Musikschule Haan e.V. Dieker Straße 69 D-42781 Haan Tel: (02129) 9156830 Fax: (02129) 91568339 BÜROZEITEN: Montag / Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 15:00 – 20:00 Uhr Musikschule Haan e.V. Dieker Straße 69 D-42781 Haan E-Mail [email protected] 10er-Karten für Erwachsene Datenerfassung Name: ………………………………………………………………………. Vorname: ………………………………………………………………………. Geburtsdatum: ………………………………………………………………………. Adresse: ………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………. Telefon 1: ………………………………………………………………………. Telefon 2: ………………………………………………………………………. e-mail: ……………………………………………………………………….. Fach: ……………………………………………………………………….. ggf. Lehrer/in: ……………………………………………………………………….. Unterrichtsart: ……………………………………………………………………….. Ich bin interessiert an einem Leihinstrument: ja nein Bei Abholung des Instruments wird zusätzlich zu den Leihgebühren eine Wartungspauschale von € 30,00 erhoben Erfassungsbogen ausgefüllt am: ……………………………………….. Mitglied im Verband deutscher Musikschulen seit 1973 Bankverbindung: Stadtsparkasse Haan IBAN: DE 6030 3512 2000 0022 0574 10er-Karte für Erwachsene an der Musikschule Haan e.V. Vertragsbedingungen 1. Mit dem Erwerb einer „10er-Karte“ schließt der/die Schüler/in einen Unterrichtsvertrag mit der Musikschule Haan e.V. für den Zeitraum von maximal einem Unterrichtshalbjahr der Musikschule ab. Beginn und Ende des jeweiligen Halbjahres sind auf der Karte vermerkt. 2. Wie viele 10er-Karten für den Unterricht bei der einzelnen Lehrkraft in einem Halbjahr angeboten werden, richtet sich nach deren Möglichkeiten. Bei dem Verkauf der Karten und der entsprechenden Zuteilung werden grundsätzlich Schüler/innen bevorzugt, die im vorangegangenen Halbjahr bereits Unterricht bei dieser Lehrkraft hatten. Die 10er-Karte sollte jeweils bis spätestens 01.6. (für das 1.Halbjahr eines Schulhalbjahres) bzw. bis 01.12. (für das 2.Halbjahr eines Schuljahres) bestellt werden. Grundsätzlich ist es aber auch nach Beginn eines Halbjahres noch möglich, eine 10er-Karte zu erwerben, soweit eine Lehrkraft entsprechende Kapazitäten frei hat und noch mindestens 10 Unterrichtswochen eines Halbjahres verbleiben. 3. Der Kaufpreis - gemäß der aktuellen Gebührenordnung - kann bar entrichtet oder auf das Konto der Musikschule Haan e.V. überwiesen werden. Der Unterrichtsvertrag gilt als geschlossen, wenn der Kaufpreis entrichtet und danach die 10er-Karte ausgehändigt wurde. 4. Der/die Schüler/in hat nach Erwerb der 10er-Karte Anspruch auf 10 Unterrichtseinheiten á 30 oder 45 Minuten (je nach Kaufpreis), verteilt auf die Unterrichtswochen des jeweiligen Halbjahres. An welchem Wochentag der Unterricht stattfindet, richtet sich nach den Möglichkeiten der jeweiligen Lehrkraft. Ein Wechsel des Unterrichtstages ist nur mit Einverständnis der Lehrkraft möglich. Es wird empfohlen, die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Wochen des Halbjahres beim ersten Unterrichtstermin mit der Lehrkraft in etwa abzustimmen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Schülerin / des Schülers, dass ausreichend Unterrichtstermine im Laufe eines Halbjahres mit der Lehrkraft vereinbart werden. Der erste Unterrichtstermin - mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Raum - wird schriftlich mitgeteilt. Nach Möglichkeit sollte dieser Termin wahrgenommen werden, um die weitere Terminplanung direkt mit der Lehrkraft absprechen zu können. 5. Zur Abrechnung der einzelnen Unterrichtseinheit übergibt der/die Schüler/in jeweils einen Abschnitt der 10er-Karte (in Form eines Aufklebers) an den/die Lehrer/in. 6. Mit der Lehrkraft vereinbarte Termine gelten als bindend und werden entsprechend als in Anspruch genommen gerechnet, wenn der/die Schüler/in nicht bis spätestens 12.00 Uhr desselben Tages per Anruf im Büro der Musikschule (unter 02129/9156830) abgesagt hat. Für versäumte, nicht rechtzeitig abgesagte Termine reicht der/die Schüler/in beim nächsten Unterrichtstermin einen Abschnitt der 10er-Karte nach. Vereinbarter Unterricht, der von der Musikschule - bspw. wegen Krankheit der Lehrkraft - abgesagt wird, gilt als nicht erteilt. 7. Eine 10er-Karte ist jeweils für ein Halbjahr gültig. Nach Ablauf des Halbjahres nicht eingelöste Abschnitte der 10er-Karte verlieren dann ihre Gültigkeit.
© Copyright 2024 ExpyDoc