außen wirtschafts informationen awi 03/2015 Redaktion

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03/2015
Allgemeines
1. Ausfuhrnachweise für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen im IT-Verfahren ATLAS ...................... 2
2. Handbuch und Kurzanleitung zur IAA-Plus veröffentlicht…………… ................................................ 2
3. Zollaussetzungen/Zollkontingente: DENeuanträge zum 01.01.2016 ................................. 2
4. ATLAS-Ausfuhr: Verfahrenserleichterung im
Follow-up für AEO ................................................. 2
Länder
5. Benin – Einfuhrabgaben im Finanzgesetz 2015 .... 2
6. V.R.China. - Umfangreiche Aktualisierung der
CCC Richtlinien für die Automobilindustrie ........... 3
7. Deutschland / Welt - Aktualisierte Liste der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ................. 3
8. EU – Embargomaßnahmen ................................... 3
9. Russland - Versandverfahren mit Carnet TIR ....... 3
10. Russland - Übergangsregelungen zur Beantragung und Bearbeitung veterinärer Begleitdokumente……………….. ............................................. 3
11. Südafrika – Ankündigung höherer Kraftstoffabgaben ab April 2015 .................................................. 4
12. Ukraine - Zusätzliche Einfuhrgebühr in Kraft gesetzt ....................................................................... 4
13. Ukraine - Nationalbank kontrolliert ab sofort die
Importverträge ....................................................... 4
14. USA - Pflicht zur Ursprungserklärung für weitere
pflanzliche Produkte gemäß Lacey Act ................. 4
15. Usbekistan - Änderungen in der Liste der von
Einfuhrabgaben befreiten Waren........................... 4
24. IHK-Veranstaltung am 21. April 2015 - Türkei –
Recht, Steuern und Vertrieb im Fokus .................. 6
25. Zoll, Exportkontrolle und Umsatzsteuer kompakt .. 7
26. Die Haftung im Export ........................................... 7
27. Grundlagen/Grundsätze der Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif.......................... 7
28. Zollpraxis des Imports ........................................... 8
29. Exportleiterkreis „Konformitätszertifizierung in der
MENA-Region und in Afrika“ ................................. 8
30. Inhouse-Beratung Kolumbien am 08. Mai 2015 .... 8
31. Inhouse-Beratung China am 12. Mai 2015 ............ 8
32. Zollpraxis Export - Praktische Zollabwicklung im
Export……………. ................................................. 9
33. IHK-Veranstaltung am 27. Mai 2015 - Indien –
Logistik, Steuern, Vertrieb und Zoll im Fokus…. ... 9
Publikationen
34. Neuauflage K und M – Konsulats- und Mustervorschriften ............................................................ 9
Hintergrund
35. Noch kein Durchbruch bei Handelsgesprächen
mit Vietnam .......................................................... 10
36. Euler Hermes: Insolvenzen und Zahlungsausfälle
nehmen zu…. ...................................................... 10
Auslandshandelskammern (AHK)
37. Liste der Importeure von Gebrauchtmaschinen in
Marokko……… .................................................... 10
Messen und Veranstaltungen
16. Termine International - Datenbank der hessischen IHKs ............................................................ 5
17. Markterschließungsprogramm des BMWi ............. 5
18. Hessischer Exportpreis 2015: Erzählen Sie uns
Ihre Erfolgsgeschichte ........................................... 5
19. Vertriebspartnertag Österreich/Ungarn am 25.
März 2015 .............................................................. 5
20. Unternehmerreise für Automobilzulieferer in die
USA vom 21. – 26. April 2015……………. ..... ……5
21. Save-the-Date: 5. Zollrechtstag am 21.04.2015 in
der IHK Darmstadt ................................................. 5
22. Organisation der Exportkontrolle ........................... 6
23. USA- Das Land der (un)begrenzten Möglichkeiten .......................................................................... 6
awi 03 2015
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Internationale Geschäftskontakte
„Export Community“
Im Außenwirtschaftsportal www.ixpos.de sind
unter dem Menüpunkt „Export Community“ Geschäftswünsche aus dem Ausland und Deutschland in deutscher und englischer Sprache hinterlegt.
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Allgemeines
1. Ausfuhrnachweise für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen im IT-Verfahren ATLAS
Mit Schreiben vom 23.01.2015 informiert das Bundesministerium für Finanzen, dass neben dem klassischen
Ausgangsvermerk bzw. Alternativ-Ausgangsvermerk auch andere im IT-Verfahren ATLAS erzeugte Ausgangsvermerke als Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG
anerkennt werden.
Ausgangsvermerk auf Grund einer
 monatlichen Sammelanmeldung nach Artikel 285a Abs. 1a ZK-DVO
 Ausgangsvermerk aufgrund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung im Notfallverfahren nach Artikel 787
Abs. 2 ZK-DVO
 Ausgangsvermerk aufgrund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung nach Artikel 795 ZK-DVO
 Ausgangsvermerk aufgrund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Ausfuhranmeldung – Korrektur für die Außenhandelsstatistik
 Ausgangsvermerk aufgrund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung nach Carnet A.T.A. ohne Wiedereinfuhr nach Artikel 798 ZK-DVO
Weitere Informationen und Muster zu den aufgeführten Ausgangsvermerken entnehmen Sie bitte dem BMFSchreiben. (Quelle: BMF)
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2. Handbuch und Kurzanleitung zur IAA-Plus veröffentlicht
Am 19.02.2015 hat die Zollverwaltung das aktualisierte Handbuch zur IAA-Plus und die aktualisierte Kurzanleitung zur IAA-Plus veröffentlicht. (Quelle: Zoll)
Handbuch zur IAA-Plus
Kurzanleitung zur IAA–Plus
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3. Zollaussetzungen/Zollkontingente: DE-Neuanträge zum 01.01.2016
Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten läuft zurzeit die "nationale Vorprüfung" der deutschen Anträge der Beratungsrunde zum 01.01.2016 (2016/I, Maßnahmen, die zum 01.01.2016 wirksam würden).
Auf der Internetseite des BMWi ist diese Liste mit dem aktuellen Stand unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/zollabwicklung,did=193650.html (Quelle: BGA)
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4. ATLAS-Ausfuhr: Verfahrenserleichterung im Follow-up für AEO
Für Ausfuhranmeldungen eines Zugelassenen Ausführers (ZA), der zugleich Inhaber eines Zertifikats zum Authorised Economic Operator (AEO/ Status C, S oder F) ist, entfällt beim Nachforschungsersuchen oder Followup die Pflicht, Alternativnachweise über die erfolgte Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle vorzulegen. Das hat der
Zoll über die ATLAS-Info 1786/15 und 2010/15 mitgeteilt. Die alternative Ausgangsbestätigung (AlternativAusgangsvermerk) wird automatisiert vorgenommen.
Voraussetzung ist, dass
 der ZA/AEO auf das Nachforschungsersuchen der Zollstelle mit "Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt
vor" antwortet
 es sich um eine Ausfuhranmeldung zum vereinfachten Verfahren Zugelassener Ausführer handelt.
Die Alternativnachweise sind trotz der Verfahrenserleichterung für eine spätere Prüfung aufzubewahren und auf
Verlangen der Zollstelle in Einzelfällen vorzulegen. Die neue Regelung gilt ab 1. März 2015. (Quelle: IHK Stuttgart)
ATLAS-Info 2010/15 - Nachforschungsersuchen
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Länder
5. Benin – Einfuhrabgaben im Finanzgesetz 2015
Die beninische Regierung hat mit dem Finanzgesetz 2015 die Aussetzung von Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer
bei der Einfuhr bestimmter Produktgruppen um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 verlängert.
Zu den betroffenen Waren zählen Computergeräte einschließlich Software, Drucker und deren Ersatzteile, (Mini-)Busse zur Nutzung als öffentliche Verkehrsmittel, neue Ausrüstungen und Materialien für den Aufbau oder
die Erneuerung von Tankstellenanlagen sowie neue Tankfahrzeuge.
Neu hinzugekommen sind Stromerzeugungsaggregate, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 zoll- und
mehrwertsteuerfrei eingeführt werden können.
Bei der Überführung von Einfuhrwaren aus Drittstaaten in ein Nichterhebungsverfahren fällt in Benin eine erhöhte Statistikabgabe von 5% des Zollwerts an. Eine Statistikabgabe in Höhe von 1% wird grundsätzlich als Geawi 03 2015
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meinschaftsabgabe bei der Einfuhr in Länder der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS in Anwendung des neuen Außenzolltarifs CET erhoben.
Folgende Erzeugnisse sind gemäß Finanzgesetz 2015 weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit:
 Sauerstoff für medizinische Zwecke und Jod
 unverarbeitete Grundnahrungsmittel wie Brot, Mais, Hirse, Fonio, Sorghum, Weizen, Reis (ausgenommen
„riz de luxe“ und andere Getreidearten), Kartoffeln, Maniok und andere Knollen und Wurzeln, Hülsenfrüchte,
Gemüse, Eier, Fleisch, Fisch, Milch und Zuchttiere
 neu hinzugekommen sind lichtempfindliche Halbleiterbauelemente.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
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6. V.R. China. - Umfangreiche Aktualisierung der CCC Richtlinien für die Automobilindustrie
Zum 01.01.2015 traten für Fahrzeuge und deren Komponenten neue CCC Richtlinien in Kraft. Alle Neuerungen
wurden in chinesischer Sprache auf der Internetseite der CNCA veröffentlicht. Auf Basis dieser generellen
Richtlinien wurden nun von den zuständigen Zertifizierungsorganisationen, CQC und CCAP, weitere Detaillierungen erarbeitet und Anfang dieses Jahres veröffentlicht. Sie gelten zusätzlich zum allgemeinen Regelwerk
und sind momentan ebenfalls nur in Chinesisch verfügbar.
Hersteller mit bestehenden Zertifikaten müssen ihre Zertifizierung bis zum 31.12.2016 auf die neuen Richtlinien
umstellen. Produkte, die bisher nicht zertifizierungsrelevant waren, (Unter anderem sind neu hinzugekommen:
Instrumententafeln/Dashboards, Fußmatten, Dämmmaterialien, Rückfahrkameras) müssen bis zum 31.12.2015
zertifiziert werden. Ansonsten dürfen sie ab 2016 nicht mehr nach China importiert oder in China vertrieben
werden. (Quelle: Cisema)
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7. Deutschland / Welt - Aktualisierte Liste der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktualisierte Liste der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht (Stand: 01.01.2015). Das
entsprechende BMF-Schreiben vom 19.01.2015 ist im Internet abrufbar. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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8. EU – Embargomaßnahmen
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/230 des Rates vom 12. Februar 2015 (Iran)
Beschluss ( GASP ) 2015/236 des Rates vom 12. Februar 2015 (Iran)
Verordnung ( EU ) 2015/229 des Rates vom 12. Februar 2015 (Iran)
Beschluss ( GASP ) 2015/241 des Rates vom 9. Februar 2015 (Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der
Ukraine)
Berichtigung der Verordnung ( EU ) Nr. 1351/2014 (Krim/Sewastopol)
Beschluss ( GASP ) 2015/202 des Rates vom 9. Februar 2015 ( Côte d'Ivoire )
Verordnung ( EU ) 2015/192 des Rates vom 9. Februar 2015 ( Côte d'Ivoire )
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/167 der Kommission vom 3. Februar 2015 (Al Qaida)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/108 des Rates vom 26. Januar 2015 (Syrien)
Durchführungsbeschluss ( GASP ) 2015/118 des Rates vom 26. Januar 2015 ( Côte d'Ivoire )
Durchführungsbeschluss ( GASP ) 2015/117 des Rates vom 26. Januar 2015 (Syrien)
Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/147 des Rates vom 30. Januar 2015 (Tunesien)
Berichtigung der Verordnung ( EG ) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung)
Beschluss ( GASP ) 2015/157 des Rates vom 30. Januar 2015 (Tunesien)
(Quelle: BAFA)
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9. Russland - Versandverfahren mit Carnet TIR
Der russische Föderale Zolldienst (FCS) hat die Vereinbarung mit dem national bürgenden russischen Verband
ASMAP nochmals bis zum 30.06.2015 verlängert.
Unternehmen wird für Warentransporte in die Russische Föderation weiterhin dringend empfohlen, sich bei den
regional zuständigen russischen Zolldienststellen sowie über die folgenden Internet-Seiten und ggf. auch bei
den national bürgenden deutschen Verbänden AIST e.V. und BGL e.V. über die russischen Vorgaben zu informieren:
International Road Transport Union (in englischer Sprache)
Federal Customs Service of Russia (in englischer Sprache)
Europäische Kommission - Steuern und Zollunion (Quelle: Zoll)
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10. Russland - Übergangsregelungen zur Beantragung und Bearbeitung veterinärer Begleitdokumente
Mit der Anordnung des Landwirtschaftsministeriums vom 17.07.2014 Nr. 281 sollten zum 01.03.2015 veterinäre
Begleitdokumente auch für solche Erzeugnisse in elektronischer Form beantragt werden müssen, die bislang
keiner solchen Dokumentation bedurften.
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Mit einer neuen Anordnung des Landwirtschaftsministeriums wird diese Frist als zweijährige Übergangsfrist
ausgestaltet. Nunmehr können Hersteller der betreffenden, im Anhang der Anordnung vom 20.02.2015 Nr. 70
gelisteten Erzeugnisse für die Dauer von zwei Jahren wählen, ob sie die Dokumente auf freiwilliger Basis in
elektronischer Form beantragen. Dies soll die Umstellung der jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten auf die verpflichtende Zertifizierung und elektronische Beantragung erleichtern.
Veterinäre Begleitdokumente für Erzeugnisse, die auch bislang einer Dokumentationspflicht unterlagen, können
nunmehr sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form beantragt werden. Anwendungshinweise sollen
in Kürze durch den Rosselchosnadzor veröffentlicht werden.
Die elektronische Zertifizierung erfolgt über das kostenlose staatliche Informationssystem „Merkurij“, das vom
föderalen Dienst für veterinäre und phytosanitäre Aufsicht (Rosselchosnadzor) zur Verfügung gestellt wird.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
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11. Südafrika – Ankündigung höherer Kraftstoffabgaben ab April 2015
Nach den Ankündigungen des südafrikanischen Finanzministers bei der Präsentation des Haushalts 2015 am
25.02.2015 soll die Kraftstoffsteuer auf Benzin und Diesel einheitlich um 30,5c je Liter angehoben werden. Damit steigt der Steuersatz auf Diesel von bisher 209,5 auf 240c/Liter, für Benzin sind künftig Kraftstoffabgaben in
Höhe von 255 statt bisher 224,5c/Liter fällig.
Die Abgabe für den Road Accident Fund steigt für alle Kraftstoffarten um 50c/Liter von 104 auf 154c/Liter.
Die höheren Abgabensätze sollen ab April 2015 gelten. Die Veröffentlichung der entsprechenden Government
Notices im südafrikanischen Gesetzblatt erfolgt üblicherweise kurz vor Inkrafttreten der Maßnahme. (Quelle:
Germany Trade & Invest)
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12. Ukraine - Zusätzliche Einfuhrgebühr in Kraft gesetzt
Vor wenigen Tagen ist in der Ukraine das Gesetz „Über die Stabilisierungsmaßnahmen der Zahlungsbilanz“ in
Kraft getreten. Zuvor hatte die Regierung entsprechende Verhandlungen mit den internationalen Finanzinstituten geführt. Mit der neuen Regelung wird eine zusätzliche Einfuhrgebühr für eine befristete Dauer von 12 Monaten eingeführt.
Wie die Kanzlei DLF in Kiew mitteilte, bemisst sich deren Höhe wie folgt: 5% für die Warengruppen 25 bis 97
der ukrainischen Warenklassifikation, 10% für die Warengruppen 1 bis 24 sowie 10% für Waren, die mit einem
Einfuhrzoll besteuert werden - also diejenigen, die von natürlichen Personen eingeführt beziehungsweise versandt werden. Die zusätzliche Einfuhrgebühr wird aber nicht auf elementar wichtige Produkte erhoben wie Erdgas, Kohle, Strom und medizinische Erzeugnisse für die Durchführung der Hämodialyse und Heilung von
Krebspatienten. (Quelle: NfA)
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13. Ukraine - Nationalbank kontrolliert ab sofort die Importverträge
In der Ukraine wurde eine Verordnung in Kraft gesetzt, die der Nationalbank der Ukraine eine schärfere Kontrolle über die Vorauszahlungen nach Importverträgen einräumt. Ab sofort unterliegen alle Abkommen im Wert von
über 50.000 USD einer vorherigen Überprüfung und der Genehmigung durch die Zentralbank, teilte die Kanzlei
DLF in Kiew mit. Bislang galt dies für Verträge im Wert von mehr als 100.000 USD. Diese Beschränkung findet
auf Geschäfte bei Verrechnungen in Form eines Dokumentenakkreditivs keine Anwendung. Allerdings muss
das Akkreditiv von einem Institut bestätigt werden, das laut einer internationalen Ratingagentur - Fitch, Standard&Poor’s oder Moody’s - den Anforderungen einer „erstklassigen“ Bank entspricht. (Quelle: NfA)
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14. USA - Pflicht zur Ursprungserklärung für weitere pflanzliche Produkte gemäß Lacey Act
Importeure bestimmter Pflanzen und pflanzlicher Produkte müssen gemäß den Vorgaben des im Frühjahr 2008
geänderten Lacey Act eine Einfuhrerklärung mit Angaben zum Ursprungsland und der wissenschaftlichen Bezeichnung der importierten Pflanzen oder pflanzlichen Produkte beibringen (Plant and Plant Product Declaration). Diese Vorschrift setzt das zuständige Amt für Tier- und Pflanzenschutz (Animal and Plant Health Protection
Service - APHIS) in mehreren Zeitphasen seit dem 01.04.2009 um.
Der APHIS hat nunmehr im Gesetzblatt Federal Register vom 06.02.2015 den Beginn der fünften Phase des
Umsetzungsplans für den 06.08.2015 angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Pflicht zur Vorlage der Erklärung für weitere Produkte der HS-Positionen 4416 (Holz und Produkte aus Holz), der HS Positionen 8211 und
8215 (Werkzeuge, Löffel, Messer aus Metall mit Holzgriffen), der HS-Positionen 9401 und 9403 (Möbel) und der
HS-Position 9614 (Blöcke aus Grobholz für die Herstellung von Tabakpfeifen). Kommentare und Hinweise hierzu können betroffene Unternehmen dem APHIS noch bis zum 07.04.2015 übermitteln. (Quelle: Germany Trade
& Invest)
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15. Usbekistan - Änderungen in der Liste der von Einfuhrabgaben befreiten Waren
Zum 20.05.2015 ändert Usbekistan die Liste der Arbeits- und Fertigungsmittel, die von Einfuhrabgaben befreit
sind.
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Gestrichen wird die Befreiung für gebrauchte Anlagen für die Textilindustrie sowie für (neue) Transformatoren
der Warengruppe 8504 23 000 0.
Neue Anlagen für die Textilindustrie sind weiterhin von Einfuhrabgaben befreit. (Quelle: Germany Trade & Invest)
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Messen und Veranstaltungen
16. Termine International - Datenbank der hessischen IHKs
Die hessischen IHKs bieten Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltungen, Schulungen, Wirtschaftstagen und Seminaren. Eine Übersicht aller landesweit angebotenen Veranstaltungen der IHKs in Hessen mit Außenwirtschaftsbezug finden Sie stets aktuell in unserer Datenbank "Termine International". Hier können Sie sich bei Interesse
auch direkt und online anmelden.
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17. Markterschließungsprogramm des BMWi
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit seinem Programm „Maßnahmen zur
Erschließung von Auslandsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und für
Dienstleister“ (oder auch kurz: BMWi-Markterschließungsprogramm) deutsche Unternehmen bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm bietet verschiedene Module an: Informationsveranstaltung, Markterkundung, Geschäftsanbahnung, Einkäuferreise, Informationsreise und Pilotprojekte.
Weitere, detaillierte Informationen sowie eine Projektübersicht erhalten sie unter http://www.ixpos.de.
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18. Hessischer Exportpreis 2015: Erzählen Sie uns Ihre Erfolgsgeschichte
Bis zum 20.04.2015 können sich mittelständische hessische Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigen in
Deutschland um den Hessischen Exportpreis 2015 bewerben. Der Exportpreis prämiert herausragende internationale Geschäftserfolge und wird verliehen in den Kategorien "Handwerk grenzenlos erfolgreich", "Service und
Beratung international", und "Innovative Exportstrategien".
Eine hochkarätige Jury mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und den Medien ermittelt die besten
Projekte in jeder Kategorie. Aus allen Bewerbern werden zehn Unternehmen für den Exportpreis nominiert. Wer
sich in der jeweiligen Kategorie als Gesamtsieger durchgesetzt hat, wird erst am Tag der Preisverleihung verraten. Die Sieger werden am 06.07.2015, dem Vorabend des Hessischen Außenwirtschaftstages, von Hessens
Wirtschaftsminister, Tarek Al-Wazir, persönlich geehrt. Erzählen Sie uns Ihre Erfolgsgeschichte und bewerben
Sie sich unter: www.hessischer-exportpreis.de. (MSCH)
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19. Vertriebspartnertag Österreich/Ungarn am 25. März 2015
Sie sind auf der Suche nach innovativen und erfolgversprechenden Produkten, die Sie hier in Deutschland vertreiben oder vertreten möchten? Dann bietet der „Vertriebspartnertag Österreich, Ungarn“ am 25.03.2015 ab
13:00 Uhr die ideale Plattform, sich innerhalb kurzer Zeit über interessante Geschäftsmöglichkeiten, Produkte
und Partner aus diesen beiden Ländern zu informieren. (MSCH)
Weitere Informationen und Anmeldung
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20. Unternehmerreise für Automobilzulieferer in die USA vom 21. – 26. April 2015
Die Autoindustrie gehört zu den wichtigsten Industrien der USA, wobei unsere Zielregion Michigan stark zum
Wachstum der Autoindustrie beiträgt. In Michigan, der Zielregion der Reise, sind 61 der 100 bekanntesten globalen Autolieferanten mit einem Standort vertreten. Der Bundestaat bringt jährlich fast 57 Mrd. US-Dollar ein.
23% aller Fahrzeuge, die in den USA hergestellt werden, werden in Michigan produziert – mehr als in jeden anderen amerikanischen Bundesstaat.
Die Reise findet vom 21.04.-26.04.2015 statt und wird vom Automotive-Cluster RheinMainNeckar in Kooperation mit der IHK Darmstadt und der Auslandshandelskammer USA-Chicago organisiert. Die Reise führt interessierte Automobilzulieferbetriebe in die Zentren der amerikanischen Automobilindustrie im Mittleren Westen der
USA und ermöglicht es, den US- Markt effizient und kostengünstig zu erkunden. Sie zeigt Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit amerikanischen Unternehmen aus der Region Detroit/ Chigaco auf und ermöglicht konkrete
Kontakte und Networking. (CH)
Die Online-Anmeldung zur Reise ist bis zum 15.03.2015 möglich. Mehr Details hier.
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21. Save-the-Date: 5. Zollrechtstag am 21.04.2015 in der IHK Darmstadt
Am 21.04.2015 findet zum 5. Mal der Zollrechtstag in der IHK Darmstadt statt. Neueinsteiger und erfahrene
Zollrechtsexperten können sich an diesem Tag einen Überblick zu den wichtigsten Themen des internationalen
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(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
Geschäfts verschaffen. In mehreren Workshops (jeweils zwei laufen parallel) erhalten Sie kompakte Informationen zu relevanten Zollthemen und die Möglichkeit, Ihre Fragen mit erfahrenen Referenten zu diskutieren. Nutzen Sie die Möglichkeit: Nehmen Sie in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand viele Inhalte mit. (IHK)
Weitere Informationen in der nächsten Ausgabe des Newsletters.
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22. Organisation der Exportkontrolle
Spezial-Workshop zur Erstellung der Arbeits- u Organisationsanweisung
Von exportierenden Unternehmen erwartet die Zollverwaltung, dass sie über eine funktionierende Exportkontrolle verfügen, die sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerspiegelt. Bei Beantragung
des Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ ist die AuO-Export der Zollverwaltung vorzulegen. Doch wie
baue ich die Exportkontrolle im Unternehmen auf, damit sie den Anforderungen genügt? Welche Informationen
benötige ich von welchen Abteilungen? Wie kann ich meine Lieferanten mit einbinden? Und wie strukturiere ich
meine Prozesse, damit das „Stoppschild“ aufleuchtet, wenn deutsche und europäische Exportvorschriften verletzt werden könnten oder ich Gefahr laufe, gegen die zum Teil auch in Deutschland zu beachtenden USGesetze zu verstoßen?
Im Rahmen dieses Spezial-Workshops werden die für eine sachgerechte Exportkontrolle not-wendigen Firmenprozesse beleuchtet. Anschließend erarbeiten und bewerten die Teilnehmer das Ablaufschema Exportkontrolle
und deren Dokumentation gemeinsam. Das Arbeitsergebnis wird gesichert und den Teilnehmern zur Verfügung
gestellt.
Zielgruppe: Alle an der Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung beteiligten Personen im Unternehmen, Mitarbeiter/-innen die mit der Exportkontrolle beauftragt sind
Datum des Seminars: 26.03.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 19.03.2015
Referent: Dipl.-Finanzwirt Michael Klingberg
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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23. USA- Das Land der (un)begrenzten Möglichkeiten
Seit fünf Jahren wächst die US-Wirtschaft. 2015 soll sich das Wachstum sogar auf 3,1% beschleunigen. Deutsche Firmen sind dabei als Zulieferer, Dienstleister, Berater und als Investoren gern gesehen. Mit einen „Wirtschaftstag USA“ informiert der IHK-Verbund Mittelhessen über den Markteintritt in den Vereinigten Staaten. Die
Veranstaltung in der IHK Limburg richtet sich an Unternehmen, die den US-Markt betreten wollen bzw. in den
USA bereits aktiv sind. Experten der Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammer, einer Anwaltskanzlei
und eines deutsch-amerikanischen Beratungsunternehmens referieren über Chancen und Voraussetzungen
des US-Geschäftes und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Ein heimisches Unternehmen gibt einen Erfahrungsbericht.
Termin: 20.04.2015 von 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Ort: IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Hinweis: Nach der Veranstaltung sind Einzelgespräche mit den Referenten möglich. Terminvereinbarung erforderlich.
Kontakt: IHK Limburg, Tel. 06431/210-0, Fax 06431/210-205, E-Mail: [email protected]
Nähere Auskünfte erhalten Sie über Alfred Jung, Tel. 06431-210140, E-Mail: [email protected]
Terminvergabe: Almuth Hohlwein, Tel. 06431-210141, E-Mail: [email protected]
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24. IHK-Veranstaltung am 21. April 2015 - Türkei – Recht, Steuern und Vertrieb im Fokus
Die Türkei bleibt, trotz der Russland-Krise und den umliegenden Krisenherden, weiterhin ein hoch attraktiver
Absatz- und Investitionsmarkt. Das wirtschaftliche Potenzial türkischer Unternehmen, der junge und qualifizierte
Bevölkerung sowie die wirtschaftliche Leistung liefern genügend Gründe einen Blick auf dieses Land zu werfen.
Experten werden aus verschiedenen Perspektiven die Themen Vertrieb, Recht, Steuern und Zoll erörtern und
stehen für ein individuelles Gespräch zur Verfügung.
Termin: Dienstag, 21. April 2015, 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
Veranstaltungsort: Im Plenarsaal der IHK Gießen-Friedberg, Lonystr. 7, 35390 Gießen
Teilnahmegebühr: 120 Euro,
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
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awi 03 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
Seite 6
in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
25. Zoll, Exportkontrolle und Umsatzsteuer kompakt
Was Exporteure wissen müssen
Die Themen Zoll, Ausfuhrkontrolle und Umsatzsteuer gehören zum Pflichtprogramm für jeden Exporteur. Aufgrund immer neuer Gesetze und Vorschriften unterliegen diese Bereiche einem dynamischen Wandel und
selbst gestandene Experten können schon einmal den Überblick verlieren, welche Vorschriften aktuell gelten
und welche Erleichterungen und Vereinfachungen es für Exporteure gibt. Das Seminar dient sowohl als Einstieg
in die komplexe Thematik wie auch als Auffrischung mit Blick auf aktuelle Gesetze und Verordnungen.
Zielsetzung:Anhand konkreter Aufgabenstellungen aus der Praxis lernen die Teilnehmer, worauf es bei den
Themen Zoll, Ausfuhrkontrolle und Umsatzsteuer ankommt. Die umfangreichen Seminarunterlagen enthalten
zahlreiche Praxistipps und Internetlinks mit relevanten Informationen zu den Themen Zoll, Ausfuhrkontrolle und
Umsatzsteuer. Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Zielgruppe: Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, die in
der Exportabwicklung noch sicherer werden wollen sowie Fach- und Führungskräfte, die einen kompakten Einstieg in die komplexe Materie suchen, außerdem Auszubildende (Groß- und Außenhandel und Industriekaufleute) im 3. Ausbildungsjahr.
Datum des Seminars: 22.04.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 15.04.2015
Referent: Stefan Schuchardt
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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26. Die Haftung im Export
Notwendigkeit einer innerbetrieblichen Exportkontrolle
Warum ist betriebsintern Exportkontrolle so wichtig? Wie funktioniert sie und wie kann sie organisatorisch umgesetzt werden? Vor allem aber: Wer kann in einem Unternehmen für mangelnde Kontrolle haftbar gemacht
werden?
Exportorientierte Firmen sind auf die Bewilligung von Zollverfahren und Erleichterungen bei der Ausfuhr angewiesen. Zollbehörden und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle setzen hierfür funktionierende
firmeninterne Kontrollprogramme, sogenannte ICPs = Internal Compliance Programs, voraus. Grundlage hierfür
ist die novellierte Dual-Use-Verordnung und die Verpflichtung in allen zollrechtlichen Bewilligungen die für den
Export maßgeblichen Bestimmungen einzuhalten, ansonsten drohen Sanktionen! Verstöße gegen Exportvorschriften werden darüber hinaus verwaltungs- und strafrechtlich verfolgt. Die Veranstaltung gibt einen Abriss der
zu beachtenden Bestimmungen und beschäftigt sich mit rechtlichen Konsequenzen sowie mit den Möglichkeiten, Fehler bei der Exportkontrolle durch organisatorische Maßnahmen zu verhindern.Die Möglichkeiten der Risikominimierung durch Vorsorgemaßnahmen wie z. B. den Abschluss von Versicherungen, werden ebenfalls
aufgezeigt.
Zielgruppe: Führungskräfte, Exportbearbeiter, Vertriebsmitarbeiter
Datum des Seminars: 28.04.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 21.04.2015
Referent: Dipl. Finanzwirt Michael Klingberg
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
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27. Grundlagen/Grundsätze der Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif
bzw. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Wozu benötige ich eine verbindliche Zolltarifauskunft? Die richtige Eintarifierung von Waren, also die Auswahl
der korrekten Warennummer oder Zolltarifnummer, ist von großer Bedeutung für die reibungslose Abwicklung
von Außenhandelsgeschäften. Denn von der Zolltarifnummer hängt ab, welche Zollabgaben anfallen, welche
Dokumente benötigt werden und ob es bei der Ein- und Ausfuhr Verbote oder Beschränkungen gibt. Es ist jedoch nicht immer ganz einfach, die richtige Warennummer zu finden.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Praktiker aus Unternehmen, die keine oder nur geringe Grundkenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif besitzen und sich erstmals von Grund auf mit dem Zolltarif und dem elektronischen Zolltarif vertraut machen wollen.
Datum des Seminars: 29.04.2015, 09.00 – 13.00 Uhr
Anmeldeschluss: 22.04.2015
Referent: Jens-Hendrik Ivenz
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 95,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
awi 03 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
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28. Zollpraxis des Imports
Schwerpunkt des Seminars sind Grundkenntnisse im Zollrecht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, der
Zollverfahren, der Zollabfertigung, der Erstellung der Zollanmeldung und der Präferenzgewährung beim Import
von Waren. Dabei wird sowohl auf das Ausfüllen der schriftlichen Zollanmeldung und ggf. erforderlichen weiteren Unterlagen als auch auf die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung eingegangen. Ferner wird ein allgemeiner Einblick in das Zollwertrecht (Vorschrift für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag)
und die Prüfung und Berichtigung von Zollbescheiden (Erstattung und Nacherhebung von Einfuhrabgaben) einschließlich der dazu erforderlichen Formulare vermittelt.
Zielgruppe: Importsachbearbeiter/_innen
Datum des Seminars: 29.04.2015, 09.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 22.04.2015
Referent: Zolloberamtsrat Herbert Losekam
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg Seminarräume, Flutgraben 4, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: 195,00 €, inkl. Arbeitsunterlagen und Tagungsgetränke (Frühbucherrabatt möglich)
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
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29. Exportleiterkreis „Konformitätszertifizierung in der MENA-Region und in Afrika“
Deutschland ist Vizeweltmeister beim Export. Ausfuhren und Handelsbilanzüberschuss steigen, Prognosen sagen auch mittelfristig ein florierendes Geschäft mit ausländischen Kunden voraus. Die Qualität der Waren, das
Image eines Unternehmens auf dem internationalen Markt, die Positionierung im Wettbewerb – alles entscheidende Erfolgsfaktoren für Exporteure. Mehr und mehr Bedeutung gewinnen aber auch formale Aspekte.
Exporteure müssen ihre Ausfuhren logistisch einwandfrei abwickeln, Zollvorschriften beachten, die notwendigen
Transportdokumente beifügen und mit unabhängigen Inspektionen oder anderen Konformitätsprüfungen nachweisen, dass ihre Waren den Importvorschriften genügen. Sie brauchen ein Exportzertifikat.
Welche Zertifizierungspflichten, speziell zur Konformitätszertifizierung in den Ländern wie Algerien, Kenia, Nigeria oder Saudi Arabien, Kuwait und Nordirak benötigt werden, begrüßt der IHK-Verbund Mittelhessen Herrn
Richard Klasen, Governments and Institutions Services, SGS Germany zu unserem Exportleiterkreis.
Zielgruppe: Unternehmen Exportleiter, Exportsachberabeiter
Datum der Veranstaltung: 29.04.2015, 15.00 – 17.00 Uhr
Anmeldeschluss: 13.04.2015
Ort des Seminars: IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen
Teilnahmekosten: kostenfrei
Kontakt: Selina Geitz, Tel.: 0641/7954-3510, E-Mail: [email protected]
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30. Inhouse-Beratung Kolumbien am 08. Mai 2015
Kolumbien bleibt eines der dynamischsten Länder Lateinamerikas. Während die Bauwirtschaft und der steigende Konsum das Wachstum ankurbeln, bleiben die Industrie und der Rohstoffsektor hinter ihren Erwartungen zurück. Wichtige Infrastrukturprojekte bieten Chancen für deutsche Unternehmen, allerdings dürfte der abwertende Peso die Importe senken. Eine geplante Steuerreform soll die Abgaben der Unternehmen ab 2015 deutlich
erhöhen, wodurch diese ihre Investitionen zurückfahren könnten.
Hierzu bietet der IHK Verbund Mittelhessen eine Inhouse-Beratung mit Herrn Thomas Voigt, Geschäftsführer
der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer:
Termin:
08. Mai 2015
Uhrzeit:
nach Vereinbarung
Ort:
in Ihrem Unternehmen
Gebühr:
65 Euro
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf das Gespräch!
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31. Inhouse-Beratung China am 12. Mai 2015
Nach Einschätzung der Deutsch-Chinesischen Auslandshandelskammer (AHK) steht die Wirtschaftsstruktur der
Volksrepublik China vor einer Transformation. Mit tiefgreifenden Reformen sollen in der Volksrepublick China
nachhaltige Entwicklungsmodelle geschaffen werden. In den Fokus der wirtschaftlichen Chancen rücken immer
mehr der Binnenkonsum, Dienstleistungen und Innovationen. Auch ändern sich die Anforderungen an Mitarbeiter und Recruitment.
awi 03 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
Hierzu bietet der IHK Verbund Mittelhessen eine Inhouse-Beratung mit Herrn Dr. Nils Seibert, Leiter des Bereichs Legal & Investment und Herrn Dr. Oliver Prüfer, Leiter des Bereichs Human Resources / Recruitment &
Training der German Industry & Commerce Beijing. Diese stehen Ihnen in Ihrem Unternehmen zu einem unverbindlichen Gespräch zur VerfügungDie Termine für die Inhouse-Beratung werden nach Verfügbarkeit vergeben,
ein Gespräch dauert rund 45 Minuten. Es erfolgt eine schriftliche Terminbestätigung.
Termin:
12. Mai 2015
Uhrzeit:
nach Vereinbarung
Ort:
in Ihrem Unternehmen
Gebühr:
65 Euro
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf das Gespräch!
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32. Zollpraxis Export - Praktische Zollabwicklung im Export
Das Einsteiger-Seminar vermittelt den Teilnehmern systematisch und praxisnah die aktuelle zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Exportabwicklung. Es sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Die Teilnehmer erhalten
einen Einblick in die Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung
von Waren und Prüfung von Ausfuhrbeschränkungen. Ferner wird ihnen die Systematik des Ausfuhrverfahrens
(zollrechtliche Bestimmungen bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer) im Normalverfahren (mit Gestellung bei
der Zollstelle oder auf dem Betriebsgelände) erklärt und sie erlernen das Erstellen der Ausfuhranmeldung, der
Unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie den Umgang mit dem Ausfallkonzept.
Zielgruppe: Exportsachbearbeiter/-innen (Anfänger/-innen) und Interessierte, die ihre Kenntnisse auffrischen
möchten
Referent: Alexander Göllner
Termin: 21.05.2015 von 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort: IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
Teilnahmegebühr: 175,00 Euro
Anmeldeschluss: 13.05.2015
Kontakt: IHK Limburg, Tel. 06431/210-0, Fax 06431/210-205, E-Mail: [email protected]
Internet-Anmeldung
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33. IHK-Veranstaltung am 27. Mai 2015 - Indien – Logistik, Steuern, Vertrieb und Zoll im Fokus
Indien verzeichnete 2014 einen Anstieg im Wirtschaftswachstum um 5,6 %. Ein Erholungstrend, der sich 2015
mit einem realen Wachstum des BIP auf 5,7 %, fortsetzt. Der Regierungswechsel zur National Democratic Alliance-Koalition (NDA) hat sich bislang positiv auf die Wirtschaft aus-gewirkt. Von den zahlreichen Reformen, die
angekündigt sind, wurden bereits erste Schritte um-gesetzt. Beispiele sind die Digitalisierung von Genehmigungsprozessen, Änderungen im Arbeits-recht und die Lockerung von Richtlinien für Direktinvestionen.
Experten der Branche informieren in unserer Veranstaltung über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen sowie
die rechtlichen und logistischen Herausforderungen des Indiengeschäfts. Themen sind unter anderem die die
Struktur des indischen Zollsystems. Zudem werden die Besonderheiten der indischen Geschäftsmentalität erklärt. Die Referenten stehen im Anschluss für gezielte Einzelgespräche zur Verfügung.
Mittwoch, 27. Mai 2015, von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Veranstaltungsort: Im Plenarsaal der IHK Gießen-Friedberg, Lonystr. 7, 35390 Gießen
Kontakt: Elvin Yilmaz, Tel. 0641/7954-3505, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr 120 Euro
Internet-Anmeldung
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Publikationen
34. Neuauflage K und M – Konsulats- und Mustervorschriften
Die Konsulats- und Mustervorschriften „K und M“ der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 600 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu
alle Bestimmungsländer.
Die „K und M“ werden alle zwei Jahre neu aufgelegt. Voraussichtlich im Juni 2015 wird die 41. Auflage veröffentlicht. Mit der Neuauflage werden wieder umfangreiche Änderungen eingearbeitet. Bis zur jeweiligen Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten. (Mendel Verlag)
Buch: Zum Subskriptionspreis von 79,18 € brutto zzgl. Versandkosten bei einer Bestellung bis zum 31.03.2015,
danach zum Ladenpreis von 84,53 € brutto, inkl. mind. 5 kostenloser Nachträge. ISBN: 978-3-943011-24-1.
awi 03 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
CD-ROM: Computergebundene Einzelplatzlizenz, zum Subskriptionspreis von 111,86 € brutto zzgl. Versandkosten bei einer Bestellung bis zum 31.03.2015, danach zum gebundenen Ladenpreis von 117,81 € brutto, inkl.
mind. 5 kostenloser Updates. ISBN: 978-3-943011-25-8.
Weitere Informationen und Bestellung beim Mendel Verlag http://mendel-verlag.de/kum/index41.htm
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Hintergrund
35. Noch kein Durchbruch bei Handelsgesprächen mit Vietnam
Die 11. Verhandlungsrunde für ein ehrgeiziges Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam fand vom
19. bis 23. Januar 2015 in Brüssel statt. In fast allen Fragen wurden Fortschritte erzielt, jedoch gab es keinen
Durch-bruch. Das Kapitel über nachhaltige Entwicklung wurde abgeschlossen. Die Parteien einigten sich unter
anderem auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie auf eine wirksame Umsetzung der nationalen
Arbeits- und Umweltgesetzgebungen.
Während die Europäische Union Forderungen in einer ganzen Reihe von Themen hat, wie zum Beispiel Marktzugang für Industriegüter und Dienstleistungen (einschließlich Vertriebsdienstleistungen), Investitionsschutz,
Rechte an geistigem Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Nachhaltigkeit, gilt das Interesse Vietnams
hauptsächlich verbesserten Bedingungen für den Export von Industrieerzeugnissen auf den europäischen
Markt. Aufgrund dieser ungleichen Ausgangslage muss in mehreren Bereichen ein umfassen-der Kompromiss
gefunden werden. Wenn Vietnam niedrigere Importzölle und einfachere Ursprungsregeln erreichen will, muss
es den zahlreichen offensiven Interessen der EU entgegenkommen.
Vor diesem Hintergrund hat die EU Vietnam noch kein endgültiges zolltarifliches Angebot unterbreitet, und auch
bei den Ursprungsregeln, einem der größten Streitpunkte, wurden keine Fortschritte erzielt. Die nächste Verhandlungsrunde soll vom 9. bis 13. März in Hanoi stattfinden. Im Vorfeld wird es einige Sondertagungen geben.
Trotz der noch bestehenden Hindernisse ist die Kommission zuversichtlich, dass zwischen Ostern und der
Sommerpause eine Einigung erzielt werden kann. (Quelle: BGA)
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36. Euler Hermes: Insolvenzen und Zahlungsausfälle nehmen zu
Mit der Abhängigkeit deutscher Exportunternehmen vom chinesischen Markt steigen auch die Risiken. Der Kreditversicherer Euler Hermes erwartet für dieses Jahr ein Wachstum des chinesischen Bruttoinlandsprodukts von
7 bis 7,5%, aber auch 5% mehr Firmenpleiten, heißt es in einer Pressemitteilung. Gründe dafür seien die sinkende Liquidität von Unternehmen wegen des verschärften Vorgehens gegen Schattenbanken, Überkapazitäten im Immobilienmarkt und die wachsende Disziplin bei den Ausgaben der Lokalregierungen.
Nach Ansicht von Euler Hermes sind immer mehr Unternehmen auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen, da sie keine Bankkredite erhalten. Verbreitet seien deshalb äußerst lange Zahlungsziele sowie das
Ausreizen bis hin zum Zahlungsverzug.
Die Anzahl der Zahlungsausfälle hat sich im vergangenen Jahr nach Schätzungen des Kreditversicherers im
Vergleich mit dem Vorjahr mehr als verdoppelt. „Chinesische Abnehmer wenden sich für Kredite zunehmend an
lokale Exporteure“, sagte Anil Berry, Asia Pacifi c Commercial Director bei Euler Hermes. (Quelle: NfA)
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Auslandshandelskammern (AHK)
37. Liste der Importeure von Gebrauchtmaschinen in Marokko
Die deutschen Exporte haben auch in 2014 in Marokko wieder ein Rekordergebnis erzielt. Das Label „Made in
Germany“ hat im Königreich nach wie vor einen hohen Stellenwert, wenngleich die Finanzierung neuer Maschinen nach Rückmeldungen von deutschen Firmen immer wieder einmal auf angebliche Schwierigkeiten aufgrund
des hohen Preises stoßen. Gebrauchtmaschinen sind dabei eine gute und günstigere Alternative für marokkanische Firmen und Importeure. Denn Marokko muss seinen Bedarf an Maschinen aller Art weitgehend durch
Einfuhren decken, da die einheimische Maschinenproduktion von eher unerheblicher Bedeutung ist. Die Preisvorteile von Gebrauchtmaschinen gegenüber neuen Maschinen kommen der marokkanischen Wirtschaft somit
entgegen.
Die im Januar 2015 erschienene Liste der Importeure von Gebrauchtmaschinen in Marokko bietet Ihnen verifizierte Kontakte zu marokkanischen Unternehmen, die Gebrauchtmaschinen aus Deutschland importieren
möchten. Sie ist in deutscher Sprache verfasst. Preis: 75,00 Euro
Kontakt: Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko, Anaïs Boelicke, Telefon: +212 (522) 42 94 18, EMail: [email protected], Internet: http://marokko.ahk.de/publikationen
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Bei Fragen oder Änderung Ihrer E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an Ihre IHK:
IHK Fulda:
[email protected]
IHK Gießen-Friedberg:
[email protected]
awi 03 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
Ingrid Wolf-Hof
(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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in Limburg:
in Wetzlar:
Almuth Hohlwein
Nathalie Aurin
(Tel. 06431/210-141 Fax: 210-205)
(Tel. 06441/9448-5100 Fax: 9448-5699)
IHK Gießen-Friedberg:
IHK Lahn-Dill:
IHK Limburg:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Weitere Außenwirtschaftsveranstaltungen finden Sie im Internet unter:
www.giessen-friedberg.ihk.de , www.ihk-lahndill.de, www.ihk-limburg.de, www.ihk-fulda.de,
www.aussenwirtschaft-mittelhessen.de
awi 03 2015
Ansprechpartner:
in Fulda:
Sabrina Kümmel-Naderer (Tel. 0661/28415 Fax: 28444)
in Gießen:
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(Tel. 0641/7954-3515 Fax 7954-3520)
Selina Geitz
(Tel. 0641/7954-3510 Fax 7954-3520)
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