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BAUBESCHREIBUNG
Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohnungen
66424 Homburg – Jägersburg, Websweilerstraße 44
Allgemeines:
Projektbeschreibung
Die geplante Wohnanlage mit 8-Wohneinheiten in exklusiver Waldrandlage von Homburg-Jägersburg liegt
abseits der Hauptverkehrslage und dennoch zentral.
Für den täglichen Einkauf stehen im Ortskern, in ca. 1,5 km erreichbar, zwei Bäckereien und eine Metzgerei,
sowie zwei Einkaufsmärkte am Ortseingang von Waldmohr zur Auswahl.
Der öffentliche Nahverkehr bietet optimale Anbindungen an die Kreisstadt Homburg mit weiteren attraktiven
Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.
Die Wege zum Naherholungsgebiet mit Schlossweiher und Brückweiher sowie den weitreichenden Wanderwegen,
liegen direkt „vor der Haustür“.
Ebenso in unmittelbarer Umgebung (ca. 1,5 km) liegt die moderne 18-Loch Golfanlage des Golfclubs
von Homburg-Saar auf dem Websweilerhof.
Die moderne Gestaltung der Fassade und Grundrisse der Wohnungen entsprechen in allen Gesichtspunkten
den Anforderungen an eine energetische und auf Wunsch barrierefreien Planung.
Für eine perfekte Wohnqualität sorgt die gehobene Ausstattung als Teil der Gesamtkonzeption mit Aufzug,
Tiefgarage und separatem Wasch- und Trockenraum, Fahrradkeller sowie je einem zusätzlichen Kellerraum
außerhalb der Wohnung im Untergeschoss.
Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 92 qm und 146 qm und bieten somit Raum für die unterschiedlichen Wohnansprüche.
Neben den Erdgeschosswohnungen mit eigenem Gartenanteil bieten die Ober- und Dachgeschosseinheiten große Loggien,
bzw. Dachterrassen oder Dachgarten für eine gehobene Wohnqualität.
Ein PKW Abstellplatz in der Freifläche ist je Wohnung im Kaufpreis enthalten.
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Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohnungen
66424 Homburg – Jägersburg, Websweilerstraße 44
Grundlagen der Planung und Bauausführung
3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG UND BAUAUSFÜHRUNG:
Folgende Vorschriften, Auflagen, Richtlinien oder Festlegungen in der jeweils gültigen
und neuesten Fassung sind Bestandteil der Planung und Bauausführung.
Die Vorgaben aus der Örtlichkeit hinsichtlich der Erschließung des
Bauwerks und der nachbarrechtlichen Belange.
Die Landesbauordnung des Saarlandes.
Die Forderungen und Auflagen der zuständigen Behörden aus der Baugenehmigung.
Die zu beteiligenden Behörden sind:
-
Bauplanungsamt
Bauordnungsamt
Brandschutz / Feuerwehr
Bezirksschornsteinfeger
Tiefbauamt der Stadt Homburg
Stadtwerke Homburg
VOB / C -Allgemeine Technische Vorschriften mit den einschlägigen DIN –Vorschriften
für Ausführung und Abrechnung aller zur Ausführung kommenden Gewerken.
VDE -Vorschriften für die elektrotechnischen Anlagen und Installationen.
DIN 4108 und 4109 -Schall-und Wärmeschutz im Hochbau.
Die EnEV in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Baubeginns.
Alle einschlägigen DIN -Normen. SCNG:
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Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohnungen
66424 Homburg – Jägersburg, Websweilerstraße 44
1. Rohbau:
Die tragende Bausubstanz im KG, EG, 1.0G und Dachgeschoss wird aus Mauerwerk
und Stahl-/ Stahlbeton errichtet.
Die Penthaus-Wohnungen werden in Leichtmauerwerksbauweise errichtet. Die Wohnungstrennwände sind Schallschutzwände aus Mauerwerk.
Die Decken werden aus Stahlbeton nach den statischen Erfordernissen errichtet.
Der Wärmeschutz entspricht der aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV). Der Schallschutz der Wohnungen entspricht den
Mindestanforderungen der DIN 4108 und 4109. Alle Treppenläufe und Balkone werden thermisch getrennt und Schallentkoppelt.
Die Gründung erfolgt nach dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung und den statischen Anforderungen.
Wände:
Außenwände im KG, EG, 1.0G aus Mauerwerk / Stahlbeton, mit Wärmedämmverbundsystem und farbiger Putzoberfläche nach Farbkonzept
des Bauträgers. Die Außenwände des KG- DG, nach Farbkonzept des Bauträgers. Tragende Innenwände und Stützen aus Mauerwerk oder
Stahlbeton nach Statik. Nichtragende Innenwände in den Einheiten aus Metallständerwänden beidseitig doppelt beplankt.
Vorwandbekleidungen und Schächte aus Trockenbauelementen in den Bädern / WC´s.
Decken:
Die Decke über KG bis 1.0G werden in Stahlbeton nach Statik ausgeführt.
Dächer:
Die oberste Decke über DG ist die Pult-Dachkonstruktion als Holzdachstuhl mit Schalung gem. Statik.
Auf der Flachdachabdichtung des Gebäudeversatzes wird eine extensive Dachbegrünung mit Dränschicht aufgebracht.
Die Dachflächen des DG werden als Flachdach aus Stahlbeton mit Flachdachabdichtung und extensiver Dachbegrünung oder Terrassen mit
Flachdachabdichtung und Terrassenbelägen hergestellt. Flachdachentwässerung über Einläufe und Notabläufe hinter der Attikaaufkantung
oder vorgehängten Rinnen in Bereichen ohne Attikaaufkantung.
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Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohnungen
66424 Homburg – Jägersburg, Websweilerstraße 44
Balkone, Dachterrassen, Treppen und Aufzug:
Balkone aus Stahlbeton glatt geschalt. Balkonbeläge bestehen aus Werksteinplatten auf Stelzlager oder in Feinsplitt verlegt.
Treppenläufe und Podeste des Treppenhauses werden aus Stahlbeton hergestellt. Laufflächen und Podeste der Treppenhäuser
erhalten einen Fliesenbelag.
Brüstungen und Geländer der Balkone sind aus Edelstahl, teilweise mit Glasfüllungen. Handläufe aus gebürstetem Edelstahl.
Brüstungen und Geländer der Treppenhäuser aus Edelstahl.
Ein Rollstuhl geeigneter Aufzug über 4 Haltestellen mit Edelstahlauskleidung und Spiegel.
2. Ausbau Wohnungen:
2.1 Fenster und Wohnungseingangstüren:
Hochwertige Kunststofffenster und -türen, teilweise bodentief, mit 3-fach Isolierverglasung entsprechend der Energieeinsparverordnung.
Fensterbänke innen aus Granit und außen aus Leichtmetall. Kunststoffrollläden mit elektrisch motorangetriebenen Rollläden mit Wippschaltern
an allen Fenstern der Wohnungen. Bodentiefe Fensterelemente zu den Balkonen und Dachterrassen mit elektrisch motorangetriebenen
Rollläden mit Wippschaltern.
Wohnungseingangstüren mit erhöhtem Schallschutz mit Mehrfachverriegelung, Zylinderschloss und geschlossenem Holztürblatt und
Stahlzarge. Außen Knopf und innen Türdrücker aus Edelstahl.
Hauseingangstür ist aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen.
2.2 Bodenbeläge:
In allen Wohn-und Schlafräumen werden die Beläge nach Wahl des Käufers ausgeführt (Materialpreis 25,00 €/qm incl. MwSt.)
Bäder, WC's und Hauswirtschaftsräume werden mit großformatigen (max. 60 x 60 cm, größere Formate Verlegung gegen Aufpreis)
Bodenfliesen und Sockelleisten gefliest. (Materialpreis 25,00 €/m2 incl. MwSt.)
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2.3 Wandbeläge / Deckenbeläge:
Die Innenwandflächen werden mit einem einlagigen Gipsputz verputzt, mit fein strukturierter Tapete tapeziert und weiß gestrichen (farbliche
Abtönung gegen Aufpreis).
Die Innenwandflächen der Bäder werden verputzt und die Wandflächen der Sanitärobjekte ablagehoch (Dusche deckenhoch) und in der Breite
von 1,20m gefliest. Die Wandflächen über den Fliesen werden gestrichen (Materialpreis der Wandfliese 25,00 €/qm incl. MwSt.).
Deckenbeläge der Wohnungen mit neuen Stahlbetondecken, glatt geschalt, Fugen gespachtelt, tapeziert und weiß gestrichen. Deckenbeläge im
Dachgeschoss aus Gipskartonplatten, Fugen gespachtelt, tapeziert und weiß gestrichen (Abhangdecken gegen Aufpreis, Dachschräge=Decke
also raumhoch).
2.4 Innentüren:
Umfassungszargen aus Holz mit umlaufendem Falz und Gummidichtung. Türblätter mit Röhrenspankern und Drückergarnitur aus Edelstahl.
Zargen und Türblattoberfläche mit Schichtstoffbeschichtung Farbe weiß. Teilweise Türen zu innen liegenden Fluren mit Oberlichtverglasung.
Ausführung nach Wahl des Käufers.
2.5 Bad-und WC-Ausstattung:
Waschbecken und Toilette aus Porzellan weiß, Fabr. V&B, oder gleichwertig. Dusche mit ebenengleichem Podesteinstieg und Duschabtrennung
aus Glas. Rollstuhlgerechte Wohnung Duscheinstieg ohne Podest und Dusche ohne Duschabtrennung. Armaturen als Einhandmischbatterien
Fabr. Grohe oder gleichwertig.
2.6 Sanitärausstattungen:
Bäder und WC's erhalten jeweils einen Kalt-und Warmwasseranschluss mit separatem Wassermengenzähler. Innenliegenden Bäder und WC's
erhalten mechanische Raumabluftgeräte.
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2.7 Heizung:
Die Wärmeversorgung erfolgt zentral über einen energiesparenden Gas-Brennwertkessel. Heizflächen innerhalb der Wohnungen mit
Fußbodenheizung sowie zusätzlicher Handtuchheizkörper im Bad. Regulierung der Raumtemperatur über automatischen Raumthermostate im
Schaltersystem. Regulierung der Raumtemperatur über Thermostatventile. Zählung des Wärmeverbrauchs über gemietete Wärmezähler zum
Jahresende. Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine zentrale Frischwasserstation je Wohnung.
2.8 Elektroinstallationen:
Fernsehanschluss und Telefondosen in allen Wohn-und Schlafräumen. In jedem Raum eine der Nutzung angepasste ausreichende Zahl an
Steckdosen, Lichtschalter und Leuchtenauslässe an der Decke. Alle Fenster der Wohneinheiten werden mit elektr. Rollläden versehen, die
Steuerung erfolgt per Wipptaster jeweils am Raum zugehörigen Eingang.
Messung des Stromverbrauchs an den Zählerplätzen der Hauptverteilung im KG. Interner Verteilerkasten (Unterverteilung) in jeder Wohnung.
Hinweis
Alle Leuchten innerhalb der Wohnungen sind nicht im Leistungsumfang des Bauträgers und daher vom Käufer selbst zu liefern.
Steckdosen, Schalter, Brennstellen:
Steckdosen und Großflächenschalter in der Farbe Weiß, bzw. cremeweiß. Ausführung nach Merten M Serie Standard.
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4. Elektroausstattung der Einheiten gemäß Fachplanung Elektro:
Flure:
Wechselschalter außerhalb der Räume, Leuchtenauslässe und
Wandauslässe in Decke, Steckdosen nach Planung
Küche:
Ausschalter mit einer Brennstelle, Steckdosen für Spülmaschine,
Kühlschrank und sonstige Geräte, Herdanschluss, Arbeitssteckdosen 3fach, Steckdose 1-fach für Beleuchtung Ober -und Unterschränke.
Wohnen / Essen:
Deckenbrennstelle nach Erfordernis, Wechselschalter nach Bedarf und Erfordernis,
Steckdosen, TV -/ Rundfunk -Anschluss Telefon -/ Daten -Anschluss
Bad / Dusche I WC:
Deckenbrennstelle, Lampenauslass am Spiegel ( Wandauslass ), Wechselschalter I ggf. Steckdosen für Waschmaschine,
Trockner falls erwünscht
Schlafen ( Hauptschlafraum / Elternzimmer ):
Deckenbrennstelle, Wandauslass Wechselschalter, Steckdosen, TV -/ Rundfunk -Anschluss Telefon -/ Daten -Anschluss
Klingelanlage:
Klingelanlage mit Gegensprecheinrichtung an Haustür / Wohnungstür.
Brennstellen, Schalter und Dosen jeweils in ortsüblicher Anzahl und Ausstattung; Qualität mittlere Art und Güte. Ausführung
nach Bemusterung und Wahl des Bauträgers.
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Installationen Treppenhaus:
Leuchtenauslässe in Decken oder / und Wandauslässe,
Schalter in allen Geschoßen einschließlich Leuchtmittel / Leuchten.
Anzahl und Ausstattung mittlere Art und Güte.
Ausführung nach Bemusterung und Wahl des Bauträgers.
Installationen Balkone, Loggien, Dachterrassen:
Je 1 Leuchtenauslass in der Außenwand, je 1 Schalter im Wohnraum, Leuchte des Balkons, Loggia und der Terrasse
mittlerer Art und Güte. Ausführung nach Wahl des Bauträgers.
Installationen / Beleuchtungen im Außenbereich:
Herstellen der Wandbeleuchtungen und der Freiflächen im Außenbereich geeigneten Leuchten, gemäß Fachplanung, einschließlich aller
Verkabelungen und Schaltungen. Ausführung nach Wahl des Bauträgers. Beleuchtung des Hauseingangs mit Wandleuchten gemäß Berechnung und Gestaltungsplanung. Leuchten seitlich der Eingänge installiert, einschließlich aller Leitungsführungen und Schaltungen.
4.5. Elektroinstallationen:
Kellerräume mit Steckdosen, Lichtschalter und T16
Leuchtstoffröhren an der Decke, in ausreichender Zahl und nach Vorschrift. Messung des Stromverbrauchs an den Zählerplätzen der
Hauptverteilung im KG. Messung des Stromverbrauchs über den Allgemeinstromzähler der Hauptverteilung im KG.
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5. Außenanlage:
Die Freiflächengestaltung wird gem. den Gestaltungsplänen des Architekten ausgeführt. Befahrbare Flächen mit Pflasterbelägen, die
Stellplatzmarkierungen mit farblich abgesetztem Pflaster. Ausführung nach Wahl des Bauträgers.
Die begehbaren Bereiche werden mit Plattenbelag und ggf. den passenden Blockstufen als Treppenanlage ausgestattet,
Grünflächen intensiv begrünt mit Pflanzflächen gem. Abstimmung mit dem Grünflächen Amt.
Begrünungen im Außenbereich nach Abstimmungen mit dem Grünflächenamt mit Pflanzen, die sowohl im mediterranen Raum wie auch in der
pfälzischen Region heimisch sein können, einschließlich Lieferung, Ausführung nach den Gestaltungsplänen des Architekten und nach Wahl des
Bauträgers.
Herstellen der Wegebeleuchtungen und der Freiflächen im Außenbereich geeigneten Leuchten, gemäß Fachplanung, einschließlich aller
Verkabelungen und Schaltungen. Beleuchtung der Hauseingänge mit Wandleuchten gemäß Berechnung und Gestaltungsplanung. Leuchten seitlich
der Eingänge installiert, einschließlich aller Leitungsführungen und Schaltungen. Ausführung nach Wahl des Bauträgers.
6. SONSTIGES:
Sonderwünsche zu der vor beschriebenen Ausstattung können nur insofern berücksichtigt werden, als dadurch die Grundzüge des Gesamtprojektes
nicht wesentlich verändert werden und diese rechtzeitig vor der Vergabe und vor Baubeginn der jeweiligen Handwerkerleistung mit der Bauleitung
schriftlich abgeklärt werden und von dieser und dem Bauträger gegengezeichnet werden.
Eine rechtzeitige Anmeldung und Abstimmung mit dem Bauträger / Architekten ist unabdingbar. Mehrkosten und anfallende Nebenkosten für Planung
und ergänzende Bauleistungen werden vom Käufer unmittelbar übernommen und beglichen. Die Bemusterungen von Materialien und Einbauten
erfolgen durch den Architekten, als Sachwalter der Interessen des Bauträgers. Der Architekt besitzt insofern Handlungsvollmacht.
Es gelten 2 Bemusterungstermine als vertraglich im Kaufpreis vereinbart. Sollte der Käufer mehr als diese 2 Bemusterungstermine wünschen /
benötigen, so wird die anfallende Zeit hierfür vom Architekten des Projektes direkt mit dem Käufer abgerechnet. Es gelten hierbei die Stundensätze
des Architekten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
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Änderungen an Planung und Bauausführung sind ohne Zustimmung des Käufers zulässig, wenn sie sich aus behördlichen Auflagen ergeben,
konstruktiv unumgänglich sind, oder sofern geänderte Richtlinien, Normen oder Bestimmungen in die laufende Bautätigkeit eingebunden werden
müssen.
Soweit diese Baubeschreibung Lücken aufweisen sollte, erfolgt die Leistung in mittlerer Art und Güte nach Ermessen des Bauherrn und
Architekten. Die Verwendung anderer, gleichwertiger Materialien, Gegenstände oder Einrichtungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle
Minderungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Für die Nutzer sind Abweichungen von der vorgesehenen Ausführung insbesondere dann als zumutbar anzusehen, wenn sie keinen gestalterischen,
technischen und Kaufpreismäßigen Wertverlust darstellen. In den Plänen dargestellte Möblierungen und Einbauten gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen, es sei denn, sie werden in der Baubeschreibung ausdrücklich erwähnt.
Für konstruktionsbedingte Abrisse von dauerelastischen Verfugungen im Bereich der Fliesen wird keine Gewährleistung übernommen
(Wartungsfugen).
Keine Gewährleistung übernimmt der Verkäufer für leichte Risse im Übergangsbereich von Trockenbau-zu Massivbauteilen und von Bestand zu
Neubau. Sofern keine statisch relevanten Probleme bestehen, sind dies optisch hinzunehmende Unregelmäßigkeiten und kein Mangel.
Aufgestellt: Waldmohr, Januar 2015, ergänzt März 2016
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