Neu beginnende Strafverfahren ab 30.03.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
30.03.2015 bis zum 02.04.2015
Stand: 23.03.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 30. März 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 277
10:00 Uhr:
7 Ns 166/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten X aus Lingen und den jetzt 29-jährigen Angeklagten Y aus Lingen.
Das Amtsgericht in Lingen sprach die Angeklagten am 07. Aug. 2014 vom Vorwurf der
gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung frei.
Den Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Februar 2014 in einer
Gaststätte in Lingen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit den Betreibern der Gaststätte
auf den Zeugen A eingeschlagen und eingetreten zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 6 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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13:45 Uhr:
7 Ns 192/13
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
47-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 29. Okt. 2013 wegen
Diebstahls oder Hehlerei sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2013 entweder aus einem Lagerraum einer
Autoservice-Firma in Nordhorn 5 Komplettsätze Reifen entwendet zu haben, um sie später
weiterzuverkaufen, oder er soll die von einer anderen Person entwendeten Reifensätze zum
Verkauf angeboten haben.
Zudem soll er im April 2013 mit einem Pkw mit einem Fahrzeug das Firmengelände des
Zeugen A verlassen zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis
gewesen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 4 Zeugen
geladen.
-------------Montag, 30. März 2015, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Temming, Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 37/14
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 19-jährigen
Angeklagten X aus Bad Rothenfelde und den jetzt 19-jährigen Angeklagten Y aus Bad
Rothenfelde.
Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte die Angeklagten am 24. Juli 2014 wegen
unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen jeweils zu einem
Freizeitarrest.
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Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juni 2012 und Mai 2013 in insgesamt 10
Fällen gemeinschaftlich mindestens 0,65 g Marihuana für jeweils mindestens 10,00 € an die
gesondert verfolgten A und B in ihrer Wohnung in Bad Rothenfelde verkauft zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
----------Dienstag, 31. März 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 204/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten X aus Papenburg.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 06. Dez. 2014 unter
Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Papenburg wegen Sachbeschädigung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2014 ohne rechtfertigenden Grund mit
Faustschlägen und durch das Werfen eines Hockers die Eingangstür eines Hauses in
Papenburg zerschlagen zu haben. Dabei soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 400,00 €
entstanden sein. Ebenfalls im Juni 2014 soll er aus einer Gaststätte Möbel im Gesamtwert
von ca. 600,00 € entwendet haben, um sie für sich zu verwenden.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 196/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
43-jährigen Angeklagten X, derzeit ohne festen Wohnsitz.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 06. Okt. 2014 wegen Beleidung
im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je
20,00 €.
Der Zeuge A soll im September 2013 mit seinem Pkw die Brookstraße in Richtung Spelle
befahren und dabei den auf seinem Roller fahrenden Angeklagten überholt haben. Als dann
der Zeuge beim Überholen des Angeklagten bemerkte, dass dieser mit seinem Handy
telefoniere, soll er dem Angeklagten zugerufen haben, er solle zum Telefonieren rechts ran
fahren. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, den Zeugen mit den Worten „Arschloch,
Wichser, Hurensohn“ beleidigt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen
geladen.
-------------13:30 Uhr:
5 Ns 201/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
31-jährigen Angeklagten X aus Bramsche.
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Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 27. Aug. 2014 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 2 Jahren keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen in
Bramsche befahren zu haben, obwohl er dabei unter Morphineinfluss gestanden haben und
nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------Dienstag, 31. März 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272
09:15 Uhr:
10 KLs 3/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 51-jährigen
Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen gefährlicher
Körperverletzung.
Der Angeklagte soll im Juli 2013 in Lingen an einer Fußgängerampel auf die Nebenklägerin
N getroffen sein, die mit dem Fahrrad unterwegs war und ebenfalls an der Ampel gewartet
haben soll. Als sie an dem Angeklagten vorbeifuhr, soll dieser ihr mit einer mit
Bierpfandflaschen gefüllten Jutetasche an den Kopf geschlagen haben. Die Nebenklägerin
soll dadurch eine HWS-Distorsion, Kopfschmerzen und ein Hämatom erlitten haben. Sie soll
sehr lange an den Folgen der Körperverletzung gelitten und auch heute noch erhebliche
psychische Probleme haben, mit dem Fahrrad zu fahren. Zudem soll eine Narbe oberhalb
des Auges verblieben sein. Der Angeklagte soll an dem Tag krankheitsbedingt akustische
Halluzinationen gehabt haben. Als er auf die Nebenklägerin traf, soll er krankheitsbedingt an
eine enttäuschte Beziehung aus der Vergangenheit gedacht haben und dadurch nervös und
sexuell frustriert geworden sein und diese Gefühle auf die Nebenklägerin projiziert haben.
Ca. 2 Wochen nach dieser Tat soll er in Lingen einer entgegenkommenden unbekannten
älteren Frau mit dem Ellenbogen gezielt ins Gesicht geschlagen haben. Auch diese Tat soll
die Folge eines subakuten Schubes seiner schizophrenen Grunderkrankung gewesen sein.
Ca. 10 m weiter soll er sich auf eine Bank gesetzt haben und sich die Hilfsbemühungen
durch Dritte angesehen haben.
Das Landgericht sprach den Angeklagten mit Urteil vom 17.03.2014 aufgrund nicht
ausschließbarer Schuldunfähigkeit frei und ordnete seine Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt und in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zudem verurteilte die 15.
große Strafkammer den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. Nach teilweiser
Aufhebung dieser Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ist nunmehr erneut über die
Frage der Unterbringung zu befinden.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 1 Nebenkläger
und 1 Nebenklägervertreter geladen.
-------------13:00 Uhr:
10 KLs 8/15
mit Fortsetzungen am 02. Apr., 20. Apr., 27. Apr. und 28. April 2015, jeweils um 09:15 Uhr
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Die 10. große Strafkammer verhandelt weiter in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen
Angeklagten U aus Duisburg, z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 34-jährigen Angeklagten V aus
Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 41-jährigen Angeklagten W aus Duisburg, z. Zt. JVA
Lingen, den jetzt 39-jährigen Angeklagten X aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 25jährigen Angeklagten Y aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, und den jetzt 50-jährigen
Angeklagten Z aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Verdachts des
Bandendiebstahls.
Den Angeklagten W, Y, X und U wird vorgeworfen, sich im September 2014 gemeinsam mit
einem weiteren unbekannten Täter aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zum
Betriebsgelände einer Firma in Raesfeld-Erle begeben zu haben. Dort sollen sie sich Zugang
zu einer Lagerhalle verschafft und dort einen VW Crafter entwendet haben, um diesen für
sich zu verwenden. Das Fahrzeug soll einen Wert von 45.000,00 € gehabt haben.
Am frühen Morgen des nächsten Tages sollen sich sämtliche Angeklagten aufgrund eines
gemeinsamen Tatplanes zu einer Spielothek in Uelsen begeben haben. Dort sollen sie sich
gemeinsam mit weiteren unbekannten Tätern Zutritt zur Spielothek verschafft haben. Aus
den Räumlichkeiten sollen sie einen Geldwechselautomaten auf den zuvor entwendeten
Crafter geladen und davon gefahren sein. In dem Automaten sollen sich 20.000,00 € Bargeld
befunden haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
-------------Mittwoch, 01. April 2015, 23. kleine Strafkammer , Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 5/15
Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 70jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. Jan. 2015 wegen
Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40,00 €.
Auf dem Konto des Angeklagten soll im Juni 2014 eine Gutschrift von 1.450,00 €
eingegangen sein, die aufgrund des Ausspähens des Kontos der Geschädigten A über das
Internet durch gewerbsmäßige Computerbetrüger abgebucht worden sein soll. Der
Angeklagte soll dann mit einer Firma aus Minneapolis, USA, einen Vertrag abgeschlossen
haben, wonach er das erhaltene Geld zeitnah per Western Union gegen Erhalt einer
Provision in das Ausland weiterleiten solle. Dies soll der Angeklagte auch getan haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Donnerstag, 02. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 205/14
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Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten X aus Melle.
Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 20. Okt. 2014 wegen
versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 von dem Imbissbetreiber A in dessen
Imbiss in Dissen einen Betrag von 1.500,00 € gefordert zu haben. Dabei soll er gewusst
haben, dass er keinen Zahlungsanspruch gegen A hatte. Der Angeklagte soll dann dem
Zeugen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn an den Armen festgehalten
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
-------------Donnerstag, 02. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal
87
09:00 Uhr:
7 Ns 152/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 13. Mai 2014 wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr
und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist
bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2013 im Rahmen einer
Wohnungsdurchsuchung im Besitz von insgesamt 233,43 g Marihuana gewesen zu sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 5 Zeugen
geladen.
-------------11:30 Uhr:
7 Ns 175/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
32-jährigen Angeklagten X aus Schneverdingen.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Aug. 2014 wegen
gefährlicher
Körperverletzung
sowie
wegen
Sachbeschädigung
zu
einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und 2 Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Am frühen Morgen soll der Angeklagte eine Diskothek in Osnabrück unter Alkohol- und
Drogeneinfluss verlassen und vor der Örtlichkeit auf den Zeugen A getroffen sein. Da der
Zeuge dem Angeklagten keine Zigarette überlassen wollte, soll der Angeklagte mit einem
Schlagring dem Zeugen zweimal an den Kopf geschlagen haben. A soll dadurch eine
Schädelprellung mit Kopfschwartenplatzwunde und eine Platzwunde am Unterkiefer erlitten
haben.
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Nachdem der Angeklagte daraufhin zur Polizeiwache am Kollegienwall in Osnabrück
verbracht wurde, soll er dort eine in der Gewahrsamszelle befindliche Kunststoffmatratze in
Brand gesetzt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------14:30 Uhr:
7 Ns 71/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
29-jährigen Angeklagten X aus Gehrde.
Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 11. Febr. 2014 wegen
versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Die Vollstreckung wurde zur
Bewährung ausgesetzt.
Nachdem dem Angeklagten im August 2013 durch das Job-Center in Bersenbrück die
Leistungen nach dem ALG II um 60 % gekürzt worden waren, soll er in einem persönlichen
Gespräch mit dem Sachbearbeiter A geäußert haben: „Herr A, das werden Sie noch bitter
bereuen!“ Im Bereich der Rezeption soll er dann geäußert haben: „Wenn das so weitergeht,
laufe ich hier noch Amok!“ Die Mitarbeiter sollen seine Drohungen ernst genommen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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