Grundsätzliche Informationen zur Einschulung bzw. dem Verfahren zur Anmeldung in Ergänzung der Informationsveranstaltung des Schulträgers für die Eltern aller 4-jährigen in Haan am 15.04.2015 Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. geltenden Fassung beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres d.h., Zum 01.08.2017 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.10.2010 – 30.09.2011 geboren sind. Die Anmeldungen hierzu finden im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November 2016 statt. Ein genauer Termin wird im Frühjahr 2016 festgelegt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden ca. vier Wochen vorher mit Angabe der genauen Termine schriftlich zur Anmeldung aufgefordert. Darüber hinaus werden die Termine auch im Amtsblatt, in der örtlichen Presse sowie in allen Kitas frühzeitig veröffentlicht. - Kinder, die nach dem o.g. Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Diese Kinder werden umgangssprachlich als „Kann-Kinder“ bezeichnet. Hinweis: Wenn Sie nach vorheriger Beratung in der Kita Ihr Kind vorzeitig anmelden möchten, ist der hierfür notwendige Antrag im „normalen“ Anmeldeverfahren zu stellen d.h., Sie melden Ihr Kind analog der schulpflichtig werdenden Kinder an der gewünschten Schule an einem der festgelegten Termine an. Danach erfolgt die schulärztliche Untersuchung, wobei diese Kinder im Hinblick auf das Alter mit dem Ziel einer bestmöglichen Beurteilung, so spät wie möglich untersucht werden. Da hier im Vorfeld keine persönliche Einladung erfolgt, sind die Anmeldetermine über die Kita oder die Abteilung Schule- und Sport (Tel.: 02129/911-411, 412 oder 413) zu erfragen oder den Meldungen der örtlichen Presse zu entnehmen. Sollten Sie Ihr Kind bereits zum Schuljahr 2016/2017 anmelden wollen, gilt das o.g. Verfahren entsprechend für die Anmeldetermine im Oktober diesen Jahres. - Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen. Seit dem 01.08.2008 gibt es keine Schulbezirke mehr d.h., die Eltern können im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten die Schule frei wählen. Schülerfahrkosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen jedoch nur zur wohnortnächsten Schule gewährt. Im Geltungsbereich der Stadt Haan gibt es derzeit folgende Grundschulen: Schule und festgelegte Zügigkeit Gemeinschaftsgrundschule Bollenberg 3 Züge pro Jahrgang Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan 3 Züge pro Jahrgang Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan 2 Züge pro Jahrgang Gemeinschaftsgrundschule Gruiten 2 Züge pro Jahrgang Kath. Grundschule Don-Bosco 2 Züge pro Jahrgang Adresse Tel. und e-mail-Adresse Robert-Koch-Str. 27 02129/565 460 [email protected] Dieker Straße 69 02129/565 2630 [email protected] Steinkulle 24 02129/31937 [email protected] Prälat-Marschall-Str. 65 02104/62206 [email protected] Thienhausener Str. 24 02129/959 583 [email protected] Alle Grundschulen in Haan sind Offene Ganztagsschulen, in denen die Kinder bei Bedarf in enger Vernetzung zwischen Schule und sozialpädagogischem Angebot in der Zeit von 08.00 – in der Regel 16.30 Uhr betreut werden. Mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien sowie der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr besteht ebenfalls eine ganztägige Betreuung in den Schulferien. Die Beiträge sind abhängig vom Einkommen und richten sich nach einer der Satzung. Zudem wird an allen Grundschulstandorten der rhythmisierte Offene Ganztag angeboten d.h., dass an allen Grundschulen in Haan jeweils eine erste Klasse eingerichtet wird, in der alle Kinder im offenen Ganztag sind und somit eine neue und flexible Gestaltung des Schultages in enger Verzahnung zwischen Unterricht und sozialpädagogischen Angeboten möglich wird. Der offene Ganztag wird in Kooperation zwischen Schule, freiem Träger sowie Schulträger gestaltet. Die Trägerschaft ist an den jeweiligen Schulstandorten der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Zwecks vorheriger Information über die jeweilige Konzeption empfiehlt es sich, Kontakt mit den Schulen, Trägern und/oder OGS-Leitungen vor Ort aufzunehmen. Schule Träger Leiterin/Ko Telefon und e-mail-Adresse ordinatorin GGS Bollenberg AWO- Kreisverband Frau Baroke Mettmann GGS Mittelhaan AWO-Kreisverband [email protected] Frau Baroke Mettmann GGS Unterhaan Private Kindergruppe Ev. Kirchengemeinde Frau Völker 02129/343 237 [email protected] Frau Döring Gruiten KGS Don-Bosco SKFM Haan 02129/379 7990 [email protected] Haan GGS Gruiten 02129/379 7990 02104/143 9636 [email protected] Frau Gruse 02129/3489904 [email protected] Schuleingangsuntersuchung: Die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt umfasst die körperliche Untersuchung einschließlich Hör- und Sehtest. Sie wird ergänzt durch ein sozialpädiatrisches altersgerechtes Entwicklungsscreening und eine Impfberatung. Ziel ist es, eventuell vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen früh zu erkennen und vor Schulbeginn, soweit notwendig, individuelle Fördermaßnahmen einzuleiten, damit der Schulstart gut gelingt. Für Beratungen können gerne Termine vereinbart werden unter den Telefonnummern: 02129/2645 (Dienstag und Mittwoch außer in den Ferien) 02173/988 65202 (Montag, Donnerstag und Freitag) Schulpsychologische Beratungsstelle: Die Psychologische Beratungsstelle der Städte Hilden und Haan (erreichbar unter 02103-72 271, montags – donnerstags 9-16 Uhr, freitags 9-12 Uhr oder persönlich im Rathaus Hilden, 5.Etage, Buslinien 781, 783, 784 Haltestelle „Am Rathaus“ oder Parken in der Tiefgarage Rathaus) berät Eltern, Kinder und Jugendliche sowie betreuende Fachkräfte u.a. in Kita und Schule in allen Fragen zur Förderung von Lern- und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Im Besonderen bietet die Beratungsstelle aber auch Hilfestellung bei Schwierigkeiten im Verhalten oder bei Beeinträchtigungen des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen. Schon in den Jahren vor der Einschulung zeigen Kinder ihre Stärken, wenn sie dazu angeregt werden. Oft werden aber auch Fähigkeiten sichtbar, die sich langsamer als die starken Seiten entwickeln und daher Förderung brauchen. Die Psychologische Beratungsstelle hilft bei Einschätzung und Entwicklung von Förderschritten in Kita- Gruppen wie auch zuhause. Allen Haaner und Hildener Familien steht dieses Angebot jederzeit kostenfrei und geschützt durch die Schweigepflicht der BeraterInnen zur Verfügung. Angeboten werden auf einzelne Termine begrenzte Kurzberatungen, aber auch Begleitungen in möglicherweise schwierigen Übergangszeiten (z.B. von der Kita in die Schule). Eine Beteiligung an Fördergesprächen mit ErzieherInnen und LehrerInnen ist auf Wunsch der Eltern jederzeit möglich. Bei weiteren und/oder ergänzenden Fragen zu den v.g. Informationen können Sie sich gerne jederzeit persönlich, telefonisch oder auch per. e-mail an die Abteilung Schule und Sport der Stadt Haan, Kaiserstraße 82-84 (Das Gebäude gegenüber dem Stadtbad in der zweiten Etage über der Tankstelle), 42781 Haan, Tel.: 02129/911-411, 412 oder 413 e-mail: [email protected] wenden.
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