Redaktioneller Teil

Nr. 9 / 15. Mai 2015
Redaktioneller Teil
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Straßenunterhaltungsarbeiten
Die Sanierung der Prischoßstraße in Alzenau wird, bis auf die
Asphaltdecke im Gehweg, im März abgeschlossen sein.
Die Schloßstraße im Bereich des Schlösschens Michelbach
erhält einen neuen Fahrbahnbelag. Die Maßnahme wird vom
Staatlichen Bauamt durchgeführt.
o Lebensmittelnahversorgung im Stadtteil Hörstein
Die Eröffnung des Nahkauf-Marktes im Stadtteil Hörstein findet
am 16. April 2015 statt.
Sitzung des Stadtrates am 26. März 2015
• Bericht des Bürgermeisters
o Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Neugestaltung Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Bis auf kleinere Restarbeiten ist der Ausbau der Hanauer Straße abgeschlossen.
Gleiches gilt für die Post- und Kumpfgartenstraße.
Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Aktuell finden Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen statt.
Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die
Karwoche vorgesehen. Bei schlechter Witterung wird sich der
Einbau auf die Woche nach Ostern verschieben.
Am 5. Februar fand in Albstadt eine Bürgerversammlung statt,
in welcher das umfangreiche Konzept für die weiteren Bauabschnitte vorgestellt wurde.
Im Juni/Juli 2015 soll mit Vorarbeiten zum Kanalbau im Kreuzungsbereich Freigerichter/Neuseser Straße begonnen werden.
Es ist vorgesehen, die gesamte Kanal- und Straßenbaumaßnahme bis Ende 2016 abzuschließen.
Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Die Gehwege in den Kreuzungsbereichen „Trageserweg“ und
„Zum Sandfeld“ sind gepflastert. Ebenfalls ist der aufgehellte
Asphalt in diesen Bereichen aufgebracht. Derzeit wird der Eingangsbereich zum Alten Friedhof hergestellt.
Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die
Woche vor Ostern vorgesehen. Bei schlechter Witterung wird
sich der Einbau auf die Woche nach Ostern verschieben.
Neugestaltung der Burgterrassen
Die Arbeiten an der Neugestaltung der Burgterrassen konnten
abgeschlossen werden. Es werden noch kleine Restarbeiten
an der Beleuchtung und an der Bepflanzung durchgeführt. Im
Zuge der Sanierung der Burgmauer, die vom staatlichen Bauamt
erfolgt, wird aktuell noch ein Pfeiler an der Burgmauer errichtet,
der die Stromversorgungsleitungen für den unteren Burghof
abdecken soll.
Kindergarten „An der Kahlaue“, Alzenau-Kälberau
Nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten zur Erweiterung
des Kindergartengebäudes um einen weiteren Gruppenraum
wurde ein Konzept erarbeitet, für das aktuell die Anträge für die
Bau- und Fördergenehmigungen erstellt werden.
Neubau Herrnmühlensteg, Alzenau-Michelbach
Der Herrnmühlensteg soll einen neuen Überbau aus Aluminium
erhalten. Die Erneuerung soll im September stattfinden. Bis
dahin wird die Zuwegung von der Staatsstraße hergestellt und
das angehängte Stromkabel umgelegt.
Brücke über den Weibersbach
Der Holzsteg über den Weibersbach am Michelbacher Schlösschen wurde erneuert und mit einem rutschfesten Belag
versehen.
o Meerhofsee – EU Jahreseinstufung der Gewässerqualität
Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 24.
März 2015 die EU Jahreseinstufung für Badeseen übermittelt.
Für sämtliche gemeldete Badestellen erhielt der Meerhofsee
die Jahreseinstufung für 2014 mit der Bestnote „Exzellent“.
o Meerhofsee - Neubau Trafostation und Stromversorgung
Derzeit erfolgen die Restarbeiten für die neue Stromverteilung
sowie Trafostation am Meerhofsee. Hierzu wird noch abschließend eine neue Zaunanlage im Eingangsbereich errichtet und
der angrenzende Wall profiliert und angepflanzt.
o Prischoßhalle – Sanierung der Toilettenanlagen im Foyerbereich
Gegenwärtig werden die Toilettenanlagen im Foyerbereich
saniert. Es wurden die Räume entkernt und die Versorgungsleitungen verlegt. Derzeit erfolgen die Trockenbauarbeiten. In
der kommenden Woche wird der neue Fußbodenestrich verlegt.
Die Maßnahme soll bis Anfang Mai abgeschlossen sein.
o Ausweisung eines Wohngebiets auf den Areal „Altes Rathaus, Sportgelände und Turnhalle“ im Stadtteil Hörstein
Hinsichtlich einer möglichen Wohnbebauung auf dem Areal
„Altes Rathaus, Sportgelände und Turnhalle“ im Stadtteil Hörstein im Zuge der Nahverdichtung brachte der Vorsitzende
deutlich zum Ausdruck, dass noch keine Pläne für eine Bebauung vorliegen. Ziel sei es, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen mit Wohngebäuden, die sich der näheren Umgebung anpassen. Die Erschließung erfolge über die bestehende Straße
an der Schule. Eine Stichstraße sei nicht vorgesehen.
• Bürgerfragestunde
Es waren zwei Wortmeldungen zu verzeichnen.
Herr Geerd-Rüdiger Hoffmann erkundigte sich nach dem Anhörungstermin für die Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Alzenau. Bezüglich der angedachten Bebauung des
Areals um das Alte Rathaus und die Turnhalle in Hörstein wollte
Herr Hoffmann wissen, ob die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen für den Neubau der Schule Hörstein herangezogen
werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Bitte geäußert, den Baumbestand im oberen Teil des Gebietes zu erhalten und einen Park
zu anzulegen.
Bürgermeister Dr. Alexander Legler antwortete hierzu, dass
genaue Termine für das Bauleitplanverfahren noch nicht feststehen. Ziel sei es aber, die Maßnahme bis zum Jahresende
2015 zu realisieren. Weiterhin stehe die Finanzierung des Neubaus der Schule Hörstein nicht im Zusammenhang mit der
angrenzenden Ausweisung eines Wohngebietes. Hinsichtlich
der Erhaltung des Baumbestandes kann derzeit noch keine
Auskunft gegeben werden, da noch keine konkreten Pläne über
die Art und Weise einer möglichen Bebauung vorliegen. Es
existiere bislang lediglich eine Planskizze, die im Areal etwa 10
Bauplätze mit innerer Erschließung vorsehe.
Herr Thomas Bausewein fragte nach, ob es für die Stadt Alzenau hinsichtlich der Erzielung von höheren Erlösen sinnvoller
sei, größere oder kleinere Bauplätze auszuweisen und wie es
angedacht sei, die verschiedenen Bauformen der Straßenzüge
„Im Sand“ und „Am Kraßberg“ zusammenzufügen. Außerdem
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besteht seitens der Anwohner die Befürchtung, dass eine
größtmögliche Vollbebauung zugelassen wird, um möglichst
hohe Erlöse zu erzielen.
Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass es bei der Festlegung der
Grundstücksgröße vorrangig darum ginge, eine bedarfsgerechte
Bebauung zu ermöglichen. Ferner sei es nicht die Absicht der
Stadt Alzenau, Bauland auszuweisen, um vorrangig Einnahmen
zu generieren. Vielmehr solle bezahlbarer Wohnraum im Zuge
der Nahverdichtung geschaffen werden.
•Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße (St) 3308,
Neubau der Ortsumgehung Karlstein, Abschnitt 160,
Station 0,000 (St 3308) bis Abschnitt 120, Station 1,232
(St 2443) Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+980:
hier: Entscheidung über die Vorschläge der Gemeinde
Karlstein zur Erledigung der Einwendungen der Stadt
Alzenau im Anhörungsverfahren
Die Stadt Alzenau hat im Anhörungsverfahren zum Neubau der
Ortsumgehung Karlstein (St 3308) mit Schreiben vom 19. November 2014 sowie nach Beratung und Beschlussfassung in
der Sitzung des Stadtrates am 27. November 2014 ergänzend
mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 diverse Einwendungen
bzw. Forderungen erhoben.
Einstimmiger Beschluss:
Die Vorschläge der Gemeinde Karlstein zur Erledigung der
Einwendungen der Stadt Alzenau im Planfeststellungsverfahren
zur Ortsumgehung Karlstein werden wie von der Verwaltung
vorgeschlagen behandelt und in der Sitzung erörtert.
Die Zufahrt zum Betriebsgelände der Fa. Kaspar Weiss erfolgt
über eine Privatstraße durch das Waldgebiet.
Bei Einverständnis der Gemeinde Karlstein und der vertraglichen
Verpflichtung gegenüber der Stadt Alzenau durch die Gemeinde Karlstein zur Erfüllung der Vorgaben der Stadt werden die
von der Stadt Alzenau erhobenen Einwendungen bezüglich der
geplanten Umgehungstraße zurückgenommen.
•Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen,
Plätzen und Parkplätzen
In der öffentlichen, mündlichen Verhandlung der 3. Kammer
des Verwaltungsgerichtes Würzburg am 23. Oktober 2014
unterlag die Stadt Alzenau einer Klage, die sich gegen einen
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau einer Anliegerstraße richtete.
Aus der Begründung ist folgendes festzustellen:
„…erweist sich § 7 Abs. 2 Nr. 1.1 ABS als unwirksam. Diese
Vorschrift verstößt gegen höherrangiges Recht, nämlich die in
Art. 5 Abs. 3 KAG niedergelegten Grundsätze, indem sie bei
Anliegerstraßen eine Eigenbeteiligung der Gemeinde von 50
v.H. vorsieht.“
Ein landkreisweiter Vergleich zeigt, dass die Anteilssätze der
Mustersatzung weitgehend auch angewandt werden, lediglich
bei der Kategorie „Anliegerstraßen“ gibt es beim kommunalen
Eigenanteil nennenswerte Abweichungen:
- 29 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 20 v.H. (Muster)
- 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 25 v.H.
- 35 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 30 v.H.
- 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 35 v.H.
- 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil
von 40 v.H.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung
grundsätzlich die Anwendung der Eigenbeteiligungssätze nach
dem Satzungsmuster, für den Bereich der Anliegerstraßen
könnte eine Abweichung von max. 10 Prozentpunkten vertreten
werden.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Es ergingen folgende Einzelbeschlüsse:
Beschluss mit 15 : 10 Stimmen:
Die Festsetzung der Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei
Anliegerstraßen auf 40 v. H. für die Fahrbahn und auf 30 v. H.
für alle Nebenwege/-bereiche wird abgelehnt.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Anliegerstraßen wird
für die Fahrbahn und für alle Nebenwege/-bereiche auf 30 v. H.
festgesetzt.
Beschluss mit 16 : 9 Stimmen:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Haupterschließungsstraßen wird für die Fahrbahn auf 60 v. H. und für alle Nebenwege/bereiche auf 45 v. H. festgesetzt.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Hauptverkehrsstraßen wird für die Fahrbahn auf 70 v. H. und für alle Nebenwege/bereiche auf 55 v. H. festgesetzt.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Maßnahmen an
Ortsdurchfahrten wird für die Fahrbahn auf 70 v. H. und für
alle Nebenwege/-bereiche auf 55 v. H. festgesetzt.
Beschluss mit 24 : 1 Stimmen:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Maßnahmen an
beschränkt-öffentlichen Wegen im Innenbereich wird wie folgt
festgesetzt:
selbstständige Gehwege
40 v. H.
selbstständige Radwege
50 v. H.
selbstständige gemeinsame Geh- und Radwege
45 v. H.
unselbstständige Grünanlagen
45 v. H.
Beleuchtung und Entwässerung
45 v. H.
Einstimmiger Beschluss:
Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau für verkehrsberuhigte
Bereiche wird wie folgt festgesetzt:
als Anliegerstraße
30 v. H.
als Haupterschließungsstraße
45 v. H.
Fußgängerbereiche
50 v. H.
unbefahrbare Wohnwege
30 v. H.
selbstständige Parkplätze
60 v. H.
Der Beschluss zur Neufassung der Ausbaubeitragssatzung
wurde mit 24 zu 1 Stimmen gefasst.
Hinweis: Die beschlossene neue Ausbaubeitragssatzung ist in
dieser Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt
Alzenau amtlich bekannt gemacht.
•Beschluss zur Ausweisung eines Friedparks im Stadtteil
Hörstein
Auf die Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.
März 2015 wurde Bezug genommen.
Es ergingen folgende Einzelbeschlüsse:
Beschluss mit 24 : 1 Stimmen:
Der ehemalige Friedhof Hörstein wird mit Wirkung zum 1. Juni
2015 als „Friedpark“ gewidmet.
Beschluss mit 18 : 7 Stimmen:
Der Friedparkt erhält die Bezeichnung „Alzenauer Friedpark im
Stadtteil Hörstein“.
Beschluss mit 21 : 4 Stimmen:
Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch Anbringung
von Namensschildern direkt.
Beschluss mit 21 : 4 Stimmen:
Die Ruhefrist für die Grabstätte beträgt 15 Jahre mit der Option
auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre.
Nr. 9 / 15. Mai 2015
Einstimmiger Beschluss:
1. Die Festsetzung der Grabnutzungsgebühren auf 315 € wird
abgelehnt.
2. Die Grabnutzungsgebühren wurden auf 420 € festgesetzt.
3. Für die Festlegung weiterer Einzelheiten wird der Stadtentwicklungsausschuss ermächtigt.
•Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7
BayKiBiG für 20 Betreuungsplätze in der Kita „An der
Kahlaue” im Stadtteil Kälberau
In der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau soll eine
weitere Regelkindergartengruppe eingerichtet werden.
Gemäß Art. 7 BayKiBiG hat die Stadt Alzenau zu entscheiden,
welcher örtliche Bedarf unter die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern, anzuerkennen ist.
Einstimmiger Beschluss:
Für die folgenden Jahre wird die Bedarfsnotwendigkeit für 20
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in der
Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau, gem. Art. 7
BayKiBig festgelegt.
•Umsetzung Klimaschutzkonzept: Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
In der Sitzung des Stadtrates vom 27. November 2014 wurde
nach vorangegangenen Haushaltsberatungen der einstimmige
Beschluss gefasst, dass die Stadt Alzenau als Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes die Umrüstung der mehr
als 3200 Leuchten im Stadtgebiet in Teilschritten auf LED
Leuchtmittel realisieren möchte.
Nunmehr soll für die insgesamt vorhandenen 423 Koffer- und
Pilzleuchten sowie noch 11 verbliebene Leuchten mit Quecksilberdampfhochdruckleuchtmittel als 1. Bauabschnitt begonnen werden.
Diese Leuchten sind im gesamten Stadtgebiet verteilt:
(auszugsweise)
Alzenau Stadtkern: Elzestraße, Schäferbergstraße, Wolfgangstraße, Neu- Isenburger Straße, Kurmainzerstraße, Wagnerstraße, Dolmenweg, Am Elzegraben
Albstadt: Leo-Wolpert-Straße, Zieglerstraße, Steingasse,
Jakobustraße, Phillipusstraße, Radweg
Hörstein: Edelmannstraße, Mainzer Gasse, Schmiedstraße, Am
Felsenkeller, Mühlgraben, Eichelsbacher Straße, Am Jüdischen
Friedhof, Am Neuen Berg
Kälberau: Michelbacher Straße, Ludwigstraße, Hinter den
Zäunen,
Michelbach: Bergstraße, Cornillstraße, Bogenstraße, Rosenstraße, Rieslingstraße, Am Alten Stein, Gallusstraße, Krämerstraße, Am Fallthor, Julius-Pfister Ring, Am Mittelbach
Wasserlos: Freibergstraße, Drosselweg, Finkenweg, Amselweg,
Zehnmauerstraße, Gretelgasse
Für die Realisierung dieser Maßnahme eignen sich grundsätzlich mehrere Leuchten-Typen:
Alle Leuchtentypen können auf eine Absenkung von 50% im
Zeitraum von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr vorprogrammiert werden.
Die Wattleistung variiert zwischen 17-24 W für den Bereich der
Wohnstraßen bzw. 26-32 W für den Bereich der Ortsdurchgangsstraßen, z.B. Michelbacher Straße in Alzenau-Kälberau.
Die Umrüstung würde im Rahmen einer Ausschreibung nunmehr
produktneutral ausgeschrieben werden und nach Auftragser-
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teilung nach und nach umgerüstet werden. Für die Umrüstung
wird ein Zeitfenster von 6 bis 8 Wochen geschätzt.
Für den 1. Bauabschnitt sind insgesamt Umrüstungskosten in
Höhe von 200.000 € geschätzt; im Haushaltsplan stehen für die
Maßnahme 450.000 € für das Jahr 2015 zur Verfügung.
Einstimmiger Beschluss:
Mit der Umsetzung Klimaschutzkonzeptes für den 1. Bauabschnitt auf LED Leuchtmittel für 386 Kofferleuchten, 37 Pilzleuchten sowie 11 Quecksilberdampfhochdruckleuchten besteht
Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme wie vorgestellt
durchzuführen, die Verdingung einzuleiten und den Auftrag im
Rahmen der Haushaltsmittel zu vergeben.
Nr. 6 / 3. April 2015
Redaktioneller Teil
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Bolzplatz errichtet. Zum Abschluss erfolgt noch im Frühjahr die
Bepflanzung, so dass am 24. April die offizielle Einweihungsfeier stattfinden kann.
•Sanierung der Prischoßhalle Alzenau
Die Sanierung des Foyers und der Toilettenanlagen in der Prischoßhalle Alzenau werden vorgezogen. Mit den Arbeiten wird
in Kürze begonnen.
Sitzung des Stadtrates am 26. Februar 2015
Bericht des Bürgermeisters
•Neugestaltung Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Im letzten Abschnitt zwischen Michel-Antoni-Straße und Kumpfgartenstraße ist noch die obere Fahrbahndecke aufzutragen.
Bei entsprechender Witterung werden diese Arbeiten durchgeführt. In diesem Zuge werden auch Nachbesserungen an der
Fahrbahndecke der Kreuzung Dieselstraße/Hanauer Straße
vorgenommen. Aktuell finden Restarbeiten und Hofangleichungen statt.
Die Straßenbauarbeiten in der Post- und Kumpfgartenstraße
sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Bei entsprechender Witterung werden diese durchgeführt.
Für den Deckeneinbau im letzten Bauabschnitt und die Nachbesserungen im Bereich der Dieselstraße muss die Hanauer
Straße noch einmal kurzfristig voll gesperrt werden.
•Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Im Bauabschnitt 1 finden aktuell Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen und Hofangleichungen statt. Der Einbau der
lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die Osterferien
vorgesehen.
Am 5. Februar fand in Albstadt eine Bürgerversammlung statt,
in das umfangreiche Konzept für die weiteren Bauabschnitte
vorgestellt wurde. Im Juni/Juli 2015 soll mit Vorarbeiten zum
Kanalbau im Kreuzungsbereich Freigerichter Straße/Neuseser
Straße begonnen werden. Es ist vorgesehen, die gesamte
Kanal- und Straßenbaumaßnahme bis Ende 2016 abzuschließen.
•Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Die Wasserleitungsarbeiten im Kreuzungsbereich Trageserweg
und Zum Sandfeld sind abgeschlossen. Derzeit werden die
Kabelbauarbeiten sowie die Herstellung der Straßeneinläufe in
den Einmündungsbereichen durchgeführt. Hierfür muss der
Verkehr in der Albstädter Straße halbseitig mit Ampelanlage
geregelt werden. Im Anschluss beginnen die Straßenbauarbeiten in den Kreuzungsbereichen. Hierzu muss die Albstädter
Straße ebenfalls halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird
mittels Ampelanlage geregelt.
•Neugestaltung der Burgterrassen
Trotz wetterbedingter Unterbrechungen gehen die Arbeiten an
der Neugestaltung der Burgterrassen gut voran. Derzeit wird
die Natursteinwand mit der dazugehörigen Sandsteintreppe im
oberen Bereich eingebaut sowie das Natursteinpflaster verlegt.
Die Trockenmauer ist fertig gestellt und der darüber befindliche
Bereich ist komplett gepflastert. Die Böschungen sind größtenteils mit Mutterboden angedeckt und können zeitnah bepflanzt
werden. Momentan werden noch Arbeiten an der Treppe neben
dem ehemaligen Gefängnis und an der unteren Pflasterfläche
ausgeführt.
•Neubau der Grundschule Alzenau-Hörstein
Der Schulbetrieb findet seit dem 7. Januar 2015 im neuen Gebäude statt. Die restlichen Außenanlagearbeiten sind in vollem
Gange. Die Stufen und Treppen sind angelegt. Die Spielgeräte
mit Fallschutz wurden eingebaut. Weiterhin ist der neue Gehweg
hergestellt. Außerdem werden derzeit Fahrradständer und der
•Rechtsaufsichtliche Genehmigung von Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2015
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Stadt
Alzenau wurden von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes
Aschaffenburg mit dem Schreiben vom 16. Februar 2015 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die darin enthaltenen Kreditaufnahmen
der Stadt von 2.803.000 Euro sowie der Stadtwerke von 235.000
Euro wurden als genehmigungspflichtige Bestandteile ebenfalls
genehmigt.
Hinweis: Die amtliche Bekanntmachung hierzu erfolgte im
städtischen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 4 vom 6. März 2015.
Vereinbarung über den geplanten Knotenpunkt Staatsstraße 2443/Staatsstraße 3308 neu/IG Alzenau-Süd
In der Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2014 wurde bereits
dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Karlstein
zur geplanten Kreisverkehrsanlage St 2443/Industriegebiet
Alzenau-Süd im Rahmen der von der Gemeinde Karlstein am
Main in kommunaler Sonderbaulast geplanten Weiterführung
der Ortsumgehung Karlstein (St 3308 neu) zugestimmt.
Der Stadtrat fasste in der genannten Sitzung weiterhin den
Beschluss, dem Bau der Ortsumgehung Karlstein (St 3308 neu)
in Bezug auf den Kreisverkehr (St 2443/St 3308 neu/IG AlzenauSüd A) unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass im Rahmen
der Planfeststellung sichergestellt wird, dass
a) durch die Gemeinde Karlstein eine Leistungsfähigkeitsprüfung
des Kreisverkehrs durchzuführen ist, wenn die Stadt Alzenau
das innerhalb von fünf Jahren nach der Inbetriebnahme der
Ortsumgehung beantragt
und
b) sollte der Knotenpunkt (St 2443/St 3308 neu/IG Alzenau-Süd
A) aufgrund der Leistungsfähigkeitsprüfung angepasst werden müssen, das Staatliche Bauamt Aschaffenburg der
Anpassung bzw. dem Umbau des Knotenpunkts zustimmt
und
c) das Staatliche Bauamt Aschaffenburg gegenüber der Stadt
Alzenau schriftlich zusichert, mit der Aufnahme vorgenannter
Bestimmungen/Auflagen in den Planfeststellungsbeschluss
für die Ortsumgehung Karlstein einverstanden zu sein.
Die vorstehenden Beschlussziffern b) und c) ergingen, da sich
das Staatliche Bauamt Aschaffenburg zwar nicht zu einer direkten Beteiligung an der zwischen der Gemeinde Karlstein und
der Stadt Alzenau geschlossenen Vereinbarung bereiterklärt,
jedoch Zustimmung zur Aufnahme der Auflage im Planfeststellungsbeschluss erklärt hatte, dass mit dem Umbau des
Knotenpunktes St 2443/St 3308neu/IG Alzenau-Süd auf Grundlage des Ergebnisses der Leistungsfähigkeitsüberprüfung Einverständnis bestehe.
Aus rechtlichen bzw. verfahrenstechnischen Gründen, die in
der Sitzung von Vertretern des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg erläutert wurden, kann diese Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, sondern bleibt einer gesonderten
Vereinbarung zwischen der Stadt Alzenau und dem Freistaat
Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg,
vorbehalten. Dieser Vereinbarungsentwurf sowie die notwendige
Zusatzvereinbarung zu § 2 der Vereinbarung zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und der Gemeinde Karlstein, wurden in der Sitzung
erläutert.
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Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Alzenau stimmt der Vereinbarung zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und der Stadt Alzenau über den geplanten Knotenpunkt
St 2443/St 3308 neu/IG Alzenau-Süd A unter der Voraussetzung
zu, dass die Zusatzvereinbarung zu § 2 der zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und der Gemeinde Karlstein abgeschlossen wurde.
Nr. 6 / 3. April 2015
Einstimmiger Beschluss:
Mit den vorgetragenen Maßnahmen zur Verbesserung der
Parksituation im Wohngebiet „Hörsteiner Weg“, Stadtteil
Wasserlos, besteht Einverständnis.
Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Alzenau GmbH: Feststellung und Entlastung
Der Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Alzenau GmbH wurde durch die Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern erstellt, durch die Kanzlei Lucks
und Lucks aus Aschaffenburg geprüft und vom Aufsichtsrat
genehmigt.
Der Aufsichtsrat fasste in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014
folgenden einstimmigen Beschluss: Der Aufsichtsrat genehmigt den vorgelegten, geprüften Jahresabschluss 2013 mit
einer Bilanzsumme von 4.488.718,33 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 40.131,79 Euro.
Der Gesamtverlust (2013 und Vorjahre) in Höhe von 237.402,30
Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Fehlbetrag des Jahres 2013 resultiert im Wesentlichen auf
einen Anstieg der Instandhaltungskosten aufgrund von notwendigen, außerplanmäßigen Renovierungen.
Der Aufsichtsrat bittet die Gesellschafterversammlung, den
Jahresabschluss festzustellen und seinen Geschäftsführer zu
entlasten und beantragt auch für sich die Entlastung für diesen
Zeitraum.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH zu. Der Gesamtverlust
(2013 und Vorjahre) in Höhe von 237.402,30 Euro soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden. Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister, den Jahresabschluss 2013 in der Gesellschafterversammlung festzustellen und den Geschäftsführer und den
Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH für diesen Zeitraum zu entlasten.
Ausbau Ortsdurchfahrten Albstadt und Michelbach
Einbau von aufgehelltem Asphalt in den Einmündungsbereichen
Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrten Michelbach und
Albstadt wurde für die Einmündungsbereiche aufgehellter
Asphalt als Zulageposition ausgeschrieben.
Bei einem aufgehellten Asphalt handelt es sich um einen Asphalt,
bei dem die Zuschlagsstoffe (Splitt, Kies) aus hellem Material
bestehen. Die Bitumenummantelung ist wie bei herkömmlichen
Asphalt schwarz. Durch den Abrieb des Bitumens auf der Oberfläche der Fahrbahn wird der Zuschlagsstoff freigelegt und
somit der Asphalt im Laufe der Zeit heller. Am Anfang ist dieser
farblich kaum von „normalem“ zu unterscheiden. Diese Maßnahme wurde beispielsweise bei der Neugestaltung der Staatsstraße in Hörstein (Hauptstraße) realisiert.
Bei einem eingefärbten Asphalt, wie er in der Hanauer Straße
eingebaut wurde, besteht der Zuschlagsstoff aus angepassten
Mineralien, welche mit eingefärbtem Harz gebunden werden;
somit erhält der Asphalt nach dem Einbau gleich seine gewünschte Farbe.
Die Preise für die Zulage „Aufgehellter Asphalt“ liegen bei der
Ortsdurchfahrt Michelbach insg. bei 0,86 €/m², somit insg. für
die Position 11,23 €/m² netto und in Albstadt bei 1,21 €/m²
Mehrkosten, somit ein Gesamtpreis von 21,23 €/m² netto. Insgesamt sind für Michelbach 290 m² und für Albstadt im
1. Bauabschnitt 155 m² vorgesehen.
Der Einheitspreis für eingefärbten Asphalt lag in der Hanauer
Straße bei 40,38 €/m² netto.
Einstimmiger Beschluss:
Die Einmündungsbereiche Am Sandfeld und Trageserweg im
Stadtteil Michelbach sowie im Mühlengrund und Jakobusstraße und im weiteren Verlauf im Stadtteil Albstadt sind mit
aufgehelltem Asphalt zu gestalten.
Parkplatzsituation im Bereich des Ärztehauses „Am Schlosspark“ in Alzenau-Wasserlos
Mit dem Schreiben vom 6. Februar 2015 beklagten Anwohner
das Parkverhalten im Wohngebiet „Hörsteiner Weg“ und im
Bereich des Ärztehauses im Stadtteil Wasserlos. Durch den
Neubau des Ärztehauses und die Erweiterung des Klinikums
Aschaffenburg-Alzenau habe die Verkehrsbelastung zugenommen, mit negativen Einflüssen auf das angrenzende Wohngebiet
„Hörsteiner Weg“, da das Ärztehaus nicht über ausreichende
Parkmöglichkeiten für Patienten, Mitarbeiter und Firmenfahrzeuge verfüge.
Unmittelbar vor der Sitzung des Stadtrates fand im Sitzungssaal
eine Unterredung der Anwohnerschaft mit Bürgermeister Dr.
Alexander Legler statt.
Hierbei wurden vom Vorsitzenden zur Verbesserung der
Situation folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
− Erlass eines einseitigen Halteverbotes in der Straße „Am
Rosengarten“ entlang des Kirschgartens und gegebenenfalls
Anbringung von Zickzacklinien an den Einmündungen zu den
Seitenstraßen
− Optimierung der Beschilderung der Krankenhaus-Parkplätze
− Ausweisung zusätzlicher Mitarbeiter-Stellplätze für das Ärztehaus, insbesondere der dort ansässigen Sozialstation, unterhalb des Wasserloser Friedhofes
− Kontaktaufnahme mit dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau/
Landkreis Aschaffenburg zur möglichen Ausweitung von
Parkflächen
Aufnahme in Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“
Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, besteht für die Stadt Alzenau die
Möglichkeit, vom Sanierungsprogramm „Aktive Zentren“ in das
Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zu wechseln. Hierdurch würden sich neue Fördermöglichkeiten ergeben.
Die bestehenden Programme werden im Rahmen der Abwicklung im Programm „Aktive Zentren“ und unter dem Logo „Leben
findet Innenstadt“ weitergeführt. Künftige Maßnahmen werden
dann im Programm „Soziale Stadt“ abgewickelt.
Somit könnten durch das Definieren weiterer Schwerpunkte,
beispielsweise aus dem vorliegenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), neue Handlungsfelder erschlossen werden.
Das Programm der „Sozialen Stadt“ wird bereits seit 15 Jahren
in der Städtebauförderung aufgelegt und ist derzeit mit rund
150 Millionen Euro Mitteln bundesweit ausgestattet.
Als Fördergegenstände werden sowohl investive Maßnahmen
wie z.B. die Änderung und Neugestaltung von öffentlichen
Wegen, Plätzen und Straßen, die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten sowie Parkplatzsituationen ebenso gefördert
wie die Instandsetzung von Gebäuden.
Aber auch nicht investive Maßnahmen können wie bisher mitgefördert werden.
Die weiteren Regularien und Förderkriterien gelten uneingeschränkt weiter.
Nr. 6 / 3. April 2015
Einstimmiger Beschluss:
Künftige Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
werden über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ abgewickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge
für den Wechsel des Förderprogramms bei der Regierung von
Unterfranken zu stellen.
Antrag der SPD-Fraktion: Energiemanager – Umsetzung
des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Alzenau
Mit dem Schreiben vom 7. Februar 2015 regte die SPD-Fraktion eine Beratung über die Einstellung eines Energiemanagers
an. Durch Einsparungen und Fördermöglichkeit solle die Stellenbesetzung möglichst kostenneutral für die Stadt Alzenau
erfolgen. Hierzu teilte die SPD-Fraktion mit, dass Kommunen
oder Einrichtungen, die bereits über ein Klimaschutz(teil)konzept
verfügen, die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement
zur Umsetzung ihrer Konzepte beantragen können. In diesem
Fall bezuschusse der Bund die Personalkosten von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern, die im Rahmen der
Konzeptumsetzung zusätzlich eingestellt werden. Auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Prozessunterstützung seien zuwendungsfähig.
Voraussetzung für diese Förderung sei, dass ein Beschluss zur
Umsetzung eines maximal drei Jahre alten Klimaschutz(teil)konzeptes vorliege. Der Zeitraum der Stellenförderung betrage
drei Jahre für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes und
zwei Jahre für die eines Teilkonzeptes. Im Rahmen eines Anschlussvorhabens sei eine Verlängerung des Vertrages möglich.
Im Rahmen der Diskussionsrunde wurde mehrfach geäußert,
dass in der Stadtverwaltung Alzenau bereits ausreichend Fachkompetenz vorhanden sei, um das sehr ausführliche Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau schrittweise umzusetzen. In
komplexen Einzelfällen habe sich bisher die Beauftragung von
spezialisierten Fachbüros bewährt. Ein eigener Klimaschutzmanager wurde überwiegend nicht für notwendig gehalten.
Seitens des Vorsitzenden wurde unter anderem darauf verwiesen, dass es jeder Fraktion und jedem Mitglied des Stadtrats
das ganze Jahr über, insbesondere auch in den Haushaltsberatungen, freistehe, die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus
dem Klimaschutzkonzept, das umfassend Klimaschutzmaßnahmen aufzeige, zu beantragen. Der Stadtrat würde dann
gegebenenfalls die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellen. Bisher bestand mit der praktizierten Vorgehensweise
einer schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen unter Begleitung jährlicher Bürgerwerkstätten zum Klimaschutzkonzept
Einverständnis. Überdies werden auch seitens der Verwaltung
regelmäßig Maßnahmen geprüft und umgesetzt, beispielsweise die Umrüstung der vorhandenen Beleuchtung auf LED in
der Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland.
Seitens des Stadtrates bestand Einverständnis, als nächsten
Schritt die Erfahrungen mit Energiemanagern in anderen
Kommunen abzufragen.
Erweiterung der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“,
Kälberau: Vorstellung der Planung, Kostenübersicht und
Bedarfsmitteilung
Vorstellung der Planung und Kostenübersicht: Im Haushaltsplan
2015 der Stadt Alzenau ist für die Umgestaltung und Erweiterung
der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“ in Kälberau ein Betrag
von 100.000 Euro eingestellt worden, um eine provisorische
Lösung für den zusätzlich benötigten Platzbedarf für die
Kindergartenkinder zu ermöglichen.
Um der beengten räumlichen Situation entgegen zu wirken,
werden seit Juli 2014 die Räumlichkeiten der ehemaligen RVBank als Kreativ- und Projektraum genutzt. Auch eine Nutzung
der Räumlichkeiten der „Alten Schule“ Kälberau ist grundsätzlich denkbar, jedoch sind gemischte Nutzung mit „Nichtkindergartenpersonen“ und den Kindergartenkindern gemäß Vorgaben
nicht erlaubt.
In Absprache mit der Leitung der Kindertagesstätte sowie Herrn
Dauphin, zuständiger Fachberater beim Landratsamt Aschaf-
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fenburg, wurden zwei Varianten durch das Stadtbauamt erarbeitet.
Variante 1: Errichtung einer neuen Gruppe von ca. 50m² in
Systembauweise ähnlich der Konstruktion an der Ganztagsbetreuung. Hierfür wurden erste Angebote durch Generalunternehmer eingeholt. Die Kosten liegen bei ca. 110.000 Euro zuzüglich Fundamentierungsarbeiten. Die Umbauarbeiten im vorh.
Bestand wären nur sehr gering. Die Realisierung könnte aufgrund
der Lieferzeiten frühestens im Herbst 2015 beginnen.
Variante 2: Die neue benötigte Gruppe mit ebenfalls rund 50 m²
Grundfläche würde an gleicher Stelle, jedoch in herkömmlicher
massiver Bauweise realisiert werden. Hierbei würden auch
Umbaumaßnahmen im jetzigen Bestand erfolgen, da Leitungsund Personalzimmer verändert und der jetzige Schlafraum
vergrößert werden würde. Hierfür sind Maßnahmen am Tragwerk
notwendig. Die Umbaumaßnahmen würden sich schwieriger
(im laufenden Betrieb) gestalten, jedoch wären alle Anforderungen an die gewünschten Raumgrößen deutlich verbessert.
Die Maßnahmen könnte ab Frühsommer nach Einholen der
Baugenehmigung und ggf. Vorliegen der Zuwendungsbescheide
erfolgen und gewerkeweise ausgeschrieben werden (Realisierung bis Ende des Jahres). Die Kostenschätzung für diese
Variante 2 liegt bei rund 150.000 bis 160.000 Euro.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Realisierung und Durchführung der
Maßnahme entsprechend der Variante Nr. 2, Herstellung in
massiver Bauweise mit Umbaumaßnahmen im Bestand.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Bau- und Förderanträge zu stellen sowie nach Vorlage der Genehmigungen
mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beginnen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, entsprechende
Architekten- und Ingenieurverträge zu schließen.
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden gemäß Kostenschätzung für das Jahr 2015/2016 bereitgestellt.
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Redaktioneller Teil
Sitzung des Stadtrates am 29. Januar 2015
Zu Beginn der Sitzung erinnerte Bürgermeister Dr. Alexander
Legler an den vor zwei Tagen zurückliegenden Gedenktag für
die Opfer des Nationalsozialismus. Am 27. Januar 2015 jährte
sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch
die Rote Armee zum 70. Mal. Anlässlich dieses Ereignisses
wurde ein Kranz an der Gedenkstehle vor dem Rathaus niedergelegt.
Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erhoben
sich die Anwesenden und es wurde eine Gedenkminute abgehalten.
•Bericht des Bürgermeisters
Neugestaltung Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Im letzten Abschnitt zwischen Michel-Antoni-Straße und Kumpfgartenstraße ist noch die obere Fahrbahndecke aufzutragen.
Bei entsprechender Witterung werden diese Arbeiten durchgeführt. In diesem Zuge werden auch Nachbesserungen an der
Fahrbahndecke der Kreuzung Dieselstraße/Hanauer Straße
vorgenommen. Aktuell finden Restarbeiten und Hofangleichungen statt.
Die Straßenbauarbeiten in der Post- und Kumpfgartenstraße
sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Bei entsprechender Witterung werden diese durchgeführt.
Für den Deckeneinbau im letzten Bauabschnitt und die Nachbesserungen im Bereich der Dieselstraße muss die Hanauer
Straße noch einmal kurzfristig voll gesperrt werden.
Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Im Bauabschnitt 1 finden aktuell die Kanalanbindung der Rehstraße sowie Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen und
Hofangleichungen statt.
Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist witterungsabhängig und wird in diesem Frühjahr durchgeführt.
Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Die Bauarbeiten im Kreuzungsbereich „Trageserweg“ und „Zum
Sandfeld“ wurden am 20. Januar 2015 wieder aufgenommen.
Hierzu müssen beide Einmündungsbereiche abschnittsweise
für ca. 6 bis 8 Wochen voll gesperrt werden. Derzeit erfolgen
die Wasserleitungsarbeiten im Kreuzungsbereich Trageserweg.
Anschließend werden die Kabelbauarbeiten sowie die Herstellung der Straßeneinläufe in den Einmündungsbereichen durchgeführt. Hierfür muss der Verkehr in der Albstädter Straße
halbseitig mit Ampel geregelt werden.
Neugestaltung der Burgterrassen
Die Arbeiten an der Neugestaltung der Burgterrassen wurden
wie geplant Mitte Januar 2015 wieder aufgenommen.
Alle erforderlichen Abbruch- und Aushubarbeiten sind größtenteils abgeschlossen und die untere Stützwand wurde fertiggestellt. Derzeit wird die Natursteinwand mit der dazugehörigen
Sandsteintreppe im oberen Bereich eingebaut. Demnächst wird
das Gelände im oberen Bereich aufgefüllt und mit den Pflasterarbeiten begonnen.
Wenn es witterungsbedingt keine Unterbrechungen der Arbeiten
gibt, ist davon auszugehen, dass die Arbeiten gegen Ende
Februar abgeschlossen werden können.
Nr. 4 / 6. März 2015
Neubau Grundschule Alzenau-Hörstein
Der Umzug in den Weihnachtsferien in das neu errichtete Schulgebäude wurde planmäßig letztes Jahr durchgeführt, so dass
der Unterricht am 7. Januar 2015 in den neuen Räumen starten
konnte.
Die restlichen Außenanlagearbeiten sind im vollen Gange, die
Stufen/Treppenarbeiten sind angelegt, die Spielgeräte mit
Fallschutz eingebaut. Derzeit wird der neue Gehweg hergestellt
sowie Fahrradständer und Bolzplatz errichtet. Zum Abschluss
erfolgt noch im Frühjahr 2015 die Bepflanzung, so dass voraussichtlich nach Ostern die offizielle Einweihungsfeier stattfinden
kann.
Kindergarten „An der Kahlaue“, Kälberau
Der Kindergarten „An der Kahlaue“ in Kälberau wurde im Jahr
2011 um eine Krippengruppe erweitert. Für die Errichtung der
Krippengruppe wurde ein vorhandener Gruppenraum verwendet, da die beiden Gruppenräume zu dieser Zeit nicht ausgelastet waren.
Mittlerweile ist aufgrund der vorhandenen Krippengruppe auch
mehr Bedarf für eine zweite Kindergartengruppe entstanden
und der vorhandene Gruppenraum reicht nicht mehr aus. Eine
Auslagerung der Kindergartengruppe in das bestehende ehemalige VR-Gebäude kann nur als Zwischenlösung angesehen
werden.
Momentan prüft die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten
zur Erweiterung des vorhandenen Kindergartengebäudes.
Hilfe für Flüchtlinge
Am 28. Januar 2015 fand im Sitzungssaal des Alzenauer Rathauses ein Runder Tisch zum Thema „Flüchtlinge“ statt. Als
wichtigstes Ergebnis wurde festgehalten, dass sich in Alzenau
bereits zahlreiche Menschen um die in der Stadt lebenden
Flüchtlinge kümmern. Fortan soll die Hilfe koordiniert werden
und eine Struktur bekommen. Die Angebote für die Flüchtlinge
sollen demnächst auf der Internetseite der Stadt Alzenau in
einer eigenen Rubrik veröffentlicht werden.
•Bürgerfragestunde
Herr Horst Kröll erkundigte sich zu folgenden Themen:
1. Einhaltung des Kostenrahmens für die Landesgartenschau
2015 sowie Werbemaßnahmen an den Stadteingängen
2. Gestaltung der Eingangsbereiche der Stadt Alzenau sowie
die Parkplätze im Zuge der Gartenschau
3. Ob der Investitionszuschuss der Stadt Alzenau im Haushalt
2015 für Baumaßnahmen von Hallen und Bädern auch die
Erneuerung des Kunstrasenplatzes im städtischen Sportzentrum beinhaltet
4. Sachstand zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanverfahren
5. Beteiligung der EON an den Kosten für die Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel
6. Förderprogramm für private Maßnahmen an Gebäuden an
den Durchgangsstraßen
7. Verwendung des Materials der Brücke über den Albstädter
Bach nach deren Abbau für ein neues Geländer an der kleinen
Brücke am Schlösschen Michelbach
8. Präsenz und Kontrollfahrt der Polizeiinspektion Alzenau
aufgrund der Zunahme von Wohnungseinbrüchen
9. Umsiedlung der Wellpappe- und Papierfabrik Alzenau
Hierzu wurden seitens des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung
folgende Antworten gegeben:
Zu 1.) In dieser Angelegenheit wurde auf den anschließenden
Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung „Sachstandsbericht Gartenschau“ verwiesen.
Nr. 4 / 6. März 2015
Zu 2.) Die optische Gestaltung der Stadteingänge wurde bereits
zum Teil verschönert.
Zu 3.) Für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes im städtischen
Sportzentrum ist im Haushalt 2015 ein eigener Titel ausgewiesen.
Zu 4.) Seitens des beauftragten Büros werden ein Zeitablauf für
das weitere Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes erstellt sowie die eingegangenen Einwendungen bearbeitet.
Zu 5.) Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDLeuchtmittel werde eine Ausschreibung durchgeführt. Für die
Beteiligung des Bayernwerkes (EON) an den Kosten gibt es
keine Rechtsgrundlage.
Zu 6.) Für private Umbaumaßnahmen sind im Haushalt 2015
insgesamt 100.000,00 € eingestellt.
Zu 7.) Die Anregung auf weitere Verwendung des Materials der
Albstädter Brücke nach deren Abbau wird geprüft.
Zu 8.) Die Stadt Alzenau und die Polizeiinspektion Alzenau
stehen im regen Meinungsaustausch. Präsenz und Kontrollfahrten seitens der Polizei werden im Rahmen der personellen
Möglichkeiten durchgeführt.
Zu 9.) Hinsichtlich der Umsiedlung der Wellpappe- und Papierfabrik Alzenau gibt es bestehende Verträge.
•Vorstellung und Verabschiedung des Parkleitsystems für
das Stadtzentrum Alzenau
Auf Grundlage einer konzeptionellen Vorarbeit durch die Beratungsgesellschaft CIMA im Rahmen des Projekts „Leben findet
Innenstadt“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro Modus Consult aus Karlsruhe ein Beschilderungskonzept für ein statisches Parkleitsystem ausgearbeitet
mit dem Ziel, dem Verkehrsteilnehmer die Parkplatzsuche im
Stadtzentrum zu erleichtern.
Der Entwurf sieht vor, an den vier Hauptzufahrten zum Stadtzentrum (Hanauer Straße aus westlicher Richtung, Burgstraße
aus Richtung St 2305, Märkerstraße aus Richtung Kälberau
sowie Wasserloser Straße aus Richtung Süden) die Verkehrsteilnehmer durch eine kartographische Übersichtstafel aus der
jeweiligen Fahrtrichtung kommend auf sechs ausgewählte
Parkplätze im Zentrum hinzuweisen. Markante Objekte wie die
Burg Alzenau und die Stadtpfarrkirche sind auf diesen sogenannten Ankündigungstafeln symbolisch (zeichnerisch) dargestellt und sollen eine zusätzliche Orientierungshilfe geben. Die
Zielparkplätze sind in dem Entwurf zunächst lediglich beziffert
und nicht mit zusätzlichen Bezeichnungen, Symbolen oder
Informationen dargestellt. Damit soll ausgeschlossen werden,
dass die Aufnahme- bzw. Wahrnehmungsfähigkeit des Verkehrsteilnehmers während der Fahrt durch zu viele Informationen
auf der Übersichtstafel beeinträchtigt wird.
Die genannten möglichen Zusatzinformationen sollten dann auf
den Tabellenwegweisern, die an der jeweiligen Zufahrt zu den
einzelnen Parkplätzen vorgesehen sind, enthalten sein (z. B.
Symbole für Busse, Wohnmobile, Anzahl der auf dem jeweiligen
Parkplatz zur Verfügung stehenden Stellplätze etc.). An diesen
Tabellenwegweisern für die jeweiligen Parkplätze wird der
Verkehrsteilnehmer auch auf den weiteren Verlauf des Parkleitsystems bzw. auf die weiteren Parkplätze hingewiesen. Ziel ist
es, den Verkehrsteilnehmern durch die Übersichtstafeln zunächst einen schnellen optischen Hinweis auf die Standorte der
Parkplätze zu ermöglichen und sie ergänzend durch die Tabellenwegweiser auf der ringförmigen „Parkplatzroute“ zu den
einzelnen Parkplätzen zu leiten. Sämtliche durch das Parkleitsystem ausgeschilderte Parkplätze sind bereits bei der Konzeption des vorhandenen Fußgängerleitsystems berücksichtigt
worden, d. h. von den Parkplätzen wird der Fußgänger mittels
Fuß-gängerleitsystem zu weiteren Zielen im Stadtzentrum geführt (integriertes Park- und Fußgängerleitsystem).
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Der Entwurf des Parkleitsystems wurde in der Bürgerwerkstatt
am 12. November 2014 vorgestellt. In der Diskussion ergaben
sich insbesondere folgende Anregungen:
– Aufnahme des Verlaufs der Kahl zur besseren Orientierung
auf den Übersichtstafeln
– Angabe der jeweiligen Stellplatzzahl bereits auf den Übersichtstafeln
–H
inweis auf weitere Parkplätze, wie z. B. an der Prischoßhalle
– Veröffentlichung des Parkleitsystems auf der städtischen
Homepage
– Prüfung der Möglichkeit, das Parkleitsystem in Navigationssysteme aufzunehmen
– Aufnahme weiterer kleinerer Parkplätze, z. B. Mühlgärten
­– Aufnahme der ungefähren Entfernungen/Distanzen
– Aufnahme weiterer Parkflächen, die insbesondere bei Großveranstaltungen wie Stadtfest und Weihnachtsmarkt zur
Verfügung stehen (Parkplätze am Waldschwimmbad, Spessartgymnasium oder Friedhof)
Da jedoch zu viele Informationen schnell zu einer Überfrachtung
der Darstellung führen können und dem Autofahrer in der kurzen
Wahrnehmungsphase keine zusätzliche Orientierung bieten,
sollte nach Auffassung der Verwaltung für die vier Ankündigungstafeln eine stark vereinfachte Übersicht mit Reduzierung
der Darstellung auf den wesentlichen Kartenausschnitt sowie
auf wenige, zentrale Informationen gewählt werden. Deshalb
wurde auf den Ankündigungstafeln die ausgeschilderten Parkplätze lediglich beziffert und auf Parkplatzbezeichnungen zunächst verzichtet. Die Kosten werden auf rund 40.000 Euro
geschätzt. Die Deckung der Kosten ist durch im Haushalt vorgesehene Mittel für Verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen gewährleistet. Die Installation des Parkleitsystems ist für den
Monat April 2015 vorgesehen.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Beschilderung eines Parkleitsystems
für das Stadtzentrum Alzenau mit den in der Sitzung festgelegten
Modifikationen zu und beauftragt die Verwaltung, vor der
Realisierung mit der Regierung von Unterfranken eine mögliche
Förderung im Rahmen des Projekts „Leben findet Innenstadt“
abzuklären.
•Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Albstadt: Vorstellung
der vorgesehenen Bauabschnitte, Zeitplanung sowie
Umleitungsführung
Am 16. Januar 2015 wurde mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg die weitere Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Albstadt
besprochen.
Die hierbei erzielten Abstimmungsergebnisse über einen Zeitplan, die Bauabschnitte und die Verkehrsführung während der
Baumaßnahme, wurden weiter ausgearbeitet und vom beauftragten Ingenieurbüro „Planungsschmiede Braun“ vorgestellt.
Seitens des Stadtrates bestand Einverständnis mit dem geplanten weiteren Bauablauf und der Umleitungsführung. Der
Kreuzungsbereich Steingasse/Freigerichter Straße soll während
der Bauzeit so lange wie möglich für den Verkehr freibleiben.
Am 5. Februar 2015 wird die Albstädter Bevölkerung in einer
Bürgerversammlung über die vorgestellten Punkte informiert.
•2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Mühlweg“, Gemarkung Hörstein für das Flurstück
4100/23: Änderungsbeschluss
Der mit Bekanntmachung vom 09.06.2000 rechtskräftig gewordene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mühlweg“ weist in
seinem Geltungsbereich zwei Spielplatzflächen aus. Die im
Bereich Schöffenstühl/Am jüdischen Friedhof auf Flurstück
4100/17 ausgewiesene Spielplatzfläche wurde als Spielplatz
angelegt und entsprechend ausgestattet, während das ent-
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sprechend ausgewiesene Areal im Bennersweg (Flurstück
4100/23) nicht als Spielplatz angelegt wurde.
Der Spielplatz im Bereich Schöffenstühl/Am jüdischen Friedhof
hat sich mit seiner Größe von fast 1.100 m² als ausreichend für
das Baugebiet erwiesen. Er liegt auch für die am äußeren Rand
des Geltungsbereichs gelegenen Baugrundstücke (noch) in
vertretbarer Entfernung.
Ein Bedarf für einen zweiten Spielplatz wurde aus der Bürgerschaft in den vergangenen Jahren nicht angemeldet und wird
langfristig prognostiziert auch nicht gesehen. Das Flurstück
4100/23 liegt daher seit Jahren brach.
Parallel besteht im Stadtteil Hörstein eine gleichbleibend hohe
Nachfrage nach Wohnbauflächen. Die bestehenden Baulandreserven sind überwiegend in privater Hand und damit dem
Zugriff der Stadt Alzenau entzogen. Zudem besteht der landesplanerische Auftrag an die Städte und Gemeinden, zukünftig
bei der Ausweisung von Bauflächen zunehmend auf brachliegende Flächen zurückzugreifen und die Möglichkeit von
Nachverdichtungen zu prüfen.
Aus den vorgenannten Gründen ist deshalb geplant, die für
einen Spielplatz vorgesehene öffentliche Grünfläche künftig als
Wohnbaufläche auszuweisen.
Auf Grund des bereits vorhandenen Spielplatzes steht die geplante Änderung für das Flurstück 4100/23 der Anforderung
des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB, wonach bei der Aufstellung bzw.
Änderung von Bebauungsplänen die sozialen und kulturellen
Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse
der jungen Familien sowie die Belange der Freizeit und Erholung
zu berücksichtigen sind, nicht entgegen. Da auf dem Flurstück
4100/23 mit einer Größe von 714 m² lediglich ein bzw. maximal
zwei zusätzliche Wohnhäuser zugelassen werden sollen, wird
- auch aufgrund der nachzuweisenden Stellplätze - die vorhandene Bebauung nicht in einem erheblichen Umfang weiter
verdichtet. Die gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigenden Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse werden
durch die vorhergesehene Änderung daher nicht beeinträchtigt.
Die geplante Nutzbarmachung der brachliegenden Fläche ist
ohne ein entsprechendes Bauleitplanverfahren nicht zu realisieren. Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans
ist im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a i. V .m. 13 BauGB
möglich.
Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelungen über
das beschleunigte Verfahren ist, dass es sich um die Änderung
eines Bebauungsplans der Innenentwicklung handelt. Betroffen
sind Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der
Innenentwicklung zum Ziel haben. Zudem ist das beschleunigte
Verfahren noch an die Größe des zu überplanenden Bereichs
geknüpft. Bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² kann
die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend eingehalten.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau von
1976/78 wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Absatz 2
Nummer 2 BauGB angepasst.
Die Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“ soll durch die Verwaltung erfolgen.
Einstimmiger Beschluss:
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mühlweg“ der Gemarkung Hörstein wird geändert.
Ziel und Zweck der Änderung ist es, die derzeit festgesetzte
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“
in Wohnbaufläche umzuwandeln und damit die Nutzung des
brachliegenden Areals zu Wohnbauzwecken zu ermöglichen.
Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“ wird die Verwaltung beauftragt.
Nr. 4 / 6. März 2015
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“ wird im sogenannten beschleunigten
Verfahren nach §§ 13a i.V.m. 13 BauGB durchgeführt, mit der
Konsequenz, dass
• von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,
• von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
• von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
• sowie von der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen werden soll.
Hierauf ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
hinzuweisen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekanntzumachen. Nach Ausarbeitung
des Entwurfs der Änderungsplanung und nach vorheriger Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau
sind die Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
am Verfahren zu beteiligen.
•Sachstandsbericht Gartenschau „Natur in Alzenau 2015“
Die Bauarbeiten für die dauerhaften Anlagen der Gartenschau
sind fast vollständig abgeschlossen. Lediglich die Spielgeräte
im CH4-Garten (Energiepark) und im Kuckucksnest (Generationenpark) müssen noch aufgestellt sowie das Laufrad im
„Windschiefen Garten“ (Energiepark) errichtet werden. Außerdem wird am Kneippbecken noch ein Geländer angebracht und
ein Kunststoffbelag aufgebracht. Alle Bäume, Sträucher und
Stauden sind gepflanzt, lediglich die Sommerblumen müssen
im Frühjahr noch in die vorgesehenen Beete gepflanzt werden.
Die Kosten für die Investition belaufen sich nach derzeitigem
Stand auf 5.539.960,28 €. Damit werden die geschätzten Kosten
um rund 9,70 % überschritten.
Die Kosten für Planung, Gutachten, Statik, Bodenuntersuchungen sind auf 1.000.000,00 € geschätzt und werden nach
derzeitigem Kenntnisstand eingehalten.
Diesen Kosten für die investiven Maßnahmen stehen Zuschüsse in Höhe von 1.600.000,00 € vom Freistaat Bayern
gegenüber. Der Bewilligungsbescheid wurde am 28. November
2014 der Stadt zugestellt. 200.000,00 € wurden bereits 2014
ausgezahlt, in den Jahren 2015 und 2016 erhält die Stadt jeweils
600.000,00 €, die Restzahlung von 200.000,00 € soll 2017 erfolgen.
Der endgültige Bewilligungsbescheid für die EU-Mittel wurde
noch nicht zugesandt, die Stadt wird jedoch weitere Zuschüsse in Höhe von 600.000,00 € erhalten.
Bei den Investitionen steht den Kosten in Höhe von 6.540.000,00 €
ein Zuschuss in Höhe von 2.200.000,00 € gegenüber.
Für den Durchführungshaushalt wurden Mittel in Höhe von
3.586.000,00 € bewilligt. Darin sind alle Maßnahmen für temporäre Aufsteller, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, temporäre
Bepflanzung, Pflege und Unterhalt, Kasse und Bewachung,
Sanitätsdienst, Programm, Gema, Mieten und Pachten sowie
allgemeiner Betriebsaufwand (einschließlich Personal) enthalten.
Diese Mittel sind nach derzeitigem Kenntnisstand auskömmlich.
Für die Durchführung wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zuschüsse in
Höhe von 25.000,00 € ausbezahlt. Der Erlös für die Eintrittskarten wird auf 1.888.000,00 € (300.000 Besucher) geschätzt. Die
Einnahmen aus Pachten (Caterer, Weinpavillon) und dem
Weiterverkauf des Inventars wurden auf 128.000,00 € geschätzt.
Außerdem werden Gelder von Sponsoren sowie Baum- und
Bankpaten erwartet. Dafür sind Einnahmen in Höhe von 45.000,00 €
veranschlagt. Die Einnahmen sind eher vorsichtig kalkuliert. Beim
Durchführungshaushalt stehen den Ausgaben in Höhe von
3.586.000,00 € Einnahmen in Höhe von 2.101.000,00 € gegenüber.
Nr. 4 / 6. März 2015
Der Kartenvorverkauf läuft seit dem Baustellenfest (14.09.2014)
für die Dauerkarten und seit dem 05.12.2014 auch für die Tageskarten. Bisher wurden bereits 1.816 Dauerkarten und 1.478
Tageskarten verkauft. Die Einnahmen dafür belaufen sich auf
rund 120.000,00 €.
Der Stadtrat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
•Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Ablehnung
des Freihandelsabkommen durch die Stadt Alzenau
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte mit Schreiben
vom 27. Januar 2015 die Behandlung des Themas „Gefährdung
der kommunalen Handlungsspielräume durch die Freihandelsabkommen“ unter Tagesordnung „Verschiedenes“ in der Stadtratssitzung am 29. Januar 2015.
In diesem Zusammenhang wurde von der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen folgender - mit ausführlicher Begründung versehener
- Antrag gestellt:
Der Bürgermeister von Alzenau möge
1. die Ablehnung von CETA,TTIP und TiSA in der derzeitigen
Form in den Landesstädtetag/oder in den Landesstädte- und
Gemeindebund, den Deutschen Städtetag, den Deutschen
Städte- und Gemeindebund und den Deutschen Landkreistag einbringen,
2. im Namen der Stadt und des Stadtrats das Europäische
Parlament und den Bundestag auffordern, den Abkommen
CETA, TTIP und TiSA solange nicht zuzustimmen bis gesichert
ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können,
3. die regional zuständigen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Europäischen Parlament, im Bund und im Land
anschreiben und sie auffordern, dem Abkommen in der derzeitigen Form nicht zuzustimmen und
4. diese Ablehnung des Stadtrats bzw. Gemeinderats dem
Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck
bringen.
Beschluss mit 20:3 Stimmen:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.
Die Stadt Alzenau fühlt sich in dieser Angelegenheit über die
kommunalen Spitzenverbände ausreichend und umfassend
vertreten.
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Nr. 1 / 23. Januar 2015
Sitzung des Stadtrates am 18. Dezember
2014
Vollzug der Wassergesetze: Antrag auf Verlängerung der
Abbaugenehmigung für Sand und Kies sowie der Erlaubnis
zur Wasserentnahme aus dem aufgedeckten Grundwasser
und Wiederzuführung des verwendeten Kieswaschwassers
über ein Absetzbecken in das Grundwasser auf Flurstück
Nr. 4680, Flurabteilung „Hinterer Schiffweg“, Gemarkung
Hörstein, Az. 00619/2014
Die Antragstellerin betreibt auf dem Flurstück Nr. 4680 der
Gemarkung Hörstein eine Sand- und Kiesgrube. Hierfür liegen
die Abbaugenehmigungen (wasserrechtliche Genehmigung und
Abgrabungsgenehmigung) des Landratsamtes Aschaffenburg
vom 03.07.1984, zuletzt geändert durch Bescheid vom
19.12.2013, vor. Die Abbaugenehmigungen sind bis zum
31.12.2014 befristet.
Weiterhin betreibt die Antragstellerin auf dem Betriebsgelände
eine Kieswaschanlage. Zum Betrieb dieser Anlage wird Wasser
aus dem aufgedeckten Grundwasser entnommen und nach
erfolgter Kieswäsche über ein Absetzbecken dem Grundwasser
wieder zugeführt.
Für die Gewässerbenutzung liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes vom 02.03.1994, zuletzt geändert durch
Bescheid vom 19.12.2013, vor, die ebenfalls bis zum 31.12.2014
befristet ist.
Für den von der Antragstellerin beantragten (Weiter-)Betrieb
und die Erweiterung der Sand- und Kiesgrube läuft derzeit noch
das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nach § 68
Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Antrags-/ Planunterlagen
zum Planfeststellungsverfahren lagen nach Bekanntmachung
im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau in der Zeit vom
25.11.2013 bis zum 10.01.2014 an der Anschlagtafel für öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht aus. Der Ausschuss hat sich
Nr. 1 / 23. Januar 2015
in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2013 mit dem Vorhaben
befasst und einen einstimmigen Beschluss zur Abgabe einer
Stellungnahme gefasst.
Das Landratsamt Aschaffenburg hat nunmehr mitgeteilt, dass
nach derzeitigem Verfahrensstand das Planfeststellungsverfahren nicht bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann.
Anfang 2015 ist die Durchführung des Erörterungstermins vorgesehen. Danach kann das Verfahren abgeschlossen werden.
Die Antragstellerin hat daher, wie in den Vorjahren, die Verlängerung der bisher erteilten Genehmigungen um ein weiteres
Jahr bis zum 31.12.2015 beantragt.
Das Landratsamt Aschaffenburg hat die Stadt Alzenau mit
Schreiben vom 27.11.2014 gebeten, zu der beantragten Verlängerung der Abbaugenehmigungen und der Erlaubnis zur
Kieswäsche Stellung zu nehmen.
Einstimmiger Beschluss:
Der beantragten Verlängerung der Abbaugenehmigungen für
Sand und Kies sowie der Erlaubnis zur Wasserentnahme aus
dem aufgedeckten Grundwasser und Wiederzuführung des
verwendeten Kieswaschwassers über ein Absetzbecken in das
Grundwasser auf dem Flurstück Nr. 4680 der Gemarkung Hörstein bis zum 31.12.2015 wird zugestimmt.
Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Zum Oberwald“, Gemarkung Alzenau für Teilbereiche der Flurstücke 4422/19, 4422/22, 4422/27 und 4422/43
Der Bebauungsplan „Zum Oberwald“ in der Fassung der Änderung vom 25.11.1993 weist für die südöstlichen Teilbereiche
der Flurstücke 4422/19, 4422/22 und 4422/27 sowie für das
gesamte Flurstück 4422/43 wegen der in diesem Bereich die
Grundstücke überspannenden Hochspannungsleitungen (380
kV-Leitung und 220 kV-Leitung) eine „Bauverbotszone“ aus.
Das grundsätzliche Bauverbot in dieser Zone wird allerdings
dahingehend eingeschränkt, dass eine Bebauung unter Auflagen zur Einhaltung von VDE-Bestimmungen bzw. DIN möglich
ist. Die im Bebauungsplan auf den Flurstücken 4422/19, 4422/22
und 4422/27 ausgewiesenen überbaubaren Flächen (Baufenster)
enden allerdings am westlichen Rand der mit je 22 m beiderseits
der Leitungsachse der 380-kV-Leitung eingetragenen Schutzzone.
Das Flurstück 4422/43 wurde aus dem ursprünglichen Gesamtflurstück 4422/26 herausgeteilt und weist überhaupt kein Baufenster auf. Hier wurde jedoch auf Grundlage eines Vorbescheids
aus dem Jahre 2001 mit Genehmigung vom 13.01.2012 eine
Bebauung außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Im Vorfeld
des Vorbescheids waren 2001 bereits Überlegungen zur Änderung des Bebauungsplans im betreffenden Bereich angestellt,
mangels Interesse der Eigentümer der Flurstücke 4422/19,
4422/22 und 4422/27 aber letztendlich nicht weiterverfolgt
worden.
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Mit Schreiben vom 14.11.2014 stellten nunmehr die Eigentümer
der Flurstücke 4422/19, 4422/22, 4422/27 und 4422/43 der
Gemarkung Alzenau bei der Stadt Alzenau den Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Zum Oberwald“. Mit der beantragten Änderung sollen auf den südöstlichen
Teilbereichen der Flurstücke 4422/19, 4422/22 und 4422/27
sowie auf dem Flurstück 4422/43 zusätzliche überbaubare
Flächen ausgewiesen werden.
Hierzu soll die derzeit auf den Flurstücken 4422/19, 4422/22
und 4422/27 sowie die auf dem Flurstück 4422/26 festgesetzte südöstliche Baugrenze in südöstlicher Richtung bis zu
einem Abstand von 5,00 Metern zur Straßenbegrenzungslinie
der Straße „Zum Oberwald“ (Flurstücke 4416/4 und 4431/1)
verschoben werden.
Außer für das Flurstück 4422/22 besteht aktuell zwar kein konkreter
Bauwunsch, städtebaulich würde eine Nachverdichtung an dieser
Stelle aber dem Ziel des Landesentwicklungsprogrammes Bayern
(LEP), vorrangig Nachverdichtung zu forcieren, entgegen kommen,
da die verkehrsmäßige Erschließung bereits vorhanden ist und
kein Eingriff in den Außenbereich notwendig wird.
Die geplante Nachverdichtung ist ohne ein entsprechendes
Bauleitplanverfahren nicht zu realisieren. Die Änderung des
Bauungsplanes ist allerdings im beschleunigten Verfahren nach
§§ 13 a i.V.m. 13 BauGB möglich.
Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelungen über
das beschleunigte Verfahren ist, dass es sich um die Aufstellung
eines Bebauungsplans der Innenentwicklung handelt. Betroffen
sind Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der
Innenentwicklung zum Ziel haben. Zudem ist das beschleunigte
Verfahren noch an die Größe des zu überplanenden Bereichs
geknüpft. Bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² kann
die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend eingehalten.
Im vereinfachten Verfahren kann
• von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,
• von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
• von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
• sowie von der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen werden.
Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen folgende Flurstücke
der Gemarkung Alzenau:
Flurstücke 4422/19 T, 4422/22 T, 4422/27 T, 4422/26 T und
4422/43 (T=Teilfläche)
Es handelt sich dabei um Flurstücke bzw. Teilflurstücke, die
innerhalb der Schutzbereichszone der 380-kV- und der 220-kVLeitungen liegen.
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Bei Flurstück 442/26 wurde in der bisherigen Planung die
Baugrenze nicht bis an die Grenze der Schutzbereichszone
festgesetzt. Dies wird nun angepasst, um ein einheitliches
Baufenster zu erhalten. Das betroffene Teilstück wird daher in
den Umgriff der Änderung aufgenommen.
Die Antragsteller haben erklärt, dass die Kosten für die Änderung
des Bebauungsplanes privat übernommen werden. Hierzu ist
ein städtebaulicher Vertrag mit den Antragstellern zu schließen,
dass alle im Zusammenhang mit der Änderung entstehenden
Kosten (z.B. für die Planung, erforderliche Gutachten etc.) von
diesen zu tragen sind.
Beschluss mit 21:2 Stimmen:
Der Bebauungsplan „Zum Oberwald“, Gemarkung Alzenau wird
für folgende Flurstücke der Gemarkung Alzenau geändert:
Flurstücke 4422/19 T, 4422/22 T, 4422/27 T, 4422/26 T und
4422/43 (T=Teilfläche)
Ziel und Zweck der Änderung ist es, die durch die festgesetzte
Bauverbotszone unter der Hochspannungsleitung brachliegende
Fläche als Wohnbaufläche zu nutzen und somit unter anderem
dem Gebot der Nachverdichtung von Flächen aus dem LEP
nachzukommen.
Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes soll ein qualifiziertes und leistungsfähiges
Planungsbüro beauftragt werden. Ein entsprechendes Angebot
für die Überplanung muss noch eingeholt werden.
Die Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens durch
die Antragsteller wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit diesen geregelt. Die Stadt Alzenau übernimmt keine
Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen. Vor Unterzeichnung des Vertrags
werden weder weitere Verfahrensschritte eingeleitet noch Aufträge für Planungsleistungen, Erstellung von Gutachten etc.
vergeben.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Zum Oberwald“ wird im sogenannten beschleunigten Verfahren nach §§ 13 a i.V.m. 13 BauGB durchgeführt,
mit der Konsequenz, dass
• von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,
• von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
• von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
• sowie von der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen werden soll.
Hierauf ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
entsprechend hinzuweisen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekanntzumachen. Nach Ausarbeitung der Bauleitplanung und nach vorheriger Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau sind die
Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für die Flurstücke 6590, 6590/1 und Teilflächen
des Flurstückes 6592, Gemarkung Alzenau, am Meerhofsee:
1. Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes
2. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Alzenau
Der Biergarten des auf dem Flurstück 6590 am Meerhofsee seit
Jahrzehnten bestehenden Gastronomiebetriebs ist in den
Monaten Mai bis September bei schöner Witterung ein beliebtes
Ausflugsziel. In den Herbst- und Wintermonaten lassen sich
jedoch auf Grund der recht kleinen Gasträume im bestehenden
Nr. 1 / 23. Januar 2015
Wirtschaftsgebäude und der in die Jahre gekommenen Nebenanlagen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendigen
Einnahmen nicht erzielen. In den vergangenen 20 Jahren kam
es deshalb zu einer Vielzahl an Pächterwechseln.
Aktuell bestehen auf dem Grundstück neben dem Wirtschaftsgebäude, das außer den Gasträumen im Erdgeschoss über
eine Wohnung im Obergeschoss verfügt, noch diverse weitere
bauliche Anlagen, wie z.B. ehemals landwirtschaftlich genutzte
Lager- und Unterstellgebäude, eine „Event“-Scheune, der
Biergarten sowie eine Stellplatzanlage für Kraftfahrzeuge.
Das in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts als Anbau an
das Wirtschaftsgebäude errichtete Wohnhaus des früheren
Eigentümers stand seit geraumer Zeit als Sondereigentum nach
Wohnungseigentumsgesetz zum Verkauf. Da sich jedoch ein
vom restlichen Grundstück losgelöster Verkauf nicht realisieren
ließ, haben die bisherigen Eigentümer das Areal einschließlich
aller baulichen Anlagen nunmehr komplett veräußert. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
Der neue Eigentümer ist bereit, in die städtebauliche Entwicklung
des Areals zu investieren. Neben der seit Jahrzehnten bestehenden Nutzung des Grundstücks zu gastronomischen Zwecken, die auf jeden Fall fortgeführt werden soll, bestehen
Überlegungen zusätzlich die Beherbergung von Gästen zu ermöglichen sowie eine Stellplatzanlage für Wohnmobile zu errichten. Kurz- bis mittelfristig sollen hierzu die vorhandenen
baulichen Anlagen beseitigt und durch Neubauten ersetzt werden. Eine konkrete Planung für eine künftige Bebauung und
Gestaltung des Grundstückes ist aktuell allerdings noch nicht
beauftragt worden.
Um die bestehende gastronomische Nutzung dauerhaft zu
sichern, die geplanten Nutzungen zu ermöglichen und das
Areal insgesamt neu zu ordnen, ist ein Bebauungs- und Grünordnungsplan neu aufzustellen. Der neue Eigentümer des
Grundstücks Flurnummer 6590 hat einen entsprechenden Antrag gestellt und sich bereit erklärt, die Kosten für die notwendigen Bauleitplanverfahren im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrags zu übernehmen. Da sich die vorgesehenen Nutzungen
nicht einem der in den §§ 2-10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelten Baugebietstypen zuordnen lassen, ist eine
Ausweisung als sonstiges „Sondergebiet für eine Schank- und
Speisewirtschaft mit Außengastronomie, Beherbergungsbetrieb
und Wohnmobilstellplatz“ nach § 11 BauNVO erforderlich.
Aus Sicht der Stadt Alzenau ist die gegenständliche Fläche
geeignet, um ein Sondergebiet für die angestrebten Nutzungen
zu entwickeln. Zum einen liegt das Flurstück 6590 in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 45, zum anderen liegt es landschaftlich reizvoll direkt neben dem Meerhofsee. Im gesamten Stadtgebiet von Alzenau existiert derzeit kein einziger Wohnmobilstellplatz, obwohl die Stadt aufgrund ihrer zentralen Lage in
Deutschland sowie ihrer kulturellen, kulinarischen und landschaftlichen Angebote ein ideales Ausflugs- bzw. Urlaubsziel
für Touristen darstellt. Die in Alzenau verfügbare Anzahl an
Übernachtungsmöglichkeiten ist überschaubar bis gering und
kann die Nachfrage, insbesondere hinsichtlich qualitativ höherwertiger Unterbringung, regelmäßig nicht befriedigen. Die Ansiedlung eines Beherbergungsbetriebs ist zur Verbesserung
des touristischen Angebots absolut notwendig und schon seit
Jahren Ziel der Stadt Alzenau. Die Realisierung eines solchen
Vorhabens auf dem durch bauliche Anlagen ohnehin vorbelasteten Gelände im Bereich des „Meerhofsees“ ist durch die
gute Verkehrsanbindung auch städtebaulich sinnvoll. Gleiches
gilt für die Stellplatzanlage für Wohnmobile. Damit eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden
kann, sollten in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
neben dem Flurstück 6590 auch die unmittelbar angrenzenden
Teilflächen des Flurstücks 6592 sowie das Flurstück 6590/1,
die im Eigentum der Stadt Alzenau stehen, aufgenommen
werden.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, wie vorstehend bereits
ausgeführt, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu
gewährleisten, den Mangel an Wohnmobilstellplätzen und
Hotelzimmern in Alzenau zu beseitigen und damit den Standort
Alzenau attraktiver zu gestalten.
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Derzeit sind die Flächen dem baulichen Außenbereich in Sinne
von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der wirksame
Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau stellt in dem betroffenen
Gebiet eine öffentliche Grünfläche bzw. eine Brachfläche dar.
Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden. Die
Änderung soll im Parallelverfahren erfolgen. Dies ist erforderlich
um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB
nachzukommen.
Der Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungs- und
Grünordnungsplanes als auch der Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 6590, 6590/1
und Teile des Flurstücks 6592 der Gemarkung Alzenau:
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Erlass der Haushaltssatzung der Stadt
Alzenau für 2015
Der Haushaltsentwurf der Stadt Alzenau für das Jahr 2015
schließt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen wie
folgt ab:
Verwaltungshaushalt
40.495.850,00 €
Vermögenshaushalt
10.670.000,00 €
Gesamthaushalt
51.165.850,00 €
Der Haushalt mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan und
Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde in mehreren Sitzungen
des Bau- und Finanzausschusses, des Werkausschusses und
des Verwaltungsausschusses eingehend vorberaten.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist gemäß Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in öffentlicher
Sitzung durch den Stadtrat zu beschließen.
1. Beschluss mit 22 : 2 Stimmen
Der Hebesatz für Gewerbesteuer wird von 330 auf 345 angehoben.
2. Beschluss mit 19 : 5 Stimmen
Der Haushaltsplan mit den genannten Zahlen wird genehmigt.
Anmerkung: Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ stimmt dem
Stellenplan und dem Wirtschaftsplan zu.
Den Beschlüssen gingen folgende Haushaltsreden voraus:
Im Rahmen der Planentwicklung sind geringfügige Änderungen
des Geltungsbereiches möglich.
Beschluss mit 20 : 3 Stimmen:
1. Für den im vorstehenden Lageplan umgrenzten Bereich
(Flurstücke 6590, 6590/1 und Teilflächen des Flurstücks 6592,
Gemarkung Alzenau) wird ein Bebauungs- und Grünordnungsplan zur Festsetzung eines „Sondergebietes für eine
Schank- und Speisewirtschaft mit Außengastronomie, Beherbergungsbetrieb und Wohnmobilstellplatz am Meerhofsee“ gemäß § 11 BauNVO neu aufgestellt.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die dort bestehende gastronomische Nutzung dauerhaft zu sichern, die geplanten Nutzungen zu ermöglichen und das Areal insgesamt
neu zu ordnen. Dies ist für eine geordnete und zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung erforderlich, auch um
den Mangel an Beherbergungszimmern und Wohnmobilstellplätzen in Alzenau zu beseitigen und damit den Standort
Alzenau attraktiver zu gestalten.
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes wird im Regelverfahren nach BauGB
durchgeführt.
2. Für den im vorstehenden Lageplan umgrenzten Bereich
(Flurstücke 6590, 6590/1 und Teilflächen des Flurstücks 6592,
Gemarkung Alzenau) wird der Flächennutzungsplan der Stadt
Alzenau im Parallelverfahren geändert. Anstelle der bisherigen
Darstellung „öffentliche Grünfläche bzw. Brachfläche“ ist
nunmehr die Darstellung „sonstiges Sondergebiet“ geplant.
3. Mit der Ausarbeitung der Neuaufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro Holger Fischer, KonradAdenauer-Str. 16, 35440 Linden beauftragt werden. Ein
entsprechendes Angebot für die Bauleitplanung muss noch
eingeholt werden.
Die Übernahme der Kosten der beiden Bauleitplanverfahren
durch den Antragsteller wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit diesem geregelt. Die Stadt Alzenau
übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit der
Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen. Vor
Unterzeichnung des Vertrags werden weder weitere Verfahrensschritte eingeleitet noch Aufträge für Planungsleistungen,
Erstellung von Gutachten etc. vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss
als auch den Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt
Alzenau bekanntzumachen. Nach Ausarbeitung der Bauleitpläne und nach vorheriger Bekanntmachung im Amts- und
Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau sind die Bürger gemäß §
3 Abs. 1 BauGB und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
am Verfahren zu beteiligen.
• Haushaltsrede von Stadtkämmerer Oliver
Rickert
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Ihnen nun aus dem Haushaltsentwurf für 2015, der in
mehreren Ausschusssitzungen eingehend beraten wurde, die
wesentlichsten Punkte kurz vorstellen. Ausführlichere Erläuterungen können Sie dem Vorbericht entnehmen, den Sie am
Anfang des Haushaltsplans 2015 finden.
Der Verwaltungshaushalt umfasst ein Volumen von 40.495.850
Euro und der Vermögenshaushalt von 10.670.000 Euro, insgesamt also 50.165.850 Euro.
Der Verwaltungshaushalt beinhaltet einen Überschuss von
1.100.000 Euro, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird.
Der Überschuss muss mindestens so hoch sein wie die
Tilgung für Darlehen. Diese Mindestzuführung wird erreicht.
Freier Finanzspielraum bleibt dennoch kaum, die so genannte
freie Spitze liegt gerade einmal bei 150.000 Euro, was der
Investitionspauschale entspricht.
Die Steuerkraft für das Jahr 2015, die sich nach den Steuereinnahmen des Jahres 2013 bemisst, liegt bei 20,45 Millionen
Euro, das sind rund 810.000 Euro weniger als im Vorjahr mit
21,27 Millionen Euro. Da keine Schlüsselzuweisungen (wie auch
in den Vorjahren) zu erwarten sind, entspricht die Steuerkraft
auch der Umlagekraft.
Diese wiederum ist maßgeblich für die Bemessung der Kreisumlage, die bei unverändertem Kreisumlagehebesatz mit 8,7
Millionen Euro angesetzt wurde.
Die Gewerbesteuerumlage wird konstant bei 69% erwartet. Der
Ansatz wurde - entsprechend den veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen - mit 2,2 Millionen Euro gebildet.
Der Ansatz für die Gewerbesteuer wurde mit 10,5 Millionen
Euro gebildet. Dies ist nach derzeitigem Niveau auch realistisch,
doch die Gewerbesteuereinnahmen schwanken von Jahr zu
Jahr sehr stark, so dass die tatsächliche Entwicklung abzuwarten ist. Unterstellt wurde hierbei ein unveränderter Hebesatz
von 330%. Eine eventuelle Erhöhung hätte keine Auswirkung
auf die Gewerbesteuerumlage und auf die Steuerkraft und
damit auf die Höhe der Kreisumlage.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde aufgrund
der Steuerschätzung des Statistischen Landesamtes mit knapp
13 Millionen Euro veranschlagt, darin enthalten sind auch die
970.000 Euro für die Einkommensteuerersatzleistungen. An der
Umsatzsteuer wird ein Beteiligungsbetrag von 1,120 Millionen
Euro erwartet.
Auf rund 9,6 Millionen Euro wurden die Personalkosten veranschlagt. Die Ansätze wurden um die voraussichtlichen Erhöhungen gebildet, die sich aufgrund der Tarifsteigerung und
Stellenmehrung insbesondere im Betreuungsbereich ergeben,
so dass die Personalkosten insgesamt um rund 7% steigen.
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Nr. 1 / 23. Januar 2015
Im Übrigen wurden an verschiedenen Haushaltsstellen Anpassungen analog der tatsächlichen Entwicklungen vorgenommen.
Hervorzuheben ist hierbei eine Steigerung der Kostenerstattung
für Stadtwerkeleistungen um 370.000 Euro. Einmalig wurde in
2015 eine Position über 650.000 Euro für die Durchführung der
Gartenschau eingestellt.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von rd. 10,67 Millionen
Euro und weicht damit nur geringfügig vom Volumen des
Jahres 2014 ab. Die Investitionen für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen betragen rund 7,2 Millionen Euro. Insgesamt gliedert
sich der Vermögenshaushalt wie folgt auf:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
Ausgabeart
Hochbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Betriebs- und techn. Anlagen
Grunderwerb
Vermögenserwerb (Beschaffungen
und Beteiligungen)
Tilgungen
Investitionszuschüsse (Vereine,
Kirchen, Eigenbetrieb)
Sonstiges (Zinszuführung an Rücklage)
Summe Ausgaben
in T €
2.398
4.392
455
183
735
Anteil
22,5 %
41,2 %
4,3 %
1,7 %
6,9 %
1.100
1.402
10,3 %
13,1 %
5
0,0 %
10.670 100,0 %
Die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes
erfolgt
• zu 29,5 % aus Erlösen durch Grundstücksverkäufe (3,15
Millionen Euro),
• zu 24,8 % aus staatlichen Zuweisungen (2,64 Millionen Euro),
• zu 10,3 % aus der Zuführung des Verwaltungshaushaltes 1,1
Millionen Euro,
• zu 4,7 % aus Beiträgen (500.000 Euro) und
• zu 30,7 % aus Darlehen (3,28 Millionen Euro).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitige und die prognostizierte Zinssituation weiterhin günstige Darlehenszinssätze erwarten lässt.
Zählt man noch sämtliche Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen inklusive Stadtwerke mit rund 2,7 Millionen Euro
hinzu, kommt man auf 12,26 Millionen Euro, die die Stadt
Alzenau im Jahr 2015 voraussichtlich investieren wird.
Die Rücklagen der Stadt Alzenau werden voraussichtlich zum
Ende des Haushaltsjahres 2014 rund 1,3 Millionen Euro betragen.
Der Summe der Darlehen der Stadt (ohne die Stadtwerke) beträgt
zum 31.12.2014 bei rund 18 Millionen Euro oder 946 Euro je
Einwohner. Der Landesdurchschnitt mit kreisangehörigen Gemeinden gleicher Einwohnergrößenklassen liegt Ende 2012 bei
687 Euro pro Einwohner.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wurde in 4 Sitzungen
des Werkausschusses beraten und gemeinsam mit dem Kommunalen Prüfungsverband erstellt.
Der Erfolgsplan schließt mit 9.640.515 Euro und der Vermögensplan mit 3.539.040 Euro ab. Der Gesamtverlust nach der
Gewinn- und Verlustrechnung beträgt rd. 3,06 Millionen Euro.
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes sind Darlehensaufnahmen in Höhe von 235.000 Euro vorgesehen. Diese Aufnahmen
sind notwendig zur Finanzierung der Investitionen im Abwasserbereich.
Für die Bereiche Hallen/Bäder und Veranstaltungen übernimmt
die Stadt Alzenau den Liquiditätsfehlbetrag für die laufenden
Ausgaben von 1,8 Millionen Euro sowie den Investitionszuschuss
für notwendige Baumaßnahmen an Hallen und Bädern mit rund
762.000 Euro. Beide Summen sind im Haushalt der Stadt eingestellt.
Für die übrigen Bereiche wie Stadtservice, Tiefgarage und den
Abwasserbereich hat der Eigenbetrieb die Mittel selbst zu erwirtschaften.
Das war in aller Kürze der Haushalt 2015 der Stadt Alzenau.
Letztlich ist für die Abwicklung des Haushaltes 2015 die tatsächliche Abwicklung, Entwicklung und die vorzulegende Jahresrechnung, die die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
abbildet, maßgeblich. Insbesondere die Entwicklung von Steuereinnahmen und unvorhersehbaren, außerplanmäßigen Maßnahmen. Eine Einsparung von Ausgaben ginge nur mit einer
Verminderung von Angeboten einher. Daher wäre eine moderate
Erhöhung von Steuerhebesätzen und Benutzungsgebühren für
eine nachhaltige solide Finanzwirtschaft wünschenswert.
• Haushaltsrede von Stadtrat Bernd Pontani
für die CSU-Fraktion
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Wolfgang Schäuble verkündete dank gestiegener Einnahmen
für den Haushalt 2015 die so genannte schwarze Null. Statt
dass wir uns darüber freuen, weil Einnahmen und Ausgaben
des Bundes endlich wieder im Lot zu sein scheinen, mäkeln
selbst jene Finanzexperten, die früher die schwarze Null als
wesentlichstes Ziel genannt haben, dass zuviel Sparen auch
nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Sicherlich darf Sparen
nicht durch Verzicht auf notwendige, das Gemeinwesen weiterentwickelnde Maßnahmen erkauft werden. Trotzdem ist das
Vermeiden neuer Schulden, wie von Finanzminister Schäuble
angekündigt, der richtige Weg. Ausgaben und Einnahmen sollten
in Einklang gebracht werden. Jedoch gilt das immer? Dass wir
dieses zurzeit in Alzenau nicht erreichen, hat Gründe: Im Gegensatz zum Bund hat Alzenau derzeit weniger Einnahmen als
erforderlich. Wichtig ist uns jedoch darauf hinzuweisen, dass
nur investitive Maßnahmen die Aufnahme von weiteren Darlehen
erfordern, für die konsumtiven Aufgaben werden wir dagegen
keine Schulden machen.
Die Bedeutung der Stadt
Jeder weiß, dass besonders die Kommunen den Grundstock
für den Wohlstand in der Zukunft legen. Schulbau, Straßenbau,
Weiterentwicklung der Geschäfts- und Gewerbeinfrastruktur
sind Aufgaben, die wir nicht vernachlässigen dürfen.
Alzenau als Mittelzentrum erfordert kreative Ansätze zum Erhalt
und zur Festigung seiner Bedeutung als Mittelzentrum für die
Menschen vor Ort und in der Region.
Dankenswerterweise hat es der Kreistag mit den Landräten an
der Spitze stets vermocht, sein Möglichstes dazu beizutragen,
dass die bedeutenden Maßnahmen wie die Schulentwicklung
und der Krankenhausausbau in der größten Kommune des
Landkreises, in unserer Heimatstadt, zum Wohle der Landkreisbevölkerung gefördert wurde. Hierfür darf ich im Namen der
CSU-Fraktion dem heutigen Landrat Dr.Ulrich Reuter und den
Mitgliedern des Kreistages herzlich danken.
Wir müssen natürlich auch feststellen, dass die Bedeutung der
Stadt durch viele städtische Einrichtungen, die uns lieb, aber
auch teuer sind, ergänzt werden muss. Nur durch Sparen
hätte sich die Bedeutung unserer Stadt keinesfalls in diesem
Maße steigern lassen.
Zu Gute kam uns, neben dem Fleiß unserer Bürger und den
damit möglichen Einkommensteueraufkommen, auch die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und Unternehmen. Ohne hohe
Gewerbesteuereinnahmen hätte vieles in unsere Stadt in der
Vergangenheit nicht geschafft werden können.
Der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen
Bereits im Vorjahr musste ich leider auf die erhebliche Verminderung der Gewerbesteuereinnahmen und die damit verbundenen geringeren finanziellen Spielräume der Stadt hinweisen.
Leider zeigt sich heute, dass das Gewerbesteueraufkommen,
das zu guten Zeiten um ein Drittel höher ausgefallen ist als 2015
zu erwarten, in absehbarer Zeit auf diesem verminderten Niveau
verbleiben dürfte.
Schon im Vorjahr mussten wir alle unsere Ausgaben auf den
Prüfstand stellen. Unser Kollege, der stellvertretende Bürgermeister und Bezirksrat Helmut Schuhmacher, hat es treffend
beschrieben, wir müssen sparen und investieren.
Den Verwaltungshaushalt auszugleichen, Einnahmen und Ausgaben für den Betrieb der Stadt Alzenau abzustimmen und noch
Nr. 1 / 23. Januar 2015
genügend Kapital zur Deckung der Mindesteinlage in den Vermögenshaushalt zu haben, war eine schwierige Aufgabe. Alle,
der Bürgermeister, die Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch
unsere Vereine und Verbände haben dankenswerterweise Verständnis für die besondere Lage aufgebracht und das ihnen
Mögliche unternommen, um Alzenau auch mit geringeren
finanziellen Mitteln attraktiv zu halten. Als besonderes Beispiel
darf ich die Organisatoren der Fränkischen Musiktage und hier
insbesondere die treibende Kraft Gerhard Jenemann lobend
erwähnen. Ihnen ist es gelungen, dieses jährliche Ereignis wieder zu einem besonderen Aushängeschild für Alzenau werden
zu lassen, obgleich diese Veranstaltungsreihe mit weniger
Mitteln seitens der Stadt auskommen musste.
Wir, die Mitglieder der CSU-Fraktion danken hierfür und wir sind
sicher, dass auch im Jahr 2015, in dem wir leider keine verbesserte Einnahmensituation erwarten dürfen, diese Unterstützung
wieder gegeben sein wird.
Bayerische Gartenschau
2015 wird ein ganz besonderes Jahr in der Geschichte der Stadt
Alzenau. Mit der Austragung der Bayerischen Gartenschau wird
Bayern und besonders die Region Bayrischer Untermain mit
unseren hessischen Nachbarn auf unsere Stadt schauen. Dies
gibt auch unseren Geschäften Gelegenheit, sich in einem besonderen Licht zu präsentieren. Wir sind überzeugt, dass von
den Verantwortlichen für die Ausgestaltung der Bayerischen
Gartenschau alles hierfür wohl vorbereitet ist. Den Verantwortlichen, wie Dr. Michael Neumann und Frau Christina Robok
sowie ihr Nachfolger Herrn Robert Sitzmann, aber auch den
Vielen, die zum Gelingen beitragen, dankt die Fraktion der CSU
sehr und wünscht allen auf den letzten Metern Gutes gelingen
und insbesondere den erforderlichen grünen Daumen!
Die Bayerische Gartenschau wird für unsere Stadt nicht nur
durch die öffentliche Darstellung und die vielen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger ein Gewinn sein, sondern insbesondere durch die vielen dauerhaften Einrichtungen, die nicht
nur zur Verschönerung sondern auch zur Verbesserung der
Infrastruktur beitragen. Ohne die Austragung der Bayerischen
Gartenschau hätten wir die Zuschüsse des Freistaates hierzu
nicht erhalten und daher dies entweder nicht leisten können
oder hierfür eigene Mittel aufwenden müssen. Die Gartenschau
hat viel in Alzenau beschleunigt, vor allem solche Maßnahmen,
die von Seiten des Staats gefördert wurden.
Einnahmen der Stadt verbessern und Ausgaben senken
Es wird sich in den nächsten Jahren zeigen, dass wir aufgrund
der bereits angemerkten verminderten Einnahmen nicht alles
kurzfristig realisieren können, was notwendig wäre.
Es erscheint uns daher zwingend, dass wir die Einnahmen der
Stadt erhöhen. Hierfür haben wir eine vorgegebene Reihenfolge einzuhalten.
Grundsätzlich müssen wir sparen wo dies möglich ist. Dies, so
zeigt das Jahr 2014 und nun die Planung für das Jahr 2015,
wurde und wird von der Verwaltung nach Maßgabe des Stadtrates erfüllt. Ich verschweige jedoch an dieser Stelle auch nicht,
dass wir die Einflußnahme und Kontrolle im Laufe des Geschäftsjahres auf die Ausgabendisziplin für ausbaufähig halten.
Wir müssen auch die Gebühren für die Inanspruchnahme von
Leistungen der Stadt so erhöhen, wie es den Betroffenen in
solidarischer Weise zugemutet werden kann. Hierbei können
und dürfen wir keine Punkte von vornherein ausklammern.
Es ist jedoch im Rahmen der Haushaltsberatung nicht möglich,
ohne eingehende Diskussion in den jeweiligen Ausschüssen,
Festlegungen über die mögliche Höhe von Gebührenanhebungen zu entscheiden. Dies sollte in Ruhe aber auch zügig im
kommenden Jahr erfolgen.
Als letztes sehen wir uns gezwungen, auch Steuern moderat
zu erhöhen. Die wesentlichen Mehrleistungen, die die Stadt
heute gegenüber früher zu erbringen hat, zwingen uns zu diesem
Schritt.
Dabei werden wir nicht um eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer herumkommen. Wie sich der Stadtrat überzeugen
lassen konnte, ist diese Steuer in Alzenau in Relation zu den
Kommunen mit ähnlicher Infrastruktur sehr niedrig.
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Unsere Betriebe provitieren in erheblichem Maße von der Verbesserung der weichen Standortbedingungen wie den hervorragenden Infrastrukturmaßnahmen, dem hohen Ausbildungsstand der Jugend sowie den wirtschaftsfreundlichen Maßnahmen in Bildung und der leistungsfähigen Verwaltung der Stadt,
insbesondere auch dem Bauamt, das bei Vorhaben der Unternehmen gut und schnell berät und professionell entscheidet.
Dass die Ansiedlung der Fraunhofer-Gesellschaft in Alzenau
realisiert werden konnte, ist praktizierte Wirtschaftsförderung
am Standort in Alzenau. Wie bedeutend dies ist, zeigt der hohe
Entwicklungskostenzuschuss des Freistaats für die FraunhoferProjektgruppe in Alzenau.
Wir halten die Anhebung des Gewerbesteuersatzes von derzeit
330 auf den Durchschnittswert in Unterfranken von 345 für
angemessen aber auch ausreichend, damit bleiben wir noch
unter dem Durchschnitt der Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg. Diese zu diesem Zeitpunkt vorgenommene Erhöhung
soll längerfristig auch vermeiden, dass dieser Steuersatz wegen
steigender Darlehensaufnahmen wesentlich darüber hinaus
erhöht werden müsste und gibt unseren Unternehmen Planungssicherheit für die Zukunft. Was diese Erhöhung für unsere Unternehmen bedeutet kann ich an Beispielen kurz erläutern:
Eine Kapitalgesellschaft hat 20.000 Euro Gewerbeertrag, diese
Gesellschaft zahlt durch die Erhöhung ca. 105 Euro mehr. Hat
die Gesellschaft 200.000 Euro sind es 1.050 Euro mehr, und
bei 2 Millionen Euro Gewerbeertrag sind es 10.500 Euro, die
mehr zu zahlen sind. Wir halten eine solche Erhöhung für verkraftbar und sicherlich den Leistungen, die die Stadt Alzenau
den Unternehmen erbringt, für angemessen.
Eine Erhöhung der Grundsteuer lehnen wir dagegen derzeit ab.
Auf einen Teil unserer Grundstückseigentümer kommen in
nächster Zeit bedauerlicherweise von anderer Seite Belastungen
zu. So wird sich eine Erhöhung der Abwassergebühr, die sich
wohl leider nicht vermeiden lässt, und die Umlage eines Teils
der Kosten einiger Straßenbaumaßnahmen auf die Anlieger zu
einer finanziellen Belastung der Grundstückseigentümer auswirken. Letzteres ist jedoch eine Investition der betroffenen
Eigentümer in den Werterhalt in der Zukunft, hierdurch müssen
langfristig keine Kosten erwartet werden.
Lob an die Verwaltung
Bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2015 hat es sich
gezeigt, dass unser Bürgermeister Dr. Alexander Legler viel
Mühe und Zeit darauf verwendet hat, sozial ausgewogen, sparsam und effektiv die einzelnen Ansätze zu gestalten. Die Fraktion der CSU dankt ihm sehr dafür, dass dies in enger und vertrauensvoller Weise mit den Fraktionen zum Wohle unerer Stadt
gelungen ist. Unser Bürgermeister zeigt stets, es ist das Geld
der Bürger dieser Stadt, mit dem er sorgsam umzugehen hat.
Ohne die Mitarbeit, der in der Verwaltung Tätigen, wäre dies
natürlich nicht möglich gewesen. Unserem Kämmerer Oliver
Rickert danken wir für die Zusammenstellung der Zahlen und
die Analysen möglicher Alternativen. Den Fachabteilungen dankt
die CSU-Fraktion für die Umsetzung der Sparpläne soweit dies
im letzten Jahr möglich war und wir wissen, dass wir uns auch
im nächsten Jahr auf ein sparsames Wirtschaften der Mitarbeiter verlassen können.
Allen Bürgern und den Betrieben dankt die CSU-Fraktion für
die erbrachten Leistungen, ob durch den Beitrag an Steuereinnahmen oder die vielen ehrenamtlichen Stunden! Ohne diese
Leistungen würde unser Gemeinwesen nicht funktionieren.
Hervorheben darf ich an dieser Stelle all jene, die den bei uns
untergebrachten Asyl suchenden Menschen zur Eingliederung
helfen.
Die Arbeit im Stadtrat war auch im ablaufenden Jahr, wie in
Alzenau gewohnt, sehr konstruktiv. Der Wille aller Fraktionen,
das Beste für Alzenau zu wollen, ist stets erkennbar. Es zeichnet
diesen Stadtrat aus, dass auch bei unterschiedlichen Meinungen
ein Konsens gesucht wird. Auch dafür dankt die CSU-Fraktion
allen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Fraktionen.
Der nun vorliegende Haushaltsentwurf für 2014 mit einem Volumen im Verwaltungshaushalt von 40,5 Millionen Euro ist 2,8%
höher als im Vorjahr und der Vermögenshaushalt von 10,67
Millionen Euro ist 0,3% geringer als im Vorjahr. Zur Deckung
der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 3,278 Millionen
Euro vorgesehen, das bedeutet 17,6% weniger als im Vorjahr.
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Die längerfristige Planung zeigt, dass die notwendige Kreditaufnahme weiter vermindert werden soll.
Wesentlichste Einnahmequellen sind der Einkommensteueranteil, der mit 12,97 Millionen Euro anzunehmen ist, immerhin
5,3% mehr als im Vorjahr, die anzunehmende Gewerbesteuer
von ca. 10,5 Millionen Euro, in etwa 10,5% mehr als im Vorjahr,
sowie die Grundsteuer B 2,25 Millionen Euro, die etwas geringer als im Vorjahr angenommen wird.
Bei den Ausgaben sind besonders die Personalausgaben zu
erwähnen, diese haben sich im wesentlichen durch notwendige
Stellenmehrungen, vor allem im Kinderbetreuungsbereich, durch
unumgängliche Tariferhöhungen und durch notwendige Höhergruppierungen um 7,4% gegenüber 2014 erhöht und betragen
vorrausichtlich 9,654 Millionen Euro.
Besonders ist zu erwähnen, dass der Vermögenshaushalt gut
ausgeglichen und die notwendige Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1,1 Millionen Euro gewährleistet ist.
Wesentliche Ausgaben
• Feuerwehr
Unsere Feuerwehren kosten uns scheinbar viel Geld. Mancher
auch im Stadtrat meint, hier könnte mehr gespart werden. Wir
wissen, es ist ähnlich wie bei Versicherungen. Wer sie nicht
braucht, sollte glücklich sein und nicht darüber klagen, dass er
dafür Geld ausgegeben hat, aber wer sie im Notfall nicht hat,
wird dies bereuen. Nur ist die Hilfeleistung durch unsere
Feuerwehren im Ernstfall, bei Gefahr um Leib und Leben mit
Geld allein nicht zu bezahlen.
Wer glaubt, dass die Zusammenlegung der Feuerwehrstandorte
stadtteilübergreifend billiger kommt, sollte bedenken, dass
unsere Feuerwehrvereine dafür sorgen, dass heute in jedem
Stadteil Mitglieder eingebunden werden. Eine zentralisierte
Feuerwehr, die zudem aufgrund der Struktur unserer Stadt und
einzuhaltender Hilfsfristen nicht möglich wäre, führt dagegen
zwangsläufig zu einer geringeren Zahl an Aktiven und sogar zu
einer Art Berufsfeuerwehr und damit zu wesentlich höheren
Kosten. Dies würde unser heutiges Budget trotz geringerem
Aufwand für Fahrzeuge und Ausrüstung bei weitem übersteigen.
Wir danken allen freiwilligen Einsatzkräften und ihren Familien
in allen Stadteilen bei der Feuerwehr für ihr Engagement herzlichst und sind bereit diese auch weiter so gut es geht zu
unterstützen.
Der auch für das Jahr 2015 vorgesehene Aufwand im Verwaltungshaushalt für den Brandschutz von 378.000 Euro in etwa
der gleiche Betrag wie im Vorjahr, ist aus unserer Sicht ein
angemessener Betrag zur Sicherheitsvorsorge für alle Bürger
in unserer Stadt.
• Bildung und Kinderbetreuung
Erheblich höher als im Vorjahr ist der geplante Aufwand für
unsere Schulen. Dieser steigt um 163.000 Euro auf 1,33 Millionen Euro. Besonderen Anteil an der Steigerung hat die zwischenzeitlich nicht mehr wegzudenkende Ganztagsbetreuung.
Die Musikschule, eine Einrichtung die allen Interessierten offen
steht, benötigt für den reibungslosen Betrieb von der Stadt
einen Zuschuss von 288.000 Euro. Dies ist ungefähr so viel wie
im Vorjahr. Auch die Bibliothek kommt in etwa mit dem finanziellen Zuschuss aus wie im Vorjahr, dieser beträgt ca. 508.000
Euro. Beide Einrichtungen haben Einfluss auf die Ausbildung
unserer Jugend und stellen damit wesentliche Hilfen für unsere Familien dar. Es ist nach Ansicht unserer Fraktionsmitglieder
jedoch unausweichlich, dass wir auch bei diesen Leistungen
der Stadt über eine Deckelung und zuschusssenkende Maßnahmen nachdenken.
Für unsere Sportanlagen wenden wir im kommenden Jahr
vorraussichlich ca. 105.000 Euro auf, das sind immerhin 22.000
Euro weniger als dieses Jahr.
Auch im nächsten Jahr werden unsere Kindergärten und der
Hort mit Abstand den höchsten Zuschussbedarf haben. Immerhin sind hier 2,812 Millionen Euro eingestellt, das sind 280.000
Euro mehr als im Vorjahr geplant, aber 128.000 Euro weniger
als 2013 tatsächlich benötigt.
Nr. 1 / 23. Januar 2015
• Forst
Erfreulich ist der um 81.000 Euro niedrigere Zuschussansatz
für den Forst. Hier wirkt sich der zurzeit etwas höhere Verkaufspreis aus. Langfristig angelegte Verbesserungen durch moderne Waldbewirtschaftung, wie z.B. die Einrichtung der Rückegassen zur Vereinfachung der Holzernte, sollten auch zukünftig
dabei helfen, den, im Verhältnis zu anderen unterfränkischen
Kommunen enorm großen städtischen Waldanteil, finanziell
verkraften zu können und den Wald als ein wesentliches Freizeitangebot für unsere Bevölkerung in Schuss zu halten. Der
Stadtrat wird jedes Jahr im Rahmen einer Begehung unserer
Wälder über den Zustand des Waldes durch unsere sehr fachkundigen Mitarbeiter der Forstabteilung informiert und konnte
sich davon überzeugen, wie die Maßnahmen aussehen und
welche Wirkungen sie haben und vor allem wie professionell
die Mitarbeiter der städtischen Forst- und Umweltabteilung
arbeiten.
• Friedhöfe
Die Haushaltsposition Bestattungswesen steigt von Jahr zu
Jahr. Nächstes Jahr sind wieder 21.000 Euro mehr als dieses
Jahr als erforderlich angesehen worden, der erwartete Zuschuß
beträgt nun immerhin 198.000 Euro. Auch hier erscheint uns
eine Überprüfung der Gebühren im Verhältnis zur Leistung der
Stadt zwingend.
• Stadtwerke
Ein Teil, der dem Bürger angebotenen Leistungen der Stadt,
erbringen die Mitarbeiter der Stadtwerke. Eine Betrachtung der
im Wirtschaftsplan der Stadtwerke im Detail dargestellten Aufgabenbereiche zeigt insbesondere, dass der zu Ende gehende
Sandabbau in den letzten Jahren wegen der immer weniger
gewordenen Sandmenge leider Verluste erzeugt hat, jedoch
werden diese im Jahr 2015 den Haushalt der Stadt nur noch
minimal belasten.
Nach wie vor recht hoch ist der Zuschussbedarf für unsere
Hallen und Bäder. Während die Bäder mit 560.000 Euro rund
17.000 Euro mehr erfordern, ist der Aufwand für die Hallen mit
1,044 Millionen Euro ca. 40.000 Euro geringer als 2014.
Zu den Veranstaltungen, die in der Stadt angeboten werden,
gehören Stadtfest, Burgfestspiele, Fränkische Musiktage, Weihnachtsmarkt, um nur einige zu nennen. Dass diese sehr gut
besucht werden, zeichnet die Akteure und die Organisatoren
aus. Dass im Jahr 2015 hierfür 537.400 Euro aufzuwenden sind,
scheint uns in Relation zu den Vorjahren gerechtfertigt.
Insgesamt ist zu sagen, dass das breite Leistungsangebot der
Stadt von Kindergärten bis Hallenbenutzung hervorragend ist
und von den Bürgern gut angenommen wird. Allen hieran beteiligten Mitarbeitern in Verwaltung und Stadtwerken ist hierfür
sehr zu danken!
Vermögenshaushalt
Lassen Sie mich nun bitte auf den Vermögenshaushalt eingehen.
Hier wird der Grundstock für das zukünftige Leistungsangebot
gelegt.
Der Vermögenshaushalt beschreibt die Möglichkeiten der Stadt,
in den nächsten Jahren Projekte zu finanzieren. Ziel ist es, alle
notwendigen Maßnahmen so zu erfassen, dass diese mit den
eingestellten Mitteln auch realisierbar sind. Die eingestellten
Beträge stellen daher keinesfalls bereits die Ausgaben dar,
sondern geben den Spielraum an, den die Mitarbeiter der Verwaltung für die Beschaffung dieser Leistungen im Bedarfsfall
haben können. Es zeichnet unsere Verwaltung aus, dass die
uns für die Erstellung des Haushalts gegebenen Zahlen in der
Regel nicht voll ausgeschöpft werden müssen. Unserer Planungen stehen damit auf einem soliden Fundament und wie in
der Vergangenheit sollte kein Nachtragshaushalt erforderlich
werden.
Der Bedarf an neuen Investitionen in der Stadt Alzenau ergibt
sich heute weniger durch neue Projekte, als durch den Erhalt
und die Verbesserung des bestehenden sehr umfangreichen
Infrastruktur. Ob Schulneubau oder Straßenausbau, ob Hallensanierung oder Ersatzbedarf für unsere Feuerwehren sowie
anstehende Brückensanierungen. Alles diese Investitionen sind
notwendig und kosten viel Geld und sind unglücklicherweise
unaufschiebbar. Fast alle unsere Hallen wurden vor ca. 30
Nr. 1 / 23. Januar 2015
Jahren gebaut. Wen wundert es da, dass der Ersatzbedarf
ebenfalls in den gleichen Zeitraum fällt. Wollen wir mittelfristig
unser Angebot an Hallen nicht durch Schließung verringern,
müssen wir investieren.
Nachdem die Räuschberghalle saniert ist, stehen drei weitere
Hallen zur dringenden Sanierung an, die Prischoßhalle, die
Kahltalhalle sowie die Hahnenkammhalle. Es wird Aufgabe des
Stadtrates sein in dem nächsten Jahr hierzu einen Handlungsplan zu entwickeln. Schon heute liegen Hinweise auf dem Tisch,
dass die Sanierung dieser Hallen unter Umständen teuerer
werden könnte als ein Neubau.
Wir können uns in Alzenau nicht alles leisten, was wünschenswert wäre. Hierzu zählen zurzeit auch ein neues Feuerwehrzentrum oder eine Kulturhalle im Stadtkern. Von der Möglichkeit
des Baus einer Kulturhalle hatten wir uns schon nach Vorlage
der Planentwürfe im Rahmen eines Architektenwettbewerbes
mit Ermittlung der zu erwartenden Kosten vor längerer Zeit
verabschiedet.
Wesentlich erscheint es uns derzeit, die dringendsten Sanierungsmaßnahmen zu erkennen und zu prüfen, ob durch sinnvolle
Maßnahmen das Verschieben der Gesamtsanierungen möglich
wird. Ideenreichtum und Initiative sowie die Unterstützung durch
die Fachleute in unserem Bauamt sind hierzu erforderlich.
Wesentliche Investitionen
Lassen Sie mich über einige wesentliche Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015 berichten.
Die Notwendigkeit von Investitionen der Stadtteilfeuerwehren
wurde wie jedes Jahr ausgiebig bei gemeinsamer Sitzung der
Feuerwehren aller Stadteile besprochen. Das Ergebnis diente
uns als Beratungsgrundlage für den Haushalt. Demnach liegt
der Schwerpunkt 2015 bei dem neuen Feuerwehr Hilfsfahrzeug
für den Standort Stadtmitte. Erste Ausgaben für die kommende
Umrüstung auf den Digitalfunk sind ebenso im Haushalt vorgesehen wie die Beschaffung allgemeiner Ausrüstungsgegenstände. Insgesamt sollen bis zu ca. 580.000 Euro für unsere
Feuerwehren im kommenden Jahr investiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Investitionen in unsere Schulen. So werden in Hörstein weitere 1,2 Millionen Euro zur Restfinanzierung des rund 5,3 Millionen Euro teuren Grundschulneubaus mit Hort benötigt. In der Kernstadt sind ca. 130.000
Euro für diverse Beschaffungen an den Schulen vorgesehen,
an der Grundschule in Michelbach ist im Jahr 2015 ein Betrag
von 110.000 Euro im Wesentlichen für die Konzeption eines
Horts mit Mittagsbetreuung eingestellt.
Dieses Vorhaben erfordert in den nächsten Jahren nach derzeitigen Überlegungen noch ca. 1 Million Euro zur Realisierung.
Es zeigt sich heute, dass der Bedarf an Hortbetreuung stärker
zunimmt als bisher erwartet. Die Hortbetreuung ist ein Angebot
an unsere Familien, das in unserer modernen Gesellschaft
zunehmend an Bedeutung erlangt.
Zu den rentierlichen Investitionen zählen sowohl die Sanierung
der Haustechnik der Bibliothek als auch die Umstellung der
Straßenlampen auf LED. Diese Maßnahmen sind Teil unseres
Klimaschutzkonzepts und werden zudem die Stadtkasse durch
erheblich verminderte Energiekosten mittelfristig entlasten. Ein
Verzögern dieser Maßnahmen, um dadurch weniger Darlehen
zu benötigen, käme unsere Stadt teuer zu stehen. Hier zeigt
sich, dass ökologisch sinnvolle Maßnahmen auch ökonomisch
richtig sein sollten.
In dem Haushaltsplan für das nächste Jahr ist ein erheblicher
Finanzbedarf, immerhin 175.000 Euro, für die Neuanlage und
die Generalsanierung von Kinderspielplätzen vorgesehen. Der
Grund hierfür sind neuanzulegende Spielplätze sowie vor allem
teilweise notwendig gewordene Sanierung einiger Spielplätze.
• Kindergarten Hörstein
Für die Kinder in Hörstein beabsichtigt der kirchliche Träger den
Neubau des Kindergartens, da der derzeitige nicht mehr sanierbar und in schlechtem baulichem Zustand ist. Wie für alle
Kindergärten in der Stadt wird auch hier der Neubau durch finanzielle Mittel der Stadt bezuschußt. Ein erster Betrag von ca.
700.000 Euro wird im nächsten Jahr im Haushalt der Stadt
hierfür eingestellt. Insgesamt wird dieses Bauvorhaben ca. 2,2
bis 2,4 Millionen Euro erfordern. Wieviel die Stadt hierfür aufzubringen hat und welchen Zuschußanteil der Staat und was
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die Kirchenverwaltung hierzu aufbringen wird, muss nach Vorlage der entgültigen Planung noch zu ermittelt werden. Wichtig
ist uns zu betonen, dass alle Kinder in den verschiedenen
Stadtteilen, unabhängig vom Träger, gleich gute Bedingungen
in den Kindergärten antreffen sollten. Wir freuen uns daher über
diese Initiative des kirchlichen Trägers.
Entlastung für den Haushalt der Stadt wird die Bayrische Gartenschau durch den Zufluß von Zuschüssen in den nächsten
Jahren bringen. Hier sind zwar noch ca. 900.000 Euro, inklusive der notwendigen Schaffung von Kfz-Abstellplätzen für die
vielen zu erwartenden Besucher zu investieren, dafür aber auch
1,8 Millionen Euro als Einnahmen zu erwarten.
• Innenstadt entwickeln
Im Stadtrat wird derzeit leidenschaftlich für und gegen den
Ausbau des Alten Gefängnisses zum Kulturtreffpunkt diskutiert.
Wir, die Mitglieder der CSU-Fraktion, halten die Realisierung
der Sanierung und die Gestaltung der Burgterrasse für eine
wichtige Investition für unsere Stadt. Es zeigt sich immer mehr,
dass wir dem Entstehen von Einkaufsmärkten am Rande der
Stadt zur Belebung unserer Innenstadt etwas entgegesetzen
müssen. Wir halten es für wichtig, die Attraktivität der Burg mit
dem Umfeld zu steigern. Nur wenn es uns gelingt, mehr Besucher nach dem Einkauf in den Einkaufsmärkten in die Innestadt
zu locken, kann der Einzelhandel vor allem in der Innenstadt in
Alzenau gestärkt werden. Ein besseres Angebot an Gaststätten
und Cafes und eine hohe Aufenthaltsqualität können der Magnet
sein die Besucher hierher zu holen und damit Geschäfte in der
Innenstadt zu halten. Die vorgesehene Investition in den Ausbau
des Alten Gefängnisses und die Aufwertung des Friedberger
Gässchens durch Realisierung zum Teil notwendiger Maßnahmen ist angebracht und wir stimmen der hierfür in 2015 vorgesehenen Investition von 580.000 Euro netto zu. Dass der Betrag
nur ausgegeben wird, wenn eine abgestimmte, dem Stadtrat
zur Entscheidung vorgelegte Konzeption im Detail vorliegt,
versteht sich von selbst. Es wäre jedoch fahrlässig, wenn wir
sinnvollen Maßnahmen aus Haushaltsgründen keine Chance
geben würden.
• Alte Schule Kälberau
Auch nicht leicht zu entscheiden ist die Vorgehensweise bei der
Sanierung der Alten Schule in Kälberau. Verschiedene Forderungen der Bürger in Kälberau sind hier zu erfüllen. Zum einen
muss der Kindergarten bedarfsgerecht ergänzt werden, andererseits sind die Wünsche von Feuerwehr und den Vereinen
unter einen Hut zu bekommen. Wie dies geschehen kann,
müssen wir mit viel Einfühlungsvermögen und in Absprache mit
den Bürgeren entwickeln. Desshalb ist für das nächste Jahr von
der erwarteten Investitionssumme von 1,9 Millionen Euro ein
erster Betrag von 100.000 Euro für 2015 eingestellt worden um
für den Kindergarten notwendig gewordene Räumlichkeiten zu
errichten und damit weiterhin eine optimale Kinderbetreuung
im Stadtteil Kälberau sicherzustellen. Wir erwarten, dass im
nächsten Jahr das Konzept steht und vielleicht ab 2016 Umbauarbeiten an der ehemaligen Schule begonnen werden
können.
• Straßen und Brücken
Erhebliche finanzielle Mittel erfordert der Straßenbau. Insgesamt
sind hierfür ca. 1,7 Millionen Euro veranschlagt. Davon werden
ca. 1 Million Euro in die Hanauer Straße, die Kumpfgartenstraße und die Poststraße fließen. 300.000 Euro werden noch für
den ersten Teil des Straßenbaus in Albstadt und den Abschluß
in Michelbach in 2015 benötigt. Allen Anwohnern und Nutzern
dieser Straßen danken wir für die Geduld, mit der diese Baumaßnahmen ertragen wurden.
Neben verschiedenen kleinen Maßnahmen sind auch 110.000
Euro für den Zuschuss zur besseren Absicherung des Bahnüberganges in der Wingertstraße vorgesehen.
Die neuen Straßen erfordern natürlich auch eine Entwässerung,
daher muss die Stadt in den nächsten Jahren einen erheblichen
Anteil an den Investitionen für den Kanalbau aufwenden. In 2015
immerhin 600.000 Euro.
In den nächsten Jahren sind nach Ansicht der zuständigen
Bauabteilung erhebliche Aufwendungen zur Aufrechterhaltung
der sicheren Begehung unserer Brücken notwendig. Leider zeigt
sich, dass hier kleine Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichen,
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es muss an der Grundsubstanz gearbeitet werden. Immerhin
sind mittelfristig ca. 1,1 Millionen Euro aufzuwenden. Im Jahr
2015 ist hierfür ein erster Betrag von 260.000 Euro eingestellt.
• Hallen, Bäder etc.
Zur Aufzählung der vorgesehenen Maßnahme gehören natürlich
auch jene Punkte, die sich im Vermögenshaushalt der Stadt
unter dem Punkt Investitionszuschüsse an die Stadtwerke für
Renovierung von Hallen und Bäder befinden.
Hier sind zu nennen, je 15.000 Euro für die Hahnenkammhalle
Wasserlos, die Birkenhainer Halle in Albstadt sowie die Kahltalhalle in Michelbach. Für die Räuschberghalle in Hörstein sind
35.000 Euro und für die Prischoßhalle sind 272.000 Euro angesetzt worden. Dies sind Gelder für Maßnahmen, ohne die der
Weiterbetrieb der Hallen nicht in dem notwendigen Umfang
erfolgen kann.
Im Schwimmbad am Meerhofsee sind insbesondere für die
technische Verbesserung der Stromzuleitung und eine für die
kleinen Kinder sinnvolle Matschstrasse 50.000 Euro erforderlich.
Im Waldschwimmbad werden insbesondere für den nun zwingend notwendigen Neubau des Planschbeckens 355.000 Euro
veranschlagt. Eine weitere Verzögerung dieser Maßnahme ist
nicht verantwortbar.
Im Vermögenshaushalt fehlen natürlich keinesfalls die vielen
kleinen Ausgabepositionen, um in Kindertagesstätten und
sonstigen städtischen Einrichtungen wichtige Anschaffungen
vornehmen zu können. Es fehlt auch nicht ein ausreichnder
Betrag, um unseren Vereinen bei deren Investitionen die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe geben zu können. Die Investitionen
unserer Vereine bereichern bekanntlich das Freizeitangebot der
Bürger und stellen damit einen wesentlichen Beitrag zur
Weiterentwicklung in unserer Stadt dar.
• Stadtwerke
Erlauben Sie mir noch ein paar Sätze zu unseren Stadtwerken.
Die Stadtwerke erfordern für Ihre betrieblichen Leistungen aus
dem Haushalt der Stadt voraussichtlich 2,045 Millionen Euro
für den Betrieb, das sind 22,2% mehr als 2014. Dies ergibt sich
aus den bereits 2014 ermittelten, höheren Kosten für Grünanlagenpflege. Zusätzlich werden Zuweisungen und Zuschüsse
für 2015 in Höhe von 2,778 Millionen Euro für Hallen, Bäder etc.
geplant. In diesem Betrag, der 28% höher ist als 2014, sind
unter anderem auch laufende Kosten für den Betrieb der
bayrischen Gartenschau enthalten.
Die Leistungen der Stadwerke bezüglich der Aufgaben zum
Kanalnetz und dem Betrieb der Kläranlage sind besonders
hervorzuheben. Mit diesen Leistungen wird unser Abwasser
entsorgt und wir freuen uns, dass dies problemlos erfolgt, alle
in diesem Bereich tätigen leisten ebenfalls sehr gute Arbeit.
Wir haben bei unseren Beratungen festgestellt, dass das Ziel,
mit dem die Stadtwerke aus der Verwaltung ausgegliedert
wurden, mehr Transparenz und klarere Führungsverantwortlichkeit zu ermöglichen, erreicht wurde. Der Leitung der Stadtwerke, insbesondere Robert Hynar, dürfen wir für die geleistete Arbeit sehr danken. Wir sollten weiter aufmerksam darauf
achten, dass die Stadtwerke kein Nebenbetrieb werden der
zusätzlich zur Verwaltung arbeitet. Es sollte soweit möglich
eine homogene Ergänzung darstellen. Ob hier Kosten eingespart
werden könnten, ist im kommenden Jahr weiter zu prüfen.
Ich darf damit zum Schluß kommen.
Unser Bürgermeister Dr. Alexander Legler hat, zusammen mit
seinen Mitarbeitern der Verwaltung, einen ausgewogenen, den
Wünschen und Erfordernissen der Stadt angepassten und mit
dem Stadtrat abgestimmten Haushalt vorgelegt. Wir konnten
nicht erkennen, dass zwingende Forderungen auch anderer
Fraktionen in diesem Plan unberücksichtigt geblieben sind.
Alle Fragen wurden hinlänglich beantwortet und Anregungen
aufgenommen.
Die CSU-Fraktion sieht nach eingehender Beratung in diesem
Haushaltsentwurf eine sehr gute Grundlage für das Wirtschaften der Mitarbeiter der Stadt Alzenau. Die anstehenden Projekte
können damit zu Ende gebracht, neue Aufgaben angegangen
werden.
Der Haushalt ist aus unserer Sicht solide geplant, die Einnahmen
sind unter vorsichtiger Betrachtung erstellt, sodass auch im
Nr. 1 / 23. Januar 2015
Jahr 2015 keine wesentlichen Einnahmelücken erwartet werden
müssen. Die unterstellte, mögliche Darlehensaufnahme ist
wegen unaufschiebbarer Investitionen leider unabweisbar, der
wünschenswerte Rückgang der erforderlichen Darlehensaufnahme in den nächsten Jahren ist aus der längerfristigen Planung
im Ansatz erkennbar. Das Ziel, das Minister Schäuble für den
Bund zum nächsten Jahr anvisiert, die schwarze Null, werden
wir in Alzenau auch mittelfristig leider noch nicht erreichen. Die
Gründe hierfür habe ich erläutert. Dem vom Kämmerer für
Ende 2015 erwarteten Darlehensstand von 20,24 Millionen
Euro steht ein Gesamtvermögen der Stadt wie vom Kämmerer
ermittelt von 153,4 Millionen Euro gegenüber.
Wie jedes Jahr darf ich auch an dieser Stelle nochmals allen
Bürgern danken, die sich für unsere Stadt vielfältig einsetzen
und Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen. Die CSU
Fraktion dankt den Betrieben und den Geschäftsleuten, sie
dankt den Vereinen und den Mitarbeitern der Verwaltung für die
Leistungen in 2014.
Dem vorgelegten Haushalts- und Finanzplan sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 2015 stimmt die Fraktion der
CSU zu.
• Haushaltsrede von Stadtrat Reiner KrzyzakZeller für die SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Alzenau
ist die in Zahlen gegossene Kommunalpolitik der nächsten
Jahre und wenn wir die Schulden der Stadt und der Stadtwerke betrachten, dann betrachten wir einen Zeitraum von rund 20
Jahren. Ein Haushaltsplan ist aber auch ein Beispiel der Abstraktionsfähigkeit, eine Stadt, seine Gesellschaft und Bedürfnisse auf bloße Zahlen und Fakten zu reduzieren. Ich bedanke
mich bereits jetzt an dieser Stelle namens der SPD-Stadtratsfraktion bei allen Beteiligten, die einen Beitrag zu diesem Zahlenwerk geleistet haben.
Doch nüchtern betrachtet ist dieses Buch zunächst nur eines,
nämlich viel Papier mit vielen Zahlenkolonnen! Erst durch unsere politische Diskussion über Aufgaben und Ziele, durch
unsere Argumente für und wider einer bestimmten Einnahme
oder Ausgabe, und letztlich durch unsere mehrheitliche Entscheidung über Anträge und Anfragen, wird dieser Haushaltsplan mit Leben gefüllt. Die Umsetzung dieser Beschlüsse kann
allerdings nur dadurch gelingen, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung diesen Beschlüssen „Leben einhauchen“, indem sie aus Planzahlen Wirklichkeit gestalten und
bewirken.
Beschäftigen wir uns erst einmal mit dem Verwaltungshaushalt
der Stadt. Der Verwaltungshaushalt ist einer Bilanz eines Unternehmens gleich zusetzen. Hier werden alle Einnahmen und
Ausgaben bilanziert. Der Gewinn wird als Zuführung an den
Vermögenshaushalt - in diesem Jahr 1,1,Millionen Euro - ausgewiesen. Und ich möchte es gleich hier am Anfang meiner
Haushaltsrede sagen: dies ist auf die Dauer zu wenig. Wir müssen mehr im Verwaltungshaushalt erwirtschaften. Erste Maßnahme ist die Verminderung der Ausgaben. Hier vertraue ich
auf die Aussage unseres Bürgermeisters, dass wir uns schon
während des Jahres 2015 mit den Ausgabenbereichen intensiv
beschäftigen. Nennen wir es Projekt 2020. Wir wissen, dass die
Verwaltung nicht leichtfertig das Geld „zum Fenster hinausschmeißt“. Auch uns von der SPD-Fraktion ist bewusst, dass
wir sehr behutsam an Einsparungen herangehen müssen. Es
kann nämlich auch sein, dass wir damit dem ein oder anderen
Bürger bzw. Verein treffen. Wir wollen auch nicht mit dem
Rasenmäher über die Ausgaben gehen und alle Positionen um
5 oder 10% kürzen. Deshalb Projekt 2020, damit wir die Stadt
längerfristig „konkurrenzfähig“ machen.
Die Musikschule ist ein gutes Beispiel für die Deckelung der
Ausgaben. Wir hatten vor einigen Jahren ein maximales Defizit
von 300.000 Euro beschlossen. Für das kommende Jahr steht
ein Defizit von 288.000 Euro im Haushaltsplan.
Auch bei anderen Einrichtungen der Stadt können wir uns eine
Deckelung vorstellen.
Nr. 1 / 23. Januar 2015
Wir denken hier zum Beispiel an die Bibliothek. Wie immer gilt
es auch hier, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die sehr
guten Leistungen der Bibliotheksmannschaft (oder muss ich
hier sagen Frauschaft) für die Schüler und Bürger in Alzenau
aufrecht zu erhalten. Den ersten Schritt haben wir bereits in
diesem Jahr getan, indem wir dem Vorschlag der neuen Bibliotheksleiterin Frau Huber gefolgt sind und ein neues Mediensicherungskonzept eingeführt haben, was die Ausleihe und
Rückgabe der Medien (Bücher, CD’s, Spiele etc.) erleichtert.
Auch für das folgende Jahr 2015 enthält der Haushaltsplan
150.000 Euro für die Sanierung der Haustechnik in der Bibliothek.
Hier realisieren wir eine Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept
von 2011 zur Reduzierung der laufenden Energiekosten.
Zweite Maßnahme ist, zu schauen, wo und wie wir die Einnahmen erhöhen können.
Bleiben wir noch einmal bei den Ausgaben für Kultur. Ich hatte
es bereits in meiner Haushaltsrede vor einem Jahr angesprochen. Wir wissen um die Wichtigkeit der sogenannten weichen
Standortfaktoren, zu denen unsere vielfältigen kulturellen Veranstaltungen gehören. Wir wollen sie auch nicht abschaffen.
Aber ich betone hier noch einmal, dass manchmal etwas weniger auch mehr sein kann. Leider ist die Mehrheit meinem
Vorschlag, im Jahr 2015 die Burgfestspiele wegen des umfangreichen Veranstaltungsangebotes während der Gartenschau
einmal pausieren zu lassen, nicht gefolgt.
Umso mehr freut es mich, dass zwei von drei Kritikpunkten, die
ich im letzten Jahr am Vermögenshaushalt geäußert hatte, doch
noch Gehör gefunden haben.
• Der Stadtrat musste erst den Bau von „Terroir f - Magische
Orte des Frankenweins“ ablehnen, um danach unseren Vorschlag vom letzten Jahr aufzugreifen, dass die Winzer das
Projekt selber stemmen sollen, gerne mit der finanziellen
Unterstützung im Rahmen der Vereinsförderung durch die
Stadt. Dies ergibt eine Einsparung in Höhe von 50.000 Euro.
• Auch die Gelder für die Ölmühle, übrigens ein denkmalgeschütztes Gebäude in privater Hand, sind dem Rotstift zum
Opfer gefallen. Einsparung: runde 300.000 Euro.
Leider konnten wir uns bei einem weiteren Vorschlag der SPDFraktion nicht durchsetzen. Das „alte Gefängnis“ soll umgebaut
werden. Für diesen Umbau, inklusive Burgterrasse, wurden
780.000 Euro in die städtischen Haushalte der Jahre 2014, 2015,
2016 eingestellt. Für welche Baumaßnahmen? Bis jetzt liegt
dem Stadtrat noch kein Konzept vor. Aber in weiser Voraussicht
werden schon einmal „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Die Umgestaltung der Burgterrasse ist bereits im vollen Gange. Wir haben
ja nichts gegen Veränderungen in der Stadt. Auch wir wollen
das Image und die Werte der Stadt erhalten. Und jetzt kommt
das große ABER: wir wollten erst einmal Ruhe in unsere Baumaßnahmen bringen. Viele Bürger sind doch durch die notwendigen
aber doch vielen Baumaßnahmen der letzten Jahre etwas genervt. Die Maßnahme hat auch nicht die Priorität, um sie zwingend in 2015 / 2016 durchführen zu müssen und zwangsläufig
die Baukosten durch Kredite zu finanzieren. Unsere Kreditaufnahmen sind auch ohne diese Maßnahme schon hoch genug.
Hier noch einige Stichworte, warum wir zum jetzigen Zeitpunkt
diese Investition ablehnen:
• endlich sind wir mit den Baumaßnahmen in der Hanauer
Straße fertig.
• die neue Grundschule in Hörstein wird bezogen.
• in Albstadt bauen wir gemeinsam mit dem Straßenbauamt
noch die nächsten zwei Jahre an der Ortsdurchfahrt.
• auch die ein oder andere Fußgängerbrücke muss saniert
werden.
• den Investitionsbedarf für städtischen Halle möchte ich
heute gar nicht erwähnen.
• Die Gartenschau bringt uns hunderttausende Besucher in die
Stadt. Und wenn ich
• hier schon mal die Gartenschau 2015 erwähne, so möchte
ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis dieser Investitionen uns alle auch noch in den nächsten
Jahren erfreuen wird.
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• in Hörstein will die Kirchengemeinde mit unserer Unterstützung
einen neuen Kindergarten bauen - und hier möchte ich schon
heute von Seiten der SPD-Fraktion betonen, dass wir den
jetzigen Standort in Bruchhausen favorisieren. Wir hatten
bereits 2011 darum gebeten, ein Konzept für das Areal Schule, Turnhalle, Feuerwehr, Altes Rathaus zu erarbeiten. Durch
den möglichen Bau des katholischen Kindergartens auf dem
Schulgelände vergeben wir uns die Chance einer anderen
Entwicklung in diesem Bereich. Auch der Bring- und Holverkehr im Schulbereich wird zunehmen. Jetzt ist er noch entzerrt.
• und was mir besonders wichtig ist, wir müssen daran arbeiten
einen Haushalt ohne neue Darlehen hinzubekommen.
• und der Abbau der Schulden muss auch angegangen werden.
Wir dürfen uns durch die niedrigen Zinsen nicht dazu verleiten
lassen, weiterhin alle Baumaßnahmen über Kredite zu finanzieren. Man erwartet von uns, dass wir sie auch zurückbezahlen. Oder wollen wir ganz auf zukünftige Generationen vertrauen? Die regeln das ja in der Zukunft!
Die im Haushalt für die nächsten zwei Jahre eingestellte Summe in Höhe von 700.000 Euro für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Lampen wird sich in ca. 5 bis 6 Jahren
rechnen. Hier können wir pro Jahr ca. 500.000 kWh und somit
275 t CO2 (nach dt. Energiemix) einsparen. Und das ist gut so!
Wir von der SPD-Fraktion nehmen das 2011 erstellte Klimaschutzkonzept für die Stadt Alzenau ernst. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gilt es umzusetzen. Einige Aufgaben wurden
bereits erledigt:
• Eine Thermographie-Untersuchung der städtischen Gebäude
wurde mit Unterstützung durch den Solarverein Alzenau und
der Energieversorgung Alzenau bereits durchgeführt. Aber auch
die Hausbesitzer nehmen an dieser jährlichen Aktion rege teil.
Die daraus gewonnen Erkenntnisse gilt es auch anzuwenden.
• In der Kläranlage Alzenau wie auch in der Verbandskläranlage Untermain in Kleinostheim (dort werden die Abwässer des
Stadtteils Hörstein gereinigt) wurde jeweils ein BHKW (Blockheizkraftwerk) installiert.
• Auch der Neubau der Grundschule Hörstein bekam ein kleines
BHKW.
• Die Räume des Umweltamtes in der Brentanostraße werden
seit diesem Herbst mit einer neuen Pelletheizung erwärmt.
• Leider konnten wir eine Bürgersolaranlage auf dem Ruhberg
(Konversionsfläche) trotz hohem Zuschuss nicht realisieren.
Haben wir hier zu lange gezögert?
• Zur Diskussion stellen möchte ich heute nochmal die Investition in einen Energiemanager. Wie immer wir das auch realisieren können?
Investitionen für die Freiwillige Feuerwehr sind uns lieb und teuer.
Und dies meine ich wirklich nicht negativ. Gehören doch der
vorbeugende Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung zu
den primären Aufgaben einer Kommune, welche die Freiwilligen
Feuerwehren übernommen haben. Wir alle schätzen die Leistungen
unserer sechs Ortsfeuerwehren und haben auch für die Anschaffung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20 – mit
einem mindestens 1.600 Liter fassenden Löschwassertank) sowie
eines Einsatzleitfahrzeuges im kommenden Jahr 460.000 Euro in
den Vermögenshaushalt eingestellt. Auch die notwendige Umstellung auf Digitalfunk wird von uns befürwortet.
Aber unser städtischer Haushalt ist, trotz seines beeindruckenden Volumens, keinesfalls der einzig wichtige Beitrag
zur Gestaltung unserer Stadt. Es sind die Menschen, die Tag für
Tag darüber mitentscheiden, in welcher Stadt sie leben wollen.
Deshalb unterstützen wir auch im Rahmen unserer finanziellen
Möglichkeiten die berechtigten Anträge aller Alzenauer Vereine.
So haben wir auch den neuen Verein „Cafe Arbeit Alzenau e.V.“
für seinen Start in diesem Jahr unterstützt und werden dies
auch im kommenden Jahr tun.
Das bürgerschaftliche Engagement, derer, die in unserer Stadt
leben, ist Grundlage für eine Kommunalpolitik die sich nicht an
Einzelinteressen orientiert, sondern zum Wohle der gesamten
Bevölkerung. Deshalb gilt mein Dank an all die vielen ehrenamtlichen Menschen die sich in Alzenau einbringen. In der
vorweihnachtlichen Zeit ist es sicherlich gestattet, auch den
einen oder anderen Wunsch zu äußern. Wie können wir es
schaffen, dass sich noch mehr Bürger für das Allgemeinwohl
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so engagieren, wie das die Bankpaten seit 7 Jahren in Hörstein
hervorragend tun. Durch die regelmäßige Berichterstattung in
der örtlichen Presse konnte mittlerweile eine zweite Gruppe in
Michelbach gewonnen werden.
Daseinsfürsorge und uns für die Zukunft fit zu machen heißt
nicht nur die Straßen In Stand zu halten. Es gilt auch mit der
Zeit zu gehen, damit man nicht mit der Zeit geht. Hier spreche
ich das Thema DSL-Ausbau an. Bereits vor vier Jahren habe
ich das Thema in meiner damaligen Haushaltsrede angesprochen. Bis heute hat uns leider die bayerische Staatsregierung
hängen lassen. Glücklicherweise konnten wir mit der Energieversorgung Alzenau einen Partner finden, der uns schnell und
ohne Belastung des „Stadtsäckels“, die Stadtteile in Albstadt
und Hörstein, die damals eine sehr schlechte DSL-Geschwindigkeit hatten, mit DSL versorgen. Alle Alzenauer habe jetzt
Zugang zum DSL-Netz der EVA. Wenn auch noch nicht mit der
geforderten Bandbreite. Im kommenden Jahr werden wir uns
weiter anstrengen um in naher Zukunft ein DSL-Netz mit mindestens 50 MBit/s für alle Alzenauer zur Verfügung zu stellen.
Leben findet Innenstadt. Hier vermisse ich die Ergebnisse. Vielleicht
liegt es auch nur daran, dass mir einige Informationen fehlen.
Deshalb freut mich die kommende Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Innenstadt umso mehr, vor allem in der Verbindung soziales Engagement und Belebung des Stadtzentrums.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
zum Ende meiner Ausführungen möchte ich noch den Wirtschaftsplan der Stadtwerke kommentieren:
wie sie alle wissen, sind die Stadtwerke Alzenau zuständig für
den Betrieb unserer Hallen, Bäder, Bauhof und Gartenbau, die
Abwasserbeseitigung (Kläranlage und Kanalisation) sowie die
vielen kulturellen Veranstaltungen. Wir bedanken uns recht
herzlich bei dem Leiter der Stadtwerke Herrn Hynar und seinen
Frauen und Männern für die Arbeit, die sie im Dienste der
Alzenauer Bürger erbracht haben und noch erbringen werden.
Ich nenne hier nur einige Investitionen der Stadtwerke, die für
die Aufrechterhaltung des Betriebs unserer beiden Freibäder
(Meerhofsee und Waldschwimmbad) und der Abwasserentsorgung notwendig erscheinen:
• Für den Umbau des Planschbeckens im Waldschwimmbad
sind 300.000 Euro im Investitionsplan vorgesehen und die
allgemeinen Reparaturmaßnahmen werden ca. 105.000 Euro
für beide Freibäder kosten.
• Für die Anschaffung einer neuen Schlammpresse in der Kläranlage werden wir rund 250.000 Euro ausgeben. Durch die
Verringerung des Wassergehaltes am zu entsorgenden
Schlamm können wir aber auch in den kommenden Jahren
etwas Geld einsparen.
• Große Summen müssen auch für den Kanalbau in Albstadt
(600.000 Euro) und dem Bau eines Regenwasserspeicherbeckens im Gewerbe/Industriegebiet Nord (400.000 Euro)
aufgebracht werden.
• Sollten alle geplanten Investitionen der Stadtwerke in 2015 realisierbar sein, so werden insgesamt fast 2 Millionen Euro verbaut.
Jetzt komme ich aber wirklich zum Schluss meiner Rede und
bedanke mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt für die geleistete Arbeit in
diesem Jahr.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat nach intensiven Beratungen
beschlossen der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, dem
Stellenplan, dem Finanzplan und dem Wirtschaftsplan der
Stadtwerke 2015, mit Ausnahme des Projektes „Altes Gefängnis“, zuzustimmen.
Alle Punkte konnte ich heute nicht ansprechen. Ich will ihre
Aufnahmefähigkeit ja nicht übermäßig strapazieren. Vielleicht
noch ein Punkt: Wie das Bespiel „Spital“ gezeigt hat, gilt es, die
Bürger rechtzeitig in unsere Entscheidungen einzubinden.
Am Ende meiner Rede bleibt mir nur noch ein Wunsch übrig:
Ich wünsche mir eine Stadt mit Hoffnung und Zuversicht, die
Visionen und Träume verwirklicht, die einer nachhaltigen Zukunftssicherung dienen.
In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und
wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnacht
und alles Gute für das kommende Jahr 2015.
Nr. 1 / 23. Januar 2015
• Haushaltsrede von Stadträtin Claudia
Neumann für die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, der Verwaltung und der Stadtwerke, liebe
Alzenauer Bürgerinnen und Bürger.
Zuerst vielen Dank dem Bürgermeister, der Verwaltung, dem
Kämmerer, dem Werkleiter und den Fraktionen für die meist
sachliche und offene Diskussion in den Sitzungen, insbesondere der vorberatenden Ausschüsse.
Wie im letzten, so ist auch im kommenden Jahr die Finanzlage
der Stadt Alzenau, bedingt durch Straßen- und Kanalsanierungen, die neue Schule in Hörstein sowie die Gar-tenschau,
angespannt. Dies lässt sich durch den weiter ansteigenden
Schuldenberg erkennen. Ende 2013 waren die Stadtwerke
Alzenau mit ca. 19,6 Millionen Euro und die Stadt Alzenau mit
14,3 Millionen Euro bei Kreditinstituten verschuldet. Da 2014
sowohl die Stadtwerke als auch die Stadt weitere Schulden
machen mussten, wird dieser Wert Ende 2014 insgesamt dann
ca. 20,3 Millionen Euro für die Stadtwerke und 18,0 Millionen
Euro für die Stadt betragen und für 2015 sind weitere Kreditaufnahmen geplant. So kann das nicht weiter gehen!
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, für ihre Bürger Dienstleistungen zu erbringen. Diese Aufwendungen sind unvermeidbar.
Die hohen Kosten für Kanal- und Straßensanierung sind notwendig geworden. Der Freistaat Bayern hat es versäumt, die
der Stadt übertragenen Hauptstraßen rechtzeitig zu sanieren.
Dies ergibt eine enorme Lastenverschiebung auf uns Alzenauer
Bürger, die sich leider nicht verhindern lässt. Um den Haushalt
durch weitere Darlehensaufnahmen nicht weiter zu strapazieren,
bleibt nur das Ermitteln von nicht nötigen Ausgaben.
Für unsere Fraktion gilt hierzu: Der geplante Umbau des alten
Gefängnisses für ca. 600.000 Euro ist nach unserer Auffassung
nicht nötig. Ein weiterer Gastronomiebetrieb an dieser Stelle ist
überflüssig und der Umbau führt nach Fertigstellung zu weiteren
Unterhaltungskosten.
Es lassen sich auch Maßnahmen zeitlich verschieben, ohne sie
dabei aus den Augen zu verlieren.
Für uns Grüne heißt das z.B.: Der Umbau des Einsatzleitfahrzeugs der Feuerwehr auf den neuen Digitalfunk, geplant als
Kauf eines komplett neuen Fahrzeugs, muss überprüft werden.
Das aktuelle Fahrzeug sollte umgerüstet werden und weiter im
Einsatz bleiben. Scheinbar aus den Augen verloren wurde die
Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Um auch zukünftig
eine erfolgreiche Stadtentwicklung zu gewährleisten, braucht
die Stadt Alzenau endlich einen aktualisierten und verlässlichen
Plan. Dafür wurde bereits ohne sichtbares Ergebnis viel Geld
und Zeit investiert.
Die Ausgaben für Bildung und Kinderbetreuung verbunden mit
gestiegenen Personalkosten sind für uns notwendige Investitionen in die Zukunft, an denen nicht gespart werden kann.
Sie sind für uns als Grüne schon immer ein Hauptpfeiler unserer
Politik und wir stimmen deshalb auch in Zukunft keiner Erhöhung
der Betreuungsgebühren zu.
Die Sanierung des Domerhäuschens im Michelbacher Weinberg
tragen wir aus Überzeugung mit, da es weithin sichtbar die
traditionelle Alzenauer Weinkultur dokumentiert. Die trickreiche
Umsetzung eines hässlichen Monuments in dessen unmittelbarer Nachbarschaft ist für uns nicht akzeptabel.
Die Einnahmen der Stadt sind erfreulicherweise nach wie vor
auf hohem Niveau, allerdings sind durch das politische Zerstören der Energiewende auch für Alzenau einige negative Effekte
aufgetreten. Inzwischen ist ein großer Gewerbesteuerzahler
weggefallen. Wir hatten deshalb bereits letztes Jahr eine maßvolle Erhöhung des Gewerbesteuersatzes um 10 Punkte vorgeschlagen. Dieses Jahr ist sie wahrscheinlich auch von den
anderen Parteien nicht zu umgehen. Um den Unternehmen
eine Planungssicherheit zu geben und nicht laufend erhöhen
zu müssen, plädieren wir diesmal dafür, die Gewerbesteuer von
330 v.H. um 15 Punkte auf 345 v.H. anzuheben. Wir bleiben
damit noch immer unter den Werten unserer angrenzenden
bayerischen Nachbargemeinden mit ähnlich günstigen Verkehrsbedingungen. Selbst das hessisch angrenzende Freigericht
mit 350 v.H. und Gelnhausen mit 360 v.H. liegen schon 2014
Nr. 1 / 23. Januar 2015
darüber. Dies wäre ein signifikanter Beitrag zur Reduzierung
unseres Schuldenbergs.
Da nicht einseitig die Wirtschaft hierfür belastet werden soll,
halten wir auch eine maßvolle Erhöhung der Grundsteuern für
sinnvoll. Wir sollten uns bewusst werden, dass ein gut funktionierendes Gemeinwesen auch finanziert werden muss.
Auf die Bürger werden nächstes Jahr im Bereich der Wasserversorgung weitere Kostenerhöhungen zukommen, deshalb
wollen wir, um sie nicht noch stärker zu belasten, keine zusätzlichen Erhöhungen von städtischen Steuern und Gebühren.
Schulden anzuhäufen und darauf zu hoffen, dass es irgendwann
einmal wieder besser wird, ist der falsche Weg.
Fazit
Der Haushaltsplan der Stadt Alzenau und der Wirtschaftsplan
der Stadtwerke für das Jahr 2015 sind gekennzeichnet durch:
• einen weiterhin hohen Einkommensteueranteil mit erwarteten
12 Millionen Euro,
• eine niedrige Gewerbesteuer, die nach unserer Meinung nach
wie vor nicht ausgeschöpft ist,
• die Ausgabe für die Kreisumlage mit voraussichtlich 8,7
Millionen Euro, trotz einer reduzierten Bezirksumlage.
Der Gesamtschuldenstand für die Stadt und die Stadtwerke
Alzenau wird sich im Jahr 2015 wieder deutlich vergrößern. Im
städtischen Haushalt müssen aufgrund der großen Investitionen
hohe Darlehen aufgenommen werden. Insbesondere neue
„Prestigeprojekte“ wie das „Alte Gefängnis“ kann sich die Stadt
Alzenau zurzeit nicht leisten, wir müssen auch NEIN sagen
können.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt dem Stellenplan
der Stadt Alzenau und dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke für
das Jahr 2015 zu. Den Haushaltsplan 2015 und den Finanzplan
der Stadt für 2014 - 2018 lehnen wir hiermit ab.
• Haushaltsrede des 3. Bürgermeisters Ralph
Ritter für die PWG-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wer 2014 auf Bayern schaut, der sieht ein kerngesundes Land.
Mit einem Pro Kopf Einkommen von 38.429 Euro gehört der
Freistaat zu den wohlhabendsten Regionen der Welt. 21 Prozent
Wirtschaftswachstum in den letzten zehn Jahren bedeuten
Arbeit, Perspektive und soziale Sicherheit. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in ganz Deutschland. In den letzten
zehn Jahren hat sich der Abstand bei der Arbeitslosigkeit
zwischen den bayerischen Regierungsbezirken um fast zwei
Drittel auf nur noch 1,6 Prozentpunkte verringert. Die Arbeitslosenquote für den Altlandkreis Alzenau liegt per Oktober 2014
bei 2,7 Prozent. Jugendarbeitslosigkeit ist praktisch nicht vorhanden.
Dieser Erfolg ist der Verdienst aller Menschen in unserem Bundesland. Ob Arbeitnehmer, öffentlicher Dienst, Selbstständige
oder Unternehmer. Jeder trägt seinen Teil zum Gelingen bei jeden Tag, immer wieder aufs Neue. Leistungsbereitschaft,
Kreativität und Fleiß sind Indikatoren für diesen Erfolg.
Erfolgreiches Haushalten muss sich aber auch lohnen, denn ein
solider und seriös finanzierter Haushalt ist kein Selbstzweck.
Er ist vielmehr Grundvoraussetzung dafür, dass die notwendigen
Investitionen für die Zukunft getätigt werden. Es ist damit auch
eine Generationenverantwortung. Denn für die Schulden, die
heute getätigt werden, müssen nachfolgende Generationen die
Zinsen zahlen.
Beim Erarbeiten eines jeden Haushalts sollten wir uns an die
Worte von Ludwig Erhard erinnern: „Unser Tun dient nicht nur
der Stunde, dem Tag oder diesem Jahr. Wir haben die Pflicht
in Generationen zu denken.“
In diesem Sinne haben wir den uns vorliegenden Haushalt in
mehreren gemeinsamen Sitzungen erarbeitet. Ein besonderer
Dank geht hierbei an unseren Kämmerer, Herrn Rickert.
An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei ihnen, Herr Bürgermeister Dr. Legler, dem Leiter der
Stadtwerke, Herrn Hynar, sowie bei allen Mitarbeitern der Ver-
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waltung und der Stadtwerke für die von Ihnen geleistete Arbeit
bedanken.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans sollte man sich immer
mit den finanziellen Rahmenbedingungen befassen. Die Orientierungsdaten bezüglich der Steuereinnahmen, sind wie in den
Vorjahren nur mit Vorbehalt in unseren Haushaltsplan übernommen worden. Das heißt: Einnahmen und Ausgaben sind wie
immer vorsichtig veranschlagt.
Im Haushaltsjahr 2015 wird das Ziel eines ausgeglichenen
Haushalts nur mit Aufnahme neuer Kredite ermöglicht. So werden für den städtischen Haushalt Darlehen von 3,3 Millionen
Euro eingeplant. Für den Bereich Entwässerung ist im Wirtschaftsplan der Stadtwerke eine Darlehensaufnahme 235.000
Euro vorgesehen.
Der Gesamthaushalt für die Vermögens und Verwaltungsseite
hat sich gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr auf rund 51,2
Millionen Euro erhöht.
Weil wir solide wirtschaften, können wir die Herausforderungen
der Zukunft kraftvoll anpacken. Wir investieren massiv in Bildung.
So wird der Neubau der Grundschule abgeschlossen, mit dem
Neubau des Kindergartens in Hörstein begonnen. Aber auch
für die Durchführung der Landesgartenschau im nächsten Jahr
werden sinnvoll Gelder für die Naherholung und innerstädtische
Aufenthaltsqualität bereitgestellt.
Im Verwaltungshaushalt sind Gewerbesteuer sowie der Einkommenssteueranteil wie in den vergangenen Jahren unsere
Haupteinnahmequellen. Beim Einkommensteueranteil erwarten
wir eine Steigerung um 5,3 Prozent. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 15 Punkte können wir mittragen. Diese Anhebung
ist, so denken wir, noch zumutbar. Eine Grundsteuererhöhung
tragen wir nicht mit. Unsere Bürger werden mit der Erhöhung
des Wasserpreises durch die FWS und eine absehbare Anhebung der Kanalgebühren im Laufe des Jahres 2015 schon
genug belastet. Alle weiteren Einnahmen schlagen mit ca. 11,7
Millionen Euro zu Buche. Wie bereits in den vergangenen
Jahren können wir auch 2015 mit einer staatlichen Schlüsselzuweisung nicht rechnen.
Eine der größten Einzelposition auf der Ausgabenseite des
Verwaltungshaushaltes sind die Personalausgaben mit 9,6
Millionen Euro. Darin sind jedoch nicht die Personalausgaben
der Stadtwerke enthalten. Im Wirtschaftsplan des kommunalen
Eigenbetriebs sind hierfür weitere 2,6 Millionen Euro vorgesehen.
Bei Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage ist ein leichter
Rückgang um 100.000 Euro auf 10,9 Millionen Euro festzustellen. Beim restlichen Aufwandsüberschuss ist kaum Veränderung
zu den Vorjahren zu verzeichnen.
Zum Begriff Aufwandsüberschuss ist mir ein kurzes Zitat von
Manfred Rommel in die Hände gefallen: „Aufwandsüberschuss,
ist ein freundlicher Name für ein Defizit.“
Besonders erwähnen möchten wir hier die Tatsache, dass die
Gebühren der Stadt Alzenau für Kindergärten oder für das
Bestattungswesen, im Vergleich zu anderen Kommunen mit die
niedrigsten sind. Das Gesamtdefizit für alle Kindergärten beträgt
im kommenden Haushaltsjahr rund 2,8 Millionen Euro.
Der Fehlbetrag bei den Schulen erhöht sich auf 2,034 Millionen
Euro inkl. der kalkulatorischen Kosten, welche grundsätzlich
bei allen Positionen im Gebührenhaushalt berücksichtigt werden.
Bildung entscheidet über unsere Zukunftschancen für jeden
einzelnen, für die Region, für unser Land. Bildung ist der Treibstoff für unsere Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Bildung ist
neben Energie der Wachstumsmarkt der Zukunft. Nur mit
bestens ausgebildeten Fachkräften werden wir führend bleiben.
Der Rohstoff Bildung entscheidet über Lebenschancen und
Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen.
Es bleibt zweifelsfrei festzustellen, dass die vergangenen, sowie
die zukünftigen Investitionen in die Alzenauer Schulen und
Kindergärten enorm sind. Dennoch sind diese aus vorgenannten Gründen ohne Wenn und Aber erforderlich, und werden
deshalb von der PWG mitgetragen.
Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes, der wie
dieses Jahr, auch 2015 mit ca. 10,7 Millionen Euro schließt, sind
die Fertigstellung der Grundschule in Hörstein, sowie die Erneuerung der Fenster im Grundschulgebäude in Alzenau, als
auch der 1. Bauabschnitt für den Neubau des Kindergartens in
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Hörstein mit einer Summe von rund 2 Millionen Euro berücksichtigt.
Dringend erforderlich ist die Sanierung von einigen Brücken im
Stadtgebiet. Gemäß TÜV-Gutachten müssen in den nächsten
drei Jahren vier Brücken im Stadtgebiet mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1 Million Euro erneuert werden. Noch
vor Beginn der Gartenschau muss der in die Jahre gekommene
Entengassensteg erneuert werden. Im weiteren Jahresverlauf
soll dann die Brücke an der Herrnmühle erneuert werden. In den
darauf folgenden zwei Jahren stehen dann die Sanierung des
Burgsteges sowie die Bahnbrücke zum Wohngebiet Wingert an.
Das Jahr 2015 wird in die Geschichtsbücher als ein sehr bedeutendes Jahr für die Stadt Alzenau und die Region eingehen.
Die Bayerische Gartenschau Natur in Alzenau wird im nächsten
Jahr das Highlight im Veranstaltungskalender und ist das markanteste Großereignis für das gesamte Umland.
Das größte Städtebauliche Projekt im nächsten Haushalt ist die
Sanierung des alten Gefängnisses und die Fertigstellung der
Burgterrasse. Das Erhalten der Bausubstanz wird zwar nicht
von allen Fraktionen befürwortet. Wir sind jedoch der Meinung,
dass es der richtige Zeitpunkt für diese Maßnahme ist. Wir
begründen dies damit, dass der jetzige Gebäudezustand eine
relativ kostengünstige Sanierung erlaubt.
Durch die Einführung des Digitalfunks in Bayern müssen 2015
alle Fahrzeuge der Feuerwehren auf das neue Funksystem
umgerüstet werden. Hierfür werden Mittel in Höhe von rund
50.000 Euro benötigt.
Gleichzeitigt steht die Beschaffung eines neuen Einsatzleitfahrzeuges für die Feuerwehr Alzenau an. Da in diesem Fahrzeug
die meisten Funkkomponenten verbaut sind, ist eine Umrüstung
unwirtschaftlich. 180.000 Euro sind dafür eingeplant. Das neue
HLF 20 kann hoffentlich auch im Sommer in Dienst gestellt
werden.
Nach der Gewinn- und Verlustrechnung schließen die einzelnen
Betriebszweige der Stadtwerke mit einem Gesamtverlust in
Höhe von ca. 2,16 Millionen Euro ab. Die Eintrittsgelder bzw.
Benutzungsgebühren für Hallen und Bäder wurden nicht angehoben. Der entstehende Liquiditätsfehlbetrag in Höhe von ca.
1,7 Millionen Euro wird wie alljährlich von der Stadt Alzenau
übernommen. Für Investitionen in Kanal und Kläranlage, sowie
für Ersatzbeschaffungen im Bauhof sind insgesamt 1,94
Millionen Euro vorgesehen.
Bleibt zum Schluss festzustellen, dass wir hier in Alzenau in den
vergangenen Jahren sehr viel richtig gemacht haben. So ist
Alzenau ein wichtiger Wirtschaftsstandort im Rhein-Main-Gebiet.
Wir haben eine hervorragende Infrastruktur und eine sehr hohe
Lebensqualität.
Dies alles zu erhalten, wird eine hohe Herausforderung für den
Stadtrat. Die PWG will auch zukünftig daran mitarbeiten.
Zum Schluss möchte ich mich auch im Namen meiner beiden
Kollegen, bei allen Fraktionen im Alzenauer Stadtrat für die stets
kollegiale und fraktionsübergreifend gute Zusammenarbeit zum
Wohle unserer Stadt und unserer Bürger bedanken.
Dem vorliegenden Haushaltspaket stimmen wir in allen Teilen zu.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
• Haushaltsrede von Stadträtin Jeanette
Kaltenhauser für die FDP-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Alzenauer Bürgerinnen und Bürger,
die Ampel steht auf rot! Das „goldene Zeitalter“ ist für Alzenau
bis auf weiteres vorbei!
Das ist die wichtigste Botschaft, die vom heute vorliegenden
Haushalt 2015 ausgehen muss.
Der vorliegende Haushalt sieht eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt von 1,1 Millionen
Euro vor und diese deckt genau die ordentliche Tilgung unserer
aufgenommenen Darlehen. Der Verwaltungshaushalt kann also
gerade noch die Schuldentilgung garantieren, aber lässt darüber hinaus keinen freien Finanzspielraum mehr zu. Die sogennante „freie Spitze“ ist erstmals, seitdem ich im Alzenauer
Stadtrat bin (seit 2002), nahe Null! Die dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt Alzenau ist also im kommenden
Jahr gerade noch so gewährleistet.
Nr. 1 / 23. Januar 2015
Anders ausgedrückt: Wenn wir so weiter machen, können wir
unseren Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen
und müssen uns für die Finanzierung des laufenden Betriebes
weiter verschulden.
Mit dieser Situation können wir Liberale uns nicht zufrieden
geben. Dies muss Anlass zum Nachdenken geben. Für uns heißt
das:
• Neue Aufgaben oder
• die Ausweitung der vorhandenen Aufgabenbereiche
o ohne entsprechende Finanzierungsmittel oder
o Einsparungen an anderer Stelle
dürfen nicht mehr ohne weiteres angegangen werden.
Eigentlich sollte eine gesunde Haushaltsführung auch noch den
Werteverzehr des Anlagevermögens (Ansatz für 2015: 3,0 Millionen Euro) erwirtschaften, aber davon sind wir meilenweit
entfernt. Wirtschaftlich betrachtet bedeutet das: wir leben von
der Substanz!
Dazu wir uns als erstes den Vermögenshaushaltgenauer ansehen.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt 2015 umfasst 10,7 Millionen Euro (in
2014: 10,7 Millionen Euro). Hier werden die Investitionen der
Stadt und ihre Finanzierung festgehalten.
Investitionen in Alzenau
Entwicklung der Investitionstätigkeit in Alzenau
Sachinvestitionen
Finanzinvestitionen
Gesamtinvestitionen
Investitionen je Einw.
2015 Plan
8,2 Mio €
1,4 Mio €
9,6 Mio €
503 €
2014 Plan
7,5 Mio €
2,4 Mio €
9,9 Mio €
520 €
2013 Ist
9,8 Mio €
3,4 Mio €
13,2 Mio €
692 €
Mit Sachinvestitionen sind hier Baumaßnahmen und Erwerb
von Vermögen gemeint, während die Finanzinvestitionen im
Wesentlichen die Investitionszuschüsse für die Landesgartenschaugesellschaft (0,5 Millionen Euro) und für den Teilbetrieb
Hallen und Bäder der Stadtwerke (0,8 Millionen Euro) betreffen.
Im Jahr 2013 wurden noch 692 Euro je Einwohner für Sach- und
Finanzinvestitionen ausgegeben, aber angesichts schwindender
Einnahmen wurden die Investitionen im vorliegenden Haushalt
auf 503 Euro je Einwohner zurückgefahren. Hier sind wir als
Stadtrat sicherlich mit unseren gemeinsamen Anstrengungen
auf einem guten Weg.
Nach Meinung der Liberalen ist zu unterscheiden
• zwischen notwendigen Investitionen in die Zukunft und
• vielleicht wünschenswerten, aber derzeit nicht finanzierbaren
Investitionen.
Als sinnvolle und notwendige Investitionen betrachten wir die
folgenden:
Bildungsstandort
Die umfangreiche Investition für den Neubau der Grundschule
Hörstein (mit Hort) wird im Januar 2015 von den Schülern und
Lehrern bezogen werden können. Der Haushalt des Jahres 2015
wird davon mit Schlusszahlungen von netto 600.000 Euro
belastet. Hier wurde im wahrsten Sinne des Wortes eine Investition in die Zukunft getätigt, denn durch die Neugestaltung
werden für unsere Jüngsten neue pädagogische Konzepte
möglich sein und sie werden den Umgang mit den neuesten
Medien lernen können. Ich freue mich schon auf die Einweihungsfeier und hoffe auch auf eine rege Beteiligung der
Bevölkerung.
Auch in anderer Hinsicht bietet dieser Schulneubau Grund zur
Freude, denn ursprünglich waren Brutto-Baukosten 5,3 Millionen Euro abzüglich Landesförderung 1,4 Millionen Euro, also
netto 3,9 Millionen Euro veranschlagt worden. Dank des hervorragenden Einsatzes der Mitarbeiter der städtischen Bauverwaltung konnten die Baukosten um 200.000 Euro gesenkt und
die die Landeszuschüsse um 100.000 Euro erhöht werden.
Dadurch wird uns diese Schule letztendlich netto 3,6 Millionen
Euro und damit 300.000 Euro weniger kosten als ursprünglich
kalkuliert. Dafür noch einmal einen großen Dank an Frau Pfannmüller und ihr Team!
Nr. 1 / 23. Januar 2015
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Es soll hier auch noch einmal betont werden, dass die FDPFraktion damals diesem Vorgaben nur unter der Maßgabe zugestimmt haben, dass die Gegenfinanzierung langfristig aus
Einnahmen aus dem Verkauf der umliegenden Grundstücke
(alte Feuerwehr, altes Rathaus, Schulsportgelände) für Zwecke
der Wohnbebauung erfolgt.
Genauso begrüßen wir den Umbau und die Neukonzeption des
Horts an der Grundschule Michelbach. Kalkuliert sind hier nach
derzeitiger Schätzung Brutto-Baukosten von 1,1 Millionen
Euro abzüglich Landesförderung 400.000 Euro, also netto
700.000 Euro. Davon sollen in 2015 100.000 Euro ausgegeben
werden.
Auch bei dem inzwischen rund 40 Jahre alten Gebäude des
Kindergartens Hörstein ist ein Ersatzneubau unumgänglich.
Schätzungsweise wird die Neuerrichtung rund 2,2 Millionen
Euro in Anspruch nehmen, die mit geschätzten 800.000 Euro
bezuschusst werden. Damit käme auf den Stadtsäckel eine
Belastung von netto 1,4 Millionen Euro zu. Die Verlagerung des
Kindergartenbetriebs während der Bauphase wird zusätzlich
rund 200.000 Euro kosten. Der Haushalt des Jahres 2015 wird
davon insgesamt mit netto 500.000 Euro belastet. Unser Ziel
ist es, den Neubau auf dem bestehenden Grundstück zu realisieren, weil unserer Meinung nach eine Verlagerung des Kindergartens ebenfalls auf das Hörsteiner Schulgelände dort zu
einer starken räumlichen Enge führen würde, begleitet von
möglicherweise widersprüchlichen Ruhe-Zeiten für Schulkinder
und Kindergartenkinder. Den Vorzug der Neuerrichtung auf dem
Schulgelände sollte mittelfristig ganz klar die ebenfalls sanierungsbedürftige Schulturnhalle haben.
In allen diesen Bildungsangeboten sehen wir eine Investition in
unsere Zukunft, denn die Bildung und Ausbildung der Kinder
liegt uns Liberalen sehr am Herzen. Nicht zu unterschätzen sind
all diese Bildungs- und Betreuungsangebote als „weiche“
Standortfaktoren bei Neuansiedlungen von Industrie und Gewerbebetrieben.
Nutzen durch die überregionale Aufmerksamkeit und nicht
zuletzt der nachhaltigen Nutzung der Kahlauen für die Alzenauer
Bürger.
Deutlich zu unterscheiden von den bis hierher aufgeführten
notwendigen Investitionen, sehen wir aber die derzeit unserer
Meinung nicht finanzierbaren überflüssigen Investitionen.
Brücken- und Straßensanierungen
In die Jahre gekommen sind auch zahlreiche Brücken und Stege
im Stadtgebiet. Schon alleine aus Sicherheitsgründen ist eine
Sanierung dieser Bauten unausweichlich. In der Prioritätenliste
wird der Entengassensteg den Anfang in 2015 machen, aber
der Burgsteg und der „Wingertsteg“ über die Zuggleise werden
in 2016 folgen. Hierfür sind im Haushaltsjahr Netto-Ausgaben
von 260.000 Euro vorgesehen.
Der erste Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Albstadt und Michelbach wird glücklicherweise am kommenden
Sonntag wieder für den Verkehr frei gegeben werden können.
Aber ganz ausgestanden sind die Verkehrsbehinderungen v.a.
in Albstadt noch nicht, denn die nächsten Bauabschnitte werden
im nächsten Jahr folgen. Insgesamt wird der städtische Haushalt in 2015 davon mit 300.000 Euro für Straßenbau sowie
weiteren 600.000 Euro für Kanalbau (Stadtwerke) belastet.
„Hanauer Allee“
Eine schon ganz alte Geschichte und fast schon ein Dauerbrenner ist die von uns abgelehnte Umgestaltung der Hanauer
Straße zur Allee. Man muss sich das einmal „auf der Zunge
zergehen lassen“: Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 3,9 Millionen Euro und Zuschüsse fließen für 750.000
Euro. Förderungswürdig im Sinne der überregionalen Zuschussgeber ist übrigens nur der Abschnitt von der Dieselstraße bis
zum Dreieck. Die Gestaltung der Eingangsallee von der Polizei
bis zur Dieselstraße mit zahlreichen Bäumen und Blumenbeeten
geht alleine zu Lasten der Stadt! Der Stadtsäckel wird auch in
2015 noch einmal mit netto 950.000 Euro davon belastet
werden, was nach Meinung der Liberalen in etwa auch dem
Betrag entspricht, der über das notwendige Maß hinaus aus
der Hanauer Straße eine „Hanauer Allee“ gemacht hat.
Nicht unerheblich sind sicherlich auch die Folgekosten in der
Grünpflege, die der Stadt aus den zahlreichen neu entstandenen
Anpflanzungen erwachsen. Unserer Meinung nach sind diese
zwar schön anzusehen, aber die Stadt kann sie sich nicht auf
Dauer leisten!
Hallensanierungen
Gut belegt mit Sportgruppen aller Art sind sämtliche städtischen
Hallen, von denen nunmehr eine nach der anderen ein Alter von
40 Jahren erreicht. Hier stehen daher in den kommenden Jahren mehrfach Renovierungen ins Haus. Nach dem Abschluss
der Sanierung der Räuschberghalle sind im Investitionsplan der
Stadtwerke 250.000 Euro für die Sanierung der Prischoßhalle
vorgesehen.
Landesgartenschau „Natur in Alzenau 2015“
Die bevorstehende Landesgartenschau „Natur in Alzenau 2015“
ist nach der Modellierung des Geländes und den Anpflanzungen
nunmehr zum Ende des Jahres 2014 in die „heiße Phase“ eingetreten. Die Ausgaben ziehen dafür sich im städtischen Haushalt nun schon über 4 Jahre hin. Im Vermögenshaushalt 2015
sind neben Rest-Ausgaben von 500.000 Euro für das Parkgelände und 200.000 Euro für die Herstellung von BesucherParkplätzen an der Industriestraße sowie den Einsatz von
Shuttlebussen auch Einnahmen in Form von Zuschüssen in
Höhe von 800.000 Euro vorgesehen. Damit bringt uns der Vermögenshaushalt 2015 erstaunlicherweise um 100.000 Euro
mehr Einnahmen als Ausgaben, was die Landesgartenschau
angeht. Nach wie vor sind wir jedoch überzeugt von dem finanziellen Nutzen der Gartenschau für die Gewerbetreibenden
durch die prognostizierten 300.000 Besucher, dem ideellen
Altes Gefängnis und Burgterrasse
Als erste sind hier die Umgestaltung des alten Gefängnisses
am Fuße der Burg sowie die Errichtung der sog. „Burgterrassen“
zu nennen. Es sei hier noch einmal deutlich gesagt, dass die
FDP-Fraktion sich deutlich von dieser Maßnahme distanziert
und sich in jeder Abstimmung gegen diese Neugestaltung
ausgesprochen hat. Die Realisierung wurde alleine von den
Stimmen des Bürgermeisters, der CSU-Fraktion und Teilen der
PWG getragen. Die Kosten belaufen sich auf 780.000 Euro
(davon in 2015: 680.000 Euro) und werden mit 350.000 Euro
(davon in 2015: 300.000 Euro) bezuschusst. So wird aus dem
alten Gefängnis ein „Kulturtempel“, der gemeinsam mit den
„hängenden Gärten Alzenaus“ zwar wohl nicht als 8. Weltwunder in die Geschichte eingeht, jedoch mit netto 430.000 Euro
in dem städtischen Haushalt hängen bleibt und den Steuerzahler verwundert.
Neugestaltung Friedberger Gäßchen
Gleich nebenan findet sich die nächste „märchenhafte“ Wandlung. So sind für die Umgestaltung des Friedberger Gäßchens
bis zum Jahr 2017 insgesamt 900.000 Euro (davon im Jahr
2015: 200.000 Euro) eingeplant, die mit 400.000 Euro von der
Stadtbauförderung bezuschusst werden. Nach Meinung der
Liberalen hätte es eine einfache Ausbesserung maroder Steine
auch getan, aber hier wird großflächig bis in die Seitenstraßen
derselbe teure Belag wie am Marktplatz aufgebracht werden,
damit das Ganze „einen Guck“ hat, um im Vokabular unseres
Bürgermeisters zu bleiben. Verwundert reibt sich an dieser
Stelle wiederum der Steuerzahler die Augen und stellt allein aus
dieser Maßnahme einen weiteren Anstieg der städtischen
Schulden um 500.000 Euro fest.
Kreditaufnahme und Schuldenstand
Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider ist der städtische Vermögenshaushalt kein Märchenbuch und am Ende kommt auch
nicht das Goldmariechen und überschüttet uns mit purem Gold.
Die Botschaft ist viel einfacher und vielleicht auch schmerzlicher:
Wir können bei gesunkenen Steuereinnahmen nicht so weitermachen wie bisher in den „goldenen Jahren“! Wir müssen uns
nicht kaputt sparen, jedoch sollten wir die Entwicklung unserer
Stadt mit Augenmaß vorantreiben und jedes neue Projekt
ernsthaft auf den Prüfstand der Finanzierbarkeit stellen. Wir
Liberalen haben nicht vor, jedes Jahr rund 3 Millionen Euro neue
Schulden aufzunehmen, wie es der Finanzplan für die kommenden Jahre andeutet.
Die vorgesehene Neuverschuldung von 3,3 Millionen Euro für
2015 ist für uns nicht hinnehmbar, weil sie in Höhe von rund 1,5
Millionen Euro auf Maßnahmen entfällt, die wir nicht gutheißen
können (Altes Gefängnis 380.000 Euro, Friedberger Gäßchen
200.000 Euro und „Hanauer Allee“ 950.000 Euro).
Alleine für den Zins- und Tilgungsdienst der bisher aufgelaufenen zahlreichen Kredite muss unsere Stadt (ohne Stadtwerke)
in 2015 rund 1,1 Millionen Euro aufbringen. Und das trotz des
Seite 20
Nr. 1 / 23. Januar 2015
drastisch gesunkenen Zinsniveaus! Dieses Geld hätte im Optimalfall anderen Zwecken, anderen Möglichkeiten zur Verfügung
gestanden. Anders ausgedrückt: Durch die Zweckbindung
dieses Geldes für den Kapitaldienst werden andere Chancen
der Stadt Alzenau um 1,1 Millionen Euro eingeschränkt. Da aus
den lfd. Einnahmen in 2015 aber nicht mehr als 1,1 Millionen
Euro erwirtschaftet werden kann, sind die Chancen der Stadt
Alzenau für das Jahr 2015 mit diesem Haushalt massiv eingeschränkt. Anders ausgedrückt: Auch wenn die Stadt Alzenau
im kommenden Jahr „die Hände in den Schoß legen“ würde
und gar nichts machen würde, so müssten doch Schulden in
dieser Höhe zurückgezahlt werden. Das können und wollen wir
Liberale so nicht hinnehmen!
Der Schuldenstand der Stadt Alzenau beläuft sich lt. Haushaltsplan zum 31.12.2015 auf 20,2 Millionen Euro zzgl. 19,7 Millionen
Euro für die Stadtwerke, also insgesamt auf 39,9 Millionen
Euro. (Davon sind rund 16,4 Millionen Euro „rentierliche Schulden“, d.h. für diese Schulden gibt es eine direkte Gegenfinanzierung, nämlich die Einnahmen aus Kanalgebühren.) Angesichts
dieser Zahlen halten wir ein intensives Nachdenken über die
Sinnhaftigkeit und Angemessenheit neuer Investitionsprojekte
für unverzichtbar!
Verwaltungshaushalt
Neben dem Vermögenshaushalt beinhaltet der städtische
Haushalt auch den Verwaltungshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt ist gewissermaßen ein laufender
Verbrauchshaushalt mit Personal- und Sachausgaben und den
zur Deckung dieser Ausgaben benötigten Einnahmen. Der
Verwaltungshaushalt 2015 hat ein Volumen von 40,4 Millionen
Euro (in 2014: 39,4 Millionen Euro).
Es lohnt sich einzelne Positionen des Verwaltungshaushaltes
genauer zu betrachten.
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
2015
2014
2013
Plan
Plan
Ist
Gewerbesteuer
10.500
9.500 12.671
Einkommensteuer-Anteil
12.970
12.350 11.999
Zuschüsse für lfd. Zwecke
2.423
2.397
2.505
Grundsteuer B
2.250
2.350
2.237
Benutzungsgebühren
1.132
1.156
1.123
Gemeindeanteil an Umsatzsteuer 1.120
1.000
965
Einkommensteuer-Ersatz
970
970
947
Konzessionsgebühren
675
775
646
Verwaltungsgebühren
436
457
589
Kalkulatorische Kosten (Abschreibung,
Verzinsung Anlagekapital) = Ausgaben
in gleicher Höhe
6.280
6.924
6.659
diverse andere Einnahmen
1.740
1.495
2.469
40.496
39.374 42.810
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
2015
2014
Plan
Plan
Kreisumlage
8.693
9.040
Personalkosten
9.654
8.986
Kalkulatorische Kosten (Abschreibung, Verzinsung Anlagekapital)
=Einnahmen in gleicher Höhe
6.280
6.924
Gewerbesteuerumlage
2.200
2.000
Verwaltungs-u.Betriebsausgaben 2.039
2.123
Liquiditätsausgleich Hallen/
Bäder/TG an Stadtwerke
1.800
1.775
Erstattung für Leistungen
der Stadtwerke
2.045
1.673
Zuweisungen an KiTa,
Vereine, soz.Einricht.
1.434
1.420
Bewirtschaftungskosten
(Heiz./Strom usw.)
917
885
Verlustausgleich "Natur in Alzenau"
650
0
Grünpflegekosten Friedhöfe/
Grünanlagen/Spielplätze
1.594
1.362
diverse andere Ausgaben
2.090
2.072
39.396 38.260
Überschuss der Einnahmen über
Ausgaben (=Zuführung zum
VermögensHH)
1.100
850
Gesamt-Ausgaben
40.496 39.110
2013
Ergebnis
9.250
8.577
6.659
2.274
2.152
1.830
2.089
1.395
904
0
1.431
2.163
38.724
4.086
42.810
Der Überschuss der lfd. Einnahmen über die lfd. Ausgaben im
Verwaltungshaushalt betrugen vor 2 Jahren noch rund 4,1
Millionen Euro. Für das Jahr 2015 sind nur noch 1,1 Millionen
Euro geplant. Wie eingangs festgestellt, kann der Verwaltungshaushalt damit also gerade noch die Schuldentilgung garantieren, aber lässt darüber hinaus keinen freien Finanzspielraum
mehr zu. Woher kommt das?
Ausgabenkürzung vor Einnahmenerhöhung
Wie jeder private Haushalt hat auch eine Kommune in solch
einem Fall des finanziellen Engpasses zwei Möglichkeiten:
entweder müssen die Einnahmen erhöht werden oder es werden
die Ausgaben gekürzt.
Wir Liberale stehen in jedem Fall dafür, vor einer Einnahmeerhöhung zuerst nach einer Ausgabenkürzung zu suchen. Unserer
Meinung nach ist das Geld der Bürger besser in deren eigenen
Portemonnaie aufgehoben als im Säckel der Stadt. Wir sind
überzeugt davon, dass jeder Bürger besser weiß, wie er mit
seinem Geld umzugehen hat, als jedes Parlament der Welt.
Das sieht leider nicht jeder so. Unüberhörbar sind die Rufe nach
Einnahmenerhöhung ja heute abend schon laut und lauter
geworden. Am einfachsten ist es für eine Kommune, die Steuern zu erhöhen, die sie selbst beeinflussen kann. Der am besten
zu beeinflussende Faktor mit der größten Wirkung ist dabei
sicherlich der Hebesatz für die Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer
Eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist für die FDPFraktion im Moment das falsche Signal, da die Gewerbesteuer
als Wettbewerbssteuer einen wesentlichen Einfluss auf die
Konkurrenzsituation mit unseren Nachbarstädten hat. Hier nutzt
auch kein Vergleich mit dem Durchschnittssatz für Unterfranken,
denn die wirtschaftliche Situation in der Rhön oder im Kitzinger
Land ist eine ganz andere als bei uns hier am Rande des RheinMain-Gebiets. Die Nachbargemeinde Karlstein liegt mit ihrem
Hebesatz von 310% noch deutlich unter unserem jetzigen von
330% und gewinnt bei einer Erhöhung unsererseits weiter an
Attraktivität für neue Gewerbebetriebe, die sich in unserer Gegend ansiedeln wollen.
Unserer Einschätzung nach ist die Stadt Alzenau nach wie vor
sehr attraktiv für die Ansiedlung neuer Gewerbetriebe, was ja
gerade in letzter Zeit im Industriegebiet Nord zu beobachten
war. Wir sind überzeugt davon, dass auf die aktuelle Gewerbesteuerflaute auch wieder ein Anstieg in den kommenden Jahren
zu verzeichnen sein wird.
Ein Allheilmittel ist die Gewerbesteuer ja ohnehin nicht, da nach
der Systematik des Finanzausgleichs von jedem Euro Gewerbesteuer, der bei der Stadt Alzenau ankommt, nach Weiterleitung
der Gewerbesteuerumlage letztendlich nur 79 Cent wirklich in
Alzenau verbleiben.
Grünpflegekosten
Gerade im Jahr der kleinen Landesgartenschau „Natur in Alzenau“ lohnt sich ein detaillierter Blick auf die Grünpflegekosten.
Die Grünpflegekosten im Verwaltungshaushalt betreffen neben
den städtischen Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün auch
die Friedhöfe sowie die Spielplätze. Wie jeder Bürger sicherlich
schon gemerkt hat, wurden in den vergangenen Jahren überall
im Stadtgebiet die Grünpflegemaßnahmen verstärkt und Alzenau für das Gartenschau-Jahr 2015 „aufgehübscht“.
Die zu pflegenden Grünflächen beliefen sich in 2013 noch auf
52,7 ha und werden mit der Einbeziehung des Meßmer-Parks,
des Rothen Strauchs und des Gartenschau-Geländes bis Ende
2015 auf 64,8 ha ansteigen. Sieht man das im Vergleich zur
Gesamt-Alzenauer Weinbaufläche von 85 ha, so ist das schon
eine ganze Menge, die es zu pflegen gilt.
Hier kann unserer Meinung nach eine Einsparungsmaßnahme
ansetzen. Nach dem Gartenschau-Jahr 2015 können unserer
Meinung nach die Grünpflegekosten wieder auf ein normales
Maß zurückgefahren werden. Schließlich war Alzenau schon
lange vor dem Gartenschau-Jahr eine „Stadt im Grünen“, auch
ohne aufwendig zu pflegende Blumenbeete an den Hauptdurchgangsstraßen.
Der Vergleich mit 2013 sieht im Bereich der Grünpflegkosten
eine außerordentliche Kostensteigerung von 1,4 Millionen Euro
in 2013 auf 2,2 Millionen Euro in 2015 vor. Darin ist enthalten:
650.000 Euro Verlustausgleich „Natur in Alzenau“. Dabei handelt
es sich um einen Einmaleffekt im Gartenschau-Jahr. Auch hier
sehen wir keine Notwendigkeit, die Gewerbesteuer langfristig
zur Finanzierung der Gartenschau zu erhöhen.
Nr. 1 / 23. Januar 2015
Personalkosten
Die Personalkosten haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd.
500.000 Euro erhöht. Dies liegt nicht nur an der ungeplant
höher ausgefallenen Tariferhöhung für 2014 und einer weiteren
Tariferhöhung in 2015, sondern auch an Personalaufstockungen
vor allem im Kinder- und Jugendbereich, die ohne Zweifel zu
begrüßen sind. Trotzdem sollten wir im Stadtrat gemeinsam die
Abläufe und Prozesse innerhalb unserer gesamten städtischen
Verwaltung einmal unter die Lupe nehmen und zu optimieren
versuchen. Dabei sollten wir uns keine Denkverbote auferlegen,
sondern etwa auch die Notwendigkeit der Trennung von Stadtverwaltung und Stadtwerken auf ihren finanziellen Nutzen hin
überprüfen.
Folgekosten
Jede Investition zieht auch Folgekosten im Sinne von lfd. Ausgaben nach sich. Bislang blieben diese Folgekosten oftmals
bei der Entscheidungsfindung für eine neue Investition außen
vor. Unser Vorschlag ist es, festzulegen, dass die expliziten
Folgekosten in jeder Entscheidungsvorlage im Stadtrat verbindlich genannt sowie später „controlled“ und berichtet werden
müssen. So haben wir als Entscheidungsträger eine bessere
Übersicht über die Gesamtauswirkungen unserer Entscheidungen.
Kreisumlage
Eine Möglichkeit wäre auch gewesen, die Ausgabenseite durch
eine Senkung der Kreisumlage zu verbessern. Leider hat man
dazu im Kreistag aber nichts vom Bürgermeister oder seinem
Stellvertreter gehört!
Stadtwerke
Die städtischen Aktivitäten im Bereich Sandwerk, Verkehrsbetrieb, Bäder/Hallen, Veranstaltungen, Kanalbetrieb und Stadtservice sind in den Eigenbetrieb Stadtwerke ausgelagert. Dort
gilt die kaufmännische Buchführung. Sie lässt sich jedoch mit
dem kameralen Rechnungswesen des kommunalen Haushalts
nicht im Sinne einer Konsolidierung/Konzernbilanz zusammenführen.
Den nach kameralistischen Grundsätzen aufgestellten Haushaltsplan der Stadt Alzenau belasten die Stadtwerke mit den
folgenden Kosten:
- Verlustausgleich für Bäder/Hallen, Tiefgarage und Veranstaltungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro
- Investitionszuschuss für Bäder/Hallen in Höhe von 0,8 Millionen Euro sowie
- 25% der Investitionskosten für Kanalbau in Höhe von 0,6
Millionen Euro.
Ehrenamtlich Tätige
Nicht mit Geld zu bezahlen ist das große Engagement, das von
den ehrenamtlichen Übungsleitern unserer Sportvereine Tag
für Tag in unseren Hallen für unsere Bürger erbracht wird.
Besonders zu erwähnen sind auch die zahlreichen ehrenamtlich
tätigen Mitbürger, die in anderen Bereichen das Bild unserer
Stadt prägen und ein Aushängeschild für Alzenau sind. Ihnen
sei an dieser Stelle noch einmal für ihre Dienste zum Wohle
unserer Bürger herzlich gedankt.
Erfolgsplan der Stadtwerke
Der Erfolgsplan der Stadtwerke schließt im Jahr 2015 mit einem
geplanten Jahresverlust von rund 3,1 Millionen Euro ab.
Aufteilung des Jahresverlustes der Stadtwerke Alzenau (nach
Bereichen)
2015 2014 2013
Plan PlanErgebnis
JÜ/JF(-)
Sandwerk
-19 0,6% -143 5,0% -480 15,7%
Verkehrsbetrieb (Tiefgarage+EVABeteil.)
2 -0,1%
-2 0,1%
4 -0,1%
Bäder
-560 18,3% -543 19,1% -556 18,2%
Hallen
-1.044 34,2% -1.085 38,1% -1.022 33,5%
Veranstaltungen
-537 17,6% -520 18,3% -568 18,6%
Kanalbetrieb
-673 22,0% -588 20,7% -385 12,6%
Stadtservice
-225 7,4%
35 -1,2%
-41 1,3%
-3.056 -2.846 -3.048
Seite 21
Interessant bei der Gegenüberstellung der Zahlen der Jahre
2013-2015 ist, dass für 2015 ein annähernd gleicher Verlust
geplant ist, wie er in 2013 tatsächlich eingetreten ist. Allerdings
hat in 2013 noch das Sandwerk einen Verlust in Höhe von
480.000 Euro beigesteuert, während das Sandwerk in 2015
faktisch geschlossen ist. Der Verlust ergibt sich trotzdem und
zwar im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Personalkosten
des Teilbetriebs Stadtservice. Um dem gegenzusteuern, sollte
über eine Erhöhung der Stundensätze im Teilbetrieb Stadtservice nachgedacht werden. Dies erhöht dann aber nur den
Verlust aller anderen Teilbetriebe und ist aus Sicht des „Konzerns
Stadt“ nur eine Verlagerung von der linken Tasche in die
rechte Tasche, dient aber der Kostentransparenz.
Im Teilbetrieb Kanal sind die Umsätze nahezu gleich geblieben,
verglichen mit 2013, aber die Abschreibungen sind wegen
umfangreicher Kanalbaumaßnahmen um rund 200.000 Euro
angestiegen und ebenso die Zinsaufwendungen um 100.000
Euro. Da der Kanalbetrieb von Gesetz wegen eine kostenrechnende Einheit ist, wird eine weitere Erhöhung der Abwassergebühr allein aus gesetzlichen Vorschriften heraus unvermeidlich
werden.
Fazit
Die Ampel steht auf rot für Alzenau!
Die Zeit des Anspruchsdenkens an die Kommune muss vorbei
sein!
Die vorgesehene Neuverschuldung von 3,3 Millionen ist für uns
nicht hinnehmbar, weil sie in Höhe von rund 1,5 Millionen auf
Maßnahmen entfällt, die wir nicht mittragen können (Stichworte:
Altes Gefängnis 380.000 Euro, Friedberger Gäßchen 200.000
Euro und „Hanauer Allee“ 950.000 Euro). Eine Erhöhung der
Gewerbesteuer ohne weitere effektive Einsparungsbemühungen
etwa im Bereich Grünpflegekosten oder Folgekosten aus
Investitionsentscheidungen lehnen wir ab. Wir halten eine
Gewerbesteuer-Erhöhung für das falsche Signal, da sie als
Wettbewerbssteuer einen wesentlichen Einfluss hat auf die
Konkurrenzsituation mit unseren Nachbarstädten.
Wir erkennen das gemeinsame Ringen um das Wohl unserer
Stadt innerhalb des Stadtrats an, aber die vorgesehene
Neuverschuldung und die ins Spiel gebrachte Gewerbesteuererhöhung machen uns eine Zustimmung zum Haushalt 2015
unmöglich
Abschließend möchte ich mich bei dem Stadtkämmerer Oliver
Rickert und seinem Team sowie den Damen und Herren aus
der Stadtverwaltung und den Stadtwerken bedanken, die mir
stets alle Fragen zum vorliegenden Haushalt geduldig beantwortet haben. Nicht zuletzt möchte ich mich auch bei allen
meinen Stadtratskollegen sowie bei Bürgermeister Dr. Alexander Legler für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit
über alle Parteigrenzen hinweg bedanken. Mit Blick über die
Stadtgrenzen hinaus sehe ich dieses „gemeinsame Ringen“ um
eine optimale Entwicklung Alzenaus keine Selbstverständlichkeit ist und weiß es daher ganz besonders zu schätzen.
Den Haushalt der Stadt Alzenau für das Jahr 2015 jedoch lehnt
die FDP-Fraktion wegen der vorgesehenen Neuverschuldung
für unserer Meinung nach überflüssige Projekte und der ins
Spiel gebrachten Gewerbesteuer-Erhöhung ab. Ausgabenkürzung vor Einnahmenerhöhung!
Nr. 22 / 31. Oktober 2014
Sitzung des Stadtrates am 24. September
2014
Zu Beginn der Sitzung beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen den Tagesordnungspunkt „Künftige Vorgehensweise
bei der Vergabe von Grundstücken nach Erbbaurecht“, zumindest aber die diesbezüglichen Grundsatzfragen, in öffentlicher
Sitzung zu behandeln. Der Bürgermeister führte hierzu aus, dass
zur Entscheidungsfindung in den zur Beratung anstehenden
Fällen unweigerlich die Benennung der konkreten Grundstücke
bzw. deren Eigentümer erforderlich sei.
Beschluss mit 11 : 9 Stimmen:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.
• Bericht des Bürgermeisters
– Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Neugestaltung Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Die Straßenbauarbeiten ab der Dieselstraße bis zur Rodenbacher
Straße unter Vollsperrung sind nahezu abgeschlossen. Anfang
Oktober wird mit dem letzten Bauabschnitt zwischen MichelAntoni-Straße und Kumpfgartenstraße begonnen.
Im letzten Abschnitt des Straßenbaus werden noch die Hausanschlüsse für die Wasserleitung gelegt.
Der Kanalbau ist komplett fertig gestellt.
Die Straßenbauarbeiten in der Poststraße werden Ende Oktober
beendet sein. Im Anschluss wird mit dem Ausbau der Kumpfgartenstraße begonnen.
Für die letzten Ausbauarbeiten ist ein Einbahnverkehr stadtauswärts vorgesehen.
Umgestaltung Feuerwehrgerätehaus Alzenau-Hörstein
Die Arbeiten sind fertig gestellt. Die Feuerwehr ist bereits Ende
Juni in die neuen Räumlichkeiten umgezogen. Die feierliche
Einweihung fand am 21. September statt.
Neubau Grundschule Alzenau-Hörstein
Die Dachdämmarbeiten sind mit den Attikaanschlüssen durchgeführt. Die Bekiesungsarbeiten werden bis Ende September
durchgeführt sein.
An der Fassade sind die Putzbereiche abgeschlossen. Die
Holz- und Faserzementplatten werden in einem zweiten Arbeitsabschnitt, nach Anarbeiten der Außenanlage an das Gebäude,
fertiggestellt. Das Gerüst wurde abgebaut und die Außenanlagearbeiten haben begonnen. Die abgehängten Schallschutzdecken im Obergeschoss sind eingebaut. Im Erdgeschoss und
im Galeriebereich wird teilweise noch an der Tragkonstruktion
gearbeitet. In der Verwaltung, im Hort und in den WCs sind die
Decken montiert. Alle Holz-Innenfensterbänke wurden eingebaut. Die Fliesenarbeiten in WCs und Küche sowie die Tapezierund Malerarbeiten sind beendet. Bei den Bodenbelagsarbeiten
sind die Vorarbeiten erledigt, so dass in den nächsten Tagen
mit der Verlegung des Linobodens begonnen werden kann. Die
Elektrofertiginstallation wird demnächst beendet. Die Tragkonstruktion der mobilen Trennwände ist eingebaut. Die Türzargen
werden Anfang Oktober angebracht. Die Einbaumöbel sind in
Produktion. Die Kücheneinrichtung und der Aufzug wurden
beauftragt. Die lose Möblierung wird derzeit ausgeschrieben.
Seite 5
Sanierung Ortsdurchfahrt Alzenau-Albstadt
Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten werden derzeit vom
Ortseingang in Richtung Mühlengrund durchgeführt. Der Kanal
ist bis ca. 40 m vor den Mühlengrund neu verlegt worden.
Gleichzeitig wurde mit den Kanal- und Wasserleitungsarbeiten
des 2. Teilabschnitts Mühlengrund – Kronbergweg begonnen.
Mit den Straßenbauarbeiten wird im Anschluss an die Kanalund Wasserleitungsverlegung begonnen.
Sanierung Ortsdurchfahrt Alzenau-Michelbach
Die Kanalbauarbeiten von Krämerstraße bis Trageserweg sowie
im Fuß-und Radweg im Bereich des Sportplatzes sind abgeschlossen, der Fuß- und Radweg wurde asphaltiert. Die Wasserleitungs- und Kabelbauarbeiten von Krämerstraße bis zur
Straße „Am Alten Stein“ sind abgeschlossen. Zur Zeit werden
die Straßenbauarbeiten durchgeführt. Der Einbau für die BitumenTragschichten ist für Ende September 2014 vorgesehen. Die
Vollsperrung in diesem Bereich wird dann aufgehoben. Die Herstellung der Gehwege erfolgt danach bei halbseitiger Sperrung.
Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße
Die Bauarbeiten sind bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Mit den Vermessungsarbeiten wurde am 18.09.2014 begonnen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen wird die Neuerrichtung des Spielplatzes vorgenommen.
Straßenunterhaltungsarbeiten
Es wurden verschiedene Straßenunterhaltungsarbeiten im
gesamten Stadtgebiet durchgeführt.
• Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Zwischen Rodenbacher Straße und Taunusring“, Gemarkung Alzenau für den Bereich der Flurstücke 6419/69
und 6420/77 sowie Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau für diesen Bereich:
Aufstellungsbeschluss
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und
der damit verbundenen moderaten Ausweisung neuer Baugebiete steht die Stadt Alzenau vor der Aufgabe ein Hauptaugenmerk auf Nachverdichtung sowie die Wiedernutzbarmachung
von Flächen zu legen. Dies ist zum einen eine Vorgabe aus der
Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, die im Rahmen
der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes abgegeben
wurde, aber zugleich auch eine Forderung aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).
Aufgrund dieser Forderungen und vor allem im Hinblick auf die
Wiedernutzbarmachung von Flächen wurden von Seiten der
Stadtverwaltung Alzenau gezielt Flächen zur Nachverdichtung
und Konversionsflächen ermittelt und entsprechende Gespräche
im Hinblick auf eine künftige Entwicklung mit den Eigentümern
geführt.
Auch mit dem Eigentümer des Lidl-Standortes in der Rodenbacher Straße wurde der Sachverhalt erörtert. Das Areal ist
umliegend von Wohnbebauung geprägt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau ist das Areal derzeit als
Gewerbegebiet dargestellt.
Der Lebensmitteldiscounter strebt einen neuen Standort an und
möchte den Standort in der Rodenbacher Straße aufgeben. Im
Hinblick auf den Umsiedlungswunsch sowie die gesetzlichen
Vorgaben, sparsam mit neuem Flächenverbrauch umzugehen,
bietet sich das betreffende Areal als Konversionsfläche an. Der
noch ansässige Lebensmitteldiscounter konnte zwischenzeitlich
einen neuen Standort akquirieren. Das Bauantragsverfahren
hierfür läuft bereits, so dass eine Weiterentwicklung bzw. die
Seite 6
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Altstandort nun angegangen werden kann.
Das nördlich anschließende Flurstück 6420/77 wird derzeit noch
gewerblich genutzt; in absehbarer Zeit ist jedoch eine Aufgabe
dieser Nutzung nicht ausgeschlossen, sodass eine Überplanung
des Gesamtareals städtebaulich sinnvoll ist.
Um für die geplante Nachverdichtung auf den Flurstücken
6419/69 und 6420/77, Gemarkung Alzenau, eine zeitgemäße
Wohnbebauung realisieren zu können, sollen mittels eines
Bebauungs- und Grünordnungsplanes die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden. Künftig soll für diesen
Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Festsetzungen festgesetzt werden.
Der Stadtrat folgte dem Aufstellungsbeschluss mit 19 : 3
Stimmen.
Hinweis: Der Beschluss über die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Zwischen Rodenbacher Straße
und Taunusring“ wurde im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 20 vom 2. Oktober 2014 amtlich bekannt gemacht.
• Veränderungssperre „Zwischen Rodenbacher Straße und
Taunusring“, Gemarkung Alzenau für den Bereich der
Flurstücke 6419/69 und 6420/77: Satzungsbeschluss
Um für die geplante Nachverdichtung auf den Flurstücken
6419/69 und 6420/77, Gemarkung Alzenau, eine zeitgemäße
Wohnbebauung realisieren zu können, sollen mittels eines
Bebauungs- und Grünordnungsplanes die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden. Künftig soll für diesen
Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden
Festsetzungen umgesetzt werden.
Die Veränderungssperre ist ein weiteres Instrument der Bauleitplanung. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre kann die
Gemeinde während des Zeitraums der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Errichtung von baulichen Anlagen, die den
Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen
würden, verhindern. Die Veränderungssperre hat die Wirkung
einer generellen Bausperre. Sie dient dem vorübergehenden
Schutz der Planungshoheit der Gemeinde während der Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Planungen, die durch den
geplanten Bebauungsplan realisiert werden können, sollen mit
diesem Instrument gesichert werden.
Die Veränderungssperre ist durch den Stadtrat als Satzung zu
beschließen. Der Satzungsentwurf wurde in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss mit 19 : 3 Stimmen:
Es wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen
Rodenbacherstraße und Taunusring“, der die Flurstücke 6419/69
und 6420/77 der Gemarkung Alzenau umfasst, in Form der
vorgelegten Satzung beschlossen.
Ziel und Zweck der Veränderungssperre ist ein befristetes repressives Bauverbot im Geltungsbereich des in Neuaufstellung
befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Rodenbacherstraße
und Taunusring“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Rodenbacherstraße und
Taunusring“ ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt
Alzenau bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt jedoch erst nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Nr. 22 / 31. Oktober 2014
• Terroir f:
Errichtung eines Informationspunktes im Michelbacher
Apostelgarten
Am 31.01.2013 wurde der Stadtrat über die Errichtung eines
Informationspunktes im Michelbacher Apostelgarten durch
Herrn Hermann Kolesch von der Landesanstalt für Weinbau
und Gartenbau unterrichtet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, das Konzept für den Standort „Steinernes Wingertshäuschen“ gemeinsam mit der Landesanstalt und den Winzern
auszuarbeiten. Dieses Konzept wurde dem Stadtrat am
25.02.2013 vorgelegt. Die Kosten für das Projekt liegen bei
120.000 €. Außerdem ist ein Baugrundgutachten und die Sanierung des „Steineren Wingertshäuschens“ erforderlich. Dafür
fallen Kosten in Höhe von rund 25.000 € an. Im Haushalt 2014
sind 20.000 € eingestellt und im Haushalt 2015 130.000 € vorgesehen.
Inzwischen konnte die Kostenbeteiligung geklärt werden:
Die Winzer übernehmen 25.000 €, vom Denkmalamt erhält die
Stadt ca. 5.000 € für die Sanierung des „Steineren Wingertshäuschens“, der Landkreis zahlt einen Zuschuss in Höhe von
5.000 € und vom Freistaat Bayern werden die Nettokosten mit
50 % bezuschusst, sodass die Stadt mit rund 50.000 € Zuschuss
rechnen kann.
Insgesamt stehen den Kosten in Höhe von rund 150.000 €
Zuschüsse in Höhe von rund 85.000 € gegenüber, von der Stadt
müssten demnach 65.000 € aufgebracht werden. Am 2. Oktober 2014 wird noch ein Gespräch mit Herrn Bätz von der
Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau stattfinden. Dabei soll geklärt werden, ob auch noch Fördermöglichkeiten über das Amt für ländliche Entwicklung bestehen.
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt endete mit
11:11 Stimmen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern war damit die Realisierung
der Maßnahme abgelehnt.
Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die
Sanierung des „Steinernen Wingertshäuschens“ zu veranlassen.
• Änderung und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt
Alzenau vom 26. Oktober 2012
Im B-Plan Nordpark Alzenau wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die Höhe der baulichen
Anlagen festgesetzt.
In der Satzung der Stadt Alzenau ist dieser Beitragsmaßstab
nicht explizit geregelt, so dass eine Festsetzung der Beiträge für
die Herstellung von Entwässerungsanlagen in Baugebieten, in
denen das Maß der Nutzung durch eine Grundflächenzahl und
der Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist nicht möglich ist.
Eine Anfrage beim Bayerischen Gemeindetag wegen einer
möglichen Satzungsregelung hat ergeben, dass im Bereich
eines Abwasserzweckverbandes im südlichen Bayern das
gleiche Problem bestanden hat.
Der Zweckverband hat daher seine Satzung in § 5 wie folgt
ergänzt:
„Sind im rechtsverbindlichen im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (§ 19 Abs. 1 BauNVO) und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung
der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl
multipliziert mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5.
Sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Größe der
Grundflächen der baulichen Anlagen (§ 19 Abs. 2 BauNVO) und
eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche
aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundfläche mit der
Wandhöhe, geteilt durch 3,5.“
Nr. 22 / 31. Oktober 2014
Diese Satzungsregelung des Beitragsmaßstabs in § 5 begegnet
keinen rechtlichen Bedenken, so BayVGH, Urteil vom 24.07.2014
- 20 BV 14.293.
Weiterhin ist in § 10 Abs. 3 Buchstabe a) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) folgendes
geregelt:
(3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen
a) Wassermengen bis zu 20 m³ jährlich, sofern es sich um
Wasser für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke
handelt, …..
Eine Menge von 20 m³, die vom Abzug ausgeschlossen wird,
ist nach der für Bayern verbindlichen Rechtsprechung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als zu hoch anzusehen.
Mit Beschluss vom 20.09.2012 bestätigte der BayVGH den
grundsätzlich für zulässig erachteten Grenzwert von 12 m³/Jahr.
Einstimmiger Beschluss:
1. § 5 Abs. 2 BGS/EWS der Stadt Alzenau erhält folgende
Fassung:
(2) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn ein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, nach dessen
Festsetzungen. Ist darin eine Geschossflächenzahl (§ 20
BauNVO) festgelegt, so errechnet sich die Geschossfläche
für die Grundstücke durch Vervielfachung der jeweiligen
Grundstücksfläche mit der im Bebauungsplan festgesetzten
Geschossflächenzahl.
Ist im Bebauungsplan eine Baumassenzahl (§ 21 BauNVO)
festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der
Baumassenzahl, geteilt durch 3,5.
Sind im rechtsverbindlichen im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (§ 19 Abs. 1 BauNVO) und eine Wandhöhe
festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl multipliziert mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5.
Sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Größe der
Grundflächen der baulichen Anlagen (§ 19 Abs. 2 BauNVO)
und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundfläche
mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5.
Ist im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld eine
größere Geschossfläche zugelassen oder vorhanden, so ist
diese zugrunde zu legen. Ist im Einzelfall nur eine geringere
Geschossfläche zulässig, so ist diese maßgebend.
2. § 10 Abs. 3 BGS/EWS der Stadt Alzenau erhält folgende
Fassung:
(3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen
a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich,
b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser,
c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte
Wasser
d) Wassermengen für Großvieheinheiten, soweit sie zu einem
Wasserverbrauch von weniger als 40 m³/Jahr und Einwohner führen. Maßgebend ist die Zahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner zum 30.06. jeden Jahres.
3. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Alzenau vom 26. Oktober
2012 wird aufgehoben und unter Einbeziehungen der
unter 1. bis 2. genannten Änderungen neu gefasst.
Hinweis: Die beschlossene Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerung (BGS/EWS), angefertigt am 29. September
2014, wurde im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 20
vom 2. Oktober 2014 amtlich bekannt gemacht.
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• Änderung der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung der Stadtbibliothek
Wegen Änderungen, die in der letzten Zeit im Medienangebot
und der Medienbearbeitung der Stadtbibliothek eingetreten
sind, ist es nötig, die seit 1. Mai 2012 geltende Benutzungsordnung mit Gebührenordnung anzupassen.
Es wurden daher folgende Änderungen vorgeschlagen:
Benutzungsordnung
4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
Leihfristen:
Hörbücher, Zeitschriften, CD-ROM, CD, Nintendo DS, Sachfilme
2 Wochen, Noten 8 Wochen
Gebührenordnung:
Versäumisgebühren
neu: Sachfilme 0,50 €
Bearbeitungsgebühren
neu: Ersatz von RFID-Etiketten 2,00 €
Die Änderungen sollen zum 1. Oktober 2014 in Kraft treten.
Einstimmiger Beschluss auf Empfehlung des Ausschusses
für Verwaltung, Personal, öffentliche Einrichtungen und
ÖPNV vom 16. September 2014, lfd. TOP 13: Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek und die Gebührenordnung werden
wie vorgeschlagen ab 1. Oktober 2014 geändert.
• Sanierung der Fahrbahndecke in der Nikolaus-FeyStraße vom Mühlweg bis Einfahrt Wellpappe
Die Decke der Fahrbahn in der Nikolaus-Fey-Straße zwischen
Mühlweg und Fußgängerinsel ist in einem maroden Zustand
und sollte noch in diesem Jahr (vorgesehen sind die Maßnahmen
in den Herbstferien) saniert werden.
Die Asphaltschicht ist zum größten Teil durchgebrochen und
weist Netzrisse auf. Auch die Natursteinrinne entlang des
neuen Gehweges weist Setzungen auf und muss daher mit
erneuert werden.
Wenn man bei einem Nutzungszeitraum einer Straße von
30 Jahren ausgeht, ist bei dem täglichen LKW-Verkehr eine
Erneuerung des kompletten Straßenaufbaus längst überfällig.
Ein LKW mit einer 10 t- Achse verursacht soviel Schäden wie
16.000 PKW.
Mit einer Sanierung der Asphaltschicht könnte man die Erneuerung der kompletten Fahrbahn um ca. 8 - 10 Jahre hinauszögern.
Die ermittelten Kosten einer Sanierung für diesen Bereich betragen ca. 45.000 €
Haushaltsmittel im Deckungsring Straßenunterhalt sind vorhanden.
Einstimmiger Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Sanierung der Fahrbahn in
der Nikolaus-Fey-Straße, wie vorgestellt, durchführen zu lassen.
• Kreuzungsvereinbarung hinsichtlich der Lichtsignalanlage
an der Straßenkreuzung St 2305/Burgstraße bei Alzenau
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an dem bestehenden Knotenpunkt St2305/Burgstraße ist die Errichtung einer
Lichtsignalanlage in den nächsten zwei Wochen vorgesehen.
Durch den Neubau der Lichtsignalanlage soll eine Verbesserung
der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsabläufe an
dem bestehenden Knotenpunkt erreicht werden. Bei dem Neubau der Lichtsignalanlage ist die Stadt Alzenau an den Kosten
nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
bzw. Straßenkreuzungsrecht zu beteiligen. Die Gesamtkosten
der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 70.000,00 €. Der
Kostenanteil für die Stadt Alzenau beträgt ca. 22.000,00 €.
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Nr. 22 / 31. Oktober 2014
Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Alzenau stellt für die Errichtung der Lichtsignalanlage
an der Straßenkreuzung St2305/Burgstraße bei Alzenau Haushaltsmittel in Höhe von rund 21.000,00 € zur Verfügung. Der
Bürgermeister wird für die Unterzeichnung der entsprechenden
Verträge ermächtigt
• Bahnüberquerung in der Wingertstraße
Der Vorsitzende unterrichtete den Stadtrat, dass die Kosten für
die Errichtung einer Schrankenanlage zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit am Bahnübergang in der Wingertstraße rund
500.000,00 € betragen. Für die Maßnahme werden Zuschüsse
in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
(420.000,00 €) gewährt. Ein Drittel der Restkosten, somit
55.000,00 € hat die Stadt Alzenau zu tragen.
Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Alzenau stellt für die Errichtung der Schrankenanlage
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Bahnübergang in der
Wingertstraße Haushaltsmittel in Höhe von 55.000,00 € zur
Verfügung. Der Bürgermeister wird für die Unterzeichnung der
entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.
• Vergaben
Projekt
Gewerke
Auftragnehmer
Umbau und Sanierung Garten- und Land- Rundel Sportplatzbau GmbH,
schaftsbauarbeiten Frankfurt
ehem. Gefängnis
Burgterrasse
Auftragssumme Vergabe in Sitzung
(brutto)
143.640,46 €
Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014
5.097,90 €
Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014
Neubau Grundschule
Hörstein
WC Trennwände
Schäfer GmbH, Horhausen
Neubau Grundschule
Hörstein
Lose Möblierung
Los 1 + 2
VS GmbH,
Tauberbischofsheim
53.545,07 €
Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014
Neubau Grundschule
Hörstein
Lose Möblierung
Los 3
Project GmbH,
Lutherstadt Eisleben
31.608,80 €
Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014
Nr. 20 / 2. Oktober 2014
Sitzung des Stadtrates am 24. Juli 2014
Zu Beginn der Sitzung wurde den Opfern des Flugzeugabsturzes
am 17. Juli 2014 in der Ukraine gedacht. Bürgermeister Dr.
Alexander Legler gab bekannt, dass die meisten Opfer aus den
Niederlanden stammen, darunter auch Bürger aus der Nähe
der Partnergemeinde Sint-Oedenrode/Niederlande seien. Er
habe seinem Amtskollegen Peter Maas in einem Beileidstelegramm das Mitgefühl der Stadt Alzenau versichert.
• Bericht des Bürgermeisters
- Hoch– und Tiefbaumaßnahmen
Umbau Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Straßenbau: Die Arbeiten ab der Dieselstraße bis zur Neu Isenburger Straße unter Vollsperrung sind nahezu abgeschlossen
Kanalbau: Bis auf kleinere Restarbeiten ist die Neuverlegung
abgeschlossen
Wasserleitungsarbeiten: Der letzte Abschnitt, Rodenbacher
Straße – Neu-Isenburger Straße wurde Mitte Juli begonnen.
Mit den Straßenbauarbeiten in der Post- und Kumpfgartenstraße wird nach dem Stadtfest Mitte August begonnen.
Die Hauptzufahrt zur Hanauer Straße vom Minikreisel ist wieder
frei gegeben, Anfang August ist auch die Strecke ab Dieselstraße bis Neu-Isenburger Straße wieder befahrbar und dieser
Abschnitt geöffnet.
Die aktuelle Baustellenverkehrsführung wird regelmäßig auf der
Homepage der Stadt geführt und aktualisiert.
Erschließung Industriegebiet Nord, 3. Bauabschnitt
Die Arbeiten sind abgeschlossen. Die Abnahme steht noch aus.
Fuß- und Radweg zwischen Feuerwehr Alzenau und Heidewegsteg
Die Asphaltierungsarbeiten sind abgeschlossen.
Umgestaltung Feuerwehrgerätehaus Hörstein
Die Arbeiten sind fertig gestellt. Die Feuerwehr ist bereits Ende
Juni in die neuen Räumlichkeiten umgezogen. Die feierliche
Einweihung ist im September vorgesehen.
Neubau Grundschule Hörstein
Derzeit werden die Dachdämmarbeiten an den Attiken abgearbeitet sowie die Arbeiten an der vorgehängten Fassade durchgeführt.
Die Tragkonstruktion der abgehängten Schallschutzdecken wird
in den Tagen eingebaut. Im Obergeschoss ist das Tragwerk
beendet, die Arbeiten werden im EG weitergeführt.
Die Türen sowie die Brandschutztüren, die Mobile Trennwand,
die Malerarbeiten und die Außenanlage sind vergeben. Die
Arbeiten an den Außenanlagen beginnen Mitte August.
Die Malerarbeiten werden ebenfalls in Kürze beginnen. Die
Fliesenarbeiten, sowie die Bodenbelagsarbeiten sind submittiert
und können nach Prüfung und Wertung vergeben werden.
Die Ausschreibungsunterlagen für die nachfolgenden Gewerke
wie z.B. die Einbaumöbel, die Schlosserarbeiten und die Interaktiven Tafeln sind von den entsprechenden beauftragten Fachbüros erstellt und durch die Stadt Alzenau ausgeschrieben worden.
Submissionstermine sind für den 05.08.2014 vorgesehen.
Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten werden derzeit vom
Ortseingang in Richtung Mühlengrund durchgeführt. Der Kanal
Seite 9
ist bis ca. 30 m vor die Rehstraße neu verlegt worden. Ebenfalls
sind die umfangreichen Arbeiten am Regenwasserrückhaltebecken abgeschlossen sowie vier neue Schächte gesetzt worden.
Die aktuelle Baustellentätigkeit wird regelmäßig auf der Homepage der Stadt Alzenau aktualisiert.
Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Die Mauer am alten Friedhof wurde im Baubereich abgebrochen.
Die Ampelregelung im Bereich Sandfeld, Trageserweg, Albstädter Straße wurde in Betrieb genommen. Mit den Kanalbauarbeiten wurde begonnen, die erste Kanalhaltung ist bereits verlegt.
Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße
Die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Kabelarbeiten sind abgeschlossen.
Im Bereich der Kantstraße wurden die Straßenübergänge asphaltiert. Der Einbau der Bitumentragschicht im Bereich der
Neuen Straße ist erfolgt. Der Zeit wird der Gehwegausbau
entlang der Baugrundstücke in der Kantstraße durchgeführt.
Im Anschluss daran erfolgt die notwendige Stützmauer sowie
die Treppenanlage.
Neugestaltung Mühlbachwiese
Das Fundament für die Brücke über den Mühlbach wurde inzwischen hergestellt.
Die neue Brücke wird in der nächsten Woche geliefert und
montiert. Im Herbst erfolgt im Vorgriff auf die Gestaltung des
Spielplatzes der Wegebau.
Straßenunterhaltungsarbeiten
Burgstraße Fahrbahnschäden behoben u. Gehwege erneuert
Eichwaldweg Asphaltdecke verlängert
Radweg zw. Feuerwehr u. Heideweg asphaltiert
Gehwegerneuerungen in der
Haubühlstraße
Pestalozzistraße und
Schulstraße
• Sachstandsbericht Anwesen Hanauer Straße 92
Bürgermeister Dr. Legler gab bekannt, dass es keinen Beschluss
der Stadt Alzenau gibt, das alte Spital abzureißen. Zudem sei
auch kein Verkauf des Geländes Hanauer Str. 92 beschlossen
oder vorgesehen. Zutreffend sei, dass auf dem Gelände Sozialer
Wohnungsbau, der in der Stadt dringend notwendig sei, v.a.
um bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, möglich erscheint.
Lt. der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Aschaffenburg (WLA), die zu einer Realisierung eines derartigen Projektes
an diesem Standort bereit wäre, sei eine Sanierung des Gebäudes nicht ausreichend. Für die WLA käme nur ein Neubau
in Frage. Für eine Generalsanierung des Gebäudes müssten
ca. 1,3 Mio. €, für einen Neubau 1,8 Mio. € veranschlagt werden.
Der Vorsitzende gab zudem bekannt, dass ihm am heutigen
Tage eine Unterschriftenliste mit 2067 Einträgen sowie eine
Online-Petition der Jugendinitiative Alzenau mit 475 Anhängen,
die sich allesamt für den Erhalt des Gebäudes aussprechen,
übergeben worden ist. Aus Reihen des Stadtrates wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schaffung von Sozialwohnungen insbesondere im Stadtzentrum unabhängig vom
Standort Hanauer Str. 92 notwendig sei.
• Bürgerfragestunde
Herr Adolf Amberg äußerte die Meinung, dass das „alte Spital“
ein Juwel sei und erhalten bleiben müsse. Sozialer Wohnungsbau ist seiner Auffassung nach ebenfalls wichtig, doch hierfür
sollte ein anderer Standort gewählt werden.
Herr Armin Rößer-Hopf war schloss sich Auffassung an, dass
das Gebäude erhalten bleiben müsse. Er verwies darauf, dass
alte Gebäude grundsätzlich eine bessere Bausubstanz auf-
Seite 10
weisen und daher längerlebig seien. Er fragte sich, warum
Sozialer Wohnungsbau nicht am „Rothen Strauch“ ermöglicht
wurde. Zudem ziehe die Firma Wellpappe in absehbarer Zeit in
das Industriegebiet Alzenau-Nord um. Auf dem dann freien
Gelände wäre es auch möglich, Sozialen Wohnungsbau zu
errichten.
Frau Isabell Ritter hielt vor einer endgültigen Beschlussfassung
eine Ortsbesichtigung des Anwesens Hanauer Str. 92 durch
den Stadtrat für sachdienlich.
Herr Camille Abou-Chacra machte auf die Funktion des Bunkers aufmerksam. Dieser werde als Proberaum für Bands genutzt
und sei dafür perfekt geeignet. Es handle sich um drei Räume
mit einer Gesamtfläche von ca. 95 m², die zahlreichen Bands
Probemöglichkeiten ohne Lärmbelästigung Dritter ermöglichten.
Herr Roland Kilchenstein sprach der Stadt Alzenau ein Lob
aus, dass auf die Wünsche und Beschwerden der Vereine und
Bürger eingegangen und Rücksicht genommen wurde. Dies sei
nicht selbstverständlich.
Ein weiterer Zuhörer (ohne Namensnennung) vertrat die Meinung, dass in dem Gebäude bis auf die Sanierung der Toiletten
nichts akut veranlasst sei. Mittelfristig müssten dann die Verund Entsorgungsleitungen und Verputzerarbeiten in Angriff
genommen werden.
Herr Aaron Gerigk, Vorstand der Jugendinitiative Alzenau (JIA)
informierte, dass die Nachbarn der Hauptgrund sei, am bisherigen Anwesen bleiben zu wollen, da es keine Probleme gebe
und eine gute Nachbarschaft gepflegt wurde. Er beschwerte
sich, dass der JIA und der Kultburg die gleichen Räume am
Alternativstandort (altes Postgebäude) gezeigt worden seien.
Nach seiner Auffassung fehle zudem ein Beweis, dass das alte
Spital marode ist und somit dringend saniert werde müsse.
Lediglich die Toilette seien defekt, was aber der Stadt Alzenau
bereits mitgeteilt worden sei.
• Fahrbahnsanierung der Staatsstraße 2305 zwischen
Burgstraße und Birkenberg: Vorstellung der Planung
durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg
Nachdem im Sommer 2013 die Fahrbahnsanierung auf der
Staatsstraße 2305 (Nordumgehung) im Abschnitt zwischen
Industriestraße und Burgstraße erfolgte, wird die Erneuerung
der Fahrbahn nunmehr auf der St 2305 zwischen Burgstraße
und der Kreuzung Spessartstraße/Am Birkenberg fortgesetzt.
Die diesjährigen Maßnahmen sind in zwei Bauabschnitte unterteilt:
1. Die Renovierung der Fahrbahn im Bauabschnitt 1 zwischen
Burgstraße und Knotenpunkt Michelbach (Kreuzung Schloßstraße/Kälberauer Straße) ist unter Vollsperrung in der Zeit
vom 29.7. bis 7.8.2014 vorgesehen. Die Umleitung erfolgt
wie im Vorjahr in beide Fahrtrichtungen über Industriestraße/
Westumgehung/Wasserloser Straße/Stadtteil Kälberau.
2. Nach dem Alzenauer Stadtfest wird das Projekt mit Bauabschnitt 2 zwischen dem Knoten Michelbach und der Einmündung Spessartstraße/Am Birkenberg ebenfalls unter Vollsperrung vom 12.8. bis 22.8.2014 fortgesetzt. Die Umleitung
erfolgt in Fahrtrichtung Alzenau über die Spessartstraße/
Laurentiusstraße/Schloßstraße und für die Fahrtrichtung
Niedersteinbach über die Schloßstraße und Spessartstraße.
Auf den Umleitungsstrecken wird für die Dauer der Baumaßnahmen jeweils ein Halteverbot angeordnet. Projektleiter Mirco
Amic vom Staatl. Bauamt Aschaffenburg stellte die geplante
Maßnahme vor. Für den Bereich zwischen Knoten Michelbach
und der Einmündung Spessartstraße/Am Birkenberg wird durch
den Einbau des Fahrbahnbelages Typ DSHV5 dem von den
Anwohnern geforderten Lärmschutz Rechnung getragen. Auf
Bitte des Sprechers der BI Michelbach und Albstadt, Horst Kröll,
überlässt das Staatl. Bauamt Aschaffenburg eine Studie über
Nr. 20 / 2. Oktober 2014
die Wirksamkeit dieses Fahrbahnbelages in Bezug auf die
Lärmreduzierung.
• Städtebauförderung der Jahre 2015 ff.; Bedarfsmitteilung
an die Regierung von Unterfranken
Städtebauförderung für die Kernstadt Alzenau
Am 08. Juli fand eine Besprechung mit Frau Daniela Kircher von
der Regierung von Unterfranken statt. Über den Entwurf der
Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung statt. Für die
Sanierungsgebiete I, II und III wurden aufgrund der Ergebnisse
des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
für den Jahresantrag 2015 mit Fortschreibung bis 2018 folgende
Maßnahmen vorbesprochen:
Es handelt sich hierbei um zuwendungsfähige (Bau-)Kosten.
Bei Baumaßnahmen sind in der Regel nicht alle Kosten zuwendungsfähig, so dass die städtischen Haushalt zu veranschlagenden Kosten etwas höher zu bemessen sind. Die angemeldeten Maßnahmen meldet die Regierung von Unterfranken
(RUF) ihrerseits wieder bei der Obersten Baubehörde an. In der
Regel werden die Mittel dort auch so, wie von der RUF gemeldet, zur Verfügung gestellt und werden für die Stadt Alzenau
fest eingeplant. So stellt die Bedarfsmitteilung auch eine gewisse
Verpflichtung für den kommenden städtischen Haushalt und
Finanzplan dar.
Beschluss 13:10 Stimmen:
Die Stadt Alzenau stimmt den o.g. Maßnahmen im Rahmen des
Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
für die Aufnahme in den Jahresantrag 2015 ff. zu.
Die notwendigen Eigenmittel werden für das Haushaltsjahr 2015
sowie die Folgejahre bereitgestellt. Vor Beginn einer Maßnahme
ist über jede neue Maßnahme vorher zu befinden.
Hinweis:
Die SPD-Fraktion votierte lediglich gegen die Aufnahme der
städtebaulichen Neugestaltung des Alten Gefängnisses und
gegen die Umgestaltung/Umnutzung der Ölmühle hinter dem
Rathaus, die FDP-Fraktion gegen die städtebauliche Neugestaltung des Alten Gefängnisses.
• J
ahresabschluss 2013 der Energieversorgung Alzenau
GmbH; Verwendung des Bilanzgewinnes und Entlastung
des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA)
hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2014 den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 17.802.000 € und
Nr. 20 / 2. Oktober 2014
einem Gewinn von 700.000 € einstimmig festgestellt sowie der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Außerdem hat der Aufsichtsrat der EVA GmbH in dieser Sitzung
die Verwendung des Jahresgewinns vorberaten und der Gesellschafterversammlung der EVA GmbH vorgeschlagen, den
Jahresgewinn in Höhe von 700.000 € an die Gesellschafter
auszuschütten. Als Wertstellung für die Auszahlung wurde der
1. August 2014 festgelegt. Die Gesellschafterversammlung der
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EVA GmbH hat in ihrer Sitzung ebenfalls am 15. Juli 2014 gemäß
der Empfehlung des Aufsichtsrates Beschluss gefasst.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Alzenau stimmt der Ausschüttung des
Bilanzgewinnes der EVA GmbH für das Geschäftsjahr 2013 in
Höhe von 700.000 € zu (städtischer Anteil 30,5 v. H. = 213.500 €)
und erteilt dem Aufsichtsrat die Entlastung.
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Redaktioneller Teil
Sitzung des Stadtrates am 3. Juni 2014
•Bericht des Bürgermeisters
– Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Neugestaltung Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Die Straßenbauarbeiten ab der Dieselstraße bis zur Neu-Isenburger Straße erfolgen unter Vollsperrung.
Die letzten Arbeiten am Kanal finden aktuell im Bereich des
Einmündungsbereiches der Rodenbacher Straße und an den
Hausanschlüssen statt.
Die Wasserleitungsarbeiten im derzeitigen Bauabschnitt sind
abgeschlossen.
Die Hauptzufahrt vom Minikreisel in die Hanauer Straße ist für
Anlieger und den Anlieferverkehr wieder freigegeben. Die Poststraße bleibt vorerst noch Sackgasse. In Kürze beginnen hier
die Arbeiten an der Wasserleitung und am Kanal. Der Straßenbau erfolgt in den Sommerferien.
Erschließungsmaßnahmen im Industriegebiet Alzenau Nord,
3. Bauabschnitt
Die Arbeiten für Kanal, Wasser, Gas und Kabel sind abgeschlossen. Derzeit wird das Straßenplanum erstellt und mit dem
Setzen der Leistensteine begonnen.
Erneuerung der Heizung Forstgebäude/Musikschule
Die Arbeiten sind bis auf die Abgasableitung fertig gestellt. Die
Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich in Absprache mit der
Herstellerfirma Mitte Juni 2014.
Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Die Bauarbeiten haben seit dem 26.05.2014 unter Vollsperrung
begonnen. Der Buswendeplatz ist hergestellt. Für die Schüler
wurde ein Korridor geschaffen sowie die Brücke zur Benutzung
freigegeben. Die neuen Busfahrpläne gelten seit 25.05.2014.
Die provisorische Umfahrung über die umliegenden Wirtschaftswege kann von den Anliegern genutzt werden.
Die überörtliche Umleitung ist über die umliegenden Staatsstraßen ausgeschildert worden.
Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Der Beginn der Arbeiten ist für Ende Juni und der Endtermin für
Dezember 2014 vorgesehen. Der genaue Bauablauf wird mit
der bauausführenden Firma abgestimmt und im Anschluss an
alle beteiligten Anwohner kommuniziert sowie auf der Homepage
der Stadt Alzenau veröffentlicht.
Fuß- und Radweg zwischen Feuerwehr Alzenau und
Heidewegsteg
Die Asphaltierungsarbeiten sollen in den Pfingstferien durchgeführt werden. Der Weg ist daher gesperrt.
Nr. 14 / 11. Juli 2014
Umgestaltung Feuerwehrgerätehaus Alzenau-Hörstein
Die Fertigmontage der Sanitärobjekte sowie der Beleuchtung
ist abgeschlossen. Gegenwärtig werden die restlichen Malerarbeiten im Neubauteil und die Verputzerarbeiten im Bestandsgebäude durchgeführt. Die Lieferung und Montage der Teeküche ist erfolgt. Die Grundreinigung wurde durchgeführt.
Neubau Grundschule Alzenau-Hörstein
Die Rohbau- sowie Dachabdichtungsmaßnahmen sind fertiggestellt. Die Rohinstallationen für Elektro, Heizung, Lüftung und
Sanitär sind abgeschlossen. Die Trockenbauwände wurden
eingebaut. Die Fenster- und Pfostenriegelbauarbeiten inkl. des
Raffstores sind montiert.
Die Innenputzarbeiten sind beendet. Der Estrich wurde eingebracht. Die Fassade ist öffentlich ausgeschrieben worden. Die
abgehängten Decken sind vergeben, mit den Arbeiten soll nach
Anlieferung des Deckenmaterials begonnen werden.
Die Bodenbeläge sowie die Innentüren werden vom Büro Voigt
und Herzig derzeit zur Ausschreibung vorbereitet und im
Anschluss daran beschränkt ausgeschrieben.
Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße
Die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Kabelarbeiten sind abgeschlossen. Im Bereich der Kantstraße wurden die Straßenübergänge asphaltiert. Derzeit wird die Frostschutzschicht im Bereich
der neuen Straße eingebaut. Demnächst wird mit dem Setzen
der Leistensteine begonnen.
Es waren zwei Wortmeldungen zu verzeichnen.
Herr Horst Kröll erkundigte sich zu folgenden Themen:
1. Die Höhe der Rücklage im städtischen Haushalt
2. Einnahmesituation hinsichtlich der Einkommens- und Umsatzsteuer
3. Einhaltung der Haushaltsansätze
4. Einhaltung des Kostenrahmens für die Bayerische Gartenschau 2015
5. Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Haushalt 2013
6. Regressanspruch der Stadt Alzenau hinsichtlich der Sanierung
des Sportplatzes Albstadt
7. Höhe der Einnahmen aus dem Sandabbau durch das Kieskontor Hanau
8. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
9. Erweiterung der Aussegnungshalle im Stadtteil Michelbach
10. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan
der Stadt Alzenau
Hierzu wurden folgende Antworten gegeben:
Zu 1.) Die Rücklage der städtischen Haushalt beläuft sich auf
1,4 Mio €
Zu 2.) Für das Haushaltsjahr 2013 betrug der Haushaltsansatz
für die Einnahmen 10 Mio. €. Tatsächlich wurden 11 Mio.
€ eingenommen.
Zu 3.) Ziel der Haushaltspolitik ist es wie bisher, die Haushaltsansätze weiterhin einzuhalten. Über mögliche Abweichungen wird der Stadtrat entsprechend informiert.
Zu 4.) Der Kostenrahmen für die Bayerische Gartenschau 2015
in Alzenau wird nahezu eingehalten.
Zu 5.) Für verschiedene Haushaltsbereiche gibt es sogenannte
Deckungsringe. Dadurch können einzelne über- bzw.
außerplanmäßige Ausgaben gegenfinanziert werden.
Ansonsten sind für nicht vorgesehene Maßnahmen seitens der Verwaltung Deckungsvorschläge zu unterbreiten.
Nr. 14 / 11. Juli 2014
Zu 6.) Die Angelegenheit wurde im Wege eines gerichtlichen
Vergleichs abgeschlossen.
Zu 7.) Die Einnahmen der Stadtwerke Alzenau sind im Geschäftsbericht dargestellt. Dieser wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau veröffentlicht. Außerdem
kann eine Einsichtnahme bei den Stadtwerken erfolgen.
Zu 8.) Mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LEDTechnik wird sich der Stadtrat befassen.
Zu 9.) Eine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erweiterung der Aussegnungshalle im
Stadtteil Michelbach erfolgt im Rahmen der nächsten
Haushaltsberatungen.
Zu 10.) Das Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Aufstellung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wird wie
geplant fortgeführt.
Frau Brigitte Schneck bemängelte das Fahrradwegenetz im
Stadtbereich Alzenau. Ferner erkundigte sie sich über die Absperrung und das Durchfahrtsverbot in der Prischoßstraße.
Weiterhin vermisse sie bei der Autobahnabfahrt in Karlstein am
Main den Hinweis auf Alzenau.
Zu den angesprochenen Punkten wurde ihr mitgeteilt, dass ein
innerörtliches Fahrradwegenetz besteht und etliche Maßnahmen
diesbezüglich realisiert wurden, aktuell an der Optimierung
gearbeitet werde, v.a. hinsichtlich der Beschilderung.
Das Durchfahrtsverbot in der Prischoßstraße wurde im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens zur Westumgehung festgelegt.
Hinsichtlich der Autobahnbeschilderung wurde darauf hingewiesen, dass das städtische Verkehrslenkungskonzept vorsehe,
die Alzenauer Stadtmitte über die Abfahrt „Alzenau-Mitte“ zu
erreichen, um die Stadtteile Hörstein und Wasserlos vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
•Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur „Neuaufstellung
des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Märkerstraße“,
Gemarkung Alzenau vom 28.11.2013:
Aufhebungsbeschluss
Mit Beschluss vom 28.11.2013 hat der Stadtrat ein Verfahren
zur Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Märkerstraße“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes
für diesen Bereich eingeleitet. Ziel und Zweck der Bauleitplanung
sollte es sein, auf Teilbereichen der o.g. Flurstücke Wohnbebauung zu realisieren und dadurch ein abgerundetes Ortsbild
bzw. eine auf beiden Straßenseiten einheitliche Ortseinfahrt zu
schaffen sowie ggf. eine Umgestaltung des Straßenraumes mit
Anlegung eines Bürgersteiges am Ortseingang zu fokussieren.
Es sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
solche Wohnbaumaßnahme am östlichen Siedlungsrand der
Kernstadt geschaffen und das Verfahren im Regelverfahren
durchgeführt werden.
Im Rahmen der planungsrechtlichen Vorarbeiten und im Zuge
der Abstimmung mit dem Planer sowie dem beauftragten
Planungsbüro wurde der durch das Regelverfahren verursachte Zeitrahmen als problematisch angesehen. Durch das
Erfordernis, die Wohnbebauung schnellstmöglich realisieren
und dadurch auch die Umgestaltung des Straßenraumes verwirklichen zu können, wurde die Art der Verfahrensdurchführung
nochmals geprüft.
Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Stadt Alzenau gem. § 34
Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortsteile einbeziehen
kann, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche
Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt
sind. Bereits der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
wurde städtebaulich darin begründet, dass ein abgerundetes
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Ortsbild geschaffen werden soll, indem man die Wohnbebauung
auf beiden Straßenseiten der Ortseinfahrt einheitlich gestaltet
und die bereits vorhandene Wohnbebauung aufnimmt. Demnach
ist die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche durchaus
durch Wohnbebauung geprägt.
Die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist
daher möglich. Dies hat zur Folge, dass gem. § 34 Abs. 6 BauGB
die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
entsprechend anzuwenden sind.
Das in § 13 BauGB geregelte vereinfachte Verfahren wird bei
der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit der Konsequenz
durchgeführt, dass
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ,
2. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
3. von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
4. sowie von der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen werden kann.
Zusammenfassend können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnbaumaßnahmen im Zuge
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sowohl in einem
kürzeren Zeitrahmen als auch kostengünstiger durchgeführt
werden.
Einstimmiger Beschluss:
Der vom Stadtrat der Stadt Alzenau in der Sitzung vom
28.11.2013 gefasste Neuaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Märkerstraße“ wird aus Kosten- und Zeitgründen
aufgehoben. Der in der gleichen Sitzung gefasste Beschluss
zur Änderung des Flächennutzungsplanes für Teilbereiche der
Flurstücke 3596, 3598, 3598, 3599 sowie 3724 bleibt bestehen,
da die Änderung des Flächennutzungsplanes weiterhin notwendig ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates
über die Aufhebung des Neuaufstellungsbeschlusses „Märkerstraße“ vom 28.11.2013 öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt
der Stadt Alzenau bekannt zu machen.
•Neuaufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kantstraße-/Pestalozzistraße“, Gemarkung
Kälberau im Bereich des Flurstücks 2350:
Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie Satzungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am
26.09.2012 beschlossen, für das Flurstück 2350, Gemarkung
Kälberau, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kantstraße-/Pestalozzistraße“ aufzustellen.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, ein Wohngebiet auf
der Fläche der aktuell noch bestehenden „Neuen Schule“ in
Kälberau auszuweisen und zu realisieren. Unter anderem soll
somit dem Gebot der Wiedernutzbarmachung von Flächen aus
dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) nachgekommen
werden.
Mit der Planausarbeitung zur Neuaufstellung des Bebauungsund Grünordnungsplanes „Kantstraße-/Pestalozzistraße“ in
dem Bereich des Flurstücks 2350 wurde das Architekturbüro
Schuler & Schickling, Rhönstraße 1, 63762 Großostheim,
beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss sowie der Zeitraum der öffentlichen
Auslegung des aktuellen Planentwurfs mit Begründung sowie
die Schallimmissionsprognose für die oberhalb liegende Sportanlage wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau
Seite 8
Nr. 3 vom 07.04.2014 amtlich bekannt gemacht. Der Zeitraum
der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.02.2014 bis zum
21.03.2014 durchgeführt.
Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.02.2014
die Möglichkeit gegeben, bis zum 21.03.2014 frühzeitig Einsicht
in die Planung zu nehmen und ggf. Anregungen und Bedenken
vorzubringen.
Einstimmiger Beschluss:
Die im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung
des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kantstraße/Pestalozzistraße“, Gemarkung Kälberau werden, wie in der Sitzung
erörtert, behandelt.
Der Stadtrat der Stadt Alzenau beschließt aufgrund der §§ 9
und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über
bauliche Nutzungen der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art.
81. der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des
Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft
und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kantstraße/Pestalozzistraße“, Gemarkung Kälberau, bestehend aus
Planzeichnung, dem Text in der Fassung der Sitzung des Stadtrates vom 02.06.2014 als
SATZUNG
und billigt die Begründung hierzu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß
§ 8 Abs. 3 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der
Stadt Alzenau bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
•Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des
Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau:
Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie Feststellungsbeschluss
Einstimmiger Beschluss:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau im Bereich des Flurstücks
2350, Gemarkung Kälberau werden, wie in der Sitzung erörtert,
behandelt.
Der Stadtrat stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich des Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau,
sowie die Begründung mit dem Umweltbericht hierzu fest.
Gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Flächennutzungsplanänderung der höheren Verwaltungsbehörde, dem
Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmigung vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung
der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu
machen.
Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau
wirksam.
•Verschiedenes
– Lebensmittelnahversorger im Stadtteil Hörstein
Der Bürgermeister berichtete über den aktuellen Sachstand
hinsichtlich der ggf. erfolgenden Ansiedlung eines Lebensmittelnahversorgers auf dem ehemaligen REWE-Gelände im
Stadtteil Hörstein. Derzeit laufen nach Aussagen des Eigentümers die Vertragsverhandlungen zwischen Eigentümer und
einem möglichen Betreiber.
Nr. 14 / 11. Juli 2014
– Ehrenamtskarte des Landkreises Aschaffenburg
Der Bürgermeister schlug vor, Inhabern der Ehrenamtskarte
des Landkreises Aschaffenburg einen Nachlass von 50 Prozent
einzuräumen bei Besuch der Alzenauer Freibäder für Jahresund 10er Karten.
Einstimmiger Beschluss:
Inhaber der Ehrenamtskarte des Landkreises Aschaffenburg
erhalten einen Nachlass von 50 Prozent auf Jahres- und 10er
Karten beim Besuch der Alzenauer Freibäder.
– Feuerwehrgeräthaus Hörstein:
Fußboden in der Fahrzeughalle
Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
21.06.2012 soll der vorhandene Boden in der ehemaligen Werkstatt nur gereinigt werden.
Am 27.05.2014 wurde seitens der Reinigungsfirma der Boden
in der Fahrzeughalle mittels Bodenreinigungsmittel und Hochdruckreiniger gereinigt. Da am 28.05.2014 festgestellt wurde,
dass diese Reinigung nicht den gewünschten Erfolg zeigte,
wurde die Firma aufgefordert, eine nochmalige Reinigung mit
Spezialreinigungsmitteln durchzuführen. Diese Reinigungsmittel wurden bereits bestellt. Die Nachreinigung findet voraussichtlich am 04.06.2014 statt und lässt ein zufriedenstellendes
Ergebnis erwarten. Die Bodenreinigung wurden mit 295,00 €
netto beauftragt.
Die Grundfläche des Hallenbodens beträgt ca. 300 m². Die
Kosten für eine Beschichtung des Bodens betragen ca.
70,00 €/m² netto, also rd. 21.000,00 € netto für die gesamte
Fläche. Es ist jedoch nicht gewährleistet, dass mit einer solchen
Beschichtung die geforderte Rutschfestigkeitsklasse R 12
erreicht wird.
Gemäß Kostenschätzung des Büros Kern vom 20.06.2012
betragen die Kosten für den Ausbau des vorhanden Bodens
und den Einbau eines Bodens mit Vollklinkerplatten als Rüttelboden rd. 54.000,00 € netto. Die Alternative hierzu wäre der
Einbau des gleichen Fliesenbelages mit Kosten in Höhe von ca.
26.400,00 € netto.
Im Haushalt stehen für die Maßnahme insgesamt 930.000,00 €
zur Verfügung. Nach der Kostenhochrechnung des Büros Kern
vom 02.06.2014 sind die Haushaltsmittel ausgeschöpft. Sollte
der Hallenboden ausgetauscht oder beschichtet werden,
müssen die entsprechenden Haushaltsmittel überplanmäßig
bereitgestellt werden.
Beschluss mit 22:1 Stimmen:
Auf die Verlegung eines neuen Bodenbelages im zukünftigen
Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Hörstein wird verzichtet.
Seite 8
Nr. 8 / 17. April 2014
Redaktioneller Teil
– Feuerwehrgerätehaus Hörstein an der Gerichtsplatzstraße
Die Innenputzarbeiten im Anbau sind fertiggestellt. Die Deckendämmarbeiten wurden durchgeführt. Die Fußbodenheizung
wurde verlegt, ebenso die Rohmontage für Heizung und Wasser abgeschlossen. Der Estrich wurde in der 4. KW eingebracht.
Die Restfeuchte lässt der Zeit noch keine Bodenfliesenverlegung
zu. Mit den Fliesenarbeiten an den Wänden wird begonnen. Die
Elektroverkabelung ist weitestgehend abgeschlossen. Der
Ober- und der Unterflurhydrant wurden hergestellt. Derzeit
werden die Malerarbeiten, Deckenbauarbeiten sowie die Arbeiten für die Absauganlage durchgeführt.
Sitzung des Stadtrates am 27. März 2014
– Neubau Grundschule Hörstein
Der Rohbau- sowie Dachabdichtungsmaßnahmen sind fertiggestellt. Derzeit werden die Rohinstallationen für Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär zu Ende gebracht. Die Trockenbauwände wurden eingebaut. Die Fenster- und Pfostenriegelbauarbeiten werden derzeit montiert. Die Raffstore-Anlage wird in
der ersten Aprilwoche installiert. Die Innenputzarbeiten werden
momentan ausgeführt. Danach folgen planmäßig die Estricharbeiten. Die Fassade, die Bodenbeläge und die Innentüren
werden derzeit vom Büro Voigt und Herzig für die Ausschreibung
vorbereitet.
•Bericht des Bürgermeisters
– Umbau Hanauer Straße „West“:
• Bauabschnitt 1.1 (Polizeikreisel – Dieselstraße)
Die Arbeiten des 1. Bauabschnitts sind abgeschlossen.
• Bauabschnitt 1.2 (Mischwasserableitung Elzegraben)
Bis auf wenige Bereiche, in denen die Fahrbahndecke noch nicht
aufgebracht werden konnte, sind die Arbeiten abgeschlossen.
• Bauabschnitt (Dieselstraße – Minikreisel/Mühlweg)
Die Arbeiten am Kanal finden aktuell im Bereich Neu-Isenburger
bis Michel-Antoni-Straße statt. Der Hauptkanal ist im Bereich
von Dieselstraße bis Elzestraße verlegt. Zwischen Rodenbacher
Straße und Minikreisel stehen die Kanalarbeiten kurz vor ihrem
Abschluss.
Wasserleitungsarbeiten werden zwischen der Diesel- und der
Elzestraße erledigt.
Zwischen der Kumpfgartenstraße und dem Mühlwegkreisel
werden die Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt.
Gleichzeitig wird halbseitig mit den Arbeiten ab der Dieselstraße bis zur Neu-Isenburger begonnen.
– Abbruch Schule Kälberau
Die Arbeiten sind vollständig abgeschlossen.
• Kanalbau Bauabschnitt 1.2 Kanalableitung Hanauer
Straße – Bernhardsbeune:
Die Kanalbauarbeiten zwischen Bernhardstraße und Lenzenbühl
sind komplett erledigt. Die bituminöse Feinschicht ist zwischen
Einmündungsbereich „Hanauer Straße – Lenzenbühl“ eingebaut
und die Arbeiten sind somit in diesem Bereich abgeschlossen.
Die Herstellung der noch fehlenden bituminösen Feindecke im
Bereich zwischen Klostergut und Lenzenbühl sowie die Wiederherstellung des Radweges sollen in Kürze erledigt werden.
• Weitere Informationen
− Die neu geschaffene Parkanlage „Rother Strauch“ wird bepflanzt.
− Die Fassade des Pavillons in Alzenau-Wasserlos wird neu
gestrichen.
− Bei der Suche nach einem Betreiber für den Lebensmittelmarkt
im Stadtteil Hörstein laufen derzeit Gespräche mit Interessenten. Vor Inbetriebnahme wären Umbaumaßnahmen erforderlich. Eine Eröffnung zum Jahresende erscheint möglich.
− Bei der Burgsanierung finden zur Zeit Reparaturarbeiten am
Dach statt, die länger als Mai dauern werden. Bis zum Beginn
der Gartenschau wird das Gerüst entfernt werden.
− Zum Thema „Mehrgenerationenwohnen“ möchte die Stadt
Alzenau einen Aufruf starten, wer zu diesem Projekt bereit
wäre. Danach werde man noch Investoren und Anbieter
suchen.
− Im Zeitraum vom 5. bis zum 9. Mai wird die KVG das FahrgastInformationssystem erneuern. Bis zum Jahresende werden
die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Wingertstraße
abgeschlossen sein.
− Das Radwegenetz der Stadt Alzenau soll optimiert werden.
– Erschließung GI Nord, 3. Bauabschnitt
Die Submission fand am 11.03.2014, das Vergabegespräch am
26.03.2014 statt. Die Ermächtigung für die Vergabe wurde in
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.03.2014
erteilt. Daher wird bereits nach Ostern mit den Bauarbeiten
begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende Juni 2014 vorgesehen.
– Sanierung der Ortsdurchfahrten Albstadt und Michelbach
Die Arbeiten für die provisorische Umfahrung über die umliegenden Wirtschaftswege sind abgeschlossen.
Aktuell befinden sich beide Maßnahmen in der Ausschreibungsphase.
Mit der Baumaßnahme Albstadt soll im Mai begonnen werden,
in Michelbach ist ein Baubeginn für Mitte Mai vorgesehen.
Mit Einrichtung der Vollsperrung in Albstadt werden für den
Linienbusverkehr geänderte Fahrpläne gelten. Entsprechende
Informationen sind vorrangig der Homepage der Stadt Alzenau
zu entnehmen.
Analog zur Baustelleninformation der Hanauer Straße werden
hier auch aktuelle Informationen zum Bauablauf zu finden sein.
– Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/ Pestalozzistraße
Mit den Erschließungsarbeiten wurde in der 12. KW 2014 begonnen. Derzeit werden die Kanalbauarbeiten für den Hauptkanal durchgeführt. Die Fertigstellung ist für Ende Juli 21014
vorgesehen.
– Straßenunterhaltungsarbeiten
Über die Wintermonate hinweg konnten nur partiell Straßenunterhaltungsarbeiten in Alzenau und den Stadtteilen durchgeführt
werden.
•Sanierungsgebiet „Westliche Hanauer Straße und Betriebsgelände der Fa. Wellpappe”:
Vorstellung des Gestaltungshandbuches
In seiner Sitzung vom 04.07.2013 hat der Stadtrat für das Gebiet
„Westliche Hanauer Straße und Betriebsgelände der Fa. Wellpappe“ die Festlegung als Sanierungsgebiet beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 16 vom
09.08.2013 öffentlich bekannt gemacht und die Eintragung des
Nr. 8 / 17. April 2014
Sanierungsvermerks in das Grundbuch der betroffenen Grundstücke veranlasst.
Zur Erreichung der Sanierungsziele auf den privaten Flächen
im Sanierungsgebiet sollen Investitionen privater Eigentümer in
eine ortstypische Gestaltung im Rahmen eines kommunalen
Förderprogramms unterstützt und gefördert werden. Als Grundlage für dieses Förderprogramm soll ein Gestaltungshandbuch
dienen, in dem sowohl Gestaltungsleitlinien und –empfehlungen,
die Förderrichtlinien selbst sowie eine Gestaltungssatzung zur
Festlegung der besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen enthalten sind.
Da die Zuwendungen aus diesem Kommunalen Förderprogramm durch die Regierung von Unterfranken bezuschusst
werden, ist das Handbuch mit der Regierung abzustimmen.
Der aktuelle, jedoch noch nicht abschließend mit der Regierung
von Unterfranken abgestimmte Entwurf des Gestaltungshandbuches ist über den Link http://www.schirmer-stadtplanung.
de/_upload/Download/140319_GHB_Alzenau.pdf einsehbar.
Frau Haines vom Büro Prof. Dipl.-Ing. Schirmer, Würzburg, wird
den Entwurf des Handbuches vorstellen und erläutern sowie über
die bisher erzielten Abstimmungsergebnisse informieren. Die
maximal zu gewährende Zuschusshöhe ist noch festzulegen. Die
Regierung wird die förderfähigen Kosten mit 60 % bezuschussen.
Der endgültige Entwurf soll sodann den betroffenen Bürgern im
Rahmen einer Bürgerwerkstatt vorgestellt werden, um eine
maximale Akzeptanz zu erreichen.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Gestaltungshandbuches
für das Sanierungsgebiet „Westliche Hanauer Straße und Betriebsgelände der Fa. Wellpappe“ zur Kenntnis. Die maximale
Zuschusshöhe im Kommunalen Förderprogramm als Bestandteil des Gestaltungshandbuches wird mit 30 % der förderfähigen
Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 € je Gesamtmaßnahme
festgelegt.
Nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird
der Stadtrat voraussichtlicht im April/Mai 2014 einen entsprechenden Beschluss fassen.
Beginn der Maßnahme wird am 01.06.2014 sein und voraussichtlich bis 2025/2030 andauern.
Seite 9
Die massive Überschreitung der Baugrenze bzw. die Situierung
eines Neubaus komplett außerhalb der Baugrenze tangiert einen
Grundzug der Planung, weshalb eine Befreiung gem. § 31
BauGB nicht zulässig ist und somit nicht in Aussicht gestellt
werden kann.
Von einem öffentlichen Interesse kann im vorliegenden Fall nicht
ausgegangen werden. Durch den Antrag werden lediglich die
Privatinteressen der Eigentümerin vertreten. Im bestehenden
Fall wird die Änderung der Festsetzung für ein konkretes Bauvorhaben beantragt. Die Änderung hat somit auch für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung kein Erfordernis. Zumal
gerade die Baugrenzen zum Zeitpunkt der 1. Änderung des
Bebauungsplanes in der Art festgesetzt wurden, um prinzipiell
eine Nachverdichtung in Form von Anbauten an den Bestand
zu ermöglichen.
Einstimmiger Beschluss:
Der Antrag auf 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsund Grünordnungsplanes „Elzegraben“ wird abgelehnt.
•Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungs- und
Grünordnungsplanes „Siedlung am Stein“ für das Flurstück 10085/1, Gemarkung Michelbach
Die Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nrn. 10085/1, Gemarkung Michelbach, stellte den Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Siedlung
am Stein“ mit dem Ziel, das Baufenster des Flurstücks um 3m
in Richtung Westen zu verschieben, die Errichtung einer Doppelgarage als Grenzgarage festzusetzen, die talseitige Wandhöhe anstelle von 5,0 m auf 6,0 m festzusetzen.
•Antrag auf 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsund Grünordnungsplanes „Elzegraben“ für das Flurstück
5999/1, Gemarkung Alzenau
Die Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nrn. 5999/1, Gemarkung
Alzenau, stellte den Antrag auf die 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Elzegraben“, mit
dem Ziel, durch Änderung des Baufensters im südlichen Bereich
ihres Grundstücks eine Einzelhausbebauung zu ermöglichen.
Die zu ändernden Festsetzungen tangieren die Grundzüge der
Planung, weshalb eine Befreiung gem. § 31 BauGB nicht zulässig ist und somit nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Von einem öffentlichen Interesse kann im vorliegenden Fall
ebenfalls nicht ausgegangen werden. Durch den Antrag werden
lediglich die Privatinteressen der Eigentümerin vertreten. Im
bestehenden Fall wird die Änderung der Festsetzung für ein
konkretes Bauvorhaben beantragt. Die Änderung hat somit auch
für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung kein Erfordernis, zumal gerade die Baugrenzen zum Zeitpunkt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes in der Art festgesetzt wurden,
um die Kleinteiligkeit der vorhandenen Bebauung in der Siedlung
weiter zu erhalten.
Beschluss mit 20 : 2 Stimmen:
Der Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsund Grünordnungsplanes „Siedlung am Stein“ wird abgelehnt.
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•Änderung und Neufassung der Verordnung der Stadt
Alzenau über das Verbot des Badens für den Baggersee
in der Flurabteilung „Neufeld“ (ehemals Kiesgrube „Becker“), Gemarkung Wasserlos
Die Verordnung über das Verbot des Badens für den vorgenannten Baggersee vom 27.08.1990 endete mit Fristablauf am
26.08.2010.
Einstimmiger Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentlichen Einrichtungen in der Sitzung am
20.02.2014 erlässt der Stadtrat die Neufassung der Badeverordnung.
Hinweis: Die beschlossene Badeverbotsverordnung wurde in
der letzten Ausgabe von „Alzenau aktuell“ Nr. 7 vom 4. April
2014 bereits amtlich bekanntgemacht.
•Feststellung der Jahresrechnung 2012
gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
Die vorläufige Jahresrechnung 2012 wurde dem Bau- und
Finanzausschuss am 05.02.2013 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
vorgelegt und bekannt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. Art. 103 GO die
örtliche Prüfung in mehreren Sitzungen durchgeführt. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Jeanette
Kaltenhauser, wird dem Stadtrat in dieser Sitzung über die
örtliche Prüfung berichten.
Der Haushaltsplan 2012 umfasste Gesamteinnahmen und
-ausgaben im Verwaltungshaushalt von € 40.649.500 € und im
Vermögenshaushalt von € 12.405.000.
Unstimmigkeiten der Jahresrechnung sowie wesentliche Beanstandungen wurden nicht festgestellt.
Die Jahresrechnung 2012 kann somit festgestellt werden.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 im Verwaltungshaushalt mit 41.767.362,29 €
und im Vermögenshaushalt mit 10.677.462,01 € fest.
•Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2012
Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Zweiter Bürgermeister Helmut Schuhmacher die Leitung.
Über die Entlastung einer jeweiligen Jahresrechnung hat der
Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu beschließen, nachdem die
örtliche Prüfung erfolgt ist und die Jahresrechnung festgestellt
ist.
Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Alzenau ist durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt festgestellt worden.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, für die Jahresrechnung 2012, die örtlich
geprüft und festgestellt ist, gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entlastung zu erteilen.
Hinweis: Der Erste Bürgermeister nahm an der Abstimmung
gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
•Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 der
Stadtwerke Alzenau und Erteilung der Entlastung
Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm ebenfalls der
Zweite Bürgermeister Helmut Schuhmacher die Leitung der
Sitzung.
Die Jahresabschlüsse der Stadtwerke für die Jahre 2011 und
2012 wurden durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband
erstellt und in den Sitzungen des Werkausschusses am 12.7.2012
Nr. 8 / 17. April 2014
und 17.09.2013 gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit §
25 EBV vorgelegt und von Herrn Dipl.Volkswirt Martin Ertl erläutert. Die Prüfung der Jahresabschlüsse durch die örtliche
Rechnungsprüfung sowie dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist erfolgt und der Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk liegt vor.
Insgesamt schließen die Ergebnisse 2011 und 2012 wie folgt
ab:
2011
2012
Bilanzsumme
64.809.197,89 €
66.156.029,08 €
Jahresverlust
2.828.809,74 €
3.855.084,53 €
Der Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2011 setzt sich wie
folgt aus den Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige zusammen:
Gewinn- und Verlustrechnung für die einzelnen Betriebszweige für das Jahr 2011:
2011
1. Sandwerk
677.856,24 €
2. Tiefgarage
62.243,46 €
3. Hallenbetrieb
705.411,01 €
4. Bäderbetrieb
486.246,03 €
5. Veranstaltungen
530.186,40 €
6. Abwasser
329.243,14 €
7. Stadtservice
37.623,46 €
Gesamtverlust
- 2.828.809,74 €
Der Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2012 setzt sich wie
folgt aus den Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige zusammen:
Gewinn- und Verlustrechnung für die einzelnen Betriebszweige für das Jahr 2012:
2012
1. Sandwerk
673.033,41 €
2. Tiefgarage
139.764,48 €
3. Hallenbetrieb
- 1.083.109,04 €
4. Bäderbetrieb
642.639,77 €
5. Veranstaltungen
624.098,40 €
6. Abwasser
735.005,46 €
7. Stadtservice
+
42.566,03 €
Gesamtverlust
- 3.855.084,53 €
In den vorangegangenen Jahren wurden die Jahresverluste auf
neue Rechnung vorgetragen. Im § 8 Abs. 2 EBV ist geregelt,
dass Verluste, welche älter als 5 Jahre sind, per Beschluss zu
behandeln sind. Dies betrifft das Geschäftsjahr 2007, in welchem
ein Jahresverlust in Höhe von 1.905.117,50 € auf neue Rechnung
vorgetragen wurde. Es wird empfohlen, diesen aufgelaufenen
Verlustvortrag aus 2007 in Höhe von 1.905.117,50 € mit der
allgemeinen Rücklage in Höhe von 37.955.871,22 € zu verrechnen.
Für das Jahr 2012 wurde ein Gesamtverlust in Höhe von
-2.476.760,- € eingeplant, womit sich eine Planabweichung von
-821.860,- € ergibt, über die ein entsprechender Beschluss zu
fassen ist.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO das Ergebnis des
Jahresabschlusses 2011 mit einer Bilanzsumme von
64.809.197,89 € und einen Jahresverlust von 2.828.809,74 €
sowie das Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 mit einer
Bilanzsumme von 66.156.029,08 € und einem Jahresverlust
von 3.855.084,53 € fest und erteilt für die Jahresabschlüsse die
Entlastung.
Die Jahresverluste für 2011 und 2012 werden auf neue Rechnung
vorgetragen. Verlustvorträge, die älter als 5 Jahre sind, werden
gegen die allgemeinen Rücklagen verrechnet.
Nr. 8 / 17. April 2014
Seite 11
Die Planüberschreitung in Höhe von 821.860,- € wird genehmigt.
Hinweis: Der Erste Bürgermeister nahm an der Abstimmung
gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
•Jahresabschluss 2012 der Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Alzenau GmbH:
Feststellung und Entlastung
Der Jahresabschluss 2012 der Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Alzenau GmbH wurde durch die Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern erstellt, durch die Kanzlei Lucks
und Lucks aus Aschaffenburg geprüft und vom Aufsichtsrat
genehmigt.
Der Aufsichtsrat fasste in seiner Sitzung am 10.12.2013 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Aufsichtsrat genehmigt den vorgelegten, geprüften Jahresabschluss 2012
mit einer Bilanzsumme von
€ 2.617.090,31
und einem Jahresüberschuss von €
17.806,29
Der Gesamtverlust (2012 und Vorjahre) in Höhe von € 197.270,51
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Überschuss des Jahres 2012 wurde zum einen zur Reduzierung dieses Verlustvortrages und für höhere Investitionen im
Jahr 2013 verwendet.
Der Aufsichtsrat bittet die Gesellschafterversammlung, den
Jahresabschluss festzustellen und seinen Geschäftsführer zu
entlasten und beantragt auch für sich die Entlastung für diesen
Zeitraum.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Jahresabschluss 2012 der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH zu. Der Gesamtverlust
(2012 und Vorjahre) in Höhe von € 197.270,51 soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden. Zudem wird der Verwendung
des Jahresüberschusses zur Reduzierung des Verlustvortrages
und der erhöhten Investitionstätigkeit im Jahre 2013 zugestimmt.
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, den Jahresabschluss
2012 in der Gesellschafterversammlung festzustellen und den
Geschäftsführer und den Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH für
diesen Zeitraum zu entlasten.
•Antrag des Alzenauer Eissport Club e. V. auf Überlassung
eines Trainingsgeländes
Der Verein Adrenalin Sports Alzenau hat seine Inline-HockeyAbteilung aufgegeben und benötigt den Trainingsplatz neben der
Kahltalhalle nicht mehr. Der Alzenauer Eissport Club e.V. würde
diesen Platz nutzen. Jedoch ist die Anlage auf Grund ihrer Beschaffenheit nur bedingt zum Eisstockschießen geeignet.
Der Verein benötigt ein Spielfeld von 30 m Länge und etwa 20 m
Breite, wobei diese Fläche entweder mit einer Asphaltdecke oder
Verbundsteinpflaster für den Spielbetrieb befestigt sein müsste.
Ein solches Spielfeld könnte auch anderen Sportarten wie Basketball, Rollschuhlaufen, Inlinern etc. zur Verfügung stehen.
Die Herstellungskosten für einen Trainingsplatz betragen rund
36.000 Euro. Auf die Beseitigung der Spielfeldbande am ehemaligen Inline-Hockey-Platz neben der Kahltalhalle entfallen
weitere rund 6.000 Euro.
Die Verwaltung hat bereits Überlegungen angestellt, das Trainingsgelände für den Alzenauer Eissport Club e.V. auf dem
Gelände der Landesgartenschau 2015 unterzubringen. Diese
Alternative wird noch überprüft.
Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Alzenau stellt dem Alzenauer Eissport Club e.V. den
ehemaligen Inline-Hockey-Platz neben der Kahltalhalle als
Traininsplatz zum Eisstockschießen zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die Beseitigung der Spielfeldbande. Dem
AESC wird der übliche Zuschuss in Höhe von 15 % für die
Herstellung der Anlage in Aussicht gestellt. Ein entsprechender
Antrag ist dem Ausschuss für Kultur und Sport in seiner
nächsten Sitzung im Mai/Juni vorzulegen.
•Errichtung eines Windelcontainers im städtischen
Recyclinghof
Der Ausschuss für Stadtentwicklung:
Einstimmiger Beschluss auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18. Februar 2014:
Der Einrichtung eines Windelcontainers zum 1.4.2014 wird
zugestimmt. Hierfür sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von
30.000,00 € bereitzustellen.
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• Vergaben
Projekt
Vergabe
Stützmauer
Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße,
Stadtteil Kälberau
Befestigung Fuß- und
Radweg Heideweg bis
Feuerwehr Alzenau
Befestigung Fuß- und
Radweg Heideweg bis
Feuerwehr Alzenau
Firma
Auftragssumme Sitzung
brutto
Franz Kunkel,
Neuhütten
45.879,74 € 18.02.2014
Stadtentwicklungsausschuss
A. Engelhaupt GmbH,
Mittelsinn
61.991,62 € 18.03.2014
Stadtentwicklungsausschuss