Berufsgrundbildungsjahr Gastronomie und Hotellerie (BGJ

Berufsgrundbildungsjahr Gastronomie und Hotellerie (BGJ)
Das BGJ - Gastronomie und Hotellerie - bietet Jugendlichen, die eine Ausbildung
in den Berufen Koch/Köchin, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau,
Hotelfachann/Hotelfachfrau, Fachmann/Fachfrau der Systemgastronomie oder
Fachkraft im Gastgewerbe anstreben, die Möglichkeit dieses Ziel zu verfolgen, wenn
es aus verschiedenen Gründen noch nicht mit einem Ausbildungsplatz geklappt hat.
Der Unterricht ist an die Lehrpläne des 1. Ausbildungsjahres dieser Berufe angelehnt
und findet im 1. Schulhalbjahr an vier Tagen und im 2. Schulhalbjahr an drei Tagen
in der Schule statt.
Parallel absolvieren die Schülerinnen und Schüler des BGJ‘s einen Tag bzw. zwei
Tage in der Woche sowie in den Herbst-, Winter- und Osterferien ein Praktikum in
einem Ausbildungsbetrieb.
Bewerber/innen können gerne schon einen Betrieb für das Praktikum „mitbringen“
oder werden an Partnerbetriebe vermittelt.
Das BGJ hat die Dauer eines Schuljahres und wenn dieses erfolgreich abgeschlossen wird, kann die Schülerin/der Schüler in das zweite Ausbildungsjahr
übernommen werden. Es wird also keine Zeit im Hinblick auf eine Ausbildung
verloren.