Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung

Leistungsanforderungen und
Leistungsbewertung
Pestalozzischule Papenburg
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist gehalten, sich an den
Kerncurricula der Grund- und Hauptschulen zu orientieren, wobei dem besonderen
Förderbedarf des einzelnen Schülers Rechnung getragen werden muss. Die
Durchlässigkeit der Schulformen (hier insbesondere die Rückführung in eine
Hauptschule, bzw. der Hauptschulabschluss) sollte hierbei stets im Auge behalten
werden.
Grundlage der Leistungsbewertung sind die Vorgaben der Erlasse
„Sonderpädagogische Förderung“ vom 1.2.2005, (hier insbesondere der Punkt
I.15), „Zeugnisse“ vom 24.5.2005 und der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den
allgemein bildenden Schulen“ vom 16.12.2004.
Die Grundsätze und Maßstäbe der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
müssen für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten
transparent sein und erläutert werden.
Mit zunehmenden Alter der Schülerinnen und Schüler sind sie deshalb Gegenstand
des Unterrichts und werden in allen Klassenstufen im Zusammenhang mit der
Erörterung von Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den
Klassenelternschaften thematisiert.
In speziellen Informationsschreiben werden die Erziehungsberechtigten der
Entlassklassen über die Abschlussprüfungen informiert.
Die Pestalozzischule Papenburg hat sich im Rahmen eines Projektes damit befasst,
zunächst für die Fächer Deutsch und Mathematik Mindeststandards zu erarbeiten.
Unter Mindeststandards sind die Leistungen zu verstehen, die mindestens gezeigt
werden müssen, um die Note „ausreichend“ zu bekommen. Diese Mindeststandards
für die einzelnen Jahrgangsstufen wurden in Anlehnung an die bisherigen
Rahmenrichtlinien für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen / ehemals
Schule für Lernhilfe und unter Zugrundelegung der an der Schule verwendeten
Unterrichtswerke für die benannten Fächer erarbeitet. Die Gratwanderung zwischen
der Orientierung an den oben genannten Richtlinien sowie der durch Jahre hindurch
erfahrenen Leistungsfähigkeit der Schüler/innen erwies sich dabei als sehr schwierig.
Die durch diese Projektarbeit entstandenen Mindeststandards sind als dynamisch zu
verstehen und müssen im Rahmen einer noch ausstehenden Evaluation überarbeitet
werden.
Auf der Grundlage dieser Mindeststandards wurden Klassenarbeiten erstellt, die als
Basis der Leistungsbewertung schriftlicher Arbeiten dienen. Am Ende eines jeden
Halbjahres wird in den Klassen 5 bis 9 in den Fächern Deutsch und Mathematik je
eine verbindliche Vergleichsarbeit geschrieben, die ein möglichst breites Spektrum
des Unterrichtsstoffes des vergangenen Halbjahres abdeckt und den Mindestkanon
berücksichtigt. 2/3 der Arbeit entsprechen diesem Mindestkanon, 1/3 bildet ein so
genanntes Additum, das sich durch höheren Anspruch auszeichnet und das
Erreichen der Noten 3 bis 1 ermöglicht. Die Arbeiten werden in dem dafür
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vorgesehenen Ordner deutlich gekennzeichnet abgeheftet und stehen so in Zukunft
zur Verfügung. Zu Evaluationszwecken wird der jeweilige Zensurenspiegel
abgeheftet.
Jeder Arbeit liegt ein Notenschlüssel zugrunde, der auch auf andere, neu zu
erstellende Arbeiten leicht zu übertragen ist.
Vorgesehener Notenschlüssel:
1
100 – 97%
2
96 – 85%
3
84 – 70%
4
69 – 50%
5
49 – 25%
6
24 – 0%
Die Erfahrung zeigt, dass Schüler/innen und Eltern die offen gelegten
Bewertungsmaßstäbe sehr begrüßen und als Hilfe zur Erlangung einer realistischen
Einschätzung ansehen.
Da die Bewertung der Rechtschreibleistung stets ein besonderes Problem darstellt,
hat sich die Pestalozzischule Papenburg auf der Basis von Studien der Universität
Leipzig und eines schulinternen Projekts der Klassenstufen 5/6 dafür entschieden,
dafür eine Rechtschreibliste von 500 Wörtern als Mindestanforderung zugrunde zu
legen, verteilt auf die Klassenstufen 5 bis 7. Diese 500 Wörter sind auf 20 Listen à 25
Wörter verteilt. Die Erarbeitung erfolgt mit Hilfe von Lückensätzen, in die die
Diktatwörter eingebettet sind. Die Listen sollen wie folgt erarbeitet werden:
Klasse 5: Listen 1 – 6
Klasse 6: Listen 7 – 13
Klasse 7: Listen 14 – 20
Bei der Bewertung der Rechtschreibleistung muss nach ersten Erfahrungen ein
anderer Notenschlüssel zugrunde gelegt werden.
Die hier genannten Diktatwörter gelten als Mindeststandard, sodass bei einer
entsprechenden Klassenarbeit ein Additum in Form eines unbekannten, lautgetreuen
Diktattextes hinzugefügt wird.
Bei der Erarbeitung von Entwicklungsschwerpunkten und der entsprechenden
Umsetzung im Rahmen des Modellvorhabens „Erweiterte Eigenverantwortung an
Schulen ...“ hat das Kollegium der Pestalozzischule sich im ersten Projekt die
Erarbeitung von Mindeststandards für die Fächer Deutsch und Mathematik
vorgenommen.
Diese Mindeststandards für die einzelnen Jahrgangsstufen wurden in Anlehnung an
die bisherigen Rahmenrichtlinien für die Förderschule mit dem Schwerpunkt
Lernen/Schule für Lernhilfe und unter Zugrundelegung der an der Schule
verwendeten Unterrichtswerke für die benannten Fächer erarbeitet.
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Nach vorläufiger Verabschiedung durch die Fachkonferenzen Deutsch und
Mathematik zu Beginn des Schuljahres wird der nächste Bearbeitungsschritt darin
bestehen, die schuleigenen Mindeststandards auf die curricularen Vorgaben der
Grundschule und der Hauptschule (Kerncurricula) auszurichten, d.h. insbesondere
auch auf die dort verwendeten Begriffe (Kompetenzbereiche u.ä.).