Amtsblatt vom 08. Januar 2015

Amtsblatt
der Gemeinde Breitungen
und
der Gemeinden Fambach,
Rosa und Roßdorf
Verwaltung: Rathausstraße 24, 98597 Breitungen
22. Jahrgang
Donnerstag, den 8. Januar 2015
Winterimpressionen
Breitungen
Nr. 1
Werratal-Kurier vom 08.01.2015
-2-
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Fambach
Genehmigung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 und 3 BauGB der Gemeinde
Fambach, Landkreis Schmalkalden- Meiningen, für das Gebiet „Quellenweg“ in der Gemarkung Fambach
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde mit BeschlussNr. 608/ 0011 am 01.09.2014 für das Gebiet „Quellenweg“ durch
den Gemeinderat Fambach beschlossen.
Mit Schreiben vom 08.12.2014 wurde die Gemeinde Fambach
von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes
Schmalkalden- Meiningen informiert, dass es für die Satzung
keine Beanstandungen gibt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die o.g. Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs.
3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die Satzung mit der Begründung in der Gemeindeverwaltung Breitungen / Rathausstraße 24 / 98597 Breitungen / in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 102 während der
Dienststunden:
Montag
von 07.00 bis 12.00 Uhr und
von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
von 07.00 bis 12.00 Uhr und
von 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 07.00 bis 12.00 Uhr und
von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
von 07.00 bis 12.30 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
BauGB und § 21 Abs. 4 ThürKO bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und
2. Mängel in der Abwägung,
wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres,
in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Fambach, den 17.12.2014
Herrmann
Bürgermeister
-Siegel-
Thüringer Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung
der Thüringer Tierseuchenkasse
über die Erhebung
von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2015
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und
4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs.
4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in
der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S.
299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen:
Nr. 1/2015
§1
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
2015 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
folgt festgesetzt:
1.
Pferde, Esel, Maultiere und
Maulesel
je Tier 4,20 Euro
2.
Rinder einschließlich Bisons, Wisente
und Wasserbüffel
2.1
Rinder bis 24 Monate
je Tier 6,00 Euro
2.2
Rinder über 24 Monate
je Tier 6,50 Euro
3.
Schafe und Ziegen
3.1
Schafe bis 9 Monate
je Tier 0,10 Euro
3.2
Schafe über 9 bis 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.3
Schafe über 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.4
Ziegen bis 9 Monate
je Tier 2,30 Euro
3.5
Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate
je Tier 2,30 Euro
3.6
Ziegen über 18 Monate
je Tier 2,30 Euro
4.
Schweine
4.1
Zuchtsauen nach erster Belegung
4.1.1 weniger als 20 Sauen
je Tier 1,20 Euro
4.1.2 20 und mehr Sauen
je Tier 1,60 Euro
4.2
Ferkel bis 30 kg
je Tier 0,60 Euro
4.3
sonstige Zucht- und Mastschweine
über 30 kg
4.3.1 weniger als 50 Schweine
je Tier 0,90 Euro
4.3.2 50 und mehr Schweine
je Tier 1,20 Euro
Absatz 4 bleibt unberührt.
5.
Bienenvölker
je Volk 1,00 Euro
6.
Geflügel
6.1
Legehennen über 18 Wochen
und Hähne
je Tier 0,07 Euro
6.2
Junghennen bis 18 Wochen
einschließlich Küken
je Tier 0,03 Euro
6.3
Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken
je Tier 0,03 Euro
6.4
Enten, Gänse und Truthühner
einschließlich Küken
je Tier 0,20 Euro
7.
Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des
Vorjahres
(nach § 2 Abs. 7)
8.
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden
beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt
6,00 Euro
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2015 keine
Beiträge erhoben.
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden.
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2
wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-SalmonellenVerordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im
Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für
den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 in die
Kategorie I eingestuft worden.
2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf
der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe
in Kategorie I eingestuft.
Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage
2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse
durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2015 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb)
gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der
Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
§2
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere,
Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und
Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei
der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen
Erhebung am Stichtag 3. Januar 2015 vorhanden waren.
Werratal-Kurier vom 08.01.2015
-3-
(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach
dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen
Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch
vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der
Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich
der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch,
wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die
Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen
Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei
Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.
(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und
in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur
vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann
auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere
seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes
für das Jahr 2015 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer
Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren
Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von
Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die
Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
(5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2015 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2015
der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht
oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf
der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig
ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen.
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2015 anzugeben.
Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.
Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder
juristische Personen, die
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
Nr. 1/2015
§3
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die
Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge
nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2015 fällig, die Beiträge
nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen
bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
§4
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen
Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe
Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge
nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf
Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz
2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2
TierGesG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren
geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
Säumniszuschläge) beglichen hat.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor
dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am
2. Oktober 2014 und 3. Dezember beschlossene Satzung der
Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 wurde in vorstehender
Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales,
Familie und Gesundheit vom 13. Oktober 2014 und 4. Dezember
2014 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1
ThürTierGesG genehmigt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Jena, 5. Dezember 2014
Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Nichtamtlicher Teil
Mitteilungen
Wichtige Rufnummern im Rathaus Breitungen
Bürgertelefon
Sekretariat Bürgermeister
Frau Loddoch
Frau Endter
Hauptamt
Leiterin Hauptamt
Frau Wolke
Hauptamt Sozialwesen
Frau Lösch
Telefon
036848-8820
Zimmer
E-Mail
88213
88212
201
201
[email protected]
[email protected]
88225
205
[email protected]
88220
101
[email protected]
Werratal-Kurier vom 08.01.2015
Ordnungsamt
Herr Treisch
88229
Herr Müller
88229
Einwohnermeldeamt
Frau Lienert
88210
Standesamt/Friedhofswesen
Frau Rademacher
88215
Gästeinformation
Frau Reum
88221
Finanzen
Leiterin Finanzabteilung
Frau Semisch
88219
Gemeindekasse
Frau Heller
88216
Frau Hünger
88231
Steuerverwaltung
Frau Meischter
88234
Anordnungswesen
Frau Schäfer
88234
Lohnbuch- und Grundmittelbuchhaltung
Frau Sautscheck
88214
Bauamt
Leiterin Bauamt
Frau Scharfenberg
88220
Tiefbau/Denkmalpflege
Frau Wendt
88222
Hoch- un d Tiefbau
Frau Schuster
88217
Beitragswesen
Frau Blumtritt
88227
Liegenschaften/Bauverwaltung
Frau Scharf
88223
Wohnungsverwaltung
Herr Müller
88230
Bauhof
Leiter Bauhof
Herr Adam
88224
Sachbearbeiterin
Frau Daigorat
88224
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Nr. 1/2015
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[email protected]
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[email protected]
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[email protected]
[email protected]
207
[email protected]
207
[email protected]
206
[email protected]
105
[email protected]
102
[email protected]
102
[email protected]
103
[email protected]
103
[email protected]
204
[email protected]
401
[email protected]
401
[email protected]
Bei Nichterreichbarkeit der angegebenen Durchwahlnummern, können Sie gerne das Bürgerbüro anwählen.
Telefon: 036848-8820
Wir gratulieren
… zum Geburtstag
Breitungen
10.01. zum 87. Geburtstag
10.01. zum 80. Geburtstag
11.01. zum 86. Geburtstag
12.01. zum 80. Geburtstag
14.01. zum 94. Geburtstag
15.01. zum 87. Geburtstag
17.01. zum 85. Geburtstag
17.01. zum 82. Geburtstag
18.01. zum 83. Geburtstag
20.01. zum 85. Geburtstag
21.01. zum 83. Geburtstag
21.01. zum 89. Geburtstag
23.01. zum 88. Geburtstag
24.01. zum 85. Geburtstag
26.01. zum 85. Geburtstag
27.01. zum 84. Geburtstag
29.01. zum 80. Geburtstag
31.01. zum 83. Geburtstag
02.02. zum 85. Geburtstag
03.02. zum 88. Geburtstag
08.02. zum 83. Geburtstag
08.02. zum 80. Geburtstag
08.02. zum 83. Geburtstag
Frau Klein, Margot
Herrn Oeley, Hans
Frau Scharfenberg, Auguste
Herrn Volkhardt, Edgar
Frau Floß, Charlotte
Frau Stephan, Berta
Frau Adam, Irmgard
Frau Stahl, Martha
Frau Meisel, Marianne
Frau Schrauzer, Margarete
Frau Döhrer, Ruth
Herrn Hermann, Kurt
Frau Volkmar, Frieda
Frau Scharfenberg, Frieda
Herrn Koch, Erwin
Frau Pinquart, Erika
Herrn Zimmermann, Herbert
Herrn Tünge, Günter
Frau Eberlein, Minna
Frau Stietzel, Hanna
Frau Fuckel, Christa
Herrn Nößler, Günter
Frau Röder, Hilde
Fambach
13.01. zum 88. Geburtstag
17.01. zum 80. Geburtstag
22.01. zum 93. Geburtstag
Herrn Petter, Gerhard
Herrn Kümpel, Herbert
Frau Römhild, Erna
Fambach
28.01. zum 86. Geburtstag
07.02. zum 83. Geburtstag
Frau Kümpel, Erna
Herrn Wilhelm, Dieter
Rosa OT Georgenzell
25.01. zum 81. Geburtstag
01.02. zum 84. Geburtstag
Frau Merkel, Irene
Frau Schleicher, Ida
Roßdorf
15.01. zum 88. Geburtstag
20.01. zum 80. Geburtstag
20.01. zum 84. Geburtstag
02.02. zum 84. Geburtstag
08.02. zum 81. Geburtstag
Herrn Tischer, Ernst
Frau Köhler, Gerda
Frau Simon, Lieselotte
Herrn Grammlich, Herbert
Herrn Köhler, Werner
Werratal-Kurier vom 08.01.2015
-5-
Nr. 1/2015
Informationen
Herzliches Dankeschön
Am letzten Adventsonntag des Jahres 2014 fand auf dem historischen Marktplatz der 2. Sternenmarkt in Breitungen statt.
Rückblickend können wir sagen , dass der Nachmittag dank der
Zusammenarbeit von Vereinen (Rhönklub Zweigverein Breitungen, Feuerwehrverein, Förderverein Breitunger Basilika und
Schloss, Förderverein für Auszubildende, Lauftreff, FSV RotWeiß Breitungen, MTB-Riderz, TSV 1892, HSG Werratal 05,
Schützenverein, Musik- und Kulturverein, Chorgemeinschaft
Heßles-Breitungen, Posaunenchor Bad Salzungen - Breitungen), Gewerbetreibenden (Backhaus Jäger, EDEKA Frank
Wehner, NORMA-Markt, Gasthaus „Zur Linde“, Raumausstattung Pfannstiel, PRO TON UND LICHT- Volker Münch, BriSSsound Torsten Häfner, Baumpflege Kästner, Baugeschäft Ralf
Gattinger, Zimmerei Jens Kümpel, Schlosserei Schmiedebetrieb
Otto Kirchner, EBT Wernshausen), Institutionen (Kindergarten
Regenbogen, staatliche Regelschule Breitungen, Jugendklub,
Bauhof der Gemeinde Breitungen, Gemeinde Fambach, Stadt
Schmalkalden / Bauhof Wernshausen, Evangelisch- Lutherische
Kirchengemeinde Alten- und Frauenbreitungen, Stadt Wasungen, Thüringer Forstamt Schmalkalden, Energieteam der VRBank Bad Salzungen Schmalkalden eG) Privatpersonen und
der Gemeindeverwaltung eine gelungene Veranstaltung für Groß
und Klein war. Einen angemessenen Rahmen bildeten zahlreiche Stände in weihnachtlich geschmückten Hütten.
Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen ehrenamtlichen Helfern sowie den Anwohnern für die hervorragende Unterstützung
recht herzlich bedanken.
Gemeinsam hatten sich die Organisatoren dafür entschieden,
den Erlös sowie Spenden des Nachmittages für einen guten
Zweck zur Verfügung zu stellen.
Zu gegebener Zeit werden wir darüber berichten, welche Projekte mit dem diesjährigen Erlös bedacht werden.
Gemeinde Breitungen
Kirchliche Nachrichten
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
Breitungen
Monatsspruch für Januar
„Solange die Erde besteht, sollen nicht aufhören Aussaat und
Ernte, Kälte und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht.“
(Gen 8,22)
Gottesdienste:
1. Sonntag nach Epiphanias (11. Januar)
10.00 Uhr
St. Marienkirche, Predigtgottesdienst (Pfr. Koch)
2. Sonntag nach Epiphanias (18. Januar)
09.15 Uhr
St. Michaelskirche Herrenbreitungen, gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Allianz-Gebetswoche (Pfr. Dr. Stahl / Pfr. Koch)
Letzter Sonntag nach Epiphanias (25. Januar)
10.00 Uhr
St. Marienkirche, Predigtgottesdienst (Pfr. Koch)
Septuagesimae (01. Februar)
10.00 Uhr
St. Marienkirche,
Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Koch)
Wir laden alle Kinder herzlich zum Kindergottesdienst ein!!!
Parallel zum Gottesdienst findet an jedem Sonntag auch ein
Kindergottesdienst statt. Frauen aus unserer Gemeinde bereiten für die „Jüngsten“ Geschichte von heute oder aus der Bibel
kindgerecht auf. Es wird gemalt, gebastelt, gespielt, gesungen
und gemeinsam ein Gebet gesprochen. Während die Kinder im
Kindergottesdienst sind, heißen wir Eltern, Großeltern und Paten
herzlich im Gemeindegottesdienst willkommen.
Wöchentliche Veranstaltungen:
Konfirmandenunterricht:
Vorkonfirmanden:
Dienstag
Konfirmanden:
Donnerstag
Kinderarche (Christenlehre)
Kl. 1 u. 2:
Mittwoch
Kl. 3 u. 4:
Mittwoch
Kirchenchorprobe:
Mittwoch
Jungschar (Klasse 5-6):
Freitag
16.30 - 17.15 Uhr
16.30 - 17.15 Uhr
15.30 - 16.15 Uhr
16.15 - 17.00 Uhr
19.30 Uhr
16.00 - 16.45 Uhr
Sonstige Veranstaltungen:
Weltweite Gebetswoche / Allianzgebetswoche 2015
Montag, 12 .01 . - Sonntag 18.01.
Montag - Donnerstag jeweils 19.30 Uhr
12.01. Borntalkirche (SELK)
13.01. Gemeindehaus Herrenbreitungen
14.01. Landeskirchliche Gemeinschaft
15.01. Gemeindehaus Frauenbreitungen
Freitag, 16.01.
18.00 Uhr
Gottesdienstvorbereitung in Gemeindehaus Herrenbreitungen
20.00 Uhr
Chorprobe
Werratal-Kurier vom 08.01.2015
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2. Sonntag n. Epiphanias, 18.01.
09.15 Uhr
Abschlussgottesdienst in der Michaelskirche
Herrenbreitungen
Nachmittag für Alleinstehende und Senioren
Donnerstag, (29. Januar), 14.00 Uhr im Gemeindehaus Frauenbreitungen
Achtung, wichtige Hinweise:
Sprechzeiten im Pfarramtsbüro
Das Büro befindet sich im Pfarrhaus, Amtsstraße 10 und ist bis
auf Weiteres zu folgenden Zeiten besetzt:
Dienstag und Donnerstag
9.00 - 11.00 Uhr
Evangelische
Kirchengemeinde Herrenbreitungen
Regelmäßige Veranstaltungen
sonntags
09:15 Uhr:
montags
18:30 Uhr:
mittwochs
17:00 Uhr:
Gottesdienst (kein Gottesdienst am 28.12. und
am 01.01.)
Konfirmandenunterricht der 7. Klasse in Barchfeld
(wieder ab 05.01.)
Konfirmandenunterricht der 8. Klasse in Herrenbreitungen (wieder ab 07.01.)
Kirchenchor
19:30 Uhr:
donnerstags
14:30 Uhr:
Frauenhilfe (nächste Termine: 11.12., 08.01.,
22.01.)
Besondere Veranstaltungen bis Mitte Januar
Sonntag, 04. Januar:
09:15 Uhr Familiengottesdienst zu Epiphanias
Sonnabend, 10. Januar:
10:00 Uhr Kinderkreis im Gemeindehaus
Vorbereitung
der Goldenen und Diamantenen Konfirmation
Auch im nächsten Jahr erinnern sich zahlreiche Mitglieder unserer Kirchengemeinde an den 50. bzw. 60. Jahrestag ihrer Konfirmation. Wenn Sie das Jubiläum der Goldenen oder Diamantenen
Konfirmation in ihrem Jahrgang mit einem Gottesdienst feierlich
begehen möchten, so bilden Sie bitte ein Organisationskomitee
und melden sich im Pfarramt (Tel.: 036961/ 44276). Als Termin
für den Gottesdienst zur Jubelkonfirmation steht der 31. Mai
2015, 10:00 Uhr zur Verfügung. Ich unterstütze Sie gern bei der
Erstellung des Einladungsschreibens und erwarte Ihre Initiative.
Eine gesegnete Zeit wünscht Ihnen
Ihr Pfr. Dr. Michael Stahl.
Nr. 1/2015
X-TEAM - Kirche für Kinder gemacht (5-12 Jahre)
monatlich Freitag, 16.30 - 19.00 Uhr, Kirche und Pfarrhaus Rosa
Es erwarten Euch interessante Themen, Bandmusik, altersgetrennte Gruppenarbeiten, ein Imbiss, Spiele, Basteleien und viele Überraschungen.
NÄCHSTER TERMIN: 23.1.
X-BAND (Kinderband-Chor-Instrumente)
14tägig Dienstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf
NÄCHSTE PROBEN: 10.2.
KONFIRMANDEN
Dienstag, 13.1.
17 Uhr:
Pfarrhaus Roßdorf, Konfi-Unterricht
JUGENDAKTIONEN
für alle Jugendlichen (ab Klasse 6), Treffpunkt im Pfarrhaus Roßdorf
die nächsten Termine:
Freitag, 9.1.: Pfarrhaus Rosa, Spielenacht (Start: 20 Uhr)
JUGEND-VOLLEYBALL
montags, 17.30 Uhr - 19.30 Uhr, Turnhalle Roßdorf (nicht in den
Ferien)
GESPRÄCHSKREIS
monatlich dienstags 19.30 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf
die nächsten Termine: 13.1. „Hildegard von Bingen“
CHOR
Rosa: dienstags, 20 Uhr, nach Absprache, Pfarrhaus Rosa
SINGKREIS
donnerstags 20.00 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf
der nächste Termin: 12.2.
FRAUENKREIS
Roßdorf:
monatlich Dienstag, 14.00 Uhr im Pfarrhaus
die nächsten Termine: 6.1.
Rosa:
monatlich Dienstag, 14.30 Uhr im Pfarrhaus Rosa
die nächsten Termine: 13.1.
Sprechzeiten Pfarrerin Petri
Donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf (nicht
im Januar!).
Vikarin Schmitzdorf
Vikarin Franziska Schmitzdorf ist unter der Rufnummer
036964/864521 erreichbar.
ACHTUNG! AMTSWOCHEN DER VIKARIN
Pfarrerin Petri wird vom 4. Januar bis zum 4. Februar 2015 nicht
im Dienst sein, da Vikarin Schmitzdorf in dieser Zeit ihre Amtswochen ausführt und damit alle Amtsgeschäfte übernimmt.
Kontakt:
Ev.-Luth. Pfarramt Roßdorf, Kirchberg 5, 98590 Roßdorf
Tel.: 036968/5044
Fax: 036968/60035
Email: [email protected]
Internet: www.kirche-rossdorf.de
Schulnachrichten
Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Ev.-Luth. Pfarramt Roßdorf
Süffig 9a
98597 Fambach
Gottesdienste in Rosa und Roßdorf
13.01.2015
1. Sonntag nach Epiphanias (11. Januar)
10.30 Uhr
Pfarrhaus Roßdorf, Gottesdienst
2. Sonntag nach Epiphanias (18. Januar)
09.00 Uhr
Pfarrhaus Rosa, Gottesdienst
10.30 Uhr
Pfarrhaus Roßdorf, Gottesdienst
Letzter Sonntag nach Epiphanias (25. Januar)
10.30 Uhr
Pfarrhaus Roßdorf, Gottesdienst
14.01.2015
Regelmäßige Termine
27.01.2015
30.01.2015
02.02.2015
KLEINKINDTREFF
14tägig Mittwoch 9.30 Uhr im Pfarrhaus Roßdorf die nächsten
Termine: 14.1., 28.1.
MINICLUB
samstags 16.00 Uhr, Gemeinderaum Eckardts
Treff mit Mini-Gottesdienst für Kleinkinder, Kindergarten- u.
Grundschulkinder mit Familien
der nächste Termin:17.1.
20.01.2015
20.01.2015
27.01.2015
19.00 Uhr Elternabend zur Schullaufbahnempfehlung Klassen 4
Sport- und Spieletag Klassen 1- für interessierte
Schüler
15.00 Uhr Beginn der Vorschule
10.00 Uhr Polizeimusikkorps (2 Veranstaltungen)
15.00 Uhr Vorschule
3 Tage in der letzten Woche vor den Ferien Skilager Oberhof
Kl. 3 /4
19.00 Uhr Vorstandssitzung Förderverein
Zeugnisübergabe
Winterferien
Werratal-Kurier vom 08.01.2015
Veranstaltungen
-7-
Nr. 1/2015
Vorschau Februar
06.02.
Veranstaltungen Breitungen
Januar 2015
16.01.
17.01.
18.01.
20.01.
30.01.
Filzkurs
Winterliche Accessoires
u.a. Mützen, Hüte, Stirnbänder
Ort: Aktivmuseum
Beginn: 19.00 Uhr
Info & Anmeldung: Cornelia Reum 036848-88221
und 0170-4623351
Sabine Gaska 0152-09799177
Festveranstaltung 25 Jahre Rhönklub Breitungen
Ort: Gaststätte „Zur Linde“
Beginn: 19.00 Uhr
Info: Hans Heller
Wasservogelzählung
des Rhönklub ZV Breitungen e.V.
Treffpunkt: 09.30 Uhr am Anglerhäuschen
Info: Dieter Künzel
Dienstagskonzert
Sebastian Krämer
Ort: Schloss Breitungen
Beginn: 20.00 Uhr
Info: Martin Koenitz 0163-2613274
Jahreshauptversammlung
des HSV Breitungen e.V.
Ort: Vereinsheim
Beginn: 19.00 Uhr
Info: Hans Gattinger
www.hundesportverein-breitungen.de
Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr
2014
Info: MGV „Eintracht 1873“
Veranstaltungen Roßdorf
Januar 2015
17.01.
24.01.
Jahreshauptversammlung Verein D. Schäferhunde
Info: Vereinsvorstand
Winterwanderung
Info.: Rhönklub Zweigverein
Veranstaltungen Rosa
Januar 2015
31.01.
Auftaktveranstaltung des RCV
Ort: im Saal der Gemeinde Rosa
Beginn: 14.00 Uhr
Info: Rosataler Carnevalsverein e.V.
Vorschau Februar 2015
01.02.
07.02.
Kinderfasching
Ort: im Saal der Gemeinde Rosa
Beginn: 15.00 Uhr
Info: Rosataler Carnevalsverein e.V.
Galaveranstaltung des RCV
Ort: im Saal der Gemeinde Rosa
Beginn: 14.00 Uhr
Info: Rosataler Carnevalsverein e.V.
Sonstiges
Vorschau Februar
01.02.
07.02.
Wanderung zum Heimatsgründchen des
Rhönklub ZV Breitungen e.V.
Treffpunkt: 10.00 Uhr
an der Tankstelle Altenbreitungen
Info: Peter Baldauf
Häkeln für Anfänger
Ort: Aktivmuseum
Beginn: 19.00 Uhr
Info & Anmeldung: Cornelia Reum 036848-88221
und 0170-4623351
Nächster Redaktionsschluss
Dienstag, den 27. Januar 2015
Nächster Erscheinungstermin
Donnerstag, den 05. Februar 2015
Veranstaltungen Fambach
Januar 2015
13.01.
14.01.
18.01.
20.01.
27.01.
28. - 30.01.
30.01.
Elternversammlung zur Schullaufbahn
Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Fambach
Sport und Spieletag Klasse 1
Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Fambach
Winterwanderung um Fambach, anschließend
Glühwein im Vereinshaus
Beginn: 13.00 Uhr
Info: Famberglauf- und Wanderverein
Beginn der Vorschule
Zeit: 15.00 Uhr
Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Fambach
Vorschule
Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Fambach
Skilager Oberhof
Info: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Fambach
Zeugnisausgabe
Ort: Staatliche Grundschule „Thomas Müntzer“
Fambach
Impressum
„Werratal-Kurier“
Herausgeber: Gemeinden Breitungen, Fambach,
Rosa und Roßdorf, Rathausstr. 24, 98597 Breitungen,
Tel. 03 68 48 / 88 20, Fax 03 68 48 /8 82 32
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
die Bürgermeister der Gemeinden
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