Finanzierung von Abwasseranlagen - Landesbetrieb Landwirtschaft

Anmeldung (Bitte bis 1. Juni 2015) an:
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
- Bildungsseminar Rauischholzhausen Schloss Rauischholzhausen
35085 Ebsdorfergrund
E-Mail: [email protected] / Fax: 06424/301-119 / Tel.: 06424/301-104
zur Veranstaltung U 6 / 2015
Finanzierung von Abwasseranlagen (WRRL-Maßnahmen)
am 22. Juni 2015 im Schloss Rauischholzhausen
Landesbetrieb Landwirtschaft
Hessen
Bildungsseminar
Rauischholzhausen
In Zusammenarbeit mit dem
Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fortbildung im Umweltsektor
Titel Vorname Name
Organisation / Firma
Finanzierung von Abwasseranlagen
(WRRL-Maßnahmen)
Straße
PLZ / Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Gebühren: 100,- €
Gebührenfrei für Beschäftigte hessischer Landes- und Kreisverwaltungen,
die dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz fachlich nachgeordnet sind.
Ich melde mich zur o.g. Veranstaltung hiermit verbindlich an
Ich nehme am Mittagessen (13,30 €) teil.
Ich möchte kein Mittagessen.
Foto: H. Pfaff
am Montag, 22. Juni 2015
Datum / Unterschrift
Die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise erkenne ich mit meiner Unterschrift an.
im Schloss Rauischholzhausen
Programm
10:00
10:10
10:50
Begrüßung und Eröffnung
Dr. Wilhelm Süßmann, Bildungsseminar Rauischholzhausen
Einführung in das Thema – Zielsetzung, Rahmenbedingungen
und Verfahrensablauf
Andreas Gräfe, HMUKLV
Programm
14:30
Kaffeepause
15:00
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
Julia van der Burg, Kreisausschuss des Landkreises LimburgWeilburg - Sonderdienst Revision
15:30
Abschlussdiskussion und Schlusswort
Andreas Gräfe, HMUKLV
Kaffeepause
Leitung:
Themenblock: Auswahl der Maßnahmen
11:10
Bedeutung der Phosphor-Eintragsquellen und Maßnahmen zur
Verringerung der Phosphor-Belastung an Kläranlagen
Dr. Peter Seel, HLUG
11:40
Beispiele von Maßnahmen zur Verminderung der PhosphorBelastung
Frank Reißig, RP Gießen
Andreas Gräfe,
HMUKLV
Tel.: 0611 / 815-1315
E-Mail: : [email protected]
Organisatorisches
Diskussion
Geschäftsbedingungen:
12:20
Mittagspause
13:30
Aufgaben der Bewilligungsbehörde im Rahmen des
Finanzierungsverfahrens
Carl Anger, RP Gießen
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie erhalten eine Bestätigung sowie eine Einladung kurz vor
Veranstaltungsbeginn per E- Mail. Die Rechnung über die Teilnahmegebühr und Angabe der Bankverbindung
wird gesondert auf dem Postweg zugesandt.
Bei Rücktritt ohne Stellung eines/einer Ersatzteilnehmer/in gelten folgende Regelungen:
Bei Absage 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir 20 € Bearbeitungsgebühr, bei Absage bis zu 10
Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr, danach und bei Abbruch des Seminars ist die
volle Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Die volle Gebühr ist auch zu entrichten, wenn die Anmeldung zwischen
Anmeldeschluss und Veranstaltungsbeginn eingeht. Von der Veranstaltungsgebühr befreite Teilnehmer/-innen
zahlen mindestens 20 € Bearbeitungsgebühr in vergleichbaren Fällen.
Hinweise zum Datenschutz:
Themenblock Verwendungsprüfung
14:00
Aufgaben der Wasserbehörde
Michael Kühn, Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass das Bildungsseminar Rauischholzhausen (Einrichtung des
Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen) ihre personenbezogen Daten für die Organisation der
Fortbildungsveranstaltung nutzt. “Es ist üblich, dass im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung auch Foto-, Bildoder Filmaufnahmen erstellt werden, auf denen auch Teilnehmende abgebildet sein könnten. Sofern nicht
ausdrücklich zu Beginn der Veranstaltung das Nichteinverständnis erklärt wird, geht das Bildungsseminar
Rauischholzhausen davon aus, dass die Teilnehmenden mit den Aufnahmen und deren Verwendung
einverstanden sind. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der
Seminarunterlagen ist ausschließlich dem Urheber bzw. entsprechend Nutzungsberechtigten vorbehalten.
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen erklärt ausdrücklich, dass die genehmigte Verarbeitung
personenbezogener Daten mit größter Sorgfalt und nur für den genannten Zweck erfolgt. Die Datenbestände
werden nach den Sicherheitsleitlinien des Landes Hessen geschützt und nicht an Dritte weitergegeben.