Grundsätzliche Information zur Einschulung bzw. dem

Grundsätzliche Informationen zur
Einschulung bzw. dem Verfahren zur Anmeldung in Ergänzung
der Informationsveranstaltung des Schulträgers
für die Eltern aller 4-jährigen in Haan
am 15.04.2015
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. geltenden Fassung beginnt die
Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet
haben, am 1. August desselben Kalenderjahres d.h.,
Zum 01.08.2017 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.10.2010 –
30.09.2011 geboren sind.
Die Anmeldungen hierzu finden im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November 2016 statt.
Ein genauer Termin wird im Frühjahr 2016 festgelegt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden
ca. vier Wochen vorher mit Angabe der genauen Termine schriftlich zur Anmeldung aufgefordert.
Darüber hinaus werden die Termine auch im Amtsblatt, in der örtlichen Presse sowie in allen Kitas
frühzeitig veröffentlicht.
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Kinder, die nach dem o.g. Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der
Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den
Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem
sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die
Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Diese Kinder werden umgangssprachlich als „Kann-Kinder“ bezeichnet.
Hinweis:
Wenn Sie nach vorheriger Beratung in der Kita Ihr Kind vorzeitig anmelden möchten, ist der
hierfür notwendige Antrag im „normalen“ Anmeldeverfahren zu stellen d.h., Sie melden Ihr Kind
analog der schulpflichtig werdenden Kinder an der gewünschten Schule an einem der
festgelegten Termine an. Danach erfolgt die schulärztliche Untersuchung, wobei diese Kinder im
Hinblick auf das Alter mit dem Ziel einer bestmöglichen Beurteilung, so spät wie möglich
untersucht werden.
Da hier im Vorfeld keine persönliche Einladung erfolgt, sind die Anmeldetermine über die Kita
oder die Abteilung Schule- und Sport (Tel.: 02129/911-411, 412 oder 413) zu erfragen oder den
Meldungen der örtlichen Presse zu entnehmen. Sollten Sie Ihr Kind bereits zum Schuljahr
2016/2017 anmelden wollen, gilt das o.g. Verfahren entsprechend für die Anmeldetermine im
Oktober diesen Jahres.
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Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr
zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der
Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch
auf Antrag der Eltern erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Die Zeit der
Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt
kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der
Schulpflicht anrechnen.
Seit dem 01.08.2008 gibt es keine Schulbezirke mehr d.h., die Eltern können im Rahmen der vom
Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten die Schule frei wählen. Schülerfahrkosten werden bei
Vorliegen der Voraussetzungen jedoch nur zur wohnortnächsten Schule gewährt. Im
Geltungsbereich der Stadt Haan gibt es derzeit folgende Grundschulen:
Schule
und
festgelegte
Zügigkeit
Gemeinschaftsgrundschule
Bollenberg
3 Züge pro Jahrgang
Gemeinschaftsgrundschule
Mittelhaan
3 Züge pro Jahrgang
Gemeinschaftsgrundschule
Unterhaan
2 Züge pro Jahrgang
Gemeinschaftsgrundschule
Gruiten
2 Züge pro Jahrgang
Kath. Grundschule Don-Bosco
2 Züge pro Jahrgang
Adresse
Tel. und e-mail-Adresse
Robert-Koch-Str. 27
02129/565 460
[email protected]
Dieker Straße 69
02129/565 2630
[email protected]
Steinkulle 24
02129/31937
[email protected]
Prälat-Marschall-Str. 65
02104/62206
[email protected]
Thienhausener Str. 24
02129/959 583
[email protected]
Alle Grundschulen in Haan sind Offene Ganztagsschulen, in denen die Kinder bei Bedarf in enger
Vernetzung zwischen Schule und sozialpädagogischem Angebot in der Zeit von 08.00 – in der Regel
16.30 Uhr betreut werden. Mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien sowie der Zeit
zwischen Weihnachten und Neujahr besteht ebenfalls eine ganztägige Betreuung in den Schulferien.
Die Beiträge sind abhängig vom Einkommen und richten sich nach einer der Satzung.
Zudem wird an allen Grundschulstandorten der rhythmisierte Offene Ganztag angeboten d.h., dass
an allen Grundschulen in Haan jeweils eine erste Klasse eingerichtet wird, in der alle Kinder im
offenen Ganztag sind und somit eine neue und flexible Gestaltung des Schultages in enger
Verzahnung zwischen Unterricht und sozialpädagogischen Angeboten möglich wird. Der offene
Ganztag wird in Kooperation zwischen Schule, freiem Träger sowie Schulträger gestaltet. Die
Trägerschaft ist an den jeweiligen Schulstandorten der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Zwecks vorheriger Information über die jeweilige Konzeption empfiehlt es sich, Kontakt mit den
Schulen, Trägern und/oder OGS-Leitungen vor Ort aufzunehmen.
Schule
Träger
Leiterin/Ko
Telefon und e-mail-Adresse
ordinatorin
GGS Bollenberg AWO- Kreisverband
Frau Baroke
Mettmann
GGS Mittelhaan
AWO-Kreisverband
[email protected]
Frau Baroke
Mettmann
GGS Unterhaan
Private Kindergruppe
Ev. Kirchengemeinde
Frau Völker
02129/343 237
[email protected]
Frau Döring
Gruiten
KGS Don-Bosco SKFM Haan
02129/379 7990
[email protected]
Haan
GGS Gruiten
02129/379 7990
02104/143 9636
[email protected]
Frau Gruse
02129/3489904
[email protected]
Schuleingangsuntersuchung:
Die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt umfasst die körperliche Untersuchung
einschließlich Hör- und Sehtest. Sie wird ergänzt durch ein sozialpädiatrisches altersgerechtes
Entwicklungsscreening und eine Impfberatung. Ziel ist es, eventuell vorhandene
gesundheitliche Beeinträchtigungen früh zu erkennen und vor Schulbeginn, soweit notwendig,
individuelle Fördermaßnahmen einzuleiten, damit der Schulstart gut gelingt.
Für Beratungen können gerne Termine vereinbart werden unter den Telefonnummern:
02129/2645 (Dienstag und Mittwoch außer in den Ferien)
02173/988 65202 (Montag, Donnerstag und Freitag)
Schulpsychologische Beratungsstelle:
Die Psychologische Beratungsstelle der Städte Hilden und Haan (erreichbar unter
02103-72 271, montags – donnerstags 9-16 Uhr, freitags 9-12 Uhr oder persönlich im Rathaus
Hilden, 5.Etage, Buslinien 781, 783, 784 Haltestelle „Am Rathaus“ oder Parken in
der Tiefgarage Rathaus) berät Eltern, Kinder und Jugendliche sowie betreuende Fachkräfte
u.a. in Kita und Schule in allen Fragen zur Förderung von Lern- und Persönlichkeitsentwicklung
von Kindern und Jugendlichen. Im Besonderen bietet die Beratungsstelle aber auch
Hilfestellung bei Schwierigkeiten im Verhalten oder bei Beeinträchtigungen des Wohlbefindens
von Kindern und Jugendlichen. Schon in den Jahren vor der Einschulung zeigen Kinder ihre
Stärken, wenn sie dazu angeregt werden. Oft werden aber auch Fähigkeiten sichtbar, die sich
langsamer als die starken Seiten entwickeln und daher Förderung brauchen.
Die Psychologische Beratungsstelle hilft bei Einschätzung und Entwicklung von Förderschritten
in Kita- Gruppen wie auch zuhause. Allen Haaner und Hildener Familien steht dieses Angebot
jederzeit kostenfrei und geschützt durch die Schweigepflicht der BeraterInnen zur Verfügung.
Angeboten werden auf einzelne Termine begrenzte Kurzberatungen, aber auch Begleitungen in
möglicherweise schwierigen Übergangszeiten (z.B. von der Kita in die Schule). Eine Beteiligung
an Fördergesprächen mit ErzieherInnen und LehrerInnen ist auf Wunsch der Eltern jederzeit
möglich.
Bei weiteren und/oder ergänzenden Fragen zu den v.g. Informationen können
Sie sich gerne jederzeit persönlich, telefonisch oder auch per. e-mail an die Abteilung
Schule und Sport der Stadt Haan, Kaiserstraße 82-84 (Das Gebäude gegenüber
dem Stadtbad in der zweiten Etage über der Tankstelle), 42781 Haan,
Tel.: 02129/911-411, 412 oder 413 e-mail: [email protected] wenden.