BEKANNTMACHUNG Stadtverwaltung Soziale Stadt – Investitionen im Quartier „Innenstadt“, Schifferstadt; Einleitungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Gebietsabgrenzung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen im Quartier Mit Schreiben vom 19.11.2014 hat die Stadt Schifferstadt die Zusage für die Aufnahme in das Programm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier „Innenstadt“ erhalten. Das daraufhin mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Neustadt abgestimmte Untersuchungsgebiet sowie die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Bausetzbuch (BauGB) i. V. § 171e Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Stadtrat der Stadt Schifferstadt in seiner Sitzung am 23. April 2015 beschlossen. Das Untersuchungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Beginnend am Bahnhofsplatz mit den Flurstücknummern 5988, 10765/89, 10765/48, eine Grundstückstiefe entlang der Bahnhofstraße beginnend bei 5987/5, nach Süden verlaufend entlang den Flurstücken 5984,5983,5983/2, 5979, 5979/3, 5976/3, 5976/5, 5976/6, die Straße 5978/5 querend, 5976/8, 5976/12, 5976/9, 5976/10, 5976/11, 5976/17, 5976/18, die Straße 5976/2 querend, mit ca. 20 m Abstand nördlich entlang des Rehbaches nach Westen verlaufend bis zur Dürkheimer Straße bis einschl. Flurstück 5965/13, entlang der Dürkheimer Straße nach Süden verlaufend, im Abstand von ca. 40 m entlang der Iggelheimer Straße bis zur Bahnlinie Schifferstadt/Speyer, dann nach Süden die Iggelheimer Straße überquerend, dann entlang des Flurstücks Nummer 2716-10, weiter entlang des Flurstücks Nr. 2713/2 (einschl.) und 2702/8 (einschl.), weiter entlang der Bahnlinie nach Süden bis zum Flurstück Nr. 3053 einschl. , dann die Speyerer Straße querend, nach Osten entlang den Flurstücken 893/12, 894/12, 896/11, 905/2, 905, 904/4, 905/5, entlang der Greifengasse, 864/4, entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Flurstücks Nr. 864/4, 864/3, 864, 863, 863/9, 862, 863, 863/4, 863/5, 865, 866, 868/5, die Feldgasse querend, weiter entlang der rückwärtigen Flurstücke 801/1, 804, 803, 866, 807, die Kitzelgasse querend, 1302, 1301, dann nach Osten entlang der rückwärtigen Flurstücke Nr. 1303, 1305, 1307, 1308/1, 1310, 1312, 1314, 1317/2, die Hasengasse querend, 1320/2, entlang der Klappengasse nach Süden bis Flurstück Nr. 1333/4, 1336/3, 1341/2 (einschl.) , dann die Lillengasse querend entlang der Gärtnerstraße bis zum Flurstück Nr. 1568/2, dann entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Pfaffengasse, 1568, 1576, 1576/2, 1576/3, 1576/8, 1576/7, 1576/4, 1576/5, 1576/9, 1576/6, weiter entlang 1629/2 bis zur Waldseer Straße, die Waldseer Straße querend, entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 1630/5 und 1630/4 bis zur Friedhofstraße, entlang der Friedhofstraße, nach Norden entlang der östlichen Flurstückgrenze mit der Nr. 1689/1, 1691 und 1702 (Stadtfriedhof) bis zur Mannheimer Straße, entlang dieser nach Westen verlaufend bis zur Bleichstraße, diese nach Norden verlaufend über den Rehbach bis zur Straße Im Bachgarten, diese nach Westen verlaufend bis zur rückwärtigen Flurstückgrenze der Nr. 7788/7, 7786/1, 7783/1, entlang der nördlichen Flurstückgrenze Nr. 7782/11 bis zur Mutterstadter Straße, diese querend, entlang der östlichen Flurstückgrenze der Nummern 7760/52, 7760/4, auf dieser Höhe die Flurstücke mit den Nummern 7760/15, 7760/16 und 7760/17 querend, entlang 7760/19, entlang der nördlichen Flurstückgrenze mit der Nr. 7760/46, die Sommerstraße querend, entlang der rückwärtigen Flurstückgrenze der Nr. 7760/43, 7760/23, 776024, entlang der nördlichen Flurstückgrenze der Nr. 7758/11, die Ebertstraße querend, entlang der rückwärtigen Flurstückgrenze der Nr. 7756/3, die 7753 querend bis zur östlichen Flurstückgrenze der Nr. 7751/5, das Flurstück mit der Nr. 7751/9 querend bis zur westlichen Flurstückgrenze der Nr. 7742/1, die Robert-Schumann-Straße querend, entlang der östlichen Flurstückgrenze der Nr. 7739 und 7738 und auf dieser Höhe bis zum Bahnhofsvorplatz 10765/88. Maßgeblich ist der nachfolgend abgebildete Übersichtsplan. Das ausgewiesene Untersuchungsgebiet Soziale Stadt – Investitionen im Quartier „Innenstadt“ ist hinsichtlich seiner sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge zu untersuchen und zu bewerten, um Beurteilungsgrundlagen für das weitere Vorgehen zu gewinnen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind die Betroffenen zu beteiligen und ihre Mitwirkungsbereitschaft anzuregen. Auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind die Grundlage für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes nach § 171 e Baugesetzbuch (BauGB). Dieser Beschluss gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Schifferstadt, 28. April 2015 Ilona Volk Bürgermeisterin
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