Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom

GEMEI NDERAT
Dorfstrasse 35
3633 Amsoldingen
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www.amsoldingen.ch
Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom Dienstag, 2. Juni 2015,
20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Amsoldingen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2014. Genehmigung der Jahresrechnung sowie Kenntnisnahme der Nachkredite
2. Stellenprozente Gemeindeverwaltung. Beratung und Beschlussfassung
3. Ermächtigung zur Ausarbeitung eines Schulvertrages mit Stocken-Höfen oder Thierachern. Beratung
und Beschlussfassung
4. Initiative zur Weiterführung des Schulbetriebs mit der Gemeinde Stocken -Höfen. Beratung und
Beschlussfassung
5. Gemeindeordnung, Artikel 19 Absatz 2 (Anpassung Formulierung Sti mmrecht an neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) und Anhang I Kommissionen. Änderung Bestimmungen
Schulkommission. Beratung und Beschlussfassung
6. Kreditabrechnung Strassenbeleuchtung. Kenntnisnahme
7. Kreditabrechnung Gehweg Kumm-Sandgrube. Kenntnisnahme
8. Verschiedenes
Hinweise
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Die Unterlagen zu Traktandum Nr. 5 liegen ab 30. April 2015 auf der Gemeindeschreiberei zur
Einsicht auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 2, 3, 4, 6 und 7 liegen ab 22. Mai 2015 auf der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf.
Gegen den Wortlaut des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 27. November 2014 sind
keine Einsprachen eingelangt. Der Gemeinderat hat es gemäss Artikel 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung an seiner Sitzung vom 12. Januar 2015 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 2. Juni 2015 wird spätestens sieben Tage nach der Versammlung, das heisst ab 9. Juni 2015, während 30 Tagen auf der Gemeindeschreiberei öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich
Einsprache erhoben werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10
Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun
einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG;
Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führ en.
Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein.
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Donnerstag / Freitag
13.30 – 17.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 18.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr