Amtsblatt der Gemeinde Breitungen und der Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf Verwaltung: Rathausstraße 24, 98597 Breitungen 22. Jahrgang Donnerstag, den 8. Januar 2015 Winterimpressionen Breitungen Nr. 1 Werratal-Kurier vom 08.01.2015 -2- Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Fambach Genehmigung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 und 3 BauGB der Gemeinde Fambach, Landkreis Schmalkalden- Meiningen, für das Gebiet „Quellenweg“ in der Gemarkung Fambach Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde mit BeschlussNr. 608/ 0011 am 01.09.2014 für das Gebiet „Quellenweg“ durch den Gemeinderat Fambach beschlossen. Mit Schreiben vom 08.12.2014 wurde die Gemeinde Fambach von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden- Meiningen informiert, dass es für die Satzung keine Beanstandungen gibt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die o.g. Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung in der Gemeindeverwaltung Breitungen / Rathausstraße 24 / 98597 Breitungen / in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 102 während der Dienststunden: Montag von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag von 07.00 bis 12.30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB und § 21 Abs. 4 ThürKO bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. Mängel in der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Fambach, den 17.12.2014 Herrmann Bürgermeister -Siegel- Thüringer Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen: Nr. 1/2015 §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2015 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2015 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-SalmonellenVerordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2015 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. §2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2015 vorhanden waren. Werratal-Kurier vom 08.01.2015 -3- (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2015 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2015 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2015 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2015 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. Nr. 1/2015 §3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2015 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. §4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13. Oktober 2014 und 4. Dezember 2014 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 5. Dezember 2014 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Nichtamtlicher Teil Mitteilungen Wichtige Rufnummern im Rathaus Breitungen Bürgertelefon Sekretariat Bürgermeister Frau Loddoch Frau Endter Hauptamt Leiterin Hauptamt Frau Wolke Hauptamt Sozialwesen Frau Lösch Telefon 036848-8820 Zimmer E-Mail 88213 88212 201 201 [email protected] [email protected] 88225 205 [email protected] 88220 101 [email protected] Werratal-Kurier vom 08.01.2015 Ordnungsamt Herr Treisch 88229 Herr Müller 88229 Einwohnermeldeamt Frau Lienert 88210 Standesamt/Friedhofswesen Frau Rademacher 88215 Gästeinformation Frau Reum 88221 Finanzen Leiterin Finanzabteilung Frau Semisch 88219 Gemeindekasse Frau Heller 88216 Frau Hünger 88231 Steuerverwaltung Frau Meischter 88234 Anordnungswesen Frau Schäfer 88234 Lohnbuch- und Grundmittelbuchhaltung Frau Sautscheck 88214 Bauamt Leiterin Bauamt Frau Scharfenberg 88220 Tiefbau/Denkmalpflege Frau Wendt 88222 Hoch- un d Tiefbau Frau Schuster 88217 Beitragswesen Frau Blumtritt 88227 Liegenschaften/Bauverwaltung Frau Scharf 88223 Wohnungsverwaltung Herr Müller 88230 Bauhof Leiter Bauhof Herr Adam 88224 Sachbearbeiterin Frau Daigorat 88224 -4- Nr. 1/2015 402 402 [email protected] t.mü[email protected] 403 [email protected] 403 [email protected] [email protected] 209 [email protected] 208 208 [email protected] [email protected] 207 [email protected] 207 [email protected] 206 [email protected] 105 [email protected] 102 [email protected] 102 [email protected] 103 [email protected] 103 [email protected] 204 [email protected] 401 [email protected] 401 [email protected] Bei Nichterreichbarkeit der angegebenen Durchwahlnummern, können Sie gerne das Bürgerbüro anwählen. Telefon: 036848-8820 Wir gratulieren … zum Geburtstag Breitungen 10.01. zum 87. Geburtstag 10.01. zum 80. Geburtstag 11.01. zum 86. Geburtstag 12.01. zum 80. Geburtstag 14.01. zum 94. Geburtstag 15.01. zum 87. Geburtstag 17.01. zum 85. Geburtstag 17.01. zum 82. Geburtstag 18.01. zum 83. Geburtstag 20.01. zum 85. Geburtstag 21.01. zum 83. Geburtstag 21.01. zum 89. Geburtstag 23.01. zum 88. Geburtstag 24.01. zum 85. Geburtstag 26.01. zum 85. Geburtstag 27.01. zum 84. Geburtstag 29.01. zum 80. Geburtstag 31.01. zum 83. Geburtstag 02.02. zum 85. Geburtstag 03.02. zum 88. Geburtstag 08.02. zum 83. Geburtstag 08.02. zum 80. Geburtstag 08.02. zum 83. Geburtstag Frau Klein, Margot Herrn Oeley, Hans Frau Scharfenberg, Auguste Herrn Volkhardt, Edgar Frau Floß, Charlotte Frau Stephan, Berta Frau Adam, Irmgard Frau Stahl, Martha Frau Meisel, Marianne Frau Schrauzer, Margarete Frau Döhrer, Ruth Herrn Hermann, Kurt Frau Volkmar, Frieda Frau Scharfenberg, Frieda Herrn Koch, Erwin Frau Pinquart, Erika Herrn Zimmermann, Herbert Herrn Tünge, Günter Frau Eberlein, Minna Frau Stietzel, Hanna Frau Fuckel, Christa Herrn Nößler, Günter Frau Röder, Hilde Fambach 13.01. zum 88. Geburtstag 17.01. zum 80. Geburtstag 22.01. zum 93. Geburtstag Herrn Petter, Gerhard Herrn Kümpel, Herbert Frau Römhild, Erna Fambach 28.01. zum 86. Geburtstag 07.02. zum 83. Geburtstag Frau Kümpel, Erna Herrn Wilhelm, Dieter Rosa OT Georgenzell 25.01. zum 81. Geburtstag 01.02. zum 84. Geburtstag Frau Merkel, Irene Frau Schleicher, Ida Roßdorf 15.01. zum 88. Geburtstag 20.01. zum 80. Geburtstag 20.01. zum 84. Geburtstag 02.02. zum 84. Geburtstag 08.02. zum 81. Geburtstag Herrn Tischer, Ernst Frau Köhler, Gerda Frau Simon, Lieselotte Herrn Grammlich, Herbert Herrn Köhler, Werner Werratal-Kurier vom 08.01.2015 -5- Nr. 1/2015 Informationen Herzliches Dankeschön Am letzten Adventsonntag des Jahres 2014 fand auf dem historischen Marktplatz der 2. Sternenmarkt in Breitungen statt. Rückblickend können wir sagen , dass der Nachmittag dank der Zusammenarbeit von Vereinen (Rhönklub Zweigverein Breitungen, Feuerwehrverein, Förderverein Breitunger Basilika und Schloss, Förderverein für Auszubildende, Lauftreff, FSV RotWeiß Breitungen, MTB-Riderz, TSV 1892, HSG Werratal 05, Schützenverein, Musik- und Kulturverein, Chorgemeinschaft Heßles-Breitungen, Posaunenchor Bad Salzungen - Breitungen), Gewerbetreibenden (Backhaus Jäger, EDEKA Frank Wehner, NORMA-Markt, Gasthaus „Zur Linde“, Raumausstattung Pfannstiel, PRO TON UND LICHT- Volker Münch, BriSSsound Torsten Häfner, Baumpflege Kästner, Baugeschäft Ralf Gattinger, Zimmerei Jens Kümpel, Schlosserei Schmiedebetrieb Otto Kirchner, EBT Wernshausen), Institutionen (Kindergarten Regenbogen, staatliche Regelschule Breitungen, Jugendklub, Bauhof der Gemeinde Breitungen, Gemeinde Fambach, Stadt Schmalkalden / Bauhof Wernshausen, Evangelisch- Lutherische Kirchengemeinde Alten- und Frauenbreitungen, Stadt Wasungen, Thüringer Forstamt Schmalkalden, Energieteam der VRBank Bad Salzungen Schmalkalden eG) Privatpersonen und der Gemeindeverwaltung eine gelungene Veranstaltung für Groß und Klein war. Einen angemessenen Rahmen bildeten zahlreiche Stände in weihnachtlich geschmückten Hütten. Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen ehrenamtlichen Helfern sowie den Anwohnern für die hervorragende Unterstützung recht herzlich bedanken. Gemeinsam hatten sich die Organisatoren dafür entschieden, den Erlös sowie Spenden des Nachmittages für einen guten Zweck zur Verfügung zu stellen. Zu gegebener Zeit werden wir darüber berichten, welche Projekte mit dem diesjährigen Erlös bedacht werden. Gemeinde Breitungen Kirchliche Nachrichten Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Breitungen Monatsspruch für Januar „Solange die Erde besteht, sollen nicht aufhören Aussaat und Ernte, Kälte und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht.“ (Gen 8,22) Gottesdienste: 1. Sonntag nach Epiphanias (11. Januar) 10.00 Uhr St. Marienkirche, Predigtgottesdienst (Pfr. Koch) 2. Sonntag nach Epiphanias (18. Januar) 09.15 Uhr St. Michaelskirche Herrenbreitungen, gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Allianz-Gebetswoche (Pfr. Dr. Stahl / Pfr. Koch) Letzter Sonntag nach Epiphanias (25. Januar) 10.00 Uhr St. Marienkirche, Predigtgottesdienst (Pfr. Koch) Septuagesimae (01. Februar) 10.00 Uhr St. Marienkirche, Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Koch) Wir laden alle Kinder herzlich zum Kindergottesdienst ein!!! Parallel zum Gottesdienst findet an jedem Sonntag auch ein Kindergottesdienst statt. Frauen aus unserer Gemeinde bereiten für die „Jüngsten“ Geschichte von heute oder aus der Bibel kindgerecht auf. Es wird gemalt, gebastelt, gespielt, gesungen und gemeinsam ein Gebet gesprochen. Während die Kinder im Kindergottesdienst sind, heißen wir Eltern, Großeltern und Paten herzlich im Gemeindegottesdienst willkommen. Wöchentliche Veranstaltungen: Konfirmandenunterricht: Vorkonfirmanden: Dienstag Konfirmanden: Donnerstag Kinderarche (Christenlehre) Kl. 1 u. 2: Mittwoch Kl. 3 u. 4: Mittwoch Kirchenchorprobe: Mittwoch Jungschar (Klasse 5-6): Freitag 16.30 - 17.15 Uhr 16.30 - 17.15 Uhr 15.30 - 16.15 Uhr 16.15 - 17.00 Uhr 19.30 Uhr 16.00 - 16.45 Uhr Sonstige Veranstaltungen: Weltweite Gebetswoche / Allianzgebetswoche 2015 Montag, 12 .01 . - Sonntag 18.01. Montag - Donnerstag jeweils 19.30 Uhr 12.01. Borntalkirche (SELK) 13.01. Gemeindehaus Herrenbreitungen 14.01. Landeskirchliche Gemeinschaft 15.01. Gemeindehaus Frauenbreitungen Freitag, 16.01. 18.00 Uhr Gottesdienstvorbereitung in Gemeindehaus Herrenbreitungen 20.00 Uhr Chorprobe Werratal-Kurier vom 08.01.2015 -6- 2. Sonntag n. Epiphanias, 18.01. 09.15 Uhr Abschlussgottesdienst in der Michaelskirche Herrenbreitungen Nachmittag für Alleinstehende und Senioren Donnerstag, (29. Januar), 14.00 Uhr im Gemeindehaus Frauenbreitungen Achtung, wichtige Hinweise: Sprechzeiten im Pfarramtsbüro Das Büro befindet sich im Pfarrhaus, Amtsstraße 10 und ist bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten besetzt: Dienstag und Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Herrenbreitungen Regelmäßige Veranstaltungen sonntags 09:15 Uhr: montags 18:30 Uhr: mittwochs 17:00 Uhr: Gottesdienst (kein Gottesdienst am 28.12. und am 01.01.) Konfirmandenunterricht der 7. Klasse in Barchfeld (wieder ab 05.01.) Konfirmandenunterricht der 8. Klasse in Herrenbreitungen (wieder ab 07.01.) Kirchenchor 19:30 Uhr: donnerstags 14:30 Uhr: Frauenhilfe (nächste Termine: 11.12., 08.01., 22.01.) Besondere Veranstaltungen bis Mitte Januar Sonntag, 04. Januar: 09:15 Uhr Familiengottesdienst zu Epiphanias Sonnabend, 10. Januar: 10:00 Uhr Kinderkreis im Gemeindehaus Vorbereitung der Goldenen und Diamantenen Konfirmation Auch im nächsten Jahr erinnern sich zahlreiche Mitglieder unserer Kirchengemeinde an den 50. bzw. 60. Jahrestag ihrer Konfirmation. Wenn Sie das Jubiläum der Goldenen oder Diamantenen Konfirmation in ihrem Jahrgang mit einem Gottesdienst feierlich begehen möchten, so bilden Sie bitte ein Organisationskomitee und melden sich im Pfarramt (Tel.: 036961/ 44276). Als Termin für den Gottesdienst zur Jubelkonfirmation steht der 31. Mai 2015, 10:00 Uhr zur Verfügung. Ich unterstütze Sie gern bei der Erstellung des Einladungsschreibens und erwarte Ihre Initiative. Eine gesegnete Zeit wünscht Ihnen Ihr Pfr. Dr. Michael Stahl. Nr. 1/2015 X-TEAM - Kirche für Kinder gemacht (5-12 Jahre) monatlich Freitag, 16.30 - 19.00 Uhr, Kirche und Pfarrhaus Rosa Es erwarten Euch interessante Themen, Bandmusik, altersgetrennte Gruppenarbeiten, ein Imbiss, Spiele, Basteleien und viele Überraschungen. NÄCHSTER TERMIN: 23.1. X-BAND (Kinderband-Chor-Instrumente) 14tägig Dienstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf NÄCHSTE PROBEN: 10.2. KONFIRMANDEN Dienstag, 13.1. 17 Uhr: Pfarrhaus Roßdorf, Konfi-Unterricht JUGENDAKTIONEN für alle Jugendlichen (ab Klasse 6), Treffpunkt im Pfarrhaus Roßdorf die nächsten Termine: Freitag, 9.1.: Pfarrhaus Rosa, Spielenacht (Start: 20 Uhr) JUGEND-VOLLEYBALL montags, 17.30 Uhr - 19.30 Uhr, Turnhalle Roßdorf (nicht in den Ferien) GESPRÄCHSKREIS monatlich dienstags 19.30 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf die nächsten Termine: 13.1. „Hildegard von Bingen“ CHOR Rosa: dienstags, 20 Uhr, nach Absprache, Pfarrhaus Rosa SINGKREIS donnerstags 20.00 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf der nächste Termin: 12.2. FRAUENKREIS Roßdorf: monatlich Dienstag, 14.00 Uhr im Pfarrhaus die nächsten Termine: 6.1. Rosa: monatlich Dienstag, 14.30 Uhr im Pfarrhaus Rosa die nächsten Termine: 13.1. Sprechzeiten Pfarrerin Petri Donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf (nicht im Januar!). Vikarin Schmitzdorf Vikarin Franziska Schmitzdorf ist unter der Rufnummer 036964/864521 erreichbar. ACHTUNG! AMTSWOCHEN DER VIKARIN Pfarrerin Petri wird vom 4. Januar bis zum 4. Februar 2015 nicht im Dienst sein, da Vikarin Schmitzdorf in dieser Zeit ihre Amtswochen ausführt und damit alle Amtsgeschäfte übernimmt. Kontakt: Ev.-Luth. Pfarramt Roßdorf, Kirchberg 5, 98590 Roßdorf Tel.: 036968/5044 Fax: 036968/60035 Email: [email protected] Internet: www.kirche-rossdorf.de Schulnachrichten Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Ev.-Luth. Pfarramt Roßdorf Süffig 9a 98597 Fambach Gottesdienste in Rosa und Roßdorf 13.01.2015 1. Sonntag nach Epiphanias (11. Januar) 10.30 Uhr Pfarrhaus Roßdorf, Gottesdienst 2. Sonntag nach Epiphanias (18. Januar) 09.00 Uhr Pfarrhaus Rosa, Gottesdienst 10.30 Uhr Pfarrhaus Roßdorf, Gottesdienst Letzter Sonntag nach Epiphanias (25. Januar) 10.30 Uhr Pfarrhaus Roßdorf, Gottesdienst 14.01.2015 Regelmäßige Termine 27.01.2015 30.01.2015 02.02.2015 KLEINKINDTREFF 14tägig Mittwoch 9.30 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf die nächsten Termine: 14.1., 28.1. MINICLUB samstags 16.00 Uhr, Gemeinderaum Eckardts Treff mit Mini-Gottesdienst für Kleinkinder, Kindergarten- u. Grundschulkinder mit Familien der nächste Termin:17.1. 20.01.2015 20.01.2015 27.01.2015 19.00 Uhr Elternabend zur Schullaufbahnempfehlung Klassen 4 Sport- und Spieletag Klassen 1- für interessierte Schüler 15.00 Uhr Beginn der Vorschule 10.00 Uhr Polizeimusikkorps (2 Veranstaltungen) 15.00 Uhr Vorschule 3 Tage in der letzten Woche vor den Ferien Skilager Oberhof Kl. 3 /4 19.00 Uhr Vorstandssitzung Förderverein Zeugnisübergabe Winterferien Werratal-Kurier vom 08.01.2015 Veranstaltungen -7- Nr. 1/2015 Vorschau Februar 06.02. Veranstaltungen Breitungen Januar 2015 16.01. 17.01. 18.01. 20.01. 30.01. Filzkurs Winterliche Accessoires u.a. Mützen, Hüte, Stirnbänder Ort: Aktivmuseum Beginn: 19.00 Uhr Info & Anmeldung: Cornelia Reum 036848-88221 und 0170-4623351 Sabine Gaska 0152-09799177 Festveranstaltung 25 Jahre Rhönklub Breitungen Ort: Gaststätte „Zur Linde“ Beginn: 19.00 Uhr Info: Hans Heller Wasservogelzählung des Rhönklub ZV Breitungen e.V. Treffpunkt: 09.30 Uhr am Anglerhäuschen Info: Dieter Künzel Dienstagskonzert Sebastian Krämer Ort: Schloss Breitungen Beginn: 20.00 Uhr Info: Martin Koenitz 0163-2613274 Jahreshauptversammlung des HSV Breitungen e.V. Ort: Vereinsheim Beginn: 19.00 Uhr Info: Hans Gattinger www.hundesportverein-breitungen.de Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 Info: MGV „Eintracht 1873“ Veranstaltungen Roßdorf Januar 2015 17.01. 24.01. Jahreshauptversammlung Verein D. Schäferhunde Info: Vereinsvorstand Winterwanderung Info.: Rhönklub Zweigverein Veranstaltungen Rosa Januar 2015 31.01. Auftaktveranstaltung des RCV Ort: im Saal der Gemeinde Rosa Beginn: 14.00 Uhr Info: Rosataler Carnevalsverein e.V. Vorschau Februar 2015 01.02. 07.02. Kinderfasching Ort: im Saal der Gemeinde Rosa Beginn: 15.00 Uhr Info: Rosataler Carnevalsverein e.V. Galaveranstaltung des RCV Ort: im Saal der Gemeinde Rosa Beginn: 14.00 Uhr Info: Rosataler Carnevalsverein e.V. Sonstiges Vorschau Februar 01.02. 07.02. Wanderung zum Heimatsgründchen des Rhönklub ZV Breitungen e.V. Treffpunkt: 10.00 Uhr an der Tankstelle Altenbreitungen Info: Peter Baldauf Häkeln für Anfänger Ort: Aktivmuseum Beginn: 19.00 Uhr Info & Anmeldung: Cornelia Reum 036848-88221 und 0170-4623351 Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den 27. Januar 2015 Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den 05. Februar 2015 Veranstaltungen Fambach Januar 2015 13.01. 14.01. 18.01. 20.01. 27.01. 28. - 30.01. 30.01. Elternversammlung zur Schullaufbahn Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Fambach Sport und Spieletag Klasse 1 Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Fambach Winterwanderung um Fambach, anschließend Glühwein im Vereinshaus Beginn: 13.00 Uhr Info: Famberglauf- und Wanderverein Beginn der Vorschule Zeit: 15.00 Uhr Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Fambach Vorschule Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Fambach Skilager Oberhof Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Fambach Zeugnisausgabe Ort: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“ Fambach Impressum „Werratal-Kurier“ Herausgeber: Gemeinden Breitungen, Fambach, Rosa und Roßdorf, Rathausstr. 24, 98597 Breitungen, Tel. 03 68 48 / 88 20, Fax 03 68 48 /8 82 32 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeister der Gemeinden Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. 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