außen wirtschafts informationen awi 04/2015 Redaktion

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04/2015
Allgemeines
1. Mitteilung der Kommission zu neuen Anträgen
auf Aussetzung der autonomen Zollsätze ............. 2
2. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
veröffentlicht …………… ....................................... 2
3. Merkblatt zur neuen EG-VO Position 0C004 zu
nuklearen Grafiten ................................................. 2
Länder
4. Belgien - Anwesenheitsregistrierung auf belgischen Baustellen ................................................... 2
5. Brasilien – Vorläufige Entscheidung in Antidumpinguntersuchung wegen Butylacrylat aus
Deutschland ........................................................... 2
6. China - Aktualisierung von CCC Produktgruppen . 3
7. China - Weitere Freihandelszonen sollen eingerichtet werden ........................................................ 3
8. EU-Embargomaßnahmen...................................... 3
9. EU – Strafzölle für Produkte aus Fernost .............. 4
10. Ghana - Elektronische Voranmeldung für Seefrachtsendungen ab April 2015……………….. ...... 4
11. Indonesien – Neues Mitglied im Carnet A.T.A.Verfahren ............................................................... 4
12. Italien – Ab 2016 Neuigkeiten für steuerpflichtige
Subjekte ................................................................. 4
13. Island - EU-Beitritt endgültig auf Eis gelegt ........... 5
14. Kirgisistan - Senkung der Einfuhrzölle für Erdgas . 5
15. Ruanda - Neue Gebühr auf Einfuhren geplant ...... 5
16. Russland – Gesetzesänderung zum Umlauf von
Arzneimitteln .......................................................... 5
17. Russland - Neue Einfuhrregeln für Kfz beschlossen ......................................................................... 5
18. Saudi-Arabien – Einfuhr von medizinischen Produkten und Geräten ............................................... 5
19. Simbabwe - Einführung einer Vorversandkontrolle ............................................................................ 6
20. Uruguay – Neues Zollgesetz……………. ....... ……6
21. USA – Aktualisierte Einfuhrvorschriften bei
Fleisch, Geflügel und Eiern ................................... 6
25. Einladung | Wohin steuert die Weltwirtschaft?
Konsequenzen für deutsche Exporteure
am 19. Mai 2015 in Berlin ...................................... 7
26. Hessischer Gemeinschaftsmessestand auf der
Internationalen Maschinenbaumesse (MSV),
Brünn/Tschechische Republik vom 14. bis 18.
September 2015 .................................................... 7
27. Hessischer Firmengemeinschaftsstand auf der
Baumesse „The Big 5 Show 2015“ in Dubai vom
23. bis 26.11.2015 ................................................. 8
28. Bauwirtschaft in Tschechien: Geschäftsanbahnungsreise im November....................................... 8
29. Geschäftsreise Tschechien – Getränke im September.................................................................... 8
30. Zollpraxis des Imports ........................................... 9
31. Die Haftung im Export ........................................... 9
32. Internationales Vertragsrecht – das Wichtigste für
Nichtjuristen……………. ........................................ 9
33. Grundlagen/Grundsätze der Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif…. ................... 10
34. Exportleiterkreis „Konformitätszertifizierung in der
MENA-Region und in Afrika“ ............................... 10
35. Richtiger Umgang mit dem Export-Akkreditiv...... 10
36. Inhouse-Beratung Kolumbien am 08. Mai 2015 .. 11
37. Inhouse-Beratung China am 12. Mai 2015 .......... 11
38. Zollpraxis Export - Praktische Zollabwicklung im
Export .................................................................. 11
39. IHK-Veranstaltung am 27. Mai 2015 - Indien –
Logistik, Steuern, Vertrieb und Zoll im Fokus...... 12
Publikationen
40. Immigration Guide Australien 2015 ..................... 12
41. Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC) ...................................................... 12
Auslandshandelskammern (AHK)
42. DEinternational | Für Ihren Geschäftserfolg im
Ausland…. ........................................................... 12
Messen und Veranstaltungen
22. Termine International - Datenbank der hessischen IHKs ............................................................ 7
23. Markterschließungsprogramm des BMWi ............. 7
24. Neue Exportförderprojekte aus dem BMWiMarkterschließungsprogramm 2015 ...................... 7
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Selina Geitz
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Nathalie Aurin (Tel. 06441/9448-5100
Fax: 9448-5699)
Internationale Geschäftskontakte
„Export Community“
Im Außenwirtschaftsportal www.ixpos.de sind
unter dem Menüpunkt „Export Community“ Geschäftswünsche aus dem Ausland und Deutschland in deutscher und englischer Sprache hinterlegt.
Allgemeines
1. Mitteilung der Kommission zu neuen Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze
Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihr Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im
Januar 2016 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der
thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge. Wirtschaftsbeteiligte können der Kommission Einwände
gegen die Vorschläge über die nationalen Verwaltungen übermitteln. Diese müssen bis spätestens zur zweiten,
für den 23.06.2015 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ vorliegen.
Weitere Informationen zum Verfahren der Aussetzung der autonomen Zolltarife sind auf der Europa-Website zu
finden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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2. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur veröffentlicht
Am 04.03.2015 veröffentlichte die EU im Amtsblatt die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur. Sie dient
Unternehmen als Hilfestellung zur Einreihung. Die Erläuterungen zur KN (Kombinierten Nomenklatur) enthalten
zahlreiche Hinweise auf die Erläuterungen zum HS (Harmonisierten System). Die beiden Veröffentlichungen
müssen daher häufig in Verbindung miteinander verwendet werden. (Quelle: Europäische Kommission)
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3. Merkblatt zur neuen EG-VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten
Die Neuformulierung der Güterlistennummer 0C004 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (sog.
EG-Dual-Use-VO), die am 31.12.2014 in Kraft trat, führt zu einer Reduzierung der Genehmigungspflicht für Ausfuhren von Grafiten.
Ziel dieses Merkblatts ist es, denjenigen, die von dieser Änderung betroffen sind, einen Leitfaden an die Hand
zu geben, welche Grafite nun noch unter eine Genehmigungspflicht fallen. (Quelle: BAFA)
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Länder
4. Belgien - Anwesenheitsregistrierung auf belgischen Baustellen
Bereits seit 1.4.2014 müssen bestimmte Personen, die auf Baustellen in Belgien tätig sind, ihre Anwesenheit
registrieren. Zum 1.10.2014 sind die hierfür im belgischen Sozialstrafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen für
Verstöße gegen die Anwesenheitsregistrierung in Kraft getreten. Bis Ende 2014 galt im Hinblick auf die Anwendung der Sanktionen eine (gesetzlich nicht vorgesehene) Schonfrist. Seit 1.1.2015 ist diese allerdings vorüber.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
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5. Brasilien – Vorläufige Entscheidung in Antidumpinguntersuchung wegen Butylacrylat aus Deutschland
Die am 01.12.2014 eröffnete Antidumpinguntersuchung wegen Einfuhren von Butylacrylat der Codenummer
2916 12 30 der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur aus Deutschland, Südafrika und Taiwan hat ein vorläufiges positives Ergebnis ergeben.
Die mit der Untersuchung befasste „Secretaría de Comercio Exterior“ hat mit Rundschreiben vom 13.03.2015
als Ergebnis für Einfuhren von Butylacrylat aus Deutschland eine Dumpingmarge von 29 % verkündet. Ob letztendlich ein Antidumpingzoll verhängt wird, hängt vom weiteren Verlauf der Untersuchung ab. Mit einem endgültigen Ergebnis ist etwa ab Ende August 2015 zu rechnen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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6. China - Aktualisierung von CCC Produktgruppen
Die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA hat die CCC-relevanten Produktgruppen mit weiteren Kategorien
aktualisiert. U.a. sind für die Gruppe 11. für KFZ-Komponenten z.B. Dämm-Materialien im Motorraum, Fußmatten, Dashboards oder Rückfahrkameras dazugekommen. In der Gruppe 20. für Spielzeug und Kinderprodukte
wurden Kindersitze aufgenommen.
Zudem sind die bisher 22 Gruppen auf 20 reduziert worden. Dabei wurden die Gruppen für Latexprodukte und
medizintechnische Geräte entfernt, da diese zur CFDA übergegangen sind.
Die aktuell relevanten CCC Produktgruppen sind:
1. Elektrische Leitungen und Kabel
2. Elektrische Schalter und Anlagen für Schutz oder Verbindungen
3. Niederspannungsanlagen
4. Motoren
5. Elektrische Werkzeuge
6. Schweißmaschinen
7. Haushaltsgeräte
8. Audio- und Videoapparate
9. Computer und Computerzubehör
10. Leuchten
11. Kraftfahrzeuge und sicherheitsrelevante KFZ-Komponenten
12. Reifen für Kraftfahrzeuge
13. Sicherheitsglas
14. Landwirtschaftliche Maschinen
15. Telekommunikationsanlagen und –zubehör
16. Feuerlöschgeräte
17. Einbruchsschutz- und Sicherheitsausrüstung
18. Drahtlos-Netzwerkgeräte
19. Dekorations- und Einpassungsprodukte
20. Spielwaren und Produkte für Kinder
(Quelle: Cisema)
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7. China - Weitere Freihandelszonen sollen eingerichtet werden
China wird drei weitere Freihandelszonen bekommen. Dies habe das Politbüro in Anwesenheit von Präsident Xi
Jinping beschlossen, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Demnach sollen die Freihandelszonen in der südlichen Provinz Guangdong, in der östlichen Provinz Fujian und nahe der nordchinesischen Stadt
Tianjin errichtet werden.
Staatlichen Medien zufolge soll Guangdong die wirtschaftliche Integration der benachbarten Sonderverwaltungszone Hongkong vorantreiben. Fujian ist demnach auf Taiwan fokussiert, das de facto seit 1949 unabhängig von der Volksrepublik ist, von Beijing aber als Teil seines Territoriums betrachtet wird.
Mit der dritten Freihandelszone soll die Stadt Tianjin besser an die nahe gelegene Hauptstadt Beijing und die
Provinz Hebei angeschlossen werden. In der Erklärung des Politbüros hieß es, mit den Zonen sollten „Reformen vertieft“ und mit der „weiteren Öffnung neue Annäherungen getestet“ werden. Das chinesische Handelsministerium hatte entsprechende Pläne bereits im Dezember angekündigt. (Quelle: NfA)
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8. EU-Embargomaßnahmen
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/480 der Kommission vom 20. März 2015 (Al Qaida)
Beschluss ( GASP ) 2015/486 des Rates vom 20. März 2015 (Ägypten)
Beschluss ( GASP ) 2015/382 des Rates vom 6. März 2015 (Libyen)
Verordnung ( EU ) 2015/374 des Rates vom 6. März 2015 (Libyen)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/376 des Rates vom 6. März 2015 (Libyen)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/375 des Rates vom 6. März 2015 (Syrien)
Durchführungsbeschluss ( GASP ) 2015/383 des Rates vom 6. März 2015 (Syrien)
Berichtigung der Verordnung ( EU ) Nr. 545/2012 (Syrien)
Berichtigung der Verordnung ( EU ) Nr. 36/2012 (Syrien)
Beschluss ( GASP ) 2015/432 des Rates vom 13. März 2015 (Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der
Ukraine)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/427 des Rates vom 13. März 2015 (Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine)
Beschluss ( GASP ) 2015/364 des Rates vom 5. März 2015 (Ukraine)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/357 des Rates vom 5. März 2015 (Ukraine)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/325 des Rates vom 2. März 2015 (Somalia)
Durchführungsbeschluss ( GASP ) 2015/337 des Rates vom 2. März 2015 (Somalia)
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Beschluss ( GASP ) 2015/335 des Rates vom 2. März 2015 (Somalia)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/324 des Rates vom 2. März 2015 (Zentralafrikanische Republik)
Durchführungsbeschluss ( GASP ) 2015/336 des Rates vom 2. März 2015 (Zentralafrikanische Republik)
(Quelle: BAFA)
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9. EU – Strafzölle für Produkte aus Fernost
Wegen Dumpingvorwürfen hat die EU mehrere Produkte aus China und Taiwan mit Strafzöllen belegt. Die Aufschläge zwischen 10,9 und 25,2% träfen kalt gewalzten, rostfreien Flachstahl, heißt es im EU-Amtsblatt. Die
vorläufigen zusätzlichen Gebühren gelten ab dem heutigen Donnerstag für sechs Monate.
Die Kommission hatte ihre Untersuchung nach Beschwerden europäischer Konkurrenten im letzten Juni eröffnet, wonach die asiatischen Produzenten ihre Ware unter Kosten verkauften. Mehrere Hersteller, die daraufhin
mit der EU kooperierten, sind von den Sonderzahlungen ausgenommen. Die Importe aus China und Taiwan
stiegen laut Kommission zwischen 2010 und dem Beginn der Ermittlungen um 70%. Ihr Marktanteil erhöhte sich
von 5,8 auf 9,5%. (Quelle: NfA)
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10. Ghana - Elektronische Voranmeldung für Seefrachtsendungen ab April 2015
Ghana führt zum 01.04.2015 ein verpflichtendes Verfahren zur Voranmeldung von Seefrachtsendungen ein,
das sogenannte Advance Shipment Information (ASHI) System.
ASHI liefert der zuständigen Behörde, der Ghana Shippers‘ Authority GSA, notwendige Informationen über die
Warensendungen vor Ankunft im ghanaischen Seehafen. Mit diesem Verfahren werden Bestimmungen der
Ghana Shippers‘ Authority Regulations L.I. 2190 aus 2012 umgesetzt.
Die durch ASHI vorab übermittelten Daten ermöglichen eine frühzeitige Risikoanalyse und Sendungsverfolgung.
Das neue Voranmeldeverfahren soll die Zollabfertigung vereinfachen und beschleunigen, mit erheblichen Einsparungen bei Liegegeldern und sonstigen Hafengebühren.
Die Ghana Shippers‘ Authority hat auf ihrer Internetseite einen Informationsflyer zum ASHI Verfahren veröffentlicht. Demzufolge muss sich der Versender/Frachtführer zuerst bei dem belgischen Unternehmen Antaser Afrique BVBA registrieren, um dort das erforderliche ASHI-Dokument beantragen zu können. Folgende Unterlagen sind in elektronischer Form zusammen mit dem Antrag in Kopie einzureichen: Frachtrechnung, Handelsrechnung, Ausfuhranmeldung, Packliste und Frachtbrief.
Für jeden einzelnen Frachtbrief (bill of lading) mit Datum ab 01.04.2015 muss ein gesondertes ASHI-Dokument
erstellt werden. Dies gilt Antaser zufolge auch für Transitwaren. Ohne dieses bereits im Verladehafen des Exportlandes validierte Dokument kann keine Zollabfertigung in Ghana erfolgen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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11. Indonesien – Neues Mitglied im Carnet A.T.A.-Verfahren
Zum 15.05.2015 tritt Indonesien als 75. Land dem Carnet A.T.A.-Abkommen bei. Mit dem Carnetverfahren wird
die vorübergehende Einfuhr von Waren erheblich erleichtert.
Die vorübergehende Einfuhr ist für folgende Verwendungsarten zugelassen:
 Messen- und Ausstellungsgüter
 Berufsausrüstung
 Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
 Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren
 Waren für humanitäre Zwecke
 Beförderungsmittel (mit Ausnahmen)
Für Indonesien ist es erforderlich, dass das Carnet in Englisch oder Indonesisch ausgefüllt wird. Damit sowohl
die Zollbehörden der EU als auch die Indonesischen Zollbehörden die Angaben lesen können, empfiehlt es
sich, das Carnet in Englisch auszufüllen. Bei Verwendung einer anderen Sprache kann eine Übersetzung verlangt werden. (Quelle: DIHK/BL)
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12. Italien – Ab 2016 Neuigkeiten für steuerpflichtige Subjekte
Die vom italienischen Stabilitätsgesetz 2015 eingeführten Neuigkeiten betreffen zum Teil auch die Ust.-Pflichten
für nicht ansässige, aber in Italien steuerpflichtige Unternehmen. Ab dem Jahr 2016 wird die Ust.Jahresmitteilung nicht mehr erforderlich sein. Dies bedeutet, dass für den Zeitraum 2015 ausländische Unternehmen, die über eine gültige italienische Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, ihre in Italien steuerpflichtigen Aktivitäten ausschließlich in der sog. Ust.-Jahreserklärung zusammenfassen.
Als zweite Neuigkeit wird die Abgabefrist für die Einreichung der Jahreserklärung nicht mehr Ende September
sondern Ende Februar sein. (Quelle: AHK)
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13. Island - EU-Beitritt endgültig auf Eis gelegt
Island hat am 12.03.2015 offiziell seinen Antrag auf einen EU-Beitritt zurückgezogen. Die Entscheidung wurde
der lettischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission in einem Brief mitgeteilt. Bereits nach den
Parlamentswahlen im Mai 2013 hatte Island die Verhandlungen ausgesetzt. Streitpunkt in den Verhandlungen
waren insbesondere die Fischfangquoten. Island möchte sich zukünftig auf die Zusammenarbeit im Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) konzentrieren, dem neben Island die 28 EU-Staaten, Liechtenstein und Norwegen angehören. Die isländische Regierung hat eine Fragen- und Antwort-Liste auf ihrer Homepage zur Erklärung der Entscheidung eingerichtet. (Quelle: DIHK)
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14. Kirgisistan - Senkung der Einfuhrzölle für Erdgas
Rückwirkend zum 01.10.2014 hat Kirgisistan den Zoll für Erdgas von 35% des Warenwertes auf die in der Eurasischen Wirtschaftsunion üblichen 5% gesenkt. Das entsprechende Gesetz hat Präsident Almasbek Atambaev nach gtai-Informationen kürzlich unterzeichnet. Das Land tritt im Mai der Wirtschaftsunion bei. (Quelle:
NfA)
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15. Ruanda - Neue Gebühr auf Einfuhren geplant
Die Regierung Ruandas hat einem Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Gebühr auf Wareneinfuhren aus
Ländern außerhalb der East African Community (EAC) zur Finanzierung regionaler Infrastrukturprojekte zugestimmt (Infrastructure Development Levy). Zur endgültigen Einführung bedarf es allerdings noch der Zustimmung durch das nationale Parlament.
Nach dem Gesetzentwurf soll eine Gebühr in Höhe von 1,5% des Zollwertes auf alle Wareneinfuhren aus Ländern außerhalb des EAC erhoben werden. Der Gesetzentwurf sieht für bestimmte Waren wie Düngemittel und
Saaten, lebende Tiere, Medizin- und Pharmazieprodukte, aber auch Medizingeräte, Maschinen und Ausrüstung
für den Energie- und Wassersektor sowie Waren mit entsprechendem Zertifikat für bestimmte Investitionsprojekte Befreiungen von der neuen Gebühr vor.
Ruanda folgt mit der Einführung einer Infrastructure Development Levy einen Vorschlag der EACFinanzminister aus dem Jahre 2014, mit dem die Einführung einer derartigen Gebühr in den EACMitgliedstaaten zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten befürwortet wurde. Kenia und Uganda haben den
Vorschlag bereits umgesetzt und eine entsprechende Gebühr eingeführt. In Burundi und Tansania wird derzeit
über die Einführung beraten. (Quelle: Germany Trade & Invest
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16. Russland – Gesetzesänderung zum Umlauf von Arzneimitteln
Zum 01.07.2015 treten Änderungen des Gesetzes „Über den Umlauf von Arzneimitteln“ in Kraft. Von den Änderungen sind folgende Bereiche betroffen:
1. Registrierung
2. Preisbildung
3. Datenschutz
4. Einführung des Begriffs „wechselseitige Austauschbarkeit“
5. Unbedenklichkeitsberichte zum Effizienz- und Sicherheitsprofil eines Arzneimittels (neue Art der Berichterstattung)
Quelle und weitere Informationen: AHK Russland
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17. Russland - Neue Einfuhrregeln für Kfz beschlossen
Mit der Verordnung Nr. 239 regelt die russische Regierung die Bedingungen der abgabenfreien Einfuhr von
Kraftfahrzeugen durch ausländische natürliche Personen. Demnach darf jede lediglich ein Fahrzeug einfuhrabgabenfrei zum persönlichen Gebrauch in die Russische Föderation einführen.
Bei ausländischen natürlichen Personen handelt es sich um solche, die keinen dauerhaften Wohnsitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion haben. Diese können Kraftfahrzeuge, die in anderen Staaten als der Eurasischen
Wirtschaftsunion registriert sind, abgabenfrei im Rahmen des sogenannten Regimes der vorübergehenden Einfuhr zum persönlichen Gebrauch einführen. Die Dauer dieses Regimes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer
der natürlichen Person, darf aber ein Jahr nicht übersteigen. Hat die ausländische natürliche Person bereits ein
Fahrzeug zum persönlichen Gebrauch zollfrei eingeführt und nicht wieder ausgeführt, ist jedes weitere eingeführte Fahrzeug einfuhrabgabenpflichtig. (Quelle: NfA)
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18. Saudi-Arabien – Einfuhr von medizinischen Produkten und Geräten
Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien übersendete mit Schreiben vom 11.03.2015 einen Auszug aus der
Satzung für die Überwachung medizinischer Produkte und Geräte für die Einfuhr in das Königreich SaudiArabien.
Demnach sind bei der Einfuhr eines medizinischen Produkts folgende Punkte zu beachten.
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1. Der im Ausland ansässige Hersteller des medizinischen Gerätes bzw. Produktes hat einen in Saudi Arabien
gesetzlichen Vertreter zu ernennen.
2. Ferner haben die in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten, Vertreter und Importeure folgendes vorzunehmen:
a. Eintragung ihrer Unternehmen in das Nationalregister für medizinische Produkte und Geräte bei der
„Saudi Food and Drugs Authority“
b. Eintragung ihrer medizinischen Produkte und Geräte in das Nationalregister bei der „Saudi Food and
Drugs Authority“
3. Alle Importeure, Lieferanten und in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten sowie deren gesetzlichen Vertreter müssen im Besitz einer Genehmigung für ihre Unternehmen bei der „Saudi Food and Drugs Authority“
sein.
4. Es ist nicht gestattet, medizinische Produkte bzw. Geräte ohne Registrierung bei der „Saudi Food and
Drugs Authority“ in das Königreich Saudi-Arabien einzuführen oder dort auf den Markt zu bringen. Eine
schriftliche Vermarktungsgenehmigung gemäß den Bestimmungen der saudischen Aufsichtsbehörde hat
zusätzlich vorzuliegen.
5. Das medizinische Produkt bzw. Gerät muss mindestens den Anforderungen von mindestens einem der
Staaten des „International Medical Devices Regulator Forum“ entsprechen.Darüber hinaus müssen die spezifischen Bedingungen der Vermarktungsgenehmigung für das Königreich Saudi-Arabien erfüllt werden.
Demnach müssen alle medizinischen Produkte und Geräte vor ihrer Vermarktung auf dem saudischen Markt
eine vorherige Genehmigung von der „Saudi Food and Drugs Authority“ erhalten. (Quelle: Botschaft SaudiArabien)
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19. Simbabwe - Einführung einer Vorversandkontrolle
Die Regierung Simbabwes hat beschlossen, für bestimmte Waren eine Vorversandkontrolle einzuführen. Nach
einer Mitteilung des Industrie- und Handelsministeriums soll mit dem Consignment Based Conformtiy Assessment-Programm (CBCA) bereits im Exportland sichergestellt werden, dass für Simbabwe bestimmte Waren den
simbabwischen Standards entsprechen und die Regeln für die Wertbestimmung eingehalten werden.
Von der Maßnahme betroffen sind u.a. Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte, Bauprodukte, Holz und
Holzprodukte, elektrische und elektronische Produkte, Bekleidung und Textilien. Eine vollständige Warenliste
finden Sie hier.
Mit der Durchführung der Kontrollen wurde die Prüfgesellschaft Bureau Veritas beauftragt. Das neue Kontrollinstrument soll ab 16.05.2015 Anwendung finden. Sendungen betroffener Waren ohne entsprechendes CBCAZertifikat wird ab diesem Zeitpunkt die Einfuhr in Simbabwe verweigert. Kooperierenden Exporteuren werden
zudem schnellere Einfuhrabfertigungen in Aussicht gestellt. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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20. Uruguay – Neues Zollgesetz
In Uruguay ist am 18.03.2015 ein neues modernisiertes Zollgesetz (Código Aduanero de la República Oriental
del Uruguay) in Kraft getreten. Das Gesetz 19.276 beinhaltet unter anderem Neuerungen zu den besonderen
Zollverfahren und Zollstraftatbeständen sowie die Möglichkeit einer Vorabanfrage von Zollbeteiligten zur Anwendung der Zollgesetzgebung in einem konkreten Fall (consulta previa). (Quelle: Germany Trade & Invest)
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21. USA – Aktualisierte Einfuhrvorschriften bei Fleisch, Geflügel und Eiern
Ausländische Fleisch-, Geflügel- und Eiprodukte sind nach Ankunft in den USA einer Importinspektion zu unterziehen, die US-Importeure bereits vor der Einfuhr bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Warenanmeldung beantragen müssen. Zuständig ist die die dem US-Landwirtschaftsministerium zugeordnete Behörde „Food Safety
and Inspection Service“ (FSIS) US-Importeure müssen seit dem 18.03.2015 den Antrag auf Importinspektion
von Fleisch-, Geflügel- und Eiprodukten auf einer aktualisierten Papierversion des Vordruckes 9540-1 an FSIS
stellen. Alternativ ist eine elektronische Antragsvariante möglich. Elektronische Anträge verarbeitet der FSIS in
Zusammenarbeit mit der Zollbehörde CBP zeitgleich mit der Zollanmeldung der Waren unter anderem mittels
des elektronischen Datenverarbeitungssystems Automated Commercial Environment (ACE).
Die US-Einfuhrvorschriften für Fleisch-, Geflügel- und Eiprodukte sehen ferner vor, dass diese nur eingeführt
werden können, wenn sie von einer im Herkunftsland durch eine offiziell dazu berechtigte Institution zertifiziert
wurden und das Zertifikat bei der Einfuhrabfertigung in Papierform oder elektronisch vorliegt.
Der FISIS hatte mit Wirkung vom 18.11.2014 modifizierte Vorschriften für die Zertifizierung dieser Produkte und
Herstellerbetriebe dieser Produkte erlassen. Seither verlangt der FISIS in Produktzertifikaten zusätzliche Informationen über den Herstellungsprozess, die Zusammensetzung und Herkunft der Produkte, die auch im aktualisierten Antragsformular für die Importinspektion anzugeben sind. Der FSIS hatte während einer Übergangszeit
bis zum 18.03.2015 auch noch ältere Versionen des Antragsformulars für die Importinspektion akzeptiert. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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Messen und Veranstaltungen
22. Termine International - Datenbank der hessischen IHKs
Die hessischen IHKs bieten Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltungen, Schulungen, Wirtschaftstagen und Seminaren. Eine Übersicht aller landesweit angebotenen Veranstaltungen der IHKs in Hessen mit Außenwirtschaftsbezug finden Sie stets aktuell in unserer Datenbank "Termine International". Hier können Sie sich bei Interesse
auch direkt und online anmelden.
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23. Markterschließungsprogramm des BMWi
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit seinem Programm „Maßnahmen zur
Erschließung von Auslandsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und für
Dienstleister“ (oder auch kurz: BMWi-Markterschließungsprogramm) deutsche Unternehmen bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm bietet verschiedene Module an: Informationsveranstaltung, Markterkundung, Geschäftsanbahnung, Einkäuferreise, Informationsreise und Pilotprojekte.
Weitere, detaillierte Informationen sowie eine Projektübersicht erhalten sie unter http://www.ixpos.de.
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24. Neue Exportförderprojekte aus dem BMWi-Markterschließungsprogramm 2015
SBS systems for business solutions wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der
Durchführung von fünf Projekten aus dem BMWi-Markterschließungsprogramm 2015 beauftragt. Ziel dieses
Programms zur Außenwirtschaftsförderung ist es, deutsche Mittelständler bei der Erschließung neuer Märkte zu
unterstützen und Ihnen konkrete Maßnahmen zum Auf- oder Ausbau von Geschäftsbeziehungen in attraktiven
Zukunftsmärkten anzubieten.
Ab Mai 2015 stehen u.a. finanziell geförderte Projekte für folgende Zielländer und Fachbereiche auf dem Programm:
Informationsveranstaltung Israel - Berlin, 8. Mai 2015, für die Geschäftsmöglichkeiten im Zuge der
Renovierung der Bauhaus Gebäude in Tel Aviv.
Geschäftsanbahnung Südkorea - Daegu und Seoul, 1.-4. Juni 2015, für die Chancen für deutsche Produktionstechnologien im Bereich Technische Textilien, Nonwovens und Composites.
Geschäftsanbahnung USA - Seattle und San Francisco, 19.-23. Oktober 2015, im Bereich der Luft- und
Raumfahrttechnologie (als Kooperationspartner der AHK San Francisco).
Geschäftsanbahnung Italien - Roma, Bologna und Ancona, 26.-28. Oktober 2015, im Bereich Transport
und Verkehr mit Schwerpunkt Smart Mobility.
Geschäftsanbahnung Kolumbien im Sektor Bauwirtschaft - Bogotá, 9.-12. November 2015 (in Zusammenarbeit mit der AHK Kolumbien).
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprojekten, die Teilnahmebedingungen und Informationen zur
Anmeldung finden Sie unter www.german-tech.org.
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25. Einladung | Wohin steuert die Weltwirtschaft? Konsequenzen für deutsche Exporteure
am 19. Mai 2015 in Berlin
Die Konferenz richtet sich an Unternehmen und wird konkrete Exportchancen auf den Auslandsmärkten aufzeigen, auch vor dem Hintergrund aktueller Krisen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die Konferenz
gemeinsam mit DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer und AHK-Weltsprecher Michael Harms eröffnen. Ein Impulsvortrag von Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln, wird anschließend einen Überblick über die wirtschaftlichen Entwicklungen weltweit geben. In mehreren Panels sollen Exportpotenziale sowohl unter branchen- als auch unter regionalspezifischen Aspekten beleuchtet werden. In der
derzeitigen Lage spielt dabei die Problematik der sicheren und nachhaltigen Geschäftsentwicklung auf schwierigen Märkten eine besondere Rolle. Im Anschluss gibt es die Gelegenheit, an Ländertischen mit den Geschäftsführern zahlreicher Auslandshandelskammern und Delegationen unmittelbar ins Gespräch zu kommen.
Für Rückfragen stehen Ihnen im DIHK Frau Rima Al-Tinawi (Tel.: 0 30 20 30 8 - 2314) oder Herr Dr. Mark Heinzel (Tel.: 0 30 20 30 8 - 2308) gerne zur Verfügung.
http://www.dihk.de/presse/meldungen/2015-04-08-konferenz-weltwirtschaft
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26. Hessischer Gemeinschaftsmessestand auf der Internationalen Maschinenbaumesse (MSV),
Brünn/Tschechische Republik vom 14. bis 18. September 2015
Hessische Unternehmen, die ihr Geschäft in Mittelosteuropa ausbauen möchten, können sich dieses Jahr über
einen geförderten Gemeinschaftsmessestand des Landes Hessen an der Internationalen Maschinenbaumesse
(MSV) in Bünn, Tschechien, beteiligen.
Die MSV gilt als die führende Industriemesse in der Region und findet vom 14. bis 18.09.2015 statt. In diesem
Jahr stehen die Branchen Mess-, Steuer- Automatisierungs- und Regeltechnik in besonderem Fokus.
awi 04 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
Aussteller auf dem Hessischen Gemeinschaftsmessestand profitieren von einem individuellen Messestandpaket
zu gefördertem Preis mit einer Rund-Um-Betreuung und Vorteilen wie kostenlos bereitgestellten Dolmetschern
und der Unterstützung bei der Vermittlung von B2B-Kontakten. (MS)
Anmeldeschluss ist der 22.04.2015.
Weitere Informationen zur MSV 2015 und zum Hessischen Gemeinschaftstand finden Sie unter:
www.ihkof.de/msv
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27. Hessischer Firmengemeinschaftsstand auf der Baumesse „The Big 5 Show 2015“ in Dubai vom 23.
bis 26.11.2015
Vom 23. bis 26.11.2015 wird im Dubai International Convention & Exhibition Centre zum 35. Mal die jährlich
statt findende Fachmesse „The BIG 5 – International Building & Construction Show“ durchgeführt. Mit über
2.800 Ausstellern aus 61 Ländern, einer Netto-Ausstellungsfläche von rd. 50.000 qm und mehr als 81.000 Besuchern (+9 %) in 2014 ist die BIG 5 die mit Abstand größte und wichtigste Baumesse im Mittleren Osten. Ihr
Einzugsgebiet umfasst neben der gesamten Golfregion und Nordafrika auch den indischen Subkontinent, Subsahara-Afrika und die zentralasiatischen Gebiete. Die Branchenschwerpunkte liegen in den Sektoren Bautechnik und Baumaschinen, Innenausbau, Wassertechnik, Reinigung, Entsorgung, Sanitärwirtschaft, Klima-, Kälteund Lüftungstechnik sowie Kommunale Dienstleistungen.
Wie im Vorjahr wird das Land Hessen mit einem Firmengemeinschaftsstand auf der Messe präsent sein. Hessische Unternehmen können durch die Beteiligung an dem hessischen Stand nicht nur von ermäßigten Teilnahmebeiträgen profitieren, sondern auch eine Reihe von kostenlosen Infrastruktur- und Serviceleistungen (konzeptionelle Planung und einheitliche Rahmengestaltung des Messestandes, kostenlose Teilnahme an einem
Vorbereitungsseminar zur erfolgreichen Kommunikation mit arabischen Geschäftspartnern, Unterstützung bei
der Besucherakquisition durch einen gemeinsamen Flyer der hessischen Aussteller, Nutzung des Loungebereichs mit modernen Kommunikationsmitteln, Versorgung durch ein Standcatering, Betreuung vor Ort, finanzielle Förderung des Rücktransports der Exponate, etc.) in Anspruch nehmen. (MF)
Anmeldeschuss ist der 27.04.2015.
Ansprechpartner: Michael T. Fuhrmann, IHK Frankfurt, Telefon: 069 2197 1435, Email: [email protected].
Die Online-Anmeldung zur Reise ist bis zum 15.03.2015 möglich. Mehr Details hier.
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28. Bauwirtschaft in Tschechien: Geschäftsanbahnungsreise im November
Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer (AHK Tschechien) führt in Kooperation mit Bayern
Handwerk International GmbH vom 02. bis 05.11.2015 eine Geschäftsanbahnungsreise nach Tschechien für
Unternehmen im Bereich Bauwirtschaft mit Schwerpunkt auf gehobene Leistungen, Produkte und Technologien
im Innenausbau durch. Das Projekt wird im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU (kleine
und mittelständische Unternehmen) durchgeführt und aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert.
Die Reise richtet sich an deutsche Unternehmen aus der genannten Branche, die Interesse an einem Markteinstieg oder einer Markterweiterung in Tschechien haben. Für die Projektteilnehmer werden individuell auf ihre
Anforderungen zugeschnittene Geschäftsgespräche mit potenziellen Kooperationspartnern, Kunden und Branchenexperten organisiert. In Vorbereitung auf die Geschäftsreise erhalten die Projektteilnehmer eine Zielmarktanalyse, die auf die relevante Branche, deren Marktentwicklung, Vertriebsinformationen, die rechtlichen und
steuerlichen Rahmenbedingungen auf dem tschechischen Markt eingeht sowie Profile der relevanten Marktakteure bietet. Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung in Prag werden die deutschen Teilnehmer die Möglichkeit haben, dem tschechischen Fachpublikum bestehend aus Vertretern der Wirtschaft,
Verbänden, Verwaltung und Presse ihre Leistungen, Produkte und Technologien vorzustellen. (Quelle: AHK)
Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen finden Sie hier
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29. Geschäftsreise Tschechien – Getränke im September
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt die Auslandshandelskammer (AHK) Tschechien eine Geschäftsreise für Unternehmen im Bereich nicht-alkoholische und alkoholische
Getränke mit Sitz in Deutschland durch. Die Reise richtet sich an Unternehmensvertreter, die sich bereits über
die bestehenden Marktchancen informiert haben und die gezielt, qualifiziert und individuell mit potenziellen Geschäftspartnern zusammentreffen möchten. Reiseziel ist die konkrete Geschäftsanbahnung.
Der Getränkemarkt in Tschechien
Obwohl der Markt der nicht-alkoholischen sowie alkoholischen Getränke seit einigen Jahren einen leichten
Rückgang erfährt, verzeichnen bestimmte Getränke-Kategorien in Tschechien ein steigendes Verbraucherinteresse. Steigende Nachfrage besteht vor allem nach Energy Drinks (+21 %), Fruchtnektar (+10 %), Sport Drinks
(+7 %), Fruchtsäften (+6 %) und Sirupe (+2 %). Die kohlensäurehaltigen Getränke haben dagegen im Jahr
2013 einen Rückgang von 3 % und Tafel- und Mineralwasser einen Rückgang von 5 % verzeichnet.
Bei nicht-alkoholischen Getränken ist zukünftig, wegen des wachsenden Gesundheitsbewusstseins, in Teilen
der Bevölkerung ein deutliches Nachfrageplus bei Getränken ohne Konservierungsstoffe, kalorienarmen Geawi 04 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
tränke ohne Süßstoffe oder Kindergetränken mit Herstellerinnovationen (neuartiger Geschmack, innovative
Verpackungen) zu erwarten.
Im Bereich der alkoholischen Getränke tendiert die Präferenz der tschechischen Konsumenten zu Wein oder
alkoholhaltigen Süßgetränken auf Kosten des Bierkonsums. Vor allem junge Erwachsene setzen auf Alternativen. (Quelle: AHK)
Ansprechpartnerin: Irena Novotná, AHK Tschechien, Telefon: +420 221 490316, E-Mail: [email protected]
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30. Zollpraxis des Imports
Schwerpunkt des Seminars sind Grundkenntnisse im Zollrecht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, der
Zollverfahren, der Zollabfertigung, der Erstellung der Zollanmeldung und der Präferenzgewährung beim Import
von Waren. Dabei wird sowohl auf das Ausfüllen der schriftlichen Zollanmeldung und ggf. erforderlichen weiteren Unterlagen als auch auf die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung eingegangen. Ferner wird ein allgemeiner Einblick in das Zollwertrecht (Vorschrift für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag)
und die Prüfung und Berichtigung von Zollbescheiden (Erstattung und Nacherhebung von Einfuhrabgaben) einschließlich der dazu erforderlichen Formulare vermittelt.
Zielgruppe: Importsachbearbeiter/-innen
Referent: Zolloberamtsrat Herbert Losekam
Ort: Dillenburg
Termin: Montag, 27. April 2015, 08:30 – 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 20.04.2015
Teilnahmekosten: 209,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen
!!! Frühbucherrabatt möglich !!!
Kontakt: IHK Lahn-Dill (Wetzlar), Nathalie Aurin, Tel.: 06441 9448-5100, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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Weitere Veranstaltung in Gießen:
Zielgruppe: Importsachbearbeiter/_innen
Datum des Seminars: 29.04.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 22.04.2015
Referent: Zolloberamtsrat Herbert Losekam
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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31. Die Haftung im Export
Notwendigkeit einer innerbetrieblichen Exportkontrolle
Warum ist betriebsintern Exportkontrolle so wichtig? Wie funktioniert sie und wie kann sie organisatorisch umgesetzt werden? Vor allem aber: Wer kann in einem Unternehmen für mangelnde Kontrolle haftbar gemacht
werden?
Exportorientierte Firmen sind auf die Bewilligung von Zollverfahren und Erleichterungen bei der Ausfuhr angewiesen. Zollbehörden und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle setzen hierfür funktionierende
firmeninterne Kontrollprogramme, sogenannte ICPs = Internal Compliance Programs, voraus. Grundlage hierfür
ist die novellierte Dual-Use-Verordnung und die Verpflichtung in allen zollrechtlichen Bewilligungen die für den
Export maßgeblichen Bestimmungen einzuhalten, ansonsten drohen Sanktionen! Verstöße gegen Exportvorschriften werden darüber hinaus verwaltungs- und strafrechtlich verfolgt. Die Veranstaltung gibt einen Abriss der
zu beachtenden Bestimmungen und beschäftigt sich mit rechtlichen Konsequenzen sowie mit den Möglichkeiten, Fehler bei der Exportkontrolle durch organisatorische Maßnahmen zu verhindern.Die Möglichkeiten der Risikominimierung durch Vorsorgemaßnahmen wie z. B. den Abschluss von Versicherungen, werden ebenfalls
aufgezeigt.
Zielgruppe: Führungskräfte, Exportbearbeiter, Vertriebsmitarbeiter
Datum des Seminars: 28.04.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 21.04.2015
Referent: Dipl. Finanzwirt Michael Klingberg
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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32. Internationales Vertragsrecht – das Wichtigste für Nichtjuristen
Schwerpunkt: Kaufverträge mit Formulierungen in Deutsch/Englisch
awi 04 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
In der täglichen Firmenpraxis wird eine Vielzahl von Verträgen mit Auslandsbezug - vor allem Kaufverträge geschlossen. Schlechte Formulierungen und Fehler bei der Abwicklung können viel Geld kosten. Die Teilnehmer erarbeiten, worauf man bei einer vorteilhaften Vertragsgestaltung achten sollte und was bei der Abwicklung
von Verträgen wichtig ist; wie kann man sich absichern, welche Risiken bestehen und wie kann man diese begrenzen. Vor allem erhalten die Teilnehmer umfangreiche Formulierungshilfen in deutscher und englischer
Sprache.
Zielgruppe: Unternehmer/-innen, Kaufmännische Leiter/-innen, Vertriebs- und Exportleiter/-innen,
Vertriebsmitarbeiter/-innen.
Referent: Rechtsanwalt Volker Gerstner
Ort: Wetzlar
Termin: Mittwoch, 29. April 2015, 09:00 - ca. 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 22.04.2015
Teilnahmekosten: 209,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen
!!! Frühbucherrabatt möglich !!!
Kontakt: IHK Lahn-Dill (Wetzlar), Nathalie Aurin, Tel.: 06441 9448-5100, E-Mail: [email protected]
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33. Grundlagen/Grundsätze der Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif
bzw. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Wozu benötige ich eine verbindliche Zolltarifauskunft? Die richtige Eintarifierung von Waren, also die Auswahl
der korrekten Warennummer oder Zolltarifnummer, ist von großer Bedeutung für die reibungslose Abwicklung
von Außenhandelsgeschäften. Denn von der Zolltarifnummer hängt ab, welche Zollabgaben anfallen, welche
Dokumente benötigt werden und ob es bei der Ein- und Ausfuhr Verbote oder Beschränkungen gibt. Es ist jedoch nicht immer ganz einfach, die richtige Warennummer zu finden.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Praktiker aus Unternehmen, die keine oder nur geringe Grundkenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif besitzen und sich erstmals von Grund auf mit dem Zolltarif und dem elektronischen Zolltarif vertraut machen wollen.
Datum des Seminars: 29.04.2015, 09.00 – 13.00 Uhr
Anmeldeschluss: 22.04.2015
Referent: Jens-Hendrik Ivenz
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 95,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
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34. Exportleiterkreis „Konformitätszertifizierung in der MENA-Region und in Afrika“
Deutschland ist Vizeweltmeister beim Export. Ausfuhren und Handelsbilanzüberschuss steigen, Prognosen sagen auch mittelfristig ein florierendes Geschäft mit ausländischen Kunden voraus. Die Qualität der Waren, das
Image eines Unternehmens auf dem internationalen Markt, die Positionierung im Wettbewerb – alles entscheidende Erfolgsfaktoren für Exporteure. Mehr und mehr Bedeutung gewinnen aber auch formale Aspekte.
Exporteure müssen ihre Ausfuhren logistisch einwandfrei abwickeln, Zollvorschriften beachten, die notwendigen
Transportdokumente beifügen und mit unabhängigen Inspektionen oder anderen Konformitätsprüfungen nachweisen, dass ihre Waren den Importvorschriften genügen. Sie brauchen ein Exportzertifikat.
Welche Zertifizierungspflichten, speziell zur Konformitätszertifizierung in den Ländern wie Algerien, Kenia, Nigeria oder Saudi Arabien, Kuwait und Nordirak benötigt werden, begrüßt der IHK-Verbund Mittelhessen Herrn
Richard Klasen, Governments and Institutions Services, SGS Germany zu unserem Exportleiterkreis.
Zielgruppe: Unternehmen Exportleiter, Exportsachberabeiter
Datum der Veranstaltung: 29.04.2015, 15.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 13.04.2015
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: kostenfrei
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
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35. Richtiger Umgang mit dem Export-Akkreditiv
So vermeiden Sie Fehler und sichern die Zahlung
Akkreditive sind eines der wichtigsten Instrumente zur Zahlungssicherung. Kein Exporteur würde ein Akkreditiv
akzeptieren, dessen Bedingungen er absehbar nicht erfüllen kann. Und doch kommt dies häufiger vor, als man
glauben sollte, denn die Nichterfüllbarkeit ist oftmals auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen.
Vermeintlich harmlose Formulierungen können dann die Zahlung gefährden. Aber auch sonst gibt es eine Reihe
üblicher Probleme bei der Arbeit mit Akkreditiven und der Erfüllung von geforderten Bedingungen. Hier informiert und sensibilisiert das Seminar.
awi 04 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
Praktische Kenntnisse vertiefen, aus praktischen Fallbeispielen lernen und häufige Fehler aus dem praktischen
Alltag kennen und damit vermeiden lernen. Zahlreiche Praxisfälle schulen die Wahrnehmung solcher Problemstellen.
Das Seminar richtet sich an alle, die grundsätzlich mit Wesen und Ablauf des Dokumentenakkreditivs vertraut
sind. Es bietet, auf diesen Grundkenntnissen aufbauend, vertiefende Kenntnisse zur praktischen Arbeit bei der
Durchführung des Export-Akkreditivgeschäfts.
Datum des Seminars: 06.05.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 29.04.2015
Referent: Christoph Külzer-Schröder
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
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36. Inhouse-Beratung Kolumbien am 08. Mai 2015
Kolumbien bleibt eines der dynamischsten Länder Lateinamerikas. Während die Bauwirtschaft und der steigende Konsum das Wachstum ankurbeln, bleiben die Industrie und der Rohstoffsektor hinter ihren Erwartungen zurück. Wichtige Infrastrukturprojekte bieten Chancen für deutsche Unternehmen, allerdings dürfte der abwertende Peso die Importe senken. Eine geplante Steuerreform soll die Abgaben der Unternehmen ab 2015 deutlich
erhöhen, wodurch diese ihre Investitionen zurückfahren könnten.
Hierzu bietet der IHK Verbund Mittelhessen eine Inhouse-Beratung mit Herrn Thomas Voigt, Geschäftsführer
der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer:
Termin:
08. Mai 2015
Uhrzeit:
nach Vereinbarung
Ort:
in Ihrem Unternehmen
Gebühr:
65 Euro
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf das Gespräch!
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37. Inhouse-Beratung China am 12. Mai 2015
Nach Einschätzung der Deutsch-Chinesischen Auslandshandelskammer (AHK) steht die Wirtschaftsstruktur der
Volksrepublik China vor einer Transformation. Mit tiefgreifenden Reformen sollen in der Volksrepublick China
nachhaltige Entwicklungsmodelle geschaffen werden. In den Fokus der wirtschaftlichen Chancen rücken immer
mehr der Binnenkonsum, Dienstleistungen und Innovationen. Auch ändern sich die Anforderungen an Mitarbeiter und Recruitment.
Hierzu bietet der IHK Verbund Mittelhessen eine Inhouse-Beratung mit Herrn Dr. Nils Seibert, Leiter des Bereichs Legal & Investment und Herrn Dr. Oliver Prüfer, Leiter des Bereichs Human Resources / Recruitment &
Training der German Industry & Commerce Beijing. Diese stehen Ihnen in Ihrem Unternehmen zu einem unverbindlichen Gespräch zur VerfügungDie Termine für die Inhouse-Beratung werden nach Verfügbarkeit vergeben,
ein Gespräch dauert rund 45 Minuten. Es erfolgt eine schriftliche Terminbestätigung.
Termin:
12. Mai 2015
Uhrzeit:
nach Vereinbarung
Ort:
in Ihrem Unternehmen
Gebühr:
65 Euro
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf das Gespräch!
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38. Zollpraxis Export - Praktische Zollabwicklung im Export
Das Einsteiger-Seminar vermittelt den Teilnehmern systematisch und praxisnah die aktuelle zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Exportabwicklung. Es sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Die Teilnehmer erhalten
einen Einblick in die Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung
von Waren und Prüfung von Ausfuhrbeschränkungen. Ferner wird ihnen die Systematik des Ausfuhrverfahrens
(zollrechtliche Bestimmungen bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer) im Normalverfahren (mit Gestellung bei
der Zollstelle oder auf dem Betriebsgelände) erklärt und sie erlernen das Erstellen der Ausfuhranmeldung, der
Unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie den Umgang mit dem Ausfallkonzept.
Zielgruppe: Exportsachbearbeiter/-innen (Anfänger/-innen) und Interessierte, die ihre Kenntnisse auffrischen
möchten
Referent: Alexander Göllner
Termin: 21.05.2015 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort: IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
awi 04 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
Teilnahmegebühr: 175,00 Euro
Anmeldeschluss: 13.05.2015
Kontakt: IHK Limburg, Tel. 06431/210-0, Fax 06431/210-205, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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39. IHK-Veranstaltung am 27. Mai 2015 - Indien – Logistik, Steuern, Vertrieb und Zoll im Fokus
Indien verzeichnete 2014 einen Anstieg im Wirtschaftswachstum um 5,6 %. Ein Erholungstrend, der sich 2015
mit einem realen Wachstum des BIP auf 5,7 %, fortsetzt. Der Regierungswechsel zur National Democratic Alliance-Koalition (NDA) hat sich bislang positiv auf die Wirtschaft aus-gewirkt. Von den zahlreichen Reformen, die
angekündigt sind, wurden bereits erste Schritte um-gesetzt. Beispiele sind die Digitalisierung von Genehmigungsprozessen, Änderungen im Arbeits-recht und die Lockerung von Richtlinien für Direktinvestionen.
Experten der Branche informieren in unserer Veranstaltung über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen sowie
die rechtlichen und logistischen Herausforderungen des Indiengeschäfts. Themen sind unter anderem die die
Struktur des indischen Zollsystems. Zudem werden die Besonderheiten der indischen Geschäftsmentalität erklärt. Die Referenten stehen im Anschluss für gezielte Einzelgespräche zur Verfügung.
Mittwoch, 27. Mai 2015, von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Veranstaltungsort: Im Plenarsaal der IHK Gießen-Friedberg, Lonystr. 7, 35390 Gießen
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr 120 Euro
Internet-Anmeldung
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Publikationen
40. Immigration Guide Australien 2015
Visa-Anforderungen und praktische Tipps zum Neustart Down Under
Die deutsch-sprachige Publikation wendet sich an Personen, die beabsichtigen aus privaten oder beruflichen
Gründen nach Australien temporär oder permanent auszuwandern. Das Handbuch bietet dabei eine erste Hilfestellung für die generelle Planung wie auch die Zeit nach Ankunft in Australien. Daneben ist es auch an Firmen
gerichtet, die deutsches Personal in Australien beschäftigen wollen.
„Immigration Guide Australien“ bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen des australischen Einwanderungsrechts, aber auch nützliche Informationen und praktische Tipps, um den Neustart in
Australien zu vereinfachen. Dieser praxisnahe Leitfaden wird von der Handelskammer zusammen mit einem
Rechtsanwalt und registrierten Einwanderungsberater erstellt. (Quelle: AHK)
Weitere Informationen und Bestellung
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41. Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC)
von Bernstorff, Christoph Graf, ISBN: 978-3-8462-0494-8, 2015, ca. 460 Seiten, 16,5 x 24,4 cm, Buch (Softcover), € 52,00 inkl. MwSt., Beigaben: CD-ROM (Einzelplatzlizenz) kommentierte Grafiken mit einem geleiteten
Zugriff auf die einzelnen Klauseln, Bestellung: Bundesanzeiger Verlag
Die erweiterte und aktualisierte dritte Ausgabe der Kommentierung berücksichtigt Änderungen in der Rechtsprechung und enthält einen komplett neuen Teil mit Begriffserläuterungen und -erklärungen.
Verweise auf das ergänzende Trainingshandbuch Incoterms® 2010 ermöglichen Ihnen eine umfassende Auseinandersetzung mit lehrreichen Fällen aus der Praxis.
Ihre Vorteile
 Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung
 Aktuelle Fassung der Incoterms® 2010
 Kontextbezogene Erläuterungen zur Vertragsgestaltung
 Perspektivische Darstellung der Rechte und Risiken je nach Stellung als Verkäufer oder Käufer
 Der komplette Text der Kommentierung auf CD-ROM mit integrierten Ablaufgrafiken
(Quelle: Bundesanzeiger Verlag)
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Auslandshandelskammern (AHK)
42. DEinternational | Für Ihren Geschäftserfolg im Ausland
Deutsche Unternehmen erhalten unter der Marke DEinternational weltweit professionelle Beratung und Unterstützung für den erfolgreichen Auf- und Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland. Die AHKs verfügen über
langjährige Erfahrungen auf den Auslandsmärkten und stehen Unternehmen als zuverlässiger Partner bei der
Geschäftsanbahnung im Ausland zur Seite. Sie bilden eine Brücke zwischen den Märkten, die Mitarbeiter sind
stets zweisprachig und kennen die Chancen und Risiken für Ihr Exportgeschäft.
awi 04 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
Seite 12
in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
Das Dienstleistungsangebot reicht von Marktinformationen bis hin zur individualisierten Markteinstiegsberatung
und der Erarbeitung entsprechender Strategien.
Quelle und weitere Informationen unter http://www.ahk.de/
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Weitere Außenwirtschaftsveranstaltungen finden Sie im Internet unter:
www.giessen-friedberg.ihk.de , www.ihk-lahndill.de, www.ihk-limburg.de, www.ihk-fulda.de,
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awi 04 2015
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