Anmeldung 10er-Karte

Musikschule Haan e.V.
Dieker Straße 69
D-42781 Haan
Tel: (02129) 9156830
Fax: (02129) 91568339
BÜROZEITEN:
Montag / Dienstag
15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
15:00 – 20:00 Uhr
Musikschule Haan e.V.  Dieker Straße 69  D-42781 Haan
E-Mail
[email protected]
10er-Karten für Erwachsene
Datenerfassung
Name:
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Vorname:
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Geburtsdatum:
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Adresse:
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Telefon 1:
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Telefon 2:
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e-mail:
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Fach:
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ggf. Lehrer/in:
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Unterrichtsart:
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Ich bin interessiert an einem Leihinstrument:
ja
nein
Bei Abholung des Instruments wird zusätzlich zu den Leihgebühren eine Wartungspauschale von € 30,00 erhoben
Erfassungsbogen ausgefüllt am:
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Mitglied im Verband deutscher Musikschulen seit 1973
Bankverbindung: Stadtsparkasse Haan  IBAN: DE 6030 3512 2000 0022 0574
10er-Karte für Erwachsene
an der Musikschule Haan e.V.
Vertragsbedingungen
1.
Mit dem Erwerb einer „10er-Karte“ schließt der/die Schüler/in einen Unterrichtsvertrag
mit der Musikschule Haan e.V. für den Zeitraum von maximal einem Unterrichtshalbjahr
der Musikschule ab. Beginn und Ende des jeweiligen Halbjahres sind auf der Karte
vermerkt.
2.
Wie viele 10er-Karten für den Unterricht bei der einzelnen Lehrkraft in einem Halbjahr
angeboten werden, richtet sich nach deren Möglichkeiten. Bei dem Verkauf der Karten
und der entsprechenden Zuteilung werden grundsätzlich Schüler/innen bevorzugt, die im
vorangegangenen Halbjahr bereits Unterricht bei dieser Lehrkraft hatten. Die 10er-Karte
sollte jeweils bis spätestens 01.6. (für das 1.Halbjahr eines Schulhalbjahres) bzw. bis
01.12. (für das 2.Halbjahr eines Schuljahres) bestellt werden. Grundsätzlich ist es aber
auch nach Beginn eines Halbjahres noch möglich, eine 10er-Karte zu erwerben, soweit
eine Lehrkraft entsprechende Kapazitäten frei hat und noch mindestens 10
Unterrichtswochen eines Halbjahres verbleiben.
3.
Der Kaufpreis - gemäß der aktuellen Gebührenordnung - kann bar entrichtet oder auf das
Konto der Musikschule Haan e.V. überwiesen werden. Der Unterrichtsvertrag gilt als
geschlossen, wenn der Kaufpreis entrichtet und danach die 10er-Karte ausgehändigt
wurde.
4.
Der/die Schüler/in hat nach Erwerb der 10er-Karte Anspruch auf 10 Unterrichtseinheiten
á 30 oder 45 Minuten (je nach Kaufpreis), verteilt auf die Unterrichtswochen des
jeweiligen Halbjahres. An welchem Wochentag der Unterricht stattfindet, richtet sich
nach den Möglichkeiten der jeweiligen Lehrkraft. Ein Wechsel des Unterrichtstages ist
nur mit Einverständnis der Lehrkraft möglich. Es wird empfohlen, die Verteilung der
Unterrichtseinheiten auf die Wochen des Halbjahres beim ersten Unterrichtstermin mit
der Lehrkraft in etwa abzustimmen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der
Schülerin / des Schülers, dass ausreichend Unterrichtstermine im Laufe eines Halbjahres
mit der Lehrkraft vereinbart werden. Der erste Unterrichtstermin - mit Angabe von
Datum, Uhrzeit und Raum - wird schriftlich mitgeteilt. Nach Möglichkeit sollte dieser
Termin wahrgenommen werden, um die weitere Terminplanung direkt mit der Lehrkraft
absprechen zu können.
5.
Zur Abrechnung der einzelnen Unterrichtseinheit übergibt der/die Schüler/in jeweils
einen Abschnitt der 10er-Karte (in Form eines Aufklebers) an den/die Lehrer/in.
6.
Mit der Lehrkraft vereinbarte Termine gelten als bindend und werden entsprechend als in
Anspruch genommen gerechnet, wenn der/die Schüler/in nicht bis spätestens 12.00 Uhr
desselben Tages per Anruf im Büro der Musikschule (unter 02129/9156830) abgesagt
hat. Für versäumte, nicht rechtzeitig abgesagte Termine reicht der/die Schüler/in beim
nächsten Unterrichtstermin einen Abschnitt der 10er-Karte nach. Vereinbarter Unterricht,
der von der Musikschule - bspw. wegen Krankheit der Lehrkraft - abgesagt wird, gilt als
nicht erteilt.
7.
Eine 10er-Karte ist jeweils für ein Halbjahr gültig. Nach Ablauf des Halbjahres nicht
eingelöste Abschnitte der 10er-Karte verlieren dann ihre Gültigkeit.