Zuchtbuchordnung Nordschwein e.V.

Fassung vom 18.03.2015
Zuchtbuchordnung
Nordschwein e.V.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen und Tätigkeitsbereich
I. Zuchtprogramm
1.
1.1.
Zuchtziel
Zuchtziel Reinzucht
2.
2.1.
Zuchtmethode
Reinzucht
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
Leistungsprüfung
Zuchtleistung
Malignes Hyperthermie Syndrom
Veröffentlichung der Zuchtleistungsergebnisse
Betriebskontrollen
4.
4.1.
Gliederung des Zuchtbuches
Gliederung in Abteilungen
5.
5.1.
5.1.1.
5.1.1.1.
5.1.1.2.
5.1.2.
Voraussetzung für die Eintragung ins Zuchtbuch
Voraussetzung für die Eintragung in die Abteilungen des Zuchtbuches
Hauptteil des Zuchtbuches
Abteilung I des Hauptteils
Abteilung II des Hauptteils
Besondere Abteilung des Zuchtbuches
II. Zuchtbuchführung
1.
2.
2.1.
2.2.
3.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
5.
5.1.
5.2.
6.
7.
7.1.
7.2.
Angaben im Zuchtbuch
Kennzeichnung
Kennzeichnung der eingetragenen Tiere
Kennzeichnung der Ferkel
Aufzeichnung in den Zuchtbetrieben
Meldung der Nachzucht
Wurf- und Deckmeldung
Geburts- und Wurfmeldungen
Konsequenzen bei Nichtmeldung
Abstammungssicherung
Stichproben
DNA-Bestimmung in begründeten Fällen
Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis)
Verantwortlichkeit
Züchter
Zuchtleiter
Zuchtbuchordnung
Nordschwein e.V.
Bestimmungen über die Führung des Zuchtbuches
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen dieses Zuchtbuchs sind die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen
Gemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland und aller Bundesländer sowie die Satzung des
Schweinezuchtverbandes Nordschwein e. V.
Die Zuchtbuchordnung ist Bestandteil der Satzung.
Sachlicher Tätigkeitsbereich
Rasse: - Buntes Bentheimer Schwein (BB)
Das Zuchtbuch gliedert sich entsprechend der Abstammung der männlichen und weiblichen
Zuchtschweine in verschiedene Abteilungen.
I. Zuchtprogramm
1.
Zuchtziel
Das primäre Zuchtziel besteht in der Erhaltung der vom Aussterben bedrohten Nutztierrasse
Buntes Bentheimer Schwein. Dabei sollen eine größtmögliche Variationsbreite im genetischen
Aufbau und eine ausreichende Zahl von Linien erhalten bleiben. Zudem dient die Zucht zur
Stabilisierung der Haupteigenschaften der Rasse.
1.1.
Zuchtziel Reinzucht
Zuchtziel der Rasse BB ist ein sehr fruchtbares, besonders widerstandsfähiges
Schwein mit einer herausragenden Fleischbeschaffenheit. Die Wachstumsleistung
und der Fleischanteil müssen für die angestrebte extensive Haltung nur einen
ausreichenden Wert erreichen.
2.
Zuchtmethode
2.1.
Reinzucht
Das Zuchtziel bei der Rasse BB wird grundsätzlich mit den Mitteln der Reinzucht
angestrebt. Die Selektion- und Anpaarungsentscheidungen werden aus der
Bewertung der äußeren Erscheinung und aus Gründen der Erhaltung der
größtmöglichen genetischen Variationsbreite getroffen. Die Zuchtpopulation
umfasst nur die Tiere, die in der Abteilung I des Hauptteils oder auch weibliche
Tiere, die in der besonderen Abteilung des Zuchtbuches eingetragen sind.
2
3.
Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung wird gemäß den tierzuchtrechtlichen Vorschriften und den jeweiligen
Richtlinien der Länder durchgeführt.
3.1.
Zuchtleistung
Jeder Züchter ist verpflichtet, die gehaltenen Sauen in das Zuchtbuch eintragen
zu lassen und der Leistungsprüfung zu unterstellen. Der Züchter ist für die
ordnungsgemäße Durchführung der Zuchtleistungsprüfung selbst verantwortlich.
Dieses gilt auch, wenn Vertrauenspersonen mit der Zuchtleistungsprüfung
beauftragt werden. Im Rahmen der Zuchtleistungsprüfung werden die folgenden
Daten erhoben:
a)
Zahlen der lebend geborenen männlichen und weiblichen Ferkel
(Wurfleistung)
b)
Zahl der lebenden männlichen und weiblichen Ferkel am 28. Lebenstag
(Aufzuchtleistung)
Die Zuchtleistung
entnommen.
3.2
der
Eber
wird
den
Leistungsergebnissen
der
Sauen
Malignes Hyperthermie Syndrom
Die genetische Untersuchung der Zuchttiere und ihrer Nachkommen auf das
Maligne Hyperthermie Syndrom dient der Erkennung von reinerbiger und
mischerbiger Belastung der Tiere mit dieser Krankheit. Langfristiges Ziel ist der
Aufbau einer reinerbig gesunden Zuchtpopulation. Ab dem 01.07.2013 muss vor
Besichtigung eines Ebers zwecks Eintragung als Zuchttier bzw. vor Eintragung
einer Sau als Zuchttier ein reinerbig negatives Untersuchungsergebnis für das
Tier selbst oder für beide Elterntiere vorgelegt werden. Die Untersuchung muss
von einer anerkannten Untersuchungseinrichtung mittels einer anerkannten
Untersuchungsmethode durchgeführt worden sein.
3.3
Veröffentlichung der Zuchtleistungsergebnisse
Die
Ergebnisse
der
Zuchtleistungsprüfungen
eines
abgeschlossenen
Kalenderjahres werden einmal jährlich durch die Züchtervereinigung Nordschwein
oder eine beauftragte Organisation veröffentlicht.
3.4
Betriebskontrollen
Die Zuchtleistungsergebnisse, die Deck- und Wurfmeldungen sowie die MHSErgebnisse werden durch den Vorstand und durch die beauftragten
Regionalvertreter
in
Dokumentüberprüfung
und
stichprobenartigen
Betriebskontrollen überprüft.
4.
Gliederung von Zuchtbuch
4.1.
Gliederung des Zuchtbuches
3
Das Zuchtbuch enthält einen Hauptteil und einen besonderen Teil. In dem
Hauptteil werden alle reinrassigen Zuchttiere eingetragen, deren Eltern und
Großeltern in einem Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen oder vermerkt sind.
Der Hauptteil ist untererteilt in die Abteilungen I und II. In Abteilung I werden
alle reinrassigen Zuchttiere eingetragen, die die unter 5.1.1.1. aufgeführten
Mindestanforderungen erfüllen und bei Ebern, die die dafür erforderliche
Begutachtung (Körung) vorweisen können. In Abteilung II werden alle übrigen
reinrassigen Zuchttiere eingetragen. In der besonderen Abteilung des
Zuchtbuches werden weibliche Zuchttiere eingetragen, deren Eltern und/oder
Großeltern nicht sämtlich in einem Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen sind
und/oder deren Geburtsdatum unbekannt ist.
5.
Voraussetzungen für die Eintragung ins Zuchtbuch
5.1.
Voraussetzung für die Eintragung in die Abteilungen des Zuchtbuches:
In die Abteilungen des Zuchtbuches werden Eber und Sauen eingetragen, die die
jeweiligen Anforderungen hinsichtlich der Abstammung erfüllen.
5.1.1.
Hauptteil des Zuchtbuches
In den Hauptteil werden eindeutig identifizierte Eber und Sauen in die jeweils
vorgesehenen Abteilungen eingetragen, deren Eltern und Großeltern in einem
staatlich anerkannten Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen oder vermerkt
sind.
Die Begutachtung der männlichen Zuchttiere erfolgt durch den Zuchtleiter oder
durch einen von ihm Beauftragten.
5.1.1.1.
Abteilung I des Hauptteils
In die Abteilung I werden Eber und Sauen eingetragen, die beiderseits
mindestens 6 voll entwickelte Striche aufweisen. Für die Eber muss die
Feststellung von nutzungseinschränkenden Mängeln durch den Zuchtleiter oder
einen vom ihm Beauftragten anhand einer einmaligen Begutachtung (Körung) vor
Ort festgestellt werden. Liegen zum Zeitpunkt der Begutachtung keine derartigen
Mängel vor, so kann die Eintragung des Ebers in die Abteilung I des Hauptteils
erfolgen. Als nutzungseinschränkende Mängel werden keine altersentsprechende
Entwicklung (Kümmerer), instabiles Fundament und Missbildungen festgelegt.
In die Abteilung I werden ab dem 01.07.2013 nur Eber und Sauen
aufgenommen, die hinsichtlich des malignen Hyperthermie Syndroms entweder
über ein eigenes reinerbig negatives Untersuchungsergebnis verfügen oder für
deren Elterntiere jeweils ein reinerbig negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.
5.1.1.2.
5.1.2.
Abteilung II des Hauptteils
In die Abteilung II werden Eber und Sauen eingetragen, die die unter 5.1.1.1.
gestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Diese Tiere gelten als nicht
zuchttauglich. Ihre Nachkommen können nicht als Zuchttiere in die Abteilung I
des Hauptteils oder in die besondere Abteilung eingetragen werden.
Besondere Abteilung des Zuchtbuches
In dem Zusatzteil werden eindeutig identifizierbare Sauen eingetragen, die in Ihren
Merkmalen der Rasse BB entsprechen,
- die aber die abstammungsgemäße Voraussetzung für die Eintragung in den
Hauptteil nicht erfüllen oder
4
- deren Geburtsdatum nicht bekannt ist.
Weibliche Nachkommen von denjenigen Sauen, die in die besondere Abteilung
eingetragen sind, können im Hauptteil eingetragen werden, wenn auch die
mütterliche Großmutter in der besonderen Abteilung sowie der Vater und die beiden
Großväter in Abteilung I des Hauptteils eingetragen sind.
II. Zuchtbuchführung
Das Zuchtbuch im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften wird von der Züchtervereinigung
geführt. Der Vorstand und Zuchtleiter bestimmen die Person, die das Zuchtbuch führt.
1.
Angaben im Zuchtbuch
Das Zuchtbuch enthält für jedes eingetragene Zuchttier mindestens folgende Angaben:
2.
-
den Namen und die Anschrift des Züchters und Besitzers
-
das Geburtsdatum des Zuchttieres (es sei denn, dass es für Tiere der besonderen Abteilung
nicht bekannt ist)
-
das Geschlecht und die Kennzeichen des Zuchttieres
-
Eltern und Großeltern des Zuchttieres und ihre Kennzeichen (es sei denn, dass sie für Tiere
der besonderen Abteilung nicht vollständig bekannt sind)
-
alle der Züchtervereinigung bekannten
Untersuchungsergebnisse (DNA, MHS-Test)
-
den Zeitpunkt und soweit bekannt, die Ursache des Abgangs und das Datum
-
das Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigung (ggf. Vermerk über die Ausstellung von
weiteren Ausfertigungen mit jeweiligem Datum)
-
Änderungen im Zuchtbuch sind zu dokumentieren
Ergebnisse
der
Leistungsprüfung
und
Kennzeichnung
2.1.
Alle im Zuchtbuch eingetragenen Tiere sind dauerhaft im linken Ohr mit der
Registriernummer (nach Viehverkehrsverordnung) des Betriebes so zu
kennzeichnen, dass durch das Kennzeichen ihre Identität mit Sicherheit
festgestellt werden kann.
2.2.
Alle im Zuchtbestand vorhandenen Ferkel sind bis zum Ab- bzw. Umsetzen,
spätestens am 28. Lebenstag im rechten Ohr mit der Herdbuchnummer der
Mutter und der laufenden Ferkel-Nr. (Spitzen-Nr.) zu tätowieren.
Anstelle einer Tätowierung der Mutter-, Spitzennummer kann eine
Ohrmarkenkennzeichnung mit fortlaufender Nummerierung erfolgen. Die
fortlaufenden Nummern müssen vom Zuchtbetrieb eindeutig der Mutter-/SpitzenNr. zugeordnet werden, um sie ins Zuchtbuch zu übernehmen.
3.
Aufzeichnungen (Bestandszuchtbuch) in den Zuchtbetrieben
5
Die Mitgliedsbetriebe erhalten von der Geschäftsstelle für jede eingetragene Sau eine
Durchschrift der Zuchtbuchkarte mit Herdbuch-Nr., Mutter- und laufender Spitzen-Nr,
Geburtsdaten, Eintragungsdatum und der Abstammung. Der Züchter ist verpflichtet, auf dieser
Karte Aufzeichnungen über die Kennzeichnung sowie die Deck- bzw. Besamungsdaten und die
Abferkeldaten (Geburts- und Wurfmeldungen) vorzunehmen.
Im Falle des Sauenplanereinsatzes tritt anstelle der genannten Aufzeichnungen auf der Karte die
Forderung, die Kennzeichnung sowie die Deck- und Besamungsdaten und Abferkeldaten in den
Sauenplaner unter Berücksichtigung der unten genannten Fristen einzugeben und der jeweiligen
Sau zuzuordnen.
4.
Meldung der Nachzuchten
4.1.
Für jeden anzumeldenden Wurf ist eine Deck-/Wurfmeldung zu erstellen und dem
Zuchtverband zuzuleiten. Die Deckmeldung beinhaltet das Deckdatum sowie die
eindeutige Angabe des Vater- und Muttertieres. Der Inhalt und das Verfahren der
Wurfmeldung sind unter 4.2 erläutert.
4.2.
Von jedem Wurf ist bis zum 7. Tag nach der Geburt die Geburtsmeldung (Anzahl lebend
geborene Ferkel, männlich und weiblich) zu erstellen und spätestens bis zum 38.
Lebenstag der Ferkel eine Wurfmeldung (lebende Ferkel am 28. Lebenstag, männlich und
weiblich) dem Zuchtverband per Post, Fax, eMail oder per Interneteingabe zuzusenden.
Für Betriebe mit Registrierung der Daten mit einem EDV-Sauenplaner gelten die Fristen
zu Punkt 4.1. als erfüllt, sobald die Daten im Sauenplaner eingegeben sind. Die
termingerechte Eingabe der Daten wird bei stichprobenartigen Betriebsbesuchen des
Zuchtverbandes Nordschwein e.V. geprüft und das Ergebnis wird auf entsprechenden
Protokollen dokumentiert.
4.3.
5.
Bei Nichtmeldung, nach einmaliger Aufforderung, ist der Ausschluss des Zuchttieres
möglich.
Abstammungssicherung
5.1.
Bei einer Stichprobe von 1% der Nachkommen eines Jahres
Abstammungsüberprüfung anhand einer DNA-Bestimmung vorgenommen.
wird
eine
5.2.
Für die Sicherung der Abstammung trägt der Züchter die Verantwortung. Zur
Absicherung der Abstammung kann in den folgenden Fällen eine Blutgruppen- oder DNABestimmung durch den Zuchtverband Nordschwein e.V. veranlasst werden:
-
bei nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gekennzeichneten und gemeldeten Ferkel
bzw. Würfen
-
bei Würfen, denen eine Tragzeit von weniger als 108 oder mehr als 122 Tagen
vorangegangen ist
-
bei unleserlich gekennzeichneten Ferkeln bzw. bei Verlust der Ohrmarke
-
bei zur Zuchtbucheintragung angemeldeten Jungebern
Tiere, für die die Blutgruppen- oder DNA-Bestimmung die angegebene Abstammung
ausschließt, werden nicht anerkannt und zur Zucht nicht zugelassen. Für eventuelle
Folgeschäden ist der Züchter verantwortlich.
Diese DNA-Bestimmung muss erfolgen:
6
-
bei Tieren, bei denen begründete Zweifel an der angegebenen Abstammung bestehen.
Die Kosten bei den begründeten Zweifeln trägt jeweils der betroffene Züchter.
6.
Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis)
Die Zuchtbescheinigung (Abstammungsbescheinigung) ist ein Auszug aus dem Zuchtbuch und
enthält mindestens folgende Angaben:
-
den Namen der Züchtervereinigung, die Bezeichnung des Zuchtbuches und
dessen Abteilung
die Kennzeichnung des Tieres mit Angabe von Geburtsdatum, Rasse
Geschlecht und Zuchtbuch-Nr.
-
den Namen und die Anschrift des Züchters und des Besitzers
die Abstammung des Zuchttieres mit Angabe der Zuchtbuchnummern
seiner Eltern und seiner Großeltern
das Ergebnis der Zuchtleistungsprüfung und Untersuchungsergebnisse
den Ort und das Datum der Ausstellung
die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines
Vertreters; im Falle von Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweise), die nicht im
innergemeinschaftlichen Handel oder Handel mit Drittländern Verwendung finden, kann auf
die Unterschrift verzichtet werden, sofern die Zuchtbescheinigung in einem automatisierten
Verfahren ausgestellt wird, als solche gekennzeichnet wird und zur Sicherung der Identität
mit einer Registriernummer versehen ist.
Die Angaben entsprechen dem Stand bei der Ausstellung der Zuchtbescheinigung.
7.
Verantwortlichkeit
7.1.
Der Züchter ist verantwortlich für:
-
ordnungsgemäße Aufzeichnungen (Bestandszuchtbuch)
-
Richtigkeit der Eintragungen
-
fristgerechte Meldung bzw. Registrierung der Deck-, Besamungs- und Abferkeldaten
der Zuchttiere
-
klar lesbare Tätowierung bzw. Kennzeichnung.
Der Züchter hat alle Unterlagen über die Eintragungen und die Leistungen von Tieren, die
ihm durch die Züchtervereinigung zugestellt werden, auf seine Richtigkeit zu prüfen.
Fehler sind der Züchtervereinigung unverzüglich zur Korrektur mitzuteilen.
7.2.
Der Zuchtleiter ist verantwortlich für:
- die ordnungsgemäße Führung des Zuchtbuches
- die Überwachung der Zuchtbuchordnung
- die Ausstellung der Zuchtbescheinigung
- Dokumentation der Änderungen im Zuchtbuch
7
Laer, den
----------------------------------------Dr. Gerd Manecke, 1. Vorsitzender
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