Grosskaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.V. Landesverband 7 im BDS Western Sicherheits- und Regeltest Sehr geehrte Schützen, Sie haben Interesse, den Western Sicherheits- und Regeltest zu machen. Der nächste Lehrgang findet am Sonntag 29.März 2015 von 09:00Uhr bis 18Uhr Auf der Schießanlage Philippsburg statt. (Mittlerer Weg 11 76661 Philippsburg) Die Teilnahmegebühr in Höhe von 45.-€ überweise ich Zeitgleich mit der Anmeldung auf das Konto: GSVBW e.V. IBAN: DE 49 6049 0150 0245 6220 12 BIC: GENODES1LBG Verwendungszweck: SURT Western Name des Teilnehmers Mitzubringen ist zur Schulung folgendes: BDS Ausweis mit gültiger Jahresmarke, Schreibzeug, Gehörschutz, Schutzbrille und Gürtel auf jeden Fall. (Holster und Schrotgurt sowie Waffen und Munition soweit vorhanden.) Ansonsten stehen Waffen vor Ort zu Verfügung. Benötigt werden: 10 Patronen für Revolver, 10 Patronen für Unterhebel und 6 Schrotpatronen. Es sollte im Westernoutfit erschienen werden. Wer Munition benötigt soll es bitte auf der Anmeldung vermerken gegen eine Gebühr (12.-€) bringe ich dann welche mit bitte Bar zahlen und nicht überweisen! Lehrgangsunterlagen: Das Regelwerk Westernschießen steht unter www.bdsnet.de zur Verfügung. Bitte vorher gut in das Regelwerk einarbeiten. Ablauf: Schulung, schriftlicher Test, Mittagspause, praktischer Test Neu: Wegen der neuen Klasse Maverick (Jugend mit KK) ist die Teilnahme nun ab 14 Jahren möglich! (Gebührenfrei!) § 27 WaffG (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf 1. …… 2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Wichtig: Bitte schicken Sie mir die Anmeldung per Post oder als E-Mail Scan bis spätestens 19.März 2015 zu und überweisen zeitgleich die Gebühr. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt das heißt wer zuerst zahlt und sich anmeldet gewinnt! Mit freundlichen Grüßen Lars Dossmann Lars Dossmann LSPL Western GSVBW im BDS LV7 Rosenstr.21 73033 Göppingen E-Mail: [email protected] Tel.07161/4017550 Handy: 0172/8619503
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