Rundbrief Zwischenfrüchte 2015

AG Gewässerschutz und Landwirtschaft in der Region Starkenburg
Gewässerschutzberatung im Maßnahmenraum
Bergstraße/Odenwald
zur Umsetzung der WRRL in Hessen
gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt
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Rundbrief Zwischenfrüchte 2015
Mit Einführung des Greenings und des HALM-Programms gewinnt der
Zwischenfruchtanbau weiter an Bedeutungen. Die unterschiedlichen Anforderungen für
Greenning und HALM können allerdings zu Irritationen führen. Daher sind in der
folgenden Tabelle die Anforderungen und Fristen für den Anbau von Zwischenfrüchten
im Rahmen von Greening und HALM/C2 gegenübergestellt.
Anforderung
Aussaat
Umbruch ab
Zwischenfruchtanbau Greening Zwischenfruchtanbau HALM C2
16.7. - 1.10.
so, dass vom 1.10. bis 31.1. ein
bodendeckender Bestand
vorliegt
16. Februar – vorher ist
1. Februar – vorher ist Häckseln,
Häckseln, Walzen, Schlegeln
Walzen, Schlegeln erlaubt
erlaubt
Saatgut
mind. 2 zugelassene Arten
(aus Liste Anhang 7
Broschüre), davon keine mehr
als 60% Anteil Samen; Gräser
höchstens 60 %
Belege/Rückstellprobe!
Düngung/
keine PSM nach Ernte
Pflanzenschutz Vorfrucht, kein mineralischer
Stickstoffdünger, kein
Klärschlamm
org. Wirtschaftsdünger erlaubt
alle geeigneten Kulturpflanzen
keine Selbstbegrünung
Belege/Rückstellprobe
Nutzung
im Antragsjahr nicht erlaubt
außer Beweidung durch
Schafe und Ziegen
danach erlaubt
erlaubt - sofern bodendeckender
Bestand erhalten bleibt
Folgeanbau
neue Hauptkultur
neue Hauptkultur oder
Überführung in Brache
sonstiges
keine PSM ab Bestellung der
Zwischenfrucht bis zum Ende
ihrer Beseitigung
Düngung erlaubt
Ackerschlagkartei führen für "C2a":Beratungsschein
Wirtschaftsdüngeranalyse
Außerdem sind beim Greening reine Grasuntersaaten in Hauptkulturen möglich.
Hier ist eine Nutzung im Folgejahr erlaubt, die Fläche kann auch als Ackergras oder
Stilllegung weitergeführt werden.
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AGGL Otzberg – Bismarckstr. 22 – 64853 Otzberg – Tel. 06162-94352-0 email: [email protected][email protected][email protected]
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Für die Ansaat von Greening-Zwischenfrüchten wird voraussichtlich vom Handel und
Saatzucht große Auswahl von zulässigen Mischungen angeboten.
Wenn Eigenmischungen verwendet werden, ist folgendes zu beachten:
•
•
•
•
Nur Arten aus dem Artenkatalog (Anhang 7 Broschüre „Umsetzung der
Agrarreform“) – Saattiefe und Samengröße sollten ähnlich sein, um Probleme bei
Aussaat zu vermeiden (Entmischung, schlechter Aufgang, …)
Mindestens 2 Arten, keine Art mehr als 60 %, Gräseranteil auch höchstens 60 %
- Maßgeblich ist der Samenanteil – nicht das Gewicht!
Deshalb: Mischungsverhältnis anhand Tausendkorngewicht (TKG) und
Aussaatstärke ermitteln. Bei Mischungen mit nur zwei Arten empfiehlt sich das
Verhältnis 50/50, um bei Schwankungen in Mischung und TKG nicht sofort mit
einer Art über 60 % zu kommen.
Mischungsverhältnis dokumentieren und eine repräsentative Rückstellprobe
abfüllen.
In der folgenden Tabelle sind gängige Zwischenfruchtarten mit Aussaatmengen und
Tausendkorngewicht aufgeführt. Auf Grund der teilweise großen Spanne der TKGs
sollte, sofern das TKG nicht auf der Packung angegeben ist, dieses ermittelt werden –
vor allem bei Mischungen mit nur zwei Arten.
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Keimfähige
Körner / m²
(Reinsaat)
Anzustrebende
Pflanzenzahl
Bestandesdichte
(Reinsaat)
Tausendkorn
-gewicht (g)
Saatmenge
bei Reinsaat
(kg/ha)
Saattiefe
(cm)
Einjähriges
Weidelgras
800-1300
200-400
2,5-6,0
25-40
1-1,5 cm
Welsches
Weidelgras
800-1300
250-400
2,0-5,0
25-40
1-1,5 cm
Hafer
400-500
350-450
28-44
130-190
2-4 cm
nein
Rauhafer
320-500
280-450
15-30
80-120
1-3 cm
ja-1)
Wi-Grünroggen,
diploid
350-450
300-400
23-35
100-160
2-3 cm
Pflanzenart
Spätsaatverträglich?
Greeningfähig?
ja-1)
ja
ja
ja-1)
nein
Futtererbse
80-110
70-95
120-220
120-170
3-6 cm
ja
Blaue Lupine
85-140
70-120
150-200
120-230
2-4 cm
ja
Saatwicke
150-200
130-170
40-70
70-140
3-5 cm
ja
Zottelwicke
150-250
130-200
25-40
60-110
2-5 cm
Alexandriner Klee
750-1000
ca. 300
2,8-3,8
25-35
1-2 cm
Ölrettich
150-200
100-150
9-15g
15-30
2-3 cm
Winterraps
120-160
100-150
3,5-6,0
6-9kg
1,5-2,5
ja
ja
ja
(ja)
ja
ja
Sommerraps
ca. 200
ca. 160
3-4,5
6-9kg
1,5-2,5 cm
Winterrübsen
120-160
100-150
3-5g
4,5-6
1,5-2,5 cm
(ja)
ja
Gelbsenf
150-200
120-170
5-8g
15-20kg
1-2 cm
ja
ja
Sareptasenf
150-200
120-170
1,5-3,5
5-8kg
1-2 cm
(ja)
ja
Leindotter
250-350
200-300
1,0-1,5
4-6kg
0,5-1,5 cm
ja
35-40
30-35
50-80
25-35
3-5 cm
ja
Phazelia
300-500
200-350
1,7-3,0
8-12kg
1-1,5 cm
ja
Buchweizen
ca. 300
200-250
18-35
50-90
2-3 cm
ja
Sonnenblume
ja
Kresse
c.800-1200
1,5-2,5
15-20
1-2 cm
ja
Ramtil
400
2-3,5
8-10kg
1-2cm
ja
Aus: www.saatzuchtgleisdorf.at - ergänzt &
verändert
ja-1): Gräseranteil
gesamt höchstens 60
% Samenanteil
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Beispiele für greeningfähige Mischungen – die beiden ersten Beispiele zeigen, wie
stark das TKG Einfluss auf das erforderliche Mischungsverhältnis hat.
Komponenten
Verhältnis
Verhältnis
%
angenommenes
%
Saatstärke Saatgutkosten/ha
(Samen)
TKG (g)
(Gewicht) (kg/ha)
(2014,€, ca.)
Senf / Ölrettich
50 / 50
5,6/14,4
40
50 / 50
5 /13
7 / 10
28 / 72
Senf / Ölrettich
41 / 59
8,2/11,8
38
40 / 15 /45
7/2/3
67/11/22
10/1,7/3,3
40
Phacelia/Ramtil/Alexandrinerklee
45/40/15
2/2,5/3
38/43/19
4,2/4,7/2,1
44
Buchweizen/Ramtil/Phacelia
25/25/50
18/2,5/2
73/10/16
17,5/2,4/3,8
52
50/50
10/23
30/70
13,5/31,5
72
Senf/Alexandrinerklee/ Phacelia
Ölrettich/Rauhafer
Zwischenfrucht-Rechner
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW kann man hier:
http://www.landwirtschaftskammer.de/riswick/versuche/pflanzenbau/futterbau/veroeffentlic
hungen/zwischenfruchtrechner.htm
eine Excel-Datei herunterladen, mit der Mischungen, Gewichts- und Samenverhältnisse
auch bei unterschiedlichen TKG berechnet und auf die „Greening-Fähigkeit“ überprüft
werden können sowie die potenzielle Bestandsentwicklung abgeschätzt werden kann.
Terminankündigung
Am 22. Juni 2015 wird es in der Reichenberghalle Reichelsheim im Rahmen des
WRRL-Arbeitskreises einen Informationstag „Zwischenfruchtanbau zwischen
gesetzlichen Vorgaben und Praxis“ geben.
Themen u.a.:
•
•
•
Umfassende Anbauhinweise (Aspekte z.B. Greening, Fruchtfolge, Bodenschutz,
Nährstoffspeicherung, Mischungen,…) – Dr. Clara Berendonk, LWK NRW
Phytosanitäre Aspekte – N.N.
Aussaattechnik, Arbeitserledigung und Kosten – MBLV Südhessen
Saatzucht und Handel werden mit Informationsmaterial vertreten sein.
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