Bestimmungen und Programm QV 2015

Kanton Basel- Landschaft
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Amt für Berufsbildung und
Berufsberatung
QUALIFIKATIONSVERFAHREN 2015
Kanton Basel- Landschaft
Prüfungsbestimmungen und
Prüfungsprogramm
Zeichnerin EFZ
Zeichner EFZ
im Berufsfeld
Raum-und Bauplanung
Fachrichtung Architektur
QV 2015
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PRÜFUNGSBESTIMMUNGEN
(Zu Ziffer 3.1.3 Arbeitsprobe siehe zusätzliche spezielle Bestimmungen.)
1. Grundlagen
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Zeichner
EFZ Fachrichtung Architektur
2. Prüfungsort
Praktische Arbeiten:
Berufskenntnisse:
Gewerblich- Industrielle Berufsschule (GIB) Liestal
Gewerblich- Industrielle Berufsschule (GIB) Liestal
3. Prüfungsdauer
Die Prüfung ist in folgende Bereiche unterteilt:
3.1 Praktische Arbeiten
16.0
Std.
3.1.1 Details (Problemerkennung, - Lösung)
3.1.2 Fachgespräch Details
3.1.3 Arbeitsprobe
3.1.4 Aufnahme, Skizze
3.1.5 Fachgespräch Vertiefungswissen
8.0
0.5
4.5
2.5
0.5
Std.
Std.
Std.
Std.
Std.
3.2 Berufskenntnisse (schriftlich)
4.0
Std.
3.2.1 Mathematische & naturwissenschaftliche Grundlagen
3.2.2a Planung Konstruktion
3.2.2b Planung Baumaterialien
3.2.3 Visualisierung
1.0
1.5
0.75
0.75
Std.
Std.
Std.
Std.
Total
20.0
Std.
4. Von den Kandidaten mitzubringende Unterlagen (Praktische Arbeiten)
-
Zeichenpapier Format A3 weiss oder karriert oder transparent
(Absolut unvorbereitet, also keine Umrandungen, Planköpfe usw.)
Zeichenunterlage A3 für Aufnahme
Zeichenutensilien imbesonderen:
Equerres (Winkel) wenn nötig
Reissschiene wenn nötig
Maßstab; Doppelmeter
Bleistifte (Fixpencil)
Radiergummi
Farbstifte
Farbstifte / Filzstifte / Leuchtmarkierstifte
Planwischer / Klebstreifen
5. Erlaubte Hilfsmittel (Praktische Arbeiten)
-
-
Fachliteratur wie Baudokumentation, Fachkataloge und Prospekte. Persönliche
Dokumentationen über Materialien (techn. Daten) Anwendungsdetails, zusammengestellt in
max. 2 Bundesordnern!
Zeichenunterlage A3
Formelsammlungen, Logarithmentabellen
Netzunabhängige elektronische Taschenrechner (keine Bildschirme und/oder Plottergeräte,
kein Tablets, Smartphones etc.)
Netzunabhängige Radiermaschine
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6. Nicht erlaubte Hilfsmittel
-
Klebefolien, Raster, Abreibfolien- und Buchstaben. Vorgedruckte Planköpfe und Kleber aller
Art.
Von den erstellten Prüfungsarbeiten dürfen keine Fotoaufnahmen gemacht werden.
Sämtliche Computer oder Computerähnliche Geräte, programmierbare Taschenrechner.
Tablets, Smartphones und dergleichen.
7. Mündliche Prüfung (Vertiefungsgespräch)
Für das Vertiefungsgespräch sind die Arbeitstagebücher sowie die Wahlpflichtarbeit als Grundlage für
das Fachgespräch Vertiefungswissen gemäss den Weisungen der Experten mitzubringen.
8. Schriftliche Prüfungen
An den schriftlichen Prüfungen gemäß Ziff. 3.2 dieser speziellen Prüfungsbestimmungen sind
folgende Hilfsmittel und Unterlagen erlaubt:
Schreibzeug
Maßstab
Taschenrechner netzunabhängig
(keine Bildschirm- und/oder Plottergeräte, keine Smartphones oder Tablets etc.).
Zeichenhilfe / Zeichenunterlage A3
Schreib- und Zeichenpapier (absolut unvorbereitet)
Formelsammlung, Logarithmentafel
Baugesetz / Zonenvorschriften
SIA Norm 416 (Flächen und Volumen von Gebäuden)
9. Einrichtung der Prüfungsräume
-
Für die mitgebrachten Prüfungsutensilien und Materialien aller Art sind die Kandidaten selbst
verantwortlich.
Für diese Materialien und Hilfsmittel der Kandidaten bzw. der Lehrbetriebe haften die
Kandidaten bzw. deren Lehrbetriebe selber.
Über die genauen Daten und die Zeiten für das Einrichten und Aufräumen der Prüfungsräume
informiert Sie Ihr Fachlehrer / Experte
Die Prüfungsdaten werden den Kandidaten mit dem Aufgebot zur Prüfung zugestellt.
10. Abgabe der Prüfungsarbeiten (Praktische Arbeiten)
Sämtliche Pläne und Skizzen sowie die Aufgabenstellung sind nach dem 1. Prüfungstag der
praktischen Prüfung vollständig den Experten abzugeben.
11. Besonderes
Bei Unregelmäßigkeiten an der Prüfung oder bei Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln
entscheidet die Prüfungsleitung über den Abbruch der Prüfung.
12. Auskünfte über Prüfungsresultate
Die Kandidaten werden durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung BL schriftlich über das
Prüfungsergebnis orientiert.
Weder das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung noch die Prüfungsleitung noch die
Experten erteilen telefonisch Auskunft!
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Bestimmungen zur Durchführung und Abnahme des Prüfungsteils nach Ziffer
3.1.3 Arbeitsprobe.
Diese Bestimmungen beziehen sich auf den Prüfungsteil 'Arbeitsprobe', welche 4.5 Stunden dauert.
Grundsätzlich wird dieser Prüfungsteil im Lehrbetrieb durchgeführt. In Anlehnung an die vom BIGA
und den zuständigen Berufsverbänden erlassenen Weisungen ergeben sich folgende
Rahmenbedingungen für die Prüfungsabnahme bei konventioneller Arbeitsweise am Zeichenbrett
oder mit CAD.
(Begriff Kandidat gilt für Kandidat + Kandidatin)
Kursiv geschriebene Hinweise gelten nur für CAD-Kandidaten!
1. Arbeitsplatz
Damit der Kandidat ungestört arbeiten kann, stellt ihm der Lehrbetrieb einen eigenen Raum oder
einen gut abgeschirmten Arbeitsplatz zur Verfügung.
Wenn mehrere Kandidaten gleichzeitig arbeiten, müssen die Arbeitsplätze durch Wände abgetrennt
werden.
Während der ganzen Dauer der Prüfung muss die CAD-Anlage und ihre Infrastruktur mit den der
Anzahl Kandidaten entsprechenden Arbeitsplätzen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Der Systemverantwtwortliche des Lehrbetriebs muss während der ganzen Dauer der Prüfung im
Betrieb anwesend sein und auf Abruf unentgeltlich den Experten zur Verfügung stehen.
Die Anlage muss zudem so abgesichert sein, dass von keiner anderen Stelle aus in die Prüfung
eingegriffen werden kann oder Prüfungsdaten verändert oder gespeichert werden können.
Nach der Prüfung müssen alle für die Prüfung verwendeten Daten aus der Anlage gelöscht werden
können.
Während der ganzen Dauer der Prüfung muss die für die Prüfung erforderliche Infrastruktur auch für
konventionell zeichnende Kandidaten uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
2. Prüfung
Während der Prüfungsdauer kontrolliert ein Experte in unregelmäßigen Abständen das
ordnungsgemäße Arbeiten und den Arbeitsfortschritt.
Der Lehrmeister / Ausbildungsverantwortliche ist während der ganzen Dauer des Prüfungsteils
'Arbeitsprobe' im Betrieb anwesend.
Alle Pläne, die vom Kandidaten konventionell auf dem Zeichenbrett erstellt werden, dürfen den
Arbeitsplatz des Kandidaten, bzw. den Arbeitsraum nicht verlassen. Sie gehören zu den
Prüfungsakten.
Der Kandidat muss unaufgefordert mindestens jede halbe Stunde die Prüfungsdaten abspeichern.
Erfolgt ein Systemausfall ('Absturz'), so wird dem Kandidaten die Zeit gemessen von der letzten
Abspeicherung bis zur Wiederherstellung der Anlage der Vorgabezeit gutgeschrieben.
Zeigt sich bei einer solchen Panne, dass der Kandidat seine Daten nicht vorschriftsgemäß,
mindestens halbstündlich, gespeichert hat, so wird ihm in jedem Fall nur die Zeit zwischen der letzten
erforderlichen Speicherung und der Wiederaufbereitung der Anlage gutgeschrieben. Kann die Panne
nicht behoben werden, befinden die Experten nach Rücksprache mit der Prüfungsleitung über das
weitere Vorgehen.
Probe-Ausdrucke dürfen den Arbeitsplatz des Kandidaten, bzw. den Arbeitsraum nicht verlassen. Sie
gehören ebenfalls zu den Prüfungsakten, sind als Probedrucke zu kennzeichnen und sind mit
abzugeben. Die Zeit für die Erstellung von Probedrucken gehört zur Vorgabezeit.
Wenn der Kandidat meldet, dass er mit seiner Arbeit fertig ist, wird der Zeitpunkt protokolliert und es
werden anschliessend die finalen Ausdrucke erstellt. Der Kandidat kennzeichnet die finalen
Ausdrucke mit Datum, Zeit und Unterschrift als seine Prüfungsarbeit. Die Zeit für das Erstellen der
finalen Ausdrucke gehört ebenfalls zur Vorgabezeit.
Am Schluss der Prüfung, nach dem Erstellen der finalen Ausdrucke, löscht der Systemverantwortliche
des Lehrbetriebs alle Prüfungsdaten in der Anlage.
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3. Protokoll
Unregelmäßigkeiten im Ablauf der Prüfung, besondere Vorkommnisse und dergleichen, hält der
Experte im Formular “Bestätigung Arbeitsprobe“ unter „Allfällige Bemerkungen“ anlässlich seiner
Kontrollen fest.
4. Prüfungsstoff Arbeitsprobe
Für die Prüfung dürfen alle im System gespeicherten Daten und betriebseigenen Normen verwendet
werden.
Das Zeichnungsformat wird mit der Aufgabenstellung zur Arbeitsprobe vorgegeben und ist strikt
einzuhalten. Der finale Ausdruck ist auf DIN A4 gefaltet abzugeben.
5. Korrekturen und Bewertung der Arbeitsprobe
Für den betroffenen Prüfungsteil 'Arbeitsprobe' gelten für die Absolventen mit CAD die gleiche
Aufgabenstellung und die gleichen Vorgabezeiten wie für das Arbeiten am Zeichenbrett.
6. Besuchsrecht
Zutritt zum Arbeitsplatz bzw. Arbeitsraum des Kandidaten haben nur die Experten, und
gegebenenfalls der CAD - Systemverantwortliche.
Besuchsrecht haben die Mitglieder der Prüfungskommission und die Aufsichtspersonen des
Kantonalen Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung sowie des BIGA.
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INFORMATIONSBLATT FUER DIE LEHRBETRIEBE
Qualifikationsverfahren für Zeichner und Zeichnerinnen EFZ Fachrichtung Architektur im Kanton BL
1. Vertiefungswissen / Wahlpflichtfach
Im Vertiefungswissen / Wahlpflichtbereich sollen die Lehrlinge und Lehrtöchter ihre
neigungsspezifischen Interessen fördern. Dazu können sie drei Bereiche wählen:
Gestalten
Konstruktion
Bauleitung
Ihr Wissen in dem ausgewählten Bereich wird im Fachgespräch Vertiefungswissen geprüft. Grundlage
für das Gespräch bildet die Wahlpflichtarbeit sowie die Eintragungen im Arbeitsbuch des 4.
Lehrjahres. (Das Arbeitsbuch ist vom Lehrmeister monatlich zu kontrollieren und zu unterzeichnen.)
2. Bewertung / Beurteilung und Notengebung
Als Bewertungsgrundlage dient die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren zur Verordnung über die
berufliche Grundbildung Zeichner EFZ Fachrichtung Architektur.
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
praktische Arbeit
Konstruktion und Materialgerechtigkeit
Visualisierung und Präsentation
Naturwissenschaftliche Belange, Umweltgerechtigkeit und Nachhaltigkeit
50%
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Berufskenntnisse
Mathematische und naturwisenschaftliche Grundlagen
Planung
Visualisierung
20%
3.3
Allgemeinbildung
Die Abschlussprüfungen in Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich
nach der Verordnung des BBT über die Mindestvorschriften für die
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
20%
3.4
Erfahrungsnote
Die Erfahrungsnote wird berechnet aus allen Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts.
10%
Punkteskala:
6 Qualitativ und quantitativ sehr gut
5 Gut, Zweckentsprechend
4 genügend, den Mindestanforderungen entspr.
3 schwach, unvollständig
2 sehr schwach
1 unbrauchbar, nicht ausgeführt
mögliche Fachkriterien für die Details:
• mögliche Problempunkte wurden erkannt
• systematisches Vorgehen erkennbar
• Konstruktion
• bauphysikalisch richtig / klare Schichtung
• materialgerecht
im Gespräch:
• gibt gute Uebersicht
• Randbedingungen werden integriert
• vertiefende Fragen werden beantwortet etc.
die Arbeitsprobe:
• Zeichnerische Darstellung
• Konstruktion
• Masse und Koten
Stand 5. Januar 2015, ugy
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PRÜFUNGSPROGRAMM FÜR DIE KANDIDATEN
VORBEREITUNGEN:
12.03.2015 - Donnerstag
Abgabe Arbeitsbücher
Was
Abgabe der Arbeitstagebücher
an den Fachlehrer
ab 26.03.2014 - Donnerstag
Zeit
während
Unterricht
Wo
GIB Liestal
Wer
Alle auch ZP
Rückgabe Arbeitsbücher an Kandidaten
Was
Rückgabe der Arbeitstagebücher
an Kandidaten
Zeit
während
Unterricht
Wo
GIB Liestal
Wer
Fachlehrer
QUALIFIKATIONSVERFAHREN:
Gruppenzuteilung auf die Prüfungsräume 1 - 4 für Freitag & Montag
Gruppe / Raum 1
Altermatt Patrick
Anzelini Cyril
Bürki Mathias
de Luca Sebastian
D'Elia Fabio
Elmizadeh Soraya
Gass Mischa
Gruppe / Raum 2
Gutzwiller Jessica
Kureekal An Mary
Lutz Loris
Messmer Tim
Metzger Florian
Noffke Max
Gruppe / Raum 3
Salvioli Gianluca
Senn Pamela
Stefanelli Natascha
Steffen Noemi
Walliser Tobias
Zehnder Nico
Gruppe / Raum 4
29.05.2015 - Freitag
Was
Schriftliche Prüfung, Allgemeine
Schriftliche Prüfungen
Wo
Wer
08.30 - 11.30
Zeit
GIB Liestal
Alle ohne ZP
14.00 - 15.00
GIB Liestal
Alle ohne ZP
Fachkenntnisse / Baumaterialien
Fachrechnen
Liestal
01.06.2015 - Montag
Was
Praktische Prüfung
Lösungsentwürfe
Arbeitsprobe für die Zw.prüf.kanditaten
Ablauf gem. Angaben am Morgen
QV 2015
Lösungsentwürfe
Zeit
08.00 - 12.00
13.30 - 17.30
13.30 - 17.30
Wo
GIB Liestal
Im
Lehrbetrieb
Wer
Alle auch ZP
Alle ohne ZP
ZP
8
03.06.2015 - Mittwoch
Was
Prüfungsgespräch über die
Lösungsentwürfe
Prüfungsgespräche
Zeit
08.00 - 11.30
08.00 - 08.30
09.00 - 09.30
10.00 - 10.30
11.00 - 11.30
Wo
GIB Liestal
Wer
Kandidaten
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Altermatt Patrick
Anzelini Cyril
Bürki Mathias
de Luca Sebastian
D'Elia Fabio
Elmizadeh Soraya
Gass Mischa
Gutzwiller Jessica
Kureekal An Mary
Lutz Loris
Messmer Tim
Metzger Florian
Noffke Max
Salvioli Gianluca
Senn Pamela
Stefanelli Natascha
Steffen Noemi
Walliser Tobias
Zehnder Nico
Reserve
MITTAGSPAUSE
Prüfungsgespräch über den
Wahlpflichtbereich
14.00 - 17.30
14.00 - 14.30
15.00 - 15.30
16.00 - 16.30
17.00 - 17.30
QV 2015
GIB Liestal
Kandidaten
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Raum 5
Raum 1
Raum 2
Altermatt Patrick
Anzelini Cyril
Bürki Mathias
de Luca Sebastian
D'Elia Fabio
Elmizadeh Soraya
Gass Mischa
Gutzwiller Jessica
Kureekal An Mary
Lutz Loris
Messmer Tim
Metzger Florian
Noffke Max
Salvioli Gianluca
Senn Pamela
Stefanelli Natascha
Steffen Noemi
Walliser Tobias
Zehnder Nico
Reserve
9
04.06.2015 - Donnerstag
WAS
Arbeitsprobe
Konventionell oder CAD
Arbeitsprobe
WANN
08.00 / 08.30
4.5 Std.
WO
Im
Lehrbetrieb
Altermatt Patrick
Anzelini Cyril
de Luca Sebastian
D'Elia Fabio
Gass Mischa
Kureekal An Mary
Messmer Tim
Metzger Florian
Senn Pamela
Stefanelli Natascha
Steffen Noemi
Zehnder Nico
Bürki Mathias
Elmizadeh Soraya
Gutzwiller Jessica
Lutz Loris
Noffke Max
Salvioli Gianluca
Walliser Tobias
08.00 - 12.30
08.30 - 13.00
04.06.2015 - Donnerstag
WAS
Aufnahme
WER
Alle ohne ZP
Aufnahme
WANN
WO
15.000 - 17.30 GIB Liestal
WER
Alle ohne ZP
Prüfungen in der Allgemeinbilung (AB) finden gemäss separatem Prüfungsprogramm statt.
Auskunftsstelle für die Lehrabschlussprüfung
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Rosenstrasse 25, Postfach 646
4410 Liestal
Tel.061/552 28 50
Fax 061/552 28 06
Basel, 5. Januar 2015
Für die Fachexperten
Die Chefexpertin
Für das Amt für Berufsbildung
und Berufsberatung
Die Prüfungsleiterin
Ursula Gysin
Johanna Wäckerli
Geht an:
- Lehrbetriebe z.H. der Kandidaten
- Experten
- GIB Liestal
QV 2015
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