Rechtswissenschaftliche Fakultät

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Fragebogen für die schriftliche Prüfung im Fach
Strafrecht I und II
Frühjahrssemester 2013
Examinator/in
Prof. Dr. Felix Bommer
Datum/Zeit der Prüfung
12. Juni 2013, 09.00 Uhr
Ort der Prüfung
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Matrikelnummer
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Prüfungslaufnummer
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Maturitätssprache
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Allgemeine Hinweise zur Prüfung
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Dieser Prüfungsfragebogen umfasst 3 Seiten (die vorliegende Seite inbegriffen).
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Kontrollieren Sie bitte Ihren Aufgabensatz auf Vollständigkeit. Fehlende Seiten sind
umgehend der Prüfungsaufsicht zu melden.
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Für die Beantwortung der Fragen stehen zwei Stunden zur Verfügung (Ausnahme:
bewilligte Gesuche um Verlängerung).
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Die erzielbaren Punkte sind im Anschluss an die jeweilige Aufgabe genannt.
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Als Hilfsmittel ist zugelassen: StGB. Andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
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Lesen Sie bitte sämtliche Fragen sorgfältig durch, bevor Sie mit der Beantwortung
beginnen.
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Alle Antworten sind sorgfältig zu begründen und soweit möglich mit Rechtsnormen zu belegen. „Richtige“ Antworten ohne Begründung zählen nicht.
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Bitte schreiben Sie gut leserlich und bezeichnen Sie klar, auf welche Frage sich
Ihre Antwort bezieht.
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Versehen Sie bitte alle Blätter mit Ihrer Prüfungslaufnummer und Seitenzahl.
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Bei der Prüfungsaufsicht können zusätzliches eScan-Schreib- bzw. Notizpapier sowie Schreibunterlagen verlangt werden.
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Schreiben Sie nicht auf die Rückseite der Blätter. Es wird jeweils nur die Vorderseite eingescannt.
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Am Ende der Prüfung:
eScan-Deckblatt und alle mit der Prüfungslaufnummer versehenen Blätter sind ins
Prüfungscouvert zu legen. Dieses ist mit der Matrikelnummer zu beschriften und
verschlossen der Prüfungsaufsicht abzugeben. Verbleiben Sie an Ihrem Prüfungsplatz, bis die Prüfungsaufsicht alle Prüfungscouverts eingesammelt hat.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Strafrecht I und II
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Prüfungslaufnummer
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Aufgabe I: Unliebsamer Ehemann (16 Punkte)
Die Ehe von Anna (A) und Emil (E) ist zerrüttet. Anna hat einen Freund (Frédéric, F),
den sie heiraten möchte. Sie redet deshalb Frédéric zu, er solle jemanden finden, der
bereit ist, Emil „aus dem Weg zu räumen“.
Teilaufgabe 1
Frédéric ist einverstanden und nimmt Kontakt auf mit dem Berufskiller Kilian (K).
Frédéric und Kilian können sich einigen, und Frédéric zeigt Kilian eine sehr alte Fotografie von Emil, die er in Annas Wohnung gefunden hat. Er weist Kilian darauf hin,
dass Emil im Sommer jeden Abend zwischen 18 und 19 Uhr mit seinem Hund im nahegelegenen Wald spazieren geht. So versteckt sich Kilian eines Abends in den Büschen neben dem Spazierweg. Als sich ein Mann mit Hund nähert, hält Kilian ihn für
Emil und schiesst ihn nieder. Der tödlich Getroffene ist jedoch nicht Emil, sondern dessen Nachbar, der jeweils die gleiche Route benutzt.
Strafbarkeit von Anna (3 Punkte), Frédéric (5 Punkte) und Kilian (2 Punkte) nach
Art. 111 StGB?
Teilaufgabe 2
Wiederum ist Frédéric einverstanden, aber noch bevor Frédéric einen Berufskiller kontaktieren kann, erhält er von Anna die Mitteilung, das Ganze habe sich erledigt, Emil
habe gestern einen tödlichen Arbeitsunfall erlitten.
Strafbarkeit von Anna (3 Punkte) und Frédéric (3 Punkte) nach Art. 111 StGB?
Hinweise:
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Prüfen Sie die Strafbarkeit jeweils auf der Grundlage von Art. 111 StGB (vorsätzliche Tötung), Art. 112 StGB (Mord) ist nicht zu thematisieren.
Art. 260bis StGB ist nicht zu prüfen.
Strafrecht I und II
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Prüfungslaufnummer
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Aufgabe II: Banküberfall? (9 Punkte)
Teilaufgabe 1
Filmaufnahmen zu einer Krimiserie endeten für den Schauspieler Stefan (S) mit unliebsamen Folgen. Das mit einer versteckten Kamera arbeitende Filmteam drehte gerade
eine Sequenz mit einem Banküberfall (juristisch: Art. 140 StGB). Stefan hatte die Filmrolle des Bankräubers inne und war dabei, vom Schalterangestellten unter Drohung mit
einer Pistole die Herausgabe von Bargeld zu verlangen. Da schaltete sich Kurt (K), ein
nicht eingeweihter Bankkunde, in die Handlung ein und schlug den Hauptdarsteller
Stefan kurzerhand nieder. Dieser musste mit zwei gebrochenen Rippen ins Spital eingeliefert werden. Kurt hatte den Text auf den Schildern, die auf die Filmaufnahmen hinwiesen, infolge seiner Sehbehinderung nicht lesen können.
Strafbarkeit des Kurt (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1/Art. 125 Abs. 1 StGB)? (5 Punkte)
Teilaufgabe 2
Kurt hielt sich in Begleitung seiner Frau Brigitte (B) in der Schalterhalle auf. Brigitte
hatte im Unterschied zum sehbehinderten Kurt die Schilder, die auf die Filmaufnahmen
hinwiesen, gelesen und realisierte, dass ihr Mann von den Filmaufnahmen nichts mitbekam. Sie forderte ihn auf, den „Bankräuber“ niederzuschlagen, was Kurt tat.
Strafbarkeit der Brigitte (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1/Art. 125 Abs. 1 StGB)? (4 Punkte)
Hinweis: Allfällig erforderliche Strafanträge gelten als gestellt.
Aufgabe III: Sanktionenrecht (6 Punkte)
Erläutern Sie Begriff, Voraussetzungen und Sinn des bedingten Strafvollzuges.
Strafrecht I und II
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