Mitgliederinformation 1/2015

1/2015
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT
„WEISSENSEE“ eG
Mitgliederinformation 1/2015 25. Jahrgang
Aus dem Inhalt
• Vertreterwahl 2015
• Mindestlohn und seine
Auswirkungen auf
unsere Genossenschaft
• 25 Jahre GVV – ein verlässlicher Partner der
Wohnungswirtschaft
• „Mit 60 Jahren noch
viel Elan für die
nächsten Jahrzehnte“
• Außenspiegel
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
Wir sind für Sie da!
Empfang / Mitgliederbetreuung
Betriebskosten
Frau Kinkeldey Z 927 044 0
Frau Trautvetter Z 927 044 33
E-Mail: [email protected]
Frau Bernhard Z 927 044 25
Frau Bloch Z 927 044 23
E-Mail: [email protected]
Sekretariat Vorstand / Geschäftsleitung
Technik
Frau Paap Z 927 044 11 · Fax 927 044 29
E-Mail: [email protected]
Herr Schwensow Z 927 044 32
Herr Schulz Z 927 044 31
Frau Kretzschmar Z 927 044 27
E-Mail: [email protected]
Mitgliederbetreuung
Frau Jordan Z 927 044 20
Frau Eckert Z 927 044 30
Frau Krause Z 927 044 40
E-Mail: [email protected]
Begegnungsstätte „Altes Waschhaus“
Frau Tiedemann Z 924 090 44 · Fax 924 083 36
E-Mail: [email protected]
Nutzungsgebühr / Geschäftsguthaben
Erreichbarkeit: Frau Barsch Z 927 044 22
E-Mail: [email protected]
Frau Bloch Z 927 044 23
E-Mail: [email protected]
Beratungszeiten: Bei Eintritt einer Havarie wird Ihnen unter folgenden Rufnummern
geholfen:
Havariedienst (24 Stunden erreichbar)
täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag 10.00 bis 12.00 und
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Stromausfall
✆
0800 211 25 25
0172/ 310 34 86
Fröhliche
Ostern!
... wünschen Ihnen alle Mitarbeiter,
der Vorstand und Aufsichtsrat
der Wohnungsgenossenschaft
„Weissensee” eG
2
Wohnen und Leben in der Genossenschaft
Vertreterwahl 2015
4
Da sind wir 2015 für Sie dran –
Aktuelles Baugeschehen in der
Genossenschaft
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Mindestlohn und seine
Auswirkungen auf unsere
Genossenschaft
7
Stand der NutzungsgebührForderungen zum 31.12.2014
Impressum:
7
Herausgeber:
Wohnungsgenossenschaft
„WEISSENSEE“ eG
Berliner Allee 229/233 · 13088 Berlin
25 Jahre GVV – ein verlässlicher
Partner der Wohnungswirtschaft 9
Tel. (030) 927 044 - 0
Fax (030) 927 044 29
www.wg-weissensee.de
Redaktion: Arite Rechenberg
Herstellung:
Mit 60 Jahren noch
viel Elan für die
nächsten Jahrzehnte
Braunsdorfstraße 23 · 12683 Berlin
Tel. (030) 500 185-0
Fax (030) 500 185-55
www.gruenwald-werbung.de
Ein Lesebuch für unsere Mitglieder
[email protected]
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Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG:
„Mit 60 Jahren noch viel Elan für
die nächsten Jahrzehnte“
10
4 • Wo
Mit 60 Jahren noch viel Elan für die nächsten Jahrzehnte
Grünwald Werbegesellschaft mbH
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INHALT
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WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
Außenspiegel
10
Alle Rechte beim Herausgeber vorbehalten.
Nachdruck, auch auszugsweise, oder
Vervielfältigungen nur mit ausdrücklicher
vorheriger Genehmigung des Vorstandes der
Wohnungs­genossenschaft „WEISSENSEE“ eG
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
Vertreterwahl 2015
Herr Lohse
Vorsitzender des Wahlvorstandes
An dieser Stelle informieren wir Sie über den aktuellen
Stand zur Vertreterwahl 2015. In der letzten Mitgliederinformation haben wir mit der Wahlbekanntmachung alle
wahlberechtigten Mitglieder aufgerufen, sich mit Vorschlägen von Kandidaten für die Wahl zum Vertreter bzw.
Ersatzvertreter, zu beteiligen. Der Termin für die Abgabe
dieser Vorschläge war auf Grund der Feiertage zum Jahresende 2014 um 1 Woche bis zum 16.01.2015 verlängert
worden. Im Ergebnis konnten wir 207 eingegangene Kandidatenvorschläge aus den einzelnen Wahlbezirken registrieren. Diese Kandidatenvorschläge wurden erfasst.
Die betreffenden Mitglieder wurden angeschrieben, ihr
Einverständnis zu erklären, sich auf dem Stimmzettel als
Kandidat zur Wahl als Vertreter bzw. Ersatzvertreter eintragen zu lassen.
Am 30.01.2015, dem letzten Tag für die Abgabe der Einverständniserklärung, fehlten noch einige Erklärungen, so
dass der Wahlvorstand den Termin für die Rücksendung
bis zum 06.02.2015 verlängerte. Am 06.02.2015 stellte sich
die Bereitschaft der vorgeschlagenen Kandidaten für die
Vertreterwahl 2015 in den einzelnen Wahlbezirken wie
folgt dar:
Wahlbezirke
Anzahl der Vorschläge
Anzahl der Zustimmungen
notwendige Vertreter/ EV
Wahlbezirk 1
Wahlbezirk 2
Wahlbezirk 3
Wahlbezirk 4
Wahlbezirk 5
Wahlbezirk 6
Gesamt
18
42
38
40
27
42
207
12
18
15
15
11
17
88
12
14
19
14
14
10
83
Mit 42,51 % Einverständnis der vorgeschlagenen Kandidaten
sich der Wahl zum Vertreter zu stellen, ist die Vorraussetzung
zur Durchführung der Wahl geschaffen.
ammlung
Vertreterversin
n: 18.00 Uhr
2. Juni 2015 · B
eg
Kinderfest
14.00 Uhr
29. Mai 2015 ab
an
auf der Fläche
sstätte
der Begegnung
Vom 16. bis 30. März 2015 8.00 Uhr findet die Briefwahl
zur Wahl als Vertreter bzw. Ersatzvertreter unserer Genossenschaft statt.
Alle wahlberechtigten Mitglieder sind aufgerufen, von
ihrem Recht Gebrauch zu machen, sich an der höchsten
Form genossenschaftlicher Demokratie zu beteiligen!
4
Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
Da sind wir 2015 für Sie dran
Aktuelles Baugeschehen in der Genossenschaft
Herr Karbaum
Leiter Technik
Für die Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung sind für das Jahr 2015 finanzielle Mittel in Höhe von
7.515,0 T€ eingeplant. Im Folgenden einige Schwerpunkte
der geplanten Bauvorhaben:
Komplexsanierung Chopinstraße 9-12
Nach dem planmäßigen Abschluss der Arbeiten im Dezember des vergangenen Jahres werden beginnend ab
Januar 2015 die anstehenden Arbeiten des 2. Teilabschnitts der komplexen Sanierung wie:
• die Ausführung der Kellerdeckendämmung
• die Trockenbauarbeiten im Treppenhaus
• die Treppenhaussanierung mit der Erneuerung der
Wand- und Fußbodengestaltung
• die Wärmedämmung der Fassade und des Drempelbereiches unter dem Dach und die Ergänzung des Objekts
mit 30 neuen Loggien
ausgeführt.
Den Abschluss dieser Maßnahme bilden die Wiederherstellung und die teilweise Erneuerung der Außenanlagen
im 3. Quartal 2015.
Die Chopinstraße 9-12 mit 48 Wohnungen ist ein weiteres
Objekt unserer Genossenschaft, das grundlegend saniert
wurde und somit zur Werterhaltung unseres Wohnungsbestandes beiträgt. Die während der Sanierung ausgeführten Arbeiten waren in den meisten Fällen nur durch
das Verständnis und die Mithilfe der Bewohner der Chopinstraße 9-12 möglich. Wir möchten uns an dieser Stelle
für das entgegengebrachte Vertrauen und für die Unterstützung bedanken. Dieses gute Miteinander in einer Genossenschaft ist leider nicht bei allen Sanierungen gegeben.
Falkenberger Straße 27-30 – Anbau und Erneuerung
der Loggien
2014 konnten die Vorbereitungen in den 154 Wohnungen
und in der Zahnarztpraxis zum geplanten Anbau der Loggien fertiggestellt werden. Das 10stöckige Gebäude erhielt eine neue Heizungsanlage. Die Versorgungsstränge
für Kalt- und Warmwasser sowie Abwasser wurden saniert.
Die Wohnungen mit den innen liegenden Bädern erhielten neben der Strangsanierung einen Neuaufbau der
Trennwand zwischen Küche und Bad in Verbindung mit
der Fußbodenerneuerung in der Küche.
Die Wohnungen, die über ein Bad mit Fenster verfügen,
erhielten neben der Strangsanierung eine Badsanierung.
Die Sanierungsarbeiten in den Wohnungen bzw. die direkten Vorbereitungsarbeiten für den Anbau der geplanten Loggien sind abgeschlossen. Nach der Arbeitsruhe
über den Jahreswechsel steht nun im Jahr 2015 der Neubau der Loggien im Zusammenhang mit der Fassadenüberarbeitung/-sanierung der Rückseite des Gebäudes
an. Die notwendige Baugenehmigung, die der Startschuss
für alle weiterführenden Arbeiten ist und im April 2014
beantragt wurde, lag leider im Januar 2015 noch nicht vor.
Die Gründe dafür sind ausstehende behördliche Eintra-
Falkenberger Straße
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
gungen, Vereinbarungen und Genehmigungen, die zur
Erteilung der Baugenehmigung führen.
Erste Aktivitäten im 1. Quartal 2015 zur Vorbereitung der
Baumaßnahme werden die Errichtung einer Baustraße,
die nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu einer Feuerwehrumfahrt ausgebaut wird, die notwendigen Rodungen der Sträucher und Bäume, die nach Beendigung
der Baumaßnahme neu angepflanzt werden und die Versetzung des öffentlichen Spielplatzes außerhalb des benötigten Baufeldes an der Rückseite des Gebäudes sein.
Treppenhaussanierung Indira-Gandhi-Straße 19a-e,
Else-Jahn-Straße 18-21 und Falkenberger Straße
177, a, b178, a, b
Nachdem alle Treppenhäuser der Gebäude unserer Genossenschaft entweder im Rahmen einer Komplexsanierung oder als Einzelmaßnahme malermäßig instandgesetzt wurden, werden nun vorrangig die Fußbodenbeläge
bei Sanierungsbedarf in den Treppenhäusern erneuert.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden, wenn möglich, die
verbleibenden Installationsschränke auf den Wohnungseingangspodesten zurück gebaut und nach den bestehenden Vorschriften verschlossen. Daraus resultierend wird eine
malermäßige Überarbeitung notwendig, die das erneuerte Gesamtbild der einzelnen Treppenhäuser abrundet.
Strangsanierung Straße 246 Nr. 14-16a
Die Gebäudegruppe der 3 Häuser in der Straße 246 wurde
in den Jahren 2006 und 2007 saniert. Die Gebäude erhielten eine Wärmedämmung an der Fassade, an der Kellerdecke und im Drempelbereich.
Jede der 96 Wohnungen erhielt eine neue Loggia, die neben ihrem Balkoncharakter jede einzelne Wohnung etwas
vergrößert. In diesem Jahr wird nach der Strangsanierung
in der Straße 246 Nr. 2-8 im Jahr 2014 die Strangsanierung
in der Straße 246 Nr. 14-16a durchgeführt.
Die Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen und das
System der Berliner Lüftung werden erneuert. Neben dieser notwendigen Strangsanierung werden einzelne Bäder,
die einen Sanierungsbedarf aufweisen, erneuert.
Neubau Heizstation in der Otto-Brahm-Straße 29
Auf der Grundlage der erfolgreichen Neubauten der Heizstationen in der Otto-Brahm-Straße 16 und Otto-Brahm-
Straße 20 und dem Neubau der Heizstation in der Falkenberger Straße 174b, in der die Versorgung von 4 Gebäuden auf der Grundlage von Fernwärme zusammengefasst
wurde, wird in der Otto-Brahm-Straße 29 eine fernwärmebetriebene zusammengefasste neue Heizstation für die
Gebäude der Otto-Brahm-Straße 27-32, Otto-Brahm-Straße
23-26, Chopinstraße 5-8, Chopinstraße 13-16 und Chopinstraße 9-12 errichtet.
Grundlage für diese und zukünftige Veränderungen in
und an den Heizstationen der Genossenschaft ist der im
Januar dieses Jahres verlängerte Versorgungsvertrag für
die Fernwärme mit der Vattenfall Europe AG.
Diese Neuvereinbarung regelt, dass die Genossenschaft
ohne zusätzliche Aufwendungen Eigentümer der Heizungszentralen in unseren Gebäuden wird. Durch diese
Übernahme ist die Genossenschaft zukünftig besser in der
Lage, Heizungsversorgungen der einzelnen Wohnhäuser
zu optimieren und somit eine effizientere und energiesparende Versorgung der einzelnen Häuser mit Heizenergie zu gewährleisten. Das Einbringen der ersten Verbindungsleitungen und der Anschluss der Chopinstraße 9-12
wurde bereits im Jahr 2014 realisiert. In diesem Jahr werden die noch ausstehenden Gebäudeverbindungen hergestellt und die Heizstation in der Otto-Brahm-Straße 29
aufgebaut und in Betrieb genommen.
Dämmung der obersten Geschossdecke im Wohngebiet an der Schönstraße
Die Gebäude des Typs IW57, die noch über keine Dämmung der obersten Geschossdecke verfügen, erhalten im
Jahr 2015 diese Dämmmaßnahme aufgrund der durch
den Gesetzgeber geforderten Nachrüstungspflicht für
diese Häuser.
Überprüfung/Überarbeitung und Neugestaltung der
ELT-Anlagen in den Wohnungen Schönstraße 69-70a
Nach der Elektrosanierung in der Schönstraße 66/67 im
Jahr 2014 sind in diesem Jahr die Arbeiten in den einzelnen Wohnungen und im Kellerbereich vorgesehen. Nach
der Durchführung der erforderlichen Begehungen der
Wohnungen wird diese Maßnahme im 2. Quartal 2015
realisiert.
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
Mindestlohn und seine Auswirkungen auf unsere Genossenschaft
Frau Rechenberg
Prokuristin
Wie Ihnen allen bekannt ist, gilt seit 1. Januar 2015 in
Deutschland das Mindestlohngesetz. Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein der ab
1. Januar 2015 brutto 8,50 € pro Stunde beträgt. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.
Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte
(450-Euro-Job und Kurzfristige Beschäftigung). Zur Zahlung des Mindestlohnes ist der Arbeitgeber für ihre im
Inland beschäftigten Arbeitnehmer- /innen verpflichtet.
Für unsere Genossenschaft heißt das, dass die Pflege einzelner vertragsgebundener Vorgärten nicht mehr durch
Mitglieder über die Firma Form erfolgt, da auch diese zur
Einhaltung des Mindestlohngesetzes verpflichtet ist. Die
Betriebskosten in der Position Grünflächen-/Vorgartenpflege würden andernfalls für die betreffenden Objekte erheblich steigen. Die Firma Form hat allen Beschäftigten die einen entsprechenden Vertrag zur Vorgartenpflege in unserer
Genossenschaft abgeschlossen haben zum 28. Februar 2015
betriebsbedingt auf Grund des Mindestlohngesetzes gekündigt. Natürlich werden diese betreffenden Vorgärten
auch weiterhin gepflegt, nun von dem zuständigen Hauswart, so wie es bereits für alle anderen bisher nicht vertragsgebundenen Vorgärten praktiziert wird.
Alle Mitglieder, die schon viele Jahre durch ihre unentgeltliche Bereitschaft die Vorgärten ihrer Objekte pflegen und
gestalten, können dies natürlich weiter tun. Dieses Engagement und den kleinen Wettbewerb untereinander werden wir immer wieder sehr gern unterstützen. Ein Dankeschön an dieser Stelle an alle „Kleingärtner“, die mit so viel
Liebe und Leidenschaft dazu beitragen, dass diese Vorgärten zu schönen Aushängeschildern in den jeweiligen
Wohngebieten werden.
Bald beginnt das Frühjahr und damit die Lust, Wohngebiete und Vorgärten vom ewigen Wintergrau in schöne
bunte, gepflegte Wohnanlagen zu verwandeln. Wir freuen
uns über viele schöne Vorgärten und wünschen allen, die
diese unentgeltlich pflegen und gestalten viel Spaß.
25 Jahre GVV – ein verlässlicher
Partner der Wohnungswirtschaft
Die GVV – Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und
Vermögensbildung mbH – ist ein Gemeinschaftsprojekt
im Bereich der Wohnungswirtschaft. Die alte Erfahrung,
dass man gemeinsam stärker ist, legte am 1. November
1990 den Grundstein für die Gründung der GVV.
Damals schlossen sich 41 Wohnungsunternehmen des
brandenburgischen Verbandes der Wohnungsgenossenschaften zu einer Interessen- und Solidargemeinschaft
zusammen, um durch das gemeinsame Auftreten gegen-
über Versicherern und Banken preiswerten und umfassenden Versicherungsschutz für die Wohngebäude zu
erhalten sowie günstige Darlehens- und Festgeldkonditionen auszuhandeln. Bis heute bildet hohe Qualität
und umfassende Dienstleistung die Basis für stetiges
Wachstum und Stabilität.
Dieser Zusammenschluss im Bereich Versicherung und
der Vermögensbildung ist in dieser Form einmalig. Heute
umfasst die GVV mehr als 170 Wohnungsunternehmen,
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
von denen fast 100 als Gesellschafter unmittelbar beteiligt
sind. Dem 7-köpfigen Beirat der GVV, der sich aus BerlinBrandenburgischen Mitgliedsunternehmen zusammensetzt, gehört auch unser Vorstand, Herr Peter Czaja, an.
Unsere Genossenschaft ist seit nunmehr 21 Jahren einer
der 98 Gesellschafter die mit der GVV auf den Gebieten
Versicherungen und Finanzierungen zusammen arbeiten.
Anfänglich waren wir nur Kunde und aufmerksamer Beobachter dieser Entwicklung. Nach drei Jahren vollzogen
wir den Schritt zum Gesellschafter. Nach einer so langen
geschäftlichen Beziehung können wir resümieren, das
sich die Zusammenarbeit mit der GVV durch niedrige Versicherungsbeiträge für unsere Wirtschaftseinheiten auf
der einen und günstige Konditionen bei anstehenden
Umschuldungen von Krediten auf der anderen Seite zum
Wohle unserer Mitglieder gelohnt hat.
Wir wünschen den Mitarbeitern und Verantwortlichen der
Gesellschaft für Versicherungsvermittlung und Vermögensbildung mbH für die nächsten Jahre weiterhin viel
Erfolg.
A. Rechenberg
Stand der NutzungsgebührForderungen zum 31.12.2014
Frau Schulz
Kaufmännischer Vorstand
Wieder ist ein Jahr zu Ende gegangen und wie gewohnt an
dieser Stelle, wollen wir einen stichtagsbezogenen Überblick
zum Stand der Nutzungsgebührforderungen aus dem zurückliegenden Abrechnungszeitraum geben.
Für den Abschluss der letzten Berichtsperiode können wir
berichten, dass für die Wohnungen in unserem Bestand
Mietforderungen in Höhe von 76,5 T€ bilanziert werden
müssen. Zu den Mieteinnahmen gesamt ergibt dies einen
Satz von 0,57 %.
Zum Berichtsstichtag fallen ursächlich die bei 12 Wirtschaftseinheiten nicht mehr zum 31.12.2014 fällig gestellten Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen des
Vorjahres, in einer Größenordnung von 57,4 T€ ins Gewicht.
Diese wurde im Januar 2015 bereits eingezogen. Somit
könnte man theoretisch diese Forderungen für eine vergleichbare Aussage zu den Vorjahren in Abzug bringen
und 19,1 T€ als Vergleichsgröße ansetzen. Diese wiederum
stellen dann 0,17 % zu den Gesamtmieteinnahmen dar.
Entwicklung der Forderungen im 2. Halbjahr für 2010 – 2014 in Euro
70.000,00
60.000,00
50.000,00
40.000,00
30.000,00
20.000,00
10.000,00
0
2010
2011
2012
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
2013
2014
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
Mietausfall durch Leerstand im 2. Halbjahr für 2010 – 2014 in Euro
40.000,00
35.000,00
30.000,00
25.000,00
20.000,00
15.000,00
10.000,00
5.000,00
0
2010
2011
An dieser Stelle möchten wir wieder erwähnen, dass
dieses Ergebnis zum einem all jenen pflichtbewussten
Mietern zu verdanken ist, die regelmäßig und pünktlich
entsprechend ihres abgeschlossenen Dauernutzungsvertrages den gesamten Nutzungsgebührenbetrag entrichten.
Und mit unserem praktizierten Mahnwesen können auch
umgangssprachliche „Ausrutscher“ hinsichtlich vorrübergehender Zahlungsschwierigkeiten verträglich wieder
ausgeglichen werden. Im Jahr 2014 verzeichneten wir fast
eine Verdoppelung der Mieterwechsel im Vergleich zum
Vorjahr.
2012
2013
2014
Dies hatte dann auch zur Folge, dass sich der Kostenanteil
des Mietausfalles fast verdoppelt hat. Resultierend auch
aus den Wohnungskündigungen im Zusammenhang mit
unserem Neubau und der Vermietung an bereits bei uns
wohnende Genossenschaftler, zog u.a. eine erhöhte Kündigungszahl, die Anfang 2014 wirksam wurden, nach sich.
Aus den Aktivitäten im Vermietungsprozess des Jahres
2014 wird jedoch auch ersichtlich, dass die jeweilige Weitervermietung von Wohnungen nicht mehr übergangslos
und ohne größere Instandsetzungsmaßnahmen vollzogen werden kann.
Der Zustand der meisten Wohnungen verlangt in der Regel
nach einer zeitgemäßen Instandsetzung. Damit werden
auch zukünftig die Erlösschmälerungen durch Leerstand
und erhöhte Instandsetzungskosten einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen.
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
„Mit 60 Jahren noch viel Elan
für die nächsten Jahrzehnte“
Frau Rechenberg
Prokuristin
Unter diesem Titel haben wir Ihnen zum Abschluss des
Jahres 2014 ein Lesebuch zugestellt, das von Mitgliedern
für Mitglieder entwickelt wurde. Wir waren von der Resonanz zu dem Buch überwältigt und wir möchten uns an
dieser Stelle, auch im Namen aller am Buch und der DVD
Beteiligten, recht herzlich für die vielen positiven Rückäußerungen bedanken. Hier ein kleiner Abriss der bei uns eingegangenen Briefe.
Uns allen hat es sehr viel Freude gemacht das 60-jährige
Bestehen unserer Genossenschaft auf diese Art zu begehen. Nicht wie sonst üblich, mit großen Feierlichkeiten
und historischen Abrissen, haben wir unsere Mitglieder
über ihr Leben und Wirken in unserer 60-jährigen Geschichte zu Wort kommen lassen. Natürlich gehört ein
Stück Geschichte zu jedem Geburtstag. So hat Weißensee
und damit auch unsere Genossenschaft natürlich auch
die ihre, mit der wir alle Leser in dem Buch grob vertraut
gemacht haben.
Nun im 61sten Jahr unserer Genossenschaft werden wir
mit Ihnen gemeinsam und viel Elan das genossenschaftliche Wohnen und Leben für alle Generationen in unserer
Genossenschaft weiter voran bringen und damit die Weichen
für die nächsten Jahrzehnte stellen.
„Außenspiegel“
Herr Tiedemann · Mitglied des Aufsichtsrates
und Vorsitzender des Finanzausschusses
Unter der Rubrik „Außenspiegel“ informieren wir Sie auch
künftig über Interessantes und Wichtiges außerhalb unserer Genossenschaft.
Wachsende Stadt, aufstrebende Region
Kräftiges Bevölkerungsplus, mehr Beschäftigung, stei-
gende Haushaltseinkommen, dynamischer Wohnungsmarkt: Vor allem in Berlin, Potsdam und ihrem Umland
stehen die Signale klar auf Wachstum. Dies geht aus den
BBU-Marktmonitor 2014 hervor, für den der Verband rund
eine Million Daten aus Bestands- und Neumietverträgen
ausgewertet hat. Die Ergebnisse der umfangreichen Studie
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 1/2015
hat der Verband am 10.12.2014 im Rahmen einer sehr gut
besuchten Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert.
Nachfolgend einige ausgewählte Ergebnisse aus dem
genannten Marktmonitor.
Bei den BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin lagen die
Nettokaltmieten bei Bestandswohnungen 2013 bei durchschnittlich 5,30 €/Monat/m² Wohnfläche (plus 2,7 %). Bei
Neuvermietung fielen durchschnittlich 5,97 € an (plus 2,1 %).
Die moderate Entwicklung zeigt: Die Mitgliedsunternehmen des BBU sind Mietpreisdämpfer und Stabilitätsanker
bei der Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten. Bei Neuvermietung von Wohnungen erzielten
die BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin 2013 im Durchschnitt Mieten von 5,97 € Netto Kalt/m²/Monat. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einer Steigerung um 2,1 %.
Damit fiel die Neuvertragsmietensteigerung etwas niedriger aus als die allgemeine Inflation (2,2 %).
Eine im Auftrag des BBU für seinen Marktmonitor erstellte
Studie zum Wohnungsmarkt in Berlin und Potsdam sowie
den Millionenmetropolen Hamburg, München und Köln
zeigt: Wohnen in Berlin und Potsdam ist im Vergleich zu
den anderen großen Metropolen nach wie vor deutlich
günstiger. Bei einem Haushalt in Berlin fallen bei Neuanmietung einer 60-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr ausweislich der Studie rund 60 % weniger Mietzahlungen an
als bei einem Vergleichshaushalt in München. Entsprechend werden in Berlin und Potsdam auch größere Wohnungen nachgefragt als in den Vergleichsstädten. Günstigere Mieten verleiten zu einem höheren Wohnflächenverbrauch. Die Studie zeigt auch, Wohnungsneubau und
Neubauförderung wirken sich offenbar mietdämpfend
aus. In Städten wie Hamburg, Köln oder München, die den
Neubau fördern, war der Anteil besonders günstiger Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von bis zu 6 €/Monat/m²
Wohnfläche zwischen 2009 und 2013 stabil oder ansteigend.
Städtebauliche Sanierung in Prenzlauer Berg erfolgreich abgeschlossen
Der Senat hat per Verordnung eines der beiden letzten
noch verbliebenen Sanierungsgebiete des Ersten GesamtBerliner-Stadterneuerungsprogramms (1993-1995) aus
dem Sanierungsstatus entlassen.
Im Gebiet rund um den Pankower Helmholtzplatz sind
nach 21 Jahren die Erneuerungsziele erreicht. Das Quartier
ist städtebaulich deutlich qualifiziert.
In den 1990er und 2000er Jahren befand sich rund um
den Helmholtzplatz der größte zusammenhängende städtebauliche Sanierungsbereich Europas.
Ziel der Maßnahmen war vor allem eine familiengerechte
Quartiersentwicklung durch die Verbesserung der Infrastruktur und die Aufwertung des öffentlichen Raums.
Das Gebiet ist geprägt durch eine typische Mischung aus
Wohnen, Arbeiten und sozialer Infrastruktur.
Die Zahl der Einwohner stieg im Sanierungszeitraum um
20 % von 18.900 auf 22.700. Ca. 82 % der erneuerungsbedürftigen Wohnungen wurden zum Teil mit öffentlicher
Förderung umfassend modernisiert und instandgesetzt.
Dabei entstanden 2.789 miet- und belegungsgebundene
Wohnungen. Etwa 1.270 Wohneinheiten wurden freifinanziert neu gebaut. Durch Grundrissveränderungen im Wohnungsbestand und durch Wohnungsneubau wurden vielfach familienfreundliche größere Wohnungen geschaffen.
In dem sozial durchmischten und für Familien zunächst nur
eingeschränkt geeigneten Quartier wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Wohnumfeld zu verbessern
und die Versorgung mit sozialen und kulturellen Einrichtungen sicher zu stellen. Baulücken mit entsprechender
Eignung wurden für die Schaffung von bisher fehlenden
Grünflächen, Spielplätzen und sozialen Einrichtungen genutzt. Insgesamt haben das Land Berlin und der Bund 264
Mio. € für Investitionen zur Verbesserung der Wohn- und
Lebenssituation in diesem Stadtviertel bereit gestellt.
11
Wohnen und Leben in der Genossenschaft
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BBU erwartet in Berlin für 2015 stabile Betriebskosten
Erfreulich für viele Mieterinnen und Mieter der BBU-Mitgliedsunternehmen: 2015 wird mit Blick auf die Betriebskosten wohl nicht teurer als das vorangegangene Jahr. Die
sinkenden Fernwärme- und Wasserpreise werden die für
2015 abzurechnenden Betriebskosten eher senken. Der
Modellhaushalt zahlt für Fernwärme und Wasser ca. 29 €
pro Jahr weniger, für die Müllbeseitigung und den Strom
in der Wohnung hingegen etwa 29 € pro Jahr mehr. Sollte
ein weiterhin warmer Winter hinzukommen, könnte der
Energieverbrauch und mit ihm die CO2-Immission sinken.
Nachweis der Erbenstellung
Der BGH hat am 08.10.2013 entschieden, dass bei einer
Genossenschaft die Erben vor Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ihre Erbenstellung grundsätzlich
nachzuweisen haben. Hierfür bedarf es aber nach Auffassung des BGH grundsätzlich nicht der Vorlage eines Erbscheins. Der BGH hat seine Auffassung damit begründet,
dass in den Vorschriften des BGB keine Regelung existiert,
wonach ein Schuldner vom Erben als Legitimation die
Vorlage eines Erbscheins verlangen und bis dahin die geschuldete Leistung verweigern kann. Diese Entscheidung
gibt nochmals Anlass auf einige Punkte hinzuweisen: Ein
Erbschein ist nicht der einzig rechtliche anerkannte Nachweis der Erbfolge. Beispielsweise kann auch durch ein
öffentliches Testament die Erbenstellung nachgewiesen
werden. Ein solches wird nach den §§ 22 und 32 BGB von
einem Notar erstellt und aufbewahrt. Besteht kein Anlass
an der Erbenstellung zu zweifeln, kann der Nachweis auch
in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei den Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung ist zu
berücksichtigen, dass der Erbe ein berechtigtes Interesse
an einer möglichst raschen und kostengünstigen Abwicklung des Nachlasses hat. Es ist jedoch darauf hinzuweisen,
dass nur die Vorlage eines Erbscheins verhindert, dass die
Genossenschaft nicht zu einer erneuten Auszahlung des
Auseinandersetzungsguthabens an den wahren Erben
verpflichtet werden kann.
Um das Risiko einer doppelten Auszahlung zu vermeiden
und dem Interesse des Erbe an einer kostengünstigen
Lösung des Problems entgegen zu kommen, könnte mit
Demjenigen, der sich als Erbe gegenüber der Genossenschaft ausgibt, vereinbart werden, dass er den ausgezahl-
ten Betrag des Auseinandersetzungsguthabens zurückerstattet und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung
unterwirft, sofern sich herausstellt, dass eine Erbenstellung
nicht vorliegt und der wahre Erbe die Auszahlung fordert.
Kündigung der Mietwohnung wegen Haltung und
Zucht von Kleinvögeln
Hält und züchtet ein Mieter in seiner Wohnung rund 80
Kleinvögel ist dies ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies
hat das Amtsgericht Menden durch Urteil vom 05.02.2014
entschieden.
Das Amtsgericht Menden bestätigte die Kündigung eines
Vermieters, die er ausgesprochen hatte, nachdem sich
Mitmieter im Haus über aus der Wohnung dringenden
Gestank sowie Vogellärm beschwert hatten. Im Mietvertrag war ein Tierhaltungsverbot für Katzen und Hunde
vereinbart. Mehrere Versuche des Vermieters, die Wohnung zu besichtigen, misslangen. Nach einem persönlichen Gespräch wurde die Mieterin abgemahnt und aufgefordert, die Haltung einer Katze sowie die übermäßige
Vogelhaltung zu beenden. Die Mieterin handelte nicht
entsprechend, woraufhin die Vermieterin fristlos, hilfsweise
ordentlich gekündigt hat. Nach einem angeblichen Wasserschaden kam es unter Hinzuziehung der Polizei zur
Öffnung der Wohnung. Dabei wurde festgestellt, dass in
der Wohnung bis zu 80 Kleinvögel gehalten wurden. Die
Mieterin hatte die 51 m² große Wohnung quasi komplett
als Vogelvoliere eingerichtet und dort ca. 80 Kanarienvögel und Zebrafinken, die ihre Nester bauten und sich unkontrolliert vermehrten, gehalten. Wegen der vorgefundenen Verhältnisse in der Wohnung und dem Umstand,
dass die Mieterin mehrfach Gegenstände, wie etwa ein
Schuhschrank, unberechtigt im Treppenhaus abgestellt
hatte, sah das Amtsgericht Menden die Kündigung als
berechtigt an. Auf Abmahnungen der Vermieterin hatte
die Mieterin nicht reagiert. In diesem Verhalten sah das
Amtsgericht Menden einen schwerwiegenden Vertragsverstoß, da es andere Mieter in erheblichem Umfang sowohl durch die Geruchsbelästigung im Treppenhaus als
auch durch die Verhältnisse innerhalb der Wohnung beeinträchtigte. Zusätzlich zur exzessiven Tierhaltung war
die Wohnung auch völlig vermüllt (Vermutung eines
Messi-Syndroms).
Quelle: BBU-Nachrichten
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