Alzenau Aktuell 9-2015

Amts- und Mitteilungsblatt
der Stadt Alzenau
Nr. 9
15. Mai 2015
50. Jahrgang
Offizielle Einweihung der Grundschule in Alzenau-Hörstein
„Manchmal ich muss mich noch zwicken, um zu spüren, dass
ich nicht träume", sagte Tanja Pandrea, die Leiterin der Grundschule Hörstein, bei der offiziellen Einweihungsfeier am Freitag,
24. April. Neben Liedern, Reden, einer Theateraufführung und
dem Segen der Pfarrer Dariusz Kowalski und Johannes Oeters
wurde das neue Schulgebäude offiziell seine Bestimmung
übergeben, nachdem die 172 Schülerinnen und Schüler bereits
im Januar 2015 in die neuen Räume gezogen waren.
Nach umfangreichen Bestandsuntersuchungen und Überprüfung der statischen Voraussetzungen für eine mögliche
Aufstockung wurde festgestellt, dass die ursprünglich beabsichtigte Generalsanierung des alten Gebäudes der Grundschule Hörstein keine wirtschaftliche Lösung darstellt. Am
5. Mai 2011 beschloß der Stadtrat daher, von einer Generalsanierung des Gebäudes abzusehen und stattdessen einen
Neubau zu errichten. Zur Vergabe der Architektenleistungen
wurde mit der EU-Bekanntmachung am 3. August 2011 ein
europaweites VOF-Verfahren eingeleitet. Als Sieger aus dem
Verfahren ging das Architekturbüro Voigt + Herzig aus Darmstadt
hervor.
Um die Wünsche und Anregungen aller Betroffenen in die Neuplanung aufnehmen zu können, wurde eine Projektgruppe aus
Vertretern der Schule und des Stadtrates gebildet. Diese war
während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase in
alle Prozesse eingebunden. So wurden beispielsweise Farben,
Materialien, Oberflächen und Möbel bemustert und gemeinsam
ausgewählt.
Der Neubau umfasst den Bau von sieben Klassenräumen mit
Nebenräumen, einen Mehrzweckraum, einen Werkraum mit
Nebenraum, Pausenhalle, Verwaltungstrakt, Sanitärtrakt, Hort
mit zwei Gruppenräumen und Gruppennebenraum, einen Raum
für die Mittagsbetreuung, Küche und Speisesaal sowie Hausmeister- und Technikräume. Das ca. 57 m lange und 26 m
breite zweigeschossige Gebäude bietet somit eine Bruttogrundfläche für den Schulbetrieb von rund 1860 m² und für den
Hortbetrieb von rund 424 m².
Die geplanten Gesamtkosten für den Neubau einschließlich der
Außenanlage und des Mobiliars lagen bei ca. 5.300.000,00 €.
Die Förderung durch die Regierung von Unterfranken beträgt
gemäß den Zuwendungsbescheiden vom 22. Januar 2013 für
die Schule voraussichtlich 1.300.00,00 € und für den Hort
360.000,00 €, insgesamt somit 1.660.000,00 €. Die tatsächlichen
Baukosten belaufen sich auf ca. 4,9 Mio €. Die Kostenersparnis
ist hauptsächlich durch die günstige Fertigung des Rohbaus in
Betonbauweise bedingt.
Der Spatenstich erfolgte am 21. Juni 2013. Nach einer Bauzeit
von fünf Monaten war der Rohbau fertig gestellt. Darauf folgten
die Ausbaugewerke sowie die Dachabdichtung und Fassadenverkleidungen. Die Pflanzarbeiten an der Außenanlage wurden
im März 2015 abgeschlossen. Während der rund 19-monatigen
Bauphase konnte der Unterricht in den vorhandenen Gebäuden
wie gewohnt abgehalten werden. Nach Fertigstellung des Neu-
Glückliche Gesichter bei den Verantwortlichen (v.l.n.r.): Architekt
Franz Herzing, Bürgermeister Dr. Alexander Legler, Nicole Rieth
(Stadtbauamt), Silvia Pfannmüller (Leiterin des Stadtbauamts) und
Tanja Pandrea (Leiterin der Grundschule Hörstein).
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
Terminkalender Stadtrat
Mai 2015
baus im Dezember 2014 wurde der Schulbetrieb am 7. Januar
2015 in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen.
Das gesamte Gebäude ist behindertengerecht eingerichtet. Die
Zugänge im Erdgeschoss sind barrierefrei, das Obergeschoss
über einen Aufzug erreichbar. Ein behindertengerechtes WC im
Erdgeschoss gliedert sich an den WC-Anlagen an. Der Hortbereich ist im Gebäude integriert, so dass sich eine gemeinsame
Nutzung der WC-Räume sowie des Mehrzweckraums für den
Schul- und Hortbetreib bietet. Der flexibel nutzbare Mehrzweckraum lässt sich dank einer mobilen Trennwand in zwei Räume
teilen.
Das Grundrisskonzept unterstützt die besondere Art des pädagogischen Unterrichts. Durch die Anordnung und Größe der
Räume ist ein flexibles, vielfältiges Lernumfeld der Schüler
möglich. Alle Klassenräume sind mit zuschaltbarem WLAN
ausgestattet. Die Schule hat außerdem einen Klassensatz i-Pads
erhalten und kann somit in jeder Klasse flexibel mit den Geräten
arbeiten. In vier Klassenräumen wurden Smartboards eingebaut
und in einer Klasse ein E-Screen.
Die haustechnische Wärmeversorgung läuft über ein modernes
und effizientes Blockheizkraftwerk mit Gaskesselunterstützung.
Zur Energieeinsparung sind die Fenster mit Kontakten ausgestattet, die beim Öffnen die Heizung im Raum automatisch
ausschalten. Dem Solarverein Alzenau wurde die Dachfläche
für eine Photovoltaik-Anlage zur Verfügung gestellt. Ein Teil der
daraus gewonnenen Energie wird in Batterien gespeichert und
kann von den Nutzern bei Bedarf abgerufen werden.
Die neu gestaltete Außenanlage wurde mit einer Reihe neuer
Spiel- und Bewegungsgeräte ausgestattet. Diese sind mit verschiedenfarbigen Fallschutzbelägen als Spielpunkte eingebaut
und lockern somit die Pausenhoffläche auf. Im Böschungsbereich wurde eine Hangrutsche eingebaut. Weiterhin wird ein
Bolzplatz angeboten, der die Möglichkeit für Ballspiele auf der
grünen Wiese bietet.
Samstag, 16. Mai
Verbesserung der Radwegebeschilderung im Stadtgebiet Route nach Hörstein
Treffpunkt um 10 Uhr auf dem Marktplatz mit Fahrrad
Mittwoch, 20. Mai
Sitzung des Stadtrates
Treffpunkt: Alte Schule, Alzenau-Hörstein
Beginn: 18.30 Uhr
Freitag, 22. Mai
Eröffnung der Gartenschau
Einlass: ab 9 Uhr
„Hereinspaziert-Party“ von 16 bis 20 Uhr
Bühne am Aussichtssteg im Energiepark
Samstag, 23. Mai
Offizielle Eröffnungsfeier der Gartenschau mit Umweltministerin Ulrike Scharf
Einlass: ab 9 Uhr
Festakt: ab 11 Uhr
Sparkassenbühne am Generationspark
Umwelt und Entsorgung
Restmüll
Alzenau, Albstadt, Michelbach, Kälberau, Wasserlos
Do., 21.05.15
Fr., 05.06.15
Do., 18.06.15
Hörstein
Fr., 22.05.15
Fr., 05.06.15
Fr., 19.06.15
Biomüll
Alzenau und alle Stadtteile
Fr., 15.05.15
Fr., 29.05.15
Mo., 08.06.15
Papiertonne
Alzenau
Mi., 27.05.15
Di., 23.06.15
Albstadt, Kälberau, Michelbach, Wasserlos
Di., 26.05.15
Mo., 22.06.15
Hörstein
Do., 28.05.15
Mi., 24.06.15
Di., 21.07.15
Mo., 20.07.15
Mi., 22.07.15
Papiersammlung durch Vereine
Alzenau
Albstadt
Hörstein
Michelbach
Wasserlos
Sa., 13.06.15
Mo., 13.07.15
Sa., 16.05.15
Sa., 06.06.15
Fr., 22.05.15
Sa., 08.08.15
Di., 14.07.15
Sa., 11.07.15
Sa., 04.07.15
Sa., 23.05.15
Sa., 10.10.15
Mo., 21.09.15
Sa., 12.09.15
Sa., 01.08.15
Fr., 17.07.15
IMPRESSUM:
Herausgeber:
Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Dana Moser, Mathias Simon, Diana Börner (Stadt­verwaltung),
für Vereinsnachrichten und Inserate sowie Druck und Verlag:
Druckerei Götz, Gunkelsrainstraße 5, 63755 Alzenau,
Tel. 06023/1316, Fax: 31190, E-Mail: [email protected],
www.druckerei-goetz.de
Erscheinungsweise: 14-tägig
Bezugspreis:
bei Abo: jährlich 15,70 Euro (26 Ausgaben)
bei Einzelverkauf: 0,65 € pro Ausgabe
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 3
Freitag, 22. Mai 2015
Gelber-Sack-Sammlung
Alzenau, Kälberau
Albstadt, Michelbach
Hörstein
Mi., 20.05.15
Mi., 20.05.15
Fr., 22.05.15
Mi., 17.06.15
Do., 18.06.15
Do., 18.06.15
Wasserlos
Mo., 18.05.15 Mo., 15.06.15
Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhr­tagen
um 6 Uhr ­bereitzustellen.
Grünabfall
Alzenau und alle Stadtteile
Offener Mädchentreff für Mädels von 9 bis 13 Jahren – Jugendzentrum „Jump In“ – 15 Uhr – Veranstalter: Jugendzentrum
„Jump In“ Alzenau
Workshop Sticks and Dips – Jugendtreff Hörstein – 16 bis 17.30
Uhr – Veranstalter: Jugendtreff Hörstein - eine Initiative des
Jugendarbeitskreises Hörstein
Mo., 09.11.15
Samstag, 23. Mai 2015
Sa., 01.08.15, 9 bis 13 Uhr
Do., 03.12.15, 15 bis 17 Uhr
Mi., 29.07.15, 15 bis 17 Uhr
Mo.,10.11.15, 14.30 bis 16.30 Uhr
Kunst-Ausstellung „Natur pur“ (bis Sonntag, 23. August 2015)
– Werkstatt Galerie Kunstspeicher – 14 bis 19 Uhr (dienstags
bis sonntags) – Veranstalter: Werkstatt Galerie Kunstspeicher
Problemabfall:
Alzenau (Recyclinghof)
Hörstein (Räuschberghalle)
Michelbach (Kahltalhalle)
Wasserlos (Festplatz)
Eröffnung der Gartenschau – Einlass ab 9 Uhr – Veranstalter:
Natur in Alzenau 2015 GmbH
Veranstaltungskalender
Freitag, 15. Mai 2015
Offener Mädchentreff für Mädels von 9 bis 13 Jahren – Jugendzentrum „Jump In“ – 15 Uhr – Veranstalter: Jugendzentrum
„Jump In“ Alzenau
„Einer flog über das Kuckucksnest“ – Oberer Burghof – 20 Uhr
– Veranstalter: kultBurG e.V.
Workshop Kuchen backen – Jugendtreff Hörstein – 16 bis 17.30
Uhr – Veranstalter: Jugendtreff Hörstein - eine Initiative des
Jugendarbeitskreises Hörstein
Samstag, 16. Mai 2015
Maifest (bis Sonntag, 17. Mai 2015) – Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wasserlos – 10 Uhr – Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Wasserlos
„Riesling, Rebellen und Residenzen“ – Treffpunkt: Burgparkplatz
unterhalb Burg Alzenau – 14 bis 18 Uhr – Veranstalter: Weinerlebnis Franken Gästeführerin Jeanette Kaltenhauser
„Einer flog über das Kuckucksnest“ – Oberer Burghof – 20 Uhr
– Veranstalter: kultBurG e.V.
Tagesausflug in den Erlebnispark Steinau – Treffpunkt Räuschberghalle – 8 bis 18 Uhr – Veranstalter: Jugendtreff Hörstein eine Initiative des Jugendarbeitskreises Hörstein
Sonntag, 17. Mai 2015
Maifest der Schützen – Am Schützenhaus Michelbach – 10 bis
19.30 Uhr – Veranstalter: Schützengesellschaft 1912 Michelbach
„Romeo & Julia“ – Oberer Burghof – 11 bis 13 Uhr – Veranstalter: kultBurG e.V.
Offizielle Eröffnung der Gartenschau mit Umweltministerin Ulrike
Scharf – Sparkassenbühne am Generationenpark – Einlass ab
9 Uhr – Veranstalter: Natur in Alzenau 2015 GmbH
Montag, 25. Mai 2015
Hähnewettkrähen und Preisschafkopf – Vereinsgelände des
Kleintierzuchtvereins Hörstein – 9.30 bis 23 Uhr – Veranstalter:
Kleintierzuchtverein 1922 Hörstein
Mittwoch, 27. Mai 2015
Wir gehen Klettern – Funforest Offenbach – 9.30 bis 16 Uhr –
Veranstalter: Jugendzentrum „Jump In“
Buchkunst: Karten gestalten – Gelände der Gartenschau –
10 bis 12 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Donnerstag, 28. Mai 2015
Vorlesestunde: Lesepatin Beate Meier liest „Pettersson und
Findus – Aufruhr im Gemüsebeet“ (für Kinder ab 5 Jahren) –
Gelände der Gartenschau, Treffpunkt Entengassensteg – 16.15
bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau – Für diese
Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich!
Freitag, 29. Mai 2015
Offener Mädchentreff für Mädels von 9 bis 13 Jahren – Jugendzentrum „Jump In“ – 15 Uhr – Veranstalter: Jugendzentrum
„Jump In“ Alzenau
Workshop Rhythmusinstrumente bauen – Jugendtreff Hörstein
– 16 bis 17.30 Uhr – Veranstalter: Jugendtreff Hörstein - eine
Initiative des Jugendarbeitskreises Hörstein
„Einer flog über das Kuckucksnest“ – Oberer Burghof – 20 Uhr
– Veranstalter: kultBurG e.V.
Samstag, 30. Mai 2015
Serenade am Schlösschen – Schlösschen Michelbach – 19 Uhr
– Veranstalter: Turnverein 1901 Michelbach e.V.
Dienstag, 19. Mai 2015
„Cozinha do Brasil – Brasilien für daheim“ – Let's cook Alzenau
– 18.30 Uhr – Veranstalter: Let's cook - der Kochtreffpunkt/die
Kochschule in Alzenau – Für diese Veranstaltung ist eine
Anmeldung erforderlich!
„Einer flog über das Kuckucksnest“ – Oberer Burghof – 20 Uhr
– Veranstalter: kultBurG e.V.
Donnerstag, 21. Mai 2015
Vorlesestunde: Lesepatin Stefani Hofmann liest „Der kleine
Trenk und das Schwein der Weisen“ (für Kinder ab 5 Jahren)
– Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter:
Stadtbibliothek Alzenau – Für diese Veranstaltung ist eine
Anmeldung erforderlich!
„Ab in die Häcke“ Weinbergwanderung von Alzenau nach Hörstein – Treffpunkt: Burgparkplatz unterhalb Burg Alzenau –
14 bis 17 Uhr – Veranstalter: Weinerlebnis Franken Gästeführerin Elke Stais
Sonntag, 31. Mai 2015
Weindorf am Schlösschen – Schlösschen Michelbach – 11 bis
20 Uhr – Veranstalter: Turnverein 1901 Michelbach e.V.
„Einer flog über das Kuckucksnest“ – Oberer Burghof – 18 Uhr
– Veranstalter: kultBurG e.V.
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er
9
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Die Stadt Alzenau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine
Reinigungskraft (m/w)
in Teilzeitbeschäftigung für die Kindertagesstätte „Am Hauckwald“ in Alzenau.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 14,5 Stunden festgelegt
und verteilt sich in der Regel auf Montag bis Freitag, jeweils
nachmittags ab 16.30 Uhr.
Bei Bedarf sind auch Vertretungen in anderen städtischen
Objekten zu übernehmen.
Ferner sucht die Stadt Alzenau für ihre Einrichtungen (z.B.
Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsgebäude)
Reinigungskräfte (m/w)
in Teilzeit für Urlaubsvertretungen und krankheitsbedingte
Ausfälle. Die spätere Übernahme in eine feste Arbeitsstelle
wird in Aussicht gestellt.
Interessenten/innen werden gebeten, sich bis zum 20. Mai
bei der Stadt Alzenau – Personalverwaltung –, Hanauer
Straße 1, 63755 Alzenau, zu bewerben.
Für weitere Informationen stehen Herr Bernd Waldschmitt,
Tel. 06023 502-125, bzw. Herr Volker Trageser, Tel. 06023
502-186, zur Verfügung.
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen
S a t z u n g der Stadt Alzenau über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung,
Verbesserung oder Erneuerung von Straßen,
Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS - )
Vom 5. Mai 2015
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
BayRS-2024-1-I erlässt die Stadt Alzenau folgende Satzung:
§1
Beitragserhebung
Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung der in § 5
Abs. 1 genannten, in ihrer Baulast stehenden öffentlichen Einrichtungen Beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dieser Satzung, soweit nicht auf
Grund des Baugesetzbuches (BauGB) Erschließungsbeiträge
zu erheben sind.
§2
Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte,
gewerblich nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser
Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können (beitragspflichtige Grundstücke).
§3
Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht mit dem Abschluss der Maßnahme (einschließlich des notwendigen Grunderwerbs), in
den Fällen der Kostenspaltung (§ 9) mit dem Abschluss der
Teilmaßnahme. Eine Maßnahme oder Teilmaßnahme ist
abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet
und der Gesamtaufwand feststellbar ist.
(2) Wenn der in Absatz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst
mit Inkrafttreten dieser Satzung.
§4
Beitragsschuldner
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei
Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil
beitragspflichtig.
§5
Art und Umfang des Aufwandes
(1) Der Berechnung des Beitrages wird zugrunde gelegt der
Aufwand der Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder
Erneuerung für
1. Ortsstraßen (Art. 46 BayStrWG) mit den Straßenbestandteilen Fahrbahn, Rad- und Gehwege, Mehrzweckstreifen,
ohne unselbstständige Parkplätze (Nr. 4.1) und unselbstständige Grünanlagen (Nr. 6)
Seite 5
bis zu einer Breite von
1.1 in Wochenendhausgebieten mit einer Geschossflächenzahl
bis 0,2
7,0 m
1.2 in Kleinsiedlungsgebieten mit einer Geschossflächenzahl
bis 0,3
10,0 m
1.3 in Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter 1.2 fallen,
Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten a) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7
14,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit
10,5 m
b) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 bis 1,0 18,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit
12,5 m
c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 bis 1,6 20,0 m
d) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6
23,0 m
Einseitige Bebaubarkeit im Sinne des Satzes 1 ist gegeben, wenn auf einer Straßenseite die Grundstücke baulich
oder gewerblich oder in sonstiger vergleichbarer Weise
nicht genutzt werden dürfen.
1.4 Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten
a) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0
20,0 m
b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 bis 1,6 23,0 m
c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 bis 2,0 25,0 m
d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0
27,0 m
1.5 in Industriegebieten
mit einer Baumassenzahl bis 3,0
23,0 m
mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0
25,0 m
mit einer Baumassenzahl über 6,0
27,0 m
1.6 als nicht zum Anbau bestimmte Sammelstraßen 27,0 m
1.7 als verkehrsberuhigte Straßen oder Fußgängerbereiche bis
zu den in Nr. 1.2 mit 1.4 festgelegten Straßenbreiten; werden
diese überschritten, ist beitragsfähig der Aufwand für eine
Fläche, die sich aus der Multiplikation der Länge der verkehrsberuhigten Straße bzw. des Fußgängerbereiches mit
den für das jeweilige Gebiet in Nr. 1.2 mit 1.4 festgelegten
Breiten ergibt.
1.8 in sonstigen Gebieten des § 22 Abs. 1 Satz 4 BauGB 14,0 m
1.9 in allen anderen Fällen, soweit sie der Erschließung von
baulich oder gewerblich genutzten Grundstücken dienen 14,0 m
2. die folgenden Bestandteile der Ortsdurchfahrten von Bundes-,
Staats- und Kreisstraßen:
bis zu einer Breite von
2.1 Überbreiten der Fahrbahn
6,0 m
2.2 Gehwege
11,0 m
2.3 Radwege
5,0 m
2.4 gemeinsame Geh- und Radwege
14,0 m
3. beschränkt öffentliche Wege (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) im
Innenbereich
bis zu einer Breite von
3.1 Gehwege
5,0 m
3.2 Radwege
3,5 m
3.3 gemeinsame Geh- und Radwege
8,0 m
3.4 unbefahrbare Wohnwege
5,0 m
3.5 Fußgängerbereiche bis zu den in Nr. 1.2 mit 1.4 festgelegten
Straßenbereiten; werden diese überschritten, ist beitragsfähig der Aufwand für eine Fläche, die sich aus der Multiplikation der Länge des Fußgängerbereiches mit den für
das jeweilige Gebiet in Nr. 1.2 mit 1.4 festgelegten Breite
ergibt
4. Parkplätze
4.1 die Bestandteile der in Nr. 1 mit Nr. 2 genannten Straßen
sind (unselbstständige Parkplätze) bis zu einer Breite von
a) soweit Parkstreifen vorgesehen sind
– bei Längsaufstellung je
2,5 m
– bei Schräg- und Senkrechtaufstellung
5,0 m
b) soweit keine Parkstreifen vorgesehen sind
5,0 m
4.2. die kein Bestandteil der in Nr. 1 mit Nr. 2 genannten Straßen
sind (selbstständige Parkplätze) bis zu einer Fläche von 15
v. H. der durch sie erschlossenen Grundstücksflächen (§8)
Seite 6
5. die Wendeplätze an Ortsstraßen nach Nr. 1 und an beschränkt öffentlichen Wegen nach Nr. 3 jeweils bis zur
vierfachen Straßenbreite
6. Grünanlagen, die Bestandteil der in Nr. 1 mit Nr. 5 genannten Verkehrsflächen sind (unselbstständige Grünanlagen)
bis zu einer Breite von 8,0 m
(2) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten,
so gilt insgesamt die größte Breite.
(3) Beitragsfähig nach Abs. 1 ist der Aufwand für
1. den Grunderwerb oder die Erlangung einer Dienstbarkeit
einschließlich der Nebenkosten und der Kosten aller Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit die
Gemeinde das Eigentum oder die Dienstbarkeit an den
für die Einrichtung erforderlichen Grundstücken erlangt,
2. die Freilegung der Grundflächen,
3. die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung der Einrichtung oder Teileinrichtung mit ihren Bestandteilen und notwendigen Anpassungsmaßnahmen:
3.1 Fahrbahnen,
3.2 Radwege,
3.3 Gehwege,
3.4 gemeinsame Geh- und Radwege,
3.5 Mischflächen,
3.6 Mehrzweckstreifen,
3.7 technisch notwendiger Unterbau einschließlich Tragschichten
3.8 Deckschicht mit Befestigung der Oberfläche durch eine
Pflasterung, Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke
neuzeitlicher Bauweise,
3.9 notwendige Erhöhungen oder Vertiefungen des Niveaus,
3.10 Rinnen und Randsteine,
3.11 Entwässerungsanlagen, Gräben, Durchlässe und Verrohrungen,
3.12 Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
3.13 Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,
3.14 Wendeplätze,
3.15 Parkplätze,
3.16 Beleuchtung,
3.17 Grünanlagen mit gärtnerisch gestalteten Flächen und
der erforderlichen Bepflanzung,
3.18 Baumgraben und Baumscheiben einschließlich Bepflanzung,
3.19 Ausrüstung (insbesondere der verkehrsberuhigten
Straßen oder Fußgängerbereiche) mit ortsfesten Einrichtungsgegenständen,
3.20 Anbindung an bereits vorhandene Straßen, Wege und
Plätze,
3.21 Anpassung von Versorgungs- und Entsorgungsanlagen.
(4) Der Aufwand umfasst auch den Wert der von der Stadt aus
ihrem Vermögen bereitgestellten Sachen und Rechte im
Zeitpunkt der Bereitstellung.
(5) Der beitragsfähige Aufwand umfasst nicht die Kosten für
Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen
Rampen.
§6
Ermittlung des Aufwandes und Abrechnungsgebiet
(1) Der beitragsfähige Aufwand (§ 5) wird nach den tatsächlichen
Kosten ermittelt.
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelne Einrichtung
ermittelt. Die Stadt kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Aufwand entweder für bestimmte Abschnitte
einer Einrichtung oder für mehrere Einrichtungen, die für die
Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, ermitteln.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
(3) Die von einer Einrichtung erschlossenen Grundstücke bilden
das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Einrichtung
gebildet oder werden mehrere Einrichtungen (derselben
Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2) zu einer Einheit zusammengefasst, bilden die von dem Abschnitt bzw. der Einheit
erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.
§7
Städtischer Anteil
(1) Die Stadt beteiligt sich an dem Aufwand nach Maßgabe des
Abs. 2 mit einem Anteil, der die nicht nur unbedeutenden
Vorteile der Allgemeinheit für die Inanspruchnahme der
Einrichtung angemessen berücksichtigt (Eigenbeteiligung).
(2) Die Eigenbeteiligung der Stadt beträgt:
1. Maßnahmen an Ortsstraßen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4.1
und Nr. 5)
1.1 Anliegerstraßen
a) Fahrbahn
30 v. H.
b)Radwege
30 v. H.
c) Gehwege
30 v. H.
d) gemeinsame Geh- und Radwege
30 v. H.
e) unselbstständige Parkplätze
30 v. H.
f ) Mehrzweckstreifen
30 v. H.
g) Beleuchtung und Entwässerung
30 v. H.
1.2 Haupterschließungsstraßen
a) Fahrbahn
60 v. H.
b) Radwege
45 v. H.
c) Gehwege
45 v. H.
d)gemeinsame Geh- und Radwege
45 v. H.
e) unselbstständige Parkplätze
45 v. H.
f)Mehrzweckstreifen
45 v. H.
g) Beleuchtung und Entwässerung
45 v. H.
1.3 Hauptverkehrsstraßen
a) Fahrbahn
70 v. H.
b)Radwege
55 v. H.
c) Gehwege
55 v. H.
d)gemeinsame Geh- und Radwege
55 v. H.
e) unselbstständige Parkplätze
55 v. H.
f)Mehrzweckstreifen
55 v. H.
g) Entwässerung und Beleuchtung
55 v. H.
2. Maßnahmen an Ortsdurchfahrten (OD)
2.1 Überbreiten der Fahrbahn (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.1) 70 v. H.
2.2 Gehwege der OD (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.2)
55 v. H.
2.3 Radwege der OD (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.3)
55 v. H.
2.4 gemeinsame Geh- und Radwege der OD (§ 5 Abs. 1 Nr.
2.4)
55 v. H.
2.5 unselbstständige Parkplätze (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.1)55 v. H.
2.6 Beleuchtung und Entwässerung
55 v. H.
3. Maßnahmen an beschränkt-öffentlichen Wegen im Innenbereich:
3.1 selbstständige Gehwege (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.1) 40 v. H.
3.2 selbstständige Radwege (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.2) 50 v. H.
3.3 selbstständige gemeinsame Geh- und Radwege (§ 5 Abs.
1 Nr. 3.3)
45 v. H.
3.4 unselbstständige Grünanlagen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6) 45 v. H.
3.5 Beleuchtung und Entwässerung
45 v. H.
4. verkehrsberuhigte Bereiche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.7)
4.1 als Anliegerstraße (§ 7 Abs. 3 Nr. 1)
a) Mischflächen
30 v. H.
b) für die übrigen Teileinrichtungen gelten die Regelungen
in Nr. 1.1 entsprechend
4.2 als Haupterschließungsstraße (§ 7 Abs. 3 Nr. 2)
a) Mischflächen
45 v. H.
b) für die übrigen Teileinrichtungen gelten die Regelungen
in Nr. 1.2 entsprechend
5. Fußgängerbereiche (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.5)
50 v. H.
6. unbefahrbare Wohnwege (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.4)
30 v. H.
7. selbstständige Parkplätze (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.2) 60 v. H.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
(3) Im Sinne des Abs. 2 gelten als
1. Anliegerstraßen: Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen;
2. Haupterschließungsstraßen: Straßen, die der Erschließung
von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden
innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind;
3. Hauptverkehrsstraßen: Straßen, die ganz überwiegend
dem durchgehenden inner- und/oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.
4. Verkehrsberuhigte Bereiche: als Mischfläche gestaltete
Straßen, die in ihrer ganzen Breite von Fußgängern benutzt
werden dürfen und gleichzeitig dem Fahrzeugverkehr
dienen.
5. Fußgängerbereiche: Straßen, die in ihrer ganzen Breite
dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine (zeitweise) Nutzung mit Kraftfahrzeugen zugelassen ist.
§8
Verteilung des Aufwandes
(1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der
nach § 6 ermittelte Aufwand nach Abzug des Anteils der
Stadt (§ 7 Abs. 2) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 6 Abs. 3) nach den Grundstücksflächen verteilt.
(2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach
§ 6 ermittelte Aufwand nach Abzug des Anteiles der Stadt
(§ 7 Abs. 2) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes
(§ 6 Abs. 3) nach den Grundstücksflächen, vervielfacht mit
einem Nutzungsfaktor, verteilt, der im einzelnen beträgt:
1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder
sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine oder
nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist (z. B. Lagerplätze mit Sanitärräumen, Waschstraßen etc.)
1,0
2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres
Vollgeschoss
0,25
(3) Als Grundstücksfläche gilt:
1. soweit ein Bebauungsplan im Sinn von § 30 Abs. 1 und 2
BauGB besteht, der Flächeninhalt des Buchgrundstückes,
wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt. Reicht
die Fläche des Buchgrundstückes über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus, ist die im Geltungsbereich für die Ermittlung der zulässigen Nutzung gelegene
Fläche zugrunde zu legen.
2. soweit ein Bebauungsplan im Sinn von § 30 Abs. 1 und 2
BauGB nicht besteht die tatsächliche Grundstücksfläche
bis zu einer Tiefe von 50 m, gemessen von der gemeinsamen Grenze des Grundstücks mit der das Grundstück
erschließenden Verkehrsfläche. Reicht die bauliche oder
gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so
ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Grundstücksteile,
die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der
Grundstückstiefe unberücksichtigt.
3. soweit aneinandergrenzende (selbstständig nicht bebaubare oder nutzbare) Buchgrundstücke desselben Eigentümers einheitlich wirtschaftlich genutzt werden oder
genutzt werden dürfen, der Flächeninhalt dieser Grundstücke; Nr. 1 oder 2 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit, mit
einer untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit oder
in sonstiger Weise vergleichbar genutzt werden oder genutzt
werden dürfen, z. B. Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder,
Campingplätze, Dauerkleingärten, werden mit 50 v. H. der
Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. Grundstücke auf denen private Grünflächen festgesetzt sind,
werden mit 25 v. H. der Grundstücksfläche in die Verteilung
einbezogen.
Seite 7
(5) Für Grundstücke im Außenbereich, die bebaut oder gewerblich genutzt werden, gilt Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.
(6) Als zulässige Zahl der Geschosse gilt die im Bebauungsplan
festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist
der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als
Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5;
Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
(7) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen.
(8) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als eingeschossig bebaubare Grundstücke.
Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse.
(9) In unbeplanten Gebieten und Gebieten, für die ein Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die
Baumassenzahl festsetzt, ist
1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich
vorhandenen Vollgeschosse,
2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl
der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse maßgebend.
(10) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten
des Bauwerkes nicht feststellbar, werden je angefangene
3,5 m Höhe des Bauwerkes als ein Vollgeschoss angerechnet.
(11) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) auch
Grundstücke erschlossen, die zu mehr als einem Drittel
gewerblich genutzt werden oder genutzt werden dürfen,
so sind für diese Grundstücke, die nach Abs. 2 zu ermittelnden Nutzungsfaktoren um je 50 v. H. zu erhöhen.
(12) Für Grundstücke, die von mehr als einer Einrichtung nach
§ 5 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei
Abrechnung jeder Einrichtung nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht für Grundstücke, die zu mehr als
einem Drittel gewerblich genutzt werden, sowie für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industrie- und Sondergebieten.
(13) Als gewerblich genutzt oder nutzbar im Sinne des Absatzes
11 gilt auch ein Grundstück, wenn es zu mehr als einem
Drittel Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Verwaltungs-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnliche genutzte Räume
beherbergt.
§9
Kostenspaltung
Der Beitrag kann für
1. den Grunderwerb,
2. die Freilegung,
3. die Fahrbahn,
4. die Radwege,
5. die Gehwege,
6. die gemeinsamen Geh- und Radwege,
7. die unselbstständigen Parkplätze
8. die Mehrzweckstreifen
9. die Mischflächen
10. die Entwässerungsanlagen,
11. Beleuchtungsanlagen
gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt
werden, sobald die Baumaßnahmen, deren Aufwand durch
Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen ist.
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
§ 10
Fälligkeit und Verrentung
Flurbereinigung Niedersteinbach, Markt Mömbris, Landkreis
Aschaffenburg
(1) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides, die Vorauszahlung einen Monat nach
Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides zur Zahlung
fällig.
(2) Auf schriftlichen Antrag des Beitragsschuldners kann die
Stadt im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten oder bei
mangelnder wirtschaftlicher Leistungskraft der Beitragsschuldners zulassen, dass der Beitrag in Raten oder in Form
einer Rente gezahlt wird.
(3) Gewährt die Stadt eine Verrentung nach Absatz 2, so muss
die Jahresleistung mindestens 1.000 Euro betragen.
(4) Der jeweilige Restbetrag ist in den Fällen nach Absatz 2 mit
zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247
BGB zu verzinsen.
§ 11
Ablösung des Ausbaubeitrags
Bekanntmachung
Das Flurbereinigungsverfahren Niedersteinbach soll abgeschlossen werden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und
abgerechnet.
Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.
Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten dienende Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und der
dazugehörende Sachbericht liegen ab 18. Mai bis 19. Juni 2015
in der Abteilung II/2, Zimmer 1.16 der Stadtverwaltung Alzenau
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben die Möglichkeit, in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht
zu nehmen.
Würzburg, den 29.04.2015
Der Beitrag kann im Ganzen vor Entstehen der Beitragspflicht
(§ 3) abgelöst werden (Art. 5 Abs. 9 KAG). Ein Rechtsanspruch
auf Ablösung besteht nicht. Der Ablösebetrag richtet sich nach
der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung
zu ermittelnden Ausbaubeitrags.
§ 12
Auskunftspflicht
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Karl-Heinz Weidner
Baurat
Hinweis: Diese Bekanntgabe erfolgt im Wege der Amtshilfe
gem. §135 Abs. 1 FlurbG, Art. 27 Abs. 2 GO.
Der Beitragsschuldner ist verpflichtet, der Stadt alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlage erforderlichen Angaben zu machen
und auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen.
§13
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung über die
Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die
Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung
von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen vom
4. November 2002 außer Kraft.
Stadt Alzenau, den 5. Mai 2015
gez.
Dr. Alexander Legler
Erster Bürgermeister
Vergaben
Projekt
Gewerk
Auftragnehmer
Auftragssumme
brutto
Sitzung
Jahresleistung
Straßenunterhalt
Jahresleistung
Straßenunterhalt
Engelhaupt, Mittelsinn
237.219,94 Euro
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 17. März 2015
(Ermächtigung)
Bibliothek Alzenau
Gebäudeautomation
Kieback & Peter GmbH &
Co. KG, Rüsselsheim
65.592,84 Euro
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 16. April 2015
(Ermächtigung)
Bibliothek Alzenau
lufttechnische Anlage
Holzapfel GmbH,
Großwallstadt
45.634,10 Euro
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 16. April 2015
(Ermächtigung)
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Redaktioneller Teil
Seite 9
Straßenunterhaltungsarbeiten
Die Sanierung der Prischoßstraße in Alzenau wird, bis auf die
Asphaltdecke im Gehweg, im März abgeschlossen sein.
Die Schloßstraße im Bereich des Schlösschens Michelbach
erhält einen neuen Fahrbahnbelag. Die Maßnahme wird vom
Staatlichen Bauamt durchgeführt.
o Lebensmittelnahversorgung im Stadtteil Hörstein
Die Eröffnung des Nahkauf-Marktes im Stadtteil Hörstein findet
am 16. April 2015 statt.
Sitzung des Stadtrates am 26. März 2015
• Bericht des Bürgermeisters
o Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Neugestaltung Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Bis auf kleinere Restarbeiten ist der Ausbau der Hanauer Straße abgeschlossen.
Gleiches gilt für die Post- und Kumpfgartenstraße.
Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Aktuell finden Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen statt.
Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die
Karwoche vorgesehen. Bei schlechter Witterung wird sich der
Einbau auf die Woche nach Ostern verschieben.
Am 5. Februar fand in Albstadt eine Bürgerversammlung statt,
in welcher das umfangreiche Konzept für die weiteren Bauabschnitte vorgestellt wurde.
Im Juni/Juli 2015 soll mit Vorarbeiten zum Kanalbau im Kreuzungsbereich Freigerichter/Neuseser Straße begonnen werden.
Es ist vorgesehen, die gesamte Kanal- und Straßenbaumaßnahme bis Ende 2016 abzuschließen.
Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Die Gehwege in den Kreuzungsbereichen „Trageserweg“ und
„Zum Sandfeld“ sind gepflastert. Ebenfalls ist der aufgehellte
Asphalt in diesen Bereichen aufgebracht. Derzeit wird der Eingangsbereich zum Alten Friedhof hergestellt.
Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die
Woche vor Ostern vorgesehen. Bei schlechter Witterung wird
sich der Einbau auf die Woche nach Ostern verschieben.
Neugestaltung der Burgterrassen
Die Arbeiten an der Neugestaltung der Burgterrassen konnten
abgeschlossen werden. Es werden noch kleine Restarbeiten
an der Beleuchtung und an der Bepflanzung durchgeführt. Im
Zuge der Sanierung der Burgmauer, die vom staatlichen Bauamt
erfolgt, wird aktuell noch ein Pfeiler an der Burgmauer errichtet,
der die Stromversorgungsleitungen für den unteren Burghof
abdecken soll.
Kindergarten „An der Kahlaue“, Alzenau-Kälberau
Nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten zur Erweiterung
des Kindergartengebäudes um einen weiteren Gruppenraum
wurde ein Konzept erarbeitet, für das aktuell die Anträge für die
Bau- und Fördergenehmigungen erstellt werden.
Neubau Herrnmühlensteg, Alzenau-Michelbach
Der Herrnmühlensteg soll einen neuen Überbau aus Aluminium
erhalten. Die Erneuerung soll im September stattfinden. Bis
dahin wird die Zuwegung von der Staatsstraße hergestellt und
das angehängte Stromkabel umgelegt.
Brücke über den Weibersbach
Der Holzsteg über den Weibersbach am Michelbacher Schlösschen wurde erneuert und mit einem rutschfesten Belag
versehen.
o Meerhofsee – EU Jahreseinstufung der Gewässerqualität
Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 24.
März 2015 die EU Jahreseinstufung für Badeseen übermittelt.
Für sämtliche gemeldete Badestellen erhielt der Meerhofsee
die Jahreseinstufung für 2014 mit der Bestnote „Exzellent“.
o Meerhofsee - Neubau Trafostation und Stromversorgung
Derzeit erfolgen die Restarbeiten für die neue Stromverteilung
sowie Trafostation am Meerhofsee. Hierzu wird noch abschließend eine neue Zaunanlage im Eingangsbereich errichtet und
der angrenzende Wall profiliert und angepflanzt.
o Prischoßhalle – Sanierung der Toilettenanlagen im Foyerbereich
Gegenwärtig werden die Toilettenanlagen im Foyerbereich
saniert. Es wurden die Räume entkernt und die Versorgungsleitungen verlegt. Derzeit erfolgen die Trockenbauarbeiten. In
der kommenden Woche wird der neue Fußbodenestrich verlegt.
Die Maßnahme soll bis Anfang Mai abgeschlossen sein.
o Ausweisung eines Wohngebiets auf den Areal „Altes Rathaus, Sportgelände und Turnhalle“ im Stadtteil Hörstein
Hinsichtlich einer möglichen Wohnbebauung auf dem Areal
„Altes Rathaus, Sportgelände und Turnhalle“ im Stadtteil Hörstein im Zuge der Nahverdichtung brachte der Vorsitzende
deutlich zum Ausdruck, dass noch keine Pläne für eine Bebauung vorliegen. Ziel sei es, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen mit Wohngebäuden, die sich der näheren Umgebung anpassen. Die Erschließung erfolge über die bestehende Straße
an der Schule. Eine Stichstraße sei nicht vorgesehen.
• Bürgerfragestunde
Es waren zwei Wortmeldungen zu verzeichnen.
Herr Geerd-Rüdiger Hoffmann erkundigte sich nach dem Anhörungstermin für die Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Alzenau. Bezüglich der angedachten Bebauung des
Areals um das Alte Rathaus und die Turnhalle in Hörstein wollte
Herr Hoffmann wissen, ob die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen für den Neubau der Schule Hörstein herangezogen
werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Bitte geäußert, den Baumbestand im oberen Teil des Gebietes zu erhalten und einen Park
zu anzulegen.
Bürgermeister Dr. Alexander Legler antwortete hierzu, dass
genaue Termine für das Bauleitplanverfahren noch nicht feststehen. Ziel sei es aber, die Maßnahme bis zum Jahresende
2015 zu realisieren. Weiterhin stehe die Finanzierung des Neubaus der Schule Hörstein nicht im Zusammenhang mit der
angrenzenden Ausweisung eines Wohngebietes. Hinsichtlich
der Erhaltung des Baumbestandes kann derzeit noch keine
Auskunft gegeben werden, da noch keine konkreten Pläne über
die Art und Weise einer möglichen Bebauung vorliegen. Es
existiere bislang lediglich eine Planskizze, die im Areal etwa 10
Bauplätze mit innerer Erschließung vorsehe.
Herr Thomas Bausewein fragte nach, ob es für die Stadt Alzenau hinsichtlich der Erzielung von höheren Erlösen sinnvoller
sei, größere oder kleinere Bauplätze auszuweisen und wie es
angedacht sei, die verschiedenen Bauformen der Straßenzüge
„Im Sand“ und „Am Kraßberg“ zusammenzufügen. Außerdem
Seite 10
besteht seitens der Anwohner die Befürchtung, dass eine
größtmögliche Vollbebauung zugelassen wird, um möglichst
hohe Erlöse zu erzielen.
Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass es bei der Festlegung der
Grundstücksgröße vorrangig darum ginge, eine bedarfsgerechte
Bebauung zu ermöglichen. Ferner sei es nicht die Absicht der
Stadt Alzenau, Bauland auszuweisen, um vorrangig Einnahmen
zu generieren. Vielmehr solle bezahlbarer Wohnraum im Zuge
der Nahverdichtung geschaffen werden.
•Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße (St) 3308,
Neubau der Ortsumgehung Karlstein, Abschnitt 160,
Station 0,000 (St 3308) bis Abschnitt 120, Station 1,232
(St 2443) Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+980:
hier: Entscheidung über die Vorschläge der Gemeinde
Karlstein zur Erledigung der Einwendungen der Stadt
Alzenau im Anhörungsverfahren
Die Stadt Alzenau hat im Anhörungsverfahren zum Neubau der
Ortsumgehung Karlstein (St 3308) mit Schreiben vom 19. November 2014 sowie nach Beratung und Beschlussfassung in
der Sitzung des Stadtrates am 27. November 2014 ergänzend
mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 diverse Einwendungen
bzw. Forderungen erhoben.
Einstimmiger Beschluss:
Die Vorschläge der Gemeinde Karlstein zur Erledigung der
Einwendungen der Stadt Alzenau im Planfeststellungsverfahren
zur Ortsumgehung Karlstein werden wie von der Verwaltung
vorgeschlagen behandelt und in der Sitzung erörtert.
Die Zufahrt zum Betriebsgelände der Fa. Kaspar Weiss erfolgt
über eine Privatstraße durch das Waldgebiet.
Bei Einverständnis der Gemeinde Karlstein und der vertraglichen
Verpflichtung gegenüber der Stadt Alzenau durch die Gemeinde Karlstein zur Erfüllung der Vorgaben der Stadt werden die
von der Stadt Alzenau erhobenen Einwendungen bezüglich der
geplanten Umgehungstraße zurückgenommen.
•Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen,
Plätzen und Parkplätzen
In der öffentlichen, mündlichen Verhandlung der 3. Kammer
des Verwaltungsgerichtes Würzburg am 23. Oktober 2014
unterlag die Stadt Alzenau einer Klage, die sich gegen einen
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau einer Anliegerstraße richtete.
Aus der Begründung ist folgendes festzustellen:
„…erweist sich § 7 Abs. 2 Nr. 1.1 ABS als unwirksam. Diese
Vorschrift verstößt gegen höherrangiges Recht, nämlich die in
Art. 5 Abs. 3 KAG niedergelegten Grundsätze, indem sie bei
Anliegerstraßen eine Eigenbeteiligung der Gemeinde von 50
v.H. vorsieht.“
Ein landkreisweiter Vergleich zeigt, dass die Anteilssätze der
Mustersatzung weitgehend auch angewandt werden, lediglich
bei der Kategorie „Anliegerstraßen“ gibt es beim kommunalen
Eigenanteil nennenswerte Abweichungen:
- 29 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 20 v.H. (Muster)
- 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 25 v.H.
- 35 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 30 v.H.
- 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 35 v.H.
- 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 40 v.H.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung
grundsätzlich die Anwendung der Eigenbeteiligungssätze nach
dem Satzungsmuster, für den Bereich der Anliegerstraßen
könnte eine Abweichung von max. 10 Prozentpunkten vertreten
werden.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Es ergingen folgende Einzelbeschlüsse:
Beschluss mit 15 : 10 Stimmen:
Die Festsetzung der Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei
Anliegerstraßen auf 40 v. H. für die Fahrbahn und auf 30 v. H.
für alle Nebenwege/-bereiche wird abgelehnt.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Anliegerstraßen wird
für die Fahrbahn und für alle Nebenwege/-bereiche auf 30 v. H.
festgesetzt.
Beschluss mit 16 : 9 Stimmen:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Haupterschließungsstraßen wird für die Fahrbahn auf 60 v. H. und für alle Nebenwege/bereiche auf 45 v. H. festgesetzt.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Hauptverkehrsstraßen wird für die Fahrbahn auf 70 v. H. und für alle Nebenwege/bereiche auf 55 v. H. festgesetzt.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Maßnahmen an
Ortsdurchfahrten wird für die Fahrbahn auf 70 v. H. und für
alle Nebenwege/-bereiche auf 55 v. H. festgesetzt.
Beschluss mit 24 : 1 Stimmen:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Maßnahmen an
beschränkt-öffentlichen Wegen im Innenbereich wird wie folgt
festgesetzt:
selbstständige Gehwege
40 v. H.
selbstständige Radwege
50 v. H.
selbstständige gemeinsame Geh- und Radwege
45 v. H.
unselbstständige Grünanlagen
45 v. H.
Beleuchtung und Entwässerung
45 v. H.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau für verkehrsberuhigte
Bereiche wird wie folgt festgesetzt:
als Anliegerstraße
30 v. H.
als Haupterschließungsstraße
45 v. H.
Fußgängerbereiche
50 v. H.
unbefahrbare Wohnwege
30 v. H.
selbstständige Parkplätze
60 v. H.
Der Beschluss zur Neufassung der Ausbaubeitragssatzung
wurde mit 24 zu 1 Stimmen gefasst.
Hinweis: Die beschlossene neue Ausbaubeitragssatzung ist in
dieser Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt
Alzenau amtlich bekannt gemacht.
•Beschluss zur Ausweisung eines Friedparks im Stadtteil
Hörstein
Auf die Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.
März 2015 wurde Bezug genommen.
Es ergingen folgende Einzelbeschlüsse:
Beschluss mit 24 : 1 Stimmen:
Der ehemalige Friedhof Hörstein wird mit Wirkung zum 1. Juni
2015 als „Friedpark“ gewidmet.
Beschluss mit 18 : 7 Stimmen:
Der Friedparkt erhält die Bezeichnung „Alzenauer Friedpark im
Stadtteil Hörstein“.
Beschluss mit 21 : 4 Stimmen:
Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch Anbringung
von Namensschildern direkt.
Beschluss mit 21 : 4 Stimmen:
Die Ruhefrist für die Grabstätte beträgt 15 Jahre mit der Option
auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 11
Einstimmiger Beschluss:
1. Die Festsetzung der Grabnutzungsgebühren auf 315 € wird
abgelehnt.
2. Die Grabnutzungsgebühren wurden auf 420 € festgesetzt.
3. Für die Festlegung weiterer Einzelheiten wird der Stadtentwicklungsausschuss ermächtigt.
teilung nach und nach umgerüstet werden. Für die Umrüstung
wird ein Zeitfenster von 6 bis 8 Wochen geschätzt.
•Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7
BayKiBiG für 20 Betreuungsplätze in der Kita „An der
Kahlaue” im Stadtteil Kälberau
Mit der Umsetzung Klimaschutzkonzeptes für den 1. Bauabschnitt auf LED Leuchtmittel für 386 Kofferleuchten, 37 Pilzleuchten sowie 11 Quecksilberdampfhochdruckleuchten besteht
Einverständnis.
In der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau soll eine
weitere Regelkindergartengruppe eingerichtet werden.
Gemäß Art. 7 BayKiBiG hat die Stadt Alzenau zu entscheiden,
welcher örtliche Bedarf unter die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern, anzuerkennen ist.
Einstimmiger Beschluss:
Für die folgenden Jahre wird die Bedarfsnotwendigkeit für 20
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in der
Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau, gem. Art. 7
BayKiBig festgelegt.
•Umsetzung Klimaschutzkonzept: Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
In der Sitzung des Stadtrates vom 27. November 2014 wurde
nach vorangegangenen Haushaltsberatungen der einstimmige
Beschluss gefasst, dass die Stadt Alzenau als Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes die Umrüstung der mehr
als 3200 Leuchten im Stadtgebiet in Teilschritten auf LED
Leuchtmittel realisieren möchte.
Nunmehr soll für die insgesamt vorhandenen 423 Koffer- und
Pilzleuchten sowie noch 11 verbliebene Leuchten mit Quecksilberdampfhochdruckleuchtmittel als 1. Bauabschnitt begonnen werden.
Diese Leuchten sind im gesamten Stadtgebiet verteilt:
(auszugsweise)
Alzenau Stadtkern: Elzestraße, Schäferbergstraße, Wolfgangstraße, Neu- Isenburger Straße, Kurmainzerstraße, Wagnerstraße, Dolmenweg, Am Elzegraben
Albstadt: Leo-Wolpert-Straße, Zieglerstraße, Steingasse,
Jakobustraße, Phillipusstraße, Radweg
Hörstein: Edelmannstraße, Mainzer Gasse, Schmiedstraße, Am
Felsenkeller, Mühlgraben, Eichelsbacher Straße, Am Jüdischen
Friedhof, Am Neuen Berg
Kälberau: Michelbacher Straße, Ludwigstraße, Hinter den
Zäunen,
Michelbach: Bergstraße, Cornillstraße, Bogenstraße, Rosenstraße, Rieslingstraße, Am Alten Stein, Gallusstraße, Krämerstraße, Am Fallthor, Julius-Pfister Ring, Am Mittelbach
Wasserlos: Freibergstraße, Drosselweg, Finkenweg, Amselweg,
Zehnmauerstraße, Gretelgasse
Für die Realisierung dieser Maßnahme eignen sich grundsätzlich mehrere Leuchten-Typen:
Alle Leuchtentypen können auf eine Absenkung von 50% im
Zeitraum von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr vorprogrammiert werden.
Die Wattleistung variiert zwischen 17-24 W für den Bereich der
Wohnstraßen bzw. 26-32 W für den Bereich der Ortsdurchgangsstraßen, z.B. Michelbacher Straße in Alzenau-Kälberau.
Die Umrüstung würde im Rahmen einer Ausschreibung nunmehr
produktneutral ausgeschrieben werden und nach Auftragser-
Für den 1. Bauabschnitt sind insgesamt Umrüstungskosten in
Höhe von 200.000 € geschätzt; im Haushaltsplan stehen für die
Maßnahme 450.000 € für das Jahr 2015 zur Verfügung.
Einstimmiger Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme wie vorgestellt
durchzuführen, die Verdingung einzuleiten und den Auftrag im
Rahmen der Haushaltsmittel zu vergeben.
Sitzung des Ausschusses für Erziehung,
Sport, Kultur, Familie und Soziales am 14.
April 2015
•Implementierung der Jugend-/Schulsozialarbeit an der
Erich Kästner-Grundschule Alzenau
Ausgangslage:
Im Schuljahr 2014/15 wird an der Erich Kästner-Grundschule
Alzenau eine projektbezogene Jugendsozialarbeit (JaS) durchgeführt. Dies ist ein Projekt des Landratsamtes Aschaffenburg
in Kooperation mit dem Schulamt Aschaffenburg. Das Projekt
ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt.
Ein Sozialpädagoge/eine Sozialpädagogin besucht einmal
wöchentlich die Schule und unterstützt die Schule in vielen
Belangen der Persönlichkeitsentwicklung und ist Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer.
Das Projekt hat schon jetzt viele positive Ergebnisse hervor
gebracht, u. a. konnte des Öfteren verhindert werden, dass sich
manche Probleme verfestigen oder gar eskalieren. Nach Ansicht
der Verwaltung und Schulleitung hinterlässt ein Auslaufen des
Projektes zum Schuljahresende eine Lücke. Daher sollte die
Arbeit sinnvoller Weise auch im neuen Schuljahr weiter geführt
werden.
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive
Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll
jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären
Verhältnissen sollen durch Jugendsozialarbeit die Chancen
junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.
Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen sowie
eine positive Persönlichkeitsentwicklung mit einem förderlichen
Umfeld sind in hohem Maße mitentscheidend für den schulischen Erfolg. Deshalb sollen durch eine sinnvolle Ergänzung
und enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule die Chancen,
das Wissen und Können junger Menschen in Bayern verbessert
werden.
JaS ist ein mehrfach evaluiertes, wirksames präventives Jugendhilfeangebot und ein Schwerpunkt bayerischer Kinder- und
Jugendpolitik. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei dieser Pflichtaufgabe
nach § 13 SGB VIII auf der Grundlage einer Förderrichtlinie.
Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Die staatliche Förderung erfolgt als Regelförderung im Rahmen
einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine
vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360,00 € (Pauschale). Die
Seite 12
wöchentliche Mindestarbeitszeit beträgt die Hälfte eines Vollzeitäquivalents. Dies gilt auch dann, wenn sich zwei Fachkräfte eine
Vollzeitstelle teilen. Die Pauschale beträgt dann 8.180,00 €.
JaS arbeitet ausschließlich mit Fachpersonal, im Regelfall mit
staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder staatlich anerkannten Sozialpädagogen (abgeschlossener Diplom-Studiengang oder Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit), vorzugsweise mit Berufserfahrung in der Jugendhilfe.
Zum 1. Mai 2014 sind an 886 Mittel-, Förder-, Berufs-, Grundund Realschulen in Bayern sozialpädagogische Fachkräfte der
JaS mit einem Umfang von 642 Stellen im Einsatz.
Die JaS ist ein Erfolgsprogramm und hat sich kontinuierlich
entwickelt, wobei sich der Freistaat seit über einem Jahrzehnt
als verlässlicher Partner der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beweist.
In dem Bereich Jugendsozialarbeit ist der Landkreis Miltenberg
(JaS an 8 Grundschulen, 16 Mittelschulen u. 2 Förderschulen)
und die Stadt Aschaffenburg (6 MS, 3 GS, 1 FöS, 2 Berufsschulen) bereits seit Jahren sehr gut aufgestellt.
Der Landkreis Aschaffenburg steht hier noch am Anfang und
hat mit der projektbezogenen Jugendsozialarbeit an Schulen
einen ersten wichtigen Grundstein gelegt (4 GS, 1 MS, 2 FöS).
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Arbeit weiter zu
führen:
Möglichkeit 1:
Die JaS-Stelle kann beim Landratsamt Aschaffenburg beantragt
werden.
Das Landratsamt Aschaffenburg erstellt ein Sachstandsbericht,
um den Bedarf einer JaS-Stelle in der Schule festzustellen und
schriftlich festzuhalten.
Nach Zustimmung des Landratsamtes Aschaffenburg kann
hiermit bei der Regierung von Unterfranken die Förderung der
Stelle beantragt werden.
Die Förderung beläuft sich auf ca. 1/3 der Kosten (ca. 8000,00 €).
Es entstehen für die Stadt ca. voraussichtliche Kosten in Höhe
von 10.500,00 € (Personalkosten 0,5 Stelle ca. 29.000,00 € /
abzüglich 8.180,00 € staatlicher Förderanteil – Restbetrag
hälftig verteilt auf die Stadt Alzenau und den Landkreis Aschaffenburg).
In diesem Fall kann die Stadt Alzenau nicht selbst der Träger
sein, sondern das Landratsamt Aschaffenburg (alternativ auch
freie Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, AWO etc.).
Der Träger der Jugendhilfe hat die Dienst- und Fachaufsicht.
Voraussetzung für die Qualifikation: Sozialpädagoge, Einstellung
mit S12.
Angestrebte Umsetzung, wenn die Förderung beantragt werden
soll: SJ 15/16.
Möglichkeit 2:
Die Stadt Alzenau als Sachaufwandsträger stellt selbst einen
Schulsozialarbeiter (m/w) ein. Hier gibt es keine Fördermöglichkeiten, die gesamten Kosten trägt die Stadt Alzenau.
Schulsozialarbeit grenzt sich inhaltlich von JaS insofern ab, als
es keine Jugendhilfemaßnahme nach §13 Abs. 1 SGB VIII ist
und sich nicht an dem JaS-Konzept orientiert. Eine eigene
Konzeption sollte zunächst erstellt werden.
Schulsozialarbeit hat i. d. R. einen hohen Anteil an Jugendarbeit
und richtet sich an alle Schüler und Schülerinnen.
Sie unterliegt nicht der Dienst- und Fachaufsicht durch den
örtlichen Jugendhilfeträger.
Einstimmiger Beschluss:
Die Jugendsozialarbeit an der Erich Kästner-Grundschule Alzenau wird entsprechend der Möglichkeit 1 fortgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die JaS-Stelle beim Landratsamt
Aschaffenburg zu beantragen.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Eine Entscheidung über die Schaffung einer weiteren JaSStelle für die Schulen in den Alzenauer Stadtteilen erfolgt im
Rahmen der Haushaltsberatungen zum Stellenplan 2016. Vorsorglich ist hierfür eine weitere JaS-Stelle beim Landratsamt
Aschaffenburg zu beantragen.
In der Mai-Sitzung des Stadtrates wird über den aktuellen
Sachstand berichtet.
•Zuschussanträge
Einstimmiger Grundsatzbeschluss:
Künftig werden verspätet eingereichte Zuschussanträge, Stichtag 1. November eines jeden Jahres, nicht mehr berücksichtigt.
Dies bezieht sich auf Rechnungen bzw. Maßnahmen, die vor
dem 1. Oktober des Vorjahres durchgeführt wurden.
•Antrag des SeniorenComputerClubs Alzenau e. V. auf
Bezuschussung der Seniorenarbeit für das Jahr 2014
Mit Schreiben vom 9. Januar 2015 beantragte der SeniorenComputerClub Alzenau e. V. einen Zuschuss für die Seniorenarbeit.
Für das Jahr 2014 wurde vom SeniorenComputerClub Alzenau
e. V. versehentlich versäumt, einen Antrag auf Kostenersatz für
getätigte Investitionen zu stellen. Grundsätzlich sind die Zuschussanträge schriftlich bis spätestens 1. November des
laufenden Jahres einzureichen. In den vergangenen Jahren
wurden die Kosten für diverse Anschaffungen, z. B. Computer
mit 10 % bezuschusst (nach § 12 der städtischen Zuschussrichtlinien, weitere Förderung: Dem Stadtrat oder einem beschließenden Ausschuss bleibt es im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel vorbehalten, in besonderen Fällen, die in den
Abschnitten I bis V nicht geregelt sind, insbesondere auch aus
sozialen Gründen, Zuschüsse in analoger Anwendung dieser
Richtlinien zu gewähren).
Es wurde Kostenersatz für Investitionen in Höhe von 3.823,11 €
beantragt.
Beschluss mit 6 : 4 Stimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschuss in Höhe von
382,31 €, nachträglich für das Jahr 2014, an den ComputerSeniorenClub Alzenau e. V. auszuzahlen.
•Antrag der Kolpingkapelle Alzenau e. V. auf Bezuschussung der Vereinsausgaben
Die Kolpingkapelle Alzenau beantragte mit Schreiben vom 28.
Oktober 2014 eine rückwirkende Bezuschussung der Vereinsausgaben nach den städtischen Zuschussrichtlinien für die
Jahre 2011 und 2012.
Die Zuschussanträge sind schriftlich bis spätestens 1. November des laufenden Jahres zu stellen.
Der Ausschuss wurde um Entscheidung gebeten, ob eine rückwirkende Auszahlung der Zuschüsse für die Kolpingkapelle
Alzenau erfolgen soll. Diese belaufen sich im Jahr 2011 auf
739,00 € und im Jahr 2012 auf 799,00 €.
Beschluss mit 6 : 4 Stimmen:
Eine rückwirkende Auszahlung der Zuschüsse wird aufgrund
des weit zurückliegenden Zeitraumes abgelehnt.
•Antrag der KAB Hörstein und Wasserlos auf Bezuschussung eines Familienwochenendes
Die KAB Hörstein und Wasserlos beantragte mit Schreiben vom
26. November 2014 die Bezuschussung des Familienwochenendes vom 14. bis 16. September 2014 in Miltenberg.
Der Zuschuss wurde hierfür noch nicht ausbezahlt, da er nach
dem 1. November 2014 beantragt wurde und die Zuschussvergabe für das Jahr 2014 schon abgeschlossen war. Die Zuschuss-
Nr. 9 / 15. Mai 2015
anträge sind schriftlich bis spätestens 1. November des laufenden Jahres zu stellen. In den vergangenen Jahren wurde der
Zuschuss für die Jugendfreizeit gewährt.
Dennoch stellte sich die Frage, ob das Familienwochenende
der KAB Hörstein und Wasserlos mit 28 Kindern/Jugendlichen
und 21 Erwachsenen unter eine Jugendfreizeit subsumiert
werden kann. Thema des Familienwochenendes war: „Soziale
Medien - Fluch oder Segen“.
Die Kriterien für die Förderung einer Jugendfreizeit nach den
städtischen Zuschussrichtlinien der Stadt Alzenau sind im
Hinblick auf die Mindestanzahl der jugendlichen Teilnehmer und
die Anzahl der Tage erfüllt.
Beschluss mit 9 : 1 Stimmen:
Das Familienwochenende der KAB Hörstein und Wasserlos ist
wie eine Jugendfreizeit zu behandeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Zuschuss
auszuzahlen.
•Antrag des Spielmannszuges Michelbach auf Bezuschussung neuer Uniformen
Mit Schreiben vom 6. März 2015 fragte der Spielmannszug
Michelbach an, ob die Anschaffung von qualitativ hochwertigen,
maßgeschneiderten Uniformen durch die Stadt Alzenau bezuschusst werden kann.
Nach 25 Jahren möchte sich der Spielmannszug Michelbach
neue Uniformen anschaffen. Insgesamt werden 46 Uniformen
benötigt. Der Betrag für diese Investition beläuft sich auf
28.000,00 €.
Hinweis:
Die städtischen Zuschussrichtlinien sehen grundsätzlich eine
Bezuschussung von Bekleidung (Uniformen, Trikotsätze,
Sportanzüge) nicht vor.
Beschluss mit 8 : 2 Stimmen:
Unter Verweis auf die Zuschussrichtlinien wird aus Gründen der
Gleichbehandlung und Konsequenz gegenüber anderen Vereinen der Antrag des Spielmannszuges Michelbach abgelehnt.
•Antrag des Seniorenfördervereins Alzenau auf Kostenerlass für die Nutzung des City-Busses
Mit Schreiben vom 27. Januar 2015 fragte der Seniorenförderverein Alzenau e. V. an, ob die Stadt Alzenau älteren Mitbürgern,
welche aus Altersgründen ihren Führerschein abgeben, einen
Ausweis für die kostenfreie Nutzung der City-Busse ausstellen
könne.
Nach Mitteilung des Vereins wurde im Jahr 2014 das Projekt
„Senioren-Mobilität-Straßenverkehr“ gestartet. Zusammen mit
der Polizeiinspektion Alzenau, der Gebietsverkehrswacht, zwei
Fahrschulen und einem Hausarzt wurden verschiedene Vorträge und praktische Übungen zum Thema „Senioren und Straßenverkehr“ auf den Weg gebracht.
Seitens der Verwaltung wurde hierzu angemerkt, dass Betreiber
der City-Bus-Linien die Kahlgrund-Verkehrs-GmbH (KVG) sei.
Diese trägt auch das finanzielle Risiko des Linienverkehrs. Von
der Stadt Alzenau können daher auch keine Ausweise ausgestellt
werden.
Für Senioren mit Mindestalter von 63 Jahren werden von der
Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain Jahreskarten
für das gesamte VAB-Netz für 34,50 € im Monat angeboten.
Nach Rücksprache mit der KVG wurde dieses Thema auch
schon bei der Stadt Aschaffenburg diskutiert. Aufgrund negativer
Reaktionen von Senioren, die auf ihre individuelle Mobilität nicht
verzichten wollen, wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt.
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Einstimmiger Beschluss:
Der Antrag des Seniorenfördervereins Alzenau, älteren Mitbürgern, die aus Altersgründen ihren Führerschein abgeben, Fahrausweise für den ÖPNV zu finanzieren, wurde aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.
In diesem Zusammenhang wurde die Arbeit des Seniorenfördervereins Alzenau ausdrücklich gewürdigt.
•Schulprojekt „Musizierende Klasse“: Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Schuljahr 2014/2015
Mit Schreiben vom 27. März 2015 beantragte der Verein „Forum
Kultur Alzenau e.V.“ für das Schulprojekt „Musizierende Klasse“
an der Schule am Weinberg in Michelbach einen Zuschuss in
Höhe des Defizites von 4.250,00 € für das Schuljahr 2014/2015.
Dies entspricht einer Förderung von 24,71 € pro Schüler.
Der Elternbeitrag im Jahr beläuft sich für die 1. Jahrgangsstufe
auf 10,00 € und für die 2. bis 4. Jahrgangsstufe 20,00 €.
Für die vorausgegangenen Jahre wurden entsprechende Zuschüsse gewährt.
Dem Verein Forum Kultur Alzenau e.V. wurde am 7. August 2014
mitgeteilt, dass eine Förderung des Projektes für das Schuljahr
2014/15 abhängig von der Entscheidung des zuständigen
Gremiums des Stadtrates bzw. der Haushaltslage der Stadt
Alzenau ist.
Der Ausschuss wurde um Entscheidung über die Zuschussgewährung bzw. über die Höhe eines Zuschusses für das Schuljahr 2014/2015 gebeten.
Im Hinblick auf die Planungssicherheit für das Schuljahr
2015/2016 sollte ebenfalls eine Entscheidung getroffen werden.
Einstimmiger Beschluss:
Für das Schuljahr 2014/2015 wird für das Projekt „Musizierende Klasse“ ein Zuschuss in Höhe von 2.125,00 € gewährt.
Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird unter Verweis auf vergleichbare Einrichtungen wie z. B. Bläserklassen, von der Gewährung
eines Zuschusses abgesehen.
•Antrag auf Fortsetzung der Förderung des Süddeutschen
Kammerchores
Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2014 war
eine weitere pauschale Zuschussgewährung für den Süddeutschen Kammerchor i.H.v. rd. 3.000,00 € nicht berücksichtigt
worden.
Aufgrund der Stellungnahme des Vereins und dem fortgeschrittenen Planungsstand wurde in der Stadtratssitzung vom
30.01.2014 jedoch nochmals die Auszahlung des Zuschuss für
das Jahr 2014 in Höhe von 3.000,00 € beschlossen.
Für die Folgejahre sollte über den Zuschuss des Süddeutschen
Kammerchores im zuständigen Gremium des Stadtrates neu
beraten werden.
Mit Schreiben vom 9. Januar 2015 beantragte der Süddeutsche
Kammerchor die Fortsetzung der jährlichen Förderung der Stadt
Alzenau in Höhe von 3.067,75 €.
Begründet wurde dieser Antrag damit, dass der Staatszuschuss
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
von dem Zuschuss der Stadt Alzenau als Heimatkommune
abhängig gemacht wird. Somit entgingen dem Süddeutschen
Kammerchor auch weitere Fördermittel.
Beschluss mit 8 : 2 Stimmen:
Grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung des jährlich
pauschalen Zuschusses in Höhe von 3.000,00 € ist die Umbenennung des Chores in „Süddeutscher Kammerchor Alzenau“.
Beschluss mit 9 : 1 Stimmen:
Für die Auszahlung des Zuschusses ist eine Jahresabrechnung
mit der Auflistung von Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung
vorzulegen.
Seite 14
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Hedwig Hofmann gewinnt Karten für die
Premiere des Musicals „Eine Hochzeit zum
Verlieben“ auf Burg Alzenau
Stargast Tony Marshall freut sich auf die Alzenauer
Burgfestspiele
„Welche Rolle übernimmt Stargast Tony Marshall im Musical
‚Eine Hochzeit zum Verlieben‘?“ – „Oma Rosie!“
Mit dieser richtigen Antwort hat sich Hedwig Hofmann aus
Alzenau zwei Eintrittskarten für das Musical-Highlight des Jahres gesichert. Beim Alzenauer Frühlingsmarkt am 3. Mai nahm
die glückliche Gewinnerin an der Verlosung der Premierentickets
teil und jetzt dürfen Hedwig Hofmann und eine Begleitperson
das farbenfrohe Bühnenstück als eine der ersten Zuschauer
live erleben.
Reisen wir zusammen in die Achtziger!
Das Musical „Eine Hochzeit zum Verlieben“ nimmt Sie mit auf
eine Reise zurück in die Achtziger. Zu ganz neuer Musik, die
sich am Pop des Jahrzehnts orientiert, tritt dann auch Stargast
Tony Marshall in der Rolle der Oma Rosie auf die Bühne. Der
Entertainer hat in seiner langjährigen, sehr erfolgreichen Karriere über 120 Singles veröffentlicht und über 8.000 Veranstaltungen absolviert. Umso mehr freut es die Verantwortlichen der
Burgfestspiele, dass Tony Marshall ab dem 10. Juli auch in
Alzenau auf der Bühne steht. Musical-Erfahrung sammelte er
vor allem im Stück „Anatevka“, in dem er gesanglich und schauspielerisch überzeugend die Rolle des Milchmann „Tevje“
spielte. Und Tony Marshall denkt noch lange nicht ans Aufhören:
„Auf der Bühne vom Blitz getroffen zu werden, das wäre ein
Abgang, den ich mir vorstellen könnte!“
Bereits im Februar besuchte Stargast Tony Marshall die Stadt
Alzenau – und er war begeistert.
Die überglückliche Gewinnerin Hedwig Hofmann aus Alzenau nimmt
ihre zwei Premierentickets an der Stadt-Info im Rathaus entgegen.
Es wird ein Musical-Erlebnis der Extraklasse: Mit Liveband,
professionellen Musical-Darstellern sowie Theatertalenten aus
der Region wird auch Schlagersänger und Entertainer Tony
Marshall auf der großen Bühne im Hof der herrschaftlichen Burg
Alzenau zu sehen sein. Gezeigt wird die Musicalfassung des
1998 entstandenen Kultfilms „The Wedding Singer – Eine Hochzeit zum Verlieben“ von Frank Coraci. Das Stück spielt im Jahr
1985 und erzählt die Geschichte des Hochzeitssängers Robbie Hart, der am Traualtar von
seiner Verlobten verlassen
wird. Danach verwandelt der
Möchtegern-Rockstar jeden
seiner Hochzeitsauftritte in einen Albtraum – bis er die Kellnerin Julia kennenlernt…
Schauspieler Karsten Kenzel
spielt Hochzeitssänger Robbie
Hart und verliebt sich in die
schöne Kellnerin Julia, gespielt
von Dorothee Streich.
Die Tony Marshall Stiftung
Neben Schauspielerei und Gesang liegt Tony Marshall vor
allem eins am Herzen: Seine Stiftung für Menschen mit Behinderungen. Seit 1999 engagiert er
sich gemeinsam mit seiner Tochter Stella für die „Tony Marshall
Stiftung“, die neue Wege sucht,
um künftige Investitionen im Bereich Behindertenselbsthilfe stärker durch private Finanzmittel zu
gewährleisten. Denn öffentliche
Zuschüsse decken bei weitem
nicht die tatsächlichen Kosten
für Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen.
In weiteren Rollen
Neben Tony Marshall werden unter anderem Karsten Kenzel
als Robbie Hart, Dorothee Streich als Julia, Pascal Vogt als
Sammy, Ira Mareike Packroß als Holly und Maximilian Stane
als Glenn Guglia auf der Bühne stehen. Zu sehen ist das Musical am 10. Juli (Premiere), am 17. und 18. Juli, am 24. und 25.
Juli sowie am 27. und 28. Juli jeweils um 20 Uhr im unteren
Burghof der Burg Alzenau.
Sie haben noch keine Karten?
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Rathaus, Telefon: 06023 502-112, E-Mail: [email protected].
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 15
Ehrung verdienter Sammler/innen für Kriegs- Alzenau läutet die Badesaison ein
gräberfürsorge
Mit Dankurkunden und Geschenken hat die Stadt Alzenau
zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
in der letzten Woche 19 Schülerinnen und Schüler aus den
fünften bis neunten Klassen der Karl-Amberg-Mittelschule
ausgezeichnet.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge widmet sich im
Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der
deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und
zu pflegen. Die Kosten deckt der Volksbund unter anderem mit
einer alljährlichen Haus- und Straßensammlung, die an der
Alzenauer Mittelschule heuer von Lehrkraft Silke Steinbrecher
koordiniert wurde. Dabei haben die jungen Sammler eine Spendensumme von über 1.700 Euro zusammengebracht. Die
Sammler/innen heißen: Koray Aidin, Steven Maurice Branig,
Thorin und Merlin Christl, Lukas Dause, Yasin Egeli, Leon Hofmann, Lena Imhof, Senem Izgi, Justin Junker, Sibel Kemaloglu,
Samantha Leimer, Sophie Leubecher, Damien Neborowsky,
Jasmine Möllenbeck, Lilli Rossmann, Vanessa Schreiner, Guilliana Schwarz und Bianca Urban.
„Was ihr macht, ist Friedensarbeit“, lobte Bürgermeister Alexander Legler die eifrigen Sammler. In Deutschland rund 70 Jahre
in Frieden zu leben, sei schon etwas Besonderes. VolksbundBezirksgeschäftsführer Stefan Wagenhäuser dankte sowohl der
Stadt Alzenau als auch der Mittelschule für die Unterstützung
und stellte den jungen Spendensammlern seine Organisation
vor. Der Volksbund pflege nicht nur Kriegsgräber, sondern
betreue auch Angehörige der Toten und unterstütze die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge. Für junge Menschen seien Begegnungsstätten/WorkCamps geschaffen worden, deren Besuch über die Schulleitung
arrangiert werden könne. Die besten Sammler können auch die
Karl-May-Festspiele besuchen, so Wagenhäuser. Der Alzenauer
Ehrenbürger und Volksbund-Verbindungsmann Franz Emge
(81) führte den Kindern und Jugendlichen Beispiele aus Kriegszeiten vor Augen, die er selbst erlebt hat und lobte sie für ihren
Einsatz für die gute Sache.
Die Freizeit- und Erholungsanlage Meerhofsee und das Waldschwimmbad Alzenau sind seit Donnerstag, 14. Mai, zur diesjährigen Badesaison geöffnet.
Die in den letzten Jahren erworbenen Jahreskarten (Chipcards)
können vor Ort verlängert oder neu erworben werden.
Jahreskarten kosten 35 Euro für Erwachsene und 10 Euro für
Kinder. Familienkarten werden für 60 Euro angeboten. Mit den
Dauerkarten können beide Bäder besucht werden. Die Kaution
für Chipcards beträgt 3 Euro (bei Neuerwerb oder Ersatz).
Die Öffnungszeiten sind täglich von 9 bis 20 Uhr.
Im Juni und Juli ist der Meerhofsee eine Stunde länger
geöffnet, bis 21 Uhr.
Kanalbauarbeiten in Alzenau-Albstadt erfordern halbseitige Sperrung der Freigerichter
Straße
Bürgermeister Dr. Alexander Legler und Volksbund-Bezirksgeschäftsführer Stefan Wagenhäuser (links) sowie Lehrkraft Silke
Steinbrecher und Verbindungsmann Franz Emge (rechts) zusammen
mit den jungen Spendensammlern.
Foto: Otto Grünewald
Hof-Flohmarkt
Sa., 16.05.2015, 10.00 - 17.00 Uhr
So., 17.05.2015, 10.00 - 15.00 Uhr
Alzenau-Michelbach, Bogenstraße 24
Wegen Kanalbauarbeiten ist der Kreuzungsbereich „Freigerichter Straße“ und „Neuseser Straße“ in Alzenau-Albstadt noch
bis 22. Mai 2015 halbseitig gesperrt.
Der Verkehr aus und nach Freigericht wird über eine Ampel
geregelt.
Die halbseitige Sperrung mit den sich daraus ergebenden Einschränkungen ist für den Neubau eines Oberflächenkanals
unabdingbar. Um die Einschränkungen möglichst gering zu
halten, sind die Arbeiten abschnittsweise vorgesehen.
Die Straße „Am Sportfeld“ ist im Bereich der Neuseser Straße
bis „Am Sportfeld Nr. 1“ wegen des Neubaus eines Schachtbauwerks noch bis 12. Juni 2015 voll gesperrt. Der Anliegerverkehr wird über die Neuseser Straße und Borngasse geleitet.
Die Stadtwerke Alzenau bitten um Verständnis.
Seite 16
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Belegung der städtischen Sporthallen durch
Vereine und Gruppen 2015/2016
Um die Trainingsbelegung der Sporthallen für 2015/2016, beginnend ab 1. September, abzuschließen, sind von interessierten Vereinen Belegungswünsche anzumelden, die nachfolgende
Angaben enthalten sollten:
1. Gewünschte Sporthalle
2. Gewünschter Wochentag und Ersatz-Wochentag
3. Belegungszeit (von ... bis ... Uhr) sowie von Monat bis Monat
4. Sportart
5. Teilnehmergruppe (z.B. Aktive, Senioren, Schüler, Jugend)
und Teilnehmerzahl
6. Erklärung, ob die Halle während der Ferienzeit (Bayerische
Schulferien) genutzt werden soll.
Der entsprechende Vordruck kann bei den Stadtwerken Alzenau,
Hallenverwaltung, Frau Müller, Siemensstr. 2 A, Telefon: 06023
502-714, E-Mail: [email protected] angefordert
werden.
Die Anträge oder Belegungswünsche sind bis zum 29. Mai 2015
bei der Verwaltung einzureichen.
Verkauf stadteigener Grundstücke im Baugebiet
„Kleeb“ im Stadtteil Michelbach sowie eines
teilbebauten Grundstücks im Stadtteil Albstadt
Kartenvorverkauf gestartet: Kurzfilmfestival
„Shorts on the rock“ goes Gartenschau
Das Kurzfilmfestival „Shorts on the rock“, das heuer bereits zum
4. Mal von der Jugend- und Kulturpflege der Stadt Alzenau
ausgerichtet wird und sich immer größerer Beliebtheit erfreut,
verspricht auch dieses Jahr wieder Kinonächte der ganz besonderen Art. Das Open-Air-Event der Extraklasse findet dieses
Mal jedoch nicht wie gewohnt auf der Burg Alzenau, sondern
im besonderen Ambiente der Bayerischen Gartenschau „Natur
in Alzenau“ von Freitag, 19. Juni, bis Sonntag, 21. Juni, statt.
Im Energiepark des Gartenschaugeländes werden an diesem
Wochenende einerseits bereits international prämierte und
gefeierte Kurzfilme präsentiert, andererseits treten die im Voraus
eingereichten Filme im Wettbewerb erneut um den „Shorts on
the rock-Award“ an. Das jeweilige Publikum des Abends bildet
die Jury und schickt einen Bewerber ins Finale am Sonntag,
21. Juni. Der Gesamtsieger erhält am Ende ein Preisgeld in
Höhe von 250 Euro.
Eintrittskarten für die Veranstaltung können im Vorverkauf
an der Stadt-Info im Alzenauer Rathaus
erworben werden:
Tageskarte Erwachsene 6 Euro (ermäßigt 4 Euro)
Festivalkarte Erwachsene 13 Euro (ermäßigt 9 Euro)
Filmgruppen und Einzelpersonen können ihre Beiträge noch bis
zum 1. Juni 2015 an die Stadt Alzenau, Dominik Wenzel, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau senden.
Teilnahmebedingungen, Anmeldeunterlagen sowie weitere
Informationen gibt es bei Dominik Wenzel (Tel.: 06023 5042852)
und auf Facebook unter „Shorts on the rock.“
Wir suchen zum schnellstmöglichen Termin
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Baugebiet „Kleeb“ Michelbach
Haus Nr. 4 (Doppelhaushälfte) zu 370 m2
Haus Nr. 12 (Reihenendhaus) zu 334 m²
Haus Nr. 17 (freistehendes Einfamilienhaus) zu 366 m²
Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 290,00 €/m² inkl. Erschließungskosten.
Baugebiet „Kantstraße“ Kälberau
Kantstraße 40 (freistehendes Einfamilienhaus) zu 384 m2
Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 260,00 €/m² inkl. Erschließungskosten. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Juni 2015.
Die Stadt Alzenau beabsichtigt, gegen Gebot ein bebautes
Grundstück im Stadtteil Albstadt zu veräußern:
Flurstück Nr. 73, Gemarkung Albstadt zu ca. 420 m2,
Zieglerstraße 1
Es bestehen keine Miet- oder Pachtverhältnisse.
Für die Baugebiete „Kleeb" und „Kantstraße" gewährt die
Stadt grundsätzlich einen „Kinderbonus“ in Höhe von
10,00 €/m² pro Kind. Die Grundstücke werden freihändig
vergeben. Der Stadtrat entscheidet anhand der vorliegenden
Bewerbungen in seiner Sitzung. Die Bewerbungsfrist endet
am 17. Mai 2015.
Frau Silvia Wulf und Herr Sebastian Carlsson, Telefon
06023/502-139 und 06023/502-159, E-Mail: wulf.silvia@
alzenau.de und [email protected] stehen für
nähere Informationen zur Verfügung.
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Nähere Auskünfte unter Tel. 06029 1315
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 17
natur in alzenau
„Ein Eldorado für Gartenliebhaber“
Große Vorfreude bei der Pressekonferenz zur
Eröffnung der Bayerischen Gartenschau
„Natur in Alzenau“
15 Tage vor der Eröffnung fand die Pressekonferenz zur Bayerischen Gartenschau „Natur in Alzenau 2015“ statt. Das Sommerfestival beginnt am 22. Mai und Garten- und Kulturliebhaber
können bis zum 16. August Natur und Kultur mit allen Sinnen
erleben.
Bei strahlendem Sonnenschein in der Solarstadt Alzenau
war die Vorfreude auf das Großereignis deutlich spürbar. Dr.
Alexander Legler, erster Bürgermeister der Stadt Alzenau und
die Geschäftsführer der „Natur in Alzenau 2015“ begrüßten
Ulrike Scharf, bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Roland Albert, Vorsitzender der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Gartenschauen mbH.
Umweltministerin Ulrike Scharf lobte besonders, dass mit den
thematischen Ausrichtungen der beiden, insgesamt 13 Fußballfelder großen, Parkanlagen „Miteinander der Generationen“ und
„Erneuerbare Energien“ wichtige Zukunftsfragen aufgegriffen
und umgesetzt wurden und stellte als besonderes Highlight die
Renaturierung der Kahl in Alzenau heraus. „Eine Gartenschau
hat immer viele Gewinner – die Bürgerinnen und Bürger und vor
allem die heimische Natur“, so die Ministerin.
Als „riesigen Freizeitraum“ bezeichnete Bürgermeister Legler
die beiden neuen Parkanlagen mit „völlig neuartigen Spielflächen“. Besonders betonte er die positiven Effekte der Gartenschau auf die nachhaltige Stadtentwicklung, bei der die Stadt
Alzenau schon seit Jahren als Paradebeispiel auftritt, denn „was
geschaffen wurde, macht Lust auf die Zeit jetzt und auf die Zeit
danach“. Die thematische Ausrichtung von „Generationenpark“
und „Energiepark“ zeigt sich auch in der Gestaltung der über
2.000 Veranstaltungen. Im Programm ist für alle Altersklassen
etwas geboten und es lebt besonders vom großen Engagement
der Menschen, Vereine und Unternehmen aus der ganzen
Region.
Für Roland Albert, selbst in der Region um Alzenau beheimatet,
ist diese Gartenschau etwas ganz Besonderes, hat er doch vor
einigen Jahren in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der LGS
den damaligen Bürgermeister der Stadt Alzenau dazu ermuntert,
sich um diese Veranstaltung zu bewerben. Er stellte zugleich
die Einzigartigkeit der Gartenschau in Alzenau heraus, die er in
der Lokalisierung der Stadt sieht. „Hier befinden wir uns in der
unmittelbaren Nähe zum geographischen Mittelpunkt Europas
aber auch im Bereich der Ländergrenze zu Hessen. Wir sind
die sogenannte Vorspessartregion.
Das Gartenschaugelände zeigte sich am Mittwoch von seiner
schönsten Seite und bei Sonne, ersten Sommerblumen, interessanten Ausstellungsbeiträgen wurde ein erster Gesamteindruck der nahenden Ereignisse vermittelt. Umweltministerin
Scharf wurde am „Bewegungsparcours der Generationen“ –
einem zentralen Element des Generationenparks – selbst aktiv.
Außerdem besuchte sie den Ausstellungspavillon des Umweltministeriums, der gerade aufgebaut wird. Hier durfte sie selbst
Hand anlegen und den Aufbau unterstützen. Als Höhepunkt
ihres Besuchs genoss sie gemeinsam mit Bürgermeister Legler
einen Blick aus der Vogelperspektive auf den Generationenpark.
Jetzt vergünstigte Dauerkarte für die Gartenschau sichern!
Dauerkarten für die Gartenschau in Alzenau gibt es noch bis
zum 21. Mai zum vergünstigten Vorverkaufspreis von 50
Euro (Kinder 10 Euro, Begünstigte 25 Euro). Mit der Dauerkarte können Sie 87 Tage Sommerfestival mit über 2.000
Veranstaltungen in zwei neuen Parkanlagen genießen. Ab der
Eröffnung am 22. Mai kosten die Dauerkarten 60 Euro (Kinder
20 Euro, Begünstigte 35 Euro). Alle Veranstaltungen, die vom
22. Mai bis zum 16. August 2015 auf dem Gartenschaugelände stattfinden sind in diesem Eintrittspreis inklusive.
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landesmusikfest
Alzenau erklingt vom 4. bis 7.Juni 2015 für
kleine und große Leute!
Es sind nur noch knapp 3 Wochen bis das 12. Bayerische
Landesmusikfest hier in Alzenau beginnt. Am Fronleichnamswochenende erklingt unsere Stadt im Grünen für kleine und
große Gäste mit rund 3.000 Musikern in 60 Orchestern.
Zur Freude der Kinder gibt es Donnerstag bis Samstag ein
tolles, kostenloses Programm. Unter anderem öffnet das Landesmusikfest unter professioneller Anleitung von Klangwelt
Karlstein seinen „Groove-Koffer“ gepackt mit kreativen Improvisationsideen. Unter dem Motto „Feel the Power“ wird mit
Bewegungs- und Sprechgesängen unter Einsatz von Percussion-Instrumenten, Boomwhacker und Co. eine originelle,
coole und rhythmische Atmosphäre entstehen - ganz ungezwungen und frei. Der „Groove-Koffer“ empfängt alle Kids ab
Vorschulalter und Teenies am Donnerstag, 4. Juni, und Freitag,
5. Juni, jeweils um 14 Uhr in der Alten Post, 1. OG.
Nach einer Stunde Mitmachworkshops wird gegen 15.15 Uhr
an beiden Tagen das groovige Ergebnis für alle Eltern und
Festbesucher im Festzelt präsentiert. Am Samstag startet das
groovige Programm bereits um 12.15 Uhr. Das Ergebnis wird
gegen 13.30 Uhr auf der Open-Air-Bühne auf dem Marktplatz
aufgeführt. Das Mitmachprogramm ist täglich anders. Wer also
Lust hat, öfter teilzunehmen, kann gerne an allen Tagen kommen
und spaßig die Musik erleben.
Die Welt der Musik kann neben dem Kindermitmachprogramm
samstags auch in zwei Kinderkonzerten unter dem Motto „Begehbares Orchester“ entdeckt werden. Jeweils um 11 Uhr und
um 15 Uhr für eine knappe Stunde wartet der Musikverein
Großwelzheim auf viele Kinder und Teens. Unter der Leitung
von Harald Kullmann und der Moderation von Anna Mainhardt
dreht sich musikalisch alles um das große Thema „Rhythmus“
und die Kinder dürfen am eigenen Leib erfahren, was Musikalität und Rhythmik sind. Sie dürfen Klänge erleben, spüren und
nachahmen. Dabei präsentiert der Musikverein weltbekannte
Kinderlieder und erklärt anhand der Melodien spielerisch die zu
sehenden Instrumente und die Grundsätze der Rhythmik. Zu
finden ist das Mitmachkonzert auf dem Marktplatz vor der Open
Air Bühne, mit direktem Publikumsanschluss und begehbar!
Wen das Musikfieber gepackt hat, der kann im Anschluss in der
Ausstellung „Musik und Noten“ im Maximilian-Kolbe-Haus die
gesehenen Instrumente gleich selbst ausprobieren. Und wer
weiß, vielleicht entwickelt sich aus diesem ersten Kennenlernen
einmal ein Starmusiker.
Natürlich gibt es nicht nur Erlebnisse für Kinder. Ein buntes
Programm erwartet die Festbesucher. Bereits am Vorabend (3.
Juni) von Fronleichnam spielt das Sinfonische Blasorchester
Vorspessart um 19.30 Uhr die Eröffnungs-Gala in der Prischoßhalle. Musikdirektor Harald Krebs und Solisten aus den eigenen
Reihen zeigen, was der Vorspessart musikalisch in höchster
Qualität zu bieten hat.
Die vier Festtage beginnen am 4. Juni um 8.30 Uhr mit einem
Festgottesdienst in der Kirche St. Justinus. Um 11 Uhr ist die
offizielle Festeröffnung im Festzelt auf dem Burgparkplatz mit
Bieranstich, Weißwurstfrühstück und Kabarett mit Andy Sauerwein. Der Eintritt ist frei und die Bevölkerung herzlich eingeladen. Im Spessart-Gymnasium Alzenau (SGA) finden ab 13 Uhr
Wertungsspiele für Blasorchester statt. Zuhörer sind dazu
herzlich willkommen. Um 19.30 Uhr spielen die Auswahl-Bigband des Blasmusikverband Vorspessart BIBAVON sowie das
Landesjugendjazzorchester Bayern in der Prischoßhalle eine
hochkarätige Jazz-Bigband-Gala.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Am Freitag, 5. Juni, gibt es zwei weitere Gala-Konzerte. Um 18
Uhr spielt auf der Burg Philharmenka in Frack und Lederhose
und ab 20.30 Uhr bringt Mnozil Brass die Räuschberghalle zum
Beben.
Am Samstag, 6. Juni, gibt es ab 9 Uhr wieder Wertungsspiele
für Blasorchester am SGA, um 10 Uhr beginnt im Festzelt der
spezielle Wettbewerb für Traditionelle Blasmusik mit Vorausscheid und Finale. Ab 20.30 Uhr werden die Kinzbach Musikanten im Festzelt die Stimmung endgültig zum Kochen bringen.
Doch nicht nur die Liebhaber der traditionellen Blasmusik kommen am Samstag auf ihre Kosten. Blasmusik für den guten
Zweck präsentieren um 16.30 Uhr in der Prischoßhalle das
Polizeiorchester Bayern und das Blasorchester des Musikbund
Ober- und Niederbayern in einem Doppelkonzert.
Der Festsonntag, 7. Juni beginnt um 9 Uhr mit einem Gottesdienst. Um 13.30 Uhr startet der große Festumzug durch die
Innenstadt zum Burgparkplatz. Dort sammeln sich um 15 Uhr
die Orchester zu einem beeindruckenden Gesamtchor mit ca.
800 Musikern.
Das letzte der sechs Gala-Konzerte beginnt um 16 Uhr mit
„häisd’n’däisd vomm mee“ auf der Burg. Nach einem Gemeinschaftskonzert mit dem „Spielleuteorchester des TV 1901 Michelbach“ und dem „Musikverein Concordia Michelbach 1923“
gegen 20 Uhr auf dem Burgparkplatz geht das 12. Bayerische
Landesmusikfest um 21 Uhr mit dem Großen Zapfenstreich zu
Ende.
Alzenau erklingt: Abwechslungsreiche Unterhaltungsprogramme mit Stand- und Platzkonzerten an allen Tagen spielen
die Musikvereine auf vier Bühnen (Open-Air Bühne auf dem
Marktplatz, Bühne im Generationenpark, Bühne im Energiepark,
Bühne im Festzelt) und auf verschiedenen Plätzen (u.a. Villa
Meßmer, BRK Seniorenheim, Meerhöfchen). Auch so manches
Showorchester aus dem Ausland wird hier nicht nur Ohrensondern auch Augenschmaus bieten.
Es lohnt sich bei diesem Event dabei zu sein!
Der Eintritt ins Festzelt, zu den Stand- und Platzkonzerten sowie
das Kinderprogramm sind frei!
Eintrittskarten für die Gala-Konzerte können online unter
www.landesmusikfest2015.de bestellt werden oder im Rathaus,
bei allen Vorverkaufsstellen von Reservix und den Service
Stellen des Main-Echo erworben werden.
Gala-Konzerte:
Mittwoch, 3. Juni, 19.30 Uhr: Eröffnungsgala sbv mit Solisten
aus den eigenen Reihen, Prischoßhalle Alzenau
Donnerstag, 4. Juni, 19.30 Uhr: BIBAVON und LandesJugendjazzorchester Bayern, Prischoßhalle Alzenau
Freitag, 5. Juni, 18 Uhr: Gala-Konzert mit „PHILHARMENKADIE NÜRNBERGER BÖHMISCHE“, Burg Alzenau
Freitag, 5. Juni, 20.30 Uhr: Gala-Konzert mit dem Blechbläserensemble „MNOZIL BRASS“, Räuschberghalle Hörstein
Samstag., 6. Juni, 16.30 Uhr: Benefizkonzert mit Bayerischem
Polizeiorchester und Sinfonisches Blasorchester Musikbund
Ober- und Niederbayern, Prischoßhalle Alzenau
Sonntag, 7. Juni, 16 Uhr: Musik & Kabarett mit „häisd'n‘däisd
vomm mee“, Burg Alzenau
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Motorrädern und Oldtimern!
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Vespa, Piaggio, Zündapp, Hercules, Puch, Kreidler usw.
Bitte alles anbieten! Wir holen ab!
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
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Das „Jump In“ geht Klettern
Am 27. Mai, in den Pfingstferien, bietet die Jugendpflege der
Stadt Alzenau einen Ausflug in den Kletterpark Funforest/
Offenbach an. Wie in den letzten Jahren verbringen wir die Zeit
von 10 bis 15 Uhr in den Höhen der Baumwipfel über Offenbach.
Treffpunkt und Abfahrt ist um 9.30 Uhr am „Jump In“. Am
Ausflug können Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 20
Jahren teilnehmen. Die Plätze sind begrenzt.
Im Kletterpark kann man seine Balancefähigkeit, sein Geschick,
Gleichgewicht, Koordinationsfähigkeit und Durchhaltevermögen
unter Beweis stellen. Aber auch für nicht so erfahrene Kletterer
bietet der Ausflug die Möglichkeit ihre Ängste zu überwinden
und unter fachkundiger Anleitung und ausgerüstet mit einem
hervorragendem Sicherungssystem die ersten Schritte auf dem
9 Stationen umfassenden, mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden ausgestatteten Parcours zu machen.
Die Fortgeschrittenen können sich am Seilrutschenparcours
oder der Kletterstation mit dem Freefall oder Basejump beweisen.
Anmeldeunterlagen gibt es im Jugendzentrum „Jump In“,
Mühlweg 16.
Weitere Infos unter 06023 504-2852 oder unter wenzel.dominik@
alzenau.de.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Wertgutachten für Ihre Immobilie
Wir ermitteln für Sie den Wert Ihrer Immobilie zum
Zwecke:
• V
on Erbübertragung
– Wert eines Wohnungsrechts
– Wert einer Pflegeverpflichtung
• Bei Erb- oder Eheauseinandersetzungen
• Z
ur Vorlage beim Finanzamt
– Erbschaftssteuer
• B
eim Kauf einer Immobilie
– Beurteilung von Bauschäden
– notwendige Instandhaltungs- u. Sanierungsmaßnahmen
– notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen
• B
eim Verkauf Ihrer Immobilie
– Ermittlung des aktuellen Marktwertes
• B
ei Geschäftsübertragungen
– Wert der gewerblichen Gebäuden
Karl-Heinz Pfaff
Sachverständiger zur Immobilienbewertung,
Bauschadensbewertung und geprüfter Energieberater
Tel.: (0 60 29) 66 50, Handy: (01 71) 77 27 544
Nr. 9 / 15. Mai 2015
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VHS Alzenau-Kahl-Karlstein
Die VHS Alzenau teilt mit …
Am Dienstag, 19. Mai, findet um 19 Uhr im VHS-Haus in der
Gunkelsrainstraße 3, der Workshop BrainGym (Gehirngymnastik)
für Erwachsene/Eltern statt. Gezielte Bewegungen sind wesentlich für die Entstehung von integrierten Gehirnfunktionen, die
Grundvoraussetzung für das Lernen sind. Von Bettina Liesau
erfahren Sie Hintergründe und lernen Bewegungsabfolgen
kennen. Anmeldungen sind unbedingt erforderlich
Die VHS Kahl teilt mit …
Flugstudienreise Kapverden
Die VHS Kahl führt vom 23. Oktober bis 1. November 2015
eine Flugstudienreise zu den Kapverdischen Inseln durch. Auf
dem Hinflug mit der TAP ist ein Zwischenaufenthalt in Lissabon
mit einer Stadtrundfahrt vorgesehen. Folgende Inseln sind im
Reiseprogramm: Santiago, Santao Antao, Sao Vicente mit
Mindelo und Sal.
Reisepreis: 2.345 Euro.
Das Reiseprogramm kann unter 06188 2465 angefordert werden.
Dresden und das Erzgebirge im Advent
Die VHS Kahl bietet vom 9. bis 13. Dezember 2015 eine Adventsfahrt nach Dresden mit Erzgebirge an.
Reiseablauf: Busfahrt nach Dresden mit Zwischenstopp in Erfurt.
Besichtigungen in Dresden: Spaziergang durch die historische
Altstadt mit Zwinger, Theaterplatz mit Semperoper, Hofkirche,
Fürstenzug, Brühlsche Terrasse und Dresdner Neumarkt mit
Frauenkirche. Ferner: Führung durch die Semperoper und Besuch der Gemäldegalerie „Alte Meister“.
In den nächsten zwei Tagen steht das Erzgebirge im Vordergrund: Freiberg, Annaberg, Bahnfahrt von Cranzahl nach Oberwiesenthal. Auf der Rückfahrt werden die typischen Orte des
Erzgebirges Schwarzenberg und Schneeberg besichtigt.
Reisepreis: 589 Euro.
Das Reiseprogramm kann unter Telefon 06188 2465 angefordert
werden.
• Innenausbau
• Individueller Möbelbau
• Türen und Fenster
• Parkett und Laminatböden
•Türen & Fenster
•Innenausbau
•Parkett & Laminat
„Schlaue Riesen“ aus dem Zauberwald sind
sehr aktiv
Im Rahmen des Vorschulprogramms, bei dem sich die Vorschulkinder aus der städtischen Kindertagesstätte Zauberwald
wöchentlich zu besonderen Projekten treffen, waren sie in den
letzten beiden Wochen in Alzenau unterwegs.
Eingebunden in den Themenschwerpunkt der Bayerischen
Gartenschau „Natur in Alzenau“ hatten sie bereits im März die
Gärtnerei Engelhard besucht und hier eine interessante Führung
erhalten. Zwischenzeitlich haben sie in der Kindertagesstätte
Baumgesichter gestaltet, die jetzt die Bäume im Hof der Kita
schmücken. Abschließend waren sie Gäste bei der bayerischen
Pflanzentaufe, die am 23. April ebenfalls in der Gärtnerei
Engelhard stattfand.
Dort haben sie Samenbomben aus Erde, Lehm, Wasser und
Blumensamen hergestellt. Diese durften sie mitnehmen und im
Anschluss nach Belieben auf Alzenauer Boden verteilen.
Eine Woche später ging es gleich wieder los für die „Schlauen
Riesen“: Es folgte ein Fußmarsch zur Polizeistation Alzenau.
Hier konnten sie alle ihre Fragen stellen und die Polizeistation
besichtigen. Aufregend wurde es, als ein vermeintlicher Banküberfall gemeldet wurde, während die Kinder in der Funkzentrale waren. Als sich herausstellte, dass es ein Fehlalarm war,
waren alle erleichtert. Spannend war natürlich auch die Besichtigung einer Gefängniszelle. Sehr beeindruckt waren die Kinder
von den Aufgaben der Polizei und dem benötigten Equipment,
das sie zum Teil auch anprobieren durften.
Schreinerei Edgar Wissel
Industriestraße 5
63796 Kahl am Main
Telefon 06188/44 86 720
Mobil: 0175/172 53 12
Mail: [email protected]
• Innenausbau
•Individueller
Möbelbau
• Treppen
• Individueller Möbelbau
• Türen und Fenster
• Parkett und Laminatböden
Schreinerei Edgar Wissel
Industriestraße 5
63796 Kahl am Main
Telefon 06188/44 86 720
Mobil: 0175/172 53 12
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Industriestraße 5 • 63796 Kahl/M.
Tel. 06188 - 4486720
Mobil 0175 - 1 72 53 12
www.schreinerei-wissel.de
Das nächste große Highlight wird ein Zirkusprojekt sein, das
die „Schlauen Riesen“ gemeinsam mit allen Alzenauer Vorschulkindern und der Erich-Kästner-Grundschule nach den Pfingstferien durchführen.
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Eine Kiste voller Bücher….
Nr. 9 / 15. Mai 2015
• Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung richtig interpretieren
• Tipps bei Essproblemen und Allergien
• Ernährungserziehung zeitgemäß
Referentin: Renate Bleistein, Ökotrophologin
Termin: Dienstag, 19. Mai, von 18.30 bis 20 Uhr
Ort: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Antoniusstr. 1, 63741 Aschaffenburg
Anmeldung: (nur vormittags) beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt - Außenstelle Aschaffenburg
- unter 06021/4144-11 (Frau Steg) oder 06021 4144-0.
Der Kurs ist kostenfrei!
Babysitterdienst
Eine Kiste voller Bücher rund um die Thematik „Wasser“ hatten
Christl Huber, Leiterin der Stadtbibliothek, und Mitarbeiterin
Simone Sauer im Gepäck, als sie in die städtische Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland kamen. Die Kindertagesstätte, die
seit November vergangenen Jahres Wasser-KITA-Unterfranken
ist, ist immer auf der Suche nach neuen Ideen, Materialien und
Kooperationspartnern.
Das Zusammenstellen der Bücherkisten, die neben Sach- und
Bilderbüchern für die Kinder auch Fachliteratur für die Erzieherinnen sowie weitere Medien, wie CDs, DVDs und Bilderbuchkinos enthalten, ist eines von mehreren Angeboten, die die
Stadtbibliothek in Kooperation mit Kinderbetreuungseinrichtungen anbietet.
Stefanie Hein, Mitarbeiterin der UNICEF Arbeitsgruppe Aschaffenburg war ebenfalls gekommen. Sie stellte das Thema „Wasser wirkt“, das Jahresthema von UNICEF, vor. Unter den Gesichtspunkten der Vorsorge und akuten Situationen wird seitens
UNICEF besonders Wert auf Hygiene und Wassergewinnung
in Ländern wie Äthiopien, Bangladesch, Kambodscha und
anderen Ländern gelegt. Themen wie „das richtige Hände waschen“ interessieren auch die Kinder im Iglauer Abenteuerland
und fließen immer wieder in den Alltag mit ein, so Ursula
Rosenberger, Leiterin der Kindertagesstätte.
Die von Stefanie Hein mitgebrachten Informationen können die
Erzieherinnen nutzen, um das Thema Wasser und Grundwasserschutz auch aus der Sicht von UNICEF zu vermitteln. Die
Arbeitsgruppe wird auch auf der Gartenschau vertreten sein.
Spannend wurde es dann, als die Kinder die Bücherkiste in der
neuen Leseecke entdeckten. Christl Huber agierte begeistert
als Vorlesepatin, während Stefanie Hein mit Kindern das mitgebrachte Aktionsposter „Wasser ist Leben“ puzzelte.
Der Landkreis Aschaffenburg arbeitet bei der Vermittlung und Schulung von Babysittern mit dem Verein MGH-Mütze e.V. zusammen.
Weitere Informationen zum Angebot der Gleichstellungsstelle
finden Sie unter: http://www.landkreis-aschaffenburg.de/
gesund-soziales/gleichstellung/kinderbetreuung/.
Wieder Krabbelstunde in Stadt und Land
Herzliche Einladung zum Kleinkinder-Gottesdienst, in der
­Regel an jedem 2. Sonntag im Monat im ­Kaminzimmer des
­Maximilian-Kolbe-Hauses.
Alzenau: Spiel- und Krabbelgruppen der Evang.-Luth. Kirchengemeinde ­Peter und Paul im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße 20, donnerstags von 9.30 - 11 Uhr (Eltern-KindSpielkreis „Puste­blume“) – Ansprechpartner: Esther Krämer,
☎ 99 30 38.
Alzenau: Krabbelgruppe „Auenzwerge” ab 1 Jahr, dienstags
15.30 - 17.30 Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus, Keller. Ansprechpartner: Silke Herzog, ☎ 970328.
Alzenau: Krabbelgruppe „Auenwichtel” ab 8 Monate, mittwochs
15.30 - 17.30 Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus, Keller. Ansprechpartner: Fulya Renning, ☎ 0170 5700166.
Alzenau-Hörstein: Krabbelgruppe "Die Weinbergzwerge",
mittwochs 9.30 bis 11.15 Uhr, Jugendraum des Pfarrheims St.
Martin, Ansprechpartner: Monika Lange, ☎ 5070470.
Alzenau-Wasserlos: Krabbelgruppe „Schneckenbande“ (0 - 3
Jahre): donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr. Ansprechpartner:
Katja Trapp, ☎ 9520391 ­sowie Jennifer Reinfurth, ☎ 5049838.
Nachwuchs ist jederzeit herzlich willkommen!
Alzenau-Albstadt: Krabbelgruppe der Kuratie Albstadt für Kinder
bis 3 Jahre im St. Josefsheim: dienstags von 9.30 bis 11 Uhr.
Ansprechpartner: Katharina Stenger, ☎ 310150 und Elisa Leicht,
☎ 0173 3247968.
Freie Plätze für Alzenauer Schulkinder in den
Pfingstferien
Private Kindergruppen
Es gibt noch freie Plätze in der Ferienbetreuung über die Pfingstferien, in der Woche vom 26. bis 29. Mai.
Die Ferienbetreuung für Alzenauer Kinder und Schüler der
Klassen 1 bis 6 findet in den Räumen der Karl-Amberg-Mittelschule (Prischoßstraße 28) statt. In diesem Jahr wird ein abwechslungsreiches, attraktives Ferienprogramm mit dem Motto: „Unsere Erde“ wird angeboten.
Weitere Informationen und Anmeldungen nehmen Martina
Volk und Ingrid Schölzel täglich von 13 bis 16 Uhr,
unter 06023 320-330 entgegen.
„Essen am Familientisch“
Vortrag: Was brauchen 1- bis 3-Jährige und was nicht?
• Babybrei – und was kommt dann?
• Lebensmittel und Getränke sinnvoll gewählt
• Umgang mit Süßigkeiten und Kinderlebensmitteln
„Die kleinen Strolche e.V.“ Elterninitiative einer betreuten
Kleinkindgruppe ab 1,5 Jahren, mittwochs + freitags von
9 bis 12 Uhr im Alten Rathaus Wasserlos, 1. OG, Glockengasse 2, Ansprechpartnerin: Isabell Baumann, ☎ 06188/9948330,
Mail: [email protected], Homepage: http://www.
die-kleinen-strolche.blogspot.de/
„Kleine Frösche“ Betreute Kleinkindgruppe ab ca. 24 Monate
bis Kitaeintritt, Montag bis Mittwoch, jeweils von 8.45 - 11.45
Uhr, Waldstraße 5, Alzenau. Kontakt: Elke Mader-Pfarr (Erzieherin), Tel. 06023 30237.
Jugendgruppe
Kindergruppe Regenbogen für 6- bis 11-jährige der Evangelischen Kirchengemeinde ­Peter und Paul im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße. Treffen: dienstags von 16.30
bis 18 Uhr (außerhalb der ­Ferienzeit). Ansprechpartner:
Diakonin z. A. Julia Roeser-Mueller, Tel. 06023/970661.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
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EVA baut Glasfasernetz in Michelbach weiter
aus
Natur in Alzenau: EVA gibt ökologische Energiespartipps für den Garten
In wenigen Tagen wird die Bayerische Gartenschau „Natur in
Alzenau 2015“ eröffnet. Vom 22. Mai bis 18. August wird sie die
Besucher mit mehr als 2.000 Veranstaltungen in Atem halten.
Mit dabei ist auch die EVA. Der regionale Strom-, Gas- und
DSL-Anbieter lädt am Sonntag, 26. Juli, zu einem großen Familientag ein. Details werden noch bekannt gegeben. Zur Einstimmung hat der Energieversorger fünf Energiespartipps für
den heimischen Garten zusammengestellt. Sie senken den
Strom- und Wasserverbrauch, schonen die Umwelt und machen
jetzt schon Lust auf Alzenaus Sommermärchen im Grünen.
Nachhaltig gießen
Beim Gießen kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. An
warmen Tagen sollten Rasen und Beete abends und in den
frühen Morgenstunden mit Wasser versorgt werden. Tagsüber
besteht die Gefahr, dass die Feuchtigkeit verdunstet, bevor sie
bei den Wurzeln der Pflanzen ankommt. Besonders nahrhaft ist
Regenwasser. Aufgefangen in einer Regentonne oder Zisterne
können es Hobbygärtner quasi gratis nutzen.
Kabellos mähen
In Sachen „Rasenmähen“ empfiehlt die EVA, auf elektrische
Modelle zu setzen. Sie erzeugen deutlich weniger Schadstoffe
als benzinbetriebene Geräte und leisten ebenso gute Arbeit.
Für große Gärten bietet sich eine kabellose Variante an. Außerdem lohnt es sich, langfristig über einen Mulchrasenmäher
nachzudenken. Ihr ökologischer Nutzen: Sie häckseln den
Rasenschnitt so klein, dass er als natürlicher Dünger auf dem
Grün liegen bleiben kann. Das macht chemische Dünger überflüssig.
Eine Hochgeschwindigkeitsleitung ins Internet ist heutzutage
ein wichtiger Standortfaktor. Denn nicht nur in Unternehmen
wächst das Datenvolumen, auch private Verbraucher legen
immer größeren Wert auf eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Die Energieversorgung Alzenau (EVA) will deshalb ihr DSLNetz sukzessive auf Glasfaserkabel umstellen und bisher
genutzte Richtfunkmasten außer Betrieb nehmen. Nach der
erfolgreichen Umsetzung im Industriegebiet Nord wurden nun
auch die Tiefbauarbeiten im Stadtteil Michelbach abgeschlossen.
Von den Aufgrabungen „Am Falltor” ist mittlerweile nichts mehr
zu sehen. Auf 250 Meter wurden hier vor wenigen Tagen Leerrohre verlegt und in diese anschließend Glasfaser eingeblasen.
„Bisher steuerten unsere Kunden hier über Richtfunk das Internet an. Dafür waren drei Kabelverzweiger am Lindenplatz 4, Am
Falltor 2 und Am Falltor 10 miteinander verbunden“, erklärt EVA
DSL-Techniker Uwe Zeller. Die neue Glasfaserleitung in diesem
Bereich bringt für die Kunden von EVA DSL einen wesentlichen
Vorteil mit sich. „Die Netzverbindung via Glasfaser ist noch
stabiler“, sagt Zeller. „Das macht das Surfen noch komfortabler
und ermöglicht ein hohes synchrones Down- und Upload-Volumen.“
Info
Bei Interesse an einem Glasfasernetzanschluss der EVA können
sich Firmen an Uwe Zeller wenden, Telefon 06023 949-460.
Weitere Informationen zu EVA DSL für Gewerbetreibende finden
sich auf www.eva-alzenau.de.
Ab auf den Kompost!
Dünger und Pflanzenschutzmittel lassen sich auch leicht selbst
herstellen. Kompostieren lautet der Rat des regionalen Energieversorgers. Einfach Grasschnitt, altes Laub und Bioabfälle in
einem Draht- oder Holzgestell sammeln und nach einem Jahr
umsetzen. Das heißt: den Kompost abtragen und in umgekehrter Reihenfolge wieder aufschichten. So entsteht mit der Zeit
feine Komposterde. Sie ist nahrhafter als jedes chemische Mittel, kommt der Umwelt zu gute und entlastet den Geldbeutel.
Frischlufttrocknen
Wäsche, die an der frischen Luft trocknet, duftet nach Sommer.
Außerdem senkt das Sonnenbad an der Leine den Stromverbrauch, weil der Wäschetrockner aus bleibt und die Waschmaschine weniger schleudern muss. 1.000 Umdrehungen reichen
völlig aus, wenn Socken, Hose und Co. danach an der Wäschespinne hängen. Für den Wäschetrockner sind 1.200 Umdrehung
nötig.
Strom zum Nulltarif
Pflanzen brauchen Sonne, um wachsen und gedeihen zu können. Wer Energie sparen will, nutzt das Licht außerdem, um
nachts den Garten zu beleuchten. Lampen mit Solarkollektoren
machen es möglich. Die Auswahl ist mittlerweile vielfältig und
reicht vom kleinen Pflanzenstrahler bis hin zum großen Lichtobjekt. Wer einen Teich betreibt, kann noch dazu auf solarbetriebene Pumpen zurückgreifen.
Übrigens: Für den EVA Familientag gibt es einen Euro Nachlass
auf den Eintritt zur Bayerischen Gartenschau. Einfach den
Coupon aus der aktuellen „Click!“, der Kundenzeitung der EVA,
ausschneiden und beim Kauf von maximal zwei Tageskarten
am 26. Juli 2015 vorlegen.
Um die haarfeinen, einzelnen Glasfasern zu verbinden, nutzt der
DSL-Techniker ein spezielles Schweissgerät. Es verbindet die Fasern
mit der Hitze eines Lichtbogens.
Seite 24
Hausratbörse – Weiterverwenden statt Wegwerfen
Stühle, 6 Stück mit dunkelrot-gemusterten Gobelinpolstern und
Eßtisch (ausziehbar) in Eiche rustikal, noch gut erhalten – Tel.
06023 2320
Bett, Paidi, Kinder- und Jugendbett, 90 x 200 cm, Buche
massiv – Simone Ommert, Leipziger Platz 1d, Alzenau, Tel.
06023 4395
Kanister, 2 Stück zum Regenauffang (à 1m3) mit Metallgitter/ständer, teilw. Installationsmaterial vorhanden – Tel. 06023 7291.
Sonnenschirme, 2 Stück, hellbraun, mit Handkurbel (Durchmesser 1,60 m), 1 große Kinderrutsche (2 m), 1 Wassertonne
mit Deckel (240 l) – Tel. 06023 9572100
Die oben genannten Gegenstände werden von den Besitzern
kostenlos abgegeben.
Haben Sie Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden,
aber zu schade sind für den Müll? Dann melden Sie diese der
Umweltabteilung. Eine Postkarte mit Absen-der, Telefonnummer
und einer kurzen Beschreibung des Gegenstandes an die Stadt
Alzenau, Umweltabteilung, Kennwort: Hausratbörse, Brentanostr.3, 63755 Alzenau oder als E-Mail an neumann.michael@
alzenau.de genügt.
Solarverein übernimmt Zählermiete
Der Solarverein Alzenau übernimmt für das Abrechnungsjahr
2014 wieder die Zählermiete für den Einspeisezähler der
Photovoltaikanlagen, die in Alzenau und den Stadtteilen betrieben werden.
Der Betreiber muss dazu bis spätestens 31. Mai 2015 eine
Kopie der Einspeiseabrechnung (nicht Stromabrechnung) unter
Angabe der Kontonummer an den Solarverein, z. Hd. Herrn Dr.
Michael Neumann, Brentanostr. 3, 63755 Alzenau einreichen.
Der Mietpreis wird dann vom Solarverein auf das Konto des
Betreibers überwiesen.
Hundekotbeutel kostenlos erhältlich
Bei der Stadtverwaltung wird immer wieder beklagt, dass Gehwege, Grünanlagen und Kinderspielplätze durch Hundekot
verunreinigt sind.
Daher nochmals folgende Hinweise: Nach der Verordnung über
die Reinhaltung und Sicherungspflege öffentlicher Straßen in
der Stadt Alzenau ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Als Gehwege gelten auch die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande von öffentlichen Straßen
in der Breite von 1,20 m, wenn ein besonders befestigter und
abgegrenzter Bürgersteig nicht vorhanden ist.
Die Verunreinigung von Kinderspielplätzen ist gemäß der städtischen Satzung zum Schutz der Kinderspielplätze untersagt.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Dass diese eigentlich ganz selbstverständlichen Vorschriften
nicht eingehalten werden, liegt offenbar weniger daran, dass
sie nicht bekannt sind, sondern, dass sie leider von nicht wenigen Hundehaltern bzw. Hundeführern einfach ignoriert werden.
Im Übrigen bietet die Stadt Alzenau kostenlos spezielle „Hundekotbeutel“ an, die in der städtischen Umweltabteilung (Brentanostraße) und im Rathaus (Hanauer Straße) erhältlich sind.
Zudem wurden vor einigen Wochen Hundetoiletten im Stadtgebiet aufgestellt. Alle Standorte finden Sie unter www.alzenau.
de/hundekotstation.
Die Stadt Alzenau weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass die Nichtbeachtung der oben genannten Verbote jeweils
eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis
zu eintausend Euro belegt werden kann.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten
Ohne Genehmigung dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt
werden (§12 Pflanzenschutzgesetz, PflSchG). Auf Fuß- und
Radwegen, Plätzen mit wassergebundenen Flächen, Hofflächen,
Stellplätzen für Fahrzeuge, Laufbahnen und Hartplätzen von
Sportanlagen, Gleisanlagen, Industrieanlagen und auf Stellplätzen in Gewerbegebieten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Sollten dennoch Pflanzenschutzmittel auf solchen
Flächen eingesetzt werden, ist vorher eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
einzuholen.
Nach § 10 PflzSchG besteht eine Meldepflicht für Personen,
die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Der zuständigen Behörde
ist anzuzeigen, wer die Mittel ausbringt. Die Person muss einen
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen. Die Ausübung
der Tätigkeit muss angemeldet sein.
Meldepflichtig sind auch Landwirte, die Pflanzenschutzmittel
im überbetrieblichen Einsatz ausbringen, Maschinenringe,
Lohnunternehmer wie auch deren Mitarbeiter, Dienstleister im
Gartenbaubereich und Hausmeister.
Weitere Information zur Thematik erhalten Sie bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, zuständige Stelle:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt Tel.: 09353 79080, Fax: 09353
790879, E-Mail: [email protected].
Öko-Tipp der Woche: Albtraum Atommüll Das ungelöste Problem
Sauber, sicher und kostengünstig – so wurde sie seit Jahrzehnten angepriesen und war und ist es doch nicht: Die Atomkraft. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) setzt sich
seit seiner Gründung für die sofortige Abschaltung aller Atomanlagen in Deutschland und weltweit ein. Uranabbau, Atommüllendlagerung sowie der „Normalbetrieb“ sind le-bensbedrohlich für Umwelt und Mensch – und unnötig für die Energieversorgung der Welt. Die Kosten werden von der Allgemeinheit
getragen, die Gewinne fließen in die Taschen weniger. Die AKWBetreiber und öffentliche Einrichtungen haben mit ca. 300.000
Kubik-metern Atommüll, davon über 17.000 Tonnen hoch radioaktiver Abfälle, der Bevölkerung in Deutschland und der
Menschheit eine höchst gefährliche Erblast überlassen, so der
BUND. Atommüll ist die Schwachstelle der Atomenergie, ihre
Achillesferse, ihr schlimmster Albtraum, denn eine ersichtliche
Perspektive einer sogenannten „Endlagerung“, die den größtmöglichen Schutz für Mensch und Natur sicherstellen könnte,
gibt es nicht. Durch den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke
nimmt der Atommüll weiter zu. Zahlreiche Verantwortliche auf
Landes- und Bundesebene haben jahrzehntelang die erforderliche po-litische Fürsorge für den Schutz heutiger und künftiger
Generationen vernachlässigt oder von sich geschoben. Nur die
Energiewende, der rasche Ausstieg aus der Atomkraft macht
eine sichere Zukunft möglich.
Dafür braucht es auch Ihre Mithilfe: Machen Sie mit beim Energie sparen. Schalten Sie ihre Stromfresser ab. Kaufen Sie nur
sparsame Büro- und Haushaltsgeräte. Optimieren Sie Ihre
Heizung und Wohnung. Stellen Sie Ihren Betrieb, Ihren Haushalt
auf echten Ökostrom um oder erzeugen Sie ihn umwelt- und
naturverträglich selber.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Bäckerei Schatz eröffnet neue Filiale in
Alzenau
Am Donnerstag, 7. Mai, war es endlich soweit: Die neue Filiale
der Bäckerei Schatz in der Hanauer Straße in Alzenau wurde
offiziell eröffnet. Zwei Jahre war der Betrieb bereits mit einem
Verkaufscontainer in Alzenau ansässig, bis er jetzt in die Filiale
umzog. Hier gibt es genug Platz für einen Cafébetrieb. Die
Eröffnung feierten (v.l.n.r.) Johannes Schatz mit Evi Wahl, Verkaufsleiterin Sonja Hofmann, Horst Wahl, Susi Kimmel und
Bürgermeister Dr. Alexander Legler.
Teamtec präsentiert neues Technologiezentrum
Seite 25
Maier bei der Fa. MAIREC. Ab September 2015 stehen hier
780 m² Hallenfläche für eine neue Art des Recycling zur Verfügung. Für MAIREC und UMTEC hat mit diesem Spatenstich
ein weiterer Abschnitt in den langjährigen Firmengeschichten
begonnen. In der errichteten Halle wird die neu gegründete
Firma ALGUM GmbH Produktionsreste aus der Herstellung von
Autoreifen verarbeiten. „Die Anlage in Alzenau wird jährlich ca.
6.000 Tonnen Input-Material verarbeiten, wobei jeweils zur
Hälfte Stahl und unvulkanisierter Gummi entsteht“, so ALGUMGeschäftsführer Thomas Maier.
Beide Firmen MAIREC und UMTEC sind bereits seit langer Zeit
im Recycling und Umweltschutz in Alzenau tätig. MAIREC
bietet seit 12 Jahren die Rückgewinnung von Edelmetallen aus
edelmetallhaltigen Recyclingmaterialien an und stellt damit
dringend benötigte Rohstoffe wie Gold, Silber, Platin, Palladium
und Rhodium für Produktionsprozesse bereit. UMTEC bietet
seit über 20 Jahren Dienstleistungen im Bereich 24 Std. Containerdienst, Rohr- und Kanalreinigung, Industrieservice, Ölschadenbeseitigung, sowie Abfallentsorgung. Und die Fa.
ALGUM entwickelt bereits weiter. Man möchte sich speziell um
Verbundstoffe kümmern, die seither noch keiner umweltgerechten Verwertung zugeführt werden konnten.
HypoVereinsbank UniCredit Bank AG feiert
Wiedereröffnung ihrer Filiale in Alzenau
Auf einer Fläche von 4.000 Quadratmeter hat die Firma teamtec
einen Showroom mit modernster Lagertechnik und einen effizienten Bürokomplex erstellt, die jetzt im Rahmen der 11. Technologietage präsentiert wurden. Neben Stargast Joey Kelly (links)
durfte Geschäftsführerin Mireille Blum (Mitte) auch Bürgermeister Dr. Alexander Legler (rechts) im neuen Technologiezentrum in Alzenau-Süd begrüßen.
Spatenstich für eine neue Zukunftsvision
Die Firmen MAIREC Edelmetallgesellschaft mbH und UMTEC
GmbH & Co. KG in Alzenau expandieren in der Kooperation
ALGUM GmbH weiter. Mit einem symbolischen Spatenstich
wurde am Montag, 27. April, der Bau der neuen Recyclinghalle begonnen. Grund zur Freude bei den Gesellschaftern André
und Thorsten Schaab der Fa. UMTEC sowie Julia und Thomas
In der Hanauer Str. 83-85 können Kunden der HypoVereinsbank
UniCredit Bank AG jetzt Bargeldgeschäfte über SB-Geräte erledigen und sich außerhalb der Öffnungszeiten nach persönlicher
Terminvereinbarung beraten lassen. Die Wiedereröffnung feierten unter anderem (v.l.n.r.) Bürgermeister Dr. Alexander
Legler, Abteilungsdirektorin Liselotte Reinhart und Direktor des
Filialverbundes Ricardo Carou Diez.
Seite 26
Kreppenhofer GmbH jetzt in Alzenau
In Alzenau hat jetzt ein neues Verkaufsbüro der Firma Kreppenhofer GmbH eröffnet,
als Partner von Hebel Haus. Bürgermeister Dr. Alexander Legler begrüßte die Neuansiedlung in Alzenau: „Ich bin sehr froh über diese Partnerschaft zwischen der
Kreppenhofer GmbH und Hebel Haus. Das spricht für uns als Wirtschaftsstandort.
Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen in die Stadt Alzenau.“
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Wir suchen HAUSMEISTER
(m/w) auf 450,– € Basis
Insbesondere für Pflege der
Außenanlagen, Rasenmähen etc.
Arbeitszeit individuell vereinbar
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Am Sportplatz 9, 63791 Karlstein,
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… für regelmäßige Einsätze in
Haushalt, Büro oder Treppenhaus
· feste Kunden, Tage, Uhrzeiten
... für Terminaufträge
in Haushalt, Büro, Treppenhaus
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auf 450,- €-Basis oder Teilzeit
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UND KLEINE SERVICEHEXE
V.l.n.r.: Manfred Streng (Hebel), Gerhard Kreppenhofer mit Ehefrau Gerlinde, Tochter
Sandra Löwer, Sohn Ralf Kreppenhofer, Tochter Andrea Lampmann und Bürgermeister
Dr. Alexander Legler.
Susanne Aulbach
[email protected]
Tel. 0170 / 86 87 400
oder 0152 / 342 19 788
www.putzengel-ab.de
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 27
AnwaltsVereinAschaffenburg
Seite 28
Anmeldungen
zur Eheschließung
In der Zeit vom 22.04.2015 bis zum
06.05.2015 haben auf dem Standesamt
Alzenau die folgenden Paare ihre Eheschließung angemeldet (die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor):
Kevin Wolfgang Abresch, Alzenau,
Spessartstraße 18 mit Sandra Ulrike Heilmann, Alzenau, Am Apfelgraben 25
Timo Schell mit Laura Magdalena Hofmann, Alzenau, Rannenbergring 12
Eheschließung
In der Zeit vom 22.04.2015 bis zum
06.05.2015 haben beim Standesamt
Alzenau die folgenden Paare die Ehe geschlossen (die schriftliche Einwilligung zur
Veröffentlichung liegt vor)
Werner Georg Botzem und Ana Volavsek, geb. Cecko, Alzenau, Wolfswingertstraße 12 am 02.05.2015
Sterbefälle
In der Zeit vom 22.04.2015 bis zum
06.05.2015 wurde beim Standesamt Alzenau der Sterbefall folgender Personen
beurkundet (die schriftliche Einwilligung
zur Veröffentlichung liegt vor):
Sieglinde Doris Huth, Alzenau, Hanauer
Straße 58 am 13.04.2015
Martina Cäzilia Reus, geb. Franz, Alzenau, Freigerichter Straße 65 am 02.05.2015
Erich Waldheim, Alzenau, Dettinger Straße 4 am 30.04.2015
Ingolde Dorothea Prenger, geb. Gärtner, Alzenau, Bachstraße 2 am 03.05.2015
Joachim Erich Rollmann, Alzenau, Gunkelsrainstraße 9 am 05.05.2015
Im Monat Mai 2015
gratulieren wir …
Frau Waltraud Arndt, Haagweg 7, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 80. Geburtstag
am 16. Mai
Frau Klara Buchmann, Siedlung am
Stein 10, 63755 Alzenau-Michelbach, zum
83. Geburtstag am 16. Mai
Frau Anna Maria Gündling, Bachstr. 2,
63755 Alzenau, zum 92. Geburtstag am
16. Mai
Frau Hedwig Henning, Mühlgraben 3,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 78. Geburtstag am 16. Mai
Frau Maria Huth, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 80. Geburtstag am 16. Mai
Frau Verica Körbel, Glockengasse 12,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag am 16. Mai
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Frau Christa Soter, Stettiner Platz 1,
63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am
16. Mai
Herrn Sepp Benda, Bezirksstr. 25, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 76. Geburtstag
am 17. Mai
Herrn Reiner Büttner, Am Hohen Kreuz
1, 63755 Alzenau, zum 76. Geburtstag am
17. Mai
Herrn Horst Gräbner, Räuschbergstr. 3,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 17. Mai
Herrn Ewald Hofmann, Dürerstr. 2 B,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 77. Geburtstag am 17. Mai
Frau Anna Nimbler, Ringmauerstr. 28,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 17. Mai
Herrn Alfred Schneider, Zieglerstr. 8,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 77. Geburtstag am 17. Mai
Herrn Markus und Frau Ilka Bathon,
Birkenstraße 11, 63755 Alzenau-Kälberau,
zum 25. Hochzeitstag am 17. Mai
Herrn Stefan und Frau Gabriele Niedermeier, Hanauer Straße 115, 63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 17. Mai
Frau Gisela Göhle, Michelbacher Str. 20,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 73. Geburtstag am 18. Mai
Herrn Walter Kunzmann, Birkenhainer
Str. 12, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 85.
Geburtstag am 18. Mai
Frau Elisabeth Nau, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 89. Geburtstag am 18. Mai
Herrn Helmut Sabla, Am Weibersbach
3, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 71.
Geburtstag am 18. Mai
Herrn Thorsten Kauck und Frau Barbara Heyn-Kauck, Streuweg 1, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 25. Hochzeitstag am 18. Mai
Herrn Vincenzo und Frau Viktoria Ruffino, Schießmauerstraße 7, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 25. Hochzeitstag
am 18. Mai
Herrn Bernd Kurth, Am Kraßberg 2,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 19. Mai
Frau Heidrun Lindert, Brentanostr. 5,
63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am
19. Mai
Herrn Heinz Peter Ottersbach, Rehstr.
4, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 75. Geburtstag am 19. Mai
Frau Gertraud Peter, Mörikestr. 2, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 71. Geburtstag
am 19. Mai
Herrn Kurt Schischkoff, Taunusstr. 6,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 81. Geburtstag am 19. Mai
Herrn Dr. Wolfgang Deger und Frau
Heike Wissel, Vordere Dauserad 14,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 25.
Hochzeitstag am 19. Mai
Herrn Karl Heinz Fichtner, Am Fallthor
24, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 71.
Geburtstag am 20. Mai
Herrn Dr. Bernhard Härich, Martinsweg
6, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 20. Mai
Frau Beatrix Jung, Wilmundsheimer Str.
7, 63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am
20. Mai
Frau Mathilde Kugler, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 97. Geburtstag am 20. Mai
Frau Waltrud Stolzenberger, Hauptstr.
69, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 79. Geburtstag am 20. Mai
Herrn Josef Drosdek, Pestalozzistr. 22,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 79. Geburtstag am 21. Mai
Frau Emma Müller, Krämerstr. 21, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 78. Geburtstag
am 21. Mai
Herrn Georg und Frau Irmtraud Beck,
Am Mittelbach 2, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 50. Hochzeitstag am 21. Mai
Herrn Alfred und Frau Beate Zeller,
Hahnenkammstraße 17, 63755 AlzenauWasserlos, zum 50. Hochzeitstag am 21.
Mai
Frau Karoline Elbert, Neuwiesenstr. 12,
63755 Alzenau, zum 78. Geburtstag am
22. Mai
Frau Rita Kern, Seligenstädter Str. 11,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 86. Geburtstag am 22. Mai
Frau Margaretha Lischka, Am Spiegelsberg 2, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 79.
Geburtstag am 22. Mai
Frau Eva Ries, Karl-Amberg-Str. 11,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 83. Geburtstag am 22. Mai
Frau Leni Thormann, Ziegelbachstr. 26,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 76. Geburtstag am 22. Mai
Herrn Heribert Ankenbrand, Bachstr. 2,
63755 Alzenau, zum 84. Geburtstag am
23. Mai
Frau Therese Hotze, Gerichtsplatzstr. 2
A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 23. Mai
Frau Annelie Müller, Schießmauerstr. 15,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 23. Mai
Frau Eleonore Seipel, Friedhofstr. 2,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 88. Geburtstag am 23. Mai
Herrn Luitgar und Frau Edda Soter,
Schafgasse 9, 63755 Alzenau-Wasserlos,
zum 25. Hochzeitstag am 23. Mai
Herrn Karl-Heinz Behringer, Am Kapellenplatz 10, 63755 Alzenau-Hörstein, zum
82. Geburtstag am 24. Mai
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 29
Frau Gökcen Gürler, Märkerstr. 2 A,
63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am
24. Mai
Herrn Georg Ludwig, Hahnenkammstr.
49, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 74.
Geburtstag am 24. Mai
Frau Renate Neumeier, Kapellenstr. 8,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am 24. Mai
Herrn Otmar Reinhardt, Friedenstr. 23,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 86. Geburtstag am 24. Mai
Frau Ilse Wenzel-Langer, Pfaffstättner
Str. 3, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 82.
Geburtstag am 24. Mai
Frau Herlinde Wombacher, Am Kraßberg 1, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74.
Geburtstag am 24. Mai
Frau Inge Beier, Rhönstr. 3, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag am
25. Mai
Frau Katharina Emmel, Philipp-Reis-Str.
6, 63755 Alzenau, zum 78. Geburtstag am
25. Mai
Herrn Heinz Englert, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 80. Geburtstag am 25. Mai
Herrn Selahattin und Frau Cevriye
Alici, Schießmauerstraße 18, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 25. Hochzeitstag am 25. Mai
Herrn Horst Köhler, Sälzerweg 20, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 73. Geburtstag
am 26. Mai
Herrn Wolfgang Kraus, Bergstr. 10,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 75. Geburtstag am 26. Mai
Herrn Uwe Rumpf, In den Mühlgärten 6,
63755 Alzenau, zum 74. Geburtstag am
26. Mai
Frau Elisabeth Trageser, Märkerstr. 25,
63755 Alzenau, zum 74. Geburtstag am
26. Mai
Frau Katharina Wegstein, Akazienweg
5, 63755 Alzenau, zum 78. Geburtstag am
26. Mai
Herrn Hans Werner Weischede, Heideweg 2, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 26. Mai
Frau Karin Wilson, Im Sand 18, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 70. Geburtstag am
26. Mai
Herrn Kurt Carsten, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 86. Geburtstag am 27. Mai
Frau Maria-Theresia Lorenz, Am Hohen
Kreuz 1, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 27. Mai
Herrn Heinz Brönner, Prischoßstr. 7,
63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am
28. Mai
Herrn Brendan Hayes, Einhardstr. 10,
63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am
28. Mai
Frau Gertrud Kelly, Am Birkenberg 11,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 78. Geburtstag am 28. Mai
Herrn Erich Klotz, Lerchenrain 15, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag
am 28. Mai
Frau Anna Langhans, Jahnstr. 19, 63755
Alzenau, zum 85. Geburtstag am 28. Mai
Frau Katharina Scharf, Bogenstr. 5,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 81. Geburtstag am 28. Mai
Frau Margaretha Schmidt, Kurmainzer
Str. 21, 63755 Alzenau, zum 76. Geburtstag am 28. Mai
Herrn Kurt Büttner, Sperlingstr. 6, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 76. Geburtstag
am 29. Mai
Für die vielen, lieben Glück- und Segenswünsche sowie
Geschenke zu meinem
75. Geburtstag
möchte ich mich recht herzlich bei allen Verwandten,
Freunden und Bekannten bedanken.
Dank auch der Stadt Alzenau – Herrn Dr. Legler, der
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, Kath. Pfarrgemeinde
St. Justinus, Firma Emmel-Reisen und Team, Andy’sParty-Service sowie einigen Mitbewohnern und besonders meiner lieben Freundin Irene für ihre große Hilfe
und Unterstützung.
Allen ♥lichen Dank.
Alzenau, im April 2015
Christa Völker
Frau Ingeborg Hammerschmidt, Feldwingert 16, 63755 Alzenau-Hörstein, zum
72. Geburtstag am 29. Mai
Frau Gertrud Hein, Kastanienweg 3,
63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am
29. Mai
Herrn Heinrich König, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 91. Geburtstag am 29. Mai
Frau Maria Pfannmüller, Alzenauer Str.
6, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am 29. Mai
Herrn Christoph Plagwitz, Schöffenstühl
8 A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 77.
Geburtstag am 29. Mai
Frau Annelore Vongries, Haubühlstr. 17,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 76. Geburtstag am 29. Mai
Herrn Sven und Frau Tanja Leimer,
Steinkreuzweg 5, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 25. Hochzeitstag am 29. Mai
Herrn Robert Bott, Birkenhainer Str. 6,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 75. Geburtstag am 30. Mai
Herrn Peter Dallwitz, Rannenbergring
18, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 77.
Geburtstag am 30. Mai
Frau Margaretha Hardt, Edelmannstr.
12, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 88. Geburtstag am 30. Mai
Herrn Anton Huth, Kleebsweg 25, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 76. Geburtstag
am 30. Mai
Frau Barbara Paikert, Kantstr. 43, 63755
Alzenau-Kälberau, zum 92. Geburtstag
am 30. Mai
Frau Ingrid Wurm, Cranachstr. 29, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag
am 30. Mai
Frau Renate Bauer, Im Goldenen Ring
30, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 31. Mai
Frau Gisela Karl, Am Wasserloser Tor 4,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 31. Mai
Herrn Manfred Ritter, Goethestr. 18,
63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am
31. Mai
Herrn Sven Rimke und Frau Andrea
Vongries-Rimke, Bennersweg 11, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 25. Hochzeitstag
am 31. Mai
Herrn Thomas und Frau Pia Trageser,
Neuwiesenstraße 43a, 63755 Alzenau,
zum 25. Hochzeitstag am 31. Mai
Herrn Peter und Frau Barbara Vogt,
Schiffweg 2, 63755 Alzenau-Hörstein,
zum 25. Hochzeitstag am 31. Mai
Seite 30
Notdienst der Apotheken in der Zeit vom
15. Mai bis 31. Mai 2015
Den aktuellen Ärztlichen Notdienst erreichen
Sie unter der Telefonnummer: 116117.
Der aktuelle Apotheken-Notdienst ist außerdem über die Homepage der Stadt Alzenau www.alzenau.de abrufbar.
Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet um
8.30 Uhr des nächsten Tages. Während dieser 24 Stunden
ist die betreffenden Apotheke ohne Unterbrechung dienstbereit.
Freitag, 15. Mai 2015
Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61, 63755 Alzenau,
Tel.: 06023 8463
Mohren-Apotheke OHG, Goldbacher Straße 7, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 24810
Samstag, 16. Mai 2015
Linden-Apotheke, Holzgasse 1, 63825 Schöllkrippen, Tel.: 06024
1530
Platanen-Apotheke, Platanenallee 19, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 24282
Sonntag, 17. Mai 2015
Apotheke im Elisenpalais, Elisenstraße 28, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 398870
St. Nikolaus-Apotheke, Aschaffenburger Straße 76, 63773
Goldbach, Tel.: 06021 53942
Montag, 18. Mai 2015
Apotheke am Schlößchen, Schloßstraße 26, 63755 Alzenau,
Tel.: 06023 7272
Röntgen-Apotheke, Am Dreispitz 17, 63741 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 81301
Rosen-Apotheke, Alois-Wenzel-Straße 3, 63808 Haibach, Tel.:
06021 61888
Dienstag, 19. Mai 2015
Johannes-Apotheke, Kettelerstraße 4, 63867 Johannesberg,
Tel.: 06021 424240
Schwanen-Apotheke, Landingstraße 2, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 22240
Mittwoch, 20. Mai 2015
Löwen-Apotheke, Kahler Straße 19, 63791 Karlstein, Tel.:
06188 990205
St. Josef-Apotheke, Dämmer Tor 6, 63741 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 412704
Donnerstag, 21. Mai 2015
Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Mühlenweg 38, 63755 Alzenau,
Tel.: 06023 2916
Strauß-Apotheke, Herstallstraße 14, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 22096
Freitag, 22. Mai 2015
Kreuz-Apotheke, Aschaffenburgerstraße 11, 63825 Schöllkrippen, Tel.: 06024 1071
Strietwald-Apotheke, Hasenhägweg 27, 63741 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 424406
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Samstag, 23. Mai 2015
Franken-Apotheke, Frankenstraße 24, 63811 Stockstadt, Tel.:
06027 7400
Markt-Apotheke, Im Markthof 5, 63776 Mömbris, Tel.: 06029
1379
Rats-Apotheke, Altholstraße 15, 63743 Aschaffenburg, Tel.:
06021 95871
Sonntag, 24. Mai 2015
Hirsch-Apotheke, Freiheitsstraße 3, 63808 Haibach, Tel.: 06021
68022
Hubertus-Apotheke, Hauptstraße 99, 63768 Hösbach, Tel.:
06021 51532
Rathaus-Apotheke, Hanauer Landstraße 5, 63796 Kahl, Tel.:
06188 2389
Montag, 25. Mai 2015
Adler-Apotheke, Burchardstraße 9, 63741 Aschaffenburg, Tel.:
06021 470049
Linden-Apotheke, Hauptstraße 1a, 63846 Laufach, Tel.: 06093
592
Dienstag, 26. Mai 2015
Bahnhof-Apotheke, Ludwigstraße 2, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 398820
Spessart-Apotheke, Hauptstraße 4a, 63755 Alzenau, Tel.:
06023 8344
Mittwoch, 27. Mai 2015
Felix-Apotheke, Raiffeisenstraße 5, 63872 Heimbuchenthal,
Tel.: 06092 1812
Spessart-Apotheke, Sachsenhausen 1, 63773 Goldbach, Tel.:
06021 51638
Stern-Apotheke, Jahnstraße 16, 63814 Mainaschaff, Tel.:
06021 73400
Donnerstag, 28. Mai 2015
Burg-Apotheke, Hanauer Straße 13 ½, 63755 Alzenau, Tel.:
06023 1578
City-Apotheke, Goldbacher Straße 2, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 30840
Freitag, 29. Mai 2015
Bavaria-Apotheke, Schubertstraße 12, 63743 Aschaffenburg,
Tel.: 06028 6640
Löwen-Apotheke, Alzenauer Straße 3c, 63776 MömbrisNiedersteinbach, Tel.: 06029 994844
Samstag, 30. Mai 2015
Erthal-Apotheke, Erthalstraße 18-20, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 26888
Kapellen-Apotheke, Hauptstraße 2a, 63776 Mömbris, Tel.:
06029 6808
Sonntag, 31. Mai 2015
Castell-Apotheke, Hauptstraße 8, 63811 Stockstadt, Tel.:
06027 1771
Franken-Apotheke, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach, Tel.: 06021 54540
Spessart-Apotheke, Würzburger Straße 63, 63856 Bessenbach, Tel.: 06095 995625
Nr. 9 / 15. Mai 2015
„Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei postpartalen psychischen Erkrankungen“
Vortrag für Fachkräfte am 20. Mai, 18 bis 20 Uhr im Landratsamt Aschaffenburg, Großer Sitzungssaal
Psychische Störungen nach der Geburt kommen häufiger vor
als angenommen wird. Während die meisten Frauen den sogenannten „Blues“ nach wenigen Tagen überwinden, leiden etwa
10 bis 15 % unter einer länger anhaltenden Depression. Versagensängste und Schuldgefühle gegenüber dem Kind erschweren den Aufbau einer emotionalen Beziehung und die Versorgung
des Alltags. Ein kleiner Teil der Mütter entwickelt postpartale
Psychosen. Persönlichkeitsstörungen, z.B. die BorderlineStörung werden unter der Belastung der Postpartalzeit oft
symptomatisch.
Wie kann betroffenen Müttern/Eltern mit ihren Kindern bestmöglich geholfen werden?
Der Vortrag von Dr. Christiane Hornstein gibt einen fundierten
Einblick in verschiedene Formen postpartaler Erkrankungen
und ihre Auswirkungen auf die Mutter-Kind-Beziehung, in Behandlungsmöglichkeiten und auch in Grenzen der Hilfe.
Die gemeinsame Betreuung von Mutter und Kind in spezialisierten Mutter-Kind-Einheiten stellt eine besonders geeignete
Therapieform dar. Wie ein solches interdisziplinäres Behandlungskonzept aussieht und wie wichtig dabei die Vernetzung
mit präventiven Hilfen vor Ort ist, wird sie am Beispiel des
Psychiatrischen Zentrums Nordbaden in Wiesloch, u.a. auch
durch Videobeispiele darstellen.
Im Anschluss an den Vortrag werden Dagmar Weimer, Dipl.
Psychologin und Hebamme, und Christine Valentin einen kurzen
Einblick in die Unterstützungsmöglichkeiten am Untermain
geben.
Der Vortrag richtet sich an Fachkräfte des Erziehungs- und
Gesundheitssystems. Die Fortbildung wurde bei der Bayerischen
Landesärztekammer zur Zertifizierung angemeldet.
Der Eintritt ist frei.
Veranstalter: KoKi - Frühe Hilfen und Vernetzung und
Familienbildung, Landkreis Aschaffenburg
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist eine Anmeldung
erforderlich:
Landratsamt Aschaffenburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie,
Christine Valentin und Daniela Sauer, Tel: 06021 394-368 oder
-388, Fax: 06021 394-953.
Vollzug der Jagdgesetze;
Verlängerung der Jagdzeiten für Ringeltauben im Landkreis Aschaffenburg
Das Landratsamt Aschaffenburg erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die Jagd auf Ringeltauben wird für den Landkreis Aschaffenburg im Jagdjahr 2015/2016 über die allgemein festgelegten Jagdzeiten vom 1. November bis zum 20. Februar
hinaus wie folgt gestattet:
a. In der Zeit vom 14. August bis zum 31. Oktober 2015 dürfen Ringeltauben, die zweifelsfrei als Jungtiere angesprochen werden können, erlegt werden. Ab 1. September bis
31. Oktober 2015 dürfen auch Altvögel erlegt werden. Der
Schütze trägt hierfür die Verantwortung.
Seite 31
b. Die Bejagung ist beschränkt auf Felder mit landwirtschaftlichen Kulturen und einen Umkreis von 100 m um diese
herum. Die Schonzeit für Ringeltauben wird für diesen
Zeitraum dort insoweit aufgehoben.
c. Nist- und Schlafplätze von Ringeltauben sind von dieser
Gestattung ausgenommen.
d. Die Bejagung der Ringeltauben im Schwarm mit Schrot ist
nicht gestattet.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis: Diese Allgemeinverfügung wurde mit Begründung und
Rechtsbelehrung im Amtsblatt des Landratsamtes Aschaffenburg Nr. 16 vom 7. Mai 2015 bekannt gemacht.
Angebot einer Hygieneschulung für Mitarbeiter von Lebensmittelbetrieben und Pflichtunterrichtung für die Inhaber von Gaststätten
I. Es wird eine Hygieneschulung nach § 4 der LebensmittelHygieneverordnung (LMHV) durch die Industrie- und Handelskammer angeboten. Eine solche Schulung ist für Personen
vorgesehen, die beruflich Umgang mit leichtverderblichen
Lebensmitteln haben und nicht bereits durch eine einschlägige
Berufsausbildung als entsprechend geschult gelten. Dies
betrifft also alle ungelernten Mitarbeiter im Lebensmittelbereich
(Gastronomie, Handel, Handwerk, Industrie, Gemeinschaftsverpflegung). Eine solche Schulung kann auch bei anderen
Anbietern absolviert werden.
Montag, 1. Juni, von 8 bis 12.30 Uhr
II. Gastwirte, die eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz
beantragen, müssen eine Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr.
4 des Gaststättengesetzes nachweisen. Die Gastwirteunterrichtung kann nur bei den Industrie- und Handelskammern
absolviert werden. Diese entscheiden auch über mögliche
Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht (z.B. bei gelernten
Köchen).
Montag, 1. Juni, von 13.30 bis 16 Uhr.
Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Unterrichtsbeginn!
Interessenten müssen sich unmittelbar telefonisch bei der Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg anmelden: 06021
8800.
Ort: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteinerstraße 9, 63741 Aschaffenburg (Stadtteil Leider, Nähe
Berufsschule).
Kosten: Gastwirteunterricht f. Erlaubnis (Nachmittag): 51 Euro
Hygieneschulung (Vormittag): 80 Euro
Kombination (ganzer Tag): 120 Euro
Zahnmedizinische
Assistenz / Prophylaxe
Zur Verstärkung unseres Praxisteams suchen wir für
unsere modern ausgestattete Praxis mit zeitgemäßem
Behandlungskonzept eine ZMA in Vollzeit für Prophylaxetätigkeit. Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz
mit vielseitigen und interessanten Aufgaben.
Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an:
ZA Dr. Helmut Scharf, Am Oberborn 2-4, 63791 Karlstein, [email protected]
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
Die „Lachende Lucy“ ist Bayerns Pflanze des Jahres
Regierungspräsident tauft Pflanze in Alzenauer Gärtnerei Engelhard
Strahlender Sonnenschein, so hell wie Bayerns Pflanze des Jahres, die „Lachende Lucy“, hat die Taufe der Pflanze in der Alzenauer Gärtnerei Engelhard begleitet. Bereits seit 24 Jahren ist die Gärtnerei in Alzenau ansässig – ein perfekter Gastgeber für diese Veranstaltung.
Und mit der Bayerischen Gartenschau „Natur in Alzenau“ bietet die Stadt Alzenau sowieso den optimalen Ort für die Taufe der Bayerischen
Pflanze des Jahres. Zahlreiche Ehrengäste und Kindergartenkinder kamen, um die „Lachende Lucy“ in Alzenau zu begrüßen.
Pfarrer Richard Strobel feierte 80. Geburtstag
zu bewundern. Zwei Künstler stellen außerdem ihre Skulpturen
aus. Alle Künstler sind während der Ausstellung anwesend.
Am Freitag, 22. Mai, um 19 Uhr findet die Vernissage statt.
Außerdem ist die Ausstellung am Samstag, 23. Mai, und Sonntag, 24. Mai, jeweils von 11 bis 19 Uhr geöffnet.
Der Eintritt ist frei!
Keine Chance für Fahrraddiebe
Am 5. Mai feierte Kuratie-Administrator Richard Strobel von St.
Philippus und St. Jakobus Albstadt seinen 80. Geburtstag. Und
er denkt noch lange nicht ans Aufhören: Solange er sich gesund
und fit fühle, will Strobel die Kuratie Albstadt nicht im Stich
lassen, noch möglichst lange mit den Gläubigen Gottesdienste
feiern, und letztendlich soll sein Priestergrab in Albstadt sein.
Ausstellung im Michelbacher Schlösschen
Vom Künstlerstammtisch Aschaffenburg stellen 5 Mitglieder am
22., 23. und 24. Mai Bilder und Skulpturen im Schlösschen
Michelbach aus. Neben gegenständlichen Bildern sind auch
abstrakte und Fantasiebilder zu sehen. Auch Mangabilder sind
Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl
Die Radsaison hat begonnen - und damit auch die Hochsaison
für Fahrraddiebe. Fahrräder sind als Diebstahlsobjekt nach wie
vor begehrt, auch wenn die registrierten Fahrraddiebstähle im
Altlandkreis Alzenau 2014 im Vergleich zu den Vorjahren mit 52
Fällen in etwa gleichgeblieben sind. Schon einfache Maßnahmen
schützen vor Diebstahl und erhöhen die Chance, ein gestohlenes Fahrrad zurückzubekommen. Dazu gehören nicht nur ein
geeignetes Schloss, sondern auch ein Fahrradpass und am
besten ein individueller Fahrradcode. Die wichtigsten Tipps für
Radfahrer hat die Polizei in ihrem Faltblatt „Guter Rat ist nicht
teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ zusammengestellt.
Welchen Umfang der Fahrraddiebstahl im Altlandkreis Alzenau
hat, zeigt der Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik: Der Anteil
der Fahrraddiebstähle an der Gesamtkriminalität beträgt zwar
„nur“ circa 3 Prozent, aber bei fast jedem achten Diebstahl ist
das Diebesgut ein Fahrrad. Bevorzugte Orte für die Täter sind
oft große Abstellplätze an Bahnhöfen, Schwimmbädern oder
Sport- und Freizeiteinrichtungen. Aber auch offene Garagen,
Carports oder Höfe sind häufig Ziel der Täter. Die Ermittlungsarbeit der Polizei gestaltet sich dabei oft schwierig, da die
Besitzer von sichergestellten Rädern nicht ausfindig gemacht
Nr. 9 / 15. Mai 2015
werden können - unter anderem deshalb, weil die Geschädigten
der Polizei keine individuellen Daten zum entwendeten Fahrrad
für die Fahndung bereitstellen können. Doch wer die folgenden
sechs Tipps der Polizei beachtet, kann sich wirksam gegen
Fahrraddiebstahl schützen und dazu beitragen, dass ein entwendeter, wieder aufgefundener oder sichergestellter Drahtesel
seinem Besitzer schnell zugeordnet werden kann:
1.Schließen Sie Rad und Rahmen Ihres Fahrrads stets an einem
festen Gegenstand an – auch in Fahrradabstellräumen.
2. Geeignet sind ausschließlich besonders massive Stahlketten,
Bügel- oder Panzerkabelschlösser.
3. Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren
Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen. Der Fahrradpass mit eingetragener Rahmennummer hilft, gestohlene
Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen
und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen.
4. Fertigen Sie ein Foto von Ihrem Fahrrad an und bewahren
Sie das Bild sorgfältig bei Ihrem Fahrradpass auf oder speichern Sie es auf Ihrem Computer oder Handy.
5. Bringen Sie gut sichtbar den Aufkleber „Finger weg – Mein
Rad ist codiert!“ an. Dies schreckt mögliche Fahrraddiebe
ab, indem es signalisiert: Der Eigentümer hat für eine polizeiliche Sachfahndung vorgesorgt.
6. Lassen Sie Ihr Fahrrad von Fachleuten codieren oder auf
andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen. Am besten
eignet sich dazu eine eingravierte Nummer, die nur schwer
entfernt und notfalls auch mit Hilfe der Kriminaltechnik wieder
sichtbar gemacht werden kann. Der alphanumerische Code
mit chiffrierten Informationen zum Besitzer kann von vielen
Fundämtern und den Polizeidienststellen decodiert werden.
Informationen zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl gibt es im
Internet unter www.polizei-beratung.de. Das Faltblatt „Guter
Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ mit Fahrradpass sowie der Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“
sind kostenlos bei jeder Polizeidienststelle erhältlich. Alle Medien können zudem im Internet heruntergeladen werden.
Roland Dölger
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiinspektion Alzenau
Schlaganfall – jede Minute zählt
Jeder Schlaganfall ist ein Notfall. Was ist bei einem Verdacht
zu tun? Anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall am
10. Mai rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zum Schnelltest „FAST“.
F – Face (Gesicht): Auf die Mimik des Betroffenen achten! Der
Betroffene soll aufgefordert werden zu lächeln. Gelingt das nicht
oder nur halbseitig, kann dies ein Hinweis auf eine Gesichtslähmung sein.
A – Arms (Arme): Der Betroffene soll gleichzeitig beide Arme
heben, die Handflächen nach oben drehen und rund zehn Sekunden in dieser Position verbleiben. Ein Schlaganfallpatient
wird die Arme so nicht halten können, bei einer Lähmung wird
er sie vorzeitig sinken lassen und/oder die Hände wieder nach
innen drehen.
S – Speech (Sprache): Den Patienten auffordern, einen einfachen
Satz klar artikuliert nachzusprechen. Geht das nicht, werden
Silben oder Wörter verschluckt oder fehlen ganz, können diese
Sprachstörungen Hinweise auf einen Schlaganfall sein.
T – Time (Zeit): Gibt nur einer dieser Tests Anlass zur Vermutung, dass ein Schlaganfall vorliegt, muss sofort gehandelt
werden. Jede Minute, die gewonnen wird, ist wertvoll. Sofort
die Notrufnummer 112 wählen, die Auffälligkeiten schildern und
die Anweisungen der Rettungsleitstelle befolgen.
Checkliste für Helfer
• Dem Betroffenen nichts zu essen oder zu trinken geben. Der
Schluckreflex kann gestört sein und es besteht Erstickungsgefahr.
• Enge Kleidungsstücke entfernen oder öffnen.
• Auf freie Atemwege achten, ggf. Zahnprothesen entfernen.
Seite 33
• Bewusstlose Patienten in die stabile Seitenlage bringen.
• Atmung und Puls überwachen. Setzen diese aus, sofort mit
der Herz-Druck-Massage beginnen.
• Umstehende Menschen ansprechen und diese um Hilfe bitten.
• Zeitpunkt notieren, zu dem die Symptome begannen. Dies ist
wichtig für den Notarzt.
Weitere Informationen im Internet unter www.svlfg.de > Stichwort Schlaganfall.
Wird der Schlaganfall wie abgebildet in der linken Hirnhälfte ausgelöst, treten seine Symptome durch Überkreuzung der Nerven in
der rechten Körperhälfte auf. Grafik: SVLFG
Unternehmersprechtag in der ZENTEC GmbH,
Großwallstadt - Unterstützung für Existenzgründer und den Mittelstand
Jeden 3. Mittwoch im Monat bieten ehemalige Wirtschaftsexperten Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen
honorarfreie Beratung an. Zu den Beratungsschwerpunkten
zählen u. a.: Planung- und Finanzierung, Rechnungswesen,
Optimierung von Organisationsabläufen, Produktion, Vertrieb
und Marketing sowie Personalwesen, Aus- und Weiterbildung.
Auch die Existenzsicherung und die Unternehmensnachfolge
sind Themen der Sprechtage.
Die jeweils einstündigen Beratungsgespräche finden im Zeitraum
von 9 bis 12 Uhr in den Räumen der ZENTEC GmbH statt.
Nächster Termin: 20. Mai 2015
Anmeldung:
Bitte telefonisch oder per E-Mail bei der ZENTEC GmbH, Jutta
Wotschak, Telefon: 06022 26-1110, E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen über die ehemaligen Wirtschaftsexperten
der AKTIVSENIOREN BAYERN e.V.: www.aktivsenioren.de
Ansprechpartner: Dieter Scheffler, Rudolf-Glauber-Straße 31,
97753 Karlstadt,
Telefon 09353 984957, Fax 09353 984958.
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
Öffnungszeiten für Gartenabfallsammelplätze
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Alzenau
Rathaus Alzenau, Hanauer Straße 1, Tel. 0 60 23 / 502 - 0
montags bis freitags
8.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr
und donnerstags
bis 17.30 Uhr
Paßamt/Meldeamt
Zusätzlich samstags
10.00 - 13.00 Uhr
Bauaufsicht
montags bis freitags
8.00 - 12.00 Uhr
und donnerstags
bis 17.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Stadt-Info
montags bis freitags
8.00 - 17.00 Uhr
donnerstags
bis 17.30 Uhr
und samstags
10.00 - 13.00 Uhr
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
Tel. 0 60 23 / 502 - 200
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
10.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 19.00 Uhr
geschlossen
10.00 - 19.00 Uhr
10.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 13.00 Uhr
Öffnungszeiten des Museums der Stadt
Alzenau im Schlösschen Michelbach
Sonntags und Feiertags
14.00 - 18.00 Uhr
Führungen nach Vereinbarung (Stadt-Info, Tel. 502-112)
Öffnungszeiten der Kath. Öffentl. Bücherei
im St. Josefs-Heim Albstadt
Mittwoch
Sonntag
10.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr
10.15 - 11.30 Uhr
Öffnungszeiten der Kath. Bücherei
im Maximilian-Kolbe-Haus in Alzenau
Dienstag
Donnerstag
Sonntag
10.00 - 11.30 Uhr
16.00 - 18.00 Uhr
11.30 - 12.30 Uhr
nach Familien- und Kleinkinder-Gottesdienst
Öffnungszeiten der Bücherei im Pfarrheim
St. Martin Hörstein
Tel. 0176/56714662
Dienstag
Mittwoch
Freitag
18.30 - 19.30 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
15.00 - 16.30 Uhr
Öffnungszeiten der Bücherei Wasserlos im Marienheim
Sonntag
1/2-Std. nach dem Gottesdienst
Donnerstag
11.30 - 12.30 Uhr
Freitag
15.30 - 16.30 Uhr
In den Ferien ist die Bücherei geschlossen!
Kreiskrankenhaus Wasserlos
– Krankenhaus-Besuchszeiten –
Täglich außer montags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie ­zusätzlich
dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.
Öffnungszeiten des Recyclinghofes
Di. + Fr.
Sa.
Windelabgabe nur Freitag und Samstag.
14.00 - 17.00 Uhr
9.00 - 13.00 Uhr
Einwurfzeiten für Wertstoffcontainer
Nur werktags von
7.00 - 20.00 Uhr
Seit 1. März gelten wieder verlängerte Öffnungszeiten an den
Gartenabfallsammelplätzen der Stadt Alzenau. Die Gartenabfälle können zu folgenden Zeiten angeliefert werden:
Sammelplatz
Öffnungszeiten
Alzenau
Prischoß
Mo. u. Di. 17 bis 19 Uhr
Do. u. Fr. 17 bis 19 Uhr
Sa.
12 bis 17 Uhr
Hörstein
Kälberau
Albstadt
Michelbach
Wasserlos
Am Friedhof
An der Pfingstweide jeweils
Birkenhainer Halle Mi.
An der Kahltalhalle Sa.
Am Wäldchen
17 bis 19 Uhr
12 bis 17 Uhr
Es werden ausschließlich Gartenabfälle von Einwohnern der
Stadt Alzenau angenommen. Erde, Kleintierstreu und Küchenabfälle werden nicht angenommen und müssen über die Biotonne entsorgt werden. Bitte liefern sie holzige Materialien und
Laub und Grasschnitt getrennt an, da das holzige Material als
Brennstoff genutzt werden kann.
Öffnungszeiten der Postfilialen/Postagen­turen
Friedberger Gäßchen 5
Kundentelefon
Tel. 01802 / 33 33
Montag bis Freitag
9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr
Brentanostr. 12, Post-Service-Filiale
Tel. 32929
Montag bis Freitag
9.00 - 13.00 und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
Mühlgärten 62, DHL Paketshop
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.30 - 12.30 Uhr
Samstag
9.30 - 12.30 Uhr
Hörstein, Hauptstraße 44
Postagentur Mühlhause
Tel. 1710
Montag
8.30 - 9.30 Uhr
Dienstag - Freitag
8.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstag
8.00 - 12.30 Uhr
Michelbach, Schloßstraße 9
Partner-Filiale
Montag bis Freitag
Samstag
Tel. 915883
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 13.00 Uhr
Wasserlos, Bezirksstraße 11
Tel. 8616
Post-Service-Filiale
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
8.30 - 13.00 Uhr
Samstag
8.30 - 13.00 Uhr
Kreuzbund-Treffen
Alzenau/Kahl. Der Kreuzbund e.V., „Selbsthilfe und Helfergemeinschaft für Alkohol- und Medikamentenabhängige und Angehörige“, weist einmal mehr auf seine wöchentlichen Treffen hin.
Gruppe I: donnerstags von 19 bis 21 Uhr, alle 2 Wochen (gerade
Wochen) im Maximilian-Kolbe-Haus, Kontaktadressen: Gerd
Rauscher, ☎ 06023/8391, und Petra Jochum, ☎ 06029/5158.
Gruppe II: freitags 19 bis 21 Uhr. Kontaktadresse: Henry
Weigand, ☎ 06188/7211 u. Dietrich Gabriel, ☎ 06188/449622.
Ort der Treffen: Maximilian-Kolbe-Haus in Alzenau.
Die Kreuzbundgruppe Kahl meldet: Treffen sind jeweils dienstags von 19.30 bis 21 Uhr in der Festhalle Kahl. Kontakte: Herrn
Ott, ☎ 06188/5378.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 35
Adressen und Öffnungszeiten der kirchlichen Einrichtungen
Katholische Sonntagsgottes­dienste
Vorabend
Sonntag abend
18.30 8.30
10.30
Albstadt
19.00 9.30
BRK Seniorenheim
10.30
Hörstein
18.00
9.00
(im 14-tägigen Wechsel mit Wasserlos bitte Gottesdienstordnung beachten)
Kälberau
9.15 18.30
Michelbach
18.00 10.30
Wasserlos
18.30
10.30
(im 14-tägigen Wechsel mit Hörstein bitte Gottesdienstordnung
beachten)
Alzenau
Die Aktuelle Gottesdienstordnung finden Sie immer aktuell auf
www.pg-hahnenkamm.de
Wasserlos (Krankenhauskapelle)
mittwochs 18.30 Uhr
Wasserlos (Krankenhauskapelle) WGF sonntags 9.00 Uhr
Termine der Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Sonntag, 17.05.2015, Exaudi:
09.30 Uhr Segnungsgottesdienst zur Konfirmation (Pfrin. Behrendt)
11.30 Uhr Segnungsgottesdienst zur Konfirmation (Pfrin. Behrendt)
14.00 Uhr Segnungsgottesdienst zur Konfirmation (Pfrin. Behrendt)
20.00 Uhr ökumenisches Taizégebet, Kirche Peter und Paul
Alzenau
Montag, 18.05.2015:
10.00 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Alzenau (Lektorin
Holzapfel),
10.00 Uhr KonfiFrühstück zum Austausch und Nachtreffen,
Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau
Dienstag, 19.05.2015:
16.30 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Dietrich-Bonhoeffer-Haus
Alzenau
18.30 Uhr Mitarbeiterkreis der Jugend, Dietrich-BonhoefferHaus
Mittwoch, 20.05.2015:
19.30 Uhr Öffentliche Kirchenvorstandssitzung, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (kl.Saal)
19.30 Uhr Bastelkreis, altes Jugendheim
Donnerstag, 21.05.2015:
20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
Sonntag, 24.05.2015, Pfingstsonntag:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Taufe (Pfr. Oeters),
anschl. Kirchenkaffee
Montag, 25.05.2015, Pfingstmontag:
10.00 Uhr Spezialgottesdienst (Pfr. Oeters), Kirche Peter und
Paul Alzenau
Dienstag, 26.05.2015:
19.00 Uhr Gesprächsreihe für Trauernde, Dietrich-BonhoefferHaus
Sonntag, 31.05.2015, Trinitatis:
10.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Kugler), anschl. Kirchenkaffee,
Kirche Peter und Paul Alzenau
Evangelisch – Lutherische Kirchengemeinde „Peter und Paul“
Gemeinde für: Albstadt - Alzenau - Hörstein - Kälberau Michelbach - Rückersbach - Wasserlos
Büro Alzenau, Wasserloser Straße 35, Telefon: 06023/970660,
Fax: 06023/970663, E-Mail: [email protected], Homepage: www.evka.org
Öffnungszeiten: Mo, 09.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 18.00 Uhr;
Mi, 09.00 – 12.00 Uhr; Fr, 09.00 – 12.00 Uhr
Katholische Pfarreiengemeinschaft „Maria im Apostelgarten“
Albstadt – Kuratie „Sankt Philippus und Sankt Jakobus“
Pfarrbüro Albstadt, Am Schulplatz 3, Telefon: 06023/1742,
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo, 17.00 – 18.00 Uhr
Kälberau – Kuratie „Mariä Geburt“
Pfarrbüro Kälberau, Michelbacher Straße 16, Telefon:
06023/1560, Fax: 06023/955532, E-Mail: pfarrei.kaelberau@
bistum-wuerzburg.de, Homepage: www.kuratie-kaelberau.de
Öffnungszeiten: Mi, 09.00 – 10.30 Uhr; Do, 16.30 -18.00 Uhr
Michelbach – Pfarrei “Sankt Gallus, Sankt Laurentius und Sankt
Sebastian”
Pfarrbüro Michelbach, Trageser Weg 2, Telefon: 06023/1354,
Fax: 06023/5040878, E-Mail: [email protected], Homepage: www.pfarrei.michelbach.de
Öffnungszeiten: Di, 15.00 -18.00 Uhr; Do, 10.00 – 12.00 Uhr;
Fr, 15.00 – 18.00 Uhr
Katholische Pfarreiengemeinschaft „Sankt Benedikt am
Hahnenkamm“
Alzenau – Pfarrei „Sankt Justinus“
Pfarrbüro Alzenau, Alfred-Delp-Straße 4, Telefon: 06023/30077,
Fax: 06023/30079, E-Mail: [email protected], Homepage: www.pg-hahnenkamm.de
Öffnungszeiten: Di – Fr, 09.00 – 11.00 Uhr; Di – Do, 14.00 – 16.00 Uhr
Hörstein – Pfarrei “Mariä Himmelfahrt”
Pfarrbüro Hörstein, Edelmannstraße 1, Telefon: 06023/2041,
Fax: 06023/2061, E-Mail: [email protected], Homepage: www.pg-hahnenkamm.de
Öffnungszeiten: Mo, 10.00 – 12.30 Uhr; Mi, 10.00 – 12.00 Uhr
u. 15.00 – 16.00 Uhr; Fr, 09.00 – 12.00 Uhr
Wasserlos – Kuratie „Sankt Katharina“
Pfarrbüro Wasserlos, Friedhofstraße 1, Telefon: 06023/8216 u.
2041 (Hörstein), Fax: 06023/2061 (Hörstein), E-Mail:
[email protected], Homepage: www.pghahnenkamm.de
Öffnungszeiten: Do, 09.00 – 10.30 Uhr
WGR Aschaffenburg sucht zuverlässige
Reinigungskraft
in Alzenau
Montag – Freitag: 15:00 bis 18:00 Uhr
Bewerbungen bitte telefonisch
ab 8:30 bis 12:00 Uhr
unter Telefon: 06021 44397-0
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
Notruf
Feuerwehr
RETTUNGSLEITSTELLE / ROTES KREUZ
110
112
112
APOTHEKEN
Apotheke am Schlosspark, Bezirksstraße 30
9173644
Apotheke am Schlößchen Michelbach, Schloßstraße 26
7272
Burg Apotheke, Hanauer Straße 13 1/2
1578
Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61
8463
Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Mühlweg 38
2916
Spessart-Apotheke Hörstein, Hauptstraße 4a
8344
Agentur für Arbeit
Arbeitsvermittlung, Berufsberatung
und Leistungsgewährung, Mühlweg 18
0800-4555500
Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizin
Winfried Walli & Partner, Taunusring 21
Dr. K. Schneider, Betriebsmedizin, Gelnhäuser Straße 27
7791
1358
ÄRZTE
Allergologie
Dr. med. Frank Latzke, Burgstraße 11
970253
Allgemeinärzte
Michaela Rudolph und Winfried Bieger, Schloßstraße 26
7414
Stefan Burow, Bezirksstraße 30,
Ärztehaus am Schlosspark
320930
Dr. med. Erich Graebner, Wasserloser Straße 37
8485
Christoph Hofmann, Wasserloser Straße 25a
1321
Marianne Hoffmann-Kneifel, Privatärztliche Praxis,
Meßmerstraße 8
915855
Dr. Heidrun Lippok, Haubühlstr. 2a
1824
Kirsten Kaupert, Gunkelsrainstraße 8a
1390
Michael von Sychowski, Seligenstädter Str. 10a
507664
Dr. med Cornelia Tauber-Bachmann,
Privatärztliche Praxis, Wasserloser Str. 32
1332
Dr. med. Helmut Walter, Privatärztliche Praxis,
Hohe-Mark-Straße 8
5070937
Augenärzte
Augenklinik A’burg Zweigstelle Alzenau, Bezirksstr. 30
Ärztehaus am Schlosspark
507050
Chirotherapie
Michael von Sychowski, Seligenstädter Str. 10a
Dr. Christoph Thering, Privatärztliche Praxis,
Wasserloser Straße 25a
507664
7089129
Chirurgie
Dr. med. Dirk Eßbach, Bezirksstraße 30
6087
Ärztehaus am Schlosspark
Frauenärzte
Dr. med. Andreas Botschek u. Dr. med. Nicole Bokr
In den Mühlgärten 61
3331
Hans-Georg Hauck, Friedberger Gäßchen 1a
947676
Gefäßmedizin
Dr. med. Heinrich M. Hulten, Schloßhof 1
9477824
(Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Standort Alzenau-Wasserlos)
Hautärzte
Dr. med. Frank Latzke, Burgstraße 11
Dr. med. Benno Splieth, Vital-Klinik, Streuweg 100
(Privat-Ambulanz)
970253
50590
HNO-Arzt
Dr. Hans Gückel, In den Mühlgärten 63
970300
Homöopathie
Dr. med. Kirsten Hub, Privatärztliche Praxis, Hanauer Str. 7 3203820
Internisten
Dr. med. Andrea Winkler, Burgstraße 3
Kieferorthopädie
Dr. med. dent. Günther Hempel, Hanauer Straße 11
Kinder- & Jugendärzte
Dr. med. Rolf Ringert, Dr. med. Claudia Ringert-Esmaeili
und Dr. med. D. Müller-Bühl, Hanauer Straße 13
Kinder- & Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Dr. med. Burkard Kunkel, Poststraße 5 2828
30019
1823
929490
Naturheilverfahren
Dr. med. Cornelia Tauber-Bachmann,
Privatärztliche Praxis, Wasserloser Str. 32
1332
Dr. med. Thorsten Muthorst, Privatärztliche Praxis,
Am Hörsteiner Weg 17
310714
Marianne Hoffmann-Kneifel, Privatärztliche Praxis
Meßmerstraße 8
915855
Dr. med. Kirsten Hub, Privatärztl. Praxis (Klass. Homöopathie),
Hanauer Str. 7 (im Logopädie-Zentrum)
3203820
Kirsten Kaupert, Gunkelsrainstraße 8a
1390
Dr. med. Helmut Walter, Privatärztliche Praxis,
Hohe-Mark-Straße 8
5070937
Neurochirurgie
Dr. med. A. Fitzner, Dr. med. Ch. Ostermeier
Bezirksstraße 30, Ärztehaus am Schlosspark
Neurologie
Dr. med. A. Safavi, Burgstraße 3
Orthopäden
Dr. med. Claas Lohstöter, Bezirksstraße 30
Ärztehaus am Schlosspark
Dr. med. Christoph Thesing, Privatärztliche Praxis,
Wasserloser Straße 25a
Psychiatrie
Gisela Eichfelder, Wasserloser Straße 25a
Urologen
Dr. med. Damian Stach, Siemensstraße 12
Dr. med. A. E. Christ-Günther, Gutenbergstraße 1
3209230
993270
6087/6088
7089129
999310
6064
507494
Zahnärzte
Dr. med. dent. Bernhard Fuchs, Roter Rain 9
31433
Dr. med. dent. Andreas Hammermüller, Schubertstraße 6 2121
Dr. med. dent. Harald Heck, Bezirksstraße 30
Ärztehaus am Schlosspark
320020
Dr. med. dent. Jochen Heck und Dr. med. dent. Julia Heck,
Kaiser-Ruprecht-Str. 11
6012
Dr. med. dent. Stefan Jürgens, Burgstraße 11
4660
H. Metzner-Katzschner, In den Mühlgärten 62
7930
Dr. med. dent. Michael Jablonski
und Dr. med. dent. Marie Jablonski, Laurentiusstraße 1 31372
Dr. med. dent. Petra Schmelz, Gutenbergstraße 1
919676
Tierärzte
Dr. Uwe Grözinger u. Dr. Andrea Steinberg,
Am Steinbruch 5
Kleintierklinik
Yvonne Lang, Mömbriser Straße 100
24-Stunden-Notruf
BERATUNGSSTELLEN
31329
7530
Stadt Alzenau (Tel. 06023/502-0):
– Senioren-, Jugend- und Ausländerberatung durch den städtischen Sozialpädagogen Klaus-Dieter Frühwacht (Tel. 06023/
502164) – täglich von 9–11 Uhr im Rathaus.
– Jugend- und Familienberatung im Jugendzentrum "Jump in",
Mühlweg 16. Sprechzeiten täglich nach telefonischer Vereinbarung, ☎ 06023/5042852 (Jugendreferent Dominik Wenzel,
Sozialpädagoge).
– Landesversicherungsanstalt für Unterfranken (LVA) – jährlich
vier mal im Rathaus; die Sprechtage werden jeweils im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt rechtzeitig ­bekanntgegeben.
Folgende Beratungsdienste werden in ­Alzenau, Marktplatz 2
(Gebäude Stadt­bibliothek), Tel. 30544, angeboten. Die Ter­mine
vereinbaren Sie bitte telefonisch mit den folgenden Stellen:
– Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und ­Lebens­fragen
06021/21189
– Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Eltern
in Erziehungsberatung
06021/392301
– Staatl. anerkannte Beratungsstelle
für Schwangerschaften
06021/44645-0
– Sozialer Dienst
des Landkreises Aschaffenburg
06021/394353
Weitere Beratungsstellen:
– Aids-Beratung Würzburg
0931/50599
– Anonyme Alkoholiker Aschaffenburg
Mainaschaff, Postfach 33
06021/74255
– Arbeiterwohlfahrt, Beratungsstelle für seelische
und soziale Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst,
Alzenau, Friedberger Gäßchen 1 b
993817
– Beratungsstelle für unerwünschte Schwangerschaften,
Universitäts-Frauenklinik Würzburg
0931/201615
– Café Arbeit: Treffpunkt und Beratungsstelle
für Arbeitssuchende, Kaiser-Ruprecht-Straße 10
507388
– Diakonisches Werk Untermain, Schuldner-Beratung,
Roßmarkt 29, Aschaffenburg
06021/3999-0
– Drogenberatungsstelle Würzburg
Hofstraße 13
0931/51237
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 37
– Familienberatung Martinushaus Aschaffenburg
Treibgasse 28
06021/22556
– Familienservicestelle des Bayerischen Arbeits-
ministeriums. Telefonische Auskunft für familienbe­zogene Leistungen und Hilfen
0180/1233555
– Jane Hauck, Christliche Lebenshilfe und Beratung
in den Räumen der ev. Kirchengemeinde „Peter und Paul“, Alzenau
06023/929989
– Pflegeberatungspunkt – im Ärztehaus
am Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos
06023/5044915
– Seniorenberaterin Daniela Jakob – Sprechstunden im Landratsamt, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer 2.08, Tel. 06021/394-385 – Di., Do., Fr.
8 - 12 Uhr, Do. 14 - 17 Uhr
– Psycho-onkologische Beratung Gabi Zeller, Hanauer Str. 76
www.psycho-onkologie-alzenau.de
06023/8703
DEMENZBEGLeITUNG
Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr (außer an
Feiertagen) im Mehrzweckraum der Senioren-Tagesstätte Alzenau, Prischoßstr. 6. Vorherige Anmeldung unter 970808 erbeten.
Die Kosten betragen inkl. Kaffee und Kuchen 25,– €. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist möglich.
Sozialstation St. Paulus
970808
0152 57275250
Energieberatung
Energieberatung der Stadt Alzenau (Peter Ebert)
Samstags, 10 bis 13 Uhr, im Umweltamt der Stadt Alzenau, Brentanostraße 3
telefonische Anmeldung erforderlich
06023/502-911
Energieversorgung Alzenau (EVA)
Verwaltung Alzenau
Störungen: Strom
Störungen: Gas
Störungen: DSL
949444
0800 7890008
0800 2112233
0800 7890004
Entwässerung
Kläranlage Alzenau
Abwasserverband Untermain
Reinhard-Heraeus-Ring 2
63801 Kleinostheim
993483
06027/9044
Familienangebote
FIZ - Familie im Zentrum – Gesundheitspädagogische Praxis,
Max-Planck-Str. 8a, 63755 Alzenau, Telefon + Fax 060235072212, www.fiz-alzenau.de
Naturschule Alzenau – Exkursionen und Experimente für Kinder
von 4 - 10 Jahren, Hemsbacher Str. 47, 63755 Alzenau-Käl­berau,
Tel. 06023-999445, www.naturschule-alzenau.de
"Kleine Frösche" – Betreute Kleinkindgruppe ab ca. 24 Monate
Waldstraße 5, Alzenau
30237
"Kluge Frösche" – Vorschulprogramm für Kinder im letzten
Kindergartenjahr, Waldstraße 5, Alzenau
30237
HALLEN
Prischoßhalle
Räuschberghalle
Kahltalhalle
Schulturnhalle, Michelbach
Hahnenkammhalle
Birkenhainer Halle
6721
320378-0
5544
5202
6766
31145
Hebammen
Stefanie Bathon
Tania Hellenthal
Carola Hüwel
Tanja Neumeier
Hanne Rose
Theresia Rosenberger
Madeline Winter
Ellen Beitat, Hanauer Straße 39, Alzenau
993029
Martina Bott, Rannenbergring 15, Kälberau
999320
Rita Gruber, Am Jüdischen Friedhof 4, Hörstein
504780
Claudia Herzog, Hemsbacher Straße 43a, Kälberau
9436988
Christine Leistenschläger und Anette Behringer
Wasserloser Straße 7, Alzenau
9476153
Bettina Liesau, Sälzerweg 5, Wasserlos
4371
Ursula Mayer, Im Setzling 4, Hörstein
918350
Judith Rost, Bergstraße 2, Michelbach
31300
Brigitte Schneck, In den Mühlgärten 1a, Alzenau
970920
Christiane Waldmann, Mittlerer Röderweg 20, Hörstein 970061
Heilpraktiker (beschränkt auf Psychotherapie)
Annette Kubosch, Bezirksstraße 30,
Wasserlos (Medipoint)
Anja Persch, Wasserloser Straße 25a, Alzenau
5070707
5070330
Heilpraktiker (beschränkt auf Physiotherapie)
Uwe Riemann, Am Neuen Berg 3
919799
HOSPIZ Alzenau
Schumannweg 1
320376-0
HOSPIZDienst
DYSKALKULIE
Dyskalkulietherapie, Susanne Kraut, Poststr. 5
Heilpraktiker
3331
947267
3331
0173 6603336
06023/30730
320994
01577/2484584
Malteser Hospizdienst in Alzenau
Monika Diry, Hospizbegleiterin
970666
Christina Gripp, Koordinatorin Hospizdienst
06021 416118
[email protected] oder www.malteser-aschaffenburg.de
Interdisziplinäre frühförderstelle
Ingrid Schenck, Andreas Bäcker, Stephan Olbrich
Hanauer Straße 7
3203810
JUSTIZBEHÖRDEN
Amtsgericht Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau,
Burgstraße 14
97530, Fax 9753122
Kindertagesstätten
Kindertagesstätte „Kinderkiste“, Albstadt, Steingasse 19 7625
Kindertagesstätte „Zauberwald“, Alzenau, Bachstraße
5433
Kindertagesstätte „Abenteuerland“, Alzenau, Iglauer Straße 1801
Kindertagesstätte „Am Hauckwald“, Alzenau, Prischoßstraße 2269
Kindertagesstätte „Kahlaue“, Kälberau, Karl-Amberg-Straße 5852
„Kinderarche“ Hörstein, Bruchhausen
1695
Kindertagesstätte Michelbach, Schloßstraße
1700
Kindertagesstätte „Sonnenland“, Wasserlos, Friedhofstr. 5151
Integrative Kindertagesstätte „Kunterbunt“, Alzenau,
Schlehenweg 9
310123
Waldkindergarten Alzenau
4054251
KINDERHort
Städtischer Kinderhort,
Alzenau-Wasserlos, Am Lotzenstein 1
AWO Kinderhort „Die wilden Kerle“
Alzenau-Hörstein, Eichelsbacher Straße
310014
4059092
KIRCHEN/PFARRÄMTER
Albstadt, Kuratie Albstadt
Alzenau, Evangelisches Pfarramt,
Wasserloser Straße 35
Katholisches Pfarramt, St. Justinus,
Alfred-Delp-Straße 4
Mail: [email protected]
Kath. Pfarrzentrum, Alfred-Delp-Straße 4
Hörstein, Kath. Pfarramt, Edelmannstraße 1
Hörstein, Pfarrheim St. Martin
Alzenauer Straße 1
Kälberau, Kuratie Kälberau
Michelbach, Kath. Pfarramt, Trageserweg 2
Wasserlos, Kath. Kuratie St. Katharina
Wasserlos, Marienheim, Friedhofstraße 1
1742
970660
30077
8772
2041
0176 56714663
1560
1354
2041
8216
Kfz.-Zulassungsstelle
Zulassungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg
in Alzenau, Siemensstraße 2
97610
Seite 38
Nr. 9 / 15. Mai 2015
KrankenGYMNASTIK
Polizei
Esther Keller, Hemsbacher Straße 35
929469
Christine Nissen, Meßmerstraße 23
918615
Ute Mamphey, Wasserloser Straße 3
4443
medipoint – Gunther Ronconi, Ärztehaus am Schlosspark,
Bezirksstraße 30
5070707
Medizinisches Fitness-Studio, Andreas Roland,
Rodenbacher Str. 18 1⁄2
999293
riefit, Uwe Riemann, Am Neuen Berg 3
919799
Praxisgemeinschaft für Krankengymnastik, Ingrid Schenk, Esther
Heilos, Sabine Naumann, Maike Wehrheim, Burgstraße 3 30303
Chr. Trageser und M. Winke, Märkerstraße 34a
2299
Reinhard Trageser, Spessartstraße 50
8502
Ergotherapie
Andreas Becker, Märkerstraße 2a
5070475
Elwira Simon, Hanauer Straße 25
503312
Osteopathie
Christine Nissen, Meßmerstraße 23
918615
Mathias Hartlep, Weinbergstraße 45
3200193
Dr. med. Kirsten Hub, Hanauer Straße 7
3203820
Polizeiinspektion Alzenau, Seestraße 1
Krankenhäuser
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Standort Alzenau-Wasserlos,
Schlosshof 1, Alzenau-Wasserlos
5060
Vital Klinik, Streuweg 100, Alz.-Michelbach
Fachkrankenhaus für Hauterkrankungen
50590
Landratsamt
Aschaffenburg
06021/394-0
Abt. Gesundheitswesen
06021/393-1
Sozialer Dienst für gesundheitl. Aufgaben:
– Körperlich und geistig Behinderte
– Hör- und Sehgehinderte
– Suchtkranke und Suchtgefährdete
– Psychisch Kranke und tuberkulose Kranke
–  Sonstige chronisch Kranke, alte und pflege­bedürftige Menschen
   sowie die jeweiligen Ange­hörigen
–  Soziale Beratung bei Schwangerschaftskonflikten
Nach Rücksprache mit dem LRA
06021/394-301
sind Einzeltermine im Alzenauer Rathaus möglich.
Logopäden
Logopädie Zentrum Untermain, Britta u. Stephan Olbrich,
Hanauer Straße 7
320380
MARKT
Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz findet donnerstags von 8
bis 18 Uhr statt.
Mediation
Iris Berger MAS (Mediation), European General
Mediator, Brentanostraße 34
6083, 6084, 50430
Horst Hupke MBA, Wirtschaftsmediator, beratender Betriebswirt
und Rechtsbeistand, Fichtenweg 1a
7220 und 5330
H.M.Mohr (Mentoring · Coaching · Mediation · Mentorin
und Wirtschaftsmediation)
917736
Nachbarschaftshilfen
Alzenau-Kernstadt, Ansprechpartner:
Ludwig Wallinger 6314
Alzenau-Albstadt, Ansprechpartner:
Beate Meier 31757, Peter Kunkel 8630,
Matthias Stais 999130
Alzenau-Hörstein, Ansprechpartner:
Margot Reising 5876, Christian Wohnsland 8581
Alzenau-Kälberau, Ansprechpartner:
Heidrun Piechottka 947971, Hedwig Reinhard 5955,
Catrin Grendel 31111
Alzenau-Michelbach, Ansprechpartner:
Cornelia Fleschhut 7925, Regina Grünzfelder 30162, Monika Kemmerer 4994
Alzenau-Wasserlos, Ansprechpartner:
Marianne Krzyzak 5838, Bruno Keck 7576
Nachhilfe
Schülerhilfe Alzenau, Hanauer Str. 86
19418
Notare
Notarin Dr. Annette Pöting und
Notar Dr. Sebastian Bleifuß, An der Burg 1
32050
944-0
Post
Alzenau, Post- u. Postbankdienst,
Friedberger Gäßchen 5
Kundentelefon
Postbankberatung
Post-Service-Filiale, Brentanostr. 12
Agentur, Hauptstr. 44
Partner-Filiale, Schloßstr. 9
Post-Service-Filiale, Bezirksstr. 11
0228/4333111
504112
32929
1710
915883
8616
PsychOTHERAPIE
Klaus Schneider, Hanauer Straße 44
Pia Gahn und Gaby Vaillant, In den Mühlgärten 1a
5072834
504884
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte Curd (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und Iris
Berger (Fachanwältin für Familienrecht),
Brentanostr. 34
6083, 6084, 50430
Rechtsanwältin Iris Berger MAS
(Schlichtungsstelle), Brentanostraße 34
6083, 6084, 50430
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser, Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin,
Rannenbergring 2 a
5070917
Rechtsanwalt Gerhard Hör, Hauptstr. 3
4349
Rechtsanwältin Karin Matzack, Burgstraße 3
5072580
Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwälte C. Pintsch,
H. Sachse-Pintsch, S. Steigerwald, Hanauer Str. 98
9749-0
Rechtsanwältin Claudia Schöffel, Märkerstraße 2b 3200-334
Rechtsanwalt Frank Wolters, Wolfskernstraße 7a
3366
Rechtsanwältin Bettina Wohl,
Fachanwältin für Familienrecht & Mediatorin,
Hanauer Straße 122 B 5042500
Rechtsanwalt Markus Seipel (Schlichtungsstelle)
310081
Brentanostraße 42
RettungsLEITSTELLE / ROTES KREUZ
112
Sachverständige
Begutachtung von Transportschäden sowie Durchführung von Verladekontrollen und Verpackungsbewertungen
Havariekommissariat Scheurer
Mörikestr. 3, Alzenau 24-Std.-Hotline
0176 1000 4682
(öffentlich bestellt und vereidigt)
Maler- und Lackiererhandwerk: Martin Kempf, Malermeister,
Märkerstraße 27, Alzenau
3474
Beurteilung und Schätzung
von Unfallschäden an Kraftfahrzeugen:
Hubert Müller, Siemensstr. 10a, Alzenau
2277
Kunstharztechnologie auf Fußböden:
Dipl.-Chemiker Ingo Niedner, Kastanienweg 11, Alzenau
31357
Raumausstatterhandwerk:
Bernd Klotz, Lerchenrain 15, Michelbach
20 36 oder 84 81
Kraftfahrzeug-Techniker Handwerk (öffentlich bestellt und vereidigt):
Andreas Trapp, Mömbriser Str. 4, Alzenau 6224 od. 0171 6251873
SelbsthilfegruppeN
Anonyme Alkoholiker Alzenau
(Susanne)
06029/6419
(Martin)
409167 oder 0176 24508654
Deutsche Rheuma-Liga, AG Alzenau
Büro: Bachstr. 2, Eingang Schwimmbad
Tel.: 5072500, e-mail: [email protected]
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzenau
Dr. med. Erich Graebner
84 85
Initiative Oberlicht
Gisela Eichfelder
999310 (Praxis)
Krebs-Selbsthilfegruppe Alzenau in der Bayer. Krebsgesellschaft e.V
Gabriele Weis
1619
Waltraud Hahn
5642
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Seite 39
Kreuzbund e.V. Alzenau – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für ­Alkohol- und Medikamentenabhängige u. deren Angehörige! Gruppe 1: Gerd Rauscher, 06023/8391, Petra Jochum
06029/5158; Gruppe 2: ­Henry Weigand 06188/7211, Dietrich
­Gabriel 06188/910419
Multiple Sklerose – Kontaktgruppe Alzenau
Gudrun Engel
Andreas Herber
Parkinson Stammtisch Alzenau
Treffen jeden 1. Mittwoch im Montag
Irmtraud Bergmann
2481
7494
6531
Selbsthilfegruppe für Allergiker und Neurodermitiskranke –
Alexandra Kraft-Simon
8283
Ärztlicher Berater: Dr. med. F. Latzke, www.dr-latzke.de 970253
Selbsthilfegruppe für Angehörige und Freunde von Menschen
mit Demenz
Treffen jeden letzten Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr im Betreuungsraum des BRK Seniorenheims. Marion Huth 9787-142, Karin
Meyer 970810, Sabine Jahn 5070013
Selbsthilfegruppe für Trauernde
M. A. Reschke
92 96 41
Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht“ – Krise rund um die Geburt
Tania Hellenthal
94 72 67
Selbsthilfegruppe für Schuppenflechten-Patienten
Reinhold Remmel
06055/1820
Ärztl. Berater: Dr. med. F. Latzke
970253
Seniorenförderverein Alzenau e.V.
1. Vorsitzende: Laura Schpn
2. Vorsitzender: Gerhard Dehn
2348
2391
unBehindert miteinander leben e.V.
1. Vorsitzende: Brigitte Grebner
2. Vorsitzende: Silke Huber
Schirmherrin: Irene Treffert
4786
8732
2439
5622
4059091
2941
320040
9176-0
918270
4680
9478600
943701
504856
502-800
Schwimmbäder
Schwimmhalle in der Edith-SteinRealschule, Prischoßstr. 34
Hallenbad im Seniorenwohnen Alzenau,
Bachstr. 2, Aqua-Move Steffi Wenzel
Strandbad, Meerhofsee
Wasserwachtstation am Meerhofsee
Waldschwimmbad
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Grundschule Alzenau-Hörstein
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Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule Alzenau
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Volkshochschule Alzenau-Kahl-Karlstein
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Bitte wenden Sie sich im Vertretungsfall an die anwesenden Ärzte
in Alzenau.
Außerhalb ihrer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den
Ärztlichen Bereitschaftsdienst Bayern mit der Rufnummer 116 117
oder in lebensbedrohlichen Notfällen an den
Rettungsdienst (Notarzt) mit der Rufnummer 112.
Ab Montag, den 08.06.2015, sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie
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Nr. 9 / 15. Mai 2015
2. Mannschaft:
Sonntag, 17.05.2015, 15.00 Uhr:
KG Wittgenborn – FC Bayern Alzenau
Hinweis an alle Vereine!
Um allen Vereinen die Möglichkeit zu
geben, ihre Termine zu veröffentlichen,
bitten wir den Textumfang auf das
Wesentlichste zu reduzieren. Rückblicke
können nicht berücksichtigt werden. Die
Redaktion behält sich vor, Kürzungen
des Textes vorzunehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
1. Frauenfußballclub Alzenau
Samstag, 23.05.2015, 15.00 Uhr:
SKG Mittelgründau – FC Bayern Alzenau
Heimspiele Jugend:
Sportzentrum Alzenau, Prischoßstr.
U 17 / B I-Jugend:
Samstag, 16.05.2015, 11:30 Uhr:
FC Bayern Alzenau – 1. FC 06 Erlensee II
Mittwoch, 20.05.2015, 19:00 Uhr:
FC Bayern Alzenau – SG Rosenhöhe
Offenbach II
U 15 / C I-Jugend:
Tennisclub Rot-Gold
Alzenau e.V.
Sonntag, 17.05.2015, ab 10.00 Uhr:
Hochklassige Tennisspiele der Landesliga der Damen 40 gegen den TC Bamberg
bzw. der Herren 55 gegen TC Breitengüßbach. Die Alzenauer Mannschaften freuen
sich über Zuschauer. Der Eintritt ist frei.
Stadtteil HÖRSTEIN
Wanderverein
»Reuschbergler« Hörstein
Spieltermine der Frauenmannschaft:
Samstag, 16.05.2015, 17.00 Uhr:
1.FFC Alzenau – FC Karsbach 2
Samstag, 16.05.2015, 14:30 Uhr:
FC Bayern Alzenau – Eintracht Oberursel
Freitag, 12.06.2015, 19.00 Uhr:
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 in der Geschäftsstelle
Wilmundsheimer Str. 6a in Alzenau.
Tagespunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung und Beschlussfähigkeit
der Mitgliederversammlung
3. Rechenschaftsbericht des Vorstands
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Neuwahlen des Vorstands
7. Anträge und Verschiedenes
Wünsche und Anträge sind bis spätestens
28. Mai 2015 beim Vorsitzenden Markus
Trageser einzureichen.
Samstag, 23.05.2015, 11:00 Uhr:
FC Bayern Alzenau – 1. FC 06 Erlensee
Freitag, 22.05.2015, 18.30 Uhr:
SpVgg Gunzenbach – FC Bayern Alzenau
Spiele der 1. Fußballmannschaft:
Briefmarkensammlerverein
Alzenau e.V.
Freitag, 29.05.2015, 18.30 Uhr:
FC Bayern Alzenau – TSV Kleinauheim
Montag, 25.05.2015, 15:00 Uhr:
TSG Kälberau - SV Rotweiß Daxberg
U 13 / D I-Jugend:
Sonntag, 31.05.2015, 11:00 Uhr:
FC Bayern Alzenau – TuS Makkabi Frankfurt
U 12 / D II-Jugend:
Sonntag, 17.05.2015, 11:00 Uhr:
FC Bayern Alzenau – 1. Gelnhäuser FC 03
Donnerstag, 21.05.2015:
Sitzung von Vorstand und Vereinsausschuss ab 19.30 Uhr im Vereinsheim.
Sonntag, 24.05.2015:
Der Gesamtverein besucht zu Pfingsten
das traditionelle Klosterbergwaldfest in
Rottenberg. Treffpunkt zur Wanderung ist
um 9.30 Uhr am Vereinsheim bzw. zur
Fahrt mit Privatautos um 10.30 Uhr an der
"Unteren Pforte".
U 11 / E I-Jugend:
Samstag, 16.05.2015, 11:30 Uhr:
FC Bayern Alzenau – SG Strietwald
AH-Mannschaft Ü50:
Stadtteil KÄLBERAU
TSG Kälberau
Nächste Tauschtermin:
Sonntag, 17.05.2015, 9.00 - 12.30 Uhr
Die Tauschtermine finden im Vereinsheim
im Untergeschoss der Prischoßhalle in
Alzenau statt.
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Jugendlichen unter Anleitung von erfahrenen Sammlern die Möglichkeit zum
Tausch geboten.
Gäste sind stets herzlich willkommen.
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Bestandteil des Festkalenders und das
eigene Fest des TV MIchelbach mit all
seinen Abteilungen. Der TVM ist zwar
auch am Winzerfest beteiligt, das eine
Gemeinschaftsveranstaltung ist. So ist
das Format mit einem abendlichen Konzert des weithin bekannten Spielleuteorchesters sowie tags drauf das Weindorf
mit den verschiedenen Spezialitäten der
drei größten Winzer in Michelbach sehr
beliebt und immer gut besucht.
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Optik, aber auch auf die neuen und bekannten Musikstücke gespannt sein.
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16.00 Uhr U19: SGW – JFG Untermain
Sonntag, 17.05.2015:
13.00 Uhr TSV Soden II – TVW II
15.00 Uhr SC Freudenberg I – TVW I
Montag, 25.05.2015:
13.00 Uhr TVW II – FC Mömlingen II
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