AG Gewässerschutz und Landwirtschaft in der Region Starkenburg Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum Bergstraße/Odenwald zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt ___________________________________________________________________________________________________ Rundbrief Zwischenfrüchte 2015 Mit Einführung des Greenings und des HALM-Programms gewinnt der Zwischenfruchtanbau weiter an Bedeutungen. Die unterschiedlichen Anforderungen für Greenning und HALM können allerdings zu Irritationen führen. Daher sind in der folgenden Tabelle die Anforderungen und Fristen für den Anbau von Zwischenfrüchten im Rahmen von Greening und HALM/C2 gegenübergestellt. Anforderung Aussaat Umbruch ab Zwischenfruchtanbau Greening Zwischenfruchtanbau HALM C2 16.7. - 1.10. so, dass vom 1.10. bis 31.1. ein bodendeckender Bestand vorliegt 16. Februar – vorher ist 1. Februar – vorher ist Häckseln, Häckseln, Walzen, Schlegeln Walzen, Schlegeln erlaubt erlaubt Saatgut mind. 2 zugelassene Arten (aus Liste Anhang 7 Broschüre), davon keine mehr als 60% Anteil Samen; Gräser höchstens 60 % Belege/Rückstellprobe! Düngung/ keine PSM nach Ernte Pflanzenschutz Vorfrucht, kein mineralischer Stickstoffdünger, kein Klärschlamm org. Wirtschaftsdünger erlaubt alle geeigneten Kulturpflanzen keine Selbstbegrünung Belege/Rückstellprobe Nutzung im Antragsjahr nicht erlaubt außer Beweidung durch Schafe und Ziegen danach erlaubt erlaubt - sofern bodendeckender Bestand erhalten bleibt Folgeanbau neue Hauptkultur neue Hauptkultur oder Überführung in Brache sonstiges keine PSM ab Bestellung der Zwischenfrucht bis zum Ende ihrer Beseitigung Düngung erlaubt Ackerschlagkartei führen für "C2a":Beratungsschein Wirtschaftsdüngeranalyse Außerdem sind beim Greening reine Grasuntersaaten in Hauptkulturen möglich. Hier ist eine Nutzung im Folgejahr erlaubt, die Fläche kann auch als Ackergras oder Stilllegung weitergeführt werden. ______________________________________________________________________________________________________________ AGGL Otzberg – Bismarckstr. 22 – 64853 Otzberg – Tel. 06162-94352-0 email: [email protected] – [email protected] – [email protected] AG Gewässerschutz und Landwirtschaft in der Region Starkenburg Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum Bergstraße/Odenwald zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt ___________________________________________________________________________________________________ Für die Ansaat von Greening-Zwischenfrüchten wird voraussichtlich vom Handel und Saatzucht große Auswahl von zulässigen Mischungen angeboten. Wenn Eigenmischungen verwendet werden, ist folgendes zu beachten: • • • • Nur Arten aus dem Artenkatalog (Anhang 7 Broschüre „Umsetzung der Agrarreform“) – Saattiefe und Samengröße sollten ähnlich sein, um Probleme bei Aussaat zu vermeiden (Entmischung, schlechter Aufgang, …) Mindestens 2 Arten, keine Art mehr als 60 %, Gräseranteil auch höchstens 60 % - Maßgeblich ist der Samenanteil – nicht das Gewicht! Deshalb: Mischungsverhältnis anhand Tausendkorngewicht (TKG) und Aussaatstärke ermitteln. Bei Mischungen mit nur zwei Arten empfiehlt sich das Verhältnis 50/50, um bei Schwankungen in Mischung und TKG nicht sofort mit einer Art über 60 % zu kommen. Mischungsverhältnis dokumentieren und eine repräsentative Rückstellprobe abfüllen. In der folgenden Tabelle sind gängige Zwischenfruchtarten mit Aussaatmengen und Tausendkorngewicht aufgeführt. Auf Grund der teilweise großen Spanne der TKGs sollte, sofern das TKG nicht auf der Packung angegeben ist, dieses ermittelt werden – vor allem bei Mischungen mit nur zwei Arten. ______________________________________________________________________________________________________________ AGGL Otzberg – Bismarckstr. 22 – 64853 Otzberg – Tel. 06162-94352-0 email: [email protected] – [email protected] – [email protected] AG Gewässerschutz und Landwirtschaft in der Region Starkenburg Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum Bergstraße/Odenwald zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt ___________________________________________________________________________________________________ Keimfähige Körner / m² (Reinsaat) Anzustrebende Pflanzenzahl Bestandesdichte (Reinsaat) Tausendkorn -gewicht (g) Saatmenge bei Reinsaat (kg/ha) Saattiefe (cm) Einjähriges Weidelgras 800-1300 200-400 2,5-6,0 25-40 1-1,5 cm Welsches Weidelgras 800-1300 250-400 2,0-5,0 25-40 1-1,5 cm Hafer 400-500 350-450 28-44 130-190 2-4 cm nein Rauhafer 320-500 280-450 15-30 80-120 1-3 cm ja-1) Wi-Grünroggen, diploid 350-450 300-400 23-35 100-160 2-3 cm Pflanzenart Spätsaatverträglich? Greeningfähig? ja-1) ja ja ja-1) nein Futtererbse 80-110 70-95 120-220 120-170 3-6 cm ja Blaue Lupine 85-140 70-120 150-200 120-230 2-4 cm ja Saatwicke 150-200 130-170 40-70 70-140 3-5 cm ja Zottelwicke 150-250 130-200 25-40 60-110 2-5 cm Alexandriner Klee 750-1000 ca. 300 2,8-3,8 25-35 1-2 cm Ölrettich 150-200 100-150 9-15g 15-30 2-3 cm Winterraps 120-160 100-150 3,5-6,0 6-9kg 1,5-2,5 ja ja ja (ja) ja ja Sommerraps ca. 200 ca. 160 3-4,5 6-9kg 1,5-2,5 cm Winterrübsen 120-160 100-150 3-5g 4,5-6 1,5-2,5 cm (ja) ja Gelbsenf 150-200 120-170 5-8g 15-20kg 1-2 cm ja ja Sareptasenf 150-200 120-170 1,5-3,5 5-8kg 1-2 cm (ja) ja Leindotter 250-350 200-300 1,0-1,5 4-6kg 0,5-1,5 cm ja 35-40 30-35 50-80 25-35 3-5 cm ja Phazelia 300-500 200-350 1,7-3,0 8-12kg 1-1,5 cm ja Buchweizen ca. 300 200-250 18-35 50-90 2-3 cm ja Sonnenblume ja Kresse c.800-1200 1,5-2,5 15-20 1-2 cm ja Ramtil 400 2-3,5 8-10kg 1-2cm ja Aus: www.saatzuchtgleisdorf.at - ergänzt & verändert ja-1): Gräseranteil gesamt höchstens 60 % Samenanteil ______________________________________________________________________________________________________________ AGGL Otzberg – Bismarckstr. 22 – 64853 Otzberg – Tel. 06162-94352-0 email: [email protected] – [email protected] – [email protected] AG Gewässerschutz und Landwirtschaft in der Region Starkenburg Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum Bergstraße/Odenwald zur Umsetzung der WRRL in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt ___________________________________________________________________________________________________ Beispiele für greeningfähige Mischungen – die beiden ersten Beispiele zeigen, wie stark das TKG Einfluss auf das erforderliche Mischungsverhältnis hat. Komponenten Verhältnis Verhältnis % angenommenes % Saatstärke Saatgutkosten/ha (Samen) TKG (g) (Gewicht) (kg/ha) (2014,€, ca.) Senf / Ölrettich 50 / 50 5,6/14,4 40 50 / 50 5 /13 7 / 10 28 / 72 Senf / Ölrettich 41 / 59 8,2/11,8 38 40 / 15 /45 7/2/3 67/11/22 10/1,7/3,3 40 Phacelia/Ramtil/Alexandrinerklee 45/40/15 2/2,5/3 38/43/19 4,2/4,7/2,1 44 Buchweizen/Ramtil/Phacelia 25/25/50 18/2,5/2 73/10/16 17,5/2,4/3,8 52 50/50 10/23 30/70 13,5/31,5 72 Senf/Alexandrinerklee/ Phacelia Ölrettich/Rauhafer Zwischenfrucht-Rechner Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW kann man hier: http://www.landwirtschaftskammer.de/riswick/versuche/pflanzenbau/futterbau/veroeffentlic hungen/zwischenfruchtrechner.htm eine Excel-Datei herunterladen, mit der Mischungen, Gewichts- und Samenverhältnisse auch bei unterschiedlichen TKG berechnet und auf die „Greening-Fähigkeit“ überprüft werden können sowie die potenzielle Bestandsentwicklung abgeschätzt werden kann. Terminankündigung Am 22. Juni 2015 wird es in der Reichenberghalle Reichelsheim im Rahmen des WRRL-Arbeitskreises einen Informationstag „Zwischenfruchtanbau zwischen gesetzlichen Vorgaben und Praxis“ geben. Themen u.a.: • • • Umfassende Anbauhinweise (Aspekte z.B. Greening, Fruchtfolge, Bodenschutz, Nährstoffspeicherung, Mischungen,…) – Dr. Clara Berendonk, LWK NRW Phytosanitäre Aspekte – N.N. Aussaattechnik, Arbeitserledigung und Kosten – MBLV Südhessen Saatzucht und Handel werden mit Informationsmaterial vertreten sein. ______________________________________________________________________________________________________________ AGGL Otzberg – Bismarckstr. 22 – 64853 Otzberg – Tel. 06162-94352-0 email: [email protected] – [email protected] – [email protected]
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