Anmeldung (Bitte bis 1. Juni 2015) an: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) - Bildungsseminar Rauischholzhausen Schloss Rauischholzhausen 35085 Ebsdorfergrund E-Mail: [email protected] / Fax: 06424/301-119 / Tel.: 06424/301-104 zur Veranstaltung U 6 / 2015 Finanzierung von Abwasseranlagen (WRRL-Maßnahmen) am 22. Juni 2015 im Schloss Rauischholzhausen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Bildungsseminar Rauischholzhausen In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fortbildung im Umweltsektor Titel Vorname Name Organisation / Firma Finanzierung von Abwasseranlagen (WRRL-Maßnahmen) Straße PLZ / Ort Telefon Fax E-Mail Gebühren: 100,- € Gebührenfrei für Beschäftigte hessischer Landes- und Kreisverwaltungen, die dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fachlich nachgeordnet sind. Ich melde mich zur o.g. Veranstaltung hiermit verbindlich an Ich nehme am Mittagessen (13,30 €) teil. Ich möchte kein Mittagessen. Foto: H. Pfaff am Montag, 22. Juni 2015 Datum / Unterschrift Die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise erkenne ich mit meiner Unterschrift an. im Schloss Rauischholzhausen Programm 10:00 10:10 10:50 Begrüßung und Eröffnung Dr. Wilhelm Süßmann, Bildungsseminar Rauischholzhausen Einführung in das Thema – Zielsetzung, Rahmenbedingungen und Verfahrensablauf Andreas Gräfe, HMUKLV Programm 14:30 Kaffeepause 15:00 Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes Julia van der Burg, Kreisausschuss des Landkreises LimburgWeilburg - Sonderdienst Revision 15:30 Abschlussdiskussion und Schlusswort Andreas Gräfe, HMUKLV Kaffeepause Leitung: Themenblock: Auswahl der Maßnahmen 11:10 Bedeutung der Phosphor-Eintragsquellen und Maßnahmen zur Verringerung der Phosphor-Belastung an Kläranlagen Dr. Peter Seel, HLUG 11:40 Beispiele von Maßnahmen zur Verminderung der PhosphorBelastung Frank Reißig, RP Gießen Andreas Gräfe, HMUKLV Tel.: 0611 / 815-1315 E-Mail: : [email protected] Organisatorisches Diskussion Geschäftsbedingungen: 12:20 Mittagspause 13:30 Aufgaben der Bewilligungsbehörde im Rahmen des Finanzierungsverfahrens Carl Anger, RP Gießen Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie erhalten eine Bestätigung sowie eine Einladung kurz vor Veranstaltungsbeginn per E- Mail. Die Rechnung über die Teilnahmegebühr und Angabe der Bankverbindung wird gesondert auf dem Postweg zugesandt. Bei Rücktritt ohne Stellung eines/einer Ersatzteilnehmer/in gelten folgende Regelungen: Bei Absage 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir 20 € Bearbeitungsgebühr, bei Absage bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr, danach und bei Abbruch des Seminars ist die volle Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Die volle Gebühr ist auch zu entrichten, wenn die Anmeldung zwischen Anmeldeschluss und Veranstaltungsbeginn eingeht. Von der Veranstaltungsgebühr befreite Teilnehmer/-innen zahlen mindestens 20 € Bearbeitungsgebühr in vergleichbaren Fällen. Hinweise zum Datenschutz: Themenblock Verwendungsprüfung 14:00 Aufgaben der Wasserbehörde Michael Kühn, Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass das Bildungsseminar Rauischholzhausen (Einrichtung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen) ihre personenbezogen Daten für die Organisation der Fortbildungsveranstaltung nutzt. “Es ist üblich, dass im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung auch Foto-, Bildoder Filmaufnahmen erstellt werden, auf denen auch Teilnehmende abgebildet sein könnten. Sofern nicht ausdrücklich zu Beginn der Veranstaltung das Nichteinverständnis erklärt wird, geht das Bildungsseminar Rauischholzhausen davon aus, dass die Teilnehmenden mit den Aufnahmen und deren Verwendung einverstanden sind. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Seminarunterlagen ist ausschließlich dem Urheber bzw. entsprechend Nutzungsberechtigten vorbehalten. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen erklärt ausdrücklich, dass die genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten mit größter Sorgfalt und nur für den genannten Zweck erfolgt. Die Datenbestände werden nach den Sicherheitsleitlinien des Landes Hessen geschützt und nicht an Dritte weitergegeben.
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