„Woher nehme ich mir die Zeit“ Gerade f€r Sie als Vertrags-Zahnarzt ist die Umsetzung der neuen Qualit•tsmanagementRichtlinie vertragszahn•rztliche Versorgung – Z‚QM-RL des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) absolut verpflichtend. Die f€r Sie relevanten Punkte aus der ZƒQM-RL, die in einem Qualitƒts- und HygieneHandbuch umgesetzt werden m€ssen, sind wie folgt: Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes bis hin zur R„ckmeldung €ber die Wirksamkeit von QM-Ma…nahmen Umsetzung der spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bed„rfnissen der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter Ausrichtung aller Praxisablƒufe an o den Allgemeinen Behandlungsrichtlinien, o den IP-, FU-, ZE-, Festzuschuss- und KFO-Richtlinien o den Bundesmantelvertr•gen o der R„ntgenverordnung o den Vorgaben zum Datenschutz und o den Vorgaben zur Einhaltung von Hygienema…nahmen f€r Zahnarztpraxen Mindeststandards f€r Risiko- und Fehlermanagement Notfallmanagement Hygienemanagement Orientierung f€r alle Diagnose- und Behandlungsprozesse am Stand der Wissenschaft gem•… † 2 Abs. 1 SGB V bis hin zur fachlichen Fortbildung nach † 95 SGB V Mindeststandards f€r den Bereich Mitarbeiterorientierung mit Fortbildungs- und Weiterbildungsma…nahmen und Teambesprechungen umfangreiche Dokumentationund Aufklƒrungspflichten Patientenrechtegesetz 2013) f€r den Bereich Patientenorientierung (siehe Dar€ber hinaus haben Vertragszahn•rzte Ziele, eingesetzte Elemente und Instrumente nach den †† 1, 3 und 4 der Richtlinie regelmƒ…ig zu dokumentieren (Revisionspflicht). Hinzu kommt f€r Sie die neue RiLiB‚K 2013 (Umsetzung der grundlegenden Anforderungen an die Qualitƒtssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in ein QM-Handbuch = die Nichteinhaltung ist gem•… der MP Betreib V eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit. Aber was bedeutet dieses konkret in der Umsetzung in ein validiertes QM- und HygieneHandbuch f€r Sie? Schreiben Sie uns einfach doch eine kurze E-Mail mit Ihren Fragen, W€nschen oder Anregungen: [email protected] Seite 1
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