Nr. 9 / 15. Mai 2015 Redaktioneller Teil Seite 9 Straßenunterhaltungsarbeiten Die Sanierung der Prischoßstraße in Alzenau wird, bis auf die Asphaltdecke im Gehweg, im März abgeschlossen sein. Die Schloßstraße im Bereich des Schlösschens Michelbach erhält einen neuen Fahrbahnbelag. Die Maßnahme wird vom Staatlichen Bauamt durchgeführt. o Lebensmittelnahversorgung im Stadtteil Hörstein Die Eröffnung des Nahkauf-Marktes im Stadtteil Hörstein findet am 16. April 2015 statt. Sitzung des Stadtrates am 26. März 2015 • Bericht des Bürgermeisters o Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Neugestaltung Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Bis auf kleinere Restarbeiten ist der Ausbau der Hanauer Straße abgeschlossen. Gleiches gilt für die Post- und Kumpfgartenstraße. Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt Aktuell finden Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen statt. Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die Karwoche vorgesehen. Bei schlechter Witterung wird sich der Einbau auf die Woche nach Ostern verschieben. Am 5. Februar fand in Albstadt eine Bürgerversammlung statt, in welcher das umfangreiche Konzept für die weiteren Bauabschnitte vorgestellt wurde. Im Juni/Juli 2015 soll mit Vorarbeiten zum Kanalbau im Kreuzungsbereich Freigerichter/Neuseser Straße begonnen werden. Es ist vorgesehen, die gesamte Kanal- und Straßenbaumaßnahme bis Ende 2016 abzuschließen. Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach Die Gehwege in den Kreuzungsbereichen „Trageserweg“ und „Zum Sandfeld“ sind gepflastert. Ebenfalls ist der aufgehellte Asphalt in diesen Bereichen aufgebracht. Derzeit wird der Eingangsbereich zum Alten Friedhof hergestellt. Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die Woche vor Ostern vorgesehen. Bei schlechter Witterung wird sich der Einbau auf die Woche nach Ostern verschieben. Neugestaltung der Burgterrassen Die Arbeiten an der Neugestaltung der Burgterrassen konnten abgeschlossen werden. Es werden noch kleine Restarbeiten an der Beleuchtung und an der Bepflanzung durchgeführt. Im Zuge der Sanierung der Burgmauer, die vom staatlichen Bauamt erfolgt, wird aktuell noch ein Pfeiler an der Burgmauer errichtet, der die Stromversorgungsleitungen für den unteren Burghof abdecken soll. Kindergarten „An der Kahlaue“, Alzenau-Kälberau Nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten zur Erweiterung des Kindergartengebäudes um einen weiteren Gruppenraum wurde ein Konzept erarbeitet, für das aktuell die Anträge für die Bau- und Fördergenehmigungen erstellt werden. Neubau Herrnmühlensteg, Alzenau-Michelbach Der Herrnmühlensteg soll einen neuen Überbau aus Aluminium erhalten. Die Erneuerung soll im September stattfinden. Bis dahin wird die Zuwegung von der Staatsstraße hergestellt und das angehängte Stromkabel umgelegt. Brücke über den Weibersbach Der Holzsteg über den Weibersbach am Michelbacher Schlösschen wurde erneuert und mit einem rutschfesten Belag versehen. o Meerhofsee – EU Jahreseinstufung der Gewässerqualität Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 24. März 2015 die EU Jahreseinstufung für Badeseen übermittelt. Für sämtliche gemeldete Badestellen erhielt der Meerhofsee die Jahreseinstufung für 2014 mit der Bestnote „Exzellent“. o Meerhofsee - Neubau Trafostation und Stromversorgung Derzeit erfolgen die Restarbeiten für die neue Stromverteilung sowie Trafostation am Meerhofsee. Hierzu wird noch abschließend eine neue Zaunanlage im Eingangsbereich errichtet und der angrenzende Wall profiliert und angepflanzt. o Prischoßhalle – Sanierung der Toilettenanlagen im Foyerbereich Gegenwärtig werden die Toilettenanlagen im Foyerbereich saniert. Es wurden die Räume entkernt und die Versorgungsleitungen verlegt. Derzeit erfolgen die Trockenbauarbeiten. In der kommenden Woche wird der neue Fußbodenestrich verlegt. Die Maßnahme soll bis Anfang Mai abgeschlossen sein. o Ausweisung eines Wohngebiets auf den Areal „Altes Rathaus, Sportgelände und Turnhalle“ im Stadtteil Hörstein Hinsichtlich einer möglichen Wohnbebauung auf dem Areal „Altes Rathaus, Sportgelände und Turnhalle“ im Stadtteil Hörstein im Zuge der Nahverdichtung brachte der Vorsitzende deutlich zum Ausdruck, dass noch keine Pläne für eine Bebauung vorliegen. Ziel sei es, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen mit Wohngebäuden, die sich der näheren Umgebung anpassen. Die Erschließung erfolge über die bestehende Straße an der Schule. Eine Stichstraße sei nicht vorgesehen. • Bürgerfragestunde Es waren zwei Wortmeldungen zu verzeichnen. Herr Geerd-Rüdiger Hoffmann erkundigte sich nach dem Anhörungstermin für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Alzenau. Bezüglich der angedachten Bebauung des Areals um das Alte Rathaus und die Turnhalle in Hörstein wollte Herr Hoffmann wissen, ob die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen für den Neubau der Schule Hörstein herangezogen werden. In diesem Zusammenhang wurde die Bitte geäußert, den Baumbestand im oberen Teil des Gebietes zu erhalten und einen Park zu anzulegen. Bürgermeister Dr. Alexander Legler antwortete hierzu, dass genaue Termine für das Bauleitplanverfahren noch nicht feststehen. Ziel sei es aber, die Maßnahme bis zum Jahresende 2015 zu realisieren. Weiterhin stehe die Finanzierung des Neubaus der Schule Hörstein nicht im Zusammenhang mit der angrenzenden Ausweisung eines Wohngebietes. Hinsichtlich der Erhaltung des Baumbestandes kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden, da noch keine konkreten Pläne über die Art und Weise einer möglichen Bebauung vorliegen. Es existiere bislang lediglich eine Planskizze, die im Areal etwa 10 Bauplätze mit innerer Erschließung vorsehe. Herr Thomas Bausewein fragte nach, ob es für die Stadt Alzenau hinsichtlich der Erzielung von höheren Erlösen sinnvoller sei, größere oder kleinere Bauplätze auszuweisen und wie es angedacht sei, die verschiedenen Bauformen der Straßenzüge „Im Sand“ und „Am Kraßberg“ zusammenzufügen. Außerdem Seite 10 besteht seitens der Anwohner die Befürchtung, dass eine größtmögliche Vollbebauung zugelassen wird, um möglichst hohe Erlöse zu erzielen. Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass es bei der Festlegung der Grundstücksgröße vorrangig darum ginge, eine bedarfsgerechte Bebauung zu ermöglichen. Ferner sei es nicht die Absicht der Stadt Alzenau, Bauland auszuweisen, um vorrangig Einnahmen zu generieren. Vielmehr solle bezahlbarer Wohnraum im Zuge der Nahverdichtung geschaffen werden. •Planfeststellungsverfahren für die Staatsstraße (St) 3308, Neubau der Ortsumgehung Karlstein, Abschnitt 160, Station 0,000 (St 3308) bis Abschnitt 120, Station 1,232 (St 2443) Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+980: hier: Entscheidung über die Vorschläge der Gemeinde Karlstein zur Erledigung der Einwendungen der Stadt Alzenau im Anhörungsverfahren Die Stadt Alzenau hat im Anhörungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Karlstein (St 3308) mit Schreiben vom 19. November 2014 sowie nach Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates am 27. November 2014 ergänzend mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 diverse Einwendungen bzw. Forderungen erhoben. Einstimmiger Beschluss: Die Vorschläge der Gemeinde Karlstein zur Erledigung der Einwendungen der Stadt Alzenau im Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Karlstein werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen behandelt und in der Sitzung erörtert. Die Zufahrt zum Betriebsgelände der Fa. Kaspar Weiss erfolgt über eine Privatstraße durch das Waldgebiet. Bei Einverständnis der Gemeinde Karlstein und der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Stadt Alzenau durch die Gemeinde Karlstein zur Erfüllung der Vorgaben der Stadt werden die von der Stadt Alzenau erhobenen Einwendungen bezüglich der geplanten Umgehungstraße zurückgenommen. •Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen In der öffentlichen, mündlichen Verhandlung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Würzburg am 23. Oktober 2014 unterlag die Stadt Alzenau einer Klage, die sich gegen einen Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau einer Anliegerstraße richtete. Aus der Begründung ist folgendes festzustellen: „…erweist sich § 7 Abs. 2 Nr. 1.1 ABS als unwirksam. Diese Vorschrift verstößt gegen höherrangiges Recht, nämlich die in Art. 5 Abs. 3 KAG niedergelegten Grundsätze, indem sie bei Anliegerstraßen eine Eigenbeteiligung der Gemeinde von 50 v.H. vorsieht.“ Ein landkreisweiter Vergleich zeigt, dass die Anteilssätze der Mustersatzung weitgehend auch angewandt werden, lediglich bei der Kategorie „Anliegerstraßen“ gibt es beim kommunalen Eigenanteil nennenswerte Abweichungen: - 29 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil von 20 v.H. (Muster) - 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil von 25 v.H. - 35 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil von 30 v.H. - 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil von 35 v.H. - 10 % der Landkreisgemeinden haben einen Kommunalanteil von 40 v.H. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich die Anwendung der Eigenbeteiligungssätze nach dem Satzungsmuster, für den Bereich der Anliegerstraßen könnte eine Abweichung von max. 10 Prozentpunkten vertreten werden. Nr. 9 / 15. Mai 2015 Es ergingen folgende Einzelbeschlüsse: Beschluss mit 15 : 10 Stimmen: Die Festsetzung der Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Anliegerstraßen auf 40 v. H. für die Fahrbahn und auf 30 v. H. für alle Nebenwege/-bereiche wird abgelehnt. Einstimmiger Beschluss: Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Anliegerstraßen wird für die Fahrbahn und für alle Nebenwege/-bereiche auf 30 v. H. festgesetzt. Beschluss mit 16 : 9 Stimmen: Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Haupterschließungsstraßen wird für die Fahrbahn auf 60 v. H. und für alle Nebenwege/bereiche auf 45 v. H. festgesetzt. Einstimmiger Beschluss: Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Hauptverkehrsstraßen wird für die Fahrbahn auf 70 v. H. und für alle Nebenwege/bereiche auf 55 v. H. festgesetzt. Einstimmiger Beschluss: Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Maßnahmen an Ortsdurchfahrten wird für die Fahrbahn auf 70 v. H. und für alle Nebenwege/-bereiche auf 55 v. H. festgesetzt. Beschluss mit 24 : 1 Stimmen: Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau bei Maßnahmen an beschränkt-öffentlichen Wegen im Innenbereich wird wie folgt festgesetzt: selbstständige Gehwege 40 v. H. selbstständige Radwege 50 v. H. selbstständige gemeinsame Geh- und Radwege 45 v. H. unselbstständige Grünanlagen 45 v. H. Beleuchtung und Entwässerung 45 v. H. Einstimmiger Beschluss: Die Eigenbeteiligung der Stadt Alzenau für verkehrsberuhigte Bereiche wird wie folgt festgesetzt: als Anliegerstraße 30 v. H. als Haupterschließungsstraße 45 v. H. Fußgängerbereiche 50 v. H. unbefahrbare Wohnwege 30 v. H. selbstständige Parkplätze 60 v. H. Der Beschluss zur Neufassung der Ausbaubeitragssatzung wurde mit 24 zu 1 Stimmen gefasst. Hinweis: Die beschlossene neue Ausbaubeitragssatzung ist in dieser Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Alzenau amtlich bekannt gemacht. •Beschluss zur Ausweisung eines Friedparks im Stadtteil Hörstein Auf die Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 17. März 2015 wurde Bezug genommen. Es ergingen folgende Einzelbeschlüsse: Beschluss mit 24 : 1 Stimmen: Der ehemalige Friedhof Hörstein wird mit Wirkung zum 1. Juni 2015 als „Friedpark“ gewidmet. Beschluss mit 18 : 7 Stimmen: Der Friedparkt erhält die Bezeichnung „Alzenauer Friedpark im Stadtteil Hörstein“. Beschluss mit 21 : 4 Stimmen: Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch Anbringung von Namensschildern direkt. Beschluss mit 21 : 4 Stimmen: Die Ruhefrist für die Grabstätte beträgt 15 Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre. Nr. 9 / 15. Mai 2015 Einstimmiger Beschluss: 1. Die Festsetzung der Grabnutzungsgebühren auf 315 € wird abgelehnt. 2. Die Grabnutzungsgebühren wurden auf 420 € festgesetzt. 3. Für die Festlegung weiterer Einzelheiten wird der Stadtentwicklungsausschuss ermächtigt. •Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7 BayKiBiG für 20 Betreuungsplätze in der Kita „An der Kahlaue” im Stadtteil Kälberau In der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau soll eine weitere Regelkindergartengruppe eingerichtet werden. Gemäß Art. 7 BayKiBiG hat die Stadt Alzenau zu entscheiden, welcher örtliche Bedarf unter die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern, anzuerkennen ist. Einstimmiger Beschluss: Für die folgenden Jahre wird die Bedarfsnotwendigkeit für 20 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau, gem. Art. 7 BayKiBig festgelegt. •Umsetzung Klimaschutzkonzept: Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED In der Sitzung des Stadtrates vom 27. November 2014 wurde nach vorangegangenen Haushaltsberatungen der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Stadt Alzenau als Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes die Umrüstung der mehr als 3200 Leuchten im Stadtgebiet in Teilschritten auf LED Leuchtmittel realisieren möchte. Nunmehr soll für die insgesamt vorhandenen 423 Koffer- und Pilzleuchten sowie noch 11 verbliebene Leuchten mit Quecksilberdampfhochdruckleuchtmittel als 1. Bauabschnitt begonnen werden. Diese Leuchten sind im gesamten Stadtgebiet verteilt: (auszugsweise) Alzenau Stadtkern: Elzestraße, Schäferbergstraße, Wolfgangstraße, Neu- Isenburger Straße, Kurmainzerstraße, Wagnerstraße, Dolmenweg, Am Elzegraben Albstadt: Leo-Wolpert-Straße, Zieglerstraße, Steingasse, Jakobustraße, Phillipusstraße, Radweg Hörstein: Edelmannstraße, Mainzer Gasse, Schmiedstraße, Am Felsenkeller, Mühlgraben, Eichelsbacher Straße, Am Jüdischen Friedhof, Am Neuen Berg Kälberau: Michelbacher Straße, Ludwigstraße, Hinter den Zäunen, Michelbach: Bergstraße, Cornillstraße, Bogenstraße, Rosenstraße, Rieslingstraße, Am Alten Stein, Gallusstraße, Krämerstraße, Am Fallthor, Julius-Pfister Ring, Am Mittelbach Wasserlos: Freibergstraße, Drosselweg, Finkenweg, Amselweg, Zehnmauerstraße, Gretelgasse Für die Realisierung dieser Maßnahme eignen sich grundsätzlich mehrere Leuchten-Typen: Alle Leuchtentypen können auf eine Absenkung von 50% im Zeitraum von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr vorprogrammiert werden. Die Wattleistung variiert zwischen 17-24 W für den Bereich der Wohnstraßen bzw. 26-32 W für den Bereich der Ortsdurchgangsstraßen, z.B. Michelbacher Straße in Alzenau-Kälberau. Die Umrüstung würde im Rahmen einer Ausschreibung nunmehr produktneutral ausgeschrieben werden und nach Auftragser- Seite 11 teilung nach und nach umgerüstet werden. Für die Umrüstung wird ein Zeitfenster von 6 bis 8 Wochen geschätzt. Für den 1. Bauabschnitt sind insgesamt Umrüstungskosten in Höhe von 200.000 € geschätzt; im Haushaltsplan stehen für die Maßnahme 450.000 € für das Jahr 2015 zur Verfügung. Einstimmiger Beschluss: Mit der Umsetzung Klimaschutzkonzeptes für den 1. Bauabschnitt auf LED Leuchtmittel für 386 Kofferleuchten, 37 Pilzleuchten sowie 11 Quecksilberdampfhochdruckleuchten besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme wie vorgestellt durchzuführen, die Verdingung einzuleiten und den Auftrag im Rahmen der Haushaltsmittel zu vergeben. Nr. 6 / 3. April 2015 Redaktioneller Teil Seite 5 Bolzplatz errichtet. Zum Abschluss erfolgt noch im Frühjahr die Bepflanzung, so dass am 24. April die offizielle Einweihungsfeier stattfinden kann. •Sanierung der Prischoßhalle Alzenau Die Sanierung des Foyers und der Toilettenanlagen in der Prischoßhalle Alzenau werden vorgezogen. Mit den Arbeiten wird in Kürze begonnen. Sitzung des Stadtrates am 26. Februar 2015 Bericht des Bürgermeisters •Neugestaltung Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Im letzten Abschnitt zwischen Michel-Antoni-Straße und Kumpfgartenstraße ist noch die obere Fahrbahndecke aufzutragen. Bei entsprechender Witterung werden diese Arbeiten durchgeführt. In diesem Zuge werden auch Nachbesserungen an der Fahrbahndecke der Kreuzung Dieselstraße/Hanauer Straße vorgenommen. Aktuell finden Restarbeiten und Hofangleichungen statt. Die Straßenbauarbeiten in der Post- und Kumpfgartenstraße sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Bei entsprechender Witterung werden diese durchgeführt. Für den Deckeneinbau im letzten Bauabschnitt und die Nachbesserungen im Bereich der Dieselstraße muss die Hanauer Straße noch einmal kurzfristig voll gesperrt werden. •Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt Im Bauabschnitt 1 finden aktuell Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen und Hofangleichungen statt. Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist für die Osterferien vorgesehen. Am 5. Februar fand in Albstadt eine Bürgerversammlung statt, in das umfangreiche Konzept für die weiteren Bauabschnitte vorgestellt wurde. Im Juni/Juli 2015 soll mit Vorarbeiten zum Kanalbau im Kreuzungsbereich Freigerichter Straße/Neuseser Straße begonnen werden. Es ist vorgesehen, die gesamte Kanal- und Straßenbaumaßnahme bis Ende 2016 abzuschließen. •Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach Die Wasserleitungsarbeiten im Kreuzungsbereich Trageserweg und Zum Sandfeld sind abgeschlossen. Derzeit werden die Kabelbauarbeiten sowie die Herstellung der Straßeneinläufe in den Einmündungsbereichen durchgeführt. Hierfür muss der Verkehr in der Albstädter Straße halbseitig mit Ampelanlage geregelt werden. Im Anschluss beginnen die Straßenbauarbeiten in den Kreuzungsbereichen. Hierzu muss die Albstädter Straße ebenfalls halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird mittels Ampelanlage geregelt. •Neugestaltung der Burgterrassen Trotz wetterbedingter Unterbrechungen gehen die Arbeiten an der Neugestaltung der Burgterrassen gut voran. Derzeit wird die Natursteinwand mit der dazugehörigen Sandsteintreppe im oberen Bereich eingebaut sowie das Natursteinpflaster verlegt. Die Trockenmauer ist fertig gestellt und der darüber befindliche Bereich ist komplett gepflastert. Die Böschungen sind größtenteils mit Mutterboden angedeckt und können zeitnah bepflanzt werden. Momentan werden noch Arbeiten an der Treppe neben dem ehemaligen Gefängnis und an der unteren Pflasterfläche ausgeführt. •Neubau der Grundschule Alzenau-Hörstein Der Schulbetrieb findet seit dem 7. Januar 2015 im neuen Gebäude statt. Die restlichen Außenanlagearbeiten sind in vollem Gange. Die Stufen und Treppen sind angelegt. Die Spielgeräte mit Fallschutz wurden eingebaut. Weiterhin ist der neue Gehweg hergestellt. Außerdem werden derzeit Fahrradständer und der •Rechtsaufsichtliche Genehmigung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Stadt Alzenau wurden von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg mit dem Schreiben vom 16. Februar 2015 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die darin enthaltenen Kreditaufnahmen der Stadt von 2.803.000 Euro sowie der Stadtwerke von 235.000 Euro wurden als genehmigungspflichtige Bestandteile ebenfalls genehmigt. Hinweis: Die amtliche Bekanntmachung hierzu erfolgte im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 4 vom 6. März 2015. Vereinbarung über den geplanten Knotenpunkt Staatsstraße 2443/Staatsstraße 3308 neu/IG Alzenau-Süd In der Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2014 wurde bereits dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Karlstein zur geplanten Kreisverkehrsanlage St 2443/Industriegebiet Alzenau-Süd im Rahmen der von der Gemeinde Karlstein am Main in kommunaler Sonderbaulast geplanten Weiterführung der Ortsumgehung Karlstein (St 3308 neu) zugestimmt. Der Stadtrat fasste in der genannten Sitzung weiterhin den Beschluss, dem Bau der Ortsumgehung Karlstein (St 3308 neu) in Bezug auf den Kreisverkehr (St 2443/St 3308 neu/IG AlzenauSüd A) unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass im Rahmen der Planfeststellung sichergestellt wird, dass a) durch die Gemeinde Karlstein eine Leistungsfähigkeitsprüfung des Kreisverkehrs durchzuführen ist, wenn die Stadt Alzenau das innerhalb von fünf Jahren nach der Inbetriebnahme der Ortsumgehung beantragt und b) sollte der Knotenpunkt (St 2443/St 3308 neu/IG Alzenau-Süd A) aufgrund der Leistungsfähigkeitsprüfung angepasst werden müssen, das Staatliche Bauamt Aschaffenburg der Anpassung bzw. dem Umbau des Knotenpunkts zustimmt und c) das Staatliche Bauamt Aschaffenburg gegenüber der Stadt Alzenau schriftlich zusichert, mit der Aufnahme vorgenannter Bestimmungen/Auflagen in den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Karlstein einverstanden zu sein. Die vorstehenden Beschlussziffern b) und c) ergingen, da sich das Staatliche Bauamt Aschaffenburg zwar nicht zu einer direkten Beteiligung an der zwischen der Gemeinde Karlstein und der Stadt Alzenau geschlossenen Vereinbarung bereiterklärt, jedoch Zustimmung zur Aufnahme der Auflage im Planfeststellungsbeschluss erklärt hatte, dass mit dem Umbau des Knotenpunktes St 2443/St 3308neu/IG Alzenau-Süd auf Grundlage des Ergebnisses der Leistungsfähigkeitsüberprüfung Einverständnis bestehe. Aus rechtlichen bzw. verfahrenstechnischen Gründen, die in der Sitzung von Vertretern des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg erläutert wurden, kann diese Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, sondern bleibt einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt Alzenau und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, vorbehalten. Dieser Vereinbarungsentwurf sowie die notwendige Zusatzvereinbarung zu § 2 der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und der Gemeinde Karlstein, wurden in der Sitzung erläutert. Seite 6 Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Alzenau stimmt der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und der Stadt Alzenau über den geplanten Knotenpunkt St 2443/St 3308 neu/IG Alzenau-Süd A unter der Voraussetzung zu, dass die Zusatzvereinbarung zu § 2 der zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, und der Gemeinde Karlstein abgeschlossen wurde. Nr. 6 / 3. April 2015 Einstimmiger Beschluss: Mit den vorgetragenen Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation im Wohngebiet „Hörsteiner Weg“, Stadtteil Wasserlos, besteht Einverständnis. Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Alzenau GmbH: Feststellung und Entlastung Der Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Alzenau GmbH wurde durch die Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern erstellt, durch die Kanzlei Lucks und Lucks aus Aschaffenburg geprüft und vom Aufsichtsrat genehmigt. Der Aufsichtsrat fasste in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 folgenden einstimmigen Beschluss: Der Aufsichtsrat genehmigt den vorgelegten, geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 4.488.718,33 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 40.131,79 Euro. Der Gesamtverlust (2013 und Vorjahre) in Höhe von 237.402,30 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Fehlbetrag des Jahres 2013 resultiert im Wesentlichen auf einen Anstieg der Instandhaltungskosten aufgrund von notwendigen, außerplanmäßigen Renovierungen. Der Aufsichtsrat bittet die Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und seinen Geschäftsführer zu entlasten und beantragt auch für sich die Entlastung für diesen Zeitraum. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH zu. Der Gesamtverlust (2013 und Vorjahre) in Höhe von 237.402,30 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, den Jahresabschluss 2013 in der Gesellschafterversammlung festzustellen und den Geschäftsführer und den Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH für diesen Zeitraum zu entlasten. Ausbau Ortsdurchfahrten Albstadt und Michelbach Einbau von aufgehelltem Asphalt in den Einmündungsbereichen Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrten Michelbach und Albstadt wurde für die Einmündungsbereiche aufgehellter Asphalt als Zulageposition ausgeschrieben. Bei einem aufgehellten Asphalt handelt es sich um einen Asphalt, bei dem die Zuschlagsstoffe (Splitt, Kies) aus hellem Material bestehen. Die Bitumenummantelung ist wie bei herkömmlichen Asphalt schwarz. Durch den Abrieb des Bitumens auf der Oberfläche der Fahrbahn wird der Zuschlagsstoff freigelegt und somit der Asphalt im Laufe der Zeit heller. Am Anfang ist dieser farblich kaum von „normalem“ zu unterscheiden. Diese Maßnahme wurde beispielsweise bei der Neugestaltung der Staatsstraße in Hörstein (Hauptstraße) realisiert. Bei einem eingefärbten Asphalt, wie er in der Hanauer Straße eingebaut wurde, besteht der Zuschlagsstoff aus angepassten Mineralien, welche mit eingefärbtem Harz gebunden werden; somit erhält der Asphalt nach dem Einbau gleich seine gewünschte Farbe. Die Preise für die Zulage „Aufgehellter Asphalt“ liegen bei der Ortsdurchfahrt Michelbach insg. bei 0,86 €/m², somit insg. für die Position 11,23 €/m² netto und in Albstadt bei 1,21 €/m² Mehrkosten, somit ein Gesamtpreis von 21,23 €/m² netto. Insgesamt sind für Michelbach 290 m² und für Albstadt im 1. Bauabschnitt 155 m² vorgesehen. Der Einheitspreis für eingefärbten Asphalt lag in der Hanauer Straße bei 40,38 €/m² netto. Einstimmiger Beschluss: Die Einmündungsbereiche Am Sandfeld und Trageserweg im Stadtteil Michelbach sowie im Mühlengrund und Jakobusstraße und im weiteren Verlauf im Stadtteil Albstadt sind mit aufgehelltem Asphalt zu gestalten. Parkplatzsituation im Bereich des Ärztehauses „Am Schlosspark“ in Alzenau-Wasserlos Mit dem Schreiben vom 6. Februar 2015 beklagten Anwohner das Parkverhalten im Wohngebiet „Hörsteiner Weg“ und im Bereich des Ärztehauses im Stadtteil Wasserlos. Durch den Neubau des Ärztehauses und die Erweiterung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau habe die Verkehrsbelastung zugenommen, mit negativen Einflüssen auf das angrenzende Wohngebiet „Hörsteiner Weg“, da das Ärztehaus nicht über ausreichende Parkmöglichkeiten für Patienten, Mitarbeiter und Firmenfahrzeuge verfüge. Unmittelbar vor der Sitzung des Stadtrates fand im Sitzungssaal eine Unterredung der Anwohnerschaft mit Bürgermeister Dr. Alexander Legler statt. Hierbei wurden vom Vorsitzenden zur Verbesserung der Situation folgende Maßnahmen vorgeschlagen: − Erlass eines einseitigen Halteverbotes in der Straße „Am Rosengarten“ entlang des Kirschgartens und gegebenenfalls Anbringung von Zickzacklinien an den Einmündungen zu den Seitenstraßen − Optimierung der Beschilderung der Krankenhaus-Parkplätze − Ausweisung zusätzlicher Mitarbeiter-Stellplätze für das Ärztehaus, insbesondere der dort ansässigen Sozialstation, unterhalb des Wasserloser Friedhofes − Kontaktaufnahme mit dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau/ Landkreis Aschaffenburg zur möglichen Ausweitung von Parkflächen Aufnahme in Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, besteht für die Stadt Alzenau die Möglichkeit, vom Sanierungsprogramm „Aktive Zentren“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zu wechseln. Hierdurch würden sich neue Fördermöglichkeiten ergeben. Die bestehenden Programme werden im Rahmen der Abwicklung im Programm „Aktive Zentren“ und unter dem Logo „Leben findet Innenstadt“ weitergeführt. Künftige Maßnahmen werden dann im Programm „Soziale Stadt“ abgewickelt. Somit könnten durch das Definieren weiterer Schwerpunkte, beispielsweise aus dem vorliegenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), neue Handlungsfelder erschlossen werden. Das Programm der „Sozialen Stadt“ wird bereits seit 15 Jahren in der Städtebauförderung aufgelegt und ist derzeit mit rund 150 Millionen Euro Mitteln bundesweit ausgestattet. Als Fördergegenstände werden sowohl investive Maßnahmen wie z.B. die Änderung und Neugestaltung von öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen, die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten sowie Parkplatzsituationen ebenso gefördert wie die Instandsetzung von Gebäuden. Aber auch nicht investive Maßnahmen können wie bisher mitgefördert werden. Die weiteren Regularien und Förderkriterien gelten uneingeschränkt weiter. Nr. 6 / 3. April 2015 Einstimmiger Beschluss: Künftige Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung werden über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ abgewickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge für den Wechsel des Förderprogramms bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Antrag der SPD-Fraktion: Energiemanager – Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Alzenau Mit dem Schreiben vom 7. Februar 2015 regte die SPD-Fraktion eine Beratung über die Einstellung eines Energiemanagers an. Durch Einsparungen und Fördermöglichkeit solle die Stellenbesetzung möglichst kostenneutral für die Stadt Alzenau erfolgen. Hierzu teilte die SPD-Fraktion mit, dass Kommunen oder Einrichtungen, die bereits über ein Klimaschutz(teil)konzept verfügen, die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur Umsetzung ihrer Konzepte beantragen können. In diesem Fall bezuschusse der Bund die Personalkosten von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern, die im Rahmen der Konzeptumsetzung zusätzlich eingestellt werden. Auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Prozessunterstützung seien zuwendungsfähig. Voraussetzung für diese Förderung sei, dass ein Beschluss zur Umsetzung eines maximal drei Jahre alten Klimaschutz(teil)konzeptes vorliege. Der Zeitraum der Stellenförderung betrage drei Jahre für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes und zwei Jahre für die eines Teilkonzeptes. Im Rahmen eines Anschlussvorhabens sei eine Verlängerung des Vertrages möglich. Im Rahmen der Diskussionsrunde wurde mehrfach geäußert, dass in der Stadtverwaltung Alzenau bereits ausreichend Fachkompetenz vorhanden sei, um das sehr ausführliche Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau schrittweise umzusetzen. In komplexen Einzelfällen habe sich bisher die Beauftragung von spezialisierten Fachbüros bewährt. Ein eigener Klimaschutzmanager wurde überwiegend nicht für notwendig gehalten. Seitens des Vorsitzenden wurde unter anderem darauf verwiesen, dass es jeder Fraktion und jedem Mitglied des Stadtrats das ganze Jahr über, insbesondere auch in den Haushaltsberatungen, freistehe, die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, das umfassend Klimaschutzmaßnahmen aufzeige, zu beantragen. Der Stadtrat würde dann gegebenenfalls die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Bisher bestand mit der praktizierten Vorgehensweise einer schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen unter Begleitung jährlicher Bürgerwerkstätten zum Klimaschutzkonzept Einverständnis. Überdies werden auch seitens der Verwaltung regelmäßig Maßnahmen geprüft und umgesetzt, beispielsweise die Umrüstung der vorhandenen Beleuchtung auf LED in der Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland. Seitens des Stadtrates bestand Einverständnis, als nächsten Schritt die Erfahrungen mit Energiemanagern in anderen Kommunen abzufragen. Erweiterung der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“, Kälberau: Vorstellung der Planung, Kostenübersicht und Bedarfsmitteilung Vorstellung der Planung und Kostenübersicht: Im Haushaltsplan 2015 der Stadt Alzenau ist für die Umgestaltung und Erweiterung der Kindertagesstätte „An der Kahlaue“ in Kälberau ein Betrag von 100.000 Euro eingestellt worden, um eine provisorische Lösung für den zusätzlich benötigten Platzbedarf für die Kindergartenkinder zu ermöglichen. Um der beengten räumlichen Situation entgegen zu wirken, werden seit Juli 2014 die Räumlichkeiten der ehemaligen RVBank als Kreativ- und Projektraum genutzt. Auch eine Nutzung der Räumlichkeiten der „Alten Schule“ Kälberau ist grundsätzlich denkbar, jedoch sind gemischte Nutzung mit „Nichtkindergartenpersonen“ und den Kindergartenkindern gemäß Vorgaben nicht erlaubt. In Absprache mit der Leitung der Kindertagesstätte sowie Herrn Dauphin, zuständiger Fachberater beim Landratsamt Aschaf- Seite 7 fenburg, wurden zwei Varianten durch das Stadtbauamt erarbeitet. Variante 1: Errichtung einer neuen Gruppe von ca. 50m² in Systembauweise ähnlich der Konstruktion an der Ganztagsbetreuung. Hierfür wurden erste Angebote durch Generalunternehmer eingeholt. Die Kosten liegen bei ca. 110.000 Euro zuzüglich Fundamentierungsarbeiten. Die Umbauarbeiten im vorh. Bestand wären nur sehr gering. Die Realisierung könnte aufgrund der Lieferzeiten frühestens im Herbst 2015 beginnen. Variante 2: Die neue benötigte Gruppe mit ebenfalls rund 50 m² Grundfläche würde an gleicher Stelle, jedoch in herkömmlicher massiver Bauweise realisiert werden. Hierbei würden auch Umbaumaßnahmen im jetzigen Bestand erfolgen, da Leitungsund Personalzimmer verändert und der jetzige Schlafraum vergrößert werden würde. Hierfür sind Maßnahmen am Tragwerk notwendig. Die Umbaumaßnahmen würden sich schwieriger (im laufenden Betrieb) gestalten, jedoch wären alle Anforderungen an die gewünschten Raumgrößen deutlich verbessert. Die Maßnahmen könnte ab Frühsommer nach Einholen der Baugenehmigung und ggf. Vorliegen der Zuwendungsbescheide erfolgen und gewerkeweise ausgeschrieben werden (Realisierung bis Ende des Jahres). Die Kostenschätzung für diese Variante 2 liegt bei rund 150.000 bis 160.000 Euro. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Realisierung und Durchführung der Maßnahme entsprechend der Variante Nr. 2, Herstellung in massiver Bauweise mit Umbaumaßnahmen im Bestand. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Bau- und Förderanträge zu stellen sowie nach Vorlage der Genehmigungen mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beginnen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, entsprechende Architekten- und Ingenieurverträge zu schließen. Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden gemäß Kostenschätzung für das Jahr 2015/2016 bereitgestellt. Seite 6 Redaktioneller Teil Sitzung des Stadtrates am 29. Januar 2015 Zu Beginn der Sitzung erinnerte Bürgermeister Dr. Alexander Legler an den vor zwei Tagen zurückliegenden Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Am 27. Januar 2015 jährte sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 70. Mal. Anlässlich dieses Ereignisses wurde ein Kranz an der Gedenkstehle vor dem Rathaus niedergelegt. Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erhoben sich die Anwesenden und es wurde eine Gedenkminute abgehalten. •Bericht des Bürgermeisters Neugestaltung Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Im letzten Abschnitt zwischen Michel-Antoni-Straße und Kumpfgartenstraße ist noch die obere Fahrbahndecke aufzutragen. Bei entsprechender Witterung werden diese Arbeiten durchgeführt. In diesem Zuge werden auch Nachbesserungen an der Fahrbahndecke der Kreuzung Dieselstraße/Hanauer Straße vorgenommen. Aktuell finden Restarbeiten und Hofangleichungen statt. Die Straßenbauarbeiten in der Post- und Kumpfgartenstraße sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Bei entsprechender Witterung werden diese durchgeführt. Für den Deckeneinbau im letzten Bauabschnitt und die Nachbesserungen im Bereich der Dieselstraße muss die Hanauer Straße noch einmal kurzfristig voll gesperrt werden. Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt Im Bauabschnitt 1 finden aktuell die Kanalanbindung der Rehstraße sowie Restarbeiten wie Pflasternachbesserungen und Hofangleichungen statt. Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist witterungsabhängig und wird in diesem Frühjahr durchgeführt. Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach Die Bauarbeiten im Kreuzungsbereich „Trageserweg“ und „Zum Sandfeld“ wurden am 20. Januar 2015 wieder aufgenommen. Hierzu müssen beide Einmündungsbereiche abschnittsweise für ca. 6 bis 8 Wochen voll gesperrt werden. Derzeit erfolgen die Wasserleitungsarbeiten im Kreuzungsbereich Trageserweg. Anschließend werden die Kabelbauarbeiten sowie die Herstellung der Straßeneinläufe in den Einmündungsbereichen durchgeführt. Hierfür muss der Verkehr in der Albstädter Straße halbseitig mit Ampel geregelt werden. Neugestaltung der Burgterrassen Die Arbeiten an der Neugestaltung der Burgterrassen wurden wie geplant Mitte Januar 2015 wieder aufgenommen. Alle erforderlichen Abbruch- und Aushubarbeiten sind größtenteils abgeschlossen und die untere Stützwand wurde fertiggestellt. Derzeit wird die Natursteinwand mit der dazugehörigen Sandsteintreppe im oberen Bereich eingebaut. Demnächst wird das Gelände im oberen Bereich aufgefüllt und mit den Pflasterarbeiten begonnen. Wenn es witterungsbedingt keine Unterbrechungen der Arbeiten gibt, ist davon auszugehen, dass die Arbeiten gegen Ende Februar abgeschlossen werden können. Nr. 4 / 6. März 2015 Neubau Grundschule Alzenau-Hörstein Der Umzug in den Weihnachtsferien in das neu errichtete Schulgebäude wurde planmäßig letztes Jahr durchgeführt, so dass der Unterricht am 7. Januar 2015 in den neuen Räumen starten konnte. Die restlichen Außenanlagearbeiten sind im vollen Gange, die Stufen/Treppenarbeiten sind angelegt, die Spielgeräte mit Fallschutz eingebaut. Derzeit wird der neue Gehweg hergestellt sowie Fahrradständer und Bolzplatz errichtet. Zum Abschluss erfolgt noch im Frühjahr 2015 die Bepflanzung, so dass voraussichtlich nach Ostern die offizielle Einweihungsfeier stattfinden kann. Kindergarten „An der Kahlaue“, Kälberau Der Kindergarten „An der Kahlaue“ in Kälberau wurde im Jahr 2011 um eine Krippengruppe erweitert. Für die Errichtung der Krippengruppe wurde ein vorhandener Gruppenraum verwendet, da die beiden Gruppenräume zu dieser Zeit nicht ausgelastet waren. Mittlerweile ist aufgrund der vorhandenen Krippengruppe auch mehr Bedarf für eine zweite Kindergartengruppe entstanden und der vorhandene Gruppenraum reicht nicht mehr aus. Eine Auslagerung der Kindergartengruppe in das bestehende ehemalige VR-Gebäude kann nur als Zwischenlösung angesehen werden. Momentan prüft die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung des vorhandenen Kindergartengebäudes. Hilfe für Flüchtlinge Am 28. Januar 2015 fand im Sitzungssaal des Alzenauer Rathauses ein Runder Tisch zum Thema „Flüchtlinge“ statt. Als wichtigstes Ergebnis wurde festgehalten, dass sich in Alzenau bereits zahlreiche Menschen um die in der Stadt lebenden Flüchtlinge kümmern. Fortan soll die Hilfe koordiniert werden und eine Struktur bekommen. Die Angebote für die Flüchtlinge sollen demnächst auf der Internetseite der Stadt Alzenau in einer eigenen Rubrik veröffentlicht werden. •Bürgerfragestunde Herr Horst Kröll erkundigte sich zu folgenden Themen: 1. Einhaltung des Kostenrahmens für die Landesgartenschau 2015 sowie Werbemaßnahmen an den Stadteingängen 2. Gestaltung der Eingangsbereiche der Stadt Alzenau sowie die Parkplätze im Zuge der Gartenschau 3. Ob der Investitionszuschuss der Stadt Alzenau im Haushalt 2015 für Baumaßnahmen von Hallen und Bädern auch die Erneuerung des Kunstrasenplatzes im städtischen Sportzentrum beinhaltet 4. Sachstand zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanverfahren 5. Beteiligung der EON an den Kosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel 6. Förderprogramm für private Maßnahmen an Gebäuden an den Durchgangsstraßen 7. Verwendung des Materials der Brücke über den Albstädter Bach nach deren Abbau für ein neues Geländer an der kleinen Brücke am Schlösschen Michelbach 8. Präsenz und Kontrollfahrt der Polizeiinspektion Alzenau aufgrund der Zunahme von Wohnungseinbrüchen 9. Umsiedlung der Wellpappe- und Papierfabrik Alzenau Hierzu wurden seitens des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung folgende Antworten gegeben: Zu 1.) In dieser Angelegenheit wurde auf den anschließenden Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung „Sachstandsbericht Gartenschau“ verwiesen. Nr. 4 / 6. März 2015 Zu 2.) Die optische Gestaltung der Stadteingänge wurde bereits zum Teil verschönert. Zu 3.) Für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes im städtischen Sportzentrum ist im Haushalt 2015 ein eigener Titel ausgewiesen. Zu 4.) Seitens des beauftragten Büros werden ein Zeitablauf für das weitere Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes erstellt sowie die eingegangenen Einwendungen bearbeitet. Zu 5.) Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDLeuchtmittel werde eine Ausschreibung durchgeführt. Für die Beteiligung des Bayernwerkes (EON) an den Kosten gibt es keine Rechtsgrundlage. Zu 6.) Für private Umbaumaßnahmen sind im Haushalt 2015 insgesamt 100.000,00 € eingestellt. Zu 7.) Die Anregung auf weitere Verwendung des Materials der Albstädter Brücke nach deren Abbau wird geprüft. Zu 8.) Die Stadt Alzenau und die Polizeiinspektion Alzenau stehen im regen Meinungsaustausch. Präsenz und Kontrollfahrten seitens der Polizei werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt. Zu 9.) Hinsichtlich der Umsiedlung der Wellpappe- und Papierfabrik Alzenau gibt es bestehende Verträge. •Vorstellung und Verabschiedung des Parkleitsystems für das Stadtzentrum Alzenau Auf Grundlage einer konzeptionellen Vorarbeit durch die Beratungsgesellschaft CIMA im Rahmen des Projekts „Leben findet Innenstadt“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro Modus Consult aus Karlsruhe ein Beschilderungskonzept für ein statisches Parkleitsystem ausgearbeitet mit dem Ziel, dem Verkehrsteilnehmer die Parkplatzsuche im Stadtzentrum zu erleichtern. Der Entwurf sieht vor, an den vier Hauptzufahrten zum Stadtzentrum (Hanauer Straße aus westlicher Richtung, Burgstraße aus Richtung St 2305, Märkerstraße aus Richtung Kälberau sowie Wasserloser Straße aus Richtung Süden) die Verkehrsteilnehmer durch eine kartographische Übersichtstafel aus der jeweiligen Fahrtrichtung kommend auf sechs ausgewählte Parkplätze im Zentrum hinzuweisen. Markante Objekte wie die Burg Alzenau und die Stadtpfarrkirche sind auf diesen sogenannten Ankündigungstafeln symbolisch (zeichnerisch) dargestellt und sollen eine zusätzliche Orientierungshilfe geben. Die Zielparkplätze sind in dem Entwurf zunächst lediglich beziffert und nicht mit zusätzlichen Bezeichnungen, Symbolen oder Informationen dargestellt. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die Aufnahme- bzw. Wahrnehmungsfähigkeit des Verkehrsteilnehmers während der Fahrt durch zu viele Informationen auf der Übersichtstafel beeinträchtigt wird. Die genannten möglichen Zusatzinformationen sollten dann auf den Tabellenwegweisern, die an der jeweiligen Zufahrt zu den einzelnen Parkplätzen vorgesehen sind, enthalten sein (z. B. Symbole für Busse, Wohnmobile, Anzahl der auf dem jeweiligen Parkplatz zur Verfügung stehenden Stellplätze etc.). An diesen Tabellenwegweisern für die jeweiligen Parkplätze wird der Verkehrsteilnehmer auch auf den weiteren Verlauf des Parkleitsystems bzw. auf die weiteren Parkplätze hingewiesen. Ziel ist es, den Verkehrsteilnehmern durch die Übersichtstafeln zunächst einen schnellen optischen Hinweis auf die Standorte der Parkplätze zu ermöglichen und sie ergänzend durch die Tabellenwegweiser auf der ringförmigen „Parkplatzroute“ zu den einzelnen Parkplätzen zu leiten. Sämtliche durch das Parkleitsystem ausgeschilderte Parkplätze sind bereits bei der Konzeption des vorhandenen Fußgängerleitsystems berücksichtigt worden, d. h. von den Parkplätzen wird der Fußgänger mittels Fuß-gängerleitsystem zu weiteren Zielen im Stadtzentrum geführt (integriertes Park- und Fußgängerleitsystem). Seite 7 Der Entwurf des Parkleitsystems wurde in der Bürgerwerkstatt am 12. November 2014 vorgestellt. In der Diskussion ergaben sich insbesondere folgende Anregungen: – Aufnahme des Verlaufs der Kahl zur besseren Orientierung auf den Übersichtstafeln – Angabe der jeweiligen Stellplatzzahl bereits auf den Übersichtstafeln –H inweis auf weitere Parkplätze, wie z. B. an der Prischoßhalle – Veröffentlichung des Parkleitsystems auf der städtischen Homepage – Prüfung der Möglichkeit, das Parkleitsystem in Navigationssysteme aufzunehmen – Aufnahme weiterer kleinerer Parkplätze, z. B. Mühlgärten – Aufnahme der ungefähren Entfernungen/Distanzen – Aufnahme weiterer Parkflächen, die insbesondere bei Großveranstaltungen wie Stadtfest und Weihnachtsmarkt zur Verfügung stehen (Parkplätze am Waldschwimmbad, Spessartgymnasium oder Friedhof) Da jedoch zu viele Informationen schnell zu einer Überfrachtung der Darstellung führen können und dem Autofahrer in der kurzen Wahrnehmungsphase keine zusätzliche Orientierung bieten, sollte nach Auffassung der Verwaltung für die vier Ankündigungstafeln eine stark vereinfachte Übersicht mit Reduzierung der Darstellung auf den wesentlichen Kartenausschnitt sowie auf wenige, zentrale Informationen gewählt werden. Deshalb wurde auf den Ankündigungstafeln die ausgeschilderten Parkplätze lediglich beziffert und auf Parkplatzbezeichnungen zunächst verzichtet. Die Kosten werden auf rund 40.000 Euro geschätzt. Die Deckung der Kosten ist durch im Haushalt vorgesehene Mittel für Verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen gewährleistet. Die Installation des Parkleitsystems ist für den Monat April 2015 vorgesehen. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Beschilderung eines Parkleitsystems für das Stadtzentrum Alzenau mit den in der Sitzung festgelegten Modifikationen zu und beauftragt die Verwaltung, vor der Realisierung mit der Regierung von Unterfranken eine mögliche Förderung im Rahmen des Projekts „Leben findet Innenstadt“ abzuklären. •Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Albstadt: Vorstellung der vorgesehenen Bauabschnitte, Zeitplanung sowie Umleitungsführung Am 16. Januar 2015 wurde mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg die weitere Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Albstadt besprochen. Die hierbei erzielten Abstimmungsergebnisse über einen Zeitplan, die Bauabschnitte und die Verkehrsführung während der Baumaßnahme, wurden weiter ausgearbeitet und vom beauftragten Ingenieurbüro „Planungsschmiede Braun“ vorgestellt. Seitens des Stadtrates bestand Einverständnis mit dem geplanten weiteren Bauablauf und der Umleitungsführung. Der Kreuzungsbereich Steingasse/Freigerichter Straße soll während der Bauzeit so lange wie möglich für den Verkehr freibleiben. Am 5. Februar 2015 wird die Albstädter Bevölkerung in einer Bürgerversammlung über die vorgestellten Punkte informiert. •2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“, Gemarkung Hörstein für das Flurstück 4100/23: Änderungsbeschluss Der mit Bekanntmachung vom 09.06.2000 rechtskräftig gewordene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mühlweg“ weist in seinem Geltungsbereich zwei Spielplatzflächen aus. Die im Bereich Schöffenstühl/Am jüdischen Friedhof auf Flurstück 4100/17 ausgewiesene Spielplatzfläche wurde als Spielplatz angelegt und entsprechend ausgestattet, während das ent- Seite 8 sprechend ausgewiesene Areal im Bennersweg (Flurstück 4100/23) nicht als Spielplatz angelegt wurde. Der Spielplatz im Bereich Schöffenstühl/Am jüdischen Friedhof hat sich mit seiner Größe von fast 1.100 m² als ausreichend für das Baugebiet erwiesen. Er liegt auch für die am äußeren Rand des Geltungsbereichs gelegenen Baugrundstücke (noch) in vertretbarer Entfernung. Ein Bedarf für einen zweiten Spielplatz wurde aus der Bürgerschaft in den vergangenen Jahren nicht angemeldet und wird langfristig prognostiziert auch nicht gesehen. Das Flurstück 4100/23 liegt daher seit Jahren brach. Parallel besteht im Stadtteil Hörstein eine gleichbleibend hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen. Die bestehenden Baulandreserven sind überwiegend in privater Hand und damit dem Zugriff der Stadt Alzenau entzogen. Zudem besteht der landesplanerische Auftrag an die Städte und Gemeinden, zukünftig bei der Ausweisung von Bauflächen zunehmend auf brachliegende Flächen zurückzugreifen und die Möglichkeit von Nachverdichtungen zu prüfen. Aus den vorgenannten Gründen ist deshalb geplant, die für einen Spielplatz vorgesehene öffentliche Grünfläche künftig als Wohnbaufläche auszuweisen. Auf Grund des bereits vorhandenen Spielplatzes steht die geplante Änderung für das Flurstück 4100/23 der Anforderung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB, wonach bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der jungen Familien sowie die Belange der Freizeit und Erholung zu berücksichtigen sind, nicht entgegen. Da auf dem Flurstück 4100/23 mit einer Größe von 714 m² lediglich ein bzw. maximal zwei zusätzliche Wohnhäuser zugelassen werden sollen, wird - auch aufgrund der nachzuweisenden Stellplätze - die vorhandene Bebauung nicht in einem erheblichen Umfang weiter verdichtet. Die gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigenden Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse werden durch die vorhergesehene Änderung daher nicht beeinträchtigt. Die geplante Nutzbarmachung der brachliegenden Fläche ist ohne ein entsprechendes Bauleitplanverfahren nicht zu realisieren. Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans ist im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a i. V .m. 13 BauGB möglich. Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelungen über das beschleunigte Verfahren ist, dass es sich um die Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung handelt. Betroffen sind Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben. Zudem ist das beschleunigte Verfahren noch an die Größe des zu überplanenden Bereichs geknüpft. Bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² kann die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen sind vorliegend eingehalten. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau von 1976/78 wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB angepasst. Die Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“ soll durch die Verwaltung erfolgen. Einstimmiger Beschluss: Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mühlweg“ der Gemarkung Hörstein wird geändert. Ziel und Zweck der Änderung ist es, die derzeit festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ in Wohnbaufläche umzuwandeln und damit die Nutzung des brachliegenden Areals zu Wohnbauzwecken zu ermöglichen. Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“ wird die Verwaltung beauftragt. Nr. 4 / 6. März 2015 Das Verfahren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mühlweg“ wird im sogenannten beschleunigten Verfahren nach §§ 13a i.V.m. 13 BauGB durchgeführt, mit der Konsequenz, dass • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, • von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, • sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden soll. Hierauf ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekanntzumachen. Nach Ausarbeitung des Entwurfs der Änderungsplanung und nach vorheriger Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau sind die Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen. •Sachstandsbericht Gartenschau „Natur in Alzenau 2015“ Die Bauarbeiten für die dauerhaften Anlagen der Gartenschau sind fast vollständig abgeschlossen. Lediglich die Spielgeräte im CH4-Garten (Energiepark) und im Kuckucksnest (Generationenpark) müssen noch aufgestellt sowie das Laufrad im „Windschiefen Garten“ (Energiepark) errichtet werden. Außerdem wird am Kneippbecken noch ein Geländer angebracht und ein Kunststoffbelag aufgebracht. Alle Bäume, Sträucher und Stauden sind gepflanzt, lediglich die Sommerblumen müssen im Frühjahr noch in die vorgesehenen Beete gepflanzt werden. Die Kosten für die Investition belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 5.539.960,28 €. Damit werden die geschätzten Kosten um rund 9,70 % überschritten. Die Kosten für Planung, Gutachten, Statik, Bodenuntersuchungen sind auf 1.000.000,00 € geschätzt und werden nach derzeitigem Kenntnisstand eingehalten. Diesen Kosten für die investiven Maßnahmen stehen Zuschüsse in Höhe von 1.600.000,00 € vom Freistaat Bayern gegenüber. Der Bewilligungsbescheid wurde am 28. November 2014 der Stadt zugestellt. 200.000,00 € wurden bereits 2014 ausgezahlt, in den Jahren 2015 und 2016 erhält die Stadt jeweils 600.000,00 €, die Restzahlung von 200.000,00 € soll 2017 erfolgen. Der endgültige Bewilligungsbescheid für die EU-Mittel wurde noch nicht zugesandt, die Stadt wird jedoch weitere Zuschüsse in Höhe von 600.000,00 € erhalten. Bei den Investitionen steht den Kosten in Höhe von 6.540.000,00 € ein Zuschuss in Höhe von 2.200.000,00 € gegenüber. Für den Durchführungshaushalt wurden Mittel in Höhe von 3.586.000,00 € bewilligt. Darin sind alle Maßnahmen für temporäre Aufsteller, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, temporäre Bepflanzung, Pflege und Unterhalt, Kasse und Bewachung, Sanitätsdienst, Programm, Gema, Mieten und Pachten sowie allgemeiner Betriebsaufwand (einschließlich Personal) enthalten. Diese Mittel sind nach derzeitigem Kenntnisstand auskömmlich. Für die Durchführung wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zuschüsse in Höhe von 25.000,00 € ausbezahlt. Der Erlös für die Eintrittskarten wird auf 1.888.000,00 € (300.000 Besucher) geschätzt. Die Einnahmen aus Pachten (Caterer, Weinpavillon) und dem Weiterverkauf des Inventars wurden auf 128.000,00 € geschätzt. Außerdem werden Gelder von Sponsoren sowie Baum- und Bankpaten erwartet. Dafür sind Einnahmen in Höhe von 45.000,00 € veranschlagt. Die Einnahmen sind eher vorsichtig kalkuliert. Beim Durchführungshaushalt stehen den Ausgaben in Höhe von 3.586.000,00 € Einnahmen in Höhe von 2.101.000,00 € gegenüber. Nr. 4 / 6. März 2015 Der Kartenvorverkauf läuft seit dem Baustellenfest (14.09.2014) für die Dauerkarten und seit dem 05.12.2014 auch für die Tageskarten. Bisher wurden bereits 1.816 Dauerkarten und 1.478 Tageskarten verkauft. Die Einnahmen dafür belaufen sich auf rund 120.000,00 €. Der Stadtrat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. •Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Ablehnung des Freihandelsabkommen durch die Stadt Alzenau Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte mit Schreiben vom 27. Januar 2015 die Behandlung des Themas „Gefährdung der kommunalen Handlungsspielräume durch die Freihandelsabkommen“ unter Tagesordnung „Verschiedenes“ in der Stadtratssitzung am 29. Januar 2015. In diesem Zusammenhang wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgender - mit ausführlicher Begründung versehener - Antrag gestellt: Der Bürgermeister von Alzenau möge 1. die Ablehnung von CETA,TTIP und TiSA in der derzeitigen Form in den Landesstädtetag/oder in den Landesstädte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag, den Deutschen Städte- und Gemeindebund und den Deutschen Landkreistag einbringen, 2. im Namen der Stadt und des Stadtrats das Europäische Parlament und den Bundestag auffordern, den Abkommen CETA, TTIP und TiSA solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können, 3. die regional zuständigen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Europäischen Parlament, im Bund und im Land anschreiben und sie auffordern, dem Abkommen in der derzeitigen Form nicht zuzustimmen und 4. diese Ablehnung des Stadtrats bzw. Gemeinderats dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck bringen. Beschluss mit 20:3 Stimmen: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt. Die Stadt Alzenau fühlt sich in dieser Angelegenheit über die kommunalen Spitzenverbände ausreichend und umfassend vertreten. Seite 9 Seite 6 Nr. 1 / 23. Januar 2015 Sitzung des Stadtrates am 18. Dezember 2014 Vollzug der Wassergesetze: Antrag auf Verlängerung der Abbaugenehmigung für Sand und Kies sowie der Erlaubnis zur Wasserentnahme aus dem aufgedeckten Grundwasser und Wiederzuführung des verwendeten Kieswaschwassers über ein Absetzbecken in das Grundwasser auf Flurstück Nr. 4680, Flurabteilung „Hinterer Schiffweg“, Gemarkung Hörstein, Az. 00619/2014 Die Antragstellerin betreibt auf dem Flurstück Nr. 4680 der Gemarkung Hörstein eine Sand- und Kiesgrube. Hierfür liegen die Abbaugenehmigungen (wasserrechtliche Genehmigung und Abgrabungsgenehmigung) des Landratsamtes Aschaffenburg vom 03.07.1984, zuletzt geändert durch Bescheid vom 19.12.2013, vor. Die Abbaugenehmigungen sind bis zum 31.12.2014 befristet. Weiterhin betreibt die Antragstellerin auf dem Betriebsgelände eine Kieswaschanlage. Zum Betrieb dieser Anlage wird Wasser aus dem aufgedeckten Grundwasser entnommen und nach erfolgter Kieswäsche über ein Absetzbecken dem Grundwasser wieder zugeführt. Für die Gewässerbenutzung liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes vom 02.03.1994, zuletzt geändert durch Bescheid vom 19.12.2013, vor, die ebenfalls bis zum 31.12.2014 befristet ist. Für den von der Antragstellerin beantragten (Weiter-)Betrieb und die Erweiterung der Sand- und Kiesgrube läuft derzeit noch das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Antrags-/ Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren lagen nach Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau in der Zeit vom 25.11.2013 bis zum 10.01.2014 an der Anschlagtafel für öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht aus. Der Ausschuss hat sich Nr. 1 / 23. Januar 2015 in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2013 mit dem Vorhaben befasst und einen einstimmigen Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme gefasst. Das Landratsamt Aschaffenburg hat nunmehr mitgeteilt, dass nach derzeitigem Verfahrensstand das Planfeststellungsverfahren nicht bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann. Anfang 2015 ist die Durchführung des Erörterungstermins vorgesehen. Danach kann das Verfahren abgeschlossen werden. Die Antragstellerin hat daher, wie in den Vorjahren, die Verlängerung der bisher erteilten Genehmigungen um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 beantragt. Das Landratsamt Aschaffenburg hat die Stadt Alzenau mit Schreiben vom 27.11.2014 gebeten, zu der beantragten Verlängerung der Abbaugenehmigungen und der Erlaubnis zur Kieswäsche Stellung zu nehmen. Einstimmiger Beschluss: Der beantragten Verlängerung der Abbaugenehmigungen für Sand und Kies sowie der Erlaubnis zur Wasserentnahme aus dem aufgedeckten Grundwasser und Wiederzuführung des verwendeten Kieswaschwassers über ein Absetzbecken in das Grundwasser auf dem Flurstück Nr. 4680 der Gemarkung Hörstein bis zum 31.12.2015 wird zugestimmt. Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Zum Oberwald“, Gemarkung Alzenau für Teilbereiche der Flurstücke 4422/19, 4422/22, 4422/27 und 4422/43 Der Bebauungsplan „Zum Oberwald“ in der Fassung der Änderung vom 25.11.1993 weist für die südöstlichen Teilbereiche der Flurstücke 4422/19, 4422/22 und 4422/27 sowie für das gesamte Flurstück 4422/43 wegen der in diesem Bereich die Grundstücke überspannenden Hochspannungsleitungen (380 kV-Leitung und 220 kV-Leitung) eine „Bauverbotszone“ aus. Das grundsätzliche Bauverbot in dieser Zone wird allerdings dahingehend eingeschränkt, dass eine Bebauung unter Auflagen zur Einhaltung von VDE-Bestimmungen bzw. DIN möglich ist. Die im Bebauungsplan auf den Flurstücken 4422/19, 4422/22 und 4422/27 ausgewiesenen überbaubaren Flächen (Baufenster) enden allerdings am westlichen Rand der mit je 22 m beiderseits der Leitungsachse der 380-kV-Leitung eingetragenen Schutzzone. Das Flurstück 4422/43 wurde aus dem ursprünglichen Gesamtflurstück 4422/26 herausgeteilt und weist überhaupt kein Baufenster auf. Hier wurde jedoch auf Grundlage eines Vorbescheids aus dem Jahre 2001 mit Genehmigung vom 13.01.2012 eine Bebauung außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Im Vorfeld des Vorbescheids waren 2001 bereits Überlegungen zur Änderung des Bebauungsplans im betreffenden Bereich angestellt, mangels Interesse der Eigentümer der Flurstücke 4422/19, 4422/22 und 4422/27 aber letztendlich nicht weiterverfolgt worden. Seite 7 Mit Schreiben vom 14.11.2014 stellten nunmehr die Eigentümer der Flurstücke 4422/19, 4422/22, 4422/27 und 4422/43 der Gemarkung Alzenau bei der Stadt Alzenau den Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Zum Oberwald“. Mit der beantragten Änderung sollen auf den südöstlichen Teilbereichen der Flurstücke 4422/19, 4422/22 und 4422/27 sowie auf dem Flurstück 4422/43 zusätzliche überbaubare Flächen ausgewiesen werden. Hierzu soll die derzeit auf den Flurstücken 4422/19, 4422/22 und 4422/27 sowie die auf dem Flurstück 4422/26 festgesetzte südöstliche Baugrenze in südöstlicher Richtung bis zu einem Abstand von 5,00 Metern zur Straßenbegrenzungslinie der Straße „Zum Oberwald“ (Flurstücke 4416/4 und 4431/1) verschoben werden. Außer für das Flurstück 4422/22 besteht aktuell zwar kein konkreter Bauwunsch, städtebaulich würde eine Nachverdichtung an dieser Stelle aber dem Ziel des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), vorrangig Nachverdichtung zu forcieren, entgegen kommen, da die verkehrsmäßige Erschließung bereits vorhanden ist und kein Eingriff in den Außenbereich notwendig wird. Die geplante Nachverdichtung ist ohne ein entsprechendes Bauleitplanverfahren nicht zu realisieren. Die Änderung des Bauungsplanes ist allerdings im beschleunigten Verfahren nach §§ 13 a i.V.m. 13 BauGB möglich. Grundvoraussetzung für die Anwendung der Regelungen über das beschleunigte Verfahren ist, dass es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung handelt. Betroffen sind Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben. Zudem ist das beschleunigte Verfahren noch an die Größe des zu überplanenden Bereichs geknüpft. Bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² kann die Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen sind vorliegend eingehalten. Im vereinfachten Verfahren kann • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, • von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, • sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden. Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Alzenau: Flurstücke 4422/19 T, 4422/22 T, 4422/27 T, 4422/26 T und 4422/43 (T=Teilfläche) Es handelt sich dabei um Flurstücke bzw. Teilflurstücke, die innerhalb der Schutzbereichszone der 380-kV- und der 220-kVLeitungen liegen. Seite 8 Bei Flurstück 442/26 wurde in der bisherigen Planung die Baugrenze nicht bis an die Grenze der Schutzbereichszone festgesetzt. Dies wird nun angepasst, um ein einheitliches Baufenster zu erhalten. Das betroffene Teilstück wird daher in den Umgriff der Änderung aufgenommen. Die Antragsteller haben erklärt, dass die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes privat übernommen werden. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag mit den Antragstellern zu schließen, dass alle im Zusammenhang mit der Änderung entstehenden Kosten (z.B. für die Planung, erforderliche Gutachten etc.) von diesen zu tragen sind. Beschluss mit 21:2 Stimmen: Der Bebauungsplan „Zum Oberwald“, Gemarkung Alzenau wird für folgende Flurstücke der Gemarkung Alzenau geändert: Flurstücke 4422/19 T, 4422/22 T, 4422/27 T, 4422/26 T und 4422/43 (T=Teilfläche) Ziel und Zweck der Änderung ist es, die durch die festgesetzte Bauverbotszone unter der Hochspannungsleitung brachliegende Fläche als Wohnbaufläche zu nutzen und somit unter anderem dem Gebot der Nachverdichtung von Flächen aus dem LEP nachzukommen. Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes soll ein qualifiziertes und leistungsfähiges Planungsbüro beauftragt werden. Ein entsprechendes Angebot für die Überplanung muss noch eingeholt werden. Die Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens durch die Antragsteller wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit diesen geregelt. Die Stadt Alzenau übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen. Vor Unterzeichnung des Vertrags werden weder weitere Verfahrensschritte eingeleitet noch Aufträge für Planungsleistungen, Erstellung von Gutachten etc. vergeben. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Zum Oberwald“ wird im sogenannten beschleunigten Verfahren nach §§ 13 a i.V.m. 13 BauGB durchgeführt, mit der Konsequenz, dass • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, • von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, • sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden soll. Hierauf ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses entsprechend hinzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekanntzumachen. Nach Ausarbeitung der Bauleitplanung und nach vorheriger Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau sind die Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für die Flurstücke 6590, 6590/1 und Teilflächen des Flurstückes 6592, Gemarkung Alzenau, am Meerhofsee: 1. Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes 2. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau Der Biergarten des auf dem Flurstück 6590 am Meerhofsee seit Jahrzehnten bestehenden Gastronomiebetriebs ist in den Monaten Mai bis September bei schöner Witterung ein beliebtes Ausflugsziel. In den Herbst- und Wintermonaten lassen sich jedoch auf Grund der recht kleinen Gasträume im bestehenden Nr. 1 / 23. Januar 2015 Wirtschaftsgebäude und der in die Jahre gekommenen Nebenanlagen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendigen Einnahmen nicht erzielen. In den vergangenen 20 Jahren kam es deshalb zu einer Vielzahl an Pächterwechseln. Aktuell bestehen auf dem Grundstück neben dem Wirtschaftsgebäude, das außer den Gasträumen im Erdgeschoss über eine Wohnung im Obergeschoss verfügt, noch diverse weitere bauliche Anlagen, wie z.B. ehemals landwirtschaftlich genutzte Lager- und Unterstellgebäude, eine „Event“-Scheune, der Biergarten sowie eine Stellplatzanlage für Kraftfahrzeuge. Das in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts als Anbau an das Wirtschaftsgebäude errichtete Wohnhaus des früheren Eigentümers stand seit geraumer Zeit als Sondereigentum nach Wohnungseigentumsgesetz zum Verkauf. Da sich jedoch ein vom restlichen Grundstück losgelöster Verkauf nicht realisieren ließ, haben die bisherigen Eigentümer das Areal einschließlich aller baulichen Anlagen nunmehr komplett veräußert. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Der neue Eigentümer ist bereit, in die städtebauliche Entwicklung des Areals zu investieren. Neben der seit Jahrzehnten bestehenden Nutzung des Grundstücks zu gastronomischen Zwecken, die auf jeden Fall fortgeführt werden soll, bestehen Überlegungen zusätzlich die Beherbergung von Gästen zu ermöglichen sowie eine Stellplatzanlage für Wohnmobile zu errichten. Kurz- bis mittelfristig sollen hierzu die vorhandenen baulichen Anlagen beseitigt und durch Neubauten ersetzt werden. Eine konkrete Planung für eine künftige Bebauung und Gestaltung des Grundstückes ist aktuell allerdings noch nicht beauftragt worden. Um die bestehende gastronomische Nutzung dauerhaft zu sichern, die geplanten Nutzungen zu ermöglichen und das Areal insgesamt neu zu ordnen, ist ein Bebauungs- und Grünordnungsplan neu aufzustellen. Der neue Eigentümer des Grundstücks Flurnummer 6590 hat einen entsprechenden Antrag gestellt und sich bereit erklärt, die Kosten für die notwendigen Bauleitplanverfahren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zu übernehmen. Da sich die vorgesehenen Nutzungen nicht einem der in den §§ 2-10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelten Baugebietstypen zuordnen lassen, ist eine Ausweisung als sonstiges „Sondergebiet für eine Schank- und Speisewirtschaft mit Außengastronomie, Beherbergungsbetrieb und Wohnmobilstellplatz“ nach § 11 BauNVO erforderlich. Aus Sicht der Stadt Alzenau ist die gegenständliche Fläche geeignet, um ein Sondergebiet für die angestrebten Nutzungen zu entwickeln. Zum einen liegt das Flurstück 6590 in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 45, zum anderen liegt es landschaftlich reizvoll direkt neben dem Meerhofsee. Im gesamten Stadtgebiet von Alzenau existiert derzeit kein einziger Wohnmobilstellplatz, obwohl die Stadt aufgrund ihrer zentralen Lage in Deutschland sowie ihrer kulturellen, kulinarischen und landschaftlichen Angebote ein ideales Ausflugs- bzw. Urlaubsziel für Touristen darstellt. Die in Alzenau verfügbare Anzahl an Übernachtungsmöglichkeiten ist überschaubar bis gering und kann die Nachfrage, insbesondere hinsichtlich qualitativ höherwertiger Unterbringung, regelmäßig nicht befriedigen. Die Ansiedlung eines Beherbergungsbetriebs ist zur Verbesserung des touristischen Angebots absolut notwendig und schon seit Jahren Ziel der Stadt Alzenau. Die Realisierung eines solchen Vorhabens auf dem durch bauliche Anlagen ohnehin vorbelasteten Gelände im Bereich des „Meerhofsees“ ist durch die gute Verkehrsanbindung auch städtebaulich sinnvoll. Gleiches gilt für die Stellplatzanlage für Wohnmobile. Damit eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden kann, sollten in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes neben dem Flurstück 6590 auch die unmittelbar angrenzenden Teilflächen des Flurstücks 6592 sowie das Flurstück 6590/1, die im Eigentum der Stadt Alzenau stehen, aufgenommen werden. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, wie vorstehend bereits ausgeführt, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, den Mangel an Wohnmobilstellplätzen und Hotelzimmern in Alzenau zu beseitigen und damit den Standort Alzenau attraktiver zu gestalten. Nr. 1 / 23. Januar 2015 Derzeit sind die Flächen dem baulichen Außenbereich in Sinne von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau stellt in dem betroffenen Gebiet eine öffentliche Grünfläche bzw. eine Brachfläche dar. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden. Die Änderung soll im Parallelverfahren erfolgen. Dies ist erforderlich um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nachzukommen. Der Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes als auch der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 6590, 6590/1 und Teile des Flurstücks 6592 der Gemarkung Alzenau: Seite 9 Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Alzenau für 2015 Der Haushaltsentwurf der Stadt Alzenau für das Jahr 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen wie folgt ab: Verwaltungshaushalt 40.495.850,00 € Vermögenshaushalt 10.670.000,00 € Gesamthaushalt 51.165.850,00 € Der Haushalt mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan und Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde in mehreren Sitzungen des Bau- und Finanzausschusses, des Werkausschusses und des Verwaltungsausschusses eingehend vorberaten. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist gemäß Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in öffentlicher Sitzung durch den Stadtrat zu beschließen. 1. Beschluss mit 22 : 2 Stimmen Der Hebesatz für Gewerbesteuer wird von 330 auf 345 angehoben. 2. Beschluss mit 19 : 5 Stimmen Der Haushaltsplan mit den genannten Zahlen wird genehmigt. Anmerkung: Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ stimmt dem Stellenplan und dem Wirtschaftsplan zu. Den Beschlüssen gingen folgende Haushaltsreden voraus: Im Rahmen der Planentwicklung sind geringfügige Änderungen des Geltungsbereiches möglich. Beschluss mit 20 : 3 Stimmen: 1. Für den im vorstehenden Lageplan umgrenzten Bereich (Flurstücke 6590, 6590/1 und Teilflächen des Flurstücks 6592, Gemarkung Alzenau) wird ein Bebauungs- und Grünordnungsplan zur Festsetzung eines „Sondergebietes für eine Schank- und Speisewirtschaft mit Außengastronomie, Beherbergungsbetrieb und Wohnmobilstellplatz am Meerhofsee“ gemäß § 11 BauNVO neu aufgestellt. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die dort bestehende gastronomische Nutzung dauerhaft zu sichern, die geplanten Nutzungen zu ermöglichen und das Areal insgesamt neu zu ordnen. Dies ist für eine geordnete und zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung erforderlich, auch um den Mangel an Beherbergungszimmern und Wohnmobilstellplätzen in Alzenau zu beseitigen und damit den Standort Alzenau attraktiver zu gestalten. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes wird im Regelverfahren nach BauGB durchgeführt. 2. Für den im vorstehenden Lageplan umgrenzten Bereich (Flurstücke 6590, 6590/1 und Teilflächen des Flurstücks 6592, Gemarkung Alzenau) wird der Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau im Parallelverfahren geändert. Anstelle der bisherigen Darstellung „öffentliche Grünfläche bzw. Brachfläche“ ist nunmehr die Darstellung „sonstiges Sondergebiet“ geplant. 3. Mit der Ausarbeitung der Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro Holger Fischer, KonradAdenauer-Str. 16, 35440 Linden beauftragt werden. Ein entsprechendes Angebot für die Bauleitplanung muss noch eingeholt werden. Die Übernahme der Kosten der beiden Bauleitplanverfahren durch den Antragsteller wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit diesem geregelt. Die Stadt Alzenau übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen. Vor Unterzeichnung des Vertrags werden weder weitere Verfahrensschritte eingeleitet noch Aufträge für Planungsleistungen, Erstellung von Gutachten etc. vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss als auch den Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekanntzumachen. Nach Ausarbeitung der Bauleitpläne und nach vorheriger Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau sind die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. • Haushaltsrede von Stadtkämmerer Oliver Rickert Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Ihnen nun aus dem Haushaltsentwurf für 2015, der in mehreren Ausschusssitzungen eingehend beraten wurde, die wesentlichsten Punkte kurz vorstellen. Ausführlichere Erläuterungen können Sie dem Vorbericht entnehmen, den Sie am Anfang des Haushaltsplans 2015 finden. Der Verwaltungshaushalt umfasst ein Volumen von 40.495.850 Euro und der Vermögenshaushalt von 10.670.000 Euro, insgesamt also 50.165.850 Euro. Der Verwaltungshaushalt beinhaltet einen Überschuss von 1.100.000 Euro, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Der Überschuss muss mindestens so hoch sein wie die Tilgung für Darlehen. Diese Mindestzuführung wird erreicht. Freier Finanzspielraum bleibt dennoch kaum, die so genannte freie Spitze liegt gerade einmal bei 150.000 Euro, was der Investitionspauschale entspricht. Die Steuerkraft für das Jahr 2015, die sich nach den Steuereinnahmen des Jahres 2013 bemisst, liegt bei 20,45 Millionen Euro, das sind rund 810.000 Euro weniger als im Vorjahr mit 21,27 Millionen Euro. Da keine Schlüsselzuweisungen (wie auch in den Vorjahren) zu erwarten sind, entspricht die Steuerkraft auch der Umlagekraft. Diese wiederum ist maßgeblich für die Bemessung der Kreisumlage, die bei unverändertem Kreisumlagehebesatz mit 8,7 Millionen Euro angesetzt wurde. Die Gewerbesteuerumlage wird konstant bei 69% erwartet. Der Ansatz wurde - entsprechend den veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen - mit 2,2 Millionen Euro gebildet. Der Ansatz für die Gewerbesteuer wurde mit 10,5 Millionen Euro gebildet. Dies ist nach derzeitigem Niveau auch realistisch, doch die Gewerbesteuereinnahmen schwanken von Jahr zu Jahr sehr stark, so dass die tatsächliche Entwicklung abzuwarten ist. Unterstellt wurde hierbei ein unveränderter Hebesatz von 330%. Eine eventuelle Erhöhung hätte keine Auswirkung auf die Gewerbesteuerumlage und auf die Steuerkraft und damit auf die Höhe der Kreisumlage. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde aufgrund der Steuerschätzung des Statistischen Landesamtes mit knapp 13 Millionen Euro veranschlagt, darin enthalten sind auch die 970.000 Euro für die Einkommensteuerersatzleistungen. An der Umsatzsteuer wird ein Beteiligungsbetrag von 1,120 Millionen Euro erwartet. Auf rund 9,6 Millionen Euro wurden die Personalkosten veranschlagt. Die Ansätze wurden um die voraussichtlichen Erhöhungen gebildet, die sich aufgrund der Tarifsteigerung und Stellenmehrung insbesondere im Betreuungsbereich ergeben, so dass die Personalkosten insgesamt um rund 7% steigen. Seite 10 Nr. 1 / 23. Januar 2015 Im Übrigen wurden an verschiedenen Haushaltsstellen Anpassungen analog der tatsächlichen Entwicklungen vorgenommen. Hervorzuheben ist hierbei eine Steigerung der Kostenerstattung für Stadtwerkeleistungen um 370.000 Euro. Einmalig wurde in 2015 eine Position über 650.000 Euro für die Durchführung der Gartenschau eingestellt. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von rd. 10,67 Millionen Euro und weicht damit nur geringfügig vom Volumen des Jahres 2014 ab. Die Investitionen für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen betragen rund 7,2 Millionen Euro. Insgesamt gliedert sich der Vermögenshaushalt wie folgt auf: a) b) c) d) e) f) g) h) Ausgabeart Hochbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Betriebs- und techn. Anlagen Grunderwerb Vermögenserwerb (Beschaffungen und Beteiligungen) Tilgungen Investitionszuschüsse (Vereine, Kirchen, Eigenbetrieb) Sonstiges (Zinszuführung an Rücklage) Summe Ausgaben in T € 2.398 4.392 455 183 735 Anteil 22,5 % 41,2 % 4,3 % 1,7 % 6,9 % 1.100 1.402 10,3 % 13,1 % 5 0,0 % 10.670 100,0 % Die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes erfolgt • zu 29,5 % aus Erlösen durch Grundstücksverkäufe (3,15 Millionen Euro), • zu 24,8 % aus staatlichen Zuweisungen (2,64 Millionen Euro), • zu 10,3 % aus der Zuführung des Verwaltungshaushaltes 1,1 Millionen Euro, • zu 4,7 % aus Beiträgen (500.000 Euro) und • zu 30,7 % aus Darlehen (3,28 Millionen Euro). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitige und die prognostizierte Zinssituation weiterhin günstige Darlehenszinssätze erwarten lässt. Zählt man noch sämtliche Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen inklusive Stadtwerke mit rund 2,7 Millionen Euro hinzu, kommt man auf 12,26 Millionen Euro, die die Stadt Alzenau im Jahr 2015 voraussichtlich investieren wird. Die Rücklagen der Stadt Alzenau werden voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2014 rund 1,3 Millionen Euro betragen. Der Summe der Darlehen der Stadt (ohne die Stadtwerke) beträgt zum 31.12.2014 bei rund 18 Millionen Euro oder 946 Euro je Einwohner. Der Landesdurchschnitt mit kreisangehörigen Gemeinden gleicher Einwohnergrößenklassen liegt Ende 2012 bei 687 Euro pro Einwohner. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wurde in 4 Sitzungen des Werkausschusses beraten und gemeinsam mit dem Kommunalen Prüfungsverband erstellt. Der Erfolgsplan schließt mit 9.640.515 Euro und der Vermögensplan mit 3.539.040 Euro ab. Der Gesamtverlust nach der Gewinn- und Verlustrechnung beträgt rd. 3,06 Millionen Euro. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes sind Darlehensaufnahmen in Höhe von 235.000 Euro vorgesehen. Diese Aufnahmen sind notwendig zur Finanzierung der Investitionen im Abwasserbereich. Für die Bereiche Hallen/Bäder und Veranstaltungen übernimmt die Stadt Alzenau den Liquiditätsfehlbetrag für die laufenden Ausgaben von 1,8 Millionen Euro sowie den Investitionszuschuss für notwendige Baumaßnahmen an Hallen und Bädern mit rund 762.000 Euro. Beide Summen sind im Haushalt der Stadt eingestellt. Für die übrigen Bereiche wie Stadtservice, Tiefgarage und den Abwasserbereich hat der Eigenbetrieb die Mittel selbst zu erwirtschaften. Das war in aller Kürze der Haushalt 2015 der Stadt Alzenau. Letztlich ist für die Abwicklung des Haushaltes 2015 die tatsächliche Abwicklung, Entwicklung und die vorzulegende Jahresrechnung, die die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben abbildet, maßgeblich. Insbesondere die Entwicklung von Steuereinnahmen und unvorhersehbaren, außerplanmäßigen Maßnahmen. Eine Einsparung von Ausgaben ginge nur mit einer Verminderung von Angeboten einher. Daher wäre eine moderate Erhöhung von Steuerhebesätzen und Benutzungsgebühren für eine nachhaltige solide Finanzwirtschaft wünschenswert. • Haushaltsrede von Stadtrat Bernd Pontani für die CSU-Fraktion Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Wolfgang Schäuble verkündete dank gestiegener Einnahmen für den Haushalt 2015 die so genannte schwarze Null. Statt dass wir uns darüber freuen, weil Einnahmen und Ausgaben des Bundes endlich wieder im Lot zu sein scheinen, mäkeln selbst jene Finanzexperten, die früher die schwarze Null als wesentlichstes Ziel genannt haben, dass zuviel Sparen auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Sicherlich darf Sparen nicht durch Verzicht auf notwendige, das Gemeinwesen weiterentwickelnde Maßnahmen erkauft werden. Trotzdem ist das Vermeiden neuer Schulden, wie von Finanzminister Schäuble angekündigt, der richtige Weg. Ausgaben und Einnahmen sollten in Einklang gebracht werden. Jedoch gilt das immer? Dass wir dieses zurzeit in Alzenau nicht erreichen, hat Gründe: Im Gegensatz zum Bund hat Alzenau derzeit weniger Einnahmen als erforderlich. Wichtig ist uns jedoch darauf hinzuweisen, dass nur investitive Maßnahmen die Aufnahme von weiteren Darlehen erfordern, für die konsumtiven Aufgaben werden wir dagegen keine Schulden machen. Die Bedeutung der Stadt Jeder weiß, dass besonders die Kommunen den Grundstock für den Wohlstand in der Zukunft legen. Schulbau, Straßenbau, Weiterentwicklung der Geschäfts- und Gewerbeinfrastruktur sind Aufgaben, die wir nicht vernachlässigen dürfen. Alzenau als Mittelzentrum erfordert kreative Ansätze zum Erhalt und zur Festigung seiner Bedeutung als Mittelzentrum für die Menschen vor Ort und in der Region. Dankenswerterweise hat es der Kreistag mit den Landräten an der Spitze stets vermocht, sein Möglichstes dazu beizutragen, dass die bedeutenden Maßnahmen wie die Schulentwicklung und der Krankenhausausbau in der größten Kommune des Landkreises, in unserer Heimatstadt, zum Wohle der Landkreisbevölkerung gefördert wurde. Hierfür darf ich im Namen der CSU-Fraktion dem heutigen Landrat Dr.Ulrich Reuter und den Mitgliedern des Kreistages herzlich danken. Wir müssen natürlich auch feststellen, dass die Bedeutung der Stadt durch viele städtische Einrichtungen, die uns lieb, aber auch teuer sind, ergänzt werden muss. Nur durch Sparen hätte sich die Bedeutung unserer Stadt keinesfalls in diesem Maße steigern lassen. Zu Gute kam uns, neben dem Fleiß unserer Bürger und den damit möglichen Einkommensteueraufkommen, auch die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und Unternehmen. Ohne hohe Gewerbesteuereinnahmen hätte vieles in unsere Stadt in der Vergangenheit nicht geschafft werden können. Der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen Bereits im Vorjahr musste ich leider auf die erhebliche Verminderung der Gewerbesteuereinnahmen und die damit verbundenen geringeren finanziellen Spielräume der Stadt hinweisen. Leider zeigt sich heute, dass das Gewerbesteueraufkommen, das zu guten Zeiten um ein Drittel höher ausgefallen ist als 2015 zu erwarten, in absehbarer Zeit auf diesem verminderten Niveau verbleiben dürfte. Schon im Vorjahr mussten wir alle unsere Ausgaben auf den Prüfstand stellen. Unser Kollege, der stellvertretende Bürgermeister und Bezirksrat Helmut Schuhmacher, hat es treffend beschrieben, wir müssen sparen und investieren. Den Verwaltungshaushalt auszugleichen, Einnahmen und Ausgaben für den Betrieb der Stadt Alzenau abzustimmen und noch Nr. 1 / 23. Januar 2015 genügend Kapital zur Deckung der Mindesteinlage in den Vermögenshaushalt zu haben, war eine schwierige Aufgabe. Alle, der Bürgermeister, die Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch unsere Vereine und Verbände haben dankenswerterweise Verständnis für die besondere Lage aufgebracht und das ihnen Mögliche unternommen, um Alzenau auch mit geringeren finanziellen Mitteln attraktiv zu halten. Als besonderes Beispiel darf ich die Organisatoren der Fränkischen Musiktage und hier insbesondere die treibende Kraft Gerhard Jenemann lobend erwähnen. Ihnen ist es gelungen, dieses jährliche Ereignis wieder zu einem besonderen Aushängeschild für Alzenau werden zu lassen, obgleich diese Veranstaltungsreihe mit weniger Mitteln seitens der Stadt auskommen musste. Wir, die Mitglieder der CSU-Fraktion danken hierfür und wir sind sicher, dass auch im Jahr 2015, in dem wir leider keine verbesserte Einnahmensituation erwarten dürfen, diese Unterstützung wieder gegeben sein wird. Bayerische Gartenschau 2015 wird ein ganz besonderes Jahr in der Geschichte der Stadt Alzenau. Mit der Austragung der Bayerischen Gartenschau wird Bayern und besonders die Region Bayrischer Untermain mit unseren hessischen Nachbarn auf unsere Stadt schauen. Dies gibt auch unseren Geschäften Gelegenheit, sich in einem besonderen Licht zu präsentieren. Wir sind überzeugt, dass von den Verantwortlichen für die Ausgestaltung der Bayerischen Gartenschau alles hierfür wohl vorbereitet ist. Den Verantwortlichen, wie Dr. Michael Neumann und Frau Christina Robok sowie ihr Nachfolger Herrn Robert Sitzmann, aber auch den Vielen, die zum Gelingen beitragen, dankt die Fraktion der CSU sehr und wünscht allen auf den letzten Metern Gutes gelingen und insbesondere den erforderlichen grünen Daumen! Die Bayerische Gartenschau wird für unsere Stadt nicht nur durch die öffentliche Darstellung und die vielen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger ein Gewinn sein, sondern insbesondere durch die vielen dauerhaften Einrichtungen, die nicht nur zur Verschönerung sondern auch zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen. Ohne die Austragung der Bayerischen Gartenschau hätten wir die Zuschüsse des Freistaates hierzu nicht erhalten und daher dies entweder nicht leisten können oder hierfür eigene Mittel aufwenden müssen. Die Gartenschau hat viel in Alzenau beschleunigt, vor allem solche Maßnahmen, die von Seiten des Staats gefördert wurden. Einnahmen der Stadt verbessern und Ausgaben senken Es wird sich in den nächsten Jahren zeigen, dass wir aufgrund der bereits angemerkten verminderten Einnahmen nicht alles kurzfristig realisieren können, was notwendig wäre. Es erscheint uns daher zwingend, dass wir die Einnahmen der Stadt erhöhen. Hierfür haben wir eine vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Grundsätzlich müssen wir sparen wo dies möglich ist. Dies, so zeigt das Jahr 2014 und nun die Planung für das Jahr 2015, wurde und wird von der Verwaltung nach Maßgabe des Stadtrates erfüllt. Ich verschweige jedoch an dieser Stelle auch nicht, dass wir die Einflußnahme und Kontrolle im Laufe des Geschäftsjahres auf die Ausgabendisziplin für ausbaufähig halten. Wir müssen auch die Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Stadt so erhöhen, wie es den Betroffenen in solidarischer Weise zugemutet werden kann. Hierbei können und dürfen wir keine Punkte von vornherein ausklammern. Es ist jedoch im Rahmen der Haushaltsberatung nicht möglich, ohne eingehende Diskussion in den jeweiligen Ausschüssen, Festlegungen über die mögliche Höhe von Gebührenanhebungen zu entscheiden. Dies sollte in Ruhe aber auch zügig im kommenden Jahr erfolgen. Als letztes sehen wir uns gezwungen, auch Steuern moderat zu erhöhen. Die wesentlichen Mehrleistungen, die die Stadt heute gegenüber früher zu erbringen hat, zwingen uns zu diesem Schritt. Dabei werden wir nicht um eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer herumkommen. Wie sich der Stadtrat überzeugen lassen konnte, ist diese Steuer in Alzenau in Relation zu den Kommunen mit ähnlicher Infrastruktur sehr niedrig. Seite 11 Unsere Betriebe provitieren in erheblichem Maße von der Verbesserung der weichen Standortbedingungen wie den hervorragenden Infrastrukturmaßnahmen, dem hohen Ausbildungsstand der Jugend sowie den wirtschaftsfreundlichen Maßnahmen in Bildung und der leistungsfähigen Verwaltung der Stadt, insbesondere auch dem Bauamt, das bei Vorhaben der Unternehmen gut und schnell berät und professionell entscheidet. Dass die Ansiedlung der Fraunhofer-Gesellschaft in Alzenau realisiert werden konnte, ist praktizierte Wirtschaftsförderung am Standort in Alzenau. Wie bedeutend dies ist, zeigt der hohe Entwicklungskostenzuschuss des Freistaats für die FraunhoferProjektgruppe in Alzenau. Wir halten die Anhebung des Gewerbesteuersatzes von derzeit 330 auf den Durchschnittswert in Unterfranken von 345 für angemessen aber auch ausreichend, damit bleiben wir noch unter dem Durchschnitt der Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg. Diese zu diesem Zeitpunkt vorgenommene Erhöhung soll längerfristig auch vermeiden, dass dieser Steuersatz wegen steigender Darlehensaufnahmen wesentlich darüber hinaus erhöht werden müsste und gibt unseren Unternehmen Planungssicherheit für die Zukunft. Was diese Erhöhung für unsere Unternehmen bedeutet kann ich an Beispielen kurz erläutern: Eine Kapitalgesellschaft hat 20.000 Euro Gewerbeertrag, diese Gesellschaft zahlt durch die Erhöhung ca. 105 Euro mehr. Hat die Gesellschaft 200.000 Euro sind es 1.050 Euro mehr, und bei 2 Millionen Euro Gewerbeertrag sind es 10.500 Euro, die mehr zu zahlen sind. Wir halten eine solche Erhöhung für verkraftbar und sicherlich den Leistungen, die die Stadt Alzenau den Unternehmen erbringt, für angemessen. Eine Erhöhung der Grundsteuer lehnen wir dagegen derzeit ab. Auf einen Teil unserer Grundstückseigentümer kommen in nächster Zeit bedauerlicherweise von anderer Seite Belastungen zu. So wird sich eine Erhöhung der Abwassergebühr, die sich wohl leider nicht vermeiden lässt, und die Umlage eines Teils der Kosten einiger Straßenbaumaßnahmen auf die Anlieger zu einer finanziellen Belastung der Grundstückseigentümer auswirken. Letzteres ist jedoch eine Investition der betroffenen Eigentümer in den Werterhalt in der Zukunft, hierdurch müssen langfristig keine Kosten erwartet werden. Lob an die Verwaltung Bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2015 hat es sich gezeigt, dass unser Bürgermeister Dr. Alexander Legler viel Mühe und Zeit darauf verwendet hat, sozial ausgewogen, sparsam und effektiv die einzelnen Ansätze zu gestalten. Die Fraktion der CSU dankt ihm sehr dafür, dass dies in enger und vertrauensvoller Weise mit den Fraktionen zum Wohle unerer Stadt gelungen ist. Unser Bürgermeister zeigt stets, es ist das Geld der Bürger dieser Stadt, mit dem er sorgsam umzugehen hat. Ohne die Mitarbeit, der in der Verwaltung Tätigen, wäre dies natürlich nicht möglich gewesen. Unserem Kämmerer Oliver Rickert danken wir für die Zusammenstellung der Zahlen und die Analysen möglicher Alternativen. Den Fachabteilungen dankt die CSU-Fraktion für die Umsetzung der Sparpläne soweit dies im letzten Jahr möglich war und wir wissen, dass wir uns auch im nächsten Jahr auf ein sparsames Wirtschaften der Mitarbeiter verlassen können. Allen Bürgern und den Betrieben dankt die CSU-Fraktion für die erbrachten Leistungen, ob durch den Beitrag an Steuereinnahmen oder die vielen ehrenamtlichen Stunden! Ohne diese Leistungen würde unser Gemeinwesen nicht funktionieren. Hervorheben darf ich an dieser Stelle all jene, die den bei uns untergebrachten Asyl suchenden Menschen zur Eingliederung helfen. Die Arbeit im Stadtrat war auch im ablaufenden Jahr, wie in Alzenau gewohnt, sehr konstruktiv. Der Wille aller Fraktionen, das Beste für Alzenau zu wollen, ist stets erkennbar. Es zeichnet diesen Stadtrat aus, dass auch bei unterschiedlichen Meinungen ein Konsens gesucht wird. Auch dafür dankt die CSU-Fraktion allen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Fraktionen. Der nun vorliegende Haushaltsentwurf für 2014 mit einem Volumen im Verwaltungshaushalt von 40,5 Millionen Euro ist 2,8% höher als im Vorjahr und der Vermögenshaushalt von 10,67 Millionen Euro ist 0,3% geringer als im Vorjahr. Zur Deckung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 3,278 Millionen Euro vorgesehen, das bedeutet 17,6% weniger als im Vorjahr. Seite 12 Die längerfristige Planung zeigt, dass die notwendige Kreditaufnahme weiter vermindert werden soll. Wesentlichste Einnahmequellen sind der Einkommensteueranteil, der mit 12,97 Millionen Euro anzunehmen ist, immerhin 5,3% mehr als im Vorjahr, die anzunehmende Gewerbesteuer von ca. 10,5 Millionen Euro, in etwa 10,5% mehr als im Vorjahr, sowie die Grundsteuer B 2,25 Millionen Euro, die etwas geringer als im Vorjahr angenommen wird. Bei den Ausgaben sind besonders die Personalausgaben zu erwähnen, diese haben sich im wesentlichen durch notwendige Stellenmehrungen, vor allem im Kinderbetreuungsbereich, durch unumgängliche Tariferhöhungen und durch notwendige Höhergruppierungen um 7,4% gegenüber 2014 erhöht und betragen vorrausichtlich 9,654 Millionen Euro. Besonders ist zu erwähnen, dass der Vermögenshaushalt gut ausgeglichen und die notwendige Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1,1 Millionen Euro gewährleistet ist. Wesentliche Ausgaben • Feuerwehr Unsere Feuerwehren kosten uns scheinbar viel Geld. Mancher auch im Stadtrat meint, hier könnte mehr gespart werden. Wir wissen, es ist ähnlich wie bei Versicherungen. Wer sie nicht braucht, sollte glücklich sein und nicht darüber klagen, dass er dafür Geld ausgegeben hat, aber wer sie im Notfall nicht hat, wird dies bereuen. Nur ist die Hilfeleistung durch unsere Feuerwehren im Ernstfall, bei Gefahr um Leib und Leben mit Geld allein nicht zu bezahlen. Wer glaubt, dass die Zusammenlegung der Feuerwehrstandorte stadtteilübergreifend billiger kommt, sollte bedenken, dass unsere Feuerwehrvereine dafür sorgen, dass heute in jedem Stadteil Mitglieder eingebunden werden. Eine zentralisierte Feuerwehr, die zudem aufgrund der Struktur unserer Stadt und einzuhaltender Hilfsfristen nicht möglich wäre, führt dagegen zwangsläufig zu einer geringeren Zahl an Aktiven und sogar zu einer Art Berufsfeuerwehr und damit zu wesentlich höheren Kosten. Dies würde unser heutiges Budget trotz geringerem Aufwand für Fahrzeuge und Ausrüstung bei weitem übersteigen. Wir danken allen freiwilligen Einsatzkräften und ihren Familien in allen Stadteilen bei der Feuerwehr für ihr Engagement herzlichst und sind bereit diese auch weiter so gut es geht zu unterstützen. Der auch für das Jahr 2015 vorgesehene Aufwand im Verwaltungshaushalt für den Brandschutz von 378.000 Euro in etwa der gleiche Betrag wie im Vorjahr, ist aus unserer Sicht ein angemessener Betrag zur Sicherheitsvorsorge für alle Bürger in unserer Stadt. • Bildung und Kinderbetreuung Erheblich höher als im Vorjahr ist der geplante Aufwand für unsere Schulen. Dieser steigt um 163.000 Euro auf 1,33 Millionen Euro. Besonderen Anteil an der Steigerung hat die zwischenzeitlich nicht mehr wegzudenkende Ganztagsbetreuung. Die Musikschule, eine Einrichtung die allen Interessierten offen steht, benötigt für den reibungslosen Betrieb von der Stadt einen Zuschuss von 288.000 Euro. Dies ist ungefähr so viel wie im Vorjahr. Auch die Bibliothek kommt in etwa mit dem finanziellen Zuschuss aus wie im Vorjahr, dieser beträgt ca. 508.000 Euro. Beide Einrichtungen haben Einfluss auf die Ausbildung unserer Jugend und stellen damit wesentliche Hilfen für unsere Familien dar. Es ist nach Ansicht unserer Fraktionsmitglieder jedoch unausweichlich, dass wir auch bei diesen Leistungen der Stadt über eine Deckelung und zuschusssenkende Maßnahmen nachdenken. Für unsere Sportanlagen wenden wir im kommenden Jahr vorraussichlich ca. 105.000 Euro auf, das sind immerhin 22.000 Euro weniger als dieses Jahr. Auch im nächsten Jahr werden unsere Kindergärten und der Hort mit Abstand den höchsten Zuschussbedarf haben. Immerhin sind hier 2,812 Millionen Euro eingestellt, das sind 280.000 Euro mehr als im Vorjahr geplant, aber 128.000 Euro weniger als 2013 tatsächlich benötigt. Nr. 1 / 23. Januar 2015 • Forst Erfreulich ist der um 81.000 Euro niedrigere Zuschussansatz für den Forst. Hier wirkt sich der zurzeit etwas höhere Verkaufspreis aus. Langfristig angelegte Verbesserungen durch moderne Waldbewirtschaftung, wie z.B. die Einrichtung der Rückegassen zur Vereinfachung der Holzernte, sollten auch zukünftig dabei helfen, den, im Verhältnis zu anderen unterfränkischen Kommunen enorm großen städtischen Waldanteil, finanziell verkraften zu können und den Wald als ein wesentliches Freizeitangebot für unsere Bevölkerung in Schuss zu halten. Der Stadtrat wird jedes Jahr im Rahmen einer Begehung unserer Wälder über den Zustand des Waldes durch unsere sehr fachkundigen Mitarbeiter der Forstabteilung informiert und konnte sich davon überzeugen, wie die Maßnahmen aussehen und welche Wirkungen sie haben und vor allem wie professionell die Mitarbeiter der städtischen Forst- und Umweltabteilung arbeiten. • Friedhöfe Die Haushaltsposition Bestattungswesen steigt von Jahr zu Jahr. Nächstes Jahr sind wieder 21.000 Euro mehr als dieses Jahr als erforderlich angesehen worden, der erwartete Zuschuß beträgt nun immerhin 198.000 Euro. Auch hier erscheint uns eine Überprüfung der Gebühren im Verhältnis zur Leistung der Stadt zwingend. • Stadtwerke Ein Teil, der dem Bürger angebotenen Leistungen der Stadt, erbringen die Mitarbeiter der Stadtwerke. Eine Betrachtung der im Wirtschaftsplan der Stadtwerke im Detail dargestellten Aufgabenbereiche zeigt insbesondere, dass der zu Ende gehende Sandabbau in den letzten Jahren wegen der immer weniger gewordenen Sandmenge leider Verluste erzeugt hat, jedoch werden diese im Jahr 2015 den Haushalt der Stadt nur noch minimal belasten. Nach wie vor recht hoch ist der Zuschussbedarf für unsere Hallen und Bäder. Während die Bäder mit 560.000 Euro rund 17.000 Euro mehr erfordern, ist der Aufwand für die Hallen mit 1,044 Millionen Euro ca. 40.000 Euro geringer als 2014. Zu den Veranstaltungen, die in der Stadt angeboten werden, gehören Stadtfest, Burgfestspiele, Fränkische Musiktage, Weihnachtsmarkt, um nur einige zu nennen. Dass diese sehr gut besucht werden, zeichnet die Akteure und die Organisatoren aus. Dass im Jahr 2015 hierfür 537.400 Euro aufzuwenden sind, scheint uns in Relation zu den Vorjahren gerechtfertigt. Insgesamt ist zu sagen, dass das breite Leistungsangebot der Stadt von Kindergärten bis Hallenbenutzung hervorragend ist und von den Bürgern gut angenommen wird. Allen hieran beteiligten Mitarbeitern in Verwaltung und Stadtwerken ist hierfür sehr zu danken! Vermögenshaushalt Lassen Sie mich nun bitte auf den Vermögenshaushalt eingehen. Hier wird der Grundstock für das zukünftige Leistungsangebot gelegt. Der Vermögenshaushalt beschreibt die Möglichkeiten der Stadt, in den nächsten Jahren Projekte zu finanzieren. Ziel ist es, alle notwendigen Maßnahmen so zu erfassen, dass diese mit den eingestellten Mitteln auch realisierbar sind. Die eingestellten Beträge stellen daher keinesfalls bereits die Ausgaben dar, sondern geben den Spielraum an, den die Mitarbeiter der Verwaltung für die Beschaffung dieser Leistungen im Bedarfsfall haben können. Es zeichnet unsere Verwaltung aus, dass die uns für die Erstellung des Haushalts gegebenen Zahlen in der Regel nicht voll ausgeschöpft werden müssen. Unserer Planungen stehen damit auf einem soliden Fundament und wie in der Vergangenheit sollte kein Nachtragshaushalt erforderlich werden. Der Bedarf an neuen Investitionen in der Stadt Alzenau ergibt sich heute weniger durch neue Projekte, als durch den Erhalt und die Verbesserung des bestehenden sehr umfangreichen Infrastruktur. Ob Schulneubau oder Straßenausbau, ob Hallensanierung oder Ersatzbedarf für unsere Feuerwehren sowie anstehende Brückensanierungen. Alles diese Investitionen sind notwendig und kosten viel Geld und sind unglücklicherweise unaufschiebbar. Fast alle unsere Hallen wurden vor ca. 30 Nr. 1 / 23. Januar 2015 Jahren gebaut. Wen wundert es da, dass der Ersatzbedarf ebenfalls in den gleichen Zeitraum fällt. Wollen wir mittelfristig unser Angebot an Hallen nicht durch Schließung verringern, müssen wir investieren. Nachdem die Räuschberghalle saniert ist, stehen drei weitere Hallen zur dringenden Sanierung an, die Prischoßhalle, die Kahltalhalle sowie die Hahnenkammhalle. Es wird Aufgabe des Stadtrates sein in dem nächsten Jahr hierzu einen Handlungsplan zu entwickeln. Schon heute liegen Hinweise auf dem Tisch, dass die Sanierung dieser Hallen unter Umständen teuerer werden könnte als ein Neubau. Wir können uns in Alzenau nicht alles leisten, was wünschenswert wäre. Hierzu zählen zurzeit auch ein neues Feuerwehrzentrum oder eine Kulturhalle im Stadtkern. Von der Möglichkeit des Baus einer Kulturhalle hatten wir uns schon nach Vorlage der Planentwürfe im Rahmen eines Architektenwettbewerbes mit Ermittlung der zu erwartenden Kosten vor längerer Zeit verabschiedet. Wesentlich erscheint es uns derzeit, die dringendsten Sanierungsmaßnahmen zu erkennen und zu prüfen, ob durch sinnvolle Maßnahmen das Verschieben der Gesamtsanierungen möglich wird. Ideenreichtum und Initiative sowie die Unterstützung durch die Fachleute in unserem Bauamt sind hierzu erforderlich. Wesentliche Investitionen Lassen Sie mich über einige wesentliche Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015 berichten. Die Notwendigkeit von Investitionen der Stadtteilfeuerwehren wurde wie jedes Jahr ausgiebig bei gemeinsamer Sitzung der Feuerwehren aller Stadteile besprochen. Das Ergebnis diente uns als Beratungsgrundlage für den Haushalt. Demnach liegt der Schwerpunkt 2015 bei dem neuen Feuerwehr Hilfsfahrzeug für den Standort Stadtmitte. Erste Ausgaben für die kommende Umrüstung auf den Digitalfunk sind ebenso im Haushalt vorgesehen wie die Beschaffung allgemeiner Ausrüstungsgegenstände. Insgesamt sollen bis zu ca. 580.000 Euro für unsere Feuerwehren im kommenden Jahr investiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Investitionen in unsere Schulen. So werden in Hörstein weitere 1,2 Millionen Euro zur Restfinanzierung des rund 5,3 Millionen Euro teuren Grundschulneubaus mit Hort benötigt. In der Kernstadt sind ca. 130.000 Euro für diverse Beschaffungen an den Schulen vorgesehen, an der Grundschule in Michelbach ist im Jahr 2015 ein Betrag von 110.000 Euro im Wesentlichen für die Konzeption eines Horts mit Mittagsbetreuung eingestellt. Dieses Vorhaben erfordert in den nächsten Jahren nach derzeitigen Überlegungen noch ca. 1 Million Euro zur Realisierung. Es zeigt sich heute, dass der Bedarf an Hortbetreuung stärker zunimmt als bisher erwartet. Die Hortbetreuung ist ein Angebot an unsere Familien, das in unserer modernen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung erlangt. Zu den rentierlichen Investitionen zählen sowohl die Sanierung der Haustechnik der Bibliothek als auch die Umstellung der Straßenlampen auf LED. Diese Maßnahmen sind Teil unseres Klimaschutzkonzepts und werden zudem die Stadtkasse durch erheblich verminderte Energiekosten mittelfristig entlasten. Ein Verzögern dieser Maßnahmen, um dadurch weniger Darlehen zu benötigen, käme unsere Stadt teuer zu stehen. Hier zeigt sich, dass ökologisch sinnvolle Maßnahmen auch ökonomisch richtig sein sollten. In dem Haushaltsplan für das nächste Jahr ist ein erheblicher Finanzbedarf, immerhin 175.000 Euro, für die Neuanlage und die Generalsanierung von Kinderspielplätzen vorgesehen. Der Grund hierfür sind neuanzulegende Spielplätze sowie vor allem teilweise notwendig gewordene Sanierung einiger Spielplätze. • Kindergarten Hörstein Für die Kinder in Hörstein beabsichtigt der kirchliche Träger den Neubau des Kindergartens, da der derzeitige nicht mehr sanierbar und in schlechtem baulichem Zustand ist. Wie für alle Kindergärten in der Stadt wird auch hier der Neubau durch finanzielle Mittel der Stadt bezuschußt. Ein erster Betrag von ca. 700.000 Euro wird im nächsten Jahr im Haushalt der Stadt hierfür eingestellt. Insgesamt wird dieses Bauvorhaben ca. 2,2 bis 2,4 Millionen Euro erfordern. Wieviel die Stadt hierfür aufzubringen hat und welchen Zuschußanteil der Staat und was Seite 13 die Kirchenverwaltung hierzu aufbringen wird, muss nach Vorlage der entgültigen Planung noch zu ermittelt werden. Wichtig ist uns zu betonen, dass alle Kinder in den verschiedenen Stadtteilen, unabhängig vom Träger, gleich gute Bedingungen in den Kindergärten antreffen sollten. Wir freuen uns daher über diese Initiative des kirchlichen Trägers. Entlastung für den Haushalt der Stadt wird die Bayrische Gartenschau durch den Zufluß von Zuschüssen in den nächsten Jahren bringen. Hier sind zwar noch ca. 900.000 Euro, inklusive der notwendigen Schaffung von Kfz-Abstellplätzen für die vielen zu erwartenden Besucher zu investieren, dafür aber auch 1,8 Millionen Euro als Einnahmen zu erwarten. • Innenstadt entwickeln Im Stadtrat wird derzeit leidenschaftlich für und gegen den Ausbau des Alten Gefängnisses zum Kulturtreffpunkt diskutiert. Wir, die Mitglieder der CSU-Fraktion, halten die Realisierung der Sanierung und die Gestaltung der Burgterrasse für eine wichtige Investition für unsere Stadt. Es zeigt sich immer mehr, dass wir dem Entstehen von Einkaufsmärkten am Rande der Stadt zur Belebung unserer Innenstadt etwas entgegesetzen müssen. Wir halten es für wichtig, die Attraktivität der Burg mit dem Umfeld zu steigern. Nur wenn es uns gelingt, mehr Besucher nach dem Einkauf in den Einkaufsmärkten in die Innestadt zu locken, kann der Einzelhandel vor allem in der Innenstadt in Alzenau gestärkt werden. Ein besseres Angebot an Gaststätten und Cafes und eine hohe Aufenthaltsqualität können der Magnet sein die Besucher hierher zu holen und damit Geschäfte in der Innenstadt zu halten. Die vorgesehene Investition in den Ausbau des Alten Gefängnisses und die Aufwertung des Friedberger Gässchens durch Realisierung zum Teil notwendiger Maßnahmen ist angebracht und wir stimmen der hierfür in 2015 vorgesehenen Investition von 580.000 Euro netto zu. Dass der Betrag nur ausgegeben wird, wenn eine abgestimmte, dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegte Konzeption im Detail vorliegt, versteht sich von selbst. Es wäre jedoch fahrlässig, wenn wir sinnvollen Maßnahmen aus Haushaltsgründen keine Chance geben würden. • Alte Schule Kälberau Auch nicht leicht zu entscheiden ist die Vorgehensweise bei der Sanierung der Alten Schule in Kälberau. Verschiedene Forderungen der Bürger in Kälberau sind hier zu erfüllen. Zum einen muss der Kindergarten bedarfsgerecht ergänzt werden, andererseits sind die Wünsche von Feuerwehr und den Vereinen unter einen Hut zu bekommen. Wie dies geschehen kann, müssen wir mit viel Einfühlungsvermögen und in Absprache mit den Bürgeren entwickeln. Desshalb ist für das nächste Jahr von der erwarteten Investitionssumme von 1,9 Millionen Euro ein erster Betrag von 100.000 Euro für 2015 eingestellt worden um für den Kindergarten notwendig gewordene Räumlichkeiten zu errichten und damit weiterhin eine optimale Kinderbetreuung im Stadtteil Kälberau sicherzustellen. Wir erwarten, dass im nächsten Jahr das Konzept steht und vielleicht ab 2016 Umbauarbeiten an der ehemaligen Schule begonnen werden können. • Straßen und Brücken Erhebliche finanzielle Mittel erfordert der Straßenbau. Insgesamt sind hierfür ca. 1,7 Millionen Euro veranschlagt. Davon werden ca. 1 Million Euro in die Hanauer Straße, die Kumpfgartenstraße und die Poststraße fließen. 300.000 Euro werden noch für den ersten Teil des Straßenbaus in Albstadt und den Abschluß in Michelbach in 2015 benötigt. Allen Anwohnern und Nutzern dieser Straßen danken wir für die Geduld, mit der diese Baumaßnahmen ertragen wurden. Neben verschiedenen kleinen Maßnahmen sind auch 110.000 Euro für den Zuschuss zur besseren Absicherung des Bahnüberganges in der Wingertstraße vorgesehen. Die neuen Straßen erfordern natürlich auch eine Entwässerung, daher muss die Stadt in den nächsten Jahren einen erheblichen Anteil an den Investitionen für den Kanalbau aufwenden. In 2015 immerhin 600.000 Euro. In den nächsten Jahren sind nach Ansicht der zuständigen Bauabteilung erhebliche Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der sicheren Begehung unserer Brücken notwendig. Leider zeigt sich, dass hier kleine Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichen, Seite 14 es muss an der Grundsubstanz gearbeitet werden. Immerhin sind mittelfristig ca. 1,1 Millionen Euro aufzuwenden. Im Jahr 2015 ist hierfür ein erster Betrag von 260.000 Euro eingestellt. • Hallen, Bäder etc. Zur Aufzählung der vorgesehenen Maßnahme gehören natürlich auch jene Punkte, die sich im Vermögenshaushalt der Stadt unter dem Punkt Investitionszuschüsse an die Stadtwerke für Renovierung von Hallen und Bäder befinden. Hier sind zu nennen, je 15.000 Euro für die Hahnenkammhalle Wasserlos, die Birkenhainer Halle in Albstadt sowie die Kahltalhalle in Michelbach. Für die Räuschberghalle in Hörstein sind 35.000 Euro und für die Prischoßhalle sind 272.000 Euro angesetzt worden. Dies sind Gelder für Maßnahmen, ohne die der Weiterbetrieb der Hallen nicht in dem notwendigen Umfang erfolgen kann. Im Schwimmbad am Meerhofsee sind insbesondere für die technische Verbesserung der Stromzuleitung und eine für die kleinen Kinder sinnvolle Matschstrasse 50.000 Euro erforderlich. Im Waldschwimmbad werden insbesondere für den nun zwingend notwendigen Neubau des Planschbeckens 355.000 Euro veranschlagt. Eine weitere Verzögerung dieser Maßnahme ist nicht verantwortbar. Im Vermögenshaushalt fehlen natürlich keinesfalls die vielen kleinen Ausgabepositionen, um in Kindertagesstätten und sonstigen städtischen Einrichtungen wichtige Anschaffungen vornehmen zu können. Es fehlt auch nicht ein ausreichnder Betrag, um unseren Vereinen bei deren Investitionen die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe geben zu können. Die Investitionen unserer Vereine bereichern bekanntlich das Freizeitangebot der Bürger und stellen damit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung in unserer Stadt dar. • Stadtwerke Erlauben Sie mir noch ein paar Sätze zu unseren Stadtwerken. Die Stadtwerke erfordern für Ihre betrieblichen Leistungen aus dem Haushalt der Stadt voraussichtlich 2,045 Millionen Euro für den Betrieb, das sind 22,2% mehr als 2014. Dies ergibt sich aus den bereits 2014 ermittelten, höheren Kosten für Grünanlagenpflege. Zusätzlich werden Zuweisungen und Zuschüsse für 2015 in Höhe von 2,778 Millionen Euro für Hallen, Bäder etc. geplant. In diesem Betrag, der 28% höher ist als 2014, sind unter anderem auch laufende Kosten für den Betrieb der bayrischen Gartenschau enthalten. Die Leistungen der Stadwerke bezüglich der Aufgaben zum Kanalnetz und dem Betrieb der Kläranlage sind besonders hervorzuheben. Mit diesen Leistungen wird unser Abwasser entsorgt und wir freuen uns, dass dies problemlos erfolgt, alle in diesem Bereich tätigen leisten ebenfalls sehr gute Arbeit. Wir haben bei unseren Beratungen festgestellt, dass das Ziel, mit dem die Stadtwerke aus der Verwaltung ausgegliedert wurden, mehr Transparenz und klarere Führungsverantwortlichkeit zu ermöglichen, erreicht wurde. Der Leitung der Stadtwerke, insbesondere Robert Hynar, dürfen wir für die geleistete Arbeit sehr danken. Wir sollten weiter aufmerksam darauf achten, dass die Stadtwerke kein Nebenbetrieb werden der zusätzlich zur Verwaltung arbeitet. Es sollte soweit möglich eine homogene Ergänzung darstellen. Ob hier Kosten eingespart werden könnten, ist im kommenden Jahr weiter zu prüfen. Ich darf damit zum Schluß kommen. Unser Bürgermeister Dr. Alexander Legler hat, zusammen mit seinen Mitarbeitern der Verwaltung, einen ausgewogenen, den Wünschen und Erfordernissen der Stadt angepassten und mit dem Stadtrat abgestimmten Haushalt vorgelegt. Wir konnten nicht erkennen, dass zwingende Forderungen auch anderer Fraktionen in diesem Plan unberücksichtigt geblieben sind. Alle Fragen wurden hinlänglich beantwortet und Anregungen aufgenommen. Die CSU-Fraktion sieht nach eingehender Beratung in diesem Haushaltsentwurf eine sehr gute Grundlage für das Wirtschaften der Mitarbeiter der Stadt Alzenau. Die anstehenden Projekte können damit zu Ende gebracht, neue Aufgaben angegangen werden. Der Haushalt ist aus unserer Sicht solide geplant, die Einnahmen sind unter vorsichtiger Betrachtung erstellt, sodass auch im Nr. 1 / 23. Januar 2015 Jahr 2015 keine wesentlichen Einnahmelücken erwartet werden müssen. Die unterstellte, mögliche Darlehensaufnahme ist wegen unaufschiebbarer Investitionen leider unabweisbar, der wünschenswerte Rückgang der erforderlichen Darlehensaufnahme in den nächsten Jahren ist aus der längerfristigen Planung im Ansatz erkennbar. Das Ziel, das Minister Schäuble für den Bund zum nächsten Jahr anvisiert, die schwarze Null, werden wir in Alzenau auch mittelfristig leider noch nicht erreichen. Die Gründe hierfür habe ich erläutert. Dem vom Kämmerer für Ende 2015 erwarteten Darlehensstand von 20,24 Millionen Euro steht ein Gesamtvermögen der Stadt wie vom Kämmerer ermittelt von 153,4 Millionen Euro gegenüber. Wie jedes Jahr darf ich auch an dieser Stelle nochmals allen Bürgern danken, die sich für unsere Stadt vielfältig einsetzen und Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen. Die CSU Fraktion dankt den Betrieben und den Geschäftsleuten, sie dankt den Vereinen und den Mitarbeitern der Verwaltung für die Leistungen in 2014. Dem vorgelegten Haushalts- und Finanzplan sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 2015 stimmt die Fraktion der CSU zu. • Haushaltsrede von Stadtrat Reiner KrzyzakZeller für die SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Alzenau ist die in Zahlen gegossene Kommunalpolitik der nächsten Jahre und wenn wir die Schulden der Stadt und der Stadtwerke betrachten, dann betrachten wir einen Zeitraum von rund 20 Jahren. Ein Haushaltsplan ist aber auch ein Beispiel der Abstraktionsfähigkeit, eine Stadt, seine Gesellschaft und Bedürfnisse auf bloße Zahlen und Fakten zu reduzieren. Ich bedanke mich bereits jetzt an dieser Stelle namens der SPD-Stadtratsfraktion bei allen Beteiligten, die einen Beitrag zu diesem Zahlenwerk geleistet haben. Doch nüchtern betrachtet ist dieses Buch zunächst nur eines, nämlich viel Papier mit vielen Zahlenkolonnen! Erst durch unsere politische Diskussion über Aufgaben und Ziele, durch unsere Argumente für und wider einer bestimmten Einnahme oder Ausgabe, und letztlich durch unsere mehrheitliche Entscheidung über Anträge und Anfragen, wird dieser Haushaltsplan mit Leben gefüllt. Die Umsetzung dieser Beschlüsse kann allerdings nur dadurch gelingen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung diesen Beschlüssen „Leben einhauchen“, indem sie aus Planzahlen Wirklichkeit gestalten und bewirken. Beschäftigen wir uns erst einmal mit dem Verwaltungshaushalt der Stadt. Der Verwaltungshaushalt ist einer Bilanz eines Unternehmens gleich zusetzen. Hier werden alle Einnahmen und Ausgaben bilanziert. Der Gewinn wird als Zuführung an den Vermögenshaushalt - in diesem Jahr 1,1,Millionen Euro - ausgewiesen. Und ich möchte es gleich hier am Anfang meiner Haushaltsrede sagen: dies ist auf die Dauer zu wenig. Wir müssen mehr im Verwaltungshaushalt erwirtschaften. Erste Maßnahme ist die Verminderung der Ausgaben. Hier vertraue ich auf die Aussage unseres Bürgermeisters, dass wir uns schon während des Jahres 2015 mit den Ausgabenbereichen intensiv beschäftigen. Nennen wir es Projekt 2020. Wir wissen, dass die Verwaltung nicht leichtfertig das Geld „zum Fenster hinausschmeißt“. Auch uns von der SPD-Fraktion ist bewusst, dass wir sehr behutsam an Einsparungen herangehen müssen. Es kann nämlich auch sein, dass wir damit dem ein oder anderen Bürger bzw. Verein treffen. Wir wollen auch nicht mit dem Rasenmäher über die Ausgaben gehen und alle Positionen um 5 oder 10% kürzen. Deshalb Projekt 2020, damit wir die Stadt längerfristig „konkurrenzfähig“ machen. Die Musikschule ist ein gutes Beispiel für die Deckelung der Ausgaben. Wir hatten vor einigen Jahren ein maximales Defizit von 300.000 Euro beschlossen. Für das kommende Jahr steht ein Defizit von 288.000 Euro im Haushaltsplan. Auch bei anderen Einrichtungen der Stadt können wir uns eine Deckelung vorstellen. Nr. 1 / 23. Januar 2015 Wir denken hier zum Beispiel an die Bibliothek. Wie immer gilt es auch hier, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die sehr guten Leistungen der Bibliotheksmannschaft (oder muss ich hier sagen Frauschaft) für die Schüler und Bürger in Alzenau aufrecht zu erhalten. Den ersten Schritt haben wir bereits in diesem Jahr getan, indem wir dem Vorschlag der neuen Bibliotheksleiterin Frau Huber gefolgt sind und ein neues Mediensicherungskonzept eingeführt haben, was die Ausleihe und Rückgabe der Medien (Bücher, CD’s, Spiele etc.) erleichtert. Auch für das folgende Jahr 2015 enthält der Haushaltsplan 150.000 Euro für die Sanierung der Haustechnik in der Bibliothek. Hier realisieren wir eine Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept von 2011 zur Reduzierung der laufenden Energiekosten. Zweite Maßnahme ist, zu schauen, wo und wie wir die Einnahmen erhöhen können. Bleiben wir noch einmal bei den Ausgaben für Kultur. Ich hatte es bereits in meiner Haushaltsrede vor einem Jahr angesprochen. Wir wissen um die Wichtigkeit der sogenannten weichen Standortfaktoren, zu denen unsere vielfältigen kulturellen Veranstaltungen gehören. Wir wollen sie auch nicht abschaffen. Aber ich betone hier noch einmal, dass manchmal etwas weniger auch mehr sein kann. Leider ist die Mehrheit meinem Vorschlag, im Jahr 2015 die Burgfestspiele wegen des umfangreichen Veranstaltungsangebotes während der Gartenschau einmal pausieren zu lassen, nicht gefolgt. Umso mehr freut es mich, dass zwei von drei Kritikpunkten, die ich im letzten Jahr am Vermögenshaushalt geäußert hatte, doch noch Gehör gefunden haben. • Der Stadtrat musste erst den Bau von „Terroir f - Magische Orte des Frankenweins“ ablehnen, um danach unseren Vorschlag vom letzten Jahr aufzugreifen, dass die Winzer das Projekt selber stemmen sollen, gerne mit der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Vereinsförderung durch die Stadt. Dies ergibt eine Einsparung in Höhe von 50.000 Euro. • Auch die Gelder für die Ölmühle, übrigens ein denkmalgeschütztes Gebäude in privater Hand, sind dem Rotstift zum Opfer gefallen. Einsparung: runde 300.000 Euro. Leider konnten wir uns bei einem weiteren Vorschlag der SPDFraktion nicht durchsetzen. Das „alte Gefängnis“ soll umgebaut werden. Für diesen Umbau, inklusive Burgterrasse, wurden 780.000 Euro in die städtischen Haushalte der Jahre 2014, 2015, 2016 eingestellt. Für welche Baumaßnahmen? Bis jetzt liegt dem Stadtrat noch kein Konzept vor. Aber in weiser Voraussicht werden schon einmal „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Die Umgestaltung der Burgterrasse ist bereits im vollen Gange. Wir haben ja nichts gegen Veränderungen in der Stadt. Auch wir wollen das Image und die Werte der Stadt erhalten. Und jetzt kommt das große ABER: wir wollten erst einmal Ruhe in unsere Baumaßnahmen bringen. Viele Bürger sind doch durch die notwendigen aber doch vielen Baumaßnahmen der letzten Jahre etwas genervt. Die Maßnahme hat auch nicht die Priorität, um sie zwingend in 2015 / 2016 durchführen zu müssen und zwangsläufig die Baukosten durch Kredite zu finanzieren. Unsere Kreditaufnahmen sind auch ohne diese Maßnahme schon hoch genug. Hier noch einige Stichworte, warum wir zum jetzigen Zeitpunkt diese Investition ablehnen: • endlich sind wir mit den Baumaßnahmen in der Hanauer Straße fertig. • die neue Grundschule in Hörstein wird bezogen. • in Albstadt bauen wir gemeinsam mit dem Straßenbauamt noch die nächsten zwei Jahre an der Ortsdurchfahrt. • auch die ein oder andere Fußgängerbrücke muss saniert werden. • den Investitionsbedarf für städtischen Halle möchte ich heute gar nicht erwähnen. • Die Gartenschau bringt uns hunderttausende Besucher in die Stadt. Und wenn ich • hier schon mal die Gartenschau 2015 erwähne, so möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis dieser Investitionen uns alle auch noch in den nächsten Jahren erfreuen wird. Seite 15 • in Hörstein will die Kirchengemeinde mit unserer Unterstützung einen neuen Kindergarten bauen - und hier möchte ich schon heute von Seiten der SPD-Fraktion betonen, dass wir den jetzigen Standort in Bruchhausen favorisieren. Wir hatten bereits 2011 darum gebeten, ein Konzept für das Areal Schule, Turnhalle, Feuerwehr, Altes Rathaus zu erarbeiten. Durch den möglichen Bau des katholischen Kindergartens auf dem Schulgelände vergeben wir uns die Chance einer anderen Entwicklung in diesem Bereich. Auch der Bring- und Holverkehr im Schulbereich wird zunehmen. Jetzt ist er noch entzerrt. • und was mir besonders wichtig ist, wir müssen daran arbeiten einen Haushalt ohne neue Darlehen hinzubekommen. • und der Abbau der Schulden muss auch angegangen werden. Wir dürfen uns durch die niedrigen Zinsen nicht dazu verleiten lassen, weiterhin alle Baumaßnahmen über Kredite zu finanzieren. Man erwartet von uns, dass wir sie auch zurückbezahlen. Oder wollen wir ganz auf zukünftige Generationen vertrauen? Die regeln das ja in der Zukunft! Die im Haushalt für die nächsten zwei Jahre eingestellte Summe in Höhe von 700.000 Euro für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Lampen wird sich in ca. 5 bis 6 Jahren rechnen. Hier können wir pro Jahr ca. 500.000 kWh und somit 275 t CO2 (nach dt. Energiemix) einsparen. Und das ist gut so! Wir von der SPD-Fraktion nehmen das 2011 erstellte Klimaschutzkonzept für die Stadt Alzenau ernst. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gilt es umzusetzen. Einige Aufgaben wurden bereits erledigt: • Eine Thermographie-Untersuchung der städtischen Gebäude wurde mit Unterstützung durch den Solarverein Alzenau und der Energieversorgung Alzenau bereits durchgeführt. Aber auch die Hausbesitzer nehmen an dieser jährlichen Aktion rege teil. Die daraus gewonnen Erkenntnisse gilt es auch anzuwenden. • In der Kläranlage Alzenau wie auch in der Verbandskläranlage Untermain in Kleinostheim (dort werden die Abwässer des Stadtteils Hörstein gereinigt) wurde jeweils ein BHKW (Blockheizkraftwerk) installiert. • Auch der Neubau der Grundschule Hörstein bekam ein kleines BHKW. • Die Räume des Umweltamtes in der Brentanostraße werden seit diesem Herbst mit einer neuen Pelletheizung erwärmt. • Leider konnten wir eine Bürgersolaranlage auf dem Ruhberg (Konversionsfläche) trotz hohem Zuschuss nicht realisieren. Haben wir hier zu lange gezögert? • Zur Diskussion stellen möchte ich heute nochmal die Investition in einen Energiemanager. Wie immer wir das auch realisieren können? Investitionen für die Freiwillige Feuerwehr sind uns lieb und teuer. Und dies meine ich wirklich nicht negativ. Gehören doch der vorbeugende Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung zu den primären Aufgaben einer Kommune, welche die Freiwilligen Feuerwehren übernommen haben. Wir alle schätzen die Leistungen unserer sechs Ortsfeuerwehren und haben auch für die Anschaffung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20 – mit einem mindestens 1.600 Liter fassenden Löschwassertank) sowie eines Einsatzleitfahrzeuges im kommenden Jahr 460.000 Euro in den Vermögenshaushalt eingestellt. Auch die notwendige Umstellung auf Digitalfunk wird von uns befürwortet. Aber unser städtischer Haushalt ist, trotz seines beeindruckenden Volumens, keinesfalls der einzig wichtige Beitrag zur Gestaltung unserer Stadt. Es sind die Menschen, die Tag für Tag darüber mitentscheiden, in welcher Stadt sie leben wollen. Deshalb unterstützen wir auch im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten die berechtigten Anträge aller Alzenauer Vereine. So haben wir auch den neuen Verein „Cafe Arbeit Alzenau e.V.“ für seinen Start in diesem Jahr unterstützt und werden dies auch im kommenden Jahr tun. Das bürgerschaftliche Engagement, derer, die in unserer Stadt leben, ist Grundlage für eine Kommunalpolitik die sich nicht an Einzelinteressen orientiert, sondern zum Wohle der gesamten Bevölkerung. Deshalb gilt mein Dank an all die vielen ehrenamtlichen Menschen die sich in Alzenau einbringen. In der vorweihnachtlichen Zeit ist es sicherlich gestattet, auch den einen oder anderen Wunsch zu äußern. Wie können wir es schaffen, dass sich noch mehr Bürger für das Allgemeinwohl Seite 16 so engagieren, wie das die Bankpaten seit 7 Jahren in Hörstein hervorragend tun. Durch die regelmäßige Berichterstattung in der örtlichen Presse konnte mittlerweile eine zweite Gruppe in Michelbach gewonnen werden. Daseinsfürsorge und uns für die Zukunft fit zu machen heißt nicht nur die Straßen In Stand zu halten. Es gilt auch mit der Zeit zu gehen, damit man nicht mit der Zeit geht. Hier spreche ich das Thema DSL-Ausbau an. Bereits vor vier Jahren habe ich das Thema in meiner damaligen Haushaltsrede angesprochen. Bis heute hat uns leider die bayerische Staatsregierung hängen lassen. Glücklicherweise konnten wir mit der Energieversorgung Alzenau einen Partner finden, der uns schnell und ohne Belastung des „Stadtsäckels“, die Stadtteile in Albstadt und Hörstein, die damals eine sehr schlechte DSL-Geschwindigkeit hatten, mit DSL versorgen. Alle Alzenauer habe jetzt Zugang zum DSL-Netz der EVA. Wenn auch noch nicht mit der geforderten Bandbreite. Im kommenden Jahr werden wir uns weiter anstrengen um in naher Zukunft ein DSL-Netz mit mindestens 50 MBit/s für alle Alzenauer zur Verfügung zu stellen. Leben findet Innenstadt. Hier vermisse ich die Ergebnisse. Vielleicht liegt es auch nur daran, dass mir einige Informationen fehlen. Deshalb freut mich die kommende Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Innenstadt umso mehr, vor allem in der Verbindung soziales Engagement und Belebung des Stadtzentrums. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Ausführungen möchte ich noch den Wirtschaftsplan der Stadtwerke kommentieren: wie sie alle wissen, sind die Stadtwerke Alzenau zuständig für den Betrieb unserer Hallen, Bäder, Bauhof und Gartenbau, die Abwasserbeseitigung (Kläranlage und Kanalisation) sowie die vielen kulturellen Veranstaltungen. Wir bedanken uns recht herzlich bei dem Leiter der Stadtwerke Herrn Hynar und seinen Frauen und Männern für die Arbeit, die sie im Dienste der Alzenauer Bürger erbracht haben und noch erbringen werden. Ich nenne hier nur einige Investitionen der Stadtwerke, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs unserer beiden Freibäder (Meerhofsee und Waldschwimmbad) und der Abwasserentsorgung notwendig erscheinen: • Für den Umbau des Planschbeckens im Waldschwimmbad sind 300.000 Euro im Investitionsplan vorgesehen und die allgemeinen Reparaturmaßnahmen werden ca. 105.000 Euro für beide Freibäder kosten. • Für die Anschaffung einer neuen Schlammpresse in der Kläranlage werden wir rund 250.000 Euro ausgeben. Durch die Verringerung des Wassergehaltes am zu entsorgenden Schlamm können wir aber auch in den kommenden Jahren etwas Geld einsparen. • Große Summen müssen auch für den Kanalbau in Albstadt (600.000 Euro) und dem Bau eines Regenwasserspeicherbeckens im Gewerbe/Industriegebiet Nord (400.000 Euro) aufgebracht werden. • Sollten alle geplanten Investitionen der Stadtwerke in 2015 realisierbar sein, so werden insgesamt fast 2 Millionen Euro verbaut. Jetzt komme ich aber wirklich zum Schluss meiner Rede und bedanke mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt für die geleistete Arbeit in diesem Jahr. Die SPD-Stadtratsfraktion hat nach intensiven Beratungen beschlossen der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, dem Stellenplan, dem Finanzplan und dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2015, mit Ausnahme des Projektes „Altes Gefängnis“, zuzustimmen. Alle Punkte konnte ich heute nicht ansprechen. Ich will ihre Aufnahmefähigkeit ja nicht übermäßig strapazieren. Vielleicht noch ein Punkt: Wie das Bespiel „Spital“ gezeigt hat, gilt es, die Bürger rechtzeitig in unsere Entscheidungen einzubinden. Am Ende meiner Rede bleibt mir nur noch ein Wunsch übrig: Ich wünsche mir eine Stadt mit Hoffnung und Zuversicht, die Visionen und Träume verwirklicht, die einer nachhaltigen Zukunftssicherung dienen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnacht und alles Gute für das kommende Jahr 2015. Nr. 1 / 23. Januar 2015 • Haushaltsrede von Stadträtin Claudia Neumann für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, der Verwaltung und der Stadtwerke, liebe Alzenauer Bürgerinnen und Bürger. Zuerst vielen Dank dem Bürgermeister, der Verwaltung, dem Kämmerer, dem Werkleiter und den Fraktionen für die meist sachliche und offene Diskussion in den Sitzungen, insbesondere der vorberatenden Ausschüsse. Wie im letzten, so ist auch im kommenden Jahr die Finanzlage der Stadt Alzenau, bedingt durch Straßen- und Kanalsanierungen, die neue Schule in Hörstein sowie die Gar-tenschau, angespannt. Dies lässt sich durch den weiter ansteigenden Schuldenberg erkennen. Ende 2013 waren die Stadtwerke Alzenau mit ca. 19,6 Millionen Euro und die Stadt Alzenau mit 14,3 Millionen Euro bei Kreditinstituten verschuldet. Da 2014 sowohl die Stadtwerke als auch die Stadt weitere Schulden machen mussten, wird dieser Wert Ende 2014 insgesamt dann ca. 20,3 Millionen Euro für die Stadtwerke und 18,0 Millionen Euro für die Stadt betragen und für 2015 sind weitere Kreditaufnahmen geplant. So kann das nicht weiter gehen! Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, für ihre Bürger Dienstleistungen zu erbringen. Diese Aufwendungen sind unvermeidbar. Die hohen Kosten für Kanal- und Straßensanierung sind notwendig geworden. Der Freistaat Bayern hat es versäumt, die der Stadt übertragenen Hauptstraßen rechtzeitig zu sanieren. Dies ergibt eine enorme Lastenverschiebung auf uns Alzenauer Bürger, die sich leider nicht verhindern lässt. Um den Haushalt durch weitere Darlehensaufnahmen nicht weiter zu strapazieren, bleibt nur das Ermitteln von nicht nötigen Ausgaben. Für unsere Fraktion gilt hierzu: Der geplante Umbau des alten Gefängnisses für ca. 600.000 Euro ist nach unserer Auffassung nicht nötig. Ein weiterer Gastronomiebetrieb an dieser Stelle ist überflüssig und der Umbau führt nach Fertigstellung zu weiteren Unterhaltungskosten. Es lassen sich auch Maßnahmen zeitlich verschieben, ohne sie dabei aus den Augen zu verlieren. Für uns Grüne heißt das z.B.: Der Umbau des Einsatzleitfahrzeugs der Feuerwehr auf den neuen Digitalfunk, geplant als Kauf eines komplett neuen Fahrzeugs, muss überprüft werden. Das aktuelle Fahrzeug sollte umgerüstet werden und weiter im Einsatz bleiben. Scheinbar aus den Augen verloren wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Um auch zukünftig eine erfolgreiche Stadtentwicklung zu gewährleisten, braucht die Stadt Alzenau endlich einen aktualisierten und verlässlichen Plan. Dafür wurde bereits ohne sichtbares Ergebnis viel Geld und Zeit investiert. Die Ausgaben für Bildung und Kinderbetreuung verbunden mit gestiegenen Personalkosten sind für uns notwendige Investitionen in die Zukunft, an denen nicht gespart werden kann. Sie sind für uns als Grüne schon immer ein Hauptpfeiler unserer Politik und wir stimmen deshalb auch in Zukunft keiner Erhöhung der Betreuungsgebühren zu. Die Sanierung des Domerhäuschens im Michelbacher Weinberg tragen wir aus Überzeugung mit, da es weithin sichtbar die traditionelle Alzenauer Weinkultur dokumentiert. Die trickreiche Umsetzung eines hässlichen Monuments in dessen unmittelbarer Nachbarschaft ist für uns nicht akzeptabel. Die Einnahmen der Stadt sind erfreulicherweise nach wie vor auf hohem Niveau, allerdings sind durch das politische Zerstören der Energiewende auch für Alzenau einige negative Effekte aufgetreten. Inzwischen ist ein großer Gewerbesteuerzahler weggefallen. Wir hatten deshalb bereits letztes Jahr eine maßvolle Erhöhung des Gewerbesteuersatzes um 10 Punkte vorgeschlagen. Dieses Jahr ist sie wahrscheinlich auch von den anderen Parteien nicht zu umgehen. Um den Unternehmen eine Planungssicherheit zu geben und nicht laufend erhöhen zu müssen, plädieren wir diesmal dafür, die Gewerbesteuer von 330 v.H. um 15 Punkte auf 345 v.H. anzuheben. Wir bleiben damit noch immer unter den Werten unserer angrenzenden bayerischen Nachbargemeinden mit ähnlich günstigen Verkehrsbedingungen. Selbst das hessisch angrenzende Freigericht mit 350 v.H. und Gelnhausen mit 360 v.H. liegen schon 2014 Nr. 1 / 23. Januar 2015 darüber. Dies wäre ein signifikanter Beitrag zur Reduzierung unseres Schuldenbergs. Da nicht einseitig die Wirtschaft hierfür belastet werden soll, halten wir auch eine maßvolle Erhöhung der Grundsteuern für sinnvoll. Wir sollten uns bewusst werden, dass ein gut funktionierendes Gemeinwesen auch finanziert werden muss. Auf die Bürger werden nächstes Jahr im Bereich der Wasserversorgung weitere Kostenerhöhungen zukommen, deshalb wollen wir, um sie nicht noch stärker zu belasten, keine zusätzlichen Erhöhungen von städtischen Steuern und Gebühren. Schulden anzuhäufen und darauf zu hoffen, dass es irgendwann einmal wieder besser wird, ist der falsche Weg. Fazit Der Haushaltsplan der Stadt Alzenau und der Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2015 sind gekennzeichnet durch: • einen weiterhin hohen Einkommensteueranteil mit erwarteten 12 Millionen Euro, • eine niedrige Gewerbesteuer, die nach unserer Meinung nach wie vor nicht ausgeschöpft ist, • die Ausgabe für die Kreisumlage mit voraussichtlich 8,7 Millionen Euro, trotz einer reduzierten Bezirksumlage. Der Gesamtschuldenstand für die Stadt und die Stadtwerke Alzenau wird sich im Jahr 2015 wieder deutlich vergrößern. Im städtischen Haushalt müssen aufgrund der großen Investitionen hohe Darlehen aufgenommen werden. Insbesondere neue „Prestigeprojekte“ wie das „Alte Gefängnis“ kann sich die Stadt Alzenau zurzeit nicht leisten, wir müssen auch NEIN sagen können. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt dem Stellenplan der Stadt Alzenau und dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2015 zu. Den Haushaltsplan 2015 und den Finanzplan der Stadt für 2014 - 2018 lehnen wir hiermit ab. • Haushaltsrede des 3. Bürgermeisters Ralph Ritter für die PWG-Fraktion Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wer 2014 auf Bayern schaut, der sieht ein kerngesundes Land. Mit einem Pro Kopf Einkommen von 38.429 Euro gehört der Freistaat zu den wohlhabendsten Regionen der Welt. 21 Prozent Wirtschaftswachstum in den letzten zehn Jahren bedeuten Arbeit, Perspektive und soziale Sicherheit. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in ganz Deutschland. In den letzten zehn Jahren hat sich der Abstand bei der Arbeitslosigkeit zwischen den bayerischen Regierungsbezirken um fast zwei Drittel auf nur noch 1,6 Prozentpunkte verringert. Die Arbeitslosenquote für den Altlandkreis Alzenau liegt per Oktober 2014 bei 2,7 Prozent. Jugendarbeitslosigkeit ist praktisch nicht vorhanden. Dieser Erfolg ist der Verdienst aller Menschen in unserem Bundesland. Ob Arbeitnehmer, öffentlicher Dienst, Selbstständige oder Unternehmer. Jeder trägt seinen Teil zum Gelingen bei jeden Tag, immer wieder aufs Neue. Leistungsbereitschaft, Kreativität und Fleiß sind Indikatoren für diesen Erfolg. Erfolgreiches Haushalten muss sich aber auch lohnen, denn ein solider und seriös finanzierter Haushalt ist kein Selbstzweck. Er ist vielmehr Grundvoraussetzung dafür, dass die notwendigen Investitionen für die Zukunft getätigt werden. Es ist damit auch eine Generationenverantwortung. Denn für die Schulden, die heute getätigt werden, müssen nachfolgende Generationen die Zinsen zahlen. Beim Erarbeiten eines jeden Haushalts sollten wir uns an die Worte von Ludwig Erhard erinnern: „Unser Tun dient nicht nur der Stunde, dem Tag oder diesem Jahr. Wir haben die Pflicht in Generationen zu denken.“ In diesem Sinne haben wir den uns vorliegenden Haushalt in mehreren gemeinsamen Sitzungen erarbeitet. Ein besonderer Dank geht hierbei an unseren Kämmerer, Herrn Rickert. An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei ihnen, Herr Bürgermeister Dr. Legler, dem Leiter der Stadtwerke, Herrn Hynar, sowie bei allen Mitarbeitern der Ver- Seite 17 waltung und der Stadtwerke für die von Ihnen geleistete Arbeit bedanken. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans sollte man sich immer mit den finanziellen Rahmenbedingungen befassen. Die Orientierungsdaten bezüglich der Steuereinnahmen, sind wie in den Vorjahren nur mit Vorbehalt in unseren Haushaltsplan übernommen worden. Das heißt: Einnahmen und Ausgaben sind wie immer vorsichtig veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 wird das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nur mit Aufnahme neuer Kredite ermöglicht. So werden für den städtischen Haushalt Darlehen von 3,3 Millionen Euro eingeplant. Für den Bereich Entwässerung ist im Wirtschaftsplan der Stadtwerke eine Darlehensaufnahme 235.000 Euro vorgesehen. Der Gesamthaushalt für die Vermögens und Verwaltungsseite hat sich gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr auf rund 51,2 Millionen Euro erhöht. Weil wir solide wirtschaften, können wir die Herausforderungen der Zukunft kraftvoll anpacken. Wir investieren massiv in Bildung. So wird der Neubau der Grundschule abgeschlossen, mit dem Neubau des Kindergartens in Hörstein begonnen. Aber auch für die Durchführung der Landesgartenschau im nächsten Jahr werden sinnvoll Gelder für die Naherholung und innerstädtische Aufenthaltsqualität bereitgestellt. Im Verwaltungshaushalt sind Gewerbesteuer sowie der Einkommenssteueranteil wie in den vergangenen Jahren unsere Haupteinnahmequellen. Beim Einkommensteueranteil erwarten wir eine Steigerung um 5,3 Prozent. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 15 Punkte können wir mittragen. Diese Anhebung ist, so denken wir, noch zumutbar. Eine Grundsteuererhöhung tragen wir nicht mit. Unsere Bürger werden mit der Erhöhung des Wasserpreises durch die FWS und eine absehbare Anhebung der Kanalgebühren im Laufe des Jahres 2015 schon genug belastet. Alle weiteren Einnahmen schlagen mit ca. 11,7 Millionen Euro zu Buche. Wie bereits in den vergangenen Jahren können wir auch 2015 mit einer staatlichen Schlüsselzuweisung nicht rechnen. Eine der größten Einzelposition auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes sind die Personalausgaben mit 9,6 Millionen Euro. Darin sind jedoch nicht die Personalausgaben der Stadtwerke enthalten. Im Wirtschaftsplan des kommunalen Eigenbetriebs sind hierfür weitere 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Bei Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage ist ein leichter Rückgang um 100.000 Euro auf 10,9 Millionen Euro festzustellen. Beim restlichen Aufwandsüberschuss ist kaum Veränderung zu den Vorjahren zu verzeichnen. Zum Begriff Aufwandsüberschuss ist mir ein kurzes Zitat von Manfred Rommel in die Hände gefallen: „Aufwandsüberschuss, ist ein freundlicher Name für ein Defizit.“ Besonders erwähnen möchten wir hier die Tatsache, dass die Gebühren der Stadt Alzenau für Kindergärten oder für das Bestattungswesen, im Vergleich zu anderen Kommunen mit die niedrigsten sind. Das Gesamtdefizit für alle Kindergärten beträgt im kommenden Haushaltsjahr rund 2,8 Millionen Euro. Der Fehlbetrag bei den Schulen erhöht sich auf 2,034 Millionen Euro inkl. der kalkulatorischen Kosten, welche grundsätzlich bei allen Positionen im Gebührenhaushalt berücksichtigt werden. Bildung entscheidet über unsere Zukunftschancen für jeden einzelnen, für die Region, für unser Land. Bildung ist der Treibstoff für unsere Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Bildung ist neben Energie der Wachstumsmarkt der Zukunft. Nur mit bestens ausgebildeten Fachkräften werden wir führend bleiben. Der Rohstoff Bildung entscheidet über Lebenschancen und Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen. Es bleibt zweifelsfrei festzustellen, dass die vergangenen, sowie die zukünftigen Investitionen in die Alzenauer Schulen und Kindergärten enorm sind. Dennoch sind diese aus vorgenannten Gründen ohne Wenn und Aber erforderlich, und werden deshalb von der PWG mitgetragen. Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes, der wie dieses Jahr, auch 2015 mit ca. 10,7 Millionen Euro schließt, sind die Fertigstellung der Grundschule in Hörstein, sowie die Erneuerung der Fenster im Grundschulgebäude in Alzenau, als auch der 1. Bauabschnitt für den Neubau des Kindergartens in Seite 18 Hörstein mit einer Summe von rund 2 Millionen Euro berücksichtigt. Dringend erforderlich ist die Sanierung von einigen Brücken im Stadtgebiet. Gemäß TÜV-Gutachten müssen in den nächsten drei Jahren vier Brücken im Stadtgebiet mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1 Million Euro erneuert werden. Noch vor Beginn der Gartenschau muss der in die Jahre gekommene Entengassensteg erneuert werden. Im weiteren Jahresverlauf soll dann die Brücke an der Herrnmühle erneuert werden. In den darauf folgenden zwei Jahren stehen dann die Sanierung des Burgsteges sowie die Bahnbrücke zum Wohngebiet Wingert an. Das Jahr 2015 wird in die Geschichtsbücher als ein sehr bedeutendes Jahr für die Stadt Alzenau und die Region eingehen. Die Bayerische Gartenschau Natur in Alzenau wird im nächsten Jahr das Highlight im Veranstaltungskalender und ist das markanteste Großereignis für das gesamte Umland. Das größte Städtebauliche Projekt im nächsten Haushalt ist die Sanierung des alten Gefängnisses und die Fertigstellung der Burgterrasse. Das Erhalten der Bausubstanz wird zwar nicht von allen Fraktionen befürwortet. Wir sind jedoch der Meinung, dass es der richtige Zeitpunkt für diese Maßnahme ist. Wir begründen dies damit, dass der jetzige Gebäudezustand eine relativ kostengünstige Sanierung erlaubt. Durch die Einführung des Digitalfunks in Bayern müssen 2015 alle Fahrzeuge der Feuerwehren auf das neue Funksystem umgerüstet werden. Hierfür werden Mittel in Höhe von rund 50.000 Euro benötigt. Gleichzeitigt steht die Beschaffung eines neuen Einsatzleitfahrzeuges für die Feuerwehr Alzenau an. Da in diesem Fahrzeug die meisten Funkkomponenten verbaut sind, ist eine Umrüstung unwirtschaftlich. 180.000 Euro sind dafür eingeplant. Das neue HLF 20 kann hoffentlich auch im Sommer in Dienst gestellt werden. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung schließen die einzelnen Betriebszweige der Stadtwerke mit einem Gesamtverlust in Höhe von ca. 2,16 Millionen Euro ab. Die Eintrittsgelder bzw. Benutzungsgebühren für Hallen und Bäder wurden nicht angehoben. Der entstehende Liquiditätsfehlbetrag in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro wird wie alljährlich von der Stadt Alzenau übernommen. Für Investitionen in Kanal und Kläranlage, sowie für Ersatzbeschaffungen im Bauhof sind insgesamt 1,94 Millionen Euro vorgesehen. Bleibt zum Schluss festzustellen, dass wir hier in Alzenau in den vergangenen Jahren sehr viel richtig gemacht haben. So ist Alzenau ein wichtiger Wirtschaftsstandort im Rhein-Main-Gebiet. Wir haben eine hervorragende Infrastruktur und eine sehr hohe Lebensqualität. Dies alles zu erhalten, wird eine hohe Herausforderung für den Stadtrat. Die PWG will auch zukünftig daran mitarbeiten. Zum Schluss möchte ich mich auch im Namen meiner beiden Kollegen, bei allen Fraktionen im Alzenauer Stadtrat für die stets kollegiale und fraktionsübergreifend gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger bedanken. Dem vorliegenden Haushaltspaket stimmen wir in allen Teilen zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. • Haushaltsrede von Stadträtin Jeanette Kaltenhauser für die FDP-Fraktion Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Alzenauer Bürgerinnen und Bürger, die Ampel steht auf rot! Das „goldene Zeitalter“ ist für Alzenau bis auf weiteres vorbei! Das ist die wichtigste Botschaft, die vom heute vorliegenden Haushalt 2015 ausgehen muss. Der vorliegende Haushalt sieht eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt von 1,1 Millionen Euro vor und diese deckt genau die ordentliche Tilgung unserer aufgenommenen Darlehen. Der Verwaltungshaushalt kann also gerade noch die Schuldentilgung garantieren, aber lässt darüber hinaus keinen freien Finanzspielraum mehr zu. Die sogennante „freie Spitze“ ist erstmals, seitdem ich im Alzenauer Stadtrat bin (seit 2002), nahe Null! Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Alzenau ist also im kommenden Jahr gerade noch so gewährleistet. Nr. 1 / 23. Januar 2015 Anders ausgedrückt: Wenn wir so weiter machen, können wir unseren Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und müssen uns für die Finanzierung des laufenden Betriebes weiter verschulden. Mit dieser Situation können wir Liberale uns nicht zufrieden geben. Dies muss Anlass zum Nachdenken geben. Für uns heißt das: • Neue Aufgaben oder • die Ausweitung der vorhandenen Aufgabenbereiche o ohne entsprechende Finanzierungsmittel oder o Einsparungen an anderer Stelle dürfen nicht mehr ohne weiteres angegangen werden. Eigentlich sollte eine gesunde Haushaltsführung auch noch den Werteverzehr des Anlagevermögens (Ansatz für 2015: 3,0 Millionen Euro) erwirtschaften, aber davon sind wir meilenweit entfernt. Wirtschaftlich betrachtet bedeutet das: wir leben von der Substanz! Dazu wir uns als erstes den Vermögenshaushaltgenauer ansehen. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt 2015 umfasst 10,7 Millionen Euro (in 2014: 10,7 Millionen Euro). Hier werden die Investitionen der Stadt und ihre Finanzierung festgehalten. Investitionen in Alzenau Entwicklung der Investitionstätigkeit in Alzenau Sachinvestitionen Finanzinvestitionen Gesamtinvestitionen Investitionen je Einw. 2015 Plan 8,2 Mio € 1,4 Mio € 9,6 Mio € 503 € 2014 Plan 7,5 Mio € 2,4 Mio € 9,9 Mio € 520 € 2013 Ist 9,8 Mio € 3,4 Mio € 13,2 Mio € 692 € Mit Sachinvestitionen sind hier Baumaßnahmen und Erwerb von Vermögen gemeint, während die Finanzinvestitionen im Wesentlichen die Investitionszuschüsse für die Landesgartenschaugesellschaft (0,5 Millionen Euro) und für den Teilbetrieb Hallen und Bäder der Stadtwerke (0,8 Millionen Euro) betreffen. Im Jahr 2013 wurden noch 692 Euro je Einwohner für Sach- und Finanzinvestitionen ausgegeben, aber angesichts schwindender Einnahmen wurden die Investitionen im vorliegenden Haushalt auf 503 Euro je Einwohner zurückgefahren. Hier sind wir als Stadtrat sicherlich mit unseren gemeinsamen Anstrengungen auf einem guten Weg. Nach Meinung der Liberalen ist zu unterscheiden • zwischen notwendigen Investitionen in die Zukunft und • vielleicht wünschenswerten, aber derzeit nicht finanzierbaren Investitionen. Als sinnvolle und notwendige Investitionen betrachten wir die folgenden: Bildungsstandort Die umfangreiche Investition für den Neubau der Grundschule Hörstein (mit Hort) wird im Januar 2015 von den Schülern und Lehrern bezogen werden können. Der Haushalt des Jahres 2015 wird davon mit Schlusszahlungen von netto 600.000 Euro belastet. Hier wurde im wahrsten Sinne des Wortes eine Investition in die Zukunft getätigt, denn durch die Neugestaltung werden für unsere Jüngsten neue pädagogische Konzepte möglich sein und sie werden den Umgang mit den neuesten Medien lernen können. Ich freue mich schon auf die Einweihungsfeier und hoffe auch auf eine rege Beteiligung der Bevölkerung. Auch in anderer Hinsicht bietet dieser Schulneubau Grund zur Freude, denn ursprünglich waren Brutto-Baukosten 5,3 Millionen Euro abzüglich Landesförderung 1,4 Millionen Euro, also netto 3,9 Millionen Euro veranschlagt worden. Dank des hervorragenden Einsatzes der Mitarbeiter der städtischen Bauverwaltung konnten die Baukosten um 200.000 Euro gesenkt und die die Landeszuschüsse um 100.000 Euro erhöht werden. Dadurch wird uns diese Schule letztendlich netto 3,6 Millionen Euro und damit 300.000 Euro weniger kosten als ursprünglich kalkuliert. Dafür noch einmal einen großen Dank an Frau Pfannmüller und ihr Team! Nr. 1 / 23. Januar 2015 Seite 19 Es soll hier auch noch einmal betont werden, dass die FDPFraktion damals diesem Vorgaben nur unter der Maßgabe zugestimmt haben, dass die Gegenfinanzierung langfristig aus Einnahmen aus dem Verkauf der umliegenden Grundstücke (alte Feuerwehr, altes Rathaus, Schulsportgelände) für Zwecke der Wohnbebauung erfolgt. Genauso begrüßen wir den Umbau und die Neukonzeption des Horts an der Grundschule Michelbach. Kalkuliert sind hier nach derzeitiger Schätzung Brutto-Baukosten von 1,1 Millionen Euro abzüglich Landesförderung 400.000 Euro, also netto 700.000 Euro. Davon sollen in 2015 100.000 Euro ausgegeben werden. Auch bei dem inzwischen rund 40 Jahre alten Gebäude des Kindergartens Hörstein ist ein Ersatzneubau unumgänglich. Schätzungsweise wird die Neuerrichtung rund 2,2 Millionen Euro in Anspruch nehmen, die mit geschätzten 800.000 Euro bezuschusst werden. Damit käme auf den Stadtsäckel eine Belastung von netto 1,4 Millionen Euro zu. Die Verlagerung des Kindergartenbetriebs während der Bauphase wird zusätzlich rund 200.000 Euro kosten. Der Haushalt des Jahres 2015 wird davon insgesamt mit netto 500.000 Euro belastet. Unser Ziel ist es, den Neubau auf dem bestehenden Grundstück zu realisieren, weil unserer Meinung nach eine Verlagerung des Kindergartens ebenfalls auf das Hörsteiner Schulgelände dort zu einer starken räumlichen Enge führen würde, begleitet von möglicherweise widersprüchlichen Ruhe-Zeiten für Schulkinder und Kindergartenkinder. Den Vorzug der Neuerrichtung auf dem Schulgelände sollte mittelfristig ganz klar die ebenfalls sanierungsbedürftige Schulturnhalle haben. In allen diesen Bildungsangeboten sehen wir eine Investition in unsere Zukunft, denn die Bildung und Ausbildung der Kinder liegt uns Liberalen sehr am Herzen. Nicht zu unterschätzen sind all diese Bildungs- und Betreuungsangebote als „weiche“ Standortfaktoren bei Neuansiedlungen von Industrie und Gewerbebetrieben. Nutzen durch die überregionale Aufmerksamkeit und nicht zuletzt der nachhaltigen Nutzung der Kahlauen für die Alzenauer Bürger. Deutlich zu unterscheiden von den bis hierher aufgeführten notwendigen Investitionen, sehen wir aber die derzeit unserer Meinung nicht finanzierbaren überflüssigen Investitionen. Brücken- und Straßensanierungen In die Jahre gekommen sind auch zahlreiche Brücken und Stege im Stadtgebiet. Schon alleine aus Sicherheitsgründen ist eine Sanierung dieser Bauten unausweichlich. In der Prioritätenliste wird der Entengassensteg den Anfang in 2015 machen, aber der Burgsteg und der „Wingertsteg“ über die Zuggleise werden in 2016 folgen. Hierfür sind im Haushaltsjahr Netto-Ausgaben von 260.000 Euro vorgesehen. Der erste Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Albstadt und Michelbach wird glücklicherweise am kommenden Sonntag wieder für den Verkehr frei gegeben werden können. Aber ganz ausgestanden sind die Verkehrsbehinderungen v.a. in Albstadt noch nicht, denn die nächsten Bauabschnitte werden im nächsten Jahr folgen. Insgesamt wird der städtische Haushalt in 2015 davon mit 300.000 Euro für Straßenbau sowie weiteren 600.000 Euro für Kanalbau (Stadtwerke) belastet. „Hanauer Allee“ Eine schon ganz alte Geschichte und fast schon ein Dauerbrenner ist die von uns abgelehnte Umgestaltung der Hanauer Straße zur Allee. Man muss sich das einmal „auf der Zunge zergehen lassen“: Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 3,9 Millionen Euro und Zuschüsse fließen für 750.000 Euro. Förderungswürdig im Sinne der überregionalen Zuschussgeber ist übrigens nur der Abschnitt von der Dieselstraße bis zum Dreieck. Die Gestaltung der Eingangsallee von der Polizei bis zur Dieselstraße mit zahlreichen Bäumen und Blumenbeeten geht alleine zu Lasten der Stadt! Der Stadtsäckel wird auch in 2015 noch einmal mit netto 950.000 Euro davon belastet werden, was nach Meinung der Liberalen in etwa auch dem Betrag entspricht, der über das notwendige Maß hinaus aus der Hanauer Straße eine „Hanauer Allee“ gemacht hat. Nicht unerheblich sind sicherlich auch die Folgekosten in der Grünpflege, die der Stadt aus den zahlreichen neu entstandenen Anpflanzungen erwachsen. Unserer Meinung nach sind diese zwar schön anzusehen, aber die Stadt kann sie sich nicht auf Dauer leisten! Hallensanierungen Gut belegt mit Sportgruppen aller Art sind sämtliche städtischen Hallen, von denen nunmehr eine nach der anderen ein Alter von 40 Jahren erreicht. Hier stehen daher in den kommenden Jahren mehrfach Renovierungen ins Haus. Nach dem Abschluss der Sanierung der Räuschberghalle sind im Investitionsplan der Stadtwerke 250.000 Euro für die Sanierung der Prischoßhalle vorgesehen. Landesgartenschau „Natur in Alzenau 2015“ Die bevorstehende Landesgartenschau „Natur in Alzenau 2015“ ist nach der Modellierung des Geländes und den Anpflanzungen nunmehr zum Ende des Jahres 2014 in die „heiße Phase“ eingetreten. Die Ausgaben ziehen dafür sich im städtischen Haushalt nun schon über 4 Jahre hin. Im Vermögenshaushalt 2015 sind neben Rest-Ausgaben von 500.000 Euro für das Parkgelände und 200.000 Euro für die Herstellung von BesucherParkplätzen an der Industriestraße sowie den Einsatz von Shuttlebussen auch Einnahmen in Form von Zuschüssen in Höhe von 800.000 Euro vorgesehen. Damit bringt uns der Vermögenshaushalt 2015 erstaunlicherweise um 100.000 Euro mehr Einnahmen als Ausgaben, was die Landesgartenschau angeht. Nach wie vor sind wir jedoch überzeugt von dem finanziellen Nutzen der Gartenschau für die Gewerbetreibenden durch die prognostizierten 300.000 Besucher, dem ideellen Altes Gefängnis und Burgterrasse Als erste sind hier die Umgestaltung des alten Gefängnisses am Fuße der Burg sowie die Errichtung der sog. „Burgterrassen“ zu nennen. Es sei hier noch einmal deutlich gesagt, dass die FDP-Fraktion sich deutlich von dieser Maßnahme distanziert und sich in jeder Abstimmung gegen diese Neugestaltung ausgesprochen hat. Die Realisierung wurde alleine von den Stimmen des Bürgermeisters, der CSU-Fraktion und Teilen der PWG getragen. Die Kosten belaufen sich auf 780.000 Euro (davon in 2015: 680.000 Euro) und werden mit 350.000 Euro (davon in 2015: 300.000 Euro) bezuschusst. So wird aus dem alten Gefängnis ein „Kulturtempel“, der gemeinsam mit den „hängenden Gärten Alzenaus“ zwar wohl nicht als 8. Weltwunder in die Geschichte eingeht, jedoch mit netto 430.000 Euro in dem städtischen Haushalt hängen bleibt und den Steuerzahler verwundert. Neugestaltung Friedberger Gäßchen Gleich nebenan findet sich die nächste „märchenhafte“ Wandlung. So sind für die Umgestaltung des Friedberger Gäßchens bis zum Jahr 2017 insgesamt 900.000 Euro (davon im Jahr 2015: 200.000 Euro) eingeplant, die mit 400.000 Euro von der Stadtbauförderung bezuschusst werden. Nach Meinung der Liberalen hätte es eine einfache Ausbesserung maroder Steine auch getan, aber hier wird großflächig bis in die Seitenstraßen derselbe teure Belag wie am Marktplatz aufgebracht werden, damit das Ganze „einen Guck“ hat, um im Vokabular unseres Bürgermeisters zu bleiben. Verwundert reibt sich an dieser Stelle wiederum der Steuerzahler die Augen und stellt allein aus dieser Maßnahme einen weiteren Anstieg der städtischen Schulden um 500.000 Euro fest. Kreditaufnahme und Schuldenstand Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider ist der städtische Vermögenshaushalt kein Märchenbuch und am Ende kommt auch nicht das Goldmariechen und überschüttet uns mit purem Gold. Die Botschaft ist viel einfacher und vielleicht auch schmerzlicher: Wir können bei gesunkenen Steuereinnahmen nicht so weitermachen wie bisher in den „goldenen Jahren“! Wir müssen uns nicht kaputt sparen, jedoch sollten wir die Entwicklung unserer Stadt mit Augenmaß vorantreiben und jedes neue Projekt ernsthaft auf den Prüfstand der Finanzierbarkeit stellen. Wir Liberalen haben nicht vor, jedes Jahr rund 3 Millionen Euro neue Schulden aufzunehmen, wie es der Finanzplan für die kommenden Jahre andeutet. Die vorgesehene Neuverschuldung von 3,3 Millionen Euro für 2015 ist für uns nicht hinnehmbar, weil sie in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro auf Maßnahmen entfällt, die wir nicht gutheißen können (Altes Gefängnis 380.000 Euro, Friedberger Gäßchen 200.000 Euro und „Hanauer Allee“ 950.000 Euro). Alleine für den Zins- und Tilgungsdienst der bisher aufgelaufenen zahlreichen Kredite muss unsere Stadt (ohne Stadtwerke) in 2015 rund 1,1 Millionen Euro aufbringen. Und das trotz des Seite 20 Nr. 1 / 23. Januar 2015 drastisch gesunkenen Zinsniveaus! Dieses Geld hätte im Optimalfall anderen Zwecken, anderen Möglichkeiten zur Verfügung gestanden. Anders ausgedrückt: Durch die Zweckbindung dieses Geldes für den Kapitaldienst werden andere Chancen der Stadt Alzenau um 1,1 Millionen Euro eingeschränkt. Da aus den lfd. Einnahmen in 2015 aber nicht mehr als 1,1 Millionen Euro erwirtschaftet werden kann, sind die Chancen der Stadt Alzenau für das Jahr 2015 mit diesem Haushalt massiv eingeschränkt. Anders ausgedrückt: Auch wenn die Stadt Alzenau im kommenden Jahr „die Hände in den Schoß legen“ würde und gar nichts machen würde, so müssten doch Schulden in dieser Höhe zurückgezahlt werden. Das können und wollen wir Liberale so nicht hinnehmen! Der Schuldenstand der Stadt Alzenau beläuft sich lt. Haushaltsplan zum 31.12.2015 auf 20,2 Millionen Euro zzgl. 19,7 Millionen Euro für die Stadtwerke, also insgesamt auf 39,9 Millionen Euro. (Davon sind rund 16,4 Millionen Euro „rentierliche Schulden“, d.h. für diese Schulden gibt es eine direkte Gegenfinanzierung, nämlich die Einnahmen aus Kanalgebühren.) Angesichts dieser Zahlen halten wir ein intensives Nachdenken über die Sinnhaftigkeit und Angemessenheit neuer Investitionsprojekte für unverzichtbar! Verwaltungshaushalt Neben dem Vermögenshaushalt beinhaltet der städtische Haushalt auch den Verwaltungshaushalt. Der Verwaltungshaushalt ist gewissermaßen ein laufender Verbrauchshaushalt mit Personal- und Sachausgaben und den zur Deckung dieser Ausgaben benötigten Einnahmen. Der Verwaltungshaushalt 2015 hat ein Volumen von 40,4 Millionen Euro (in 2014: 39,4 Millionen Euro). Es lohnt sich einzelne Positionen des Verwaltungshaushaltes genauer zu betrachten. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2015 2014 2013 Plan Plan Ist Gewerbesteuer 10.500 9.500 12.671 Einkommensteuer-Anteil 12.970 12.350 11.999 Zuschüsse für lfd. Zwecke 2.423 2.397 2.505 Grundsteuer B 2.250 2.350 2.237 Benutzungsgebühren 1.132 1.156 1.123 Gemeindeanteil an Umsatzsteuer 1.120 1.000 965 Einkommensteuer-Ersatz 970 970 947 Konzessionsgebühren 675 775 646 Verwaltungsgebühren 436 457 589 Kalkulatorische Kosten (Abschreibung, Verzinsung Anlagekapital) = Ausgaben in gleicher Höhe 6.280 6.924 6.659 diverse andere Einnahmen 1.740 1.495 2.469 40.496 39.374 42.810 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2015 2014 Plan Plan Kreisumlage 8.693 9.040 Personalkosten 9.654 8.986 Kalkulatorische Kosten (Abschreibung, Verzinsung Anlagekapital) =Einnahmen in gleicher Höhe 6.280 6.924 Gewerbesteuerumlage 2.200 2.000 Verwaltungs-u.Betriebsausgaben 2.039 2.123 Liquiditätsausgleich Hallen/ Bäder/TG an Stadtwerke 1.800 1.775 Erstattung für Leistungen der Stadtwerke 2.045 1.673 Zuweisungen an KiTa, Vereine, soz.Einricht. 1.434 1.420 Bewirtschaftungskosten (Heiz./Strom usw.) 917 885 Verlustausgleich "Natur in Alzenau" 650 0 Grünpflegekosten Friedhöfe/ Grünanlagen/Spielplätze 1.594 1.362 diverse andere Ausgaben 2.090 2.072 39.396 38.260 Überschuss der Einnahmen über Ausgaben (=Zuführung zum VermögensHH) 1.100 850 Gesamt-Ausgaben 40.496 39.110 2013 Ergebnis 9.250 8.577 6.659 2.274 2.152 1.830 2.089 1.395 904 0 1.431 2.163 38.724 4.086 42.810 Der Überschuss der lfd. Einnahmen über die lfd. Ausgaben im Verwaltungshaushalt betrugen vor 2 Jahren noch rund 4,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2015 sind nur noch 1,1 Millionen Euro geplant. Wie eingangs festgestellt, kann der Verwaltungshaushalt damit also gerade noch die Schuldentilgung garantieren, aber lässt darüber hinaus keinen freien Finanzspielraum mehr zu. Woher kommt das? Ausgabenkürzung vor Einnahmenerhöhung Wie jeder private Haushalt hat auch eine Kommune in solch einem Fall des finanziellen Engpasses zwei Möglichkeiten: entweder müssen die Einnahmen erhöht werden oder es werden die Ausgaben gekürzt. Wir Liberale stehen in jedem Fall dafür, vor einer Einnahmeerhöhung zuerst nach einer Ausgabenkürzung zu suchen. Unserer Meinung nach ist das Geld der Bürger besser in deren eigenen Portemonnaie aufgehoben als im Säckel der Stadt. Wir sind überzeugt davon, dass jeder Bürger besser weiß, wie er mit seinem Geld umzugehen hat, als jedes Parlament der Welt. Das sieht leider nicht jeder so. Unüberhörbar sind die Rufe nach Einnahmenerhöhung ja heute abend schon laut und lauter geworden. Am einfachsten ist es für eine Kommune, die Steuern zu erhöhen, die sie selbst beeinflussen kann. Der am besten zu beeinflussende Faktor mit der größten Wirkung ist dabei sicherlich der Hebesatz für die Gewerbesteuer. Gewerbesteuer Eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist für die FDPFraktion im Moment das falsche Signal, da die Gewerbesteuer als Wettbewerbssteuer einen wesentlichen Einfluss auf die Konkurrenzsituation mit unseren Nachbarstädten hat. Hier nutzt auch kein Vergleich mit dem Durchschnittssatz für Unterfranken, denn die wirtschaftliche Situation in der Rhön oder im Kitzinger Land ist eine ganz andere als bei uns hier am Rande des RheinMain-Gebiets. Die Nachbargemeinde Karlstein liegt mit ihrem Hebesatz von 310% noch deutlich unter unserem jetzigen von 330% und gewinnt bei einer Erhöhung unsererseits weiter an Attraktivität für neue Gewerbebetriebe, die sich in unserer Gegend ansiedeln wollen. Unserer Einschätzung nach ist die Stadt Alzenau nach wie vor sehr attraktiv für die Ansiedlung neuer Gewerbetriebe, was ja gerade in letzter Zeit im Industriegebiet Nord zu beobachten war. Wir sind überzeugt davon, dass auf die aktuelle Gewerbesteuerflaute auch wieder ein Anstieg in den kommenden Jahren zu verzeichnen sein wird. Ein Allheilmittel ist die Gewerbesteuer ja ohnehin nicht, da nach der Systematik des Finanzausgleichs von jedem Euro Gewerbesteuer, der bei der Stadt Alzenau ankommt, nach Weiterleitung der Gewerbesteuerumlage letztendlich nur 79 Cent wirklich in Alzenau verbleiben. Grünpflegekosten Gerade im Jahr der kleinen Landesgartenschau „Natur in Alzenau“ lohnt sich ein detaillierter Blick auf die Grünpflegekosten. Die Grünpflegekosten im Verwaltungshaushalt betreffen neben den städtischen Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün auch die Friedhöfe sowie die Spielplätze. Wie jeder Bürger sicherlich schon gemerkt hat, wurden in den vergangenen Jahren überall im Stadtgebiet die Grünpflegemaßnahmen verstärkt und Alzenau für das Gartenschau-Jahr 2015 „aufgehübscht“. Die zu pflegenden Grünflächen beliefen sich in 2013 noch auf 52,7 ha und werden mit der Einbeziehung des Meßmer-Parks, des Rothen Strauchs und des Gartenschau-Geländes bis Ende 2015 auf 64,8 ha ansteigen. Sieht man das im Vergleich zur Gesamt-Alzenauer Weinbaufläche von 85 ha, so ist das schon eine ganze Menge, die es zu pflegen gilt. Hier kann unserer Meinung nach eine Einsparungsmaßnahme ansetzen. Nach dem Gartenschau-Jahr 2015 können unserer Meinung nach die Grünpflegekosten wieder auf ein normales Maß zurückgefahren werden. Schließlich war Alzenau schon lange vor dem Gartenschau-Jahr eine „Stadt im Grünen“, auch ohne aufwendig zu pflegende Blumenbeete an den Hauptdurchgangsstraßen. Der Vergleich mit 2013 sieht im Bereich der Grünpflegkosten eine außerordentliche Kostensteigerung von 1,4 Millionen Euro in 2013 auf 2,2 Millionen Euro in 2015 vor. Darin ist enthalten: 650.000 Euro Verlustausgleich „Natur in Alzenau“. Dabei handelt es sich um einen Einmaleffekt im Gartenschau-Jahr. Auch hier sehen wir keine Notwendigkeit, die Gewerbesteuer langfristig zur Finanzierung der Gartenschau zu erhöhen. Nr. 1 / 23. Januar 2015 Personalkosten Die Personalkosten haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 500.000 Euro erhöht. Dies liegt nicht nur an der ungeplant höher ausgefallenen Tariferhöhung für 2014 und einer weiteren Tariferhöhung in 2015, sondern auch an Personalaufstockungen vor allem im Kinder- und Jugendbereich, die ohne Zweifel zu begrüßen sind. Trotzdem sollten wir im Stadtrat gemeinsam die Abläufe und Prozesse innerhalb unserer gesamten städtischen Verwaltung einmal unter die Lupe nehmen und zu optimieren versuchen. Dabei sollten wir uns keine Denkverbote auferlegen, sondern etwa auch die Notwendigkeit der Trennung von Stadtverwaltung und Stadtwerken auf ihren finanziellen Nutzen hin überprüfen. Folgekosten Jede Investition zieht auch Folgekosten im Sinne von lfd. Ausgaben nach sich. Bislang blieben diese Folgekosten oftmals bei der Entscheidungsfindung für eine neue Investition außen vor. Unser Vorschlag ist es, festzulegen, dass die expliziten Folgekosten in jeder Entscheidungsvorlage im Stadtrat verbindlich genannt sowie später „controlled“ und berichtet werden müssen. So haben wir als Entscheidungsträger eine bessere Übersicht über die Gesamtauswirkungen unserer Entscheidungen. Kreisumlage Eine Möglichkeit wäre auch gewesen, die Ausgabenseite durch eine Senkung der Kreisumlage zu verbessern. Leider hat man dazu im Kreistag aber nichts vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter gehört! Stadtwerke Die städtischen Aktivitäten im Bereich Sandwerk, Verkehrsbetrieb, Bäder/Hallen, Veranstaltungen, Kanalbetrieb und Stadtservice sind in den Eigenbetrieb Stadtwerke ausgelagert. Dort gilt die kaufmännische Buchführung. Sie lässt sich jedoch mit dem kameralen Rechnungswesen des kommunalen Haushalts nicht im Sinne einer Konsolidierung/Konzernbilanz zusammenführen. Den nach kameralistischen Grundsätzen aufgestellten Haushaltsplan der Stadt Alzenau belasten die Stadtwerke mit den folgenden Kosten: - Verlustausgleich für Bäder/Hallen, Tiefgarage und Veranstaltungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro - Investitionszuschuss für Bäder/Hallen in Höhe von 0,8 Millionen Euro sowie - 25% der Investitionskosten für Kanalbau in Höhe von 0,6 Millionen Euro. Ehrenamtlich Tätige Nicht mit Geld zu bezahlen ist das große Engagement, das von den ehrenamtlichen Übungsleitern unserer Sportvereine Tag für Tag in unseren Hallen für unsere Bürger erbracht wird. Besonders zu erwähnen sind auch die zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitbürger, die in anderen Bereichen das Bild unserer Stadt prägen und ein Aushängeschild für Alzenau sind. Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal für ihre Dienste zum Wohle unserer Bürger herzlich gedankt. Erfolgsplan der Stadtwerke Der Erfolgsplan der Stadtwerke schließt im Jahr 2015 mit einem geplanten Jahresverlust von rund 3,1 Millionen Euro ab. Aufteilung des Jahresverlustes der Stadtwerke Alzenau (nach Bereichen) 2015 2014 2013 Plan PlanErgebnis JÜ/JF(-) Sandwerk -19 0,6% -143 5,0% -480 15,7% Verkehrsbetrieb (Tiefgarage+EVABeteil.) 2 -0,1% -2 0,1% 4 -0,1% Bäder -560 18,3% -543 19,1% -556 18,2% Hallen -1.044 34,2% -1.085 38,1% -1.022 33,5% Veranstaltungen -537 17,6% -520 18,3% -568 18,6% Kanalbetrieb -673 22,0% -588 20,7% -385 12,6% Stadtservice -225 7,4% 35 -1,2% -41 1,3% -3.056 -2.846 -3.048 Seite 21 Interessant bei der Gegenüberstellung der Zahlen der Jahre 2013-2015 ist, dass für 2015 ein annähernd gleicher Verlust geplant ist, wie er in 2013 tatsächlich eingetreten ist. Allerdings hat in 2013 noch das Sandwerk einen Verlust in Höhe von 480.000 Euro beigesteuert, während das Sandwerk in 2015 faktisch geschlossen ist. Der Verlust ergibt sich trotzdem und zwar im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Personalkosten des Teilbetriebs Stadtservice. Um dem gegenzusteuern, sollte über eine Erhöhung der Stundensätze im Teilbetrieb Stadtservice nachgedacht werden. Dies erhöht dann aber nur den Verlust aller anderen Teilbetriebe und ist aus Sicht des „Konzerns Stadt“ nur eine Verlagerung von der linken Tasche in die rechte Tasche, dient aber der Kostentransparenz. Im Teilbetrieb Kanal sind die Umsätze nahezu gleich geblieben, verglichen mit 2013, aber die Abschreibungen sind wegen umfangreicher Kanalbaumaßnahmen um rund 200.000 Euro angestiegen und ebenso die Zinsaufwendungen um 100.000 Euro. Da der Kanalbetrieb von Gesetz wegen eine kostenrechnende Einheit ist, wird eine weitere Erhöhung der Abwassergebühr allein aus gesetzlichen Vorschriften heraus unvermeidlich werden. Fazit Die Ampel steht auf rot für Alzenau! Die Zeit des Anspruchsdenkens an die Kommune muss vorbei sein! Die vorgesehene Neuverschuldung von 3,3 Millionen ist für uns nicht hinnehmbar, weil sie in Höhe von rund 1,5 Millionen auf Maßnahmen entfällt, die wir nicht mittragen können (Stichworte: Altes Gefängnis 380.000 Euro, Friedberger Gäßchen 200.000 Euro und „Hanauer Allee“ 950.000 Euro). Eine Erhöhung der Gewerbesteuer ohne weitere effektive Einsparungsbemühungen etwa im Bereich Grünpflegekosten oder Folgekosten aus Investitionsentscheidungen lehnen wir ab. Wir halten eine Gewerbesteuer-Erhöhung für das falsche Signal, da sie als Wettbewerbssteuer einen wesentlichen Einfluss hat auf die Konkurrenzsituation mit unseren Nachbarstädten. Wir erkennen das gemeinsame Ringen um das Wohl unserer Stadt innerhalb des Stadtrats an, aber die vorgesehene Neuverschuldung und die ins Spiel gebrachte Gewerbesteuererhöhung machen uns eine Zustimmung zum Haushalt 2015 unmöglich Abschließend möchte ich mich bei dem Stadtkämmerer Oliver Rickert und seinem Team sowie den Damen und Herren aus der Stadtverwaltung und den Stadtwerken bedanken, die mir stets alle Fragen zum vorliegenden Haushalt geduldig beantwortet haben. Nicht zuletzt möchte ich mich auch bei allen meinen Stadtratskollegen sowie bei Bürgermeister Dr. Alexander Legler für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit über alle Parteigrenzen hinweg bedanken. Mit Blick über die Stadtgrenzen hinaus sehe ich dieses „gemeinsame Ringen“ um eine optimale Entwicklung Alzenaus keine Selbstverständlichkeit ist und weiß es daher ganz besonders zu schätzen. Den Haushalt der Stadt Alzenau für das Jahr 2015 jedoch lehnt die FDP-Fraktion wegen der vorgesehenen Neuverschuldung für unserer Meinung nach überflüssige Projekte und der ins Spiel gebrachten Gewerbesteuer-Erhöhung ab. Ausgabenkürzung vor Einnahmenerhöhung! Nr. 22 / 31. Oktober 2014 Sitzung des Stadtrates am 24. September 2014 Zu Beginn der Sitzung beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Tagesordnungspunkt „Künftige Vorgehensweise bei der Vergabe von Grundstücken nach Erbbaurecht“, zumindest aber die diesbezüglichen Grundsatzfragen, in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Der Bürgermeister führte hierzu aus, dass zur Entscheidungsfindung in den zur Beratung anstehenden Fällen unweigerlich die Benennung der konkreten Grundstücke bzw. deren Eigentümer erforderlich sei. Beschluss mit 11 : 9 Stimmen: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt. • Bericht des Bürgermeisters – Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Neugestaltung Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Die Straßenbauarbeiten ab der Dieselstraße bis zur Rodenbacher Straße unter Vollsperrung sind nahezu abgeschlossen. Anfang Oktober wird mit dem letzten Bauabschnitt zwischen MichelAntoni-Straße und Kumpfgartenstraße begonnen. Im letzten Abschnitt des Straßenbaus werden noch die Hausanschlüsse für die Wasserleitung gelegt. Der Kanalbau ist komplett fertig gestellt. Die Straßenbauarbeiten in der Poststraße werden Ende Oktober beendet sein. Im Anschluss wird mit dem Ausbau der Kumpfgartenstraße begonnen. Für die letzten Ausbauarbeiten ist ein Einbahnverkehr stadtauswärts vorgesehen. Umgestaltung Feuerwehrgerätehaus Alzenau-Hörstein Die Arbeiten sind fertig gestellt. Die Feuerwehr ist bereits Ende Juni in die neuen Räumlichkeiten umgezogen. Die feierliche Einweihung fand am 21. September statt. Neubau Grundschule Alzenau-Hörstein Die Dachdämmarbeiten sind mit den Attikaanschlüssen durchgeführt. Die Bekiesungsarbeiten werden bis Ende September durchgeführt sein. An der Fassade sind die Putzbereiche abgeschlossen. Die Holz- und Faserzementplatten werden in einem zweiten Arbeitsabschnitt, nach Anarbeiten der Außenanlage an das Gebäude, fertiggestellt. Das Gerüst wurde abgebaut und die Außenanlagearbeiten haben begonnen. Die abgehängten Schallschutzdecken im Obergeschoss sind eingebaut. Im Erdgeschoss und im Galeriebereich wird teilweise noch an der Tragkonstruktion gearbeitet. In der Verwaltung, im Hort und in den WCs sind die Decken montiert. Alle Holz-Innenfensterbänke wurden eingebaut. Die Fliesenarbeiten in WCs und Küche sowie die Tapezierund Malerarbeiten sind beendet. Bei den Bodenbelagsarbeiten sind die Vorarbeiten erledigt, so dass in den nächsten Tagen mit der Verlegung des Linobodens begonnen werden kann. Die Elektrofertiginstallation wird demnächst beendet. Die Tragkonstruktion der mobilen Trennwände ist eingebaut. Die Türzargen werden Anfang Oktober angebracht. Die Einbaumöbel sind in Produktion. Die Kücheneinrichtung und der Aufzug wurden beauftragt. Die lose Möblierung wird derzeit ausgeschrieben. Seite 5 Sanierung Ortsdurchfahrt Alzenau-Albstadt Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten werden derzeit vom Ortseingang in Richtung Mühlengrund durchgeführt. Der Kanal ist bis ca. 40 m vor den Mühlengrund neu verlegt worden. Gleichzeitig wurde mit den Kanal- und Wasserleitungsarbeiten des 2. Teilabschnitts Mühlengrund – Kronbergweg begonnen. Mit den Straßenbauarbeiten wird im Anschluss an die Kanalund Wasserleitungsverlegung begonnen. Sanierung Ortsdurchfahrt Alzenau-Michelbach Die Kanalbauarbeiten von Krämerstraße bis Trageserweg sowie im Fuß-und Radweg im Bereich des Sportplatzes sind abgeschlossen, der Fuß- und Radweg wurde asphaltiert. Die Wasserleitungs- und Kabelbauarbeiten von Krämerstraße bis zur Straße „Am Alten Stein“ sind abgeschlossen. Zur Zeit werden die Straßenbauarbeiten durchgeführt. Der Einbau für die BitumenTragschichten ist für Ende September 2014 vorgesehen. Die Vollsperrung in diesem Bereich wird dann aufgehoben. Die Herstellung der Gehwege erfolgt danach bei halbseitiger Sperrung. Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße Die Bauarbeiten sind bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Mit den Vermessungsarbeiten wurde am 18.09.2014 begonnen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen wird die Neuerrichtung des Spielplatzes vorgenommen. Straßenunterhaltungsarbeiten Es wurden verschiedene Straßenunterhaltungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. • Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Zwischen Rodenbacher Straße und Taunusring“, Gemarkung Alzenau für den Bereich der Flurstücke 6419/69 und 6420/77 sowie Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau für diesen Bereich: Aufstellungsbeschluss Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der damit verbundenen moderaten Ausweisung neuer Baugebiete steht die Stadt Alzenau vor der Aufgabe ein Hauptaugenmerk auf Nachverdichtung sowie die Wiedernutzbarmachung von Flächen zu legen. Dies ist zum einen eine Vorgabe aus der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes abgegeben wurde, aber zugleich auch eine Forderung aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Aufgrund dieser Forderungen und vor allem im Hinblick auf die Wiedernutzbarmachung von Flächen wurden von Seiten der Stadtverwaltung Alzenau gezielt Flächen zur Nachverdichtung und Konversionsflächen ermittelt und entsprechende Gespräche im Hinblick auf eine künftige Entwicklung mit den Eigentümern geführt. Auch mit dem Eigentümer des Lidl-Standortes in der Rodenbacher Straße wurde der Sachverhalt erörtert. Das Areal ist umliegend von Wohnbebauung geprägt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Alzenau ist das Areal derzeit als Gewerbegebiet dargestellt. Der Lebensmitteldiscounter strebt einen neuen Standort an und möchte den Standort in der Rodenbacher Straße aufgeben. Im Hinblick auf den Umsiedlungswunsch sowie die gesetzlichen Vorgaben, sparsam mit neuem Flächenverbrauch umzugehen, bietet sich das betreffende Areal als Konversionsfläche an. Der noch ansässige Lebensmitteldiscounter konnte zwischenzeitlich einen neuen Standort akquirieren. Das Bauantragsverfahren hierfür läuft bereits, so dass eine Weiterentwicklung bzw. die Seite 6 Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Altstandort nun angegangen werden kann. Das nördlich anschließende Flurstück 6420/77 wird derzeit noch gewerblich genutzt; in absehbarer Zeit ist jedoch eine Aufgabe dieser Nutzung nicht ausgeschlossen, sodass eine Überplanung des Gesamtareals städtebaulich sinnvoll ist. Um für die geplante Nachverdichtung auf den Flurstücken 6419/69 und 6420/77, Gemarkung Alzenau, eine zeitgemäße Wohnbebauung realisieren zu können, sollen mittels eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Künftig soll für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Festsetzungen festgesetzt werden. Der Stadtrat folgte dem Aufstellungsbeschluss mit 19 : 3 Stimmen. Hinweis: Der Beschluss über die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Zwischen Rodenbacher Straße und Taunusring“ wurde im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 20 vom 2. Oktober 2014 amtlich bekannt gemacht. • Veränderungssperre „Zwischen Rodenbacher Straße und Taunusring“, Gemarkung Alzenau für den Bereich der Flurstücke 6419/69 und 6420/77: Satzungsbeschluss Um für die geplante Nachverdichtung auf den Flurstücken 6419/69 und 6420/77, Gemarkung Alzenau, eine zeitgemäße Wohnbebauung realisieren zu können, sollen mittels eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Künftig soll für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Festsetzungen umgesetzt werden. Die Veränderungssperre ist ein weiteres Instrument der Bauleitplanung. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre kann die Gemeinde während des Zeitraums der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Errichtung von baulichen Anlagen, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen würden, verhindern. Die Veränderungssperre hat die Wirkung einer generellen Bausperre. Sie dient dem vorübergehenden Schutz der Planungshoheit der Gemeinde während der Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Planungen, die durch den geplanten Bebauungsplan realisiert werden können, sollen mit diesem Instrument gesichert werden. Die Veränderungssperre ist durch den Stadtrat als Satzung zu beschließen. Der Satzungsentwurf wurde in der Sitzung vorgestellt. Beschluss mit 19 : 3 Stimmen: Es wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Rodenbacherstraße und Taunusring“, der die Flurstücke 6419/69 und 6420/77 der Gemarkung Alzenau umfasst, in Form der vorgelegten Satzung beschlossen. Ziel und Zweck der Veränderungssperre ist ein befristetes repressives Bauverbot im Geltungsbereich des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Rodenbacherstraße und Taunusring“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Rodenbacherstraße und Taunusring“ ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt jedoch erst nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB. Nr. 22 / 31. Oktober 2014 • Terroir f: Errichtung eines Informationspunktes im Michelbacher Apostelgarten Am 31.01.2013 wurde der Stadtrat über die Errichtung eines Informationspunktes im Michelbacher Apostelgarten durch Herrn Hermann Kolesch von der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau unterrichtet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, das Konzept für den Standort „Steinernes Wingertshäuschen“ gemeinsam mit der Landesanstalt und den Winzern auszuarbeiten. Dieses Konzept wurde dem Stadtrat am 25.02.2013 vorgelegt. Die Kosten für das Projekt liegen bei 120.000 €. Außerdem ist ein Baugrundgutachten und die Sanierung des „Steineren Wingertshäuschens“ erforderlich. Dafür fallen Kosten in Höhe von rund 25.000 € an. Im Haushalt 2014 sind 20.000 € eingestellt und im Haushalt 2015 130.000 € vorgesehen. Inzwischen konnte die Kostenbeteiligung geklärt werden: Die Winzer übernehmen 25.000 €, vom Denkmalamt erhält die Stadt ca. 5.000 € für die Sanierung des „Steineren Wingertshäuschens“, der Landkreis zahlt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € und vom Freistaat Bayern werden die Nettokosten mit 50 % bezuschusst, sodass die Stadt mit rund 50.000 € Zuschuss rechnen kann. Insgesamt stehen den Kosten in Höhe von rund 150.000 € Zuschüsse in Höhe von rund 85.000 € gegenüber, von der Stadt müssten demnach 65.000 € aufgebracht werden. Am 2. Oktober 2014 wird noch ein Gespräch mit Herrn Bätz von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau stattfinden. Dabei soll geklärt werden, ob auch noch Fördermöglichkeiten über das Amt für ländliche Entwicklung bestehen. Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt endete mit 11:11 Stimmen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern war damit die Realisierung der Maßnahme abgelehnt. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des „Steinernen Wingertshäuschens“ zu veranlassen. • Änderung und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Alzenau vom 26. Oktober 2012 Im B-Plan Nordpark Alzenau wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt. In der Satzung der Stadt Alzenau ist dieser Beitragsmaßstab nicht explizit geregelt, so dass eine Festsetzung der Beiträge für die Herstellung von Entwässerungsanlagen in Baugebieten, in denen das Maß der Nutzung durch eine Grundflächenzahl und der Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist nicht möglich ist. Eine Anfrage beim Bayerischen Gemeindetag wegen einer möglichen Satzungsregelung hat ergeben, dass im Bereich eines Abwasserzweckverbandes im südlichen Bayern das gleiche Problem bestanden hat. Der Zweckverband hat daher seine Satzung in § 5 wie folgt ergänzt: „Sind im rechtsverbindlichen im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (§ 19 Abs. 1 BauNVO) und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl multipliziert mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5. Sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen (§ 19 Abs. 2 BauNVO) und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundfläche mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5.“ Nr. 22 / 31. Oktober 2014 Diese Satzungsregelung des Beitragsmaßstabs in § 5 begegnet keinen rechtlichen Bedenken, so BayVGH, Urteil vom 24.07.2014 - 20 BV 14.293. Weiterhin ist in § 10 Abs. 3 Buchstabe a) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) folgendes geregelt: (3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen a) Wassermengen bis zu 20 m³ jährlich, sofern es sich um Wasser für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke handelt, ….. Eine Menge von 20 m³, die vom Abzug ausgeschlossen wird, ist nach der für Bayern verbindlichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als zu hoch anzusehen. Mit Beschluss vom 20.09.2012 bestätigte der BayVGH den grundsätzlich für zulässig erachteten Grenzwert von 12 m³/Jahr. Einstimmiger Beschluss: 1. § 5 Abs. 2 BGS/EWS der Stadt Alzenau erhält folgende Fassung: (2) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, nach dessen Festsetzungen. Ist darin eine Geschossflächenzahl (§ 20 BauNVO) festgelegt, so errechnet sich die Geschossfläche für die Grundstücke durch Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl. Ist im Bebauungsplan eine Baumassenzahl (§ 21 BauNVO) festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5. Sind im rechtsverbindlichen im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (§ 19 Abs. 1 BauNVO) und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl multipliziert mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5. Sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen (§ 19 Abs. 2 BauNVO) und eine Wandhöhe festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundfläche mit der Wandhöhe, geteilt durch 3,5. Ist im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld eine größere Geschossfläche zugelassen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. Ist im Einzelfall nur eine geringere Geschossfläche zulässig, so ist diese maßgebend. 2. § 10 Abs. 3 BGS/EWS der Stadt Alzenau erhält folgende Fassung: (3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser, c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser d) Wassermengen für Großvieheinheiten, soweit sie zu einem Wasserverbrauch von weniger als 40 m³/Jahr und Einwohner führen. Maßgebend ist die Zahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner zum 30.06. jeden Jahres. 3. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Alzenau vom 26. Oktober 2012 wird aufgehoben und unter Einbeziehungen der unter 1. bis 2. genannten Änderungen neu gefasst. Hinweis: Die beschlossene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung (BGS/EWS), angefertigt am 29. September 2014, wurde im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 20 vom 2. Oktober 2014 amtlich bekannt gemacht. Seite 7 • Änderung der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Wegen Änderungen, die in der letzten Zeit im Medienangebot und der Medienbearbeitung der Stadtbibliothek eingetreten sind, ist es nötig, die seit 1. Mai 2012 geltende Benutzungsordnung mit Gebührenordnung anzupassen. Es wurden daher folgende Änderungen vorgeschlagen: Benutzungsordnung 4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung Leihfristen: Hörbücher, Zeitschriften, CD-ROM, CD, Nintendo DS, Sachfilme 2 Wochen, Noten 8 Wochen Gebührenordnung: Versäumisgebühren neu: Sachfilme 0,50 € Bearbeitungsgebühren neu: Ersatz von RFID-Etiketten 2,00 € Die Änderungen sollen zum 1. Oktober 2014 in Kraft treten. Einstimmiger Beschluss auf Empfehlung des Ausschusses für Verwaltung, Personal, öffentliche Einrichtungen und ÖPNV vom 16. September 2014, lfd. TOP 13: Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek und die Gebührenordnung werden wie vorgeschlagen ab 1. Oktober 2014 geändert. • Sanierung der Fahrbahndecke in der Nikolaus-FeyStraße vom Mühlweg bis Einfahrt Wellpappe Die Decke der Fahrbahn in der Nikolaus-Fey-Straße zwischen Mühlweg und Fußgängerinsel ist in einem maroden Zustand und sollte noch in diesem Jahr (vorgesehen sind die Maßnahmen in den Herbstferien) saniert werden. Die Asphaltschicht ist zum größten Teil durchgebrochen und weist Netzrisse auf. Auch die Natursteinrinne entlang des neuen Gehweges weist Setzungen auf und muss daher mit erneuert werden. Wenn man bei einem Nutzungszeitraum einer Straße von 30 Jahren ausgeht, ist bei dem täglichen LKW-Verkehr eine Erneuerung des kompletten Straßenaufbaus längst überfällig. Ein LKW mit einer 10 t- Achse verursacht soviel Schäden wie 16.000 PKW. Mit einer Sanierung der Asphaltschicht könnte man die Erneuerung der kompletten Fahrbahn um ca. 8 - 10 Jahre hinauszögern. Die ermittelten Kosten einer Sanierung für diesen Bereich betragen ca. 45.000 € Haushaltsmittel im Deckungsring Straßenunterhalt sind vorhanden. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Sanierung der Fahrbahn in der Nikolaus-Fey-Straße, wie vorgestellt, durchführen zu lassen. • Kreuzungsvereinbarung hinsichtlich der Lichtsignalanlage an der Straßenkreuzung St 2305/Burgstraße bei Alzenau Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an dem bestehenden Knotenpunkt St2305/Burgstraße ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage in den nächsten zwei Wochen vorgesehen. Durch den Neubau der Lichtsignalanlage soll eine Verbesserung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsabläufe an dem bestehenden Knotenpunkt erreicht werden. Bei dem Neubau der Lichtsignalanlage ist die Stadt Alzenau an den Kosten nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bzw. Straßenkreuzungsrecht zu beteiligen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 70.000,00 €. Der Kostenanteil für die Stadt Alzenau beträgt ca. 22.000,00 €. Seite 8 Nr. 22 / 31. Oktober 2014 Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Alzenau stellt für die Errichtung der Lichtsignalanlage an der Straßenkreuzung St2305/Burgstraße bei Alzenau Haushaltsmittel in Höhe von rund 21.000,00 € zur Verfügung. Der Bürgermeister wird für die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge ermächtigt • Bahnüberquerung in der Wingertstraße Der Vorsitzende unterrichtete den Stadtrat, dass die Kosten für die Errichtung einer Schrankenanlage zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Bahnübergang in der Wingertstraße rund 500.000,00 € betragen. Für die Maßnahme werden Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (420.000,00 €) gewährt. Ein Drittel der Restkosten, somit 55.000,00 € hat die Stadt Alzenau zu tragen. Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Alzenau stellt für die Errichtung der Schrankenanlage zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Bahnübergang in der Wingertstraße Haushaltsmittel in Höhe von 55.000,00 € zur Verfügung. Der Bürgermeister wird für die Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ermächtigt. • Vergaben Projekt Gewerke Auftragnehmer Umbau und Sanierung Garten- und Land- Rundel Sportplatzbau GmbH, schaftsbauarbeiten Frankfurt ehem. Gefängnis Burgterrasse Auftragssumme Vergabe in Sitzung (brutto) 143.640,46 € Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014 5.097,90 € Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014 Neubau Grundschule Hörstein WC Trennwände Schäfer GmbH, Horhausen Neubau Grundschule Hörstein Lose Möblierung Los 1 + 2 VS GmbH, Tauberbischofsheim 53.545,07 € Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014 Neubau Grundschule Hörstein Lose Möblierung Los 3 Project GmbH, Lutherstadt Eisleben 31.608,80 € Ausschuss für Stadtentwicklung 07.10.2014 Nr. 20 / 2. Oktober 2014 Sitzung des Stadtrates am 24. Juli 2014 Zu Beginn der Sitzung wurde den Opfern des Flugzeugabsturzes am 17. Juli 2014 in der Ukraine gedacht. Bürgermeister Dr. Alexander Legler gab bekannt, dass die meisten Opfer aus den Niederlanden stammen, darunter auch Bürger aus der Nähe der Partnergemeinde Sint-Oedenrode/Niederlande seien. Er habe seinem Amtskollegen Peter Maas in einem Beileidstelegramm das Mitgefühl der Stadt Alzenau versichert. • Bericht des Bürgermeisters - Hoch– und Tiefbaumaßnahmen Umbau Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Straßenbau: Die Arbeiten ab der Dieselstraße bis zur Neu Isenburger Straße unter Vollsperrung sind nahezu abgeschlossen Kanalbau: Bis auf kleinere Restarbeiten ist die Neuverlegung abgeschlossen Wasserleitungsarbeiten: Der letzte Abschnitt, Rodenbacher Straße – Neu-Isenburger Straße wurde Mitte Juli begonnen. Mit den Straßenbauarbeiten in der Post- und Kumpfgartenstraße wird nach dem Stadtfest Mitte August begonnen. Die Hauptzufahrt zur Hanauer Straße vom Minikreisel ist wieder frei gegeben, Anfang August ist auch die Strecke ab Dieselstraße bis Neu-Isenburger Straße wieder befahrbar und dieser Abschnitt geöffnet. Die aktuelle Baustellenverkehrsführung wird regelmäßig auf der Homepage der Stadt geführt und aktualisiert. Erschließung Industriegebiet Nord, 3. Bauabschnitt Die Arbeiten sind abgeschlossen. Die Abnahme steht noch aus. Fuß- und Radweg zwischen Feuerwehr Alzenau und Heidewegsteg Die Asphaltierungsarbeiten sind abgeschlossen. Umgestaltung Feuerwehrgerätehaus Hörstein Die Arbeiten sind fertig gestellt. Die Feuerwehr ist bereits Ende Juni in die neuen Räumlichkeiten umgezogen. Die feierliche Einweihung ist im September vorgesehen. Neubau Grundschule Hörstein Derzeit werden die Dachdämmarbeiten an den Attiken abgearbeitet sowie die Arbeiten an der vorgehängten Fassade durchgeführt. Die Tragkonstruktion der abgehängten Schallschutzdecken wird in den Tagen eingebaut. Im Obergeschoss ist das Tragwerk beendet, die Arbeiten werden im EG weitergeführt. Die Türen sowie die Brandschutztüren, die Mobile Trennwand, die Malerarbeiten und die Außenanlage sind vergeben. Die Arbeiten an den Außenanlagen beginnen Mitte August. Die Malerarbeiten werden ebenfalls in Kürze beginnen. Die Fliesenarbeiten, sowie die Bodenbelagsarbeiten sind submittiert und können nach Prüfung und Wertung vergeben werden. Die Ausschreibungsunterlagen für die nachfolgenden Gewerke wie z.B. die Einbaumöbel, die Schlosserarbeiten und die Interaktiven Tafeln sind von den entsprechenden beauftragten Fachbüros erstellt und durch die Stadt Alzenau ausgeschrieben worden. Submissionstermine sind für den 05.08.2014 vorgesehen. Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten werden derzeit vom Ortseingang in Richtung Mühlengrund durchgeführt. Der Kanal Seite 9 ist bis ca. 30 m vor die Rehstraße neu verlegt worden. Ebenfalls sind die umfangreichen Arbeiten am Regenwasserrückhaltebecken abgeschlossen sowie vier neue Schächte gesetzt worden. Die aktuelle Baustellentätigkeit wird regelmäßig auf der Homepage der Stadt Alzenau aktualisiert. Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach Die Mauer am alten Friedhof wurde im Baubereich abgebrochen. Die Ampelregelung im Bereich Sandfeld, Trageserweg, Albstädter Straße wurde in Betrieb genommen. Mit den Kanalbauarbeiten wurde begonnen, die erste Kanalhaltung ist bereits verlegt. Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße Die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Kabelarbeiten sind abgeschlossen. Im Bereich der Kantstraße wurden die Straßenübergänge asphaltiert. Der Einbau der Bitumentragschicht im Bereich der Neuen Straße ist erfolgt. Der Zeit wird der Gehwegausbau entlang der Baugrundstücke in der Kantstraße durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die notwendige Stützmauer sowie die Treppenanlage. Neugestaltung Mühlbachwiese Das Fundament für die Brücke über den Mühlbach wurde inzwischen hergestellt. Die neue Brücke wird in der nächsten Woche geliefert und montiert. Im Herbst erfolgt im Vorgriff auf die Gestaltung des Spielplatzes der Wegebau. Straßenunterhaltungsarbeiten Burgstraße Fahrbahnschäden behoben u. Gehwege erneuert Eichwaldweg Asphaltdecke verlängert Radweg zw. Feuerwehr u. Heideweg asphaltiert Gehwegerneuerungen in der Haubühlstraße Pestalozzistraße und Schulstraße • Sachstandsbericht Anwesen Hanauer Straße 92 Bürgermeister Dr. Legler gab bekannt, dass es keinen Beschluss der Stadt Alzenau gibt, das alte Spital abzureißen. Zudem sei auch kein Verkauf des Geländes Hanauer Str. 92 beschlossen oder vorgesehen. Zutreffend sei, dass auf dem Gelände Sozialer Wohnungsbau, der in der Stadt dringend notwendig sei, v.a. um bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, möglich erscheint. Lt. der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Aschaffenburg (WLA), die zu einer Realisierung eines derartigen Projektes an diesem Standort bereit wäre, sei eine Sanierung des Gebäudes nicht ausreichend. Für die WLA käme nur ein Neubau in Frage. Für eine Generalsanierung des Gebäudes müssten ca. 1,3 Mio. €, für einen Neubau 1,8 Mio. € veranschlagt werden. Der Vorsitzende gab zudem bekannt, dass ihm am heutigen Tage eine Unterschriftenliste mit 2067 Einträgen sowie eine Online-Petition der Jugendinitiative Alzenau mit 475 Anhängen, die sich allesamt für den Erhalt des Gebäudes aussprechen, übergeben worden ist. Aus Reihen des Stadtrates wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schaffung von Sozialwohnungen insbesondere im Stadtzentrum unabhängig vom Standort Hanauer Str. 92 notwendig sei. • Bürgerfragestunde Herr Adolf Amberg äußerte die Meinung, dass das „alte Spital“ ein Juwel sei und erhalten bleiben müsse. Sozialer Wohnungsbau ist seiner Auffassung nach ebenfalls wichtig, doch hierfür sollte ein anderer Standort gewählt werden. Herr Armin Rößer-Hopf war schloss sich Auffassung an, dass das Gebäude erhalten bleiben müsse. Er verwies darauf, dass alte Gebäude grundsätzlich eine bessere Bausubstanz auf- Seite 10 weisen und daher längerlebig seien. Er fragte sich, warum Sozialer Wohnungsbau nicht am „Rothen Strauch“ ermöglicht wurde. Zudem ziehe die Firma Wellpappe in absehbarer Zeit in das Industriegebiet Alzenau-Nord um. Auf dem dann freien Gelände wäre es auch möglich, Sozialen Wohnungsbau zu errichten. Frau Isabell Ritter hielt vor einer endgültigen Beschlussfassung eine Ortsbesichtigung des Anwesens Hanauer Str. 92 durch den Stadtrat für sachdienlich. Herr Camille Abou-Chacra machte auf die Funktion des Bunkers aufmerksam. Dieser werde als Proberaum für Bands genutzt und sei dafür perfekt geeignet. Es handle sich um drei Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 95 m², die zahlreichen Bands Probemöglichkeiten ohne Lärmbelästigung Dritter ermöglichten. Herr Roland Kilchenstein sprach der Stadt Alzenau ein Lob aus, dass auf die Wünsche und Beschwerden der Vereine und Bürger eingegangen und Rücksicht genommen wurde. Dies sei nicht selbstverständlich. Ein weiterer Zuhörer (ohne Namensnennung) vertrat die Meinung, dass in dem Gebäude bis auf die Sanierung der Toiletten nichts akut veranlasst sei. Mittelfristig müssten dann die Verund Entsorgungsleitungen und Verputzerarbeiten in Angriff genommen werden. Herr Aaron Gerigk, Vorstand der Jugendinitiative Alzenau (JIA) informierte, dass die Nachbarn der Hauptgrund sei, am bisherigen Anwesen bleiben zu wollen, da es keine Probleme gebe und eine gute Nachbarschaft gepflegt wurde. Er beschwerte sich, dass der JIA und der Kultburg die gleichen Räume am Alternativstandort (altes Postgebäude) gezeigt worden seien. Nach seiner Auffassung fehle zudem ein Beweis, dass das alte Spital marode ist und somit dringend saniert werde müsse. Lediglich die Toilette seien defekt, was aber der Stadt Alzenau bereits mitgeteilt worden sei. • Fahrbahnsanierung der Staatsstraße 2305 zwischen Burgstraße und Birkenberg: Vorstellung der Planung durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg Nachdem im Sommer 2013 die Fahrbahnsanierung auf der Staatsstraße 2305 (Nordumgehung) im Abschnitt zwischen Industriestraße und Burgstraße erfolgte, wird die Erneuerung der Fahrbahn nunmehr auf der St 2305 zwischen Burgstraße und der Kreuzung Spessartstraße/Am Birkenberg fortgesetzt. Die diesjährigen Maßnahmen sind in zwei Bauabschnitte unterteilt: 1. Die Renovierung der Fahrbahn im Bauabschnitt 1 zwischen Burgstraße und Knotenpunkt Michelbach (Kreuzung Schloßstraße/Kälberauer Straße) ist unter Vollsperrung in der Zeit vom 29.7. bis 7.8.2014 vorgesehen. Die Umleitung erfolgt wie im Vorjahr in beide Fahrtrichtungen über Industriestraße/ Westumgehung/Wasserloser Straße/Stadtteil Kälberau. 2. Nach dem Alzenauer Stadtfest wird das Projekt mit Bauabschnitt 2 zwischen dem Knoten Michelbach und der Einmündung Spessartstraße/Am Birkenberg ebenfalls unter Vollsperrung vom 12.8. bis 22.8.2014 fortgesetzt. Die Umleitung erfolgt in Fahrtrichtung Alzenau über die Spessartstraße/ Laurentiusstraße/Schloßstraße und für die Fahrtrichtung Niedersteinbach über die Schloßstraße und Spessartstraße. Auf den Umleitungsstrecken wird für die Dauer der Baumaßnahmen jeweils ein Halteverbot angeordnet. Projektleiter Mirco Amic vom Staatl. Bauamt Aschaffenburg stellte die geplante Maßnahme vor. Für den Bereich zwischen Knoten Michelbach und der Einmündung Spessartstraße/Am Birkenberg wird durch den Einbau des Fahrbahnbelages Typ DSHV5 dem von den Anwohnern geforderten Lärmschutz Rechnung getragen. Auf Bitte des Sprechers der BI Michelbach und Albstadt, Horst Kröll, überlässt das Staatl. Bauamt Aschaffenburg eine Studie über Nr. 20 / 2. Oktober 2014 die Wirksamkeit dieses Fahrbahnbelages in Bezug auf die Lärmreduzierung. • Städtebauförderung der Jahre 2015 ff.; Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken Städtebauförderung für die Kernstadt Alzenau Am 08. Juli fand eine Besprechung mit Frau Daniela Kircher von der Regierung von Unterfranken statt. Über den Entwurf der Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung statt. Für die Sanierungsgebiete I, II und III wurden aufgrund der Ergebnisse des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Jahresantrag 2015 mit Fortschreibung bis 2018 folgende Maßnahmen vorbesprochen: Es handelt sich hierbei um zuwendungsfähige (Bau-)Kosten. Bei Baumaßnahmen sind in der Regel nicht alle Kosten zuwendungsfähig, so dass die städtischen Haushalt zu veranschlagenden Kosten etwas höher zu bemessen sind. Die angemeldeten Maßnahmen meldet die Regierung von Unterfranken (RUF) ihrerseits wieder bei der Obersten Baubehörde an. In der Regel werden die Mittel dort auch so, wie von der RUF gemeldet, zur Verfügung gestellt und werden für die Stadt Alzenau fest eingeplant. So stellt die Bedarfsmitteilung auch eine gewisse Verpflichtung für den kommenden städtischen Haushalt und Finanzplan dar. Beschluss 13:10 Stimmen: Die Stadt Alzenau stimmt den o.g. Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Aufnahme in den Jahresantrag 2015 ff. zu. Die notwendigen Eigenmittel werden für das Haushaltsjahr 2015 sowie die Folgejahre bereitgestellt. Vor Beginn einer Maßnahme ist über jede neue Maßnahme vorher zu befinden. Hinweis: Die SPD-Fraktion votierte lediglich gegen die Aufnahme der städtebaulichen Neugestaltung des Alten Gefängnisses und gegen die Umgestaltung/Umnutzung der Ölmühle hinter dem Rathaus, die FDP-Fraktion gegen die städtebauliche Neugestaltung des Alten Gefängnisses. • J ahresabschluss 2013 der Energieversorgung Alzenau GmbH; Verwendung des Bilanzgewinnes und Entlastung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2014 den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 17.802.000 € und Nr. 20 / 2. Oktober 2014 einem Gewinn von 700.000 € einstimmig festgestellt sowie der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt. Außerdem hat der Aufsichtsrat der EVA GmbH in dieser Sitzung die Verwendung des Jahresgewinns vorberaten und der Gesellschafterversammlung der EVA GmbH vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 700.000 € an die Gesellschafter auszuschütten. Als Wertstellung für die Auszahlung wurde der 1. August 2014 festgelegt. Die Gesellschafterversammlung der Seite 11 EVA GmbH hat in ihrer Sitzung ebenfalls am 15. Juli 2014 gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates Beschluss gefasst. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Alzenau stimmt der Ausschüttung des Bilanzgewinnes der EVA GmbH für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 700.000 € zu (städtischer Anteil 30,5 v. H. = 213.500 €) und erteilt dem Aufsichtsrat die Entlastung. Seite 6 Redaktioneller Teil Sitzung des Stadtrates am 3. Juni 2014 •Bericht des Bürgermeisters – Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Neugestaltung Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Die Straßenbauarbeiten ab der Dieselstraße bis zur Neu-Isenburger Straße erfolgen unter Vollsperrung. Die letzten Arbeiten am Kanal finden aktuell im Bereich des Einmündungsbereiches der Rodenbacher Straße und an den Hausanschlüssen statt. Die Wasserleitungsarbeiten im derzeitigen Bauabschnitt sind abgeschlossen. Die Hauptzufahrt vom Minikreisel in die Hanauer Straße ist für Anlieger und den Anlieferverkehr wieder freigegeben. Die Poststraße bleibt vorerst noch Sackgasse. In Kürze beginnen hier die Arbeiten an der Wasserleitung und am Kanal. Der Straßenbau erfolgt in den Sommerferien. Erschließungsmaßnahmen im Industriegebiet Alzenau Nord, 3. Bauabschnitt Die Arbeiten für Kanal, Wasser, Gas und Kabel sind abgeschlossen. Derzeit wird das Straßenplanum erstellt und mit dem Setzen der Leistensteine begonnen. Erneuerung der Heizung Forstgebäude/Musikschule Die Arbeiten sind bis auf die Abgasableitung fertig gestellt. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich in Absprache mit der Herstellerfirma Mitte Juni 2014. Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt Die Bauarbeiten haben seit dem 26.05.2014 unter Vollsperrung begonnen. Der Buswendeplatz ist hergestellt. Für die Schüler wurde ein Korridor geschaffen sowie die Brücke zur Benutzung freigegeben. Die neuen Busfahrpläne gelten seit 25.05.2014. Die provisorische Umfahrung über die umliegenden Wirtschaftswege kann von den Anliegern genutzt werden. Die überörtliche Umleitung ist über die umliegenden Staatsstraßen ausgeschildert worden. Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach Der Beginn der Arbeiten ist für Ende Juni und der Endtermin für Dezember 2014 vorgesehen. Der genaue Bauablauf wird mit der bauausführenden Firma abgestimmt und im Anschluss an alle beteiligten Anwohner kommuniziert sowie auf der Homepage der Stadt Alzenau veröffentlicht. Fuß- und Radweg zwischen Feuerwehr Alzenau und Heidewegsteg Die Asphaltierungsarbeiten sollen in den Pfingstferien durchgeführt werden. Der Weg ist daher gesperrt. Nr. 14 / 11. Juli 2014 Umgestaltung Feuerwehrgerätehaus Alzenau-Hörstein Die Fertigmontage der Sanitärobjekte sowie der Beleuchtung ist abgeschlossen. Gegenwärtig werden die restlichen Malerarbeiten im Neubauteil und die Verputzerarbeiten im Bestandsgebäude durchgeführt. Die Lieferung und Montage der Teeküche ist erfolgt. Die Grundreinigung wurde durchgeführt. Neubau Grundschule Alzenau-Hörstein Die Rohbau- sowie Dachabdichtungsmaßnahmen sind fertiggestellt. Die Rohinstallationen für Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär sind abgeschlossen. Die Trockenbauwände wurden eingebaut. Die Fenster- und Pfostenriegelbauarbeiten inkl. des Raffstores sind montiert. Die Innenputzarbeiten sind beendet. Der Estrich wurde eingebracht. Die Fassade ist öffentlich ausgeschrieben worden. Die abgehängten Decken sind vergeben, mit den Arbeiten soll nach Anlieferung des Deckenmaterials begonnen werden. Die Bodenbeläge sowie die Innentüren werden vom Büro Voigt und Herzig derzeit zur Ausschreibung vorbereitet und im Anschluss daran beschränkt ausgeschrieben. Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße Die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Kabelarbeiten sind abgeschlossen. Im Bereich der Kantstraße wurden die Straßenübergänge asphaltiert. Derzeit wird die Frostschutzschicht im Bereich der neuen Straße eingebaut. Demnächst wird mit dem Setzen der Leistensteine begonnen. Es waren zwei Wortmeldungen zu verzeichnen. Herr Horst Kröll erkundigte sich zu folgenden Themen: 1. Die Höhe der Rücklage im städtischen Haushalt 2. Einnahmesituation hinsichtlich der Einkommens- und Umsatzsteuer 3. Einhaltung der Haushaltsansätze 4. Einhaltung des Kostenrahmens für die Bayerische Gartenschau 2015 5. Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2013 6. Regressanspruch der Stadt Alzenau hinsichtlich der Sanierung des Sportplatzes Albstadt 7. Höhe der Einnahmen aus dem Sandabbau durch das Kieskontor Hanau 8. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik 9. Erweiterung der Aussegnungshalle im Stadtteil Michelbach 10. Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Alzenau Hierzu wurden folgende Antworten gegeben: Zu 1.) Die Rücklage der städtischen Haushalt beläuft sich auf 1,4 Mio € Zu 2.) Für das Haushaltsjahr 2013 betrug der Haushaltsansatz für die Einnahmen 10 Mio. €. Tatsächlich wurden 11 Mio. € eingenommen. Zu 3.) Ziel der Haushaltspolitik ist es wie bisher, die Haushaltsansätze weiterhin einzuhalten. Über mögliche Abweichungen wird der Stadtrat entsprechend informiert. Zu 4.) Der Kostenrahmen für die Bayerische Gartenschau 2015 in Alzenau wird nahezu eingehalten. Zu 5.) Für verschiedene Haushaltsbereiche gibt es sogenannte Deckungsringe. Dadurch können einzelne über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gegenfinanziert werden. Ansonsten sind für nicht vorgesehene Maßnahmen seitens der Verwaltung Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Nr. 14 / 11. Juli 2014 Zu 6.) Die Angelegenheit wurde im Wege eines gerichtlichen Vergleichs abgeschlossen. Zu 7.) Die Einnahmen der Stadtwerke Alzenau sind im Geschäftsbericht dargestellt. Dieser wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau veröffentlicht. Außerdem kann eine Einsichtnahme bei den Stadtwerken erfolgen. Zu 8.) Mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LEDTechnik wird sich der Stadtrat befassen. Zu 9.) Eine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erweiterung der Aussegnungshalle im Stadtteil Michelbach erfolgt im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen. Zu 10.) Das Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Aufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wird wie geplant fortgeführt. Frau Brigitte Schneck bemängelte das Fahrradwegenetz im Stadtbereich Alzenau. Ferner erkundigte sie sich über die Absperrung und das Durchfahrtsverbot in der Prischoßstraße. Weiterhin vermisse sie bei der Autobahnabfahrt in Karlstein am Main den Hinweis auf Alzenau. Zu den angesprochenen Punkten wurde ihr mitgeteilt, dass ein innerörtliches Fahrradwegenetz besteht und etliche Maßnahmen diesbezüglich realisiert wurden, aktuell an der Optimierung gearbeitet werde, v.a. hinsichtlich der Beschilderung. Das Durchfahrtsverbot in der Prischoßstraße wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Westumgehung festgelegt. Hinsichtlich der Autobahnbeschilderung wurde darauf hingewiesen, dass das städtische Verkehrslenkungskonzept vorsehe, die Alzenauer Stadtmitte über die Abfahrt „Alzenau-Mitte“ zu erreichen, um die Stadtteile Hörstein und Wasserlos vom Durchgangsverkehr zu entlasten. •Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur „Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Märkerstraße“, Gemarkung Alzenau vom 28.11.2013: Aufhebungsbeschluss Mit Beschluss vom 28.11.2013 hat der Stadtrat ein Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Märkerstraße“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich eingeleitet. Ziel und Zweck der Bauleitplanung sollte es sein, auf Teilbereichen der o.g. Flurstücke Wohnbebauung zu realisieren und dadurch ein abgerundetes Ortsbild bzw. eine auf beiden Straßenseiten einheitliche Ortseinfahrt zu schaffen sowie ggf. eine Umgestaltung des Straßenraumes mit Anlegung eines Bürgersteiges am Ortseingang zu fokussieren. Es sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Wohnbaumaßnahme am östlichen Siedlungsrand der Kernstadt geschaffen und das Verfahren im Regelverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen der planungsrechtlichen Vorarbeiten und im Zuge der Abstimmung mit dem Planer sowie dem beauftragten Planungsbüro wurde der durch das Regelverfahren verursachte Zeitrahmen als problematisch angesehen. Durch das Erfordernis, die Wohnbebauung schnellstmöglich realisieren und dadurch auch die Umgestaltung des Straßenraumes verwirklichen zu können, wurde die Art der Verfahrensdurchführung nochmals geprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Stadt Alzenau gem. § 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortsteile einbeziehen kann, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Bereits der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde städtebaulich darin begründet, dass ein abgerundetes Seite 7 Ortsbild geschaffen werden soll, indem man die Wohnbebauung auf beiden Straßenseiten der Ortseinfahrt einheitlich gestaltet und die bereits vorhandene Wohnbebauung aufnimmt. Demnach ist die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche durchaus durch Wohnbebauung geprägt. Die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist daher möglich. Dies hat zur Folge, dass gem. § 34 Abs. 6 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden sind. Das in § 13 BauGB geregelte vereinfachte Verfahren wird bei der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB , 2. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, 3. von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, 4. sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Zusammenfassend können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnbaumaßnahmen im Zuge einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sowohl in einem kürzeren Zeitrahmen als auch kostengünstiger durchgeführt werden. Einstimmiger Beschluss: Der vom Stadtrat der Stadt Alzenau in der Sitzung vom 28.11.2013 gefasste Neuaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Märkerstraße“ wird aus Kosten- und Zeitgründen aufgehoben. Der in der gleichen Sitzung gefasste Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für Teilbereiche der Flurstücke 3596, 3598, 3598, 3599 sowie 3724 bleibt bestehen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes weiterhin notwendig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates über die Aufhebung des Neuaufstellungsbeschlusses „Märkerstraße“ vom 28.11.2013 öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekannt zu machen. •Neuaufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kantstraße-/Pestalozzistraße“, Gemarkung Kälberau im Bereich des Flurstücks 2350: Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie Satzungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen, für das Flurstück 2350, Gemarkung Kälberau, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kantstraße-/Pestalozzistraße“ aufzustellen. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, ein Wohngebiet auf der Fläche der aktuell noch bestehenden „Neuen Schule“ in Kälberau auszuweisen und zu realisieren. Unter anderem soll somit dem Gebot der Wiedernutzbarmachung von Flächen aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) nachgekommen werden. Mit der Planausarbeitung zur Neuaufstellung des Bebauungsund Grünordnungsplanes „Kantstraße-/Pestalozzistraße“ in dem Bereich des Flurstücks 2350 wurde das Architekturbüro Schuler & Schickling, Rhönstraße 1, 63762 Großostheim, beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Zeitraum der öffentlichen Auslegung des aktuellen Planentwurfs mit Begründung sowie die Schallimmissionsprognose für die oberhalb liegende Sportanlage wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau Seite 8 Nr. 3 vom 07.04.2014 amtlich bekannt gemacht. Der Zeitraum der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.02.2014 bis zum 21.03.2014 durchgeführt. Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.02.2014 die Möglichkeit gegeben, bis zum 21.03.2014 frühzeitig Einsicht in die Planung zu nehmen und ggf. Anregungen und Bedenken vorzubringen. Einstimmiger Beschluss: Die im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kantstraße/Pestalozzistraße“, Gemarkung Kälberau werden, wie in der Sitzung erörtert, behandelt. Der Stadtrat der Stadt Alzenau beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über bauliche Nutzungen der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81. der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kantstraße/Pestalozzistraße“, Gemarkung Kälberau, bestehend aus Planzeichnung, dem Text in der Fassung der Sitzung des Stadtrates vom 02.06.2014 als SATZUNG und billigt die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ortsüblich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. •Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau: Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie Feststellungsbeschluss Einstimmiger Beschluss: Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau im Bereich des Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau werden, wie in der Sitzung erörtert, behandelt. Der Stadtrat stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht hierzu fest. Gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Flächennutzungsplanänderung der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmigung vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Flurstücks 2350, Gemarkung Kälberau wirksam. •Verschiedenes – Lebensmittelnahversorger im Stadtteil Hörstein Der Bürgermeister berichtete über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der ggf. erfolgenden Ansiedlung eines Lebensmittelnahversorgers auf dem ehemaligen REWE-Gelände im Stadtteil Hörstein. Derzeit laufen nach Aussagen des Eigentümers die Vertragsverhandlungen zwischen Eigentümer und einem möglichen Betreiber. Nr. 14 / 11. Juli 2014 – Ehrenamtskarte des Landkreises Aschaffenburg Der Bürgermeister schlug vor, Inhabern der Ehrenamtskarte des Landkreises Aschaffenburg einen Nachlass von 50 Prozent einzuräumen bei Besuch der Alzenauer Freibäder für Jahresund 10er Karten. Einstimmiger Beschluss: Inhaber der Ehrenamtskarte des Landkreises Aschaffenburg erhalten einen Nachlass von 50 Prozent auf Jahres- und 10er Karten beim Besuch der Alzenauer Freibäder. – Feuerwehrgeräthaus Hörstein: Fußboden in der Fahrzeughalle Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.06.2012 soll der vorhandene Boden in der ehemaligen Werkstatt nur gereinigt werden. Am 27.05.2014 wurde seitens der Reinigungsfirma der Boden in der Fahrzeughalle mittels Bodenreinigungsmittel und Hochdruckreiniger gereinigt. Da am 28.05.2014 festgestellt wurde, dass diese Reinigung nicht den gewünschten Erfolg zeigte, wurde die Firma aufgefordert, eine nochmalige Reinigung mit Spezialreinigungsmitteln durchzuführen. Diese Reinigungsmittel wurden bereits bestellt. Die Nachreinigung findet voraussichtlich am 04.06.2014 statt und lässt ein zufriedenstellendes Ergebnis erwarten. Die Bodenreinigung wurden mit 295,00 € netto beauftragt. Die Grundfläche des Hallenbodens beträgt ca. 300 m². Die Kosten für eine Beschichtung des Bodens betragen ca. 70,00 €/m² netto, also rd. 21.000,00 € netto für die gesamte Fläche. Es ist jedoch nicht gewährleistet, dass mit einer solchen Beschichtung die geforderte Rutschfestigkeitsklasse R 12 erreicht wird. Gemäß Kostenschätzung des Büros Kern vom 20.06.2012 betragen die Kosten für den Ausbau des vorhanden Bodens und den Einbau eines Bodens mit Vollklinkerplatten als Rüttelboden rd. 54.000,00 € netto. Die Alternative hierzu wäre der Einbau des gleichen Fliesenbelages mit Kosten in Höhe von ca. 26.400,00 € netto. Im Haushalt stehen für die Maßnahme insgesamt 930.000,00 € zur Verfügung. Nach der Kostenhochrechnung des Büros Kern vom 02.06.2014 sind die Haushaltsmittel ausgeschöpft. Sollte der Hallenboden ausgetauscht oder beschichtet werden, müssen die entsprechenden Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Beschluss mit 22:1 Stimmen: Auf die Verlegung eines neuen Bodenbelages im zukünftigen Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Hörstein wird verzichtet. Seite 8 Nr. 8 / 17. April 2014 Redaktioneller Teil – Feuerwehrgerätehaus Hörstein an der Gerichtsplatzstraße Die Innenputzarbeiten im Anbau sind fertiggestellt. Die Deckendämmarbeiten wurden durchgeführt. Die Fußbodenheizung wurde verlegt, ebenso die Rohmontage für Heizung und Wasser abgeschlossen. Der Estrich wurde in der 4. KW eingebracht. Die Restfeuchte lässt der Zeit noch keine Bodenfliesenverlegung zu. Mit den Fliesenarbeiten an den Wänden wird begonnen. Die Elektroverkabelung ist weitestgehend abgeschlossen. Der Ober- und der Unterflurhydrant wurden hergestellt. Derzeit werden die Malerarbeiten, Deckenbauarbeiten sowie die Arbeiten für die Absauganlage durchgeführt. Sitzung des Stadtrates am 27. März 2014 – Neubau Grundschule Hörstein Der Rohbau- sowie Dachabdichtungsmaßnahmen sind fertiggestellt. Derzeit werden die Rohinstallationen für Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär zu Ende gebracht. Die Trockenbauwände wurden eingebaut. Die Fenster- und Pfostenriegelbauarbeiten werden derzeit montiert. Die Raffstore-Anlage wird in der ersten Aprilwoche installiert. Die Innenputzarbeiten werden momentan ausgeführt. Danach folgen planmäßig die Estricharbeiten. Die Fassade, die Bodenbeläge und die Innentüren werden derzeit vom Büro Voigt und Herzig für die Ausschreibung vorbereitet. •Bericht des Bürgermeisters – Umbau Hanauer Straße „West“: • Bauabschnitt 1.1 (Polizeikreisel – Dieselstraße) Die Arbeiten des 1. Bauabschnitts sind abgeschlossen. • Bauabschnitt 1.2 (Mischwasserableitung Elzegraben) Bis auf wenige Bereiche, in denen die Fahrbahndecke noch nicht aufgebracht werden konnte, sind die Arbeiten abgeschlossen. • Bauabschnitt (Dieselstraße – Minikreisel/Mühlweg) Die Arbeiten am Kanal finden aktuell im Bereich Neu-Isenburger bis Michel-Antoni-Straße statt. Der Hauptkanal ist im Bereich von Dieselstraße bis Elzestraße verlegt. Zwischen Rodenbacher Straße und Minikreisel stehen die Kanalarbeiten kurz vor ihrem Abschluss. Wasserleitungsarbeiten werden zwischen der Diesel- und der Elzestraße erledigt. Zwischen der Kumpfgartenstraße und dem Mühlwegkreisel werden die Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt. Gleichzeitig wird halbseitig mit den Arbeiten ab der Dieselstraße bis zur Neu-Isenburger begonnen. – Abbruch Schule Kälberau Die Arbeiten sind vollständig abgeschlossen. • Kanalbau Bauabschnitt 1.2 Kanalableitung Hanauer Straße – Bernhardsbeune: Die Kanalbauarbeiten zwischen Bernhardstraße und Lenzenbühl sind komplett erledigt. Die bituminöse Feinschicht ist zwischen Einmündungsbereich „Hanauer Straße – Lenzenbühl“ eingebaut und die Arbeiten sind somit in diesem Bereich abgeschlossen. Die Herstellung der noch fehlenden bituminösen Feindecke im Bereich zwischen Klostergut und Lenzenbühl sowie die Wiederherstellung des Radweges sollen in Kürze erledigt werden. • Weitere Informationen − Die neu geschaffene Parkanlage „Rother Strauch“ wird bepflanzt. − Die Fassade des Pavillons in Alzenau-Wasserlos wird neu gestrichen. − Bei der Suche nach einem Betreiber für den Lebensmittelmarkt im Stadtteil Hörstein laufen derzeit Gespräche mit Interessenten. Vor Inbetriebnahme wären Umbaumaßnahmen erforderlich. Eine Eröffnung zum Jahresende erscheint möglich. − Bei der Burgsanierung finden zur Zeit Reparaturarbeiten am Dach statt, die länger als Mai dauern werden. Bis zum Beginn der Gartenschau wird das Gerüst entfernt werden. − Zum Thema „Mehrgenerationenwohnen“ möchte die Stadt Alzenau einen Aufruf starten, wer zu diesem Projekt bereit wäre. Danach werde man noch Investoren und Anbieter suchen. − Im Zeitraum vom 5. bis zum 9. Mai wird die KVG das FahrgastInformationssystem erneuern. Bis zum Jahresende werden die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Wingertstraße abgeschlossen sein. − Das Radwegenetz der Stadt Alzenau soll optimiert werden. – Erschließung GI Nord, 3. Bauabschnitt Die Submission fand am 11.03.2014, das Vergabegespräch am 26.03.2014 statt. Die Ermächtigung für die Vergabe wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.03.2014 erteilt. Daher wird bereits nach Ostern mit den Bauarbeiten begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende Juni 2014 vorgesehen. – Sanierung der Ortsdurchfahrten Albstadt und Michelbach Die Arbeiten für die provisorische Umfahrung über die umliegenden Wirtschaftswege sind abgeschlossen. Aktuell befinden sich beide Maßnahmen in der Ausschreibungsphase. Mit der Baumaßnahme Albstadt soll im Mai begonnen werden, in Michelbach ist ein Baubeginn für Mitte Mai vorgesehen. Mit Einrichtung der Vollsperrung in Albstadt werden für den Linienbusverkehr geänderte Fahrpläne gelten. Entsprechende Informationen sind vorrangig der Homepage der Stadt Alzenau zu entnehmen. Analog zur Baustelleninformation der Hanauer Straße werden hier auch aktuelle Informationen zum Bauablauf zu finden sein. – Erschließung Neubaugebiet Kantstraße/ Pestalozzistraße Mit den Erschließungsarbeiten wurde in der 12. KW 2014 begonnen. Derzeit werden die Kanalbauarbeiten für den Hauptkanal durchgeführt. Die Fertigstellung ist für Ende Juli 21014 vorgesehen. – Straßenunterhaltungsarbeiten Über die Wintermonate hinweg konnten nur partiell Straßenunterhaltungsarbeiten in Alzenau und den Stadtteilen durchgeführt werden. •Sanierungsgebiet „Westliche Hanauer Straße und Betriebsgelände der Fa. Wellpappe”: Vorstellung des Gestaltungshandbuches In seiner Sitzung vom 04.07.2013 hat der Stadtrat für das Gebiet „Westliche Hanauer Straße und Betriebsgelände der Fa. Wellpappe“ die Festlegung als Sanierungsgebiet beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 16 vom 09.08.2013 öffentlich bekannt gemacht und die Eintragung des Nr. 8 / 17. April 2014 Sanierungsvermerks in das Grundbuch der betroffenen Grundstücke veranlasst. Zur Erreichung der Sanierungsziele auf den privaten Flächen im Sanierungsgebiet sollen Investitionen privater Eigentümer in eine ortstypische Gestaltung im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms unterstützt und gefördert werden. Als Grundlage für dieses Förderprogramm soll ein Gestaltungshandbuch dienen, in dem sowohl Gestaltungsleitlinien und –empfehlungen, die Förderrichtlinien selbst sowie eine Gestaltungssatzung zur Festlegung der besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen enthalten sind. Da die Zuwendungen aus diesem Kommunalen Förderprogramm durch die Regierung von Unterfranken bezuschusst werden, ist das Handbuch mit der Regierung abzustimmen. Der aktuelle, jedoch noch nicht abschließend mit der Regierung von Unterfranken abgestimmte Entwurf des Gestaltungshandbuches ist über den Link http://www.schirmer-stadtplanung. de/_upload/Download/140319_GHB_Alzenau.pdf einsehbar. Frau Haines vom Büro Prof. Dipl.-Ing. Schirmer, Würzburg, wird den Entwurf des Handbuches vorstellen und erläutern sowie über die bisher erzielten Abstimmungsergebnisse informieren. Die maximal zu gewährende Zuschusshöhe ist noch festzulegen. Die Regierung wird die förderfähigen Kosten mit 60 % bezuschussen. Der endgültige Entwurf soll sodann den betroffenen Bürgern im Rahmen einer Bürgerwerkstatt vorgestellt werden, um eine maximale Akzeptanz zu erreichen. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Gestaltungshandbuches für das Sanierungsgebiet „Westliche Hanauer Straße und Betriebsgelände der Fa. Wellpappe“ zur Kenntnis. Die maximale Zuschusshöhe im Kommunalen Förderprogramm als Bestandteil des Gestaltungshandbuches wird mit 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 € je Gesamtmaßnahme festgelegt. Nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird der Stadtrat voraussichtlicht im April/Mai 2014 einen entsprechenden Beschluss fassen. Beginn der Maßnahme wird am 01.06.2014 sein und voraussichtlich bis 2025/2030 andauern. Seite 9 Die massive Überschreitung der Baugrenze bzw. die Situierung eines Neubaus komplett außerhalb der Baugrenze tangiert einen Grundzug der Planung, weshalb eine Befreiung gem. § 31 BauGB nicht zulässig ist und somit nicht in Aussicht gestellt werden kann. Von einem öffentlichen Interesse kann im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden. Durch den Antrag werden lediglich die Privatinteressen der Eigentümerin vertreten. Im bestehenden Fall wird die Änderung der Festsetzung für ein konkretes Bauvorhaben beantragt. Die Änderung hat somit auch für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung kein Erfordernis. Zumal gerade die Baugrenzen zum Zeitpunkt der 1. Änderung des Bebauungsplanes in der Art festgesetzt wurden, um prinzipiell eine Nachverdichtung in Form von Anbauten an den Bestand zu ermöglichen. Einstimmiger Beschluss: Der Antrag auf 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsund Grünordnungsplanes „Elzegraben“ wird abgelehnt. •Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Siedlung am Stein“ für das Flurstück 10085/1, Gemarkung Michelbach Die Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nrn. 10085/1, Gemarkung Michelbach, stellte den Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Siedlung am Stein“ mit dem Ziel, das Baufenster des Flurstücks um 3m in Richtung Westen zu verschieben, die Errichtung einer Doppelgarage als Grenzgarage festzusetzen, die talseitige Wandhöhe anstelle von 5,0 m auf 6,0 m festzusetzen. •Antrag auf 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsund Grünordnungsplanes „Elzegraben“ für das Flurstück 5999/1, Gemarkung Alzenau Die Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nrn. 5999/1, Gemarkung Alzenau, stellte den Antrag auf die 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Elzegraben“, mit dem Ziel, durch Änderung des Baufensters im südlichen Bereich ihres Grundstücks eine Einzelhausbebauung zu ermöglichen. Die zu ändernden Festsetzungen tangieren die Grundzüge der Planung, weshalb eine Befreiung gem. § 31 BauGB nicht zulässig ist und somit nicht in Aussicht gestellt werden kann. Von einem öffentlichen Interesse kann im vorliegenden Fall ebenfalls nicht ausgegangen werden. Durch den Antrag werden lediglich die Privatinteressen der Eigentümerin vertreten. Im bestehenden Fall wird die Änderung der Festsetzung für ein konkretes Bauvorhaben beantragt. Die Änderung hat somit auch für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung kein Erfordernis, zumal gerade die Baugrenzen zum Zeitpunkt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes in der Art festgesetzt wurden, um die Kleinteiligkeit der vorhandenen Bebauung in der Siedlung weiter zu erhalten. Beschluss mit 20 : 2 Stimmen: Der Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsund Grünordnungsplanes „Siedlung am Stein“ wird abgelehnt. Seite 10 •Änderung und Neufassung der Verordnung der Stadt Alzenau über das Verbot des Badens für den Baggersee in der Flurabteilung „Neufeld“ (ehemals Kiesgrube „Becker“), Gemarkung Wasserlos Die Verordnung über das Verbot des Badens für den vorgenannten Baggersee vom 27.08.1990 endete mit Fristablauf am 26.08.2010. Einstimmiger Beschluss: Auf Empfehlung des Ausschusses für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentlichen Einrichtungen in der Sitzung am 20.02.2014 erlässt der Stadtrat die Neufassung der Badeverordnung. Hinweis: Die beschlossene Badeverbotsverordnung wurde in der letzten Ausgabe von „Alzenau aktuell“ Nr. 7 vom 4. April 2014 bereits amtlich bekanntgemacht. •Feststellung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung Die vorläufige Jahresrechnung 2012 wurde dem Bau- und Finanzausschuss am 05.02.2013 gem. Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt und bekannt gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. Art. 103 GO die örtliche Prüfung in mehreren Sitzungen durchgeführt. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Jeanette Kaltenhauser, wird dem Stadtrat in dieser Sitzung über die örtliche Prüfung berichten. Der Haushaltsplan 2012 umfasste Gesamteinnahmen und -ausgaben im Verwaltungshaushalt von € 40.649.500 € und im Vermögenshaushalt von € 12.405.000. Unstimmigkeiten der Jahresrechnung sowie wesentliche Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung 2012 kann somit festgestellt werden. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 im Verwaltungshaushalt mit 41.767.362,29 € und im Vermögenshaushalt mit 10.677.462,01 € fest. •Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2012 Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Zweiter Bürgermeister Helmut Schuhmacher die Leitung. Über die Entlastung einer jeweiligen Jahresrechnung hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu beschließen, nachdem die örtliche Prüfung erfolgt ist und die Jahresrechnung festgestellt ist. Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Alzenau ist durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt festgestellt worden. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat beschließt, für die Jahresrechnung 2012, die örtlich geprüft und festgestellt ist, gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entlastung zu erteilen. Hinweis: Der Erste Bürgermeister nahm an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil. •Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 der Stadtwerke Alzenau und Erteilung der Entlastung Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm ebenfalls der Zweite Bürgermeister Helmut Schuhmacher die Leitung der Sitzung. Die Jahresabschlüsse der Stadtwerke für die Jahre 2011 und 2012 wurden durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erstellt und in den Sitzungen des Werkausschusses am 12.7.2012 Nr. 8 / 17. April 2014 und 17.09.2013 gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 25 EBV vorgelegt und von Herrn Dipl.Volkswirt Martin Ertl erläutert. Die Prüfung der Jahresabschlüsse durch die örtliche Rechnungsprüfung sowie dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist erfolgt und der Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk liegt vor. Insgesamt schließen die Ergebnisse 2011 und 2012 wie folgt ab: 2011 2012 Bilanzsumme 64.809.197,89 € 66.156.029,08 € Jahresverlust 2.828.809,74 € 3.855.084,53 € Der Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2011 setzt sich wie folgt aus den Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige zusammen: Gewinn- und Verlustrechnung für die einzelnen Betriebszweige für das Jahr 2011: 2011 1. Sandwerk 677.856,24 € 2. Tiefgarage 62.243,46 € 3. Hallenbetrieb 705.411,01 € 4. Bäderbetrieb 486.246,03 € 5. Veranstaltungen 530.186,40 € 6. Abwasser 329.243,14 € 7. Stadtservice 37.623,46 € Gesamtverlust - 2.828.809,74 € Der Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2012 setzt sich wie folgt aus den Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige zusammen: Gewinn- und Verlustrechnung für die einzelnen Betriebszweige für das Jahr 2012: 2012 1. Sandwerk 673.033,41 € 2. Tiefgarage 139.764,48 € 3. Hallenbetrieb - 1.083.109,04 € 4. Bäderbetrieb 642.639,77 € 5. Veranstaltungen 624.098,40 € 6. Abwasser 735.005,46 € 7. Stadtservice + 42.566,03 € Gesamtverlust - 3.855.084,53 € In den vorangegangenen Jahren wurden die Jahresverluste auf neue Rechnung vorgetragen. Im § 8 Abs. 2 EBV ist geregelt, dass Verluste, welche älter als 5 Jahre sind, per Beschluss zu behandeln sind. Dies betrifft das Geschäftsjahr 2007, in welchem ein Jahresverlust in Höhe von 1.905.117,50 € auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Es wird empfohlen, diesen aufgelaufenen Verlustvortrag aus 2007 in Höhe von 1.905.117,50 € mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 37.955.871,22 € zu verrechnen. Für das Jahr 2012 wurde ein Gesamtverlust in Höhe von -2.476.760,- € eingeplant, womit sich eine Planabweichung von -821.860,- € ergibt, über die ein entsprechender Beschluss zu fassen ist. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 mit einer Bilanzsumme von 64.809.197,89 € und einen Jahresverlust von 2.828.809,74 € sowie das Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 mit einer Bilanzsumme von 66.156.029,08 € und einem Jahresverlust von 3.855.084,53 € fest und erteilt für die Jahresabschlüsse die Entlastung. Die Jahresverluste für 2011 und 2012 werden auf neue Rechnung vorgetragen. Verlustvorträge, die älter als 5 Jahre sind, werden gegen die allgemeinen Rücklagen verrechnet. Nr. 8 / 17. April 2014 Seite 11 Die Planüberschreitung in Höhe von 821.860,- € wird genehmigt. Hinweis: Der Erste Bürgermeister nahm an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil. •Jahresabschluss 2012 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Alzenau GmbH: Feststellung und Entlastung Der Jahresabschluss 2012 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Alzenau GmbH wurde durch die Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern erstellt, durch die Kanzlei Lucks und Lucks aus Aschaffenburg geprüft und vom Aufsichtsrat genehmigt. Der Aufsichtsrat fasste in seiner Sitzung am 10.12.2013 folgenden einstimmigen Beschluss: Der Aufsichtsrat genehmigt den vorgelegten, geprüften Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von € 2.617.090,31 und einem Jahresüberschuss von € 17.806,29 Der Gesamtverlust (2012 und Vorjahre) in Höhe von € 197.270,51 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Überschuss des Jahres 2012 wurde zum einen zur Reduzierung dieses Verlustvortrages und für höhere Investitionen im Jahr 2013 verwendet. Der Aufsichtsrat bittet die Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und seinen Geschäftsführer zu entlasten und beantragt auch für sich die Entlastung für diesen Zeitraum. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Jahresabschluss 2012 der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH zu. Der Gesamtverlust (2012 und Vorjahre) in Höhe von € 197.270,51 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem wird der Verwendung des Jahresüberschusses zur Reduzierung des Verlustvortrages und der erhöhten Investitionstätigkeit im Jahre 2013 zugestimmt. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, den Jahresabschluss 2012 in der Gesellschafterversammlung festzustellen und den Geschäftsführer und den Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH für diesen Zeitraum zu entlasten. •Antrag des Alzenauer Eissport Club e. V. auf Überlassung eines Trainingsgeländes Der Verein Adrenalin Sports Alzenau hat seine Inline-HockeyAbteilung aufgegeben und benötigt den Trainingsplatz neben der Kahltalhalle nicht mehr. Der Alzenauer Eissport Club e.V. würde diesen Platz nutzen. Jedoch ist die Anlage auf Grund ihrer Beschaffenheit nur bedingt zum Eisstockschießen geeignet. Der Verein benötigt ein Spielfeld von 30 m Länge und etwa 20 m Breite, wobei diese Fläche entweder mit einer Asphaltdecke oder Verbundsteinpflaster für den Spielbetrieb befestigt sein müsste. Ein solches Spielfeld könnte auch anderen Sportarten wie Basketball, Rollschuhlaufen, Inlinern etc. zur Verfügung stehen. Die Herstellungskosten für einen Trainingsplatz betragen rund 36.000 Euro. Auf die Beseitigung der Spielfeldbande am ehemaligen Inline-Hockey-Platz neben der Kahltalhalle entfallen weitere rund 6.000 Euro. Die Verwaltung hat bereits Überlegungen angestellt, das Trainingsgelände für den Alzenauer Eissport Club e.V. auf dem Gelände der Landesgartenschau 2015 unterzubringen. Diese Alternative wird noch überprüft. Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Alzenau stellt dem Alzenauer Eissport Club e.V. den ehemaligen Inline-Hockey-Platz neben der Kahltalhalle als Traininsplatz zum Eisstockschießen zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die Beseitigung der Spielfeldbande. Dem AESC wird der übliche Zuschuss in Höhe von 15 % für die Herstellung der Anlage in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Antrag ist dem Ausschuss für Kultur und Sport in seiner nächsten Sitzung im Mai/Juni vorzulegen. •Errichtung eines Windelcontainers im städtischen Recyclinghof Der Ausschuss für Stadtentwicklung: Einstimmiger Beschluss auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18. Februar 2014: Der Einrichtung eines Windelcontainers zum 1.4.2014 wird zugestimmt. Hierfür sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von 30.000,00 € bereitzustellen. Gardinen – Raummode P. W. Meidhof Lindenstr. 5 · 63825 Schöllkrippen ☎ 06024 637819 Bei uns finden Sie eine große Auswahl an: • Gardinen • Sonnenschutz • Tischwäsche • Geschenkartikel • Kissen • Wohnaccessoires Wir beraten Sie individuell und kompetent und freuen uns auf Ihren Besuch Mo - Sa 9.30 - 12.30 Uhr + 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch- und Samstag-Nachmittag geschlossen! • Vergaben Projekt Vergabe Stützmauer Neubaugebiet Kantstraße/Pestalozzistraße, Stadtteil Kälberau Befestigung Fuß- und Radweg Heideweg bis Feuerwehr Alzenau Befestigung Fuß- und Radweg Heideweg bis Feuerwehr Alzenau Firma Auftragssumme Sitzung brutto Franz Kunkel, Neuhütten 45.879,74 € 18.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss A. Engelhaupt GmbH, Mittelsinn 61.991,62 € 18.03.2014 Stadtentwicklungsausschuss
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