Sanierungsobjekt GutsMuthsstraße 45 Leipzig

Sanierungsobjekt
GutsMuthsstraße 45 Leipzig
Bau- und Leistungsbeschreibung
1. Einleitung
Der vertragliche Leistungsumfang richtet sich
nach dieser Bau- und Leistungsbeschreibung.
Änderungen die nach Abschluss des Bauträgeroder Werkvertrages zu erbringen sind bzw.
gewünscht werden, können nur dann
ausgeführt, wenn diese ausdrücklich unter
Nennung eines Preises schriftlich vereinbart
werden.
Für erforderliche Bauleistungen die von den
zuständigen
Baubehörden
und/oder
Förderungs-stellen verlangt werden, und nicht
aufgeführt sind, behält sich der Veräußerer
technische Änderungen, Grundrissänderungen
sowie Änderungen der Fassade und des
Lageplans vor.
Das Bauvorhaben wird entsprechend der
gültigen
EnEv
2013
(Energieeinsparverordnung), nach gültiger
Statik
sowie
den
genehmigten
Architektenplänen
saniert.
Änderungen
während der Bauzeit sind zulässig, sie dürfen
jedoch den Gesamtcharakter des Gebäudes
und der Wohnungen nicht beeinträchtigen.
Die Baubeschreibung geht Plänen vor.
Besondere Eigenschaften, auch Maße, werden
jedoch nicht zugesichert. Maße sind
grundsätzlich am Bauwerk zu nehmen.
Wohnflächen wurden gemäß der aktuellen
Wohnflächenverordnung WoFIV ermittelt.
Sollten nachträgliche Änderungen der Pläne
auf Wunsch des Erwerbers zur Reduzierung der
ermittelten Wohnfläche nach WoFIV führen,
geht dieses nicht zu Lasten der Veräußerers.
1.1. Baugenehmigung
Der
Veräußerer
erarbeitet
sämtliche
erforderlichen Unterlagen für die vollständige
Baugenehmigung zum Umbau und der
Sanierung des Gebäudes einschließlich
Außenanlagen,
darin
enthalten
die
denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, der
Sanierungsvertrag mit dem ASW, die
Architektenzeichnungen,
von
den
Baubehörden
geforderte
Berechnungen,
bautechnischen
Nachweise
für
Statik,
Prüfstatik, Brand- Schall-, und Wärmeschutzes.
Das Gebäude besteht aus Vorderhaus mit
Keller, Erdgeschoß, drei Obergeschossen sowie
dem Dachgeschoß und dem Hinterhaus mit
Keller, Erdgeschoß, zwei Obergeschoßen und
Dachgeschoß. Es sind
insgesamt 11
Wohnungen geplant. Die entstehenden Kosten
für sämtliche Planungsleistungen und der
Baugenehmigung, der Statik sowie der
Prüfstatik sind im Kaufpreis enthalten.
1.2 Planung/Wohnungsmaße
Die
Wohnungsgrundrisse
wurden
auf
Grundlage der Vorhandenen Bausubstanz
entsprechend den modernen Anforderungen
sowie
statischen
und
bautechnischen
Anforderungen erarbeitet. Die exakten
Wohnungsmaße sind nach Fertigstellung der
Ausstattung mit Innenputz und Estrich in den
Wohnungen zu nehmen. Die in den
Zeichnungen angegebenen Maße wurden aus
den Bestandsplänen rechnerisch ermittelt. Im
Übrigen unterliegen Maße, Wandstärken und
der
gleichen
unter
Umständen
Änderungserfordernissen entsprechend der
Baugenehmigung, Statik, Haustechnik und den
aktuellen Baunormen.
1.3 Hausanschlüsse
Der Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss
wird
vom Veräußerer beantragt und in
Zusammenarbeit mit dem Versorgungsträger
neu
hergestellt.
Sämtliche
Erschließungskosten, sind im Kaufpreis
enthalten. Der Veräußerer beantragt gleichfalls
den Kabelanschluss bei der zuständigen
Kabelgesellschaft.
Der
Übergabepunkt
(Anschlusskasten) wird nach der Weisung des
Veräußerers in das Kellergeschoss gelegt. Nur
wenn kein Kabelanschluss möglich ist, wird
alternativ über eine Satellitenanlage versorgt.
Jeder Erwerber/ Nutzer kann mit der
zuständigen
Kabelgesellschaft
seinen
individuell zugeschnittenen direkten Vertrag
abschließen. Der Veräußerer stellt dazu bis zur
Anschlussstelle
(siehe
Punkt
3.17
Elektroinstallation)
die
notwendige
Infrastruktur.
Die erforderliche Anschlussdose wird von der
zuständigen Kabelgesellschaft geliefert und
angeschlossen
und gehört mit zum
Vertragsverhältnis zwischen Erwerber/ Nutzer
und Kabelgesellschaft.
1.4. Bauüberwachung
Der Bauträger koordiniert und überwacht
während der gesamten Bauzeit die Errichtung
des Bauvorhabens.
2. Allgemeine Objektbeschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein
Wohnhaus. Das Haus selbst wurde ca. 1900
erbaut. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 520
m². Das Gebäude ist voll unterkellert und
besteht Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und
einem unausgebautem Dachgeschoss sowie
einem Hinterhaus mit drei Vollgeschossen. Die
GutsMuthsstraße 45 liegt in einer ruhigen
Seitenstraße, kurz vor dem Heine Kanal, im
aufsteigendem Szeneviertel Plagwitz. Die
unmittelbare Lage zu zwei Stadtparks sowie
zum Stadtzentrum ist hier mit einem komplett
sanierten Umfeld uns einer sehr guten
Mikrolage gepaart.
3. Kurzbeschreibung der durchzuführenden
Sanierungsmaßnahmen
3.1 Entrümplung/Abbruch
Die vorhandenen technischen Einrichtungen
werden
komplett
demontiert.
Innenwandbereiche und leichte Trennwände
werden entsprechend dem Architektenplan
abgebrochen. Ebenso werden Boden- und
Wandbeläge,
Deckenverkleidungen,
Fliesenbeläge entfernt. Alle
schadhaften
Putzflächen werden
abgeschlagen und
Schäden im Mauerwerk behoben. Die
Kellerräume werden komplett entrümpelt und
gesäubert. Für die Ausgänge zu den Balkonen
und Belichtung der Innenräume werden Teile
der Fensterbrüstungen abgebrochen, bzw.
neue Öffnungen angelegt. Die Belange des
Denkmalschutzes hinsichtlich Wand- und
Deckenverkleidungen werden umgesetzt.
3.2 Keller
Die kompletten Kellerwände werden mittels
Sandstrahlverfahren
gereinigt,
Steine
abgebürstet, Fehlstellen und evtl. lose Steine
werden erneuert. Die Decken im Keller werden
nach
diesen
Reinigungsmaßnahmen
weitestgehend in Ihrer ursprünglichen
Erscheinung belassen. Unter der vorhandenen
Kellerdecke wird in allen Wänden eine
Horizontalsperre im Injektionsverfahren, gem.
Analyse
und
DIN
18195
Bauwerksabdichtungen, eingebracht. Der
Kellerfußboden wird mit Betonsteinpflaster
10x8 neu gepflastert. Die absolute Trockenheit
des Kellers ist nicht geschuldet. Die
Trockenheit für die EG Wohnungen wird
gewährleistet (siehe oben beschriebene
Horizontalabdichtung). Die Abstellräume im
Kellergeschoss des Gebäudes werden durch
Holzverschläge unterteilt.
3.3 Fassade
Nach Einrüstung der Straßen- und hofseitigen
Fassaden, wird die gesamte Fassade inklusive
sämtlicher Bekrönungs- und Leibungselemente
überarbeitet und nach Vorgabe des
Denkmalschutzes saniert. Alle Fensterbänke
werden oberseitig verblecht. Der Dachkasten
sowie
die
komplette
Fassade
bzw.
Fassadenbereiche
werden
geprüft,
gegebenenfalls erneuert und neu gestrichen.
3.4 Dachdecker/ Dachklempner/
Dachentwässerung
Der Dachstuhl wird komplett überarbeitet und
saniert. Es findet eine Überprüfung und
gegebenenfalls Verstärkung der statischen
Konstruktion,
insbesondere
sämtlicher
tragender Holzteile statt. Nach Absprache mit
dem Statiker bzw. Holzschutzgutachter finden
Auswechslungen, Verstärkungen und der
Einbau von Neuteilen statt. Das Dach bekommt
eine neue Dachdeckung in Abstimmung mit
der Denkmalpflege, die Dachrinnen und
Fallrohre (Zink) werden erneuert. Das
komplette Dach wird
von innen gemäß
Vorgabe Wärmeschutz- gutachten unter
Einbau der notwendigen Wärmedämmung und
Dampfsperren gedämmt.
Die Grundrissgestaltung erfolgt entsprechend
den Planungsunterlagen sowie der Vorgabe
des Bauträgers. Das Treppenhaus wird neu
erstellt pro Geschoss eine Liftstation für einen
Barrierefreien Zugang in die Wohnungen.
Erforderliche technische Anlagen wie RWA
gemäß Vorgaben des Brandschutzamts, Größe
der Entrauchungsöffnungen entsprechend der
Sächsischen Bauordnung.
3.5 Arbeiten in den Wohnungen
Die Wohnungen werden nach den geplanten
Grundrissen umgestaltet.
Bemusterungsvorlagen
aufeinander
abgestimmt und eingebaut. In der Küche wird
im Bereich der Arbeitsplatte
ein
Fliesenspiegel im Fliesenformat 30 x 60 (60
cm hoch) angebracht. Der Boden wird analog
des Bades gefliest (Bruttomaterialpreis EUR
28,00 €/m²- bei dem Lieferanten). Nach der
Fertigstellung wird eine ausreichende Anzahl
von Fliesen durch den Bauträger für spätere
Reparaturmöglichkeiten (je Typ 1m²) geliefert.
3.6 Fenster/Fensterbänke
Sämtliche Fenster werden durch neue
Holzfenster ersetzt (Denkmalobjekt!). Sollte
der
Denkmalschutz dem
Einbau von
Kunststofffenstern
ganz oder
zum Teil
zustimmen, wird das entsprechend vom
Bauträger beachtet. Wo erforderlich, werden
Fenstertüren eingebaut (mindestens ein DKFlügel pro Fenster bzw. Fenstertür). Die
Unterteilung, Farbe sowie Funktion der
Fenster entspricht den Anforderungen des
Denkmalschutzes. Falls erforderlich werden vor
Fenster mit einer geringen Brüstungshöhe
Metall-Elemente
angebracht,
um
die
vorgeschriebene
Brüstungshöhe
für
Umwehrungen nach SächsBauO einzuhalten.
Die Kellerfenster werden gemäß örtlicher und
behördlicher Anforderungen, in Abstimmung
mit dem Denkmalschutz, ersetzt (Straßenseite,
Hofseite). Im Hausanschlussraum werden Zuund Abluftöffnungen entsprechend der
Vorgabe
des
Bezirksschornsteinfegers
vorgesehen.
Die Innenfensterbänke werden aus Holz, ca. 3
cm stark, gefertigt, straßenseitig werden die
aufgearbeiteten Elemente mit Titanzink bzw.
Zinkblech abgedeckt. Die Zinkbleche an der
Außenfassade werden durch Aufkantung und
ausreichender Tropfkante so ausgeführt, dass
eine Verschmutzung des Außenputzes durch
an der Hausaußenwand hinunterlaufendes
Wasser vermieden wird.
Die Fensterelemente
erfüllen
die
Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) und des Schallschutzes (SSKII). Der
Bedarfsflügel bei Balkon-/Terrassentüren
erhält eine Einhandbedienung verdeckt
liegend.
3.7 Decken, Fussböden
Die vorhandenen Decken werden komplett
überarbeitet. Nach Absprache mit dem Statiker
bzw.
Holzschutzgutachter
finden
Auswechslungen, Verstärkungen und der
Einbau von Neuteilen statt. Vom Erdgeschoss
bis in das Dachgeschoss sind für den Aufbau
der neuen Fußböden die Anforderungen an
den normalen Schallschutz nach DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau) maßgeblich. Hier
hat der Gesetzgeber zugunsten des
Denkmalschutzes
vereinfachte
Vorgaben
erlassen. Auf den Holzbalkendecken wird eine
Trittschalldämmung
und
je
nach
Einbaubedingungen ein Anhydrit- oder
Zemente- strich verlegt.
Je nach Erfordernis erfolgt im Zuge der
Verlegung von Installationsleitungen oder
aufgrund
des
angetroffenen
Bestandszustandes
der
Einbau
von
Unterhangdecken (System Knauf oder
gleichwertig) in Fluren, Bädern, Küchen und
Wohnräumen. Soweit notwendig, werden abgehängte Decken mit Unterkonstruktionen
eingebaut und malerfertig
vorbereitet
(gespachtelt
und
geschliffen).
Deckendurchbrüche und Öffnungen werden
vor- her fachgerecht werden verschlossen
(Rieselschutz).
Gem.
Festlegung
Denkmalschutz wird, wenn vorhanden, für die
Stuck- und Holzdecken ein Sanierungskonzept
er- stellt. Die Decken werden gemäß
Brandschutzkonzept ertüchtigt.
3.8 Wände, Malerarbeiten
Der vorhandene Wand putz wird geprüft,
ausgebessert und ggf. neu erstellt. Sämtliche
Leibungen der Fenster werden gem. Vorgabe
Wärmeschutz gedämmt.
In allen Räumen werden die Wand- und
Deckenflächen
nach
erforderlichen
Vorarbeiten (Entfernen alter Tapeten und
Anstriche,
Beheben
von
Putzschäden,
Spachtelund
Grundierungsarbeiten)
gespachtelt und gestrichen.
Neue Trennwände innerhalb der Wohnungen
werden in Trockenbauweise malerfertig
hergestellt (Metall- ständerwände mit
doppelter
Gipskartonbeplankung).
Neue
Wohnungstrennwände/Wände werden gem.
den bestehenden Erfordernissen (san. im
Bestand, Denkmalschutz) erstellt.
Die Elektroausstattung in Keller und Flur
einschl. Haus- und Außenbeleuchtung wird neu
hergestellt.
3.10 Türen
Die Hauseingangstür wird in Abstimmung mit
der Denkmalpflege wieder aufgearbeitet:
Sicherheits- Wechselgarnitur „Fabr. Hoppe”
oder
gleichwertig,
Profilzylindereinsteckschloss,
Sicherheitsschließblech,
Türbänder, Obertürschließer. Farbgebung wie
bei den Fenstern
Die WE-Türen werden neu erstellt passend
zum
Gestaltungskonzept
des
Neuen
Treppenhauses sowie den Vorgaben des
Brandschutzkonzeptes.
Als Innentüren kommen, sofern nicht anders
vereinbart oder behördlich gefordert, neue
Zimmertüren Fabrikat
HUGA oder Kilsgaard (profilierte Zarge) oder
gleich- wertig mit Weißlackoberfläche und
Kassettierung (2 oder 4 Kassetten) zum Einsatz.
3.11 Briefkästen/ Schließanlage
Im Eingangsbereich erfolgt die Lieferung und
der Einbau einer Briefkastenanlage (Deutsches
Fabrikat) passend zum Gestaltungskonzept des
Architekten.
Handläufe und Geländer im
Treppenhaus werden vom Kellergeschoss bis
zum Dachgeschoss eingebaut.
Das
gesamte
Schließanlage.
Gebäude
erhält
eine
3.12 Balkone und Terrasse
3.9 Treppenhaus und Flure
Die Treppenhäuser werden nach den
Architektenplänen neu erstellt, und gestaltet.
Treppenstufen und Podeste aus Stahlbeton,
Geländer und Handläufe nach Vorgabe des
Architekten. Im Vorderhaus pro Etage eine
Liftstation für den barrierefreien Zugang zu
den Wohnungen.
Die neuen Balkone werden nach Abstimmung
mit der Denkmalpflege generell als verzinkte
Stahlkonstruktion
(Farbgebung
gemäß
Festlegung Denkmalschutz) an das Gebäude
angestellt. Sie erhalten einen Bodenbelag
aus Holz oder gleichwertig. Als Abschluss wird ein
verzinktes Stahlgeländer mit senkrechten Stegen
und einem Handlauf erstellt. Die Unteransichten
werden geschlossen.
3.13 Dach- und Balkonabdichtung
Die
Abdichtungen
der
Balkonund
Terrassenflächen werden nach den derzeit
anerkannten Regeln der Tech- nik hergestellt.
Das anfallende Wasser wird in die Kanalisation
eingeleitet. Ausführungen und Abdichtungen
der Flachdächer entsprechen der zurzeit
geltenden
Flachdachrichtlinie und damit den derzeit
anerkannten Regeln der Technik. Die
Dacheindeckung
erfolgt
gem.
den
Festlegungen des Denkmalschutzes.
3.14 Heizungsinstallationen
VORBEMERKUNG
Durch die ständig steigenden Energiepreise
wächst
die
Anzahl
an
Wärmeversorgungsanlagen auf der Basis regenerativer Energien.
Es wird eine neue Heizungsanlage gem.
Planung HLS- Projekttant eingebaut. Alle
Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung.
Die Auslegung der Raumheizflächen erfolgt
nach Wärmebedarfsberechnung DIN 4701 für
die Berechnung des Wärmebedarfs von
Gebäuden – Ausgabe März 1983 – und –
Ausgabe August 1989. Eingebaut wird ein
Zweirohrsystem (Cu. oder Kunststoff) unter
Putz bzw. im Estrich verlegt. Bäder und
Duschen werden zusätzlich zu der Warmwasserfußbodenheizung
mit
einem
elektrischer Handtuchheizkörper ausgestattet.
3.15 zentrale Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitung erfolgt für alle
Wohnungen zentral durch Beheizung eines
Warmwasserspeichers gem. Planung H/L/SProjektant siehe Punkt 3.14. Zur Sicherstellung
der schnellen Warmwasserversorgung an den
einzelnen
Zapfstellen
werden
Zirkulationsleitun- gen parallel zu den
Warmwasserleitungen verlegt. So liegt das
Warmwasser
immer
bis
zum
Wohnungswasserzähler
mit
der
entsprechenden Temperatur an. (gem. HLSPlanung)
3.16 Sanitärinstallationen
Das
Haus-Abflusssystem
wird
aus
Kunststoffrohr nach EN 2056 und DIN 1986
verlegt. Fallrohre bestehen aus dickwandigem
Kunststoffrohr. Durch die Wahl des
Rohrleitungsmaterials wird die Luft- und
Körperschall- übertragung des Abflusssystems
auf ein Minimum reduziert. Die Verbindung
des Abflusssystems mit dem Entlüftungssystem
über Dach erfolgt mit normalem Kunststoffrohr
(HT).
Wenn
aus
Schallschutzgründen
notwendig behält sich Veräußerer vor, die
Verrohrung
als
Vorwandinstallation
vorzunehmen. Diese wird fer- ner isoliert und
mit Gipskarton verkleidet. Das Material der
Entlüftungssteigleitungen
wird
den
technischen Anforderungen entsprechend von
der Haustechnik festgelegt. Das Maß der
Entlüftungsleitung beträgt DN 100 mit einem
maximal zulässigen Luftdurchsatz über die
Abluftleitung von 200 m³/h. Der Anschluss an
das Entwässerungssystem zur Haus- und
Hofentwässerung wird bis zum Kanal geprüft –
bei technischer Notwendigkeit werden die
Entwässerungsleisungen
bis
zum
Hausübergabepunkt erneuert.
Die
Trinkwasserleitungen
werden
aus
Edelstahlrohr oder gleichwertig verlegt. Im
Bereich der Wohnungsinstallationen erfolgt
der Einsatz von Kunststoff-Rohr. Es werden
grundsätzlich Rohrleitungen mit DVGWPrüfzeichen
verwendet.
Die
Trinkwasserleitungen werden nach Vorgaben
der EnEV sowie zur Verhinderung von
Schwitzwasser und Schallübertragung unter
Berücksichtigung der Anforderungen des
Brandschutzes gedämmt.
Vorteile des Rohrleitungssystems sind:
Keine
Korrosion,
gute
Schalldämmeigenschaften, geprüft von der
Deutschen
Vereinigung des Gas- und
Wasserfaches (DVGW).
Hinter der Wasserhauptuhr, die von der KWL
eingebaut wird, werden Schmutzfilter,
Druckminderer und Absperrventile in nötiger
Anzahl für jede Wohnung eingebaut.
Jede Wohnung erhält separate Kalt- und
Warmwasserzähler zur ordnungsgemäßen
Abrechnung der Verbrauchskosten. In den
jeweils da- für vorgesehenen Räumen der
Wohnung
werden
die
Waschmaschinenanschlüsse in UnterputzAusführung installiert. Der Wasseranschluss
der Spülen in den Küchenbereichen erfolgt mit
einem Kombi-Eckventil (Kaltwasser) und einem
Eckventil (Warmwasser).
Sanitär – Objekte
Sämtliche
Sanitär-Objekte
werden
lt.
Zeichnung eingebaut. Folgende Ausstattung ist
vorgesehen:
Waschtischanlage Bad
Serie „Renova Plan I“
1 Einzelwaschtisch aus Sanitärkeramik mit
Hahnlochbank; Material und Farbe nach
Farbkonzept und gem. Vorgabe Bauherr. Diese
Waschtischanlage zeichnet sich durch eine
hohe Funktionssicherheit, Bedienkomfort und
perfekte Hygiene aus.
Diese Serie überzeugt mit klar definierten,
frischen Designmerkmalen und einer markant
eckigen Grundform. Zur Waschtischanlage
Master Bad die passende Armatur Fabrikat
hansgrohe oder Serie Talis S
Bad WC-Anlage
Duravit „Renova Plan I” WC Anlage mit WC–
Sitz. reinigungsfreundliche Außen- und
Innenflächen, offener glasierter Spülrand,
Kunststoffspülverteiler
zur
optimalen
Wasserverteilung, nahezu unsichtbare WCBefes- tigungen mit Drückerplatte Fabrikat
Grohe-Dahl Serie
„Skate
Cosmopolitanbad
Duschoder
Wannenanlage gemäß Vorgabe
Architekt
Variante Duschanlage:
– Dusche unter Verwendung der gemusterten
Boden- fliesen, mit Duschwanne gem.
Bemusterung Bauherr und Duschtrennwand
aus ESG-Sicherheitsglas mit feststehendem
Seitenteil H = 2 m.
– Die Duschflächen werden groß genug
geplant und hergestellt, um Spritzwasser in
den jeweiligen Bädern zu verringern
Für Ihre „Wohlfühldusche” sind folgende
Armaturen vorgesehen:
– Wenn Sie gerne einen sanften Regenschauer
im ei- genen Bad genießen möchten, ist die
„Rainshower”
Kopfbrause
mit
GROHE
DreamSpray Technologie ein absolutes Muss.
– Rainshower Brausearm mit Kopfbrause
Modern, D
200 mm, Sena Handbrause mit passendem
Brausehalter. Die „Rainshower” Modern punktet im
Styling durch cooles Understatement. Wie
beschrieben kann sie sowohl an der Decke als
auch an der Wand befestigt werden.
– Die „Rainshower” Duschanlage wird mit der
Armatur
„Talis s Duscharmatur” ausgestattet.
Variante Badewannenanlage
– DURAVIT Badewanne „D-Code”
aus
hochwertigem, durchgefärbtem Sanitäracryl
– Einbau der Badewanne lt. Zeichnung.
– Einbaumaße sind der Planung zu entnehmen.
– Nach EN 263 mit porenfreier und
rutschfester Oberfläche, angenehm für die
Haut, mit 2 Rückenschrägen und Mittelablauf.
Wannenmaß 180 x 80 cm.
– Die DURAVIT Badewanne „D-Code” wird
ausgestattet
mit
der
Unterputz
Wannenbatterie Fabrikat hansgrohe, Typ UP
Talis s und Handbrause mit Brausehalter und
Brauseschlauch Serie Raindance s 100 Air 2jet/
Set
– Die reduziert gestaltete Armaturenlinie
„Talis” mit innovativer Technologie platziert
selbstbewusstes Statement im Bad, fernab von
kurzlebigen Trends.
Hinweis:
Nach Rücksprache mit dem Veräußerer können
Standortumplanungen der Sanitärkeramik und
Sanitäreinbauten in Abstimmung mit dem
Haustechniker
und
dem
Architekten
vorgenommen werden.
Alle oben gezeigten Sanitärausstattungen
unterliegen
einer
kontinuierlichen
Produktpflege seitens der Hersteller und
Lieferanten. Der Veräußerer behält sich vor,
alle gezeigten Sanitärausstattungen gegen
gleichwertige Ausstattungen auszutauschen,
wenn diese auf Grund der Modellpflege vom
Hersteller und Lieferanten nicht mehr lieferbar
sind.
Ausführung kommen Schalterprogramm Fa.
Jung in weiss oder gleichwertig für alle Räume
in den Wohnungen.
Tasterschaltungen werden, wie erforderlich,
z. B. in den Fluren und im Treppenhausbereich
eingebaut. Der Veräußerer behält sich vor im
Treppenhausbereich, die Schaltungstechnik für
die
Treppenhausbeleuchtung
über
Bewegungsmelder zu gewährleisten.
Nach dem Merkblatt zur Elektroinstallation in
Wohngebäuden lt. HEA gibt es allgemeine
Planungsgrundlagen
Empfehlungen.
Sie
reichen vom Ausstattungswert 1 bis zum
Ausstattungswert 3.
Sonstige Sanitärinstallation
Für die Bewässerung der Balkon- bzw.
Kübelpflanzen auf den Terrassen wird pro
Wohnung
eine
Außenwasserstelle
als
frostsicheres Außenventil installiert.
3.17 Elektroinstallation
Die gesamte Elektroinstallation wird nach den
derzeit anerkannten Regeln der Technik sowie
den VDI und DIN-Vorschriften ausgeführt. Jede
Wohnung erhält einen separaten Zählerplatz.
Der Zählerschrank ist im Keller, der
Sicherungsschrank
in
den
jeweiligen
Wohnungen
nach
Vorgabe
des
Versorgungsunternehmens untergebracht.
Sämtliche
Schalter,
Steckdosen
und
Leitungen im
Wohnbereich werden unter Putz ausgeführt.
Die Lage der Steckdosen und Brennstellen in
den Wohnungen, werden – soweit möglich –
mit dem Erwerber abgestimmt. Dazu wird ein
separater Installationsvorschlag seitens des
Veräußerers für jede Wohnung individuell
angefertigt.
Eine
planerische
Überarbeitung
der
Elektroplanung ist im Leistungsumfang
enthalten. Alle Stromkreise wer- den über
Fehlerstromschutzschalter betrieben. Zur
Für das Bauvorhaben ist ein folgender
Standard vorgesehen.
Wohnungsausstattung nach VDE mittlerer
Standard:
Wohnzimmer
1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen, je 1
Leerrohr für
TV und Telefonanschluss
Zimmer
1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen, je 1
Leerrohr für
TV und Telefonanschluss TV
Küche
1 Deckenauslass, 3 Doppelsteckdosen, je 1
Anschluss für Herd und Spülmaschine, 1
Steckdose für Dunstabzug
Flur
Gegensprechanlage
mit
Türöffner,
1
Deckenauslass, 1
Wechselschalter, 2 Steckdosen, 1 Leerrohr für
Telefon
Bad
1
Wandauslass
neben
Spiegel,
1
Deckenauslass, 1 Sicherheitssteckdose, 1
Waschmaschinenanschluss,
Innenliegende
Bäder, Küchen, WC und Abstellräume erhalten
eine elektrische Entlüftungsanlage
An den Balkonen werden jeweils eine
Außenlampe sowie eine Steckdose installiert,
beide von innen zu schalten
(Außenlampen gem. Bemusterung Bauträger).
Die
Verkabelung
für
Telefon
und
Antennenanlage in die
Wohnungen ist mit der Sanierung herzustellen.
Die Telefon- und Antennenverkabelung ist bis
zu einer Zentrale im Keller zu führen.
Flur- Treppenhaus und Keller
Der Leistungsumfang umfasst auch die
Herstellung der notwendigen Beleuchtung im
Flur und Treppenhaus so- wie im Keller sowohl
in den allgemein zugänglichen wie auch den
individuellen Bereichen.
3.18 Außenanlagen
Die Außenanlage wird vom Veräußerer
hergestellt. Dazu gehört die lt. Außenanlagenplan nötige Neuanpflanzung wie auch
das Anlegen der Hof- und Grünflächen und die
Befestigung der Durchfahrt,
Beleuchtung Außenanlagen
Die Außenanlagen werden
mit
einer
angemessenen Beleuchtung versehen – in
Abstimmung
Denkmalschutz
bzw.
Bemusterung Bauträger.
3.19 Zaunanlage
Das Grundstück erhält eine Zaunanlage an das
Nachbargrundstück. Die technische und
gestalterische Ausführung wird zwischen dem
Architekten, dem Veräußerer und den
Bauordnungsbehörden festgelegt.
3.20 Aufzug
Das Gebäude erhält einen 2 Personen Aufzug
mit 4 Stationen und Überfahrt. Die Stationen
befinden
sich
auf
den
einzelnen
Treppenhauspodesten. Der Keller wird nicht
angefahren.
4. Schlussbestimmungen
Alle technischen
Berechnungen,
alle
Gutachten
z.
B.
Holzschutzgutachten,
Denkmalgutachten, Statik, Zeichnungen und
Baugenehmigungen sowie eine Liste der
Unternehmen, die die Arbeiten ausgeführt
haben, werden dem Käufer, mit Fertigstellung
und Zahlung der Schlussrechnung, übergeben.
Sämtliche Planungskosten und Kosten für
beizubringende Gutachten wie z. B.
Holzschutzgutachten, Denk- malgutachten etc.
sind durch die Zahlung des Kaufpreises
abgegolten.
Gleiches
gilt
für
die
notwendigerweise
zu
erbringenden
Denkmalschutzarbeiten an und in dem
Gebäude und für den dem Käufer
auszuhändigenden
Energiepass
nach
Fertigstellung der Gebäude.
Es wird darauf verwiesen, dass die aktuell
vorgeschriebenen Kennwerte der DINAnforderungen
für
bauphysikalische
Anforderungen durch die zu erhaltende
Altbausubstanz teilweise nicht zu erreichen
sind bzw. gesonderte Festlegungen gelten. Für
die vorhandene Altbausubstanz kann keine
Gewährleistung
übernommen
werden.
Eventuelle Befreiungen von bauphysikalischen
Anforderungen (z. B. der EnEV 2009 usw.) sind
von der Unteren Bauaufsichts- bzw.
Denkmalschutzbehörde
schriftlich
zu
bestätigen.
Änderungen, die technisch oder wirtschaftlich
notwendig
bzw.
durch
Bauauflagen,
Denkmalschutz oder Statik erforderlich
werden, bleiben vorbehalten.
Dem Käufer werden einwandfreie
funktionstüchtige Leistungen übergeben.
und
Zur Übergabe findet eine gemeinsame
Abnahme
mit
Einweisung
in
die
haustechnischen Anlagen statt. Der Bauherr
bzw. die Hausverwaltung erhält eine
Abnahmebescheinigung,
bestehend
aus
Herstellerbescheinigungen
der
bauausführenden
Firmen
und
Bedienungsanleitungen.
Änderungswünsche des einzelnen Käufers in
seiner eigenen Wohnung sind möglich, sofern
es der Bauten- stand zulässt, soweit sie
technisch durchführbar sind und nicht gegen
die
Interessen
der
zukünftigen
Eigentümergemeinschaft
gerichtet
sind.
Daraus evtl. entstehende Mehrkosten müssen
durch den Käufer getragen werden. Die
Änderungen sind vor Ausführung abzustimmen
und abzurechnen. Vorab bedarf es der
Vereinbarung beider Vertragspartner, die in
Schriftform zu schließen ist.
Die
Bemusterung
aller
beschriebenen
technischen Einrichtungen hat rechtzeitig vor
Bauausführung zu erfolgen.
Eigenleistungen
Eigenleistungen können durch den Erwerber in
Abstimmung mit dem Veräußerer erbracht
werden, müssen jedoch rechtzeitig bekannt
gegeben
werden
(auch
nach
Vertragsabschluss). Eine Zustimmung seitens
des Veräußerers wird nur erteilt, wenn die
gewünschte
Eigenleistung
technisch
unbedenklich ist und den Bauablauf nicht
behindert. Ein grundsätzlicher Anspruch auf
eine mögliche Eigenleistung durch den
Erwerber besteht nicht. Eine Gewährleistung
für erbrachte Eigenleistung des Erwerbers wird
grundsätzlich
durch
den
Veräußerer
ausgeschlossen.
Hinweis und Änderungen
Änderungen, die dem technischen Fortschritt
dienen, bleiben vorbehalten.
Im Übrigen ist eine von der Baubeschreibung
abweichende Ausführung ohne Zustimmung
des Käufers nur dann zulässig, wenn sie durch
behördliche Auflagen erforderlich wird oder so
geringfügig ist, dass bei objektiver Betrachtung
hierdurch die schutzwürdigen Interessen des
Käufers nicht berührt werden. In jedem Fall
muss die ersetzende Leistung gleichwertig
sein. Preisangaben in dieser Baubeschreibung
beinhalten grundsätzlich die z. Zt. geltende
Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Die Fliesen-Dehnungsfugen (Silikonfugen) sind
Wartungsfugen und daher nicht Bestandteil
der Gewährleistung