Wahlbekanntmachung Die Wahl der Mitglieder zum Fachschaftsrat der Fachschaft Politik und Soziologie findet in der Zeit vom 8. bis 10. Juni 2015 statt. Die Wahllokale befinden sich an folgenden Orten und Zeiten: 1. In/vor (wetterabhängig) der Seminarbibliothek, am Hofgarten 15, 53113 Bonn, von 09:45-14:15. 2. Vor dem Institut für Politik und Soziologie, Lennéstraße 27, 53113 Bonn, von 09:45-14:15. 3. Im Anschluss an die Statistikvorlesung von Prof. Schmitz, HS 10 HG. Es sind mindestens elf Mitglieder zum Fachschaftsrat zu wählen. Wahlvorschläge der Wahlberechtigten sind schriftlich bis spätestens Mittwoch, den 27. Mai 2015 bis 13.00 Uhr beim Wahlleiter abzugeben oder einzusenden. Hinweis auf die Mindestanforderungen eines Wahlvorschlages nach § 8 der Fachschaftswahlordnung: „…Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von fünf Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Mit dem Wahlvorschlag ist die unwiderrufliche Zustimmungserklärung des Kandidaten einzureichen. Der Wahlvorschlag muss mindestens Name, Vorname, Matrikel-Nr. und Fachschaftszugehörigkeit enthalten….“. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer bis zum 8. Mai 2015 im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird aus der Matrikelliste der Universität mit dem Stand des Sommersemesters 2015 für den Kreis der Wahlberechtigten zur Fachschaft Politik und Soziologie erstellt. Die Wahlberechtigung ist aus dem Studentenausweis ersichtlich. Das wahlberechtigte Fach ist mit einem Sternsymbol (*) gekennzeichnet. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 18. bis 22. Mail 2015 in der Seminarbibliothek, am Hofgarten 15, 53113 Bonn, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können beim Wahlleiter innerhalb der Auslegungsfrist, jedoch spätestens bis Freitag, den 29. Mail 2015, eingelegt werden. Anträge auf Briefwahl müssen bis spätestens Samstag, den 30. Mai 2015, beim Wahlleiter eingegangen sein. Wahlverfahren Eine Fachschaft bildet einen Wahlkreis. Gewählt wird nach Listen. Jeder Wähler hat eine Stimme, die er für einen Kandidaten einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Entfallen auf eine Wahlliste mehr Sitze als diese Kandidaten aufführt, so bleiben diese Sitze unbesetzt; die Zahl der Sitze der Fachschaftsvertretung vermindert sich entsprechend. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so wird der Sitz demjenigen Kandidaten derselben Wahlliste zugeteilt, der nach dem Wahlergebnis unter den bisher nicht berücksichtigten Kandidaten die meisten Stimmen hat. Ist die Wahlliste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt; die Zahl der Sitze der Fachschaftsvertretung vermindert sich entsprechend. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Kandidaten einer Liste entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste über die Rangfolge. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen entscheidet der Wahlleiter durch Los, welcher Liste der Sitz zuzuteilen ist. _____________________________________________ (Unterschrift des Wahlleiters) Bonn, den 22. April 2014 Kontaktierungsmöglichkeit des Wahlleiters: Maggie Schnaudt, [email protected]
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