Berufsgrundbildungsjahr Gastronomie und Hotellerie (BGJ) Das BGJ - Gastronomie und Hotellerie - bietet Jugendlichen, die eine Ausbildung in den Berufen Koch/Köchin, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Hotelfachann/Hotelfachfrau, Fachmann/Fachfrau der Systemgastronomie oder Fachkraft im Gastgewerbe anstreben, die Möglichkeit dieses Ziel zu verfolgen, wenn es aus verschiedenen Gründen noch nicht mit einem Ausbildungsplatz geklappt hat. Der Unterricht ist an die Lehrpläne des 1. Ausbildungsjahres dieser Berufe angelehnt und findet im 1. Schulhalbjahr an vier Tagen und im 2. Schulhalbjahr an drei Tagen in der Schule statt. Parallel absolvieren die Schülerinnen und Schüler des BGJ‘s einen Tag bzw. zwei Tage in der Woche sowie in den Herbst-, Winter- und Osterferien ein Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb. Bewerber/innen können gerne schon einen Betrieb für das Praktikum „mitbringen“ oder werden an Partnerbetriebe vermittelt. Das BGJ hat die Dauer eines Schuljahres und wenn dieses erfolgreich abgeschlossen wird, kann die Schülerin/der Schüler in das zweite Ausbildungsjahr übernommen werden. Es wird also keine Zeit im Hinblick auf eine Ausbildung verloren.
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