Zusammenfassung Insolvenzplan Schneekoppe

INSOLVENZPLAN
gemäß §§ 217 ff. Insolvenzordnung
in der Fassung vom 01.08.2014
für
SCHNEEKOPPE GmbH
Insolvenzgericht: Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen 22 IN 158/14
eingereicht durch:
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Planverfasser:
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Frankfurt am Main
Stand: 21.04.15
-1-
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................................... - 2 ERSTER ABSCHNITT................................................................................................................... - 6 EINLEITUNG .............................................................................................................................................................. - 6 A.
Vorbemerkungen ............................................................................................................................... - 6 -
B.
Ausgangslage ..................................................................................................................................... - 6 -
C.
Ziele des Insolvenzplanes ................................................................................................................ - 10 -
E.
Besserstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan ................................................................... - 11 -
ZWEITER ABSCHNITT ...............................................................................................................- 11 DARSTELLENDER TEIL GEMÄß § 220 INSO.................................................................................................................... - 11 A.
Beschreibung und Offenlegung der Unternehmensdaten .............................................................. - 11 -
I.
Unternehmensdaten ....................................................................................................................... - 11 -
II.
Historie ............................................................................................................................................ - 12 -
1.
Handelsregisterdaten und Unternehmensgegenstand ................................................................... - 13 -
2.
Vertretungsverhältnisse/ Beirat ...................................................................................................... - 15 -
3.
Einbindung in die SCHNEEKOPPE-Gruppe ....................................................................................... - 15 -
a)
SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich ..................................................................... - 15 -
b)
SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH .................................................................................................. - 16 -
c)
Wirtschaftliche Abhängigkeit .......................................................................................................... - 16 -
4.
Steuerliche Verhältnisse .................................................................................................................. - 16 -
a)
Allgemeines ..................................................................................................................................... - 16 -
b)
Umsatzsteuerzahllast ...................................................................................................................... - 17 -
5.
Arbeitsverhältnisse .......................................................................................................................... - 18 -
IV.
Betriebliche Verhältnisse ................................................................................................................. - 18 -
1.
Wirtschaftsjahr ................................................................................................................................ - 18 -
2.
Finanzierungsstruktur ...................................................................................................................... - 19 -
V.
Umsatz und Ergebnislage/ Bilanzvergleich ...................................................................................... - 19 -
VI.
Insolvenzursachen ........................................................................................................................... - 23 -
B.
Berechnung der Insolvenzmasse ..................................................................................................... - 25 -
I.
Allgemeines zur Berechnungsgrundlage ......................................................................................... - 25 -
II.
Aktiva ............................................................................................................................................... - 26 -
1.
Stammeinlagen ................................................................................................................................ - 26 -
2.
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ - 26 -
3.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten .................................................................... - 27 -
4.
Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................................... - 28 -2-
5.
Fahrzeuge ........................................................................................................................................ - 28 -
6.
Finanzanlagen .................................................................................................................................. - 28 -
7.
Warenbestand ................................................................................................................................. - 29 -
8.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................................................................ - 30 -
9.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen/ Forderungen aus Beteiligungen ......................... - 31 -
10. Sonstige Vermögensgegenstände ................................................................................................... - 32 11. Kassenbestand und Bankguthaben ................................................................................................. - 32 12. Anfechtungs- und Haftungsansprüche ............................................................................................ - 33 a)
Anfechtungsansprüche .................................................................................................................... - 33 -
b)
Haftungsansprüche.......................................................................................................................... - 33 -
III.
Passiva ............................................................................................................................................. - 33 -
IV.
Zusammenfassung ........................................................................................................................... - 34 -
V.
Verfahrenskosten ............................................................................................................................ - 35 -
1.
Gerichtskosten ................................................................................................................................. - 35 -
2.
Vergütung des Sachwalters und des Gläubigerausschusses ........................................................... - 36 -
3.
Sonstige Masseverbindlichkeiten .................................................................................................... - 37 -
C.
Leitbild des sanierten Unternehmens ............................................................................................. - 37 -
I.
Operative Sanierung ........................................................................................................................ - 37 -
1.
Optimierung Verwaltung ................................................................................................................. - 37 -
2.
Umstrukturierung Vertriebsorganisation ........................................................................................ - 38 -
3.
Steigerung Umsatzerlöse ................................................................................................................. - 38 -
4.
Stärkung der Marke ......................................................................................................................... - 39 -
5.
Ausbau Vertriebsstrukturen ............................................................................................................ - 39 -
6.
Neue Vertriebskanäle ...................................................................................................................... - 39 -
7.
Neue Märkte .................................................................................................................................... - 39 -
8.
Höhere Deckungsbeiträge ............................................................................................................... - 40 -
9.
Fazit ................................................................................................................................................. - 40 -
II.
Bilanzielle Sanierung ........................................................................................................................ - 40 -
1.
Schuldenschnitt ............................................................................................................................... - 41 -
2.
Kapitalschnitt ................................................................................................................................... - 42 -
D.
Maßnahmen des Insolvenzplans ..................................................................................................... - 42 -
E.
Vergleichsrechnung/ Berechnung der Liquidations- und Planquote ............................................... - 45 -
I.
Liquidationsrechnung ...................................................................................................................... - 46 -
1.
Betriebsbeendigung......................................................................................................................... - 46 -
3.
Archivierungsleistungen .................................................................................................................. - 48 -
4.
Beräumungskosten .......................................................................................................................... - 49 -
5.
Masseverbindlichkeiten................................................................................................................... - 49 -
-3-
6.
Kosten aus Arbeitsverhältnissen ..................................................................................................... - 49 -
7.
Summe der Gesamtkosten .............................................................................................................. - 50 -
8.
Verteilungsfähige Masse/Quote ...................................................................................................... - 50 -
II.
Insolvenzplan ................................................................................................................................... - 51 -
1.
Verfahrenskosten ............................................................................................................................ - 51 -
2.
Masseverbindlichkeiten................................................................................................................... - 52 -
3.
Liquiditätsunterstützung/Working-Capital ...................................................................................... - 52 -
4.
Verteilungsfähige Masse / Quote .................................................................................................... - 53 -
F.
Vorgehensweise .............................................................................................................................. - 55 -
G.
Gesellschafterentscheidungen ........................................................................................................ - 57 -
DRITTER ABSCHNITT ................................................................................................................- 60 GESTALTENDER TEIL ................................................................................................................................................. - 60 A.
Allgemeines ..................................................................................................................................... - 60 -
B.
Plangestaltung ................................................................................................................................. - 65 -
I.
Allgemeines ..................................................................................................................................... - 65 -
II.
Schuldrechtliche Regelung bezüglich der Gläubiger........................................................................ - 67 -
1.
Barquote für Gläubigergruppen 2, 3 und 4 (Stufe 1) ....................................................................... - 67 -
2.
Quote für Gläubigergruppe 2,3 und 4 aus Anfechtungsansprüchen (Stufe 2) ............................... - 68 -
3.
Zusatzquote für Gläubigergruppe 4 (Stufe 3) ................................................................................ - 68 -
4.
Quote für Gläubigergruppe 3 aus Besserungsschein (Stufe 3) ........................................................ - 69 -
5.
Behandlung der Gläubigergruppe 1 ................................................................................................ - 69 -
6.
Sonstige Behandlung der Gläubigergruppe 3 .................................................................................. - 69 -
7.
Ausschlusswirkung ........................................................................................................................... - 71 -
8.
Niederlegung Verteilungsverzeichnis .............................................................................................. - 72 -
9.
Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse / Fortsetzung der Gesellschaft ................................................ - 72 -
C.
Rechnungslegung............................................................................................................................. - 73 -
D.
Rechtsstreitigkeiten ......................................................................................................................... - 73 -
E.
Minderheitenschutz ........................................................................................................................ - 73 -
F.
Risiken.............................................................................................................................................. - 74 -
3.
Fazit ................................................................................................................................................. - 74 -
G.
Aufhebung und Planerfüllung .......................................................................................................... - 74 -
H.
Quotenauszahlung ........................................................................................................................... - 75 -
I.
Antrag auf abweichende Regelung .................................................................................................. - 75 -
-4-
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 – Produktsortiment SCHNEEKOPPE
Abbildung 2 – Produktgruppe Vitasan
Abbildung 3 – Organigramm Mitarbeiter
Abbildung 4 – Historie SCHNEEKOPPE
Abbildung 5 – Umsatz- und Ergebnislage
Abbildung 6 – Umsatzanteile nach Warengruppen 2013
Abbildung 7 – Umsatzverteilung Hauptmärkte
Abbildung 8 – Bilanzvergleich
Abbildung 9 – Bankguthaben
Abbildung 10 – Art der Verbindlichkeiten
Abbildung 11 – Gegenüberstellung Aktiva und Passiva
Abbildung 12 – Wesentliche strategische Initiativen
Abbildung 13 – Aktiva nach Insolvenzplan
Abbildung 14 – Berechnung Ergebnis Betriebsbeendigung
Abbildung 15 – Verteilungsfähige Masse Liquidation
Abbildung 16 – Verteilungsfähige Masse Insolvenzplan
-5-
ERSTER ABSCHNITT
Einleitung
A.
Vorbemerkungen
Der Insolvenzplan wurde im Auftrag der SCHNEEKOPPE GmbH erstellt und enthält vielfältige
Informationen.
Das Insolvenzgericht wird einen Erörterungs- und Abstimmungstermin festlegen, zu dem sämtliche Gläubiger der SCHNEEKOPPE GmbH geladen werden.
Fragen im Zusammenhang des Insolvenzplanes sind an die Planverfasser zu richten:
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42 · 60439 Frankfurt
Email: [email protected]
Tel.: +49 69 963761-0 · Fax: +49 69 963761-140
Im Interesse einer möglichst schnellen Verfahrensbearbeitung wird darum gebeten, Anfragen
grundsätzlich schriftlich einzureichen.
B.
Ausgangslage
Bei der SCHNEEKOPPE GmbH, geschäftsansässig in der Müllerstraße 13a, 21244 Buchholz in der
Nordheide (nachfolgend „SCHNEEKOPPE“ oder „Schuldnerin“), handelt es sich um ein deutsches Großhandelsunternehmen für Lebensmittel aus dem Bereich „Gesunde Ernährung“.
Zum Kernsortiment gehören Naturkostlebensmittel, kalorienreduzierte Produkte sowie neuerdings laktose-und glutenfreie Lebensmittel. Das Sortiment umfasst über 120 im Auftrag von
SCHNEEKOPPE hergestellte Produkte, z.B. Müsli, Fruchtschnitten, Brotaufstriche, Mühlenprodukte, Säfte, Mahlzeitenersatz, Snacks, Gebäck, Schokolade, Riegel, Süßstoffe, Suppen, Mehl,
Backmischungen, Nudeln, Essig & Öl, etc.. Die Produkte sind in die Gruppen „Naturkost“, „Zuckerbewusst“ sowie in die Spezialernährungsbereiche „Laktosefrei“ und „Glutenfrei“ und „Vitasan“ unterteilt.
Alle SCHNEEKOPPE Produkte bieten einen Gesundheitsnutzen und tragen somit zu einer ausgewogenen Ernährung bei. Die SCHNEEKOPPE ist noch bis vor wenigen Jahren im Bereich Diätprodukte für Diabetiker Marktführer gewesen.
Für die Herstellung der Produkte werden ausschließlich hochwertige Rohstoffe unter schonender Verarbeitung verwendet. Auf Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, künstliche
Aromen und Farbstoffe wird verzichtet.
-6-
Die Gesellschaft verfügt über keine eigenen Produktionsstätten, sämtliche von ihr vertriebenen
Produkte werden nach Maßgabe von SCHNEEKOPPE von verschiedenen Lieferanten produziert.
Die Einhaltung des hohen Qualitätsanspruches wird durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Das Produktsortiment von SCHNEEKOPPE umfasst heute folgende Bereiche:
Abbildung 1- Produktsortiment SCHNEEKOPPE
Mit der Produktgruppe VITAsan, die über Apotheken vertrieben wird, bietet SCHNEEKOPPE darüber
hinaus ein vielfältiges, ganzheitliches Ernährungskonzept an, welches ein unkompliziertes Abnehmen
ermöglicht.
Abbildung 2- Produktgruppe Vitasan
Die Produkte werden fast ausschließlich über den Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien und
teilweise Apotheken vertrieben. Neuerdings können die Produkte auch über einen Online-Shop
geordert werden. Ungefähr 70 % des Gesamtumsatzes von SCHNEEKOPPE werden aktuell in
Deutschland und Österreich erzielt, weitere 30 % im immer bedeutender werdenden Exportgeschäft.
Gesellschafter der SCHNEEKOPPE ist mit einem Kapitalanteil von 100 % die SCHNEEKOPPE Verwaltungs GmbH als Muttergesellschaft.
-7-
Die SCHNEEKOPPE selbst ist zu 100 % Gesellschafter der SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH sowie der SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH in Österreich. Die SCHNEEKOPPE ist die einzige
Konzerngesellschaft, die derzeit zahlungsunfähig ist.
SCHNEEKOPPE hat am 08.08.2014 beim Amtsgericht Tostedt einen Insolvenzantrag, verbunden
mit einem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270b InsO gestellt.
Das Amtsgericht Tostedt – Insolvenzgericht – hat daraufhin noch am 08.08.2014 um 12.00 Uhr
gemäß § 270 b InsO die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr.
Malte Köster, geschäftsansässig Langenstraße 14, 28195 Bremen, zum vorläufigen Sachwalter
bestellt. Dem Insolvenzantrag entsprechend wurden darüber hinaus Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Seitdem wird SCHNEEKOPPE durch den Geschäftsführer Markus Klein und den Sanierungsgeschäftsführer Andreas Liebaug unter Beaufsichtigung durch den vorläufigen Sachwalter Dr. Malte Köster in Eigenverwaltung uneingeschränkt fortgeführt.
Zum Stichtag der Insolvenzantragstellung waren 18 Mitarbeiter bei der SCHNEEKOPPE beschäftigt. Derzeit sind noch 15 Mitarbeiter bei SCHNEEKOPPE beschäftigt.
Abbildung 3 – Organigramm Mitarbeiter
Schneekoppe Handelsgesellschaft mbH
Schneekoppe GmbH
Die Löhne und Gehälter inklusive Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge waren bis einschließlich Juli 2014 beglichen.
Die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen hat mit Schreiben vom 27.08.2014 der Vorfinanzierung
der Arbeitsentgelte der Arbeitnehmer der SCHNEEKOPPE für die Zeit vom 01.08.2014 bis
31.10.2014 zugestimmt. Hiernach konnte das Insolvenzgeld durch die HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, vorfinanziert werden.
Im Rahmen der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung wurden
durch die Geschäftsführung der SCHNEEKOPPE die bereits vor dem Insolvenzantrag eingeleiteten notwendigen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen weiterbetrieben. Der Geschäftsbetrieb konnte in dieser Zeit stabilisiert werden.
-8-
Zudem wurden durch die Geschäftsführung neue Marketingmaßnahmen umgesetzt, um die
Marke SCHNEEKOPPE weiter zu bewerben.
Durch Beschluss des Amtsgericht Tostedt – Insolvenzgericht – 01.10.2014 wurde ein vorläufiger
Gläubigerausschuss bestellt. Zu den Mitgliedern dieses fakultativen, vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 22a Abs. 2 InsO wurden nachfolgend genannte Personen bestimmt:
 Sparkasse Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverbandssparkasse der
Stadt Krefeld und des Kreises Viersen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Felder oder Herrn Rechtsanwalt Frank Borgerding, Ostwall 155, 47798 Krefeld
(als absonderungsberechtigtes Kreditinstitut),
 Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, 21333 Lüneburg–Uelzen, vertreten durch Herrn
Martin Steinke, c/o Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, 28363 Bremen
(als Agentur für Arbeit),
 Rubin Mühle GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, hier vertreten
durch Herrn Burkhard Klodt, c/o Rubin Mühle GmbH, Hugsweierer Hauptstrasse 32
77933 Lahr-Hugsweier
(für die Lieferanten),
 Frau Babette Rühe, Glockenheide 14, 21423 Winsen, c/o SCHNEEKOPPE GmbH, Müllerstraße 13a, 21244 Buchholz i.d.N.
(für die Arbeitnehmer von SCHNEEKOPPE),
 Olaf Stiller, Heyenbaumstraße 135, 47802 Krefeld, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt
Daniel Kamke, c/o CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbH, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf
(für die Anleihegläubiger).
Die konstituierende Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses fand am 17.10.2014 statt.
Weitere Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses wurden am 29.10.2014, 04.11.2014,
16.12.2014 und 20.01.2015 abgehalten, wobei lediglich die Sitzung am 04.11.2014 als Präsenztermin stattgefunden hat. Die übrigen Gläubigerausschusssitzungen wurden im Rahmen von
Telefonkonferenzen abgehalten.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 01.11.2014 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eigenverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum Sachwalter
bestellt. Die dem vorläufigen Gläubigerausschuss angehörigen Personen wurden zu Mitgliedern
des bis zum Termin der ersten Gläubigerversammlung eingesetzten Gläubigerausschusses bestimmt.
Der Geschäftsbetrieb von SCHNEEKOPPE wurde hiernach uneingeschränkt weitergeführt.
Die erste Gläubigerversammlung fand am 22.01.2015 am Amtsgericht Tostedt statt.
-9-
Die hierbei anwesenden Gläubiger votierten im Rahmen dieser Gläubigerversammlung für die
Beibehaltung der Eigenverwaltung und die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes von
SCHNEEKOPPE. Darüber hinaus wurden sowohl der eingesetzte Sachwalter als auch der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss in seiner aktuellen Zusammensetzung bestätigt.
Die Tochterunternehmen der SCHNEEKOPPE haben keinen Insolvenzantrag gestellt und unterliegen nicht dem Insolvenzregime.
C.
Ziele des Insolvenzplanes
Der vorliegende Insolvenzplan ist ein finanz- und leistungswirtschaftlich orientierter Sanierungsplan. Ziele des Insolvenzplanes sind:
 die Vermeidung der Zerschlagung der SCHNEEKOPPE,
 die Wiederherstellung und die Erhaltung der Solvenz und Ertragsfähigkeit des Unternehmens von SCHNEEKOPPE,
 Zuführung neuer finanzieller Mittel durch einen Investor,
 die Besserstellung der Gläubiger von SCHNEEKOPPE im Vergleich zu einer Zerschlagung
von SCHNEEKOPPE, bzw. im Vergleich zu einer Stilllegung des Unternehmens der
SCHNEEKOPPE sowie
 der Erhalt der Arbeitsplätze der insgesamt 15 Mitarbeiter von SCHNEEKOPPE.
D.
Umsetzung des Insolvenzplans
Die Umsetzung des vorliegenden Planes bedeutet für die Beteiligten des Verfahrens:
 SCHNEEKOPPE
Durchführung einer umfassenden Unternehmenssanierung, insbesondere auch eine finanz- und leistungswirtschaftliche Neuordnung der Tätigkeit der SCHNEEKOPPE.
 Arbeitnehmer
Erhalt der 15 verbleibenden Arbeitsplätze von SCHNEEKOPPE
- 10 -
 Gläubiger
Durchführung eines quotalen Erlassvergleichs mit folgenden Gläubigergruppen:
o
o
o
o
Gruppe 1: Absonderungsberechtigte Bankengläubiger
Gruppe 2: Insolvenzgläubiger, die nicht der Gruppe 1, 3 oder 4 angehören
Gruppe 3: Inhaber der SCHNEEKOPPE – Mittelstandsanleihe
Gruppe 4: Pensionssicherungsverein aG
Die Gruppenbildung wird später im Plan näher dargelegt.
E.
Besserstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan
Die folgende Darstellung zeigt, dass die durch den Insolvenzplan geschaffene Alternative für die
Gläubiger eine wesentlich höhere und kurzfristigere Befriedigung bedeutet als die Stilllegung
des Unternehmens.
Im Falle der Zerschlagung ist eine Quote von bis zu 6,90 % anzusetzen.
Im Planverfahren können dagegen Beträge ausbezahlt werden, die einer Insolvenzquote von
8,00 % entsprechen.
Gegenüber dem Planverfahren wird im Falle der Zerschlagung der SCHNEEKOPPE nur eine wesentlich geringere Insolvenzquote ausgezahlt werden können.
ZWEITER ABSCHNITT
Darstellender Teil gemäß § 220 InsO
In diesem Teil wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wurden und noch getroffen werden sollen, um die Grundlagen für die geplante
Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen. Ferner enthält der darstellende Teil alle
sonstigen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind.
A.
Beschreibung und Offenlegung der Unternehmensdaten
Die Verhältnisse von SCHNEEKOPPE stellen sich wie folgt dar:
- 11 -
I.
Unternehmensdaten
Der Sitz von SCHNEEKOPPE befindet sich in der Müllerstraße 13a in 21244 Buchholz in der
Nordheide.
SCHNEEKOPPE hat ein voll eingezahltes Stammkapital von 25.000,00 EUR.
Das Geschäftsjahr von SCHNEEKOPPE entsprach bislang dem Kalenderjahr. Aufgrund der Insolvenzverfahrenseröffnung wurde das Geschäftsjahr zwischenzeitig geändert. Es beginnt nunmehr am 01.11 eines jeweiligen Jahres und endet zum 31.10. des Folgejahres.
Alleingesellschafterin der SCHNEEKOPPE ist die SCHNEEKOPPE Verwaltungs GmbH (eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 13330).
Die SCHNEEKOPPE selbst ist zu 100 % Gesellschafter der SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 201943) sowie der
SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH in Österreich (eingetragen im Firmenbuch des Firmenbuchgericht Wien unter FN 103197).
Geschäftsführer von SCHNEEKOPPE sind Herr Markus Klein, Vendersheim, geb. 30.06.1966,
sowie Herr Andreas Liebaug, Frankfurt am Main, geb. 04.06.1972, als Sanierungsgeschäftsführer.
Einzelprokura besteht für Frau Anke Daberkow.
II.
Historie
Die Geschichte von SCHNEEKOPPE wird nachfolgend kurz skizziert, ohne dabei auf die gesellschaftsrechtlichen Entwicklungen des Unternehmens einzugehen.
Die Geschichte von SCHNEEKOPPE beginnt rund um den höchsten Gipfel des Riesengebirges der SCHNEEKOPPE.
Fritz Klein erkannte bereits in den 1920er Jahren die große Bedeutung naturbelassener Produkte. 1927 begann er Leinsamen und Leinöl abzupacken und verschickte es vom Fuße der
SCHNEEKOPPE an Händler in ganz Deutschland.
1953 erfolgte dann die offizielle Anmeldung der Marke SCHNEEKOPPE. Schon zu diesem Zeitpunkt umfasste das Angebot bereits 30 naturgesunde Produkte. Dieses Sortiment wuchs in den
darauffolgenden Jahren stetig.
Mitte der 60er Jahre wurde das Sortiment erstmals um Produkte erweitert, die speziell für Diabetiker entwickelt wurden.
- 12 -
Bereits damals nahm man sich auch speziellen Anforderungen innerhalb der gesunden Ernährung an und es wurde bewusst auf die Bedürfnisse dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe
eingegangen.
Zu dieser Zeit brachte SCHNEEKOPPE auch die ersten Müslis auf den deutschen und österreichischen Markt, angelehnt an das Schweizer Birchermüesli.
In den 70er Jahren wurde dann der legendäre SCHNEEKOPPE-Ruf erfunden, der auch heute
noch eng mit der Marke verbunden ist.
Heute werden unter der Marke SCHNEEKOPPE in 35 Ländern mehr als 120 Produkte aus dem
Bereich gesunde Ernährung angeboten. Von Naturkost-Klassikern wie Leinöl, Leinsamen und
Müsli bis hin zu Sortimenten für eine gluten- und laktosefreie Ernährung.
Nachfolgend wird die historische Entwicklung von SCHNEEKOPPE zunächst bis zum Jahre 2008
unter Berücksichtigung der Inhaberschaft am Unternehmen nochmals graphisch dargestellt:
Abbildung 4- Historie SCHNEEKOPPE
III.
1.
Rechtliche Verhältnisse
Handelsregisterdaten und Unternehmensgegenstand
Die Schuldnerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2006 gegründet und firmierte
zunächst unter SCHNEEKOPPE Lifestyle GmbH. Eingetragen war die Gesellschaft anfangs im
Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 5684.
- 13 -
Infolge einer späteren Sitzverlegung nach Krefeld im Jahre 2008 wurde die Gesellschaft seit
dem 08.04.2008 im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11920 geführt.
Bei der Schuldnerin handelte es sich bis kurz vor Insolvenzantragstellung noch um eine bisher
rein als Holding agierende Kommanditistin mit einem Kapitalanteil von 100 % an der
SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter
HRA 201465), welche selbst als operativ tätige Kerngesellschaft der SCHNEEKOPPE – Gruppe
fungierte.
Im Rahmen von bereits länger geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen wurden beide vorbenannten Gesellschaften miteinander verschmolzen, um die Konzernstrukturen zu verschlanken.
Mit Wirkung vom 04.08.2014 trat schließlich die Komplementärin der SCHNEEKOPPE GmbH &
Co. KG, die SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 201943), aus der Gesellschaft aus, womit die Kommanditgesellschaft
erlosch und ihr Vermögen mittels Anwachsung und damit Gesamtrechtsnachfolge unmittelbar
auf den verbleibenden Gesellschafter, die hiesige Schuldnerin, überging.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 24.07.2014 wurde die Umfirmierung der Schuldnerin in
SCHNEEKOPPE GmbH sowie die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Buchholz in der Nordheide
beschlossen, an den bisherigen Geschäftssitz der zuvor operativ tätigen SCHNEEKOPPE GmbH &
Co. KG. Seither wird die SCHNEEKOPPE beim Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter
HRB 204710 geführt.
Auf eine weitere chronologische Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Entwicklung der zuvor
operativ tätigen Gesellschaft, der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG, in der Zeit von 2006 bis 2014
wird hier aufgrund des den Rahmen sprengenden Umfanges bewusst verzichtet. Es wird nachfolgend lediglich die aktuelle gesellschaftsrechtliche Situation der heutigen SCHNEEKOPPE dargestellt.
Nach der aktuell geltenden Fassung des Gesellschaftsvertrages der SCHNEEKOPPE, zuletzt geändert am 26.07.2014, lautet die Gesellschaft: „ SCHNEEKOPPE GmbH“.
Die SCHNEEKOPPE hat ihren Sitz in 21244 Buchholz i.d.N. Die Betriebsräumlichkeiten befinden
sich in der Müllerstraße 13a.
Gegenstand des Unternehmens der SCHNEEKOPPE ist laut aktueller Handelsregistereintragung
die Produktion und der Handel mit Lebensmitteln.
- 14 -
Die Kontaktdaten von SCHNEEKOPPE lauten:
SCHNEEKOPPE GmbH
Müllerstraße 13a • 21244 Buchholz i.d.N.
Tel:
+49 4181 968 28 0
Fax:
+49 4181 968 28 88
[email protected]
www.SCHNEEKOPPE.com
2.
Vertretungsverhältnisse/ Beirat
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Bei der SCHNEEKOPPE besteht kein Beirat.
3.
Einbindung in die SCHNEEKOPPE-Gruppe
Zwischen der SCHNEEKOPPE und ihrer Alleingesellschafterin und Muttergesellschaft, der
SCHNEEKOPPE Verwaltung GmbH, bestehen aktuell über das reine Gesellschaftsverhältnis hinaus keine weiteren engen wirtschaftlichen Verbindungen und Verflechtungen.
Bei SCHNEEKOPPE handelt es sich um die Kerngesellschaft in der Gruppe, da sie den wesentlichen Teil des operativen Geschäfts in sich bündelt und alleiniger Vertragspartner der
SCHNEEKOPPE Kunden ist. Darüber hinaus ist auch die SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH
in Österreich operativ tätig. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich ausschließlich um eine von
SCHNEEKOPPE ausgelagerte Vertriebsgesellschaft. Die SCHNEEKOPPE Beteiligung GmbH verfügt
über keinen laufenden Geschäftsbetrieb.
a)
SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich
SCHNEEKOPPE ist zu 100 % Gesellschafter der SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH in Österreich. Die Gesellschaft bildet für SCHNEEKOPPE die wesentliche Vertriebsstruktur für Österreich
sowie das europäische sowie außereuropäische Ausland ab. In der Gesellschaft sind derzeit fünf
Mitarbeiter angestellt. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Markus Klein. Die
Gesellschaft finanziert sich über ihr zustehende Vertriebsprovisionen. SCHNEEKOPPE ist verpflichtet, etwaige monatliche oder jährliche Unterdeckungen seiner Vertriebsgesellschaft auszugleichen. Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2013 beläuft sich auf 328.108,72 EUR.
- 15 -
b)
SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH
Bei der SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH handelt es sich um die ursprüngliche Komplementärin der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG. SCHNEEKOPPE ist mit 100 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft verfügt über keinen laufenden Geschäftsbetrieb. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Markus Klein. Das vorläufige Ergebnis der SCHNEEKOPPE
Beteiligungs GmbH für das Geschäftsjahr 2013 beläuft sich auf 2.815,98 EUR.
c)
Wirtschaftliche Abhängigkeit
Aufgrund der Tatsache, dass die SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH in Österreich ausschließlich für die SCHNEEKOPPE tätig ist und darüber hinaus nur geringfügige Außenumsätze
tätigt, ist dieses Tochterunternehmen im erheblichen Maß von SCHNEEKOPPE wirtschaftlich
abhängig. Um dessen Zahlungsfähigkeit mittelfristig zu sichern, wurden unter Einbeziehung des
vorläufigen Sachwalters teilweise Vorschüsse auf Provisionsansprüche geleistet.
4.
Steuerliche Verhältnisse
a)
Allgemeines
Die steuerlichen Verhältnisse von SCHNEEKOPPE sind folgende:
Die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Schuldnerin wird nicht durch das Unternehmen selbst
erstellt, sondern vielmehr durch einen Dienstleister, die BioThek GmbH, Hinter dem Turm 31,
D-55286 Wörrstadt.
Bei dem Steuerberater von SCHNEEKOPPE handelt es sich um die Sozietät Berk und Partner
Steuerberater, Kaistraße 7, 40221 Düsseldorf.
Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Schuldnerin war bisher die Baker Tilly Roelfs Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf, beauftragt.
Der letzte Jahresabschluss wurde für das Jahr 2013 erstellt.
Die liquidationslose Auflösung der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG als zuvor operativ tätige Gesellschaft und die gleichzeitige Anwachsung deren Vermögens auf die Schuldnerin erfolgte am
04.08.2014.
Die Schuldnerin war bis zu diesem Zeitpunkt nicht operativ tätig und verfügte über keinen eigenen laufenden Geschäftsbetrieb. Erst infolge der gesellschaftsrechtlichen Anwachsung wurde
die Schuldnerin zu einer operativ tätigen Gesellschaft.
- 16 -
Für das Jahr 2014 liegt bislang eine vorläufige Halbjahresbilanz vor.
Die Gesellschaft wird derzeit steuerlich geführt beim Finanzamt Krefeld unter der Steuer-Nr.
117/5836/1071 und der Umsatzsteueridentitätsnummer DE 250807861.
SCHNEEKOPPE unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 bis 18 in der Fassung des Umsatzsteuergesetzes von 1993.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG und der
Körperschaftssteuerpflicht nach § 7 ff. KStG.
Für die bislang operativ tätige Vorgängergesellschaft, die SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG, erfolgte zuletzt 2010 für den Zeitraum 2004 bis 2008 eine Betriebsprüfung. Dabei wurden Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bis 2008 geprüft. Wesentliche Beanstandungen haben sich nicht
ergeben.
b)
Umsatzsteuerzahllast
SCHNEEKOPPE hat während der Betriebsfortführung im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens Zahlungen auf Forderungen gegenüber Kunden einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer
vereinnahmt.
Gemäß § 55 Abs. 4 InsO bzw. aufgrund der Entscheidung des BFH vom 09.12.2010 Az.: V R
22/10 könnte es sich hierbei um eine Masseverbindlichkeit handeln. Vorliegend ist aber vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden.
§ 55 Abs. 4 InsO regelt lediglich die Verpflichtung bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Es gibt eine Reihe von Stimmen in der insolvenzrechtlichen Literatur (vgl. Kahlert,
ZInsO 2012, 2089ff.), die davon ausgehen, dass § 55 Abs. 4 InsO im Fall der vorläufigen Eigenverwaltung nicht greift.
Eine Umsatzsteuerzahllast bestand im vorliegenden Antragsverfahren bislang nicht, da
SCHNEEKOPPE regelmäßig Erstattungsansprüche aufwies. Nichts destotrotz wurde das zuständige Finanzamt bereits unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung über die
Anordnungen des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Tostedt informiert.
Der Sachwalter wird die umsatzsteuerrechtlichen Verrechnungen des zuständigen Finanzamtes
einer abschließenden Prüfung unterziehen und ggf. erfolgte Aufrechnungen gegen bestehende
Erstattungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der insolvenzrechtlichen Anfechtung von der
Finanzkasse zurückfordern.
- 17 -
5.
Arbeitsverhältnisse
Die SCHNEEKOPPE beschäftigt derzeit noch insgesamt 15 Arbeitnehmer.
Ein Betriebsrat ist nicht vorhanden.
Zum Stichtag der Insolvenzantragstellung waren die Löhne und Gehälter der zu der Zeit noch
beschäftigten
18
Mitarbeiter
der
SCHNEEKOPPE
incl.
der
ArbeitnehmerSozialversicherungsbeiträge bis einschließlich Juli 2014 bezahlt.
Wie bereits zuvor beschrieben, gelang mit Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit Lüneburg- Uelzen eine Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer der SCHNEEKOPPE für die Monate August, September und Oktober 2014. Die Mitarbeiter von SCHNEEKOPPE haben die entsprechenden Insolvenzgeldzahlungen mittels der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bereits während der Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren erhalten, was erheblich zur Steigerung der Motivation der Mitarbeiter beitrug. Die Insolvenzgeldansprüche der Mitarbeiter sind vollständig ausgeglichen.
Die nach Insolvenzverfahrenseröffnung fälligen Löhne und Gehälter der SCHNEEKOPPE – Mitarbeiter wurden durch SCHNEEKOPPE jeweils fristgerecht und in voller Höhe bezahlt.
Es haben sich nach Verfahrenseröffnung verschiedene personelle Veränderungen ergeben. Zunächst gab es eine Eigenkündigung zum 30.11.2014. Die Stelle wurde zunächst nicht nachbesetzt. Daneben gab es eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2014. Auch diese Stelle
wurde zunächst nicht nachbesetzt, jedoch werden die entsprechenden Leistungen aktuell durch
Dienstleister erbracht. Bei dem dritten ausgeschiedenen Mitarbeiter handelt es sich lediglich
um einen Praktikanten, der nach Beendigung der Praktikumszeit ausgeschieden ist.
Die SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG als Vorgängergesellschaft der Schuldnerin hatte noch bis
Ende der 70er Jahre ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in
Form von Pensionszusagen zugesichert. Ab dem Anfang der 80er Jahre wurden derartige Zusagen nicht mehr erteilt. Es bestehen aktuelle finanzielle Belastungen der SCHNEEKOPPE infolge
der erteilten Versorgungszusagen in Höhe von jährlich ca. 60 TEUR.
IV.
Betriebliche Verhältnisse
1.
Wirtschaftsjahr
Das Geschäftsjahr von SCHNEEKOPPE entsprach bislang dem Kalenderjahr. Aufgrund der Insolvenzverfahrenseröffnung wurde das Geschäftsjahr zwischenzeitig geändert. Es beginnt nunmehr am 01.11 eines jeweiligen Jahres und endet zum 31.10. des Folgejahres.
- 18 -
2.
Finanzierungsstruktur
Ergänzend zum operativen Cashflow hat die ehemals operativ tätige Gesellschaft der
SCHNEEKOPPE-Gruppe, die SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG, deren Rechtsnachfolgerin die hiesige Schuldnerin ist, unterschiedliche Fremdfinanzierungsinstrumente eingesetzt. So wurde im
Jahre 2010 eine Mittelstandsanleihe in Höhe von 10 Mio. EUR (WKN A1EWHX, 6,45% Zinssatz,
Laufzeit 5 Jahre, Fälligkeit September 2015, Handel an Börse Düsseldorf), ausgegeben. Die ausgegebene Mittelstandsanleihe ist nicht besichert und steht in der Kapitalstruktur im selben
Rang wie sonstige nicht besicherte Finanzverbindlichkeiten. Die Anleihe wird überwiegend von
privaten Investoren gehalten. Institutionelle Anleger oder Banken, welche die Anleihe halten,
sind nicht bekannt.
Darüber hinaus wurde durch die SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG bei der Sparkasse Krefeld als
kontoführender Hausbank eine Kreditlinie in Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Diese Finanzierungsstruktur weist auch die Schuldnerin als Rechtsnachfolgerin der
SCHNEEKOPPE GmbH & Co.KG aus.
Die jährlichen Anleihezinszahlungen sind jeweils im September fällig. Die Rückzahlung des Anleihekapitals hat gemäß den Anleihebedingungen im September 2015 zu erfolgen.
Die Kreditverpflichtungen gegenüber der Sparkasse Krefeld beliefen sich zum Zeitpunkt der
Insolvenzantragstellung auf einen Betrag in Höhe von 1.506.796,84 EUR. Besichert sind diese
Kreditverpflichtungen durch eine seitens der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG bestellte Globalzession ihrer Kundenforderungen (Sicherungsabtretungsvereinbarung vom 15./17. Februar
2012) sowie einer Verpfändung eines Festgeldguthabens in Höhe von 750.000,00 EUR. Weitere
Sicherheiten wurden durch die Vorgängergesellschaft der Schuldnerin nicht zur Verfügung gestellt.
Leasingverpflichtungen bestehen seitens der Schuldnerin nur in geringfügigen Umfang.
V.
Umsatz und Ergebnislage/ Bilanzvergleich
Die wirtschaftliche Entwicklung der SCHNEEKOPPE in den vergangenen vier Geschäftsjahren
wird hier anhand der Umsatz- und Ergebnislage der vormals operativ tätigen Gesellschaft, der
SCHNEEKOPPE GmbH & C. KG dargestellt, deren Rechtsnachfolgerin die Schuldnerin ist:
- 19 -
Abbildung 5 – Umsatz- und Ergebnislage
Jahr
2010
2011
2012
2013
22.374,8
18.691,5
16.120,6
15.037,8
684,6
361,4
354,6
474,1
in TEUR
1.
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen
3.
Sonst. betriebl. Erträge
4.
Materialaufwand
-17.037,5
-13.849,7
-11.576,1
-10.645,4
5.
Personalaufwand
-1.356,5
-1.280,9
-1.429,9
-1.118,3
6.
Abschreibungen und Verluste
-315,8
-616,8
-354,3
-405,3
-7.826,5
-7.314,1
-5.212,6
-4.516,5
0,0
0,0
0,0
0,0
258,3
726,2
460,5
245,5
-353,7
-297,3
-27,9
0,0
-476,9
-867,2
-796,1
-800,3
-4.049,2
-4.446,9
-2.461,2
-1.728,4
-97,8
0,0
0,0
0,0
21,9
0,0
0,0
0,0
15. Sonstige Steuern
-2,0
-1,5
-1,6
-1,3
16. Jahresfehlbetrag
-4.127,1
-4.448,4
-2.462,8
-1.729,7
-110,8
-4.237,9
-8.686,3
-11.149,1
-4.237,9
-8.686,3
-11.149,1
-12.878,8
Verkauf Finanzanlagen
7.
Sonstige betriebl. Aufwendungen
8.
Erträge aus Beteiligungen
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
13. Außerordentliche Aufwendungen
14. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
18. Bilanzverlust
Abbildung 6 – Umsatzanteile nach Warengruppen 2013
- 20 -
Abbildung 7 – Umsatzverteilung Hauptmärkte
Abbildung 8 – Bilanzvergleich
SCHNEEKOPPE
2010
2011
2012
2013
259,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
221,9
193,1
200,1
107,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
147,5
131,2
111,5
96,1
0,0
0,0
0,0
0,0
186,0
236,0
236,0
236,0
Aktiva
A.
Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebes
B.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Geschäfts- oder Firmenwert
2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.
II.
III.
geleistete Anzahlungen
Sachanlagen
1.
Technische Anlagen und Maschinen
2.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
C.
Umlaufvermögen
- 21 -
I.
II.
Vorräte
1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
73,6
99,7
66,3
64,2
2.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
0,0
0,0
0,0
0,0
3.
fertige Erzeugnisse und Waren
1.268,8
1.402,9
1.370,3
1.236,7
4.
geleistete Anzahlungen
0,0
8,9
12,2
40,4
5.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferung und Leistungen
3.660,3
2.480,4
2.080,3
1.761,1
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
2.533,4
2.710,2
2.950,5
3.190,7
3.
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Be-
0,0
0,0
0,0
0,0
933,8
763,8
557,6
558,4
8.574,2
3.238,5
0,0
0,0
57,8
140,7
2.845,8
1.035,5
202,0
103,6
21,0
80,6
2.492,4
20.870,7
6.818,8
18.587,3
5.039,5
15.491,1
6.770,2
15.177,6
1.500,0
1.500,0
1.500,0
1.500,0
245,5
367,5
4.609,6
4.608,6
-4.237,9
-8.686,3
-11.149,1
-12.878,8
2.492,4
6.818,8
5.039,5
6.770,2
teiligungsverhältnis besteht
4.
Sonstige Vermögensgegenstände
III.
Wertpapiere
IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Bilanzsumme
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
II.
Kapitalrücklage
III.
Bilanzverlust
nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag
B.
Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile
26,0
26,0
26,0
26,0
C.
Sonderposten für aktivierte Bilanzierungshilfen
519,0
259,5
0,0
0,0
D.
Rückstellungen
926,3
923,8
916,8
893,1
1.
Rückstellung für Pension und ähnliche Verpflichtungen
- 22 -
E.
2.
Steuerrückstellungen
3.
Sonstige Rückstellungen
66,3
63,3
63,3
63,3
1.466,8
1.243,5
1.450,1
973,6
10.000,0
10.000,0
10.000,0
10.000,0
Verbindlichkeiten
1.
Anleihe
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
4.658,9
2.763,0
685,8
1.484,8
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.693,1
2.521,3
1.683,5
1.359,3
4.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
268,8
285,6
307,6
346,2
245,5
501,3
358,0
31,3
20.870,7
18.587,3
15.491,1
15.177,6
nehmen
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzsumme
VI.
Insolvenzursachen
Die dem Insolvenzantrag zugrundeliegende drohende Zahlungsunfähigkeit der SCHNEEKOPPE
im Sinne von § 18 InsO hatte folgende Ursachen:
Zum 21.09.2010 hatte der Gesetzgeber die sog. Diätverordnungen umgesetzt, was dazu führte,
dass sog. „Diabetikerprodukte“ mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren nicht mehr als solche
deklariert werden durften. Für ein Unternehmen wie SCHNEEKOPPE mit einem traditionell sehr
hohen Anteil an den ursprünglichen Diätprodukten stellte dies eine erhebliche Umstellung dar.
SCHNEEKOPPE war zwar davon ausgegangen, dass eine Umstellung nach der Änderung der Diätverordnung im Handel kurzfristig erfolgte, jedoch wurde die Umstellung von sog. Diabetikerprodukten deutlich schneller und anders vorgenommen als dies zunächst erwartet wurde. Zum
Nachteil von SCHNEEKOPPE wurden die sog. Diät- oder Reformregale bei den wesentlichen
Kunden der SCHNEEKOPPE zügig aufgelöst. Dies traf SCHNEEKOPPE in doppelter Hinsicht: Zum
einen haben die sog. Freien Händler bei Edeka und Rewe es sich im letzten Jahrzehnt zur Gewohnheit gemacht, SCHNEEKOPPE -Produkte, d.h. auch Vital-Produkte, in die Reform- oder
Diätregale einzusortieren. Mit Auflösung dieser Regale verschwanden dann auch Produkte aus
den Regalen, die eigentlich noch Listungen hatten.
Ein weiterer Aspekt war der Nachlauf einer negativen Medienkampagne, die dazu geführt hat,
dass auch moderne Produkte, nämlich niedrig-glykämische, die von der modernen Ernährungsmedizin als ausdrücklich diabetikergeeignet bezeichnet werden und die nicht unter die
Diätverordnung fielen, ebenfalls ausgelistet wurden.
- 23 -
Dies führte schließlich dazu, dass SCHNEEKOPPE hier deutlicher als geplant Umsatzverluste hinnehmen musste.
Die Bemühungen, die vertraglich gelisteten Produkte wieder in die vereinbarten Regale zurück
zu bringen, kosteten letztlich derart viele Ressourcen, dass die parallel geplante Markteinführung von Substitutionsprodukten nicht im Rahmen des geplanten Zeitrahmens umgesetzt werden konnte.
Auf Grund des früheren Erfolges des Diätsortimentes fanden zudem die ursprünglichen
SCHNEEKOPPE Naturkost-Reform-Artikel in der damaligen Unternehmensplanung nicht mehr
ausreichend Beachtung, so dass in diesem Segment mögliche Wachstumspotentiale nicht verfolgt wurden. Der Umsatzeinbruch im Diätsegment konnte daher durch Umsätze aus dem Bereich Naturkost-Reform-Artikel nicht kompensiert werden.
Neben einigen nachgeordneten Aspekten, waren dies die beiden wesentlichen Punkte, die insbesondere das Geschäftsjahr 2011 deutlich negativ beeinflusst haben.
Die vielfältigen Veränderungen im Unternehmen bis 2011 führten schließlich auch zu einer „Talentflucht“, da Schlüsselmitarbeiter und Know How – Träger aus Marketing und Vertrieb das
Unternehmen verließen. Dies erschwerte in der Folgezeit die Generierung von Wachstumspotentialen und damit möglichen Umsätzen in nicht unerheblichem Maß.
Im Jahr 2012 feierte SCHNEEKOPPE seinen 85. Geburtstag. Das Jubiläumsjahr war allerdings
auch erneut ein schwieriges Jahr für SCHNEEKOPPE.
Das Geschäftsjahr 2012 war aus Sicht der Markenartikelindustrie in einem hohen Maße von der
Schlecker-Insolvenz geprägt. Der Verlust von rund EUR 4,0 Mrd. Umsatz verteilt auf ca. 5.000
Geschäfte stellte eine nicht unerhebliche Verlagerung des Marktes dar. Schlecker war auch für
SCHNEEKOPPE ein sehr wichtiger Kunde. Ein Teil der Umsätze mit Schlecker konnte zwar durch
andere Kunden bzw. Kanäle abgefangen werden, ein nicht unerheblicher Umsatzanteil ging
jedoch für SCHNEEKOPPE verloren.
Das Geschäftsjahr 2012 war darüber hinaus gekennzeichnet durch nicht unerheblich gestiegene
Energie und Rohstoffkosten. Die vor diesem Hintergrund zwingend erforderlichen Preiserhöhungen zur Weitergabe der Preissteigerungen im Einkauf konnten allerdings nur zu Lasten einiger Auslistungen in Deutschland umgesetzt werden.
Die im Oktober 2012 in Kraft getretene Gesundheitsreform, die bestimmte gesundheitsbezogene Produktaussagen verbot, führte nicht zuletzt sowohl im Handel als auch bei Verbrauchern zu
einer hohen Verunsicherung. Dies betraf bei SCHNEEKOPPE im besonderen Maße das Sortiment
„Zuckerbewusst“ (ehemals „Prodieta“), welches durch Auslistungen des Handels und Kaufzurückhaltung der Verbraucher allein im Geschäftsjahr 2012 ein Minus von 2,0 Mio. EUR Umsatz
(-11 % vs. 2011) verursachte. So musste unter anderem ein erheblicher Teil des Marketing- und
Produktentwicklungs-Budgets von SCHNEEKOPPE aufgewendet werden, um Verpackungen und
Rezepturen den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Zusammen mit den durch
- 24 -
Preiserhöhungen bedingten Auslistungen und der Schlecker-Insolvenz addierten sich die Umsatzrückgänge im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 2,6 Mio. EUR.
Die zuvor beschriebenen Umsatzrückgänge führten schließlich dazu, dass SCHNEEKOPPE die im
September 2014 fällige Zahlung der Zinsen der von ihr ausgegebenen Mittelstandsanleihe in
Höhe von 645 TEUR nicht mehr sicherstellen konnte und damit drohend zahlungsunfähig iSd §
18 InsO gewesen ist. Aufgrund dieser drohenden Zahlungsunfähigkeit sah sich SCHNEEKOPPE
schlussendlich mit Datum vom 08.08.2014 vorsorglich zur Stellung eines Eigenantrages auf Insolvenzverfahrenseröffnung vor dem Amtsgericht Tostedt gezwungen.
B.
Berechnung der Insolvenzmasse
Die Berechnung der Aktiva und Passiva der SCHNEEKOPPE stellt sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens wie folgt dar:
I.
Allgemeines zur Berechnungsgrundlage
Grundsätzlich sind Zerschlagungs-/Fortführungs- und Buchwerte zu unterscheiden. Nachfolgend werden die Werte zugrunde gelegt, die auf der Basis des von Herrn Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Bremen, vorgelegten Insolvenzgutachtens vom 29.10.2014 vorhanden sind.
Das Gutachten des Sachwalters geht grundsätzlich von Zerschlagungswerten aus. Der hier vorliegende Insolvenzplan geht bei der Ermittlung der Vermögensgegenstände der SCHNEEKOPPE
ebenfalls von Zerschlagungswerten aus, die mit den Werten infolge einer Umsetzung des Insolvenzplanes verglichen werden.
Für Fortführungswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung, mithin für den Verkauf der
Assets der SCHNEEKOPPE an ein anderes Unternehmen, ist kein Raum. Bereits im Jahr 2012
hatte die hinter der Muttergesellschaft und Alleingesellschafterin von SCHNEEKOPPE stehende,
damalige Mehrheitsgesellschafterin Change Capital Partners einen M&A-Prozess mit dem Ziel
der Verbreiterung der Gesellschafterbasis sowie der Gruppenfinanzierung eingeleitet. In diesem
Zusammenhang wurden seinerzeit Gespräche und Verhandlungen mit verschiedenen potentiellen Investoren geführt, die jedoch nicht zu konkreten Angeboten und schlussendlich nicht zu
einem Ergebnis führten.
Während des gesamten vorläufigen Schutzschirmverfahrens hatten verschiedene Übernahmeinteressenten mit SCHNEEKOPPE oder mit dem eingesetzten Sachwalter Kontakt aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit
dem Sachwalter ein M&A-Prozess initiiert und die Beratungsgesellschaft HBC Hanseatische Beteiligungs und Consult GmbH, Dorotheenstraße 42, 22301 Hamburg, mit der Durchführung eines professionellen Verkaufsprozesses beauftragt.
Zur Abgabe indikativer Kaufangebote durch einzelne Übernahmeinteressenten kam es nicht.
- 25 -
Die Tochtergesellschaft SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich, ist aufgrund ihrer
geringfügigen Unternehmensgröße allein nicht überlebensfähig. Diese Einschätzung wird auch
im Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Malte Köster vom 29.10.2014 geteilt.
Bei der Berechnung der allen Gläubigern der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Haftungsmasse sind fremde Rechte an den jeweiligen Vermögensgegenständen, auf Aussonderung aus
der Insolvenzmasse (Fremdeigentum) bzw. auf abgesonderte Befriedigung aus dem Gegenstand
(ähnlich einem Pfandrecht), zu beachten. Diese Rechte dritter Personen sind zur Ermittlung der
freien Masse bzw. Haftungsmasse vorab von den Liquidationswerten der vorhandenen Vermögensgegenstände in Abzug zu bringen.
Forderungen sind, unabhängig von dem oben gesagten, bezüglich ihrer Werthaltigkeit berichtigt anzusetzen. Künftige Forderungen sind nicht zu berücksichtigen.
Passivposten sind grundsätzlich nach §§ 239 ff. HGB mit dem vollen Wertansatz zu berücksichtigen (Vollständigkeits- oder Vorsichtsprinzip); im Rahmen des Insolvenzverfahrens entstehende Passivposten sind ebenfalls anzusetzen, da sie auch bei der Gesamtquote zu berücksichtigen
sind.
Schließlich sind die Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten von der zur Verfügung stehenden Haftungsmasse vorab in Abzug zu bringen.
II.
Aktiva
Zu den Aktiva der SCHNEEKOPPE ist Folgendes auszuführen:
1.
Stammeinlagen
Die Gesellschafterin der SCHNEEKOPPE hat die Stammeinlage ausweislich der vorliegenden Jahresabschlüsse vollständig eingezahlt. Rückständige Stammeinlageforderungen bestehen nicht.
2.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bilanz der Vorgängergesellschaft der Schuldnerin, der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG, zum
31.12.2013 wies für immaterielle Vermögensgegenstände u.a. in Form von bestehenden Softwarelizenzen einen Wert aus in Höhe von 107.693,00 EUR. Aufgrund der eingetretenen Insolvenzsituation ist dieser Wert unter Liquidationsgesichtspunkten erfahrungsgemäß nicht realisierbar.
Die immateriellen Vermögenswerte der SCHNEEKOPPE bestehen dagegen im Wesentlichen aus
gewerblichen Schutzrechten in Form der in das Markenregister eingetragenen Wort- und Bildmarke „SCHNEEKOPPE“. Der etwaige Wert der Marke „SCHNEEKOPPE“ ist in den in der Bilanz
aktivierten immateriellen Vermögensgegenständen bislang nicht enthalten gewesen.
- 26 -
Gemäß den Feststellungen des hierzu von der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Sachwalter in Auftrag gegebenen Gutachtens durch die Brandstock Valuation GmbH, Rueckertstr. 1,
80336 München, beträgt der Going-Concern-Wert der Marke 1,706 Mio. EUR.
Unter Liquidationsgesichtspunkten ist der Wert mit 5 bis 25 % des Going-Concern-Wertes anzusetzen. Wir setzen hier vorsorglich einen Liquidationswert an in Höhe von 20 % des GoingConcern-Wertes, mithin in Höhe von insgesamt 341.200,00 EUR.
Während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens wurden zwischenzeitig durch Herrn Tobias
Guhl Nutzungsrechte an der Marke SCHNEEKOPPE geltend gemacht, welche dieser seinerseits
von Herrn Gerald Wagener abgetreten bekommen haben will. Herr Wagener selbst begründete
seine Ansprüche auf eine zwischen ihm und den beiden Gesellschaften Schneekoppe Verwaltungsgesellschaft mbh und Schneekoppe Lifestyle GmbH geschlossene Vereinbarung aus dem
Jahre 2011. Diese Vereinbarung lag zum Zeitpunkt der Planerstellung zwar nicht in unterschriebener Form vor, wurde aber dennoch aus kaufmännischer Vorsicht als tatsächlich abgeschlossen angesehen. Sowohl der Sanierungsgeschäftsführer von SCHNEEKOPPE als auch der vorläufige Sachwalter haben diese Vereinbarung unabhängig voneinander in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und sind beide zu dem Ergebnis gelangt, dass
die geltend gemachten Nutzungsrechte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht
bestehen, zumindest aber anfechtbar seien.
Um den am initiierten M&A-Prozess beteiligten Investoren gegenüber eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten, forderte schließlich der vorläufige Sachwalter in Abstimmung mit
der Geschäftsführung am 28.10.2014 die Herrn Guhl und Wagener auf, auf ihre geltend gemachten Nutzungsrechte ausdrücklich zu verzichten.
Die angeforderten Verzichtserklärungen gingen am 29.10.2014 bei SCHNEEKOPPE ein und wurden umgehend in den im Rahmen des M&A-Prozesses eingerichteten Datenraum eingestellt.
Insoweit konnte den beteiligten Investoren gegenüber gewährleistet werden, dass Nutzungsrechte an der Marke SCHNEEKOPPE für den Fall des Kaufs des Unternehmens nicht bestehen.
Zu Angeboten für die Marke bzw. für das Unternehmen als solches führte dies allerdings nicht.
Den Kundenbeziehungen der SCHNEEKOPPE ist vor dem Hintergrund, dass die zugrundeliegenden Verträge nicht ohne Zustimmung der Kunden übertragbar und stark an die Personen der
Geschäftsleitung geknüpft sind, im Zerschlagungsfall kein Wert beizumessen.
Insgesamt würde sich damit der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände unter Liquidationsgesichtspunkten auf eine Summe in Höhe von 341.200,00 EUR belaufen.
3.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
SCHNEEKOPPE ist nicht Eigentümerin von Immobilien, grundstücksgleicher Rechte, bzw. von
Bauten auf fremden Grundstücken.
- 27 -
4.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
SCHNEEKOPPE ist Eigentümerin einer Büroausstattung nebst EDV-Anlage, der gemäß den Feststellungen des Gutachtens der Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH vom 24.09.2014 ein Liquidationswert in Höhe von 18.455,00 EUR beizumessen ist. Nach Abzug bestehender Aussonderungsrechte verbleibt hiernach lediglich eine Masse in Höhe von 8.595,00 EUR.
Aufgrund von Mietrückständen in Höhe von 29.448,28 EUR gegenüber dem Vermieter der Geschäftsräumlichkeiten von SCHNEEKOPPE in Buchholz ist allerdings von einem Absonderungsrecht des Vermieters in Form seines bestehenden Vermieterpfandrechts auszugehen, das den
Wert der vorhandenen Betriebs- und Geschäftsausstattung deutlich übersteigt. Eine freie Masse wäre insoweit nicht vorhanden.
Der Ansatz einer Feststellung- und Verwertungskostenpauschale zu Gunsten der Masse kommt
im Rahmen der Eigenverwaltung gemäß § 282 Abs. 1 S. 2 InsO nicht in Betracht.
Freie Masse ist nicht vorhanden.
5.
Fahrzeuge
Die Fahrzeuge der SCHNEEKOPPE sind vollständig geleast und weisen einen Gesamtliquidationswert auf in Höhe von 92.500,00 EUR. Freie Vermögenswerte ergeben sich insoweit hieraus
nicht.
6.
Finanzanlagen
Die SCHNEEKOPPE hält Beteiligungen an folgenden Tochtergesellschaften:
 SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich, (100%)
 SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH (100%)
Insgesamt wurden in der Bilanz zum 31.12.2013 Finanzanlagen mit einem Wert angegeben in
Höhe von 236 TEUR.
In der vorläufigen Bilanz für das Geschäftsjahr 2013 der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG, deren
Rechtsnachfolgerin die hiesige Schuldnerin ist, war die Beteiligung an der SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich, mit einem Wert angesetzt in Höhe von 210.000,00 EUR. Dieser Wertansatz ist im Wesentlichen nicht realistisch. Wie bereits oben erläutert, ist diese wesentliche Finanzbeteiligung der SCHNEEKOPPE – isoliert betrachtet – nicht werthaltig und deshalb nicht veräußerbar.
Als ausschließlich für die SCHNEEKOPPE tätige Vertriebsgesellschaft dürften Investoren kein
gesondertes Interesse an der Übernahme dieser Gesellschaft haben. Entsprechende Interessensbekundungen von Investoren wurden auch im Rahmen des Antragsverfahrens nicht bekannt.
- 28 -
Das Tochterunternehmen verfügt über kein Immobilienvermögen. Die Sachanlagen beschränken sich auf eine gewöhnliche Büro- und Geschäftsausstattung.
Ausweislich des Umstandes, dass Leistungen der Tochtergesellschaft ausschließlich nur für die
SCHNEEKOPPE erbracht werden, kann unter Ertragswertgesichtspunkten der Gesellschaft kein
besonderer Unternehmenswert beigemessen werden.
Die SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH in Österreich ist im Wesentlichen nur im Verbund
mit der fortgeführten und kurzfristig aus dem Insolvenzverfahren tretenden SCHNEEKOPPE zukunftsfähig. Umgekehrt benötigt auch SCHNEEKOPPE die operativen Dienstleistungen ihrer
Tochtergesellschaft.
Diese ist in den operativen Geschäftsbetrieb und das Geschäftsmodell von SCHNEEKOPPE als
essentieller Bestandteil eingegliedert und insoweit betriebsnotwendig. Eine Veräußerung dieser
Beteiligung ist daher nicht nur unrealistisch, sondern bei Fortführung von SCHNEEKOPPE nicht
möglich. Im Übrigen würde sich ein Verkaufsprozess voraussichtlich aufwändig und ggf. nicht
kostendeckend gestalten.
Bei einer Abwicklung stehen vielmehr den Vermögenswerten, insbesondere der vorhandenen
Betriebs- und Geschäftsausstattung etwaige Schadensersatzansprüche von Vertragspartnern
sowie Auslaufkosten beim Personal gegenüber, so dass voraussichtlich nicht mit Überschüssen
zu rechnen ist. Ein Wert kann dieser Gesellschaft daher nicht beigemessen werden.
Die SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH ist erst durch das liquidationslose Erlöschen der
SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG als deren vormalige Komplementärin nunmehr zum Tochterunternehmen der jetzigen Schuldnerin geworden.
Über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt diese Gesellschaft nicht. Auch verfügt sie über
keinerlei Vermögenswerte.
Ein Wert ist dieser Gesellschaft nicht zuzuschreiben.
7.
Warenbestand
Für die Bewertung des vorhandenen Vorratsvermögens hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Baker Tilly Roelfs im Auftrag von SCHNEEKOPPE ein Bewertungssystem erstellt, das auch den
durch den vorläufigen Sachwalter in seinem Sachverständigengutachten vom 29.10.2014 ermittelten Werten zugrunde lag. Diese Werte werden an dieser Stelle ebenfalls zugrunde gelegt, da
man aufgrund täglicher Zu- und Abgänge im SCHNEEKOPPE-Warenlager stets von einem annähernd unveränderten Warenbestand ausgehen kann. Das vorhandene Vorratsvermögen der
SCHNEEKOPPE in Form des vorhandenen Warenbestandes wurde per 29.10.2014 durch den
Sachwalter für den Liquidationsfall mit einem Wert angesetzt in Höhe von 415.590,00 EUR. Unter Abzug von Drittrechten an den vorhandenen Warenvorräten von ca. 150 TEUR ergibt sich
eine freie Masse von 265.590,00 EUR.
- 29 -
8.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
SCHNEEKOPPE ist Inhaberin von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Diese setzen sich zusammen aus fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vor
Insolvenzantragstellung am 08.08.2014 entstanden sind („Altforderungen“) sowie aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erst ab Insolvenzantragstellung begründet wurden
(„Neuforderungen“).
Bei Insolvenzantragstellung bestanden Altforderungen in Höhe von 1.844.268,00 EUR.
Hiervon konnten bereits im Eröffnungsverfahren Forderungen eingezogen werden in Höhe von
1.282.603,00 EUR. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstattung durch den eingesetzten vorläufigen
Sachwalter Dr. Malte Köster bestanden noch rückständige Altforderungen in Höhe von
561.665,00 EUR (Stand per 29.10.2014).
Diese wurden zwischenzeitig durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs mit
einem Liquidationswert in Höhe von 122.886,00 EUR bewertet.
Zwar besteht bezüglich des Altforderungsbestandes von SCHNEEKOPPE eine Globalzession zugunsten der Sparkasse Krefeld zur Sicherung einer derzeit noch bestehenden Restdarlehensvaluta in Höhe von 742.738,82 EUR. SCHNEEKOPPE wurde jedoch bereits im Rahmen des Eröffnungsverfahrens durch die Sparkasse Krefeld zum Einzug und zur Verwendung der liquiden Mittel aus Altforderungen berechtigt, um dem Unternehmen die im Rahmen der Betriebsfortführung benötigte Liquidität nicht unmittelbar zu entziehen. Drittrechte sind insoweit hieran nicht
zu berücksichtigen.
Forderungen, welche erst ab Insolvenzantragstellung begründet wurden („Neuforderungen“)
bestehen per 29.10.2014 in Höhe von insgesamt 2.219.715,99 EUR, wobei auch nach den Feststellungen des Sachverständigen nachträgliche Kundenkonditionen in Höhe von 25 % in Abzug
zu bringen sind, so dass letztlich Forderungen verbleiben in Höhe von 1.664.787,00 EUR. Im
Übrigen erscheinen diese Forderungen vollumfänglich als werthaltig.
Die Forderungen sind allerdings mit einem Absonderungsrecht zugunsten der Sparkasse Krefeld
belastet. Mit der Sparkasse Krefeld wurde mit Datum vom 08.10.2014 ein sog. „unechter Massekredit“ vereinbart, welcher SCHNEEKOPPE dazu berechtigte, die zugunsten der Sparkasse
Krefeld durch Sicherungsvereinbarung vom 15./17.02.2012 abgetretenen und vor dem
08.08.2014 begründeten Forderungen („Altforderungen“) gegenüber SCHNEEKOPPE-Kunden
weiterhin einzuziehen und im Rahmen der Betriebsfortführung zu nutzen. Im Gegenzug trat
SCHNEEKOPPE der Sparkasse Krefeld die nach dem 08.08.2014 begründeten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber SCHNEEKOPPE – Kunden bis in Höhe der am 08.08.2014
bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab. Insoweit ist an den nach dem
08.08.2014 begründeten „Neuforderungen“ von SCHNEEKOPPE ein Absonderungsrecht der
Sparkasse Krefeld in Höhe der verbleibenden Restdarlehensvaluta von insgesamt 742.738,82
EUR zu berücksichtigen.
- 30 -
Es verbleiben hiernach freie Forderungen aus nach dem 08.08.2014 begründeten Lieferungen
und Leistungen („Neuforderungen“) in Höhe von 922.048,18 EUR.
Freie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen („Altforderungen“ und „Neuforderungen“)
verbleiben damit in Höhe von insgesamt 1.044.934,18 EUR.
9.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen/ Forderungen aus Beteiligungen
Werthaltige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen keine.
In der Bilanz der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG zum 31.12.2013 wurden noch Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen in Höhe von insgesamt 3,191 Mio. EUR. Es
handelte sich hierbei um eine Darlehensforderung gegenüber der Konzernmuttergesellschaft,
der SCHNEEKOPPE Verwaltungs GmbH, in Höhe von 2,5 Mio. EUR sowie aufgelaufenen Zinsansprüchen in Höhe von 691 TEUR.
Diese Forderungen gegenüber der Konzernmuttergesellschaft sind später infolge der vorgenommenen Anwachsung des Vermögens der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG auf die hiesige
Schuldnerin übergegangen. Im Lagebericht der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2013 wurde bezüglich dieser Forderungen bereits ausgeführt, dass eine Werthaltigkeit davon abhänge, dass SCHNEEKOPPE zukünftig in der Lage sein werde, an ihre Gesellschafterin Gewinne abzuführen. Anderenfalls wäre die Gesellschafterin selbst für den Ausgleich der
ihr gegenüber bestehenden Forderungen auf die finanzielle Unterstützung ihrer eigenen Anteilseigner angewiesen.
Des Weiteren wurde ausgeführt, dass SCHNEEKOPPE in ihrem Fortbestand gefährdet und auf
die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafterin angewiesen sei, sollte es nicht gelingen, die
angestrebten positiven Ergebnisse und Cash - flow – Ziele sowie eine Anschlussfinanzierung für
die im September 2015 über 10 Mio. EUR endfällige Anleihe zu erreichen. Die zuvor beschriebenen Ziele erreichte SCHNEEKOPPE bekanntermaßen nicht, was letztlich zur Einleitung des
laufenden Schutzschirmverfahrens führte. Bereits infolge der drohenden Zahlungsunfähigkeit
von SCHNEEKOPPE war ersichtlich, dass die Gesellschafterin von SCHNEEKOPPE zukünftig mit
keinen Gewinnausschüttungen rechnen konnte.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch die ihr gegenüber bestehenden Darlehensforderungen nicht werthaltig waren, da die Gesellschafterin über kein eigenes wesentliches Vermögen verfügte. Die heutige Schuldnerin übernahm insoweit infolge der vorgenommenen Anwachsung des Vermögens der SCHNEEKOPPE GmbH & Co. KG keine werthaltigen Ansprüche
gegenüber verbundenen Unternehmen. Vielmehr bestehen aktuell noch nachrangige Forderungen der Konzernmuttergesellschaft gegenüber SCHNEEKOPPE in Höhe von mindestens
969.235,68 EUR. Die zuvor beschriebenen Tatsachen wurden im Rahmen des durch den vorläufigen Sachwalter erstatteten Sachverständigengutachtens ebenfalls bestätigt.
- 31 -
10.
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige werthaltige Vermögensgegenstände bestehen derzeit keine. Insbesondere sind die in
der Bilanz zum 31.12.2013 ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr werthaltig. Die ehemals ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände bestanden allein in Höhe von über 332 TEUR aus Guthaben für Werbeleistungen. Die
zugunsten der SCHNEEKOPPE bestehenden Werbe-Guthaben konnten bislang nicht wirkungsvoll eingesetzt werden, da die für SCHNEEKOPPE- Werbung infrage kommenden Medien entweder nur geringe Guthaben-Quoten zugelassen haben oder das erforderliche Mindestwerbebudget SCHNEEKOPPE finanziell überfordert hätte. Insoweit hatte die Geschäftsführung bereits
die zu Gunsten von SCHNEEKOPPE bestehenden Werbe-Guthaben anderen Unternehmen zum
Kauf angeboten. Übernahmeinteressenten konnten jedoch nicht gewonnen werden. Vor diesem Hintergrund waren die Ansprüche nicht mehr zu aktivieren.
Des Weiteren bestanden die zum 31.12.2013 aktivierten sonstigen Vermögensgegenstände aus
verschiedenen aktivierten Forderungen, welche im Jahr 2014 durch Zahlung oder Verrechnung
vollständig beglichen wurden.
11.
Kassenbestand und Bankguthaben
Der Kassenbestand beläuft sich per 29.10.2014 auf 566,65 EUR.
Die Insolvenzschuldnerin unterhält derzeit folgende Bankguthaben:
Abbildung 9 – Bankguthaben
Bank
Bankhaus Lampe
Bankhaus Neelmeyer
Hypovereinsbank
Kontonummer
1539760
21539760
41539760
1000601243
1678010
Gesamtsumme/
freie Masse:
Kontostand
314.483,91
67,69
3.605,50
1.251,92
6.545,59
325.954,61
Die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Kontoguthaben sind frei von Rechten Dritter.
Allerdings stehen diesen per 29.10.2014 bestehenden Gesamtkontoguthaben im vorläufigen
Eigenverwaltungsverfahren begründete Masseverbindlichkeiten nach § 270b Abs. 3 InsO gegenüber, welche die vorhandene Barliquidität letztlich deutlich vermindern werden. Ausführungen hierzu folgen.
- 32 -
Des Weiteren besteht ein Mietkautionskonto mit einem Guthaben in Höhe von 18.581,22 EUR.
Diese Sicherheit wird kurzfristig durch den Vermieter der Betriebs- und Geschäftsräumlichkeiten von SCHNEEEKOPPE in Buchholz mit bestehenden Mietrückständen in Höhe von 29.448,28
EUR verrechnet werden und ist deshalb hier nicht zu berücksichtigen.
12.
Anfechtungs- und Haftungsansprüche
a)
Anfechtungsansprüche
Laut dem durch den vorläufigen Sachwalter erstellten Sachverständigengutachten waren Anhaltspunkte für das Bestehen von Anfechtungsansprüchen gegenüber der Schneekoppe Verwaltungs GmbH vorhanden.
Im Ergebnis hat der Sachwalter diese Ansprüche jedoch als nicht werthaltig betrachtet, da die
potentielle Anfechtungsgegnerin über keine nennenswerten Aktiva verfüge und eine Geltendmachung von Ansprüchen lediglich die Insolvenz dieser Gesellschaft zur Folge haben würde. Mit
Massezuflüssen sei indes nicht bzw. in nicht relevantem Umfang zu rechnen.
Darüber hinaus gehende Anfechtungsansprüche konnten durch den eingesetzten Sachwalter
bisher nicht festgestellt werden.
Es wird unterstellt, dass sonstige etwaig noch zu ermittelnde Ansprüche sich gegebenenfalls
erst gerichtlich durchsetzen lassen, so dass sie den Gläubigern zu einem späteren Zeitpunkt
zufließen werden.
In jedem Fall handelt es sich um Ansprüche, die den Gläubigern zustehen.
b)
Haftungsansprüche
Es wurden vom Sachwalter keine Anhaltspunkte ermittelt, die ggfs. Ansprüche gemäß § 826
BGB gegenüber der Geschäftsführung rechtfertigen würden.
Bislang wurden keine Feststellungen von ihm hinsichtlich von Ansprüchen wegen Insolvenzverschleppung nach §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO sowie § 64 GmbHG getroffen.
Gleiches gilt für Ansprüche gemäß §§ 30, 31 GmbHG gegenüber Gesellschaftern.
III.
Passiva
SCHNEEKOPPE hat nach Abzug der Absonderungsrechte, der Berücksichtigung von Gegenforderungen sowie der Außerachtlassung von nachrangigen Forderungen, Verbindlichkeiten in Höhe
von insgesamt 12.576.282,06 EUR.
Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten von SCHNEEKOPPPE beträgt 14.465.433,96 EUR.
- 33 -
Diese Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Abbildung 10 – Art der Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeiten
Betrag in EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Anleihegläubigern
Verbindlichkeiten gegenüber Sparkasse Krefeld
Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und
Dienstleistern
Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsagentur aus
Insolvenzgeld
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern aus Insolvenzantragsverfahren
Verbindlichkeiten gegenüber Pensionären
Verbindlichkeiten gegenüber Berufsgenossenschaften
Verbindlichkeiten gegenüber Vermietern
Sonstige Verbindlichkeiten
Nachrangdarlehen
SUMME Gesamtpassiva
Abzüglich Nachrangdarlehen
Abzüglich Absonderungsrecht Forderungen L+L
Abzüglich Absonderungsrechte am Inventar
Abzüglich Absonderungsrecht am Lagerbestand
Abzüglich Mietkaution/- aval
SUMME Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO
10.717.452,00
742.740,00
1.023.898,00
160.660,00
74.740,00
747.260,00
0,00
29.448,28
0,00
969.235,68
14.465.433,96
969.235,68
742.740,00
8.595,00
150.000,00
18.581,22
12.576.282,06
Die abschließende Höhe der Verbindlichkeiten wird erst feststehen, wenn alle Gläubiger ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Die festgestellten Forderungen nehmen an der Verteilung teil.
IV.
Zusammenfassung
Daraus ergibt sich folgende tabellenartige Auswertung:
- 34 -
Abbildung 11 – Gegenüberstellung Aktiva und Passiva
Aktiva
in EUR
Stammeinlagen
0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände (gewerbliche
Schutzrechte/Software)
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
341.200,00
0,00
Technische Anlagen und Maschinen
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
Fuhrpark
0,00
Finanzanlagen
SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich
SCHNEEKOPPE Beteiligung GmbH
Warenbestand
0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen/
Forderungen aus Beteiligungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
265.590,00
0,00
1.044.934,00
Sonstige Vermögensgegenstände
0,00
Kasse
566,65
Bankguthaben
325.954,61
Anfechtungsansprüche
0,00
Ansprüche nach §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1
InsO u. 64 GmbHG
Ansprüche nach §§ 30, 31 GmbHG
0,00
Summe
1.978.245,44
Passiva
in EUR
Verbindlichkeiten/Insolvenzforderungen
V.
0,00
12.576.282,06
Verfahrenskosten
Nach § 53 InsO sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg auszugleichen. Hierzu gehören die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters, des endgültigen Sachwalters bzw. Gläubigerausschusses.
Sonstige Masseverbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten nach § 55 InsO.
- 35 -
1.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren werden durch das Gerichtskostengesetz bestimmt.
Die Gebühren für das Insolvenzverfahren betragen drei volle Gebühren zuzüglich Auslagen.
Berechnungsgrundlage ist der Wert der (freien) Insolvenzmasse.
Die Gerichtskosten werden sich auf mindestens 25.000,00 EUR belaufen.
Eine weitere Präzisierung ist aktuell nicht möglich, da letztlich erst das Insolvenzgericht die Gerichtskosten verbindlich festsetzt.
2.
Vergütung des Sachwalters und des Gläubigerausschusses
Die Vergütung des vorläufigen bzw. endgültigen Sachwalters bemisst sich nach der Insolvenzmasse und ist in der InsVV geregelt. Absonderungsrechte sind nur mit ihrem Überschussanteil
zu berechnen. Die Insolvenzverwaltervergütung berechnet sich im Übrigen nach § 2 InsVV.
Die Vergütung des Gläubigerausschusses ergibt sich gemäß § 73 InsO auf der Grundlage von
Umfang und Zeitaufwandes der Tätigkeit.
Die Vergütung des Sachwalters beträgt laut dessen Gutachten ohne Berücksichtigung etwaig
geltend zu machender Zuschläge rd. 50.000,00 EUR. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters
beläuft sich hiernach auf rd. 15.000,00 EUR. Die abschließende Festsetzung der Vergütungsansprüche des (vorläufigen) Sachwalters obliegt jedoch allein dem Insolvenzgericht. Aufgrund
berechtigter Zuschlagsfaktoren für die Tätigkeit des vorläufigen und endgültigen Sachwalters
wird Herrn Dr. Köster eine deutlich erhöhte Vergütung für seine geleisteten Tätigkeiten zustehen. Es ist davon auszugehen, dass Herr Dr. Köster für seine Tätigkeit als Sachwalter und
vorläufiger Sachwalter eine Gesamtvergütung in Höhe von ca. 130.000,00 netto EUR wird beantragen können.
Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung. Insoweit wäre die Vergütung eines Insolvenzverwalters, welcher für
den Fall der Liquidation von SCHNEEKOPPE unter gleichzeitiger Aufhebung der Eigenverwaltung
eingesetzt würde, erheblich höher. Zu besseren Vergleichbarkeit der Vergütungsansprüche im
Liquidations- und Planszenario werden nachfolgend die vorbenannten Vergütungsansprüche in
beiden Fällen gleichermaßen zu Grunde gelegt.
Die Vergütung des Gläubigerausschusses beträgt nach Erfahrungswerten schätzungsweise ca.
20.000,00 EUR. Dies umfasst auch die Kosten für die Haftpflichtversicherung.
Insgesamt werden sich die Verfahrenskosten nach § 53 InsO damit auf eine Summe belaufen in
Höhe von mindestens 175.000,00 EUR.
- 36 -
3.
Sonstige Masseverbindlichkeiten
Im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren wurden Verbindlichkeiten begründet, welche zum
Stichtag 29.10.2014 noch nicht ausgeglichen waren in Höhe von ca. 245.000,00 EUR. Die Bezahlung dieser Gläubiger wurde dadurch sichergestellt, dass zur Begründung dieser Verbindlichkeiten durch die eigenverwaltende Schuldnerin seitens des Insolvenzgerichts eine Einzelermächtigung nach § 270b Abs. 3 InsO zur Begründung von Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO
eingeholt wurde. Zwischenzeitig wurden diese Masseverbindlichkeiten größtenteils beglichen,
jedoch werden täglich im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes neue Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO begründet, die aktuell insgesamt den Betrag von 245.000,00 EUR übersteigen.
Da der vorliegende Insolvenzplan den bereits am 10.11.2014 eingereichten Insolvenzplan ersetzt, wird nachfolgend aus Vereinfachungs- und Vergleichbarkeitsgründen weiterhin für die
vorweg in Abzug zu bringenden Masseverbindlichkeiten dieser rechnerische Durchschnittswert
in Höhe von 245.000,00 EUR zugrunde gelegt.
C.
I.
Leitbild des sanierten Unternehmens
Operative Sanierung
SCHNEEKOPPE befindet sich derzeit auch weiterhin inmitten einer bereits eingeleiteten umfassenden Sanierungsphase.
Das eingeleitete operative Restrukturierungsprogramm dient der kurzfristigen Stabilisierung
sowie der mittelfristigen Wiedererlangung der Profitabilität im Hinblick auf das operative Ergebnis von SCHNEEKOPPE. Zur Überwindung der eingetretenen finanzwirtschaftlichen Krise ist
darüber hinaus die Wiederherstellung einer branchenüblichen Bilanzstruktur sowie eine angemessene Eigenkapitalausstattung notwendig.
Nicht zuletzt ist eine Anpassung der Finanzierungssituation der SCHNEEKOPPE an das deutlich
zurückgegangene Geschäftsvolumen notwendig. Im Rahmen des Restrukturierungsprozesses ist
geplant, mit allen Gläubigern einen Schuldenschnitt zu erreichen, welcher SCHNEEEKOPPE eine
Reduzierung ihrer langfristigen Verbindlichkeiten um ca. 90 % und damit einhergehend eine
deutliche Entlastung der Ergebnis – und Liquiditätssituation sowie eine Wiederherstellung einer
nachhaltigen Durchfinanzierung des Geschäftsbetriebes erlaubt. Im Sinne des seitens der Geschäftsführung konsequent verfolgten Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes soll die durch
SCHNEEKOPPE ausgegebene Mittelstandsanleihe gleichermaßen in das Restrukturierungskonzept eingebunden werden.
Folgende Sanierungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind geplant:
- 37 -
1.
Optimierung Verwaltung
Organisatorisch hat SCHNEEKOPPE in den vergangenen zwei Jahren die weitere Fokussierung
auf Marketing, Vertrieb und Forschung & Entwicklung vorangetrieben. In der Administration
wurden in den vergangenen zwei Jahren Stellen abgebaut und Kosten für Beratung auf ein Minimum reduziert.
Dabei wurden zum 01. April 2014 wesentliche administrative Aufgabenbereiche wie Auftragserfassung, Reklamationsbearbeitung, IT-Management, Kreditoren-/Debitorenbuch-haltung sowie
das Qualitätsmanagement an die Firma BioThek GmbH mit Sitz in Wörrstadt/Rheinhessen ausgegliedert. Dies führt allein zu einer Kostenreduktion in Höhe von 250 TEUR im Jahr 2014 und
von 370 TEUR im Jahr 2015.
2.
Umstrukturierung Vertriebsorganisation
Mit Wirkung zum 01. Januar 2013 wurde eine Vertriebskooperation mit der Peter Kölln KGaA
zur Distribution der SCHNEEKOPPE-Produkte im Lebensmittelhandel in den deutschen Märkten
mit dem Ziel deutlicher Umsatzsteigerungen abgeschlossen.
Während die Distribution für Naturkostartikel zwar leicht gesteigert werden konnte, hat die
deutlich gestiegene Distribution für die Spezialernährungsartikel (glutenfrei und laktosefrei)
sowie der zuckerbewussten Artikel nicht in den Umfang zu höheren Verkäufen an Endverbraucher geführt wie geplant. Nachdem die Kooperation trotz deutlich höherer Vertriebsaufwendungen nicht den gewünschten Erfolg verzeichnete, hat sich SCHNEEKOPPE in einem ersten
Schritt dazu entschieden, die Regelmäßigkeit der Marktbesuche durch den KÖLLN-Außendienst
zu senken und den Vertriebsaufwand mit Wirkung zum 1. Januar 2014 von 58 TEUR pro Monat
auf nun vertraglich vereinbarte 11 TEUR pro Monat zu verringern.
Mit Wirkung zum Wirkung zum 31. Mai 2014 wurde das Vertragsverhältnis mit der Firma Peter
Kölln KGaA dann endgültig beendet und der Vertrieb erfolgt seitdem über Vertriebsdienstleister
auf Basis von Umsatzprovisionen. Dies führt in 2015 zu einer geplanten Reduktion der Vertriebskosten in Höhe von 598 TEUR gegenüber dem Geschäftsjahr 2013.
3.
Steigerung Umsatzerlöse
Durch Implementierung der neuen Vertriebs- und Verwaltungsstruktur und Ausweitung der
Marketingaktivitäten erwartet SCHNEEKOPPE Umsatzerlöse in Höhe von 15.521 TEUR, die im
Laufe des Geschäftsjahres 2015 erzielt werden sollen. Dies bedeutet ggü. 2013 ein Umsatzwachstum von 3,5 %, nachdem in 2014 noch ein leichter Umsatzrückgang gegenüber 2013 von
4,3 % erwartet wird. Von 2014 auf 2015 wird also ein Anstieg der geplanten Umsatzerlöse um
ca. 8,00 % angenommen.
Dabei sollen insbesondere nachfolgend genannte Maßnahmen Umsatzsteigerungen herbeiführen.
- 38 -
4.
Stärkung der Marke
Im Jahr 2012 wurde durch die zwischenzeitig neu installierte Geschäftsführung bereits der Geschäftsbereich „Naturkost“ wiederentdeckt und in den Vordergrund des zukünftigen unternehmerischen Handels gestellt. Im Zentrum standen hier zunächst die Produkte „Leinöle“ sowie
„Essig“. Kostenintensive, risikobehaftete Produktneuentwicklungen, wie sie es in den Vorjahren
teilweise gegeben hat (z.B. Entwicklung eines Energy-Drinks), konnten so in der Folgezeit vermieden werden.
Im Rahmen des „VIA“ (Vision-Into-Action) - Projektes wurde nunmehr von SCHNEEKOPPE ein
„Brandkey“ erarbeitet, der alle wichtigen Merkmale der Marke SCHNEEKOPPE bündelt und richtungsweisend für die zukünftige Sortimentsentwicklung ist. Diese Marken-DNA soll sicherstellen, dass neue Produkte und Initiativen von den Verbrauchern verstanden werden. Auf dieser
Grundlage wurden bereits neue Produkte entwickelt und eingeführt (Öle, Saaten, Brot, Müsli),
wobei der Erfolg dieser Produkte diese Vorgehensweise bestätigt.
Als erste Produktgruppe wurden aus dem Brandkey heraus neue SCHNEEKOPPE-Müslis für
Deutschland und Österreich, basierend auf vier funktionalen Rezepturen und eines neuen Verpackungsdesigns entwickelt. Der Markteintritt erfolgte zum 1. Juli 2014. Ziel ist es dabei, den
aktuellen Marktanteil von ca. 1 % auf 2 % zu verdoppeln.
5.
Ausbau Vertriebsstrukturen
Der Absatz des Produktbereiches Diät-Drinks mit der Marke SCHNEEKOPPE-VITAsan soll weiter
verstärkt werden. Dabei soll insbesondere die Distribution durch den Aufbau der eigenen Vertriebsmitglieder erhöht werden.
6.
Neue Vertriebskanäle
Des Weiteren ist in der Produktgruppe Diät-Drinks neben SCHNEEKOPPE-VITAsan die Einführung einer zweiten Marke als Mahlzeitersatz geplant, um neben den Apotheken auch den Absatzkanal Drogeriemärkte zu erreichen. Als weiteren Vertriebskanal möchte SCHNEEKOPPE für
diese Produkte zukünftig auch das TV-Shopping nutzen. Entsprechende Verhandlungen werden
bereits geführt.
7.
Neue Märkte
Im Exportbereich wird insbesondere der asiatische Markt weiter wachsen, für den für 2015
erstmals ein spezielles Müsli-Produkt entwickelt und im 1. Quartal 2015 eingeführt werden soll.
Dabei werden vor allem in China Umsatzzuwächse zu verzeichnen sein. In 2014 konnten für die
Mongolei und Taiwan neue Distributeure gefunden werden, welche bereits jetzt deutlich zum
Umsatzwachstum im asiatischen Markt beitragen.
- 39 -
8.
Höhere Deckungsbeiträge
Zur Steigerung der Stückerlöse wurden in den letzten zwei Jahren zweimal signifikant die Preise
erhöht. Zudem wurden Geschäftsbeziehungen mit unprofitablen Kunden neu verhandelt oder
eingestellt. Alle neu eingeführten Produkte leisten zudem höhere Deckungsbeiträge. Seit 2013
wurde ein umfangreiches Lieferanten - Scoring eingeführt, das unter anderem die Reduktion
von Mindestbestellmengen und somit Verbesserung des Cashflows ermöglicht.
Abbildung 12 – Wesentliche strategische Initiativen
9.
Fazit
Mit Rechtskraft des Insolvenzplans wird die bilanzielle und rechnerische Überschuldung beseitigt und die Zahlungsfähigkeit von SCHNEEKOPPE wieder hergestellt. Bei einer entsprechenden
weiteren Kostenreduktion mittels des hier vorliegenden Insolvenzplans bei gleichzeitiger Steigerung der Umsätze ist daher eine nachhaltige Sanierung der SCHNEEKOPPE überwiegend
wahrscheinlich.
Die Kunden und Mitarbeiter der SCHNEEKOPPE haben jedenfalls auch weiterhin erhebliches
Vertrauen in die Geschäftsführung der SCHNEEKOPPE und den bereits eingeschlagenen Weg
der operativen Sanierung.
II.
Bilanzielle Sanierung
Zu dem vorliegenden Restrukturierungskonzept gehört neben den operativen Schritten eine
Restrukturierung der Passivseite der Bilanz der SCHNEEKOPPE. Die hohe Gesamtverschuldung
der SCHNEEKOPPE steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Erträgen und macht daher
die geplanten Einschnitte zwingend notwendig.
Darüber hinaus muss die liquiditätswirksame Zins- und Tilgungslast von SCHNEEKOPPE deutlich
reduziert werden, um der Gesellschaft die für das operative Geschäft notwendige Liquidität zu
Verfügung zu stellen.
- 40 -
Die bilanzielle Sanierung wird wie folgt erreicht:
1.
Schuldenschnitt
Wesentlicher Teil des im Plan vorgesehenen quotalen Forderungsverzichts der Gläubiger von
SCHNEEKOPPE ist die Restrukturierung der durch SCHNEEEKOPPE ausgegebenen Mittelstandsanleihe. Diese wird durch eine Neufassung der Anleihebedingungen restrukturiert. Die neu
gefassten Anleihebedingungen sind diesem Insolvenzplan als Anlage 7 beigefügt. Es wird hiermit ausdrücklich auf die diesem Insolvenzplan beigefügten neu gefassten Anleihebedingungen
verwiesen.
Diese sehen unter anderem eine Kürzung des Nominalbetrags der SCHNEEKOPPEMittelstandsanleihe (10.000.000,00 EUR) auf insgesamt 1.104.500,00 EUR vor, was einer Quote
in Höhe von 11,04 % entspricht. Die im Vergleich zu den übrigen Insolvenzgläubigern erhöhte
Quote berücksichtigt eine einberechnete Marktrisikoprämie in Höhe von 6,66 %. Abgezinst, d.h.
bereinigt um diese Marktrisikoprämie, entspricht die den Anleihegläubigern zugesicherte Quote
in Höhe von 11,04 % damit der allen übrigen Gläubigern zugesicherten Quote in Höhe von 8,00
%.
Darüber hinaus enthalten die neu gefassten Anleihebedingungen einen Besserungsschein in
Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne (Gewinn nach Zinsen, vor Steuern und Abschreibungen) von SCHNEEKOPPE. Zugrunde gelegt werden die Gewinne der Geschäftsjahre November 2015 bis Oktober 2016, November 2016 bis Oktober 2017,
November 2017 bis Oktober 2018 sowie November 2018 bis Oktober 2019. Die Gewinnausschüttung erfolgt zusammen mit den jährlichen Anleihezinszahlungen. Die Inhaber der restrukturierten Anleihe mit Besserungsschein erhalten keine Stimmrechte in der Gesellschaft und
keine Vertretungsberechtigung in den Aufsichtsorganen.
Sinn und Zweck des Besserungsscheins zugunsten der Anleihegläubiger ist eine potentielle Wertaufholung, sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung von SCHNEEKOPPE gegenüber den diesem Plan zugrundeliegenden Planrechnungen in Zukunft deutlich verbessern. Die Anleihegläubiger erhalten so für ihre nachfolgend beschriebene längere Haltedauer der Anleihe eine zusätzliche Möglichkeit der Wertaufholung.
Zudem sehen die neuen Anleihebedingungen eine Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre vor.
Die weitere Laufzeit der restrukturierten Anleihe beginnt am 20.09.2015 und endet mit Ablauf
des 19.09.2020. Die Rückzahlung des herabgesetzten Nominalwertes der restrukturierten Anleihe erfolgt durch SCHNEEKOPPE am 20.09.2020.
Die restrukturierte Anleihe wird mit einem Zinssatz von 3,50 % p.a. verzinst. Die Zinszahlung
erfolgt erstmalig mit dem Ende des ersten Zinsjahres (20.09.2015 bis 19.09.2016), mithin am
20.09.2016. Weitere Zinszahlungen erfolgen am 20.09.2017, 20.09.2018, 20.09.2019 und
20.09.2020.
- 41 -
Schließlich enthalten die neuen Anleihebedingungen die Möglichkeit zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger und zur Änderung der Anleihebedingungen durch
Mehrheitsbeschluss.
Für die entgangenen Zinszahlungen im Zeitraum 20.09.2013 bis 31.10.2014 in Höhe von insgesamt 717.452,00 EUR erhalten die Anleihegläubiger analog zu allen anderen Gläubigern eine
Barquote in Höhe von 8,00 %, mithin in Höhe von 57.400,00 EUR. Die Einmalzahlung erfolgt am
20.09.2016, mithin zusammen mit der ersten Zinszahlung der restrukturierten Anleihe.
2.
Kapitalschnitt
Zusätzlich zu dem im Plan vorgesehenen quotalen Forderungsverzicht der Gläubiger von
SCHNEEKOPPE ist wesentlicher Teil des Sanierungskonzepts ein Kapitalschnitt bei
SCHNEEKOPPE durch Herabsetzung des Stammkapitals der Schuldnerin auf null und eine anschließende Erhöhung des Stammkapitals der SCHNEEKOPPE auf zunächst wieder 25.000,00
EUR.
Insgesamt 25.000,00 EUR werden im Wege der Bareinlage gegen Ausgabe eines weiteren Geschäftsanteils im Nennwert von 25.000,00 EUR zu einem Ausgabebetrag von 25.000,00 EUR
erbracht. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile wird (unter Ausschluss des Bezugsrechts
der bisherigen Gesellschafterin) die Selva Aurea GmbH, Kornaue 101, 47802 Krefeld, oder eine
andere Gesellschaft des Investors Gerald Wagener, Krefeld, zugelassen.
Zusätzlich wird die neue Gesellschafterin SCHNEEKOPPE nach rechtskräftiger Bestätigung des
vorliegenden Insolvenzplans im Jahr 2015 weiteres Kapital in Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR zur
Verfügung stellen, um auf diese Weise eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens sicherzustellen. Dieses Kapital wird dem Unternehmen jedoch nicht im Wege einer Kapitalerhöhung
und damit als Eigenkapital zur Verfügung gestellt, sondern in Form von Fremdkapital. Dieses
Schneekoppe im Jahr 2015 zufließende Kapital dient unter anderem auch dazu, den Gläubigern
von Schneekoppe die garantierte Quote von 8,00 % auszahlen zu können, was eine deutliche
Besserstellung im Vergleich zu der voraussichtlichen Liquidationsquote von lediglich ca. 6,90 %
bedeutet.
Bei Rechtskraft des Insolvenzplans und seiner Erfüllung ist damit die Überschuldung beseitigt
und die Zahlungsfähigkeit von SCHNEEKOPPE wieder hergestellt, so dass das Insolvenzverfahren
aufgehoben werden kann.
D.
Maßnahmen des Insolvenzplans
Die Regelungen des gestaltenden Teils dieses Insolvenzplanes ermöglichen und geben einen
Rahmen für eine finanz- und leistungswirtschaftliche Sanierung der SCHNEEKOPPE als Grundlage für einen Neubeginn. Die Gläubiger werden entsprechend des hier vorgelegten Insolvenzplans aus folgenden Vermögensteilen befriedigt werden:
- 42 -
 Gläubiger der Gruppen 2 und 4 aus dem vorhandenen Barbestand des Verfahrens per
29.10.2014 sowie aus Erlösen aus dem Bestand der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zum 29.10.2014 nach Abzug der Verfahrenskosten, der Masseverbindlichkeiten und einer erforderlichen Liquiditätsunterstützung (Working Capital) für
SCHNEEKOPPE in Höhe von 700.000,00 EUR;
 Gläubiger der Gruppe 3 aus dem vorhandenen Barbestand des Verfahrens per
29.10.2014 sowie aus Erlösen aus dem Bestand der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zum 29.10.2014 nach Abzug der Verfahrenskosten, der Masseverbindlichkeiten und einer erforderlichen Liquiditätsunterstützung (Working Capital) für
SCHNEEKOPPE in Höhe von 700.000,00, wobei die Befriedigung nur teilweise, und zwar
nur hinsichtlich der rückständigen Zinszahlungen für das Jahr 2014, in Form einer an die
Gläubiger der Gruppe 3 zu zahlenden Sofortquote erfolgt. Im Übrigen wird
SCHNEEKOPPE anstelle einer an die Anleihegläubiger zu zahlenden Sofortquote auf den
verbleibenden Forderungsbetrag den auf die Anleihegläubiger entfallenden Anteil an
der verteilungsfähigen Masse nach Aufhebung des Verfahrens in neu zu bildende Rückstellungen für die Rückzahlung des reduzierten Nominalwertes der restrukturierten
SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe einstellen;
 Die Gläubiger der Gruppe 3 des Weiteren aus einem Besserungsschein in Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne von SCHNEEKOPPE;
 Gläubiger der Gruppen 2, 3 und 4 aus den Massezuflüssen aus den Erlösen etwaig durch
den Sachwalter zukünftig geltend gemachter Anfechtungsansprüche nach Abzug des Betrages hierdurch etwaig erhöhter Verfahrenskosten und der für die Geltendmachung
dieser Ansprüche angefallenen Kosten sowie
 die Gläubigerin der Gruppe 4 aus einem Zuzahlungsbetrag, der durch die Selva Aurea
GmbH, Kornaue 101, 47802 Krefeld, oder eine andere Gesellschaft des Investors Gerald
Wagener, Krefeld, in Höhe von 80.000,00 EUR ausschließlich zur Befriedigung dieser
Gläubigergruppe zur Verfügung gestellt wird.
Im Rahmen des Insolvenzplans ist von folgenden Vermögensgegenständen, die für die Gläubiger zur Verfügung stehen, auszugehen:
- 43 -
Abbildung 13 – Aktiva nach Insolvenzplan
Nr.
Aktiva
1.
Stammeinlagen
2.
3.
Immaterielle Vermögensgegenstände
(gewerbliche Schutzrechte/Software)
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
4.
Technische Anlagen und Maschinen
0,00
5.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
6.
Fuhrpark
0,00
7.
Finanzanlagen
SCHNEEKOPPE Handelsgesellschaft mbH, Österreich
SCHNEEKOPPE Beteiligungs GmbH
Warenbestand
0,00
8.
9.
in EUR
0,00
341.200,00
0,00
265.590,00
10.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen/
Forderungen aus Beteiligungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
11.
Sonstige Vermögensgegenstände
12.
Kasse
13.
Bankguthaben
14.
Anfechtungsansprüche
0,00
15.
Ansprüche nach §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO
u. 64 GmbHG
Ansprüche nach §§ 30, 31 GmbHG
0,00
16.
0,00
1.787.673,00
0,00
566,65
325.954,61
Summe
0,00
2.720.984,26
Die Positionen (1), (3), (4), (5), (6), (7), (9), (11) sowie (14 bis 16) stellen wegen Nichtbestehens
keinen verteilungsfähigen Vermögenswert dar.
Gemäß dem Insolvenzplan soll die SCHNEEKOPPE fortgeführt werden, so dass eine Liquidation
ihres vorhandenen Warenbestandes (8) nicht vorgenommen wird. Abgesehen davon würden
die vorhandenen Warenvorräte aufgrund ihres Mindesthaltbarkeitsdatums und der Individualisierung mit dem Markennahmen SCHNEEKOPPE nur einen marginalen Liquidationswert darstellen. Insoweit stellt die Position (8) keinen verteilungsfähigen Vermögenswert dar.
Dasselbe gilt für die immateriellen Vermögenswerte (2), da eine Verwertung im Rahmen des
eröffneten Verfahrens geschäftsschädigend wäre und damit eine Fortführung, insbesondere
aber eine Sanierung des Unternehmens, gefährden würde.
- 44 -
Sonstige Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.
SCHNEEKOPPE ist Inhaberin von werthaltigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (10)
in Höhe von 1.787.673,00 EUR (Gesamtsumme der werthaltigen Alt- und Neuforderungen). Die
bestehenden Absonderungsrechte der Sparkasse Krefeld in Höhe von 742.738,82 EUR sind hier
nicht in Abzug gebracht worden, da diese Forderungen aufgrund einer mit der Sparkasse Krefeld noch zu treffenden Vereinbarung weiterhin gestundet werden und eine Verwertung der
Sicherheit nach Planbestätigung nicht vorgesehen ist. Insoweit ist diese Position im Rahmen des
Planverfahrens in voller Höhe verteilungsfähig.
Schließlich ist ein Kassenbestand (12) in Höhe von 566,65 EUR sowie ein freies Bankguthaben
(13) in Höhe von 325.954,61 EUR vorhanden. Diese Positionen stellen gleichermaßen verteilungsfähige Vermögenswerte dar.
Sofort verteilungsfähig sind daher die Positionen (10), (12) und (13) in Höhe von insgesamt
2.114.194,26 EUR (nachfolgend "Barbestand").
Verfügbar und verteilungsfähig ist daher ein Betrag in Höhe von 2.114.194,26 EUR.
E.
Vergleichsrechnung/ Berechnung der Liquidations- und Planquote
Ein Scheitern des Insolvenzplanes hat aller Voraussicht nach die Folge, dass das Unternehmen
zerschlagen werden muss, da ohne eine weitere Liquiditätsunterstützung von dritter Seite eine
Aufrechterhaltung der werbenden Gesellschaft sowie eine nachhaltige Sanierung nicht möglich
erscheint.
Die Regelabwicklung des Verfahrens geht insoweit davon aus, dass die Gläubiger dem Insolvenzplan nicht zustimmen und SCHNEEKOPPE zerschlagen bzw. abgewickelt werden muss.
Die nachteiligen Auswirkungen der Zerschlagung des Unternehmens lassen sich durch den vorgeschlagenen Insolvenzplan vermeiden. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Plan eine Besserstellung für die Gläubiger bedeutet.
Investoren, die Vermögenswerte der SCHNEEKOPPE (bspw. im Wege der übertragenden Sanierung) zu einem angemessenen Kaufpreis erwerben möchten, sind wie bereits darlegt nicht bekannt. Während des gesamten vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hatten verschiedene
Übernahmeinteressenten mit SCHNEEKOPPE oder mit dem eingesetzten Sachwalter Kontakt
aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Sachwalter ein M&A-Prozess initiiert und die Beratungsgesellschaft HBC Hanseatische Beteiligungs und Consultant GmbH, Dorotheenstraße 42, 22301 Hamburg, mit der Durchführung eines professionellen Verkaufsprozesses beauftragt. Kaufangebote wurden durch die
einzelnen Übernahmeinteressenten am Ende des initiierten M&A- Prozesses keine abgegeben.
- 45 -
Die einzige Alternative zu dem Insolvenzplan besteht vorliegend darin, das gesamte Unternehmen der SCHNEEKOPPE stillzulegen und die Gesellschaft zu liquidieren, da zudem ohne eine
Sanierung im Rahmen des hier vorgelegten Insolvenzplanes die begründete Wahrscheinlichkeit
besteht, dass der aktuell bestellte Geschäftsführer Markus Klein sein Amt kurzfristig niederlegen würde.
Herrn Klein ist es zu verdanken, dass SCHNEEKOPPE sich seit nunmehr zwei Jahren auf dem hier
beschriebenen Sanierungsweg befindet und bereits umfangreiche Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Weder würde Herr Klein aller Voraussicht nach eine
weitere Änderung der Gesellschafterverhältnisse akzeptieren und sodann vielmehr von der zu
seinen Gunsten bestehenden Change of control - Klausel Gebrauch machen, noch würde er
voraussichtlich eine Liquidation des Unternehmens begleiten.
SCHNEEKOPPE ist im Gegensatz zu Konkurrenzunternehmen über alle Maßen von der Expertise
und dem Know-how von Herrn Klein angewiesen. Eine zweite Führungsebene, welche die Geschäftsführung ersetzen könnte, ist bei SCHNEEKOPPE nicht vorhanden.
Auch aus dem unmittelbaren bzw. mittelbaren Gesellschafterkreis kommt niemand für die Geschäftsführerposition in Betracht, da Gesellschafter in das operative Geschäft des Unternehmens nicht eingebunden waren bzw. sind. Insoweit ist damit zu rechnen, dass im Falle des Ausscheidens des Geschäftsführers Markus Klein der Geschäftsbetrieb unmittelbar zum Erliegen
kommen würde. Der hierdurch entstehende Schaden wäre beträchtlich. Es wäre damit zu rechnen, dass es unmittelbar zu Lieferausfällen und hiernach zu Auslistungen durch Kunden kommen würde, was nicht nur einbrechende Umsätze, sondern auch entsprechende Schadensersatzansprüche seitens der Kunden zur Folge hätte. Es würde zudem ein beträchtlicher finanzieller Aufwand zu Lasten der Insolvenzmasse und damit zu Lasten der Insolvenzgläubiger anfallen;
insbesondere müssten während des Laufes der Kündigungsfristen der SCHNEEKOPPE - Mitarbeiter noch Gehälter gezahlt werden, welchen keine gleich hohen Erträge mehr gegenüber
stünden.
Mit dem Insolvenzplan besteht für die Gläubiger hingegen die Aussicht auf eine deutlich bessere Insolvenzquote, was an der nachfolgenden Vergleichsrechnung deutlich wird:
I.
Liquidationsrechnung
Die Liquidationsrechnung unterstellt, dass die Stilllegung des Geschäftsbetriebs der
SCHNEEKOPPE (ggf. mit Zustimmung eines Gläubigerausschusses) im Februar 2015 eingeleitet
wird und dass diese Stilllegung etwa vier Monate dauert (also etwa so lange wie die Dauer bis
zum Ende der Kündigungsfristen für Arbeits- und Mietverhältnisse).
- 46 -
1.
Betriebsbeendigung
Es ist aufgrund der Struktur der Kundenverhältnisse und einer insoweit zu erwartenden Dynamik im Bereich der Mitarbeiter davon auszugehen, dass im Falle der Bekanntgabe der Betriebsbeendigung der Geschäftsbetrieb nach und nach vollständig zum Erliegen kommt, keine weiteren neuen Umsätze mehr generiert werden können, bestehende Aufträge teilweise storniert
werden und es im Ergebnis auf einen reinen Abverkauf hinausläuft. Beispiele aus vergleichbaren Insolvenzverfahren, bei denen Schließungen von Betriebsteilen vorgenommen werden
mussten, zeigen deutlich, dass die Mitarbeiter sich in kurzer Zeit um neue Stellen bewarben
und dass teilweise bereits innerhalb weniger Tage keine betriebliche Leistung mehr erfolgte.
Zudem ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sofort zu Auslistungen durch die wesentlichen SCHNEEKOPPE- Kunden kommt, so dass SCHNEEKOPPE der Absatzmarkt für seine Produkte absehbar kurz- bis mittelfristig wegbrechen wird.
Insoweit werden bei der entsprechenden Berechnung keine neu generierten Umsätze angesetzt, sondern lediglich auf Umsätze aus einem Abverkauf der noch vorhandenen und bereits
bestellten Waren abgestellt.
Demgegenüber stehen Kosten, welche sich aus Personalkosten, Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge sowie sonstige betrieblichen Aufwendungen zusammensetzen. Diese Kosten
reduzieren sich jedoch in den Folgemonaten infolge der nahenden Betriebsstillegung.
Da dieser Insolvenzplan den bereits am 10.11.2014 eingereichten Insolvenzplan ersetzt, werden
aus Vereinfachungs- und Vergleichbarkeitsgründen sowohl hinsichtlich der voraussichtlichen
Umsätze als auch Kosten während der Zeit der Betriebsbeendigung, Werte zugrunde, die denen
im zwischenzeitig zurückgenommenen Insolvenzplan vom 10.11.2014 entsprechen. Dies ist
möglich, da sich sowohl bei den voraussichtlichen Umsätzen als auch bei den Kosten während
des Zeitraums der Betriebsbeendigung keine gravierenden Veränderungen ergeben werden
und man somit von Durchschnittswerten ausgehen kann.
Es ergibt sich anhand dieser Zahlen für den Liquidationszeitraum daher folgendes wirtschaftliches Ergebnis:
Abbildung 14 – Berechnung Ergebnis Betriebsbeendigung
Umsatz in TEUR
Kosten in TEUR
Verlust in TEUR
Februar
2015
480,0
-380,3
99,7
März
2015
April
2015
180,0
-185,7
-5,7
- 47 -
Mai
2015
60,0
-172,7
-112,7
0,0
-135,0
-135,0
Im Rahmen der Betriebsstilllegung, für welche hier erfahrungsgemäß ein Zeitraum von vier
Monaten zugrunde gelegt wird, würde ein liquiditätswirksamer Verlust in Höhe von mindestens
-153,7 TEUR
anfallen.
2.
Steuerpflicht
Die Alternative zu dem vorliegenden Insolvenzplan wäre die Zerschlagung des Unternehmens
durch einen Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter hat die steuerlichen Pflichten gemäß § 34 Abs. 3 AO und § 155 Abs. 1
InsO zu erfüllen. Ein insolventes Unternehmen ist eine zu besteuernde Körperschaft.
Allein für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Jahre 2014, 2015
und 2016 und damit für die voraussichtliche Dauer eines Regelinsolvenzverfahrens werden Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 EUR pro Jahr angesetzt (entspricht den bisherigen durchschnittlichen Kosten bei SCHNEEKOPPE). Etwaig noch entstehende Buchhaltungskosten sind hierin noch
nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund wird mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens
180.000,00 EUR
gerechnet werden.
Im Fall der Unternehmensfortführung fallen diese Kosten hingegen nicht an, da die steuerlichen
Pflichten dann durch SCHNEEKOPPE erfüllt werden.
3.
Archivierungsleistungen
Im Fall einer Zerschlagung der SCHNEEKOPPE müssten die vorliegenden bzw. künftigen buchhalterischen Unterlagen archiviert werden. Hierbei ist mit Einlagerungs- und Vernichtungskosten für die Geschäftsunterlagen (Aufbewahrungsfristen nach den Vorschriften des HGB, der AO
u.a. Vorschriften von bis zu zehn Jahren), in Höhe von
60.000,00 EUR
zu rechnen.
Im Fall der Unternehmensfortführung fallen diese Kosten hingegen nicht an, da die Aufbewahrungsverpflichtung dann durch das Unternehmen erfüllt wird.
- 48 -
4.
Beräumungskosten
Bei einer Betriebsstilllegung würden für die Beräumung der Betriebsstätten der SCHNEEKOPPE
erfahrungsgemäß Kosten in Höhe von mindestens
20.000,00 EUR
entstehen.
Bei einer Unternehmensfortführung fallen keine Kosten für die Beräumung des Gebäudes an.
5.
Masseverbindlichkeiten
Zum Stichtag der Erstellung des Sachverständigengutachtens des vorläufigen Sachwalters bestanden noch im Eröffnungsverfahren begründete Masseverbindlichkeiten, die nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung berichtigt werden mussten in Höhe von ca.
245.000,00 EUR.
Zwischenzeitig wurden diese Masseverbindlichkeiten größtenteils beglichen, jedoch werden
täglich im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes neue Masseverbindlichkeiten nach § 55
InsO begründet, die aktuell insgesamt den Betrag von 245.000,00 EUR übersteigen. Es fallen
somit regelmäßig weitere Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO an, die an dieser Stelle mit
einem Durchschnittswert angesetzt werden. Da der vorliegende Insolvenzplan den bereits am
10.11.2014 eingereichten Insolvenzplan ersetzt, wird nachfolgend aus Vereinfachungs- und
Vergleichbarkeitsgründen weiterhin für die vorweg in Abzug zu bringenden Masseverbindlichkeiten ein Wert zugrunde gelegt in Höhe von
245.000,00 EUR.
6.
Kosten aus Arbeitsverhältnissen
Darüber hinaus ist damit zur rechnen, dass einige Mitarbeiter gegen die Kündigungen wegen
der Betriebsstillegung gerichtlich vorgehen. Es wird davon ausgegangen, dass für die Kosten der
Arbeitsgerichtsverfahren und etwaige zusätzliche Abfindungen ein Betrag von rd.
15.000,00 EUR
aufzuwenden sein wird.
- 49 -
7.
Summe der Gesamtkosten
Insgesamt fallen damit Kosten in Höhe von
673.700,00 EUR
an, die bei einer Fortführung der SCHNEEKOPPE größtenteils nicht anfallen.
8.
Verteilungsfähige Masse/Quote
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich im Falle einer Betriebsstillegung die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht oder nur teilweise realisieren lassen werden.
Wenn die betriebliche Leistung wie erwartet auch infolge des Exodus von Mitarbeitern (insbesondere der Geschäftsführung) sofort eingestellt wird, müssen die Kunden der SCHNEEKOPPE
ihrerseits sich um neue Anbieter kümmern und werden durch die erwarteten Lieferverzögerungen erhebliche Schäden geltend machen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit die bestehenden
Forderungen gegenüber Kunden zu einem erheblichen Teil aufzehren, wenn nicht gar übersteigen werden. Folglich ist die entsprechende Position in Höhe von 1.044.934,18 EUR (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) im Falle einer Liquidation nicht vollständig realisierbar, so
dass an dieser Stelle vorsorglich ein weiterer Sicherheitsabschlag in Höhe von 25 %, mithin in
Höhe von 261.233,54 EUR zu machen ist und daher von der verteilungsfähigen Masse in Höhe
von 1.978.245,44 EUR in Abzug gebracht werden muss.
Es steht sodann dann ein Betrag in Höhe von 1.717.011,90 EUR zur Verfügung. Insgesamt ergibt
sich folgende zu verteilende Masse:
Abbildung 15 – Verteilungsfähige Masse Liquidation
in EUR
Massebestand per 29.10.2014
1.978.245,44
./. Sicherheitsabschlag
(Aufrechnungspotential/Schadensersatzansprüche)
Zwischensumme
261.233,54
1.717.011,90
./. Verfahrenskosten
175.000,00
./. Gesamtkosten bei Liquidation
673.700,00
Summe
868.311,90
- 50 -
Die im Rahmen der Betriebsstilllegung auflaufenden Verluste verringern die vorhandene freie
Masse. Es könnte somit im Hinblick auf zu berücksichtigende kreditorische Forderungen in Höhe von 12.576.282,06 EUR auf die Forderungen dieser Gläubiger lediglich eine Quote gezahlt
werden in Höhe von
6,90 %.
II.
Insolvenzplan
Die Durchführung des Insolvenzplans unterstellt, dass
 die Geschäftsführung der SCHNEEKOPPE den Geschäftsbetrieb der SCHNEEKOPPE bis zur
Annahme des Insolvenzplans fortführt,
 weitere sonstige, infolge einer Liquidation der SCHNEEEKOPPE anfallenden Masseverbindlichkeiten wie Beräumungs- oder Archivierungskosten, Kosten aus der Beendigung
von Arbeitsverhältnissen, nicht anfallen werden und
 die Geschäftsführung der SCHNEEKOPPE bis zur Annahme des Insolvenzplans Miete,
Leasingraten, Lohn und sonstige operative Kosten vollständig bezahlt (wozu sie verpflichtet ist, solange keine Masseunzulänglichkeit eintritt).
1.
Verfahrenskosten
Die Gerichtskosten belaufen sich im Planverfahren auf etwa 25.000,00 EUR.
Die Regelvergütung des Sachwalters im Planverfahren beträgt laut den Ausführungen in dem
durch ihn erstatteten Sachverständigengutachten voraussichtlich ca. 50.000,00 EUR. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beläuft sich auf ca. 15.000,00 EUR.
Aufgrund berechtigter Zuschlagsfaktoren für die Tätigkeit des vorläufigen und endgültigen
Sachwalters wird Herr Dr. Köster voraussichtlich eine Gesamtvergütung in Höhe von ca.
130.000,00 EUR netto beantragen können.
Die Vergütung des Gläubigerausschusses beträgt ca. 20.000,00 EUR. Dies umfasst auch die Kosten für die Haftpflichtversicherung.
Insgesamt werden daher Verfahrenskosten anfallen in Höhe von
175.000,00 EUR.
- 51 -
2.
Masseverbindlichkeiten
Darüber hinaus wären die im Eröffnungsverfahren entstandenen sonstige Masseverbindlichkeiten, die auf insgesamt
245.000,00 EUR geschätzt wurden, zu berücksichtigen. Zwischenzeitig wurden diese Masseverbindlichkeiten größtenteils beglichen, jedoch werden täglich im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes neue Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO begründet, die aktuell insgesamt
den Betrag von 245.000,00 EUR weit übersteigen.
Da der vorliegende Insolvenzplan den bereits am 10.11.2014 eingereichten Insolvenzplan ersetzt, wird nachfolgend aus Vereinfachungs- und Vergleichbarkeitsgründen weiterhin für die
vorweg in Abzug zu bringenden Masseverbindlichkeiten ein Durchschnittswert zugrunde gelegt
in Höhe von
245.000,00 EUR.
3.
Liquiditätsunterstützung/Working-Capital
Die SCHNEEKOPPE wird in Zukunft überwiegend ohne fremde Liquiditätsunterstützung tätig
sein und sämtliche betrieblichen Kosten zunächst aus dem Cashflow des Unternehmens decken
müssen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der aus dem Cashflow zu zahlenden Insolvenzdividende nur schwer möglich. Es besteht bei der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ein monatlicher Liquiditätsbedarf in Höhe von mindestens 1.195.000,00 EUR (monatliche
Kosten incl. Warenbestellungen). Zuzüglich zur Finanzierung der für die Fortführung notwendigen Betriebsmittel sind zudem umfangreiche Investitionen in das Marketing sowie die Weiterentwicklung des eigenen Online-Shops geplant, ohne die die SCHNEEKOPPE nicht in der Lage
sein wird, dem erheblichen Wettbewerb im Markt zu trotzen.
Die Selva Aurea GmbH, Kornaue 101, 47802 Krefeld, oder eine andere Gesellschaft des Investors Gerald Wagener, Krefeld, wird der SCHNEEKOPPE in 2015 zusätzliches Kapital in Höhe von
bis zu 1,5 Mio. EUR zur Verfügung stellen, um eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens
zu gewährleisten. Aus diesem Kapitalzufluss in Höhe von 1,5 Mio. EUR stehen SCHNEEEKOPPE
im operativen Geschäftsbetrieb letztlich nur zusätzliche Mittel in Höhe von 750 TEUR zur Verfügung, da allein Mittel in Höhe von 750 TEUR bereit gestellt werden, um die in gleicher Höhe
zugunsten der Sparkasse Krefeld bestehenden Absonderungsrechte Ende des Jahres 2015 abzulösen. Die verbleibenden Mittel werden eine nachhaltige Sanierung von SCHNEEKOPPE nicht
gewährleisten können. SCHNEEKOPPE benötigt nicht nur liquide Mittel, mit welchen die anfängliche Durchfinanzierung des operativen Geschäftsbetriebes abgedeckt und sichergestellt sein
muss. Dies ist nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund infolge der Russland/Ukraine-Krise deutlich reduzierter Umsätze zu sehen. Insbesondere benötigt SCHNEEKOPPE zusätzliche Liquidität
für weitereichende Investitionen in erforderliche Marketingmaßnahmen, die in den vergangenen zwei Jahren, insbesondere aber in den letzten 12 Monaten, nur in unzureichendem Umfang
- 52 -
erfolgten. Aktuell ist eine substantielle Planung von Marketing- Initiativen bei SCHNEEKOPE
nicht möglich.
SCHNEEKOPPE verfügt derzeit und aller Voraussicht nach auch zukünftig durchschnittlich über
einen monatlich verfügbaren Liquiditäts-Puffer zwischen 91 und 290 TEUR. Dieser durchschnittliche Reserve-Cash-Bestand ist im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zwingend erforderlich, um die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit zu gewährleisten. Sonderausgaben, u.a.
für dringend benötigte Marketingmaßnahmen, lässt dieser Liquiditätsbestand dagegen nicht zu.
Zur erfolgreichen Sanierung der SCHNEEKOPPE ist es daher unbedingt erforderlich, dieser noch
in 2015 einen weiteren Betrag als Liquiditätsunterstützung zur Verfügung zu stellen, um zu
vermeiden, dass diese nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens kurzfristig wieder in Liquiditätsschwierigkeiten gerät und ggf. erneut einen Insolvenzantrag stellen muss.
Als weitere Liquiditätsunterstützung bzw. Working Capital muss daher SCHNEEKOPPE zusätzlich ein Betrag in Höhe von mindestens 700.000,00 EUR zur Verfügung stehen, um eine nachhaltige Sanierung der SCHNEEKOPPE zu gewährleisten.
Ohne diese Liquiditätsunterstützung wäre die nachhaltige Restrukturierung von SCHNEEKOPPE
gefährdet. Es ist zur erfolgreichen Sanierung der SCHNEEKOPPE über ein Insolvenzplanverfahren deshalb notwendig, einen Betrag von 700.000,00 EUR von der verteilungsfähigen Masse per
29.10.2014 in Abzug zu bringen. Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Liquiditätsunterstützung werden die SCHNEEKOPPE zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nach der
vorliegenden Businessplanung ausreichen, um die Gesellschaft bis Ende des Jahres 2020 durchgängig zu finanzieren und die Rückzahlung der restrukturierten Anleihe zu gewährleisten. Vor
dem Hintergrund, dass auf den Nominalwert der restrukturierten Anleihe durch Einbeziehung
der üblichen Marktrisikoprämie eine Quote von 11,04 % bezahlt werden muss, ergibt sich ein
erhöhter Liquiditätsbedarf bei Ablauf der Laufzeit der restrukturierten Anleihe. Nach Rückzahlung der restrukturierten Anleihe zum 20.09.2020 stehen dem Unternehmen keine Liquiditätsreserven mehr zur Verfügung, die weitere Auszahlungen auf Altforderungen zulassen würden.
Die Zuzahlungen der Selva Aurea GmbH, Krefeld, oder einer anderen Gesellschaft des Investors
Gerald Wagener, Krefeld, sowie der Einbehalt des Working Capital sind somit langjährig im Unternehmen gebunden bzw. werden dazu verwendet werden, die Quotenzahlungen an die Insolvenzgläubiger sicherzustellen.
Hervorzuheben ist, dass es sich bei dem Betrag in Höhe von 700.000,00 EUR nicht um Kosten
oder Masseverbindlichkeiten im Sinne der Insolvenzordnung handelt, sondern um eine Position, mit deren Abzugsfähigkeit sich die Gläubiger in diesem Insolvenzplan freiwillig einverstanden erklären. Aus Sicht der Gläubiger ist dies deshalb sinnvoll, weil sie dennoch eine höhere
Dividende als bei der Zerschlagung von SCHNEEKOPPE erhalten.
- 53 -
4.
Verteilungsfähige Masse / Quote
Nach Abzug der nicht verteilungsfähigen Masse und unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten sowie der Liquiditätsunterstützung ergibt sich somit im Rahmen des Insolvenzplanes folgende voraussichtlich zu verteilende Masse:
Abbildung 16 – Verteilungsfähige Masse Insolvenzplan
in EUR
2.720.984,26
Massebestand per 29.10.2014
./. nicht verteilungsfähige Masse
Zwischenergebnis
606.790,00
2.114.194,26
./. Verfahrenskosten
175.000,00
./. Masseverbindlichkeiten
245.000,00
./. Liquiditätsunterstützung/Working-Capital
700.000,00
SUMME
994.194,26
Bezogen auf die voraussichtliche Gesamtsumme der angemeldeten (und um die Absonderungsund Aussonderungsrechte reduzierten) Forderungen der ungesicherten Gläubiger in Höhe von
12.576.282,06 EUR ergibt sich somit eine Quote in Höhe von 7,90 %, welche aufgerundet wird
auf eine allen Gläubigern garantierte Quote in Höhe von
8,00 %.
Der SCHNEEKOPPE wird nach rechtskräftiger Bestätigung des vorliegenden Insolvenzplans
durch die neue Gesellschafterin im Laufe des Jahres 2015 allein Kapital in Höhe von ca. 1,5 Mio.
EUR zur Verfügung gestellt werden, welches den wesentlichen Kapitalbedarf zur operativen
Fortführung des Geschäftsbetriebes von SCHNEEKOPPE einschließlich der Ablöse des durch die
Sparkasse Krefeld zur Verfügung gestellten Massekredits sowie der Befriedigung der im Insolvenzplan vorgesehenen Sofortquoten decken soll.
Hierin enthalten ist auch eine Zufuhr von Fremdkapital, welches allein dazu dient, die den
Gläubigern laut Insolvenzplan zur Verfügung stehende verteilungsfähige Masse zu erhöhen, um
den Gläubigern von SCHNEEKOPPE dadurch eine Planquote von 8,00 % anbieten zu können.
Die vorgenannte Planquote wird nach Abschluss des Planverfahrens aus der freien Liquidität
von SCHNEEKOPPE ausgezahlt. Zuvor werden unter Bildung entsprechender bilanzieller Rückstellungen bei SCHNEEEKOPPE Liquiditätsreserven für Ansprüche wegen etwaiger Verletzung
des Minderheitenschutzes (§ 251 Abs. 3 InsO) und für bestrittene oder später angemeldete
Forderungen gebildet.
- 54 -
Das Planverfahren ist damit die deutlich bessere Variante, da über das Planverfahren eine höhere Quote für die Gläubiger sichergestellt wird. Eine Besserstellung der Gläubiger wird darüber
hinaus dadurch erreicht, dass die Quotenzahlung zugunsten der Gläubiger, ausgenommen sind
lediglich die Anleihegläubiger, nicht erst nach dem Schlusstermin, der bei einem Verfahren dieser Größenordnung erst nach drei bis fünf Jahren zu erwarten ist, sondern bereits kurzfristig
nach Annahme und rechtskräftiger Bestätigung dieses Insolvenzplanes erfolgt. Hierdurch ergibt
sich ein erheblicher Zinsvorteil für diese Gläubiger.
Hinsichtlich der Anleihegläubiger sieht der Insolvenzplan dagegen unter anderem vor, dass die
SCHNEEKOPPE - Mittelstandsanleihe restrukturiert wird und nach Ende der Laufzeit der restrukturierten Anleihe eine Rückzahlung auf den Nominalwert in Höhe von 11,04 % erfolgt. Zusätzlich erhalten die Anleihegläubiger während der Laufzeit der Anleihe jährliche Zinszahlungen in
Höhe von 3,50 % p.a. auf den herabgesetzten Nominalwert der Anleihe. Hierdurch wird zugunsten dieser Gläubigergruppe ebenfalls eine erhebliche Besserstellung gegenüber dem Liquidationsszenario erreicht.
F.
Vorgehensweise
Der vorliegende Insolvenzplan sieht folgende Stufen vor.
Es ist derzeit geplant, den gesamten Geschäftsbetrieb der SCHNEEKOPPE möglichst zum
01.06.2015
vom Insolvenzbeschlag zu befreien (Aufhebung des Verfahrens, § 258 InsO).
Der Insolvenzplan sieht ferner vor, eine Quotenzahlung in Höhe von 8,00 % aus dem vorhandenen Barbestand per 29.10.2014, den Erlöse aus dem Einzug von Forderungen per 29.10.2014
(ohne die nicht verteilungsfähige Masse) nach Rechtskraft des Insolvenzplanes abzüglich der
Verfahrenskosten, noch zu begleichender Masseverbindlichkeiten und der erforderlichen Rückstellung für die Liquiditätsunterstützung zum
01.08.2015
an die Gläubiger auszukehren.
Darüber hinaus erhalten die Gläubiger spätestens zum 31.12.2015 in einer weiteren Ausschüttung die bis dahin vereinnahmten Erlöse aus durch den Sachwalter etwaig noch geltend gemachten Anfechtungsansprüchen.
Sollten durch den Sachwalter geltend gemachte Anfechtungsansprüche vorher gerichtlich oder
außergerichtlich erledigt worden sein, so ist eine Ausschüttung spätestens vier Wochen nach
Eingang der letzten Zahlung vorzunehmen.
- 55 -
Wesentlicher Teil des im Plan vorgesehenen quotalen Forderungsverzichts der Gläubiger von
SCHNEEKOPPE ist die Restrukturierung der durch SCHNEEEKOPPE ausgegebenen Mittelstandsanleihe. Diese wird durch eine Neufassung der Anleihebedingungen restrukturiert. Die neu
gefassten Anleihebedingungen sind diesem Insolvenzplan als Anlage 7 beigefügt. Es wird hiermit ausdrücklich auf die diesem Insolvenzplan beigefügten neu gefassten Anleihebedingungen
verwiesen.
Diese sehen unter anderem eine Kürzung des Nominalbetrags der SCHNEEKOPPEMittelstandsanleihe (10.000.000,00 EUR) auf insgesamt 1.104.500,00 EUR vor, was einer Quote
in Höhe von 11,04 % entspricht. Die im Vergleich zu den übrigen Insolvenzgläubigern erhöhte
Quote berücksichtigt eine einberechnete Marktrisikoprämie in Höhe von 6,66 %. Abgezinst, d.h.
bereinigt um diese Marktrisikoprämie, entspricht die den Anleihegläubigern zugesicherte Quote
in Höhe von 11,04 % damit der allen übrigen Gläubigern zugesicherten Quote in Höhe von 8,00
%.
Darüber hinaus enthalten die neu gefassten Anleihebedingungen einen Besserungsschein in
Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne (Gewinn nach Zinsen, vor Steuern und Abschreibungen) von SCHNEEKOPPE. Zugrunde gelegt werden die Gewinne der Geschäftsjahre November 2015 bis Oktober 2016, November 2016 bis Oktober 2017,
November 2017 bis Oktober 2018 sowie November 2018 bis Oktober 2019. Die Gewinnausschüttung erfolgt zusammen mit den jährlichen Anleihezinszahlungen. Die Inhaber der restrukturierten Anleihe mit Besserungsschein erhalten keine Stimmrechte in der Gesellschaft und
keine Vertretungsberechtigung in den Aufsichtsorganen.
Sinn und Zweck des Besserungsscheins zugunsten der Anleihegläubiger ist eine potentielle Wertaufholung, sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung von SCHNEEKOPPE gegenüber den diesem Plan zugrundeliegenden Planrechnungen in Zukunft deutlich verbessern. Die Anleihegläubiger erhalten so für ihre nachfolgend beschriebene längere Haltedauer der Anleihe eine zusätzliche Möglichkeit der Wertaufholung.
Zudem sehen die neuen Anleihebedingungen eine Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre vor.
Die weitere Laufzeit der restrukturierten Anleihe beginnt am 20.09.2015 und endet mit Ablauf
des 19.09.2020. Die Rückzahlung des herabgesetzten Nominalwertes der restrukturierten Anleihe erfolgt durch SCHNEEKOPPE am 20.09.2020.
Die restrukturierte Anleihe wird mit einem Zinsatz von 3,50 % p.a. verzinst. Die Zinszahlung
erfolgt erstmalig mit dem Ende des ersten Zinsjahres (20.09.2015 bis 19.09.2016), mithin am
20.09.2016. Weitere Zinszahlungen erfolgen am 20.09.2017, 20.09.2018, 20.09.2019 und
20.09.2020.
- 56 -
Für die entgangenen Zinszahlungen im Zeitraum 20.09.2013 bis 31.10.2014 in Höhe von insgesamt 717.452,00 EUR erhalten die Anleihegläubiger analog zu allen anderen Gläubigern eine
Barquote in Höhe von 8,00 %, mithin in Höhe von 57.400,00 EUR. Die Einmalzahlung erfolgt am
20.09.2016, mithin zusammen mit der ersten Zinszahlung der restrukturierten Anleihe.
In aller Regel kommt es bei Planverfahren zu erheblichen Verzögerungen zwischen der Planannahme, der Aufhebung des Verfahrens und der Zahlung an die Insolvenzgläubiger, was darauf
zurückzuführen ist, dass durch den nachlaufenden Forderungseingang der vollständige Massebestand erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens eingehen wird. Im vorliegenden Insolvenzplan sind derartige Verzögerungen bewusst reduziert worden.
G.
Gesellschafterentscheidungen
Die infolge der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöste
SCHNEEKOPPE wird aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens als werbende Gesellschaft fortgesetzt.
H.
Gruppenbildung
In diesem Verfahren kommt es zur nachfolgenden Gruppenbildung:
o
o
o
o
Gruppe 1: Absonderungsberechtigte Bankengläubiger
Gruppe 2: Insolvenzgläubiger, die nicht der Gruppe 1, 3 oder 4 angehören
Gruppe 3: Inhaber der SCHNEEKOPPE - Mittelstandsanleihe
Gruppe 4: Pensionssicherungsverein aG
Die Begründung der Gruppeneinteilung ist wie folgt:
Gruppe 1:
Die erste Gruppe wird durch das einzig besicherte Kreditinstitut, die Sparkasse Krefeld, gebildet.
Die Stellung der Sparkasse Krefeld ist mit der Stellung der übrigen Gläubiger nicht vergleichbar.
Die Absicherung der seitens der Sparkasse Krefeld ausgereichten Darlehen erfolgte mittels Sicherungszession des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
SCHNEEKOPPE - Kunden.
Es ist deshalb eine gesonderte Regelung gemäß § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO erforderlich.
Es ist vorgesehen, dass das Kreditinstitut in Höhe des Wertes der bestehenden Sicherungsrechte keine Insolvenzdividende erhält.
- 57 -
Mit der Sparkasse Krefeld wurde zwischenzeitig eine Verwertungsvereinbarung hinsichtlich der
zu ihren Gunsten bestehenden Sicherungsrechte getroffen, in welcher die Sparkasse Krefeld
ihre Sicherungsrechte aufgab und im Gegenzug hierfür eine Neubesicherung des verbleibenden
Kreditsaldos über eine Zession der Neuforderungen von SCHNEEKOPPE erfolgte. In Höhe des
Wertes dieses Absonderungsrechts sind die Forderungen gestundet, werden nach Aufhebung
des Insolvenzverfahrens weiterbestehen und durch SCHNEEKOPPE in Höhe von 742.740,00 EUR
bis zum 31.12.2015 zurückgeführt werden. Im Gegenzug verzichtet das Kreditinstitut auf eine
Verwertung des ihm zustehenden Sicherungsguts der SCHNEEKOPPE.
Gruppe 2:
Die zweite Gruppe besteht entsprechend § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO aus den übrigen Insolvenzgläubigern (einschließlich etwaiger absonderungsberechtigter Gläubiger mit ihren unbesicherten Forderungen bzw. Ausfallforderungen), die nicht der Gruppe 1, 3 und 4 angehören. Die
Gläubiger der Gruppe 2 erhalten eine Insolvenzdividende von 8,00 % und werden vorab aus der
vorhandenen Masse befriedigt. Auf den nach Auszahlung der Planquote nicht gedeckten Anteil
ihrer Forderungen erklären sie einen Verzicht.
Gruppe 3:
Die dritte Gruppe besteht aus den Inhabern der SCHNEEKOPPE Mittelstandsanleihe, für welche
im vorliegenden Insolvenzplan eine gesonderte Gruppe gebildet wird. Die Anleihegläubiger haben mit dem Kauf der Anleihe lediglich wirtschaftliche Ziele in Form einer Gewinnbeteiligung
verfolgt. Dies unterscheidet sie von den übrigen unbesicherten Gläubigern, in der Gestalt, dass
durch die Anleihegläubiger als Gegenleistung die Bereitstellung liquider Mittel erbracht wurde.
Insoweit ist eine gesonderte Regelung gemäß § 222 Abs. 2 InsO erforderlich.
Gläubiger der Gruppe 3 erhalten zunächst nach Abzug der Verfahrenskosten, der sonstigen
Masseverbindlichkeiten sowie des Working Capital eine Insolvenzdividende von 8,00 % auf ihre
Forderungen auf rückständige Zinszahlungen für das Jahr 2014 (Forderungsbestand in Höhe von
645 TEUR zzgl. Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung am 01.11.2014).
Anstelle einer an die Anleihegläubiger zu zahlenden Sofortquote auf den verbleibenden Nominalwert der ausgegebenen Anleihe in Höhe von 10 Mio. EUR wird SCHNEEKOPPE den auf die
Anleihegläubiger nach Abzug der Verfahrenskosten, Working Capital und sonstiger Masseverbindlichkeiten entfallenden Anteil an der verteilungsfähigen Masse nach Aufhebung des Verfahrens in neu zu bildende Rückstellungen für die Rückzahlung des reduzierten Nominalwertes
der restrukturierten SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe einstellen.
Wesentlicher Teil des im Plan vorgesehenen quotalen Forderungsverzichts der Gläubiger von
SCHNEEKOPPE ist die Restrukturierung der durch SCHNEEEKOPPE ausgegebenen Mittelstandsanleihe. Diese wird durch eine Neufassung der Anleihebedingungen restrukturiert.
- 58 -
Die neu gefassten Anleihebedingungen sind diesem Insolvenzplan als Anlage 7 beigefügt. Es
wird hiermit ausdrücklich auf die diesem Insolvenzplan beigefügten neu gefassten Anleihebedingungen verwiesen.
Diese sehen unter anderem eine Kürzung des Nominalbetrags der SCHNEEKOPPEMittelstandsanleihe (10.000.000,00 EUR) auf insgesamt 1.104.500,00 EUR vor, was einer Quote
in Höhe von 11,04 % entspricht. Die im Vergleich zu den übrigen Insolvenzgläubigern erhöhte
Quote berücksichtigt eine einberechnete Marktrisikoprämie in Höhe von 6,66 %. Abgezinst, d.h.
bereinigt um diese Marktrisikoprämie, entspricht die den Anleihegläubigern zugesicherte Quote
in Höhe von 11,04 % damit der allen übrigen Gläubigern zugesicherten Quote in Höhe von 8,00
%.
Darüber hinaus enthalten die neu gefassten Anleihebedingungen einen Besserungsschein in
Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne (Gewinn nach Zinsen, vor Steuern und Abschreibungen) von SCHNEEKOPPE. Zugrunde gelegt werden die Gewinne der Geschäftsjahre November 2015 bis Oktober 2016, November 2016 bis Oktober 2017,
November 2017 bis Oktober 2018 sowie November 2018 bis Oktober 2019. Die Gewinnausschüttung erfolgt zusammen mit den jährlichen Anleihezinszahlungen.
Die Inhaber der restrukturierten Anleihe mit Besserungsschein erhalten keine Stimmrechte in
der Gesellschaft und keine Vertretungsberechtigung in den Aufsichtsorganen.
Sinn und Zweck des Besserungsscheins zugunsten der Anleihegläubiger ist eine potentielle Wertaufholung, sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung von SCHNEEKOPPE gegenüber den diesem Plan zugrundeliegenden Planrechnungen in Zukunft deutlich verbessern. Die Anleihegläubiger erhalten so für ihre nachfolgend beschriebene längere Haltedauer der Anleihe eine zusätzliche Möglichkeit der Wertaufholung.
Zudem sehen die neuen Anleihebedingungen eine Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre vor.
Die weitere Laufzeit der restrukturierten Anleihe beginnt am 20.09.2015 und endet mit Ablauf
des 19.09.2020. Die Rückzahlung des herabgesetzten Nominalwertes der restrukturierten Anleihe erfolgt durch SCHNEEKOPPE am 20.09.2020. Die restrukturierte Anleihe wird mit einem
Zinsatz von 3,50 % p.a. verzinst. Die Zinszahlung erfolgt erstmalig mit dem Ende des ersten
Zinsjahres (20.09.2015 bis 19.09.2016), mithin am 20.09.2016. Weitere Zinszahlungen erfolgen
am 20.09.2017, 20.09.2018, 20.09.2019 und 20.09.2020.
Für die entgangenen Zinszahlungen im Zeitraum 20.09.2013 bis 31.10.2014 in Höhe von insgesamt 717.452,00 EUR erhalten die Anleihegläubiger analog zu allen anderen Gläubigern eine
Barquote in Höhe von 8,00 %, mithin in Höhe von 57.400,00 EUR. Die Einmalzahlung erfolgt am
20.09.2016, mithin zusammen mit der ersten Zinszahlung der restrukturierten Anleihe.
- 59 -
Gruppe 4:
Die Gruppe 4 besteht ausschließlich aus dem Pensionssicherungsverein aG (PSV), welcher im
laufenden Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von 747.260,00 EUR zur Insolvenztabelle
angemeldet hat. Der PSV ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 7 Abs. 1, 1a und 2
BetrAVG für Betriebsrentenansprüche und unverfallbare Anwartschaften der Arbeitnehmer der
SCHNEEKOPPE zum Insolvenzstichtag eintrittspflichtig. Die Gläubigerin der Gruppe 4 erhält eine
Quote von 8,00 %.
In die Gruppe 4 fallen alle nicht nachrangigen Forderungen aus der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie auf den PSV als den gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung übergegangen
sind. Gemäß § 9 Abs. 2 BetrAVG gehen Ansprüche aus den zu sichernden Ansprüchen und Anwartschaften auf den PSV über, wobei diese Forderungen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO
darstellen. Zudem steht dem PSV gemäß § 7 Abs. 4 S. 5 BetrAVG ein Besserungsrecht zu.
Es ist deshalb eine gesonderte Regelung gemäß § 222 Abs. 2 InsO erforderlich.
DRITTER ABSCHNITT
Gestaltender Teil
A.
Allgemeines
Die nachfolgend im Einzelnen erörterten Willenserklärungen werden mit der Bestätigung des
Gerichts gemäß § 254 InsO für und gegen alle Verfahrensbeteiligten wirksam. Soweit in den
nachfolgenden Teilen des gestaltenden Insolvenzplanes keine besonderen Angaben gemacht
werden, ist vorgesehen, dass die entsprechenden Erklärungen von der Geschäftsführung der
SCHNEEKOPPE mit Zustimmung des Sachwalters im Verfahren abgegeben werden.
Wie bereits in dem Darstellenden Teil bei dem Leitbild des sanierten Unternehmens dargelegt,
soll die SCHNEEKOPPE im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens über einen Insolvenzplan
vollständig restrukturiert werden.
Der gestaltende Teil des Insolvenzplanes sieht für sämtliche Gläubigergruppen (Gruppe 1, 2, 3,
4 und 5) folgende Befriedigungsmöglichkeiten vor:
 Gläubiger der Gruppe 1
Gläubiger der Gruppe 1 erhalten keine Insolvenzdividende.
Die Gruppe 1 besteht allein aus dem absonderungsberechtigten Kreditinstitut, der Sparkasse Krefeld. Zugunsten des Kreditinstituts besteht bereits eine Globalzession des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber SCHNEEKOPPE Kunden. In Höhe des Wertes des Absonderungsrechts sind die Forderungen gestundet,
werden nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens weiterbestehen, durch SCHNEEKOPPE
in Höhe von 742.740,00 EUR bis zum 31.12.2015 zurückgeführt und damit durch das In- 60 -
solvenzverfahren in dieser Höhe nicht berührt. Im Gegenzug verzichtet das Kreditinstitut
auf eine Verwertung des ihm zustehenden Sicherungsguts der SCHNEEKOPPE.
Die Besicherung der Forderung der Sparkasse Krefeld erfolgt darüber hinaus mittels einer noch durch separate Vereinbarung zu begebenden Globalzession der nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Forderungen von SCHNEEKOPPE aus Lieferungen
und Leistungen.
Die Sparkasse Krefeld wird insoweit in Höhe des Wertes der zu ihren Gunsten abgetretenen Forderungen, begrenzt durch den Valutenstand der bestehenden Darlehensforderungen in Höhe von aktuell 742.740,00 EUR, und damit in Höhe eines Betrages von
742.740,00 EUR, keine Insolvenzdividende erhalten.
Die Behandlung der Gruppe im Überblick:
o
o
o
o
Höhe der Forderungen in EUR:
Planquote in %:
Liquidationsquote zum Vergleich in %:
Forderungsverzicht in %:
742.740,00
0,00
6,90
0,00
 Gläubiger der Gruppe 2
Gläubiger der Gruppe 2 erhalten nach Abzug der Verfahrenskosten, der Masseverbindlichkeiten und der Liquiditätsunterstützung in Form des Working Capitals eine Quotenzahlung in Höhe von 8,00 % aus den nachfolgenden Vermögensmassen:
 dem vorhandenen freien Barbestand des Verfahrens per 29.10.2014 und
 den Erlösen aus den realisierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen per
29.10.2014.
Darüber hinaus erhalten die Gläubiger der Gruppe 2 eventuell weitere Zahlungen aus
den Erlösen aus etwaig durch den Sachwalter realisierten Anfechtungsansprüchen per
29.10.2014.
Die Behandlung der Gruppe im Überblick:
o
o
o
o
o
o
Höhe der Forderungen in EUR:
Planquote in %:
Quotenzahlung am:
Liquidationsquote in % zum Vergleich:
Forderungsverzicht in %:
Evt. weitere Quote durch Anfechtung
Quotenzahlung am:
- 61 -
1.111.570,06
8,00
01.08.2015
6,90
92,00
31.12.2015
 Gläubiger der Gruppe 3
Die dritte Gruppe besteht aus den Inhabern der SCHNEEKOPPE Mittelstandsanleihe, für
welche im vorliegenden Insolvenzplan eine gesonderte Gruppe gebildet wird. Forderungen dieser Gruppe werden sich ergeben aus dem Nominal- bzw. Rückzahlungswert der
ausgegebenen Mittelstandsanleihe in Höhe von 10.000.000,00 EUR sowie den rückständigen Zinszahlungen für das Zinsjahr 2014 in Höhe von 645.000,00 EUR zzgl. Zinsen bis
Insolvenzverfahrenseröffnung, mithin Zinsen insgesamt in Höhe von 717.452,00 EUR.
Gläubiger der Gruppe 3 erhalten nach Abzug der Verfahrenskosten, der Masseverbindlichkeiten und der Liquiditätsunterstützung in Form des Working Capitals zunächst eine
Insolvenzdividende von 8,00 % auf ihre Forderungen auf rückständige Zinszahlungen für
das Jahr 2014 (Forderungsbestand in Höhe von 645 TEUR zzgl. Zinsen bis Verfahrenseröffnung). Die Befriedigung erfolgt aus folgenden Vermögensmassen:
 dem vorhandenen freien Barbestand des Verfahrens per 29.10.2014 und
 den Erlösen aus den realisierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen per
29.10.2014.
Darüber hinaus erhalten die Gläubiger der Gruppe 3 eventuell weitere Zahlungen aus
den Erlösen aus etwaig durch den Sachwalter realisierten Anfechtungsansprüchen per
29.10.2014.
Anstelle einer an die Anleihegläubiger zu zahlenden Sofortquote in Höhe von ebenfalls
8,00 % auf den verbleibenden Nominalwert der ausgegebenen Anleihe in Höhe von 10
Mio. EUR wird SCHNEEKOPPE den auf die Anleihegläubiger letztlich nach Abzug der Verfahrenskosten, Working Capital und sonstiger Masseverbindlichkeiten entfallenden Anteil an der verteilungsfähigen Masse (d.h. dem vorhandenen freien Barbestand des Verfahrens per 29.10.2014, den Erlösen aus den realisierten Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen per 29.10.2014 sowie den Erlösen aus etwaig noch geltend gemachten
und realisierten Anfechtungsansprüchen) in nach Aufhebung des Verfahrens neu zu bildende Rückstellungen für die Rückzahlung des reduzierten Nominalwertes der restrukturierten SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe einstellen.
Wesentlicher Teil des im Plan vorgesehenen quotalen Forderungsverzichts der Gläubiger
von SCHNEEKOPPE ist die Restrukturierung der durch SCHNEEEKOPPE ausgegebenen
Mittelstandsanleihe. Diese wird durch eine Neufassung der Anleihebedingungen restrukturiert.
Die neu gefassten Anleihebedingungen sind diesem Insolvenzplan als Anlage 7 beigefügt. Es wird hiermit ausdrücklich auf die diesem Insolvenzplan beigefügten neu gefassten Anleihebedingungen verwiesen.
- 62 -
Diese sehen unter anderem eine Kürzung des Nominalbetrags der SCHNEEKOPPEMittelstandsanleihe (10.000.000,00 EUR) auf insgesamt 1.104.500,00 EUR vor, was einer
Quote in Höhe von 11,04 % entspricht. Die im Vergleich zu den übrigen Insolvenzgläubigern erhöhte Quote berücksichtigt eine einberechnete Marktrisikoprämie in Höhe von
6,66 %. Abgezinst, d.h. bereinigt um diese Marktrisikoprämie, entspricht die den Anleihegläubigern zugesicherte Quote in Höhe von 11,04 % damit der allen übrigen Gläubigern zugesicherten Quote in Höhe von 8,00 %.
Darüber hinaus enthalten die neu gefassten Anleihebedingungen einen Besserungsschein in Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne
(Gewinn nach Zinsen, vor Steuern und Abschreibungen) von SCHNEEKOPPE. Zugrunde
gelegt werden die Gewinne der Geschäftsjahre November 2015 bis Oktober 2016, November 2016 bis Oktober 2017, November 2017 bis Oktober 2018 sowie November
2018 bis Oktober 2019. Die Gewinnausschüttung erfolgt zusammen mit den jährlichen
Anleihezinszahlungen. Die Inhaber der restrukturierten Anleihe mit Besserungsschein
erhalten keine Stimmrechte in der Gesellschaft und keine Vertretungsberechtigung in
den Aufsichtsorganen.
Sinn und Zweck des Besserungsscheins zugunsten der Anleihegläubiger ist eine potentielle Wertaufholung, sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung von SCHNEEKOPPE gegenüber den diesem Plan zugrundeliegenden Planrechnungen in Zukunft deutlich verbessern. Die Anleihegläubiger erhalten so für ihre nachfolgend beschriebene längere
Haltedauer der Anleihe eine zusätzliche Möglichkeit der Wertaufholung.
Zudem sehen die neuen Anleihebedingungen eine Verlängerung der Laufzeit um fünf
Jahre vor. Die weitere Laufzeit der restrukturierten Anleihe beginnt am 20.09.2015 und
endet mit Ablauf des 19.09.2020. Die Rückzahlung des herabgesetzten Nominalwertes
der restrukturierten Anleihe erfolgt durch SCHNEEKOPPE am 20.09.2020. Die restrukturierte Anleihe wird mit einem Zinsatz von 3,50 % p.a. verzinst. Die Zinszahlung erfolgt
erstmalig mit dem Ende des ersten Zinsjahres (20.09.2015 bis 19.09.2016), mithin am
20.09.2016. Weitere Zinszahlungen erfolgen am 20.09.2017, 20.09.2018, 20.09.2019
und 20.09.2020.
Für die entgangenen Zinszahlungen im Zeitraum 20.09.2013 bis 31.10.2014 in Höhe von
insgesamt 717.452,00 EUR erhalten die Anleihegläubiger analog zu allen anderen Gläubigern eine Barquote in Höhe von 8,00 %, mithin in Höhe von 57.400,00 EUR. Die Einmalzahlung erfolgt am 20.09.2016, mithin zusammen mit der ersten Zinszahlung der
restrukturierten Anleihe.
- 63 -
Die Behandlung der Gruppe im Überblick:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Höhe der Hauptforderung in EUR:
Höhe der Zinsen bis 01.11.2014:
Planquote auf Zinsen 2014:
Planquote/Herabgesetzter Nominalwert in %:
Quotenzahlung Zinsen 2014 am:
Quotenzahlung Nominalwert am:
Liquidationsquote in % zum Vergleich:
Forderungsverzicht in %:
Evt. weitere Quote durch Anfechtung
Quotenzahlung am:
o Evtl. weitere Quote aus Besserungsschein
Quotenzahlung:
10.000.000,00
717.452,00
8,00
11,04
20.09.2016
20.09.2020
6,90
92,00
31.12.2015
jährlich
 Gläubiger der Gruppe 4
Die Gruppe 4 besteht allein aus dem Pensionssicherungsverein aG. Die Gläubigerin der
Gruppe 4 erhält nach Abzug der Verfahrenskosten, der Masseverbindlichkeiten und der
Liquiditätsunterstützung eine Quotenzahlung in Höhe von 8,00 % aus den nachfolgenden Vermögensmassen eine Befriedigung:
 dem vorhandenen freien Barbestand des Verfahrens per 29.10.2014 und
 den Erlösen aus den realisierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen per
29.10.2014, den Erlösen aus etwaig noch geltend gemachten und realisierten Anfechtungsansprüchen.
Darüber hinaus erhält die Gläubigerin der Gruppe 4 eine Besserstellung durch Zahlung eines einen Betrages in Höhe von 80.000,00 EUR als gesonderte Quotenzuzahlung der Selva Aurea GmbH, Kornaue 101, 47802 Krefeld, oder einer anderen Gesellschaft des Investors Gerald Wagener, Krefeld, entsprechend der Regelung des §
7 Abs. 4 S. 5 BetrAVG. Wenn zum Auszahlungszeitpunkt die auf den PSVaG gem. § 9
Abs. 2 BetrAVG übergegangenen Forderungen noch nicht durch ein vom PSVaG zu
erstellendes versicherungsmathematisches Gutachten zum Insolvenzstichtag (Basis:
Zinssatz 5,5 %, Richttafeln Klaus Heubeck 2005 G) und eine abschließende Aufstellung über die rückständigen Renten sowie etwaiger nach dem BetrAVG rückständigen Beiträge beziffert sind, wird die Quotenzahlung auf Grundlage der angemeldeten Forderungen im Abstimmungstermin geleistet. Etwaige Über-/Unterzahlungen,
die sich im Abgleich mit dem noch vom PSVaG zu erstellenden Stichtagsgutachten
ergeben, werden nach Vorlage dieses Gutachtens von der verpflichtenden Partei
ausgeglichen. Der Ausgleich ist innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Stichtagsgutachtens vorzunehmen; ein Zinsausgleich findet nicht statt. Der PSVaG hat
dafür Sorge zu tragen, dass das vorbenannte Stichtagsgutachten spätestens bis zum
- 64 -
31.12.2015 erstellt wird. Der PSVaG wird unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens der SCHNEEKOPPE und dem Sachwalter eine Ausfertigung zukommen lassen.
Vorgenannte Regelungen zur Ermittlung und Behandlung der Forderungen des
PSVaG haben Vorrang vor etwaigen Ausschlussklauseln.
Die Behandlung der Gruppe im Überblick:
o
o
o
o
o
Höhe der Forderungen in EUR (ca.):
Planquote in %:
Quotenzahlung am:
Liquidationsquote in % zum Vergleich:
Zuzahlung gem. § 7 Abs. 4 S. 5 BetrAVG in EUR:
Zahlung am:
o Forderungsverzicht in %:
o Evt. weitere Quote durch Anfechtung
Quotenzahlung am:
B.
Plangestaltung
I.
Allgemeines
747.260,00
8,00
01.08.2015
6,90
80.000,00
01.08.2015
81,30
31.12.2015
Der Insolvenzplan sieht keine Quotenzahlung zugunsten der Gläubiger der Gruppe 1 vor.
Der Insolvenzplan sieht eine zweistufige Befriedigungsmöglichkeit für die Gläubigergruppe 2
sowie eine dreistufige Befriedigungsmöglichkeit für die Gläubiger der Gruppe 3 und 4 vor.
In der ersten Stufe erhalten die Gläubiger der Gruppen 2 und 4 sowie die Gläubiger der Gruppe
3, diese allerdings nur auf einen Forderungsbetrag in Höhe von 717.452,00 EUR (Rückständige
Zinszahlungen 2014 bis Insolvenzverfahrenseröffnung), eine garantierte Quote in Höhe von
8,00 % aus der verteilungsfähigen Masse per 29.10.2014, die nach Abzug der Verfahrenskosten,
Masseverbindlichkeiten sowie der Liquiditätsunterstützung (Working Capital) verbleibt.
Die Gläubiger erklären hiermit ihr Einverständnis damit, dass im Sinne der vorgenannten Liquiditätsunterstützung (Working Capital) ein Betrag in Höhe von 700.000,00 EUR von der verteilungsfähigen Masse in Abzug gebracht wird und nicht an die Gläubiger verteilt wird. Bereits im
darstellenden Teil wurde darauf hingewiesen, dass der verteilungsfähige Massebestand des
Insolvenzverfahrens vor Abzug der Verfahrenskosten, der sonstigen Masseverbindlichkeiten
und des verbleibenden Working Capitals bis zu 2.114.194,26 EUR beträgt. Abzüglich der Verfahrenskosten in Höhe von voraussichtlich 175.000,00 EUR, weiterer durchschnittlicher Masseverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 245.000,00 EUR sowie abzüglich der erforderlichen Liquiditätsunterstützung (Working Capital) in Höhe von 700.000,00 EUR, ergibt dies einen sofort verteilungsfähigen Betrag in Höhe von bis zu 994.194,26 EUR (Masse 1).
- 65 -
Diese Summe stellt den verteilungsfähigen Massebestand in der ersten Stufe dar.
Anstelle einer an die Anleihegläubiger zu zahlenden Sofortquote in Höhe von 8,00 % auf den
Nominalwert der ausgegebenen Anleihe in Höhe von 10 Mio. EUR wird SCHNEEKOPPE den auf
die Anleihegläubiger entfallenden Anteil an der verteilungsfähigen Masse nach Aufhebung des
Verfahrens in neu zu bildende Rückstellungen für die Rückzahlung des reduzierten Nominalwertes der restrukturierten SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe einstellen. Insoweit steht der auf
die Anleihegläubiger betragsmäßig entfallende Anteil an der verteilungsfähigen Masse nicht
den übrigen Gläubigergruppen zur Quotenerhöhung bzw. Verteilung zur Verfügung.
Etwaige Erlöse aus durch den Sachwalter gegebenenfalls noch geltend zu machenden Anfechtungsansprüchen werden im Rahmen der zweiten Stufe ebenfalls an die Gläubiger der Gruppen
2, 3und 4 ausgeschüttet werden (Masse 2).
In der dritten Stufe erhält die Gläubigerin der Gruppe 4 einen Betrag in Höhe von 80.000,00
EUR, der gesondert von der Selva Aurea GmbH, Kornaue 101, 47802 Krefeld, oder einer anderen Gesellschaft des Investors Gerald Wagener, Krefeld, zur Verfügung gestellt wird (Masse 3).
Zudem erhalten die Gläubiger der Gruppe 3 in der dritten Stufe zwischen dem 20.09.2015 und
dem 21.09.2020 eventuell Quotenzahlungen aus einem ihnen gewährten Besserungsschein
(Masse 4).
Es ist deshalb im Folgenden von der Masse 1 (bis zu 994.194,26 EUR), der Masse 2 (1,00 EUR
Erinnerungswert), der Masse 3 (80.000,00 EUR) sowie der Masse 4 (1,00 EUR Erinnerungswert)
auszugehen.
Auszahlungen an die Gläubiger der Gruppen 1 bis 4 erfolgen zeitlich wie folgt:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3*
Gruppe 4
Masse 1
(Stufe 1)
Masse 2
(Stufe 2)
01.08.2015
20.09.2016/
20.09.2020
31.12.2015
31.12.2015
01.08.2015
31.12.2015
Masse 3
(Stufe 3)
Masse 4
(Stufe 3)
evtl. jährlich
bis
20.09.2020
01.08.2015
* Die Gläubiger der Gruppe 3 erhalten aus der Masse 1 nur auf einen Betrag in Höhe von
717.452,00 EUR (rückständige Zinsen 2014 bis Verfahrenseröffnung) die Sofortquote von 8,00
%. Die Einmalzahlung erfolgt am 20.09.2016, mithin zusammen mit der ersten Zinszahlung der
restrukturierten Anleihe.
Im Übrigen wird die ausgegebene Mittelstandsanleihe restrukturiert, so dass die Anleihegläubiger auf ihre verbleibenden Forderungen nach Ablauf der restrukturierten Anleihe zum
20.09.2020 eine Rückzahlung von 11,04 % erhalten, welche unter Berücksichtigung der eingerechneten Marktrisikoprämie einer tatsächlichen Quote von 8,00 % entspricht.
- 66 -
II.
Schuldrechtliche Regelung bezüglich der Gläubiger
Im Insolvenzplan werden folgende schuldrechtliche Regelungen getroffen:
1.
Barquote für Gläubigergruppen 2, 3 und 4 (Stufe 1)
Alle Gläubiger der Gruppen 2 und 4 sowie die Gläubiger der Gruppe 3, diese allerdings nur auf
einen Forderungsbetrag in Höhe von 717.452,00 EUR (rückständige Zinszahlungen 2014 bis Verfahrenseröffnung), erhalten gleichrangig in einer ersten Stufe eine Quote in Höhe von 8,00 %
aus einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 994.194,26 EUR (Masse 1) wobei die Auschüttung
für die Gläubiger der Gruppen 2 und 4 im Falle bis zum 01.06.2015 eingetretener Rechtskraft
des Insolvenzplanes spätestens am 01.08.2015, ansonsten zwei Monate nach eingetretener
Rechtskraft des Insolvenzplanes vorgesehen ist. Die Ausschüttung zugunsten der Gläubiger der
Gruppe 3 erfolgt am 20.09.2016 zusammen mit der ersten Zinszahlung der restrukturierten
Anleihe. ,
Anstelle einer an die Anleihegläubiger zu zahlenden Sofortquote auf den Nominalwert der ausgegebenen Anleihe in Höhe von 10 Mio. EUR wird SCHNEEKOPPE den auf die Anleihegläubiger
entfallenden Anteil an der verteilungsfähigen Masse nach Aufhebung des Verfahrens in neu zu
bildende Rückstellungen für die zum 20.09.2020 fällige Rückzahlung des reduzierten Nominalwertes der restrukturierten SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe einstellen. Insoweit steht der
auf die Anleihegläubiger betragsmäßig entfallende Anteil an der verteilungsfähigen Masse nicht
den übrigen Gläubigergruppen zur Quotenerhöhung bzw. Verteilung zur Verfügung.
Mit Annahme und gerichtlicher Bestätigung des Insolvenzplanes verzichten alle Gläubiger der
Gruppe 2 in Höhe der Restforderung auf ihre Ansprüche gegenüber SCHNEEKOPPE.
Mit Annahme und gerichtlicher Bestätigung des Insolvenzplanes verzichten alle Gläubiger der
Gruppe 3 auf ihre Ansprüche gegenüber SCHNEEKOPPE. Sie erklären sich damit einverstanden,
dass ihre Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalwertes der im Jahre 2010 durch
SCHNEEKOPPE ausgegebenen Anleihe in Höhe von 10 Mio. EUR im Rahmen der Restrukturierung der SCHNEEKOPPE – Anleihe wie oben beschrieben geregelt werden, welche durch die
diesem Insolvenzplan als Anlage beigefügten neuen Anleihebedingungen Grundlage und Teil
dieses Insolvenzplans werden.
Wenn zum Auszahlungszeitpunkt die auf den PSVaG gem. § 9 Abs. 2 BetrAVG übergegangenen
Forderungen noch nicht durch ein vom PSVaG zu erstellendes versicherungsmathematisches
Gutachten zum Insolvenzstichtag (Basis: Zinssatz 5,5 %, Richttafeln Klaus Heubeck 2005 G) und
eine abschließende Aufstellung über die rückständigen Renten sowie etwaiger nach dem BetrAVG rückständigen Beiträge beziffert sind, wird die Quotenzahlung auf Grundlage der angemeldeten Forderungen im Abstimmungstermin geleistet. Etwaige Über-/Unterzahlungen, die
sich im Abgleich mit dem noch vom PSVaG zu erstellenden Stichtagsgutachten ergeben, werden
nach Vorlage dieses Gutachtens von der verpflichtenden Partei ausgeglichen. Der Ausgleich ist
innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Stichtagsgutachtens vorzunehmen; ein Zinsaus- 67 -
gleich findet nicht statt. Der PSVaG hat dafür Sorge zu tragen, dass das vorbenannte Stichtagsgutachten spätestens bis zum 31.12.2015 erstellt wird. Der PSVaG wird unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens der SCHNEEKOPPE und dem Sachwalter eine Ausfertigung zukommen
lassen. Vorgenannte Regelungen zur Ermittlung und Behandlung des PSVaG haben Vorrang vor
etwaigen Ausschlussklauseln.
Mit Annahme und gerichtlicher Bestätigung des Insolvenzplanes verzichtet die Gläubigerin der
Gruppe 4 in Höhe der Restforderung, die sich unter Abgleich mit dem durch sie noch zu erstellenden Stichtagsgutachtens sowie unter Berücksichtigung des gemäß dem nach nachstehender
Ziffer 3 auf sie zusätzlich entfallenden Betrages ergibt, auf den Rest ihrer Ansprüche gegenüber
SCHNEEKOPPE.
Für die Abwicklung dieser Festquote gelten die §§ 255, 257 InsO. Die von der SCHNEEKOPPE
vorzunehmenden Zahlungen unterliegen der Planüberwachung durch den (ehemaligen) Sachwalter.
2.
Quote für Gläubigergruppe 2,3 und 4 aus Anfechtungsansprüchen (Stufe 2)
Unabhängig von dem unter Punkt 1 erklärten Verzicht auf ihre Restforderungen erhalten die
Gläubiger der Gruppe 2, 3 und 4 des Weiteren in einer zweiten Stufe gleichrangig aus den Erlösen der vom Sachwalter gegebenenfalls noch geltend zu machenden Anfechtungsansprüche
einen weiteren Betrag in Höhe der erzielten Erlöse abzüglich des Betrages der hierdurch gegebenenfalls erhöhten und durch den Sachwalter geltend gemachten Verfahrenskosten sowie
unter Abzug der mit der Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche verbundenen Kosten
(Masse 2) spätestens vier Wochen nach Zahlungseingang der letzten durch den Sachwalter gerichtlich oder außergerichtlich erledigten Anfechtungsansprüche, ansonsten spätestens bis zum
31.12.2015.
Für die Abwicklung dieser etwaigen Quote gelten nicht die §§ 255, 257 InsO.
3.
Zusatzquote für Gläubigergruppe 4 (Stufe 3)
Nach den gesetzlichen Vorschriften soll im Rahmen eines Insolvenzplanes die grundsätzliche
Einstandspflicht des PSV modifiziert werden. Nach § 7 Abs. 4 S. 5 BetrAVG soll vorgesehen werden, dass bei einer nachhaltigen Besserung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers die vom
PSV zu erbringenden Leistungen ganz oder zum Teil vom Arbeitgeber oder sonstigen Träger der
Versorgung wieder übernommen werden. Eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation der SCHNEEKOPPE kann trotz der eingeleiteten und mit diesem Insolvenzplan durchgeführten Restrukturierung nicht zum heutigen Tage festgestellt werden. Dies ergibt sich im Übrigen auch daraus, dass dauerhaft weitere Finanzmittel der neuen Gesellschafterin nötig sein
werden, um den operativen Geschäftsbetrieb langfristig aufrechterhalten und die erforderlichen Investitionen in Marketing und den Online-Shop finanzieren zu können. Entsprechend der
gesetzlichen Regelungen des § 7 Abs. 4 S. 5 BetrAVG kann deshalb eine Übernahme der Versorgungsleistungen durch die SCHNEEKOPPE nicht erfolgen.
- 68 -
Als Kompensation wird die Selva Aurea GmbH, Kornaue 101, 47802 Krefeld, oder eine andere
Gesellschaft des Investors Gerald Wagener, Krefeld, im Rahmen der von ihr avisierten Deckung
des Kapitalbedarfs von SCHNEEKOPPE für das Jahr 2015 in Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR auch
eine Besserstellung der Gläubigerin der Gruppe 4 dadurch sicherzustellen, dass in einer dritten
Stufe ein Betrag in Höhe von 80.000,00 EUR im Falle der Rechtskraft dieses Insolvenzplanes zur
Verfügung gestellt wird, der ausschließlich an die Gläubigerin der Gruppe 4 im Falle der Rechtskraft dieses Insolvenzplanes ausgezahlt wird (Masse 3).
In der dritten Stufe erhält daher nur die Gläubigerin der Gruppe 4 im Falle bis zum 01.06.2015
eingetretener Rechtskraft des Insolvenzplanes, spätestens am 01.08.2015 ansonsten zwei Monate nach Rechtskraft des Insolvenzplanes einen Betrag in Höhe von 80.000,00 EUR. Für die
Abwicklung dieser Festquote gelten die §§ 255, 257 InsO.
4.
Quote für Gläubigergruppe 3 aus Besserungsschein (Stufe 3)
Die Gläubiger der Gruppe 3 erhalten einen Besserungsschein in Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne (Gewinn nach Zinsen, vor Steuern und Abschreibungen) von SCHNEEKOPPE. Zugrunde gelegt werden die Gewinne der Geschäftsjahre November 2015 bis Oktober 2016, November 2016 bis Oktober 2017, November 2017 bis Oktober
2018 sowie November 2018 bis Oktober 2019. Die Gewinnausschüttung erfolgt zusammen mit
den jährlichen Anleihezinszahlungen jeweils am 20.09.eines Jahres.
Die Vorschriften der §§ 255, 257 InsO sind insoweit ausgeschlossen, d.h. das unter dem Az. 22
IN 158/14 anhängige Insolvenzverfahren bei dem Amtsgericht Tostedt lebt nicht wieder auf. Die
Zahlung unterfällt nicht der Planüberwachung.
5.
Behandlung der Gläubigergruppe 1
Die Gläubigerin der Gruppe 1 erhält keine Quote. Die Forderungen der Gläubigerin der Gruppe
1 werden in Höhe ihrer verbleibenden gesicherten Forderungen gestundet und damit durch
den Insolvenzplan nicht berührt. Sie wird auch noch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in
Höhe ihrer gesicherten Forderungen von 742.740,00 EUR Gläubigerin gegenüber SCHNEEKOPPE
bleiben.
Die Rückzahlung der besicherten Forderungen der Gläubigerin der Gruppe 1 erfolgt außerhalb
des Insolvenzverfahrens spätestens bis zum 31.12.2015. Die Besicherung ihrer Forderung erfolgt mittels einer noch durch separate Vereinbarung zu begebenden Globalzession der nach
Aufhebung des Verfahrens entstehenden Forderungen von SCHNEEKOPPE aus Lieferungen und
Leistungen. Die Gläubigerin der Gruppe 1 erklärt sich im Übrigen bereit, ihre Sicherungsrechte
im Rahmen des Insolvenz(plan)verfahrens gegenüber der SCHNEEKOPPE bis auf Weiteres nicht
geltend zu machen. Nachteile für die vorhandene Masse werden sich nicht ergeben.
- 69 -
6.
Sonstige Behandlung der Gläubigergruppe 3
Die dritte Gruppe
Mittelstandsanleihe.
besteht
ausschließlich
aus
den
Inhabern
der
SCHNEEKOPPE-
Die Gläubiger der Gruppe 3 erhalten keine Sofortquote in Höhe von 8,00 % auf ihre Ansprüche
auf Rückzahlung des Nominalwertes der im Jahre 2010 durch SCHNEEKOPPE ausgegebenen
Anleihe in Höhe von 10 Mio. EUR. Anstelle einer an die Anleihegläubiger hierauf zu zahlenden
Sofortquote wird SCHNEEKOPPE den auf die Anleihegläubiger entfallenden Anteil an der verteilungsfähigen Masse nach Aufhebung des Verfahrens in neu zu bildende Rückstellungen für die
Rückzahlung des reduzierten Nominalwertes der restrukturierten SCHNEEKOPPEMittelstandsanleihe einstellen.
Wesentlicher Teil des im Plan vorgesehenen quotalen Forderungsverzichts der Gläubiger von
SCHNEEKOPPE ist die Restrukturierung der durch SCHNEEEKOPPE ausgegebenen Mittelstandsanleihe. Diese wird durch eine Neufassung der Anleihebedingungen restrukturiert.
Die neu gefassten Anleihebedingungen sind diesem Insolvenzplan als Anlage beigefügt. Es wird
hiermit ausdrücklich auf die diesem Insolvenzplan beigefügten neu gefassten Anleihebedingungen verwiesen.
Diese sehen eine Kürzung des Nominalbetrags der SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe
(10.000.000,00 EUR) auf insgesamt 1.104.500,00 EUR vor, was einer Quote in Höhe von 11,04 %
entspricht. Die im Vergleich zu den übrigen Insolvenzgläubigern erhöhte Quote berücksichtigt
eine einberechnete Marktrisikoprämie in Höhe von 6,66 %. Abgezinst, d.h. bereinigt um diese
Marktrisikoprämie, entspricht die den Anleihegläubigern zugesicherte Quote in Höhe von 11,04
% damit der allen übrigen Gläubigern zugesicherten Quote in Höhe von 8,00 %.
Darüber hinaus enthalten die neu gefassten Anleihebedingungen einen Besserungsschein in
Höhe von jeweils 5,00 % bezogen auf die zukünftigen operativen Gewinne (Gewinn nach Zinsen, vor Steuern und Abschreibungen) von SCHNEEKOPPE. Zugrunde gelegt werden die Gewinne der Geschäftsjahre November 2015 bis Oktober 2016, November 2016 bis Oktober 2017,
November 2017 bis Oktober 2018 sowie November 2018 bis Oktober 2019. Die Gewinnausschüttung erfolgt zusammen mit den jährlichen Anleihezinszahlungen. Die Inhaber der restrukturierten Anleihe mit Besserungsschein erhalten keine Stimmrechte in der Gesellschaft und
keine Vertretungsberechtigung in den Aufsichtsorganen.
Sinn und Zweck des Besserungsscheins zugunsten der Anleihegläubiger ist eine potentielle Wertaufholung, sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung von SCHNEEKOPPE gegenüber den diesem Plan zugrundeliegenden Planrechnungen in Zukunft deutlich verbessern. Die Anleihegläubiger erhalten so für ihre nachfolgend beschriebene längere Haltedauer der Anleihe eine zusätzliche Möglichkeit der Wertaufholung.
- 70 -
Zudem sehen die neuen Anleihebedingungen eine Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre vor.
Die weitere Laufzeit der restrukturierten Anleihe beginnt am 20.09.2015 und endet mit Ablauf
des 19.09.2020. Die Rückzahlung des herabgesetzten Nominalwertes der restrukturierten Anleihe erfolgt durch SCHNEEKOPPE am 20.09.2020. Die restrukturierte Anleihe wird mit einem
Zinsatz von 3,50 % p.a. verzinst. Die Zinszahlung erfolgt erstmalig mit dem Ende des ersten Zinsjahres (20.09.2015 bis 19.09.2016), mithin am 20.09.2016. Weitere Zinszahlungen erfolgen am
20.09.2017, 20.09.2018, 20.09.2019 und 20.09.2020.
Für die entgangenen Zinszahlungen im Zeitraum 20.09.2013 bis 31.10.2014 in Höhe von insgesamt 717.452,00 EUR erhalten die Anleihegläubiger analog zu allen anderen Gläubigern eine
Barquote in Höhe von 8,00 %, mithin in Höhe von 57.400,00 EUR. Die Einmalzahlung erfolgt am
20.09.2016, mithin zusammen mit der ersten Zinszahlung der restrukturierten Anleihe.
7.
Ausschlusswirkung
SCHNEEKOPPE wird innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Insolvenzplans und vor
Aufhebung des Insolvenzverfahrens ein Verteilungsverzeichnis bei Gericht niederlegen.
Die Gläubiger beschließen, dass Gläubiger (endgültig) bestrittener Forderungen nicht an der
Verteilung teilnehmen, sofern sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach
der Niederlegung einen Rechtsstreit zur Klärung des Bestehens der Forderung anhängig machen. Teilweise oder vollständig (endgültig) bestrittene Forderungen werden für die Zwecke der
Berechnung der Planquote durch Bildung einer Rückstellung wie festgestellte Forderungen behandelt, soweit ein Feststellungsrechtsstreit bereits bei Niederlegung des Verteilungsverzeichnisses anhängig ist bzw. spätestens innerhalb der vorbenannten Ausschlussfrist anhängig gemacht wird.
Gläubiger, die ihre Forderungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Niederlegung
des Verteilungsverzeichnisses angemeldet haben, erhalten keine Planquote. Die Forderungen
dieser Gläubiger erlöschen mit Fristablauf. Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Gläubiger die
Frist ohne sein Verschulden nicht eingehalten hat (vgl. 233 ZPO) und seine Forderung innerhalb
einer zweiwöchigen Nachfrist, beginnend mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist (§
234 Abs. 2 ZPO), gegenüber SCHNEEKOPPE schriftlich geltend macht. Das fehlende Verschulden und die Einhaltung der Nachfrist sind vom Gläubiger zu beweisen.
Gläubiger, die ihre Forderungen noch rechtzeitig innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach
Niederlegung des Verteilungsverzeichnisses oder der zweiwöchigen Nachfrist angemeldet haben, deren Forderungen jedoch bestritten werden, haben innerhalb einer Ausschlussfrist von
zwei Wochen nach Zugang der Erklärung über das Bestreiten einen Rechtsstreit zur Klärung des
Bestehens der Forderung vor dem Prozessgericht anhängig zu machen.
Ergänzend und hilfsweise gilt die gesetzliche Regelung, § 259b InsO.
- 71 -
Gläubiger, gegenüber welchen der Sachwalter Anfechtungsansprüche geltend macht, müssen
ihre Forderung innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach rechtskräftigem Abschluss
des Anfechtungsrechtsstreits oder einer durch sie geleisteten freiwilligen Zahlung geltend machen.
Im Übrigen gilt für Gläubiger, die ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet oder zurückgenommen haben, § 254b InsO.
Sollten die vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bleibt der Insolvenzplan wegen seiner
sonstigen Regelungen wirksam.
8.
Niederlegung Verteilungsverzeichnis
SCHNEEKOPPE wird zur Auszahlung der Planquote innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft
des Insolvenzplans und vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf der Grundlage der Insolvenztabelle ein Verteilungsverzeichnis in entsprechender Anwendung der §§ 188 ff. InsO erstellen und auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts- Insolvenzgericht – Tostedt zur Einsicht der
Beteiligten niederlegen. Das Verteilungsverzeichnis ist für die Auszahlung maßgeblich. Nur die
im Verteilungsverzeichnis aufgeführten Gläubiger nehmen an der Verteilung gemäß den Regelungen des Insolvenzplans teil.
Gläubiger, die nicht im Verteilungsverzeichnis aufgeführt sind, sind von der Verteilung ausgeschlossen, so dass ihre Forderungen (mit Ausnahme der Forderungen der Gläubiger der Gruppe
1, die mangels Quotenbeteiligung nicht in das Verteilungsverzeichnis aufgenommen sind, und
der Gläubiger der Gruppe 3 und 5, die wegen der Stundung ihres Quotenanspruchs nicht im
Verteilungsverzeichnis aufgenommen sind) erlöschen.
Bestrittene, nicht festgestellte, aufschiebend bedingte Forderungen sowie Forderungen, die nur
zum Ausfall festgestellt sind (§§ 178-185, 191 InsO), werden bei der Auszahlung der Planquote
entsprechend den Regelungen in Ziffer 9. zunächst nicht berücksichtigt. Für diese Forderungen
werden Rückstellungen in entsprechender Höhe gebildet.
9.
Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse / Fortsetzung der Gesellschaft
Die infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöste SCHNEEKOPPE
wird aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens als werbende Gesellschaft fortgesetzt.
- 72 -
C.
Rechnungslegung
Die Gläubiger verzichten auf eine Rechnungslegung für das Antrags- und das eröffnete Insolvenzverfahren durch die eigenverwaltende SCHNEEKOPPE (§ 66 Abs. 1 S. 2 InsO).
D.
Rechtsstreitigkeiten
Der Sachwalter ist berechtigt, anhängige Anfechtungsstreitigkeiten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, § 259 Abs. 3 S. 1 InsO. Die Ermächtigung bezieht sich auf alle Anfechtungsstreitigkeiten, welche zum Zeitpunkt der Aufhebung anhängig im Sinne der ZPO sind,
unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Abstimmung über diesen bereits bekannt waren
oder nicht.
Die Kosten der Prozessfinanzierung werden nicht von SCHNEEKOPPE getragen.
Vor einer Ausschüttung der erlangten Beträge werden zunächst sämtliche Transaktionskosten
des Forderungseinzugs der Anfechtungsansprüche bedient.
Vor einer Ausschüttung wird zudem die durch den Sachwalter gegebenenfalls geltend gemachte erhöhte Vergütung des Sachwalters ausgeglichen.
Insoweit erhält der Sachwalter unter analoger Anwendung der einschlägigen Vorschriften der
InsVV und der Prämissen des vom Gericht genehmigten Vergütungsantrages des Sachwalters
diejenige Vergütung, die sich aus der um die eingezogenen Beträge der Anfechtungsansprüche
(abzüglich Transaktionskosten) erhöhten freien Masse, unter Abzug der gerichtlich festgesetzten Vergütung , ergibt.
Es obliegt dem Sachwalter, analog § 187 Abs. 2 InsO Teilbeträge bereits erstrittener Beträge
auszukehren.
E.
Minderheitenschutz
Die sonstigen nicht nachrangigen Gläubiger werden durch die mit dem Insolvenzplan verwirklichte Sanierung besser gestellt als im Falle der Regelinsolvenz. Dessen ungeachtet werden
durch SCHNEEKOPPE für den Fall, dass Gläubiger eine Schlechterstellung durch den Insolvenzplan nachweisen, Liquiditätsreserven bereitgestellt und dementsprechende bilanzielle Rückstellungen gebildet (§ 251 Abs. 3 InsO).
Die SCHNEEKOPPE bildet hierfür in ihrer Bilanz eine Rückstellung gemäß § 249 HGB in Höhe von
100.000,00 EUR für drohende Verbindlichkeiten wegen etwaiger Abfindungszahlungen an Beteiligte, deren Rechte durch diesen Plan zurückgesetzt worden sind bzw. welche im Vergleich
zur Regelabwicklung durch den Plan schlechter gestellt werden.
- 73 -
Jeder Beteiligte, welcher wegen Verletzung des Minderheitenschutzes gemäß §251 InsO einen
Entschädigungsanspruch besitzt, ist durch SCHNEEKOPPE zu entschädigen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines rechtskräftigen Titels, durch den das Vorliegen einer Schlechterstellung i.S.d. § 251 InsO gerichtlich rechtskräftig feststellt wurde.
Der Anspruch auf Entschädigung wegen der Verletzung des Minderheitenschutzes steht unter
der Bedingung, dass der Beteiligte innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Bestandskraft des Beschlusses, der den Insolvenzplan bestätigt, eine Klage gegenüber
SCHNEEKOPPE anhängig gemacht hat. Wird die Klage nicht rechtzeitig anhängig gemacht, so
erlischt der Anspruch auf Entschädigung wegen etwaiger Verletzung des Minderheitenschutzes.
Sollten die durch SCHNEEKOPPE nach Aufhebung des Verfahrens gebildeten Rückstellungen
zwecks Minderheitenschutzes bis zum 31.12.2015 nicht oder nur teilweise zur Bedienung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Minderheitenschutzes verwendet worden sein, so sind
die Rückstellungen liquiditätswirksam zugunsten von SCHNEEKOPPE aufzulösen.
F.
Risiken
Die erfolgreiche Restrukturierung der SCHNEEKOPPE-Mittelstandsanleihe ist ein Kernziel dieses
Insolvenzplans. Das Ausbleiben eines positiven Votums der Anleihegläubiger zu der geplanten
Anleiherestrukturierung, die Grundlage dieses Insolvenzplans ist, stellt daher ein Risiko für die
Annahme dieses Insolvenzplans dar.
3.
Fazit
Die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt erst, wenn der Eintritt der vorgenannten
Bedingungen dem Insolvenzgericht angezeigt ist.
Jedoch ist die Schuldnerin mit Zustimmung des Sachwalters und des Gläubigerausschusses
durch schriftliche Anzeige des Verzichts beim Insolvenzgericht berechtigt, ganz oder teilweise
auf die vorbenannten Bedingungen zu verzichten. Die Bedingungen gelten im Übrigen als eingetreten, wenn der Sachwalter den Eintritt dem Insolvenzgericht schriftlich angezeigt hat.
G.
Aufhebung und Planerfüllung
Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 258 InsO) erfolgt nicht vor Eintragung der Kapitalerhöhungen im Handelsregister. Der Sachwalter wird dem Insolvenzgericht die Eintragung anzeigen.
Der Plan wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam, mit dem das Gericht den Plan bestätigt.
- 74 -
SCHNEEKOPPE wird voraussichtlich in der Lage sein, die Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan
zu erfüllen, da ihr die Gelder zur anteiligen Befriedigung teilweise im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt werden.
Für den Fall, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung i.S.d. § 251 Abs. 1 Nr. 2 InsO behauptet und glaubhaft macht, sieht der Plan im gestaltenden Teil eine Rückstellung in Höhe von
100.000,00 EUR vor.
Die Planerfüllung erfolgt im Rahmen einer Planüberwachung durch den (ehemaligen) Sachwalter, Herrn Dr. Malte Köster bis zum 31.05.2016. Für die Plan - und Ausschüttungsüberwachung
wird keine gesonderte Vergütung geltend gemacht. Die entsprechenden Tätigkeiten sind mit
der Vergütung des Sachwalters abgegolten.
Der Planüberwacher ist insbesondere gehalten, gemäß der §§ 261, 262 InsO anzuzeigen, wenn
er feststellt, dass eine Planerfüllung nicht mehr möglich oder gefährdet ist.
Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 Abs. 1 InsO enden die Ämter der
Gläubigerausschussmitglieder.
H.
Quotenauszahlung
Zur Quotenauszahlung ist allein die SCHNEEKOPPE berechtigt. Die Überwachung derselben obliegt dem Sachwalter.
I.
Antrag auf abweichende Regelung
Es wird beantragt, im Erörterungs- und Abstimmungstermin über folgenden
Antrag
auf abweichende Regelung gemäß § 1 InsO zu beschließen:
Die Gläubiger stimmen der im gestaltenden Teil vorgesehenen
abweichenden Regelung des Insolvenzplans zu.
- 75 -