Sanierungsobjekt GutsMuthsstraße 45 Leipzig Bau- und Leistungsbeschreibung 1. Einleitung Der vertragliche Leistungsumfang richtet sich nach dieser Bau- und Leistungsbeschreibung. Änderungen die nach Abschluss des Bauträgeroder Werkvertrages zu erbringen sind bzw. gewünscht werden, können nur dann ausgeführt, wenn diese ausdrücklich unter Nennung eines Preises schriftlich vereinbart werden. Für erforderliche Bauleistungen die von den zuständigen Baubehörden und/oder Förderungs-stellen verlangt werden, und nicht aufgeführt sind, behält sich der Veräußerer technische Änderungen, Grundrissänderungen sowie Änderungen der Fassade und des Lageplans vor. Das Bauvorhaben wird entsprechend der gültigen EnEv 2013 (Energieeinsparverordnung), nach gültiger Statik sowie den genehmigten Architektenplänen saniert. Änderungen während der Bauzeit sind zulässig, sie dürfen jedoch den Gesamtcharakter des Gebäudes und der Wohnungen nicht beeinträchtigen. Die Baubeschreibung geht Plänen vor. Besondere Eigenschaften, auch Maße, werden jedoch nicht zugesichert. Maße sind grundsätzlich am Bauwerk zu nehmen. Wohnflächen wurden gemäß der aktuellen Wohnflächenverordnung WoFIV ermittelt. Sollten nachträgliche Änderungen der Pläne auf Wunsch des Erwerbers zur Reduzierung der ermittelten Wohnfläche nach WoFIV führen, geht dieses nicht zu Lasten der Veräußerers. 1.1. Baugenehmigung Der Veräußerer erarbeitet sämtliche erforderlichen Unterlagen für die vollständige Baugenehmigung zum Umbau und der Sanierung des Gebäudes einschließlich Außenanlagen, darin enthalten die denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, der Sanierungsvertrag mit dem ASW, die Architektenzeichnungen, von den Baubehörden geforderte Berechnungen, bautechnischen Nachweise für Statik, Prüfstatik, Brand- Schall-, und Wärmeschutzes. Das Gebäude besteht aus Vorderhaus mit Keller, Erdgeschoß, drei Obergeschossen sowie dem Dachgeschoß und dem Hinterhaus mit Keller, Erdgeschoß, zwei Obergeschoßen und Dachgeschoß. Es sind insgesamt 11 Wohnungen geplant. Die entstehenden Kosten für sämtliche Planungsleistungen und der Baugenehmigung, der Statik sowie der Prüfstatik sind im Kaufpreis enthalten. 1.2 Planung/Wohnungsmaße Die Wohnungsgrundrisse wurden auf Grundlage der Vorhandenen Bausubstanz entsprechend den modernen Anforderungen sowie statischen und bautechnischen Anforderungen erarbeitet. Die exakten Wohnungsmaße sind nach Fertigstellung der Ausstattung mit Innenputz und Estrich in den Wohnungen zu nehmen. Die in den Zeichnungen angegebenen Maße wurden aus den Bestandsplänen rechnerisch ermittelt. Im Übrigen unterliegen Maße, Wandstärken und der gleichen unter Umständen Änderungserfordernissen entsprechend der Baugenehmigung, Statik, Haustechnik und den aktuellen Baunormen. 1.3 Hausanschlüsse Der Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss wird vom Veräußerer beantragt und in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsträger neu hergestellt. Sämtliche Erschließungskosten, sind im Kaufpreis enthalten. Der Veräußerer beantragt gleichfalls den Kabelanschluss bei der zuständigen Kabelgesellschaft. Der Übergabepunkt (Anschlusskasten) wird nach der Weisung des Veräußerers in das Kellergeschoss gelegt. Nur wenn kein Kabelanschluss möglich ist, wird alternativ über eine Satellitenanlage versorgt. Jeder Erwerber/ Nutzer kann mit der zuständigen Kabelgesellschaft seinen individuell zugeschnittenen direkten Vertrag abschließen. Der Veräußerer stellt dazu bis zur Anschlussstelle (siehe Punkt 3.17 Elektroinstallation) die notwendige Infrastruktur. Die erforderliche Anschlussdose wird von der zuständigen Kabelgesellschaft geliefert und angeschlossen und gehört mit zum Vertragsverhältnis zwischen Erwerber/ Nutzer und Kabelgesellschaft. 1.4. Bauüberwachung Der Bauträger koordiniert und überwacht während der gesamten Bauzeit die Errichtung des Bauvorhabens. 2. Allgemeine Objektbeschreibung Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Wohnhaus. Das Haus selbst wurde ca. 1900 erbaut. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 520 m². Das Gebäude ist voll unterkellert und besteht Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und einem unausgebautem Dachgeschoss sowie einem Hinterhaus mit drei Vollgeschossen. Die GutsMuthsstraße 45 liegt in einer ruhigen Seitenstraße, kurz vor dem Heine Kanal, im aufsteigendem Szeneviertel Plagwitz. Die unmittelbare Lage zu zwei Stadtparks sowie zum Stadtzentrum ist hier mit einem komplett sanierten Umfeld uns einer sehr guten Mikrolage gepaart. 3. Kurzbeschreibung der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen 3.1 Entrümplung/Abbruch Die vorhandenen technischen Einrichtungen werden komplett demontiert. Innenwandbereiche und leichte Trennwände werden entsprechend dem Architektenplan abgebrochen. Ebenso werden Boden- und Wandbeläge, Deckenverkleidungen, Fliesenbeläge entfernt. Alle schadhaften Putzflächen werden abgeschlagen und Schäden im Mauerwerk behoben. Die Kellerräume werden komplett entrümpelt und gesäubert. Für die Ausgänge zu den Balkonen und Belichtung der Innenräume werden Teile der Fensterbrüstungen abgebrochen, bzw. neue Öffnungen angelegt. Die Belange des Denkmalschutzes hinsichtlich Wand- und Deckenverkleidungen werden umgesetzt. 3.2 Keller Die kompletten Kellerwände werden mittels Sandstrahlverfahren gereinigt, Steine abgebürstet, Fehlstellen und evtl. lose Steine werden erneuert. Die Decken im Keller werden nach diesen Reinigungsmaßnahmen weitestgehend in Ihrer ursprünglichen Erscheinung belassen. Unter der vorhandenen Kellerdecke wird in allen Wänden eine Horizontalsperre im Injektionsverfahren, gem. Analyse und DIN 18195 Bauwerksabdichtungen, eingebracht. Der Kellerfußboden wird mit Betonsteinpflaster 10x8 neu gepflastert. Die absolute Trockenheit des Kellers ist nicht geschuldet. Die Trockenheit für die EG Wohnungen wird gewährleistet (siehe oben beschriebene Horizontalabdichtung). Die Abstellräume im Kellergeschoss des Gebäudes werden durch Holzverschläge unterteilt. 3.3 Fassade Nach Einrüstung der Straßen- und hofseitigen Fassaden, wird die gesamte Fassade inklusive sämtlicher Bekrönungs- und Leibungselemente überarbeitet und nach Vorgabe des Denkmalschutzes saniert. Alle Fensterbänke werden oberseitig verblecht. Der Dachkasten sowie die komplette Fassade bzw. Fassadenbereiche werden geprüft, gegebenenfalls erneuert und neu gestrichen. 3.4 Dachdecker/ Dachklempner/ Dachentwässerung Der Dachstuhl wird komplett überarbeitet und saniert. Es findet eine Überprüfung und gegebenenfalls Verstärkung der statischen Konstruktion, insbesondere sämtlicher tragender Holzteile statt. Nach Absprache mit dem Statiker bzw. Holzschutzgutachter finden Auswechslungen, Verstärkungen und der Einbau von Neuteilen statt. Das Dach bekommt eine neue Dachdeckung in Abstimmung mit der Denkmalpflege, die Dachrinnen und Fallrohre (Zink) werden erneuert. Das komplette Dach wird von innen gemäß Vorgabe Wärmeschutz- gutachten unter Einbau der notwendigen Wärmedämmung und Dampfsperren gedämmt. Die Grundrissgestaltung erfolgt entsprechend den Planungsunterlagen sowie der Vorgabe des Bauträgers. Das Treppenhaus wird neu erstellt pro Geschoss eine Liftstation für einen Barrierefreien Zugang in die Wohnungen. Erforderliche technische Anlagen wie RWA gemäß Vorgaben des Brandschutzamts, Größe der Entrauchungsöffnungen entsprechend der Sächsischen Bauordnung. 3.5 Arbeiten in den Wohnungen Die Wohnungen werden nach den geplanten Grundrissen umgestaltet. Bemusterungsvorlagen aufeinander abgestimmt und eingebaut. In der Küche wird im Bereich der Arbeitsplatte ein Fliesenspiegel im Fliesenformat 30 x 60 (60 cm hoch) angebracht. Der Boden wird analog des Bades gefliest (Bruttomaterialpreis EUR 28,00 €/m²- bei dem Lieferanten). Nach der Fertigstellung wird eine ausreichende Anzahl von Fliesen durch den Bauträger für spätere Reparaturmöglichkeiten (je Typ 1m²) geliefert. 3.6 Fenster/Fensterbänke Sämtliche Fenster werden durch neue Holzfenster ersetzt (Denkmalobjekt!). Sollte der Denkmalschutz dem Einbau von Kunststofffenstern ganz oder zum Teil zustimmen, wird das entsprechend vom Bauträger beachtet. Wo erforderlich, werden Fenstertüren eingebaut (mindestens ein DKFlügel pro Fenster bzw. Fenstertür). Die Unterteilung, Farbe sowie Funktion der Fenster entspricht den Anforderungen des Denkmalschutzes. Falls erforderlich werden vor Fenster mit einer geringen Brüstungshöhe Metall-Elemente angebracht, um die vorgeschriebene Brüstungshöhe für Umwehrungen nach SächsBauO einzuhalten. Die Kellerfenster werden gemäß örtlicher und behördlicher Anforderungen, in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, ersetzt (Straßenseite, Hofseite). Im Hausanschlussraum werden Zuund Abluftöffnungen entsprechend der Vorgabe des Bezirksschornsteinfegers vorgesehen. Die Innenfensterbänke werden aus Holz, ca. 3 cm stark, gefertigt, straßenseitig werden die aufgearbeiteten Elemente mit Titanzink bzw. Zinkblech abgedeckt. Die Zinkbleche an der Außenfassade werden durch Aufkantung und ausreichender Tropfkante so ausgeführt, dass eine Verschmutzung des Außenputzes durch an der Hausaußenwand hinunterlaufendes Wasser vermieden wird. Die Fensterelemente erfüllen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Schallschutzes (SSKII). Der Bedarfsflügel bei Balkon-/Terrassentüren erhält eine Einhandbedienung verdeckt liegend. 3.7 Decken, Fussböden Die vorhandenen Decken werden komplett überarbeitet. Nach Absprache mit dem Statiker bzw. Holzschutzgutachter finden Auswechslungen, Verstärkungen und der Einbau von Neuteilen statt. Vom Erdgeschoss bis in das Dachgeschoss sind für den Aufbau der neuen Fußböden die Anforderungen an den normalen Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) maßgeblich. Hier hat der Gesetzgeber zugunsten des Denkmalschutzes vereinfachte Vorgaben erlassen. Auf den Holzbalkendecken wird eine Trittschalldämmung und je nach Einbaubedingungen ein Anhydrit- oder Zemente- strich verlegt. Je nach Erfordernis erfolgt im Zuge der Verlegung von Installationsleitungen oder aufgrund des angetroffenen Bestandszustandes der Einbau von Unterhangdecken (System Knauf oder gleichwertig) in Fluren, Bädern, Küchen und Wohnräumen. Soweit notwendig, werden abgehängte Decken mit Unterkonstruktionen eingebaut und malerfertig vorbereitet (gespachtelt und geschliffen). Deckendurchbrüche und Öffnungen werden vor- her fachgerecht werden verschlossen (Rieselschutz). Gem. Festlegung Denkmalschutz wird, wenn vorhanden, für die Stuck- und Holzdecken ein Sanierungskonzept er- stellt. Die Decken werden gemäß Brandschutzkonzept ertüchtigt. 3.8 Wände, Malerarbeiten Der vorhandene Wand putz wird geprüft, ausgebessert und ggf. neu erstellt. Sämtliche Leibungen der Fenster werden gem. Vorgabe Wärmeschutz gedämmt. In allen Räumen werden die Wand- und Deckenflächen nach erforderlichen Vorarbeiten (Entfernen alter Tapeten und Anstriche, Beheben von Putzschäden, Spachtelund Grundierungsarbeiten) gespachtelt und gestrichen. Neue Trennwände innerhalb der Wohnungen werden in Trockenbauweise malerfertig hergestellt (Metall- ständerwände mit doppelter Gipskartonbeplankung). Neue Wohnungstrennwände/Wände werden gem. den bestehenden Erfordernissen (san. im Bestand, Denkmalschutz) erstellt. Die Elektroausstattung in Keller und Flur einschl. Haus- und Außenbeleuchtung wird neu hergestellt. 3.10 Türen Die Hauseingangstür wird in Abstimmung mit der Denkmalpflege wieder aufgearbeitet: Sicherheits- Wechselgarnitur „Fabr. Hoppe” oder gleichwertig, Profilzylindereinsteckschloss, Sicherheitsschließblech, Türbänder, Obertürschließer. Farbgebung wie bei den Fenstern Die WE-Türen werden neu erstellt passend zum Gestaltungskonzept des Neuen Treppenhauses sowie den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes. Als Innentüren kommen, sofern nicht anders vereinbart oder behördlich gefordert, neue Zimmertüren Fabrikat HUGA oder Kilsgaard (profilierte Zarge) oder gleich- wertig mit Weißlackoberfläche und Kassettierung (2 oder 4 Kassetten) zum Einsatz. 3.11 Briefkästen/ Schließanlage Im Eingangsbereich erfolgt die Lieferung und der Einbau einer Briefkastenanlage (Deutsches Fabrikat) passend zum Gestaltungskonzept des Architekten. Handläufe und Geländer im Treppenhaus werden vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss eingebaut. Das gesamte Schließanlage. Gebäude erhält eine 3.12 Balkone und Terrasse 3.9 Treppenhaus und Flure Die Treppenhäuser werden nach den Architektenplänen neu erstellt, und gestaltet. Treppenstufen und Podeste aus Stahlbeton, Geländer und Handläufe nach Vorgabe des Architekten. Im Vorderhaus pro Etage eine Liftstation für den barrierefreien Zugang zu den Wohnungen. Die neuen Balkone werden nach Abstimmung mit der Denkmalpflege generell als verzinkte Stahlkonstruktion (Farbgebung gemäß Festlegung Denkmalschutz) an das Gebäude angestellt. Sie erhalten einen Bodenbelag aus Holz oder gleichwertig. Als Abschluss wird ein verzinktes Stahlgeländer mit senkrechten Stegen und einem Handlauf erstellt. Die Unteransichten werden geschlossen. 3.13 Dach- und Balkonabdichtung Die Abdichtungen der Balkonund Terrassenflächen werden nach den derzeit anerkannten Regeln der Tech- nik hergestellt. Das anfallende Wasser wird in die Kanalisation eingeleitet. Ausführungen und Abdichtungen der Flachdächer entsprechen der zurzeit geltenden Flachdachrichtlinie und damit den derzeit anerkannten Regeln der Technik. Die Dacheindeckung erfolgt gem. den Festlegungen des Denkmalschutzes. 3.14 Heizungsinstallationen VORBEMERKUNG Durch die ständig steigenden Energiepreise wächst die Anzahl an Wärmeversorgungsanlagen auf der Basis regenerativer Energien. Es wird eine neue Heizungsanlage gem. Planung HLS- Projekttant eingebaut. Alle Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung. Die Auslegung der Raumheizflächen erfolgt nach Wärmebedarfsberechnung DIN 4701 für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden – Ausgabe März 1983 – und – Ausgabe August 1989. Eingebaut wird ein Zweirohrsystem (Cu. oder Kunststoff) unter Putz bzw. im Estrich verlegt. Bäder und Duschen werden zusätzlich zu der Warmwasserfußbodenheizung mit einem elektrischer Handtuchheizkörper ausgestattet. 3.15 zentrale Warmwasserbereitung Die Warmwasserbereitung erfolgt für alle Wohnungen zentral durch Beheizung eines Warmwasserspeichers gem. Planung H/L/SProjektant siehe Punkt 3.14. Zur Sicherstellung der schnellen Warmwasserversorgung an den einzelnen Zapfstellen werden Zirkulationsleitun- gen parallel zu den Warmwasserleitungen verlegt. So liegt das Warmwasser immer bis zum Wohnungswasserzähler mit der entsprechenden Temperatur an. (gem. HLSPlanung) 3.16 Sanitärinstallationen Das Haus-Abflusssystem wird aus Kunststoffrohr nach EN 2056 und DIN 1986 verlegt. Fallrohre bestehen aus dickwandigem Kunststoffrohr. Durch die Wahl des Rohrleitungsmaterials wird die Luft- und Körperschall- übertragung des Abflusssystems auf ein Minimum reduziert. Die Verbindung des Abflusssystems mit dem Entlüftungssystem über Dach erfolgt mit normalem Kunststoffrohr (HT). Wenn aus Schallschutzgründen notwendig behält sich Veräußerer vor, die Verrohrung als Vorwandinstallation vorzunehmen. Diese wird fer- ner isoliert und mit Gipskarton verkleidet. Das Material der Entlüftungssteigleitungen wird den technischen Anforderungen entsprechend von der Haustechnik festgelegt. Das Maß der Entlüftungsleitung beträgt DN 100 mit einem maximal zulässigen Luftdurchsatz über die Abluftleitung von 200 m³/h. Der Anschluss an das Entwässerungssystem zur Haus- und Hofentwässerung wird bis zum Kanal geprüft – bei technischer Notwendigkeit werden die Entwässerungsleisungen bis zum Hausübergabepunkt erneuert. Die Trinkwasserleitungen werden aus Edelstahlrohr oder gleichwertig verlegt. Im Bereich der Wohnungsinstallationen erfolgt der Einsatz von Kunststoff-Rohr. Es werden grundsätzlich Rohrleitungen mit DVGWPrüfzeichen verwendet. Die Trinkwasserleitungen werden nach Vorgaben der EnEV sowie zur Verhinderung von Schwitzwasser und Schallübertragung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Brandschutzes gedämmt. Vorteile des Rohrleitungssystems sind: Keine Korrosion, gute Schalldämmeigenschaften, geprüft von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Hinter der Wasserhauptuhr, die von der KWL eingebaut wird, werden Schmutzfilter, Druckminderer und Absperrventile in nötiger Anzahl für jede Wohnung eingebaut. Jede Wohnung erhält separate Kalt- und Warmwasserzähler zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Verbrauchskosten. In den jeweils da- für vorgesehenen Räumen der Wohnung werden die Waschmaschinenanschlüsse in UnterputzAusführung installiert. Der Wasseranschluss der Spülen in den Küchenbereichen erfolgt mit einem Kombi-Eckventil (Kaltwasser) und einem Eckventil (Warmwasser). Sanitär – Objekte Sämtliche Sanitär-Objekte werden lt. Zeichnung eingebaut. Folgende Ausstattung ist vorgesehen: Waschtischanlage Bad Serie „Renova Plan I“ 1 Einzelwaschtisch aus Sanitärkeramik mit Hahnlochbank; Material und Farbe nach Farbkonzept und gem. Vorgabe Bauherr. Diese Waschtischanlage zeichnet sich durch eine hohe Funktionssicherheit, Bedienkomfort und perfekte Hygiene aus. Diese Serie überzeugt mit klar definierten, frischen Designmerkmalen und einer markant eckigen Grundform. Zur Waschtischanlage Master Bad die passende Armatur Fabrikat hansgrohe oder Serie Talis S Bad WC-Anlage Duravit „Renova Plan I” WC Anlage mit WC– Sitz. reinigungsfreundliche Außen- und Innenflächen, offener glasierter Spülrand, Kunststoffspülverteiler zur optimalen Wasserverteilung, nahezu unsichtbare WCBefes- tigungen mit Drückerplatte Fabrikat Grohe-Dahl Serie „Skate Cosmopolitanbad Duschoder Wannenanlage gemäß Vorgabe Architekt Variante Duschanlage: – Dusche unter Verwendung der gemusterten Boden- fliesen, mit Duschwanne gem. Bemusterung Bauherr und Duschtrennwand aus ESG-Sicherheitsglas mit feststehendem Seitenteil H = 2 m. – Die Duschflächen werden groß genug geplant und hergestellt, um Spritzwasser in den jeweiligen Bädern zu verringern Für Ihre „Wohlfühldusche” sind folgende Armaturen vorgesehen: – Wenn Sie gerne einen sanften Regenschauer im ei- genen Bad genießen möchten, ist die „Rainshower” Kopfbrause mit GROHE DreamSpray Technologie ein absolutes Muss. – Rainshower Brausearm mit Kopfbrause Modern, D 200 mm, Sena Handbrause mit passendem Brausehalter. Die „Rainshower” Modern punktet im Styling durch cooles Understatement. Wie beschrieben kann sie sowohl an der Decke als auch an der Wand befestigt werden. – Die „Rainshower” Duschanlage wird mit der Armatur „Talis s Duscharmatur” ausgestattet. Variante Badewannenanlage – DURAVIT Badewanne „D-Code” aus hochwertigem, durchgefärbtem Sanitäracryl – Einbau der Badewanne lt. Zeichnung. – Einbaumaße sind der Planung zu entnehmen. – Nach EN 263 mit porenfreier und rutschfester Oberfläche, angenehm für die Haut, mit 2 Rückenschrägen und Mittelablauf. Wannenmaß 180 x 80 cm. – Die DURAVIT Badewanne „D-Code” wird ausgestattet mit der Unterputz Wannenbatterie Fabrikat hansgrohe, Typ UP Talis s und Handbrause mit Brausehalter und Brauseschlauch Serie Raindance s 100 Air 2jet/ Set – Die reduziert gestaltete Armaturenlinie „Talis” mit innovativer Technologie platziert selbstbewusstes Statement im Bad, fernab von kurzlebigen Trends. Hinweis: Nach Rücksprache mit dem Veräußerer können Standortumplanungen der Sanitärkeramik und Sanitäreinbauten in Abstimmung mit dem Haustechniker und dem Architekten vorgenommen werden. Alle oben gezeigten Sanitärausstattungen unterliegen einer kontinuierlichen Produktpflege seitens der Hersteller und Lieferanten. Der Veräußerer behält sich vor, alle gezeigten Sanitärausstattungen gegen gleichwertige Ausstattungen auszutauschen, wenn diese auf Grund der Modellpflege vom Hersteller und Lieferanten nicht mehr lieferbar sind. Ausführung kommen Schalterprogramm Fa. Jung in weiss oder gleichwertig für alle Räume in den Wohnungen. Tasterschaltungen werden, wie erforderlich, z. B. in den Fluren und im Treppenhausbereich eingebaut. Der Veräußerer behält sich vor im Treppenhausbereich, die Schaltungstechnik für die Treppenhausbeleuchtung über Bewegungsmelder zu gewährleisten. Nach dem Merkblatt zur Elektroinstallation in Wohngebäuden lt. HEA gibt es allgemeine Planungsgrundlagen Empfehlungen. Sie reichen vom Ausstattungswert 1 bis zum Ausstattungswert 3. Sonstige Sanitärinstallation Für die Bewässerung der Balkon- bzw. Kübelpflanzen auf den Terrassen wird pro Wohnung eine Außenwasserstelle als frostsicheres Außenventil installiert. 3.17 Elektroinstallation Die gesamte Elektroinstallation wird nach den derzeit anerkannten Regeln der Technik sowie den VDI und DIN-Vorschriften ausgeführt. Jede Wohnung erhält einen separaten Zählerplatz. Der Zählerschrank ist im Keller, der Sicherungsschrank in den jeweiligen Wohnungen nach Vorgabe des Versorgungsunternehmens untergebracht. Sämtliche Schalter, Steckdosen und Leitungen im Wohnbereich werden unter Putz ausgeführt. Die Lage der Steckdosen und Brennstellen in den Wohnungen, werden – soweit möglich – mit dem Erwerber abgestimmt. Dazu wird ein separater Installationsvorschlag seitens des Veräußerers für jede Wohnung individuell angefertigt. Eine planerische Überarbeitung der Elektroplanung ist im Leistungsumfang enthalten. Alle Stromkreise wer- den über Fehlerstromschutzschalter betrieben. Zur Für das Bauvorhaben ist ein folgender Standard vorgesehen. Wohnungsausstattung nach VDE mittlerer Standard: Wohnzimmer 1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen, je 1 Leerrohr für TV und Telefonanschluss Zimmer 1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen, je 1 Leerrohr für TV und Telefonanschluss TV Küche 1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen, je 1 Anschluss für Herd und Spülmaschine, 1 Steckdose für Dunstabzug Flur Gegensprechanlage mit Türöffner, 1 Deckenauslass, 1 Wechselschalter, 2 Steckdosen, 1 Leerrohr für Telefon Bad 1 Wandauslass neben Spiegel, 1 Deckenauslass, 1 Sicherheitssteckdose, 1 Waschmaschinenanschluss, Innenliegende Bäder, Küchen, WC und Abstellräume erhalten eine elektrische Entlüftungsanlage An den Balkonen werden jeweils eine Außenlampe sowie eine Steckdose installiert, beide von innen zu schalten (Außenlampen gem. Bemusterung Bauträger). Die Verkabelung für Telefon und Antennenanlage in die Wohnungen ist mit der Sanierung herzustellen. Die Telefon- und Antennenverkabelung ist bis zu einer Zentrale im Keller zu führen. Flur- Treppenhaus und Keller Der Leistungsumfang umfasst auch die Herstellung der notwendigen Beleuchtung im Flur und Treppenhaus so- wie im Keller sowohl in den allgemein zugänglichen wie auch den individuellen Bereichen. 3.18 Außenanlagen Die Außenanlage wird vom Veräußerer hergestellt. Dazu gehört die lt. Außenanlagenplan nötige Neuanpflanzung wie auch das Anlegen der Hof- und Grünflächen und die Befestigung der Durchfahrt, Beleuchtung Außenanlagen Die Außenanlagen werden mit einer angemessenen Beleuchtung versehen – in Abstimmung Denkmalschutz bzw. Bemusterung Bauträger. 3.19 Zaunanlage Das Grundstück erhält eine Zaunanlage an das Nachbargrundstück. Die technische und gestalterische Ausführung wird zwischen dem Architekten, dem Veräußerer und den Bauordnungsbehörden festgelegt. 3.20 Aufzug Das Gebäude erhält einen 2 Personen Aufzug mit 4 Stationen und Überfahrt. Die Stationen befinden sich auf den einzelnen Treppenhauspodesten. Der Keller wird nicht angefahren. 4. Schlussbestimmungen Alle technischen Berechnungen, alle Gutachten z. B. Holzschutzgutachten, Denkmalgutachten, Statik, Zeichnungen und Baugenehmigungen sowie eine Liste der Unternehmen, die die Arbeiten ausgeführt haben, werden dem Käufer, mit Fertigstellung und Zahlung der Schlussrechnung, übergeben. Sämtliche Planungskosten und Kosten für beizubringende Gutachten wie z. B. Holzschutzgutachten, Denk- malgutachten etc. sind durch die Zahlung des Kaufpreises abgegolten. Gleiches gilt für die notwendigerweise zu erbringenden Denkmalschutzarbeiten an und in dem Gebäude und für den dem Käufer auszuhändigenden Energiepass nach Fertigstellung der Gebäude. Es wird darauf verwiesen, dass die aktuell vorgeschriebenen Kennwerte der DINAnforderungen für bauphysikalische Anforderungen durch die zu erhaltende Altbausubstanz teilweise nicht zu erreichen sind bzw. gesonderte Festlegungen gelten. Für die vorhandene Altbausubstanz kann keine Gewährleistung übernommen werden. Eventuelle Befreiungen von bauphysikalischen Anforderungen (z. B. der EnEV 2009 usw.) sind von der Unteren Bauaufsichts- bzw. Denkmalschutzbehörde schriftlich zu bestätigen. Änderungen, die technisch oder wirtschaftlich notwendig bzw. durch Bauauflagen, Denkmalschutz oder Statik erforderlich werden, bleiben vorbehalten. Dem Käufer werden einwandfreie funktionstüchtige Leistungen übergeben. und Zur Übergabe findet eine gemeinsame Abnahme mit Einweisung in die haustechnischen Anlagen statt. Der Bauherr bzw. die Hausverwaltung erhält eine Abnahmebescheinigung, bestehend aus Herstellerbescheinigungen der bauausführenden Firmen und Bedienungsanleitungen. Änderungswünsche des einzelnen Käufers in seiner eigenen Wohnung sind möglich, sofern es der Bauten- stand zulässt, soweit sie technisch durchführbar sind und nicht gegen die Interessen der zukünftigen Eigentümergemeinschaft gerichtet sind. Daraus evtl. entstehende Mehrkosten müssen durch den Käufer getragen werden. Die Änderungen sind vor Ausführung abzustimmen und abzurechnen. Vorab bedarf es der Vereinbarung beider Vertragspartner, die in Schriftform zu schließen ist. Die Bemusterung aller beschriebenen technischen Einrichtungen hat rechtzeitig vor Bauausführung zu erfolgen. Eigenleistungen Eigenleistungen können durch den Erwerber in Abstimmung mit dem Veräußerer erbracht werden, müssen jedoch rechtzeitig bekannt gegeben werden (auch nach Vertragsabschluss). Eine Zustimmung seitens des Veräußerers wird nur erteilt, wenn die gewünschte Eigenleistung technisch unbedenklich ist und den Bauablauf nicht behindert. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine mögliche Eigenleistung durch den Erwerber besteht nicht. Eine Gewährleistung für erbrachte Eigenleistung des Erwerbers wird grundsätzlich durch den Veräußerer ausgeschlossen. Hinweis und Änderungen Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Im Übrigen ist eine von der Baubeschreibung abweichende Ausführung ohne Zustimmung des Käufers nur dann zulässig, wenn sie durch behördliche Auflagen erforderlich wird oder so geringfügig ist, dass bei objektiver Betrachtung hierdurch die schutzwürdigen Interessen des Käufers nicht berührt werden. In jedem Fall muss die ersetzende Leistung gleichwertig sein. Preisangaben in dieser Baubeschreibung beinhalten grundsätzlich die z. Zt. geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Die Fliesen-Dehnungsfugen (Silikonfugen) sind Wartungsfugen und daher nicht Bestandteil der Gewährleistung
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