenergie zu gewährleisten. Das Einbringen der ersten Verbindungsleitungen und der Anschluss der Chopinstraße 9-12 wurde bereits im Jahr 2014 realisiert. In diesem Jahr werden die noch ausstehenden Gebäudeverbindungen hergestellt und die Heizstation in der Otto-Brahm-Straße 29 aufgebaut und in Betrieb genommen. Dämmung der obersten Geschossdecke im Wohngebiet an der Schönstraße Die Gebäude des Typs IW57, die noch über keine Dämmung der obersten Geschossdecke verfügen, erhalten im Jahr 2015 diese Dämmmaßnahme aufgrund der durch den Gesetzgeber geforderten Nachrüstungspflicht für diese Häuser. Überprüfung/Überarbeitung und Neugestaltung der ELT-Anlagen in den Wohnungen Schönstraße 69-70a Nach der Elektrosanierung in der Schönstraße 66/67 im Jahr 2014 sind in diesem Jahr die Arbeiten in den einzelnen Wohnungen und im Kellerbereich vorgesehen. Nach der Durchführung der erforderlichen Begehungen der Wohnungen wird diese Maßnahme im 2. Quartal 2015 realisiert. 6 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 Mindestlohn und seine Auswirkungen auf unsere Genossenschaft Frau Rechenberg Prokuristin Wie Ihnen allen bekannt ist, gilt seit 1. Januar 2015 in Deutschland das Mindestlohngesetz. Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein der ab 1. Januar 2015 brutto 8,50 € pro Stunde beträgt. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen. Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job und Kurzfristige Beschäftigung). Zur Zahlung des Mindestlohnes ist der Arbeitgeber für ihre im Inland beschäftigten Arbeitnehmer- /innen verpflichtet. Für unsere Genossenschaft heißt das, dass die Pflege einzelner vertragsgebundener Vorgärten nicht mehr durch Mitglieder über die Firma Form erfolgt, da auch diese zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes verpflichtet ist. Die Betriebskosten in der Position Grünflächen-/Vorgartenpflege würden andernfalls für die betreffenden Objekte erheblich steigen. Die Firma Form hat allen Beschäftigten die einen entsprechenden Vertrag zur Vorgartenpflege in unserer Genossenschaft abgeschlossen haben zum 28. Februar 2015 betriebsbedingt auf Grund des Mindestlohngesetzes gekündigt. Natürlich werden diese betreffenden Vorgärten auch weiterhin gepflegt, nun von dem zuständigen Hauswart, so wie es bereits für alle anderen bisher nicht vertragsgebundenen Vorgärten praktiziert wird. Alle Mitglieder, die schon viele Jahre durch ihre unentgeltliche Bereitschaft die Vorgärten ihrer Objekte pflegen und gestalten, können dies natürlich weiter tun. Dieses Engagement und den kleinen Wettbewerb untereinander werden wir immer wieder sehr gern unterstützen. Ein Dankeschön an dieser Stelle an alle „Kleingärtner“, die mit so viel Liebe und Leidenschaft dazu beitragen, dass diese Vorgärten zu schönen Aushängeschildern in den jeweiligen Wohngebieten werden. Bald beginnt das Frühjahr und damit die Lust, Wohngebiete und Vorgärten vom ewigen Wintergrau in schöne bunte, gepflegte Wohnanlagen zu verwandeln. Wir freuen uns über viele schöne Vorgärten und wünschen allen, die diese unentgeltlich pflegen und gestalten viel Spaß. 25 Jahre GVV – ein verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft Die GVV – Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und Vermögensbildung mbH – ist ein Gemeinschaftsprojekt im Bereich der Wohnungswirtschaft. Die alte Erfahrung, dass man gemeinsam stärker ist, legte am 1. November 1990 den Grundstein für die Gründung der GVV. Damals schlossen sich 41 Wohnungsunternehmen des brandenburgischen Verbandes der Wohnungsgenossenschaften zu einer Interessen- und Solidargemeinschaft zusammen, um durch das gemeinsame Auftreten gegen- über Versicherern und Banken preiswerten und umfassenden Versicherungsschutz für die Wohngebäude zu erhalten sowie günstige Darlehens- und Festgeldkonditionen auszuhandeln. Bis heute bildet hohe Qualität und umfassende Dienstleistung die Basis für stetiges Wachstum und Stabilität. Dieser Zusammenschluss im Bereich Versicherung und der Vermögensbildung ist in dieser Form einmalig. Heute umfasst die GVV mehr als 170 Wohnungsunternehmen, 7 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 von denen fast 100 als Gesellschafter unmittelbar beteiligt sind. Dem 7-köpfigen Beirat der GVV, der sich aus BerlinBrandenburgischen Mitgliedsunternehmen zusammensetzt, gehört auch unser Vorstand, Herr Peter Czaja, an. Unsere Genossenschaft ist seit nunmehr 21 Jahren einer der 98 Gesellschafter die mit der GVV auf den Gebieten Versicherungen und Finanzierungen zusammen arbeiten. Anfänglich waren wir nur Kunde und aufmerksamer Beobachter dieser Entwicklung. Nach drei Jahren vollzogen wir den Schritt zum Gesellschafter. Nach einer so langen geschäftlichen Beziehung können wir resümieren, das sich die Zusammenarbeit mit der GVV durch niedrige Versicherungsbeiträge für unsere Wirtschaftseinheiten auf der einen und günstige Konditionen bei anstehenden Umschuldungen von Krediten auf der anderen Seite zum Wohle unserer Mitglieder gelohnt hat. Wir wünschen den Mitarbeitern und Verantwortlichen der Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und Vermögensbildung mbH für die nächsten Jahre weiterhin viel Erfolg. A. Rechenberg Stand der NutzungsgebührForderungen zum 31.12.2014 Frau Schulz Kaufmännischer Vorstand Wieder ist ein Jahr zu Ende gegangen und wie gewohnt an dieser Stelle, wollen wir einen stichtagsbezogenen Überblick zum Stand der Nutzungsgebührforderungen aus dem zurückliegenden Abrechnungszeitraum geben. Für den Abschluss der letzten Berichtsperiode können wir berichten, dass für die Wohnungen in unserem Bestand Mietforderungen in Höhe von 76,5 T€ bilanziert werden müssen. Zu den Mieteinnahmen gesamt ergibt dies einen Satz von 0,57 %. Zum Berichtsstichtag fallen ursächlich die bei 12 Wirtschaftseinheiten nicht mehr zum 31.12.2014 fällig gestellten Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres, in einer Größenordnung von 57,4 T€ ins Gewicht. Diese wurde im Januar 2015 bereits eingezogen. Somit könnte man theoretisch diese Forderungen für eine vergleichbare Aussage zu den Vorjahren in Abzug bringen und 19,1 T€ als Vergleichsgröße ansetzen. Diese wiederum stellen dann 0,17 % zu den Gesamtmieteinnahmen dar. Entwicklung der Forderungen im 2. Halbjahr für 2010 – 2014 in Euro 70.000,00 60.000,00 50.000,00 40.000,00 30.000,00 20.000,00 10.000,00 0 2010 2011 2012 8 Wohnen und Leben in der Genossenschaft 2013 2014 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 Mietausfall durch Leerstand im 2. Halbjahr für 2010 – 2014 in Euro 40.000,00 35.000,00 30.000,00 25.000,00 20.000,00 15.000,00 10.000,00 5.000,00 0 2010 2011 An dieser Stelle möchten wir wieder erwähnen, dass dieses Ergebnis zum einem all jenen pflichtbewussten Mietern zu verdanken ist, die regelmäßig und pünktlich entsprechend ihres abgeschlossenen Dauernutzungsvertrages den gesamten Nutzungsgebührenbetrag entrichten. Und mit unserem praktizierten Mahnwesen können auch umgangssprachliche „Ausrutscher“ hinsichtlich vorrübergehender Zahlungsschwierigkeiten verträglich wieder ausgeglichen werden. Im Jahr 2014 verzeichneten wir fast eine Verdoppelung der Mieterwechsel im Vergleich zum Vorjahr. 2012 2013 2014 Dies hatte dann auch zur Folge, dass sich der Kostenanteil des Mietausfalles fast verdoppelt hat. Resultierend auch aus den Wohnungskündigungen im Zusammenhang mit unserem Neubau und der Vermietung an bereits bei uns wohnende Genossenschaftler, zog u.a. eine erhöhte Kündigungszahl, die Anfang 2014 wirksam wurden, nach sich. Aus den Aktivitäten im Vermietungsprozess des Jahres 2014 wird jedoch auch ersichtlich, dass die jeweilige Weitervermietung von Wohnungen nicht mehr übergangslos und ohne größere Instandsetzungsmaßnahmen vollzogen werden kann. Der Zustand der meisten Wohnungen verlangt in der Regel nach einer zeitgemäßen Instandsetzung. Damit werden auch zukünftig die Erlösschmälerungen durch Leerstand und erhöhte Instandsetzungskosten einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. 9 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 „Mit 60 Jahren noch viel Elan für die nächsten Jahrzehnte“ Frau Rechenberg Prokuristin Unter diesem Titel haben wir Ihnen zum Abschluss des Jahres 2014 ein Lesebuch zugestellt, das von Mitgliedern für Mitglieder entwickelt wurde. Wir waren von der Resonanz zu dem Buch überwältigt und wir möchten uns an dieser Stelle, auch im Namen aller am Buch und der DVD Beteiligten, recht herzlich für die vielen positiven Rückäußerungen bedanken. Hier ein kleiner Abriss der bei uns eingegangenen Briefe. Uns allen hat es sehr viel Freude gemacht das 60-jährige Bestehen unserer Genossenschaft auf diese Art zu begehen. Nicht wie sonst üblich, mit großen Feierlichkeiten und historischen Abrissen, haben wir unsere Mitglieder über ihr Leben und Wirken in unserer 60-jährigen Geschichte zu Wort kommen lassen. Natürlich gehört ein Stück Geschichte zu jedem Geburtstag. So hat Weißensee und damit auch unsere Genossenschaft natürlich auch die ihre, mit der wir alle Leser in dem Buch grob vertraut gemacht haben. Nun im 61sten Jahr unserer Genossenschaft werden wir mit Ihnen gemeinsam und viel Elan das genossenschaftliche Wohnen und Leben für alle Generationen in unserer Genossenschaft weiter voran bringen und damit die Weichen für die nächsten Jahrzehnte stellen. „Außenspiegel“ Herr Tiedemann · Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzender des Finanzausschusses Unter der Rubrik „Außenspiegel“ informieren wir Sie auch künftig über Interessantes und Wichtiges außerhalb unserer Genossenschaft. Wachsende Stadt, aufstrebende Region Kräftiges Bevölkerungsplus, mehr Beschäftigung, stei- gende Haushaltseinkommen, dynamischer Wohnungsmarkt: Vor allem in Berlin, Potsdam und ihrem Umland stehen die Signale klar auf Wachstum. Dies geht aus den BBU-Marktmonitor 2014 hervor, für den der Verband rund eine Million Daten aus Bestands- und Neumietverträgen ausgewertet hat. Die Ergebnisse der umfangreichen Studie 10 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015 hat der Verband am 10.12.2014 im Rahmen einer sehr gut besuchten Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Nachfolgend einige ausgewählte Ergebnisse aus dem genannten Marktmonitor. Bei den BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin lagen die Nettokaltmieten bei Bestandswohnungen 2013 bei durchschnittlich 5,30 €/Monat/m² Wohnfläche (plus 2,7 %). Bei Neuvermietung fielen durchschnittlich 5,97 € an (plus 2,1 %). Die moderate Entwicklung zeigt: Die Mitgliedsunternehmen des BBU sind Mietpreisdämpfer und Stabilitätsanker bei der Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten. Bei Neuvermietung von Wohnungen erzielten die BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin 2013 im Durchschnitt Mieten von 5,97 € Netto Kalt/m²/Monat. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einer Steigerung um 2,1 %. Damit fiel die Neuvertragsmietensteigerung etwas niedriger aus als die allgemeine Inflation (2,2 %). Eine im Auftrag des BBU für seinen Marktmonitor erstellte Studie zum Wohnungsmarkt in Berlin und Potsdam sowie den Millionenmetropolen Hamburg, München und Köln zeigt: Wohnen in Berlin und Potsdam ist im Vergleich zu den anderen großen Metropolen nach wie vor deutlich günstiger. Bei einem Haushalt in Berlin fallen bei Neuanmietung einer 60-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr ausweislich der Studie rund 60 % weniger Mietzahlungen an als bei einem Vergleichshaushalt in München. Entsprechend werden in Berlin und Potsdam auch größere Wohnungen nachgefragt als in den Vergleichsstädten. Günstigere Mieten verleiten zu einem höheren Wohnflächenverbrauch. Die Studie zeigt auch, Wohnungsneubau und Neubauförderung wirken sich offenbar mietdämpfend aus. In Städten wie Hamburg, Köln oder München, die den Neubau fördern, war der Anteil besonders günstiger Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von bis zu 6 €/Monat/m² Wohnfläche zwischen 2009 und 2013 stabil oder ansteigend. Städtebauliche Sanierung in Prenzlauer Berg erfolgreich abgeschlossen Der Senat hat per Verordnung eines der beiden letzten noch verbliebenen Sanierungsgebiete des Ersten GesamtBerliner-Stadterneuerungsprogramms (1993-1995) aus dem Sanierungsstatus entlassen. Im Gebiet rund um den Pankower Helmholtzplatz sind nach 21 Jahren die Erneuerungsziele erreicht. Das Quartier ist städtebaulich deutlich qualifiziert. In den 1990er und 2000er Jahren befand sich rund um den Helmholtzplatz der größte zusammenhängende städtebauliche Sanierungsbereich Europas. Ziel der Maßnahmen war vor allem eine familiengerechte Quartiersentwicklung durch die Verbesserung der Infrastruktur und die Aufwertung des öffentlichen Raums. Das Gebiet ist geprägt durch eine typische Mischung aus Wohnen, Arbeiten und sozialer Infrastruktur. Die Zahl der Einwohner stieg im Sanierungszeitraum um 20 % von 18.900 auf 22.700. Ca. 82 % der erneuerungsbedürftigen Wohnungen wurden zum Teil mit öffentlicher Förderung umfassend modernisiert und instandgesetzt. Dabei entstanden 2.789 miet- und belegungsgebundene Wohnungen. Etwa 1.270 Wohneinheiten wurden freifinanziert neu gebaut. Durch Grundrissveränderungen im Wohnungsbestand und durch Wohnungsneubau wurden vielfach familienfreundliche größere Wohnungen geschaffen. In dem sozial durchmischten und für Familien zunächst nur eingeschränkt geeigneten Quartier wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Wohnumfeld zu verbessern und die Versorgung mit sozialen und kulturellen Einrichtungen sicher zu stellen. Baulücken mit entsprechender Eignung wurden für die Schaffung von bisher fehlenden Grünflächen, Spielplätzen und sozialen Einrichtungen genutzt. Insgesamt haben das Land Berlin und der Bund 264 Mio. € für Investitionen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation in diesem Stadtviertel bereit gestellt. 11 Wohnen und Leben in der Genossenschaft WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2014 BBU erwartet in Berlin für 2015 stabile Betriebskosten Erfreulich für viele Mieterinnen und Mieter der BBU-Mitgliedsunternehmen: 2015 wird mit Blick auf die Betriebskosten wohl nicht teurer als das vorangegangene Jahr. Die sinkenden Fernwärme- und Wasserpreise werden die für 2015 abzurechnenden Betriebskosten eher senken. Der Modellhaushalt zahlt für Fernwärme und Wasser ca. 29 € pro Jahr weniger, für die Müllbeseitigung und den Strom in der Wohnung hingegen etwa 29 € pro Jahr mehr. Sollte ein weiterhin warmer Winter hinzukommen, könnte der Energieverbrauch und mit ihm die CO2-Immission sinken. Nachweis der Erbenstellung Der BGH hat am 08.10.2013 entschieden, dass bei einer Genossenschaft die Erben vor Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ihre Erbenstellung grundsätzlich nachzuweisen haben. Hierfür bedarf es aber nach Auffassung des BGH grundsätzlich nicht der Vorlage eines Erbscheins. Der BGH hat seine Auffassung damit begründet, dass in den Vorschriften des BGB keine Regelung existiert, wonach ein Schuldner vom Erben als Legitimation die Vorlage eines Erbscheins verlangen und bis dahin die geschuldete Leistung verweigern kann. Diese Entscheidung gibt nochmals Anlass auf einige Punkte hinzuweisen: Ein Erbschein ist nicht der einzig rechtliche anerkannte Nachweis der Erbfolge. Beispielsweise kann auch durch ein öffentliches Testament die Erbenstellung nachgewiesen werden. Ein solches wird nach den §§ 22 und 32 BGB von einem Notar erstellt und aufbewahrt. Besteht kein Anlass an der Erbenstellung zu zweifeln, kann der Nachweis auch in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei den Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung ist zu berücksichtigen, dass der Erbe ein berechtigtes Interesse an einer möglichst raschen und kostengünstigen Abwicklung des Nachlasses hat. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nur die Vorlage eines Erbscheins verhindert, dass die Genossenschaft nicht zu einer erneuten Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens an den wahren Erben verpflichtet werden kann. Um das Risiko einer doppelten Auszahlung zu vermeiden und dem Interesse des Erbe an einer kostengünstigen Lösung des Problems entgegen zu kommen, könnte mit Demjenigen, der sich als Erbe gegenüber der Genossenschaft ausgibt, vereinbart werden, dass er den ausgezahl- ten Betrag des Auseinandersetzungsguthabens zurückerstattet und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, sofern sich herausstellt, dass eine Erbenstellung nicht vorliegt und der wahre Erbe die Auszahlung fordert. Kündigung der Mietwohnung wegen Haltung und Zucht von Kleinvögeln Hält und züchtet ein Mieter in seiner Wohnung rund 80 Kleinvögel ist dies ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Menden durch Urteil vom 05.02.2014 entschieden. Das Amtsgericht Menden bestätigte die Kündigung eines Vermieters, die er ausgesprochen hatte, nachdem sich Mitmieter im Haus über aus der Wohnung dringenden Gestank sowie Vogellärm beschwert hatten. Im Mietvertrag war ein Tierhaltungsverbot für Katzen und Hunde vereinbart. Mehrere Versuche des Vermieters, die Wohnung zu besichtigen, misslangen. Nach einem persönlichen Gespräch wurde die Mieterin abgemahnt und aufgefordert, die Haltung einer Katze sowie die übermäßige Vogelhaltung zu beenden. Die Mieterin handelte nicht entsprechend, woraufhin die Vermieterin fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt hat. Nach einem angeblichen Wasserschaden kam es unter Hinzuziehung der Polizei zur Öffnung der Wohnung. Dabei wurde festgestellt, dass in der Wohnung bis zu 80 Kleinvögel gehalten wurden. Die Mieterin hatte die 51 m² große Wohnung quasi komplett als Vogelvoliere eingerichtet und dort ca. 80 Kanarienvögel und Zebrafinken, die ihre Nester bauten und sich unkontrolliert vermehrten, gehalten. Wegen der vorgefundenen Verhältnisse in der Wohnung und dem Umstand, dass die Mieterin mehrfach Gegenstände, wie etwa ein Schuhschrank, unberechtigt im Treppenhaus abgestellt hatte, sah das Amtsgericht Menden die Kündigung als berechtigt an. Auf Abmahnungen der Vermieterin hatte die Mieterin nicht reagiert. In diesem Verhalten sah das Amtsgericht Menden einen schwerwiegenden Vertragsverstoß, da es andere Mieter in erheblichem Umfang sowohl durch die Geruchsbelästigung im Treppenhaus als auch durch die Verhältnisse innerhalb der Wohnung beeinträchtigte. Zusätzlich zur exzessiven Tierhaltung war die Wohnung auch völlig vermüllt (Vermutung eines Messi-Syndroms). Quelle: BBU-Nachrichten 12 Wohnen und Leben in der Genossenschaft IM Medientechnik Betriebs- und Service GmbH BBP B BAU CONSULTING ARCHITEKTURBÜRO DR. MERTENS ARCH ITEKT B DA SchaDe SchaDe RIEDEL Sportstätten- und Landschaftsbau GmbH BALKONVERGLASUNGEN | VORHANGFASSADEN | SCHIEBE-SYSTEME BALKONE VERGLASEN – WERTSTEIGERUNG ERLEBEN Schaffen Sie neue Lebensräume mit den beweglichen Verglasungslösungen und maßgeschneiderten Balkonsystemen von Solarlux. SOLARLUX | Gewerbepark 9-11 | 49143 Bissendorf | www.solarlux.de
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